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G18037 Neubau Rebstockbad Anlage 06 – Baulogistik-Handbuch, 07.05.2024
Neubau Rebstockbad
Frankfurt am Main
Anlage 06 – Baulogistik-Handbuch
07.05.2024
Bauherr BäderBetriebe Frankfurt GmbH
Am Hauptbahnhof 16 60329 Frankfurt am Main
geising + böker gmbh, Architekten BDA 1
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Inhaltsverzeichnis
1 Randbedingungen der Baustelle ......................................................................................................... 4
2 Einführung .......................................................................................................................................... 5
2.1 Zielsetzung ................................................................................................................................... 5
2.2 Vertragsgrundlage und Weiterentwicklung des Logistikhandbuches .............................................. 5
3 Öffnungszeiten der Baustelle.............................................................................................................. 6
4 Zufahrt / Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV) .......................................................................... 6
5 Projekt-Steckbrief .............................................................................................................................. 6
5.1 Lärm- und Umweltschutz .............................................................................................................. 6
6 Baustellensicherheit Allgemein .......................................................................................................... 7
6.1.1 Absturzsicherungen ............................................................................................................. 7
6.1.2 Bauzaun ............................................................................................................................... 7
6.1.3 Zutrittskontrolle .................................................................................................................. 7
6.1.4 Ausweiskontrolle ................................................................................................................. 8
6.1.5 Verlust oder Entzug des Baustellenausweises, Missbrauch ............................................. 10
6.1.6 Datenerfassung ................................................................................................................. 10
6.1.7 Medienversorgung ............................................................................................................. 11
6.2 Baustrom .................................................................................................................................... 11
6.3 Bauwasser ................................................................................................................................. 11
6.4 Schmutzwasser .......................................................................................................................... 11
6.5 Beleuchtung ............................................................................................................................... 12
6.6 Bauaufzüge ................................................................................................................................ 12
6.7 Mobilkran/ mobile Baugeräte oder andere Baugeräte .................................................................. 12
7 Bauphasen ........................................................................................................................................ 13
7.1 Bauphase 1 Rohbau ........................................................................................................................ 13
7.2 Bauphase 2 Gebäudehülle .............................................................................................................. 13
7.3 Bauphase 3 Innenausbau / TGA ...................................................................................................... 13
7.4 Bauphase 4 Inbetriebnahmephase ................................................................................................ 13
8 Versorgungslogistik........................................................................................................................... 14
8.1 Versorgungslogistik während des Rohbaus/Ausbaus .................................................................. 14
8.1.1 Avisierung Transporte/Anlieferungen ................................................................................ 14
8.1.2 Persönliche Lieferanmeldung/Avisierung mit Formular .................................................... 15
8.1.3 Online Anmeldung der Anlieferungen ................................................................................ 15
8.1.4 Lagerflächen ...................................................................................................................... 15
9 Entsorgungslogistik .......................................................................................................................... 16
9.1 Entsorgung während der Rohbauphase ...................................................................................... 16
9.2 Entsorgung Ausbauphase (mehrere AN im Baustellenbereich) ................................................... 16
9.3 Abfall-Fraktionen zur Entsorgung ................................................................................................ 17 9.3.1 Standorte und Kapazitäten der Entsorgungscontainer ......................................................... 17
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9.3.2 Kosten der Entsorgung ....................................................................................................... 17
9.4 Abfallmanagement/Reinigung ..................................................................................................... 17
9.5 Baustellenreinigung .................................................................................................................... 18
9.5.1 Allgemeine Reinigung ......................................................................................................... 18 9.5.2 Überwachung der Reinigungspflichten der AN .................................................................... 18
9.6 Winterdienst ............................................................................................................................... 18
9.7 Brandschutz ............................................................................................................................... 18
10 Unterkunft, Sanitäranlagen ............................................................................................................ 20
11 Strafgebühren für Verstöße gegen das Baulogistik-Handbuch ...................................................... 21
11.1 Ordnungsmanagement ............................................................................................................... 21
11.2 Strafgebühren ............................................................................................................................. 21
11.2.1 Strafgebühren .................................................................................................................... 21
11.2.2 Zahlungsbedingungen ....................................................................................................... 22
12 Datenschutzhinweis (DSGVO) ......................................................................................................... 22
13 Wichtige Telefonnummern / Kontaktdaten .................................................................................... 22
14 Fortschreibung Baulogistik-Handbuch .......................................................................................... 22
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber AN Gewerk Auftragnehmer-Gewerke AT Arbeitstage BaustellO Baustellenordnung d. SiGeKo BE Baustelleneinrichtung BLD Baulogistik Dienstleister BOA Baustellen Online Avisierungssystem BSB Brandschutzbeauftragter h Stunden inkl. inklusive L Logistikleitstand LHB Logistikhandbuch LZ Ladezone NU Nachunternehmer ÖPNV Öffentlicher Personen Nahverkehr OÜ Objektüberwachung RB Rollbehälter StVO Straßenverkehrsordnung UVV Unfallverhütungsvorschrift WSH Wertstoffhof GefStoffB Gefahrstoffbeauftragter
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1 Randbedingungen der Baustelle
Lage der Baustelle Anschrift: Zum Rebstockbad 7, 60486 Frankfurt am Main
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2 Einführung
Das Baulogistik-Handbuch legt den Grundstein für die zeitgerechte und wirtschaftliche Durch- führung des „Neubaus Rebstockbad“ in Frankfurt am Main und sichert die logistische Organisa- tion der Baustelle für Mensch und Gerät. Die Baulogistik befasst sich mit der Planung, Ausführung und Steuerung von Material- und Perso- nalflüssen unter dem Gesichtspunkt einer optimierten baubetrieblichen Leistungserbringung hin- sichtlich Kosten, Qualität und Terminen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie ökologischen Aspekten. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse auf dem Gelände des „Rebstockbad-Frankfurt“ wird eine organisierte Baulogistik eingesetzt wodurch die Abläufe vor und auf den Baufeldern positiv unterstützt werden. Gemeinsam mit dem Bauherrn wurden Vorgaben für die weiteren Prozesse herausgearbeitet, wel- che vorwiegend zur Vermeidung und Minimierung von negativen Auswirkungen auf den Baubetrieb gedacht sind. Die Logistikmitarbeiter in der BauLogistik-Leitstelle (BLL) stehen in ständigem Kontakt mit der Projekt- und Bauleitung und regeln und dokumentieren den Personenzutritt sowie den Lieferver- kehr. Um der Fortentwicklung des Bauprojektes zu entsprechen, ist das Baulogistik-Handbuch als dy- namisches und flexibles Hilfsmittel bei der Gestaltung einer optimierten Baulogistik zu sehen, weshalb dieses Baulogistik-Handbuch den Erfordernissen nach angepasst wird. Alle Auftragnehmer, die innerhalb der aktuellen Baufelder für das Bauvorhaben/Projekt tätig sind, haben die Pflicht, dem Baulogistik-Handbuch zu folgen und die vorgesehenen Maßnahmen um- zusetzen.
