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Leitungsauskunft_588673.pdf

Schlüsselfertiger temporärer Schulergänzungsbau aus Containermodulen mit Freianlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 17:51 (Europe/Berlin)

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Anfrage auf Leitungsauskunft Nr. 588673

Versanddatum: 25.09.2024

Informationen zum Antragsteller

Name Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Anschrift Antragsteller Storkower Straße 113, 10407 Berlin Auftraggeber - Informationen zum Ansprechpartner

Anrede Herr Telefon 030/ 90295-4629 Vorname Gerald Fax 0 Name Hildebrandt Mobil - E-Mail Gerald.Hildebrandt@ba-pankow.berlin.de Informationen zur Maßnahme

Bezeichnung Temporäre Schulerweiterung Anlass Planung / Information / Beteiligung Art Erschließungsmaßnahmen Projektbezeichnung Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Anmerkung - Terminwunsch - geplanter Baubeginn 25.01.2026 geplantes Bauende 25.08.2026 Lokation Berlin - Pankow - Pankow - 13187 - Mühlenstraße 7-13 Lokation Berlin - Pankow - Pankow - 13187 - Mühlenstraße 78-80 Lokation Berlin - Pankow - Pankow - 13187 - Neue Schönholzer Straße 23-24

Hinweis: Grundlage für die Bearbeitung des Vorgangs ist die vom Anfragenden eingezeichnete Fläche (siehe nachfolgende Seiten). Die angegebenen Adressdaten dienen zur weiteren Orientierung. Übergebene Dokumente

Dokument ALKIS Berlin Flurstücke Mühlenstr. 10 und 11, 13187.pdf (Lageplan/Flurkarte, o.Ä.) Karte der Lokation

Vorgang-Nr. 588673 Übermittelt durch Leico - Leitungs-check-online (powered by infrest) Seite 1 von 4 030 / 22 44 52 58 10 service@infrest.de

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Vorgang-Nr. 588673 Übermittel durch Leico - Leitungs-check-online (powered by infrest) Seite 2 von 4 030 / 22 44 52 58 10 service@infrest.de

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Träger öffentlicher Belange (TöB)

Zeitpunkt der Erstellung: 25.09.2024 13:41:15 Uhr

Beteiligt (16) TöB IT-Dienstleistungszentrum Berlin Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB DNS:NET Internet Services GmbH Status Bereit zum Download Antwortdokumente Negativauskunft, Negativauskunft Eingestellt am Downloaddatum TöB Tyczka Energy GmbH Status Bereit zum Download Antwortdokumente Negativauskunft Eingestellt am Downloaddatum TöB BEW Berliner Energie und Wärme AG Status In Bearbeitung Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Berliner Wasserbetriebe Status Bereit zum Download Antwortdokumente Ausgangsschreiben, Plan, Informationsmaterial Eingestellt am Downloaddatum TöB NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG / GASAG Gruppe Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Stromnetz Berlin GmbH und öffentliche Beleuchtung Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Tele Columbus Gruppe (PYUR) Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Ost Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Berliner Verkehrsbetriebe Zentrale Leitungsverwaltung IPlz: 15130 Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB PRIMAGAS Energie GmbH Status Bereit zum Download Antwortdokumente Negativauskunft Eingestellt am Downloaddatum

Vorgang-Nr. 588673 Übermittel durch Leico - Leitungs-check-online (powered by infrest) Seite 3 von 4 030 / 22 44 52 58 10 service@infrest.de

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TöB 50Hertz Transmission GmbH Status Bereit zum Download Antwortdokumente Negativauskunft Eingestellt am Downloaddatum TöB 1&1 Versatel Deutschland GmbH Status wurde per E-Mail über Vorgang informiert Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Vodafone GmbH und Vodafone West GmbH Status Zur Bearbeitung freigegeben Antwortdokumente Eingestellt am Downloaddatum TöB Vodafone Deutschland GmbH Status Bereit zum Download Antwortdokumente Planauskunft, Hinweise, Zeichenerklärung, Kabelschutzanweisung, Ausgangsschreiben Eingestellt am Downloaddatum TöB Deutsche Bahn AG (DB Immobilien) Status Bereit zum Download Antwortdokumente Negativauskunft Eingestellt am Downloaddatum Nicht zuständig (11) TöB Berliner Feuerwehr Löschwasserversorgung ZS Fahrzeug und Geräte TöB GB infraSignal GmbH TöB Ostrowski Hausverwaltung GmbH TöB Qwello Deutschland GmbH TöB Vonovia SE TöB Wall GmbH TöB 50Hertz Transmission GmbH TöB Deutsche Bahn AG (DB Immobilien) TöB DNS:NET Internet Services GmbH TöB PRIMAGAS Energie GmbH - Nicht zuständig mit Zusatzinformation (siehe Antwortdokument) TöB Tyczka Energy GmbH - Nicht zuständig mit Zusatzinformation (siehe Antwortdokument) Hinweise Die angegebenen Träger der öffentlichen Belange (TöB) sind Teilnehmer am Portal Leico. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Inanspruchnahme unserer Dienstleistung nicht davon entbindet, weitere Leitungsauskünfte bei nicht am Portal Leico teilnehmenden Leitungsnetzbetreibern oder Behörden einzuholen.

Vorgang-Nr. 588673 Übermittel durch Leico - Leitungs-check-online (powered by infrest) Seite 4 von 4 030 / 22 44 52 58 10 service@infrest.de

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ALKIS Berlin Flurstücke

Geoportal Berlin, PDF erstellt am 11.07.2024

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50Hertz Transmission GmbH – Heidestraße 2 – 10557 Berlin 50Hertz Transmission GmbH Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Storkower Straße 113 Netzbetrieb 10407 Berlin Heidestraße 2 10557 Berlin

Datum 25.09.2024

Unser Zeichen ADB

Temporäre Schulerweiterung Ansprechpartner/in 50Hertz Netzauskunft Portalnummer: 588673 Ihre Projektbezeichnung: Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Ihre Zeichen Temporäre Schulerweiterung

Ihre Nachricht vom 25.09.2024 Sehr geehrter Herr Hildebrandt, Vorsitzende des Aufsichtsrates Catherine Vandenborre Nach Prüfung der von Ihnen eingerichteten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet derzeit keine von der 50Hertz Transmission GmbH betriebe- Geschäftsführer nen Anlagen (z. B. Umspannwerke, Hochspannungsfreileitungen und -kabel, Stefan Kapferer, Vorsitz Dr. Dirk Biermann Nachrichtenverbindungen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen) befinden. Sylvia Borcherding Marco Nix Diese Stellungnahme gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für die Anlagen der 50Hertz Transmission GmbH. Sitz der Gesellschaft Berlin Wird das Vorhaben geändert oder nicht innerhalb von zwei Jahren begonnen, ist eine erneute Anfrage über das infrest Leitungsauskunftsportal erforderlich. Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 84446 Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf deshalb keiner Unter- schrift. Die Stellungnahme ist somit gültig. Bankverbindung BNP Paribas, NL FFM BLZ 512 106 00 Freundliche Grüße Konto-Nr. 9223 7410 19 IBAN: DE75 5121 0600 9223 7410 19 BIC: BNPADEFF 50Hertz Transmission GmbH USt.-Id.-Nr. DE813473551

Netzauskunft

DATENSCHUTZHINWEIS: Ihre persönlichen Daten verarbeiten wir gemäß EU Datenschutz-Grundverord- nung, weitere Informationen siehe https://www.50hertz.com/de/Footer/Datenschutz

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Service Telefon 0800.2927587 Berliner Wasserbetriebe - 10864 Berlin (kostenfrei) Fax 030.8644-2810 Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau service@bwb.de www.bwb.de Gerald Hildebrandt Hausanschrift Storkower Straße 113 Neue Jüdenstraße 1 10179 Berlin 10407 Berlin Datum 25.09.2024

Ihre Zeichen/Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter/-in 25.09.2024 PB-G/S Leitungsauskunft@bwb.de

Anfragenummer 588673 zu Ihrem Bauvorhaben: Temporäre Schulerweiterung Leitungsauskunft der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bereich Ihrer Baumaßnahme befinden sich Anlagen der Berliner Wasserbetriebe. Die Lage der Anlagen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plan.

Enthält dieser nur Topografie, dann liegen in diesem Bereich keine Anlagen. Ist das Blatt leer, wenden Sie sich bitte an Leitungsauskunft@bwb.de.

Bitte verwenden Sie diesen Lageplan nur unter Beachtung und Einhaltung der beiliegenden Anlage „Nutzungsbedingungen der BWB“, welche Sie im Leitungsauskunftsportal der infrest bereits bestätigt haben.

Außerdem erhalten Sie die Technischen Vorschriften zum Schutz der Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen zur Kenntnis und Beachtung.

  • Anlage „Informationsmaterial“ In dieser Anlage enthalten sind auch die Legenden zum Lageplan.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen nur zur Information. Dies ist keine Baugenehmigung und gilt nicht als Zu-/Abstimmung im Sinne des Berliner Straßengesetzes.

Bei Rückfragen bitten wir Sie, die Anfragenummer mit auszuweisen, um eine kurzfristige Bearbeitung unsererseits zu unterstützen.

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.

Berliner Wasserbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts Registergericht: Bankverbindung: Berliner Sparkasse Vorstand: Prof. Dr. Christoph Donner (Vorsitzender), Amtsgericht Charlottenburg IBAN DE58 1005 0000 0990 0072 00 Frank Bruckmann, Kerstin Oster Registernummer: HRA 30951 B BIC BELADEBEXXX Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Franziska Giffey USt-IdNr. DE136630247

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Freundliche Grüße Ihr Team Geodienste, Auskunft und Support

Anlage(n): Informationsmaterial.pdf Plan.pdf (Maßstab 1:500 / DIN A3) Nutzungsbedingungen der BWB.pdf

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Legenden zur digitalen Leitungsauskunft

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Technische Vorschriften zum Schutz der Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen

der Berliner Wasserbetriebe

1 Allgemeines 1.1 Die Trinkwasseranlagen der Berliner Wasserbetriebe in den Ländern Berlin und Brandenburg, hier: Zubringer-, Haupt-, Versorgungs- und Anschlussleitungen, dienen der öffentlichen Trinkwasser- versorgung.

1.2 Die Entwässerungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe in den Ländern Berlin und Brandenburg, hier: Abwasserkanäle, welche häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser sowie Regenwasser ableiten und Abwasserdruckleitungen (hierunter auch Leitungen, die mit Unterdruck betrieben werden), welche das Abwasser von den Pumpwerken in andere Einzugsgebiete oder in die Abwasserreinigungsanlagen transportieren, sowie Anlagen zur Versickerung von Regenwasser dienen der öffentlichen Abwasserentsorgung.

1.3 Betriebseigene Kabel dienen der Übermittlung von Messwerten und Steuerimpulsen sowie zur Energieversorgung der Betriebsanlagen.

1.4 Sämtliche an den Anlagen der Berliner Wasserbetriebe notwendig werdenden baulichen Veränderungen werden allein durch die Berliner Wasserbetriebe auf Kosten des Veranlassers durchgeführt. Gleiches gilt auch für Hausanschlussleitungen und Hausanschlusskanäle. Eigenmächtige Veränderungen an den Anlagen durch Dritte sind unzulässig. Für alle Schäden und Nachteile, die sich durch eigenmächtig ausgeführte Arbeiten ergeben, ist der Veranlasser haftbar.

