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Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize_2027_2029.pdf

Schonende Unterhaltung von Gewässern

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Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

Auftraggeber: GUV Hellbach-Boize Herzogtum Lauenburg Robert-Bosch-Str. 21a 23909 Ratzeburg

Erstellt von:

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

Angebotseröffnung: Datum: 27.10.2026 Uhrzeit: 09:00

Ort: Robert-Bosch-Straße 21a, 23909 Ratzeburg

Ende Zuschlagsfrist: Datum: 23.12.2026

Ausführungsfrist: Beginn: Ende:

Bieter: ____________________________ Summe netto: .............................. EUR

____________________________ zzgl. 19% MwSt: .............................. EUR

____________________________ Summe inkl. MwSt: .............................. EUR



(Ort und Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel)

Das Dokument umfasst 55 Seiten LV-Datum:

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen / Vertragstexte 3

01 Gewässerunterhaltung 2027 12

01.01 Gewässerunterhaltung 2027 12

01.02 Stundenlohnarbeiten 50

02 Gewässerunterhaltung 2028 53

03 Gewässerunterhaltung 2029 53

Zusammenstellung 55

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Im Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbandes Hellbach-Boize, das eine Größe von rund 198 km² hat, sind ca. 143 km Fließgewässer, rund 32 km verrohrte Fließgewässer sowie ca. 10 km Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft vorhanden. Der Anteil offener Gewässer im Einzugsgebiet (Bäche und Gräben) beträgt mit 143 km rund 79 % aller Verbandsanlagen. Das Verbandsgebiet gliedert sich in drei Teileinzugsgebiete auf: Der westliche Teil stellt das Einzugsgebiet des Hellbaches (= Mühlengraben, = Pinnau, = Stichelsbach, = Gudower Mühlenbach) dar. Der Hellbach entwässert die westlich des Schaalsees gelegenen weichseleiszeitlichen Grund- und Endmoränengebiete über die von glazifluviatilen Ablagerungen gekennzeichnete Möllner Seenrinne in den Elbe-Lübeck-Kanal. Etwa 26 % der Teileinzugsgebietsfläche stellen Moore dar. Der Oldenburger See und das Hellbachtal stehen unter Naturschutz. Das östliche Teileinzugsgebiet (weichseleiszeitliche Grundmoräne) wird durch das Bach- und Grabensystem des überwiegend technisch ausgebauten Boize-Oberlaufes entwässert. Das Gebiet liegt teilweise im Bereich des Projektgebietes des Zweckverbandes „Schaalsee-Landschaft“. Das Schaalseeufer und die südlich von Seedorf liegenden Moore stehen unter Naturschutz. Das südlichste und kleinste Teileinzugsgebiet wird vom Oberlauf des Schwanheider Mühlenbaches in Richtung Elbe/Nordsee entwässert. Es handelt sich hier überwiegend um Niedermoortorfe einer flachen Mulde, die den Büchener Sander von Norden nach Süden durchzieht und deren Flächen als Grünland genutzt werden. Von den offenen Gewässern werden jährlich rund 82 km unterhalten. Über die Geschäftsstelle des GUV Hellbach-Boize, den Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg, steht eine Handkolonne zur Verfügung, die zusätzlich neben diesen Gewässern kleinere und/oder naturnahe Gewässer II. Ordnung pflegt. Größere bzw. ausgebaute Gewässer (Bäche und Gräben) werden maschinell mit dem Mähkorb unterhalten. Entsprechend der geltenden wasserwirtschaftlichen, wasser- und naturschutzrechtlichen Rahmenvorgaben ist die Unterhaltung nicht nur unter ökonomischen (Sicherung der Vorflut, Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen und Siedlungsgebiete), sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten durchzuführen. Hierzu sei insbesondere auf die „Besonderen Vertragsbedingungen“ und „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen“ sowie die Leistungsbeschreibungen im Leistungsverzeichnis verwiesen. Weitere Grundlagen sind die Empfehlungen und Hinweise des Merkblattes Nr. 224/1992 des DVWK sowie des Merkblatts DWA-M610. Kreiselmäher, Balkenmäher sowie Mähkörbe über 3,00 m Länge können aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit und der Gewässermorphologie nicht zur Unterhaltung der Gewässer zugelassen werden. Ebenfalls werden aus diesen Gründen Mäh-Hark-Kombinationen sowie jede Form von Schlegelgeräten ausgeschlossen. Die einzusetzenden Bagger müssen aufgrund der Profilbreiten mindestens eine Armlänge von 8,00 m aufweisen. Einzelne Gewässerabschnitte erfordern Reichweiten bis zu 12,00 m, sodass eine entsprechende Ausrüstung möglich sein muss. Wegen der oft moorigen, zum Teil grundlosen Untergrundverhältnisse in den Niederungen sowie aus Gründen der Vermeidung von Flurschäden müssen die Bagger mit Moorlaufwerken (LC-) sowie gekröpften Moorraupen oder gleichwertig ausgestattet sein. Zur Kalkulation der Einheitspreise wird deshalb eine Ortsbesichtigung empfohlen. Bei den Mäh-, Krautungs- und Räumarbeiten ist darauf zu achten, dass vorhandene Böschungsfußsicherungen sowie Steinschüttungen und Vliese nicht beschädigt werden. In den

