Schwerer Bibliotheksbus für mobile Bibliotheksangebote im ländlichen Raum

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
7.500.000 SEK
Lose
1
Auftraggeber
Uppsala kommun
Erfüllungsregion
EU-weit, Schweden
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Spezialfahrzeuge (34114000)
  • Fahrzeuge für fahrbare Büchereien (34144760)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
761977-2026
Verfahrensnummer
2b801299-88ab-4444-8c55-1a5ef1c28e38

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Uppsala kommun in Schweden beschafft einen Bibliotheksbus der Fahrzeugkategorie N3, also einen schweren Lastkraftwagen, für mobile Bibliotheksangebote im ländlichen Raum. Der geschätzte Auftragswert beträgt 7,5 Millionen schwedische Kronen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Biblioteksbuss, fordonskategori N3, tung lastbil. För att bedriva mobil biblioteksverksamhet på landsbygden

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Biblioteksbuss för mobil biblioteksverksamhet på landsbygden7.500.000 SEK

    Biblioteksbuss, fordonskategori N3, tung lastbil. För att bedriva mobil biblioteksverksamhet på landsbygden

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Biblioteksbuss för mobil biblioteksverksamhet på landsbygden

Lägst pris
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.