1.5 Der jeweilige Bauherr und die von ihm beauftragten Firmen sind verpflichtet in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben, alle zum Schutz der Anlagen der Berliner Wasserbetriebe erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Unsachgemäße Schutzeinrichtungen können auf Kosten des Bauherrn von den Berliner Wasserbetrieben beseitigt bzw. ersetzt werden. Bei Gefahr in Verzug sind die Berliner Wasserbetriebe berechtigt die weitere Ausführung der Arbeiten des Bauherren zu untersagen. Die Beauftragten der Berliner Wasserbetriebe haben das Recht Aufgrabestellen jederzeit zur Kontrolle der Anlagen zu betreten. Den Anweisungen der Beauftragten der Berliner Wasserbetriebe zur Verhinderung von Gefahren und zum Schutz der Anlagen ist Folge zu leisten. Eine Aufsichtspflicht der Berliner Wasserbetriebe besteht nicht.

2 Maßnahmen bei Beschädigungen Alle Beschädigungen an den Anlagen der Berliner Wasserbetriebe, auch vermeintlich geringfügige Schäden sowie alle Undichtigkeiten müssen den Berliner Wasserbetrieben sofort telefonisch gemeldet werden. Für Meldungen dieser Art und in Fällen drohender Gefahr steht der Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe (10179 Berlin, Melchiorstraße 20-22, Telefon: 030 8644-5959 bzw. die kostenlose Hotline Telefon: 0800 292 5959) jederzeit zur Verfügung. Für Meldungen bezüglich Beschädigungen an den Anlagen (Kabeln) der Versatel Berlin GmbH (ehem. BerliKomm) steht das Netzkontrollcenter der Versatel Berlin GmbH (Telefon 030/81889000) jederzeit zur Verfügung.

Bis zum Eintreffen des Entstörungsdienstes müssen bei Schäden an Entwässerungsanlagen wegen der Explosionsgefahr geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das Rauchen, das Hantie- ren mit offenem Feuer sowie das Arbeiten mit funkenbildenden Werkzeugen und Maschinen ist zu unterlassen. Alle Beschädigungen von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe werden von den Berliner Wasserbetrieben selbst auf Kosten des Verursachers beseitigt. Vor Behebung des Schadens darf das Verfüllen nicht begonnen bzw. nicht fortgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch fahrlässige Beschädigungen nach § 318 StGB strafbar sind.

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3 Art der Anlagen 3.1 Lage Die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (z. B. Trinkwasserleitungen, Trinkwasseranschlussleitungen, Abwasserkanäle, Abwasseranschlusskanäle, Abwasserdruckleitungen, Versickerungsanlagen, z. B. Mulden und Mulden-Rigolen-Systeme einschl. ggf. dazugehörende Anlagen wie Muldenüberläufe, Drosselschächte, Verbindungsrohre usw., Sammelkanäle, Rohrtunnel, betriebseigene Kabel, Einsteigschächte, Sonderbauwerke, Straßenabläufe, Widerlager, Grundwasserbeobachtungsrohre usw.) befinden sich in öffentlichen als auch in nichtöffentlichen Flächen. Oberirdisch befinden sich u. a. Schaltkästen elektrischer Trenn- und Messstellen, Druckerhöhungs- stationen, diverse Armaturenteile sowie Ankerverbotsschilder. Wir weisen darauf hin, dass Telekommunikationskabel in öffentlichen Entwässerungsanlagen vorhanden sein können (siehe hierzu die Richtlinie zum Schutz der Versatel Berlin Telekommunikati- onsinfrastruktur).

Tabelle 1 - Tiefenlage von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe

Trinkwasserleitungen ≤ DN 400Rohrdeckung in der Regel 1,50 m
Trinkwasserleitungen ≥ DN 400Rohrdeckung in der Regel 1,20 m
AbwasserkanäleIn der Regel in 1,0 m bis 10,0 m Tiefe
AbwasserdruckleitungenRohrdeckung in der Regel mind. 1,0 m
Betriebseigene KabelIn der Regel in rd. 0,7 m bis 0,8 m Tiefe
VersickerungsanlagenMuldentiefe rd. 0,3 m bis 0,5 m. Mächtigkeit des unterirdischen Versickerungskörpers für Mulden ca. 0,4 m bis 0,5 m und für Mulden-Rigolen-Systemen ca. 0,9 m bis 2,0 m
Mehr– und Minderdeckungen sind für a l l e Anlagen der Berliner Wasserbetzriebe möglich. An den Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen befindliche Zubehörteile können bis zur Geländeoberkante hervorstehen.

3.1 Material

Tabelle 2 – Im Netz der Berliner Wasserbetriebe vorhandene Rohrwerkstoffe

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RohrwerkstoffTrinkwasserleitungenAbwasserkanäleAbwasser- druck- leitungenRigolenrohre im Mulden- Rigolen-System
GraugussXXX
duktiles GusseisenXXX
StahlXXX
Faser-bzw. AsbestzementXXX
KunststoffePE, PVC, KawekanPE, GFK, PP, PVCPE, PVCPE, PP
SteinzeugX
BetonX
StahlbetonXXX
MauerwerkX
SpannbetonXX
PolymerbetonX

Polymerbeton X

Betriebseigene Kabel sind z. T. in Schutzrohre eingezogen bzw. mit Kabelformsteinen/ Kabelschutz- hauben versehen.

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4 Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben 4.1 Für jedes geplante Bauvorhaben im öffentlichen Straßenland sowie in der Nähe von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe ist eine Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben hinsichtlich der Ausführung und aller damit verbundenen Voraussetzungen erforderlich. Hierzu ist den Berliner Wasserbetrieben 4 – 6 Wochen vor Baubeginn ein formloser Antrag mit maßstabsgerechten Lageplänen und Erläuterungen des Bauvorhabens in doppelter Ausfertigung einzureichen, aus denen zur Anwendung kommende Bauverfahren sowie ggf. Sondermaßnahmen wie Pressungen, Rammungen, Erdverdrängungen, Bohrungen, Verankerungen, Bodenverfestigungen, Grundwasserabsenkungen, Sprengungen, Punktlasten u. a. erkennbar sind. Ein Exemplar dieser Planunterlagen wird zusammen mit dem Abstimmungsvermerk, den Planunterlagen der Berliner Wasserbetriebe sowie Telefon- und Faxnummer der jeweiligen Ansprechpartner bei den Berliner Wasserbetrieben zurückgereicht. 4.2 Sofern die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe außerhalb des öffentlichen Straßenlandes liegen und leitungsrechtlich gesichert sind (Sicherheitsstreifen), gilt Folgendes: Dieser Sicherheitsstreifen darf nicht bebaut, nicht überlagert, nicht mit Bäumen, sondern – mit Ausnahme bereits vorhandener gärtnerischer Anlagen – nur mit Flachwurzlern bepflanzt werden. Der Sicherheitsstreifen muss für die Beauftragten der Berliner Wasserbetriebe auch mit Fahrzeugen zu 260 kN stets zugänglich bleiben. Zu diesem Zweck muss eine für Betriebsfahrzeuge (Lkw) befahrbare Wegebefestigung – soweit vorhanden – erhalten bleiben. Auch in unmittelbarer Nähe angrenzend an den Sicherheitsstreifen dürfen Bauwerke nur so errichtet werden, dass sie den Betrieb und die Standsicherheit der Anlagen nicht gefährden.

4.3 Die Angaben sind hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Trassen- und Tiefenlage der Anlagen der Berliner Wasserbetriebe ohne Gewähr.

Werden wider Erwarten bei Aufgrabungen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe vorgefunden, so ist dies den Berliner Wasserbetrieben sofort mitzuteilen. Die Arbeiten sind an diesen Stellen bis zum Eintreffen der Beauftragten der Berliner Wasserbetriebe einzustellen, damit vor Weiterführung der Arbeiten entschieden werden kann, ob Sicherheits- maßnahmen zu treffen oder Rohrauswechselungen vorzunehmen sind.

5 Baubeginnanzeige

Unabhängig von der Abstimmung ist jede Aufgrabung im öffentlichen Straßenland und in der Nähe von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe den Berliner Wasserbetrieben mindestens drei Werktage und bei Pressungen, Erdverdrängungen und Bohrungen mindestens sechs Werktage vor Beginn der Arbeiten (Baubeginnanzeige) unter Angabe der Vorgangsnummer des Abstimmungsschreibens den im Abstimmungsvermerk genannten Ansprechpartnern schriftlich mitzuteilen.

6 Vorsichts- und Schutzmaßnahmen, Gefahren in und an den Anlagen der Berliner Wasserbe- triebe

6.1 Sämtliche Abwasserkanäle einschließlich Einsteigschächte und Sonderbauwerke sowie Abwasserdruckleitungen und deren Armaturen sind gas- und explosionsgefährdet. Darüber hinaus bestehen u. a. Infektions- und Vergiftungsgefahr (siehe Unfallverhütungsvorschrift „Abwasser- technische Anlagen“ und „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ in den jeweils gültigen Fassungen). Freigelegte Abwasserkanäle können durch Wasserinnendruck in ihrer Standfestigkeit gefährdet sein.

Trinkwasserleitungen stehen unter einem Überdruck bis zu 10 bar, Abwasserdruckleitungen bis zu 5,0 bar und Vakuumleitungen bis zu einem Unterdruck von 0,8 bar, so dass jede Beschädigung schwerwiegende Folgen haben kann. Beschädigungen von Abwasserkanälen und Abwasser- druckleitungen können insbesondere für das Grundwasser und die Umwelt gravierende Schäden nach sich ziehen.

6.2 In der Nähe von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe muss besonders sorgfältig gearbeitet werden. Das Risiko trägt der Bauherr. Suchschlitze zur Erkundung der tatsächlichen Rohrlage sind insbesondere beim Einsatz von Baggern, Erdverdrängungs- und Bohrverfahren unentbehrlich.

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Vor dem Einbringen eines Trägers oder Pfahles muss in jedem Fall eine Suchschachtung von mindestens 1,50 m Tiefe hergestellt werden. Darüber hinaus ist der Untergrund unter der Suchschachtung mit geeigneten Mitteln zu prüfen. Weisen zur Verfügung stehende Bestandspläne in der Nähe von Gründungen/Tiefgründungen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe aus, so ist der Bauherr darüber zu informieren und es ist im Einvernehmen mit den Berliner Wasserbetrieben über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Meißel, Spitzhacken, Presslufthämmer u. Ä. dürfen nur in zwingenden Fällen und mit besonderer Vorsicht verwendet werden.

6.3 Anlagen der Berliner Wasserbetriebe dürfen ohne Genehmigung der Berliner Wasserbetriebe nicht mit Bauwagen, Containern, Krananlagen, Gerüsten, Silos und anderen schwer entfernbaren Einrichtungen bzw. Materialien überstellt werden. In Versickerungsanlagen ist jegliche Lagerung bzw. Überstellung, auch kurzfristig, untersagt. Um eine Verdichtung der Versickerungsanlagen zu vermeiden, ist ebenfalls das Überfahren dieser Anlagen verboten. Straßenkappen sowie Schachtabdeckungen und Aufsätze der Straßenabläufe müssen jederzeit auffindbar und zugänglich sein. Gegebenenfalls sind sie gegen das Einsickern von lockeren Stoffen und Flüssigkeiten (Sand, Lehm, Kies, Splitt, Öl, Fett usw.) durch eine leicht abnehmbare Abdeckung zu schützen, jedoch müssen diese Anlagen zum täglichen Arbeitsende wieder freigelegt sein. Die entsprechenden Hinweisschilder an Hauswänden, Pfeilern, Zäunen usw. dürfen während der Bauarbeiten gleichfalls nicht verdeckt oder entfernt werden. In Sonderfällen sind im Einvernehmen mit den Berliner Wasserbetrieben provisorische Hinweisschilder aufzustellen. Die jeweiligen Armaturen müssen ihren Verwendungszweck erfüllen können. Eine allseitige Freihaltung in einem Umkreis von 1,50 m muss gewährleistet sein, um das Aufsetzen und Drehen von Armaturenschlüsseln bzw. Aufsetzen von Standrohren zu ermöglichen. Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen aus Asbestzement-, PVC- und Graugussrohren sowie Abwasserkanäle aus Mauerwerk dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe freigelegt werden. 6.4 Der beim Auswaschen von Betonmischmaschinen anfallende Zementschlamm darf nicht in die Straßenabläufe und Abwasserkanäle eingeleitet werden.