2.1 Zielsetzung
Mit dem vorliegenden Logistik-Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Erhöhung der Sicherheit der Baustelle Verhinderung von Beschädigungen Einhaltung rechtlicher Erfordernisse Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen Reduzierung von Lärm- und Umweltemissionen Optimierung der Bauprozesse für die ausführenden Firmen durch dem Projekt angepassten Maß- nahmen. Die Interessenberücksichtigung des AG/Bauherrn, der Anlieger und der Öffentlichkeit im Hinblick auf ein nachbarschaftliches Verhältnis und einen störungsminimierten Bauablauf.
2.2 Vertragsgrundlage und Weiterentwicklung des Logistikhandbuches
Dieses LHB wird zum Vertragsbestandteil der Bauverträge mit den AN-Gewerken zu diesem Bau- vorhaben. Alle AN-Gewerke haben die vorliegenden Bedingungen wiederum mit Ihren Nachunter- nehmern (NU) und Lieferanten rechtsverbindlich zu vereinbaren. Hierüber ist ein Protokoll anzu- fertigen (Einweisungsprotokoll-Baulogistik). AN-Gewerke, deren Nachunternehmer und Lieferanten sind verpflichtet, sich an die Regelungen dieses LHB zu halten. Verstöße gegen das LHB stellen eine Verletzung des Bauvertrages dar. Das vorliegende LHB beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rah- menbedingungen. Die AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das LHB anzupassen und zu ver- ändern, soweit es der Bauablauf erforderlich macht.
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3 Öffnungszeiten der Baustelle
Öffnungszeiten der Baustelle sind grundsätzlich: Montags bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Samstags 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Außergewöhnliche Arbeits- zeiten sind mit der PL/BL abzustimmen. Der Aufenthalt von Mitarbeitern der Auftragnehmer auf der Baustelle außerhalb der Baustellenöffnungszeiten ist strengstens untersagt.
Die Baustelle wird von 0:00 – 24:00 Uhr an 6 Standorten Ka- meraüberwacht!
4 Zufahrt / Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV)
Um die Baustelle von Verkehr und parkenden Autos zu entlasten, wird darum gebeten, die öffentli- chen Verkehrsmittel zu verwenden. Folgende Busse können genutzt werden. Die Baustelle ist nur zu Anlieferungs-/Be- und Entladung zu befahren.
• Straßenbahn S17 vom Hauptbahnhof bis Rebstockbad • U-Bahn U4 und dann Bus 50 von Frankfurt (Main) bis Rebstockbad • Bus M46 von Frankfurt (Main) bis Rebstockbad
5 Projekt-Steckbrief
Das Projekt umfasste den Abriss des alten Rebstock-Schwimmbadgebäudes und den nun anstehen- den Neubau des neuen Rebstockbades. Die Baustelle befindet sich in einem Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe und liegt westlich der Frankfurter Innenstadt im Stadtteil Bockenheim. Im näheren Umfeld liegen die Parkflächen des Messegeländes. Im Norden befindet sich die Max- Pruss-Straße, im Osten die Straße „Zum Rebstockbad“, Im Süden befinden sich die Besucherpark- plätze und im Westen liegt der Rebstockpark. Der Bauherr ist gewillt dieses Bauprojekt mit möglichst wenigen negativen Einflüssen auf Anwohner, Anlieger und Straßenverkehr durchzuführen. Vorschriften des Rettungswesens sowie des Straßen- verkehrsamtes sind unbedingt zu beachten.
- Das Aufstellen von Mannschafts-, Büro- und Magazincontainer durch die Auftragnehmer/Nachun- ternehmer ist nach Abstimmung mit der BL/PL möglich.
- In den Gebäuden herrscht ein generelles Rauchverbot!
- Der grundsätzliche Baustellenverkehr erfolgt über (BAB 648, Abfahrt „Messeparkplatz Rebstock- gelände“) die Messe-Besucherparkplätze zum Rebstockbad.
- Die Nachtzeit beginnt um 20:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr, während dieser Zeit sind keine lärm- intensiven Arbeiten und Materiallieferungen zulässig.
5.1 Lärm- und Umweltschutz
Grundlage für den Lärmschutz ist die 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärm-Schutzverordnung). D.h. zur Minimierung der Belastung für das Baustellenumfeld müssen lärmintensive Maschinen, Ge- räte und Tätigkeiten (z.B. Abbrucharbeiten) in Rahmen des möglichen durch Schutzmaßnahmen (z.B. Einhausungen von Lärmintensiven Maschinen, Lärmschutzwände etc.) abgemildert werden.
Weitere Immissionen wie Staub, Straßenverschmutzung sowie Lichtbelästigung sind ebenso durch geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Staubniederschlagung durch Wassernebel, Reifenwaschanlagen, Lichtschutzwände/Blenden, usw.) zu minimieren.
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6 Baustellensicherheit Allgemein
Jeder Auftragnehmer oder Besucher hat grundsätzlich auf dem gesamten Baugelände für die Perso- nensicherheit (Tragen der PSA - Persönliche Schutz-Ausrüstung - Sicherheitshelm, Sicherheits- schuhe S3 und Warnweste), wie auch der Sicherheit seiner Sachwerte Sorge zu tragen. Die Haftung hierfür liegt weder beim Auftraggeber noch bei dem vom AG eingesetzten Baulogistiker. Zu Beginn der Tätigkeit bzw. eines Besuchs erfolgt eine kurze Sicherheitsunterweisung zu Evakuie- rungsablauf und Sammelpunkten auf Basis des vom SiGeKo ausgehängten aktuellen Fluchtwege- plans (Dauer ca. 5 Min. bei Ausgabe des Baustellenausweises). Eine grundlegende Gefahrenanalyse und Sicherheitseinweisung sowie Aufklärung zur Gefahrenlage auf der Baustelle für dauerhaft Be- schäftigte erfolgt gesondert durch den zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) der Gefas-FFM GmbH und wird entsprechend durch diesen protokolliert.
Die eingesetzte Baulogistik erhöht die Sicherheit der Baustelle durch eine Zutritts- und Zufahrtskon- trolle während der täglichen Arbeitszeiten, sie kontrolliert die Vorgaben die zum Arbeiten beim Projekt „Rebstockbad-Frankfurt“ vorgeschrieben sind.
6.1.1 Absturzsicherungen Absturzsicherungen jedweder Art (Geländer, Schacht- und Aussparungsabdeckungen o.ä.) dürfen nur in Abstimmung mit der Baulogistik oder Bauleitung geöffnet oder entfernt werden und sind unmittelbar wieder zu verschließen/montieren. Wer Absturzsicherungen jedweder Art unerlaubt öffnet oder diese nicht wieder verschließt/montiert, haftet für die Folgen.
