[Seite 1]
Hinweis für den Bieter:
Bei holzverarbeitenden Leistungen (z.B. Zimmerarbeiten, Herstellung von Fenstern, Einbau von Türzargen etc.) ist der Nachweis ausschließlich über eine Zertifizierung des Bieters zu erbringen (FSC-, PEFC-Zertifizierung auch mittels CoC-Zertifikat oder durch einen Einzelnachweis für den jeweiligen Auftrag).
Nur bei Lieferung von fertigen Holzprodukten (z.B. Spielgeräte, Möbel, Sportgeräte) besteht die Möglichkeit, den Nachweis mit einem FSC- oder PEFC-Zertifikat für diese Produkte zu erbringen.
Erläuterung:
Jedes Jahr werden in Berlin bei öffentlichen Hoch-, Tief- und GALA-Baumaßnahmen rund 40.000 t Holzerzeugnisse eingesetzt und verbaut: Sparren, Bohlen, Latten, Parkett, Türen, Fenster, Dachstühle, Parkbänke und Vieles mehr. Jeder Einkauf von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Holzwirtschaft hilft, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen. Deshalb muss bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
Der Nachweis kann
durch eine Zertifizierung der Lieferkette von Holz und holzbasierten Produkten nach DIN ISO 38200 oder durch ein FSC-Zertifikat oder durch ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC) oder LIEFAIRKETTE® oder durch einen Einzelnachweis erfolgen.
Die Bieter werden mit V 239 F vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Bei öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) wird das beschaffte zertifizierte Holz vorwiegend vor Ort endverarbeitet bzw. eingebaut. Nach den verbindlichen Vorgaben derartiger Zertifikate (z.B. FSC, PEFC) ist es zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody – CoC) unabdingbar, dass auch das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, GALA-Bau Betrieb, Zimmerer, Dachdecker), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt. Dagegen ist bei der Beschaffung und Lieferung bzw. Montage von zertifizierten Holzfertigprodukten wie Büromöbeln, an denen nichts mehr verändert werden kann, nur für das fertige Produkt ein entsprechendes Zertifikat vom Bieter vorzulegen (siehe FAQ – Nummer 35).
[Seite 2]
Gruppenzertifizierung
Für Betriebe und Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen wird eine Multi- Site Zertifizierung aktuell (Stand Januar 2026) z. B. von dem Unternehmen „It’s Business Time“ angeboten. Hier erhalten Sie Informationen für die Teilnahme an PEFC-Gruppenzertifizierungen für Betriebe mit max. 50 Mitarbeitenden und weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz Hier erhalten Sie Informationen zur Teilnahme an einer FSC-Gruppenzertifizierung (PDF, 270 KB) für Betriebe mit max. 15 Mitarbeitenden und weniger als 5 Mio. EUR Jahresumsatz
Einzelzertifizierung
Ist ein Betrieb nicht selber nach FSC oder nach einem gleichwertigen Zertifikat wie PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorlegen. Dieser Einzelnachweis ist insbesondere für Betriebe von Interesse, die nur selten für die öffentliche Hand tätig sind. Dieser von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle – FSC oder PEFC – erstellte Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden Kriterien dokumentieren:
Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag
Verschiedene akkreditierte Zertifizierungsstellen wie NEPCon, TÜV Nord, GFA, IMO, ift- rosenheim und SGS bieten holzverarbeitende Betrieben diesen Einzelnachweis kostengünstig und innerhalb von 1-2 Tagen an. Der Einzelnachweis ist wie das Zertifikat bei Beauftragung unverzüglich und unaufgefordert vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzulegen.
Überprüfung und zertifizierte Unternehmen
Die öffentlichen Beschaffungsstellen müssen die verbindlichen Vorgaben der VwVBU zur ausschließlichen Beschaffung von nachhaltigem Holz beachten sowie von dem beauftragten Bieter das entsprechende Zertifikat oder den Einzelnachweis zur Nachweisführung vorlegen lassen. Verstößt der Bieter gegen diese genannten Verpflichtungen der VwVBU, ist vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe festzulegen. Durch den Einzelnachweis oder ein Zertifikat stehen auch kleineren Betriebe praxistaugliche Nachweisverfahren zur Verfügung, um auch zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen im Land Berlin teilnehmen zu können.
Für alle Rückfragen zur Beschaffung von zertifiziertem Holz stehen wir Ihnen gerne unter Umweltvertr.Beschaffung@senumvk.berlin.de zur Verfügung.