6.5 Bei Frostgefahr müssen freigelegte, nicht entleerte Entwässerungsanlagen sowie freigelegte, nicht entleerte Trinkwasser-leitungen bis einschließlich Nennweite DN 400 gegen Frostschäden gesichert werden. Diese Maßnahmen sind, ggf. auch für größere Nennweiten, rechtzeitig mit den Berliner Wasserbetrieben zu vereinbaren. Der besonders in dieser Jahreszeit gefährdete Rohraußenschutz darf nicht beschädigt werden.

6.6 Anlagen der Berliner Wasserbetriebe dürfen nicht zur Erdung elektrischer Anlagen (z. B. Baumaschinen) benutzt werden. Bei Errichtung von stromführenden Anlagen ist durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ein Auftreten von Fremd- und Streuströmen in Anlagen der Berliner Wasserbetriebe verhindert wird. 6.7 An die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe dürfen keine Lasten angehängt werden, auch darf gegen diese Anlagen nicht abgesteift werden. Diese Anlagen dürfen auch nicht anderweitig während der Bauarbeiten belastet sowie Armaturengestänge entfernt bzw. beschädigt werden.

6.8 Trinkwasser-, Abwasserdruckleitungen (mit Ausnahme von Asbestzement-, PVC- und Graugussrohren, siehe Pkt. 6.3), Abwasserkanäle (mit Ausnahme von gemauerten Abwasserkanälen, siehe Pkt. 6.3) und Verbindungsrohre im Mulden-Rigolen-System sowie ihre Zubehörteile sind in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben gegebenenfalls erschütterungsfrei und unter schonender Behandlung des Rohraußenschutzes aufzuhängen. Dabei sind sie gegebenenfalls entsprechend ihrer Dimension und der freitragenden Längen durch dicke Bohlen, Kanthölzer und Träger so zu unterstützen, dass Standfestigkeit und Standsicherheit jederzeit gewährleistet sind. Bei Trinkwasser-, Abwasserdruckleitungen und Abwasserkanälen größerer Profile oder bei größeren Baugruben sind Durchpressungen oder ähnliche Verfahren für die Unterfahrungen zu wählen.

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Für die Sicherungskonstruktion ist auf Anforderung der Berliner Wasserbetriebe eine Bauzeichnung nebst statischer Berechnung in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Die Aufhängungen dürfen erst nach sachgemäßem Unterstopfen der Anlagen wieder entfernt werden.

6.9 Die Bohlenwand der Baugruben muss entsprechend dem Durchmesser der die Baugrube kreuzenden Rohre mit geringem Sicherheitsabstand ausgeschnitten werden.

6.10 Leitungen aus bruchgefährdetem Material sind durch Bodensetzungen, Erdverdrängungen, Erschütterungen und Laständerungen besonders gefährdet. Die Berliner Wasserbetriebe behalten sich die Entscheidung über Sicherheitsmaßnahmen vor, ggf. auch darüber, ob vorhandene Rohre gegen Rohre aus bruchsicherem Material ausgewechselt werden müssen. Die Kosten für solche Arbeiten gehen zu Lasten des Verursachers.

6.11 Für das Herstellen und Verfüllen der Baugruben und Gräben gelten die einschlägigen Vorschriften und Anleitungen in der jeweils gültigen Fassung. Hierzu zählen u. a. die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV A-StB), die DIN 4124, DIN 18300, DIN EN 805, DIN EN 1610 und DWA-A 139.

6.12 Für die betriebseigenen Kabel der Berliner Wasserbetriebe gelten gleichermaßen die entsprechenden Anweisungen der Vattenfall und der Deutschen Telekom in der jeweils gültigen Fassung.

7 Mindest-/Sicherheitsabstand zu den Anlagen der Berliner Wasserbetriebe

7.1 Anlagen der Berliner Wasserbetriebe dürfen aus Gründen der Sicherheit, weder überbaut, noch dürfen Masten, Laternen, Anschlagsäulen usw. über ihnen aufgestellt werden. Sie müssen jederzeit zugänglich sein und in der notwendigen Breite freigelegt werden können.

7.2 Bei Näherungen bzw. Parallelführungen mit Anlagen Dritter (Rohrleitungen, Kabel und Bauwerke) ist ein lichter horizontaler Mindestabstand von 0,40 m zu Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen einzuhalten (siehe Bild 1). Zu Abwasserkanälen bis einschließlich der Nennweite DN 700 beträgt der lichte horizontale Mindestabstand 0,35 m, zu Abwasserkanälen größer als DN 700 beträgt dieser 0,50 m (siehe Bild 2). Der lichte horizontale Mindestabstand zu Versickerungsanlagen beträgt 0,35 m und ist im Bild 2a dargestellt.

Wird dieser Mindestabstand in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe beim Legen von Starkstromkabeln unterschritten, so muss ein Näherungsschutz aus unbrennbarem, bohr- sowie schlagfestem Material (bei Abwasserkanälen aus Gusseisen bzw. Stahl sowie bei allen Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen muss dieser Näherungsschutz zusätzlich elektrisch isolierend wirken) eingebaut werden. Bei grabenlosen Bauweisen ist sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Kräfte auf die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe wirken und keine Hohlräume entstehen. Die oben aufgeführten lichten horizontalen Mindestabstände sind dabei auf jeden Fall einzuhalten.

7.3 Bei Kreuzungen mit Anlagen Dritter (Rohrleitungen, Kabel und Bauwerke) ist ein lichter vertikaler Mindestabstand von 0,30 m zu Anlagen der Berliner Wasserbetriebe einzuhalten (siehe Bild 3). Wird dieser Mindestabstand in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe beim Legen von Starkstromkabeln unterschritten, so muss ein Näherungsschutz aus unbrennbarem, bohr- sowie schlagfestem Material (bei Abwasserkanälen aus Gusseisen bzw. Stahl sowie bei allen Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen muss dieser Näherungsschutz zusätzlich elektrisch isolierend wirken) eingebaut werden. Kreuzungen sind mindestens 0,50 m seitlich von Rohrverbindungen der Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen auszuführen (siehe Bild 4). Bei grabenlosen Bauweisen ist sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Kräfte auf die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe wirken und keine Hohlräume entstehen. Der lichte vertikale Mindestabstand ist dabei auf mindestens 0,50 m zu erhöhen. Kreuzungen mit Versickerungsanlagen sind nicht erlaubt, für Kreuzungen mit Verbindungsrohren des Mulden-Rigolen-Systems gelten die Anforderungen für Kreuzungen mit Abwasserkanälen sinngemäß.

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7.4 Beim Verlegen von Anlagen anderer Leitungsbetriebe ist deren Höhenlage so zu wählen, dass an jeder Stelle die spätere Herstellung von Anschlusskanälen an die Abwasserkanäle ohne Schwierigkeiten möglich ist und deren Instandsetzung ungehindert vorgenommen werden kann.

7.5 Ist das Errichten eines Fundamentes über Trinkwasser-, Abwasserdruckleitungen oder Abwasserkanälen nicht zu umgehen, so ist eine gesonderte Abstimmung hierüber mit den Berliner Wasserbetrieben erforderlich.

7.6 Für Baumpflanzungen gelten die einschlägigen Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz, das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über den Bau und die Unterhaltung von Straßengrün in der jeweils aktuellen Fassung, sowie das Merkblatt DWA-M 162, inhaltlich gleich mit dem Hinweis DVGW GW 125. Zu Hydranten und Absperrarmaturen ist ein Achsabstand zum Baum von mindestens 3,5 m einzuhal- ten. Baumpflanzungen in Versickerungsanlagen sind nicht erlaubt.

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Blattformat: Leitungsauskunft zur Adresse: A3 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 7-13 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 78-80 Berlin-Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24 Maßstab: 1:500 Quelle der Hintergrunddaten: Nur zur Information - keine Baugenehmigung Für Berlin: Geoportal Berlin / ALKIS Gilt nicht als Zustimmung/Abstimmung im Sinnes des Berliner Straßengesetzes Für Brandenburg: Geobasis - DE / LGB - Vertraulich! - Registrierungs-Nr.: erstellt von: erstellt am: Blattzahl Blatt-Nr. 588673 Planung und Bau 25.09.2024 2 1 Geodatenservice PB-G/S
Blattformat: A3Leitungsauskunft zur Adresse: Berlin-Pankow, Mühlenstraße 7-13 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 78-80 Berlin-Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24
Maßstab: 1:500
Quelle der Hintergrunddaten: Für Berlin: Geoportal Berlin / ALKIS Für Brandenburg: Geobasis - DE / LGBNur zur Information - keine Baugenehmigung Gilt nicht als Zustimmung/Abstimmung im Sinnes des Berliner Straßengesetzes - Vertraulich! -
Registrierungs-Nr.: 588673erstellt von: Planung und Bau Geodatenservice PB-G/Serstellt am: 25.09.2024Blattzahl 2Blatt-Nr. 1

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Blattformat: Leitungsauskunft zur Adresse: A3 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 7-13 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 78-80 Berlin-Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24 Maßstab: 1:500 Quelle der Hintergrunddaten: Nur zur Information - keine Baugenehmigung Für Berlin: Geoportal Berlin / ALKIS Gilt nicht als Zustimmung/Abstimmung im Sinnes des Berliner Straßengesetzes Für Brandenburg: Geobasis - DE / LGB - Vertraulich! - Registrierungs-Nr.: erstellt von: erstellt am: Blattzahl Blatt-Nr. 588673 Planung und Bau 25.09.2024 2 2 Geodatenservice PB-G/S
Blattformat: A3Leitungsauskunft zur Adresse: Berlin-Pankow, Mühlenstraße 7-13 Berlin-Pankow, Mühlenstraße 78-80 Berlin-Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24
Maßstab: 1:500
Quelle der Hintergrunddaten: Für Berlin: Geoportal Berlin / ALKIS Für Brandenburg: Geobasis - DE / LGBNur zur Information - keine Baugenehmigung Gilt nicht als Zustimmung/Abstimmung im Sinnes des Berliner Straßengesetzes - Vertraulich! -
Registrierungs-Nr.: 588673erstellt von: Planung und Bau Geodatenservice PB-G/Serstellt am: 25.09.2024Blattzahl 2Blatt-Nr. 2

11 22 DD 33 44 DD 55 P66B-G/S 77 AA33

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Deutsche Bahn AG

www.deutschebahn.com/Eigentumsmanagement

Hinweisblatt

zur Kabel- und Leitungsanfrage bei der Deutschen Bahn AG

25.09.2024

Deutsche Bahn AG Leitungsauskunft 588673 - Temporäre Schulerweiterung Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7-13 Pankow, Mühlenstraße 78-80 Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Ihr geplantes Vorhaben außerhalb von Bahnflächen und Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG und ihrer Konzerngesellschaften (nachfolgend DB genannt) befindet.

