01.01._FLB_MTS_GH_261008.pdf

Schlüsselfertiger Neubau eines Schulhauses und einer Gymnastikhalle in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 08:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Funktionale Leistungsbeschreibung

Neubau Gymnastikhalle am Grundschulstandort der

Max-Traeger-Schule im Baumacker 10 in 22523 Hamburg

Bauvorhaben: Neubau einer Gymnastikhalle Baumacker 10 22523 Hamburg

Bauherr: SBH – Schulbau Hamburg Region Eimsbüttel An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Stand: 08.10.2026

Seite 1 von 57

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

1.1. Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung ........................................................... 3 1.2. Baugenehmigungsverfahren / Zustimmungsverfahren ................................................ 4 1.3. Normungen ...................................................................................................................... 4 1.4. Zeitliche Ausführungsziele ............................................................................................. 4 1.5. Grundlagen und zu erbringende Leistungen, vorliegende Grundlagen und Planungsleistungen - vom AG erbracht / zur Verfügung gestellt: ................................ 4 1.6. Planungsleistungen - vom AN zu erbringen .................................................................. 5 1.7. Planungs- und Qualitätsstandards ................................................................................. 9 1.8. Ausführungsgrundlagen ............................................................................................... 10 1.9. Bemusterungen ............................................................................................................. 10 1.10. Nachunternehmer .......................................................................................................... 10 1.11. Koordination .................................................................................................................. 10 1.12. Lagerung, Räumung, Schuttabfuhr, Reinigung ........................................................... 10 1.13. Vertragserfüllungsbürgschaft ....................................................................................... 11 1.14. Bauschild ....................................................................................................................... 11 1.15. Gehwegüberfahrt ........................................................................................................... 11 1.16. Ansprechpartner des AN ............................................................................................... 11 1.17. Terminplan ..................................................................................................................... 11 1.18. Baustellenordnung ........................................................................................................ 11 1.19. Sicherheitskoordination ................................................................................................ 12 1.20. Übergabeprozess ........................................................................................................... 12 1.21. Vergütung ....................................................................................................................... 13 1.22. Zahlungsplan / Modalitäten ........................................................................................... 13 1.23. Rechnungen ................................................................................................................... 13 Titel 02 Leistungsbeschreibung Gymnastikhalle Hochbau .............................................. 13 2.1. Gebäude ......................................................................................................................... 13 2.2. Planungsleistung ........................................................................................................... 14 2.3. Baustelleneinrichtung ................................................................................................... 15 2.4. Baukonstruktionen (KG 300) ......................................................................................... 17 2.5. Außenanlagen ................................................................................................................ 19 Titel 03 Leistungsbeschreibung Gymnastikhalle Technische Gebäudeausrüstung ....... 20 3.1. 400 Bauwerk – Technische Anlagen Allgemeines ....................................................... 20 3.2. 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen .................................................................. 22 3.3. 420 Wärmeversorgungsanlagen .................................................................................. 27 3.4. 430 Lufttechnische Anlagen ........................................................................................ 29 3.5. 440 Elektrische Anlagen ............................................................................................... 31 3.7. 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen .............. 38 3.8. 480 Gebäudeautomation ............................................................................................... 42

Seite 2 von 57

[Seite 3]

Titel 01Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung

1.1. Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung

Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung

An verschiedenen Hamburger Schulstandorten besteht enormer Bedarf an Zu- und Ergänzungsbauten mit unterschiedlichen schulischen Nutzungen.

An dem Schulstandort Baumacker 10 in Hamburg Eimsbüttel / Eidelstedt sollen gemäß der Bestellung seitens der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung ein 1) Hamburger Schulhaus mit einer Mensa, einer Vitalküche und Unterrichtsflächen und 2) eine Gymnastikhalle entstehen.

Hamburger Schulhaus und Gymnastikhalle

Auf dem Grundstück sind die folgenden Neubaumaßnahmen geplant:

  1. Zubau Hamburger Schulhaus (angelehnt an das Hamburger Klassenhaus) und 2) Zubau Gymnastikhalle. Für beide Zubaumaßnahmen gelten die separat angefertigten und zur Verfügung gestellten Funktionalen Leistungsbeschreibungen (FLB) nebst Anlagen. Die Realisierung beider Zubaumaßnahmen erfolgt ausschließlich durch einen Generalunternehmer, welcher für beide Zubaumaßnahmen zusammen beauftragt wird, die Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI erbringt und die Gebäude schlüsselfertig erstellt, wobei zwingend die separat erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibungen für das Hamburger Schulhaus und die Gymnastikhalle zu berücksichtigen sind.

Konkrete Zielsetzung – Gymnastikhalle

Der Auftraggeber beabsichtigt, die in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Gymnastikhalle anhand der vorliegenden Genehmigungsplanung zur weiteren Planung und schlüsselfertigen Errichtung an einen Generalunternehmer zu vergeben.

Bei der Planung und Ausführung wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche und kostengünstige Ausführung gelegt. Die Konstruktionen sollen den Ausführungsstandards der Funktionalen Leistungsbeschreibung für das zeitgleich am Standort zu errichtende Hamburger Schulhaus (siehe separate Funktionale Leistungsbeschreibung) entsprechen und soweit erforderlich an die Bauaufgabe angepasst werden. Die Ausführung der Gymnastikhalle ist ausdrücklich konstruktionsoffen, auch für das Verfahren des Druck-Betons im Rohbau. Verbindliche Vorgabe ist die Umsetzung des Energie- und Lüftungskonzepts. Verbindlich ist auch die einheitliche äußere Gestaltung, also die Verwendung desselben Fassaden-Ziegelsteins inkl. Verfugung.

Der AN verpflichtet sich, zum vereinbarten Pauschalpreis, alle Leistungen zu erbringen, die zur betriebs- und schlüsselfertigen Erstellung der Gymnastikhalle erforderlich sind, auch wenn sie in der Vertragsgrundlage nicht besonders erwähnt sind.

Die AN-Leistungen beinhalten die Anfertigung von allen erforderlichen Entwurfs- und Ausführungsplanungen auf Basis des AG-Entwurfskonzeptes und die schlüsselfertige Erstellung der Gymnastikhalle mit Sozial- und Nebenräumen entsprechend dieser funktionalen Leistungsbeschreibung.

Besonderen Wert legt der AG darauf, dass der AN alle Aufgaben, wie erforderliche Entwurfs-, Genehmigungspläne, soweit nicht vorliegend, Werk-, Detail- und Montagepläne, die zur Herstellung eines schlüsselfertigen Bauvorhabens notwendig sind, vollständig erbringt.

Planungsleistungen des AN bedürfen einer schriftlichen Freigabe sowie Zustimmung durch den AG. Nachforderungen, Ergänzungen durch Behörden und des AG sind zeitnah zu erstellen.

Erkennt der Bieter im Angebotsverfahren, dass die Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat er dieses dem AG rechtzeitig und schriftlich vor Angebotsabgabe mitzuteilen. Mit dem Pauschalangebot sind betriebsfertige Anlagen einschl. Montage und allem erforderlichen Zubehör anzubieten, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Rangfolge der Unterlagen

Bei in der Gültigkeit unklaren Verhältnissen, gilt die FLB im Zweifel vor der Leistungsbeschreibung-

Seite 3 von 57

[Seite 4]

Bau und dem Raumtypenbuch.

Schlechtwettertage

Definition Schlechtwettertage gem. Anlage zur Funktionalen Leistungsbeschreibung.

AG = Auftraggeber, Bauherr AN = Auftragnehmer, Generalunternehmer TGA = Technische Gebäudeausrüstung

1.2. Baugenehmigungsverfahren / Zustimmungsverfahren

Die der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zugrunde liegende Planung wurde im Vorfeld mit den behördlichen Genehmigungsstellen abgestimmt. Als Baugenehmigungsverfahren wird ein Zustimmungsverfahren gemäß HBauO § 77 gewählt. Ein entsprechender Antrag auf Zustimmung wurde für das Gebäude eingereicht.

1.3. Normungen

Siehe Funktionale Leistungsbeschreibung zum Hamburger Schulhaus.

Im Grundsatz ist der Standard des Raumtypenbuchs und der Musterbauteile gem. Leistungsbeschreibung und Vorgabe der Schulbau Hamburg zu realisieren. Bei Abweichungen, die sich aus der Entwurfsplanung ergeben, ist durch den AN eine Bestätigung des Auftragnehmers einzuholen.

1.4. Zeitliche Ausführungsziele

Die Gymnastikhalle ist bis zum 01.08.2028 einschließlich der untenstehenden erforderlichen Abnahmen und Unterlagen betriebsfertig zu erstellen.

• sämtliche Abnahmen gemäß VOB • der Inbetriebnahme sämtlicher technischen Anlagen, einschließlich Einweisungen in diese • sämtliche PVO-Prüfungen • sämtliche Revisions- und Dokumentationsunterlagen

1.5. Grundlagen und zu erbringende Leistungen, vorliegende Grundlagen und Planungsleistungen - vom AG erbracht / zur Verfügung gestellt:

• Funktionale Leistungsbeschreibung • Leistungsbeschreibung Bau 2025 (LB-Bau Stand 15.11.2024 inkl. Anlagen - Schulbau Hamburg, HBauO sowie Bauprüfdienste sind zwingend einzuhalten, soweit nicht anders beschrieben • Genehmigungsplanung Hochbau M 1:100 • Entwurfsplanung Elektro • Entwurfsplanung Heizung/Lüftung/Sanitär • GEG-Nachweis • Brandschutzkonzept • Baugrundbeurteilung mit Gründungsempfehlung • Kampfmittelauskunft, Stand 13.11.2025 • Vermesserplan • Baumfachliche Beurteilung des planungsrelevanten Gehölzbestandes • Mustervorlage Bauschild • Spezifische Richtlinien • Schnittstellenliste Hamburger Energiewerke • Beauftragung eines Prüfstatikers durch den AG - die Gebühren für die behördliche Genehmigung und etwaige Honorarkosten für die Prüfstatik übernimmt der AG. • Überprüfung der Ausführungsplanung

Seite 4 von 57

[Seite 5]

Vor Baubeginn werden durch den AG zur Verfügung gestellt; die Unterlagen befinden sich seitens der jew. Behörden in Bearbeitung:

• Bauantragsunterlagen, Baugenehmigung • Kampfmittelfreimeldung für das Baufeld • Baumfällgenehmigung • Bauseits vorbereitetes Gelände mit: o Baumfällung Baum 3 o Baumfällung Baum 21 o Wurzelsondierung o Abbruch Spielgeräte

Die Dokumente gelten gleichwertig, die Aufzählung stellt keine Priorisierung dar.

1.6. Planungsleistungen - vom AN zu erbringen

Die Planungsleistungen umfassen sämtliche Leistungen, die in Ergänzung der hier vorliegenden Planung zur Erstellung der Gebäude notwendig und erforderlich sind, insbesondere:

1.6.1. Planung: Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung

• sämtliche Planungsleistungen zur Vervollständigung der Entwurfsplanung • sämtliche Ausführungs-, Werk-, Montage- und Detailplanung gem. LPH 5 HOAI, als Durcharbeitungsgrad wird mindestens erwartet: o Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Dachaufsicht M 1:50 o Detailzeichnungen aller relevanten Anschlusspunkte (Dachrand und -anschlüsse, Sockelanschlüsse (Wand und Fenster), Anschlussdetail Außenanlagen Dach- und Fußbodenaufbauten, Außenwandaufbauten und -anschlüsse, Hauseingangstür- und Fensteranschlüsse, außenliegender Sonnenschutz, Eingangsbereich (Vordächer, Sitzbank, Fluchtbalkone, Briefkasten und Klingeltableau, Treppendetails innen und außen) M 1:10, M 1:5 o Boden-, Wandabwicklungs- und Einrichtungsplan mit Fliesenspiegel der Wände und Darstellung der Bodenbeschichtung und Bodenabläufe Sanitärräume M 1:20 o Deckenspiegel mit Darstellung Revisionsklappen (alle Revisionsklappen sind mit einer Abdeckung entsprechend des geforderten Deckenmaterials vorzusehen und bündig einzubauen.), Technischen Ein- und Aufbauten (Leuchten, etc.) M 1:50 o Erstellung der Tür-, Fenster- und Beschlaglisten. o Erstellung einer funktions- und genehmigungsfähigen TGA-Planung bis zur Ausführungsreife.

Ausgehend von der vorgelegten Planung des AG schuldet der AN sämtliche zur schlüsselfertigen Erstellung erforderlichen weiteren Planungen. Auch ggf. erforderliche Planungsänderungen, die sich aus den Planungsleistungen und gewählten Spezifikationen des AN ergeben, sind durch den AN zu erbringen. Dazu zählen insbesondere ggf. notwendige Überarbeitungen der Entwurfsplanung und Änderungen zum Zustimmungsbescheid.

1.6.2. Statik

• Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk und Fassadenelemente unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen • Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners • Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle • ggf. statische Nachweise, inkl. Prüfstatik, für erforderliche Gerüste und Bauzwischenzustände

Nachweise zum konstruktiven Brandschutz • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz auf Grundlage der Vorgaben der Brandschutzplanung (Brandschutzkonzept bauseits)

Zur Anwendung kommen Standardverfahren (Nachweis mittels tabellierter Werte) oder vereinfachte Bemessungsverfahren (Nachweis von Restquerschnitten oder Verminderung charakteristischer

Seite 5 von 57

[Seite 6]

Festigkeiten)

Ausführungsplanung Massivbau (Bodenplatte und Gründung) • Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertiggestellten Ausführungspläne des Objektplaners • Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen in Bewehrungsplänen • Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung

Die Gebühren für die behördliche Genehmigung und etwaige Honorarkosten für die Prüfstatik übernimmt der AG

1.6.3. Wärmeschutznachweis gemäß GEG

Der GEG-Nachweis wird durch ein AG-seitig beauftragtes Ingenieurbüro erstellt, das mit den Leistungen der thermischen Bauphysik für die Leistungsphasen 1-8 (inkl. Energieausweiserstellung) beauftragt wird. Ebenso werden die Fördermittelbegleitung (EG 55) sowie die Wärmebrückenzuschlagsberechnung durch dieses Ingenieurbüro erbracht. Für fachliche Rückfragen steht das Ingenieurbüro während der Bearbeitung zur Verfügung.

Ausführung gemäß GEG-Nachweis.

Das Gebäude ist entsprechend der Anforderungen eines Effizienzgebäude 40, GEG 2023 zu errichten.

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Es werden KfW Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen. Um die energetische Qualität nach Baufertigstellung nachweisen zu können sind folgende Nachweise zu erbringen:

• Sämtliche Rechnungen müssen die vollständige Objektanschrift enthalten und eindeutig dem jeweiligen Bauvorhaben zugeordnet werden können. Die Kosten sind mindestens entsprechend der DIN 276 nach der 2. Gliederungsebene auszuweisen, um eine Zuordnung der förderfähigen Kosten zu ermöglichen. • In den Rechnungen müssen die energetischen Eigenschaften (bei Dämmung, Lambda- Wert und Dämmstärke) ersichtlich sein. • Es sind alle erforderlichen technischen Datenblätter bereitzustellen (z.B. Dämmung, Fenster U-Wert / g-Wert, eingebauter Sonnenschutz, Datenblatt mechanische Lüftung, usw.). • Sonstige erforderliche Nachweise im Rahmen des Effizienzhaus-Nachweises sind bereitzustellen (z.B.: Blower-Door-Test, hydraulischer Abgleich, usw.) • aktualisierte Berechnungen und Grundrisse sind bereitzustellen (z.B. Heizlastberechnung, technische Schemata, PV-Auslegung, Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

Ohne vollständige Übergabe der Dokumentation, spätestens 4 Kalenderwochen vor der avisierten VOB- Abnahme am 01.08.2026, wird die VOB-Abnahme verweigert.

1.6.4. Bemusterung

• Erstellung und Zusammenstellung von Unterlagen (Pläne gedruckt und digital) und der Materialien (z.B. Linoleum, Wand- und Bodenfliesen, Prallschutz, Sanitärobjekte) zur Bemusterung des Gebäudes für den AG und Projektbeteiligte.

1.6.5. Bauzeitenpläne und Logistik

• Erstellung und baubegleitende Fortführung eines Bauzeitenplanes. Der Bauzeitenplan ist monatlich in digitaler Form an die externe Projektsteuerung zu übergeben. • Erstellung eines Baustellenlogistik-Konzepts inkl. Baustelleneinrichtungsplan mit Berücksichtigung der parallelen Bauausführung des Hamburger Schulhauses, wenn nötig auch differenziert nach Bauphasen.

1.6.6. Sachverständigen-Prüfungen

• Beauftragung der unabhängigen Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen gemäß der Prüfverordnung (PVO-Prüfung inkl. Starkstrom) inkl. Übernahme sämtlicher Kosten und Gebühren. Die unabhängigen PVO-Sachverständigen werden AN-seitig mit der Prüfung folgender Anlagen/Anlagenteile

Seite 6 von 57

[Seite 7]

beauftragt (alle PVO-Prüfungen spätestens 6 Wochen vor Abnahme): o Elektroanlagen o Sicherheitsbeleuchtung o Alarmierungsanlagen o Lüftung/BS-Klappen • Durchführen aller erforderlicher Sachverständigen-Prüfungen wie TÜV u.a., Beauftragen und Durchführen ggf. notwendiger gutachterlicher Untersuchungen, sowie Koordinierung der vom AN zu beauftragenden PVO- Abnahmen • Erstellen und Montieren der Flucht- und Rettungspläne • Erstellung der Revisions- und Dokumentationsunterlagen nach Vorgaben des AG

1.6.7. Fachplanerische und gutachterliche Leistungen

Vom Auftragnehmer sind alle erforderlichen fachplanerischen und gutachterlichen Leistungen für das realisierte Gebäude zu erbringen u.a. Leistung und Nachweise für:

• Bauphysikalische Untersuchungen und Nachweise inkl. Lüftungskonzept • Bau- und Raumakustik • Schallschutz • Vermessungsleistungen, welche für den Baustart notwendig werden. Die Beauftragung der einschl. offizielle Einmessung des fertiggestellten Gebäudes erfolgt seitens AG. • Lüftungsquerschnitte Fenster • Beleuchtungsnachberechnung- und Nachweise, Tageslicht und Kunstlicht • Trinkwasseruntersuchung • Raumluftmessung gemäß DIN nach Fertigstellung auf Formaldehyd und VOCs. Es gelten die Grenzwerte aus dem Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden des Umweltbundesamtes, Richtwerte für die Innenraumluft, Tabelle 5 RW I, sowie die Stufe 2 für TVOC-Konzentration und die Empfehlung für Formaldehyd.

1.6.8. Vorlage und Prüfung der ergänzenden Entwurfs- und Ausführungsplanung

Die Ankündigung der Vorlage der Planung muss mind. 7 WT vor Einreichung erfolgen. Hinreichende Fristen zur Prüfung der Unterlagen durch die AG sind vorzusehen (7 WT). Die Prüfung durch die AG erfolgt hinsichtlich der Umsetzung der gestalterischen und konstruktiven Entwurfsabsichten sowie der allgemeinen Funktionalität des Gebäudes. Für die fachtechnische Planung und Ausführung der Konstruktion gem. den gültigen Gesetzen, Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der AN verantwortlich. Die vorgelegten Planungsleistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die AG innerhalb von 10 Werktagen. Am 11. Tag gilt die Zustimmung als erteilt.

1.6.9. Ausführung Zeichnungen und Ergänzungen

Alle Planungsinhalte, die aus der Zeichnung allein nicht hervorgehen und die ein ausführender Unternehmer unter Berücksichtigung seines Fachwissens zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, sind durch detaillierte textliche Beschreibungen zu ergänzen. Die zeichnerischen und textlichen Darstellungen müssen so ausführlich und aussagekräftig sein, dass sich weitere mündliche Erläuterungen erübrigen.

