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| Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | |
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| PROTOKOLL - Rückfragen / Terminverschiebungen / Bieterinformationen - | |
| Baumaßnahme: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstr. / Erna-Berger-Str., 10117 Berlin Erweiterungsbau Leistung: Schwachstrom DIN 18382 | Vergabe-Nr.: 1348/2026 |
| Stand: 18.09.2026 |
Rückfragen vom: 28.07.2026
Frage 1 - Videoanalyse In der Systembeschreibung des Videomanagementsystems steht, dass die Detektion mittels einer zentralen, softwarebasierten Videoanalyse erfolgt. Ist die zentrale Videoanalyse zwin- gend vorgeschrieben, oder darf alternativ auch eine auf den Kameras installierte und auf den Ka- meratyp angepasste Videoanalyse angeboten werden?
Antwort: Wie in der Systembeschreibung aufgeführt, ist eine serverbasierte, zentrale Videoanalyse anzubieten. Die Videoanalyse muss unabhängig vom Kameratyp funktionieren.
Frage 2 - Wartungsverträge Im Formblatt BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf wird als Technische Anlage ein "Elektronisches Schließsystem" benannt. Im BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf wird als Technische Anlage ein "Elektrisches u. mech. Schließsystem" benannt. Beide Formblätter fordern das Angebot von Wartung und Instandhaltung aber keine Instand- setzung. In den AMEV-Vertragsdokument InstandGMA 2018_V30_Elektronisches u. mech. Schließsystem.docm und PB_InstandGMA 2018_V20_Elektronisches u. mech. Schließsys- tem.xlsm ist dagegen die Instandsetzung mit anzubieten. Was soll nun genau angeboten werden. Welche AMEV-Vertragsblätter gehören zu BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf. Welche Formblatt 242 gehört zu den AMEV-Vertragsdokumenten InstandGMA 2018_V30_EMA_VS.docm und PB_InstandGMA 2018_V20_EMA_VS.xlsm.
Antwort: (s. 18 Anlagen) Das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf “ wurde versehentlich mit der gleichen Anlagenbezeichnung wie das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf “ erstellt. Maßgeblich ist das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf “, welches sich auf die Titel 15 und 16 des Leistungsverzeichnisses bezieht. Dies ergibt sich auch aus den Positionsnummern in den zugehörigen Preisblättern. Entsprechend dem vorausgefüllten Vertragsmuster sind folgende Leistungen anzubieten:
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Systembetreuung Die Formblätter 242 wurden entsprechend angepasst und den Vergabeunterlagen in der berichtigten Fassung beigefügt.
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| Stand: 18.09.2026 |
Rückfragen vom: 03.08.2026
Frage 3 – SAA - Titel 7.1. beinhaltet alles was in und an den ELA Schrank kommt. Allerdings fehlt die Position des ELA Schranks selbst. Wie soll damit umgegangen werden? Unsere Empfehlung wären 4 Stück 40HE Schränke mit Schwenkrahmen 800x2000x800 BxHxT.
Antwort: Die erforderlichen Schränke sind übergeordnet im Titel 22.1 „Verteiler- und Netzwerkschrän- ke“ ausgeschrieben.
Frage 4 – SAA - Pos. 7.4.20 Es wird auf die Anforderungen aus den Ausführungsunterlagen verwiesen, wir bitten um Übermittlung dieser Unterlagen.
Antwort: Die zitierte Passage bezieht sich auf die Dienstleistungsposition „Inbetriebsetzung, Funktionsprüfung und messtechnische Erfassung“. In dieser steht u.a. beschrieben, dass im Rahmen der Inbetriebsetzung die Funktionen und Konfigurationen mit den Vorgaben aus den Ausführungsunterlagen zu überprüfen sind. Die Ausführungsunterlagen sind für die Kalkula- tion dieser Dienstleistung nicht erforderlich, da sich der eigentliche Anlagenumfang bereits aus den ausgeschriebenen Komponenten und den darin enthaltenen spezifischen Eigenschaften ergibt.
Frage 5 – Wartung - Wartungsverträge Für die Anlage „SAA“ (zu LV – Titel 7) ist laut Instand – Vertrag auch das Preisblatt 5 „Preis- angaben für Meldertausch“ mit einzureichen. In der Anlage „PB_InstandGMA 2018_V20_SAA.xlsm“ ist dies gleichfalls entsprechend vor- gesehen, jedoch ist das Excel-sheet dafür (Preisblatt 5) leer. Es fehlen die Positionen/ Ele- mente, die der Bieter zu bepreisen hat. Wir bitten um Korrektur und Übergabe neuer Vorlagen.
Antwort: Das Preisblatt 5 bezieht sich ausschließlich auf BMA. Für die BMA ist ein separater Instandhaltungsvertrag vorgesehen und abgefragt. Bei SAA ist das Preisblatt 5 nicht auszufüllen. Auf dem Preisblatt 5 befindet sich daher auch ein entsprechender Hinweis: „Nicht auszufüllen bei SAA ohne BMA“. In Preisblatt 5 ist nichts einzutragen, eine Korrektur ist nicht erforderlich. 2
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Rückfragen vom: 03.08.2026 neu
Frage 6 - Pos. 18.1.20 Körperscanner Für die Auswahl des passenden Scanners ist es wichtig zu wissen, welche Detektionseigen- schaften gefordert sind, sprich wie klein sollen die zu detektierenden Objekte sein, wie hoch der Durchsatz sein soll – und was wichtiger ist: Durchsatz oder Detektionstiefe?
Antwort: Die Detektionsgenauigkeit muss, wie ausgeschrieben, mindestens die Anforderungen des ECAC- Standard 2.1 erfüllen. Der angebotene Scanner muss ein Echtzeitscreening beim Durchschreiten des Scanners gewährleisten. Ein Durchsatz von mindestens 600 Personen/Stunde ist sicherzustellen.
Frage 7 - Dienstleistungen Was wird unter „Integration“ verstanden: Die mechanische Integration einer Linie bestehend aus Personen- und Gepäckscannern, oder die (IT) Integration in übergeordnete Systeme?
Antwort: Leider ist bei der Frage nicht nachvollziehbar, auf welche Passage/Position, sie sich genau bezieht. In Titel 18 „Dienstleistungen“ sind in Position 18.2.30 Stundenlohnarbeiten durch eine(n) „Systemintegrator/-in“ abgefragt. Hiermit ist ein(e) Techniker/-in gemeint, die/der sich vollum- fänglich mit der Hard- und Software zur betriebsfertigen Einrichtung und Konfiguration der angebotenen Personen- und Gepäckkontrollsysteme auskennt. Evtl. beantwortet das die Frage.
Rückfragen vom: 04.08.2026
Frage 8 Die Angabe der HE in der Überschrift stimmt nicht mit der HE- Angabe bzw. mit der Angabe in cm. in der Beschreibung überein.
Antwort: Sind Positionen 22.1.10 und 22.1.20 gemeint: Der Hinweis auf die Diskrepanz ist korrekt. Es sind Schränke mit 42 HE anzubieten.
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Frage 9 Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob in der Pos. 22.1.50 wirklich ein Standschrank mit 400mm Tiefe gewünscht ist? Ein Standschrank mit 400mm Tiefe ist mir am Markt nicht be- kannt und zum anderen ergibt sich daraus zwischen den 19“ Ebenen gerade mal ein Abstand von ca. 200mm?
Antwort: Netzwerk- und Verteilerschrank, 20HE, als IT-Kleinverteiler BxT 600x400mm, stehend Produkte dieser Art sind -gleichermaßen stehend und wandmontiert verwendbar- am Markt verfügbar. Ggf. werden sie unter anderer Bezeichnung geführt. Diese Schränke werden für den Fall einer stehenden Verwendung mit einem kleinen Sockel geliefert.
Hinweis: 1HE=4,45cm => 89cm bei max. vorgegebener Höhe von 110cm. Die HE-Ebenen sind nahtlos übereinander. Ein Abstand von 200mm ist nicht nachvollzieh- bar.
Frage 10 In den Pos. 22.1.30-22.1.50 ist ein 20HE Schrank mit max. 110cm Höhe gefordert, wären auch Schränke mit 24HE und 116cm Höhe möglich?
Antwort: Ja, unter der Maßgabe, dass ein umlaufender Sockel am Schrank vorhanden ist, der bei Bedarf -z.B. bei Wandmontage- abgenommen werden kann.
Rückfragen vom: 03.08.2026
Frage 11 – BOS - Pos. 3.1.20 bis 3.1.60 Sollte es sich insgesamt um eine Erweiterung der gerade errichteten und in Errichtung be- findlichen verbundenen Gesamtanlage BR / PB / DRWH handeln, ist die hier ausgeschriebe- ne Anlagentechnik so nicht umsetzbar. Wir bitte um Prüfung und Stellungnahme.
Antwort: Es handelt sich nicht um eine Erweiterung, sondern um die Neuerrichtung einer eigenständi- gen Anlage für den Neubau.
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Frage 12 – BOS - Pos. 3.1.20 und 3.1.30 Es wird beschrieben, daß das Funksignal über eine LWL-Verbindung von einer nahe gele- genen Basisstation ins Gebäude geleitet wird. Technisch ist dies nur möglich, wenn dort be- reits eine Master Unit steht, die das HF-Signal in ein Lichtsignal umwandelt.
Vor diesem Hintergrund ergibt der nachfolgende Aufbau aus den Pos. 3.1.20. und 3.1.30. technisch keinen Sinn. Soll wirklich so angeboten werden? Wir bitten um eine technische Systemdarstellung zur Verdeutlichung.
Welche Mastertechnik befindet sich bei der Basisstation, da die Technik zur Erweiterung vom gleichen Hersteller kommen muß. Welches Zentralsteuersystem ist vorhanden?