Grundsätzlich gehen wir aufgrund der gegebenen Entfernung davon aus, dass ihr Vorhaben kei- nen Einfluss auf den Bahnbetrieb haben wird. Ein sicherer Ausschluss kann unsererseits aller- dings nicht erfolgen. Falls im Baubereich Kabel der DB aufgefunden werden, ist die DB AG, DB Immobilien, unverzüglich zu informieren.

Vorsorglich weisen wir auf Ihre Sorgfaltspflicht als Vorhabensträger hin:

  • Ihre geplanten Maßnahmen dürfen keine negativen Auswirkungen auf Bahnanlagen ha- ben.

  • Bahnübergänge dürfen nicht durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und den Einsatz schwer beladener Baufahrzeuge beeinträchtigt werden.

  • Auf ehemaligen Bahnflächen können sich auch außerhalb ermittelter Zuständigkeitsbe- reiche noch Kabel und Leitungen der DB befinden, die dauerhaft dinglich gesichert und

Deutsche Bahn AG | Sitz: Berlin | Registergericht: Berlin-Charlottenbur- gHRB 50 000 | USt-IdNr.: DE 811569869 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Wer- ner GatzerVorstand: Dr. Richard Lutz (Vorsitz), Dr. Levin Holle, Berthold Huber, Dr. Daniela Gerd tom Markotten, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Evelyn Palla, Dr. Michael Peterson, Martin Seiler

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: www.deutschebahn.com/datenschutz

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als Lasten und Beschränkungen im Grundbuch eingetragen wurden. Die vorliegende Mit- teilung seitens der DB entbindet den Vorhabenträger nicht von seiner Erkundigungs- pflicht über Eintragungen im Grundbuch.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite www.deut- schebahn.com/Kabel_und_Leitungsanfragen

Bei Rückfragen erreichen Sie unsere regionalen Ansprechpartner über unser Kontaktformular www.db.de/immobilienanfrage

Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG DB Immobilien

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DNS:NET Internet Service GmbH · Zimmerstr. 23 · 10969 Berlin Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management DNS:NET Leitungsauskunft FB Hochbau leitunggsauskunft@dns-net.de Storkower Straße 113 Tel.: 0800-10-12-858 10407 Berlin www.dns-net.de

25.09.2024

Portalnummer 588673 Ihr Schreiben vom 25.09.2024

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für die Beteiligung unseres Hauses als Träger öffentlicher Belange im Rahmen Ihres o.g. Bauvorhabens. In dem Baugebiet befinden sich keine Rohr- und Kabelsysteme der DNS:NET. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in der beigefügten Kabelschutzanweisung. Die DNS:NET hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, DNS:NET Internet Service GmbH Team Leitungsauskunft

Anlagen Kabelschutzanweisung

Seiten 1 von 1

DNS:NET Internet Service GmbH T +49 30 66765 0 Geschäftsführer Alexander Lucke Nord/LB Sparkasse Barnim Zimmerstraße 23, 10969 Berlin F +49 30 66765 499 Steuernummer 37/045/46447 BIC NOLADE2HXXX BIC WELADED1GZE Sitz: Bernau bei Berlin info@dns-net.de HRB 11714 FF IBAN DE33 2505 0000 0200 4725 04 IBAN DE67 1705 2000 3000 0337 84 www.dns-net.de Amtsgericht Frankfurt/O.

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Berliner

Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Holzmarktstraße 15-17 - 10179 Berlin

Postanschrift 10096 Berlin Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Abteilung BI-IOS11 Storkower Straße 113 Zentrale Aufgaben 10407 Berlin IPLZ 16200

Ansprechpartner Fr. Barke / Hr. Stefanow Telefon 030 256-30753 / 015158276016 Telefax

E-Mail BVG - Reg.-Nr.: 2024-009876; Portal-ID: 588673 leitungsverwaltungbahnbau @bvg.de Erschließungsmaßnahmen Datum Temporäre Schulerweiterung 26.09.2024 Mühlenstraße 7 - 13 Mühlenstraße 78 - 80 Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Ihr Zeichen Gerald Hildebrandt 25.09.2024 Projektbezeichnung: Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Besucheradresse Herzbergstraße 82-86 10365 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren!

Stellungnahme Bereich Omnibus: Verkehrverbindung Herzbergstr./Siegfriedstr. Die uns überlassenen Unterlagen haben wir geprüft. Gegen die Durchführung der Tram 18, 21, 27, Bus 256 vorgesehenen Arbeiten gemäß den uns zugestellten Planunterlagen bestehen aus unserer Sicht Bedenken. Diese sind auch der Tatsache geschuldet, dass in den übermittelten Plänen keine Verkehrsführung eingetragen ist. Infolge dessen lässt sich eine mögliche Behinderung für unseren Linienverkehr nicht verlässlich Bankverbindungen Berliner Bank abschätzen. BLZ 100 708 48 Konto 510156309 Daher weisen wir vorsorglich auf unseren Omnibuslinienverkehr 155 und BIC DEUTDEB110 insbesondere auf unsere Haltestellen in Ihrem Planbereich hin. Wir gehen davon IBAN DE90 1007 0848 aus, dass Ihre Arbeiten so ausgeführt werden, dass unsere dort verkehrenden 0510 1563 09 Omnibuslinien während der gesamten Bauzeit planmäßig verkehren können und Berliner Sparkasse die Bedienbarkeit sowie Erreichbarkeit der Bushaltestellen jederzeit gewährleistet BLZ 100 500 00 Konto 990003906 ist. Sollten in diesem Zusammenhang Maßnahmen erforderlich werden, die den BIC BELADEBE Omnibuslinienbetrieb beeinträchtigen, bitten wir Sie, Ihrerseits bei Umleitungen IBAN DE47 1005 0000 12 Wochen bzw. bei Haltestellenverlegungen 10 Tage vor Baubeginn einen 0990 0039 06 Ortstermin anzuberaumen. Postbank NL Berlin BLZ 100 100 10 Bitte setzen Sie sich mit unserem Herrn Oehme unter der Tel.-Nr.: 0151 1717 Konto 495-105 BIC PBNKDEFF 5044 (alternativ Herrn Lindemann, Tel.: 0151 2766 1500 oder Herrn Giebler, Tel.: IBAN DE89 1001 0010 0151 2766 8308) in Verbindung. 0000 4951 05

Aufsichtsratsvorsitz Handelsregister Zentrale Gläubiger-ID: Senatorin Franziska Giffey Berlin AG Telefon: +49 30 256-0 DE75BVG00000050320 Vorstand Charlottenburg Telefax: +49 30 256-49256 Henrik Falk (Vorsitzender), HRA 31152 BVG Call Center: 030 19 44 9 Dr. Rolf Erfurt, Jenny Zeller info@bvg.de - www.BVG.de Seite 1

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Mit freundlichen Grüßen Zentrale Leitungsverwaltung

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info@primagas.de • www.primagas.de PRIMAGAS Hotline: 0800 - 84 85 555* *Mo. – Fr., 8 – 18 Uhr, gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und dt. Mobilfunknetz

PRIMAGAS Energie GmbH • Luisenstraße 113 • 47799 Krefeld

Antrags-Nr. 588673 Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Manage- ment FB Hochbau Es betreut Sie Leitungsauskunft Storkower Straße 113 Luisenstr. 113 10407 Berlin 47799 Krefeld Fon: 02151 – 85 21 16 Fax: 02151 – 85 23 10

Datum 25.09.2024

PRIMAGAS Leitungsauskunft Projektbezeichnung: Temporäre Schulerweiterung Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7-13 Pankow, Mühlenstraße 78-80 Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass durch das oben genannte Vorhaben keine Flüssiggas-Versorgungslei- tungen im öffentlichen Bereich der PRIMAGAS Energie GmbH berührt werden.

Sollte sich ein Flüssiggasbehälter auf dem angefragten Grundstück befinden, so wenden Sie sich bitte an den Eigentümer des angefragten Grundstückes.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf deshalb keiner Unterschrift.

Freundliche Grüße

PRIMAGAS Energie GmbH Leitungsauskunft

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Tyczka Energy GmbH, Postfach 1220, 82523 Geretsried

Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Geretsried, 25.09.2024 Storkower Straße 113 Tyczka Energy GmbH Fachbereich Gasnetze 10407 Berlin Blumenstraße 5 82538 Geretsried Fon 0341 44641-815 leitungsauskunft@tyczka.de www.tyczka.de

Portalnummer [588673]

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tyczka Energy GmbH betreibt in der Bundesrepublik Deutschland Gasnetze im öffentlichen und privatem (nicht öffentlichen) Raum.

Im markierten Bereich Ihrer Anfrage liegen keine Gasversorgungsleitungen der Tyczka Energy GmbH im öffentlichen Raum.

Die Leitungsauskunft hat eine Gültigkeit von 3 Montanen ab Ausstellungstag.

Sollte der Geltungsbereich Ihrer Auskunftsanfrage verändert werden oder sich der Ausführungszeitraum über die 3 Monate hinaus verschieben, ist der Vorgang erneut zur Erteilung einer Auskunft vorzulegen.

Freundliche Grüße

Tyczka Energy GmbH

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Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Externe Webauskunft

Beta-Strasse 6-8

85774 Unterföhring

Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Storkower Straße 113 10407 Berlin Unterföhring, 25.09.2024

Auftrags-ID: 588673

Trassenauskunft der Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Gerald Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Die von Ihnen gewünschte Planauskunft entnehmen Sie bitte den beigefügten PDF-Dateien. Bei einer komplett weißen Planauskunft, wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt im Leitungsauskunftsportal der infrest.

Eine Planauskunft ohne Leitungsdaten entspricht einer Negativauskunft.

Mit dem Schreiben erhalten Sie neben dieser Information auch

  • die Erläuterungen zu den Plansymbolen (Zeichenerklaerung.pdf)
  • die aktuell gültige Kabelschutzanweisung (Kabelschutzanweisung.pdf)

zur Kenntnis und Beachtung.

Die hier zur Verfügung gestellten Trasseninformationen stellen ausschließlich die Kabel Deutschland Infrastruktur dar. Informationen zu Trassenverläufen der Vodafone GmbH werden nicht bereitgestellt und müssen separat bei den zuständigen Kollegen der Vodafone GmbH angefragt werden.

Sollte es sich bei Ihrer Planung um ein größeres Vorhaben handeln, so ist ggf. eine Koordinierung des weiteren Vorgehens notwendig. Für die Bearbeitung dieser Koordinierungsanfragen bzw. Stellungnahmen seitens Vodafone Kabel Deutschland stellen Sie bitte eine Anfrage auf Zu-/ Abstimmung an: TDRA-O-.Schwerin@Vodafone.com.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Vodafone Kabel Deutschland GmbH Hausanschrift Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring Bankverbindung Deutsche Bank, IBAN DE48380700590044577500, BIC DEUTDEDK380 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 145 837, Sitz der Gesellschaft Unterföhring, USt-IdNr. DE813 702 351 Geschäftsführer Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Gerhard Mack, Dr. Andreas Siemen

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 1 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 2 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 3 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 4 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 5 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Trassenauskunft Koordinaten Plan in GK 3

Plan: 6 von 6 Lokation: Pankow, Mühlenstraße 7 - 13 , Pankow, Mühlenstraße 78 - 80 , Pankow, Neue Schönholzer Straße 23 - 24 Erstellt am: 25.09.2024, 13:40:51

Vorgangsnummer: 588673

Wichtige Information für alle Nutzer: Die Planauskunft besitzt eine Gültigkeit von 8 Wochen, ausschlaggebend ist hierbei der Tag des Abrufs durch den Nutzer / die Nutzerin. Alle dargestellten Anlagen können nur die ungefähre Lage wiedergeben. Auskünfte zu Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter werden durch diese nicht ersetzt. Auch Anlagen der Vodafone GmbH sind in dieser Auskunft nicht enthalten. Weitergabe an Dritte oder deren Einsichtnahme ist nicht zulässig, nach Ablauf der Gültigkeit sind alle Maßstab: 1:500 Planwerke zu vernichten. Im Schadensfall bitten wir Sie, diesen umgehend an die Servicenummer 030 / 7130 210 90 oder an die E-Mail: technikline@Kabeldeutschland.de zu melden. (Keine Angabe der Kundennummer erforderlich!) Die beiliegende Kabelschutzanweisung ist gesondert zu beachten!

