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Formblätter Metallbauarbeiten Schwarzstahl BTB_fix.pdf

Schwarzstahl-Metallbauarbeiten für den Neubau des Rebstockbades

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 13:27 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Conivs GmbH Schürerstrasse 5a Vergabeart 97080 Würzburg offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Tel. Fax Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 30.10.2026 10:00 Uhr

Bindefrist endet am 11.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt

Vergabenummer Leistung

300.313.2 Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Anlagen

A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Datenschutzhinweise der BBF

B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung

Zusätzliche Vertragsbedingungen der BäderBetriebe Frankfurt GmbH WeitereBesondereVertragsbedingungen(WBVB)TeilIbisIII

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: Erklärung zu § 4 HTVG Tariftreue und Angabe zur Vergabesperre

Eigenerklärung Sanktionen Russland

D)die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

BäderBetriebe Frankfurt GmbH

zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. 2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle

Straße Fax PLZ/Ort E-Mail

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

gem. §16a EU VOB/A

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für

Maß

Ver 300.

nahmennummer:Baumaßnahme: Neubau Rebstockbad, Frankfurt
abenummer: 13.2Leistung: Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

10 a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Ver- gabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der vorstehend unter Ziff. 9 benannten Stelle einlei- ten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  • der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und ge- genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma- chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebe- kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
  • Odereine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssenpräqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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300.313.2

Neubau Rebstockbad, Frankfurt

Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Erklärung zu § 4 Abs. 1 HTVG + Eigenerklärung Sanktionen Russland + Angaben zur Vergabesperren 221 oder 222 Preisermittlung

Nachweis Haftpflichtversicherung Referenznachweise gem. FB444

gem. Leistungsverzeichnis

z.B.Datenblätter,Muster,spezielleNachweise

Angaben zur technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

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223 Aufgliederung der Einheitspreise

Urkalkulation (gem. WBVB Teil III Ziff.10.2) ist 10 Werktage nach Beauftragung im versiegelten Umschlag

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 300.313.2

Baumaßnahme

Neubau Rebstockbad, Frankfurt

Leistung

Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Definition Werktage = Mo - Fr 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Anf. Nov 2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von 120 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; 0,2 Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt dfürnefi PPrroozzeenntt der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

s. nächste Seite

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10.1 Projektplattform

10.2 Videoüberwachung

10.3 Versicherungen

10.4 Umlage für Baumedien und -logistik

10.5 Projekthandbuch für ausführende Unternehmen

10.6 Personal- und Materialcontainer Der AN verpflichtet sich, die für Ihn erforderlichen Container von der Baulogistik anzumieten. Die Mietpreise : TU-Container: 435,00 € netto/Monat Bürocontainer: 435,00 € netto/Monat Doppel-Bürocontainer: 870,00 € netto/Monat Magazincontainer: 250,00 € netto/Monat

  • Es gibt keine Pantryküchen, die Ausstattung hierfür kann ab einer Mietdauer von 16 Monaten gegen Aufpreis erfolgen

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Baulogistik. s. Anlage G18037-FOA-ALL-AUS-Anlage 14 Mietvertrag BE-Container

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Baumaßnahme

Neubau Rebstockbad, Frankfurt

Leistung

Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

voraussichtlicher Terminablauf: Gem. BZP: Anfang: Mitte November 2026 Ende: Mitte März 2027 Aufgrund von baulichen Verzögerungen können sich Zwischentermine bis zu 3 Monate verschieben. Der Abruf der Arbeiten erfolgt Bauteil- und Abschnittsweise. Die Aufwendungen hierzu sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

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241 (Abfall)

Vergabenummer
300.313.2
Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
300.313.2
Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung.

