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| Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | |
|---|---|
| PROTOKOLL - Rückfragen / Terminverschiebungen / Bieterinformationen - | |
| Baumaßnahme: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstr. / Erna-Berger-Str., 10117 Berlin Erweiterungsbau Leistung: Schwachstrom DIN 18382 | Vergabe-Nr.: 1348/2026 |
| Stand: 17.08.2026 |
Rückfragen vom: 28.07.2026
Frage 1 - Videoanalyse In der Systembeschreibung des Videomanagementsystems steht, dass die Detektion mittels einer zentralen, softwarebasierten Videoanalyse erfolgt. Ist die zentrale Videoanalyse zwin- gend vorgeschrieben, oder darf alternativ auch eine auf den Kameras installierte und auf den Ka- meratyp angepasste Videoanalyse angeboten werden?
Antwort: Wie in der Systembeschreibung aufgeführt, ist eine serverbasierte, zentrale Videoanalyse anzubieten. Die Videoanalyse muss unabhängig vom Kameratyp funktionieren.
Frage 2 - Wartungsverträge Im Formblatt BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf wird als Technische Anlage ein "Elektronisches Schließsystem" benannt. Im BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf wird als Technische Anlage ein "Elektrisches u. mech. Schließsystem" benannt. Beide Formblätter fordern das Angebot von Wartung und Instandhaltung aber keine Instand- setzung. In den AMEV-Vertragsdokument InstandGMA 2018_V30_Elektronisches u. mech. Schließsystem.docm und PB_InstandGMA 2018_V20_Elektronisches u. mech. Schließsys- tem.xlsm ist dagegen die Instandsetzung mit anzubieten. Was soll nun genau angeboten werden. Welche AMEV-Vertragsblätter gehören zu BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf. Welche Formblatt 242 gehört zu den AMEV-Vertragsdokumenten InstandGMA 2018_V30_EMA_VS.docm und PB_InstandGMA 2018_V20_EMA_VS.xlsm.
Antwort: (s. 18 Anlagen) Das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (9).pdf “ wurde versehentlich mit der gleichen Anlagenbezeichnung wie das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf “ erstellt. Maßgeblich ist das Formblatt „ BMU_ERW_Formblatt 242_KKE 451.01 (10).pdf “, welches sich auf die Titel 15 und 16 des Leistungsverzeichnisses bezieht. Dies ergibt sich auch aus den Positionsnummern in den zugehörigen Preisblättern. Entsprechend dem vorausgefüllten Vertragsmuster sind folgende Leistungen anzubieten:
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Systembetreuung Die Formblätter 242 wurden entsprechend angepasst und den Vergabeunterlagen in der berichtigten Fassung beigefügt.
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| Stand: 17.08.2026 |
Rückfragen vom: 03.08.2026
Frage 3 – SAA - Titel 7.1. beinhaltet alles was in und an den ELA Schrank kommt. Allerdings fehlt die Position des ELA Schranks selbst. Wie soll damit umgegangen werden? Unsere Empfehlung wären 4 Stück 40HE Schränke mit Schwenkrahmen 800x2000x800 BxHxT.
Antwort: Die erforderlichen Schränke sind übergeordnet im Titel 22.1 „Verteiler- und Netzwerkschrän- ke“ ausgeschrieben.
Frage 4 – SAA - Pos. 7.4.20 Es wird auf die Anforderungen aus den Ausführungsunterlagen verwiesen, wir bitten um Übermittlung dieser Unterlagen.
Antwort: Die zitierte Passage bezieht sich auf die Dienstleistungsposition „Inbetriebsetzung, Funktionsprüfung und messtechnische Erfassung“. In dieser steht u.a. beschrieben, dass im Rahmen der Inbetriebsetzung die Funktionen und Konfigurationen mit den Vorgaben aus den Ausführungsunterlagen zu überprüfen sind. Die Ausführungsunterlagen sind für die Kalkula- tion dieser Dienstleistung nicht erforderlich, da sich der eigentliche Anlagenumfang bereits aus den ausgeschriebenen Komponenten und den darin enthaltenen spezifischen Eigenschaften ergibt.