6.1.2 Bauzaun Der BE-Bereich wird im westlichen Teil durch einen Bestandszaun und im restlichen Teil mittels eines Bauzauns sowie einer Videoüberwachung gegen unbefugten Zutritt gesichert. Das Öffnen des Bau- zaunes ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollten bauliche Gegebenheiten ein Öffnen des Bauzaunes unumgänglich machen, ist dies mit der Projektleitung der örtlichen Bauleitung sowie der Baulogistik abzuklären. Der ordnungsgemäße Zustand und die Geschlossenheit der Baustellenabgrenzungen, sowie die Funktion der Videoüberwachung werden regelmäßig durch die Baulogistik kontrolliert und sicherge- stellt. Ein Betreten der Baustelle durch Unbefugte soll vermieden werden.
6.1.3 Zutrittskontrolle Der Zugang auf die Baustellen und Baustelleneinrichtungsflächen wird über die Baulogistik organisiert und erfolgt nur mit Baustellenausweisen, welche vom Auftragnehmer bei der Baulogistik beantragt werden. Die Gültigkeit der Ausweise wird jeweils beim Betreten der Baustellen über ein Drehkreuz o.ä. mit angeschlossenem elektronischen Zutrittskontrollsystem (ZKS) überprüft. Der Auftragnehmer bestätigt mit der Anmeldung seiner Mitarbeiter das alle gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ver- meidung von Schwarzarbeit eingehalten werden (Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis bei nicht EU-Bürgern, Krankenkassen und Sozialversicherungspflicht, Mindestlohn, etc.) Die Baustelle darf, abgesehen von angemeldeten Besuchen, nur zum Arbeiten betreten werden. Der Übergang vom öffentlichen Bereich zur Baustellenfläche erfolgt ausschließlich über einen offiziellen Baustelleneingang (s. Abb.). Die Baulogistik organisiert Tagesaktuell die Zutritts-/Zufahrtskontrolle der Baustellenfläche in enger Abstimmung mit der Bauleitung in eigener Verantwortung. Die im Sicherheitssystem gespeicherten Daten sind Eigentum des Auftraggebers und werden in Über- einstimmung mit den gültigen Datenschutzgesetzen (DSGVO) genutzt. Sie dienen ausschließlich den Aufgaben der Legitimationskontrolle und Plausibilitätsprüfung des Bautagebuchs. Eine Arbeitszeit- auswertung erfolgt nicht und ist bewusst nicht möglich.
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Übersicht Baustelleneinrichtungsplan 1 Lage Zutrittskontrolle
6.1.4 Ausweiskontrolle Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder zu Besuchen während der Baustellenöffnungszeiten ausdrücklich legitimiert sind. Zur Ausführung von kleinen Ar- beiten, die ein Mitarbeiter in weniger als einem Tag ausführt, können in Ausnahmefällen Tagesaus- weise beantragt werden, die nur für einen Kalendertag Gültigkeit haben.
Zutritt zur Baustelle erhalten nur Mitarbeiter mit Baustellen- oder Tagesausweis oder Besucher, die vom Auftraggeber oder der Projekt- Bauleitung schriftlich angemeldet werden.
Für alle Personen, die sich auf der Baustelle aufhalten, besteht die Pflicht zum sichtbaren Tragen ihres Baustellenausweises, Tagesausweises oder Besucherausweises. Die Bauleitung und die Baulogistik sind berechtigt, jeden ohne Ausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so wird der Betreffende sofort von der Baustelle verwiesen. Personen bei denen der Verdacht auf illegale Beschäftigung besteht, werden nach Rücksprache mit der Projekt-/Bauleitung den Behörden (Zoll, Polizei) gemeldet.
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•Die AG beauftragt Musterfirma xy Auftrag •Die AG versendet an BLD Information,dass Musterfirma xy beauftragt wurde
•Firma XY muss sich aktiv bei BLD melden (per Mail) und um Einladung in das Firma XY Zutrittskontrollsystem bitten
•BLD prüft, ob Firma XY bereits von der AG an den BLD gemeldet wurde •Bei Genehmigung durch die AG, Eintrag in der Datenbank des Zutrittskontrollsystems System/ •Status Einladung von Musterfirma xy offen -warten auf Bestätigung durch Musterfirma xy BLD
•Maileingang bei Musterfirma xy •Öffnen der Mail und Bestätigungslink aktivieren •Eingabe der Unternehmensdaten, ausgeführten Tätigkeit (Gewerk) und VE-Nummer der AG •Eingabe und upload der Legitimationsnachweise Firma XY •Eingabe der personenbezogenen Daten (siehe Personenanmeldung) •Subunternehmer Firmen müssen bei der AG angemeldet werden
•Prüfung des Firmenanmeldeantrages •1. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt? •2. Stimmen die Daten aus dem Antrag mit den Daten aus dem Legitimationsschreiben BLD (Auftragsschreiben bzw. in Kopie die Freigabe zum NU-Einsatz) überein?
•vollständige Datenerfassung und Eingabe in die Datenbank des Ausweiswesens der Zutrittskontrolle •Upload der durch das System geforderten Legitimationsnachweise (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Firma XY Arbeitserlaubnis usw.), digitales Bild der Person
•Eintrag in der Datenbank des Zutrittskontrollsystems •Status in Bearbeitung -warten auf Bestätigung durch Wachdienst des BLD System
•Eingang Meldung über neue Ausweisanträge •Prüfung der Ausweisanträge auf Vollständigkeit der Daten, Abgleich der Upload-Dateien mit Wachdienst den vorliegenden Daten und auf Vollständigkeit/Gültigkeit des BLD •Bestätigung des Ausweisantrages
•Personenstammblatt in Datenbank eingetragen und registriert •Status in Bearbeitung -warten auf die Zuweisung einer Ausweisnummer und den Ausdruck System des Baustellenausweises
•Abholung des Baustellendauerausweises unter Vorlage eines •Identifikationsnachweises und nach erfolgter bestätigter Einweisung durch den BLD Mitarbeiter
Organigramm zur Zutrittskontrolle 1
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6.1.5 Verlust oder Entzug des Baustellenausweises, Missbrauch
Der Verlust des Baustellenausweises ist unverzüglich in der Zutrittskontrolle mitzuteilen, um einen möglichen Missbrauch des Ausweises zu verhindern. Bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht ist der AN-Gewerk für seine Mitarbeiter und den entstandenen Schaden haftbar. Der Baustellenausweis verliert mit Zeitpunkt der Verlustmeldung seine Gültigkeit und wird im System gesperrt. Daher wird ein neuer Ausweisantrag notwendig, um in der Folge einen neuen Ausweis er- halten zu können. Es gelten die gleichen Regeln, wie bei der Erstanmeldung. Im Falle das durch die AG Sanktionen gem. Pkt. 10 der BaustellO vollzogen werden, wird durch den BLD der Zugang bzw. der Ausweis für die entsprechende Zeit kostenpflichtig eingezogen. Die Entgelte entnehmen Sie dem Passus zu Entgelte und Pönale.
Beendigung des Auftragsverhältnisses Bei Beendigung der Auftragstätigkeit bzw. der Arbeit des Mitarbeiters ist der Ausweis der ausgeben- den Stelle unaufgefordert zurück zu geben.