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Gewässerabschnitten ist mit ausreichendem Abstand über der Gewässersohle bzw. Böschung zu arbeiten. Dabei ist die Wasserwechselzone bzw. der Böschungsfuß aus ökologischen Gesichtspunkten zu schonen. Neben den üblichen Unterhaltungsarbeiten sind punktuell Reparaturmaßnahmen an den Verbandsgewässern und -anlagen auszuführen. Die Gewässerunterhaltung richtet sich jährlich nach dem tatsächlichen qualitativen Bedarf und wird in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde festgelegt. Weiterhin sind die Auflagen der sog. Zielvereinbarung sowie die Erlasse zur schonenden Gewässerunterhaltung des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Das Auftragsbuch des ersten Jahres ist für die beiden Folgejahre nicht zwingend identisch und richtet sich nach den genannten Auflagen. Es besteht daher kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei einer Leistungsminderung im Auftragsbuch.

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

  1. Ablauf Bei der Durchführung der Unterhaltungsarbeiten ist auf den Ernteablauf und die Feldbestellung Rücksicht zu nehmen. Außerdem können Hochwasserereignisse innerhalb der Hauptunterhaltungszeit (Herbst/Winter) eine zeitliche Unterbrechung der Arbeiten hervorrufen.
  2. Liefer- und Leistungsumfang Folgende Lieferungen und Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen: 2.1. Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, 2.2. Gestellung von Maschinen, Gerät und Fachpersonal, 2.3. Transportkosten und Umsetzen von Maschinen und Gerät im Unterhaltungsbereich, 2.4. Ausführung aller Nebenarbeiten und Materiallieferung, 2.5. Fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Gehölzschnittes, 2.6. Herstellung der Abrechnungsunterlagen, 2.7. Auf- und Abbau sowie Unterhaltung von erforderlichen Treibselfängen, 2.8. Öffnen und Schließen von Längs- und Querzäunen nach Bedarf, 2.9. Reinigung der Sohlschalen und Brückendurchlässe von Treibseln und sonstigem Sperrgut, 2.10. Jede Art von Arbeitserschwernissen durch jahreszeitliche Einflüsse, 2.11. Die Handarbeit an nicht zugänglichen Stellen (gilt für alle Gewässerstrecken, an denen sich Hindernisse wie bspw. nicht zu fällende Einzelbäume, E-Masten, Hochsitze, Brücken sowie Durchlässe befinden), das Entfernen von Gehölzschnitt sowie sonstigen Sperrgut aus dem Abflussprofil.
  3. Aufforderung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber behält sich vor, in besonderen Situationen (Hochwasserereignissen, Rohrleitungsdefekten, massiven Abflussbehinderungen usw.) den Auftragnehmer zur Durchführungen von notwendigen Arbeiten aufzufordern. Die Arbeiten müssen innerhalb von 48 Stunden durch den Auftragnehmer begonnen werden. Die Aufforderung kann schriftlich, per Fax oder E-Mail, sowie telefonisch erfolgen. Die entstehenden Kosten werden gemäß der angebotenen Stundenlohnarbeiten vergütet.
  4. Anzahl und Ausführung der einzusetzenden Maschinen und Geräte Nach Bedarf ist für die Unterhaltungsarbeiten (insbesondere zur Einhaltung der Ausführungsfristen und Abwehr von Gefahren) der Geräteeinsatz zu erhöhen und/oder ausreichend

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Personal zur Verfügung zu stellen. Bezüglich einzusetzender Bagger ist davon auszugehen, dass auf Anforderung der Bauaufsicht auch zeitgleich ein zweiter Bagger zur Verfügung stehen muss. Es werden nur Kettenbagger zugelassen, die mit breiten Ketten (mindestens 800 mm) ausgestattet sind. Die maximale Bodendruckspannung des einsatzbereiten Kettenfahrzeuges darf den Wert von 2,9 Tonnen/m² (ca. 28,4 kPa) nicht überschreiten. In Niederungsbereichen sind Moorketten (möglichst leichte Kunststoffketten mit Überbreite) sowie/bzw. so genannte Paletten/Baggermatratzen zu verwenden. Der Bodendruck darf den Wert von 1,5 Tonnen/m² (ca. 14,7 kPa) nicht überschreiten. Die Arbeitsbewegungen sind in diesen Bereichen besonders ruhig und gleichmäßig auszuführen, um unnötige Rüttelbewegungen und somit Grundbrüche zu vermeiden. 5. Transporte Transporte sind der Leistungsfähigkeit der Fahrbahnen anzupassen. Diese sind in dem bei Beginn der Unterhaltungsarbeiten angetroffenen Zustand zu erhalten. 6. Schadensersatz Der Auftragnehmer hat solche Schäden an den Grundstücken zu ersetzen, die über das dem Eigentümer des Grundstückes Zumutbare hinausgehen. 7. Vergütung für stundenweise abzugeltende Bauleistungen Stundenweise abzugeltende Bauleistungen werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten von der Bauüberwachung schriftlich angeordnet wurden. In begründeten Ausnahmefällen kann die schriftliche Anordnung innerhalb von zwei Tagen nach Beginn der Ausführungen nachgeholt werden. 8. Ausführungsunterlagen Ausführungsunterlagen des Auftraggebers sind in der Regel die Einzelverzeichnisse der Leistungen mit den zugehörigen Lageplänen. In den Ausführungsunterlagen nicht angegebene Informationen werden auf Antrag des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bekanntgegeben. 9. Unterrichtung und Bautagesberichte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Wochenberichte zu erstellen und einmal wöchentlich oder bei kürzerer Arbeitsdauer nach Fertigstellung der Arbeit zu übergeben. Die Berichterstattung kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für die Tagesberichte werden vom Auftraggeber keine formalen Richtlinien aufgestellt.

