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Amok-Kennzeichnung von Schulgebäuden und Räumen – Schulbauvorgaben Berlin
Die Schulbauvorgabe gibt Aufschluss über die Umsetzung der Amok-Kennzeichnung von Schulgebäuden und Räumen.
Die vorliegende Fassung basiert auf der Unterlage „Anwendungshinweise und Umsetzungsbeispiele für die Amok-Kennzeichnung nach dem Gütersloher-Modell“ vom Bezirksamt Neukölln. Die Unterlage wurde im Bezirksamt Neukölln in Abstimmung der Fachgruppen Planung, Baudurchführung, Objektmanagement sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Brandschutzbeauftragten erstellt. Sie basiert ebenso auf den „Anwendungs- und Entscheidungshilfen zur Errichtung des Orientierungssystems für Einsatz- und Rettungskräfte in Ergänzung der Schulbauvorgaben“ der Polizei Berlin. Die Schulbauvorgabe wurde mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt.
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Herausgegeben in Zusammenarbeit mit:
Bezirksamt Neukölln von Berlin SE Facility Management Fachbereich Hochbau I Fachgruppe Planung
Polizei Berlin Landeskriminalamt Zentralstelle für Prävention LKA Präv 3 I Technische Prävention
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Inhaltsverzeichnis Amok-Kennzeichnung von Schulgebäuden und Räumen – Schulbauvorgaben Berlin
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Allgemeine Grundlagen ........................................................................................................................... 3
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Anwendungsverpflichtung für bestehende Schulstandorte .................................................................. 4
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Schulname und Kennzeichnung Gebäude außen (A, B, C usw.) ........................................................ 4
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Kennzeichnung Eingänge (E) und Notausgänge/Nebeneingänge (N)............................................... 5
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Kennzeichnung Treppenhäuser (T), Übersichtsbeschilderungen......................................................... 7
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Art, Aufbau und Positionierung der Beschilderung ............................................................................. 11
Anhang 1: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Raumstempel (LPH 2) ....................................... 15
Anhang 2: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Verortung der Beschilderung (LPH 5)............. 16
Anhang 3: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Raumstempel im Compartment (LPH2) ......... 17
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- Allgemeine Grundlagen
Die vorliegende Schulbauvorgabe ist im Rahmen aller Schulneubaumaßnahmen sowie im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen im Bestand anzuwenden.
Eine einheitliche und eindeutige Amok-Kennzeichnung der Schulgebäude und Räume ermöglicht allen Betroffenen auch unter Stress eine schnelle Orientierung. Insbesondere für die Einsatz- und Rettungskräfte ohne Ortskenntnis stellt sie die Grundlage einer zuverlässigen Kommunikation dar.
Im Sinne der Eindeutigkeit sind als Standard-Hintergrundfarben der Amok-Kennzeichnung an Berliner Schulen die Blautöne RAL 270 30 35 (RAL Design-System) und RAL 5010 (RAL Classic) vorgegeben. Die zugehörige Schriftfarbe ist Weiß. Zulässige Abweichungen werden in der vorliegenden Schulbauvorgabe benannt.
Die Amok-Kennzeichnung bietet vielen Nutzendengruppen auch im Alltag eine verbesserte Orientierung. Folglich sind die Vorgaben der Handbücher „Berlin - Design for all“1 zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die vorliegende Schulbauvorgabe Wahlmöglichkeiten zur „freien“ Gestaltung bietet bzw. keine konkreten Vorgaben macht.
Empfohlen wird, die gesamte für die Schule notwendige Beschilderung und die hiermit vorliegende Amok-Kennzeichnung gemeinsam zu planen. Eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Schule bzw. dem Schulträger ist hierfür erforderlich. Doppelte Nummerierungen bzw. Nummerierungssysteme und inhaltsgleiche Doppelbeschilderungen sind nicht zulässig. Dies führt im Ernstfall zu Verwirrung. Die Nummerierung entsprechend Amok-Kennzeichnung hat Priorität.
Bei der Umsetzung der Amok-Kennzeichnung gilt es grundsätzlich, den gesunden Menschenverstand zu beachten und im Sinne einer logischen Nachvollziehbarkeit zu agieren. Ziel ist es nicht, jedes Bauteil mit einem eigenen Schild zu versehen, sondern eine einfache und intuitive Orientierungshilfe zu bieten.