Frage 5 – Wartung - Wartungsverträge Für die Anlage „SAA“ (zu LV – Titel 7) ist laut Instand – Vertrag auch das Preisblatt 5 „Preis- angaben für Meldertausch“ mit einzureichen. In der Anlage „PB_InstandGMA 2018_V20_SAA.xlsm“ ist dies gleichfalls entsprechend vor- gesehen, jedoch ist das Excel-sheet dafür (Preisblatt 5) leer. Es fehlen die Positionen/ Ele- mente, die der Bieter zu bepreisen hat. Wir bitten um Korrektur und Übergabe neuer Vorlagen.
Antwort: Das Preisblatt 5 bezieht sich ausschließlich auf BMA. Für die BMA ist ein separater Instandhaltungsvertrag vorgesehen und abgefragt. Bei SAA ist das Preisblatt 5 nicht auszufüllen. Auf dem Preisblatt 5 befindet sich daher auch ein entsprechender Hinweis: „Nicht auszufüllen bei SAA ohne BMA“. In Preisblatt 5 ist nichts einzutragen, eine Korrektur ist nicht erforderlich. 2
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| Stand: 17.08.2026 |
Rückfragen vom: 03.08.2026 neu
Frage 6 - Pos. 18.1.20 Körperscanner Für die Auswahl des passenden Scanners ist es wichtig zu wissen, welche Detektionseigen- schaften gefordert sind, sprich wie klein sollen die zu detektierenden Objekte sein, wie hoch der Durchsatz sein soll – und was wichtiger ist: Durchsatz oder Detektionstiefe?
Antwort: Die Detektionsgenauigkeit muss, wie ausgeschrieben, mindestens die Anforderungen des ECAC- Standard 2.1 erfüllen. Der angebotene Scanner muss ein Echtzeitscreening beim Durchschreiten des Scanners gewährleisten. Ein Durchsatz von mindestens 600 Personen/Stunde ist sicherzustellen.
Frage 7 - Dienstleistungen Was wird unter „Integration“ verstanden: Die mechanische Integration einer Linie bestehend aus Personen- und Gepäckscannern, oder die (IT) Integration in übergeordnete Systeme?
Antwort: Leider ist bei der Frage nicht nachvollziehbar, auf welche Passage/Position, sie sich genau bezieht. In Titel 18 „Dienstleistungen“ sind in Position 18.2.30 Stundenlohnarbeiten durch eine(n) „Systemintegrator/-in“ abgefragt. Hiermit ist ein(e) Techniker/-in gemeint, die/der sich vollum- fänglich mit der Hard- und Software zur betriebsfertigen Einrichtung und Konfiguration der angebotenen Personen- und Gepäckkontrollsysteme auskennt. Evtl. beantwortet das die Frage.
Rückfragen vom: 04.08.2026
Frage 8 Die Angabe der HE in der Überschrift stimmt nicht mit der HE- Angabe bzw. mit der Angabe in cm. in der Beschreibung überein.
Antwort: Sind Positionen 22.1.10 und 22.1.20 gemeint: Der Hinweis auf die Diskrepanz ist korrekt. Es sind Schränke mit 42 HE anzubieten.
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Frage 9 Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob in der Pos. 22.1.50 wirklich ein Standschrank mit 400mm Tiefe gewünscht ist? Ein Standschrank mit 400mm Tiefe ist mir am Markt nicht be- kannt und zum anderen ergibt sich daraus zwischen den 19“ Ebenen gerade mal ein Abstand von ca. 200mm?
Antwort: Netzwerk- und Verteilerschrank, 20HE, als IT-Kleinverteiler BxT 600x400mm, stehend Produkte dieser Art sind -gleichermaßen stehend und wandmontiert verwendbar- am Markt verfügbar. Ggf. werden sie unter anderer Bezeichnung geführt. Diese Schränke werden für den Fall einer stehenden Verwendung mit einem kleinen Sockel geliefert.
