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Seismologisches Basisgutachten für ein geplantes Geothermievorhaben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:11 (Europe/Berlin)

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RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Fakultät Geographie und Geowissenschaften Institut Geowissenschaften

Leistungsverzeichnis und Vergabekriterien Vorhaben agEnS, BMWE, Fkz Dokumentendatum 01.10.2026

Art der Ausschreibung Öffentliche Ausschreibung

Auftrag: Erstellung eines seismologischen Basisgutachtens

Leistungserbringung Ende Oktober 2026

  1. Allgemeines, Zielsetzung und Ausgangslage

Ziel dieses Auftrags ist eine sachkundige Beurteilung eines in Planung befndlichen geothermischen Vorhabens in der Region Speyer / Schifferstadt entsprechend der BVG-Richtlinie 1101 (Seismizität bei Geothermieprojekten, Teil 3: Seismologisches Basisgutachten, Gelbdruck 2023).

Das Vorhaben wird durch die geopfalz GmbH & Co. KG entwickelt. Ein Konsortium aus geopfalz, geomecon, igem, GUF, TUBAF, RPTU und RUB (im Folgenden Verbundpartner) um das Verbundforschungsvorhaben agEnS analysiert, berät und dokumentiert das Projekt. Das Hauptreservoir im Untersuchungsgebiet stellt das Trennfächensystem der Unteren Trias dar. Die vorläufge Reservoircharakterisierung zeigt den Buntsandstein als eine Abfolge von Sandsteinen. Die Tiefenlage des Top Buntsandstein liegt im Projektgebiet im Mittel etwa bei 2.900 m uGOK, die Mächtigkeit ist rund 400 m. Ein sekundäres Entwicklungsziel kann die Mittlere Trias sein. Das Trennfächen- und Störungssystem ist regionaltypisch angenommen.

Der Aufschluss der Lagerstätte ist durch eine Monitoringbohrung und bis zu 5 Hauptbohrungen geplant. Die Hauptbohrungen sollen jeweils bis zu zwei Laterale erhalten. Eines der Ziele des Aufschlusskonzeptes ist es die Druckalteration im Reservoir gering zu halten. Die Monitoringbohrung wird zuerst geteuft und wird nicht an der Produktion beteiligt sein. Die Hauptbohrungen werden sequentiell geteuft und durch die Lateralen je nach angetroffener Situation ergänzt.

Es ist ein deterministischer Ansatz zur seismischen Gefährdungsabschätzung zu verfolgen. Der Auftragnehmer (AN) soll dabei auf die Ressourcen, welche im Verbundvorhaben agEnS vorhanden sind, zurückgreifen und keine eigenen Analysen durchführen, welche über überschlägige Plausibilitätsprüfungen hinausgehen. Die Verbundpartner stehen dem AN für die Durchführung von Analysen nach Vorgabe des AN zu Verfügung. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass

| die Neutralität der Untersuchungen durch die Defnition der Untersuchungsinhalte durch den AN gesichert wird, | aufbauend auf den umfangreichen Vorarbeiten der Verbundpartner alle Randbedingungen berücksichtigt werden, und | die Durchdringungstiefe der Untersuchungen tiefer ist als bei einer rein externen Betrachtung.

RUB

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  1. Beistellleistungen des Auftraggebers (AG) und vorhandene Analysen

Es sind bereits umfangreiche Arbeiten, welche als Grundlage für eine Beurteilung der Gefährdung dienen sollen, im Rahmen des Verbundvorhabens agEnS durch die Verbundpartner durchgeführt worden. Diese sind u.a.

| eine Studie zu den lokalen Gebirgsspannungen, | thermische, hydraulische und mechanische Kennwerte von Analoggesteinsproben, | felsmechanische Kartierungen an Analogaufschlüssen, | Felsparameter, welche aus den Analoguntersuchungen abgleitet wurden, | ein numerisches Untergrundmodell (geologische Einheiten und Störungen) in COMSOL Multiphysics,

welches für THM Simulationen des geomechanischen Systemverhaltens genutzt werden kann, sowie | analytische Berechnung des Reaktivierungspotentials und Dilatanzpotentials für die Störungen. Darüber hinaus liegen seitens des Projektentwicklers zahlreiche Unterlagen, Informationen und Daten vor, die dem AN zur Verfügung gestellt werden, bzw. in die dem AN Einblick gewährt werden kann, so u.a. | ein auf Basis von Seismikdaten entwickeltes geologisches Modell, | ein geologisches Vorprofl, | die geplanten Bohrtrajektorien, und | vorläufge Betriebsparameter.