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Erklärungen der Zeichen und

Abkürzungen in den Lageplänen der

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

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Unterirdisch bzw. oberirdisch geführte Telekommunikationsanlagen

Kabelschacht mit einer Einstiegsöffnung (Deckel)

Kabelkanal aus 2x3 Kunststoffrohren (lichte Weite 100mm)

Kabelkanal aus Betonformstein(en) mit zwei Zugöffnungen

Abzweigkasten

Querschnittsbild der in einer Trasse verlaufenden 40 Fernmeldeanlagen hier: Zwei Erdkabel und drei Kunsstoffrohre (lichte Weite 40 mm)

Unterbrechungsstelle in einer Kabelrohranlage

Im Erdreich verbliebener Teil eines aufgegebenen Kabelschachtes

Rohrende

Blatt 2 von 5

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Unmittelbar im Erdreich ausgelegtes Telekommunikationskabel mit Mauerziegel oder Abdeckplatten

Unmittelbar im Erdreich ausgelegtes Telekommunikationskabel mit Kabelabdeckhauben

Gelbes Trassenband über zwei Erdkabeln als Warnschutz

6,5 Zwei Kabelschutzrohre aus Kunststoff, Stahl oder Asbestzement, ab der Strichellinie 6,5m lang

T BP Kabelmarke (aus Kunsstoff) oder Kabelmerkstein (aus Beton)

Kennzeichnung der Einmessachse durch eine Strichlinie, auf die alle Abstandsmaße zum Kabelverband (Kabel Nr.4 4 5 6 bis 6) bezogen sind

Hinweis auf Gefährdung sowie der Grenzwert nach VDE 800, Teil 3 überschritten wird

Verbindungsmuffe 8 im Kabel Nr. 6 8(6)

9(6) Abzweiger 9 im Kabel Nr. 6

M Übergangspunkt auf oberirdisch geführte Kabel

Blatt 3 von 5

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Gehäuse mit BK - Einrichtungen verschiedener Funktion

Übergabepunkt in oder an einem Gebäude

Übergabepunkt in Säule S

Übergabepunkt an Leitungsmast M

Lediglich die in den Plänen vermerkten Maße (nicht die zeichnerische Darstellung) geben einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen.

An Kabelkanälen beziehen sie sich auf die Mitte der Abdeckungen (Deckel).

Alle Maße sind in Metern vermerkt.

Kreuzungen und Näherungen von Stromkabeln und Rohrleitungen sind nur eingezeichnet worden, soweit sie bei Arbeiten an den Telekommunikationsanlagen vorgefunden wurden oder in anderer Weise nachträglich bekanntgeworden sind.

Farbliche Kennzeichnung der Rohr- oder Erdtrassen

KDG-Rohrtrasse

KDG-Rohr- oder Erdtrasse der Netzebene „NE4a“

Kabel KDG in Rohrtrasse der DTAG

Kabel KDG in Rohrtrasse der DTAG

Kabel KDG in Erdtrasse

Gemietete Rohrtrasse von Drittanbietern

Blatt 4 von 5

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Oberflächenmerkmale (Abkürzungen)

Ackk Ackerkante Rwg Radweg

Bdst Bordstein Tkst Tankstelle

Betk Betonkante TP Trigonometrischer Punkt

Bmr Baumreihe VP Vermessungspunkt

Bw Bahnwärterhaus Wgk unbest unbestimmte Wegekante

Fbk Fahrbahnkante Wgk unreg unregelmäßige Wegekante

Gy Gully(Senkschacht) Wgrd Wegrand

Hy Hydrant Wgw Wegweiser

Ot Ortstafel

Stand: September 2015

Blatt 5 von 5

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Vodafone West GmbH | Ferdinand-Braun-Platz 1 | D-40549 Düsseldorf Abteilung: Planauskunft

E-Mail: UM.Planauskunft@Vodafone.com

Gerald Hildebrandt Storkower Straße 113 10407 Berlin

Datum: 25.09.2024 Gültig bis: 23.10.2024

Unser Zeichen: 20240925_1373_V01

Ihr Zeichen: Ansprechpartner (in): EMail Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweiterung MühlenstraßeHildebrandt Gerald.Hildebrandt@ba-pankow.berlin.de

Planauskunft

Eingang Plananfrage am: 25.09.2024 14:39:58

Ort der Aufgrabung: k.A.

Wir weisen darauf hin, dass im angefragten Bereich Glasfaser-Kabel von Fremdfirmen liegen. Bitte beachten Sie beiliegendes Kartenmaterial und die Kabelschutzanweisung. Wir weisen darauf hin, dass sich im angefragten Bereich Versorungsanlagen anderer Unternehmen befinden könnten und bitten um besondere Vorsicht. Bitte beachten Sie beiliegendes Kartenmaterial und die Kabelschutzanweisung.

Die Planauskunft gilt für ganz Deutschland im Auftrag der Vodafone GmbH und Vodafone West GmbH. Für weitere Vodafone-Gesellschaften ist ein zusätzliche Planauskunft einzuholen über: https://immobilienwirtschaft.vodafone.de/hilfe/planauskunft/

Herzliche Grüße

Ihre Planauskunft der Vodafone GmbH und Vodafone West GmbH

Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1, D-40549 Düsseldorf Vodafone West GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1, D-40549 Düsseldorf Postfach: D-40543 Düsseldorf Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 95209 Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38062 Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Steuernummer: 103/5700/2180 Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, WEEE-Reg.-Nr.: DE 91435957 Geschäftsführer/innen: Marcel de Groot, Carmen Velthuis, Ulrich Irnich Geschäftsführer/innen: Philippe Rogge (Vorsitzender), Marcel de Groot, Vorsitzende des Aufsichtsrats: Stefanie Reichelt Tanja Richter, Alexander Saul, Carmen Velthuis, Felicitas von Kyaw

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Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung) Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01 seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719 dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Erstellungszeit: 25.09.2024 14:39:59 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:1 Einstiegsadresse:k.A. Maßstab: Thema: N 1 : 501 Basiskarten VFDE
Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung)Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG erung Mühlenstraße
Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01
Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719
Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweit
Erstellungszeit: 25.09.2024 14:39:59 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:1
Einstiegsadresse:k.A.N
Maßstab: Thema: 1 : 501 Basiskarten VFDE

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Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung) Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01 seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719 dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Erstellungszeit: 25.09.2024 14:39:59 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:1 Einstiegsadresse:k.A. Maßstab: Thema: N 1 : 501 Trassennetz VFDE
Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung)Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG erung Mühlenstraße
Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01
Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719
Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweit
Erstellungszeit: 25.09.2024 14:39:59 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:1
Einstiegsadresse:k.A.N
Maßstab: Thema: 1 : 501 Trassennetz VFDE

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Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung) Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01 seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719 dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Erstellungszeit: 25.09.2024 14:40:32 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:2 Einstiegsadresse:k.A. Maßstab: Thema: N 1 : 501 Basiskarten VFDE
Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung)Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG erung Mühlenstraße
Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01
Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719
Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweit
Erstellungszeit: 25.09.2024 14:40:32 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:2
Einstiegsadresse:k.A.N
Maßstab: Thema: 1 : 501 Basiskarten VFDE

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Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung) Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann Vorgangsnummer: 20240925_1373_V01 seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719 dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße Erstellungszeit: 25.09.2024 14:40:33 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:2 Einstiegsadresse:k.A. Maßstab: Thema: N 1 : 501 Trassennetz VFDE
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Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719
Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweit
Erstellungszeit: 25.09.2024 14:40:33 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:2
Einstiegsadresse:k.A.N
Maßstab: Thema: 1 : 501 Trassennetz VFDE

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Planauskunft(Zeichenerklärung siehe Kabelschutzanweisung)Hinweis: Die angezeigten Informationen sind nur zur allgemeinen Referenz bestimmt. Hinsichtlich Lagegenauigkeit und Aktualität kann seitens Vodafone keine Garantie übernommen werden.Im Falle von Grabungen oder sonstiger Arbeiten ausserhalb der markierten Trassen dürfen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. BEACHTEN SIE BITTE DIE KABELSCHUTZANWEISUNG erung Mühlenstraße
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Rufnummer bei Kabelschäden: 0800 / 8888 719
Projekt-Titel: Temporäre Schulerweiterung / Temporäre Schulerweit
Erstellungszeit: 25.09.2024 14:41:04 Gültig bis: 23.10.2024 Blatt:
Einstiegsadresse:k.A.N
Maßstab: Thema: 1 : 2000 OpenStreetMap

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Signaturenkatalog

Betriebsmittel Gas

Linienarten

ETL PN 40, Leitungsabschnitt 1 bis 4 bar Feldleitung PN 160 in Betrieb, lageunsicher

Leitungsabschnitt > 4 bar Leitungsabschnitt 0,1 bis 1 bar in Betrieb in Betrieb, lageunsicher

Leitungsabschnitt 1 bis 4 bar Leitungsabschnitt < 0,1 bar in Betrieb in Betrieb, lageunsicher

Leitungsabschnitt 0,1 bis 1 bar Kabel in Betrieb

Leitungsabschnitt < 0,1 bar Schutzrohr in Betrieb

Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt in Planung außer Betrieb

Darstellung Fremdleitung im Bestandsplan

Sonstige Symbole/Beschriftungen

Dimension und Material in 200St Armatur (Versorgungsleitung) der Farbe der Druckstufe

SPPff Station Schilderpfahl

Gasleuchte D1.0 Deckungsangabe in [m]

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Signaturenkatalog Betriebsmittel Strom NBB

Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung

0,4 kV Erdkabel 20 kV Erdkabel

0,4 kV Erdkabel 20 kV Erdkabel außer Betrieb außer Betrieb

Freileitung Erdung

Freileitung Leitungsabschnitt außer Betrieb in Planung

Signaturenkatalog Betriebsmittel Trinkwasser NBB

Symbol Beschreibung

Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt in Betrieb außer Betrieb

Leitungsabschnitt in Planung

Signaturenkatalog Betriebsmittel Fernwärme NBB

Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung

Leitungsabschnitt Reduzierung Vorlauf Vorlauf in Betrieb in Betrieb

Leitungsabschnitt Reduzierung Rücklauf Rücklauf in Betrieb in Betrieb

Leitungsabschnitt Reduzierung außer Betrieb außer Betrieb

Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt Kanal in Planung

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Leitungsschutzanweisung

Freistellungsvermerk

Entstörungsdienst der NBB

(Zentrale Meldestelle)

 030 787272

Tag und Nacht erreichbar

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorbemerkungen .................................................................................................................... 3

2 Leitungsnetz der NBB ............................................................................................................. 5

2.1 Erdgastransport- und Feldleitungen ............................................................................. 5

2.2 Maßnahmen vor Baubeginn ......................................................................................... 6

2.3 Maßnahmen während der Baudurchführung .............................................................. 6

3 Besondere Sicherungsmaßnahmen ....................................................................................... 8

4 Freistellungsvermerk............................................................................................................... 9

Anhang 1

Zusammenfassung der zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Erdgastransport- und Feldleitungen

Anhang 2

Zusammenfassung der Sofortmaßnahmen bei Beschädigungen

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1 Vorbemerkungen

Überall in der Erde können Versorgungsanlagen liegen. Eine Beschädigung führt zu Unterbrechungen der Gasversorgungsanlagen (Gasleitungen, Armaturen, Einrichtungen des Kathodischen Korrosionsschutzes, Gas-Druckregelanlagen, Schalt- und Messschränke) und der Kabel der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Personen, die Gasversorgungsanlagen beschädigen, befinden sich in unmittelbarerLebensgefahr.