Antwort: Die benötigte LWL-Anbindung erfolgt über den in unmittelbarer Nähe befindlichen Netzkno- ten im Gebäude des Bundesrates. Gemäß Anzeigeverfahren über LWL-Breitband Repeater (NE-Typ 631 / Anbinde TBS 4TTRX, ToC 28 dBm). Alle notwendigen Anlagenkomponenten müssen den Betrieb im gesamten BOS-Band A und B (6,5 MHz) ermöglichen. Es ist nicht bekannt, welche Technik dort verbaut ist. Bitte wie ausgeschrieben anbieten.
Frage 13 – BOS - Pos. 3.1.30, 3.1.40 und 3.1.60 Nach unserem Verständnis muss sich die Masterunit bereits bei der Basisstation befinden. Und dort müßte diese erweitert werden. Es sollen hier 32 Anschaltmöglichkeiten vorgesehen werden und 16 Stk. redundant ange- bundene Remote Units. Dies erscheint für 5.400 m Strahlerkabel erheblich zu viel. Soll dies so angeboten werden?
Es sind hier Remote Units für TMOa ausgeschrieben, es wird aber beschrieben, daß an eine Basisstation TMO angebunden werden soll. BOS TERA Kanal OV-A und OV-R ist TMOa, nicht TMO. Dies widerspricht sich. Wir bitten um Korrektur/Aufklärung.
Antwort: Es wird eine TMO-Anlage errichtet. Die Bezeichnung TMOa ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt.
Frage 14 – BOS - Pos. 3.2.10 Nach Auskunft unseres Nachunternehmers gibt es keine Schlitzbandkabel mit 90 Minuten Funktionserhalt im Brandfall. Wir bitten um Präzisierung, was hier gemeint ist.
Antwort: Der Funktionserhalt bezieht sich auf die Klemme mit Metallschelle inklusive der Befestigung.
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| Stand: 18.09.2026 |
Rückfragen vom: 07.08.2026
Frage 15: Gemäß den Vergabeunterlagen gilt eine Bindefrist für die Angebote bis zum 17.11.2026. Die Ausführung des Projekts ist jedoch bis Ende 2029 vorgesehen.
In den Vergabeunterlagen konnten wir keine Regelung zur Preisgleitung bzw. Preisanpas- sung für die lange Vertragslaufzeit finden.
Wir bitten daher um Klarstellung:
Ist vorgesehen, den Vertrag mit einer Preisgleitklausel bzw. einer Regelung zur Anpassung der Vergütung an wesentliche Veränderungen der Lohn-, Material- und sonstigen Kosten auszustatten? Falls nein, bitten wir um Erläuterung, wie das erhebliche Preisänderungsrisiko über die mehrjährige Vertragslaufzeit berücksichtigt werden soll.
Antwort: Eine Preisgleitklausel ist nicht vorgesehen.
Frage 16: In den Formblättern FB242 zum Wartungsvertrag wird auf Arbeitskarten verwiesen. In den Vergabeunterlagen können wir keine Arbeitskarten finden. Bitte reichen Sie diese nach.
Weiterhin sind die Vertragsdokumente und auch die Preisblätter aktuell nicht ausfüllbar. Bitte sperren Sie die Felder für den AG und geben die Felder für den AN frei.
Antwort: Der Ausschreibung wurden die AMEV-Instandhaltungsverträge beigefügt. Das AMEV Instandhaltungsmuster GMA nutzt keine Arbeitskarten, sondern Preisblätter. Bitte diese verwenden.
Rückfragen vom: 10.08.2026
Frage 17: Titel 6 Zeitdienstanlagen Soll das Zeitwirtschaftssystem auf einer On-Premises-Infrastruktur oder über die Cloud lau- fen? Bei einem Cloud-System wird kein zusätzlicher Server benötigt.
Antwort: Das Zeitwirtschaftssystem soll aktuell nicht über eine Cloud laufen.
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| Stand: 18.09.2026 |
Frage 18: Titel 6 Zeitdienstanlagen Welche Stammdaten sollen zwischen Zeitwirtschaft- und HR-System übertragen werden?
Antwort: Es sollen nur die klassischen und wesentlichen Stammdaten übertragen werden. Diese sind z.B. Personalnummer, Vor-, und Nachnahme, Geburtsdatum, Abteilung, etc. sie- he LV-Position 6.4.20. – Parametrierung Zeiterfassung Im Rahmen der Position 27.2.10 (Erstellung Pflichtenheft) sind diese mit dem Nutzer abzu- stimmen.
Frage 19: Titel 6 Zeitdienstanlagen Wie viele Mitarbeiter sollen final das Zeitwirtschaftssystem nutzen?
Antwort: Es ist davon auszugehen, dass mind. 5000 Mitarbeiter das System nutzen werden.
Frage 20: Titel 6 Zeitdienstanlagen Welches HR-System soll angebunden werden? Wir gehen von SAP aus.
Antwort: Das aktuelle Personalwirtschaftssystem des BMUKN ist das PVSplus (siehe Pos. 6.3.20). Das PVSplus ist das einheitliche, SAP-basierte digitale Personalverwaltungssystem der zivi- len Bundesverwaltung in Deutschland.
Frage 21: Titel 6 Zeitdienstanlagen Ist eine Mobile App gewünscht?
Antwort: Aktuell ist keine Mobile App vorgesehen. Im Rahmen der Position 27.2.10. (Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Frage 22: Titel 6 Zeitdienstanlagen Soll ein Mitarbeiterportal gestellt werden?
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| Stand: 18.09.2026 |
Antwort: Aktuell soll kein Mitarbeiterportal gestellt werden. Im Rahmen der Position 27.2.10.(Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Frage 23: Titel 6 Zeitdienstanlagen Sollen Arbeitszeiten ausschließlich über die Terminals oder auch per Web gebucht werden? (Mitarbeiterportal)
Antwort: Aktuell werden die Arbeitszeiten über die Terminals gebucht. Im Rahmen der Position 27.2.10. (Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Rückfragen vom: 11.08.2026
Frage 24: Pos. 3.1.20. und 3.1.30: Es wird beschrieben, daß das Funksignal über eine LWL-Verbindung von einer nahe gele- genen Basisstation ins Gebäude geleitet wird. Technisch ist dies nur möglich, wenn dort be- reits eine Master Unit steht, die das HF-Signal in Licht umwandelt.
Vor diesem Hintergrund ergibt der nachfolgende Aufbau aus den Pos. 3.1.20. und 3.1.30. technisch keinen Sinn. Soll wirklich so angeboten werden? Wir bitten um eine technische Systemdarstellung zur Verdeutlichung
Falls nicht, wie alternativ und welche Mastertechnik befindet sich bei der Basisstation, da die Technik zur Erweiterung vom gleichen Hersteller kommen muß. Welches Zentralsteuersys- tem?
Antwort: Die benötigte LWL-Anbindung erfolgt über den in unmittelbarer Nähe befindlichen Netzkno- ten im Gebäude des Bundesrates. Gemäß Anzeigeverfahren über LWL-Breitband Repeater (NE-Typ 631 / Anbinde TBS 4TTRX, ToC 28 dBm). Alle notwendigen Anlagenkomponenten müssen den Betrieb im gesamten BOS-Band A und B (6,5 MHz) ermöglichen. Es ist nicht bekannt, welche Technik dort verbaut ist. Bitte wie ausgeschrieben anbieten.
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| Stand: 18.09.2026 |
Frage 25: 3.1.30. und 3.1.40. und 3.1.60: Die Masterunit muß sich bereits bei der Basisstation befinden. Und diese dort müßte erwei- tert werden. Es sollen hier 32 Anschaltmöglichkeiten vorgesehen werden und 16 Stk. redundant ange- bundene Remote Units. Dies erscheint für 5.400 m Strahlerkabel erheblich zu viel. Soll wirklich so angeboten wer- den? Es sind hier Remote Units für TMOa ausgeschrieben, es wird aber beschrieben, daß an eine Basisstation TMO angebunden werden soll. BOS TERA Kanal OV-A und OV-R ist TMOa, nicht TMO. Das wiederspricht sich, was ist richtig?
Antwort: Es wird eine TMO-Anlage errichtet. Die Bezeichnung TMOa ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Die Massen sind entsprechend dem LV anzubieten.
Frage 26: 3.2.10: Es gibt keine Schlitzbandkabel mit 90 Minuten Funktionserhalt im Brandfall. Wir bitten um Präzisierung, was hier gemeint ist.
Antwort: Der Funktionserhalt bezieht sich auf die Klemme mit Metallschelle inklusive der Befestigung.
Frage 27: Hinweis: 3.1.20 bis 3.1.60
Sollte es sich insgesamt um eine Erweiterung der gerade errichteten und in Errichtung be- findlichen verbundenen Gesamtanlage BR / PB / DRWH handeln, ist die hier ausgeschriebe- ne Anlagentechnik so nicht umsetzbar. Wir bitte um Prüfung und Stellungnahme.
Antwort: Es handelt sich nicht um eine Erweiterung, sondern um die Neuerrichtung einer eigenständi- gen Anlage für den Neubau.
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Frage 28: Allgemein: Aufgrund der bekannten weltweiten Lage sind Materialpreisbindungen bis No- vember 2029 nicht realistisch. Wir bitten um Klärung der Vereinbarung einer Preisgleitklausel.
Antwort: Eine Preisgleitklausel ist nicht vorgesehen.
Rückfragen
Frage 29: 14.2.130. Motorschlosssteuerung im Gehäuse 24V DC Leider unterscheiden sich die Motorschlossteuerungen der unterschiedlichen Hersteller preislich stark voneinandern. Da das Motorschloss selbst nicht abgefragt ist, bitten wir um Festlegung des Fabrikates der Steuerung zwecks eindeutiger Preisermittlung durch die Bie- ter.