Flucht- und Rettungswegbeschilderungen bleiben von der Amok-Kennzeichnung unberührt und sind nicht mit dieser zu verwechseln oder zu kombinieren. Beide sind separat anzuwenden. Die Position der Amok-Beschilderung, insbesondere in Erschließungsbereichen, ist so zu wählen, dass sie die Flucht- und Rettungswegbeschilderungen nicht beeinträchtigt.
Bei der Planung eines Schulgebäudes können einige sicherheitsrelevante Aspekte bereits frühzeitig in der Entwurfsphase beachtet werden. So soll die Anzahl der Haupteingänge möglichst geringgehalten werden. Dadurch wird eine grundsätzlich bessere Beaufsichtigung der Ein- und Ausgänge durch das Personal ermöglicht.
1 Planungsgrundlagen Handbücher „Berlin - Design for all“: URL: https://www.berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/barrierefreies-bauen/publikationen/, Zugriff am 23.06.2025.
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- Anwendungsverpflichtung für bestehende Schulstandorte
Im Bestand ist die Amok-Kennzeichnung im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen vollumfänglich umzusetzen.
Insbesondere wenn die Anzahl der Gebäude eines Schulgrundstücks verändert wird, muss unter Abwägung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit geprüft werden, ob eine vollumfängliche Umsetzung der Amok-Kennzeichnung erforderlich ist.
An allen Berliner Schulen bietet ein einheitliches Orientierungssystem der Schulgemeinschaft Schutz, indem die Orientierung im Katastrophenfall erleichtert wird. Die Umsetzung der vorliegenden Schulbauvorgabe wird vor diesem Hintergrund empfohlen.
- Schulname und Kennzeichnung Gebäude außen (A, B, C usw.)
Der Schulname muss am Hauptgebäude im Haupteingangsbereich beim Betreten des Objektes gut erkennbar und lesbar angebracht sein. Für die Gestaltung und Farbe gibt es keine Vorgaben.
Jedes Gebäude auf einem Schulgelände ist mit einem Großbuchstaben (A, B, C usw.) zu kennzeichnen. Dabei muss das Hauptgebäude den Buchstaben A erhalten und alle anderen Gebäude müssen im Uhrzeigersinn alphabetisch fortlaufend gekennzeichnet werden. Ausgenommen von der Buchstabenkennzeichnung sind Gebäude mit untergeordneter Funktion, welche mit dem Schulbetrieb an sich nichts zu tun haben und nicht permanent genutzt werden (z. B. ein Schuppen auf dem Schulgelände).
Wenn sich auf einem Campus mehrere Schulen befinden und in diesem Zusammenhang zwei oder mehrere Hauptgebäude vorhanden sind, dann wird der Buchstabe A an das Hauptgebäude vergeben, welches sich näher an der Haupterschließung des Campusgeländes befindet. Alle anderen Gebäude werden alphabetisch fortlaufend im Uhrzeigersinn gekennzeichnet. Dies kann zur Folge haben, dass ein Hauptgebäude der anderen Schule nicht auch den Buchstaben A, sondern zum Beispiel den Buchstaben F erhält (siehe Abb. 1).
Bei den Großbuchstaben für die Gebäudekennzeichnung (A, B, C usw.) dürfen die Buchstaben E, N und T nicht verwendet werden. Diese sind bereits belegt und werden bei der Vergabe an Schulen mit mehr als vier Gebäuden übersprungen (z. B. Gebäude A, Gebäude B, Gebäude C, Gebäude D, Gebäude F, Gebäude G usw.). Der Großbuchstabe zur Gebäudekennzeichnung (A, B, C usw.) kann farblich und gestalterisch (Schriftart und Schriftgröße) frei gewählt werden. Generell werden Schriftarten ohne Serifen angewendet. Ein farbiger Hintergrund ist keine Voraussetzung, einzuhalten sind jedoch erforderliche Leuchtdichtekontraste zum Untergrund sowie wahrnehmbare Farbkombinationen. Die Kennzeichnungsart ist nicht vorgegeben, dafür gibt es verschieden Möglichkeiten wie malen, sprühen, kleben, montieren usw., glänzende bzw. spiegelnde Oberflächen sowie Verschattungen sind jedoch zu vermeiden.
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Der Großbuchstabe zur Gebäudekennzeichnung (A, B, C usw.) ist mindestens an alle Eingangsbereiche (E1, E2 usw.) und darüber hinaus an alle Fassadenseiten aus relevanten Annäherungsrichtungen der Einsatz- und Rettungskräfte anzubringen.
