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Odilienschule Mannheim
Kiesteichweg 10
68199 Mannheim
Beförderung von behinderten und nichtbehinderten Schülern im
freigestellten Schülerverkehr
Vergabeunterlagen
Offenes Verfahren
Vergabenummer: ODILIENS-2026-0001
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A. Verfahrensinformationen
I. Allgemeine Hinweise
- Auftraggeber
Odilienschule Mannheim Kiesteichweg 10 68199 Mannheim
NUTS-CODE DE126
Ansprechpartner:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG Vergabeberatung vergabeberatung@staatsanzeiger.de 0711/666 01 496
- Auftragsgegenstand, Zweck des Verfahrens
Die Odilienschule ist eine Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
Mit diesem Verfahren wird ein geeignetes Personenbeförderungsunternehmen gesucht, dass für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 die Beförderung der Schüler qualifiziert durchführt.
- Lose
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
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- Leistungsumfang, vertragliche Grundlagen
4.1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich aus diesem Dokument, sowie den Vergabeunterlagen beiliegenden erläuternden Unterlagen und Plänen, insbesondere den technischen Mindestbedingungen und Erläuterungen im Leistungsverzeichnis.
4.2 Vertragliche Grundlagen
Die vertraglichen Grundlagen bestimmt sich aus diesem Dokument sowie den Vergabeunterlagen beiliegenden erläuternden Unterlagen sowie gesetzlichen Bestimmungen.
- Art des Vergabeverfahrens
Die Auftragsvergabe erfolgt im offenen Verfahren gem. §§ 14, 15 VgV.
- Ablauf des Verfahrens
Im Rahmen der Vergabeverfahrensart wird eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Der Auftraggeber prüft und wertet die eingegangenen Angebote inklusive der geforderten Unterlagen und entscheidet über die Erteilung des Zuschlags gemäß den veröffentlichen Zuschlagsbedingungen.
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel soweit diese die Vergabeunterlagen und die Angebote betreffen.
Die Kommunikation erfolgt dazu ausschließlich über die Vergabeplattform:
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- Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind unter der Internetadresse
gem. § 41 VgV elektronisch abrufbar.
- Zugang zu den Vergabeunterlagen, Registrierung bei Teilnahme, Abrufung von Informationen, Beachtung von Systemanforderungen, Verantwortlichkeiten, Zugang von Informationen
9.1 Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich, die Unternehmen können sich jedoch freiwillig registrieren, § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV.
9.2 Der Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr.
9.3 Der Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel für die elektronische Kommunikation, insbesondere für die Nutzung der Vergabeplattform verantwortlich.
9.4 Der Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bieter.
9.5 Der Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten.
9.6 Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
9.7 Der Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
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9.8 Der Bieter hat sich rechtzeitig vor Angebotsabgabe zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
9.9 Bei Angebotsabgabe ist zwingend eine Registrierung über das Vergabeportal und die dort bereitgestellte eVergabe-Software (AI Bietercockpit) erforderlich. Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software etc. ist der Bieter verantwortlich.
9.10 Mitteilungen an den Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bieter zu. Der Bieter ist für die Kontrolle des Bieterpostachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren
- Bieterfragen
10.1 Bieterfragen
Fragen in Bezug auf die Vergabeunterlagen, die Angebotserstellung etc. sollen die Bieter bis spätestens sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle über die Vergabeplattform mit dem Betreff „Bieterfragen“ richten.