Hinweis: 1HE=4,45cm => 89cm bei max. vorgegebener Höhe von 110cm. Die HE-Ebenen sind nahtlos übereinander. Ein Abstand von 200mm ist nicht nachvollzieh- bar.
Frage 10 In den Pos. 22.1.30-22.1.50 ist ein 20HE Schrank mit max. 110cm Höhe gefordert, wären auch Schränke mit 24HE und 116cm Höhe möglich?
Antwort: Ja, unter der Maßgabe, dass ein umlaufender Sockel am Schrank vorhanden ist, der bei Bedarf -z.B. bei Wandmontage- abgenommen werden kann.
Rückfragen vom: 03.08.2026
Frage 11 – BOS - Pos. 3.1.20 bis 3.1.60 Sollte es sich insgesamt um eine Erweiterung der gerade errichteten und in Errichtung be- findlichen verbundenen Gesamtanlage BR / PB / DRWH handeln, ist die hier ausgeschriebe- ne Anlagentechnik so nicht umsetzbar. Wir bitte um Prüfung und Stellungnahme.
Antwort: Es handelt sich nicht um eine Erweiterung, sondern um die Neuerrichtung einer eigenständi- gen Anlage für den Neubau.
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Frage 12 – BOS - Pos. 3.1.20 und 3.1.30 Es wird beschrieben, daß das Funksignal über eine LWL-Verbindung von einer nahe gele- genen Basisstation ins Gebäude geleitet wird. Technisch ist dies nur möglich, wenn dort be- reits eine Master Unit steht, die das HF-Signal in ein Lichtsignal umwandelt.
Vor diesem Hintergrund ergibt der nachfolgende Aufbau aus den Pos. 3.1.20. und 3.1.30. technisch keinen Sinn. Soll wirklich so angeboten werden? Wir bitten um eine technische Systemdarstellung zur Verdeutlichung.
Welche Mastertechnik befindet sich bei der Basisstation, da die Technik zur Erweiterung vom gleichen Hersteller kommen muß. Welches Zentralsteuersystem ist vorhanden?
Antwort: Die benötigte LWL-Anbindung erfolgt über den in unmittelbarer Nähe befindlichen Netzkno- ten im Gebäude des Bundesrates. Gemäß Anzeigeverfahren über LWL-Breitband Repeater (NE-Typ 631 / Anbinde TBS 4TTRX, ToC 28 dBm). Alle notwendigen Anlagenkomponenten müssen den Betrieb im gesamten BOS-Band A und B (6,5 MHz) ermöglichen. Es ist nicht bekannt, welche Technik dort verbaut ist. Bitte wie ausgeschrieben anbieten.
Frage 13 – BOS - Pos. 3.1.30, 3.1.40 und 3.1.60 Nach unserem Verständnis muss sich die Masterunit bereits bei der Basisstation befinden. Und dort müßte diese erweitert werden. Es sollen hier 32 Anschaltmöglichkeiten vorgesehen werden und 16 Stk. redundant ange- bundene Remote Units. Dies erscheint für 5.400 m Strahlerkabel erheblich zu viel. Soll dies so angeboten werden?
Es sind hier Remote Units für TMOa ausgeschrieben, es wird aber beschrieben, daß an eine Basisstation TMO angebunden werden soll. BOS TERA Kanal OV-A und OV-R ist TMOa, nicht TMO. Dies widerspricht sich. Wir bitten um Korrektur/Aufklärung.
Antwort: Es wird eine TMO-Anlage errichtet. Die Bezeichnung TMOa ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt.
Frage 14 – BOS - Pos. 3.2.10 Nach Auskunft unseres Nachunternehmers gibt es keine Schlitzbandkabel mit 90 Minuten Funktionserhalt im Brandfall. Wir bitten um Präzisierung, was hier gemeint ist.
Antwort: Der Funktionserhalt bezieht sich auf die Klemme mit Metallschelle inklusive der Befestigung.