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

  1. Kommunikation und Sprachkenntnisse Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personal mit Deutschkenntnissen in Wort und Schrift auf den Baggern sowie mindestens eine Person in den Handkolonnen einzusetzen. Diese zusätzliche Vertragsbedingung ist nicht als Diskriminierung zu sehen, sondern dient der schnellen und unkomplizierten Übertragung und Erläuterung von Arbeitsanweisungen vor Ort oder per Telefon durch den Auftraggeber an das mit den Unterhaltungsaufgaben betraute Personal des Auftragnehmers. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass das mit der Gewässerunterhaltung beauftragte Personal des Auftragnehmers die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen (Tabellen, Kartenwerk usw.) lesen und verstehen kann.
  2. Unfallanzeigen Bei Unfällen hat der Auftragnehmer unverzüglich einen Abdruck der vorgeschriebenen Unfallanzeige der Berufsgenossenschaft der Bauleitung vorzulegen.
  3. Verkehrssicherung Der Auftragnehmer hat etwaige durch seinen Baubetrieb bedingte Kennzeichnungen und Säuberungen im Bereich von Verkehrsanlagen gem. StVO unverzüglich vorzunehmen.
  4. Absicherung von Viehweiden Zur Sicherung der Baustelle (Unterhaltungsbereich) gehört auch die Absicherung der von der Maßnahme betroffenen Viehweiden dergestalt, dass das Weidevieh nicht ausbrechen kann.
  5. Beseitigung, Änderung und Schutz von Anlagen Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Unterhaltungsarbeiten vom Auftraggeber eine schriftliche Auskunft darüber einzuholen, welche Eigentümer bzw. Weisungsberechtigte unterirdische Anlagen sowie Anlagen in und am Gewässer im Unterhaltungsbereich bewirtschaften. Der Auftragnehmer hat sich bei diesen Personen über die Lage der Anlagen zu informieren und von ihnen die erforderlichen Weisungen einzuholen. Jede Beschädigung dieser Anlagen muss der Auftragnehmer unverzüglich dem Eigentümer bzw. Weisungsberechtigten und der Bauüberwachung melden und schriftlich bestätigen. Seine Haftung für etwaige Beschädigung wird durch vorstehende Regelung nicht eingeschränkt.
  6. Schutz des Kulturbodens und der Gewässer Die Lagerung und Verwendung von boden- und wassergefährdenden Stoffen hat sich auf das für den Baubetrieb notwendige Maß zu beschränken. Im Übrigen wird auf die Verordnung über das Lagern wassergefährdender

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Stoffe und Flüssigkeiten verwiesen. 16. Schutz der Landschaft und Grundsätze der Unterhaltung Entsprechend umweltrechtlicher Vorgaben ist die Unterhaltung nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten (Sicherung der Vorflut, Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen und Siedlungsgebiete) zu betrachten, sondern auch unter ökologischen Aspekten. Das bedeutet für die Praxis, dass die Unterhaltung der Gewässer unter Wahrung einer ausreichenden Entwässerung naturschonend durchzuführen ist. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, auf die Erhaltung des Landschaftsbildes sowie den Arten- und Biotopschutz Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter ausdrücklich hierüber aufzuklären und dafür zu sorgen, dass Bäume, Baumgruppen, Hecken, Jungwuchs, standorttypische Gehölze, natürliche Gewässerstrukturen (Kiesbänke, Kolke, Störstein usw.), Findlingsblöcke und dergleichen nicht beseitigt, natürliche Geländemulden und Kleingewässer nicht zerstört, zugeschüttet werden sowie bei den Arbeiten keine Uferverwallungen entstehen. Die Arbeiten sind räumlich und zeitlich so durchzuführen, dass die naturraumspezifische Flora und Fauna in und an den Gewässern so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Ebenso ist die aktuelle Fassung der naturschutzrechtlichen Gesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu beachten. Das vor Ort tätige Personal ist entsprechend zu unterrichten. Sogenannter „Beifang" von Fischen, Krebsen, Amphibien und Muscheln ist umgehend durch den Baggerfahrer oder eine begleitende Person in das Gewässer zurückzubringen. Grundlage durchzuführender Unterhaltungsarbeiten ist das Merkblatt Nr. 224/1992 des DVWK „Methoden und ökologische Auswirkungen der maschinellen Gewässerunterhaltung" und das DWA-Regelwerk „Merkblatt DWA-M 610 Neue Wege der Gewässerunterhaltung Pflege und Entwicklung kleiner Fließgewässer" sowie sämtliche einschlägige Literatur und andere Veröffentlichungen des Themenbereiches „schonende Gewässerunterhaltung". 17. Änderungsmitteilung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede während der Vertragsdauer eintretende Veränderung, die dem Inhalt und der im Angebot abgegebenen Versicherung entgegensteht, dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 18. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Durch Witterungseinflüsse verursachter Arbeitsausfall wird nur berücksichtigt, wenn der Arbeitsausfall während des gesamten Werktages erfolgt. Unterbrechungen während eines Werktages bleiben unberücksichtigt. Arbeitsausfalltage müssen vom Auftragnehmer schriftlich (formloses Anschreiben, auch per E-Mail oder Fax) bei der Bauüberwachung unter Angabe des Grundes beantragt und vom Auftraggeber anerkannt werden. Bei voraussichtlich längerer Unterbrechung infolge Behinderung durch Witterungseinflüsse ist bei Einstellung und Wiederaufnahme der Arbeiten sinngemäß zu verfahren. Der durch die witterungsbedingten Ausfalltage geänderte Fertigstellungstermin wird vom Auftraggeber festgesetzt. Die Ausführung einzelner Leistungen, für die keine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung vorhanden ist, so dass Mängel oder Verzögerungen bei den durchzuführenden Arbeiten auftreten, kann vom Auftraggeber bis zur Behebung der Beanstandungen angehalten werden, ohne dass der Auftragnehmer hieraus Schadensersatzansprüche ableiten kann. Wird eine personelle und sachliche fachtechnische Ausstattung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zu lösen. Treten bei der Ausführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten für das Vertragsverhältnis Zweifelsfragen auf, deren Klärung durch die Fortsetzung der Arbeiten erschwert oder unmöglich gemacht werden, so sind die notwendigen Schritte zur Feststellung des Sachverhaltes rechtzeitig und im Benehmen von Auftraggeber einzuleiten. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer und sein Personal zur Erfüllung des Vertrages Zutritt zu den am Gewässer liegenden Grundstücken erhält. Ergeben sich hierbei Schwierigkeiten mit Dritten, sind der Verbandsvorsteher des Verbandes und der/die Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde unverzüglich einzuschalten. 19. Nachweis der Qualifikation Die Mitgliedsverbände des GLV Herzogtum Lauenburg haben sich der Zielvereinbarung „Schonende Gewässerunterhaltung" des MEKUN angeschlossen und sich damit verpflichtet, die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie auch über die Gewässerunterhaltung zu unterstützen. Die richtige Anwendung der Arbeitsweisen der schonenden Gewässerunterhaltung wird in verschiedenen Schulungen (Wasser Forum Nord e.V., BQ Lübeck GmbH, DWA usw.) im Rahmen von Lehrveranstaltungen vermittelt. Für die