Achtung: VORSICHT bei Erdarbeiten jeder Art!

Insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen und Spundwänden muss man damit rechnen, auf Gasleitungen und Kabel zu stoßen und sie zu beschädigen.

Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers

Jeder Bauunternehmer hat bei Durchführung der ihm übertragenen Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern.

Die Anwesenheit eines Beauftragten der NBB auf der Baustelle lässt die Eigenverantwortlichkeit des Bauunternehmers in Bezug auf die von ihm verursachten Schäden unberührt.

Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, etc.) und die geltenden Technischen Regelwerke des DVGW (z. B. GW 118, GW 315, etc.) sind zu beachten.

Erkundigungspflicht

Im Hinblick auf die Erkundigungs- und Sicherungspflicht von Bauunternehmen bei der Durchführung von Bauarbeiten ist rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, bei den Versorgungsunternehmen eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Bau- bzw. Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsanlagen einzuholen. Informationen über die zuständigen Versorgungsunternehmen der Leitung können beim Grundstückseigentümer bzw. beim Baulastträger erfragt werden. Im Rahmen von Bauarbeiten, welche die Feldleitungen berühren oder im Bereich der Feldleitungen durchgeführt werden, ist die Betriebsleitung des Erdgasspeichers Berlin bereits in der Planungsphase zu beteiligen. (Feldleitungen siehe auch Kapitel 2.1)

Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Pläne neuesten Standes vorliegen. Erkundigungen an anderer Stelle sind nicht ausreichend. Es spielt dabei keine Rolle, ob in privaten oder öffentlichen Grundstücken gearbeitet wird.

Lage der Versorgungsanlagen

Angaben über die Lage der Versorgungsanlagen sind unverbindlich und entbinden die bauaus- führende Firma nicht von der Erkundigungspflicht. Gasleitungen und Kabel der NBB sind ohne Abdeckung im Erdboden verlegt und haben somit gegen mechanische Beschädigungen keinen besonderen Schutz.

Armaturen, Straßenkappen und sonstige zur Versorgungsanlage gehörende Einrichtungen müssen stets zugänglich bleiben. Hinweisschilder oder andere Markierungen dürfen ohne Zustimmung des Versorgungsunternehmens nicht verdeckt, nicht versetzt oder entfernt werden.

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Versorgungsanlagen dürfen nicht überbaut werden. Dieses gilt auch für fliegende Bauten, Materiallager, Dauerstellplätze (Container u. a.) und Baumpflanzungen.

Werden Gasversorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die in keinem Plan eingezeichnet sind, angetroffen bzw. freigelegt, so ist die NBB unverzüglich zu verständigen. Die Arbeiten sind in diesem Bereich zu unterbrechen, bis mit der NBB Einvernehmen über das weitere Vorgehen hergestellt ist.

Beschädigungen sind sofort der NBB zu melden!

Beschädigungen von Versorgungsanlagen sind sofort dem Entstörungsdienst der NBB mit Beschreibung des Schadensfalles unter Angabe des Bezirkes bzw. Ortes, Ortsteiles, Straße und ggf. Hausnummer sowie Art und Umfang der Beschädigung zu melden.

Meldung: Gasausströmung 030 787272

Wenn eine Gasleitung so beschädigt worden ist, dass Gas austritt, sind sofort alle erforderlichen Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen.

Vorsicht: Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Zündquellen (z. B. offenes Feuer, Schneid- und Schweißarbeiten, alle elektrischen Geräte, Baustellenbeleuchtung) vermeiden! Baumaschinen- und Fahrzeugmotoren abstellen! Nicht rauchen!

Bei Feststellung von stärkerem Gasaustritt oder Gas in Hohlräumen oder Gebäuden sind zusätzlich Feuerwehr und Polizei zu benachrichtigen.

Meldung: Gasausströmung im Gebäude 030 787272

Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, sind Fenster und Türen zur Durchlüftung zu öffnen. Die Hausklingel darf nicht betätigt werden(Zündgefahr!).

Wird eine Hausanschlussleitung durch Bauarbeiten angehoben oder aufgrund anderer Umstände stark beansprucht, können Schäden an den Leitungsanlagen im Haus eintreten. Kann ein Schaden nicht ausgeschlossen werden, ist eine Überprüfung der Leitungsanlagen durchzuführen.

Auch wenn kein Gasgeruch wahrnehmbar ist, ist der Entstörungsdienst der NBB vorsorglich zur Überprüfung aller Leitungsanlagen anzurufen und abzufordern.

Werden Gasleitungen stark beschädigt, ist zur Begrenzung des Gasaustrittes zweckmäßig die Schadenstelle sofort mit Erdboden zu bedecken.

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Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche

Verstöße eines Unternehmens gegen die obliegende Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und können darüber hinaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.

2 Leitungsnetz der NBB

Die NBB betreibt ein Gasversorgungsnetz im Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckbereich von ca. 14.200 km in den Dimensionen bis zu DN 1.200 und ca. 360.000 Hausanschlüsse sowie diverse Gasdruckregelanlagen und andere technische Einrichtungen in den Werkstoffen Grauguss, Stahl, PVC und Kunststoff (PE 80 und PE 100). Wir weisen daraufhin, dass in der die Leitung umgebenden 30 bis 50 cm Zone auch mit abzweigenden Rohrstutzen und Rohrverschlüssen zu rechnen ist.

2.1 Erdgastransport- und Feldleitungen

Im Netzgebiet Berlin sind die Erdgastransportleitungen DN 600 Stahl PN 40 und die Erdgasfeldleitungen (Unter-Tage-Erdgasspeicher) DN 300 Stahl PN 160 zu beachten.

Die Erdgasfeldleitungen befinden sich in den Stadtbezirken Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau. In den Straßen Am Postfenn (22 bis Scholzplatz), Scholzplatz - Heerstraße (zwischen Scholzplatz und Brandensteinweg), Havelchaussee (Bereich Stößenseebrücke einschl. Böschungsbereiche), Stößensee (Rohrdüker), Brandensteinweg und Glockenturmstraße (zwischen Heerstraße und Glockenturmbrücke). Die Erdgasfeldleitungen verbinden die Betriebseinrichtungen des Unter-Tage-Erdgasspeichers miteinander.

Für die mit hohen Drücken betriebenen Erdgastransport- und Feldleitungen, besteht ein besonderes Sicherheitsbedürfnis. Bevor mit Bauarbeiten in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen begonnen werden darf, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

Nach Versendung der Aufgrabemeldung durch den Auskunftsersuchenden ist vor Baubeginn ein Ortstermin mit dem zuständigen Bezirksbauleiter zu vereinbaren. In einem Protokoll sind die Abstimmungen zur örtlichen Lage, zur Bauweise, zum beabsichtigten Bauablauf und den erforderlichen Schutzmaßnahmen festzuhalten.

Sofern eine Grabenwache als Auflage bereitgestellt werden muss, kann dieses innerhalb einer 10- Arbeitstagefrist erfolgen. Bei Nichteinhaltung der abgestimmten Verfahrensweise behält sich die NBB vor, die Bauarbeiten wegen Gefährdung der Erdgastransport- und Feldleitungen zu sperren und daraus resultierende Mehrkosten vom Verursacher zu berechnen. Die Trassen der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind vor Baubeginn und für die Dauer der Baudurchführung durch den Auskunftsersuchenden zu kennzeichnen. Dieses gilt ausnahmslos für alle Baumaßnahmen.

Änderungen aus dem festgelegten Protokoll bedürfen einer neuen örtlichen Einweisung durch den Rohrnetzkontrolleur. Dieses ist ebenfalls protokollarisch festzuhalten. Während der Durchführung von Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beachten:

Innerhalb eines Schutzbereiches von 1,5 m beiderseits der Rohrachse der Erdgastransportleitung und deren Armaturengruppen, sowie innerhalb eines Schutzstreifenbereiches von 5,0 m beiderseits der Rohrachse der Feldleitungen und deren Armaturengruppen dürfen Bauarbeiten jeglicher Art nur bei Anwesenheit eines Beauftragten des Netzbetreibers begonnen und durchgeführt werden. Bei Mantelrohrpressungen beträgt der Schutzbereich 1,5 m bei der

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Erdgastransportleitung und der Schutzstreifenbereich bei den Feldleitungen 4,0 m jeweils beiderseits der Rohrachse. Dieses gilt auch für den weiträumigen Bereich der Armaturengruppen. Hier befinden sich oberirdische Aufbauten (Schränke u. a.), die mit unterirdischen Mess- und Steuerleitungen verbunden sind.

Zu den Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sollen Baumaßnahmen einen möglichst großen Abstand halten. Die Erdgastransport- bzw. Feldleitungen dürfen bei Aufgrabungen (ausgenommen Grabenkreuzungen) nicht freigelegt werden. Wenn Kreuzungsbereiche nicht ohne Arbeitsunterbrechung wieder zu verfüllen sind, müssen die freigelegten Leitungsteile von oben durch feste Baugrubenabdeckungen und gegebenenfalls seitlich vor Beschädigungen geschützt werden.

Bei Durchörterungen im Bereich der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind in Abhängigkeit von den vorgesehenen Verfahren und Querschnitten Sicherheitsabstände einzuhalten, die auch unter ungünstigen Bedingungen eine Beschädigung der Leitungen ausschließen. Dieses ist im Vorfeld mit der NBB abzustimmen; daraus resultierend kann eine offene Kreuzung beauflagt werden. Erforderlichenfalls wird die NBB die Herstellung von Kontrollschlitzen im gefährdeten Bereich vor der Leitung als Auflage erteilen.

2.2 Maßnahmen vor Baubeginn

Die Ausführung aller Aufgrabungen und Baumaßnahmen sind der NBBmindestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Die Aufgrabemeldung ist an Planauskunft@nbb- netzgesellschaft.de oder per Fax an: (030) 81876 2729 zu senden. Als Nutzer des Leitungsauskunftsportals unter www.infrest.de kann die Aufgrabemeldung auch direkt über das Portal versendet werden.

2.3 Maßnahmen während der Baudurchführung

Die Beauftragten der NBB haben das Recht, Baustellen jederzeit zur Kontrolle der Gasversorgungsanlagen zu betreten und Anweisungen zum Schutz der Anlagen zu geben.