1.6.10. Abstimmungs- und Koordinierungsaufgaben

Die Abstimmungs- und Koordinierungsaufgaben sind vom AN zu erbringen. Hierzu gehören u.a.: • Abstimmungen mit den behördlichen Stellen über Schutzmaßnahmen, baumpflegerischen Maßnahmen etc. • Koordinierung mit Fremdgewerken bzw. den Fernmelde- und Informations- technischen Gewerken (u.a. Dataport oder entsprechender Firma) • Abstimmung / Beantragung einer Sondernutzung bei den behördlichen Stellen für die Nutzung des öffentlichen Weges über öffentlichen Grund • Beantragung von Sondertransportgenehmigungen, Straßensperrungen, Parkverbotszonen, Wegenutzungen etc. • Abstimmung mit behördlichen Stellen zur Baustellensicherheit • Abstimmung mit der Feuerwehr für brandschutztechnische Abstimmungen • Koordinierung sowie Anmieten und Unterhalten ggf. notwendiger Logistik- und Lagerflächen im Zusammenhang mit der parallelen Bauausführung des Hamburger Schulhauses

Seite 7 von 57

[Seite 8]

1.6.11. Bauleistungen

Die Bauleistung ist pauschal und schlüsselfertig anzubieten und nur im Zusammenhang mit einem Angebot für das Hamburger Schulhaus um die Synergien der gemeinsamen Baulogistik und zeitliche Synergien zu nutzen

1.6.12. Zur schlüsselfertigen Erstellung gehören u.a.:

• Baustelleneinrichtung inkl. des Bauwasser- und Baustromanschlusses für die Ausführungen der gesamten Leistungen einschließlich Unterhaltung. Die DIN 18920 ist zu beachten. • Bauzäune für die Ausführungen der gesamten Leistungen des AN • Einmessung des geplanten Gebäudes vor Baubeginn • Baumschutzarbeiten • Erkundung der Erschließung für Anlieferung und Abtransport, Baustellenverkehr • Die vollumfängliche Erstellung einer funktionierenden Baustellenzufahrt (einschl. Überwindung von Höhenunterschieden und damit einhergehenden Erdarbeiten, Rückbau von Bordsteinen, Treppen, Zäunen, Toren, Wurzeln, etc.), sofern die Baustellenzufahrt durch denselben AN gem. erarbeitetem BE-Konzept nicht bereits für die Realisierung des Hamburger Schulhauses errichtet wurde • sowie die Angabe der erforderlichen Maßnahmen, welche durch den AG erbracht werden müssen (Beseitigung von Bäumen, Spielgeräten und Gebäuden/Anlagen – nur oberirdische Beseitigung), zur Sicherstellung einer für den AG wirtschaftlichen Lösung. • Erdarbeiten im umgebenden Bereich von 2,00 m um das Gebäude und Herstellung der gründungsfähigen Tragschicht und Planum, Nachweis der ordnungsgemäßen Verdichtung der Gründungssohle, gemäß Bodengutachten. • Versorgungsleitungen vom definierten Übergabe- /Anschlusspunkt zum Gebäude, Anschluss an vorhandene Schächte bzw. Neuerstellung von Schächten nach Vorgabe TGA (siehe Medienanschluss und Leistungsbeschreibung TGA) • Lieferung und Montieren der Ver- und Entsorgungsleitungen unterhalb der Fundamente und Sohlplatte inkl. Erstellung von Durchbrüchen (siehe Leistungsbeschreibung TGA) • Festlegung Gründungsvariante gemäß Bodengutachten und Erstellung der Gründung, Aushub, Bodenaustausch, Sohlplatte und Frostschürzen • Abdichtung der Sohlplatte, gemäß Bodengutachten • Fundamenterder für den Blitzschutz • Trag- und Gebäudekonstruktion, Wände, Stützen, Dachkonstruktionen • Dachabdichtung und -entwässerung, Gründach mit Vorbereitung für Solar-Panels • Horizontale Abdichtung der Sohlplatte • Vertikale Abdichtung und Dämmung der Sockelbereiche • Außentüren und Fenster einschließlich Beschlägen analog zum Standard des Hamburger Schulhauses, Holz- Aluminium-Fenster: Außen pulverbeschichtet, Farbton gem. Abstimmung AG, innen in klar lasiert • Innenwände einschließlich fertiger Oberflächen, Putzflächen mit Diamantputz • Umlaufendes Fensterband aus Profilglas, mit transluzenter Einlage und Lamellenfenstern für die Lüftung • Linoleum Bodenbeläge und Linoleum-Fußleisten (Material im Fabrikat des Linoleumbodens, Sportfeld Holzsockelleisten natur • Geflieste Wandbeläge, in den Sanitärräumen einschließlich Spiegel • Bodenbeschichtung in den Sanitärräumen analog zum Standard des Hamburger Schulhauses • Bodenbeschichtung im Technikraum analog zum Standard des Hamburger Schulhauses • Innentüren einschließlich Zargen und Beschlägen • Unter- und Akustikdecken in den dafür vorgesehenen Bereichen gemäß Raumtypenbuch bzw. analog zum Standard des Hamburger Schulhauses • Gebäudetechnische Anlagen Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro • Das Niederschlagswasser soll ortsnah in Rückhaltemulden geführt werden. Daher erhalten alle Standrohre eine offene Entwässerung und am Rohrende einen Richtungsformstein/Umlenkstein inkl. Betonbett, um eine dezentrale, offene Wasserführung und die Versickerung in Mulden zu gewährleisten. Die Herstellung der Rinne, ausgehend vom seitens AN hergestellten Rohrende des Standrohrs inkl. Betonbett bis zur Mulde, wird seitens des AG hergestellt. • Lieferung und Montage der Leuchten, inklusive Außenleuchten an Fassade und Sicherheitsbeleuchtung inkl. Aufschaltung Büro Schulhausmeister • Blitzschutzanlage (nicht sichtbar, unterhalb Fassade montiert) • Fernmelde- und Schwachstromanlagen • Brandmelde- /Alarmierungsanlage gemäß Brandschutzkonzept • Erstellung und Montage von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrlageplan, Feuerwehrgeschossplänen, Objektinformationsblätter Feuerwehr, Brandschutzordnung und Evakuierungskonzept

Seite 8 von 57

[Seite 9]

• Wiederherstellung der Flächen im Baufeld nach Rückbau der Baustelleinrichtung. • Feuerlöscher, Anbringung gemäß BSK • Gefahrenwahranlage gemäß BSK • Lieferung und Montage Erste-Hilfe-Schrank im Aufsichtsraum • Lieferung und Aufstellen Sanitätsliege im Aufsichtsraum • Lieferung und Montage Raumbeschilderung • Lieferung und Montage Schließanlage inkl. Profilzylinder / Transpondern (beidseitig), in Abstimmung mit dem AG, die Schließanlage ist zwingend systemkonform vorzusehen (Abstimmung AG) analog zum Standard des Hamburger Schulhauses mit mechatronischen /elektronischen Zylindern / Transpondern für Eingangstüren, alle Innentüren außer Putzmittelräume • Lieferung und Montage der Unterkonstruktion für die PV-Anlage gem. Schnittstellenpapier von HEnW. • Realisierung des Gründaches. • Alle in den Raumtypenblättern, Ausstattungslisten und in der Leistungsbeschreibung Bau benannten Geräte und Einbauten für eine Gymnastikhalle sind zu liefern und einzubauen. • Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators - SiGeKo (für die Bauphase und Erstellung Unterlagen für spätere Arbeiten), das Honorar übernimmt der AN

1.6.13. Zur schlüsselfertigen Herstellung durch den AN gehören nicht:

• Lieferung von Ausstattungselementen für WCs: Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, Papierhandtuchspender, Abfallkorb, WC-Papierspender, WC-Bürstenhalter, Hygieneabfallbehälter und Hygienebeutelspender, Beistellung erfolgt bauseits durch AG, Planung und Montage erfolgt durch AN. • Aktive Komponenten WLAN-Accesspoints (Vorrüstung ist Bestandteil der GU-Leistung) • Das offizielle Einmessen des fertiggestellten Gebäudes wird durch den AG beauftragt. • Das Mietflächenaufmaß (Aufmaß NRF) wird durch den AG beauftragt. • Lieferung und Montage der PV-Module erfolgt gem. Schnittstellenpapier durch HEnW.

1.6.14. Bauleitung, Fachbauleitung, Qualitätskontrolle

Der AN aus dieser Ausschreibung ist Unternehmer gem. § 56 HBauO und ist für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Baufortschrittsberichte sind zu erstellen sowie ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich dem AG-Vertreter vorzulegen. Der AN stellt die geeigneten Fachbauleiterinnen oder Fachbauleiter zur Koordination und Durchführung der Baumaßnahme. Der Fachbauleiter ist dem AG schriftlich und namentlich zu benennen. Ein Wechsel ist dem AG ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Der AN stellt ebenfalls den projektverantwortlichen Bauleiter. Dieser ist ebenfalls schriftlich und namentlich zu benennen. Der AN stellt den Bauleiter nach LBO. Der AG stellt einen oder mehrere von ihm benannte Vertreter zur Qualitätskontrolle- und Sicherung.

Vor Ort: Durch den AG wird ein Architekt für die künstlerische Oberleitung beauftragt. Vor Auslieferung der im Werk vorgefertigten Bauelemente wird eine Werksbesichtigung des AG durch den AN ermöglicht. Der Termin wird dem AN frühzeitig benannt.

1.7. Planungs- und Qualitätsstandards

Als vereinbart gelten die in den Titeln beschriebenen Mindestqualitätsstandards. Sofern nichts abweichend erwähnt wird, gilt stets erste Wahl bzw. erste Sorte. Bei Abweichungen ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.

Für eventuelle Auslassungen und/oder Fehlbeschreibungen gilt Art und Güte gemäß dem Mindeststandard dieser Leistungsbeschreibung.

Alle zur Ausführung kommenden Produkte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bauaufsichtlich zugelassen sein.

Der Normentwurf E DIN 18032-1 mit dem Titel „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“ (E- Entwurf) ist zu beachten (Veröffentlichung August 2026)

Bei der Materialauswahl ist der EMICODE EC 1 -sehr emissionsarm- einzuhalten sowie die VOC- Richtlinien.

Seite 9 von 57

[Seite 10]

1.8. Ausführungsgrundlagen

Der Bieter hat sich über die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vollständige Klarheit zu verschaffen.

1.9. Bemusterungen

Für eine gebäudebezogene Bemusterungsfreigabe durch den AG, ist ein Zeitraum von 3 Wochen zu berücksichtigen. Dieser Zeitraum darf nicht in den Hamburger Schulferien liegen.

Alle wesentlichen Anlagen- und Bauteile, insbesondere alle sichtbaren Teile, sind so rechtzeitig zur Bemusterung vorzulegen, dass eine Abänderung der bemusterten Bauteile ohne störenden Einfluss auf den Montageablauf und den Fertigstellungstermin möglich ist.

Über die Bemusterung ist eine Freigabe beim AG einzuholen und schriftlich niederzulegen, dem AG sind 3 Farbkonzepte aller sichtbaren Bauteile vorzulegen.

1.10. Nachunternehmer

Die Nachunternehmer sind vor Ihrem Einsatz dem AG anzuzeigen. Der Nachunternehmereinsatz bedarf der Zustimmung durch den AG, eine schriftliche Genehmigung ist erforderlich. Ein Verzeichnis der am Bau beteiligten Subunternehmer ist ohne Anforderung vorzulegen und bei Änderungen stets zu aktualisieren.

1.11. Koordination

Der AN verpflichtet sich zu einer terminlichen und arbeitstechnischen Zusammenarbeit mit allen anderen Fremdfirmen, die sich mit den Leistungen des AN überschneiden oder an diese anschließen.

Zur Auftragsabwicklung notwendige Vorleistungen anderer Firmen sind rechtzeitig anzuregen und verantwortlich zu überprüfen, damit erforderliche Nacharbeiten Dritter keine Beeinträchtigungen der Termine, der Preise, der Lagerhaltung, der Personaldispositionen etc. hervorrufen.

Höhenkoten und Messpunkte etc. sind zu sichern, andernfalls sind sie bei Beseitigung und Beschädigung zu Lasten des AN neu einzumessen.

Lärm und starke Geräuschentwicklungen sind für circa 10 Schultage bei Schulfeiern wie Abschlussfeiern und Einschulung o.ä. nach Vorgabe des AG zu unterlassen.

Der AN hat tägliche Bautagesberichte zu führen mit folgenden Angaben: Bauvorhaben, Datum, Uhrzeiten, örtl. Bauleitung, Witterung, Personaleinsatz des Unternehmens und der Nachunternehmen, Art der Leistung, Geräte- und Maschineneinsatz, besondere Vorkommnisse.

Die Bautagesberichte sind zusammen mit der Dokumentation zu übergeben.

1.12. Lagerung, Räumung, Schuttabfuhr, Reinigung

Vom AG werden für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen auf dem Baugelände ca. 200 m² zur Verfügung gestellt. Die Flächenangabe bezieht sich auf die Baumaßnahmen Gymnastikhalle und Hamburger Schulhaus zusammen. Sind diese Flächen nicht ausreichend, so hat der Auftragnehmer auf eigene Rechnung Flächen im öffentlichen Raum anzumieten und bei den zuständigen Behörden, Ämtern entsprechende Genehmigungen einzuholen.

Bei der Lagerung auf der Baustelle sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:

• Geordnete Lagerungen von Baustoffen und -materialien. • Auf dem Schulgelände dürfen brennbare, leichtentzündliche Stoffe nicht gelagert werden.

Seite 10 von 57

[Seite 11]

Für Bäume im Nahbereich des Baufeldes und der Baustellenzufahrt ist ein stabiler Anfahrschutz herzurichten.

Der AN ist verpflichtet, die Beseitigung aller durch seine Arbeiten angefallenen Verunreinigungen, wie Abfälle, Bauschutt und dergl. mind. einmal wöchentlich zu veranlassen und dabei die Auflagen der Behörden zu berücksichtigen. Dies gilt auch für widerrechtlich abgeladenen Müll bzw. Sperrmüll Dritter. Sollte die Schuttbeseitigung nicht innerhalb o.g. Zeiträume erfolgen, ist der AG berechtigt, die Verunreinigungen bzw. die Abfälle oder den Bauschutt auf Kosten des AN entfernen zu lassen und diese Kosten bei den AN-Rechnungen abzuziehen.

1.13. Vertragserfüllungsbürgschaft

Dem AG ist vor Beginn der Ausführung auf erste Anforderung eine Vertragserfüllungsbürgschaft mit Verzicht auf Einrede zu übergeben.

1.14. Bauschild

Bauschild ca. Höhe 2,00 m x Breite 3,00 m mit Traggerüst aus Holz oder Metall (Oberkante ca. 4,00m über Gelände) durch AN herstellen, liefern, sturmsicher aufstellen und während der gesamten Bauzeit unterhalten und nach Fertigstellung wieder abbauen. Die Bauüberwachung erfolgt durch den AN.

Die farbige Vorlage für das Bauschild wird vom AG als PDF/JPG.-Format geliefert und ist vom AN zur erstellen auf das Bauschild wetterfest aufzubringen. Die Konstruktion / das Material muss für die gesamte Bauzeit geeignet sein. Ein gemeinsames Bauschild mit Ausweisung beider Zubaumaßnahmen (Hamburger Schulhaus und Gymnastikhalle) genügt.

1.15. Gehwegüberfahrt

Leistungsbeschreibung Gehwegüberfahrt s. Funktionale Leistungsbeschreibung Hamburger Schulhaus.

Die Gehwegüberfahrt soll für die Baumaßnahmen Gymnastikhalle und Hamburger Schulhaus zusammen genutzt werden.

1.16. Ansprechpartner des AN

Unverzüglich nach Auftragserteilung hat der AN einen Vertreter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des jeweiligen Auftrages durchführen zu können. Der bevollmächtigte Vertreter muss auf Anforderung vom AG, kostenfrei für den AG, an der Baustelle anwesend sein.

Desgleichen ist jeweils ein örtlicher Bauleiter gemäß Hamburgische Bauordnung durch den AN zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist und Anweisungen des AG entgegennimmt. Beide Mitarbeiter dürfen durch den AN während der Bauzeit des jeweiligen Gebäudes nicht gewechselt werden.

1.17. Terminplan

Vom AN ist im Zuge der Angebotsabgabe ein detaillierter Projektablaufplan einschließlich der Planungsphasen, Ausführungszeiten für Gründung, Rohbau und Ausbau sowie Inbetriebnahme und Bauwerksübergabe vorzulegen.

Die Terminpläne müssen soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Kontrolle des Bauablaufes bezüglich der Termine und Kapazitäten während der Bauzeit jederzeit möglich ist. Die Ablaufstruktur und die zeitliche Lage der Vorgänge müssen daher getrennt nach den wesentlichen Einzelprozessen, bei jedem Bauabschnitt ausgewiesen werden.

1.18. Baustellenordnung

Seite 11 von 57

[Seite 12]

Die Bauausführung findet während des laufenden Schulbetriebes statt. Auf den Baustellen gilt absolutes Alkohol- und Rauchverbot.

Die Baustellenzufahrt und das Baufeld sind zur Abgrenzung zum Schulbetrieb mit einem vandalismussicheren Bauzaun zu sichern. Leistungsbeschreibung Bauzaun s. Funktionale Leistungsbeschreibung Hamburger Schulhaus. Die Instandhaltung des Bauzauns obliegt dem AN. Dies schließt Vandalismusschäden mit ein. Alle an der Bauausführung Beteiligten sind verpflichtet auf die Personensicherheit der Schüler, Lehrer usw. strengstens zu achten.

Der Lieferverkehr ist so zu organisieren, dass das Queren der Baustellenzufahrten von Schülern ausgeschlossen ist. Es ist bei Fahrzeugein- und ausfahrten ein Einweiser bereit zu stellen, der für die Personensicherheit zuständig ist.

In den Baustelleneinrichtungsplänen sind sämtliche vom AN zur Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. Wege, Lagerflächen, Material- und Bürocontainer, Sozial- und Sanitärbereiche UND deren Versorgungsanschlüsse für Schmutzwasser/ Wasser/ Strom, Baustrom, Bauwasser, Parkplätze, Kräne, Maschinenstellflächen etc. anzugeben.

Bei der Durchführung von Leistungen sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung für die umliegenden Bereiche zu treffen. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (BGBL) und nachbarlicher Lärmschutz sind anzuwenden.

Notwendige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für evtl. Gehweg- und Straßensperrungen bzw. Umleitungen sind vom AN einzuholen und die damit verbundenen Gebühren sind zu übernehmen; die Genehmigungen sind dem AG vorzulegen. Durchfahrterlaubnisse und Sondergenehmigungen im Zusammenhang mit dem Baustellenverkehr sind vom AN im Zuge seiner Straßensicherungspflicht eigenverantwortlich zu regeln. Dies gilt auch für die erforderlichen Gehwegüberfahrten, deren Gebühren und Herstellungskosten jedoch vom AG übernommen werden.

1.19. Sicherheitskoordination

Der AN beauftragt einen SiGeKo. Dieser erhält (mind. 2 KW vor Beginn der Arbeiten) sämtliche Terminpläne aus denen Beginn und Dauer der jeweiligen Gewerke bezogenen Leistungen hervorgehen sowie den Baustelleneinrichtungsplan. Die Kosten für den SiGeKo trägt der AN.

1.20. Übergabeprozess

Der AN sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen, einzuleiten und den AG rechtzeitig schriftlich über die Durchführung zu informieren.

AG und AN vereinbaren die förmlichen Abnahmen gemäß VOB. Für nachträglich verdeckt liegende Bauteile sind Zwischenabnahmen beim AG abzufordern. Der AG ist zu Zwischenabnahmen und VOB Abnahmen einzuladen.

Fiktive Abnahmen sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abnahmen ist die Bereitstellung der Dokumentationsunterlagen. Die für die jeweilige Abnahme erforderlichen Unterlagen müssen dem AG mind. 12 Arbeitstage vor dem zu beantragendem Termin vorliegen.

Über die jeweilige Abnahme ist eine von den Vertragspartnern unterzeichnete und mit Datum versehene Niederschrift anzufertigen. Wird die mehrmalige Abnahme einer Anlage erforderlich, weil trotz Fertigmeldung die Leistung nicht dem Auftrag entsprechend hergestellt ist, dann gehen die Aufwendungen für die Nachabnahmen zu Lasten des AN.

Vor Durchführung der jeweiligen Gebrauchsabnahme durch den AG müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Mangelfreie PVO-Prüfung mit Sachverständigen • VOB-Abnahmen mit allen Nachunternehmen • Protokolle der durchgeführten Druckproben für alle Rohrleitungssysteme • Abgeschlossener Probebetrieb aller Anlagen • Messungen zum Nachweis der vertraglich vereinbarten Leistungswerte der technischen Anlagen Seite 12 von 57

[Seite 13]

• Erfüllung aller Auflagen aus der jeweiligen Baugenehmigung/dem Zustimmungsbescheid • Vorlage der vollständigen Dokumentation • Protokoll der Einweisung des Betriebspersonals

Eine Abnahme durch Innutzungnahme ist ausgeschlossen. Die Kosten für sämtliche Abnahmen sind in die Angebotspreise einzurechnen.

1.21. Vergütung

Die vom Auftragnehmer zu erbringende, vertragliche Leistung wird durch den angebotenen Pauschalfestpreis abgegolten. Durch den Pauschalfestpreis sind auch diejenigen Leistungen abgegolten, die in den Vergabeunterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch den Vertrag und die Vertragsbestandteile bestimmten Vertragszweck schlüsselfertig zu verwirklichen.

Der Bieter hat den Pauschalfestpreis nach Leistungsbereichen gemäß seiner Kalkulation aufzugliedern.

Der AN übernimmt das Mengenermittlungsrisiko. Mit dem Pauschalfestpreis sind deshalb insbesondere auch alle Mengen und Massen der zu erbringenden Teilleistungen abgegolten.

1.22. Zahlungsplan / Modalitäten

Zwischen AG und AN wird einvernehmlich ein Zahlungsplan auf Basis des Baufortschritts bzw. der geplanten Zwischentermine auf der Grundlage des Musters in der Anlage vereinbart.

Die Zahlungen werden entsprechend des jeweiligen Baufortschritts freigegeben. Zahlungen für Leistungen und Vorleistungen, die außerhalb der Baustelle, z.B. im Werk erbracht werden, müssen dokumentiert und zur Zahlungsanforderung vorgelegt werden.

1.23. Rechnungen

Die Rechnungen sind nummeriert und kumuliert aufzustellen und als X-Rechnung digital und unter Angabe der SAP-Bestellnummer einzureichen. Sämtliche Informationen zum Prozess sind im Internet unter „E-Rechnungsversand an die FHH“ sowie im „Informationsblatt zur Rechnungsstellung SBH“ beschrieben. Erforderliche Unterlagen sind beizufügen.

Titel 02 Leistungsbeschreibung Gymnastikhalle Hochbau 2. 2.1. Gebäude

Bei Kalkulation, Planung und Ausführung sind zu beachten und einzuhalten:

• Die Vorgaben der UK Nord / GUV • Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung • Wichtige Regeln für den Schulbau der FHH (s. Anlage zur FLB) • Leistungsbeschreibung Bau (s. Anlage zur FLB) • Raumtypenblätter (s. Anlage zur FLB) • Ausstattungslisten (s. Anlage zur FLB) • die allgemein anerkannten Regeln der Technik

Bei sich widersprechenden Angaben gilt die Rangfolge dieser Auflistung.

2.1.1. Beschreibung des Gebäudes und Vorgaben der Gebäudemaße Gebäude

Bei der Gymnastikhalle handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude der Gebäudeklasse 3, Sonderbau.