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Gewährung von Zuschüssen für die Gewässerunterhaltung durch das Land Schleswig-Holstein ist daher die Schulung von Maschinenführern von Unternehmern, welche mit der Gewässerunterhaltung beauftragt sind, ab dem 01.01.2020 verpflichtend. Wasser- und Bodenverbände müssen dies in ihren Ausschreibungen berücksichtigen. Dem Bieter wird freigestellt, ob er diesen Nachweis der Fachkunde als Fachkundenachweis eines Schulungsträgers mit der Abgabe des Angebotes einreicht oder fachliche Eignung durch eine Fremdüberwachung bereitstellt. Für die Fremdüberwachung hat der Bieter im Rahmen des Angebotes eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) in Anlehnung an die fachlichen Anforderungen des DWA-Merkblattes M619 anzubieten, die ausschließlich die fachkundige Begleitung und Überwachung während der Ausführung der Arbeiten umfasst und nicht die Planung und Ausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten durch den Auftraggeber. Die Vergütung für die fachkundige Begleitung und Überwachung hat der Bieter in der Kalkulation der Angebotspreise zu berücksichtigen. 20. Haftung der Vertragsparteien Die Vertragsparteien haften einander für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen. Im Übrigen finden die Bestimmungen der VOB/B § 10 Anwendung. 21. Abnahme Die Abnahme der Unterhaltungsarbeiten erfolgt auf Antrag des Auftragnehmers nach Abschluss aller vertraglichen Arbeiten niederschriftlich in einem Abnahmeprotokoll oder im Rahmen der Verbandsschau. Teilleistungen werden durch die Bauüberwachung formlos festgestellt. Diese Feststellung ist als Vorbereitung für die förmliche Abnahme anzusehen. 22. Rechnungen Zulässig sind nur Rechnungen über abgeschlossene Teilleistungen in Höhe ab 5.000,00€ (Abschlagsrechnungen) oder solche über vollendete Unterhaltungsarbeiten (Schlussrechnungen). Alle Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und als Abschlags- bzw. Schlussrechnungen zu bezeichnen. Sie sind der Bauüberwachung in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Eine Ausfertigung der Rechnung wird nach Prüfung dem Auftragnehmer zurückgegeben. Rechnungen sind unter Einhaltung des Aufbaues und der Reihenfolge der Titel und Positionen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot aufzustellen. Den