2 Datenaustausch

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwi- schen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs- unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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(Bautagebuch)

RichtlinienzurFührungeinesBautagebuches

Grundsatz

Ein Bautagebuch ist bei Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen zu führen, bei denen mehrere Gewerkezukoordinieren sindbzw.beidenentechnisch komplexe AnlagenzurAusführungkommen. BeiGroßen Neu-,Um-undErweiterungsbautennachAbschnittERBBauistimmereinBautagebuchzuführen. nemerBtdatsesnaHeierF

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© 114neinilthciR4lieT–LF-ED-451-BHV 411

1

Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufslückenlosfesthalten.EsdientalsGrundlagefürMeldungenundBerichte,dieüberdieBauausführung zu erstatten sind, und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten (siehe Abschnitt J Nummer 2.2.2 RBBau). Das bloße Einsammeln und Ablegen der von den Auftragnehmern arbeitstäglichvorzulegendenTagesberichtegenügtdenAnforderungenaneinBautagebuchnicht.

DasBautagebuchistmöglichsttäglichzuführenunddieEintragungvomVerfassermitDatumundUnterschriftzu versehen.DasBautagebuchinschriftlicheroderelektronischerFormmussdienachfolgendenAngabenenthalten.

2 RegelmäßigeAngaben

Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der AusführungszeitvonBedeutungunddaherimmerzuerfassensind: – BezeichnungderBaumaßnahmebzw.derBauunterhaltungsarbeiten, – ZeitpunktderAushändigungderAusführungsunterlagen(genaueBezeichnungderUnterlagen)sowieggf.von ÄnderungenundBerichtigungenandenAuftragnehmer, – BeginnundFertigstellungdereinzelnenBauarbeiten, – dasWettersowiediehöchsteundniedrigsteTemperatur, – erbrachteLeistungen der Auftragnehmer unddieZahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach derenQualifikation(Polier,Facharbeiter,Hilfsarbeiter), – EinsatzvonGroßgerät:Zugang,EinsatzundAbgang,sowieDauerundUrsachebeietwaigemAusfall, – EingangdervomAuftragnehmergeliefertenbzw.vomAuftraggeberbeigestelltenStoffeundBauteile, – VorlagederPrüfungsergebnissevorgeschriebenerBaustoff-,Boden-undWasserprüfungen, – Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden (siehe Richtlinie zur Bau- durchführung400Nummer12.3.sowieRichtliniezu441).

3 RegelmäßigeAngaben

Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der AusführungsartoderderAusführungszeitvonBedeutungunddaherzuerfassensind:

– UnterbrechungundVerzögerungderArbeitenmitdenUrsachen(Unfälle,Rutschungen,Streik), – bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreieFeststellungenermöglichen, – alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur Kündigung des Vertrages her- geleitetwerdenkönnen, – mündlicheWeisungenanVertreterdesAuftragnehmers(NameundInhaltderWeisung),

– Personalwechsel(BauleiterdesAuftragnehmers),

– Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bau- zeichnungen, – AbweichungenderBeschaffenheitdesBaugrundesvondenAngabeninderLeistungsbeschreibung,

– beiBauarbeiten,diedurchdenWasserstand offener Gewässerbeeinflusstwerden,dieWasserstände einmal oderfallserforderlichmehrmalstäglich.

VHBBund–Ausgabe2017 Blatt1von1

[Seite 30]

Neubau Rebstockbad, Frankfurt

300.313.2 Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Erklärungzu§4HVTG, incl.gesetzlichenVorgabender§§6und7HVTG 214BesondereVertragsbedingungenderBäderBetriebeFrankfurtGmbH ZusätzlicheVertragsbedingungenderBäderBetriebeFrankfurtGmbH 411RichtlinienzurFührungeinesBautagebuchs 241Abfall undAnlagezurDatenverarbeitung

223AufgliederungderEinheitspreise

[Seite 33]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Maßnahmennummer Vergabenummer 300.313.2

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt

Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Bewerber Bieter Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Nachunternehmer anderes Unternehmen

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen EuroEuro
Euro
Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

zutreffendes ankreuzen 1Der längere Zeitraum ist maßgebend.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3

[Seite 34]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3

[Seite 35]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3

[Seite 36]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
300.313.2
Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag aufML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag aufML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

[Seite 37]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

[Seite 38]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
300.313.2
Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

[Seite 39]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

[Seite 40]

Frankfurt, Neubau Rebstockbad

Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Name und Anschrift des BietersVergabenummer
300.313.2

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Nachfolgende Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben.