Der AN soll weitere notwendige Unterlagen, Informationen, Daten und weiterführende Analysen und Simulationen, welche durch den AG beizustellen sind, im Angebot darlegen. Der AG wird diese Unterlagen, Informationen oder Daten soweit möglich in enger Abstimmung mit dem AN zur Verfügung stellen.

  1. Leistung des Auftragnehmers (AN)

Der Auftragnehmer (AN) erstellt ein unabhängiges Gutachten, welches die seismische Gefährdung beschreibt und die Anregungen der BVG- Richtlinie 1101 berücksichtigt. Das Basisgutachten erfolgt zunächst auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten und soll nach Teufen der Monitoringbohrung vor dem Hintergrund der neu gewonnenen Erkenntnisse evaluiert und angepasst werden.

Das Gutachten beleuchtet dabei u.a. folgende Aspekte:

| Erarbeitung der Allgemeine Grundlagen Bestimmung der spezifschen projekt- und lokalbedingten Risiken (seismische Gefährdung), Darstellung der grundlegenden Mechanismen, die zu Spannungsveränderungen und spürbarer Seismizität durch das Erstellen der Bohrungen oder durch die geothermische Energiegewinnung führen können. | Darstellung der geologischen, geomechanischen und seismotektonischen Gegebenheiten Beschreibung der natürlichen Seismizität im Umfeld der Bohrungen (seismotektonische Region), Beschreibung der Tektonik der umgebenden Region und Strukturgeologie der reservoirnahen Gebiete (Spannungen, rheologische Eigenschaften, vorhandene tektonische Elemente wie Störungszonen | Beschreibung der operativen Maßnahmen Beschreibung der geplanten operativen Maßnahmen (Injektionsteste, Produktionsteste, XLOT, SR Tests, …), allgemeine Bewertung der operativen Maßnahmen hinsichtlich der seismischen Gefährdung, Darstellung des möglichen Erkenntniszuwachses durch laufend gewonnene in-situ-Daten, Abschätzung von Effekten, die sowohl in der Testphase als auch in der Betriebsphase (bei Betriebsänderungen) sowie nach Betriebsende zu messbarer bzw. spürbarer Seismizität führen können.

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| Darstellung der methodischen Ansätze zur Gefährdungsbewertung Darstellung der Unsicherheiten der Datengrundlage und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse. | Hinweise zur Minderung der seismischen Gefährdung Entwicklung und Darstellung möglicher den Gegebenheiten angepasster gefährdungsmindernder Maßnahmen vor dem Hintergrund des vorhandenen Reaktionsschemas RLP. Die zu betrachtenden Szenarien sind

| Testung der bis zu 5 Bohrungen mit bis zu 2 Lateralen, | Betriebsphase bei einem Betrieb mit (a) einer Dublette, (b) zwei Dubletten und (c) einer Dublette und einer Triplette. Es ist ein Betrieb von 10 Jahren zu betrachten; hierbei sind die hydraulischen und thermischen Effekte zu untersuchen. Die sich aus den Analysen abzeichnenden Tendenzen sind zu beschreiben und die Implikationen für einen perspektivisch zu betrachtenden Betrieb von 30 Jahren zu benennen.

Nicht zu betrachten sind

| die Errichtungsphase und die Betriebsphase der Monitoringbohrung, sowie | die Errichtung der Hauptbohrungen und deren Laterale.

Darüber hinaus

| soll das Basisgutachen soll einen deterministischen Schwerpunkt haben. Slip tendency Betrachtungen sollen mit in das Gutachten einfießen. | sollen die Ergebnisse im Kontext des existierenden Reaktionsschemas RLP diskutiert werden. | sollen Prognosen zu Magnituden und Bodenschwinggeschwindigkeiten angegeben werden. Der AN baut auf den vorhandenen Unterlagen, Informationen, Daten, Modellierungen und Simulationen auf. Der AN defniert den noch zu leistenden Untersuchungs- und Analyseumfang einschließlich zu leistender Simulationen, die dann durch die Verbundpartner beizubringen sind.