10.2 Beantwortung der Bieterfragen
Die Beantwortung der rechtzeitig gestellten Bieterfragen erfolgt anonymisiert über die Vergabeplattform spätestens drei Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Eine gesonderte Information des Bieters außerhalb der verbindlichen Kommunikationswege erfolgt nicht
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- Verfahrensfristen
11.1 Verfahrensfristen
Es gelten gem. §§ 15, 20 Abs. 3 VgV folgende Verfahrensfristen:
Frist zum Eingang der vollständigen Angebote 29.10.2026 / 14:00 Uhr
Prüfung und Wertung der Angebote, gegebenenfalls Nachforderung und Aufklärung voraussichtlich bis 19.11.2026
Interne Entscheidung über den Zuschlag voraussichtlich 27.11.2026
Bieterinformation gem. § 134 GWB voraussichtlich 30.11.2026
Zuschlagserteilung voraussichtlich am 11.12.2026
11.2 Bindefrist
Die Angebote müssen gültig sein bis (Bindefrist) 31.12.2026
- Form der Angebote
12.1 Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel ausschließlich über die auf der Vergabeplattform
hierzu zur Verfügung gestellten eVergabe-Software (AI Bietercockpit),
in einer angehängten Datei in einem lesbaren gängigen Dateiformat einzureichen.
12.2 Sie müssen den Namen des Erklärenden und dessen Berechtigung zur Abgabe der Erklärung eindeutig wiedergeben. Dies gilt für alle Unterlagen, bei denen eine Angabe des Erklärenden verlangt wird.
Fehlt die geforderte eindeutige Angabe des Erklärenden, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
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12.3 Eine von der vorgegebenen Übermittlung abweichende Art der Übermittlung, wie z.B. per Post, einfacher E-Mail oder in sonstiger Weise an die Vergabestelle führt zum Ausschluss.
12.4 Soweit der Auftraggeber Formulare vorgibt, sind diese zu verwenden.
12.5 Die Angebote einschließlich Anlagen und Erklärungen sind in deutscher Sprache zu verfassen und zu übermitteln. Die Einreichung von Angeboten erläuternden Unterlagen (insbesondere technische Produktbeschreibungen) sind auch in Englisch möglich. Sofern eine Abweichung zwischen den in Deutsch und Englisch verfassten Dokumenten besteht, zählt das in Deutsch vorgelegte Dokument als führend. Die in Englisch eingereichten Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
12.6 Eine Änderung des Inhalts der Angebote darf nicht möglich sein.
12.7 Die Bieter haben die Systemanforderungen der verwendeten Vergabeplattform zu beachten. Das gilt insbesondere für etwaige Dateimengenbeschränkungen. Auf vorstehende Ziff. 9. wird hingewiesen.
12.8 Angebote, die den formellen Anforderungen nicht entsprechen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
12.9 Im Übrigen wird auf Ziff. 9. verwiesen.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
- Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist gem. den Vorgaben der Verfahrensordnung. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Nachforderung von Unterlagen
15.1 Der Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.
15.2 Fehlende, jedoch geforderte Erklärungen oder Nachweise wird der Auftraggeber nach Maßgabe des § 56 VgV nachverlangen, soweit das Angebot nicht entsprechend § 57 VgV auszuschließen ist.
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15.3 Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bieter nach so sind diese Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten angemessenen Frist, über die Vergabeplattform vorzulegen, § 56 VgV. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Upload auf der Vergabeplattform. Gehen die nachgeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen. 16. Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird auf das nach Angebotswertung erstplatzierte Angebot erteilt, sofern keine Aufhebung des Verfahrens erfolgt oder das Verfahren aus sonstigen Gründen ohne Zuschlag endet.
- Unterrichtung der Bieter
Die Bieter werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Vorgaben aus der Verfahrensordnung unterrichtet.
- Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, bei
• Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 63 VgV • Aufgabe der Beschaffungsabsicht • Eingang weniger als 2 von Angeboten • wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse • bei anderen schwerwiegenden Gründen.
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Bieter haben unverzüglich die Umstände aus ihrem Geschäftsbereich offenzulegen, die die Annahme eines Interessenkonflikts im Sinne von § 6 VgV begründen können.
Unterlässt der Bieter schuldhaft einen solchen Hinweis führt dies grundsätzlich zum Ausschluss, es sei denn der Interessenskonflikt kann ohne Wettbewerbsbeeinträchtigung anderweitig aufgelöst werden.