Die NBB hat das Aufsichtsrecht; den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Die NBB kann unsachgemäße Sicherungseinrichtungen den Erfordernissen entsprechend herrichten oder herrichten lassen und festgestellte Schäden selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Die Kosten, sofern die getroffenen Maßnahmen im ursächlichen Zusammenhang mit den Bauarbeiten stehen, gehen zu Lasten des Bauherrn bzw. der ausführenden Unternehmen.

Bei Verlegungen innerhalb von Ortslagen in öffentlichen Verkehrsflächen sind zu Leitungen der NBB folgende lichte Mindestabstände einzuhalten:

  • bei Parallelführung 0,4 m

  • bei Kreuzungen in offener Bauweise 0,2 m

  • bei Rohrverbindungen (Muffen und Flansche) mindestens 0,5 m

  • bei Parallelverlegungen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen beträgt der lichte Abstand zu einer Gashochdruckleitung mindestens 2,0 m

  • bei Näherungen an die Erdgastransport- und Feldleitungen sind Abstandsmaße protokollarisch festzulegen

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Sollte es aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, o. g. Abstände einzuhalten, müssen besondere Schutzmaßnahmen vereinbart und protokolliert werden. Bei kreuzenden Starkstromkabeln sind zu den NBB-Anlagen Isolierschutzplatten durch den Verursacher einzubauen.

Bei Unterschreitung der Abstände aus der GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich von unterirdischen Versorgungsleitungen“ sind PVC-Baumschutzplatten oder eine Folie mit einer Mindestwanddicke von 2 mm durch den Verursacher einzubringen.

An Gasleitungen dürfen keine Lasten angehängt werden. Es ist untersagt, Gasleitungen zu verbohlen oder diese in anderer Weise zu belasten.

Gasrohrnetzanlagen dürfen nicht als Erdungsanlagen (z. B. für Blitzableitungen, Baumaschinen oder elektrische Anlagen) benutzt werden.

Gasleitungen aus Stahlrohr sind zum Schutz gegen Korrosion (passiver Korrosionsschutz) mit einer Umhüllung aus bitumengetränktem Gewebe oder Kunststoff (PE) umgeben, die schon bei geringer mechanischer Beanspruchung beschädigt werden kann.

Alle Hochdruck-Stahlleitungen verfügen über einen aktiven Kathodischen Korrosionsschutz (KKS).

Eine fehlerfreie Rohrumhüllung ist die wichtigste Voraussetzung für die Vermeidung von Korrosionsschäden. Ebenso gefährdet sind Gasleitungen aus PE-Rohren. Oberflächenbeschädigungen an PE-Rohren können zum Versagen der Leitungen führen.

Vor dem Verfüllen freigelegter Leitungen hat sich der Bauunternehmer davon zu überzeugen, dass die Rohrumhüllung bzw. die Oberfläche unbeschädigt ist. Schäden an der Umhüllung von Stahlleitungen und Oberflächenbeschädigungen an PE-Rohren beseitigt die NBB unverzüglich und kostenlos, sofern die NBB „Zentrale Meldestelle“ bei Feststellung unverzüglich telefonisch Kenntnis erhält, 030 787272.

Kabelanlagen sind in der vorgefundenen Lage zu belassen. Veränderungen sind unzulässig. Werden Kabelanlagen beschädigt, ist die Einsatzplanung der NBB unverzüglich telefonisch unter  030 81876 1890 zu benachrichtigen. Schäden an der Kabelummantelung werden kostenlos beseitigt, sofern die NBB „Zentrale Meldestelle“ vor der Grabenverfüllung Kenntnis erhält,  030 787272. Werden Kabelanlagen durchtrennt, wird eine Weiterberechnung nach dem Verursacherprinzip von Seiten der NBB vorgenommen.

Beim Verfüllen von Baugruben und Gräben sind Gasrohrnetzanlagen (Rohrleitungen und Kabel) mit geeignetem steinfreiem Boden zu unterstopfen und lagenweise bis 30 cm über Scheitel einzubetten. Für das Verfüllen von Baugruben und Gräben sind die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen” (ZTV A-StB) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.

Die Benutzung von maschinellen Verdichtungsgeräten ist nur erlaubt, wenn die Gasrohrnetzanlagen nicht gefährdet werden.

Beim Einbau von Kabelbetonkanälen oder massiven Kabelpaketen ist für die Herstellung von Gashausanschlussleitungen entsprechend der Tiefenlage der Gasversorgungsleitung ein mindestens 30 cm hoher Zwischenraum freizuhalten.

Leitungsanlagen müssen eine Überdeckung von mindestens 50 cm aufweisen, um Beschädigungen zu vermeiden.

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3 Besondere Sicherungsmaßnahmen

Gasrohrnetzanlagen aus Grauguss sind bei der Durchführung von Bauarbeiten bruchgefährdet, wenn ihr Auflager entfernt bzw. durch Bodensetzungen gestört wird oder starke Erschütterungen (z. B. Rammarbeiten) einwirken.

Gefährdete Graugussleitungen sind deshalb zu Lasten des Verursachers auszuwechseln. Die Leitungsauswechselungen müssen vor Baubeginn durchgeführt werden. Das Aufhängen oder Unterfangen von Leitungen aus Grauguss in Längsrichtung von Gräben ist nicht zulässig.

Unter folgenden Gegebenheiten ist eine Auswechselung von Graugussleitungen erforderlich:

 Wenn Gasleitungen in Längsrichtung geplanter Gräben freigelegt werden müssen oder im setzungsgefährdeten Bereich liegen und das Auftreten gefährlicher Bodensetzungen nicht ausgeschlossen werden kann.

 Wenn Aufgrabungen Graugussleitungen bis einschließlich DN 155 kreuzen, die freizulegende Leitungslänge mehr als 1,50 m beträgt und durch die Aufgrabung der Leitung das Auflager entzogen wird.

 Wenn bei Baugruben für Tunnelbaumaßnahmen und anderen Bauwerken Leitungsanlagen freigelegt werden müssen oder im setzungsgefährdeten Bereich liegen. Die Umverlegung ist möglichst außerhalb des setzungsgefährdeten Bereiches durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind gegebenenfalls im ungefährdeten Bereich Absperrvorrichtungen zur Begrenzung möglicher Gefahren bei Leitungsbeschädigungen einzubauen.  Wenn bei Ramm- und Sprengarbeiten Graugussleitungen starken Erschütterungen ausgesetzt sind.

Das Freilegen, Aufhängen oder Unterfangen von Hochdruck-Erdgasleitungen ist auszuschließen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, müssen diese Anlagen durch feste Einkastelungen vor Beschädigungen geschützt werden. Ist dies nicht möglich, sind Laufstege für Inspektionen vorzusehen. Zur Gefahrenbegrenzung müssen unter Umständen außerhalb der Baumaßnahme Absperrvorrichtungen eingebaut werden. Erforderlichenfalls sind vor Beginn der Baumaßnahme Umverlegungen durchzuführen. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranlassers.

Gasrohrnetzanlagen (Stahl- und PE-Leitungen) können in Baugruben und Gräben erschütterungsfrei und isoliert an Stahlkonstruktionen aufgehängt werden. Zur besseren Verteilung der Auflagerkräfte und Schonung der Rohrumhüllung sind den jeweiligen Rohrabmessungen angepasste Auflagerkonstruktionen zu verwenden. Die Aufhängung am Grabenverbau ist nicht zulässig.

Die Aufhängungen dürfen erst entfernt werden, wenn die Leitungen auf einem setzungsfreien Untergrund aufliegen.

In Bezug auf im Erdreich liegende Tiefenanoden des Kathodischen Korrosionsschutzes sind starke Erschütterungen durch Ramm- und Sprengarbeiten auszuschließen.

Bei der Errichtung stromführender Anlagen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Eintritt von Fremd- und Streuströmen in Gasrohrnetzanlagen zu verhindern.

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4 Freistellungsvermerk

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den beigefügten Planunterlagen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der Lage und Verlegetiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden.

Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und daher nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf aufgrund von Erdbewegungen, auf die das Versorgungsunternehmen keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen ist in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o. a.) festzustellen. Bei nicht bekannter Lage der Leitung ist auf den Einsatz von Maschinen zu verzichten. Die abgegebenen Planunterlagen geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer das Antwortschreiben mit aktuellen Planunterlagen vor Ort vorliegt. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen, so dass mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Stillgelegte Leitungen sind in den Plänen nicht oder nur unvollständig enthalten.

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Anhang 1 Zusammenfassung der zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Erdgastransport- und Feldleitungen

1 Für die mit hohen Drücken betriebenen Erdgastransport- und Feldleitungen, besteht ein besonders großes Sicherheitsbedürfnis.

Bei unsachgemäßer Behandlung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen besteht für das BaustellenpersonalLebensgefahr!

2 Bei Näherungen an die Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind die im Einzelfall schriftlich von der NBB erteilten Auflagen zu beachten.

3 Zu den Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sollen Baumaßnahmen einen möglichst großen Sicherheitsabstand halten. Die üblichen Sicherheitsabstände zu unterirdischen Leitungen sind für den Schutz der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen nicht ausreichend. Die NBB wird im Einzelfall besondere Auflagen erteilen.

4 Bevor mit Bauarbeiten in der Nähe der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen begonnen werden darf, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Nach Versendung der Aufgrabemeldung ist vor Baubeginn mit dem Bezirksbauleiter der NBB ein Ortstermin zur Abstimmung der örtlichen Lage, der Bauweise, des beabsichtigten Bauablaufes und der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu vereinbaren.

  • Vor Baubeginn ist die Trasse zu kennzeichnen.

  • Diese Maßnahmen haben der Bauherr oder dessen Beauftragte zu veranlassen.

5 Während der Durchführung von Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen und deren Armaturengruppen nebst oberirdischen Aufbauten sind folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • Die Trassenkennzeichnung muss für die Dauer der Baudurchführungen erhalten bleiben.

  • Ergeben sich für die im Bau befindlichen Anlagen Trassenänderungen, dürfen diese erst nach örtlicher Abstimmung mit Beauftragten der NBB durchgeführt werden.

  • Innerhalb eines Schutzbereiches von 1,5 m beiderseits der Rohrachse der Erdgastransportleitung und deren Armaturengruppen, sowie innerhalb eines Schutzstreifenbereiches von 5,0 m beiderseits der Rohrachse der Feldleitungen und deren Armaturengruppen dürfen Bauarbeiten jeglicher Art nur bei Anwesenheit eines Beauftragten des Netzbetreibers begonnen und durchgeführt werden. Bei Mantelrohrpressungen beträgt der Schutzbereich 1,5 m bei der Erdgastransportleitung und der Schutzstreifenbereich bei den Feldleitungen 4,0 m jeweils beiderseits der Rohrachse. Dieses gilt auch für den weiträumigen Bereich der Armaturengruppen. Hier befinden sich oberirdische Aufbauten (Schränke u. a.), die mit unterirdischen Mess- und Steuerleitungen verbunden sind.

6 Erdgastransport- bzw. Feldleitungen dürfen bei Tiefbauarbeiten (ausgenommen Grabenkreuzungen) nicht freigelegt werden. Der Bauausführende hat den Rohrnetzkontrolleur der NBB rechtzeitig zu informieren und anzufordern. Wenn Kreuzungsbereiche nicht ohne Arbeitsunterbrechung wieder zu verfüllen sind, müssen die

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freigelegten Leitungsteile von oben durch feste Baugrabenabdeckungen und gegebenenfalls seitlich vor Beschädigungen geschützt werden.