6.1.6 Datenerfassung Anlässlich der Ausweiserstellung werden personenbezogene Daten über die Ausweisinhaber elektro- nisch erfasst und zum Zweck der Prüfung der Zugangs- und Arbeitsberechtigung bearbeitet und ge- speichert. Mit dem unterschriebenen Dokument „Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten“ ist die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben.
Auf Antrag können Ausweisinhaber Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Hessischen Datenschutzgesetzes.
Mit dem Passieren der Drehkreuzanlagen bzw. der Drehsperren werden Anwesenheitsdaten erfasst und an die Projektleitung der AG gemeldet. Diese Anwesenheitsdaten umfassen je Firma die anwe- senden (aktuell oder in der Vergangenheit) Mitarbeiter, deren AT und Anwesenheitszeiten. Der Zu- gang- und der Ausgang werden an der Zutritts- bzw. Zufahrtskontrolle an den Drehsperren bzw. der Schranke erfasst. Dies dient insbesondere dazu, nach Arbeitsende festzustellen, ob sich noch Perso- nen im Baustellenbereich befinden.
Bsp.: Montag, den 20.04.2023: Firma Mustermann XY – 7 Mitarbeiter – 75 h Firma Subfirma AB – 2 Mitarbeiter – 18 h
Ebenso wird in der Datenbank die Auftraggeber- Auftragnehmer- Beziehung abgebildet. So sind die Struktur und Tiefe der Subunternehmerketten für die AG und Behörden transparent nachvollziehbar.
Bsp.: Auftraggeber Hauptauftragnehmer Subunternehmen1 Subunternehmen2 …. die Auftraggeberin Mustermann XY Subfirma AB Subsubfirma 1 Subfirma CD
Die AG kontrolliert über dieses System u.a. die Mitarbeiteranzahl, die Anwesenheit von Ersthelfern, Aufsichtführenden und Unterschriftsberechtigung für Müllentsorgung und die Bestätigung des Min- destlohnes. Das System erfasst grundsätzlich technisch bedingt tagesgenaue und personenbezogene Daten. Der BLD wird zuständigen Behörden, die in diesem System erfassten Daten, bei Aufforderung durch die Behörden übermitteln. Die AG wird darüber informiert.
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6.1.7 Medienversorgung Die erforderliche Versorgung mit Bau-Strom, -Wasser, -Abwasser erfolgt während aller Phasen über vorhandene bzw. noch zu erstellende Anschlüsse welche von der Bauleitung festgelegt werden. Die entsprechenden Leitungen und Anschlussverbindungen zum Arbeitsplatz sind Sache des AN. Allge- meine Kommunikationsnetze (W-LAN, Internetzugang etc.) sind nicht vorgesehen, hier versorgt sich jeder AN selbst.
Abbildung - geplante Medienanschlüsse
6.2 Baustrom
Ein Mittelspannungstrafo für Groß-Stromverbraucher (z.B. Kräne o.ä.) im Bereich der Baustellenein- richtung befindet sich zurzeit in der Ausschreibung und wird nach Beauftragung auf der Baustelle instal- liert.
Auf der BE-Fläche werden entsprechende Baustromverteiler positioniert an welchen entsprechender Baustrom bezogen werden kann. Für die Stromversorgung vom Baustromverteiler zum Arbeitsplatz ist jeder AN selbst verantwortlich.
6.3 Bauwasser
Der Standort der Bauwasserversorgung (Hydrant) befindet sich nördlich der Baustelleneinrichtung. Zur Entnahme auf der BE-Fläche werden vereinzelt Entnahmestellen eingerichtet.
6.4 Schmutzwasser
Die Einleitpunkte des Schmutzwassers befinden sich westlich der Baustelleneinrichtung. Die eingelei- tete Abwassermenge ist zu erfassen und mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) ab- zurechnen. Die Abrechnung erfolgt durch den AG.
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6.5 Beleuchtung
Die Baustelle ist durch verschiedene Beteiligte auszuleuchten. Die Ausleuchtung des jeweiligen Arbeits- platzes ist durch das jeweilige dort arbeitende AN-Gewerk selbst einzurichten und vorzuhalten. Die Beleuchtung für die allgemeinen Verkehrswege und Verkehrsflächen im Außenbereich, sowie die Con- taineranlagen, der Zutrittspunkte und die Sanitäranlagen werden durch den BLD eingerichtet und un- terhalten. Im Bereich der zu errichtenden Gebäude wird ausschließlich eine Not-/Sicherheitsbeleuch- tung eingerichtet, die auf die Treppenhäuser und Fluchtwege beschränkt ist und durch den BLD einge- richtet und unterhalten wird. Die Not-/Sicherheitsbeleuchtung darf ebenfalls nicht eigenmächtig entfernt werden und wird bei Nichtbefolgung geahndet. Da es sich hierbei um eine Sicherung gegen akute Ge- fährdung von Leib und Leben handelt, droht dem Verursacher bei Zuwiderhandlung auf Entscheidung der AG ein Baustellenverbot. (Siehe Passus Entgelt und Pönale und BaustellO) Sollte eine Änderung, an der vom BLD gestellten Beleuchtung notwendig werden, so ist der BLD darüber mit 2 Wochen Vor- lauf zu informieren. Die Änderung an der Beleuchtung des BLD darf ausschließlich von diesem erfolgen.
6.6 Bauaufzüge
Der AN-Gewerke nimmt grundsätzlich der von der AG zur Verfügung gestellten Bauaufzug in Anspruch. Soweit er eigene Bauaufzüge, Hebewerkzeuge o.ä. nutzen möchte, ist der Einsatz, die Dauer und der Standort zuvor mit der AG und dem BLD abzustimmen. Der Einsatz ist mindestens 1 Woche vorher zu beantragen und darf erst nach Erlaubnis durch die AG erfolgen. Die Bauaufzüge der AG dürfen nur von den durch den AN –Gewerke benannten und schriftlich doku- mentiert unterwiesenen Bauaufzugsfahrern der AN Gewerke bedient werden und sind während der Baustellenöffnungszeiten in Betrieb. Die Unterweisung der Bauaufzugsfahrer der AN-Gewerke erfolgt vor erstmaliger Nutzung durch den BLD. Vom BLD wird dokumentiert, wer von dem AN-Gewerke als Bauaufzugsführer eingewiesen wurde.
Folgende Bauaufzüge wird durch den AG zur Verfügung gestellt. TRH 1 Fahrkorbgrundfläche: 2-4m² Traglast: 500 kg 3 Haltestellen
Die Haftung für Beschädigungen liegt beim letztmaligen Nutzer. Daraus ergibt sich vor Nutzung die Pflicht jedes Nutzers, den Aufzug auf Beschädigungen hin zu überprüfen und bei Beschädigungen dies vor der Nutzung dem BLD mitzuteilen und mit ihm gemeinsam zu dokumentieren. Fehlt dieser Nach- weis, so wird dem letztmaligen Nutzer die Instandsetzung in Rechnung gestellt (Siehe Passus Entgelte und Pönale). Dem AN-Gewerk bleibt es unbenommen, eine andere Verursachung darzulegen und zu beweisen.
