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C06 Eigenerklärung Ausschlussgründe SSpV Röd 2026-09-16_I.pdf

Schülerbeförderung zwischen Melle und der Gesamtschule Rödinghausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 02:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Version für Verfahren nach VgV

Auftraggeber: Gemeinde Rödinghausen

Auftragsgegenstand: Schülerbeförderung zur Gesamtschule Rödinghausen

Angaben zum Bewerber/Bieter1:

Name/Firma:

Hausanschrift:

Ansprechpartner:

Telefon*:

E-Mail*:

*Es genügt die Angabe der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse.

Hinweis des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist nach § 42 VgV zur Prüfung verpflichtet, ob bei einem Bewerber oder Bieter zwin- gende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorlie- gen. Hierzu fordert der Auftraggeber im vorliegenden Verfahren die Abgabe der folgenden Eigenerklä- rung von jedem Bewerber/Bieter bzw. bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer derartigen Gemeinschaft. Der Auftraggeber behält sich weitergehende Prüfungen oder Aufklärungs- verlangen sowie die Vorlage entsprechender Nachweise ausdrücklich vor.

1 Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen. Die hier einzutragenden Angaben sind dann für das jeweilige Mitglied zu machen.

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  1. Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Zutreffendes ist jeweils anzukreuzen)

Ist in den letzten fünf Jahren eine bei Ihnen beschäftigte Person, deren Ver- halten Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist2, wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden? ....................................  Ja ..........  Nein

Ist in den letzten fünf Jahren gegen Ihr Unternehmen wegen einer der nach- folgend aufgeführten Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden? ...........................  Ja ..........  Nein

Straftaten, die nach § 123 GWB zum Ausschluss führen, sind:

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung), die Teilnahme an einer solchen Tat sowie die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teil- weise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,

  3. § 261 StGB (Geldwäsche),

  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder ge- gen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwal- tet werden,

  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) und § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

  10. §§ 232 und 232a Abs. 1 bis 5 sowie §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberau- bung)

sowie Straftaten nach einer mit den unter 1 bis 10 genannten Vorschriften vergleichbaren Vorschrift ei- nes anderen Staates.

Hat Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ver- letzt oder ist gegen Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren eine rechts- kräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung wegen einer Verletzung derartiger Verpflichtungen ergangen? ......................................  Ja ..........  Nein

2 § 123 Abs. 3 GWB: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

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  1. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Zutreffendes ist jeweils anzukreuzen)

2.1 Innerhalb der letzten drei Jahre

➢ hat mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen ..........................................................................................................  Ja ..........  Nein

➢ war mein/unser Unternehmen zahlungsunfähig ..............................................  Ja ..........  Nein

➢ ist über das Vermögen meines/unseres Unternehmens ein Insolvenzver- fahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wor- den oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abge- lehnt worden .....................................................................................................  Ja ..........  Nein

➢ hat sich mein/unser Unternehmen im Verfahren der Liquidation befun- den oder seine Tätigkeit eingestellt ..................................................................  Ja ..........  Nein

➢ hat mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unterneh- mens infrage gestellt wird3 ...............................................................................  Ja ..........  Nein

➢ hat mein/unser Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarun- gen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be- zwecken oder bewirken ....................................................................................  Ja ..........  Nein

2.2 Wurden in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit einem von Ihnen ausgeführten öffent- lichen Auftrag oder Konzessionsvertrag vom dortigen öffentlichen Auftraggeber oder Konzessi- onsgeber erhebliche oder fortdauernde Mängel geltend gemacht und hat dies zu einer vorzeiti- gen Beendigung des Auftrags bzw. Konzessionsvertrags, zur Forderung von Schadensersatz oder zur Geltendmachung einer vergleichbaren Rechtsfolge (z.B. Vertragsstrafe oder Vergütungsmin- derung) geführt?

 Ja (bitte geben Sie den Namen des Auftrag- bzw. Konzessionsgebers und die Bezeichnung des Auftrags bzw. der Konzession an)

 Nein

3 Schwerwiegende Verfehlungen sind (unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten) insbesondere

  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind (z. B. Betrug, Subventions- betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Beste- chung oder Vorteilsgewährung);

  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden; Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten) sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen.

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  1. Angaben zu einer möglichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

Sofern Sie bei einer der unter den Ziffern 1 und 2 vorgesehenen Eigenerklärungen „Ja“ angeben, haben Sie nach § 125 GWB die Möglichkeit, durch den Nachweis geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen ei- nen Ausschluss abzuwenden. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, kreuzen Sie bitte bei der nachstehenden Abfrage zu Selbstreinigungsmaßnahmen die Option „Ja“ an und beschrei- ben Sie die entsprechenden Selbstreinigungsmaßnahmen detailliert. Kommen die beschriebenen Maßnahmen als geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen in Betracht, wird der Auftraggeber Sie zur Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z.B. durch Bescheinigung unabhängiger Wirtschaftsprüfer) für diese Selbstreinigungsmaßnahmen auffordern. Der dem Auftraggeber zustehende Bewertungsspiel- raum bleibt hiervon unberührt.

Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt:

 Ja (bitte fügen Sie eine detaillierte Beschreibung auf einer separaten Anlage bei)

 Nein

Falls Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Ab- gaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder eine entsprechende Ver- letzung durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist: ist Ihr Unternehmen zwischenzeitlich den Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der entsprechenden Steuern, Abgaben und Sozi- alversicherungsbeiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat?

 Ja (bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei)

 Nein

  1. Erklärung zu sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründen

Ich/Wir erkläre(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach einer der folgenden Vorschrif- ten nicht vorliegen:

❖ § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,

❖ § 98c des Aufenthaltsgesetzes,

❖ § 19 des Mindestlohngesetzes,

❖ § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und

❖ § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

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  1. Abschließende Erklärungen

Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir die vorstehenden Angaben nach sorgfältiger Prüfung gemacht habe(n) und alle Angaben nach meinem/unserem bestem Wissen vollständig und richtig sind.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass der Auftraggeber ungeachtet dieser Eigenerklärung je- derzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggfs. aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann.

Mir/Uns ist bewusst, dass ich/wir im Falle einer schwerwiegenden Täuschung, des Zurückhaltens von Auskünften oder des Unvermögens zur Übermittlung erforderlicher Nachweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann/können.

Mir/Uns ist außerdem bewusst, dass der Auftraggeber zu einer Kündigung des mir/uns erteilten Auf- trags nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 GWB berechtigt ist, wenn im Zeitpunkt der Auftragserteilung zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob ich/wir den Auftragge- ber in Ziffer 1 dieser Erklärung bewusst oder unbewusst fehlerhaft informiert habe(n).

(Ort und Datum) (Name der natürlichen Person, die diese Erklärung für den o.g. Bewerber/Bieter abgibt)

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