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- Rüge- und Hinweispflicht
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich im Rahmen der zugelassenen Kommunikationswege darauf hinzuweisen.
Bei schuldhafter Unterlassung von Hinweisen oder Rügen können Schadenersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. die Regelungen der jeweiligen Vergabeordnungen.
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- Vergabenachprüfung
21.1 Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
- ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP- Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkbl att.pdf
wird hingewiesen.
21.2 Zuständige Stelle für Rechtsbehelf- und Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Hausanschrift: Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Tel.: +49 (0) 721 926-8730 Fax: +49 (0) 721 926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
- Datenschutzhinweise
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Bieter erklären sich mit der Abgabe des Angebots einverstanden, dass die von ihnen übermittelten Informationen und Daten, insbesondere auch personenbezogene Daten, zum Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens von der Vergabestelle elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ausführliche Informationen finden sich in der Datei (DSGVO_EU.pdf), welche den Vergabeunterlagen beiliegt.
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II. Teilnahmeberechtigung, Bietergemeinschaften, Anforderungen an die Bieter
- Teilnahmeberechtigung (ANLAGE 1)
Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Unternehmen.
- Anforderungen an die Bieter
2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (ANLAGEN 1, 21)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Eigenerklärung: Sichere Beförderung von Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 21)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
2.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung (ANLAGE 2)
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Vermögensschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR
je zweifach maximiert
durch
- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
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2.2.2 Jahresumsatz (ANLAGE 3)
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2023 – 2025).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
2.2.3 Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (ANLAGE 3)
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen (Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr) in den letzten drei Geschäftsjahren
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
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2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.3.1 Mitarbeiter (ANLAGE 4)
Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden.
Die Mitarbeiter müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Alle Mitarbeiter müssen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.
Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein.
Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, gem. den gesetzlichen Vorgaben des Masernschutzgesetz über einen Masernschutz verfügen.
Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Für Fahrer ist vor Ausführungsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG vorzulegen ist. Entsprechendes gilt für neue Mitarbeiter.
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2.3.2 Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5)
Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr von Schülern mit Einschränkungen oder herausforderndem Verhalten) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
- Leistungsumfang,
- Auftragswert,
- Leistungszeit,
- Leistungsjahr,
- Auftraggeber,
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
- Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, mit Ausnahme der Anlage 5.
Angebote, die nicht mindestens drei wertbare Referenzen angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.
2.3.3 Technische Ausstattung (ANLAGE 17)
Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge.
- Anzahl Kleinbusse mit 8 Fahrgastplätzen (Sitzplätze), Kürzel „Kleinbus“
Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) genügen.
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Eigenerklärung (ANLAGE 22), dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden“ (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE_ODILIENS-2026- 0001_Anforderungskatalog-BO-KRAFT) genügen.
2.3.4 Unternehmensorganisation (ANLAGE 18)
Eigenerklärung
- zum Vorhandensein schriftliche Verfahrensanweisung Umgang mit Betriebsstörungen
- zum Vorhandensein einer schriftlichen Arbeitsanweisung für Sicherheit im Fahrdienst
- zum Vorhandensein eines Beschwerdemanagementsystem im Unternehmen
- zum Vorhandensein eines Systems zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit
- zur Durchführung von dokumentierten Schulungen für das Fahrpersonal mindestens 2x / Jahr
- zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen gem. Anlage 2 des „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden“ (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604)
- zur Überprüfung des Zustands und der Einsatzfähigkeit der zu verwendenden Fahrzeugen vor Fahrtantritt
- zur konkreten Zuordnung des Fahrpersonals zu den konkreten Fahrzeugen und zur Einweisung bei kurzfristigen Wechseln
- zur Einbindung von Nachunternehmen, Tochtergesellschaften oder andere Dritte nur nach Bestätigung und Unterschrift dieser Erklärung beauftragen werde. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Nachunternehmen über ein gültiges Zertifikat „Sichere Personenbeförderung für Menschen mit Behinderung“ verfügen.