6.7 Mobilkran/ mobile Baugeräte oder andere Baugeräte
Der Einsatz von Baukränen aller Art oder Baugeräten auf dem gesamten Baustellenbereich bedarf der Freigabe der Verkehrsleitung der BLD und ggf. einer luftrechtlichen Genehmigung. Diese Freigabe ist mind.6 Wochen vor dem Einsatz mit den erforderlichen Angaben (Standort mit Lageplan, Höhe (müNN), Dauer des Einsatzes) per E-Mail zu beantragen und bei der Anmeldung in der BOA Plattform hochzu- laden. Bei Unterlassung der korrekten Anmeldung kann das Gerät nicht genehmigt und auch nicht be- trieben werden. Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sowie überwachungs- bedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der AN-Gewerk, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Kennzeichnungen, Zulas- sungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher auf der Baustelle vorzuhalten.
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7 Bauphasen
Der Abbruch ist erfolgt, die Errichtung des Neubaus erfolgt voraussichtlich abschnittsweise, beginnend mit den Bauteilen A und B.
7.1 Bauphase 1 Rohbau
Bauphase 1 umfasst die Erstellung des Rohbaus und des Stahltragwerks der Dachkonstruktionen der Gebäude. Leistungen der Baulogistik: Bauzaun Ansprechpartner für Bauüberwachung und Webcam Baustrom Bauwasser Sanitäre Einrichtungen
7.2 Bauphase 2 Gebäudehülle
Bauphase 2 umfasst die Fassadenleistungen (Gebäudehülle dicht) sowie die Arbeiten zur Geothermie. Leistungen der Baulogistik:
Bauzaun Bauüberwachung durch Webcam Baustrom Bauwasser Zutrittskontrolle Koordinierung Anlieferungen Sanitäre Einrichtungen Wertstoffhof mit Entsorgung Baureinigung Kontrollgänge des BLD
7.3 Bauphase 3 Innenausbau / TGA
Bauphase 3 umfasst den Innenausbau und die technische Gebäudeausstattung. Leistungen der Baulogistik: wie vor
7.4 Bauphase 4 Inbetriebnahmephase
Bauphase 4 ist die Inbetriebnahmephase. Tests der Gebäude- und Schwimmbadtechnik sowie der all- gemeinen Prozesse. Leistungen der Baulogistik: wie vor
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8 Versorgungslogistik
8.1 Versorgungslogistik während des Rohbaus/Ausbaus
Während der anfänglichen Rohbauphase obliegt die Versorgungslogistik den Rohbauunter- nehmer selbst. Bis zum Beginn der organisierten Baulogistik haben die Rohbauunternehmen für eine geregelte Zutrittskontrolle, An- und Abfahrtfahrt der Baufahrzeuge die Verantwortung, Verkehrsbehinderungen sind unbedingt zu vermeiden.
Mit Auftragsbeginn des Baulogistikers geht die Organisierung der An- und Abfahrtfahrten der Baufahr- zeuge in dessen Verantwortung über. Zur Gewährleistung eines möglichst effizienten Materialflusses und hohem Durchsatz während des Ausbaus von den Entladestellen bis in die Gebäude wird folgendes Verfahren festgelegt: Grundsätzlich erfolgt eine Anmeldung aller Anlieferungen bei der Baulogistik, alle Anmeldungen wer- den mittels einem speziell für Baustellenverkehre entwickelten Online-Avisierungs-System organisiert und gesteuert.
Für Materialanlieferungen hat der Besteller bei Eintreffen des Lkw ausreichende Transportkapazität zur Entladung und zum weiteren Transport von der Entladestelle zum Verarbeitungsort bzw. zur La- gerfläche bereitzustellen. Fehlt diese, kann die Baulogistik zu Lasten des Empfängers die Annahme verweigern und der Lkw wird weggeschickt.
Alternativ kann der zu beliefernde AN gegen Vergütung Mitarbeiter zur Be- und Entladungsunterstüt- zung beim Baulogistiker anfordern (Unterstützung durch den Entsorgungsstapler ist nach Abstimmung mit der Baulogistik möglich). Ebenso ist gegen Vergütung ein Gebäudeservice möglich (Materialver- bringung). Eine genaue Abstimmung sowie Terminierung erfolgt zwischen dem AN und dem Baulo- gistiker.
8.1.1 Avisierung Transporte/Anlieferungen Alle Lieferungen und Abtransporte werden durch die bestellenden Firmen avisiert und in einem OAS (Online-Avisierung-System) registriert. Großlieferungen werden als Sammelmeldung gemeldet und vorrangig behandelt. Nicht avisierte Transporte stellen eine Behinderung des Ablaufes dar und werden entweder mit einer Strafgebühr belegt oder auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen (Es wird geprüft ob eventuell eine externe Warteposition im Seitenstreifen der Max-Pruss-Straße eingerichtet werden kann. Für die Anmeldung gibt es zwei mögliche Verfahren: Nutzung eines Formulars (Abgabe persön- lich im BLL-Container vor Ort) und eine online-Avisierung über das Internet.
Abbildung - eventuelle Warteposition LKW
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8.1.2 Persönliche Lieferanmeldung/Avisierung mit Formular
- Ausfüllen des Avisierungsformulars durch den Besteller mit dem gewünschten Liefertermin und An- gaben zur Lieferung. Abgabe der Avisierung bei der Baulogistik im BLL-Container.
- Überprüfung der Entlademöglichkeit zum gewünschten Zeitpunkt an der gewünschten Logistikfläche und Bestätigung des Avisierungstermins durch die Baulogistik (falls es keine Änderungen gibt).
- Ist der Liefertermin schon vergeben, werden der bestellenden Firma Alternativen gezeigt.
- Erfassung der Avisierungsdaten im Online-Avisierung-System durch die Baulogistik, welches eine Übersicht der verschiedenen Anforderungen aller geplanten Anlieferungen bietet (s. Abb. Online-Avi- sierung-System o.ä.).
8.1.3 Online Anmeldung der Anlieferungen Antrag auf Zugang zu Online-Avisierung-System. Zur Nutzung des Online-Avisierungsprogramms ist es notwendig einen Zugang zu beantragen. Dieser Antrag ist schriftlich per E-Mail zu richten (mindes- tens 2 Arbeitstage vor Erstnutzung). Danach können freie Liefertermine Online reserviert werden (Ein- weisung erfolgt bei Registrierung).
Abbildung - Online-Avisierungsprogramm
8.1.4 Lagerflächen Auf Grund der beengten Platzverhältnisse im Projekt „Neubau-Rebstockbad“ ist eine Lagerhaltung vor Ort auf das notwendigste zu begrenzen. Begrenzte Lagermöglichkeiten bestehen nur nach Abstim- mung mit der Bauleitung in Teilbereichen der BE-Fläche.
- So stehen beschränkt die Grünflächen des Rebstockbades mit erheblichen Gewichtseinschränkung (Bodenverdichtung) als Lager- /Montageflächen zur Verfügung!