Die Länge des Hallenraumes beträgt mind. 20,30m im Lichten, die Breite mind. 10,16m im Lichten, die

Seite 13 von 57

[Seite 14]

lichte Höhe muss an der tiefsten Stelle mindestens 5,00 m betragen.

Vorsprünge und Nischen sind im Hallenraum bis zu einer Höhe von 2,10m über Fertigfußboden unzulässig.

Das Dachtragwerk ist freigestellt, muss jedoch für die Aufnahme einer PV-Anlage (Kollektorfläche ca. 98,00m²) geeignet sein.

Der Nebenraumtrakt ist einseitig an den Hallenraum angelagert. Die Raumhöhe der Nebenräume soll 2,55m im Lichten nicht unterschreiten.

Extensive Dachbegrünung, Substrat durchwurzelbare Schicht d= 12cm

Höhen OKFF: Die Höhen für OKFF werden vom AN nach terminlicher Abstimmung mit dem AG festgelegt. Zur Kalkulation wird für das Baunull, ±0,00 m = 20,60m NHN vorgegeben. Die Höhe OKFF ist so zu gestalten, dass die Zugänge zu den Eingängen barrierefrei zu erschließen sind. (Höheunterschied max. 2cm). Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Maßangabe. Die Höhenlage des Gebäudes ist vom AN so herzustellen, dass die Flächenentwässerung um das Gebäude sowie die fachgerechte Abdichtung der erdberührten Bauteile gegen Wasser entsprechend dem Baugrundgutachten sichergestellt ist (s. Anlage zur FLB). Alle zur Herstellung und Inbetriebnahme der baulichen und betriebstechnischen Anlagen erforderliche Absprachen, Anmeldungen, Anträge, Überwachungen, Genehmigungen und Abnahmen mit den amtlichen Aufsichtsstellen sind, außer dem Bauantrag bzw. Zustimmungsantrag der Bauaufsichtsbehörde und der Sielgenehmigung, vom AN, kostenfrei für den AG, zu veranlassen.

2.1.2. Raumprogramm

Nettoraumfläche 335,53m² NGF, nutzbare Sporthallenfläche 206m2, lichte Höhe 5,0m

Erdgeschoss:

• Sportfläche • Geräteraum • 2 Umkleiden Schüler/-innen • Dusch-, und WC-Räume den Umkleiden zugeordnet • behindertengerechtes WC/Dusche dem Eingang zugeordnet • Lehrerumkleide mit Dusche/WC dem Aufsichtsraum zugeordnet • Aufsicht • Eingang als Windfang, Flur • Putzmittelraum • Technikraum

Mindestabmessungen und Geometrien der Räume siehe Planung Gymnastikhalle in der Anlage zur FLB.

2.2. Planungsleistung

Als Planungsgrundlagen sind die der Ausschreibungsunterlage beigefügten konzeptionellen Entwurfszeichnungen, die Entwurfsplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie das Brandschutzkonzept zu verwenden.

Grundsätzlich sind alle Planungsleistungen und alle Leistungsphasen nach HOAI, die zur schlüsselfertigen Herstellung des Gebäudes erforderlich sind, Bestandteil des Leistungsumfangs. Dies gilt auch, sofern diese Leistungen im Folgenden nicht oder nicht vollständig aufgelistet sind.

Die Barrierefreiheit für Rollstuhlbenutzer ist im EG zu gewährleisten. Dies beinhaltet, dass der Haupteingang gemäß DIN 18040-1 mit einer Haupteingangstür mit einer Bedienkraft von max. 25N gem. DIN 18040-1 auszustatten ist. Die Haupteingangstür ist mit einer Griffstange zu versehen.

2.2.1. Objektplanung

Die anzubietende Leistung schließt die Architektenleistungen gemäß §§ 33ff HOAI ein, soweit die Planungsleistungen mit diesem LV nicht übergeben wurden und für das Gesamtwerk erforderlich sind. Seite 14 von 57

[Seite 15]

2.2.2. Tragwerksplanung, statische Berechnung

Die anzubietende Leistung schließt die erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff HOAI inklusive Schal- und Bewehrungsplanung ein.

2.2.3. Brandschutztechnische Nachweise, Rettungspläne

Es gelten die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung.

2.2.4. Vermessungsleistungen

Ein Messpunkt wird vom AG vorgegeben.

Der AN hat diesen Messpunkt dauerhaft zu sichern und die Gebäudelage, -achsen und -höhen auf dem Baugelände eigenverantwortlich einzumessen.

Ferner ist die Lage von Grundleitungen und Schächten einzumessen, an die anzuschließen ist.

2.2.5. Weitere Planungsleistungen

Alle weiteren Planungsleistungen, die zur schlüsselfertigen Herstellung der Gebäude erforderlich sind z.B. zu Brandschutz oder Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik)

2.3. Baustelleneinrichtung

2.3.1. Baustelleneinrichtung, Erdbau, Winterbaumaßnahme

Baustelleneinrichtung, Lagerplätze

Für Wege, Plätze und angrenzende Flächen, die während der Bauzeit genutzt und betroffen sind sowie für angrenzende Bauten sind im Vorwege gemeinsame Beweissicherungen mit dem AN durch den AG zu organisieren und durchzuführen. Grundstücksflächen, die baustellenbedingt durch den AN oder dessen NU durch Baustraßen, Lagerflächen o.ä. genutzt wurden, sind nach Beräumen des Baustellenbereiches wieder in den vorgefundenen und in der Beweissicherung dokumentierten Zustand herzustellen.

2.3.2. Lagerplätze

Für die Baumaßnahmen Gymnastikhalle und Hamburger Schulhaus werden insgesamt ca. 200,00 m² Lagerfläche vom AG auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten werden vom AN durch seinen Baustelleneinrichtungs- und Organisationsplan im Einvernehmen mit dem AG unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten festgelegt.

Sind diese Flächen nicht ausreichend, so hat der Auftragnehmer auf eigene Rechnung Flächen im öffentlichen Raum anzumieten und bei den zuständigen Behörden, Ämtern entsprechende Genehmigungen einzuholen.

Die Lage der Baustelle ist vor Ausführungsbeginn nach Örtlichkeit und Gegebenheiten durch den AN zu überprüfen.

2.3.3. Baustelleneinrichtungspläne

In dem vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan sind sämtliche vom AN zur Erbringung seiner Leistung erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. Wege, Lagerflächen, Material- und Bürocontainer, Sozial- und Sanitärbereiche, Parkplätze, Kräne, Maschinenstellflächen etc. anzugeben. Arbeitsstättenrichtlinien/-regeln für Baustellen sind zu beachten und einzuhalten.

2.3.3.1. Baustraße

Für die Halle ist auf dem Schulgelände eine Baustraße mit einer Länge von bis zu 80 m einzukalkulieren. Die Zufahrt erfolgt über den Baumacker.

Die maximale Belastung der Wege auf den Schulgrundstücken ist auf 7,5 t begrenzt. Für Fahrzeuge

Seite 15 von 57

[Seite 16]

über 7,5 t hat der AN geeignete Maßnahmen zur Lastverteilung sowie zum Schutz der Oberflächen zu ergreifen.

Feuerwehrzufahrten sind ständig freizuhalten.

Baustellenzufahrt und Baufeld sind zur Abgrenzung zum Schulbetrieb mit einem Bauzaun zu sichern. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet auf die Personensicherheit (Schüler/-innen, Lehrer/-innen usw.) beim Befahren der Baustellenzufahrt und Queren vom Gehweg besonders zu achten (Einweiser).

2.3.3.2. Bauzaun

Zufahrtswege zum Baufeld, das Baufeld und die Lagerplätze sind mit verschraubten Bauzäunen mit abschließbaren Baustellentoren zu sichern. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist durch einen vandalismussicheren Bauzaun zu sichern, Gesamtlänge für Gymnastikhalle und Hamburger Schulhaus zusammen ca. 310m. Zum Schulgelände ist der Bauzaun mit geschlossener Holzverkleidung auf Plettac-Ständern vorzusehen. Die Instandhaltung des Bauzauns obliegt dem AN. Dies schließt Vandalismusschäden mit ein.

2.3.3.3. Baumschutz

Der Baumschutz ist entsprechend Baumschutzverordnung, Zustimmungsbescheid / Baugenehmigung, Baumgutachten und DIN auszuführen.

2.3.3.4. Baustrom- und Bauwasser

Der Baustrom- und Bauwasseranschluss ist seitens des AN mit jew. einem Zwischenzähler herzustellen. Die Verbrauchskosten werden seitens AN getragen. Die zur Verfügung stehende Leistung Baustrom ist begrenzt auf 1 x 65 Ampere. Höhere Anforderungen an die Baustromversorgung hat der AN auf eigene Rechnung zu veranlassen.

2.3.4. Erdarbeiten, Grundleitungen Siel- u. Regenwasser, Außenanlagen

Vorleistungen vom Auftraggeber:

• Dem Auftragnehmer wird ein erschlossenes, bebaubares Flurstück bzw. Baufeld auf vorhandenem Schulgelände übergeben, das frei von Kampfmitteln ist. • Bodengutachten werden vom AG zur Verfügung gestellt. • Anforderungen aus den Bodengutachten sind zu beachten und zwingend einzuhalten. • Kampfmittelauskunft, Stand 13.11.2025

Behördliche Auflage: Fahrbahn-/Straßenverschmutzungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder sofort zu beseitigen.

2.3.4.1. Grund- und Versorgungsleitungen Bestandsdokumentation über Ver- und Entsorgungsleitungen werden soweit vorhanden vom AG zur Verfügung gestellt.

Vor Beginn der Erdarbeiten hat sich der AN über verdeckt liegende Schächte, Grund- und Versorgungsleitungen zu informieren und kenntlich deren Verlauf anzuzeichnen. Während der Ausführung ist bei Verdacht von Versorgungsleitungen im Erdreich vom Maschineneinsatz auf Handschachtung umzustellen und die Versorgungsleitung zu sichern. Der AG ist umgehend darüber zu informieren, um eine Entscheidung herbeizuführen, wie mit den vorgefundenen Versorgungsleitungen weiter zu verfahren ist.

2.3.5. Erdbau, Tragfähigkeit

Die Maßnahmen zur Gründung sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. Es soll eine Flachgründung vorgesehen werden.

2.3.5.1. Erdarbeiten

Der AN übernimmt im Bereich Erdarbeiten u.a. folgende Leistungen:

Abschieben der Bodenschicht bis UK Baugrube inkl. Arbeitsraum, Tiefe gem. Baugrundbeurteilung zzgl. Seite 16 von 57

[Seite 17]

des Bereichs für die Sohlplatte und Fundamente. Baugrubenaushub und Verfüllung erfolgt gem. der vom AG bereitgestellten Baugrundbeurteilung und chemischer Analyse sowie den statischen Erfordernissen. Im Zuge der zuvor stattgefundenen Abbruchmaßnahme des ehemaligen Hausmeisterhauses wird die Baugrube im Anschluss nicht wieder verfüllt (Tiefe der Baugrube ab OK Schulgelände ca. 1,90m). Sämtliche zur Erstellung des Gebäudes notwendigen Erdarbeiten sind vom AN zu planen und zu erbringen.

Flächenfilter herstellen gem. Baugrundbeurteilung.

Das ausgebaute Erdreich ist vom AN zu lagern, gutachterlich beproben zu lassen und ggf. wieder einzubauen (Z0 bis ggf. Z2.Material, Wiedereinbau abhängig von der Einbauklasse). Die Deklarationsanalyse nach LAGA ist seitens des AN termingerecht zu beauftragen, die Kosten trägt der AN. Der Zeit- und Platzbedarf für Lagerung bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse und anschließender Entsorgung ist in den Bauablauf einzuplanen.

Das überschüssige Aushubmaterial sowie das Material, welches nicht wieder eingebaut werden kann, ist entsprechend Einbauklasse zu entsorgen, gemäß des jeweiligen Baugrundgutachtens. Die Kosten für das Laden und den Transport zum Entsorger übernimmt der AN.

Die Kosten für die Entsorgung des Aushubmaterials gem. der Bodeneinbauklasse trägt der AG auf Nachweis:

Die Entsorgungskosten für Z2 (DK1) sind gedeckelt auf 65,27€/Tonne.

Die Verfüllung ist gemäß der Baugrundbeurteilung und fachgerecht auszuführen.

Trockenhaltung der Baugrube, durch offene Wasserhaltung mittels Baudränagen und Pumpensümpfe gemäß der Baugrundbeurteilung zur Fassung und Ableitung von anfallendem Stau - und Niederschlagswasser.

Bei den Aushubarbeiten ist besonders auf den Schutz von ggf. vorhandenen Versorgungsleitungen und Baumwurzeln im Bereich des Baufeldes zu achten.

2.4. Baukonstruktionen (KG 300)

2.4.1. Bauteile ohne Ausführungsvorgaben

Bei folgenden Bauteilen wird die Ausführung dem Bieter freigestellt (die Vorgaben der LB-Bau und der Raumtypenblätter finden keine Anwendung):

• Gründung • Tragende Wände, Massivbauweise, optional 3D-Beton-Druck, Konstruktion freigestellt • Nichttragende Wände, Konstruktion freigestellt • Stützen, Anforderungen gemäß Statik und Brandschutzkonzept • Dachkonstruktion, Konstruktion freigestellt, Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept • Dachabdichtung

2.4.2. Bauteile mit Ausführungsvorgaben

2.4.2.1. Fassaden:

• Ausführung geschlossene Fassaden: Verblendvollstein analog zum Hamburger Schulhaus, Normalformat d=11,5cm, Verfugung gem. Bemusterung, Ausführung der Fuge: frisch in frisch, Leitfabrikat Verblender: Hebrok Damma NF gem. Auswahl AG, Fugen Weber.mix Fugmörtel sandbeige, oder gleichwertig • Farbe Fenster analog zum Hamburger Schulhaus, Türen Pulverbeschichtung in RAL bzw. gem. Bemusterung. • Ausführung Hallenfassade über Nebenraumtrakt transluzent, Profilglas mit TWD-Füllung • Wärmedämmung: mineralisch, nicht brennbar (s. Anlage zur FLB „Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes“), • Dachentwässerung Hallendach: außen liegende Dachrinne gem. Entwurfsplanung und Musterplanung Sporthallen – Einfeldhalle • Dachentwässerung Nebenraumdach mit Attika gem. Entwurfsplanung und Musterplanung Sporthallen - Seite 17 von 57

[Seite 18]

Einfeldhalle • Vordach an Isokorb in sichtbarem Stahlbeton mit glatter Oberfläche, gem. Genehmigungsplanung und mit Entwässerung zur Außenwand mit Rinne und Fallrohr. Die Ansichtsbreiten der Vordachkonstruktion sind einzuhalten. • Fenster und Sonnenschutzeinrichtungen (GEG-Nachweis, Sommerlicher Wärmeschutz und Blendfreiheit sind zu berücksichtigen)

2.4.2.2. Außen- und Notausgangstüren

Gemäß LB-Bau: Stahlrahmentüren, einbrennlackiert. Türanschlag mit Federpuffer und Feststeller auf Montagebügel oder Pfosten mit h = 1,20 m. Haupteingangstür Bedienkraft max. 25N gem. DIN 18040-1. Hinweis: die lichte Türöffnung der Haupteingangstür muss mindestens 1,20m betragen, dabei sind die Griffstange und die Türblattstärke zu berücksichtigen. Türstele mit elektronischer Schließung/Öffnung für barrierefreien Zugang.

2.4.2.3. Sauberlaufzone

• Sauberlaufzone im Windfang/Flur gemäß Entwurfsplanung, schwerentflammbar.

2.4.2.4. Wandoberflächen

Wandflächen allgemein

• Diamantputz, Oberfläche Qualitätsstufe Q3 • Dispersionsbeschichtung gem. Raumtypenbuch, Hellton, RAL/NCS gem. Bemusterung • Im Windfang hochscheuerbeständige Dispersionsbeschichtung, Nassabriebklasse 1, vollflächig.

Sanitärräume

• Spritzwassergefährdete Wandflächen der Sanitärbereiche: Fliesen im Format 20/20, Leitfabrikat: Agrob- Buchtal Plural sandweiß o. glw bis OK Türzargen. gem. Bemusterung und Wahl des AG • Die weiteren Wandflächen mit hochscheuerbeständige Dispersionsbeschichtung, vollflächig.

Prallschutz Gymnastikhalle

• Prallschutz, Leitfabrikat Polysport Elastik Silence 25 o. glw. gem. Bemusterung und Wahl des AG. Auf die Wahl des Prallschutzes wird besonderer Wert gelegt. Die Gleichwertigkeit in Materialität, Oberflächenstruktur und Farbgebung ist einzuhalten.

2.4.2.5. Schließanlage

• Transponder-Schließanlage für Innen- und Außentüren. • Die digitalen Türbeschläge müssen kompatibel zu der am Standort vorhandenen Transponder-Schließanlage sein. Die Grund-Programmierung der Schließungen ist nach der jeweiligen Vorgabe des Nutzers zu erstellen. • Außentüren sowie die Türen von Aufsichts- und Sanitätsräumen sind mit einem protokollierenden elektronischen oder mechatronischen Schließsystem auszustatten.

2.4.2.6. Böden

• Bodenbelag Sporthalle, Linoleum 4,0mm, Oberfläche sportbodengeeignet, Leitfabrikat: Gerflor DLW Colorette Sport Neocare light beige 1012, alternativ oxid grey 1052 o. glw. gem. Bemusterung und Wahl des AG • Bodenbelag allgemeine Räume, inkl. Eingang, Umkleiden etc. Linoleum 2,5mm, Farbton wie Sporthalle, Leitfabrikat: Gerflor DLW Colorette light beige 0012, alternativ oxid grey 1052 o. glw. gem. Bemusterung und Wahl des AG • Alle Linoleumböden inkl. Ersteinpflege bzw. Werksbeschichtung • Bodenflächen Sanitärräume mit Bodenbeschichtung/Anstrich, inkl. Hohlkehle und Sockelbeschichtung, Untergrund: schwimmender Estrich oder Beton als emissionsarme, farbstabile 2-K -Beschichtung, System KLB oder gleichwertig, Rutschklasse R10, Farbe gem. Bemusterung und nach Wahl des AG

2.4.2.7. Decken

• akustisch wirksam gem. Raumtypenbuch LB-Bau, z.B. mit HWL-Akustikplatten im Halbverband verlegt und ohne sichtbare Einlegerahmen (keine GK-Lochdecken) • Sanitärbereiche mit GK-Decke glatt, feuchtraumgeeignet gem. Raumtypenbuch LB-Bau

Seite 18 von 57

[Seite 19]

2.4.2.8. Bei allen weiteren Bauteilen sind folgende Vorgaben zu erfüllen:

Der Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes ist anzuwenden und soweit darin die Ausführung nicht bestimmt wird, gelten LB-Bau, Raumtypenblätter und Ausstattungslisten.

Werden weiße Innentüren vorgesehen, sind die Türzargen dunkler und mit ausreichendem Kontrast zu beschichten (Inklusion), Farbton gem. Bemusterung bzw. RAL-Farbton der Fassadenelemente.

2.4.3. Sportgeräte, Ausstattung, Einbauten

2.4.3.1. Vorrüsten für Sportgeräte

• Für alle mit dem Gebäude fest oder nur zeitweise zu verbindenden Geräte sind die Vorkehrungen gemäß Ausstattungslisten und Einrichtungszeichnungen vorzurichten.

2.4.3.2. Sportgeräte und Einbauten

• Alle in den Raumtypenblättern und Ausstattungslisten benannten Geräte und Einbauten sind zu liefern und einzubauen.

2.5. Außenanlagen

Die Außenanlagen werden bis zu den Außenwänden bzw. Fassadenrinnen und Abtrittrosten bauseits durch den GaLa-Bauer erstellt. Fassadenrinnen, Eingangspodeste mit Abtrittrosten und Türstelen sind durch den AN zu erstellen

Eingangsabtrittroste vor Eingängen und Nebeneingängen sind eingelassene, gegen Herausheben gesicherte, rutschhemmende feuerverzinkte Roste -keine profilierten Roste- in Türbreite und mind. 2,00 m lang in Gehrichtung einzubauen. Oberflächen der Roste gemäß GUV / UK Nord. Die Eingangsabtrittroste sind an die Regenentwässerung des Gebäudes anzuschließen.

Seite 19 von 57

[Seite 20]

Titel 03 Leistungsbeschreibung Gymnastikhalle Technische Gebäudeausrüstung 3. 3.1. 400 Bauwerk – Technische Anlagen Allgemeines

Allgemeines Die beigelegten Berechnungen, Schemata und Planunterlagen sind Planungskonzepte. Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungsplanung auf Grundlage der übergebenden Unterlagen zu erbringen. Die Dimensionen, Größen von Bauteilen, Auslegungen usw. sind nochmals zu prüfen und ggf. anzupassen.

Während der Bauzeit ist durch den AN für Bauwasser, -abwasser, Sanitäreinrichtungen, Bauheizung, Baustellenbeleuchtung, Baustrom etc. zu sorgen, welche im Anschluss zurückzubauen sind. Die Anschlüsse für die Medien des Bauwassers und Baustroms sollen separat erstellt werden und über eine separate Zählung erfolgen.

Notwendige allgemeine Leistungen für das Unternehmen, welche zu erbringen sind:

Für Sanitärtechnik einschl. techn. Anlagen in AAL: Druckproben, hydraulischer Abgleich, Spülen/Dichtheitsprüfung von Rohrnetzen und Schächten, Kamerabefahrung des verlegten Grundleitungsnetztes innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Vermessung der Schächte und außenliegenden Leitungen, Spülung des Trinkwassernetzes und die Trinkwasseranalyse, einschließlich aller anfallenden Gebühren der Analyse. Es ist eine Probe mit Analyse am Anschlusspunkt der Bestandstrinkwasseranlage vor Baubeginn zu entnehmen.