Auf einem Schulcampus mit baugleichen Schulgebäuden oder mehreren Schulen wird empfohlen, eine Übersichtstafel/einen Übersichtsplan als Wegweiser an der Haupterschließung aufzustellen. In diesen Fällen helfen unterschiedliche Fassadenfarben der Gebäude bei einer besseren Orientierung.
Abb. 1: Beispiel für zwei Schulen auf einem gemeinsamen Schulcampus zur Verdeutlichung der Reihenfolge der Gebäudebuchstaben mit zugehörigen Eingängen und Notausgängen/Nebeneingängen
- Kennzeichnung Eingänge (E) und Notausgänge/Nebeneingänge (N)
Alle Eingänge des Gebäudes bekommen eine jeweilige Beschilderung mit dem Buchstaben E und fortlaufender Nummer im Uhrzeigersinn. Die Bezeichnung E1 ist immer dem Haupteingang des Gebäudes zuzuordnen. Alle anderen Eingänge werden fortlaufend (z. B. E2, E3) im Uhrzeigersinn nummeriert. Der Haupteingang E1 ist gleichzeitig der, der am meisten genutzt wird. Haupteingänge stehen für Nutzende immer offen.
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Der Buchstabe N steht für Notausgang/Nebeneingang.
Jeder Zugang kann nur eine Bezeichnung erhalten, entweder nur ein E oder nur ein N, auch wenn diese als Eingang und Notausgang/Nebeneingang gleichzeitig dienen.
Die Beschilderung an allen Zugängen (E, N) muss in Laufrichtung sowohl von innen als auch von außen angebracht werden. Für die genaue Position und Höhe gibt es keine Vorgaben. Die Beschilderung ist gut sichtbar anzubringen, sodass sie im Normalbetrieb nicht verdeckt werden oder abfallen kann. Bei schlecht einsehbaren Zugängen muss die Beschilderung um ein Pfeilsymbol oder z. B. „zu/zum“ ergänzt werden. Bei mehreren Türen nebeneinander, die in denselben Raum führen, ist ein einzelnes Schild ausreichend.
Alle Notausgänge/Nebeneingänge werden mit dem Buchstaben N und fortlaufender Nummer im Uhrzeigersinn nummeriert. Notausgänge/Nebeneingänge sind von außen immer verschlossen, mindestens aber geschlossen. Notausgänge sind nicht zu verwechseln mit Notausstiegsfenstern aus der Flucht- und Rettungswegplanung. Notausstiegsfenster und bodentiefe Fenster werden bei der Amok-Kennzeichnung nicht berücksichtigt.
Die Nummerierung der Zugänge (E1, E2 usw., N1, N2 usw.) beginnt bei jedem Gebäude immer von vorne. Bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück ist die Angabe der zugehörigen Gebäudebezeichnung und des Gebäudebuchstabens optional. Schließen mehrere Gebäude oder Gebäudeteile unmittelbar aneinander an, so können diese bei der Bezeichnung der Zugänge auch als Gesamtkomplex betrachtet und durchgehend nummeriert werden. Damit werden Doppelungen bei nebeneinanderliegenden Türen vermieden.
Wenn es aus gestalterischen Gründen gewünscht wird, kann bei der Beschilderung E, N im Außenbereich vom blauen Hintergrundfarbton abgewichen werden. Ein farbiger Hintergrund ist keine Voraussetzung, einzuhalten sind jedoch erforderliche Leuchtdichtekontraste zum Untergrund sowie wahrnehmbare Farbkombinationen.