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| Stand: 17.08.2026 |
Rückfragen vom: 07.08.2026
Frage 15: Gemäß den Vergabeunterlagen gilt eine Bindefrist für die Angebote bis zum 17.11.2026. Die Ausführung des Projekts ist jedoch bis Ende 2029 vorgesehen.
In den Vergabeunterlagen konnten wir keine Regelung zur Preisgleitung bzw. Preisanpas- sung für die lange Vertragslaufzeit finden.
Wir bitten daher um Klarstellung:
Ist vorgesehen, den Vertrag mit einer Preisgleitklausel bzw. einer Regelung zur Anpassung der Vergütung an wesentliche Veränderungen der Lohn-, Material- und sonstigen Kosten auszustatten? Falls nein, bitten wir um Erläuterung, wie das erhebliche Preisänderungsrisiko über die mehrjährige Vertragslaufzeit berücksichtigt werden soll.
Antwort: Eine Preisgleitklausel ist nicht vorgesehen.
Frage 16: In den Formblättern FB242 zum Wartungsvertrag wird auf Arbeitskarten verwiesen. In den Vergabeunterlagen können wir keine Arbeitskarten finden. Bitte reichen Sie diese nach.
Weiterhin sind die Vertragsdokumente und auch die Preisblätter aktuell nicht ausfüllbar. Bitte sperren Sie die Felder für den AG und geben die Felder für den AN frei.
Antwort: Der Ausschreibung wurden die AMEV-Instandhaltungsverträge beigefügt. Das AMEV Instandhaltungsmuster GMA nutzt keine Arbeitskarten, sondern Preisblätter. Bitte diese verwenden.
Rückfragen vom: 10.08.2026
Frage 17: Titel 6 Zeitdienstanlagen Soll das Zeitwirtschaftssystem auf einer On-Premises-Infrastruktur oder über die Cloud lau- fen? Bei einem Cloud-System wird kein zusätzlicher Server benötigt.
Antwort: Das Zeitwirtschaftssystem soll aktuell nicht über eine Cloud laufen.
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| Stand: 17.08.2026 |
Frage 18: Titel 6 Zeitdienstanlagen Welche Stammdaten sollen zwischen Zeitwirtschaft- und HR-System übertragen werden?
Antwort: Es sollen nur die klassischen und wesentlichen Stammdaten übertragen werden. Diese sind z.B. Personalnummer, Vor-, und Nachnahme, Geburtsdatum, Abteilung, etc. sie- he LV-Position 6.4.20. – Parametrierung Zeiterfassung Im Rahmen der Position 27.2.10 (Erstellung Pflichtenheft) sind diese mit dem Nutzer abzu- stimmen.
Frage 19: Titel 6 Zeitdienstanlagen Wie viele Mitarbeiter sollen final das Zeitwirtschaftssystem nutzen?
Antwort: Es ist davon auszugehen, dass mind. 5000 Mitarbeiter das System nutzen werden.
Frage 20: Titel 6 Zeitdienstanlagen Welches HR-System soll angebunden werden? Wir gehen von SAP aus.
Antwort: Das aktuelle Personalwirtschaftssystem des BMUKN ist das PVSplus (siehe Pos. 6.3.20). Das PVSplus ist das einheitliche, SAP-basierte digitale Personalverwaltungssystem der zivi- len Bundesverwaltung in Deutschland.
Frage 21: Titel 6 Zeitdienstanlagen Ist eine Mobile App gewünscht?
Antwort: Aktuell ist keine Mobile App vorgesehen. Im Rahmen der Position 27.2.10. (Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Frage 22: Titel 6 Zeitdienstanlagen Soll ein Mitarbeiterportal gestellt werden?
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| Stand: 17.08.2026 |
Antwort: Aktuell soll kein Mitarbeiterportal gestellt werden. Im Rahmen der Position 27.2.10.(Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Frage 23: Titel 6 Zeitdienstanlagen Sollen Arbeitszeiten ausschließlich über die Terminals oder auch per Web gebucht werden? (Mitarbeiterportal)
Antwort: Aktuell werden die Arbeitszeiten über die Terminals gebucht. Im Rahmen der Position 27.2.10. (Erstellung Pflichtenheft) ist die Möglichkeit mit dem Nutzer abzustimmen.