Antwort: Ein bestimmtes Fabrikat der Motorschlosssteuerung wird und kann nicht vorgegeben wer- den, weil die Motorschlösser im Rahmen einer anderen Ausschreibung angeboten werden. Trotz dessen sind sämtliche im Leistungsverzeichnis geforderten technischen und funktiona- len Anforderungen vollständig zu erfüllen, insbesondere ist eine Kompatibilität der Steuerung mit selbstverriegelnden Schlössern mittels Kommunikation über DCW-Protokoll zu berück- sichtigen.
Frage 30: LV-Position 22.1.10. In der LV-Position 22.1.10. sind im LV-Text der Datenschränke „Modulare Stromleisten mit Leistungsschaltern, mit nachrüstbaren SNMP Karten zur Strommessung mit einer Mess- genauigkeit von +-1%‘‘ beschrieben. Bitte beschreiben Sie die technischen Anforderungen der Stromschienen genauer!
- Es ist im Plural ausgeschrieben. Das heisst wie viel Stück pro Rack werden benötigt? Antwort: 2 Stück
- Einspeisung der Stromschiene: 16A, 32A, 63A? Antwort: 16 A, ohne Leistungsschalter
- Wechselstrom oder Drehstrom? Antwort: Wechselstrom
- Länge des Einspeisungskabels? Antwort: min. 3 Meter
- Einspeisungskabel mit CEE-Stecker? Antwort: ja, 1-polig
- Wie viele Steckdosen/Ports werden in welcher Ausführung (z.B.: C13, C19) benötigt? Antwort: min. 6xC13, min. 6xC19 und min. 6xSchuko 10
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| Stand: 18.09.2026 |
- Besteht ein Zusammenhang mit der Folgeposition „1x PDU 1-phasig 16A mit je 7 Buchsen in C13; C19 und Schuko, mit Überspannungsfeinschutz und Netzfilter‘‘? Antwort: Ja, beide Unterpunkte bilden eine gemeinsame Position, dementsprechend sind bei der Stromleiste (PDU) ein Überspannungsschutz und Netzfilter zu berück- sichtigen
Frage 31: LV-Positionen 22.1.30. bis 22.1.50 In den LV-Positionen 22.1.30. bis 22.1.50 sind im LV-Text der Datenschränke „Modulare Stromleiste mit Leistungsschaltern, mit nachrüstbaren SNMP Karten zur Strommessung mit einer Messgenauigkeit von +-1%‘‘ beschrieben. Bitte beschreiben Sie die technischen Anforderungen der Stromschienen genauer!
- Einspeisung der Stromschiene: 16A, 32A, 63A? Antwort: 16 A, ohne Leistungsschalter
- Wechselstrom oder Drehstrom? Antwort: Wechselstrom
- Länge des Einspeisungskabels? Antwort: min. 3 Meter
- Einspeisungskabel mit CEE-Stecker? Antwort: ja, 1-polig
- Wie viele Steckdosen/Ports werden in welcher Ausführung (z.B.: C13, C19) benötigt? Antwort: min. 6xC13, min. 6xC19 und min. 6xSchuko
- Besteht ein Zusammenhang mit der Folgeposition „1x PDU 1-phasig 16A mit je 7 Buchsen in C13; C19 und Schuko, mit Überspannungsfeinschutz und Netzfilter‘‘? Antwort: Ja, beide Unterpunkte bilden eine gemeinsame Position, dementsprechend sind bei der Stromleiste (PDU) ein Überspannungsschutz und Netzfilter zu berück- sichtigen
Frage 32: In den LV-Positionen 22.1.40 und 22.1.50 ist der Schrank nur mit einer perforierten Fronttür beschrieben. Die Rack-Rückseite soll offen bleiben?
Antwort: Es ist eine geschlossene Rückwand, analog zu den Seitenteilen, einzukalkulieren.
Hinweis vom 25.08.2026: Es befinden sich noch weitere eingegangene Rückfragen in Bearbeitung. Wir bitten die Ver- zögerung zu entschuldigen.
Frage 33 Zu Pos. 3.1.20 (Anbinderepeater): Aus technischer Sicht ist der Anbinderepeater als gesonderte Remoteunit (mit LWL- Anbindung) auszuführen. Wir bitten um Bestätigung, ob dies vorgabengemäß so umgesetzt werden soll, oder bitten alternativ um eine konkretere Spezifikation der Ausführung. 11
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Antwort: Bitte die Positionen wie ausgeschrieben anbieten.
Frage 34 Zu Pos. 3.1.50 und Pos. 3.1.60 (Remoteunits): Die in Pos. 3.1.60 ausgeschriebene Menge von 16 Stück Remoteunits ist im Verhältnis zur angegebenen Kabelmenge absolut überdimensioniert. Da Pos. 3.1.50 hiermit in direktem Zusammenhang steht, bitten wir um Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Men- genansätze in beiden Positionen.
Antwort: Bitte die Positionen wie ausgeschrieben anbieten.
Frage 35 Zu Pos. 3.2.70: Die hier angegebene Menge erscheint uns nicht plausibel. Wir bitten um Überprüfung und Bestätigung der tatsächlich benötigten Menge.
Antwort: Bitte die Positionen wie ausgeschrieben anbieten
Frage 36 Fehlende Leistungspositionen: Bei der Durchsicht des Leistungsverzeichnisses ist uns aufgefallen, dass für folgende we- sentliche Leistungen keine eigenen Positionen vorgesehen sind. Wir bitten um Mitteilung, ob für diese Leistungen noch gesonderte Positionen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, oder in welchen bestehenden Positionen wir diese Kosten einkalkulieren sollen.
- Werks- und Montageplanung: Antwort: Beauftragung gem. VOB. WMP ist VOB-Leistung.
- Baustelleneinrichtung sowie Baustellenbesprechungen (sämtliche Bau- und Projekt- leiter-Leistungen) Antwort: Baustelleneinrichtung (Büro-/Besprechungsraum/ Sanitäranlagen) wird durch Baulogistik gestellt, ansonsten Beauftragung gem. VOB.
Frage 37 In den LV-Positionen 22.1.10. bis 22.1.50. wird im LV-Text der Datenschränke von der Rea- lisierungsmöglichkeit von Kaltgangeinhausungen gesprochen. Kaltgangeinhausungen sind jedoch nicht ausgeschrieben. Dem Konzept von Kaltgangeinhausungen widerspricht die Ausschreibung von Dachlüftern in den Datenschränken. Können Sie bitte das Klimatisierungskonzept erläutern?
Antwort: Die aktuelle Planung sieht eine raumweise Kühlung vor. Die Errichtung eines Kaltganges bei den Serverschränken (Position 22.1.20) muss jedoch möglich sein, hierzu werden dann ggf. die Dachlüfter demontiert und verschlossen. Dies ist aber kein Leistungsumfang dieser Ausschreibung. 12
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Frage 38 Pos. 3.1.30, 3.1.40 und 3.1.60 Nach unserem Verständnis muss sich die Masterunit bereits bei der Basisstation befinden. Und dort müsste diese erweitert werden. Es sollen hier 32 Anschaltmöglichkeiten vorgesehen werden und 16 Stk. redundant ange- bundene Remote Units. Dies erscheint für 5.400 m Strahlerkabel erheblich zu viel. Soll dies so angeboten werden?
Antwort: Es wird eine TMO-Anlage errichtet. Die Bezeichnung TMOa ist in diesem Zusam- menhang nicht korrekt. Die Massen sind entsprechend dem LV anzubieten.
Frage 39 Das beigefügte EFB 223 ist nicht ausfüllbar, kann nach Aufforderung ein eigenerstelltes Formblatt abgegebenen werden?
Antwort: Sofern die Aufgliederung der Einheitspreise inhaltlich dem Formblatt EFB 223 entspricht ist auch eine eigenerstellte Unterlage möglich.
Frage 40 Ein EFB 221/222 fehlt in den Anlagen, wir bitten um Übersendung.
Antwort: Die Formblätter 221/222 sind Teil des Formblattpakets „1348-26 Inkl. Angebotsschreiben FB 213“ und auf den Seiten Seite 23 – 26 zu finden.
Frage 41 Wartungsvertrag SAT-Anlage Im Dokument „InstandGMA 2018_V30_SAT“ sind für die SAT-Anlage keine Wartungsleis- tungen ausgewählt bzw. gekennzeichnet. Gleichzeitig liegt mit dem „Preisblatt PB_InstandGMA 2018_V20_SAT“ ein entsprechendes Preisblatt vor. Daher ist für uns nicht eindeutig ersichtlich, ob für die SAT-Anlage ein Wartungsvertrag an- zubieten und sowohl der Vertrag als auch das Preisblatt auszufüllen sind. Wir bitten um Klarstellung, ob der Wartungsvertrag einschließlich des Preisblatts „PB_InstandGMA 2018_V20_SAT“ auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen ist. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir um Mitteilung, wie mit dem betreffenden Preisblatt zu verfah- ren ist.
Antwort: Danke für den Hinweis. Es soll auch eine Instandhaltung für die SAT-Anlage angeboten wer- den. Wie im Preisblatt dargestellt bitte Inspektion, Wartung, Instandsetzung, sowie System- betreuung anbieten. Im Rahmen einer zukünftigen Beauftragung der Wartungsleistungen, wird das Dokument „InstandGMA 2018_V30_SAT“, dann entsprechend um die fehlende Kennzeichnung ergänzt. Bei möglichen Eintragungen, bitte Analogie zu anderen hinterlegten Wartungsverträge berücksichtigen. 13
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Frage 42 Wartung und Instandhaltung In den Preisblättern sind diverse Positionen aufgeführt, die normalerweise nicht gewar- tet/geprüft werden (bspw. Datendosen, LWL-Patch Panel, Kabelführung 1HE), wie sollen wir damit verfahren?
Antwort: Datendosen, LWL-Patch Panel, Rohr- und Kabelnetz, Kabelführung 1HE muss nicht gewar- tet/geprüft werden.