Für Heizungstechnik: Druckproben, das Füllen der Anlage mit aufbereitetem Wasser, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, Vermessung der außenliegenden Leitungen. Nach VDI 2035 ist eine Heizungswasseranalyse nach Fertigstellung der Heizungsanlage zu erstellen und in die Revisionsunterlagen einzuarbeiten.

Für Lüftungstechnik: Luftmengenmessungen, Einregulierung der Anlage, Abnahme der Lüftungsanlage durch Sachverständigenprüfung bzgl. der Belange des Brandschutzes, Abnahme gemäß TechPrüfVO. Vorabstimmung der Planung, Organisation, Durchführung, ggf. Nachkontrolle, Dokumentation einschließlich aller anfallenden Kosten für die Abnahme.

Für Elektrotechnik einschl. techn. Anlagen in AAL: Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung der Elektroinstallationsanlage, der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Brandmeldeanlage (Hausalarmanlage) durch einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen gemäß TechPrüfVO erfolgen. Die Wahl des Prüfers obliegt dem Auftragnehmer. Leistungen einschließlich aller anfallenden Kosten für die Abnahme (Vorabstimmung der Planung, Organisation, Durchführung, ggf. Nachkontrolle, Dokumentation) übernimmt der AN.

Für alle technischen Gewerke: Während des Probebetriebes erfolgt die umfassende Einweisung des Betriebsdienstes/ Hausmeisters in die Bedienung der Anlagen. Diese ist ebenfalls zu protokollieren und beiderseits zu unterzeichnen. Für alle technischen Anlagen ist eine Betriebsanleitung bzw. ein technisches Nachschlagewerk für die Betriebsdienste zu erstellen, um den sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.

Anlagendokumentation Technische Ausrüstung (KG 410-450) 4 Wochen vor der Abnahme der Leistungen ist die Dokumentation in 1facher Ausführung in Papier und in digitaler Form zur Prüfung an den Bauüberwacher zu übergeben. Die Anlagendokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme. Sie ist in DIN A4 Aktenordnern mit beschrifteten Ordnerrücken einschl. eines Deckblatts, Inhaltsverzeichnis, Registern und Zeichnungen 3fach vor Abnahme zu liefern.

Seite 20 von 57

[Seite 21]

Aufbau gewerkeweise wie folgt: Inhalt der Anlagendokumentation:

Deckblatt Objekt mit Adresse, Baumaßnahmenbezeichnung, Auftragsnummer, Gewerk, Datum, Planungsbüro, Ausführungsfirma, Notruftelefon, Ansprechpartner

  1. Inhaltsverzeichnis Ordnernummer, Registernummer, Inhaltsbezeichnung

  2. Anlagenbeschreibung Gewerke weise Beschreibung jeder einzelnen Anlage mit Hinweisen zur Bedienung, Einstellung, Inbetriebsetzung und Außerbetriebsetzung und Verhalten im Störfall.

  3. Protokolle und Bescheinigungen Abnahmebescheinigung, Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung, Sachverständigenprüfung, Sichtabnahmeprotokolle der Fachbauleitung, Funktions- und Leistungsmessungen mit Einstellwerten, Inbetriebnahme-/Probebetrieb des Fachunternehmens bzw. Hersteller, Übereinstimmungserklärung, Errichterbescheinigung Brandschutz, Dichtheitsprüfungen, Spülungen, Einweisung des Betriebspersonals, Hygieneprotokolle, Hygieneplan, Hydraulischer Abgleich, Bescheinigung über Einhaltung der VDE- und DIN Normen

  4. Produktnachweise Liste der Produkte nach Reihenfolge und Gewerk; Datenblätter, Gerätekarten, Isolierqualitäten, Brandschutzeinrichtung, Zulassungsbescheinigung, CE - Konformitäten, Ventillisten, Ersatzteillisten, Bedienungsanleitungen mit Beschreibungen für Bedienung im Normalfall im Störfall, besondere Schaltungen und Sicherheitseinrichtungen Außerbetriebnahme, erforderliche Hilfsmittel, Hilfsstoffe, Sonderwerkzeuge, Schmierstoffe und Reinigungsgeräte

  5. Lieferantennachweis Auflistung Produktgruppe, Hersteller, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail-Kontakt

  6. Wartungsanweisungen Für alle zu wartenden Bau- und Anlagenteile sind die Wartungs- und Pflegevorschriften zusammenzustellen. Erforderliche periodische und behördliche Wartungspflichten sind tabellarisch aufzuführen. Die Wartungszyklen sind tabellarisch zu erfassen. Wiederkehrende Ersatzteile wie z.B. Filtermatten, Regeneriersalz o.ä. sind tabellarisch aufzulisten.

  7. Zeichnungen Zeichnungsverzeichnis mit Angabe Planinhalt, Maßstab, Gewerk. Die Bestands- und Revisionspläne sind mit CAD-Programmen an Hand der vom AG übergebenen Ausführungsplanung sowie der vom AN angefertigten Montageplanung zu erstellen. Elektrische Schaltpläne und Anschlusspläne nach DIN EN 61082-1 und 3. Grundrisse haben den Maßstab 1 : 50 , Schema ohne Maßstab gut lesbar, alle Pläne farbig Zeichnungen sind auf DIN A4 Format gefaltet, gelocht und mit Lochverstärker versehen. Im Technikraum des Gewerkes sind farbige Anlagenschemata mit eingestellte Hauptparametern sowie der Anschrift und dem Service-Telefon des AN in Form einer laminierten Zeichnung zu liefern und zu montieren.

  8. Revisionsunterlagen Die Anlagendokumentation ist komplett digital mit Plänen im Format dwg/dxf und pdf, sowie alle Textdokumente im Format pdf zu übergeben. Selbstverständlich müssen alle Bescheinigungen in deutscher Sprache sein. Die Revisionszeichnungen müssen die tatsächliche Installation wiedergeben. Nach erfolgreicher Prüfung und Vervollständigung der Unterlagen sowie mindestens 14 Tage vor VOB- Abnahme wird die komplette Revisionsunterlage digital gem. SBH-Standard in der Anlage zur FLB dem Auftraggeber überreicht.

Seite 21 von 57

[Seite 22]

3.2. 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

3.2.1. 411 Abwasseranlagen

Die Bemessung und Ausführung der Entwässerungsanlagen innerhalb des Gebäudes erfolgt nach DIN EN12056 T1-5und DIN 1986-100. Die Entwässerung erfolgt als Trennsystem. Die Abflussbeiwerte für Schulen werden für das Schmutzwassernetz angesetzt.

Schmutzwasser

Für die Entwässerung im Gebäude kommt schallgedämmtes Rohr zum Einsatz. Schmutzwasserleitungen werden innerhalb von Trockenbauwänden und Unterhangdecken verlegt. Befestigungen werden in schallgedämmter Ausführung installiert.

Im HA-Raum erfolgt die Leitungsverlegung als Aufputz-Installation.

Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt.

An den Übergabestellen von Fall- in Grundleitungen sind Reinigungsöffnungen vorgesehen.

Die Entlüftungsleitungen werden gegen den Anfall von Kondensat diffusionsdicht isoliert. In notwendigen Fluren besteht die Wärmedämmung aus nicht brennbarem Material.

Bodenabläufe

Der HAR, der Putzmittelraum sowie das barrierefreie-WC und die Duschen erhalten jeweils einen Bodenablauf. Um das Austrocknen der Bodenabläufe zu verhindern, ist ein „Geruchsstopp“ zu verwenden. Ein ausreichendes Gefälle zum Bodenablauf ist zu gewährleisten.

Grundleitungen

Das Rohrleitungsmaterial für Schmutzwasser unter der Bodenplatte ist mit der geeigneten Ringsteifigkeitsklasse zu wählen. Rohrdurchführungen durch die Bodenplatte werden auf geeignete Weise wasserdicht ausgeführt.

Seite 22 von 57

[Seite 23]

3.2.2. 412 Wasseranlagen

Die Bemessung und Ausführung der Trinkwasseranlage erfolgt nach DIN EN 806 Teil 3, DIN 1988 – 300, VDI 6023. Der Schutz des Trinkwassers ist gemäß DIN EN 1717 zu gewährleisten.

Als Trinkwasser-Spitzendurchfluss nach DIN 1988 - 300 unter Anlehnung an die Berechnungsvorgaben für Schulen wurde ermittelt:

Zu den zentralen Anlagen der Trinkwasserversorgung gehören Hausanschluss mit KFR-Ventil, Absperreinrichtung und Filterung.

Es ist eine Hauswasserstation mit Druckminderer, Manometer ein- und ausgangsseitig sowie automatischem Rückspülfilter (Filterqualität 80 - 120 Mikrometer) vorgesehen.

Eine zentrale Warmwasserversorgung ist im Gebäude nicht geplant. Die notwendigen Waschtische und Duschen erhalten einen elektrischen Durchlauferhitzer mit einer Schnittstelle zur Gebäudeautomation (GA).

Alle zu verwendenden Bauteile des Trinkwassernetzes müssen zwingend eine DVGW-Registrierung haben.

Wasserleitungen

Das Trinkwasser-Versorgungsnetz wird aus geeignetem und DVGW-konformen Material gefertigt. Die Ausführung in Edelstahl wird dabei vom AG bevorzugt, der Einsatz von Kunststoffverbundleitungen wird untersagt. Die Verbindungstechnik obliegt dem AN. Jedoch sollte diese für das gewählte Material geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen.

Form- und Verbindungsstücke aus Edelstahl bzw. Rotguss komplettieren das Leitungssystem.

Die Versorgungsleitungen werden vorzugsweise in Unterhangdecken sowie innerhalb von Trockenbauwänden verlegt.

Im HA-Raum erfolgt die Leitungsverlegung als Aufputz-Installation.

Rohrdurchführungen

Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt.

Dämmung

Die Rohrleitungsisolierung wird entsprechend den Anforderungen der DIN EN 806-2, DIN 1988-200, der Trinkwasserverordnung, dem GEG realisiert. Als Dämmmaterial für die Trinkwasserleitungen kommen aluminiumkaschierte Mineralfaserschalen A1 zum Einsatz. Die Kaltwasserleitungen werden generell mit 100% gegen unzulässige Erwärmung gedämmt.

Im Hausanschlussraum erfolgt in sichtbaren Bereichen eine Ummantelung mit Kunststofffolie aus PE bis 2m Raumhöhe.

Alle Armaturen erhalten Fertigdämmkappen aus Kunststoff.

Absperreinrichtung

Für die Absperrung der Wasserleitungen werden Schrägsitzventile aus Rotguss nach DIN mit DVGW- Prüfzeichen eingebaut.

Prüfanschlüsse zur Kontrolle der Trinkwassergüte sind vorgesehen.

Sanitäre Objekte, Einrichtungsgegenstände

Die Ausstattung der Räume erfolgt analog der Grundrissplanung entsprechend der mitgelieferten Planunterlagen unter Einhaltung der Schulbaustandards des Schulbau Hamburgs.

Seite 23 von 57

[Seite 24]

Eine Bemusterung der gewählten Sanitärgegenstände hat vor Montage/Bestellung durch den Auftragnehmer mit dem Nutzer, der Projektsteuerung, den Architekten und der TGA-Planung zu erfolgen.

Die Sanitärkeramik wird weiß, voll glasiert und die Armaturen verchromt ausgeführt. Es erfolgt der Einsatz von Wasser sparenden Selbstschlussarmaturen.

Armaturen beim WC sind Vandalismus sicher (Edelstahl) auszuführen und müssen fest verschraubt werden können.

Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt zu installieren. Einsatz von leicht zu reinigenden Sanitärobjekten (wandhängend in Vorwandinstallation). Ecken und Kanten abgerundet (r>=2 mm). Waschbecken mit Überlauf.

Die Objekte werden mit notwendigen Installationselementen für Trockenbau bzw. Vorwandinstallation montiert.

Die Sanitärausstattungen (Hygieneartikel) werden bauseits über einen entsprechenden Rahmenvertrag geliefert. Die Bestellung erfolgt durch den Hausmeister, dass eine einheitliche Ausführung der gesamten Liegenschaft gewährleistet ist. Die Auslösung der Bestellung muss dem Hausmeister spätestens 14 Kalendertage vor der Montage vom Auftragnehmer mitgeteilt werden. Auch ist die genaue Anzahl (bei Änderungen in der Planung) dem Hausmeister mitzuteilen.

Vom Auftragnehmer wird die Montage der Gegenstände (örtliche Lage in Abstimmung mit dem Hausmeister und Architekten), die Entgegennahme und Aufbewahrung bis zur Montage der Gegenstände erbracht. Dabei sind folgende Artikel zu montieren:

  • 4x Toilettenpapierhalter (groß) in schwerer Ausführung

  • 4x WC-Rollen-Halter

  • 4x Seifenspender

  • 4x Papierhandtuchhalter

  • 4x Papierkörbe

  • 3x Hygienebehälter

PuMi-Raum / Hausanschlussraum

Ausgussbeckenanlage:

Becken aus Sanitär-Keramik oder Stahlblech, Abmessung ca. 600 x 400 mm, Tiefe 200 mm (mit Klapprost – Putzmitteleimer müssen auf dem Rost stehend befüllt werden können) mit verchromtem Ablaufventil mit Stopfen und Kunststoff-Geruchsverschluss. Es wird mit dem notwendigen Installationselement für Trockenbauvorwandinstallation montiert.

Hausanschluss Trinkwasser:

Einschl. druckwasserdichter Hauseinführung, Koordinierung Zählereinbaum it Schnittstelle zur GA, Absperrarmatur komplett aus Rotguss, Zähleranschlussbügel, KFR-Absperrarmatur komplett aus Rotguss, Filter für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 19 632, Eingang: komplett mit Übergangsstücken für gewähltes Rohrsystem, Ausgang: 'wie Eingang ', PN 16, Gehäuse 'aus Rotguss', mit integriertem Filter-Rückspülsystem und Einrichtung zur Abführung des Rückspülwassers Filtergewebe aus Edelstahl, Durchlassweite gemäß DIN 19 632, Filtertasse aus Rotguss, Rückspülung automatisch, mit integriertem Druckminderer DN25; komplett mit Manometer, ein- und ausgangsseitig, einschließlich Verschraubungen und Dichtungen'. Nach dem Filter ist eine weitere Absperrarmatur komplett aus Rotguss zu setzen. einschl. Dämmung der vor genannten Armaturengruppe gemäß DIN1988-200.

Seite 24 von 57

[Seite 25]

WC-Bereiche

Wandhängende WC-Anlagen:

Als Tiefspülklosettbecken als wandhängendes-WC aus Sanitärporzellan mit Unterputz-Spülkasten, Betätigungsplatte aus schlagfestem und Vandalismus sicherem Material. 6/3 Liter Spülvolumen und 2- Mengenspültaste, mit Anschluss an das Wassermanagementsystem, Klosettsitz aus Kunststoff (weiß), ohne Deckel mit schweren Scharnieren und Sechskantmuttern.

Anzahl: 3 Stück; (1 davon → Klosettsitz mit Deckel im Lehrer-WC)

Das WC im Schüler/WC männlich, erhält eine Hygienespülung im Spülkasten mit Schnittstelle zur Gebäudeautomation.

Waschbecken-Anlagen:

Es sind Waschtische mit Überlauf aus Sanitärporzellan mit Wandbefestigung vorzusehen. Alle Waschtischarmaturen und dgl. sind mit diebstahlsicheren, vom Leitungsdruck unabhängigen Durchflussmengenkonstanthaltern auszurüsten. Die Durchflussmengen müssen mindestens 3,5 l/min betragen und dürfen 5 l/min nicht überschreiten.

Armaturen werden als Selbstschlussarmatur ausgeführt.

Die Zuleitung soll durch ein verchromtes Eckventil 1/2“ absperrbar sein, und mit verdeckter Kappe sowie ausgeführt werden. Der Ablauf soll verchromt, ohne Stopfen, mit messingverchromten Röhrengeruchverschluss 1 1/4" ausgeführt werden.

Für die Warmwasserversorgung sind Durchlauferhitzer (27kW) zu verwenden, die Durchlauferhitzer müssen eine Modbus-Schnittstelle haben und sind auf die GLT aufzuschalten.

1x Lehrer Dusche + barrierefrei Dusche/Waschtisch

1x Dusche Schüler männlich

1x Dusche Schüler weiblich

Duschen:

In den Duschen sind robuste Dusch-Paneele in schwerer, massiver Ausführung aus Edelstahl vorzu- sehen. Die Paneele müssen als Kompletteinheit für die Aufputzmontage ausgeführt und mit einer nicht sichtbaren, diebstahlsicheren Befestigung an der Wand montiert werden.

Die Dusch-Paneele sind mit einer vollwertigen Modbus-Schnittstelle (nach GA-Standard) auszustatten und direkt auf die Gebäudeautomation aufzuschalten. Der integrierte Duschkopf aus Edelstahl verfügt über einen Steckanschluss sowie einen integrierten Wassermengenregler, der den Durchfluss auf maximal 6 l/min begrenzt.

Als Armatureneinheit im Paneel ist eine rein elektronische Auslösung (ohne mechanischen Selbstschluss und ohne interne, thermische Mischeinrichtung) vorzusehen. Das Paneel verfügt über genau einen Anschluss für fertig gemischtes Warm-/Kaltwasser, welches direkt vom vorgeschalteten, ebenfalls auf die GA aufgeschalteten Durchlauferhitzer, bereitgestellt wird.

Sämtliche Funktionen der Dusche – einschließlich der Fließdauerbegrenzung, der sensorgesteuerten Nutzungsauslösung sowie der automatisierten Hygienespülung und thermischen Desinfektion – werden zentral über das übergeordnete GA-Bussystem gesteuert, überwacht und rechtssicher protokolliert

WC barrierefrei

Die Planung und Ausführung der barrierefreien-WCs erfolgt nach DIN EN 18040 Teil 1.

WC-behindertengerecht:

Wandhängende WC-Anlage, behindertengerecht, aus weißem Sanitärporzellan, mit Installationselement aus Metall einschließlich Wandeinbauspülkasten 6 l mit Anschluss an das Wassermanagementsystem, 2-teiliger WC-Sitz- Garnitur mit Metallscharnieren. Es erhält beidseitig klappbare Griffhilfen gemäß Typenblatt SBH, mit WC-Papier- und Reservepapierhalter. Inkl. des Haltesystems für Stützklappgriffe und deren Befestigungen.

Seite 25 von 57

[Seite 26]

Waschtisch-unterfahrbar:

Waschbecken-Anlage aus weißem Sanitärporzellan, unterfahrbar, Größe ca. 60 cm, einschl. Installationselement.

Als Armatur wird eine Selbstschlussarmatur für barrierefrei Waschtische installiert.

Standrohr, einschließlich Ablaufventil mit Unterputz-Geruchsverschluss für unterfahrbare Waschtische.

Beschriftung und Schilder

Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeichnungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert. Jedes Ventil und jede Funktionseinheit wird mit einem Bezeichnungsschild versehen.

Hygienespülung von Trinkwasserinstallationen

Nach TrinkwV und VDI 6023 hat der verantwortliche Betreiber die Risiken, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation resultieren können, unter besonderer Berücksichtigung seiner Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflicht auszuschließen.

Nach der Inbetriebnahme ist durch den Auftragnehmer bis zur Übergabe sicherzustellen, dass an allen Entnahmestellen regelmäßig Trinkwasser entnommen wird und keine Stagnation des Wassers entsteht.

Unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Betriebes erfolgt eine automatisierte Hygienespülung über eine automatische Spülarmatur in dem letzten Verbraucher im letzten WC-Kern. Das Trinkwassernetz wird durchgeschliffen. Die Nassräume dazwischen werden über Strömungsteiler in Ringschaltung angeschlossen. Die Auslegung der Hygienespülung und die Wahl der Spüldauer sind vom Auftragnehmer rechnerisch nachzuweisen. Steuerung Hygienespülung mit potentialfreien Kontakten durch die GA.

Sonstiges

Die Trinkwasser- sowie Abwasserleitungen werden entsprechend den gültigen DIN-Normen gespült und einer Druckprobe unterzogen.

Nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage wird eine Hygieneuntersuchung des Trinkwassers durch ein unabhängiges Labor vorgenommen.

16 Wochen nach Inbetriebnahme wird eine chemische Untersuchung vorgenommen.

Kosten für das Spülen der Trinkwassernetze zwischen Fertigstellung der Bauleistung und der endgültigen Nutzung sind durch den Auftragnehmer bis zu 6 Wochen nach VOB Abnahme kostentechnisch zu berücksichtigen.

Seite 26 von 57

[Seite 27]

3.3. 420 Wärmeversorgungsanlagen

Allgemeines Die Heizlastberechnung wird nach DIN/TS 12831 auf Basis der übergebenen Grundriss- bzw. Schnittdarstellungen durchgeführt.

Es wird von Außentemperaturen bis -9,2°C für Hamburg ausgegangen (Klimadaten von 05/2024)

Die U-Werte wurden gemäß Wärmeschutznachweis (28.05.24) vom Brehmweg hinterlegt. Durch den GU ist für diesen Standort ein eigenständiger Wärmeschutznachweis zu erstellen und in die Heizlastberechnung zu integrieren.

Die Heizlast der Planung beträgt 10,7kW.

3.3.1. 421 Wärmeerzeugung

Die Wärmeerzeugung soll folgendermaßen aufgebaut werden:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Grundlastabdeckung mit natürlichem Kältemittel R290 – Leistung 5,6kW (A2/W35)

  • Elektrische Nachheizung (Heizstab) für Spitzenlasten 6kW

Die Aufstellung erfolgt auf dem Dach im Außenbereich. Aufstellkonsole sowie Ölwanne sind vorzusehen.