Rückfragen vom: 11.08.2026
Frage 24: Pos. 3.1.20. und 3.1.30: Es wird beschrieben, daß das Funksignal über eine LWL-Verbindung von einer nahe gele- genen Basisstation ins Gebäude geleitet wird. Technisch ist dies nur möglich, wenn dort be- reits eine Master Unit steht, die das HF-Signal in Licht umwandelt.
Vor diesem Hintergrund ergibt der nachfolgende Aufbau aus den Pos. 3.1.20. und 3.1.30. technisch keinen Sinn. Soll wirklich so angeboten werden? Wir bitten um eine technische Systemdarstellung zur Verdeutlichung
Falls nicht, wie alternativ und welche Mastertechnik befindet sich bei der Basisstation, da die Technik zur Erweiterung vom gleichen Hersteller kommen muß. Welches Zentralsteuersys- tem?
Antwort: Die benötigte LWL-Anbindung erfolgt über den in unmittelbarer Nähe befindlichen Netzkno- ten im Gebäude des Bundesrates. Gemäß Anzeigeverfahren über LWL-Breitband Repeater (NE-Typ 631 / Anbinde TBS 4TTRX, ToC 28 dBm). Alle notwendigen Anlagenkomponenten müssen den Betrieb im gesamten BOS-Band A und B (6,5 MHz) ermöglichen. Es ist nicht bekannt, welche Technik dort verbaut ist. Bitte wie ausgeschrieben anbieten.
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| Stand: 17.08.2026 |
Frage 25: 3.1.30. und 3.1.40. und 3.1.60: Die Masterunit muß sich bereits bei der Basisstation befinden. Und diese dort müßte erwei- tert werden. Es sollen hier 32 Anschaltmöglichkeiten vorgesehen werden und 16 Stk. redundant ange- bundene Remote Units. Dies erscheint für 5.400 m Strahlerkabel erheblich zu viel. Soll wirklich so angeboten wer- den? Es sind hier Remote Units für TMOa ausgeschrieben, es wird aber beschrieben, daß an eine Basisstation TMO angebunden werden soll. BOS TERA Kanal OV-A und OV-R ist TMOa, nicht TMO. Das wiederspricht sich, was ist richtig?
Antwort: Es wird eine TMO-Anlage errichtet. Die Bezeichnung TMOa ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Die Massen sind entsprechend dem LV anzubieten.
Frage 26: 3.2.10: Es gibt keine Schlitzbandkabel mit 90 Minuten Funktionserhalt im Brandfall. Wir bitten um Präzisierung, was hier gemeint ist.
Antwort: Der Funktionserhalt bezieht sich auf die Klemme mit Metallschelle inklusive der Befestigung.
Frage 27: Hinweis: 3.1.20 bis 3.1.60
Sollte es sich insgesamt um eine Erweiterung der gerade errichteten und in Errichtung be- findlichen verbundenen Gesamtanlage BR / PB / DRWH handeln, ist die hier ausgeschriebe- ne Anlagentechnik so nicht umsetzbar. Wir bitte um Prüfung und Stellungnahme.
Antwort: Es handelt sich nicht um eine Erweiterung, sondern um die Neuerrichtung einer eigenständi- gen Anlage für den Neubau.
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| Stand: 17.08.2026 |
Frage 28: Allgemein: Aufgrund der bekannten weltweiten Lage sind Materialpreisbindungen bis No- vember 2029 nicht realistisch. Wir bitten um Klärung der Vereinbarung einer Preisgleitklausel.
Antwort: Eine Preisgleitklausel ist nicht vorgesehen.
Wir bitten um Berücksichtigung bei Ihrer Kalkulation.
Die oben beschriebenen Leistungen und Änderungen sind/werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Zuschlagserteilung wird der Inhalt dieses Protokolls Vertragsbestandteil.
Der letzte Stand des Protokolls ist mit dem Angebot einzureichen.
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