Frage 43 Titel 17 Videoanlage 17.1.20 – Soll es beim Bildspeicher ein redundantes System geben? Soll ein Bildspeicher übernehmen, falls einer ausfällt? Antwort: Ja, es sind zwei Installationsstandorte vorgesehen, um ein redundantes System abzubilden (siehe letzten Satz der Positionsbeschreibung).
- 17.2.20 – worauf beziehen sich de 360C Rundumblick oder auf das Schutzgehäuse direkt? Antwort: Hier ist das Schutzgehäuse gemeint.
- 17.2.70 und 17.1.210 – die Energieversorgung für den Kameratyp ist zu gering (15W zu wenig), Standard ist IEEE802.3BT – ist hier noch ein Netzteil nötig? Antwort: Korrekter Hinweis. An dieser Stelle ist noch ein Netzteil notwendig.
- 17.2.130 – brauchen wir den zusätzlichen Infrarotstrahler, wenn in der Kamera wie z.B. 17.1.60 bereits einer integriert ist ? Antwort: Ja, bitte wie LV-Position anbieten.
Frage 44 Titel 7 Elektroakustische Anlage Pos. 07.02.60 Gibt es eine Maßzeichnung, welche Lautsprecher sollen abgehängt werden, gibt es nähere Angaben zur Einbausituation, wie soll die Abhängekonstruktion aussehen?
Antwort: Insbesondere im Erdgeschoss gibt es eine Vielzahl an Deckenbereichen, welche mit einer perforierten Lochdecke ausgestattet werden sollen. Die Lautsprecher, werden in einer ent- sprechend ausreichenden Stückzahl oberhalb der Lochdecke an die Montageplatte montiert. Die Montageplatte wird für den Einbau einer bestimmten Anzahl der Deckeneinbaulautsprecher aus Pos. 07.02.10. in den Flurbereichen benötigt. Die Montageplatte wird über Gewindestangen an der Abhangkonstruktion des Deckensys- tems befestigt.
Frage 45 Titel 23.4 Kabel für Lautsprecher und Hörschleifen
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Es werden Kabel und Dienstleistungen für ein induktives Hörschleifensystem abgefragt, das in den anderen Titeln nicht enthalten ist. Wird dieses bauseits gestellt, wenn ja, welches Fab- rikat? Antwort: Das Hörschleifensystem wird noch separat mit der AV-Medientechnik ausgeschrie- ben. Ein Fabrikat ist nicht vorgegeben.
Frage 46 Titel 22.1 Verteiler- und Netzwerkschränke In den LV Positionen der Racks sind immer auch PDU´s mit ausgeschrieben. Der Langtext dazu lautet:
- Modulare Stromleisten mit Leistungsschaltern, mit nachrüstbaren SNMP Karten zur Strommessung mit einer Messgenauigkeit von +-1%
- 2x PDU 1-phasig 16A mit je 7 Buchsen in C13; C19 und Schuko, mit Überspannungsfein- schutz und Netzfilter Frage: Bezieht sich die zweite Zeile auf die erste? Falls ja, dann ist unsere Frage was genau gefordert wird. Eine modulare Variante in exakt der beschriebenen Form ist uns nicht bekannt. Keiner der großen uns bekannten Hersteller hat so etwas im Portfolio. Es scheitert an der Aufteilung auf exakt 7x C13, C19 und Schuko. Leistungsschalter sind bei 3-Phasenmodellen mit 32A und höher verfügbar. SNMP Karten nachrüstbar, ja (z. Bsp. bei Eaton) dann jedoch nicht in Kombination mit den anderen Eckda- ten. Was ist hier gewünscht. Gibt es ein Leitfabrikat?
Antwort: siehe bisher erfolgte Fragestellungen und Antworten. Ergänzend: Die SNMP-Schnittstelle kann alternativ bereits integriert sein. Es gibt kein Leitfabrikat.
Frage 46
Pos. 17.4 Videoüberwachungsanlage / Videoanalyse
In den Ausschreibungsunterlagen wird eine zentrale, serverbasierte Videoanalyse mit 85 Videoanalyse-Lizenzen gefordert. Gleichzeitig sind im Leistungsverzeichnis keine separaten Analyse-Server bzw. dedizierten Rechenressourcen für die Videoanalyse ausdrücklich aus- gewiesen. Zudem ist gemäß Bieterinformation eine kamerabasierte Videoanalyse nicht zu- lässig, sondern eine zentrale, vom Kameratyp unabhängige Analyse gefordert.
Wir bitten um Klarstellung:
Ist die für die Videoanalyse erforderliche Rechenleistung vollständig über die im Leistungs- verzeichnis beschriebenen Server der Videoüberwachungsanlage bereitzustellen? Falls dies nicht der Fall ist: Sind zusätzliche Analyse-Server bzw. dedizierte Hardwarekom- ponenten für die zentrale Videoanalyse anzubieten? Falls zusätzliche Hardware erforderlich ist: Nach welchen Leistungsanforderungen bzw. Aus- legungsparametern (Anzahl Analysekanäle, Bildauflösung, Bildrate, gleichzeitige Analysen etc.) ist diese zu dimensionieren? 15
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Antwort: Ja, über die ausgeschriebenen Server ist die gesamte Rechenleistung für die Videoüberwa- chungsanlage, einschl. der erforderlichen Videoanalyse bereitzustellen. Dem Bieter steht frei, wie er diese Server auslegt. Siehe Position 17.1.10: „…Die Rechnerleistung sowie Arbeitsspeicher und Festplatte muss für den Einsatz von sämtlichen Kameras geeignet sein… …System- und leistungsabhängig kann diese Position aus mehreren Servern bestehen. Es sind alle für den Betrieb der Anlage erforderlichen Ser- ver in der Position einzukalkulieren. Aus Redundanzgründen sind zwei Installationsorte vor- gesehen und daher 2 Stk. anzubieten. …“
Frage 47 Pos. 09.02.0170 Sollen in dieser Position auch die Melderkennzeichnungsschilder angeboten werden?
Antwort: Ja, die zusätzlichen Melderkennzeichnungsschilder für die Beschriftung der Bodenplatten sind in dieser Position einzukalkulieren. Die Melderkennzeichnungsschilder der Melder selbst, ist bereits in den LV-Positionen der Melder enthalten.
Frage 48 Pos. 09.02.0230 Muss in dieser Position auch das Material des Rohrsystems kalkuliert werden, oder ist das in den Folgepositionen enthalten?
Antwort: Ja, in dieser Position ist auch das in der LV-Position des Melders beschriebene Rohrsystem einzukalkulieren. Die Rohrnetzform, Rohrlänge, Anzahl Ansaugöffnungen etc. ist entspre- chend bereits in den Positionen angegeben. In den Folgepositionen ab Pos. 9.2.260 sind die zusätzlichen Rohre und Verbindungsstücke beschrieben, falls die jeweiligen Rohrlängen länger sind, als in den eigentlichen LV- Positionen der Melder beschrieben.
Frage 49 Pos. 09.02.0410 Muss der Signalisierungsbereich (Durchmesser bis 10m) mit nur einer Blinkleuchte abgebil- det werden?
Antwort: Ja, in dieser Position ist ein entsprechender Signalgeber, wie ausgeschrieben anzubieten. Ggf. mögliche Optimierungen können im Rahmen der Werk- und Montageplanung geprüft werden.
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Frage 50 Titel 10, 11, 12 Ist hier die Ringtechnik zwingend erforderlich?
Antwort: Nein, für die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind die BUS-Systeme nicht zwingend in Ringbustechnik anzubieten. Eine Ausführung nach DIN EN 50131-3 Grad 3 sowie VdS Kl. C mit einer entsprechenden Anzahl von BUS-Anschlüssen muss jedoch sichergestellt sein. Für Titel 11 ist zusätzlich die ÜEA-Richtlinie zu berücksichtigen. Für Titel 12 gelten die Anforde- rungen des BSI und die BSI-Produktliste BSI TL-M01.
Frage 51 Pos. 14.04.0040 Welche Spezifikationen zur REST-Schnittstelle sind gegeben und welche Import- / Export- Funktionen werden benötigt?
Antwort: Die konkret zu übergebenden Daten sowie die Import- und Export-Funktionen sind im Rah- men der Position 27.2.10 (Erstellung Pflichtenheft) mit dem Nutzer abzustimmen. Im Rahmen der Angebotslegung ist von der Übertragung der für das Zutrittskontroll- und Schließsystem relevanten Daten auszugehen. Diese sind z.B. Personalnummer, Vor- und Nachnahme, Abteilung, Rolle (Personengruppe), Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses, Sonderrechte, etc..
Frage 52 Bieterfrage – Pos. 17.1.20 Storagesystem / Redundanz
Gemäß Pos. 17.1.20) ist ein 19"-Storagesystem mit einer Nutzdatenkapazität von 60 TB (RAID 5) beschrieben. Gleichzeitig ist die Positionsmenge (sowie auch 17.1.10) mit 2 Stück angegeben und es wird ausgeführt, dass aus Redundanzgründen zwei Installationsorte vor- gesehen sind. Wir bitten um Klarstellung:
- Bezieht sich die geforderte Nutzdatenkapazität von 60 TB auf jedes der beiden an- zubietenden Storagesysteme (insgesamt 120 TB Nutzdatenkapazität) oder auf die Gesamt- anlage?
- Ist eine vollständige Datenredundanz zwischen den beiden Installationsorten gefor- dert (Spiegelung/Replikation), oder dienen die beiden Systeme ausschließlich der Ausfallsi- cherheit?
- Ist die vorgegebene Speicherkapazität von 60 TB unabhängig von der tatsächlich erforderlichen Speicherbedarfsberechnung verbindlich anzubieten?