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2.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Selbstreinigung
2.4.1 Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben:
Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (ANLAGE 6) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2.4.2 Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.
2.4.3 Soweit der Bieter oder das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. (ANLAGE 9)
2.5 Sonstige Erklärungen
2.5.1 Die Bieter haben die
ANLAGE_ODILIENS-2026-0001_LTMG_Verpflichtungserklaerung
mit dem Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2.5.2 Die Bieter haben die
ANLAGE_ODILIENS-2026-0001_Scientology-Schutzklausel
mit dem Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2.6 Eignungsleihe
2.6.1 Stützt sich der Bieter zum Nachweis für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen ist dies nur zulässig, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2.6.2 Stützt der Bieter sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bieter gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV.
2.6.3 Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter (ANLAGE 11)
Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten). die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellendes Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe). den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Russlandsanktionen). für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit: Haftungserklärung (ANLAGE 12)
2.7 Nachunternehmer
2.7.1 Die Bieter haben mit der Angebotsabgabe die Teile, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen (Nachunternehmereinsatz) zu benennen.
2.7.2 Im Fall des Nachunternehmereinsatzes hat der Bieter mit dem Angebot (ANLAGE 13)
Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben, die jeweils dafür vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten). für alle Nachunternehmer die Nachweise zu erbringen, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen der Nachunternehmer). den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Russlandsanktionen).
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soweit Mitarbeiter der Nachunternehmer zur Durchführung der Beförderungsleistung eingesetzt werden: Eigenerklärung des Nachunternehmers über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII. Der Auftraggeber behält sich für den Auftragsfall vor, erweiterte Führungszeugnisse für die eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen. nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen für den Auftragsfall zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (ANLAGE 14).
2.7.3 Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern.
Die Erklärung des Nachunternehmers ist mit dem Angebot vorzulegen. (ANLAGE 14)
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.
2.8 Austauschverpflichtung bei Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz
2.8.1 Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bieter zum Nachweis der Eignung stützt ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des Unternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bieters wird erneut geprüft.
2.8.2 Der Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt und/oder zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen.
2.9 Nachprüfung der Erklärungen durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Eignungsprüfung die Angaben des Bieters weiter aufzuklären und weitergehende Informationen einzuholen. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch hierauf, soweit seine Angaben für weitere Auskünfte oder Aufklärungen ungeeignet sind.
Der Auftraggeber wird gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz seiner Abfrageverpflichtung nachkommen.
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- Bietergemeinschaften
3.1 Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen.
3.2 Bietergemeinschaften stehen in diesem Verfahren den Einzelbietern gleich.
3.3 Die Bietergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären (ANLAGE 15):
Benennung eines bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten) Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung
3.4 Das Bilden einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist führt zum Ausschluss der Bieter.
3.5 Eine Änderung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
3.6 Die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen.
In einem solchen Fall werden die beteiligten Bieter ausgeschlossen.
3.7 Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bietergemeinschaft und/ oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbieters an einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären (ANLAGE 16)
Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird.
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- Preisanpassungsklausel
Kostenfortschreibung nach dem Baden-Württemberg-Index ÖPNV Straße
Die vereinbarten Vergütungssätze werden jährlich anhand der nachfolgenden gewichteten Kostenelemente fortgeschrieben:
Fortschreibungsgruppe Anteil Personalaufwand +4,0 % Kapitalkosten +2,6 % Instandhaltung Fahrzeuge +1,3 % Treibstoff/Energie Diesel -1,5 % Energie Strom -0,9 % Sonstige Kostenansätze +2,4 %
(Beispiel: Indexjahr 2025, anzuwenden zur Kostenfortschreibung zum 1. Januar 2026)
Die Kostenveränderungen werden nach dem jeweils aktuellen, gemeinsam vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V. herausgegebenen „Baden-Württemberg-Index ÖPNV Straße“ ermittelt.