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Rechnungen müssen die Originale der Abrechnungsunterlagen (Belege für Materialkosten, Stundenlohnnachweise usw.) beigelegt sein, soweit diese noch nicht bei der Bauüberwachung vorliegen. In den Schlussrechnungen sind dagegen alle für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen aufzuführen und in Rechnung zu stellen. Über den Gesamtbetrag sind die Preisabzüge infolge von Mängeln in der Bauausführung nachzuweisen. Anschließend sind die bei der förmlichen Abnahme vorbehaltenen Vertragsstrafen abzusetzen. Danach ist die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen. Von der ermittelten Bruttorechnungssumme sind schließlich die Abschläge mit ihren Nummern und Daten sowie den ausgezahlten Beträgen aufzuführen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Als vertraglich vereinbarte Leistungen gelten auch die von der Bauüberwachung schriftlich angeordneten Mehrleistungen. 23. Abtretung Unbeschadet anderer Bestimmungen bedarf eine vorgesehene Abtretung der Zustimmung des Auftragnehmers. 24. Vergütung Die in den Vertragsunterlagen ausgewiesenen Preise sind Festpreise und bleiben auch bei Lohnerhöhungen und anderen Veränderungen der Preissituation im ersten Abrechnungsjahr unverändert. Die Einheitspreise umfassen die Entschädigung für alle zur bedingungsmäßigen Herstellung und Vollendung der Arbeiten notwendigen Leistungen und Nebenleistungen. Die Leistungen sind auf Nachweis zu erbringen und abzurechnen. 25. Mobile Leistungserfassung Der GLV plant die Einführung einer neuen Software für die Bearbeitung und Nutzung des Gewässerkatasters. Bestandteil hiervon ist die mobile Live-Erfassung der Leistungsdaten der Unterhaltungsfahrzeuge. Bei Einführung dieses Moduls im Vertragszeitraum ist die Software (App) durch den AN verbindlich anzuwenden. Die hierfür erforderliche Hardware (Tablet) ist vom AN zu stellen und hat mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: · Betriebssystem Android, wobei die Betriebssystemversion bei Einsatzbeginn nicht älter als 2 Jahre sein darf · Empfohlen wird ein Gerät vom Typ Samsung Galaxy Tab Active5 (5G-fähig) oder ein gleichwertiges Gerät mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit · Das Gerät muss dauerhaft, auch nach Installation der

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Software (GUEasy), über mindestens 4 GB freien internen Speicherplatz verfügen Durch die Bereitstellung und Anwendung der Mobilgeräte zur Leistungserfassung entsteht kein zusätzlicher Anspruch auf Vergütung; die Kosten hierfür sind in die Einzelpositionen einzukalkulieren. Eine Einweisung in die Software erfolgt durch den AG.

  • keine weiteren zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen. -

01 Gewässerunterhaltung 2027

01.01 Gewässerunterhaltung 2027

01.01.01 Beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 0,5 m bis 1,5 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 1,5 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 3. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

25000 Lfdm ...................... ..............................

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.02 Beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,5 m bis 2,5 m, Einschnitttiefe = bis 2,5 m, Böschungslänge = bis 3,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,5 m bis 2,5 m Einschnitttiefe: bis 2,5 m Böschungslänge: bis 3,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 3. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

300 Lfdm ...................... ..............................

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.03 Beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,0 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe = bis 5,0 m, Böschungslänge = bis 6,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 3,0 m Einschnitttiefe: bis 5,0 m Böschungslänge: bis 6,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) mit Ausleger (Langarm), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 3. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

850 Lfdm ...................... ..............................

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.04 Beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 2,5 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,5 m, Böschungslänge = bis 3,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 2,5 m bis 5,0 m Einschnitttiefe: bis 2,5 m Böschungslänge: bis 3,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 3. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 18 von 55

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.05 Einseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 0,5 m bis 1,5 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 1,5 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

30000 Lfdm ...................... ..............................

01.01.06 Einseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,5 m bis 2,5 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,5 m bis 2,5 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 21 von 55

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

10000 Lfdm ...................... ..............................

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.07 Einseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,0 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe = bis 5,0 m, Böschungslänge = bis 6,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 3,0 m Einschnitttiefe: bis 5,0 m Böschungslänge: bis 6,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) mit Ausleger (Langarm), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 23 von 55

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

800 Lfdm ...................... ..............................

LV-Datum: Seite 24 von 55

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.08 Einseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 2,5 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 2,5 m bis 5,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 25 von 55

[Seite 26]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 26 von 55

[Seite 27]

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.09 Beidseitige Böschungsmahd und halbseitige Sohlkrautung, Sohlbreite = 2,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen und halbseitige Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 2,0 m bis 5,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: halbe Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 3. halbseitige Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 27 von 55

[Seite 28]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 28 von 55

[Seite 29]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.10 Einseitige Böschungsmahd und halbseitige Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,0 m bis 2,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und halbseitige Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 2,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: halbe Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. halbseitige Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 29 von 55

[Seite 30]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 30 von 55

[Seite 31]

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.11 Einseitige Böschungsmahd und halbseitige Sohlkrautung, Sohlbreite = 2,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschung mähen und halbseitige Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 2,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: halbe Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. halbseitige Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 31 von 55

[Seite 32]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.12 Sohlkrautung, Sohlbreite = 0,5 m bis 1,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 1,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: nur Sohle Reihenfolge der Arbeitsgänge: Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.13 Sohlkrautung, Sohlbreite = 1,0 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 3,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: nur Sohle Reihenfolge der Arbeitsgänge: Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 34 von 55

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.14 Sohlkrautung, Sohlbreite = 3,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 3,0 m bis 5,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: nur Sohle Reihenfolge der Arbeitsgänge: Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 35 von 55

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.15 Halbseitige Sohlkrautung, Sohlbreite = 2,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten halbseitige Sohle krauten. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 2,0 m bis 5,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: nur halbe Sohle Reihenfolge der Arbeitsgänge: Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