Begründung: Aus der Positionsbeschreibung geht nicht eindeutig hervor, ob die geforderte Speicherkapa- zität standortbezogen oder anlagenbezogen zu verstehen ist. Zudem hat die geforderte Re- dundanz einen wesentlichen Einfluss auf die tatsächlich bereitzustellende Brutto- und Netto-
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speicherkapazität. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage und Ver- gleichbarkeit der Angebote bitten wir um entsprechende Klarstellung.
Antwort: Zu 1.) Die Nutzdatenkapazität bezieht sich auf jedes Storagesystem, insgesamt also 120 TB Zu 2.) Es ist eine vollständige Datenredundanz gefordert. Die Systeme werden örtlich ge- trennt in unterschiedlichen Bauteilen installiert. Bei vollständigem Ausfall eines der beiden Storagesysteme, müssen alle Videodaten uneingeschränkt und direkt für die Sicherheitsmit- arbeiter zur Verfügung stehen. Zu 3.) Die vorgegebene Speicherkapazität ist unabhängig von der Speicherbedarfsberech- nung anzubieten. Ggf. mögliche Optimierungen sind im Rahmen der Werk- und Montagepla- nung zu prüfen.
Frage 53:
im Rahmen der Angebotsbearbeitung ergeben sich zu den Anforderungen an die Controller (Zutrittskontrollzentralen) folgende Fragen:
- Erforderlichkeit von Sicherheitsgrad 4 Die Vorbemerkung fordert für die Controller Sicherheitsgrad 4 nach DIN EN 60839-11-1. Nach unserer intensiven Marktrecherche erfüllen nur sehr wenige bzw. gegebenenfalls kein am Markt verfügbarer Hersteller diese Anforderung in der geforderten Form. Uns ist bekannt, dass verschiedene Hersteller einzelne Teilanforderungen des Grades 4 erfüllen, jedoch nicht in der geforderten Gesamtheit. Wir bitten um Mitteilung, ob die Forderung nach Sicherheits- grad 4 in dieser Form aufrechterhalten wird, oder ob eine Anpassung vorgesehen ist, da die aktuelle Formulierung den Wettbewerb unseres Erachtens erheblich einschränkt.
Antwort: Die Zutrittskontrollanlage ist nach BSI TL-M20 aufzubauen. Die BSI TL-M20 besagt folgen- des: "Zutrittskontrollanlagen müssen mindestens den Anforderungen der DIN- EN 60839-11 Grad 4 genügen. Des Weiteren sollen Zutrittskontrollanlagen und die Anlagenteile von der VdS Schadenverhütung GmbH für die Verwendung in Zutrittskontrollanlagen der Klasse C anerkannt sein (siehe VdS-Publikation VdS 2358)." Entsprechend müssen die Anforderun- gen nach DIN EN 60839-11 Grad 4 erfüllt werden. Entsprechende Produkte sind am Markt verfügbar. Beispiele finden sich in der Produktliste BSI TL-M01.
- Zusätzliche Anforderung VdS-Klasse C Nach unserer Marktrecherche ist die kumulative Erfüllung beider Anforderungen – Sicher- heitsgrad 4 nach DIN EN 60839-11-1 und VdS-Klasse-C-Anerkennung – nur von einem oder gegebenenfalls keinem Anbieter erfüllbar. Wir bitten um Mitteilung, ob dem Auftraggeber Fabrikate bekannt sind, die beide Nachweise gemeinsam führen, und auf welcher Markter- kundung diese Festlegung beruht.
Antwort:
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siehe Antwort zu Frage 1. Beispielhaft sind Produkte in der Produktliste BSI TL-M01 aufge- führt. Die vom BSI geprüften Produkte sind in jedem Fall geeignet. Nach unserer Kenntnis sind noch weitere Produkte am Markt verfügbar, die DIN EN 60839-11 Grad 4 und VdS Kl. C erfüllen. Die Anwendung der Produktliste BSI TL-M01 ist nicht zwingend erforderlich.
- Widerspruch zur Systembeschreibung (Ziffer 14) Die Systembeschreibung zu Ziffer 14 stuft die Zutrittspunkte ausschließlich in Sicherheits- grad 1 und Sicherheitsgrad 3 nach DIN EN 60839-11-2 ein; Sicherheitsgrad 4 ist an keinem Zutrittspunkt vorgesehen. Die Vorbemerkung fordert demgegenüber für sämtliche Kompo- nenten Sicherheitsgrad 4 nach DIN EN 60839-11. Wir bitten um Klarstellung, ob die Grad-4- Forderung so aufrechterhalten wird, oder ob Komponenten des jeweils zum Anwendungs- grad passenden Sicherheitsgrades angeboten werden können. Für den Fall, dass die Anfor- derung Grad 4 aufrechterhalten wird, bitten wir um Mitteilung, welche konkreten zusätzlichen Anforderungen des Grades 4 gegenüber Grad 3 nach DIN EN 60839-11-1 für die geplanten Zutrittspunkte der Grade 1 und 3 als erforderlich angesehen werden.
Antwort: Die Zutrittspunkte werden nach der aktuellen Planung in den Sicherheitsgraden 1 und 3 aus- geführt. Dies entspricht den aktuellen Sicherheitsanforderungen des Projektes. Es kann in Zukunft aufgrund geänderter Sicherheitsanforderungen erforderlich sein, Zutrittspunkte nach Grad 4 auszustatten. Dies muss mit dem angebotenen System möglich sein. Des Weiteren müssen die Anforderungen nach Grad 4 erfüllt werden, da dies in der BSI TL-M20 gefordert ist.
- Örtliche Sicherung der Controller Dem geprüften Leistungsverzeichnis ist keine Anforderung zu entnehmen, wonach die Con- troller zwingend in Schaltschränken zu montieren sind. Üblicherweise werden Controller zu- sätzlich durch eine mechanische oder elektronische Schließung (z. B. Schließzylinder der digitalen Schließanlage) gegen unbefugten Zugriff gesichert. Wir bitten um Klarstellung, ob eine solche zusätzliche Sicherung der Räume bzw. Schaltschränke, in denen die Controller verbaut werden, bei der Bewertung der geforderten Schutzart berücksichtigt werden kann, sodass die Controller selbst nicht zwingend Sicherheitsgrad 4 erreichen müssen.
Antwort: Die Zutrittskontrollzentralen (ZKZ) müssen DIN EN 60839-11 Grad 4 entsprechen und über einen eigenen Zugriffsschutz und Sabotageüberwachung verfügen. Zusätzlich werden die Räume, in denen die ZKZ installiert werden durch die Zutrittskontrollanlage überwacht. Hier- bei handelt es sich jedoch um gemeinsam genutzte Technikräume, so dass auf den Zugriffs- schutz der ZKZ nicht verzichtet werden kann.
- Zulässigkeit niedrigerer Sicherheitsgrade Wir bitten um Mitteilung, ob Angebote zulässig sind, in denen die Controller Sicherheitsgrad 1, 2 oder 3 nach DIN EN 60839-11-1 erfüllen, sofern die unter Punkt 4 beschriebene zusätz- liche Sicherung gegeben ist.
Antwort: 19
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Siehe Antworten zu den Fragen 1-3. Grad 4 ist zu erfüllen. Beispielhaft sind Produkte in der Produktliste BSI TL-M01 aufgeführt, die geeignet sind. Es können aber auch andere Produk- te verwendet werden, sofern sie die DIN EN 60839-11 Grad 4 und VdS Kl. C erfüllen.
Frage 54:
In der Antwort auf Bieterfrage 3 vom 03.08.2026 wurde für Titel 7.1 klargestellt, dass die er- forderlichen Schränke übergeordnet in Titel 22.1 „Verteiler- und Netzwerkschränke“ ausge- schrieben sind.
Auch in den Titeln 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 werden 19-Zoll-Komponenten beziehungswei- se Komponenten für den Einbau in 19-Zoll-Schränke abgefragt, ohne dass in den jeweiligen Titeln eindeutig separate Schränke ausgeschrieben sind.
Wir bitten daher um Klarstellung:
a) Sind die 19-Zoll-Komponenten der Titel 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 ebenfalls in den über- geordnet in Titel 22.1 ausgeschriebenen Verteiler- und Netzwerkschränken unterzubringen?
b) Falls ja, bitten wir um eindeutige Zuordnung, welche Schrankposition beziehungsweise Schrankgröße aus Titel 22.1 für den jeweiligen Titel vorgesehen ist.
c) Sind bei der Auswahl und Dimensionierung der Schränke sämtliche 19-Zoll-Komponenten des jeweils zugeordneten Titels einschließlich des erforderlichen Platzbedarfs, der Einbautie- fen und notwendiger Platzreserven zu berücksichtigen?
d) Bitte bestätigen Sie, dass in den Titeln 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 keine zusätzlichen se- paraten 19-Zoll-Schränke einzukalkulieren sind.
e) Ergänzender Hinweis: Bei der Zuordnung und gemeinsamen Unterbringung der Komponenten sind neben dem erforderlichen Platzbedarf auch die für das jeweilige Anlagensystem geltenden Systemzulas- sungen, Zertifizierungen, normativen Anforderungen und Herstellervorgaben zu berücksich- tigen. Dies betrifft insbesondere mögliche Vorgaben zur gemeinsamen oder getrennten Un- terbringung von Komponenten, zur Anordnung innerhalb des Schrankes, zu erforderlichen Abständen, zur Wärmeabfuhr, zur Energieversorgung sowie zur Trennung unterschiedlicher Systeme. Wir bitten um Bestätigung, dass die in Titel 22.1 ausgeschriebenen Schrankgrößen und Stückzahlen unter Berücksichtigung dieser Anforderungen für eine vollständige, normkon- forme und systemzugelassene Ausführung der jeweiligen Anlagen ausreichend bemessen wurden.