Abb. 2: zwei Varianten für die Kennzeichnung Eingang E1
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Abb. 3: zwei Beispiele für die freie Farbgestaltung der Kennzeichnung Eingang E1 von außen
Abb. 4: zwei Varianten für die Kennzeichnung Notausgang/Nebeneingang N1
- Kennzeichnung Treppenhäuser (T), Übersichtsbeschilderungen
5.1 Treppenhäuser Der Buchstabe T steht für Treppenhaus. Alle Treppenhäuser des Gebäudes bekommen eine jeweilige Beschilderung mit dem Buchstaben T und fortlaufender Nummer im Uhrzeigersinn. Das Treppenhaus T1 ist immer das am nächsten zum Haupteingang E1 gelegene. Die Treppenhausnummern müssen innerhalb eines Treppenhauses erkennbar sein. Für eine bessere Orientierung wird empfohlen, im Treppenhaus zusätzlich eine Angabe zum jeweiligen Geschoss zu machen. Außentreppen, Zwischentreppen, Freitreppen oder Dachaufstiege sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Abb. 5: zwei Varianten zur Beschilderung eines Treppenhauses T1 im Erdgeschoss
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Abb. 6: weitere Variante zur Beschilderung eines Treppenhauses T1 (hier im 1.OG), geeignet für größere Gebäude mit mehreren Geschossen; das zugehörige Geschoss wird grafisch hervorgehoben
5.2 Übersichtsbeschilderungen In Eingangsbereichen müssen Übersichtsbeschilderungen entsprechend der Schulbauvorgabe „Beschilderung von Schulgebäuden und Räumen – Schulbauvorgaben Berlin“ als Orientierungshilfe mit den Hinweisen zu wichtigen Bereichen wie z. B. Treppenräumen, Verwaltungsräumen, Aula, Mensa und/oder Raumgruppen vorgesehen werden.2 Übersichtsbeschilderungen, die sich an anderen Stellen im Gebäude befinden, sollen unter anderem die jeweils nächstliegenden Treppenhäuser und Notausgänge benennen. Die Informationen sind im Hinblick auf eine schnelle Lesbarkeit auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Abb. 7: Beispiel-Beschilderung Orientierungshilfe in Eingangsbereichen
Abb. 8: Beispiel-Beschilderung für zusätzliche Orientierungshilfe
2 Planungsvorgaben der Berliner Schulbauoffensive: URL: https://www.berlin.de/schulbau/service/downloadcenter/planungsvorgaben/, Zugriff am 23.06.2025.
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5.3 Flure und Foren Flure und Foren sind prinzipiell nicht Bestandteil der Amok-Kennzeichnung. Die aus dem Bauplan hervorgehenden Bezeichnungen hierfür sind daher nicht in die sichtbare Beschilderung zu integrieren. Wenn trotzdem Beschilderungen für Flure und Foren benötigt werden, müssen sich diese optisch von der Amok-Kennzeichnung deutlich differenzieren. Dabei darf keine weiße Schrift auf blauem Hintergrund verwendet werden. Es müssen andere Farben gewählt werden.
5.4 Räume Jeder Raum, der vom Flur oder Forum abgeht, bekommt ein eigenes Nummernschild. Ein Raum mit zwei Türen erhält an beiden Türen identische Schilder. Räume, die nicht permanent genutzt werden bzw. dauerhaft verschlossen sind (z. B. Haustechnik) bekommen zusätzlich einen blauen Punkt zur Kennzeichnung. Er ist flur-/forumsseitig im oberen Türblattbereich anzubringen. Der Durchmesser des Punktes soll ca. 10 cm betragen.
Bei der Nummerierung der Türen gilt grundsätzlich die Regel: Die Nummerierung beginnt links und verläuft im Uhrzeigersinn weiter. Wenn diese z. B. durch einen verwinkelten Grundriss oder die Anordnung der Türen nicht leicht nachvollziehbar ist, kann die Nummerierung wechselseitig erfolgen. Sie beginnt bei der ersten Türöffnung im Flur bzw. im Forum.
An einem Türschild müssen der Gebäudebuchstabe, das jeweilige Geschoss und die fortlaufende Raumnummer ablesbar sein. Eine einheitliche Beschriftung mit oder ohne Punkt zwischen der Geschoss- und der Raumangabe ist möglich (A 0.01 oder A 001). Die Angaben zur Raumnutzung oder weitere Informationen (wie z. B. Fachbereich, Name Personal, Nutzung, Funktion usw.) können nach Bedarf ergänzt werden. Insbesondere bei Funktionsräumen wie z. B. Mensa, Sekretariat usw. wird dies empfohlen. Die Angabe des Gebäudebuchstabens ggf. ergänzt um die zugehörige Gebäudebezeichnung ist sehr empfehlenswert, wenn mehrere Gebäude auf dem Grundstück vorhanden sind.
Für die Beschilderung der Räume flur-/forumsseitig sowie raumseitig gibt es je nach Darstellungsart und Informationsmenge mehrere Möglichkeiten (Abb. 9, 10). Hierbei sind die in dieser Schulbauvorgabe genannten Mindestmaße einzuhalten.