7 Bei Durchörterungen im Bereich der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind in Abhängigkeit von den vorgesehenen Verfahren und Querschnitten Sicherheitsabstände einzuhalten, die auch unter ungünstigsten Bedingungen eine Beschädigung der Leitungen ausschließen. Erforderlichenfalls wird der Rohrnetzkontrolleur der NBB die Herstellung von Kontrollschlitzen im gefährdeten Bereich vor der Leitung als Auflage erteilen. Mit Durchörterungen, auch wenn es sich um kleinere Bauausführungen handelt, darf erst begonnen werden, wenn eine Stellungnahme der NBB vorliegt und ein Ortstermin mit Beauftragten der NBB stattgefunden hat.

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Anhang 2

Zusammenfassung der Sofortmaßnahmen bei Beschädigungen

1 Werden Anlagen des Gasrohrnetzes beschädigt, ist die NBB unverzüglich fernmündlich zu benachrichtigen, 030 787272. Es ist hilfreich, wenn bei der Meldung die näheren Umstände so präzise wie möglich beschrieben werden (z. B. Lage, Art und Umfang der Feststellungen). Wird stärkerer Gasaustritt wahrgenommen oder Gas in Hohlräumen oder Gebäuden festgestellt, sind zusätzlich die Feuerwehr und die Polizei zu benachrichtigen.

2 Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr; deshalb sind folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

  • Sämtliche Zündquellen beseitigen(offenes Feuer, z. B. Schneid- und Schweißarbeiten, elektrische Geräte, Baustellenbeleuchtung, nicht Rauchen).

  • Alle Baumaschinen- und Fahrzeugmotore abstellen.

  • Absperren des Gefahrenbereiches und den Zutritt unbefugter Personen verhindern.

  • Gegebenenfalls, wenn Gaseintritt in Hohlräumen zu befürchten ist, in der näheren Umgebung Schachtabdeckungen zur Belüftung unterirdischer Hohlräume öffnen.

  • Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, Fenster und Türen zur Durchlüftung öffnen und sofort Feuerwehr und NBB verständigen.

 030 787272 Meldung: Gasausströmung

3 Wird eine Hausanschlussleitung bei Baggerarbeiten angehoben oder aufgrund anderer Umstände stark beansprucht, können Schäden an den Leitungsanlagen im Haus eintreten.

Besteht dieser Verdacht, ist der Keller im Bereich der Hauseinführung der Gasleitung auf Gasgeruch zu überprüfen. Dabei darf nicht die Hausklingel betätigt werden(Zündgefahr!).

Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, Fenster und Türen zur Durchlüftung öffnen und sofort Feuerwehr und NBB verständigen.

 030 787272 Meldung: Gasausströmung im Gebäude

Auch wenn kein Gasgeruch wahrnehmbar ist, ist die NBB zur Überprüfung der Anlagen aufzufordern.

4 Werden Gasrohrleitungen stark beschädigt, z. B. ausgebrochene Rohrschalen oder durchstoßene Rohrwandungen, ist es zur Begrenzung des Gasaustrittes zweckmäßig, die Schadenstelle sofort mit Boden zu überdecken.

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NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG NBB - EUREF-Campus 1–2 - 10829 Berlin EUREF-Campus 1–2, 10829 Berlin HRA 37374 B Amtsgericht Charlottenburg Bezirksamt Pankow von Berlin SE Facility Management FB Hochbau Jessica Wienholz EUREF-Campus 1–2, 10829 Berlin Telefon 030 4530-5231 Storkower Straße 113 Planauskunft@nbb-netzgesellschaft.de 10407 Berlin www.nbb-netzgesellschaft.de

NetzinfoBB - Die Service-App für unterwegs: www.nbb-app.de

Berlin, 26.09.2024

Unser Zeichen: 2024-029566_B, Portalnummer 588673 Ihr Schreiben vom 25.09.2024 mit Zeichen Temporäre Schulerweiterung Mühlenstraße zur Maßnahme Pankow, Mühlenstraße 7-13; Pankow, Mühlenstraße 78-80; Pankow, Neue Schönholzer Straße 23-24; Temporäre Schulerweiterung

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

die WGI GmbH wird von der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (nachfolgend NBB genannt) beauftragt, Auskunftsersuchen zu bearbeiten und handelt namens und in Vollmacht der NBB. Die NBB handelt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung auch namens und im Auftrag der GASAG AG, der GASAG Solution Plus GmbH (GSP), der EMB Energie Brandenburg GmbH, der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Gas mbH & Co.KG, der NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH, der Rathenower Netz GmbH, der Netzgesellschaft Hennigsdorf Gas mbH, der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, der Stadtwerke Forst GmbH, der Stadtwerke Bad Belzig GmbH und der Gasversorgung Zehdenick GmbH.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den beigefügten Planunterlagen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der Lage und Verlegungstiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und daher nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus sind aufgrund von Erdbewegungen, auf die die NBB keinen Einfluss hat, Angaben zur Überdeckung nicht verbindlich. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtungen usw.) festzustellen.

Geschäftsführung/Komplementärin: NBB Netz-Beteiligungs-GmbH l Sitz der Gesellschaft: Berlin l HRB 99597 B, Amtsgericht Charlottenburg Geschäftsführung: Maik Wortmeier (Vorsitzender), Claudia Rathfux l UniCredit Bank AG - Hypovereinsbank l IBAN DE24 1002 0890 0022 4610 44 l BIC HYVEDEMM488

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Im unmittelbaren Bereich der Leitung ist auf den Einsatz von Maschinen zu verzichten und in Handschachtung zu arbeiten. Die abgegebenen Planunterlagen geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer das Antwortschreiben mit aktuellen farbigen Planunterlagen vor Ort vorliegt. Digital gelieferte Planunterlagen sind in Farbe auszugeben. Bitte prüfen Sie nach Ausgabe die Maßstabsgenauigkeit. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen der NBB, so dass gegebenenfalls noch mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber zu rechnen ist, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.

Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Stillgelegte Leitungen sind in den Plänen nicht oder nur unvollständig enthalten.

Bei Ihren Bauausführungen ist unsere Leitungsschutzanweisung in der geltenden Fassung zu beachten. Diese finden Sie als Download auf unserer Internetseite www.nbb- netzgesellschaft.de unter der Rubrik Service/Download Center. Der Beginn Ihrer Bauphase ist mindestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen. Die Aufgrabemeldung senden Sie bitte an Planauskunft@nbb-netzgesellschaft.de. Als Nutzer von Leico kann die Aufgrabemeldung auch direkt über das Portal versendet werden.

Zentraler Ansprechpartner für Ortstermine und technische Fragen ist unsere Einsatzplanung unter einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de oder Tel.-Nr.: (030) 81876 1890. Diese Nummer ist montags bis freitags in der Zeit von 07.00-15.00 Uhr zu erreichen.

Für Bauwerke, die eine Fundamentgründung erfordern, ist ein Sicherheitsabstand von ≥ 1,5 m einzuhalten. Abweichungen in Bezug auf Gründungen tiefer als die Rohrsohle/ Oberkante Kabel und geringere horizontale Abstände sind gesondert mit der NBB abzustimmen.

Da sich in Geh- und Radwegen Kabel und/oder Leitungen befinden, die Schaden nehmen könnten, müssen folgende Auflagen eingehalten werden: Die betroffenen Kabel und Leitungen sind in Handschachtung frei zulegen, so dass frühzeitig festgestellt werden kann, ob eine Beschädigung durch Bodenverdrängungsraketen oder ähnliche Geräte entstehen könnte oder ob der zulässige Mindestabstand unterschritten wird. Für die Abstimmung weiterer eventuell erforderlicher Schutzmaßnahmen ist vor Beginn der Arbeiten eine Einweisung vor Ort mit dem technischen Ansprechpartner zu vereinbaren.

Im Zuge der Herstellung von Baugruben mit Holzverschalung sind folgende Abstände und Auflagen einzuhalten: Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,8 m von Baugrube zu Außenkante Leitung einzuhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Auflage unterhalb der Leitung jederzeit erhalten bleibt.

Sollte die außer Betrieb befindliche Hausanschlussleitung störend in Ihrem Baufeld liegen, setzen Sie sich bitte mit der NBB unter der Rufnummer (030) 81876 1890 oder per E-Mail: einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de in Verbindung.

Ein Errichten von jeglichen Gebäuden über Leitungen oder jedes andersartige Überbauen,

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das den Zugang zur Leitung beeinträchtigt, ist nicht gestattet. Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Leitungen ist ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit und die Reparaturmöglichkeit der Leitung beeinträchtigt werden.

Bei Parallelverlegungen innerhalb von Ortschaften zu unseren Leitungen ist ein seitlicher Abstand von mindestens 0,4 m und bei Kreuzungen in offener Bauweise ein Abstand von mindestens 0,2 m zu Leitungen einzuhalten. Bei Parallelverlegungen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen beträgt der lichte Abstand zu unseren Hochdruck-Leitungen mindestens 2,0 m. Sollte es aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, die oben angeführten Abstände einzuhalten, müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von unserem technischen Ansprechpartner bei einer örtlich stattfindenden Besprechung protokollarisch festgelegt werden.

Leitungen und Kabel dürfen nicht überbaut werden. Bei Beachtung folgender Auflagen erteilen wir eine Ausnahmegenehmigung: Die Lagerung von Materialien über unseren Anlagen muss auf Paletten erfolgen. Büro- und Materialcontainer müssen so aufgestellt werden, dass ein mindestens 30 cm hoher, gut belüfteter Freiraum zwischen Containerunterkante und Geländeoberkante vorhanden ist. Paletten und Container müssen durch Sie kurzfristig zu Ihren Lasten entfernt werden, wenn Arbeiten an NBB-Anlagen ausgeführt werden müssen, bei Gefahr im Verzug auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Ein Ansprechpartner ist zu benennen.

Sie haben Interesse an einem Erdgas-Netzanschluss und wünschen hierzu weitere Informationen, z.B. zu den Preisen und Bedingungen sowie den weiteren Ablauf? Auf unserer Homepage unter www.nbb-netzgesellschaft.de stellen wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung. Eine Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss können Sie in unserem Kundenanschlussportal stellen.

Kosten für die Beseitigung aller Schäden, die an unseren Anlagen im Zusammenhang mit Ihren Baumaßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.

Aussagen zu Anlagen anderer Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber können wir nicht treffen. Hierzu sind von Ihnen gesonderte Auskünfte einzuholen.

Die Bestandspläne werden laufend aktualisiert. Bei aktuell neuverlegten Gasleitungen ist es möglich, dass diese noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind. Hierzu bitten wir Sie, sich mit der NBB unter (030) 81876 1890 oder einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de abzustimmen.

Sollte der Geltungsbereich Ihrer Auskunftsanfrage verändert werden oder der Arbeitsraum den dargestellten räumlichen Bereich überschreiten, ist der Vorgang erneut zur Erteilung einer Auskunft der NBB vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

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i.A. Martin Sammert i.A. Jessica Wienholz

Anlagen: Plan (Maßstab 1:10000 / Plangröße DIN A4) Plan (Maßstab 1:500 / Plangröße DIN A1) Leitungsschutzanweisung Legende Einweisung vor Ort

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Ort/Transportleitung: Registriernr.: Pankow Sparte:Ferngas, Gas 2024-029566 Plannr.: Straße: Firma: Seite:1 Mühlenstraße 7-13 NBB Maßstab: Erstellt von: u.a. Erstellt am: SYSTEM 25.9.2024 1:500 Leitungsschutzanweisung und Freistellungsvermerk sind zu beachten DIN A1

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