- Die Parkplatzfläche südlich des Rebstockbades ist für Büro-, Besprechungs- und Mannschaftscontai- ner vorgesehen.
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9 Entsorgungslogistik
Die Vorschriften aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die örtliche Abfallsatzung sind von allen am Bau Beteiligten einzuhalten. Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, wird das Ziel verfolgt, Abfälle zu vermeiden und, wo wirt- schaftlich sinnvoll und vom Ablauf möglich, Abfälle zu trennen. Während der anfänglichen Rohbauphase obliegt die Entsorgungslogistik den Rohbauunternehmer selbst. Bis zum Beginn der organisierten Baulogistik haben die Rohbauunternehmer für eine geregelte Entsorgung die Verantwortung. Mit dem Beginn der Ausbauarbeiten erfolgt der und dem Auftragsbeginn des Baulogistikers erfolgt die Entsorgung grundsätzlich über einen Wertstoffhof und wird von der Baulogistik organisiert.
9.1 Entsorgung während der Rohbauphase
Während der Rohbauphase obliegt die Entsorgungslogistik bei den Rohbauunternehmer selbst.
9.2 Entsorgung Ausbauphase (mehrere AN im Baustellenbereich)
Ziele des Entsorgungsprozesses sind eine kontinuierliche, die Verarbeitung begleitende Entsorgung, eine hohe Sauberkeit auf der Baustelle und eine damit verbundene Reduzierung von Brandlasten und Beschädigungen. Dafür wird ein für alle Unternehmen verbindliches, auf Rollbehältern basierendes Entsorgungssystem zum Zwischenpuffern und effizienten Transportieren eingesetzt. Es werden nur Rest- und Abfallstoffe entsorgt welche im Projekt „Neubau-Rebstockbad“ entstehen.
Für die Entsorgung aus dem Gebäude werden Rollbehälter, mit den Maßen (TBH) ca. 0,821,371,20m und einem Fassungsvermögen von ca. 0,66 m³ sowie einer Nutzlast von rund 260 kg zur Verfügung gestellt. Die Rollbehälter werden an die ausführenden Firmen gegen Unterschrift ausgegeben, von diesen be- füllt und zur Entleerung an den Wertstoffhof gebracht. Dort wird der Inhalt geprüft und in die entspre- chende Mulde entleert. Anschließend wird der Rollbehälter wieder zum Arbeitsplatz mitgenommen.
Jeder AN ist für die ihm übergebenen Rollbehälter selbst verantwortlich. Dies beinhaltet sowohl den Zustand der Rollbehälter als auch deren Inhalt. Es ist daher im eigenen Interesse jedes AN, darauf zu achten, dass Dritte den getrennten Abfall nicht verunreinigen. Die Rollbehälter dürfen ohne Zustim- mung der Baulogistik nicht zu anderen Zwecken als zur Abfallentsorgung verwandt werden.
Die Baulogistik übernimmt die Rollbehälter mittels eines Gabelstaplers womit diese in große Contai- nermulden entleert werden. Rollbehälter, die im oberen Bereich eine getrennte Abfallfraktion vortäuschen, unten aber gemischten Abfall aufweisen, werden als Mischabfall gewertet. Wird dies noch vor der Entleerung in die Contai- nermulde festgestellt, wird ein Entgelt für die Sortierung des Rollbehälters berechnet. Wird der Sor- tierfehler erst nach der Entleerung erkannt, ist der AN ggf. für den gesamten finanziellen Schaden dieser Containermulde verantwortlich.
Leistungen der Baulogistik zur Entsorgung:
Entsorgungsberatung der ausführenden Firmen Einrichtung einer Abfall-Sammelstelle in den Gebäuden und auf der BE-Fläche Bereitstellung der Rollbehälter Entgegennahme der Rollbehälter und Prüfung der Abfallfraktionen Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben auf dem Abfall-Lieferschein Entleerung der Rollbehälter mittels Gabelstapler in Containermulden Vorbereitung der Abrechnung des Abfalls zwischen dem AG und dem Entsorger Organisation von Abholungen/Austausch der Containermulden mit dem Entsorger Erstellen einer Abfallbilanz für den AG
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9.3 Abfall-Fraktionen zur Entsorgung
Folgende Abfall-Fraktionen sind vorgesehen: Mineralische Abfälle (Bauschutt recyclebar) (170107) Holzmischfraktion (Holz AI, AII, AIII) (170201) Gipsabfälle (170802) Gemischte Baustellenabfälle (nicht sortierfähig in Kleinstmengen) (170904) Papier, Pappe, Kartonagen (aus Transportverpackungen) (150101) Folien, Kunststoffe, -Styropor, unverschmutzt (170203) Mineralwolle nicht kontaminiert (KMF in Säcken verpackt) (170604) Glas (170202) Metalle als Mischschrott (werthaltige Fraktionen) (170407)
Abfall-Fraktionen darüber hinaus sind von den AN selbst zu entsorgen.
9.3.1 Standorte und Kapazitäten der Entsorgungscontainer Die Containermulden werden vom Entsorger zeitweilig im Bereich der BE-Fläche aufgestellt, z.B. im Bereich der Parkplatzfläche. Die Kapazitätsplanung erfolgt durch die Baulogistik.
9.3.2 Kosten der Entsorgung Die Entsorgung ist für die ausführenden Unternehmen für die auf dem Entsorgungshof angebotenen Abfall-Fraktionen über die Umlage mit dem AG abgegolten.
9.4 Abfallmanagement/Reinigung
Mit Beginn des Ausbaus besteht für alle am Ausbau beteiligten Unternehmen (AN) eine permanente Reinigungspflicht. Dies bedeutet, dass entstehender Abfall direkt in die Containermulden des Wert- stoffhofes (Abfall-Sammelstelle) zu füllen ist und spätestens am Ende des Arbeitstages der Arbeits- platz aufgeräumt ist (Grobpartikel wie Materialreste, Kaffeebecher etc., die Flächen sind mit einem Industriesauger zu reinigen). Die Reinigungspflicht erstreckt sich auch auf alle Hohlräume (Doppelbo- den, Schächte, Flure etc.). Abfälle der Baustelle sind grundsätzlich getrennt zu erfassen und zu entsorgen, in Ausnahmefällen werden auch gemischte Abfälle entsorgt. Grundlagen sind das Merkblatt „Entsorgung von Bauabfäl- len“ vom Regierungspräsidium (Darmstadt) sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Ziel ist, eine möglichst hohe Trennquote zu erreichen.
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HINWEIS: Jeder AN/AG ist für die ordnungsgemäße Entsorgung mitverantwortlich, auch wenn die Verantwortung an einen Dritten übergeben wurde. Er muss die Befähigung zur rechtmäßigen Entsorgung und die korrekte Durchführung überprüfen und dokumentieren, weshalb sich der Bauherr/AG eine Überprü- fung der Nachweisführung vorbehält.