LV-Datum: Seite 36 von 55

[Seite 37]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

*** Position entfällt 01.01.16 Wechselseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlbreite = 0,5 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten abschnittsweise Böschungen mähen und Sohle krauten. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mäh- und Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe: 2,0 m, Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ganze Sohle zzgl. wechselseitige Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen, 3. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 4. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen

LV-Datum: Seite 37 von 55

[Seite 38]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 38 von 55

[Seite 39]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.17 Wechselseitige Böschungsmahd und wechselseitige Sohlkrautung, Sohlbreite = 3,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten abschnittsweise Böschungen mähen und wechselseitige Sohle krauten. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mäh- und Krautgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 3,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe: bis 2,0 m, Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: wechselseitig Sohle zzgl. wechselseitige Böschung

LV-Datum: Seite 39 von 55

[Seite 40]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen, 3. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer, 4. Sohlkrautung bei Erhalt des Gewässerprofils und Schonung wertvoller Strukturen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 40 von 55

[Seite 41]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.18 Beidseitige Böschungsmahd, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ohne Sohle zzgl. 2 Böschungen Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit vorab durch Böschungsmahd einer Böschung, 2. Böschungsmahd am gegenüberliegenden Ufer Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 41 von 55

[Seite 42]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.19 Einseitige Böschungsmahd, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Böschungen mähen. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ohne Sohle zzgl. 1 Böschung Reihenfolge der Arbeitsgänge: 1. Sichtfreiheit herstellen, 2. Böschungsmahd auf der angegebenen Unterhaltungsseite durchführen Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 42 von 55

[Seite 43]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.20 Wechselseitige Böschungsmahd, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 2,0 m Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten abschnittsweise Böschungen mähen. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss ca. 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 2,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa), alternativ können auch handgeführte Geräte genutzt werden, Mäh-Hark-Kombinationen sind ausgeschlossen Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: ohne Sohle zzgl. wechselseitige Böschung Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 43 von 55

[Seite 44]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.21 Stromstrichmahd, manuell, Sohlbreite = 0,5 m bis 3,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 4,0 m Lfdm. Gewässer lt. digitalem Anlagenverzeichnis auf der Sohle des Gewässers ist ein wechselseitiger (pendelnder) Stromstrich, welcher eine Breite von 1/3 bis 2/3 der „arbeitenden Gewässerbreite" hat, zu krauten. Die Stromrinne ist schlängelnd nicht pauschal in der Gewässermitte, sondern im tiefsten Gewässerstrich (Thalweg) durchzuführen. Die Mäanderlänge beträgt etwa das 12-Fache der Sohlbreite. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen, sodass eine geschwungene Stromlinie im Gewässer entsteht. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss mindestens 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: tlw. ausgebaut, naturnah Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 3,0 m Einschnitttiefe: bis 2,0 m Böschungslänge: bis 4,0 m Gerät: per Hand mit Sensen (kurzes Sensenblatt, z. B. Heidesense) und Harken Unterhaltungsumfang: teilweise Sohle Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

LV-Datum: Seite 44 von 55

[Seite 45]

Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.22 Stromstrichmahd, maschinell, Sohlbreite = 1,5 bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 4,0 m Lfdm. Gewässer lt. digitalem Anlagenverzeichnis auf der Sohle des Gewässers ist ein wechselseitiger (pendelnder) Stromstrich, welcher eine Breite von 1/3 bis 2/3 der „arbeitenden Gewässerbreite" hat, zu krauten. Die Stromrinne ist schlängelnd nicht pauschal in der Gewässermitte, sondern im tiefsten Gewässerstrich (Thalweg) durchzuführen. Die Mäanderlänge beträgt etwa das 12-Fache der Sohlbreite. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen, sodass eine geschwungene Stromlinie im Gewässer entsteht. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss mindestens 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: tlw. ausgebaut, naturnah Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,5 bis 5,0 m, Einschnitttiefe: bis 2,0 m, Böschungslänge: bis 4,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm) Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: teilweise Sohle Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.23 Wechselseitige Böschungsmahd und Stromstrichmahd, maschinell, Sohlbreite = 1,0 bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 4,0 m Lfdm. Gewässer lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten abschnittsweise Böschungen mähen. Auf der Sohle des Gewässers ist ein wechselseitiger (pendelnder) Stromstrich, welcher eine Breite von 1/3 bis 2/3 der „arbeitenden Gewässerbreite" hat, zu krauten. Die Stromrinne ist schlängelnd nicht pauschal in der Gewässermitte, sondern im tiefsten Gewässerstrich (Thalweg) durchzuführen. Die Mäanderlänge beträgt etwa das 12-Fache der Sohlbreite. Die Länge der Wechsel soll etwa das 5- bis 7-Fache der vorhandenen Sohlbreite betragen, sodass eine geschwungene Stromlinie im Gewässer entsteht. Abstand des Unterhaltungsgerätes vom anstehenden Profil muss mindestens 10 cm betragen. Das Mähgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 3-4 m flächig abzulegen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimähen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren. Ausbauzustand: tlw. ausgebaut, naturnah Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 1,0 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe: bis 2,0 m, Böschungslänge: bis 4,0 m Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm) Anbau: Mähkorb ohne Abstandshalter mit max. Breite von 3,0 m Unterhaltungsumfang: teilweise Sohle Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.24 Sohlräumung bis 0,3 m³/lfdm., Sohlbreite = 0,5 m bis 2,5 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 4,0 m, Aushub = bis 0,3 m³/lfdm Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Sohle räumen. Die Sohlräumung erfolgt nach Beauftragung durch den AG abschnittsweise sowie ggf. nach vorheriger Böschungsmahd und Sohlkrautung gemäß o. g. Positionen und dient zur Entfernung von Schlamm- und Sandablagerungen im Gewässerbett. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsposition „Sohlräumung" im Normalfall in kleinen Abschnitten (ca. 20 m bis ca. 300 m) nach Vorgaben des AG beauftragt wird. D. h., die An- und Abfuhr des Arbeitsgerätes sowie das Bedienpersonal sind auch für die Kurzstrecken einzukalkulieren. Die gewachsene und feste Gewässersohle bleibt von dieser Leistungsposition unberührt. Das Räumgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen mit einem Abstand von 1,0 m zur Böschungsoberkante flächig abzulegen oder in Absprache mit dem AG gemäß gesonderter Leistungsposition fachgerecht abzufahren/zu entsorgen. Eine Ablagerung im Böschungsbereich oder direkt auf der Böschungsoberkante ist nicht zulässig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimachen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren.