Abb. 9: zwei Varianten zur Beschilderung der Räume (flur- bzw. forumsseitig) in Haus A im Erdgeschoss
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Abb. 10: Beschilderung der Räume (raumseitig) in Haus A im Erdgeschoss
Für Bestandsgebäude, an denen lediglich die Beschilderung nachgerüstet werden soll, wird Folgendes empfohlen: Weicht ein bereits im Bestand vorhandenes Nummerierungssystem für die Beschilderung der flur-/forumsseitigen Räume vom Nummerierungssystem dieser Schulbauvorgabe ab, so können die jeweiligen Bestandsraumnummern beibehalten werden. Die Nummerierung der raumseitigen Türbeschilderung muss dann entsprechend erfolgen. Wenn der Gebäudebuchstabe noch kein Bestandteil der Bestandsraumnummer ist, so soll die raumseitige Türbeschilderung um den jeweils vorangestellten und grafisch abgesetzten Gebäudebuchstaben (A, B, C usw.) oder die Gebäudebezeichnung in Textform (z. B. „Haus A“) entsprechend dieser Schulbauvorgabe ergänzt werden (Abb. 11).
Abb. 11: Empfehlung zur Beschilderung von Bestandsräumen (raumseitig) mit vorangestelltem und grafisch abgesetztem Gebäudebuchstaben in Haus A
5.5 Gefangene Räume, Durchgangsräume Räume mit einer Verbindung zu gefangenen Räumen bzw. Durchgangsräume bekommen ergänzend den Kleinbuchstaben a (Abb. 10). Daran anschließende gefangene Räume bekommen ab b aufsteigend ebenfalls die Ergänzung durch einen Kleinbuchstaben (c, d, e usw., Abb. 12, Anhänge 1 bis 3). Sobald eine Raumnummer vor diesem Hintergrund mit einem Kleinbuchstaben ergänzt wird, gibt es die reine Raumnummer nicht mehr (z. B. kein Raum A 0.01, stattdessen A 0.01a und A 0.01b). Bei sehr großen Räumen wie z. B. Mensa/Cafeteria oder Sporthalle werden abgehende Räume nicht als gefangene Räume betrachtet. Bei einem „Raum durch Raum“-System wie in Kellern oder Dachgeschossen üblich, kann auf diese Vorgehensweise verzichtet werden. Ebenso, wenn sich hinter einer Tür ein ganzer Bereich (z. B. Verwaltung) erschließt.
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Abb. 12: Beispiel zur Beschilderung (flur-/forumsseitig) von gefangenen Räumen
5.6 Räume im Untergeschoss, Zwischengeschoss Das Untergeschoss wird durch ein Minuszeichen (A -1.01) dargestellt. Ein Zwischengeschoss wird durch den vorangestellten Kleinbuchstaben „z“ (A z1.01) beschrieben. Hierbei wird das jeweils unter dem Zwischengeschoss liegende Hauptgeschoss um den Buchstaben „z“ ergänzt. Entwurfsabhängig kann es hiervon abweichend sinnvoll sein, das Zwischengeschoss wie ein Vollgeschoss zu behandeln.
Die Nummerierung der Räume beginnt für jedes Geschoss von vorn. Nummerierungen werden nicht geschossübergreifend fortgeführt.
Abb. 13: Beispiele zur Beschilderung (flur-/forumsseitig) von Räumen im Untergeschoss und im Zwischengeschoss
- Art, Aufbau und Positionierung der Beschilderung
Art, Aufbau und Positionierung einer Beschilderung dürfen nicht im Widerspruch zu den Handbüchern „Berlin - Design for all“ stehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die vorliegende Schulbauvorgabe Wahlmöglichkeiten zur „freien“ Gestaltung bietet. Ggf. ist zudem eine Abstimmung mit der jeweiligen Denkmalschutzbehörde erforderlich.
6.1 Farbfestlegung Im Bezirksamt Neukölln von Berlin wurden die im Folgenden genannten zwei Blautöne in Kombination mit weißer Schrift für die Beschilderung der Amok-Kennzeichnung eingeführt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt diese als Standard-Hintergrundfarbtöne fest: RAL 270 30 35 (RAL Design-System) für alle nicht denkmalgeschützten Gebäude und für alle denkmalwürdigen Gebäude,
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RAL 5010 (RAL Classic) in der Regel als Alternative für denkmalgeschützte Gebäude. Wenn es aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich ist, kann nach Abstimmung mit der jeweiligen Denkmalschutzbehörde ein abweichender Blauton gewählt werden.