Für die Zuleitung ist eine Begleitheizung vorzusehen. Die Steuerung der Begleitheizung ist in einen Technikraum in der Gebäudehülle zu platzieren und auf die GA aufzuschalten

Wärmeverbrauchserfassung

Der Gesamtwärmeverbrauch wird separat für den Zubau gemessen. Die Energiezähler sind im Verteilnetz im Technikraum einzubauen und mit Absperreinrichtungen vor und nach dem Zähler zu versehen, sodass ein Wechsel der Zähler einfach durchführbar ist. Die Zähler sollen als Signal einen M-Bus Standard liefern und sind auf die GA aufzuschalten.

Anforderungen an die Wärmepumpe auf Grundlage beantragter Fördermittel:

• Zusätzliche Anforderungen wegen KfW Effizienzhaus 55: • Anforderungen an die Geräuschemissionen der Außeneinheit an die Luft-Wasser-WP: 10 dB niedriger als Grenzwerte (Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013) • Die sich aus der TA-Lärm jeweils ergebenden Anforderungen sind, wie im Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (LAI-Leitfaden) ausgearbeitet, beim Einsatz einer Luft-Wärmepumpe einzuhalten. Es wird empfohlen, die max. zulässigen Geräuschemissionen des Außengeräts einer Luft-Wärmepumpe und die Aufstellbedingungen anhand eines interaktiven Online-Tools zu bewerten. Es kann der interaktive Onlineassistent auf Basis des o.g. LAI-Leitfadens unter http://lwpapp.webyte.de genutzt werden. Für die Dokumentation sollte die Ergebnisseite des Onlineassistenten verwendet werden. • Wärmepumpen muss mit natürlichem Kältemittel betrieben werden • Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (z. B. anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“).[1] • Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können. • Die Wärmepumpensteuerung ist mittels einer Modbus-TCP Schnittstelle in die GA einzubinden.

3.3.2. 422 Wärmeverteilnetze

Das Rohrnetz ist als Zweirohrsystem geplant.

Im Technikraum EG wird die ganze Anlagentechnik installiert. Es wird ein 200L großer Puffer-bzw. Energiespeicher vorgesehen und ein Heizstab für Spitzenlasten ist zu integrieren. Für die Beheizung der

Seite 27 von 57

[Seite 28]

Sporthalle und der Sanitär- und Umkleidebereiche wird jeweils eine Mischgruppe installiert, welche aus Absperrorganen, 3-Wegeventil, Pumpe und Thermometer besteht. Zusätzlich sind noch Temperaturfühler sowie Manometer vorzusehen. Für die Druckhaltung wird ein MAG vorgesehen. Die Regelung der Mischgruppen erfolgt direkt über die geplante GLT

Die Regelung erfolgt über die Systemreglung des Herstellers und wird auf die GLT aufgeschaltet.

Das Heizsystem wird witterungsgeführt betrieben.

Pumpen werden als drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen mit Modbus RTU-Schnittstelle ausgeführt, wodurch eine bedarfsgerechte Anpassung der Förderleistung und ein energieoptimierter Betrieb erreicht werden. Die Regelventile erhalten einen Stellmotor mit 0-10V Ansteuerung und Aufschaltung auf die GA.

Rohrleitung

Als Rohrmaterial ist Edelstahlrohr mit Pressverbindung vorgesehen. Die Leitungsverlegung erfolgt in den Unterhangdecken und als Aufputz Installation.

Die Fußbodenheizung wird als Nasssystem mit Heizestrich und sauerstoffdiffusionsdichten Kunststoffrohren (PEX-Rohr) vorgesehen. Der Heizestrich erfolgt über die Hochbauplanung.

Heizkreisleitungen müssen als ein Stück Rohr an den Heizkreisverteiler angeschlossen werden. Es sind keine Verbindungen im Estrich zugelassen. Für die Fußbodenheizung wird ein Heizkreisverteiler vorgesehen, welcher entsprechend ein Differenzdruckreglerset für den hydraulischen Abgleich erhält. Die Anschlüsse der Fußbodenheizungsverteiler des Sportbodens werden im Teichelmann-Prinzip verlegt.

Wärmedämmung

Die Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen wird entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes ausgeführt. Als Wärmedämmmaterial kommen aluminiumkaschierte Mineralfaserschalen mit Kunststoff- Ummantelung zum Einsatz. In sichtbaren und stoßgefährdeten Bereichen erfolgt zusätzlich eine Ummantelung aus PVC-Folie.

Armaturen erhalten Fertigdämmkappen aus Kunststoff.

Rohrdurchführungen

Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt.

Beschriftung und Schilder

Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeichnungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert. Jedes Ventil und jede Funktionseinheit wird mit einem Bezeichnungsschild versehen.

3.3.3. 423 Raumheizflächen

Allgemein Raumtemperaturen wurden entsprechend der SBH-Richtlinien (Typenblätter) berücksichtigt.

Heizflächen Die Größe der Heizflächen wird in Abhängigkeit der Heizlast und der max. Temperaturspreizung tV/tR = 40/30°C festgelegt. In der Halle ist eine Sportbodenheizung geplant. In den restlichen beizten Räumen ist eine Fußbodenheizung als Nasssystem geplant. Die Gymnastikhalle erhält 11 Heizkreise die jeweils einzeln an den Verteiler im Geräteraum angebunden sind. Die Sportfläche ist mit flächenelsastischem Sandwichboden / Sportbodenheizung auszuführen Die Umkleiden/WC Bereiche und Nebenräume werden ebenso über Fußbodenheizung beheizt. Diese Rohrleitung in als Nass-Estrich-System auszuführen.

Temperaturregelung Jeder Raum erhält einen Raumfühler. Dieser kommuniziert mit dem Stellantrieb im

Seite 28 von 57

[Seite 29]

Heizungskreisverteiler. Die Solltemperatur ist dabei mit +/- 1K zu realisieren. Die Verlegung der Kabel vom Raumthermostat zum Stellantrieb und die entsprechende Regelung sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Der Raumtemperaturregler ist passend zum Schalterprogramm Elektro vorzusehen. Die Regelung der einzelnen Fußbodenheizkreise ist per TCP- Schnittstelle auf die GA aufzuschalten.

Sonstiges Für das Aufheizen des Estrichs der Fußbodenheizung ist ein mobiles Heizgerät vorzusehen. Die Wärmepumpe kann die Anforderungen an das Aufheizprotokoll nicht gewährleiten und ist ungeeignet. Das Heizungssystem wird mit aufbereitetem Wasser befüllt, hydraulisch abgeglichen und entsprechend den gültigen DIN-Normen einer Druckprobe unterzogen.

3.4. 430 Lufttechnische Anlagen

3.4.1. 431 Lüftungsanlagen

Die Sporthalle wird über automatisch angesteuerte Fenster und Abluftventilatoren mit Frischluft versorgt, wobei Eine zeitabhängige Übersteuerung via Taster vorzusehen und die Schnittstelle zur GA zur realisieren ist (siehe KG 480).

Umkleiden sowie innenliegende Räume werden mechanisch be- und entlüftet, bei Berücksichtigung der GA- Schnittstellen. Die Nachströmung erfolgt über Türunterschnitte und Wandöffnungen zu Nachbarräumen.

Brandschutzrelevante Bauteile sind ordnungsgemäß und an erforderlicher Stelle einzubauen, ordnungsgemäß zu beschriften und durch einen unabhängigen Sachverständigen (PVO-Prüfung) abzunehmen.

Anlage Sozialbereiche

Alle Räume, außer die Halle und der Geräteraum, werden von einer RLT-Anlage mit Zu- und Abluft versorgt (Wandhängendes KWL-Gerät mit 275m³/h Luftleistung bei mind. 200Pa). Die Abluft wird über Tellerventile abgesaugt.

Die Lüftungsanlage wird im Technikraum installiert. Der Kondensatablauf ist an das Abwassernetz anzuschließen.

Das Gerät ist ausgestattet mit einer Filterung, Nachheizregister (elektrisch), hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Kreuzstromwärmeübertrager) und Ventilatoren. Die Regelung erfolgt u.a. über ein Fernbedientableau der Systemregelung des Geräteherstellers und wird mittels Schnittstelle auf die ASP- Gebäudeautomation aufgeschaltet. Die Regelung der Lüftungsanlage erfolgt über ein hinterlegtes Zeitprogramm, über einen Präsenzmelder, CO2-Melder und einen Feuchtfühler. Die Außen- und Fortluft wird über Dach angesaugt/ausgeblasen. Dazu sind geeignete Dachdurchführungen zu wählen. Die Außen und Fortluftansaugung wird über Lamellenhauben realisiert.

Nachtauskühlung Halle

Für den Wärmeschutznachweis ist eine Nachtauskühlung erforderlich, welche durch die reine Fensterlüftung nicht gewährleistet werden kann. Im Hallendach wird ein Dachventilator vorgesehen, welcher die Nachtauskühlung mechanisch unterstützt. Die Systemregelung erfolgt über den Gerätehersteller und wird ebenfalls auf die GLT aufgeschaltet. Eine entsprechende Kommunikation zwischen den Fenstern und dem Dachventilator, ausgehend von den Daten des CO2-Fühles und der Wetterstation, muss sichergestellt werden.

Luftverteilung

Für die Entlüftungsanlage kommen runde Luftleitungen aus verzinktem Stahlblech zum Einsatz.

An den aus brandschutztechnischer Sicht notwendigen Stellen werden Brandschutzklappen mit der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer eingesetzt.

Die Abluft und Zuluft wird in den Räumen mittels Luftauslässen ausgebracht/eingebracht. Die Einstellung der erforderlichen Volumenströme für die angeschlossenen Nutzungsbereiche erfolgt über konstante Volumenstromregler an den Auslässen/Einlässen, um den pneumatischen Abgleich zu ermöglichen.

Zur Einhaltung der in den Innenräumen sowie im Außenbereich gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Lärm maximal zulässigen Schallpegel werden Schalldämpfer im Luftleitungsverlauf eingesetzt.

Seite 29 von 57

[Seite 30]

Für den Anschluss an die Tellerventile werden flexible Schalldämpfer (Packung 50mm) vorgesehen.

Die Lüftungsleitungen werden innerhalb der Abhangdecke verlegt, erforderliche Revisionsöffnungen für Wartungszwecke sind vorzusehen. Die Zugänglichkeit für Wartung und Prüfung ist zu gewährleisten.

Einregulierung:

Bei Effizienzgebäuden werden stets abgeglichene Volumenströme für raumlufttechnische Anlagen und die Dichtheit des Luftleitungssystems vorausgesetzt, die zur Fertigstellung nachzuweisen und zu dokumentieren sind.

Split-Klimaanlage für Technikraum Zur Kühlung der Technik ist im Technikraum eine Kälteanlage vorgesehen. Das Inverter-Außengerät ist auf einer Wandkonsole an der Außenwand des Gebäudes zu befestigen. Kälte und Stromleitungen sind mit einer dafür vorgesehenen Wanddurchführung ins Gebäude. Wanddurchbrüche sind fachgerecht abzudichten. Kältemittelleitungen sind diffusionsdicht zu isolieren. Ins Gebäude eintretende Kabel sind durch einen Überspannungsschutz zu sichern. Es ist auf den Einsatz von einem umweltfreundlichen Kältemittel zu achten. Die Inneneinheit ist oberhalb der Außentür zu montieren. Einblasweite und -richtung sind bei der Inbetriebnahme einzustellen. Anfallendes Kondensat ist in den Ablauf des rückspülbaren Trinkwassserfilters abzuführen. Die Split-Kälteanlage ist nach der Raumtemperatur des Technikraumes geregelt. Die Schnittstelle zur GA ist zu berücksichtigen (siehe KG 480).

Seite 30 von 57

[Seite 31]

3.5. 440 Elektrische Anlagen

Leistungsumfang

Der elektro- und fernmeldetechnische Teil umfasst folgende Anlagenteile:

  • Hausanschlüsse Niederspannung aus NSHV am Neubau Schulhaus und Telefon, Notruftelefon in der Halle
  • Eigenstromversorgungsanlagen
  • Niederspannungsverteilungen
  • komplette Elektroinstallationsanlagen gemäß Raumtypenblätter SBH
  • Beleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Gruppenbatterieanlage
  • Strukturiertes Kommunikationsnetz
  • Hausalarmanlage mit Alarmierung über Sirene
  • Beschallungsanlage
  • Blitzschutz- und Erdungsanlage
  • Stemmarbeiten sowie Schlitze und Kernbohrungen
  • Brandschutzmaßnahmen

Hinweis zur Bauausführung

Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung, sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.

Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung der Elektroinstallationsanlage, der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Alarmierungsanlage durch einen anerkannten Sachverständigen (PVO-Prüfung) erfolgen. Die Prüfung hat vor Abnahme zu erfolgen. Zur Übergabe ist ein Mängelfreies Prüfprotokoll vorzulegen.

Bei Diskrepanzen zwischen den Unterlagen der Elektroplanung ist die Rangfolge der Höherwertigkeit anzuwenden.

Hinweis zur Kampfmittelsondierung

Für Ausführungsbestandteile in Bereichen außerhalb der Neubaufläche inkl. Arbeitsraum ist durch den AN eigenverantwortlich eine eigene Kampfmittelsondierung zu veranlassen. Dies ist in das Angebot einzukalkulieren.

3.5.1. 442 Eigenstromversorgungsanlagen

Der Einsatz einer Photovoltaik Anlage ist vorgesehen. Das PV-System wird durch ein Stromliefermodell der HEnW KommunalEnergie GmbH und Schulbau Hamburg (SBH) realisiert. Es ist eine Systemlösung in Kombination mit dem Gründach vorzusehen.

Folgende Leistungen sind durch den GU zu erbringen:

  1. Gründach Unterkonstruktion gem. Modulbelegungsplan, Neigungswinkel: 10°, Anordnung Hochkant Portrait, Ausrichtung: Ost-West Schmetterling, Statisch ausgelegt für Modultyp 1762x1134x30mm für eine PV-Anlage bis 25kWp
  2. Platzbedarf für die Wechselrichter auf dem Dach
  3. Dachdurchführung Schwanenhals DN100 inkl. Wärmedämmung und Dichtung sowie alle Installationswege im Gebäude
  4. PAS auf Dach geführt (Je nach Ausführung des Blitzschutzes 6mm² oder 16mm² Cu)
  5. Schlüsselschalter für SNH am Haupteingangsbereich an der Außenfassade
  6. Kabeltrassen mit Trennsteg oder Sammler mit separatem Schutzrohr im Gebäude
  7. Verlegung Kabelleerrohr von Standort der PV-Zählersäule in den Technikraum EG
  8. Kabelverlegung Signalkabel Abschaltung (Schlüsselschalter SNH - PV Zählersäule) Kabeltyp NYY-J 7x1,5mm²
  9. Kabelverlegung Datenkabel (Wechselrichter – PV-Zählersäule) Kabeltyp Patchkabel Cat.7 (S/FTP) AWG23/1
  10. Kabelverlegung AC-Starkstromkabel (WR/WR-Sammler - PV Zählerschrank) Kabeltyp N2XH-J 5x25 mm²
  11. Überspannungsschutz Starkstrom- und Datenkabel am Gebäudeeintritt (Technikraum EG)

Seite 31 von 57

[Seite 32]

Vom AN ist zu berücksichtigen, dass die PV-Anlage vor Abschluss der GU-Baumaßnahme, vom Ersteller der PV-Anlage montiert wird. Die Leistungen des Erstellers der PV-Anlage sind durch den GU in den Gesamtbauablauf zu integrieren.

Die Anlage dient zum Eigenverbrauch. Der überschüssig erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist.

Der Wechselrichter auf dem Dach, die PV-Zählersäule im Außenbereich, PV-Module, Trennbox, Überspannungsschutz und Kabeltrassen auf dem Dach etc. werden durch den Ersteller der PV-Anlage installiert.

Ausführung der PV-Anlage gemäß Schnittstellenbeschreibung und PV-Projektplan. Die Schnittstellenbeschreibung zwischen dem Ersteller der PV-Anlage und SBH/GU ist als externes Dokument beigefügt.

Der PV-Projektplan von HEnW ist als externes Dokument beigefügt.

Die Blitzschutzanlage ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an Photovoltaikanlagen anzupassen. Erforderliche Trennungsabstände sind einzuhalten.

3.5.2. 444 Niederspannungsinstallationsanlagen

Verteilungen

Im Technikraum wird die Verteilung für das Gebäude installiert.

Die Elektrounterverteilungen werden im TN-S-Netz errichtet. Die Nennspannung beträgt 400 V AC, 3~, 50 Hz.

Zur Begrenzung von Überspannungen ist eine Leckstrom freier kombinierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1 und 2 vorzusehen.

Sämtliche Steckdosenstromkreise sind gemäß DIN VDE 0100-410 über FI-Schutzschalter, RCD zu führen. Über einen 4-pol. RCD sind max. 6 Stromkreise und über einen 2-pol. RCD max. 2 Stromkreise zusammen zu fassen. Bei der Aufteilung der Stromkreise und Zusammenfassung über FI-Schutzschalter ist die Selektivität und Ausfallsicherheit bestimmter Stromkreise, z.B. Netzwerkschrank, Hausalarmanlage, Heizung, Hebeanlagen usw., besonders zu beachten.

Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise sind generell zu trennen. Beleuchtungsstromkreise erhalten, falls in Vorschriften nicht gefordert, keine RCD.

Steckdosenstromkreise sind mit 16 A und Beleuchtungsstromkreise mit 10 A abzusichern.

Bei der Planung der Schaltschrankgröße ist eine Ausbaureserve von ca. 20 % zu beachten.

Alle Schrankeinbauten sind mit Betriebsmittelkennzeichnungen nach DIN zu versehen, die eine eindeutige Zuordnung zum Stromlauf ermöglichen. Jeder Verteiler erhält an der äußeren Schranktür ein Resopal-Schild mit der Verteiler-Bezeichnung. Verteilereinbauten erhalten eine maschinelle Beschriftung auf den Betriebsmitteln und auf der Verteilerabdeckung. Die allpoligen Stromlaufpläne sowie eine Stromkreisliste im Klartext sind in einer dauerhaft befestigten Plantasche im Verteiler zu hinterlegen.

Installation

Die Installation der Haupttrassierung erfolgt im Zwischendeckenbereich bzw. in Leitungsführungskanälen innerhalb der Räume. Im Haustechnikraum wird für die Elektroinstallationsanlagen eine Auf-Putz-Installation vorgesehen. Die Leitungsverlegung erfolgt dabei in Kunststoff-Installationsrohren, Stahlblech-Kabelrinnen bzw. mit Sammelhaltern. Es werden entsprechende Aufputz-Installationsgeräte verwendet.

Die Dachdurchführung für die elektrische Versorgung, der auf dem Dach installierten Geräte der Haustechnik und die PV-Anlage erfolgt mit Schwanenhalsdurchführungen.

Die weitere Installation in den Räumen erfolgt systembedingt in den Wänden. Es erfolgt eine getrennte Führung für Kabel und Leitungen des Starkstromnetzes zu den Fernmeldeleitungen.

Der Kabelweg im Bereich der Halle erfolgt innerhalb von Kabeltrassen/Sammelhaltern im Deckenbereich.

Seite 32 von 57

[Seite 33]

Kabel und Leitungsterrassierungen im Bereich der notwendigen Flure werden brandschutztechnisch geschottet, da diese Bereiche Flucht- und Rettungswege sind.

Der Einsatz von Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten Installationsmethode, muss aber grundsätzlich Halogenfrei ausgeführt werden. Bei Verlegung unter Putz können Kabel und Leitungen mit PVC- Mantel eingesetzt werden.

Sämtliche Installationsgeräte sind mit Schriftfeld und maschineller Beschriftung vorzusehen. Verteilerdosen sind ebenfalls zu beschriften.

Alle Räume werden mit einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen ausgestattet (Vorgabe laut Raumtypenblätter).

In allen Räumen, außer in Technikräumen werden Steckdosen mit integrierter Kindersicherung (erhöhter Berührungsschutz) eingebaut.

In allen öffentlichen Bereichen wie Flure, Treppenhaus und WCs sind die Steckdosen in Vandalismus sicherer Panzerausführung auszuführen.

Höhen für Installationsgeräte: Lichtschalter und Lichttaster: 1,05 m über OKFF, im barrierefreien WC auf 0,85m Steckdosen Allgemein: 0,30 m über OKFF (Flur in Panzerausführung) Steckdosen neben Waschbecken (außer für Warmwassergeräte): ca. 1,05 m über OKFF

Im Haustechnikraum wird zusätzlich eine 16-A-CEE-Drehstromsteckdose installiert.

Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral. Für den Anschluss von Warmwassergeräten (elektrische Durchlauferhitzer) an den Waschbecken im Beh.- und Lehrer-WC sowie den Duschen sind entsprechende Anschlüsse vorzusehen. Es sind ebenfalls Busleitungen für die Aufschaltung der Geräte auf die GA vorzusehen.

Je WC ist dafür ein eigener Stromkreis zu verwenden.

Für das Behinderten-WC sind Anschlüsse für eine automatische Spülung vorzusehen. Je WC ist dafür ein eigener Stromkreis zu verwenden. Für die Urinale sind Anschlüsse für eine automatische Spülung vorzusehen.

Die Elektroversorgung der Heizkreisverteiler sowie die Anbindung der Raumthermostate in allen Räumen ist vorzusehen.

Sämtliche E-Anschlüsse für die TGA HLS wie: Spülventile, Lüftungsgeräte, Heizungspumpen, Wärmepumpe, Rückspülfilter, Kühlung, Fettabscheider usw. sind vorzusehen. Die genaue Verortung sowie die Leistungsangaben für die E-Anschlüsse sind der TGA HLS Planung zu entnehmen. Es sind ebenfalls Busleitungen für die Aufschaltung der Geräte auf die GA vorzusehen.