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 0,5 m bis 2,5 m, Einschnitttiefe: bis 2,0 m, Böschungslänge: bis 4,0 m Aushubmenge: zwischen 0,125 und ca. 0,30 m³/lfdm Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm) Anbau: Grabenräumschaufel Unterhaltungsumfang: nur Sohle Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

650 Lfdm ...................... ..............................

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.01.25 Sohlräumung bis 0,63 m³/lfdm., Sohlbreite = 2,5 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe = bis 2,0 m, Böschungslänge = bis 4,0 m, Aushub = bis 0,63 m³/lfdm Lfdm. Gewässer-/Entwässerungsgräben lt. digitalem Anlagenverzeichnis mit den angegebenen Böschungs- und Sohlenabmessungen mit geeigneten Geräten Sohle räumen. Die Sohlräumung erfolgt nach Beauftragung durch den AG abschnittsweise sowie ggf. nach vorheriger Böschungsmahd und Sohlkrautung gemäß o. g. Positionen und dient zur Entfernung von Schlamm- und Sandablagerungen im Gewässerbett. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsposition „Sohlräumung" im Normalfall in kleinen Abschnitten (ca. 20 m bis ca. 300 m) nach Vorgaben des AG beauftragt wird. D. h., die An- und Abfuhr des Arbeitsgerätes sowie das Bedienpersonal sind auch für die Kurzstrecken einzukalkulieren. Die gewachsene und feste Gewässersohle bleibt von dieser Leistungsposition unberührt. Das Räumgut ist außerhalb des Gewässerprofils im Unterhaltungsstreifen mit einem Abstand von 1,0 m zur Böschungsoberkante flächig abzulegen oder in Absprache mit dem AG gemäß gesonderter Leistungsposition fachgerecht abzufahren/zu entsorgen. Eine Ablagerung im Böschungsbereich oder direkt auf der Böschungsoberkante ist nicht zulässig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BNatSchG, LNatSchG usw.) sind vom AN zu beachten. Kies, Geröll, Steine sowie Totholz, soweit sie nicht den ordnungsgemäßen Abfluss behindern, sind im Gewässerbett zu belassen. Längs- und Querzäune sind nach Bedarf zu öffnen und sofort nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu schließen. Dafür erforderliches Kleinmaterial (Krampen/Stacheldraht) ist im EP einzukalkulieren. Das Durchbrechen von bewachsenen Knickwällen ist verboten. Aufkommender Jungwuchs standortgerechter, naturraumtypischer Gehölze ist zu schonen. Des Weiteren ist sogenannter „Beifang" (Fische, Rundmäuler, Muscheln, Krebse, Amphibien usw.) umgehend in das Gewässer zurückzusetzen. Zu steiles Anschneiden der Böschungsfüße und darauf zurückzuführendes Böschungsrutschen sowie die Entfernung von Faschinen oder Steinschüttungen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Böschungsfuß ist zu schützen und durch die Unterhaltungsarbeiten nicht zu verändern. Einschließlich Freimachen der Ein- und Ausläufe der im Gewässerverlauf befindlichen Bauwerke. Die Position schließt außerdem das Reinigen der Durchlässe bis zu 10 m Einzellänge ein. Die Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchlassreinigung und das Zurücksetzen des „Beifanges" ist gegebenenfalls einzukalkulieren.

LV-Datum: Seite 49 von 55

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Ausbauzustand: ausgebaut Böschungsfußsicherung: teilweise Pfahlreihen, Faschinen, Steine in unterschiedlichem Zustand Sohlbreite: 2,5 m bis 5,0 m, Einschnitttiefe: bis 2,0 m, Böschungslänge: bis 4,0 m Aushubmenge: zwischen 0,30 und ca. 0,63 m³/lfdm Gerät: Kettenbagger auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) ggf. mit Ausleger (Langarm) Anbau: Grabenräumschaufel Unterhaltungsumfang: nur Sohle Schutzstatus: zu beachten sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Regelungen Umsetzen des Gerätes: aufgrund von Wegen, Straßen und der Flächennutzung i. M. einmal je km Gewässer

0 Lfdm ...................... Pos. entfällt

Summe 01.01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

01.02 Stundenlohnarbeiten

01.02.26 Bagger mit Grabenschaufel Bagger mit Grabenschaufel, Std.-Gestellung eines Baggers auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) mit max. 3 m breiter Grabenschaufel und mindestens 0,3 m³ Löffelinhalt, einschließlich Bedienungspersonal, Betriebsstoffe sowie An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

24 h ...................... ..............................