Die Preisfortschreibung erfolgt jährlich zum 1. Januar, erstmalig zum 1. Januar 2028, auf Grundlage, der für das abgelaufene Kalenderjahr veröffentlichten Veränderungen der einzelnen Fortschreibungsgruppen.
Die jeweilige Veränderungsrate einer Fortschreibungsgruppe wird ausschließlich auf den für diese Gruppe festgelegten Kostenanteil angewendet. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden gleichermaßen berücksichtigt.
Wird der maßgebliche Index erst nach dem Anpassungszeitpunkt veröffentlicht, erfolgt zunächst eine vorläufige Abrechnung auf Basis der bisherigen Vergütung. Nach Veröffentlichung des Indexes wird die Vergütung rückwirkend zum vorgesehenen Anpassungszeitpunkt korrigiert. Für das letzte Vertragsjahr erfolgt erforderlichenfalls eine Schlussabrechnung.
Bei dieselbetriebenen Fahrzeugen ist innerhalb der Fortschreibungsgruppe Treibstoff/Energie die Entwicklung der Dieselkraftstoffkosten, bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen die Entwicklung der Stromkosten maßgeblich.
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III. Angebote
- Mindestbedingungen an die Angebote
Die Angebote müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Angebote einschließlich sämtlicher Anlagen, Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache (siehe auch 12.5) Angabe aller geforderten Preise Angabe aller geforderten Angaben Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung benannten Mindestbedingungen
- Preisangebot
Die Bieter haben ein Preisangebot gemäß dem beigefügten Angebotsformblatt (Preisblatt) einzureichen. Beim Angebot sind die Preise in Euro mit 2 Stellen nach dem Komma anzugeben Das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ist zu verwenden. Neben dem Angebotsschreiben ist die Beifügung eines eigenen Angebots zulässig, aus dem die Leistungspositionen hervorgehen.
Im Angebotsschreiben ist der Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren als Bruttobetrag anzugeben. Maßgeblich für die Angebotswertung ist dieser Gesamtpreis.
2.1 Es sind folgende Kalkulationsvorgaben zu berücksichtigen:
Preis in EUR pro Tour
Die Angebotsabgabe erfolgt tourenbezogen. Es ist ein Preis pro Tour (getrennt nach Hin- und Rückfahrt) anzugeben.
Der Tourenpreis gilt für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Leistungen und bildet die Grundlage für die Angebotswertung sowie die spätere Vergütung.
In den Tourenpreis sind insbesondere einzukalkulieren:
• Personalkosten (Fahrpersonal) • Fahrzeugkosten • Verwaltungskosten und weitere Gemeinkosten • Disposition, Organisation und sämtliche Nebenkosten der Beförderung
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Kalkulationsgrundlage
Die Kalkulation basiert auf den im Preisblatt dargestellten Touren, Entfernungen und Fahrtagen. Änderungen des Leistungsumfangs, insbesondere durch Anpassungen der Touren, der Fahrstrecken oder der Anzahl der zu befördernden Schüler, bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten und sind bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
2.2 Bezüglich der Kalkulation wird im Übrigen auf die Leistungsbeschreibung, die im Preisblatt zugrunde gelegten Touren und Fahrtage sowie die vertraglichen Regelungen verwiesen.
In der Kalkulation sind die sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, ergebenden Anforderungen sowie die vom Auftragnehmer zu tragenden gesetzlichen und vertraglichen Risiken zu berücksichtigen.
- Preisangaben und Währung
Alle Preisangaben sind in EURO, Bruchteile in vollen Cent, Prozentsätze in % anzugeben. Die angegebenen Beträge sind als Netto- und Bruttobeträge auszuweisen bzw. anzugeben.
- Unbedingte Preisnachlässe
Unbedingte Preisnachlässe sind gesondert anzugeben und als solche zu kennzeichnen. Sie gelten über die gesamte Nettoangebotssumme des jeweiligen Angebots und für etwaige Nachlieferungen.
Unbedingte Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt.