Antwort: zu a) Ja, die 19" Komponenten der Titel 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 sind ebenfalls in die übergeordnet, in Titel 22.1, ausgeschriebenen Verteiler- und Netzwerkschränke unterzubrin- gen. 20
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zu b) Die Zuordnung der Schränke ist planerisch erfolgt und produktspezifisch im Rahmen der Werk- und Montageplanung durch den AN zu detaillieren.
zu c) Die 19" Schränke sind so anzubieten, wie in der LV-Position beschrieben. Der Bieter kann im Rahmen der Angebotslegung davon ausgehen, dass der benötigte Platzbedarf ge- geben ist, sofern die in den Titeln 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 angebotenen 19" Komponenten (wie z.B. Server, Switches etc.) marktübliche Abmessungen besitzen.
zu d) In den Titeln 6, 8, 14, 17, 19, 20 und 21 sind keine zusätzlichen 19" Schränke zu be- rücksichtigen.
zu e) Für die vollständige, normenkonforme und systemzugelassene Ausführung der Syste- me ist der AN verantwortlich. Da die Planung und Ausschreibung grundsätzlich produktneut- ral erfolgt, kann eine solche Bestätigung noch nicht zur Ausschreibung erfolgen. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung erfolgt durch den AN eine systemspezifische Detaillierung der Planung, entsprechend der systemspezifischen Vorgaben zur gemeinsamen oder ge- trennten Unterbringung von Komponenten, zur Anordnung innerhalb des Schrankes, zu er- forderlichen Abständen, zur Wärmeabfuhr, zur Energieversorgung sowie zur Trennung un- terschiedlicher Systeme. Sofern sich dabei herausstellt, dass bei den ausgeschriebenen und beauftragten 19" Schränken Anpassungsbedarf besteht, erfolgt dann eine Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise mit dem Bauherrn/Planer.
Rückfragen vom: 29.08.2026
Frage 55: in den Formblättern FB242 zum Wartungsvertrag wird auf Arbeitskarten verwiesen. In den Vergabeunterlagen können wir keine Arbeitskarten finden. Bitte reichen Sie diese nach.
Antwort: Siehe Antwort 16
Frage 56: Weiterhin sind die Vertragsdokumente und auch die Preisblätter aktuell nicht ausfüllbar. Bitte sperren Sie die Felder für den AG und geben die Felder für den AN frei.
Antwort: Sollte das Ausfüllen der Vertragsdokumente und Preisblätter aufgrund von Makro- oder Sicherheitseinstellungen nicht möglich sein, sind die erforderlichen Angaben durch den Bieter händisch einzutragen.
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Rückfragen vom: 31.08.2026
Es ist der Einsatz einer Videoanalyse mit Echtzeit-Alarmierung vorzusehen. Die Detektion erfolgt mittels einer zentralen, softwarebasierten Videoanalyse. Die Videoanalyse wertet permanent folgende Parameter aus: Frage 57 - Objektgröße- und Form
- Objektgröße in Pixel oder Meter?
- Welche Formen wären konkret von Interesse?
Antwort: Die Objektgröße und Objektform ergibt sich bereits zum Großteil aus den zu detektierenden Szenarien. Im Folgenden eine weitere Detaillierung: Kinder und Erwachsene = Personen ab 1m Körpergröße Fahrzeugerkennung = alle üblichen Fahrzeuge, wie Fahrradfahrer, Motorräder, PKW, LKW "Gegenstände" = z.B. Aktentasche, Rucksack, Koffer, Rollkoffer, Tasche / Paket ab 20x20x20cm (BxHxT) Ob das Analyseverfahren pixel- oder größenbasiert erfolgt, ist nachrangig, solange die De- tektion zuverlässig funktioniert. Die Reichweite der 4k-Kameras beträgt bis zu 30m bei einem horizontalen Öffnungswinkel von ca. 30°, dies kann als Basis für die Analyseanforderung verwendet werden.
Frage 58 - Objektbewegung / Bewegungsmuster/ Bewegungsrichtung Die Auswertung erfolgt innerhalb eines frei zu definierenden Bildausschnittes und berück- sichtigt die Montagehöhe und den Blickwinkel der Kamera in Bezug auf die zu detektieren- den Objekte.
- Es kommen Zoom und PTZ Objektive zum Einsatz. Wir gehen davon aus, dass die Definition der Bildausschnitte durch den Nutzer angepasst wird, sollte sich die Aus- richtung der Kamera ändern, korrekt?
- Müssen die oben genannten Analyseninhalte in den untenstehenden Melde- Szenarien übermittelt werden oder ist ein anderweitiges Reporting der Werte gefor- dert?
Antwort: Die Frage hinsichtlich der Definition der Bildausschnitte ist nicht verständlich. Ggf. klärt es sich durch nachfolgende Erläuterungen: Es kommen Festkameras mit Motor-Zoom-Objektiv (z.B. Pos. 17.2.60) und PTZ-Kameras (z.B. 17.2.70) zum Einsatz. Die Kamerablickwinkel der Festkameras sind in der Planung dargestellt. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung und der Pflichtenhefterstellung (Pos. 27.2.10) werden diese durch den AN nochmal gegengeprüft und die Detektionsbereiche festgelegt. Anschließend werden die Referenzbilder (vor der Montage) erstellt (Pos. 17.5.80). Nachdem diese freige- geben wurden, erfolgt die Montage und Einrichtung der Festkameras. Nachdem diese einge- richtet wurden, ist keine Änderung der Ausrichtung mehr vorgesehen.
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Die Presets der PTZ-Kameras sind im Rahmen der Pflichtenhefterstellung (Pos. 27.2.10) abzustimmen. Die PTZ-Kameras dienen nicht zur Detektion, sondern zur allgemeinen Über- wachung und Verifikation.
Die Melde-Szenarien sind in Echtzeit an das Gefahrenmanagementsystem GMS (Titel 19) zu übergeben und werden im Gefahrenmanagementsystem durch die Sicherheitsmitarbeiter abgearbeitet. Die Verknüpfung von Videodetektion und Verifikationskameras (PTZ- Steuerung) kann über das VMS oder das GMS erfolgen. Die Detailabstimmungen dazu müs- sen system- und produktspezifisch im Rahmen der Pflichtenhefterstellung (Pos. 27.2.10) abgestimmt werden.
Frage 59 - Personenerkennung (Kinder und Erwachsene) Folgende Szenarien müssen durch die Videoanalyse erkannt und gemeldet werden können: Muss zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden werden? Oder sollen nur beide als Person erkannt werden?
Antwort: Es ist ausreichend, wenn Kinder und Erwachsene als "Person" erkannt und gemeldet wer- den.
Frage 60 – Fahrzeugerkennung/ Loitering (herumlungern)/ Ablegen von Gegenständen (eine Person trennt sich von einem Gegenstand)
- Lässt sich Gegenstand genauer einschränken z.B. Tasche/Rucksack oder sind wirk- lich beliebige Gegenstände gemeint?
- Wie wäre das folgende Szenario zu bewerten: 2 Personen betreten das Kamerabild, eine trägt einen Rucksack, legt diesen ab und verschwindet, die andere Person bleibt beim Rucksack stehen. Ist in diesem Fall ein Alarm auszulösen?
Antwort: "Gegenstände" sind z.B. Aktentasche, Rucksack, Koffer, Rollkoffer, Tasche / Paket ab 20x20cm. Eine Feindefinition erfolgt im Rahmen der Pflichtenhefterstellung (Pos. 27.2.10). Nach derzeitiger Einschätzung wäre bei dem beschriebenen Szenario kein Alarm auszulö- sen. Entsprechende Szenarien sind im Zuge der Ausarbeitungen zum Pflichtenheft Position 27.2.10 auszuarbeiten und gemeinsam mit den Nutzervertretern abzustimmen.
Frage 61 Sabotageschutz Die Detektionsbereiche sämtlicher Kameras müssen im Rahmen der weiteren Planung fest- gelegt werden. Auf den erforderlichen Freischnitt entlang der Zaunanlage wurde bereits hin- gewiesen. Grundsätzlich ist eine Videodetektion nur in Bereichen mit geringer Bepflanzung, z.B. Bodendecker, möglich.
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Sabotageüberwachung Es ist vorgesehen, sämtliche Kamerabilder durch die Videoanalyse durchgehend zu überwa- chen. Folgende Ereignisse werden durch die Software überwacht und gemeldet: • Verdrehen • Videoausfall • Verdecken / Zusprühen • Blenden Im zentralen Technikräumen der Liegenschaft ist ein Admin-Bedienplatz für Instandhal- tungsarbeiten durch die Errichterfirma zu installieren.
- Für die Aufzeichnung ist 24fps in 4K gefordert. Kann für die Analyse ein separater Stream in niedrigerer Auflösung / Framerate verwendet werden, sofern die oben ste- henden Anforderungen erfüllt bleiben?
- Wie ist die Beleuchtungssituation in den für die Analyse relevanten Bereichen? Wird nachts auf Infrarot umgestellt?
Antwort: Ja, für die Analyse darf ein separater Stream verwendet werden. Dieser kann in niedriger Auflösung ausgewertet werden, sofern die beschriebenen Auslösekriterien erfüllt werden. Für die Videoanalyse zur Personen- und Fahrzeugdetektion ist eine Framerate von 24/25 fps zu berücksichtigen. Für die ausschließliche Funktion der Sabotageüberwachung ist eine niedrigere Framerate möglich.
Für die meisten Kameras ist eine mit der Videoplanung abgestimmte Grundbeleuchtung von min. 3 Lux (3000k) vorhanden. In diesen Bereichen werden keine IR-Scheinwerfer einge- setzt. In Bereichen ohne Dauerbeleuchtung kommen IR-Scheinwerfer (Positionen 17.2.130 und 140) zum Einsatz.