Die gesamte Elektroinstallationsanlage ist in abzweigdosenarmer Bauweise zu errichten.

Fenstersteuerung

Die Sportfläche wird auf der Nord- und Südseite jeweils mit 4 öffenbaren Fenstern ausgestattet. Für jede Seite ist eine Kleinzentrale der Fenstersteuerungsanlage zu montieren, die die Antreibe dieser Seite steuert. Alle Kleinzentralen sind informationstechnisch miteinander zu verbinden. Mindestens eine der Zentralen ist so auszuführen, dass eine Anbindung mittels Datenkabel an die Gebäudeautomation möglich ist. Auf dem Dach ist eine Wetterstation für die Anlage vorzusehen. Die Motoren und Zentralen sind mit einem SMI-Übertragungsprotokoll auszuführen. Die Betätigung vor Ort erfolgt in der Lehrerumkleide für alle Fenster gemeinsam. Der stromseitige Anschluss und die Steuereinheit sind verdeckt anzuordnen.

3.5.3. 445 Beleuchtungsanlagen

Allgemeinbeleuchtung

Die Beleuchtungsanlagen werden nach der aktuellen Richtlinie der DIN EN 12464 ausgeführt. Sämtliche Leuchten werden mit zeitgemäßer und wirtschaftlich nachhaltiger LED-Technologie ausgeführt. Zur

Seite 33 von 57

[Seite 34]

Energieeinsparung sind grundsätzlich Leuchten mit hohem Leuchtenwirkungsgrad und LED-Bestückung einzusetzen. Zur Qualitätssicherung sind nur Leuchten einzusetzen, die das VDE oder ENEC-Zeichen tragen.

Die Beleuchtungsstärken der einzelnen Räume werden gemäß DIN EN 12464 sowie der Vorgaben aus den Raumtypenblättern wie folgt vorgesehen.

  • Sportfläche 300 lux
  • Garderoben, WCs, Sanitärbereiche 200 lux
  • Lager- und Technikräume 200 lux
  • Flure 100 lux

Sportfläche Die Beleuchtung der Sportfläche wird als Allgemeinbeleuchtung mit Anbauleuchten in ballwurfsicherer Ausführung realisiert. Die Leuchten werden als LED-Leuchten (energieeffizienter) ausgeführt.

Die Schaltung erfolgt in der Lehrerumkleide

Ein: Taster 1: EIN/ AUS – Schulbetrieb 300lx Taster 2: EIN/ AUS – Reinigung 100lx

Parallel: Dali Steuerung / Präsenz Erkennung (Halbautomatik) – Automatisch Aus

Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über ein DALI-Lichtmanagementsystem. Hierzu sind in der Unterverteilung der Sporthalle die erforderlichen DALI-Steuerungskomponenten einschließlich DALI-Gateway/-Controller vorzusehen.

Nach Erreichen der Ablaufzeit und keiner erkannten Anwesenheit, schalten die Leuchten automatisch aus. Die Befestigung der Leuchten erfolgt in der Halle an Kabelrinnen. Diese werden gleichzeitig für die Verlegung der Leitungen genutzt.

In allen Umkleideräumen, WCs und Fluren sowie dem Geräteraum wird die Beleuchtung über Präsenz- bzw. Bewegungsmelder geschaltet. Im Technikraum erhält eine konventionell geschaltete Beleuchtung mittels Aufputz-Schalter.

An allen Zugangstüren werden Außenleuchten installiert. Diese werden über Dämmerungsschalter und eine Zeitschaltuhr geschaltet.

Sicherheitsbeleuchtung Gemäß LB-Bau und Bundesprüfdienst 06/2011 wird das Gebäude nach der DIN VDE 0108/DIN EN 50172 mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgerüstet. Sämtliche Leuchten werden als LED-Systemleuchten ausgeführt und beschildert. Eine Sicherheitsbeleuchtung wird in Rettungswegen, Behind.-WC, Betriebsräumen, fensterlosen Aufenthaltsräumen, Treppenräumen etc. installiert. Außerdem werden Außensicherheitsleuchten an den Rettungswegtüren und im Eingangsbereich installiert. Die Sicherheitsbeleuchtung wird automatisch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zugeschaltet.

An den Ausgängen und bei Richtungsänderungen in den Fluchtwegen werden Leuchten mit Piktogrammen zur Kennzeichnung der Rettungswege installiert.

Es werden keine LED-Einzelbatterieleuchten eingesetzt. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird mittels einer dezentralen Gruppenbatterieanlagen im Technikraum realisiert. Eine Zustandsabfrage der Sicherheitsbeleuchtungszentrale wird an das Fernmeldetableau im Hausmeisterbüro gemeldet. Zusätzlich wird eine Störmeldung an die Gebäudeautomation übergeben.

Die Sicherheitsbeleuchtungszentrale bekommt keinen eigenständigen Raum. Durch den dezentralen Aufbau der Gruppenbatterieanlage darf dennoch auf die Unterbringung im einem Anlagengehäuse mit Funktionserhalt verzichtet werden. Da die Elt-Bau-Verordnung überarbeitet worden ist und die Anschlussleistung der einzelnen Zentralen kleiner 2000W ist, steht der Realisierung in den ausgewählten Räumen nichts entgegen.

Bei der Unterbringung der Batterieanlage ist darauf zu achten, dass diese in einem Raum untergebracht werden, der die vorgegebenen Umgebungstemperatur der Batterieanlagenherstellers nicht überschreitet.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist mit einem automatischen Funktionstest und Störmeldeanzeige auszuführen. Seite 34 von 57

[Seite 35]

Vor der Inbetriebnahme ist die Sicherheitsbeleuchtung durch einen anerkannten Sachverständigen gemäß TechPrüfVO prüfen zu lassen.

Leuchtenliste

LeuchtentypVerwendung/ EinbauortAnzahl
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte (DALI)Sportfläche8
Rundes LED-EinbaudownlightSanitärraum, Nebenraum28
LED-Feuchtraum-AnbauleuchtePutzmittel-, Technik- und Lagerräume6
Rundes LED-Einbaudownlight für AußenbereicheVordach über Eingangsbereich2
Runde LED-SicherheitsleuchteFlucht- und Rettungswege5
Rechteckige LED-SicherheitsleuchteTechnikraum2
Ballwurfsichere LED-SicherheitsleuchteSportfläche4
Ballwurfsichere RettungszeichenleuchteSportfläche2
RettungszeichenleuchteVerlauf der Flucht- und Rettungswege3
Trapezförmige LED-SicherheitsleuchteFassade (Notausgänge)3

Sportfläche Rechteckige ballwurfsichere, nach DIN VDE 0710-13 geprüfte LED-Anbauleuchte mit CDP-Abdeckscheibe Geeignet zum Einsatz in Sportstätten nach DIN 18032-3: 2023-12, Kategorie D1. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 20000 lm, Bemessungsleistung 144 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 139 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) R > 80. Farborttoleranz (initial a MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (t 35 °C) = 100.000 h., Mittlere q Bemessungslebensdauer L90 (t 35 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- q Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Maße (L x B): 1548 mm x 412 mm, Leuchtenhöhe 97 mm. Ballwurfsicher gemäß DIN 18032-3. Schutzklasse (EN 61140): I, Schutzart (DIN EN 60529): IP20, Stoßfestigkeitsgrad nach IEC 62262: IK08, Prüftemperatur Glühdrahttest gemäß IEC 60695-2-11: 650 °C. Mit zwei elektronischen Betriebsgeräten, digital dimmbar (DALI). Leuchte mittels Tastfunktion über DALI- Steuerklemmen schalt- und dimmbar (Touch DIM). Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Die Leuchte ist Monitoring ready (MOR) und liefert Leuchtendaten zur Überwachung oder vorausschauenden Wartung. Sie ist damit kompatibel zu den TRILUX Monitoring Services. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Garderoben/ WCs/ Sanitär-/ Nebenräume Rundes LED-Einbaudownlight mit weißem Reflektor. Mit geschlossenem, prismierten PMMA-Diffusor. Reflektor weiß lackiert. Bemessungslichtstrom 1400 lm, Bemessungsleistung 11,50 W, maximale Leuchten-Lichtausbeute 125 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80(tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Deckenring und Kühlkörper aus Aluminium-Druckguss. Deckenring weiß pulverbeschichtet (RAL 9016). Außenmaße Deckenring Ø 140 mm, Leuchtenhöhe 60 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Separates Betriebsgerät mit integrierter Zugentlastung. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Putzmittel-, Technik- und Lagerräume LED-Feuchtraum-Anbauleuchte IP66 mit PC-Leuchtenkörper und PMMA-Diffusor. Für Decken- und Wand- sowie abgehängte Montage. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 3900 lm, Bemessungsleistung 28 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 139 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial

Seite 35 von 57

[Seite 36]

MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus PC. Leuchtenkörper Farbe lichtgrau (RAL 7035). Maße (L x B): 1552 mm x 102 mm, Leuchtenhöhe 91 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Eingangsbeleuchtung Außenbereich Rundes LED-Einbaudownlight für überdachte Außenbereiche. Mit Reflektor aus anodisiertem Aluminium. Einbau-Downlight mit Rand für gesägte Deckenöffnungen. Deckenausschnitt Ø 95 mm, Einbautiefe 100 mm. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 1200 lm, Bemessungsleistung 13 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 92 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 2 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 60.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Aluminium-Druckguss. Oberfläche schwarz beschichtet (ähnlich RAL 9005). Hohe Beständigkeit gegen UV-Strahlen und widerstandsfähig gegen Korrosion durch Salznebel. Außenmaße Deckenring Ø 113 mm, Leuchtenhöhe 83 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Stoßspannungsfestigkeit Differential Mode / Common Mode: 1 kV / 2 kV. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Sicherheitsleuchten im Gebäude Runde LED-Sicherheitsleuchte zur Ausleuchtung von Flächen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zum Einbau in Deckenausschnitte mit einem Durchmesser von 68 mm.

Sicherheitsleuchten an der Fassade (Notausgänge) Trapezförmige LED-Sicherheitsleuchte mit gerichtetem Licht ohne Lichtstromanteil im oberen Halbraum. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminiumdruckguss zur Wandmontage.

Rettungszeichenleuchten im Verlauf der Rettungswege Rettungszeichen-Rahmenleuchten aus pulverbeschichtetem Aluminiumprofil mit homogener Piktogrammausleuchtung durch optimierte LED Technik zur Wandanbau- oder Deckeneinbaumontage. In der Sportfläche als ballwurfsichere Ausführung.

3.5.4. 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage

Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage. Für alle elektrischen Anlagen ist durch den Auftragnehmer ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) durch den Auftragnehmer auszuführen.

Das Blitzschutzsystem ist durch den Auftragnehmer für die Schutzklasse III auszulegen. Durch den Auftragnehmer ist eine Berechnung des Trennungsabstandes zu erstellen für die wichtigsten Punkte. Dies beinhaltet alle Näherungspunkte des Blitzschutzsystems zu Dachaufbauten, Fenstern und metallischen Gebäudeteilen inkl. Kabeln und Installationsgeräten sowie den Beginn der Ableitungen an den Dachkanten. Die Vorgaben der DIN EN 62305-3 bzw. VDE 0185-305-3 sind einzuhalten.

Im Rahmen der Rohbauarbeiten sind Ring- sowie Fundamenterder einzubauen und mittels entsprechender Anschlussfahnen für die Blitzschutzableitungen und für den Potentialausgleich zu versehen.

Als Material für die Erdungsanlage ist feuerverzinkter Stahl (Fundamenterder) bzw. nichtrostender Edelstahl der Qualität V4A (Ringerder) zu verwenden.

Der Einbau der Erdungsanlage sowie der Blitzschutzanlage muss durch eine Blitzschutz-Fachfirma erfolgen.

Auf dem Gebäudedach werden entsprechende Fangleitungen aus Aluminiumdraht verlegt.

Alle metallischen Dachkonstruktionen, wie Attikabeblechung, sind in die Blitzschutzanlage einzubeziehen.

Seite 36 von 57

[Seite 37]

Alle über das Dach ragenden Konstruktionen, wie Entlüftungsrohre, Lüftungsanlagen, Dachfenster, PV-Anlage etc., werden in die Blitzschutzanlage einbezogen. Es sind entsprechende Fangstangen aufzustellen, der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe abgewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen.

Die Ableitungen sind verdeckt an den Fassaden unter der Wärmedämmung (sofern nicht entflammbarer Werkstoff) bzw. unter Putz zu verlegen. Als Material ist Aluminiumdraht mit Kunststoffmantel, Durchmesser 10 mm, zu verwenden. Der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe abgewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen.

Falls außenliegende Regenfallleitungen verwendet werden, sind diese an die Erdungsanlage anzuschließen.

Die Verbindung der Blitzschutzableitungen mit der Erdungsanlage erfolgt in Unterflur-Trennstellenkästen mittels Trennklemmen. Die Klemmstellen sind zu nummerieren.

Die Blitzschutzerdungsanlage wird mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Technikraum verbunden.

Die gesamte Blitzschutzanlage ist nach der Fertigstellung zu prüfen und entsprechende Messprotokolle anzufertigen.

Für den inneren Blitzschutz wird in der Gebäudeverteilung ein Leckstrom freier kombinierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1 und 2 vorzusehen.

Für das Gebäude wird der Potentialausgleich hergestellt. Dazu werden eine Hauptpotentialausgleichsschiene im Technikraum und eine weitere Potentialausgleichsschiene im Putzmittelraum angeordnet.

Der Fundamenterder, der Schutzleiter der Niederspannungsanlage sowie sämtliche metallischen Rohrleitungen und sonstige leitfähigen Teile innerhalb des Gebäudes werden in den Potentialausgleich einbezogen.

Seite 37 von 57

[Seite 38]

3.7. 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

Allgemeines

Für die fernmeldetechnischen Anlagen (z.B. Telefonanlage, Gefahrmeldeanlagen, Datenleitungsnetz) werden die gleichen Installationsarten wie für die Niederspannungsanlagen eingesetzt.

Für die Leitungsverlegung sind weitestgehend die gleichen Leitungswege wie für die Niederspannungsinstallation zu nutzen. Es erfolgt eine Trennung der Fernmelde- / Datenleitungen von den Niederspannungsleitungen durch Trennstege bzw. einen Abstand von min 50mm, in Installationskanälen erfolgt eine Verlegung in getrennten Kammern und in Unterhangdecken in separaten Sammelhaltern.

Überspannungsschutz

Die vom außen in das Gebäude kommenden Fernmeldekabel werden in einer FM-Verteilung im Technikraum mittels 3-stufiger Überspannungsableiter geschützt.

Die Leitungsführung ist so zu gestalten, dass die von außen kommenden Leitungen getrennt von den anderen Leitungen verlegt werden.

3.7.1. 451 Telekommunikationsanlagen

Das Gebäude erhält je nach Raumnutzung und Vorgabe Raumbuch einen telefonischen Anschluss. Weitere Abstimmungen müssen mit Dataport und Nutzer erfolgen.

Gemäß Aufbauprinzip Dataport sind aktuell folgende Standorte geplant:

Aufsicht

3.7.2. 452 Such- und Signalanlagen

Notrufanlage für Behinderten-WC

In dem Behinderten gerechten WC wird ein normgerechtes Notrufsystem installiert. Im Wesentlichen sind folgende Betriebsmittel vorzusehen.

  • 2 St Zugtaster (Seillänge bis auf den Boden)

  • 1 St Abstelltaster

  • 2 St. Anzeigeeinheiten mit optischem und akustischem Signal im Flur und Halle

  • Sicherheitsnetzgerät inkl. Akku für die Versorgung bei Spannungsausfällen

  • Elektronikmodul mit Weiterleitung der Auslöse- und Störmeldung an die Gebäudeautomation

Die Bedien- und Anzeigeeinheit ist in unter Putz-Ausführung zum Einbau in Gerätedose einschließlich Abdeckrahmen anzubieten.

Zur Sicherstellung der Notrufkette ist eine funktionssichere, gebäudeübergreifende Aufschaltung an das Bestandsgebäude einzurichten. Die Alarmmeldungen des Notrufsystems sind zwingend in das Hauptgebäude zu übertragen. Dort muss an einer ständig besetzten Stelle eine optische und akustische Signalisierung über ein lokales Anzeigetableau oder ein entsprechendes Empfangsgerät erfolgen.

Der Notruf wird zudem auf die GA aufgeschaltet.

Klingelanlage

Am Hauptzugang wird eine Klingelanlage in schlagfester Ausführung aus Edelstahl installiert. Der Klingelruf wird mittels Gong im Flur signalisiert. Genaue Position muss mit Nutzer abgestimmt werden.

3.7.3. 454 Elektroakustische Anlagen

Seite 38 von 57

[Seite 39]

Im Rahmen des Neubaus wird dieser mit ELA-Lautsprechern ausgestattet, welche an die im Bestand vorhandene Elektro-Akustische Anlage (ELA) gemäß den Anforderungen der DIN VDE 0828 angeschlossen werden und die Funktionen der bestehenden ELA-Anlage auf den Neubau erweitert. Die ELA-Anlage im Bestand erfüllt die nachfolgenden Funktionen: Pausensignal

Die ELA-Anlage übernimmt die Signalisierung von Pausen und festgelegten Zeitpunkten, wobei diese Signale in der gesamten Anlage hörbar sind. Rufanlage

Die Rufanlage dient der Kommunikation und dem Empfang von Durchsagen in den verschiedenen Bereichen der Anlage. Sie ermöglicht eine gezielte Ansprache einzelner Räume oder des gesamten Areals.

  • Beschallungsanlage Eine zentrale Funktion der ELA-Anlage ist die flächendeckende Beschallung aller relevanten Räume, insbesondere der Sporthalle, zur Nutzung für Veranstaltungen und andere Veranstaltungen.

Die Bestandsanlage ist in 100V-Technik ausgeführt. Es sind entsprechend kompatible Lautsprecher zu verwenden.

In allen Innenräumen des Neubaus werden Lautsprecher installiert, die eine klare und störungsfreie Audioübertragung sicherstellen. Diese Lautsprecher sind gleichmäßig verteilt, um eine gute Verständlichkeit in allen Bereichen zu gewährleisten.

Die gesamte ELA-Anlage ist in verschiedene Linien unterteilt, die unabhängig voneinander durch die zentrale Steuerungseinheit ein- oder ausgeschaltet werden können. Diese Linien sind so organisiert, dass sie eine zielgerichtete und effektive Nutzung der Akustiksysteme in verschiedenen Bereichen des Neubaus ermöglichen.

Alle Linien werden zur bestehenden ELA im Verwaltungsgebäude geführt. Die Kabelverlegung erfolgt unterirdisch in einem vom AG bereitgestellten Leerrohrsystem. Die unterirdische Kabellänge beträgt etwa 100 m. Übergabepunkt ist ein vom AN gelieferter und montierter E30-Übergabekasten inkl. Überspannungsschutz. Die Brandschutzverkleidung der Leitungen zwischen Leerrohraustritt und E30-Verteiler ist Leistungsumfang des AN. Der Belegungsplan des Übergabekastens sowie Grundriss, Schema, Verdrahtungsplan, Datenblätter der Anlage in der Gymnastikhalle sind der Wartungsfirma zu übergeben. Diese führt den Anschluss des E30- Verteilers an die bestehende ELA aus.

Eine Erweiterung oder Erneuerung der Bestandsanlage ist nicht Teil des Neubauprojektes und daher nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

3.7.4. 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Brandmeldeanlage

Es wird eine Gefahrenmeldeanlage mit nichtautomatischen Handmeldern und automatischen Melder errichtet.

Die Gefahrenmeldeanlage ist gemäß Schulbaurichtlinie und dem Arbeitsmaterial der Stadt Hamburg „Hinweis zur Auslegung von Hausalarmanlagen in Schulen und Kitas“ auszulegen.

Die Hausalarmanlage ist nach DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 zu planen und durch Fachfirmen zu errichten. Die Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, dem Brandschutzgutachten und dem Zustimmungsbescheid sind zu berücksichtigen.

Die Hausalarmanlage ist in Ringbus-Technik auszuführen. Die Alarmierung erfolgt über Sirene

Im Neubau der Gymnastikhalle wird keine neue Brandmeldezentrale errichtet.

Die Komponenten der Hausalarmanlage der Gymnastikhalle sind an die Brandmeldezentrale (BMZ) im Neubau Schulhaus anzuschließen. Bei dieser Brandmeldezentrale wird es sich um eine FlexES von Esser by Honeywell handeln. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Komponenten mit dieser Anlage kombinierbar sind und zum System gehören.

Für die Anbindung an die BMZ im Schulhaus werden die Ringleitungen der Gymnastikhalle vom AN bis in den Technikraum des Schulhauses geführt und dort auf einen E30-Verteiler inkl. Überspannungsschutz aufgelegt. Dieser E30-Verteiler sowie die Brandschutzverkleidung der Leitungen zwischen Leerrohraustritt und E30- Verteiler ist Leistungsumfang des AN. Die Kabelverlegung erfolgt unterirdisch in einem vom AG bereitgestellten Leerrohrsystem. Die unterirdische Kabellänge beträgt etwa 60 m. Der Belegungsplan des Übergabekastens sowie Grundriss, Schema, Verdrahtungsplan, Datenblätter der Anlage in der Gymnastikhalle sind der Errichter

Seite 39 von 57

[Seite 40]

der Anlage im Schulhaus zu übergeben. Dieser führt den Anschluss des E30-Verteilers an die bestehende ELA aus.

An den Ausgängen werden nichtautomatische Handmelder - Blau (Hausalarm) installiert. Im Hallenbereich ist die Ausführung ballwurfsicher herzustellen.