6.2 Schulname Farbgebung, Größe und Schriftart sind frei wählbar, gute Lesbarkeit vorausgesetzt Befestigungsposition: an der Fassade unmittelbar am Haupteingang
6.3 Gebäudebuchstaben außen (A, B, C usw.) Farbgebung: ist frei wählbar, muss sich von der Fassadenfarbe deutlich absetzen Größe: ist frei wählbar, muss von einer größeren Entfernung gut lesbar sein Befestigungsposition: an den Fassaden aus allen relevanten Annäherungsrichtungen des Gebäudes
6.4 Eingänge (E) und Notausgänge/Nebeneingänge (N) außen Farbgebung: aus gestalterischen Gründen kann von der Farbfestlegung (6.1.) abgewichen werden, wichtig ist hierbei die deutliche Lesbarkeit aus größerer Entfernung Schildgröße: mind. 25 cm x 35 cm (H x B) Schrift: mind. 20 cm in Arial Befestigungsposition: im sinnvollen Bereich des jeweiligen Bauteils z. B.: oberhalb des Türrahmens, auf dem Oberlicht, dem Standflügel oder neben der Tür, gut lesbar, aber nicht auf der Tür selbst
6.5 Eingänge (E), Notausgänge/Nebeneingänge (N) und Treppenhäuser (T) innen Farbgebung: siehe 6.1 Farbfestlegung Schildgröße: mind. 25 cm x 35 cm (H x B) Schrift: mind. 20 cm in Arial Befestigungsposition: im sinnvollen Bereich des jeweiligen Bauteils, gut lesbar, um Fluchtwegkennzeichnungen nicht zu stören, sind unterschiedliche Positionen möglich
6.6 Besondere Kennzeichnungen Farbgebung: siehe 6.1 Farbfestlegung Schildgröße: Höhe und Breite an Text anpassen Schrift: 12-20 cm in Arial Befestigungsposition: im sinnvollen Bereich des jeweiligen Bauteils, gut lesbar
6.7 Türen flur-/forumsseitig Farbgebung: siehe 6.1 Farbfestlegung
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Schildgröße: mind. 10 cm x 15 cm (H x B) Schrift: mind. 3,5 cm in Arial Befestigungsposition: o Außenkante Schild: 5-10 cm neben der Tür o Unterkante Beschriftung: in der Regel 1,40 m o Maximale Oberkante Beschriftung: 1,60 m o Die mindestens gemäß Einlegeblatt „Anleitung zum Konzept Barrierefrei – Anforderungen an Schulen“3 vorzusehende taktile Beschriftung soll auf einer einheitlichen Höhe zwischen 1,40-1,60 m angeordnet werden.
6.8 Türen raumseitig Farbgebung: siehe 6.1 Farbfestlegung Schildgröße: sinnvolles Maß wählen, ca. 7,5 cm x 17,5 cm (H x B) Schrift: 3,5-3,8 cm in Arial Befestigungsposition: mittig über der Tür
Abb. 14: Befestigungspositionen Türschilder und blauer Punkt
3 Planungsgrundlagen Einlegeblatt zu den Handbüchern „Berlin - Design for all“ für Schulen: URL: https://www.berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/barrierefreies-bauen/publikationen/, Zugriff am 23.06.2025.
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6.9 Flexibilität Im Sinne einer flexiblen und inklusiven Nutzung wird aus gestalterischen und wirtschaftlichen Gründen empfohlen, die flur-/forumsseitigen Beschilderungen in mindestens zwei Teilen auszuführen.
Die Raumnummer entsprechend 6.1 Farbfestlegung in Weiß auf blauem Hintergrund wird als festes Element ausgeführt. Hierdurch bleibt der Blauton der Amok-Kennzeichnung langfristig und unabhängig von wechselnden Raumnutzungen unverändert.
Die Zusatzinformationen zur Nutzung und den Nutzenden werden austauschbar auf einem zweiten Teil in schwarzer Schrift auf weißem Grund bereitgestellt. Bei Bedarf kann der zweite Teil durch taktile Schrift bzw. zielgruppengerechte Informationen (z. B. Piktogramme, Bilder) ergänzt werden.
Abb. 15: zwei Beispiele für zweiteilige/austauschbare Beschilderungen
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Anhang 1: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Raumstempel (LPH 2)
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Anhang 2: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Verortung der Beschilderung (LPH 5)
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Anhang 3: Beispielgrundriss Amok-Kennzeichnung mit Raumstempel im Compartment (LPH2)
Plangrundlage Doppelschule Allee der Kosmonauten, PPAG architects
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