  1. Dokumentation

Die Leistung ist als Bericht in deutscher Sprache zu übergeben. Der Bericht ist sowohl als offene Datei (z.B. MS Word) und in geschlossenem Format (pdf) zu liefern. Der Bericht zur Analyse soll als Anhang zum (Sonder-)betriebsplan für das Bergamt Verwendung fnden. Dies ist bei der Berichtsverfassung zu berücksichtigen.

  1. Leistungsübergabe und Leistungszeitraum Der AN übergibt die Leistungsergebnisse wie folgt: | Basisgutachten (a priory) in deutscher Sprache bis vsl. Ende Oktober 2026 | Überarbeitung des Basisgutachtens (a posteriori) auf Grundlage der durch das Teufen der Monitoringbohrung gewonnenen Erkenntnisse bis vsl. Ende 2027.

  2. Vergabekriterien

Bieter, die die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen und nicht in die Wertung einbezogen. Sollten die geforderten Nachweise und Unterlagen fehlen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

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6.1. Mindestanforderungen

A. Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Analysen in Anlehnung an die FKPE Richtlinie „Empfehlungen zur Erstellung von Stellungnahmen zur seismischen Gefährdung bei tiefengeothermischen Projekten’ bzw. der BVG-Richtline 1101 in Deutschland. Der Bieter hat die Auftraggeberin, das Projekt und das Bearbeitungsjahr anzugeben.

B. Der Bieter hat zuzusichern, dass er seine Leistungen so erbringen kann, dass eine Lieferung des a priory Basisgutachtens bis Ende Oktober 2026 erfolgen kann.

C. Der Bieter hat zuzusichern, dass er seine Leistungen so erbringen kann, dass eine Lieferung des a posteriori Basisgutachtens bis Ende Dezember 2027 erfolgen kann.

6.2. Relevante Erfahrungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot relevante Erfahrungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck sind dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen:

A. Aufstellung der durchgeführten Analysen in Anlehnung an die FKPE Richtlinie „Empfehlungen zur Erstellung von Stellungnahmen zur seismischen Gefährdung bei tiefengeothermischen Projekten’ bzw. der BVG-Richtlinie 1101. Der Bieter hat den Auftraggeber, das Projekt und das Bearbeitungsjahr anzugeben. Hierbei ist darzulegen, ob eine rein probabilistische, hybride oder deterministische Methode zur Gefährdungsbewertung verwendet wurde.

Hierbei werden Projekte mit einem rein probabilistischen Ansatz mit ‚1‘ bewertet, hybride Ansätze mit ‚2’ und deterministische Ansätze mit ‚3‘.

Projekte im Oberrheingraben erhalten einen Bewertungsmultiplikator von ‚5‘, um die Erfahrung der lokalen Verhältnisse abzubilden. Projekte mit einfacher oder mehrfacher Fortschreibung erhalten einen weiteren Bewertungsmultiplikator von ‚2’.

Die Summe der Bewertungen aller durchgeführten Projekte wird als Auswahlkriterium herangezogen.

6.3. Soft- und Hardware

A. Der AN sichert zu, das der Zugriff auf die aktuellen Versionen aller vom AN verwendeten Softwaren gegeben ist.

B. Der AN weisst auf Verlangen das Vorhandensein des Zugriffs auf die aktuellen Versionen aller verwendeten Softwaren nebst etwaiger entsprechender laufender Wartungsverträge nach. Die Lizenzen der Softwareprodukte muss für die Durchführung wirtschaftlicher Arbeiten zulässig sein.

6.4. Arbeitsansatz

A. Im Angebot ist der geplante Arbeitsansatz nebst einer kurzen Erläuterung der Gründe zu nennen. Ebenso sind die notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen zu nennen, die der AN vom AG benötigt. Ebenso ist kurz perspektivisch zu umreissen, welche weiterführenden Analysen durch die Verbundpartner unter Anleitung des AN zu erbringen sind.

Sofern der AN Unterlagen, Informationen oder Daten anfordert, die von AG nicht beizubringen sind, ist durch den Bieter ein Mitigationsansatz auszuführen.

Die vom Bieter skizzierte Arbeitsansatz wird durch ein Gremium auf die wissenschaftliche Validität und Durchführbarkeit bewertet.

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