In allen Bereichen sind Handfeuermelder (blau) zur Auslösung eines internen Hausalarmes erforderlich. Anordnung der Handfeuermelder (blau) in den Flucht- und Rettungswegen, mindestens an allen Ausgängen. Sie sind so zu installieren, dass von jeder Stelle im Gebäude ein Handfeuermelder (blau) in höchstens 30 m Entfernung erreicht werden kann. (analog zur BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen).

Zusätzlich wird der Technikraum mit automatischen Rauchmeldern ausgerüstet.

Die Alarmierung erfolgt in der gesamten Schule über Sirenen.

Die Feuerwehrlaufkarten sind durch den Auftragnehmer zu liefern. Eine Abstimmung zur Ausführung der Laufkarten mit der Feuerwehr Hamburg ist erforderlich.

3.7.5. 457 Datenübertragungsnetze

Der Leistungsumfang umfasst den Ausbau des passiven Netzes.

Das aktive Netz wird über Dataport bereitgestellt. Von AN ist zu berücksichtigen, dass die aktiven Komponenten vor Abschluss der GU-Baumaßnahme von Dataport montiert werden. Die Leistungen von Dataport sind durch den GU in den Gesamtbauablauf zu integrieren.

Das Gebäude wird mit Datenanschlüssen des pädagogischen Netzes gemäß LB-Bau ausgestattet.

Im Technikraum wird ein Datenverteiler für das pädagogische Netz (UV-PÄD) installiert. Dieser wird über LWL- Kabel mit dem bestehenden Datenverteiler (HVT-PÄD) im 1.OG des Verwaltungsgebäudes verbunden.

Die Kabelverlegung erfolgt unterirdisch in einem vom AG bereitgestellten Leerrohrsystem. Die unterirdische Kabellänge beträgt etwa 100 m. Der AN hat die Verbindungskabel bis zum HVT-PÄD zu verlegen und in Abstimmung mit Dataport einzuführen und auzulegen.

Von dem Datenverteiler wird die Gymnastikhalle strukturiert mit CAT7 gem. den Vorgaben der LB-Bau und den Planungsvorgaben von Fa. Dataport geplant. Alle Komponenten in den Klassen werden in CAT6[a] ausgeführt. Alle installierten Leitungen werden abschließend einer Linkmessung unterzogen.

Es wird ein dienstneutrales strukturiertes Datennetz aufgebaut. Es ist darauf zu achten, dass die IT-Infrastruktur nach dem „Aufbauprinzip Daten- und Fernmeldenetze für Allgemeinbildende Schulen“ gebaut wird.

Der Datenverteiler mit Patchfeldern wird im Technikraum installiert.

Das passive Daten- und Telefonnetz wird ab Verteiler bis zu den Anschlussdosen in der Kategorie 7 nach EN 50173/ISO/IEC aufgebaut.

Hierfür werden Datenkommunikationskabel CAT 7 simplex und CAT 7 duplex verwendet. Alle Adern werden sowohl an den Anschlussdosen als auch an den Patchfeldern aufgelegt.

Es werden Cat.6-Datenanschlussdosen eingebaut.

Die Datenleitungen werden im Netzwerkschrank auf entsprechende 19"-Cat.6-Patchfelder aufgelegt.

Die Gymnastikhalle erhält im Technikraum einen Datenschrank für das pädagogische Netz (UV-PÄD) mit 12 HE. Die Schrankgröße ist eine Vorgabe von Dataport.

Das genaue Aufbauprinzip des Datenschrankes kann dem der FLB anhängenden Handbuch von Dataport entnommen werden. Nach Erstellung der Schemata für Fernmelde- und Datentechnik müssen diese mit Dataport abgestimmt werden, um rechtzeitig die aktiven Komponenten für den jeweiligen Standort zu ermitteln. Nur dann, kann Dataport rechtzeitig die aktiven Komponenten bestellen.

Die Netzinfrastrukturplanung muss von Dataport freigegeben werden.

Die Revisionsunterlagen für das Datenübertragungsnetz sind nach den Vorgaben von Dataport zu erstellen und an Dataport zu übergeben.

Seite 40 von 57

[Seite 41]

Digitalpakt

Durch den neuen Digitalpakt – WLAN Schulen Hamburg sollen alle Schulstandorte mit einer flächendeckenden WLAN-Infrastruktur in pädagogischen genutzten Räumen ausgestattet werden.

Die Positionen der Datendosen für die ACCES Points ist im „Aufbauprinzip Daten- und Fernmeldenetze für Allgemeinbildende Schulen von Dataport“ zu entnehmen.

Seite 41 von 57

[Seite 42]

3.8. 480 Gebäudeautomation

Allgemeine Projektbeschreibung

Im Zuge des Neubaus/Zubaus des Schulstandortes Baumacker 10 in Hamburg ist eine durchgängige Gebäudeautomation (GA) entsprechend dem aktuellen GA-Baustandard der SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg zu planen, zu liefern, zu montieren, zu programmieren, in Betrieb zu nehmen und betriebsbereit zu übergeben.

Ziel der Gebäudeautomation ist die zentrale und energieeffiziente Überwachung, Steuerung, Regelung, Optimierung und Betriebsführung sämtlicher technischer Gebäudeanlagen. Die eingesetzten Systeme müssen auf einem standardisierten und modularen Baukastensystem basieren sowie eine hohe Skalierbarkeit, Interoperabilität und Zukunftssicherheit gewährleisten.

Die Verbindung zwischen der Automatisierungsebene und der durch den Auftraggeber bereitgestellten GA- Managementebene erfolgt über einen vom Auftraggeber bereitgestellten Edge-PC.

Der Auftragnehmer hat die Automatisierungsebene vollständig entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers auszuführen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die spätere Anbindung an die Managementebene zu schaffen.

Hierzu gehören insbesondere:

• Bereitstellung und vollständige Inbetriebnahme der Automationsstationen und der zugehörigen Automatisierungsfunktionen; • Bereitstellung aller für die Managementebene erforderlichen Datenpunkte und Kommunikationsobjekte; • eindeutige und durchgängige Bezeichnung der Anlagen, Datenpunkte, Betriebszustände, Sollwerte, Istwerte, Meldungen und Störungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; • Bereitstellung der erforderlichen Status-, Mess-, Stell-, Sollwert-, Betriebsarten- und Störmeldedaten; • Umsetzung der vom Auftraggeber vorgegebenen Kommunikations- und Schnittstellenanforderungen; • Herstellung und Prüfung der Kommunikation zwischen der Automatisierungsebene und dem bereitgestellten Edge-PC; • Unterstützung des Auftraggebers bei der Integration und beim Funktionstest der Automatisierungsebene in das standardisierte GA-Managementsystem.

Die eigentliche Projektierung und Einrichtung der Managementebene, einschließlich der Erstellung von Bedienbildern, Anlagenstrukturen, Trenddarstellungen, Alarmierungen, Benutzerverwaltung, Energiemanagementfunktionen und sonstigen BMS-/EnMS-Funktionen, erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers, soweit in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich abweichende Leistungen gefordert werden.

Die Gebäudeautomation ist so auszuführen, dass alle relevanten technischen Anlagen über ein einheitliches Management- und Bediensystem visualisiert und betrieben werden können. Die Betriebsführung erfolgt über eine lokale Edge-Einheit sowie über ein cloudbasiertes Managementsystem. Der sichere Anlagenbetrieb muss auch bei Ausfall übergeordneter Kommunikationsverbindungen gewährleistet bleiben.

Grundsätze und Standards der Gebäudeautomation

Der Auftraggeber (AG) hat Standards für eine einheitliche, intelligente, systemoffene und herstellerunabhängige Gebäudeautomation entwickelt. Ziel ist es, den Betrieb der technischen Anlagen zu optimieren, Betriebszustände transparent darzustellen, Störungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen sowie Energieflüsse kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern.

Die Planung, Ausführung, Programmierung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Gebäudeautomation hat auf Grundlage des Technischen Handbuchs Gebäudeautomation (Stand: 09.01.2026) der SBH sowie der darin referenzierten Regelwerke und Standards zu erfolgen. Das Technische Handbuch ist verbindlicher Bestandteil Seite 42 von 57

[Seite 43]

dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche dort definierten Anforderungen an Systemarchitektur, Datenpunktstrukturen, Funktionsbausteine, Regelungsstrategien, Kommunikationsschnittstellen, Visualisierung, Alarmmanagement, Dokumentation, Benutzeradressierung und Kennzeichnungssysteme sind vollständig umzusetzen. Sofern Widersprüche zwischen dieser Leistungsbeschreibung und dem Technischen Leitfaden bestehen, gelten die Anforderungen der Leistungsbeschreibung vorrangig.

Die Gebäudeautomation ist so auszuführen, dass ein energieeffizienter Anlagenbetrieb gewährleistet wird. Insbesondere sind bedarfsabhängige Betriebsweisen und automatische Absenkbetriebe außerhalb der Nutzungszeiten umzusetzen. Dies gilt insbesondere für:

• Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilanlagen, • Raumlufttechnische Anlagen, • Trinkwarmwassersysteme, • Beleuchtungsanlagen, • weitere energieverbrauchende technische Anlagen.

Die Anlagen sind so zu planen, dass ein sicherer Not- und Handbetrieb jederzeit möglich ist. Für alle wesentlichen technischen Anlagen sind örtliche Bedienmöglichkeiten vorzusehen. Der Ausfall einer Automationsstation (ASP) darf nicht dazu führen, dass Bedienhandlungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung oder Störungsbeseitigung nicht mehr möglich sind. Weiterführende Projektunterlagen als Anhang „Technisches Handbuch 2026“

Vorgaben für Feldgeräte und Kommunikation

Für die eingesetzten Feldgeräte und Anlagenkomponenten gelten mindestens folgende Standards:

• Temperaturmessung über PT1000-Fühler (zweiadrig) mittels Tauchhülsen oder Anlegefühlern über I/O- Karten. Bei kommunikationsfähigen Feldgeräten sind Temperaturwerte bevorzugt über Kommunikationsdatenpunkte bereitzustellen. • Erweiterte Raumsensorik zur Erfassung von relativer Luftfeuchte und/oder CO₂ entsprechend den Anlagenanforderungen. • Pumpenansteuerung über Modbus RTU. • Ventilansteuerung über 0-10-V-Stellsignal mit 0-10-V-Rückmeldung. • Wärmepumpen über Modbus TCP. • Wärmeerzeuger/Kessel über Modbus RTU. • Kompaktlüftungsgeräte über Modbus TCP. • Fenstersteuerungsanlagen über Modbus RTU oder Modbus TCP. • Beleuchtungsanlagen sowie ausgewählte Präsenz- und Bewegungsmelder über DALI. • Energiezähler mit schneller Messwerterfassung (< 20 s Zykluszeit) über Modbus RTU. • Energie- und Medienzähler mit langsamer Messwerterfassung (> 5 min Zykluszeit) über M-Bus.

3.8.1. 481 Automationseinrichtungen

Leistungsziel

Bereitstellung einer dezentralen, autark funktionsfähigen Automatisierungsstruktur für die Ansteuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen.

Die GA-Managementebene ist durch den Auftraggeber als einheitliches, standardisiertes und herstellerneutrales System vorgegeben. Die Erstellung, Projektierung, Konfiguration und Inbetriebnahme erfolgten durch den Auftraggeber. Durch den Auftragnehmer sind keine Lizenzen, Softwareprodukte oder Dienstleistungen für BMS, GLT oder EnMS anzubieten.

Leistungsumfang

Der Auftraggeber verfügt hierfür über eine entsprechende Unternehmenslizenz.

Seite 43 von 57

[Seite 44]

Die Erstellung, Projektierung, Konfiguration und Inbetriebnahme der GA-Managementebene erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Beauftragung des Auftragnehmers für die Gebäudeautomation.

Durch den Auftragnehmer sind daher keine Lizenzen, Softwareprodukte oder Dienstleistungen für ein BMS, eine GLT oder ein EnMS anzubieten. Es entstehen für die GA-Managementebene im Rahmen der vorliegenden Beauftragung keine Lizenz- oder Dienstleistungskosten.

Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Automationsstationen einschließlich Hard- und Software bereitzustellen, zu parametrieren, zu programmieren und in Betrieb zu nehmen.

Die Automationsstationen müssen:

• auf speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) gemäß IEC 61131-3 basieren, • mit CODESYS Version 3.5 oder höher programmiert werden, • aus validierten und am Markt etablierten Controllerplattformen bestehen (z. B. WAGO, Beckhoff, Eaton oder gleichwertig), • standardisierte, wiederverwendbare Softwarebibliotheken und Applikationsbausteine verwenden.

Die Regelungs-, Steuerungs-, Überwachungs- und Optimierungsfunktionen sind vollständig lokal auf den Automationsstationen auszuführen, sodass ein autarker Anlagenbetrieb unabhängig von übergeordneten Managementsystemen gewährleistet ist.

Lokale Vorrangbedienung bei Ausfall der ASP

Für alle an die Gebäudeautomation angebundenen technischen Anlagen und Teilnehmer ist eine lokale Vorrangbedienung vorzusehen. Bei Ausfall einer Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Kommunikationsverbindungen müssen die für den sicheren Anlagenbetrieb erforderlichen Bedien- und Steuerfunktionen weiterhin vor Ort verfügbar sein. Die lokale Vorrangbedienung ist unabhängig von übergeordneten Systemen auszuführen und hat Vorrang gegenüber automatischen und zentralen Bedienbefehlen. Der jeweilige Betriebszustand „Lokalbetrieb/Vorrangbetrieb“ ist zu erfassen, zu visualisieren und zu protokollieren.

Schnittstellen

Die Gebäudeautomation muss folgende Kommunikationsschnittstellen unterstützen:

Modbus RTU

Einbindung mindestens folgender Systeme:

• Pumpen • Energiezähler • Fenstersteuerungsanlagen • Wetterstationen

Modbus TCP

Einbindung mindestens folgender Systeme:

• Raumlufttechnische Anlagen (RLT) • Wärmepumpen • Kompaktlüftungsgeräte • Fenstersteuerungsanlagen

M-Bus

Einbindung mindestens folgender Systeme:

• Trinkwasserzähler Seite 44 von 57

[Seite 45]

Zusätzliche Schnittstellen:

• DALI • SMI, BSP: Fenstermotoren

Alle Datenpunkte sind entsprechend dem BAS-Benutzeradressierungssystem von SBH/GMH eindeutig und durchgängig zu adressieren.

3.8.2. 482 Schaltschränke und Automationsschwerpunkte

Leistungsziel

Errichtung normgerechter und wartungsfreundlicher Automationsschwerpunkte als zentrale Infrastruktur der Gebäudeautomation.

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer hat beide Schaltschränke einschließlich Verdrahtung, Beschriftung, Dokumentation und Prüfungen betriebsfertig zu erstellen.

Die Schaltschrankanlagen sind:

• gemäß DIN EN 61439 auszuführen, • EMV-gerecht aufzubauen, • berührungssicher und wartungsfreundlich zu gestalten, • in Schutzart mindestens IP55 auszuführen.

Leistungsbestandteile:

• Trennung von Leistungs- und Automationsbereichen innerhalb der Schaltschränke, • vollständige Beschriftung sämtlicher Betriebsmittel nach AKS/BKS-Systematik, • QR-Code-basierte Kennzeichnung der Komponenten, • Integration einer lokalen Vorrangbedienung (LVB), • Die lokale Vorrangbedienung ist für sämtliche angeschlossenen Teilnehmer und Anlagenfunktionen vorzusehen, soweit dies technisch sinnvoll und für den Betrieb erforderlich ist. Im Vorrangbetrieb müssen mindestens die Funktionen Ein/Aus, Hand/Auto, Sollwertvorgabe sowie Stell- und Schaltbefehle für die jeweiligen Anlagenkomponenten verfügbar sein. Die Vorrangbedienung muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP) wirksam bleiben. Hierzu sind die erforderlichen Bedienelemente, Wahlschalter, Handbedienebenen oder autarke Steuerungsmöglichkeiten vorzusehen. • Bereitstellung von Hand-/Automatik-Umschaltungen für Notbetriebsfunktionen, • Einbau notwendiger Potentiometer und Bedienelemente, • Vorbereitung und Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse und Kommunikationsschnittstellen für einen bauseits bereitgestellten Edge-PC, • Einbau von Überspannungsschutzgeräten, • Schaltschrankbeleuchtung, • Service-Steckdosen, • Schaltplantaschen.

Für alle Schaltschrankanlagen ist eine Wärmebilanzierung durchzuführen. Gegebenenfalls erforderliche Klimatisierungs- oder Lüftungseinrichtungen sind vorzusehen.

3.8.3. 483 Automationsmanagement und Visualisierung

Datenpunkt- und Informationsübergabe

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche, für die Integration in das GA-Managementsystem erforderlichen Informationen und Unterlagen in der geforderten Form und Struktur zur Verfügung zu stellen.

Seite 45 von 57

[Seite 46]

Hierzu zählen insbesondere:

• Datenpunktlisten; • Anlagen- und Automationsstrukturen; • Bezeichnungen und Adressierungen; • Messwerte und Einheiten; • Sollwerte und Stellgrößen; • Betriebs- und Freigabesignale; • Betriebsarten; • Sammelstörungen und Einzelstörungen; • Alarm- und Grenzwertinformationen; • erforderliche Kommunikationsparameter; • Revisions- und Bestandsunterlagen.

Die Datenpunkt- und Anlagenstruktur ist vor der Inbetriebnahme mit den Vorgaben des Auftraggebers abzugleichen.

Fernzugriff / Cloud-Zugang Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des cloudbasierten GA-Managementsystems durch den Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei Bedarf ein Fernzugriff ermöglicht werden. Die Einrichtung, Bereitstellung und Administration erfolgen durch den Auftraggeber und sind nicht Bestandteil der GA-Beauftragung.

Leistungsziel

Bereitstellung eines zentralen Management- und Bediensystems zur Visualisierung, Überwachung und Auswertung aller automationsrelevanten Anlagen.

Leistungsumfang

Die GA-Managementebene wird durch den Auftraggeber bereitgestellt und betrieben.

Leistungsbestandteil des Auftragnehmers ist ausschließlich die Bereitstellung sämtlicher für die Anbindung erforderlicher Datenpunkte, Kommunikationsobjekte, Schnittstellen und technischen Voraussetzungen der Automatisierungsebene.

Das System muss auf offenen Kommunikationsstandards basieren und die in dieser Leistungsbeschreibung definierten Schnittstellen und Protokolle unterstützen. Die Einbindung weiterer Anlagen und Standorte muss ohne Austausch der Systemarchitektur möglich sein.

Die Daten der Automatisierungsebene sind so bereitzustellen, dass eine Visualisierung und Auswertung durch das Managementsystem des Auftraggebers möglich sind.

• lokal über den Edge-PC, • webbasiert über HTML5-fähige Endgeräte, • zusätzlich über eine redundante Cloud-Lösung.

Die Visualisierung ist projektbezogen aufzubauen und auf den von SBH/GMH vorgegebenen Templates zu basieren.

Die nachfolgenden Funktionen werden durch die Managementebene des Auftraggebers bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat hierfür die erforderlichen Datenpunkte und Informationsstrukturen bereitzustellen:

• Anlagenvisualisierung, • Bedien- und Beobachtungsfunktionen, • rollenbasierte Benutzerverwaltung, • Alarm- und Störmeldemanagement, • Trendaufzeichnungen, • historische Datenhaltung, • Zeitprogramme, • Kalenderfunktionen, • Protokollierung von Betriebsereignissen,

Seite 46 von 57

[Seite 47]

• Auswertung energiebezogener Betriebsdaten.

Kommunikation

Die Übergabe der Daten an die Managementebene erfolgt über die vom Auftraggeber vorgegebenen Kommunikationsschnittstellen, insbesondere OPC UA und/oder MQTT.

Die Daten der Automatisierungsebene sind so bereitzustellen, dass eine Visualisierung im Hausmeisterbüro durch das Managementsystem des Auftraggebers möglich ist.

3.8.4. 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme

Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung, sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.

Leistungsziel

Herstellung einer vollständigen, normgerechten und dokumentierten Verkabelung sämtlicher Automationskomponenten.

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer hat die komplette Feldverkabelung für Sensoren, Aktoren und Kommunikationseinrichtungen zu liefern und zu montieren.

Hierzu gehören insbesondere:

• geschirmte Leitungen für Ein- und Ausgänge, • Leitungen für 0-10-V-Signale, • Leitungen für 24 V AC/DC, • Modbus-Verkabelungen, • M-Bus-Verkabelungen, • Kommunikationsleitungen zu Feldgeräten und Schaltschränken.

Die Leitungsführung innerhalb der Schaltschränke hat in Kabelkanälen unter Einhaltung der zulässigen Füllgrade zu erfolgen.

Reserveadern sind:

• auf Reihenklemmen aufzulegen, • dauerhaft zu kennzeichnen, • in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren.

Die Ausführung hat gemäß den geltenden VDE-Bestimmungen zu erfolgen. Farbcodierung, Schutzleiterführung und Potentialausgleich sind entsprechend den einschlägigen Normen umzusetzen.

3.8.5. 485 Datenübertragungsnetze

Leistungsziel

Aufbau einer sicheren und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur für die Gebäudeautomation.

Leistungsumfang

Alle Automationskomponenten sind in ein strukturiertes Datennetz einzubinden.

Die Kommunikationsstruktur umfasst:

• Feldgeräte zu Automationsstationen, • Automationsstationen (ASP) untereinander, • Automationsstationen zu Edge-PC,

Seite 47 von 57

[Seite 48]

• Edge-PC zu Cloud-System.