Frage 62 - Pos. 22.02.0030 - 22.02.0060 Die im Langtext beschriebenen Parameter (z.B. X-Separator für individuelle Paarschirmung) der Anschlussmodule weisen auf den Hersteller Reichle & De Massari hin. Ist dieser Herstel- ler in der Ausschreibung gesetzt oder können auch andere Fabrikate, die die Cat. 6A Norm erfüllen angeboten werden?
Antwort: Eine Produktvorgabe wird nicht gemacht. Die Anforderung des Standards nach KAT6a ist zu erfüllen. Der beispielhaft genannte X-Separator dient als Bauteil oder Bestandteil in etlichen Produk- ten der Umsetzung einer im technischen Addendum zur IEEE802.3 ausgesprochenen Emp- fehlung, die jeweils korrespondierenden Aderpaare auf den letzten Zentimetern zu trennen und so weit machbar zu isolieren. Ein X-Separator ermöglicht gegenüber einer Parallelan- ordnung eine kompaktere Auflegung. Andere, gleichwertige Bau-, Bestandteile oder Umsetzungsformen sind zulässig, solange die Qualität KAT 6A erreicht wird.
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Frage 63 - Pos. 22.02.0030 und 22.03.0040 Bitte bestätigen Sie, dass hier das einseitige Auflegen je Anschlussmodul gemeint ist. An- sonsten stimmen die Mengenangaben nicht.
Antwort: Die Frage wird bestätigt. D.h. je Verbindung sind 2 Auflegevorgänge zu berücksichtigen.
Frage 64 - Pos. 22.03.0010 Bitte bestätigen Sie, dass hier das einseitige Spleißen je Faser gemeint ist.
Antwort: Die Frage wird bestätigt. D.h. je Faser sind 2 Spleißvorgänge zu berücksichtigen.
Rückfragen vom: 01.09.2026
Frage 65 – SAA a) Aus der Leistungsbeschreibung Titel 7 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - Sprach- alarmanlage (SAA) geht nicht hervor wie viele Zentralenschränke maximal eingesetzt werden können und ob sich die Zentralen alle an einem Standort (in einem Raum) befinden. Bitte geben Sie hier weitere Details zum Zentralenraum und Aufbau der SAA vor.
b) Kann die Anzahl der Lautsprecherlinien genauer eingegrenzt werden? Laut Leis- tungsbeschreibung Position 7.1.20 sind 36 Verstärker mit je 8 Lautsprecherstrom- kreisen beschreiben, was in Summe 288 Linien ermöglicht. Es sind jedoch nur 60 EOL-Module gem. Position 7.2.50 vorgesehen. Wie viele Lautsprecherlinien (A+B in Summe) sind zu erwarten?
Antwort: zu a) Für die Sprachalarmanlage ist im UG ein eigener Zentralenraum mit einer Aufstellfläche für bis zu fünf 19″-Standschränke vorgesehen. Der Raum ist entsprechend klimatisiert und für die Anforderungen zur Einbringung der SAA ausgelegt. Vom Zentralenraum erfolgt eine sternförmige Verkabelung der Linien über eine Vielzahl an Steigpunkten zu den jeweiligen Bereichen.
zu b) Die Positionen und Massen sind gemäß Anforderung aus dem LV anbieten. Spezifizierung zu Lautsprecherlinien können im Rahmen von Abstimmungen zur Werk- und Montageplanung geklärt werden.
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Frage 66 - BMA
Die Hinweise zu den Ansaugrauchmelderpositionen im Titel 9.2. Feldgeräte beziehen sich auf die Positionen 0150 bis 0220, welche jedoch keinen Zusammenhang mit Ansaugrauch- meldern haben. Vermutlich sind hierbei die Positionen 0230 bis 0290 gemeint. Wir bitten um Prüfung bzw. Korrektur der Hinweise.
Antwort: Ja, das wurde richtig erkannt, der im LV vorhandene Positionsverweis ist nicht korrekt. Der Hinweis zu den Ansaugrauchmeldern bezieht sich auf die Positionen 230 bis 290.
Rückfragen vom: 03.09.2026
Frage 67 Ist bei der Position 10.04.0020 im Preisblatt des Instandhaltungsvertrags (Wiederholungsmessung bauseitiger Kontakte) die klassische Inspektion und Wartung gefordert oder sollen im Zuge der Wartung an jedem Kontakt die Widerstandswerte gemessen und protokolliert werden?
Antwort: Ja, es ist die "klassische" Inspektion und Wartung gemeint. Die Instandhaltung ist nach AMEV, DIN VDE 0833 und VdS durchzuführen. Dies beinhaltet keine reguläre Messung der Widerstandswerte der Überwachungskontakte. Inhalt der Inspektion ist die Funktionsprüfung der zerstörungsfrei prüfbaren Melder. Dazu gehört auch die Prüfung des Schaltverhaltens (Kontrolle der Schaltfunktion und Schaltabstände einschl. Funktionsprüfung der Fremdfeldüberwachung). Diese ist in der Position im Preisblatt zu berücksichtigen. Die Prüfung und Dokumentation der Widerstandswerte ist im Rahmen der Installation erforderlich und nur nach Bedarf im Rahmen von späteren Instandsetzungsarbeiten.
Rückfragen vom: 04.09.2026
Frage 68 folgendes Problem bei den Eintragungen in den Preisblättern:
Wartung und Instandhaltung
Gemäß Ihrer Antwort zu der Bieterfrage 42 müssen diverse – in den Preisblättern aufgeführ- te – Positionen, wie z. B. Datendosen, LWL-Patchpanel, Rohr- und Kabelnetz, Kabelführung 1HE, nicht gewartet/ geprüft werden. Hier bedarf es wegen der Gleichstellung jedoch einer Konkretisierung der Positionen. 26
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Da innerhalb der xlsm- Instand- Preisblätter 0,00 EUR- Einträge nicht möglich/ vom Makro- Tool nicht zugelassen sind und damit die Bieter das entsprechende Preisblatt nicht final auf- bereiten können, bitten wir darum, die jeweiligen Positionen zu entfernen und die xlsm- Preisblätter in korrigierter Version den Bietern zur Verfügung zu stellen. Nur so ist eine korrekte Abgabe vollständiger Angebote und deren Vergleichbarkeit gewähr- leistet. Für unser Verständnis betrifft dies die Gewerke 03 - BOS Objektfunkversorgung und 22 - passive Datennetze mit nachfolgen Positionen:
3.2.10 – 5400m 7/8 Zoll Schlitzbandkabel, koaxial, 50 Ohm; 22.1.60 – 548 St. Blindelement mit Kabelführung; 22.1.70 – 186 St. LWL-Patchpanel, 24x LC (duplex); 22.1.80 – 4 St. LWL-Patchpanel, 24x LC (duplex); 22.1.90 – 506 St. 19" 1HE Rangierfeld 24xRJ45, Kat.6A; 22.2.10 – 24 St. BTR LWL Datendose, 2-fach SC Duplex; 22.2.20 – 42 St. BTR LWL Datendose, 2-fach SC Duplex; 22.2.30 – 4088 St. Datendoppeldose, 2x1-Port RJ45; 22.2.40 – 887 St. Datendose, 1-Port RJ45; 22.2.50 – 615 St. Datendoppeldose, 2x1-Port RJ45; 22.2.60 – 45 St. Datendoppeldose, 1-Port RJ45; 22.2.80 – 16 St. FTTH-Glasfaser-Verteiler-/Breakoutbox;
Wir bitten um Korrektur und Neuausreichung der Preisblatt-Dateien.
Antwort: Vielen Dank für den Hinweis. Das Preisblatt für das „passive Datennetz“ wurde entsprechend angepasst. Das Preisblatt „BOS-Objektfunkversorgung“ bleibt so bestehen. Unter der Pos.3.2.10 ist die jährliche Messung der Funkversorgung im Gebäude zu berücksichtigen.
Frage 69 Im LV werden Baulogistikhandbuch und Anlage 06 erwähnt - liegen nicht vor, wir bitten um Übersendung.
Antwort: Das Baulogistikhandbuch ist im Anhang beigefügt. Die im LV genannte Anlage 06 ist Be- standteil des Baulogistikhandbuchs.
Anlage zu 69: 260821_BMU_ERW_Logistikhandbuch_ay.pdf
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Rückfragen vom: 07.09.2026
Frage 70: Gehen wir Recht in der Annahme, dass im Titel 24.03 die Fräsungen für die Dosen bereits vorhanden sind, oder sind diese mit einzukalkulieren?
Antwort: Die Fräsungen sind entsprechend mit einzukalkulieren.
Terminverschiebung vom: 08.09.2026
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote vom 18.09.2026, 9:30 Uhr wird auf Freitag, den 02.10.2026, 10:30 Uhr verschoben.
Die Öffnung der Angebote vom 18.09.2026, 9:31 Uhr wird auf Freitag, den 02.10.2026, 10:31 Uhr verschoben.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit dem 60. Tag (01.12.2026).
Die Ausführungsfrist bleibt unverändert.
Sobald die durchgeführte Berichtigung vom TED (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) bestätigt ist, ändert sich auf der E-Vergabeplattform automatisch der Termin. Eine Freigabe der Berichtigung kann bis zu 5 Kalendertage andauern. Mit der bestätigten Terminaktualisierung ist die Angebotsabgabe bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Angebote können zurückgezogen bzw. neu eingereicht werden.
Rückfragen vom: 08.09.2026
Frage 71: Gehen wir Recht in der Annahme, dass eine Vorauszahlung bei Auftragsvergabe möglich ist?
Antwort: Eine Vorauszahlung bei Auftragsvergabe ist nicht vorgesehen. Es gelten die hierfür in den Vergabeunterlagen vereinbarten Bedingungen.
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Rückfragen vom: 07.09.2026
Frage 72:
Wir möchten folgende Fragen zu Titel 16 Mechanisches Schließsystem stellen:
Beschriftung / Nummerierung von Zylindern Gefordert ist eine 2-zeilige Beschriftung mit mindestens 10 Zeichen je Zeile und einer Schriftgröße von mindestens 2 mm.