- Leistungsort
Der Leistungsort ist das gesamte Stadtgebiet Mannheim, Heidelberg, Rhein Neckar Kreis und Landkreis Karlsruhe.
- Nebenangebote / AGBs des Bieters / Gerichtsstand
Nebenangebote sind nicht zugelassen, § 35 VgV.
Dem Angebot beigefügte oder auf solche verwiesene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind unwirksam. Dies wird mit Abgabe des Angebotes explizit anerkannt.
Gerichtsstand ist in allen Angelegenheiten Stuttgart.
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- Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertung, Zuschlag
Die Angebote werden anhand folgender Kriterien bewertet
Wertungspreis (Gewichtung 100 %)
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der im Preisblatt eingetragenen Positionen.
Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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B. Vertragsbedingungen
- Vertragsbestandteile
Es gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
Vergabeunterlagen/Vertragsbedingungen Leistungsbeschreibung Preisblatt Angebot des Auftragnehmers Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 19) BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen (LTMG) VOL/B
- Option
Der Auftraggeber erhält die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr zu den zum Zeitpunkt des Ablaufs der eigentlichen Vertragslaufzeit bzw. des vorangegangenen Verlängerungszeitraums gültigen Bedingungen.
Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption muss bis spätestens 31. Januar vor Ablauf des eigentlichen Vertragszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang des Ausübungsverlangen.
Der Vertrag läuft somit bei Ausübung aller Optionen längstens bis Ende des Schuljahres 2029/2030.
Ein Anspruch auf Ausübung der Option besteht nicht.
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- Verzeichnis der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge gem. § 3 Abs. 3 LTMG
Es gelten zusätzlich zur Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) lauten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung:
I. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg – WBO und ver.di. http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege- strasse#card-97650
II. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg – WBO und ver.di https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege- strasse#card-97652
III. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg – WBO und ver.di http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege- strasse#card-97654
IV. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO Manteltarifvertrag) WBO und ver.di http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege- strasse#card-97657
V. Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTGV N BW) – KAV BW und ver.di http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege- strasse#card-97659
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- Angaben und Vorgaben zu Fahrzeugen gem. §§ 1 ff. SaubFahrzeugBeschG
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe eine Aufstellung über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Fahrzeuge vorzulegen.
Der Bieter hat anzugeben, wie viele saubere bzw. emissionsarme Fahrzeuge für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zur Verfügung stehen und nach derzeitigem Planungsstand zum Einsatz kommen sollen. Unabhängig hiervon dürfen die tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihres Einsatzes nicht älter als zehn Jahre sein und müssen über sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen technischen Voraussetzungen und Ausstattungen verfügen.
Für die Angaben ist das Formular gem. ANLAGE 20 zu verwenden.
Die Richtigkeit der Angaben ist in Textform zu versichern.
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C. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen
Angebotsschreiben Bietererklärung (ANLAGE 1) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE 3) Eigenerklärung Mitarbeiter (ANLAGE 4) Eigenerklärung Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 9) Eigenerklärung Eignungsleihe (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 11) Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 12) Eigenerklärung Nachunternehmer (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 13) Erklärung Nachunternehmer (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 14) Erklärung Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 15) Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) Eigenerklärung technische Ausstattung (ANLAGE 17) Eigenerklärung Unternehmensorganisation (ANLAGE 18) Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 19) Angaben zu den Fahrzeugen gem. SaubFahrzeugBeschG (ANLAGE 20) Eigenerklärung über die sichere Beförderung Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 21) Eigenerklärung zur Einhaltung des Anforderungskatalogs für Fahrzeuge (ANLAGE 22)
jeweils in deutscher Sprache
Die Einreichung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich zwingend einzureichen:
• ODILIENS-2026-0001_Preisblatt • ANLAGE_ODILIENS-2026-0001_LTMG_Verpflichtungserklaerung.pdf • ANLAGE_ODILIENS-2026-0001_Scientology-Schutzklausel • Musterplanung (Musterfahrplan) - durch Auftragnehmer zu erstellen
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