9.5 Baustellenreinigung
9.5.1 Allgemeine Reinigung Zur Überwachung der Reinigungspflicht der ausführenden Firmen wird die Baulogistik in Abstimmung mit der Bauleitung, ab Beginn der Ausbauarbeiten, Kontrollen durchführen. Die Baulogistik setzt nach Aufforderung durch den AG Reinigungskräfte zur Reinigung gemeinsam genutzter Flächen wie Gänge und Treppenhäuser ein, die selbstständig die Reinigungsaufgaben in den Etagen durchführen. Die Baulogistik steuert und überwacht den gesamten Reinigungsprozess. Bezüglich der Sauberkeit der Baustelle ist die Baulogistik der zentrale Ansprechpartner gegenüber dem AG sowie dessen AN.
9.5.2 Überwachung der Reinigungspflichten der AN Die Pflicht zur täglichen Reinigung des Arbeitsplatzes liegt bei den ausführenden Firmen (AN). Zu- sätzlich besteht für die Unternehmer eine unverzügliche Reinigungs- bzw. Räumungspflicht in folgen- den Fällen: • Gefährdung der Arbeitssicherheit • Gefährdung der Flucht- und Rettungswegesicherheit • Gefährdung des Brandschutzes • Beeinträchtigung der umliegenden Transportwege oder Arbeitsflächen
Bei einer durch die Baulogistik täglich durchgeführten Begehung der Bauflächen werden nicht besei- tigte Verunreinigungen, wo möglich, beim Verursacher als Mangel angezeigt. Um administrativen Auf- wand zu reduzieren, wird der Mangel unter Angabe von Ort, Zeit und Verursacher aufgenommen, fotografiert und dokumentiert und dem Verursacher übergeben bzw. gesendet. Entsprechend dem mitgeteilten Termin zur Abstellung des Mangels, in der Regel sind dies 13 Stun- den, ist dieser rechtzeitig und vollständig abzustellen. Dies bedeutet, dass die bezeichnete Fläche und somit der ganze Arbeitsbereich in einen von Grobpartikeln freien Zustand zu versetzen ist. Das Her- auspicken von einzelnen, als eigen erkannten, Abfallteilen ist nicht ausreichend. Eine Nachfrist wird nicht gewährt. Nach Verstreichen der festgelegten Frist wird die Baulogistik eine Ersatzvornahme veranlassen. Die Baulogistik übergibt dem AG die Beweisführung und bereitet die Abrechnung mit erhöhtem vereinbar- ten Stundensatz vor. Bei Gefahr im Verzug, z.B. bei Versperrung von Flucht-, Rettungs- oder Logistik- wegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des verursachenden AN der Missstand besei- tigt.
9.6 Winterdienst
Baustraßen werden für den gesamten Baustellenbereich bei Frost und Schneefall in einer Breite von 5,50 m, Haupt-Zuwegungen zu den Gebäudeeingängen und den Containeranlagen, sowie die neben den Baustraßen verlaufenden Fußwege in einer Breite von mind.1,20 m und BE-Flächen werktäglich vor Arbeitsbeginn und im Tagesverlauf nach neuerlichem Niederschlag von Schnee und Eis geräumt und mit Salz-/Splitt Gemisch gestreut. Für die Sicherung der übrigen Verkehrswege zum Arbeitsbereich und im Arbeitsbereich sind die AN- Gewerke verantwortlich.
9.7 Brandschutz
Zusätzlich zu den Regelungen der betriebseigenen Gefährdungsbeurteilung, der BaustellO des SiGe- Plan sowie gesetzlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz, hat der AN-Gewerke folgende Hinweise zu beachten:
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Es gilt grundsätzlich Rauchverbot auf der Baustelle. Für Raucher werden gesonderte Raucherzonen eingerichtet.
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2 Wochen vor den ersten feuergefährlichen Arbeiten ist dem Brandschutzbeauftragten des Baulo- gistikers ein Aufsichtsführender des AN für die Erteilung von Genehmigungen zur Ausführung zu be- nennen. Die mit dem Brandschutzbeauftragten des Baulogistikdienstleisters abgestimmten Siche- rungsmaßnahmen sind auf dem Freigabeschein durch den Aufsichtsführenden des AN anzugeben und durch den AN bereitzustellen und zu kontrollieren.
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Für feuergefährliche Arbeiten ist ein entsprechender Freigabeschein für feuergefährliche Arbeiten 3 Tage vor Arbeitsbeginn dem Brandschutzbeauftragen des Baulogistikers vorzulegen
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Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Feuer, Funkenflug oder brandbeschleunigenden Stoffen aus- geübt werden, können nur in Verbindung mit dem im Freigabeschein abgestimmten Sicherungsmaß- nahmen ausgeführt werden. Das eingesetzte Personal ist durch den Arbeitgeber im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.
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Sollten Brandwachen notwendig sein, so kann diese über den BLD gegen Vergütung bestellt werden
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Für den Brandfall bzw. jegliche Havarien wurde durch den BLD ein Alarmplan für die Baumaßnahme erstellt. Dieser ist an den Zutrittspunkten zur Baustelle, den Containeranlagen und den Gebäudeein- gängen ausgehängt und wird bei der Ersteinweisung durch den BLD vorgestellt.
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Flucht- und Rettungswege werden durch den BLD mittels lang nachleuchtender Piktogramme aus- gewiesen und regelmäßig aktualisiert. Das eigenmächtige Entfernen solcher Piktogramme ist verbo- ten und wird sanktioniert (Siehe Abschnitt 15.2 Strafgebühren). Sollte das Abhängen wegen des Ar- beitsablaufes bzw. des Arbeitsfortschrittes notwendig werden, so ist der Logistikleitstand darüber mit 24 h Vorlauf zu informieren. Gleiches gilt für die im Laufe der Baumaßnahme einzurichtenden hinter- leuchteten Fluchtwegbeschilderungen, wenn sie vorzeitig in Betrieb genommen werden sollen.
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Flucht- und Rettungswege werden im Bereich von Absturzkanten durch den BLD gesichert. Diese Absicherung darf ebenfalls nicht eigenmächtig entfernt werden und wird sanktioniert. Da es sich hier- bei um gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen, mit einer Sicherung gegen akute Gefährdung von Leib und Leben handelt, droht dem Verursacher bei Zuwiderhandlung der BaustellO ein Baustel- lenverbot und ggf. eine Anzeige. Sollte eine Änderung notwendig werden, so ist der BLD darüber mit 48 h Vorlauf zu informieren.
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10 Unterkunft, Sanitäranlagen
Für die Bereitstellung der Büro-, Mannschafts- und Magazincontainer zeichnen sich die ausführenden Firmen (AN Ausbau) selbst verantwortlich.
Der AN verpflichtet sich, die für Ihn erforderlichen Container von der Baulogistik anzumieten. Die Mietpreise : TU-Container: 435,00 €/Monat Bürocontainer: 435,00 €/Monat Doppel-Bürocontainer: 870,00 €/Monat Magazincontainer: 250,00 €/Monat Preise netto
- Es ist keine Klimaanlage vorhanden, weder für TU- noch für Bürocontainer; dies kann jedoch gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
- In jedem Container ist ein Stromzwischenzähler vorhanden. Internet- oder Telefonanschluss ist nicht verfügbar.