Ist folgende Beschriftung möglich ? • seitlich bis zu 12 Stellen – eine Zeile • auf der Stirnseite bis zu 6 Stellen - zwei Zeilen max. und zwingend 3 Zeichen fortlau- fend hintereinander je Zeile
Beschriftung / Nummerierung von Schlüsseln Gefordert ist eine 4-zeilige Beschriftung mit mindestens 10 Zeichen je Zeile und einer Schriftgröße von 2 mm.
Ist folgende Beschriftung möglich ? • ohne Schließungsnummer bis zu maximal 12 Stellen – zwei Zeilen möglich – 1. Zeile max. 4 Zeichen, 2. Zeile max. 8 Zeichen dann zwingend und fortlaufen hintereinander • mit Schließungsnummer bis zu maximal 6 Stellen – eine Zeile
Antwort: Beschriftung / Nummerierung von Zylindern: Ja, alternativ kann die Beschriftung der Zylinder, an Stelle der 2-zeiligen Beschriftung, auch an zwei unterschiedlichen Positionen auf dem Profilzylinder und wie vorgeschlagen, erfol- gen.
Beschriftung / Nummerierung von Schlüsseln. Alternativ zu der Vorgabe aus dem Leistungsverzeichnis, darf die Schlüsselbeschriftung auch 2-zeilig mit insgesamt 12 Stellen erfolgen.
Die genauen Codierungen und Beschriftungen der Schließanlage, Zylinder und Schlüssel sind im Rahmen der Nutzerabstimmungen zum Pflichtenheft (Pos. 27.2.10) zu treffen, zu dokumentieren und mit einzukalkulieren.
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Rückfragen vom: 10.09.2026
Frage 73: Netzwerk / Datennetze
Bautiefe: Handelt es sich bei der maximalen Bautiefe von 300 mm um ein zwingendes Ausschlusskri- terium oder lediglich um einen Planungsrichtwert? Welche tatsächliche Schranktiefe steht für die Installation zur Verfügung? Sind Switche bis zu einer Tiefe von 400mm möglich?
Antwort: Es handelt sich um einen Planungsrichtwert. In der Kombination angebotener Switch- angebotener Schrank ist lediglich darauf zu achten, dass aufgesteckte Netzwerkverbindun- gen beim Schließen der Tür dauerhaft nicht beschädigt werden.
Frage 74: Netzwerk / Datennetze
IEC 62443: Worauf bezieht sich die geforderte IEC-62443-Konformität konkret? o auf eine Produktzertifizierung gemäß IEC 62443-4-2, ggf. mit definiertem Security Level Capability (SL-C), o auf die Entwicklungsprozesse des Herstellers gemäß IEC 62443-4-1, o oder auf die Umsetzung und den Betrieb durch den Integrator gemäß IEC 62443-2- 4? o Sind entsprechende Zertifikate bzw. Nachweise bereits mit dem Angebot einzu- reichen?
Antwort: Die allgemeinen Vorbemerkungen beziehen sich primär auf die Ausführung des OT- Netzwerkes, d.h. auf die sicherheitstechnische Ausgestaltung der Struktur und die darin um- gesetzten sicherheitstechnisch konformen Maßnahmen wie z.B. (Mikro-)Segmentierung, Conduit-Ausgestaltung und Datenflusskontrolle. Hier ist Teil 3-2 zu Grund zu legen. Zusätzlich sind die einschlägigen Vorgaben zur Konfiguration von Netzwerkkomponenten, die u.a. in Teil 4-2 beschrieben werden. SL 2 kann als Grundlage angenommen werden. Die entsprechenden Nachweise/Zertifikate der Komponenten sind im Falle einer Beauftra- gung einzureichen.
Frage 75: Netzwerk / Datennetze
Telnet / NET.3.1: Ist anstelle von Telnet die Nutzung sicherer Managementprotokolle wie SSH und HTTPS als gleichwertige bzw. höherwertige Alternative zulässig?
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Antwort: Ja, solange diese in der Datenflusskontrolle entsprechend mit abgesichert werden.
Frage 76: Netzwerk / Datennetze
Administratorkennwörter: Ist die in Position 21.4.10 geforderte Dokumentation bzw. Übergabe von Administratorkenn- wörtern in den Revisionsunterlagen trotz der Anforderungen des BSI-Grundschutzes aus- drücklich vorgesehen? Falls ja, welches sichere Übergabe- bzw. Hinterlegungsverfahren ist hierfür gefordert?
Antwort: Da durch den Nutzer keine Vorgaben nach BSI ORP.4 gemacht werden, ist davon auszuge- hen, dass Kennwörter im OT-Bereich durch die reguläre Haustechnik verwaltet werden. Eine Dokumentation der Kennwörter und der sicherheitstechnischen Konfiguration ist mit der Dokumentation unter Verwendung eines „geeigneten“ Schutzes zu übergeben. Hier ist z.B. eine GNU-PG-verschlüsselte Datei (nicht VS-konform, Kennwortverschlüsselt) bei unpersön- licher Übergabe denkbar. Bei persönlicher Übergabe an die Betreiberabteilung ist z.B. ein unverschlüsselter Datenträger ausreichend. Die Übergabe ist nach Auftragserteilung abzu- stimmen.
Frage 77: Netzwerk / Datennetze
Redundanz des Managementsystems: Ist für das zentrale Managementsystem zwingend eine redundante Ausführung mit einem zweiten Controller gefordert oder handelt es sich hierbei lediglich um eine gewünschte bzw. optionale Auslegung?
Antwort: Ausgehend von der Annahme, dass sich diese Frage auf Pos. 21.2.10 bezieht: Eine redun- dante Ausprägung ist gem. Position nicht gefordert. Sollte eine andere Position gemeint sein wird gebeten die Frage zu präzisieren
Frage 78: Netzwerk / Datennetze
Ringredundanz: Gibt es eine verbindlich einzuhaltende maximale Konvergenz- bzw. Wiederherstellungszeit bei einer Unterbrechung des Rings? Falls ja, welcher maximale Wert wird gefordert?
Antwort: Eine dedizierte Vorgabe wird nicht gemacht. Auszugehen ist von normalen Konvergenzzei- ten z.B. von STP oder FSTP. 31
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Frage 79: Wartung und Instandhaltung Im IGMA-Vertragsmuster für den Titel 20 – InstandGMA 2018_V30_Sicherheitszentrale_Leistellentisch.docm ist die Leistung „Systembetreuung“ nicht mit ausgewählt. In der zugehörigen Datei PB_InstandGMA 2018_V20_Sicherheitszentrale_Leistellentisch.xlsm ist jedoch das Preisblatt PB4 – Systembetreuung mit enthalten und somit zu bepreisen. Wir bitten um Klarstellung.
Antwort: Die Systembetreuung ist gemäß dem Preisblatt PB4 anzubieten. Im Falle einer Beauftragung wird das Dokument „ InstandGMA 2018_V30_Sicherheitszentrale, Leistellentisch.docm“ entsprechend um die Systembetreu- ung angepasst/ergänzt.
Rückfragen vom: 15.09.2026
Frage 80: Pos. 17.02.0170 Mast Videotechnik Stahl verz H 3,5m Fundament-Anker 1Tür Wir gehen davon aus, dass das Fundament bauseits vorhanden ist und der Mast auf diesem montiert werden kann.
Antwort: Die hier abgefragten Maste (2 Stück) sind für die Aufstellung auf der Dachfläche vorgesehen. Die Dachfläche wird bauseits für die Aufstellung vorbereitet, sodass das Fundament grund- sätzlich vorhanden ist. Im Rahmen einer möglichen Beauftragung ist die Aufstellung bzw. Einbringung in Abstim- mung mit der Objektplanung nochmals auf das gewählte Produkt abzustimmen.
Rückfragen vom: 14.09.2026
Frage 81: Pos. 22.03.0060 Ausleuchtungsmessung WLAN Zur Kalkulation dieser Position benötigen wir Grundrisse aller Etagen des Gebäudes oder zumindest Angaben zur Anzahl und Fläche aller zu messenden Stockwerke.
Antwort: Grundrisse werden erst im Rahmen einer möglichen Beauftragung vorgelegt. Der Kalkulation können die Flächenangaben aus der Baugenehmigung zugrunde gelegt werden: EG bis 6. OG: BGF gesamt = 45.875 m²; bei 7 Etagen entspricht das ca. 6.553,57 m² pro Etage UG: BGF gesamt = 7.240 m²
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Frage 82: Titel 23.07 und 23.08 Patchkabel CU und LWL Wir gehen davon aus, dass die Patchkabel in diesen Titeln durch uns nur geliefert werden und die Patcharbeiten im Nachgang durch den AG ausgeführt werden.
Antwort: Patchungen sind entsprechend der ausgeschriebenen Systeme vorzusehen (betriebsfertige Patchungen). Hierzu ist der Hinweis im Titel zu beachten. Besonderes zu erwähnen ist, dass ein wesentlicher Teil der Mengen sich aus der Beschal- tung der im LV aufgeführten SAT-IP-TV-Anlage ergibt. Sämtliche im Gebäude verteilten TV-Datendosen werden standardmäßig beschaltet und sind nicht Bestandteil der zusätzlich im LV ausgeschriebenen anwendungsneutralen Datenverka- belung. Patchkabel sowie aktive Technik für das nutzerseitige Office-IT-Netz sind nicht Gegenstand dieses LV und werden durch den Nutzer eingebracht.
Wir bitten um Berücksichtigung bei Ihrer Kalkulation.
Die oben beschriebenen Leistungen und Änderungen sind/werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Zuschlagserteilung wird der Inhalt dieses Protokolls Vertragsbestandteil.
Der letzte Stand des Protokolls ist mit dem Angebot einzureichen.
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