  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 HVTG oder der jeweils geltenden Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 HVTG entsprechen. Soweit die Leistungen nicht von Abs. 1, sondern von § 4 Abs. 2 HVTG erfasst werden, verpflichte/n ich/wir mich/uns, bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt und die Leistungen zu gewähren, die den Vorgaben des MiLoG entsprechen. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller deren Einhaltung nachzuweisen ist.

meinen / unseren Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung über Verkehrsleistungen und freigestellte Schülerverkehre mindestens das in Hessen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile dieser Tarifverträge zu zahlen und Erhöhungen während der Ausführungszeit vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende.

  1. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt –Stand 07/2021

[Seite 41]

  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,

ein solcher Verstoß eine schwere Verfehlung nach § 17 Abs. 2 HVTG darstellt, die gemäß § 17 Abs. 9 HVTG der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mitgeteilt wird,

nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.

Ort, Datum Name des Erklärenden

Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt –Stand 07/2021

[Seite 42]

Frankfurt, Neubau Rebstockbad

300.313.2 Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

[Seite 44]

233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
300.313.2
Baumaßnahme Frankfurt, Neubau Rebstockbad
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 45]

234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

MaßnahmennummerBaumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Vergabenummer 300.313.2Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

1Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 46]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
300.313.2
Baumaßnahme Neubau Rebstockbad, Frankfurt
Leistung Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensAngabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung

© VHB -Bund -Ausgabe 2017 Seite 1 von1

[Seite 47]

[Seite 47: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 50]

[Seite 50: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 53]

421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 300.313.2Datum
Bezeichnung der Leistung Neubau Rebstockbad, Frankfurt Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 54]

422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 300.313.2Datum
Bezeichnung der Leistung NeubauRebstockbad,Frankfurt MetallbauarbeitenSchwarzstahlBTB

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 55]

423 (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 300.313.2Datum
Bezeichnung der Leistung Neubau Rebstockbad, Frankfurt Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für

eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau

eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau

eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 58]

(Name u. Anschrift des Bieters oder Bewerbers)

Vergabe Nr. 300.313.2 Metallbauarbeiten Schwarzstahl BT B Frankfurt, Neubau Rebstockbad

Erklärung

  1. Ich*) bin nach dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bie- tern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12. Dezember 2017** oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

nein ja, und zwar mit Bescheid vom (Datum)

von

(ausschließende Stelle)

  1. Ich bin außerhalb des Landes Hessens vom Wettbewerb ausgeschlossen.

nein ja, und zwar von

(ausschließende Stelle)

  1. Gegen mich ist derzeit ein Ausschlussverfahren wegen schwerer Verfehlungen anhängig.

nein ja, und zwar bei

(Anhörungsverfahren führende Stelle)

  1. Ich bin wegen Abgabe falscher Erklärungen oder Vorlage unzutreffender Nachweise (§ 18 Abs. 3 HVTG) zur Stellungnahme aufgefordert.

nein ja, und zwar von

(auffordernde Stelle)

Mir ist bekannt, dass die Nichtabgabe oder Unrichtigkeit der vorstehenden Erklärung zu meinem Aus- schluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.

Des Weiteren ist mir bekannt, dass ein Ausschluss infolge unrichtiger Angaben oder aufgrund einer fristlosen Kündigung Schadenersatzansprüche der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers zu Lasten meines Unternehmens auslösen kann.

Ich verpflichte mich, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nach- unternehmer ab einer Auftragssumme von 10.000 € eine gleich lautende Erklärung mir gegenüber abgibt und diese spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung diesem vor- gelegt wird.

(Ort/Datum) (Firmenstempel) (Unterschrift)

Bei einem elektronisch übermittelten Angebot ist der Firmenname sowie der Name der natürlichen Per- son, die diese Erklärung abgibt, anzugeben!

*) als Bieter für das o.g. Unternehmen **) (https://www.absthessen.de/pdf/2017-12-12%20GEMRUND-Neufassung-2017.pdf)

1.577 Stand: 01.02.2018 OFD, 02.18

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