- Es gibt keine Pantryküchen, die Ausstattung hierfür kann ab einer Mietdauer von 16 Monaten gegen Aufpreis erfolgen
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Baulogistik. Das Übernachten in den Einrichtungen ist nicht zulässig.
Die gesamten sanitären Anlagen werden seitens des AG zur Verfügung gestellt. Jeder Auftragnehmer (AN) hat die gemeinschaftlich genutzten Flächen pfleglich zu behandeln. Für Gewaltschäden an gemeinschaftlich genutzten Flächen (Sanitär-, Treppenhaus-, und 1.Hilfe) haften die Mieter (AN) gemeinsam, wenn der Verursacher nicht eindeutig zu ermitteln ist. Die Überprüfung auf Gewaltschäden erfolgt monatlich, um den Benutzerkreis, der letztlich heranzuziehenden einzuen- gen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die ausgewiesenen Sanitäranlagen genutzt wer- den dürfen! Fäkalienverschmutzungen werden mit Strafgebühren geahndet!
Abbildung – WC-Containerfläche
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11 Strafgebühren für Verstöße gegen das Baulogistik-Handbuch
11.1 Ordnungsmanagement
Der verantwortliche Ordnungsmanager wird jeden AT einen Rundgang machen und dabei nachfol- gende Punkte kontrollieren:
• Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) (Ergänzend zu dem Projekt- SiGeKo) • BaustellO • Baulogistikhandbuch • Alarmierungseinrichtungen • Freie bzw. vorhandene Flucht und Rettungswege • Lagerung von Gefahrstoffen/ Brandlasten • Verkehrssichere Verkabelung, insbesondere bei Flucht- und Rettungswegen • Sauberkeit in den Firmen- und Pausenunterkünften sowie Sanitäreinrichtungen • Zugänglichkeit der Sammelplätze • Überwachung der Reinigungspflicht der AN Gewerke
Bei Gefahr im Verzug wird der Ordnungsmanager Sofortmaßnahmen einleiten, welche dem Verursa- cher in Rechnung gestellt werden. Ansonsten wird dem AN-Gewerk der Verstoß angezeigt und dieser aufgefordert, bis zu einer gegebenen Frist, diese zu beheben. Sollte diese Frist nicht eingehalten wer- den, leitet der BLD nach Freigabe der AG eine Ersatzvornahme ein (siehe Entgelte und Pönale). Die einzelnen AN-Gewerke werden dadurch nicht von ihrer Eigenverantwortung entbunden.
11.2 Strafgebühren
Die Vorgaben dieses Baulogistik-Handbuchs dienen dem geordneten und reibungslosen Bauablauf. Generell liegt es im Ermessen der Baulogistik in Abstimmung mit der Bauleitung, ob und wann die Strafgebühren tatsächlich erhoben werden. Sie sind zur Reglementierung uneinsichtiger egoistischer Verhaltensweisen im Interesse aller Beteiligten nötig und sinnvoll und werden insbesondere im Wie- derholungsfall angewandt. Für den Fall, dass der AN bzw. dessen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft gegen die Bestimmungen dieses Baulogistik-Handbuchs verstoßen, ist die Baulogistik berechtigt, Strafgelder in Abstimmung mit der Bauleitung wie folgt zu verhängen:
11.2.1 Strafgebühren
- Betreten oder Verlassen der Baustelle ohne Ein- oder Auslesen des persönlichen Baustellenausweises an der Zugangskontrolle 30 €/Vorfall
- Missbrauch bezüglich Weitergabe oder unbefugten Nutzung von Baustellenausweisen 50 €/Vorfall
- Missachtung des Rauchverbots im Gebäude 30 €/Vorfall
- Parken auf der Anlieferspur oder vor den Baustellenzufahrten bzw. Baustellenausfahrten 50 €/Vorfall
- Halten oder Parken entgegen der Straßenverkehrsordnung in unmittelbarer Nähe der Baustelle oder Halten in 2. Reihe 50 €/Vorfall
- Versperren von logistischen Wegen oder Flächen z.B. mit Material, Transportgeräten oder Fahrzeugen 50 €/Vorfall
- Unsachgemäße Lagerung von Stoffen oder Abfällen 100 €/Vorfall
- Fäkalienverschmutzung 1.500 €/Vorfall
- Nicht tragen der persönlichen Schutzausrüstung 100 €/Vorfall
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11.2.2 Zahlungsbedingungen Aufwands-/Strafgebühren gemäß Ziffer 11 ff verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Forderungen werden mit Rechnungsprüfung der Abrechnung des AN durch den AG berechnet und in Abzug gebracht. Eine Dokumentation des der Rechnung zugrundeliegenden Sachverhaltes wird von der Baulogistik erstellt und dem AG zur Rechnungserstellung übergeben. Sollte keine Mög- lichkeit der Verrechnung bestehen, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten.
12 Datenschutzhinweis (DSGVO)
Informationspflicht nach Artikel 12 ff. sowie nach Artikel 13 ff. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Verantwortliche Stelle / Kontaktdaten: (werden noch bekannt gegeben) b. Detaillierte Informationen erhalten Sie am Aushang (schwarzes-Brett) bei der BauLogistik-Leitstelle (BLL).
13 Wichtige Telefonnummern / Kontaktdaten
Notrufnummern
o Erste Hilfe (Baustelle-Intern) Ersthelfer jeder Firma o Rettungsdienst / Feuerwehr 112 o Polizei 110
Logistikkoordinator
o BLL - BauLogistik-Leitstelle 017.. / 12345 (werden noch bekannt gegeben) eMail: BLL-Bauvorhaben@____.com o Logistiker (Tor) 017.. / 12345 (werden noch bekannt gegeben)
14 Fortschreibung Baulogistik-Handbuch
Dieses Baulogistik-Handbuch wird im Zuge der weiteren Planung und Beauftragung angepasst und konkretisiert, die Abläufe, Konditionen werden detaillierter beschrieben. Zur Ausführung werden die notwendigen Formulare zur Umsetzung sämtlicher logistischer Prozesse beigefügt. Es wird mit allen ausführenden Firmen als Vertragsbestandteil verbindlich vereinbart.
Anerkannt: Ort, Datum, Name, Unterschrift, Name des Unternehmens
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Anlagen:
- BE-Plan/Übersicht
Dokument:
| Ersteller Baulogistik-Handbuch: | b.i.g. Ingenieurgesellschaft mbh Frankfurt; Uwe Zipp |
|---|---|
| Abstimmung: | Hr. Apel mobil 0175/5280182 |
| Übermittlung: | 15.09.22 - Arbeitsstand 20.09.22 – V1.1 23.09.22 – V1.2 27.09.22 – V1.3 10.02.23 – V1.4 07.05.24 – V1.5 |
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