*** Position entfällt 01.02.27 Bagger mit langem Ausleger Bagger mit langem Ausleger, Std.-Gestellung eines Baggers auf Moorketten (Bodendruck < 2.855 kg/m² entspricht 28,4 kPa) mit langem Ausleger (Baggerreichweite bis zu 16,0 m) und gefordertem Anbau (Grabenräumschaufel/Mähkorb), einschließlich Bedienungspersonal, Betriebsstoffe sowie An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

10 h ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.02.28 Baggermatratzen Baggermatratzen, Std.-Gestellung von Baggermatratzen oder vergleichbarem Zubehör zur Verringerung des Bodendrucks von Baggern auf organischen oder organisch geprägten Böden. An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Baggermatratzen als temporäre Baustraße/Arbeitsfläche herstellen und fortlaufend umsetzen Liefern, Vorlegen, Ausrichten und Vorhalten von min. 4 Stück Baggermatratzen für den Einsatz auf nicht ausreichend tragfähigem Untergrund. Die Matratzen sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt aufzunehmen und am Gewässer fortlaufend umzusetzen, sodass dem Bagger jederzeit eine ausreichend tragfähige Arbeitsfläche zur Verfügung steht. Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten, Aufnehmen, Umsetzen und Ausrichten. Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

10 h ...................... Pos. entfällt

01.02.29 Bagger mit Astschere Bagger mit Astschere, Std.-Gestellung eines Baggers analog Position „Bagger mit Grabenschaufel", jedoch mit Ast-/Baumschere, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Die Ast-/Baumschere muss Schnittleistungen bei Erlen von mindestens 200 mm bis zu 380 mm Durchmesser aufweisen und eine Reichweite von 7 m haben. An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

24 h ...................... ..............................

01.02.30 Schredder Schredder, Std.-Gestellung eines Schredders zur Entsorgung von Baumstämmen und Astwerk bis zu einem Stammdurchmesser von 200 mm, einschließlich Bedienungspersonal (eine Person), Betriebsstoffe sowie An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... ..............................

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Position entfällt 01.02.31 Radlader Radlader, Std.-Gestellung eines Radladers mit mindestens 90 kW und einem Ladevermögen von mindestens 1,5 m³, einschließlich Bedienungspersonal, Betriebsstoffe sowie An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

10 h ...................... Pos. entfällt

01.02.32 Transportfahrzeug für Räum- und Schnittgut Transportfahrzeug für Räum- und Schnittgut, Std.-Gestellung eines Transportfahrzeuges mit mindestens 5 Tonnen Nutzlast zum Abtransport von Sand und Schlamm aus Sandfängen bzw. bei Bodenaushub in Schutzgebieten (NSG) sowie für den Abtransport von Schnittgut bei Gehölzpflegemaßnahmen, einschließlich Bedienungspersonal, Betriebsstoffe sowie An- und Abtransportkosten sind in den EP einzukalkulieren! Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... ..............................

*** Position entfällt 01.02.33 Vorarbeiter Vorarbeiter, Std.-Gestellung eines Vorarbeiters. Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... Pos. entfällt

01.02.34 Facharbeiter Facharbeiter, Std.-Gestellung eines Facharbeiters. Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... ..............................

*** Position entfällt 01.02.35 Werker Werker, Std.-Gestellung eines Werkers. Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... Pos. entfällt

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.02.36 Facharbeiter mit Motorgerät Facharbeiter mit Motorgerät (Freischneider, Motorsäge etc.), Std.-Gestellung eines Facharbeiters mit Motorgerät inkl. Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt nur nach besonderer Absprache mit dem Verband.

16 h ...................... ..............................

Summe 01.02 Stundenlohnarbeiten ..............................

Summe 01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

02 Gewässerunterhaltung 2028

02.10 Gewässerunterhaltung 2028 01.01.2028 bis 31.12.2028

Pos. 1 - Pos. 36 Nettoangebotssumme aus 2027

  • Preiserhöhung 2028 (%): '...........................................%.' vom Bieter einzutragen

1 psch ...................... ..............................

Summe 02 Gewässerunterhaltung 2028 ..............................

03 Gewässerunterhaltung 2029

03.10 Gewässerunterhaltung 2029 01.01.2029 bis 31.12.2029

Pos. 1 - Pos. 36 Nettoangebotssumme aus 2027

  • Preiserhöhung 2029 (%): '...............................................%' vom Bieter einzutragen

1 psch ...................... ..............................

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Summe 03 Gewässerunterhaltung 2029 ..............................

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Projekt: Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize Ausschreibung für die Gewässerunterhaltung für 2027 – 2029

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis für den Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize

OZ Zusammenstellung Summe EUR

01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

02 Gewässerunterhaltung 2028 ..............................

03 Gewässerunterhaltung 2029 ..............................

Summe Zusammenstellung: ..............................

Summe ohne Nachlass: ..............................

Nachlass (..............................%): ..............................

Summe netto: ..............................

zzgl. 19% MwSt: ..............................

Summe inkl. MwSt: ..............................

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