Folgende Anforderungen sind einzuhalten:

• CAT7-Datenverkabelung innerhalb der GA-Infrastruktur, • Vernetzung mehrerer Automationsstationen grundsätzlich über Ethernet-Netzwerkverkabelung auf Kupferbasis, • Sofern die maximal zulässigen Übertragungsstrecken für Kupfer Verkabelungen überschritten werden oder betriebliche bzw. EMV-technische Anforderungen dies erforderlich machen, sind die betroffenen Verbindungen über Lichtwellenleiter (LWL) auszuführen, • Einsatz von OPC UA, Modbus RTU, M-Bus, DALI und SMI, • Anbindung an das Dataport-Netzwerk über einen VPN-fähigen Router, • Trennung interner und externer Netzbereiche, • redundanzfähiger Netzwerkaufbau, • Edge-PC mit mindestens zwei getrennten Netzwerkinterfaces für internes und externes Netzwerk.

Die Ausführung der Netzwerkinfrastruktur ist so zu wählen, dass eine spätere Erweiterung um zusätzliche Automationsstationen ohne grundlegende Änderungen der Netzwerkarchitektur möglich ist.

Für Übergangs- oder Interimsbetriebe dürfen WLAN- bzw. Mobilfunkanbindungen eingesetzt werden.

3.8.6. 489 Dokumentation, Schulung und Inbetriebnahme

Leistungsziel

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durch vollständige Dokumentation, qualifizierte Schulung und erfolgreiche Systemabnahme.

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer hat alle zur Übergabe erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Hierzu gehören:

Dokumentation

Erstellung einer vollständigen Anlagendokumentation mit:

• Datenpunktlisten, • Funktionsbeschreibungen, • Regelungs- und Steuerungskonzepten, • Netzwerkplänen, • Schaltschrankunterlagen, • Stromlaufplänen, • Quellcodes der SPS-Anwendungen, • Adressierungslisten, • QR-Matrix-Dokumentation, • Prüf- und Messprotokollen.

Die Dokumentation ist digital und in Papierform bereitzustellen. Zulässige Formate sind mindestens:

• PDF • Originalbearbeitungsformate

Schulung

Durchführung von Anwenderschulungen für:

• Hausmeister, • Betreiber, • Wartungs- und Servicepersonal.

Seite 48 von 57

[Seite 49]

Die Schulungen müssen die Bedienung der technischen Anlagen, die Nutzung des Managementsystems sowie das Verhalten bei Störungen umfassen.

Inbetriebnahme und Abnahme

Der Auftragnehmer hat:

• sämtliche Anlagen in Betrieb zu nehmen, • Funktionsprüfungen durchzuführen, • Prüf- und Abnahmeprotokolle zu erstellen, • Betreiber bei der Erstinbetriebnahme zu unterstützen, • die Überführung in den Regelbetrieb gemeinsam mit SBH/GMH zu begleiten.

Abnahmekriterium

Die Leistung gilt als erbracht, wenn sämtliche Funktionen gemäß den freigegebenen Funktionslisten nachgewiesen, dokumentiert und durch den Auftraggeber erfolgreich abgenommen wurden.

3.8.7. Anlagenspezifische Funktionen

Lokale Vorrangbedienung (LVB)

Für alle nachfolgend beschriebenen Anlagenfunktionen ist eine lokale Vorrangbedienung vorzusehen. Die LVB muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Kommunikationsverbindungen uneingeschränkt funktionsfähig bleiben. Die Bedienung hat Vorrang vor automatischen Betriebsarten und übergeordneten Bedienbefehlen. Aktivierte Vorrang- oder Handbetriebe sind in der Gebäudeautomation zu visualisieren und zu protokollieren. Nach Beendigung des Vorrangbetriebs muss eine Rückkehr in den Automatikbetrieb möglich sein.

Heizungsanlagen

Leistungsziel

Die Heizungsanlage ist vollständig in die Gebäudeautomation zu integrieren und entsprechend den Vorgaben des SBH-/GMH-Standards zu überwachen, zu regeln und zu dokumentieren.

Leistungsumfang

Für jeden Heizkreis sind folgende Anforderungen umzusetzen:

• Die Heizungsumwälzpumpen müssen über eine Modbus-RTU-Schnittstelle verfügen und vollständig in die Gebäudeautomation eingebunden werden. • Der Rücklauftemperaturfühler ist unmittelbar an der jeweiligen Pumpe anzuschließen. • Sämtliche verfügbaren Datenpunkte der Pumpen sind gemäß aktuellem SBH-/GMH- Datenpunktstandard bereitzustellen. • Der Vorlauftemperaturfühler ist direkt auf die Automationsstation (ASP) aufzuschalten. • Für jeden Heizkreis sind mindestens drei Referenzraumtemperaturfühler zur Ermittlung der Raumtemperatur bereitzustellen und in die Regelstrategie einzubinden. • Die Wärmemengenerfassung erfolgt über die von der Wärmepumpe bereitgestellten Energie- und Leistungsdaten. • Die Wärmepumpe ist über Modbus TCP vollständig an die Automationsstation anzuschließen. • Alle für die Betriebsführung erforderlichen Datenpunkte der Wärmepumpe sind in der Gebäudeautomation bereitzustellen. • Die Parametrierung der Wärmepumpe erfolgt durch das Gewerk Heizung. Die erforderlichen Kommunikationsparameter und Datenpunktlisten sind dem Gewerk Gebäudeautomation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen Seite 49 von 57

[Seite 50]

Für sämtliche in die Lüftungsanlagen eingebundenen Brandschutzklappen sind motorische Brandschutzklappen vorzusehen.

Folgende Meldungen und Funktionen sind bereitzustellen:

• Schaltbefehl „Auf“ • Schaltbefehl „Zu“ • Endlagenrückmeldung „Auf“ • Endlagenrückmeldung „Zu“ • Störmeldung

Die Zustände sind in der Gebäudeautomation zu visualisieren, zu protokollieren und für Störmeldungen auszuwerten.

RLT-Anlage Umkleide

Leistungsziel

Die Umkleidelüftungsanlage ist als eigenständig arbeitende Anlage auszuführen und über die Gebäudeautomation übergeordnet zu überwachen und zeitabhängig zu steuern.

Leistungsumfang

Die Umkleide-RLT-Anlage ist:

• als autarke Anlage auszuführen, • über Modbus TCP an die Gebäudeautomation anzubinden, • vollständig visualisierbar und bedienbar auszuführen.

Die Anlage muss folgende Betriebsarten unterstützen:

Automatikbetrieb

Im Automatikbetrieb erfolgt die Vorgabe der Leistungsstufen über Zeitprogramme.

Mindestanforderungen:

BetriebszustandSollwert
Tagesbetrieb (06:00 bis 22:00 Uhr)100 %
Ferienbetrieb0 %
Außerhalb Tagesbetrieb0 %

Die Sollwerte müssen über das Managementsystem frei anpassbar sein.

Dachventilator Sporthalle

Leistungsziel

Der Dachventilator dient zur Nachtauskühlung der Sporthalle und ist vollständig in die Gebäudeautomation einzubinden, wobei die Korrespondenz mit den sich automatisch zu öffnenden Fenstern, auf Grundlage der Daten des CO2-Fühles und der Wetterstation, zu berücksichtigen ist.

Betriebsarten

Automatikbetrieb

Die Drehzahl bzw. Leistung wird in Abhängigkeit der CO₂-Konzentration innerhalb der Sporthalle geregelt.

Seite 50 von 57

[Seite 51]

Lokalanforderung

Zusätzlich ist eine örtliche Anforderung vorzusehen.

Prioritäten

Die Priorität der Betriebsarten ist wie folgt umzusetzen:

  1. CO₂-Regelung
  2. Lokale Anforderung

Eine lokale Anforderung darf die durch die CO₂-Regelung erforderliche Lüftungsleistung nicht reduzieren.

Funktionen

• Betriebsmeldung • Störmeldung • Hand/Auto • Sollwertvorgabe • CO₂-Istwert • Leistungsrückmeldung

Wirkungen der Brandschutzklappen (BSK)

Zur Sicherstellung des Brandschutzes sind sämtliche raumlufttechnischen Anlagen brandschutztechnisch miteinander zu verriegeln. Die brandschutztechnische Verriegelung ist als autarke Sicherheitsfunktion auszuführen und darf nicht von der Verfügbarkeit der Automationsstation (ASP), des Managementsystems, des Edge-PCs oder übergeordneten Kommunikationsverbindungen abhängig sein.

Beim Auslösen, Schließen oder Ausfall einer beliebigen brandschutztechnisch überwachten Brandschutzklappe sind folgende Funktionen automatisch auszuführen:

• Sofortige Abschaltung der RLT-Anlage Umkleide. • Sofortige Abschaltung des Dachventilators Sporthalle. • Abschaltung weiterer mit dem betroffenen Lüftungsnetz verbundener RLT-Anlagen. • Ausgabe einer Sammelstörmeldung an die Gebäudeautomation. • Anzeige der betroffenen Brandschutzklappe in der Visualisierung. • Protokollierung des Ereignisses in der Historie des Managementsystems.

Die brandschutztechnische Verriegelung muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Netzwerkkommunikation vollständig wirksam bleiben. Die hierfür erforderlichen Verriegelungsfunktionen sind dezentral und fehlersicher innerhalb der betroffenen Anlagensteuerungen oder durch geeignete sicherheitstechnische Verdrahtung auszuführen.

Die Wiedereinschaltung der Lüftungsanlagen darf erst nach Beseitigung der Störung und Rücksetzung der Brandschutzfunktion erfolgen.

Eine manuelle Übersteuerung der brandschutztechnischen Verriegelung über die Gebäudeautomation ist nicht zulässig.

Splitkälteanlage Technikzentrale

Die Technikzentrale erhält ein autark arbeitendes Splitkältegerät.

Die direkte Regelung erfolgt nicht über die Gebäudeautomation.

Folgende Funktionen sind bereitzustellen:

• Sammelstörmeldung an die Automationsstation, • Visualisierung des Anlagenstatus, Seite 51 von 57

[Seite 52]

• Weiterleitung von Störmeldungen an das Managementsystem.

Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Lüftung/Kälte.

Für die Gebäudeautomation sind sämtliche erforderlichen Meldesignale durch das Gewerk Lüftung/Kälte bereitzustellen.

Sanitäranlagen

Durchlauferhitzer

Folgende Durchlauferhitzer sind vorzusehen:

• 4 Stück Duschdurchlauferhitzer • weitere Durchlauferhitzer gemäß Sanitärplanung

Elektrische Durchlauferhitzer sind, soweit vom Hersteller eine Kommunikationsschnittstelle bereitgestellt wird, über Modbus RTU auszuführen und vollständig in die Gebäudeautomation einzubinden.

Bereitzustellen sind mindestens:

• Betriebsmeldung • Störmeldung • Leistung • Energieverbrauch • Temperaturwerte • sämtliche über die Kommunikationsschnittstelle verfügbaren Datenpunkte

Duschanlagen

Leistungsziel

Die Duschanlagen sind vollständig in die Gebäudeautomation einzubinden und hinsichtlich Verfügbarkeit, Störungen und gleichzeitiger Nutzung zu überwachen und zu steuern.

Leistungsumfang

Es sind vier Duschplätze vorzusehen.

Jeder Duschplatz besteht aus:

• elektrisch angesteuertem Duschpaneel, • Magnetventil, • Bedientaster, • zweifarbiger optischer Rückmeldung.

Folgende Signale sind auf die Gebäudeautomation aufzuschalten:

Eingänge

• Tasterbetätigung • Betriebsmeldung Magnetventil • Störmeldung Magnetventil • Betriebsmeldung Durchlauferhitzer • Störmeldung Durchlauferhitzer

Seite 52 von 57

[Seite 53]

Ausgänge

• Freigabe Magnetventil • Ansteuerung grüne LED • Ansteuerung rote LED

Betriebslogik

Es dürfen maximal zwei Duschen gleichzeitig betrieben werden. Die Gebäudeautomation hat die Freigabe der Duschen entsprechend zu koordinieren.

Freie Kapazität vorhanden

Bei weniger als zwei aktiven Duschen:

• Tasteranforderung wird angenommen. • Zugehöriges Magnetventil wird freigegeben. • Grüne Anzeige leuchtet.

Maximalkapazität erreicht

Sind bereits zwei Duschen aktiv:

• weitere Anforderungen werden nicht freigegeben. • Rote Anzeige wird aktiviert. • Wasseranforderung wird gesperrt.

Störungsfall

Bei Störung des Duschplatzes oder des zugehörigen Durchlauferhitzers:

• Magnetventil wird gesperrt. • Grüne Anzeige wird deaktiviert. • Rote Anzeige wird aktiviert. • Störmeldung wird an die Gebäudeautomation übertragen.

LED-Anzeigen

Grün

• Anlage betriebsbereit • Wasseranforderung zulässig

Rot

• Störung vorhanden • Wasseranforderung nicht zulässig • Maximale Anzahl gleichzeitig aktiver Duschen erreicht

Alle Betriebs- und Störmeldungen sind im Managementsystem zu visualisieren, zu protokollieren und historisch aufzuzeichnen.

Hygienespülungen

Es ist mindestens eine Hygienespülung vorgesehen.

Die Hygienespülung muss mindestens folgende Signale bereitstellen:

Seite 53 von 57

[Seite 54]

• Störmeldung, • Betriebsmeldung (soweit verfügbar).

Die Signale sind auf die Automationsstation aufzuschalten und in der Visualisierung darzustellen.

Energie- und Medienzählung

Elektroenergiezähler

Folgende Energiezähler sind vorzusehen:

• 1 Stück Gebäudehauptzähler

Anforderungen:

• Modbus-RTU-Schnittstelle, • vollständige Einbindung in die Gebäudeautomation, • Bereitstellung aller energiebezogenen Messwerte gemäß Herstellerstandard.

Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Elektro.

Wasserzähler

Folgende Wasserzähler sind auszuführen:

• Wasserzähler Gebäude

Anforderungen:

• M-Bus-Schnittstelle, • vollständige Einbindung in die Gebäudeautomation, • Erfassung von Verbrauchs- und Zählerständen, • Trend- und Historienaufzeichnung.

Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Sanitär. Die erforderlichen Kommunikationsparameter sind dem Gewerk Gebäudeautomation zu übergeben.

Fenstersteuerungsanlage Leistungsziel

Die Fenstersteuerung der Gymnastikhalle ist als eigenständiges und autark funktionsfähiges System auszuführen. Die Grundfunktionen müssen unabhängig von der Gebäudeautomation verfügbar bleiben. Darüber hinaus ist die Korrespondenz der Fenstersteuerungsanlagen mit dem CO2-Fühler, der Wetterstation und dem Dachventilator (Nachtauskühlung) gem. Lüftungskonzept zu berücksichtigen.

Leistungsumfang

Es sind insgesamt acht motorisch betriebene Fenster anzusteuern: • 4 Fenster Hallenseite Nord • 4 Fenster Hallenseite Süd

Die Fenstersteuerung ist vollständig eigenständig auszuführen. Die Gebäudeautomation dient ausschließlich der: • Visualisierung • Bedienung • Statusüberwachung • Störungsverarbeitung Seite 54 von 57

[Seite 55]

Die Kommunikation zur Gebäudeautomation erfolgt über: • Modbus RTU oder • Modbus TCP

Autarker Betrieb Die Fenstersteuerung muss auch bei Ausfall von: • Automationsstation (ASP) • Edge-PC • Managementsystem • Netzwerkkommunikation

vollständig funktionsfähig bleiben.

Bereitzustellende Datenpunkte Je Fenster: • Endlage Offen • Endlage Geschlossen

Zusätzlich: • Sammelstörung Fensteranlage • Betriebsart Automatik • Betriebsart Handbetrieb • Freigabe Fensterbetrieb

Manuelle Bedienung Eine örtliche Bedienung muss unabhängig von der Gebäudeautomation möglich sein.

Visualisierung Alle Fensterzustände, Stellpositionen, Betriebsarten und Störmeldungen sind in der Gebäudeautomation zu visualisieren und zu historisieren.

Sicherheitsfunktionen Die Fenstersteuerungsanlage ist mit einer eigenständigen Sicherheitslogik auszuführen. Sämtliche Sicherheitsfunktionen müssen unabhängig von der Gebäudeautomation, der Automationsstation (ASP), dem Edge-PC sowie der Netzwerkkommunikation wirksam bleiben. Zur Auswertung der Sicherheitsfunktionen ist eine direkt an die Fenstersteuerung angebundene Wetterstation vorzusehen. Mindestens folgende Wetterdaten sind zu erfassen: • Windgeschwindigkeit • Regenmeldung • Außentemperatur • Frostmeldung (soweit vorhanden)

Windschutzfunktion Bei Überschreitung eines parametrierbaren Windgrenzwertes sind sämtliche motorisch betätigten Fenster der Gymnastikhalle automatisch zu schließen.

Folgende Funktionen sind umzusetzen: • Automatisches Schließen aller Fenster. • Sperrung manueller Öffnungsbefehle während einer aktiven Windwarnung. • Meldung „Windschutz aktiv“ an die Gebäudeautomation. • Visualisierung und Historisierung des Ereignisses.

Regenschutzfunktion Bei Erkennung von Niederschlag sind sämtliche geöffneten Fenster automatisch zu schließen.

Seite 55 von 57

[Seite 56]

Folgende Funktionen sind umzusetzen: • Automatisches Schließen aller Fenster. • Sperrung weiterer Öffnungsbefehle während anstehender Regenmeldung. • Meldung „Regenschutz aktiv“ an die Gebäudeautomation. • Visualisierung und Historisierung des Ereignisses.

Frostschutzfunktion Sofern durch das Fenstersystem unterstützt, ist eine Frostschutzfunktion vorzusehen.

Folgende Funktionen sind umzusetzen: • Automatisches Schließen aller Fenster bei aktiver Frostmeldung. • Sperrung automatischer Lüftungsfunktionen während aktiver Frostwarnung. • Meldung „Frostschutz aktiv“ an die Gebäudeautomation. • Visualisierung und Historisierung des Ereignisses.

Wiederfreigabe Nach Wegfall der Wind-, Regen- oder Frostwarnung ist die Fensteranlage automatisch wieder freizugeben.

Die Freigabe hat über parametrierbare Rücksetzzeiten zu erfolgen: • Windrücksetzzeit: einstellbar, mindestens 10 Minuten. • Regenrücksetzzeit: einstellbar, mindestens 15 Minuten. • Frostrücksetzzeit: einstellbar.

Prioritäten

Folgende Prioritätsreihenfolge ist einzuhalten:

  1. Sicherheitsfunktionen (Wind, Regen, Frost)
  2. Lokale Bedienung
  3. Automatikbetrieb
  4. Bedienung über die Gebäudeautomation

Sicherheitsfunktionen haben jederzeit Vorrang vor Automatikanforderungen, Handbetrieb und zentralen Bedienbefehlen der Gebäudeautomation und dürfen nicht durch diese übersteuert werden.

Meldungen an die Gebäudeautomation

Folgende Meldungen sind mindestens bereitzustellen: • Sammelstörung Fensteranlage • Windschutz aktiv • Regenschutz aktiv • Frostschutz aktiv (soweit vorhanden) • Sicherheitsabschaltung aktiv • Kommunikationsstörung • Betriebsart Automatik • Betriebsart Handbetrieb • Freigabe Fensterbetrieb

Seite 56 von 57

[Seite 57]

3.8.8. 556 Elektrische Anlagen

Außenanlagen

Alle notwendigen Elektroinstallationen im Außenbereich wie: Außenbeleuchtung, Gehwegbeleuchtung etc. sind aus der Planung des Landschaftsarchitekten zu entnehmen, sind aber nicht Bestandteil der Leistungen. Lediglich die elektrische Versorgung der Außenanlagen ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Außenfassadendurführungen sind mit einer Dichtung gegen drückendes Wasser auszuführen und vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Das Erstellen der notwendigen Kernbohrung für die Hauseinführung ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Schnittstelle beträgt 2m von der Gebäudekante in den Außenbereich hinein, welche noch von dem Auftragnehmer erstellt werden muss.

Leerrohranbindung anderer Gebäude vom AG ausgeführte Leistung Zur elektrotechnischen Anbindung des Bestandbaus Verwaltungsgebäude und des Neubaus Gymnastikhalle wird ein Leerohrsystem aufgebaut. Ein Leerohrsystem zwischen der Gymnastikhalle und den Neubau und ein weiteres zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem Neubau ist zu errichten. Hierzu werden Kabelzugschächte an jedem Knickpunkt der Leitungsführung und zusätzliche an langen Strecken als Revisionsöffnung installiert. Leitungen der Stark- und Schwachstromtechnik werden in unterschiedlichen Leerrohren getrennt geführt. Kabelzugschächte sind druckwasserdicht und wenn im Fahrbereich überfahrbar auszuführen. Das Leerohrsystem ist mit drei Leerrohren DN 100 auszuführen.

Leerrohranbindung Bestandsgebäuden Leistungsumfang des AN Das Leerohrsystem ist mit drei Leerrohren DN 100 auszuführen. Die Durchführung durch die Außenfassade ist mit einer Dichtung gegen drückendes Wasser auszuführen und vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Das Erstellen der notwendigen Kernbohrung für die Hauseinführung ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Schnittstelle beträgt 2m von der Gebäudekante in den Außenbereich hinein, welche noch von dem Auftragnehmer erstellt werden muss.

3.8.9. 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation

Folgende Kommunikationen zwischen den technischen Anlagen im Bestand sowie in den Neubauten Schulhaus und Gymnastikhalle sind notwendig: • BMZ Schulhaus (Neubau) <--> Handmelder und Sirenen Gymnastikhalle (Neubau) • ELA Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> Lautsprecher Gymnastikhalle (Neubau) • HVT-PÄD Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> UV-PÄD Gymnastikhalle (Neubau) • HVT-T Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> UV-T Gymnastikhalle (Neubau)

Seite 57 von 57

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung