01.01_FLB_MTS_HHSH_261008.pdf

Schlüsselfertiger Neubau eines Schulhauses und einer Gymnastikhalle in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 08:29 (Europe/Berlin)

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Funktionale Leistungsbeschreibung

Neubau Hamburger Schulhaus am Grundschulstandort der

Max-Traeger-Schule im Baumacker 10 in 22523 Hamburg

Bauvorhaben: Neubau eines Hamburger Schulhauses mit Mensa, Vitalküche und Unterrichtsflächen Baumacker 10 22523 Hamburg

Bauherr: SBH – Schulbau Hamburg Region Eimsbüttel An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Stand 08.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

Titel 01 Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung ............................................................ 4 1.1 Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung ................................................................. 4 1.2 Baugenehmigungsverfahren /. Zustimmungsverfahren ..................................................... 5 1.3 Normungen ........................................................................................................................... 5 1.4 Zeitliche Ausführungsziele ................................................................................................ 11 1.5 Grundlagen und zu erbringende Leistungen .................................................................... 11 1.6 Dokumentations- und Revisionsunterlagen ..................................................................... 17 1.7 Vergütung ........................................................................................................................... 18 1.8 Zahlungsplan / - Modalitäten ............................................................................................. 18 1.9 Gewährleistungsfristen ...................................................................................................... 19 1.10 Sonstige Bedingungen ................................................................................................... 19 Titel 02 Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen ............................................ 19 2.1 Schulbetrieb ....................................................................................................................... 19 2.2 Lärmintensive Arbeiten ...................................................................................................... 19 2.3 Erschließung und Sicherung der Baustelle ...................................................................... 20 Titel 03 Vorbemerkungen zur Planung & Allgemeine Mindestanforderungen ...................... 20 3.1 Baubeschreibung / Bauweise / Konstruktion ................................................................... 20 3.2 Raumprogramm ................................................................................................................. 21 3.3 Barrierefreiheit .................................................................................................................... 22 3.4 Bemusterungen .................................................................................................................. 22 3.5 Maßnahmen zur Terminsicherung ..................................................................................... 23 3.6 Brandschutz ....................................................................................................................... 23 3.7 Schallschutz und Raumakustik ......................................................................................... 24 3.8 Wärmeschutznachweis gemäß GEG ................................................................................ 25 3.9 Mindest- und Richtmaße .................................................................................................... 26 Titel 04 Leistungsbeschreibung Hochbau und Erdarbeiten .................................................. 26 4.1 Bauteil- und Qualitätenbeschreibung ............................................................................... 26 4.1.0 Randbedingungen .......................................................................................................... 26 4.1.1 Baustelleneinrichtung .................................................................................................... 28 4.1.2 Gerüstarbeiten ................................................................................................................ 30 4.1.3 Erdarbeiten und GaLa-Arbeiten ..................................................................................... 30 4.1.4 Stahlbetonarbeiten ......................................................................................................... 31 4.1.5 Gebäudekonstruktion ..................................................................................................... 32 4.1.6 Fassade – Verblendfassade kerngedämmt ................................................................... 35 4.1.7 Vordächer ....................................................................................................................... 36 4.1.8 Außentreppe, Einhausung Küchentechnik im EG ....................................................... 36 4.1.9 Dachabdichtung mit Gründachaufbau + Solarvorrichtung .......................................... 37 4.1.10 Außenfenster und Außentüren, Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade .............................. 39 4.1.11 Innentüren ...................................................................................................................... 45

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4.1.12 Tischlerarbeiten .............................................................................................................. 52 4.1.13 Estricharbeiten ............................................................................................................... 53 4.1.14 Trockenbauarbeiten ........................................................................................................ 54 4.1.15 Plattenarbeiten Betonwerkstein .................................................................................... 57 4.1.16 Fliesenarbeiten / Spiegel ................................................................................................ 57 4.1.17 Maler- und Lackierarbeiten (Beschichtung Wand- und Deckenflächen) .................... 60 4.1.18 Bodenbelagsarbeiten ..................................................................................................... 62 4.1.19 Innentreppe ..................................................................................................................... 63 4.1.20 Schlosserarbeiten .......................................................................................................... 64 4.1.21 Schließanlage ................................................................................................................. 64 4.1.22 Beschilderung ................................................................................................................. 65 4.1.23 Außenanlagen ................................................................................................................. 65 Titel 05 KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen ................................................................... 67 5.1 Beschreibung Kostengruppe 400 ..................................................................................... 67 5.1.1 Allgemein ........................................................................................................................ 67 5.1.2 KG 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen ................................................................. 73 5.1.3 KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen .......................................................................... 77 5.1.4 KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen ......................................................................... 80 5.1.5 KG 220 – Herrichten und Erschließen (Elektro) ............................................................ 90 5.1.6 KG 440 – Elektrische Anlagen ........................................................................................ 91 5.1.7 KG 450 – Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen ...... 100 5.1.8 KG 460 – Förderanlagen ............................................................................................... 103 5.1.9 KG 470 – Nutzungsspezifische Anlagen ...................................................................... 104 5.1.10 KG 480 – Gebäudeautomation ..................................................................................... 105 5.1.11 KG 556 – Elektrische Anlagen ...................................................................................... 115 5.1.12 KG 557 – Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation.................................................................................................................................. 116

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Titel 01 Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung

1.1 Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung

Ausgangssituation und allgemeine Zielsetzung

An verschiedenen Hamburger Schulstandorten besteht enormer Bedarf an Zu- und Ergänzungsbauten mit unterschiedlichen schulischen Nutzungen.

An dem Schulstandort Baumacker 10 in Hamburg Eimsbüttel / Eidelstedt sollen gemäß der Bestellung seitens der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung ein 1) Hamburger Schulhaus mit einer Mensa, einer Vitalküche und Unterrichtsflächen und 2) eine Gymnastikhalle entstehen.

Hamburger Schulhaus und Gymnastikhalle

Auf dem Grundstück sind die folgenden Neubaumaßnahmen geplant:

  1. Zubau Hamburger Schulhaus (angelehnt an das Hamburger Klassenhaus) und 2) Zubau Gymnastikhalle. Für beide Zubaumaßnahmen gelten die separat angefertigten und zur Verfügung gestellten Funktionalen Leistungsbeschreibungen (FLB) nebst Anlagen. Die Realisierung beider Zubaumaßnahmen erfolgt ausschließlich durch einen Generalunternehmer, welcher für beide Zubaumaßnahmen zusammen beauftragt wird, die Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI erbringt und die Gebäude schlüsselfertig erstellt, wobei zwingend die separat erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibungen für das Hamburger Schulhaus und die Gymnastikhalle zu berücksichtigen sind.

Konkrete Zielsetzung und Verfahrensablauf – Hamburger Schulhaus

Das neue Gebäude wird als 3-geschossiges Gebäude in Massivbauweise mit Klinkervorsatzschale errichtet und soll der in der FLB beschriebenen hohen baulichen Qualität sowie sämtlichen gesetzlich notwendigen und genannten Normen und technischen Vorschriften entsprechen

Der Neubau entspricht den mit der Schule abgestimmten Raumbedürfnissen und pädagogischen Anforderungen und soll zu einem festgesetzten Termin der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Angaben zum Standort / Denkmalschutz

Der Schulstandort umfasst ein weitläufiges Gelände mit mehreren 1- bis 3- geschossigen Schulgebäuden (Typenbauten 60er Jahre, kein Denkmalschutz). Darunter sind 1- bis 2- geschossige Gebäude mit Klassenräumen und Verwaltungsflächen sowie ein 3- geschossiger Kreuzbau mit Klassenräumen und eine Sporthalle. Die Erschließung erfolgt über den Baumacker.

Das 1-geschossige Hausmeisterhaus wird bauseits, vor Beginn der Neubaumaßnahme, zurückgebaut, da es sich mit der Neubaufläche überschneidet.

Rangfolge der Unterlagen

Bei in der Gültigkeit unklaren Verhältnissen, gilt die FLB im Zweifel vor der Leistungsbeschreibung-Bau und dem Raumtypenbuch.

Schlechtwettertage

Definition Schlechtwettertage gem. Anlage zur Funktionalen Leistungsbeschreibung.

AG = Auftraggeber, Bauherr AN = Auftragnehmer, Generalunternehmer TGA = Technische Gebäudeausrüstung

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1.2 Baugenehmigungsverfahren /. Zustimmungsverfahren

Die der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zugrunde liegende Planung wurde im Vorfeld als Zustimmungsantrag bei den behördlichen Genehmigungsstellen eingereicht. Die Genehmigung liegt vor und ist Teil der Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung.

Im Rahmen des Zustimmungsantrages wurden Abweichungen von der HBauO, in Verbindung zum Brandschutz gestellt, siehe auch Anlagen zum Brandschutzkonzept und der Baubeschreibung • §33 (1) HBauO 2.RW führt über eine Nutzungseinheit § 28 (2) Nr. 2 HBauO i.V.m. Punkt 6 BPD 6/2011 • §36(1) HBauO Verzicht auf notwendige Flure innerhalb der Nutzungseinheiten

200 m² • §29 (5) HBauO Türen in Trennwänden als rauchdicht und selbstschließende Türen vorgesehen

1.3 Normungen

Bei den im Folgenden genannten Normen gilt jeweils die aktuelle Version (Stichtag ist die Auftragsvergabe). Dies gilt auch für den Fall, dass in der HBauO auf eine ältere DIN- Version Bezug genommen wird.

Allgemein:

Gültig für die Ausführung der Arbeiten sind die Allgemeinen technischen Vorschriften der VOB Teil C. Es liegen alle entsprechende deutschen und europäischen DIN- / DIN-EN Vorschriften, in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen zugrunde sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit diese weitergreifend sind. Gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind einzuhalten.

• Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) • VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln • DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" • AVV- Baulärm • die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung • DIN 18533 • DIN 18534 • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Erdarbeiten, inkl. Dränagemaßnahmen während der Bauzeit:

• DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" • DIN 18300 "Erdarbeiten" • DIN 18305 "Wasserhaltungsarbeiten" • DIN 18308 "Drän- und Versickerarbeiten"

Gründung:

• DIN EN ISO 22476-2 • DIN 1054 • DIN 4095 „Baugrund - Einwirkungen auf erdberührte Bauteile durch Wasser im Baugrund und Dränung zum Schutz der Bauteile“ • Eurocode 7 • DIN 18533 • DIN 1045 • Probewürfel nach DIN 1045, DIN 1048 und DIN EN 206 • DIN EN 12390 • AVV- Baulärm • Immissionsorten die zu Beginn der Baumaßnahmen durch festzulegenden Immissionsrichtwerte, das Amt für Hochbau einzuhalten. Richtlinien 2000/14/EG bzw. 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Seite 5 von 116

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Rohbauarbeiten:

• DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" • DIN 18300 "Erdarbeiten" • DIN 18305 "Wasserhaltungsarbeiten" • DIN 18308 "Drän- und Versickerarbeiten" • DIN 18330 "Mauerarbeiten" • DIN 18331 "Betonarbeiten" • DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" • DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau – Bauwerke, Bemessung und Prüfung" • Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" • Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden"

Gerüstbauarbeiten:

Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus • DIN 18451 - Gerüstarbeiten.

Weiter sind zu beachten:

• DIN 685 - Geprüfte Rundstahlketten • DIN EN 13414 - Drahtseile aus Stahldrähten • DIN EN 74 - Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten für Stahlrohr- Arbeitsgerüste und Traggerüste. • DIN EN 12811-1 • Darüber hinaus sind die DGUV Regeln 101-011 / DGUV Information 201-011" zu beachten.

Fassade, Fugen, Unterkonstruktionen, Anschlüsse, Plattenwerkstoffe:

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (VOB) Teil C

• DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen • DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung • DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen • DIN EN 14080 Holzbauwerke - Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen • DIN EN 15497 Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung • DIN EN 622-5 Faserplatten - Anforderungen - Teil 5: Anforderungen an Platten nach dem Trockenverfahren (MDF) • DIN EN 12467 Faserzement-Tafeln - Produktspezifikation und Prüfverfahren • DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen

  • Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen • IVD-Merkblatt Nr. 4: Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer- Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) • IVD-Merkblatt Nr. 9: Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren Seite 6 von 116

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Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) • IVD-Merkblatt Nr. 12: Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) • IVD-Merkblatt Nr. 20: Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

Mauerwerks-Fassade als Verblendfassade, Metallbauarbeiten:

Gültig für die Ausführung der Arbeiten sind die Allgemeinen technischen Vorschriften der VOB Teil C. Es liegen alle entsprechende deutschen und europäischen DIN- / DIN-EN Vorschriften, in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen zugrunde sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit diese weitergreifend sind. Gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind einzuhalten.

• DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten • DIN 18360 Metallbauarbeiten, • DIN 18335 Stahlbauarbeiten • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten • DIN 18361 Verglasungsarbeiten • DIN EN 1996 • DIN EN 771 • DIN 105 • DIN 18330 • DIN EN 845 • DIN 1053 • DIN 18351 vorgehängte hinterlüftete Fassade • DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen • DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten • DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, inkl. DIN 4108-3 Klimabedingter Feuchteschutz • GEG Gebäudeenergiegesetz • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau • DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude – werkmäßig hergestellte Produkte aus MW • DIN EN 1990 Eurocode 0, Grundlagen der Tragwerksplanung • DIN EN 1991 Eurocode 1, Einwirkungen auf Tragwerke • DIN EN 1993 Eurocode 3, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten • DIN EN 1996 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten • DIN EN 62305, Blitzschutz • 1.1 Sonstige Vorschriften: o Sämtliche Verarbeitungshinweise, o Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller o Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) o die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinators auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung

Holz-Alu-Fenster, Holz-Alu-PR-Fassade, Außentüren:

• ift Richtlinie FE-05/2 [40] "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" • DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten • Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen [43] "(TRLV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen. Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Hinweise. • Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung absturzsichernder Seite 7 von 116

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Verglasungen (TRAV)" vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) [45]. Auch an Absturzsicherungen wie Geländer werden diese Anforderungen sinngemäß gestellt. • DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten • DIN 18357 Beschlagarbeiten • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, • DIN 18361 Verglasungsarbeiten • DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten • DIN 18008 Glas im Bauwesen • DIN 18008-2:2020-05 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen • DIN 18055 Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 • DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden • DIN 4108 Beiblatt 2 Wärmebrücken • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau • DIN EN 14351-1 Fenster und Außentüren • DIN EN 1026 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Prüfverfahren • DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung • DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung • DIN EN 12211 Fenster und Türen - Widerstand gegen Windlast - Prüfverfahren • DIN EN 1027 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Prüfverfahren • DIN EN ISO 140 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen • DIN EN 477 Profile auf Basis von PVC, Bestimmung Stoßfestigkeit • DIN EN 478 Profile auf Basis von PVC, Verhalten nach Lagerung, Prüfverfahren • DIN EN 479 Profile auf Basis von PVC, Bestimmung des Wärmeschrumpfes • Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller • RAL-Gütezeichen Fenster für Montage • RAL-Umweltzeichen 76 • FSC- oder PEFC-zertifiziertes Holz und mit Nachweis einschließlich dazugehörigen COC- Handelszertifikats • Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV)

Dachabdichtungsarbeiten:

• DIN 18334, Zimmer- und Holzbauarbeiten • DIN 18336 Abdichtungsarbeiten • DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten • DIN 18339 Klempnerarbeiten • DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen • BG Bau Handlungsanleitung Prävention Umgang mit Mineralwolle- Dämmstoffen • vdd Technische Regeln Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V. • VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln • VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept, Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln • VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln • ZVDH-Fachregel Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. • ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Seite 8 von 116

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Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. • ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. • ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. • ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

Schlosser-/Metallbauarbeiten:

• DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten • DIN 18360 Metallbauarbeiten, • DIN 18335 Stahlbauarbeiten, • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten • DIN EN ISO 12944 Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme • DIN 18357 Beschlagarbeiten, • DIN 18361 Verglasungsarbeiten • Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller • Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) • die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung

Trockenbauarbeiten:

• DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 • DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten • DIN 55634 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl • DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau • DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau • DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation • VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken • VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden • BG Bau Handlungsanleitung Prävention Umgang mit Mineralwolle- Dämmstoffen • IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) • IVD-Merkblatt Nr. 20: Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) • Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten • Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten • Merkblatt Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten • Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Seite 9 von 116

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• Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten • Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten • Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen • Merkblatt Nr. 10 Korrosionsschutz im Trockenbau • Merkblatt Nr. 11 Einbaurichtlinien für Sanitärinstallationen und - tragständer in Trockenbaukonstruktionen • RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung • Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. • Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. • betreffende Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen • Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. • Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. • ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen • Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. • Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.

Estricharbeiten:

• DIN 18353 Estricharbeiten • DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche • DIN 4108-10 Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe • Beim Einbau von Hartschaumstoffen darf nur Material der Brandschutzklasse B 1- schwer entflammbar - verwendet werden.

Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten:

• DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten • DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten • DIN 18157 Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren • DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten • DIN 18500-1 Betonwerkstein - Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Prüfung • DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten • DIN 18065 Gebäudetreppen

Bodenbelagsarbeiten:

• DIN 18202 Toleranzen im Hochbau • DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art • DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bodenbelagsarbeiten • DIN 4102 Brandschutz im Hochbau Seite 10 von 116

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• DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau • Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller • Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) • die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung

Malerarbeiten:

• DIN 18363 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen • DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff • DIN 2404 Kennfarben für Heizungsrohrleitungen • DIN EN 13300 • DIN EN ISO 3668:2020-05 Beschichtungsstoffe - Visueller Vergleich der Farbe von Beschichtungen • DIN EN ISO 4628 Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen • Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den AG ist einzuholen. • Der AN soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. • Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen

WC-Trennwandanlagen:

• Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen des Herstellers. • Landesbauordnung (LBO)

Baureinigung:

• DGUV Information 201-009 Gebäudereinigungsarbeiten • DGUV Regel 101-017 Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen • DGUV Regel 101-019 Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln • BIV-Richtlinie Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk; Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4, 5.0 und 6 der Richtlinie. • RAL-GZ 902 Gebäudereinigung - Gütesicherung

Im Grundsatz ist der Standard des Raumtypenbuchs und der Musterbauteile gem. Leistungsbeschreibung und Vorgabe der Schulbau Hamburg zu realisieren. Bei Abweichungen, die sich aus der Entwurfsplanung ergeben, ist durch den AN eine Bestätigung des Auftragnehmers einzuholen.

1.4 Zeitliche Ausführungsziele

Das Hamburger Schulhaus ist bis zum 01.08.2028 einschließlich der untenstehenden erforderlichen Abnahmen und Unterlagen betriebsfertig zu erstellen.

• sämtliche Abnahmen gemäß VOB • der Inbetriebnahme sämtlicher technischen Anlagen, einschließlich Einweisungen in diese • sämtliche PVO-Prüfungen • sämtliche Revisions- und Dokumentationsunterlagen

1.5 Grundlagen und zu erbringende Leistungen

Vorliegende Grundlagen und Planungsleistungen - vom AG erbracht / zur Verfügung gestellt:

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• Funktionale Leistungsbeschreibung • Leistungsbeschreibung Bau 2025 (LB-Bau Stand 15.11.2024 inkl. Anlagen - Schulbau Hamburg, HBauO sowie Bauprüfdienste sind zwingend einzuhalten, soweit nicht anders beschrieben • Leitdetailplanung Hochbau, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, M 1:50 • Leitdetails • Entwurfsplanung Elektro • Entwurfsplanung Heizung/Lüftung/Sanitär • GEG-Nachweis • Brandschutzkonzept • Baugrundbeurteilung mit Gründungsempfehlung • Kampfmittelauskunft, Stand 13.11.2025 • Vermesserplan • Baumfachliche Beurteilung des planungsrelevanten Gehölzbestandes • Mustervorlage Bauschild • Spezifische Richtlinien • Schnittstellenliste Hamburger Energiewerke • Überprüfung der Ausführungsplanung Bauantragsunterlagen, Baugenehmigung liegt der FLB bei • Kampfmittelfreimeldung für das Baufeld • Baumfällgenehmigung • • Bauseits vorbereitetes Gelände mit: o Baumfällung Baum 14 o Kronenrückschnitt Baum 13 o Abbruch Spielgeräte o Abbruch Hausmeisterhaus ohne Auffüllung der Baugrube

Die Dokumente gelten gleichwertig, die Aufzählung stellt keine Priorisierung dar.

Planungsleistungen - vom AN zu erbringen

Die Planungsleistungen umfassen sämtliche Leistungen, die in Ergänzung der hier vorliegenden Planung zur Erstellung und Fertigstellung des Gebäudes notwendig und erforderlich sind, u.a.:

Planung: sämtliche Planungsleistungen zur Vervollständigung der Entwurfsplanung • • sämtliche Ausführungs-, Werk-, Montage- und Detailplanung gem. LPH 5 HOAI, als Durcharbeitungsgrad wird mindestens erwartet: o Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Dachaufsicht M 1:50 o Detailzeichnungen aller relevanten Anschlusspunkte (Dach, Sockel, Geschossdecken, Fensteranschlüsse etc.) M 1:10, M 1:5 o Fliesenspiegel Vitalküche, Wände und Boden M 1:20 o Boden-, Wandabwicklungs- und Einrichtungsplan mit Fliesenspiegel der Wände und Darstellung der Bodenbeschichtung und Bodenabläufe Sanitärräume M 1:20 o Deckenspiegel mit Darstellung Revisionsklappen*, Technischen Ein- und Aufbauten (Leuchten, Lautsprecher etc.) M 1:50. Alle Revisionsklappen sind mit einer Abdeckung entsprechend des geforderten Deckenmaterials vorzusehen und bündig einzubauen. o Erstellung der Tür-, Fenster- und Beschlaglisten. o Erstellung einer funktions- und genehmigungsfähigen TGA-Planung bis zur Ausführungsreife.

Ausgehend von der vorgelegten Planung des AG schuldet der AN sämtliche zur schlüsselfertigen Erstellung erforderlichen weiteren Planungen. Auch ggf. erforderliche Planungsänderungen, die sich aus den Planungsleistungen und gewählten Spezifikationen des AN ergeben, sind durch den AN zu erbringen. Dazu zählen insbesondere ggf. notwendige Überarbeitungen der Entwurfsplanung und Änderungen zum Zustimmungsbescheid.

Statik: Erstellung der vollumfänglichen Statik bis zur Ausführungsreife, dazu gehören u.a.:

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• Statik LP2 • Statik LP3 • Genehmigungsstatik, LP5 • Erstellung der Ausführungsplanung / Werkplanung und Montageplanung aller Konstruktionen, inkl. aller Anschlüsse und statischer Nachweise für sämtliche Verbindungen und Anschlüsse tragender Bauteile • statischer Nachweis für Tragwerks- und Fassadenelemente, soweit nicht in Genehmigungsstatik enthalten • Erstellung der Ausführungsplanung / Werkplanung und Montageplanung aller Außenwände, Fassadenkonstruktionen, inkl. aller Anschlüsse und statischer Nachweise für sämtliche Verbindungen • Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne für Bauteile aus Ortbeton (Fundamente, Stb.-Wände, Stb.-Decken etc.) • Erstellung von Element- und Schalungsmusterplänen für die Stb.-Fertigteile (Treppen etc.)

Energetische Nachweise & bauphysikalische Nachweise & KfW 40 (GEG-60%):

Energetische Nachweise & bauphysikalische Nachweise & KfW 40:

Der GEG-Nachweis sowie die Erstellung der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude – wird durch den AG-seitig beauftragten, unabhängigen Effizienzexperten erstellt. Realisiert wird ein Effizienzgebäude 40.

Die folgenden Leistungen sind seitens AN zu leisten:

• Im Rahmen der Ausführungsplanung sind sämtliche erforderlichen Wärmebrückendetails mit dem Effizienzexperten abzustimmen und diesem rechtzeitig zur Prüfung und Nachweisführung (Wärmebrückenzuschlagsberechnung durch Effizienzexperten) zu übergeben. • Zur Qualitätssicherung ist vor dem Verschließen bzw. Bekleiden der Außenwand- und Dachkonstruktionen eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door- Test) als Zertifikatsmessung gemäß den einschlägigen Normen durchzuführen. Zur frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Undichtheiten wird eine vorgelagerte Leckageortung empfohlen. • Es sind alle erforderlichen technischen Datenblätter bereitzustellen (z.B. Dämmung, Fenster U-Wert / g-Wert, eingebauter Sonnenschutz, Datenblatt mechanische Lüftung, usw.). • Sonstige erforderliche Nachweise im Rahmen des Effizienzhaus-Nachweises sind bereitzustellen (z.B.s: Blower-Door-Test, hydraulischer Abgleich, usw.) • aktualisierte Berechnungen und Grundrisse sind bereitzustellen (z.B. Heizlastberechnung, technische Schemata, PV-Auslegung, Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

Bemusterung: • s. Pkt. 3.4 „Bemusterung“

Bauzeitenpläne und Logistik: • Erstellung und baubegleitende Fortführung eines Bauzeitenplanes • Erstellung eines Baustellenlogistik-Konzepts inkl. Baustelleneinrichtungsplan

Sachverständigen-Prüfungen: • Beauftragung der unabhängigen Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen gemäß der Prüfverordnung (PVO Prüfung inkl. Starkstrom) inkl. Übernahme sämtlicher Kosten und Gebühren (alle PVO-Prüfungen spätestens 6 Wochen vor Abnahme): o Elektroanlagen o Sicherheitsbeleuchtung o Alarmierungsanlagen o Lüftung/BS-Klappen • Durchführen aller erforderlicher Sachverständigen-Prüfungen wie TÜV u.a. Beauftragen und Durchführen ggf. notwendiger gutachterlicher Untersuchungen, sowie Koordinierung der vom AN zu beauftragenden PVO-Abnahmen.

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Weitere Leistungen: • Erstellen und Montieren der Flucht- und Rettungswegpläne, Vandalismussicherer Wechselrahmen DIN A3, für Einleger im Format: 420 x 297 mm (H x B), bestehend aus einem umlaufend 5 mm aufgekanteten, federnden Edelstahl, mit PVC-Einleger und farbloser, reflexgeminderter Acryabdeckung inkl. Montage, Leitfabrikat TWINsign 5 oder gleichwertig • Erstellen der Feuerwehrpläne sowie Feuerwehrlaufkarten in Abstimmung und nach Vorgabe der behördlichen Stellen • Erstellung der Revisions- und Dokumentationsunterlagen digital nach Vorgaben des AG und Wartungskalender • Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators - SiGeKo (für die Bauphase und Erstellung Unterlagen für spätere Arbeiten), das Honorar übernimmt der AN

Vom Auftragnehmer sind alle erforderlichen fachplanerischen und gutachterlichen Leistungen für das realisierte Gebäude zu erbringen u.a. Leistung und Nachweise für:

• Bauphysikalische Untersuchungen und Nachweise • Bau- und Raumakustik • Schallschutz • Brandschutz • Lüftungsquerschnitte Fenster • Beleuchtungsnachberechnung- und Nachweise, Tageslicht und Kunstlicht • Trinkwasseruntersuchung • Raumluftmessung gemäß DIN nach Fertigstellung auf Formaldehyd und VOCs Es gelten die Grenzwerte aus dem Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden des Umweltbundesamtes, Richtwerte für die Innenraumluft, Tabelle 5 RW I, sowie die Stufe 2 für TVOC-Konzentration und die Empfehlung für Formaldehyd.

Vorlage und Prüfung der Ausführungsplanung:

Die Ankündigung der Vorlage der Planung muss mind. 7 WT vor Einreichung erfolgen. Hinreichende Fristen zur Prüfung der Unterlagen durch den AG sind vorzusehen (12 WT). Die Prüfung durch den AG erfolgt hinsichtlich der Umsetzung der gestalterischen und konstruktiven Entwurfsabsichten sowie der allgemeinen Funktionalität des Gebäudes. Für die fachtechnische Planung und Ausführung der Konstruktion gem. den gültigen Gesetzen, Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der AN verantwortlich. Die vorgelegten Planungsleistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den AG innerhalb von 12 Werktagen. Am 13. Tag gilt die Zustimmung als erteilt.

Ausführung Zeichnungen und Ergänzungen:

Alle Planungsinhalte, die aus der Zeichnung allein nicht hervorgehen und die ein ausführender Unternehmer unter Berücksichtigung seines Fachwissens zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, sind durch den AN durch detaillierte textliche Beschreibungen zu ergänzen. Die zeichnerischen und textlichen Darstellungen müssen so ausführlich und aussagekräftig sein, dass sich weitere mündliche Erläuterungen erübrigen.

Abstimmungs- und Koordinierungsaufgaben

Die Abstimmungs- und Koordinierungsaufgaben sind vom AN zu erbringen. Hierzu gehören u.a.:

• Abstimmungen mit den behördlichen Stellen über Schutzmaßnahmen, baumpflegerischen Maßnahmen etc. • Koordinierung mit Fremdgewerken bzw. den Fernmelde- und Informations- technischen Gewerken (u.a. Dataport) • Abstimmung / Beantragung einer Sondernutzung bei den behördlichen Stellen für Nutzung des öffentlichen Grundes

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• Beantragung von Sondertransportgenehmigungen, Straßensperrungen, Parkverbotszonen, Wegenutzungen etc. • Abstimmung mit dem Wegewart • Abstimmung mit behördlichen Stellen zur Baustellensicherheit • Abstimmung mit der Feuerwehr für brandschutztechnische Abstimmungen • Koordinierung sowie Anmieten und Unterhalten ggf. notwendiger Logistik- und Lagerflächen • Anfallende Gebühren für die oben beschriebenen Leistungen sind in das Angebot einzukalkulieren

Bauleistungen

Die Bauleistung ist pauschal und schlüsselfertig anzubieten.

Zur schlüsselfertigen Erstellung gehören u.a.:

• Baufeldfreimachung nach Übergabe Baufeld soweit erforderlich • Baustelleneinrichtung für die Ausführungen der gesamten Leistungen einschließlich Unterhaltung • Bauzäune für die Ausführungen der gesamten Leistungen des AN, Maschenweite nicht größer als 43mm, keine oberen Spitzen, s. auch Anlage 17.23_Handlungsanweisung Umgrenzungszäune auf Schulgelände (003) • Einmessung des geplanten Gebäudes vor Baubeginn • Erstellung ökologischer Baustraße, welche aus wiedereinbaubaren Materialien besteht. • Baumschutzarbeiten inkl. Baumschutzzäune und Baumschutzmaßnahmen: o Vor Baubeginn ist durch den AN eine Fachfirma für Baumpflege zu beauftragen, die während der Bauzeit die Baumschutzmaßnahmen überwacht und die Förderungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchführt. Die Benennung ist der zuständigen Dienststelle schriftlich mitzuteilen (§ 36 HmbVwVfG). o Die Fachbauleitung Baumschutz hat die Baumschutzmaßnahmen im Zuge der Arbeiten monatlich zu dokumentieren sowie zum Abschluss der Bauarbeiten die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen der zuständigen Dienststelle gegenüber zu bescheinigen (§ 36 HmbVwVfG). o Der verbleibende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten und vor Beginn sowie während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18920 - Schutz von Bäumen auf Baustellen - zu schützen. Gemäß Baumschutzverordnung dürfen geschützte Bäume und Hecken (Wurzeln, Stamm und Äste) nicht entfernt oder beschädigt werden. Der Wurzelbereich umfasst nach DIN 18920 den Kronentraufbereich plus 1,50 m. Hinsichtlich des Heckenbestandes gilt diesbezüglich der Heckenmantel zzgl. eines einzuhaltenden Abstandes von mindestens 1,00 m gemäß DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) (§ 6 Abs. 5 BaumschutzVO i.V. m. § 1 Abs. 1). o Vor Beginn und während der gesamten Bauzeit ist der Baum- und Heckenbestand in seinem Wurzelbereich (Kronentraufbereich plus 1,50m nach allen Seiten) durch einen ortsfesten, mindestens 2,0 m hohen Bauzaun zu schützen (gemäß DIN 18920, Schutz von Bäumen auf Baustellen) (§ 36 HmbVwVfG) bzw. gem. den Festlegungen im Baumgutachten bzw. der Baugenehmigung auszuführen. Hinsichtlich des Heckenbestandes gilt diesbezüglich der Heckenmantel zzgl. eines einzuhaltenden Abstandes von mindestens 1,00 m. o Befristete Belastungen des Wurzelbereichs des verbleibende Baum- und Gehölzbestandes sind nur in wurzelschonender Bauweise und in Abstimmung mit dem Baumsachverständigen zulässig. Zur Druckverteilung ist z.B. ein Vlies zu verwenden und mit einer mindestens 20 cm starken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken. Hierauf ist eine feste Auflage aus Bohlen, Lastverteilungsplatten oder ähnlichem zu legen. o Im Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume und Hecken dürfen keine Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenbefestigungen und Materiallagerungen vorgenommen werden.

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o Schnittmaßnahmen im Kronenbereich geschützter Bäume und Hecken sind nach der Landschaftsschutzverordnung antragspflichtig und bedürfen einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde (§ 36 HmbVwVfG). • Vorgezogene Maßnahmen zur Erschließung gem. Pkt 4.1.25 • Herstellung der Maßnahmen für die Dränage während der Bauzeit • Erdarbeiten • Versorgungsleitungen vom definierten Übergabe- /Anschlusspunkt mit max. Abstand von 2m zum Gebäude, Anschluss an vorhandene Schächte bzw. Neuerstellung von Schächten nach Vorgabe TGA (siehe Leistungsbeschreibung TGA) innerhalb der 2m • Das Niederschlagswasser soll ortsnah in Rückhaltemulden geführt werden. Daher erhalten alle Standrohre eine offene Entwässerung und am Rohrende einen Richtungsformstein/Umlenkstein inkl. Betonbett, um eine dezentrale, offene Wasserführung und die Versickerung in Mulden zu gewährleisten. Die Herstellung der Rinne, ausgehend vom seitens AN hergestellten Rohrende des Standrohrs inkl. Betonbett bis zur Mulde, wird seitens des AG hergestellt. • Dachabdichtung und -Entwässerung, Lieferung und Montieren der Ver- und Entsorgungsleitungen unterhalb der Fundamente und Sohlplatte inkl. Erstellung von Durchbrüchen (siehe Leistungsbeschreibung TGA) • Erstellung der Sohlplatte, Fundamente und Frostschürzen, inkl. Perimeterdämmung unter und seitlich der Sohle • Abdichtung der Sohlplatte, gemäß dem Bodengutachten • Fundamenterder für den Blitzschutz • Trag- und Gebäudekonstruktion, Wände, Stützen, Geschossdecken, Dachkonstruktion • Gründach mit Vorbereitung für Solar-Panels, durchsturzsichere Dachkuppel mit Dachaufstiegsfunktion und RWA • Umlaufendes Arbeitsschutzgeländer (Absturzsicherungssystem) gem. Leitdetailplanung • Horizontale Abdichtung der Sohlplatte • Vertikale Abdichtung und Dämmung der Sockelbereiche • 2-schalige Außenwände mit Wärmedämmung und Verblendfassade entsprechend der Ansichten. • Außentüren (teilweise mit Elektroantrieb) und Fenster einschließlich Beschlägen • außenliegender Sonnenschutz als Raffstoren, in der Fassade integriert • Innenwände einschließlich fertiger Oberflächen • Bodenbeläge und Fußleisten • Bodenbeschichtung und Wandfliesen in WC-Räumen einschließlich eingelassener Spiegel • Innentüren einschließlich Zargen, Beschlägen, Obentürschließern und Offenhaltung mit Haftmagneten, im Brandfall selbstschließend • Unter- und Akustikdecken, Akustikwandsegel in den dafür vorgesehenen Bereichen • Unterkonstruktion bzw. Deckenverstärkungen zur Aufnahme der Vorhangschienen (Direkt an Decke montiert bzw. falls möglich eingelassene, verdeckte, nicht sichtbare Führung, Beleuchtung, Ausstattungselemente. • Wandverstärkungen für Regale, Smartboards, Tafelanlagen, Sitzbänke, wandhängende Arbeitstische, Einbau- bzw. Anbaumöbel, Garderoben (- schränke), Oberschränke Vitalküche etc., in Abstimmung mit der Schule • Gebäudetechnische Anlagen Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro, Fördertechnik, Gebäudeautomation • Lieferung und Montage der Leuchten, inklusive Außenleuchten an Fassade und Sicherheitsbeleuchtung inkl. Aufschaltung Büro Schulhausmeister • Blitzschutz (nicht sichtbar hinter Verblendfassade) • Fernmelde- und Schwachstromanlagen • Brandmeldeanlage • Feuerlöscher, Anbringung gemäß BSK • Aufzug Außenliegende Türpfosten mit Türstoppern und Feststellung für die • Eingangstüren. (Quadratrohrpfosten, oben geschlossen, 10x10cm, Höhe 1,05m ab OK Belag, feuerverzinkt und pulverbeschichtet mit Gummipuffer) • Eingangspodeste mit Abtrittrosten vor den Außentüren Flucht- und Rettungswegpläne, Plexiglas, Vandalismussicher, A3 inklusive • Blitzleuchte am Gebäude, Feuerwehr-Schlüssel- Depot (FSD) inkl. Feuerwehrschließzylinder gem. den Vorgabe der Feuerwehr Hamburg, Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) mit Bedienfeld und Seite 16 von 116

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Feuerwehrlaufkarten Planung, Lieferung und Montage Raumbeschilderung, Plexiglas, • Vandalismussicher, s. auch Pkt 4.1.22 „Beschilderung“ Planung, Lieferung und Montage Schließanlage inkl. Profilzylinder / • Transpondern (beidseitig) gem. Raumtypenbuch, in Abstimmung mit der Schule, die Schließanlage ist zwingend systemkonform mit dem Bestand vorzusehen.

Zur schlüsselfertigen Herstellung durch den AN gehören nicht:

• Die nicht ortsfeste, bewegliche Möblierung (siehe Grundrisse) • Lieferung und Einrichtung von Smartboards, Schultafeln und schulinterner Ausstattung • Aktive Komponenten WLAN-Accesspoints (Vorrüstung ist Bestandteil der GU-Leistung) • Das offizielle Einmessen des fertiggestellten Gebäudes wird durch den AG beauftragt. • Das Mietflächenaufmaß (Aufmaß NRF) wird durch den AG beauftragt. • Lieferung und Montage der PV-Module erfolgt gem. Schnittstellenpapier durch HEnW. • Lieferung von Ausstattungselementen für WCs: Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, Papierhandtuchspender, Abfallkorb, WC-Papierspender, WC-Bürstenhalter, Hygieneabfallbehälter und Hygienebeutelspender, Beistellung erfolgt bauseits durch AG, Planung und Montage erfolgt durch AN.

Bauleitung, Fachbauleitung, Qualitätskontrolle

Der AN aus dieser Ausschreibung ist Unternehmer gem. § 56 HBauO und ist für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich.

Baufortschrittsberichte sind zu erstellen sowie ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich dem jeweiligen AG-Vertreter vorzulegen. Der AN erstellt die Baubesprechungsprotokolle zu den Baubesprechungen mit den ausführenden Firmen und stellt diese dem AG zur Verfügung.

Der AG beabsichtigt, AG-Baubesprechungen mit Teilnahme des AG und AN, digital bzw. vor Ort abzuhalten. Der AN verpflichtet sich, an diesen teilzunehmen. Ist eine Teilnahme von bauausführenden Firmen erforderlich, sind diese durch den AN dazu zu laden. Die Protokollierung erfolgt durch einen Vertreter des AG.

Der AN stellt die geeigneten Fachbauleiterinnen oder Fachbauleiter zur Koordination und Durchführung der Baumaßnahme. Der Fachbauleiter ist dem AG schriftlich und namentlich zu benennen. Ein Wechsel ist mit dem Auftraggeber im Vorfeld abzustimmen und ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

Der AN stellt ebenfalls den projektverantwortlichen Bauleiter und den Bauleiter nach Landesbauordnung. Diese sind ebenfalls schriftlich und namentlich zu benennen.

Der AG stellt einen oder mehrere von ihm benannte Vertreter zur Qualitätskontrolle- und Sicherung vor Ort.

Vor Auslieferung der im Werk vorgefertigten Bauelemente wird eine Werksbesichtigung des AG durch den AN ermöglicht. Der Termin wird dem AN frühzeitig benannt.

1.6 Dokumentations- und Revisionsunterlagen

Dokumentation während der Planungs- und Bauphase

Es sind regelmäßig alle Angaben und Unterlagen der vertraglichen Leistung für alle am Bau Beteiligten durch den AN vorzulegen, die ein vollständiges Controlling durch den AG ermöglichen.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen durch den AG abgefragt werden, z.B.

Protokolle aller Baubesprechungen • aktuelle Bautenstandsberichte ("Soll-Ist-Vergleiche") • Erläuterungsberichte zu allen Planungs- und Ausführungsphasen • Seite 17 von 116

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Protokolle über die Koordination der Planungs- und Baubeteiligten • aktualisierte Bauzeitenpläne • Protokolle zu Bemusterungsterminen • • Abnahmeprotokolle

Vorzulegende Dokumentationen und Nachweise nach Fertigstellung

4 Wochen vor der VOB-Abnahme der Leistungen ist die Dokumentation als Vorabzug in digitaler Form gem. Vorgabe durch den AG zur Prüfung an den AG zu übergeben.

Nach erfolgreicher Prüfung und Vervollständigung werden die kompletten Revisionsunterlagen vom AN digital dem Auftraggeber 14 Tage vor Abnahme zur Verfügung gestellt.

Die Übergabe der geprüften Dokumentation ist Abnahmevoraussetzung. Die Dokumentationsunterlagen werden gem. Vorgabe durch den AG geordnet.

Die Dokumentationsunterlagen enthalten folgende Unterlagen und Informationen:

• sämtliche Zeichnungen des realisierten Gebäudes mit den zur Ausführung gekommenen Konstruktionen, Materialien, Farben und Fabrikaten • Technische Merkblätter für die verbauten Materialen / Produkte • Prüfzeugnisse und Zulassungen (z.B. bauaufsichtliche Zulassungen) • Herstellerbescheinigungen • Übereinstimmungs-/Konformitätserklärungen • Fachbauleiter- / Fachunternehmererklärung • Betriebsanleitungen und Gebrauchsanweisungen • Bedienungs- und Wartungsvorschriften der eingebauten Bauteile • Stromlaufpläne, Gerätelisten mit Bestellnummern • Ersatzteillisten • Sachverständigenprotokolle, -abnahmen, soweit erforderlich • Pflege- und Wartungsanleitungen und -pläne • Abnahmebescheinigungen und PVO-Prüfungsergebnisse • Gutachten • Gewährleistungsbescheinigungen • Gewährleistungsliste • Zuarbeit aller erforderlichen Dokumentationen an den AG-seitig beauftragten, unabhängigen Effizienzexperten. Dokumentationen = Datenblätter (z.B. Dämmung, Fenster U-Wert / g-Wert, eingebauter Sonnenschutz, Datenblatt mechanische Lüftung, usw.) und sonstige erforderliche Nachweise (z.B.: Blower-Door-Test, hydraulischer Abgleich, usw.) • Sämtliche Rechnungen müssen die vollständige Objektanschrift enthalten und eindeutig dem jeweiligen Bauvorhaben zugeordnet werden können. Die Kosten sind mindestens entsprechend der DIN 276 nach der 2. Gliederungsebene auszuweisen, um eine Zuordnung der förderfähigen Kosten zu ermöglichen. • In den Rechnungen müssen die energetischen Eigenschaften (bei Dämmung, Lambda- Wert und Dämmstärke) ersichtlich sein. • aktualisierte Berechnungen und Grundrisse sind bereitzustellen (z.B. Heizlastberechnung, technische Schemata, PV-Auslegung, Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

1.7 Vergütung

Die vom Auftragnehmer zu erbringende, vertragliche Leistung wird durch den angebotenen Pauschalfestpreis abgegolten. Durch den Pauschalfestpreis sind auch diejenigen Leistungen abgegolten, die in den Vergabeunterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch den Vertrag und die Vertragsbestandteile bestimmten Vertragszweck schlüsselfertig zu verwirklichen. Der Bieter hat den Pauschalfestpreis nach Leistungsbereichen gemäß seiner Kalkulation aufzugliedern. Der AN übernimmt das Mengenermittlungsrisiko. Mit dem Pauschalfestpreis sind deshalb insbesondere auch alle Mengen und Massen der zu erbringenden Teilleistungen abgegolten.

1.8 Zahlungsplan / - Modalitäten

Zwischen AG und AN wird einvernehmlich ein Zahlungsplan auf Basis des Baufortschritts bzw. der geplanten Zwischentermine auf der Grundlage des Musters in der Anlage vereinbart. Die Zahlungen werden entsprechend des jeweiligen Baufortschritts freigegeben. Zahlungen für Leistungen und Vorleistungen, die außerhalb der Baustelle, z.B. im Werk erbracht werden, müssen dokumentiert und zur Seite 18 von 116

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Zahlungsanforderung vorgelegt werden.

1.9 Gewährleistungsfristen

Gewährleistungsfrist für die Bauleistungen gem. VOB (ein Verzeichnis mit den Fristen erstellt der AN) Gewährleistungsfrist für Planungsleistungen gem. BGB

1.10 Sonstige Bedingungen

Ortskenntnis Der Bieter hat sich vor Auftragsvergabe mit der örtlichen Begebenheit vertraut zu machen. Der gesamte Umkreis ist sowohl hinsichtlich Lieferwege, Produktionsstätten, Besonderheiten im Bundesland, etc. als auch auf der Baustelle bezüglich Baustelleneinrichtung, Baustofflagerungen, Arbeitsmöglichkeiten, Zufahrts-, Verkehrs- und Beförderungsverhältnisse zu überprüfen.

Höhen OKFF Die Höhe OKFF 0,00m ist +20,50m ü. NHN

Alle zur Herstellung und Inbetriebnahme der baulichen und betriebstechnischen Anlagen erforderliche Absprachen, Anmeldungen, Anträge, Überwachungen, Genehmigungen und Abnahmen mit den amtlichen Aufsichtsstellen sind, außer dem Zustimmungsantrag der Bauaufsichtsbehörde und der Sielgenehmigung, vom AN, kostenfrei für den AG, zu veranlassen.

Titel 02 Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen

2.1 Schulbetrieb

Vor Baubeginn sind die jeweiligen Öffnungs- und Betreuungszeiten des Schulstandorts zu ermitteln. Exemplarisch ist mit folgenden Betriebszeiten zu rechnen: Schulbetrieb in der Zeit von ca. 8.00 - 16.00 Uhr •

Die jeweilige Baumaßnahme erfolgt auf dem Schulgelände im laufenden Schulbetrieb und ist mit den schulischen Belangen abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass gegenseitige Störungen und Behinderungen erfolgen. Aus diesem Grunde ist eine hohe gegenseitige Rücksichtnahme grundsätzlich erforderlich.

Das Rauchen und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf der gesamten schulischen Belegenheit sind strengstens verboten.

Schul- und Baustellenverkehr müssen voneinander getrennt werden. Bei Kreuzungspunkten sind Schleusen vorzusehen.

Anlieferungen für die Baumaßnahme werden grundsätzlich nicht von der Schule angenommen, quittiert, gelagert o.ä.

Die Anlieferzeiten sind auf den Schulbetrieb in Abstimmung mit der Schule zu planen. Die Zeiten werden im Weiteren mit der Schule vereinbart

2.2 Lärmintensive Arbeiten

Stark lärmintensive Arbeiten sollen möglichst nur außerhalb der Schulbetriebszeiten vor 08.00 Uhr und nach 16.00 Uhr ausgeführt werden.

In den Hamburger Schulferien gelten diese Vorgaben im Allgemeinen nicht. Die generelle Ferienbetreuung ist zu berücksichtigen.

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2.3 Erschließung und Sicherung der Baustelle

Die Erschließung der Baustelle erfolgt über den Baumacker (siehe Lageplan inkl. Entwurfskonzept Baustelleneinrichtungsplan).

Ggf. durch den Bauablauf bedingte veränderte Fahrtwege sind kostenneutral durchzuführen (z. B. erschwerte Brückendurchfahrten, längere Fahrtwege).

Nach Fertigstellung des Neubaus ist die Baustellenüberfahrt als Zufahrt für den Lehrer- Parkplatz bzw. Gehweg in Abstimmung mit dem Wegewart wiederherzustellen.

Die Position der Bauzäune zum Abgrenzen der Baustelle und der Zufahrt muss mit dem AG und der Schule abgestimmt werden.

Die erforderliche Gehwegüberfahrt sowie die Zuwegung zur Baustelle für Schwerlastfahrzeuge wird, soweit notwendig, vom AN hergestellt. Sollten weitere Abstimmungen mit dem zuständigen Wegewart sowie die Einholung von behördlichen Genehmigungen erforderlich sein, erfolgt dies durch den AN.

Anlieferungsfahrzeuge müssen mit höchster Vorsicht und grundsätzlich mit Einweisung fahren.

Die mögliche Befahrung des Schulgeländes durch die Feuerwehr muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Anordnungen des Polizeikommissariats sind zu beachten, ggf. ist ein Lotse zur Einweisung von Anlieferungsverkehr vorzuhalten.

Aufgrund des bestehenden Schulbetriebs sind höchste Sicherheitsanforderungen gestellt.

Titel 03 Vorbemerkungen zur Planung & Allgemeine Mindestanforderungen

3.1 Baubeschreibung / Bauweise / Konstruktion

Baubeschreibung

In dem Neubau sollen eine Mensa, eine Vitalküche, acht offene Klassenräume (Heimathäfen), Differenzierungsräume, multifunktionale Flächen als Lernflächen und Nebenräume wie folgt untergebracht werden:

3-geschossiger Neubau mit 1 Kompartment pro Geschoss:

EG mit 2 Kompartments (ca. 200qm BGF gem. Brandschutzkonzept):

Putzmittelraum, Lagerräume, Mensa/Speiseraum, Vitalküche mit Nebenräumen, barrierefreiem WC, WCs Schüler/innen, WCs Erwachsene, Technikraum

  1. OG mit 1 Kompartment (>200qm und <500qm BGF gem. Brandschutzkonzept):

4 offene Klassen (Bezeichnung als Heimathäfen) mit angegliederten Differenzierungsräumen bzw. flächen, multifunktional nutzbare Lernbereiche, offene WC Räume, Putzmittelraum, Technikraum

  1. OG mit 1 Kompartment (>200qm und <500qm BGF gem. Brandschutzkonzept):

4 offene Klassen (Bezeichnung als Heimathäfen) mit angegliederten Differenzierungsräumen bzw. flächen, multifunktional nutzbare Lernbereiche, offene WC Räume, Putzmittelraum, Technikraum

Netto-Raumfläche gesamt: 1.134,33 m² Brutto-Grundfläche EG: 452,73 m² Brutto-Grundfläche 1.OG: 452,73 m² Brutto-Grundfläche 2.OG: 452,73 m² Seite 20 von 116

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Brutto-Grundfläche gesamt: 1.358,19 m²

Kubatur: BRI = 5.530,46 m³

Die multifunktionalen Flächen sind als vollwertige Unterrichtsflächen zu betrachten und bzgl. Schallschutz, Raumakustik und Beleuchtung entsprechend auszustatten.

Bauweise / Konstruktion

Gründung:

• Flachgründung auf Einzel- und/oder Streifenfundamenten oder einer durchlaufenden Sohlplatte gemäß Baugrundbeurteilung. • Die Planung und Ausführung der Maßnahmen für die bauzeitliche Trockenhaltung sind in das Angebot einzukalkulieren. • Stahlbetonsohle mit umlaufender Frostschürze bzw. Streifen- und Punktfundamenten. • Gem. Baugrundbeurteilung wurde Wasser nur bei der Bohrung KRB 4 in einer Tiefe von NHN +16,8 m in Form von Stauwasser angetroffen. • Grundwasser wurde im Rahmen der Baugrunduntersuchungen nicht festgestellt und steht erst in größerer Tiefe an. • Bodenschichtung siehe Ergebnisse der Untergrundaufschlüsse, Anlage der Baugrundbeurteilung. • Unter lastabtragenden Gründungsträgern (Fundamente, Stahlbetonsohlen) ist ein einheitlicher Bodenaustausch der vorkommenden Böden in einer Dicke von 1,0 m unterhalb der Gründungssohlen vorzusehen. • Unter unbelasteten Sohlabschnitten reichen mit Blick auf den Einbau einer zur dauerhaften Trockenhaltung ohnehin vorzusehenden kapillarbrechenden Tragschicht / eines Flächenfilters Austauschtiefen von rd. 40 cm aus. • Das Baugrundrisiko trägt gem. des vorliegenden Baugrundgutachtens der AN

Tragwerk: • Massivbauweise, vorzugsweise tragende Wände aus Mauerwerk • Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: Ausführung von Stahlbetonwänden soweit für die Statik erforderlich

Geschossdecken: • Stahlbeton als Ortbeton-, alternativ Element- oder Hohlkammerdecken

Dachkonstruktion: Stahlbeton als Ortbeton- alternativ Elementdecke (Filigrandecke) - die Dachtragkonstruktion soll so hergestellt werden, dass die Neuverortung von RLT-Anlagen möglich wird. Demnach ist eine Decke aus Stahlbeton vorzusehen. Hohlraumdecken (bspw. BRESPA-Decken) sind für die Versetzung von RLT-Anlagen nicht geeignet. Dachaufbau mit 2,5% Gefälle als allseitig flach geneigtes Dach, umlaufende außenliegende Entwässerung, extensive Dachbegrünung mit vorgerüsteter Unterkonstruktion für eine Photovoltaikanlage, Unterkonstruktion für RLT-Anlagen inkl. dazugehöriger Statik, Unterkonstruktion für die Wärmepumpe(n) inkl. dazugehöriger Statik, kollektive Absturzsicherung als Arbeitsschutzgeländer. Schnittstellen Photovoltaikanlage s. Schnittstellenliste, 260113_Schnittstellen_PV_Neubau. Die Leistungen der SBH sind vom AN auszuführen und in das Angebot einzukalkulieren, s. auch Pkt. 5.1.6 KG 440. Fassade: • EG, 1. und 2.OG - Zweischalige rote Verblendfassade • Verkleidung Stahl-Außentreppe und Einhausung Küchentechnik mit Fassadentafeln aus Faserzementplatten, farblich passend zum gewählten Verblendstein

3.2 Raumprogramm

Raumprogramm/ Raumgrößen

Das in der Planung umgesetzte Raumprogramm entspricht dem freigegebenen Entwurfsstand des Auftraggebers, der GMH - Gebäudemanagement Hamburg. Das Raumprogramm sieht die Errichtung von 1.134,33 m² Netto-Raum-Fläche NRF vor. Die Grundrissanordnung ist zu übernehmen und die Raumgrößen sind unverändert umzusetzen.

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Die genaue räumliche Umsetzung des vorgegebenen Entwurfs sowie der architektonischen und gestalterischen Entwurfsabsichten gem. vorliegenden Planungsunterlagen ist ausdrücklich gefordert.

3.3 Barrierefreiheit

Die Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften und DIN-Normen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude sind zu erfüllen. Es wird besonders auf die Landesbauordnung HBauO in Verbindung mit den bauaufsichtlich als technische Bestimmungen eingeführten, maßgeblichen DIN-Normen (insbesondere DIN 18040) und die entsprechenden Gleichstellungsgesetze hingewiesen. Anforderungen an eine barrierefreie Ausgestaltung der Bereiche können sich darüber hinaus aus den Sonderbauvorschriften ergeben. Die Dokumente des Bauprüfdienstes insbesondere BPD 2019-2 und 6/2011 sind verbindlich zu beachten. Die barrierefreie Erreichbarkeit und zweckentsprechende Nutzung muss in allen Bereichen / Nutzungseinheiten des Gebäudes gegeben sein. Alle Bereiche / Nutzungseinheiten im Gebäude müssen rollstuhlgerecht und mit Aufzugsanlagen erreichbar sein. Für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Bereiche durch sehbehinderte Menschen ist in den Verkehrsflächen eine kontrastreiche Gestaltung der Übergänge Wand-Boden, Tür-Wand, Beschilderung vorzusehen. Das Farb- und Materialkonzept ist darauf abzustimmen.

3.4 Bemusterungen

Die Funktionale Leistungsbeschreibung enthält in einigen gestalterischen oder funktionalen Bereichen konkrete Produkt/ Fabrikat-Angaben die, falls der AN kein alternatives, es Produkt/Fabrikat angibt, als angeboten angenommen werden.

Es werden Elemente der wasserfesten Hülle (Dach / Anschlüsse/ Fassade/ umlaufendes Dachrandprofil / Fensterelemente und Außentüren) sowie sämtliche Elemente des Innenausbaus nach Vorgabe des AG bemustert. In jedem Fall sind im Bereich Hochbau folgende Bauteile zu bemustern. Die Bemusterungen sind wie im Folgenden beschrieben vorzubereiten:

• Erstellung eines Bemusterungsterminplans aller sichtbaren Materialien • Erstellung von Bemusterungsdatenblättern • Erstellung und Zusammenstellung von Unterlagen (Pläne gedruckt und digital) und Materialien zur Bemusterung des Gebäudes, Mitwirkung Vorstellung der Bemusterung bei dem AG und der Schule • Erstellung der Protokolle zu den Bemusterungsterminen • Muster in den Größen o Fassade, Verblender inkl. Fugen (in 3 Varianten) nicht kleiner als 0,80 x x0,50m o Fassade, Faserzement nicht kleiner als. 0,60 x 0,60m o Fassade, Fensterprofile, Fassadenprofile, Länge nicht weniger als 0,50m (Profilfarben in 3 Varianten) • Außenliegender Sonnenschutz (in 3 Varianten), im Musterformat des Herstellers ca. DIN A4 Fenster und Türen (HPL-Oberflächen, Anleimer, Glashalteleisten, Beschläge, • Drücker, etc.)

• Fensterleibungen, -bänke, s. 4.1.12 Tischlerarbeiten • Linoleum (in 3 Varianten), ca. DIN A4 (sofern abweichend von Leitfabrikat) • Bodenbeschichtung Sanitärbereiche (in 3 Varianten), ca. DIN A4 • Sockelleisten, Länge nicht weniger als 0,50m • WC-Trennwände (HPL-Oberflächen, Farben etc., HPL-Oberflächen ca. DIN A4) • Abhangdecke HWL-Platten ca. DIN A4 (sofern abweichend von Leitfabrikat) • Wandfarben als Musterwandflächen 1,00 x 1,00m (pro Farbton 3 Varianten)

• Ausstattungsbauteile (Schilder, Abstreifmatten)

• WC-Ausstattung: o Waschtische o Urinale o WC-Becken o Armaturen o Drückerplatten Seite 22 von 116

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Treppen: Stufen, Beläge, Stahlbauteile, Handläufe, Konsolen etc., • Betonwerkstein ca. 0,15 x 0,15m (sofern abweichend von Leitfabrikat)

Bemusterung in Bemusterungspaketen: • Fassade • Innenräume • Elektro, Schalterprogramme etc. • Elektro, Leuchten • Sanitärobjekte

Der AN hat mindestens zwei e Alternativen je Bauteil vorzustellen, sofern sie vom Leitfabrikat abweichen und nicht abweichend beschrieben.

Die Stahl-/Glas-Außentüren sind sämtlich einfarbig anzubieten: Farbton wie Fenster-/Fassadenprofile

Die Bemusterungen müssen vom AN zeitlich so geplant werden, dass sie vor den Nachunternehmervergaben der entsprechenden bemusterten Gewerke stattfinden und abgeschlossen werden bzw. die geplanten Ausführungsfristen durch Lieferzeiten etc. nicht beeinträchtigt werden. Ein Abstimmungstermin mit dem zuständigen Objekt- bzw. Baumanager von SBH ist vor Finalisierung erforderlich.

Die Entscheidung über die vom AN vorgeschlagene Farbauswahl liegt immer beim AG und/oder dessen Vertretern.

Vom AN ist eine vollständige Bemusterungsliste mit aussagekräftigen Produktbezeichnungen vorzulegen. Anzahl und Art der vorzulegenden Muster ist u.a. bei der Beschreibung der jeweiligen Bauteile aufgeführt.

Bemusterung TGA: Alle sichtbaren Komponenten der TGA KG400 sollen bemustert werden, Bemusterung wie z.B. Schalterprogramme, Sanitärobjekte in jeweils zwei Varianten

3.5 Maßnahmen zur Terminsicherung

Sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der vereinbarten Termine für Planung, Bau, Abnahme etc. gehören zu den Leistungen des AN. Hierzu gehören auch die Maßnahmen und damit verbundenen Kosten für Arbeitsgenehmigungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten.

Der AN ist verpflichtet, neben den Grobterminplänen ausführliche Detailterminpläne zu erstellen für nachfolgende Einzelbereiche:

  • Terminplanung der Ausführungs- und Detailplanung
  • Terminplanung zur Bauausführung über alle Gewerke
  • Bemusterungsterminplan
  • Entscheidungsterminplan
  • Abnahmeterminplan

3.6 Brandschutz

Baurechtliche Klassifizierung gemäß HBauO:

Gebäudeklasse 5, OKFF höchster Aufenthaltsraum H= 7,82 m freistehend > 400 qm Sonderbau Schule Die Unterrichtsflächen werden gemäß BPD 6/2011 4.2 als "Kompartments", allerdings mit > 200m² < 500m² gem. Merkblatt „Kompartments in Schulen, Hinweise und Anforderungen“ angelegt. Schulgebäude mit Kompartments dieser Größe sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage mit der Aufschaltung zur Feuerwehr auszustatten.

Rettungswege aus Kompartments oder Aufenthaltsräumen: 2 bauliche Rettungswege. Rettungswegbreiten:

mindestens 1,20 bzw. gem. Brandschutzkonzept Seite 23 von 116

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Rettungswege über Fenster sind auch im EG nicht zulässig und nicht vorgesehen Siehe auch Brandschutzkonzept, geliefert von AG

Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen

Vor der Ausführung sind dem AG sowie den beteiligten Behörden, Prüfingenieuren und Sachverständigen soweit erforderlich, die gültigen Zulassungen, Prüfzeugnisse und Zustimmungen im Einzelfall vorzulegen.

Die brandschutztechnische Begleitung der Bauausführung in Form von Prüfen der prinzipiellen Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung sowie die Konformitätsbescheinigung ist Leistung des AN. In der Konformitätsbescheinigung ist zu bestätigen, dass die brandschutztechnische Ausführung allen öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie den Anforderungen der Baugenehmigung entspricht.

Der AN erstellt die Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den Vorgaben der Feuerwehr Hamburg (Abstimmung mit der jeweils zuständigen Wache notwendig)

Die Pläne sind im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen und 2-fach laminiert für die Feuerwehr, 1-fach im Ordner in Folien in der BMZ zu hinterlegen und 2-fach in Papierform zu den Dokumentationsunterlagen zu übergeben.

Die schriftliche Freigabe der Feuerwehr sowie die Bestätigung über die Hinterlegung der FW-Pläne und deren Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten sind dem AG vorzulegen und in die Dokumentation aufzunehmen.

Die Laufkarten für die Feuerwehr sind gem. gültigen Normen zu erstellen und im Feuerwehr- Informations- und Bediensystem (FIBS) im Flurbereich zu hinterlegen.

Das Schulgebäude wird mit einer automatischen Brandmeldeanlage nach DIN 14675 i.V.m. DIN VDE 0833-2 der Kategorie 1, Vollschutz, mit der Aufschaltung zur Feuerwehr ausgestattet.

Flucht- und Rettungspläne inkl. Brandschutzordnung Teil A und B sind nach den Vorgaben der Feuerwehr zu erstellen und an den erforderlichen Stellen als Aushang vorzusehen.

Die Pläne sind aus lichtbeständigem Material zu erstellen, und mit lichtbeständigen Kunststoffabdeckungen mit Unterteil und Rahmen fest mit der Wand zu verschrauben. Die Größe richtet sich nach den Vorgaben der DIN bzw. den Vorgaben des AG.

Sämtliche Pläne und Dokumente sind in digitaler Form zusätzlich in CAD sowie im Format pdf zu übergeben.

Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und Raumabschluss gem. HBauO und ergänzenden Bestimmungen, Bauprüfdiensten etc. sind vom AN zu erbringen.

Die Brandschutzanforderungen zur Ausführung der Bauteile und die Anforderungen besonderer Maßnahmen sind in dem vom AG bereitgestellten Brandschutzkonzept vorgegeben und zu beachten.

Der Nachweis zu den Brandschutzanforderungen ist durch einen Sachverständigen für Brandschutz zu dokumentieren.

3.7 Schallschutz und Raumakustik

Grundlegend erfolgt die Planung und Ausführung der Schallschutzmaßnahmen gemäß den Schallschutzanforderungen der DIN 4109-Schallschutz im Hochbau sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß den Festlegungen der Leistungsbeschreibung Bau, dem dazugehörigen Raumtypenbuch, dem Plankonzept Raumakustik

Die Einhaltung der DIN 4109 ist durch Berechnung nachzuweisen. Dies gilt für:

  • Trittschalldämmung
  • Luftschalldämmung

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  • Schalldämmung haustechnischer Anlagen
  • Schalldämmung gegen Außenlärm

Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragung muss gem. DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau mindestens betragen:

Schallschutz Wände zwischen Treppenraum und Unterrichtsräumen / Differenzierungsräumen: R`w ≥ 52 dB

Schallschutz Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren: R`w ≥ 47 dB

Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen/Decken unter Fluren: Trittschall L´n,w ≤ 53 dB, Luftschall R`w ≥ 55 dB

Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen (z.B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technikzentralen): Trittschall L´n,w ≤ 46 dB, Luftschall R`w ≥ 55 dB

Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sporthallen, Werkräumen: Trittschall L´n,w ≤ 46 dB, Luftschall R`w ≥ 60 dB

Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren: R´w ≥ 32 dB

Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander: R´w ≥ 37 dB

Die oben genannten Schalldämm-Maße „R`w“ sind im eingebauten funktionsfähigen Zustand, am Bau gemessen, zu erbringen und beinhalten somit auch alle Schallnebenwege. Gegenüber Prüfstandswerten sind entsprechende Vorhaltemaße von 2 dB (Wände) bzw. 5 dB (Türen) zu berücksichtigen.

3.8 Wärmeschutznachweis gemäß GEG

Der GEG-Nachweis wird durch ein AG-seitig beauftragtes Ingenieurbüro erstellt, das mit den Leistungen der thermischen Bauphysik für die Leistungsphasen 1–8 (inkl. Energieausweiserstellung) beauftragt wird. Ebenso werden die Fördermittelbegleitung (EG 55) sowie die Wärmebrückenzuschlagsberechnung durch dieses Ingenieurbüro erbracht. Für fachliche Rückfragen steht das Ingenieurbüro während der Bearbeitung zur Verfügung.

Ausführung gemäß GEG-Nachweis. Das Gebäude ist entsprechend der Anforderungen eines Effizienzgebäude 40, GEG 2023 zu errichten. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Wärmepumpe.

Es werden KfW Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen. Um die energetische Qualität nach Baufertigstellung nachweisen zu können sind folgende Nachweise zu erbringen: • Sämtliche Rechnungen müssen die vollständige Objektanschrift enthalten und eindeutig dem jeweiligen Bauvorhaben zugeordnet werden können. Die Kosten sind mindestens entsprechend der DIN 276 nach der 2. Gliederungsebene auszuweisen, um eine Zuordnung der förderfähigen Kosten zu ermöglichen. • In den Rechnungen müssen die energetischen Eigenschaften (bei Dämmung, Lambda- Wert und Dämmstärke) ersichtlich sein. • Es sind alle erforderlichen technischen Datenblätter bereitzustellen (z.B. Dämmung, Fenster U-Wert / g-Wert, eingebauter Sonnenschutz, Datenblatt mechanische Lüftung, usw.). • Sonstige erforderliche Nachweise im Rahmen des Effizienzhaus-Nachweises sind bereitzustellen (z.B.: Blower-Door-Test, hydraulischer Abgleich, usw.) • aktualisierte Berechnungen und Grundrisse sind bereitzustellen (z.B. Heizlastberechnung, technische Schemata, PV-Auslegung, Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

Ohne vollständige Übergabe der Dokumentation erfolgt keine Abnahme.

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3.9 Mindest- und Richtmaße

Grundsätzlich sind die Maße den Planungsunterlagen zu entnehmen, mindestens jedoch müssen folgende Maße eingehalten werden: Breite von Rettungswegen

Die lichte Breite von Rettungswegen - notwendigen Fluren oder Treppen - muss gem. HBauO mindestens 1,20 m betragen und darf in Fluchtrichtung in ihrer Breite nicht eingeschränkt werden.

Türmaße (im Lichten!)

Türbreiten (s. auch Brandschutzkonzept) Aufenthaltsräume: min. 90 cm Barrierefrei zugängliche Türen: min. 90 cm Türen aus Kompartments: gem. Leitdetailplanung (min. 90 cm) Haupteingangstür: gem. Leitdetailplanung (min. 1,80m) Außentür Mensa einflügelig: gem. Leitdetailplanung (min. 1,20m)

Türhöhen min. 2,10 m

Treppenmaße (im Lichten!)

Treppenbreiten zwischen den Handläufen: min. 1,20 m Stufenmaße: max. 17,0 / min. 29,0 cm Treppendurchgangshöhe: min. 2,10 m

Bewegungsflächen Rollstühle

Grundsätzlich sind die Bewegungsflächen für Rollstühle (z.B. vor dem Aufzug) von 1,50 m x 1,50 m vorzusehen Bewegungsflächen besonders in den barrierefreien Sanitärbereichen sind nach DIN 18040-1 vorzusehen

Lichte Raumhöhen

Das Mindestmaß im Lichten darf an keiner Stelle unterschritten werden (siehe auch Raumtypenbuch Leistungsbeschreibung Bau), Unterkonstruktionen sind hinzu zu rechnen:

Lichte Raumhöhen Klassenräume und Aufenthaltsräume: min. 3,00 m Lichte Raumhöhen WC-Räume und Nebenräume: min. 2,50 m

Brüstungshöhen

Absturzsichernde Brüstungen/Umwehrungen: • 1. OG min. 80cm über OKFF bei einer Brüstungstiefe von min. 20cm • 2.OG min. 80cm über OKFF bei einer Brüstungstiefe von min. 20cm • Außentreppe Geländerhöhe min. 1,10m

Titel 04 Leistungsbeschreibung Hochbau und Erdarbeiten

4.1 Bauteil- und Qualitätenbeschreibung

4.1.0 Randbedingungen

Beweissicherung vor Baubeginn Vor Baubeginn wird das Baugrundstück vom AN gemeinsam mit dem AG bzw. einem bevollmächtigten Vertreter sowie, falls notwendig, weiteren Projektbeteiligten besichtigt. Der Zustand vor Ort ist vom AN mittels Fotografien und schriftlichen Notizen zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen, örtliche Abstimmungen sowie die Bilder sind vom AN zu einem Beweissicherungsprotokoll zusammenzufassen und an den AG zu versenden. Seite 26 von 116

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Kampfmittelsondierung Die Neubaufläche inkl. Arbeitsraum wird vom AG von Kampfmitteln freigemeldet übergeben.

Übergabe Baufeld und Grundstückssicherung Das Baugrundstück (nur Schulgrundstück, rot schraffiert) wird dem AN unmittelbar nach Auftragserteilung und Beweissicherung zur Verfügung gestellt.

Ab diesem Termin trägt der AN die Verkehrssicherungspflicht für das Baugrundstück, insbesondere die Pflicht es vor unbefugtem Betreten zu schützen (siehe auch Baustelleneinrichtung)

Übergabe Anlage nach Fertigstellung - Abnahme / Baureinigung / Baufeinreinigung 14 Tage vor Abnahme ist vom AG gemeinsam mit dem AN eine Vorbegehung zur ersten Mängelaufnahme durchzuführen. Zu diesem Termin muss eine Baureinigung (besenrein) erfolgt sein.

Die bei dieser Begehung festgestellten Mängel und Restarbeiten werden durch den AN protokolliert und bis zur Abnahme vom AN beseitigt. Zum Termin der Abnahme muss eine Baufeinreinigung des gesamten Gebäudes erfolgt sein.

Im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel und Restarbeiten werden bis zur Übergabe an den Nutzer beseitigt, eine erneute Baufeinreinigung ist vor der Übergabe durchzuführen. Die Reinigungsarbeiten beinhalten sämtliche Bauteile innen und außen.

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4.1.1 Baustelleneinrichtung

Baustellenlogistik Im Rahmen der Angebotsabgabe ist vom AN ein Logistikkonzept zu erstellen und zu berücksichtigen, dass im Wesentlichen alle notwendigen standortbezogenen logistischen Gegebenheiten einschließt und umfassend erläutert. Das Konzept sollte die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme, Errichtung und Fertigstellung des Hamburger Schulhauses und der Gymnastikhalle, beschreiben, darunter Anlieferung, Durchführung der Anlieferung und Montage der Elemente und sonstiger Baustoffe, Aufstellung Container für Belegschaft und Lagerung Material, Bau- und Baustellenbeleuchtung, Gerüste, Treppenanlagen, Lastenaufzüge, Kran, Zuwegung und Trennung Baustellenverkehr vom Schülerverkehr, Straßensperrungen, Halteverbote usw.

Baustelleneinrichtungsplan Der Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN zu erstellen, mit dem Auftraggeber und den Nutzern einvernehmlich abzustimmen und vom Auftraggeber freizugeben. Die Sicherheit der Schüler und insbesondere die Trennung von Baustellen- und Schülerverkehr muss zu jeder Zeit garantiert sein. Ein BE-Plan als Entwurfskonzept liegt als Anlage vor – siehe Unterlagen Hochbau. Der AN hat unter anderem die Beantragung / Anfrage der Anlieferzone, des Kranstandorts, die Überschwenkrechte des Krans und einer eventuellen Containerstandfläche auf öffentlichem Grund eigenverantwortlich zu übernehmen. Bei der Kalkulation des Krans sind die Höhen der Baumkronen und Gebäude im Schwenkbereich zzgl. Geschirr und Material zu berücksichtigen. Die Höhen der Baumkronen sind dafür eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln.

Die Erschließung der Baustelle erfolgt über den Baumacker.

Nach Fertigstellung des Neubaus ist die Baustellenüberfahrt, inkl. der in Anspruch genommen Flächen des Lehrer-Parkplatzes wie zuvor wiederherzustellen. Der Lehrer- Parkplatz ist während der Bauzeit mit einer geeigneten Abdeckung, z.B. Stahlplatten oder Recyclingschicht zu schützen. Die Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren.

Die Einrichtung einer vollumfänglich funktionierenden Baustellenzufahrt, aus Material das ökologisch und wiederverwendbar ist, (einschl. Überwindung von Höhenunterschieden, damit einhergehenden Erdarbeiten, Rückbau von Bordsteinen, Treppen, Zäunen, Toren, Wurzeln, etc.) und der vollständige Rückbau und Abtransport des nicht filterstabilen Auffüllungsmaterial sind ist in das Angebot einzukalkulieren.

Die Kosten für die gesamte Baustelleneinrichtung, inkl. Umsetzen und Abbau nach Baufertigstellung der Baustelleneinrichtungsgegenstände soweit erforderlich, sowie der Baustrom inkl. Anschluss für den Kran mit ausreichender Leistung / Anlaufstrom sind in den Gesamtpreis einzukalkulieren.

Für den Baustellenbetrieb wird ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzl. Regelungen insbesondere zur Staubvermeidung, zum Lärmschutz, zur Abfallvermeidung und zum Grundwasserschutz verwiesen. Gegebenenfalls ist die Einhausung für Kreissägen erforderlich.

Kranposition: Bei der Kranpositionierung ist zwingend das Baustellenumfeld zu beachten. Die Nachbarbebauungen, der Schulhof, die umliegenden Bäume und die Verkehrsflächen dürfen nicht mit schwebenden Lasten überschwenkt werden. Etwa erforderliche Genehmigungen von Behörden (z.B. zur Kranaufstellung) sind von AN auf sein Risiko und auf seine Kosten zu beschaffen. Der AN hat dem AG sein Krankonzept rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe vorzulegen.

Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen Die Hauptzufahrt ist mit AG + Schule abzustimmen. Benötigte Halteverbotszonen sind durch den AN zu veranlassen. Der Baumbestand der sich im umgebenden Bereich der Baumaßnahmen befindet, ist zu schützen.

Lager und Arbeitsplätze Lager und Arbeitsplätze sind innerhalb des zur Verfügung gestellten Baufeldes vorzusehen. Sollten zusätzliche Flächen auf öffentlichem Grund erforderlich werden, sind diese auf Veranlassung und Kostenübernahme durch den AN eigenverantwortlich anzumieten. Seite 28 von 116

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Besetzung der Baustelle Der AN ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Baustelle eine der Art und dem Umfang entsprechende sachverständige, deutschsprachige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere) zu stellen.

Der benannte projektverantwortliche Bauleiter ist für die gesamte Dauer der Baustelle mit der Überwachung der Bauausführung zu betrauen. Ein Wechsel des Bauleiters ist dem AN schriftlich anzuzeigen.

Der AN stellt ebenfalls den Bauleiter nach LBO.

Der AN hat die Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass sämtliche Bauleistungen mangelfrei, vertragsgerecht ausgeführt werden. Die Vorort-Präsenz des AN im erforderlichen Maß ist zu gewährleisten.

Arbeitsgeräte Das Herstellen, Vorhalten und Entfernen der notwendigen Arbeitsgeräte, Kräne, Abdeckungen, Absperrungen etc. sowie Schuttabfuhr sind Teil der vom AN zu erbringenden Leistung.

Aufenthalts-, WC-, Wasch- und Materialräumlichkeiten Lieferung und Vorhalten von Aufenthalts-, WC-, Wasch- und Materialräumlichkeiten ist Teil der vom AN zu erbringenden Leistung.

Büroraum Die Aufstellung eines Büro- und Lagercontainers durch den AN ist erforderlich und mit dem AG abzustimmen. Das Baubüro ist für im erforderlichen Turnus durchzuführende Baubesprechungen dem AG zur Verfügung zu stellen. Eine Doppelnutzung des Aufenthaltscontainers ist gegebenenfalls möglich.

Bauwächter Ein Bauwächter wird seitens des AG nicht gestellt. Der örtlich anzutreffende Hausmeister der Schule ist mit der Baumaßnahme nicht betraut und erfüllt keinerlei Aufgaben. Der AN hat für Verschluss und Bewachung seiner Geräte, Baustoffe, Container etc. selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für am Bau lagernde Materialien, Geräte usw. und fertige Leistungen übernimmt der Auftraggeber bis zur vollständigen Abnahme des schlüsselfertigen Gebäudes nicht.

Anlieferung und Verschluss Materialien Alle vom AN einzubauenden Gegenstände sind unverzüglich unter Verschluss zu nehmen und gegen Witterungseinflüsse, Beschädigungen, Diebstahl usw. durch den AN zu schützen.

Witterungsschutz Der Neubau und wo erforderlich die Baustelleneinrichtung (z.B. Silos) ist insgesamt und in seinen Einzelteilen vor schädigenden Witterungseinflüssen zu schützen.

Sauberkeit auf der Baustelle Der AN hat bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Gebäudes an den Bauherren für die ständige Reinhaltung der Gebäude und des Baugeländes Sorge zu tragen. Müll und Abfälle sind zügig von der Baustelle zu schaffen. Rauchen auf dem Schulgrundstück ist zu keiner Zeit gestattet.

Wohnunterkünfte Wohnunterkünfte für Belegschaftsmitglieder des AN auf der Baustelle sind nicht zugelassen.

Beheizung der Baustelle Evtl. notwendige Baubeheizung ist Leistung des AN. Die Bauheizung ist, falls notwendig, für die gesamte Bauzeit vorzuhalten und zu betreiben. Eine frühzeitige Anbindung des Gebäudes an die Medienversorgung vor Ort kann seitens des AG nicht gewährleistet werden. Der AN übernimmt sämtliche Kosten der Unterhaltung. Die Geräuschemissionen durch Aggregate sind auf das zulässige Maß zu beschränken. Nachbarschaftliche Belange bei der Wahl des Aufstellortes sowie im Betrieb

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sind zu berücksichtigen.

Bauschloss Für die Bauzeit ist ein Bauschloss in die Zugangstüren einzubauen - 3 Schlüssel soll die Bauleitung des AG erhalten. Alternativ sind ausreichend sichere Zahlenschlösser zu montieren.

Bauzaun Die Baustelle ist durch den AN mit einem folienbespannten Bauzaun (Stahlgitterzaun, H 2,00 m, mit verschraubten Elementen) zu umschließen. Der Bauzaun ist vollflächig mit einer undurchsichtigen, gewebeverstärkten PE-Folie zu bespannen.

In besonders zu schützenden Bereichen, hier alle Bereiche, die an das Schulgelände Richtung Osten und Süden angrenzen, ist ein geschlossener Bauzaun aus Holz- Plattenmaterial (z.B. OSB) einzusetzen.

Der Bauzaun wird während der gesamten Bauzeit vorgehalten, ggf. nach Erfordernis geändert, demontiert und nach Abschluss der Baumaßnahme abgefahren. Der Bauzaun muss stets geschlossen und dicht sein. Zur Erschließung wird ein Tor mit Kette und Schloss montiert. Die Instandhaltung des Bauzauns obliegt dem AN. Dies schließt Vandalismusschäden mit ein. Alle an der Bauausführung Beteiligten sind verpflichtet auf die Personensicherheit der Schüler, Lehrer usw. strengstens zu achten. Es dürfen nur Bauzäune ohne Spitzen nach oben und mit einem Rastermaß von max. 43mm verwendet werden. , s. auch Anlage 17.23 Handlungsanweisung Umgrenzungszäune auf Schulgelände. Wurzelschutzzäune sind durch Erdnägel ortsfest zu sichern.

Vom AG zu bestimmende Eingänge / Zufahrten sind freizuhalten, ggf. sind Wegetrennungen / Schleusen einzukalkulieren.

Bauschild Bauschild ca. Höhe 2,00 m x Breite 3,00 m mit Traggerüst aus Holz oder Metall (Oberkante ca. 4,00m über Gelände) durch AN herstellen, liefern, sturmsicher aufstellen und während der gesamten Bauzeit unterhalten und nach Fertigstellung wieder abbauen. Die Bauüberwachung erfolgt durch den AN.

Die farbige Vorlage für das Bauschild wird vom AG als PDF/JPG.-Format geliefert und ist vom AN zur erstellen auf das Bauschild wetterfest aufzubringen. Die Konstruktion / das Material muss für die gesamte Bauzeit geeignet sein. Ein gemeinsames Bauschild mit Ausweisung beider Zubaumaßnahmen (Hamburger Schulhaus und Gymnastikhalle) genügt.

4.1.2 Gerüstarbeiten

Der AN übernimmt die Planung, Lieferung, Montage, Vorhaltung, erforderliche Änderungen sowie den Rückbau sämtlicher für die Bauausführung erforderlicher Arbeits-, Schutz-, Fassaden-, Innen-, Roll-, Dachfang- und Sondergerüste einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Soweit zur witterungsgeschützten und fachgerechten Herstellung der Fassaden-, Dach- oder sonstigen Außenbauteile erforderlich, sind durch den AN geeignete Wetterschutzmaßnahmen an den Gerüsten vorzusehen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Gerüstkopfabdeckungen bzw. Schutzdächer in der oberen Gerüstlage sowie seitliche Schutz- und Abdeckmaßnahmen. Art und Umfang sind auf Bauablauf, Jahreszeit und die auszuführenden Arbeiten abzustimmen und in die Pauschalvergütung einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere Konsolen, Gerüstverankerungen, Gerüstbeläge, Gerüstabfangungen, Gerüsttreppen, Bauaufzüge, Dachfanggerüste, Absturzsicherungen sowie sämtliche erforderlichen statischen Nachweise. Sämtliche Gerüste sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den einschlägigen DIN- und DIN EN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, regelmäßig zu prüfen und nach Abschluss der Bauarbeiten zurückzubauen.

4.1.3 Erdarbeiten und GaLa-Arbeiten

Erdarbeiten

Der AN übernimmt im Bereich Erdarbeiten u.a. folgende Leistungen: Seite 30 von 116

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Abschieben der Bodenschicht bis UK Baugrube inkl. Arbeitsraum, Tiefe gem. Baugrundbeurteilung zzgl. des Bereichs für die Sohlplatte und Fundamente. Baugrubenaushub und Verfüllung erfolgt gem. der vom AG bereitgestellten Baugrundbeurteilung und chemischer Analyse sowie den statischen Erfordernissen. Im Zuge der zuvor stattgefundenen Abbruchmaßnahme des ehemaligen Hausmeisterhauses wird die Baugrube im Anschluss nicht wieder verfüllt (Tiefe der Baugrube ab OK Schulgelände ca. 1,90m). Sämtliche zur Erstellung des Gebäudes notwendigen Erdarbeiten sind vom AN zu planen und zu erbringen.

Flächenfilter herstellen gem. Baugrundbeurteilung.

Das ausgebaute Erdreich ist vom AN zu lagern, gutachterlich beproben zu lassen und ggf. wieder einzubauen (Z0 bis ggf. Z2.Material, Wiedereinbau abhängig von der Einbauklasse). Die Deklarationsanalyse nach LAGA ist seitens des AN termingerecht zu beauftragen, die Kosten trägt der AN. Der Zeit- und Platzbedarf für Lagerung bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse und anschließender Entsorgung ist in den Bauablauf einzuplanen.

Das überschüssige Aushubmaterial sowie das Material, welches nicht wieder eingebaut werden kann, ist entsprechend der Einbauklasse fachgerecht zu entsorgen, gemäß des jeweiligen Baugrundgutachtens. Die Kosten für das Laden und den Transport zum Entsorger übernimmt der AN.

Die Kosten für die Entsorgung des Aushubmaterials gem. der Bodeneinbauklasse trägt der AG auf Nachweis:

Die Entsorgungskosten für Z2 (DK1) sind gedeckelt auf 65,27€/Tonne.

Die Verfüllung ist gemäß der Baugrundbeurteilung und fachgerecht auszuführen.

Trockenhaltung der Baugrube, durch offene Wasserhaltung mittels Baudränagen und Pumpensümpfe gemäß der Baugrundbeurteilung zur Fassung und Ableitung von anfallendem Stau - und Niederschlagswasser. Bei den Aushubarbeiten ist besonders auf den Schutz von ggf. vorhandenen Versorgungsleitungen und Baumwurzeln im Bereich des Baufeldes zu achten.

Leistungen und Schnittstelle Landschaftsbau:

Die Außenanlagen werden bis zu den Außenwänden bzw. Fassadenrinnen und Abtrittrosten bauseits durch den GaLa- Bauer erstellt. Fassadenrinnen, Eingangspodeste mit Abtrittrosten, Türstelen und Geländer sind durch den AN zu erstellen. Die Leistungsabgrenzung ist exemplarisch in den Leitdetails und den Grundrissen eingetragen.

Der GaLa-Bau startet ca. 5 Monate vor Baufertigstellung. Dem GaLa-Bau ist vom AN hierfür sukzessive im Baufeld die erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung und Koordination mit dem vom AG beauftragten Unternehmen für Garten- und Landschaftsbau zur Klärung der Anschlusshöhen etc. durch den AN

4.1.4 Stahlbetonarbeiten

Stahlbetonarbeiten

Herstellung der Sohlplatte mit umlaufender Frostschürze bzw. Fundamentbalken und • Fundamenten inkl. Aufzugsunterfahrt - Bemessung, Bewehrung und Ausführung gem. der durch den AN zu erstellender Statik. • Bauwerkstrockenhaltung gemäß Baugrundbeurteilung. Fachgerechtes Einführen von Leitungen und Medien in Hausanschlussräume HLS, • ELT, Fettabscheider und gem. TGA-Plänen, Vorsehen von Durchbrüchen, Aussparungen in Bodenplatte nach Erfordernis • Fundamenterder und Blitzschutzeinrichtungen siehe Leistungsbeschreibung TGA

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Bodenaufbau Gebäude bis OKRF gem. Baugrundbeurteilung, Anforderungen GEG (vom AG geliefert) und Leitdetailplanung (von oben nach unten), Dämmung unter der Sohlplatte.

Stahlbeton-Sohle mit umlaufender Frostschürze bzw. Fundamentbalken, Einzelfundamenten und • Aufzugsunterfahrt – Aufzugsunterfahrt in WU-Beton - nach stat. Anforderungen Dämmung, extrudierter Polystyrolschaum XPS,mind. WLG 035, druckfest nach • Anforderungen GEG gem. bauseits geliefertem GEG-Nachweis Sauberkeitsschicht • • Flächenfilter gemäß Baugrundbeurteilung aus ton-/ schluffarmen Füllsanden (Cu ≥ 3, Schlämmkornanteil d ≤ 0,063 mm ≤ 3 Gew.-%), Kiessande oder gleichwertig.

Alle Befestigungsmittel, auch die örtlich einzubetonierenden, sind in Edelstahl, Werkstoff 1.4571 auszuführen.

Nebenleistungen: Das unfallsichere Abdecken sämtlicher Installationsöffnungen etc. • Das Entgraten sämtlicher Betonflächen • Das Dichten von Löchern für Spanndrähte, Abstandhalter etc. • • Das Abtrennen von evtl. aus der Oberfläche hervortretenden restlichen Rödeldrähten etc. bis ca. 10 mm unterhalb der Oberfläche sowie das fachgerechte Verschließen von Vertiefungen. Herstellen und Schließen von Aussparungen und Schlitzen Ausbildung von • Arbeitsfugen

4.1.5 Gebäudekonstruktion

Ausführungen allgemein:

Im Übergang von Betonbauteilen sind sämtliche aufgehenden Bauteile vor • aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen • Ausführung der Abdichtungsebene / Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18533 • Eventuelle und nach VOB zu tolerierende Unebenheiten in der Bodenplatte müssen vor Baubeginn nach entsprechender Nivellierung durch Unterlegplatten (Unterfütterung) oder entsprechende Bodenschwellen ausgeglichen werden. Falls keine durchgehende Auflage erreicht wird, ist ein sattes Ausfüllen (z. B. mittels Fließmörtel) der Sockelfugen erforderlich Fachgerechte Ausbildung des Sockelbereichs gemäß DIN 18533 • Schutz der Bauteile während der gesamten Bauzeit gegen Verschmutzung und • Feuchtigkeit (bzw. Nässe) Sämtliche offenliegenden Konstruktionen, Leibungen, Bauteilanschlüsse und • Übergänge sind optisch adäquat zu kaschieren Verbindungen sind möglichst nicht sichtbar herzustellen • • Der äußere Schallschutz ist zu beachten. • Es ist besonders auf die fachgerechte Ausführung und Berücksichtigung der Dichtheit, Dampfdiffusion, bauphysikalischen Anforderungen und Vermeidung von Wärmebrücken zu achten

Herstellen der Schallentkoppelung zum Erreichen der notwendigen Schalldämmmaße

Der Schallschutz gem. aktueller Normung und Anerkannten Regeln der Technik ist zu beachten.

Schallschutzvorgaben

Schallschutz Außenbauteile Der Außenlärmpegel ist den Lärmkarten der Stadt Hamburg zu entnehmen.

Schallschutz, Bauteile innen Der Schallschutz ist gem. DIN 4109, Abschnitt 6.3 „Schulen und vergleichbare Einrichtungen“, Tabelle 6 „Anforderung an die Luft- und Trittschalldämmung, Schalldämmung in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen“ auszuführen

Raumakustik Seite 32 von 116

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Das Plankonzept Raumakustik zur Einhaltung der DIN 18041-Hörsamkeit in Räumen liegt seitens des AG vor. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.

Außenwände

• Massive Konstruktion aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk, Ausführung gemäß der durch den AN zu erstellenden Statik, • Dämmung gem. vorliegendem GEG-Nachweis, min. schwerentflammbar gem. Brandschutzkonzept LP4 Luftdichtigkeit und Einbau von Dampfsperrschichten ist zu berücksichtigen • • Fassadenabschluss mit Verblendstein, Normalformat, einfarbig rot, Fuge vertieft, gem. Bemusterung

Oberfläche innenseitiger Raumabschluss: • mit Diamantputz, in Nassräumen Kalk-Zementputz • Oberfläche Qualitätsstufe Q3 • mit Grundanstrich und Beschichtung Nassabriebklasse 1 nach DIN EN 13300, Farbe RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS nach Wahl des AG. • Putzmittel- und Technikräume, Nassabriebklasse 3 nach DIN EN 13300, Farbe RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS nach Wahl des AG.

Abweichung vom Standard der Leistungsbeschreibung Bau: Nassabriebklassen gem. Raumtypenbuch Innenliegendes Treppenhaus innenseitig mit Diamantputz und Anstrich Nassabriebklasse 1 nur soweit sichtbar von Foyer bzw. an Mauerwerkswänden, nach oben aufgehende Wände, sofern statisch als Stahlbetonwände vorgesehen, als Sichtbeton, s. Leitdetailplanung Übersichtpläne Maler.

Treppenhaussichtflächen mit sichtbarem Beton: • für sichtbare Betonoberflächen dürfen nur neuwertige, unbeschädigte und unbenutzte Schalungselemente verwendet werden. • Die Oberflächen werden in glatt geschalte Sichtfläche und handgeglättet differenziert. • Auf eine Zusatzbewehrung für die Rissbreitenbegrenzung wird grundsätzlich verzichtet. • Der Schalhauttyp muss einheitlich sein. • Kantenbrechung mit neuen (unbenutzten) Dreikantleisten, 10mm • sichtbare Betonflächen in Sichtbetonqualität gemäß Definition in den DBV/DBZ Merkblatt ‘Sichtbeton‘ Klasse 2

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau:. Die sichtbaren Betonflächen sind in Sichtbetonqualität gemäß Definition in den DBV/DBZ Merkblatt ‘Sichtbeton‘ Klasse 2 auszuführen. Standard gemäß Raumtypenbuch Dispersionsfarbe Nassabriebbeständigkeit Klasse 1

Der äußere Schallschutz ist zu beachten.

Es ist besonders auf die fachgerechte Ausführung und Berücksichtigung der Dichtheit, Dampfdiffusion, bauphysikalischen Anforderungen und Vermeidung von Wärmebrücken zu achten.

Innenwände - tragend

• Massive Konstruktion aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk, Ausführung gemäß der durch den AN zu erstellenden Statik • Anforderungen an den Brandschutz und die Raumakustik, s. Brandschutzkonzept und Pläne Raumakustik. Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenstern, Decken etc.) sind dauerelastisch • zu schließen (Acryl, streichfähig).

Oberfläche: • mit Diamantputz, in Nassräumen Kalk-Zementputz • Oberfläche Qualitätsstufe Q3 • mit Grundanstrich und Dispersionsanstrich, Nassabriebklasse 1 (außer Putzmittel- und Technikräume) nach DIN EN 13300, Farbe RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS nach Wahl des AG

Abweichung vom Standard der Leistungsbeschreibung Bau: Nassabriebklassen gem. Raumtypenbuch Innenliegendes Treppenhaus innenseitig mit Diamantputz und Anstrich Nassabriebklasse 1 nur soweit sichtbar von Foyer bzw. an Mauerwerkswänden, nach oben aufgehende Wände, sofern statisch als Stahlbetonwände

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vorgesehen, als Sichtbeton, s. Leitdetailplanung Übersichtspläne Maler.

Treppenhaussichtflächen mit sichtbarem Beton: • für sichtbare Betonoberflächen dürfen nur neuwertige, unbeschädigte und unbenutzte Schalungselemente verwendet werden. • Die Oberflächen werden in glatt geschalte Sichtfläche und handgeglättet differenziert. • Auf eine Zusatzbewehrung für die Rissbreitenbegrenzung wird grundsätzlich verzichtet. • Der Schalhauttyp muss einheitlich sein. • Kantenbrechung mit neuen (unbenutzten) Dreikantleisten, 10mm • sichtbare Betonflächen in Sichtbetonqualität gemäß Definition in den DBV/DBZ Merkblatt ‘Sichtbeton‘ Klasse 2

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: Die sichtbaren Betonflächen sind in Sichtbetonqualität gemäß Definition in den DBV/DBZ Merkblatt ‘Sichtbeton‘ Klasse 2 auszuführen. Standard gemäß Raumtypenbuch Dispersionsfarbe Nassabriebbeständigkeit Klasse 1

Innenwände - nichttragend

Trockenbau-Innenwände mit Metall-Unterkonstruktion, Gipskarton- bzw. Zementplattenverkleidung, beidseitig doppelt beplankt,

Oberfläche: • Oberfläche Qualitätsstufe Q2 (siehe auch Trockenbauarbeiten 4.1.14 Trockenbauarbeiten) • mit Grundanstrich und Dispersionsanstrich, Nassabriebklasse 1 (außer Putzmittel- und Technikräume) nach DIN EN 13300, Farbe RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS nach Wahl des AG

Ausführung gemäß statischen Anforderungen, sowie auch Anforderungen an den Brandschutz, den Schallschutz, den Feuchteschutz. und die Raumakustik.

Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenstern, Decken etc.) sind dauerelastisch zu schließen (Acryl, streichfähig).

Geschossdecken und Dachdecke

Geschossdecken

Deckenkonstruktion in Stahlbeton, wahlweise als Ortbeton-, Element- oder Hohlkammerdecken, Ausführung gemäß durch den AN zu erstellender Statik, sowie Anforderungen an den Brandschutz, den Schallschutz und die Raumakustik.

Zur Einhaltung der DIN 18041-Hörsamkeit in Räumen (Unterrichtsräume Nutzungsart A4 – Unterricht/ Kommunikation inklusiv) sind die gem. Plankonzept Raumakustik festgelegten Maßnahmen auszuführen.

Mit einzukalkulieren sind sämtliche Leitungsdurchführungen inkl. Brand-Schottungen unter Berücksichtigung sämtlicher o.g. Anforderungen.

Weiterer Deckenaufbau: Trittschalldämmung nach schallschutztechnischen Anforderungen • Schwimmender Estrich, Dicke nach statischen Erfordernissen sowie Lastannahmen in • Schulen, s. auch Leitdetailplanung Bodenaufbauten

Unterdecken: • Im Essbereich und in den Unterrichtsräumen (Heimathäfen + offene Lernflächen 1. OG), Holzwolleakustikplatten (natur), Format 1,20 x 0,60m mit Akustikauflage gemäß Plankonzept Raumakustik • In den Fluren Holzwolleakustikplatten (natur), Format 1,20 x 0,60m mit Akustikauflage gemäß Raumakustisches Konzept • Im innenliegenden Treppenraum und Foyer, Holzwolleakustikplatten A2 nicht brennbar (natur), Format 1,20 x 0,60m unter den Haupt- und Zwischenpodesten gemäß Plankonzept Raumakustik • Alle Holzwolleakustikplatten im Halbverband verlegt und ohne sichtbare Haltekonstruktion als Einlegerahmen • Alle Holzwolleakustikplatten mit Fase Seite 34 von 116

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• An den Wandanschlüssen der Holzwolleakustik-Decken ist eine Schattenfuge vorzusehen. • In den WC-Räumen: GK-Decken Feuchtraum, geschlossen gemäß Übersichtspläne Decken Leitdetailplanung • In der Vitalküche Hygiene-Rasterdecke gemäß Übersichtspläne Decken Leitdetailplanung • Deckenverstärkungen für Vorhänge im EG in der Mensa hinter der Pfosten- Riegel-Fassade, auf der Nordseite im 1./2.OG bzw. gem. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz

Vordächer

Vordächer als sichtbare Stahlbetonkonstruktion als Fertigteile, befestigt am Rohbau mit Isokorb gem. der durch den AN zu erstellenden Statik. Beleuchtung als Aufbauleuchten, Kabelführung über Leerrohre in den Fertigteilen

Dachdecke

Dachdeckenkonstruktion in Stahlbeton, wahlweise als Ortbeton-, oder Elementdecke, Ausführung gemäß der durch den AN zu erstellenden Statik sowie Anforderungen an den Wärmeschutz, den Brandschutz, den Schallschutz und die Raumakustik.. Die Dachdeckenkonstruktion soll so hergestellt werden, dass die Neuverortung von RLT-Anlagen möglich wird. Demnach ist eine Decke aus Stahlbeton, Ortbeton, alternativ Elementdecke (Filigrandecke) vorzusehen.

Zur Einhaltung der DIN 18041-Hörsamkeit in Räumen (Unterrichtsräume Nutzungsart A4 – Unterricht/ Kommunikation inklusiv) sind die gem. Plankonzept Raumakustik festgelegten Maßnahmen auszuführen.

Mit einzukalkulieren sind sämtliche Leitungsdurchführungen unter Berücksichtigung sämtlicher o.g. Anforderungen.

Beschreibung Dachaufbau und Dachabdichtung siehe Pkt. 4.1.9

Unterdecken: • In den Unterrichtsräumen (Heimathäfen + offene Lernflächen 2. OG), Holzwolleakustikplatten (natur), Format 1,20 x 0,60m mit Akustikauflage gemäß Plankonzept Raumakustik • Im innenliegenden Treppenraum, Holzwolleakustikplatten A2 nicht brennbar (natur), Format 1,20 x 0,60m unter den Haupt- und Zwischenpodesten gemäß Plankonzept Raumakustik • An den Wandanschlüssen der Holzwolleakustik-Decken ist eine Schattenfuge vorzusehen. • In den WC-Räumen: GK-Decken Feuchtraum, geschlossen gemäß Übersichtspläne Decken Leitdetailplanung

4.1.6 Fassade – Verblendfassade kerngedämmt

Außenwandbekleidung als kerngedämmtes Verblendmauerwerk, liefern und einbauen, gemäß Ansichten in der Anlage, inkl. statischer Nachweise soweit erforderlich s. Leitdetailplanung

• Tragende Mauerwerks-/Stahlbetonwand gem. der durch den AN zu erstellenden Statik • Dämmung aus mineralischem Faserdämmstoff, WLG 035 gem. DIN EN 13162 und GEG-Nachweis; inkl. einseitiger wasserabweisender Vlieskaschierung, d=18 cm. • Perimeterdämmung EPS WLG 040 (keine Wärmedämmsteine wenn Dämmung unter der Sohle) • Luftschicht/Fingerspalt 20mm • Verblendvollstein, Normalformat d=11,5cm, Verfugung gem. Bemusterung, Fuge vertieft, Ausführung der Fuge: frisch in frisch • Im Bereich der Rücksprünge im Verblendmauerwerk, Verblendvollstein, Normalformat d=9,0cm, Verfugung gem. Bemusterung, Ausführung der Fuge: frisch in frisch • Inkl. sämtlicher Luftschichtanker, Luftschlitze und Entwässerungsöffnungen im Auflagerbereich; • Einschließlich aller notwendigen Befestigungsmittel (Hammerkopfschraube, Seite 35 von 116

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Mutter und Ankerschiene oder Dübel). Eine erhöhte Anzahl Dübelanker, z.B. im Bereich des Dachrandabschlusses, an Ecken oder Übergängen, sind einzukalkulieren. • Inkl. sämtlicher Befestigungen und Maßangaben vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung. • Links vom Haupteingang Fassadenfeld mit Faserzementplatten gem. Bemusterung, s. auch Pkt. 4.1.8 Außentreppe

Ein Graffitischutz für die Verblendfassade soll optional mit angeboten werden,s. Liste „Preisanfrage“

Leitfabrikat Verblender: Hebrok Damma NF gem. Auswahl AG, Fugen Weber.mix Fugmörtel sandbeige, oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Außenliegender Sonnenschutz: Zwischen Konstruktionsebene und Verblendmauerwerksebene ist ein fassadenintegrierter elektrischer Sonnenschutz (Aluminium-Lamellenraffstoren) zu montieren. Detaillierte Beschreibung siehe Außenfenster und Außentüren.

4.1.7 Vordächer

Vordächer: • Vordächer als Fertigteil-Stahlbetonkonstruktion, befestigt am Rohbau mit Isokorb gem. der durch den AN zu erstellenden Statik • Rechts vom Haupteingang seitliche Verkleidung bündig zum Vordach als Metallständerkonstruktion mit Faserzementbekleidung • Die Entwässerung erfolgt über seitlich angeschlossene bzw. durch das Fertigteil geführte und an der Fassade verlaufende Fallrohre.

4.1.8 Außentreppe, Einhausung Küchentechnik im EG

Außentreppe als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit Verkleidung aus Faserzementplatten gem. der durch den AN zu erstellenden Statik: • Die Treppe soll durch 2 Stahlstützen im Treppenauge und Kragträgern für die Podeste gehalten werden, s. Leitdetailplanung • Farbton der Faserzementplatten passend zum Verblendmauerwerk gem. Bemusterung. • Das Hauptpodest über EG dient gleichzeitig als Vordach für die Anlieferung und soll in Edelstahl Tränblech vorgesehen werden. • Die Trittstufen und die übrigen Podeste sollen mit feuerverzinkten Gitterrosten ausgeführt werden. • Am Treppenaufgang soll zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten ein abschließbares Tor vorgesehen werden. • Von der Treppenseite aus muss das Tor gem. Brandschutzkonzept jederzeit geöffnet werden können • Beidseitige Handläufe in Edelstahl

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-GR-E0-001-00 Grundriss EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-GR-01-001-00 Grundriss 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-GR-02-001-00 Grundriss 2.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-SC-XX-001-00 Schnitte A-A/B-B 24-1657-H09-5-731_01_AR-AN-XX-001-00 Ansichten Nord-Ost 24-1657-H09-5-731_01_AR-AN-XX-002-00 Ansichten Süd-West

Einhausung der Küchentechnik als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit Verkleidung aus Faserzementplatten gem. der durch den AN zu erstellenden Statik, Farbton der Faserzementplatten passend zum Verblendmauerwerk s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-GR-E0-001-00 Grundriss EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-AN-XX-001-00 Ansichten Nord-Ost

Leitfabrikat Faserzementplatten: Equitone natura Pro NU331 oder gleichwertig

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Angebotenes Fabrikat für Faserzementplatten als Verkleidung der Außentreppe und der Einhausung der Küchentechnik:

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

4.1.9 Dachabdichtung mit Gründachaufbau + Solarvorrichtung

Dachaufbau wie unten beschrieben, liefern und einbauen, inkl. statischer Nachweise soweit erforderlich: s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-DA-DT-001-00 Regeldetail Dachaufbau 24-1657-H09-5-731_01_AR-DA-DT-002-00 Regeldetail Dachrand mit Rinne 24-1657-H09-5-731_01_AR-DA-DT-003-00 Anschluss Lichtkuppel 24-1657-H09-5-731_01_AR-DA-DT-004-00 Regeldetail Dachdurchdringung

Dachaufbau und Abdichtung

Dachaufbau von innen nach außen: • Stahlbetondecke, wahlweise als Ortbeton- oder Elementdecke, Ausführung gemäß durch den AN zu erstellender Statik. Dampfsperre als Notabdichtung auf bituminösen Voranstrich • Wärmedämmung als Gefälledämmung gemäß GEG-Nachweis und Leitdetailplanung • Trennlage • wurzelfeste Bitumenabdichtung, 2-lagig •

Betretbare Dachfläche zu Wartungs- und Reinigungszwecken

Die gesamte Dachfläche ist als flachgeneigtes Walmdach mit mindestens 2,5% Neigung gem. Flachdachrichtlinie auszuführen, fachgerecht abzudichten und außenliegend zu entwässern. Fallrohre s. Leitdetailplanung in Ansichten und Dachaufsicht.

Die Schneelast für Hamburg ist statisch nachzuweisen. Die Dachfläche ist durchgängig auszuführen. Ein Dichtigkeitsnachweis ist vor Ausführung der Begrünung vorzulegen.

Angebotenes Fabrikat/ System für Dachabdichtung:

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Dachbegrünung extensiv inkl. Solarvorrichtung (Solar-Basis)

Gründachaufbau nach Vorgaben der FLL-Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (inkl. Fertigstellungspflege). Substrat, durchwurzelbare Schicht d= 12cm, Flächengewicht wassergesättigt 179kg/m² Aufbau bestehend aus Schutz,- Drän-, Filter- und Wasserspeicherschicht, Solar-Basis- Platten und Vegetationsschicht.

Die Solar-Basis-Platten bestehen aus Kunststoff, inkl. integrierter statisch geprüfter Befestigungsmöglichkeiten zur Befestigung von Grundrahmen zur späteren Montage von Photovoltaik- bzw. Solarpanels. Die Solarbasis wird nach Montage ganzflächig mit Substrataufbau gem. der erforderlichen Auflast überdeckt. Die Auflast ist entsprechend den örtlichen Erfordernissen vom AN zu ermitteln.

Unterkonstruktion geprüft nach DIN EN ISO 12958, inkl. integrierten Konter- und Aussteifungsprofilen aus Aluminium und statisch geprüfter Befestigungsmöglichkeit für Solargrundrahmen zur späteren Montage von Photovoltaik- bzw. Solarpanels. Die Auflast ist entsprechend den örtlichen Erfordernissen vom AN zu ermitteln.

Die Belegung mit Solar-Basis-Platten und die Lieferung und Montage der Grundrahmen ist auf der Grundlage der bauseits gelieferten Dachaufsicht in das Angebot einzukalkulieren.

Vom AG wird eine Fachplanung / Verlegeplan (Hamburg Energie Solar) bereitgestellt, in der Seite 37 von 116

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die Aufstellrichtung, Winkel und Rasterabstände der Module sowie die Anordnung und Größe der Wartungswege zu entnehmen ist. Diese Vorgaben müssen vom AN beachtet und bei der Planung und Errichtung des Gründaches berücksichtigt und umgesetzt werden.

Die planerische Vorbereitung, Bau der Unterkonstruktion inkl. Durchbrüchen, Schwanenhals, PAS im Technikraum und die statische Einbeziehung einer PV-Anlage auf dem Gründach ist nach den Vorgaben der BEG-Förderung vom AN zu planen und auszuführen.

Die Ausführungsplanung, Montage und der Anschluss der PV-Module selbst sind nicht Aufgabe des AN und werden bauseits ausgeführt (s. auch Planung von HEnW, im Anhang). Die Kabelführung für die PV-Anlage innerhalb des Gebäudes ist in Abstimmung mit dem Ersteller der Solar-Module zu planen und auszuführen. Die Leistung ist in das Angebot einzukalkulieren.

Für die Durchführung der Leitungen durch die Dachhaut ist vom AN eine Schwanenhals- Dachdurchführung zu erstellen. Die genaue Positionierung der Durchführung gemäß Abstimmung mit AG/HEnW und Ausführungsplanung des AN.

Die Mindestdicke der Vegetationsschicht der extensiven Dachbegrünung beträgt 12cm. Rand - und Sicherheitsstreifen sind aus Grobkies herzustellen. Begrünte Flächen und Randkiesstreifen sind durch eine Kiesfangleiste zu trennen. Der äußere Randkiesstreifen ist ebenfalls mit einer Kiesfangleiste einzufassen.

Inkl. Fertigstellungspflege

Der Dachausstieg ist auf einer Breite von mind. 50 cm mit Platten zu umranden.

Angebotenes Fabrikat/ System für Dachbegrünung:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat/ System für Solar-Basis-Vorrichtung:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Klempnerarbeiten

Für Rinnen und Fallrohre ist Titanzink vorbewittert zu verwenden. Für den optionalen Entfall der Vorbewitterung ist ein entsprechender Minderpreis in das Angebot aufzunehmen, s. Liste Preisabfrage.

Die Innenflächen der Dachrinnen sind mit Chlorkautschuk- Farbe 2 x zu streichen.

Standrohre in Gussstahl, h= 2,00 m GOK mit Reinigungsflanschett h= 0,80 m GOK

Dachentwässerung über dem 2. OG

Die Notentwässerung z.B. bei Systemversagen erfolgt über OK Dachrinne. Die zu entwässernde Gesamtdachfläche über 2.OG beläuft sich auf ca. 452,75m². Die Fallrohre sollen in DN100 ausgeführt werden.

Das Niederschlagswasser soll ortsnah in Rückhaltemulden geführt werden. Daher erhalten alle Standrohre eine offene Entwässerung und am Rohrende einen Richtungsformstein/Umlenkstein inkl. Betonbett, um eine dezentrale, offene Wasserführung und die Versickerung in Mulden zu gewährleisten. Die Herstellung der Rinne, ausgehend vom seitens AN hergestellten Rohrende des Standrohrs inkl. Betonbett bis zur Mulde, wird seitens des AG hergestellt.

Absturzsicherung

Absturzsicherung als Arbeitsschutzgeländer umlaufend, Ausführung gem. Vorschriften. Eine Dachaufsicht mit Angabe der Absturzsicherung ist mit der Werkplanung zu liefern.

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Weiterhin sind für das Absturzsicherungssystem Datenblätter, Zulassungen, Detailzeichnungen, Montagedokumentation vom Errichter, Prüfbuch, Konformitäts- sowie Übereinstimmungserklärung zu liefern.

Angebotenes Fabrikat/ System für Absturzsicherung (Arbeitsschutzgeländer):

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Dachkuppel

Dachkuppel gemäß Grundriss, opal weiß, durchsturzsicher mit elektrischem Antrieb, zur Rauchableitung und Belichtung sowie als Dachausstieg. Ausführung mit verdecktem Antrieb. inkl. Steuerungsmodul, Öffnung über Taster im EG und obersten Geschoss (2.OG), Wind- und Regensensor auf dem Dach, elektr. Anschluss siehe Leistungsbeschreibung TGA. U-Wert gem. GEG-Nachweis, der U-Wert ist vor der Ausschreibung der Fachunternehmerleistung abzustimmen. Die Bestimmung des mittleren U-Wertes ist durch den Fachunternehmer als Nachweis vorzulegen. Umlaufend der Öffnung zur Rauchableitung in der Dachfläche muss ein min. 0,5m breiter Streifen aus massiven Platten aus nichtbrennbaren Baustoffen (Gehwegwegplatten) oder Grobkies angeordnet werden, Ausführung gemäß Brandschutzkonzept.

Maße Dachkuppel 120 x 120 cm, freier Querschnitt min. 1m²

Einbauort: innenliegendes Treppenhaus ü. 2.OG

Angebotenes Fabrikat/ System für Dachkuppel:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Unterkonstruktion Lüftungsgerät

Unterkonstruktion Lüftungsgerät, Ausführung gemäß Vorgaben KG430 RLT, aufgestellt auf der Dachfläche und gegen Auftrieb gesichert inkl. Tragwerksplanung.

Einbauort: Dachfläche unter Lüftungsgerät

Leitfabrikat: Walraven oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat/ System für Unterkonstruktion Lüftungsgerät:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

4.1.10 Außenfenster und Außentüren, Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade

Ausführung gemäß statischen Anforderungen, sowie Anforderungen an den Wärmeschutz (Verglasung / Sonnenschutzverglasung), den Schallschutz (Luftschalldämmung von Außenbauteilen), Brandschutz sowie den Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsglas)

Auf stark spiegelnde, abdunkelnde oder färbende Schichten im Glasaufbau ist möglichst zu verzichten bzw. diese auf das notwendige Maß zu reduzieren. Verortung außenliegender Sonnenschutz als Raffstores s. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz und Übersichtspläne Leitdetailplanung Architekt. s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-012-00 Regeldetail Anschluss oben Fenster-WSL 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-013-00 Regeldetail Anschluss unten Fenster-WSL 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-014-00 Regeldetail Anschluss seitlich Fenster-WSL 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-015-00 Regeldetail Anschluss oben Fenster-SoSchu 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-016-00 Regeldetail Anschluss unten Fenster-SoSchu 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-017-00 Regeldetail Anschluss seitlich Fenster-SoSchu 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-018-00 Regeldetail Anschluss oben Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-019-00 Regeldetail Anschluss unten Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-020-00 Regeldetail Anschluss seitlich Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-021-00 Ansicht Fenster / mit Wetterschutzlamelle 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-022-00 Ansicht Holz-Alu-PR-Fassade mit Wetterschutzlamelle

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Oberfläche und Farbgestaltung der Fassade ist grundsätzlich den Plänen zu entnehmen, die Auswahl der Farbtöne im RAL -System (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen

Holz- Aluminium- Fenster

Ausführung der Holz- Aluminium- Fenster in gestalterisch und konstruktiv entsprechender Bauart eines Systemhersteller.

Mit Wetterschutzlamellen gem. Leitdetailplanung, Leitfabrikat Renson oder gleichwertig.

Ausführung Holz-Aluminium-Fenster-Elemente als selbsttragende, hochwärmegedämmte Konstruktion, U-Werte gem. GEG-Nachweis. Schallschutzklasse gem. Lärmkarten der Stadt Hamburg. Die Werte sind vor der Ausschreibung der Fachunternehmerleistungen abzustimmen. Die Bestimmung des mittleren U-Wertes ist durch den Fachunternehmer als Nachweis vorzulegen.

Wetterschale Aluminium pulverbeschichtet im RAL-Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect), Farbe nach Wahl des Bauherrn.

Holzart: Kiefer, innen transparent lackiert)

Ausführung als festverglastes Element oder Öffnungsflügel gemäß Ansichten.

Öffnungsflügel als Drehkippflügel mit Drehsperre. Die Drehsperren sind so vorzusehen, dass das Öffnen und Schließen in Kippstellung als Grundeinstellung ohne Schlüsselbedienung möglich ist. Sie sind in den Rahmen mit einzubauen (kein Aufbaumodell). Öffnung in Drehstellung nach Umschalten mit Schlüssel möglich. Dreh-Kipp-Beschlag mit Griffolive für Einhandbedienung.

Oberlichtbeschlag ist im Leibungsbereich zu befestigen.

Oberlichtöffner, manuell

Verleistungen, Abdeckungen: Die Laibungen sind innenseitig optisch entsprechend mit dreiseitig umlaufenden Laibungsverkleidungen aus transparent lackierter Kiefer zu belegen.

Anschlüsse sind wasserdampfdruckdicht mit dem Baukörper zu verkleben und im Fensterprofil mechanisch zu befestigen. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen an den Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz. Fugenbewegungen sind zu berücksichtigen. Beim Fenstereinbau ist die Verwendung von Bauschaum nicht zulässig.

Einbauort: sämtliche Fenster

Angebotenes Fabrikat für Holz-Aluminium-Fenster, inkl. Verglasung:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Fenster-Beschläge Holz-Aluminium-Fenster:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Wetterschutzlamellen, Leitfabrikat Renson oder gleichwertig:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Elektrisch betriebene Vorbau-Raffstore

Außenliegender Sonnenschutz: Seite 40 von 116

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Raffstore intergriert in Fassade s. Leitdetailplanung, inkl. Wind-/Sonnenwächter im System, Fassaden unterschiedlich gesteuert, inkl. elektrischer Zuleitungen und Steuerungsmodule, Schalter für Steuerung rauminnenseitig aus den jeweiligen Räumen, inkl. Parametrierung und Inbetriebnahme.

Die Steuerung ist dezentral, inkl. Einweisung und Einrichtung notwendige Berechtigungen/Passwörter soweit erforderlich, s. auch Beschreibung im Gewerk Elektroarbeiten.

Die Montage der Raffstore erfolgt gem. Vorgabe des Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz, s. auch Übersichtspläne Sonnenschutz Leitdetailplanung Architekt

Angebotenes Fabrikat für Vorbau-Raffstore, Leitfabrikat: Flexalum 80L oder gleichwertig:

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Insektenschutzgitter Küchenfenster

Insektenschutzgitter vor Küchenfenstern, s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-018-00 Regeldetail Anschluss oben Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-019-00 Regeldetail Anschluss unten Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-020-00 Regeldetail Anschluss seitlich Fenster Küche

Einbauort: Küche, Spülküche

Fensterelemente

Die Aufteilung der Fensterelemente ist den Ansichten zu entnehmen. Sie setzen sich zusammen aus festverglasten bzw. Dreh-Kipp-Elementen und Oberlichtkippelementen. Gem. Ansichten werden zusätzlich Wetterschutzgitter für die Nachtauskühlung vorgesehen, die vor die zuvor beschriebenen Dreh-Kipp-Elemente vorgeblendet werden.

Die Blendrahmenstärke ist so schlank wie möglich auszuführen. Der untere Blendrahmen ist von außen nicht höher auszuführen als die Umlaufenden.

Die Elemente sind beidseitig in VSG Glas auszuführen. s.o.

Außenfensterbänke Aluminium

Aluminium-Sohlbank aus mehrfach gekantetem Aluminium, mit Antidröhnbeschichtung inkl. passenden Verbindern und elastischer Andichtung systemgerecht einbauen. Unterkonstruktion und Befestigungen in Edelstahl. Mindestneigung 5%. Vorsprung zur Fassade: mind. 3 cm Tropfkante: 45mm Oberfläche: pulverbeschichtet, RAL -Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gem. Bemusterung

Materialstärke: mind. 2 mm, gem. stat. Erfordernissen Befestigungsgrund: Einbauzarge, Fenster Fassadenmaterial: Verblendstein

Die Farbgestaltung der Fassade ist grundsätzlich den Plänen zu entnehmen, die Auswahl der Farbtöne nach RAL -Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen.

Einbauort: sämtliche Außenfenster

Außentüren, Stahl-Glas-Rohrrahmentüren ohne Brandschutzanforderung

Bänder aufgesetzt, 3-D verstellbar, Panikfunktion nach DIN EN 179 für Gang- und Standflügel, Die Türen müssen mindestens mit 3 Bändern je Türflügel ausgestattet sein.

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Stahl-Glas-Rohrrahmentüren gemäß Leitdetailplanung und Ansichten, wärmegedämmt, nach außen öffnend, mit Vollpanikfunktion, inkl. aller notwendigen Beschläge, Isolierverglasung, Abdichtungen, Verleistung.

Verglasung: Wärmeschutzisolier- bzw. Sonnenschutzverglasung gemäß GEG-Nachweis und Übersichtsplänen Leitdetailplanung, VSG beidseitig inkl. Seitenfelder und Oberlichter

Oberfläche Stahlbauteile: Pulverbeschichtet, RAL- Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gem. Bemusterung und Auswahl AG

Alle Außentüren Ausführung entsprechend der Einbruchswiderstandsklasse RC2.

Türprofile: Sockelhöhe an Türflügel: ca. 200 mm, Absenkbare Bodendichtung, Ausführung schwellenlos, mit automatischer Senkdichtung.

Türschwelle: Die Türschwelle ist wärmebrückenlos und so herzustellen, dass das Spritzwasserabgeleitet wird, mit Hilfe von Gitterrosten oder Dränrinnen angeschlossen an die Grundleitung. Gitterroste und Dränrinnen werden durch den AN realisiert.

Gitterroste elementbreit (gemäß LB-Bau), eingelassene, gegen Herausheben gesicherte Maschengitterroste, MW 30/10 mm, begehbar, mit der für den Einsatzbereich erforderlichen Rutschhemmung, einschließlich fachgerechter Entwässerung an den bodengleichen Türen und Fluchtwegen im Erdgeschoss einschließlich Einfassung, Betonauflager und Befestigung an der Gebäudekonstruktion durch Auflagerwinkel. Das Rost ist in Breite und Ausrichtung so zu montieren, dass der Überstreckung des Türöffners im Betrieb entgegengewirkt wird.

Beschläge: Beschläge sind aus Edelstahl herzustellen und müssen justierbar sein. Panikfunktion nach DIN EN 179 (für Gang- und Standflügel), Antipanik Riegelfallen- Schloss mit gesicherter Fallenfeststellung, mit Selbstverriegelung, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt und poliert. Außen Stoßgriff an Gangflügel, vertikal, Länge des Stoßgriffs wie Türhöhe (ca.2,70m), Edelstahl gebürstet. Innen Türdrücker mit Panikfunktion, Edelstahl gebürstet, keine offenen Enden.

Es sind einheitliche Türdrücker (gleiche Serie) für alle Türen, Innentüren wie Außentüren vorzusehen.

Obentürschließer: Gleitschienen-Obentürschließer, stark abfallendes Drehmoment. Bei 2-flügeligen Türen mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung.

Barrierefreiheit: Für die Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040 sind Obentürschließer und Türsysteme so zu bemessen, dass Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand möglich ist, Bedienkräfte und Bedienmomente entsprechend der Türbreiten nach DIN EN 12217 sowie EN 1154.

Schließzylinder: Die Schließzylinder für alle Türen werden vom AN geliefert und montiert (siehe Schließanlage).

Die 2-flügelige Haupteingangstür soll eine Zeitschaltuhr für den durch den Nutzer konfigurierbaren Zugang erhalten. Dies ist im Gewerk Stahl-Glastüren und im Gewerk Elektro in Abstimmung mit dem AG entsprechend zu planen und auszuführen

Anschlüsse an angrenzende Bauteile: Anschlüsse sind wasserdampfdruckdicht mit dem Baukörper zu verkleben und im Türprofil mechanisch zu befestigen.

Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Seite 42 von 116

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Anforderungen an den Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz. Fugenbewegungen sind zu berücksichtigen.

Durchlaufschutzaufkleber gem. DIN und Vorgabe AG sind auf allen Glasflächen anzubringen.

Grundsätzlich: Fingerklemmschutz an Zugangstüren (insbesondere Haupteingang, Treppenhäuser) als Eventualposition, s. Liste Preisanfrage

Einbauort: Haupteingangstür 2-flügelig Foyer, Eingangstür 1-flügelig Flur EG, Eingangstüren Außentreppenhaus 1. und 2.OG.

Angebotenes Fabrikat für Stahl-Glas-Rohrrahmen-Außentüren, inkl. Verglasung:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Außentüren, Stahl-Türelemente ohne Brandschutzanforderung

wie oben beschrieben jedoch 1-flügelig als Stahl-Türelemente inkl. geschlossene Oberlichtelemente gemäß Leitdetailplanung und Ansichten, ohne Brandschutzanforderungen

Oberfläche Stahlbauteile: Pulverbeschichtet, RAL - Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gem. Bemusterung und Auswahl AG

Einbauort: Anlieferung Küche EG, Technikraum EG

Angebotenes Fabrikat für Stahl-Außentürelemente:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Tür-Beschläge Außentüren:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Stahl-Poller

Lieferung und Montage von Stahl-Pollern inkl. seitlich oben und unten am Poller angebrachten Türpuffern, Hartgummi, Durchmesser ca. 10x10cm, Höhe ca. 1,05 m

jeweils 1 Pfosten pro Türblatt gemäß Leitdetailplanung Grundrisse.

Verzinkt und pulverbeschichtet Farbton RAL (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gem. Bemusterung und Wahl des AG im Außenbereich einschließlich Taster, inkl. Betonfundament und dazugehöriger Handschachtung.

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-006-00 Haupteingang 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-007-00 Ausgang Flur EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-008-00 Ausgang Außentreppe 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-009-00 Außentür Technik 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-010-00 Regeldetail Vertikal Anschluss Ausgang Flur 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-011-00 Regeldetail Anschluss seitlich Ausgang Flur

Einbauort: Haupteingangstür 2-flügelig Foyer, Eingangstür 1-flügelig Flur EG, Anlieferung Küche EG, Technikraum EG

Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade

Systembeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade:

Gefordertes Grundsystem Seite 43 von 116

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thermisch getrenntes, filigranes Pfosten-Riegel-System als Aufsatzkonstruktion für Holzprofile ab 50 mm Profilbreite und mit 12 mm Dichtungshöhe im Innenbereich. Zugelassenes, mit allen zugehörigen Komponenten geprüftes Fassadensystem. Pfosten-Riegel-System mit CE-Kennzeichnung nach DIN EN 13830. Systemzugehöriges Verglasungssystem inkl. der zugehörigen Dichtungsprofile, systemzugehörige Press- und/ oder Deckleisten mit 50 mm Ansichtsbreite, mit integrierter Entwässerung in der durchgängigen Innendichtung in mindestens drei Ebenen.

Das Fassadensystem darf keine von außen (aus dem Kaltbereich) bis in die Holzkonstruktion (in den Warmbereich) durchgehenden Bauteile aufweisen.

Für das Tragwerk sind Holzprofile mit einer Ansichtsbreite von ca. 50 mm, Höhe nach stat. Erfordernis vorgesehen.

Die Verbindung der Pfosten und Riegel wird verdeckt, mit einem systemzugehörigen, europäisch zugelassenen (ETA) Verbinder-Set ausgeführt, für die Auswahl des Verbindersets sind die zu erwartenden Glas- und Windlasten ausschlaggebend. Die Verbinder-Sets sind für Riegeltiefen von 60 mm - 300 mm einsetzbar, sowohl für beidseitige als auch für einseitige Riegelanbindungen

Das Verbinder-Set wird auf den Pfosten aufgesetzt und in den Riegel eingefräst, die Montage erfolgt gemäß Herstellerangaben und Zulassung.

Die Profile des Tragwerkes sowie deren Verbindung müssen nach statischen Erfordernissen dimensioniert werden. Die statische Bemessung des Tragsystems, die Auswahl der Verbinder-Sets für Pfosten und Riegel, einschließlich der Bemessung der Verankerung der Fassade am Rohbau, ist vom Auftragnehmer vorzunehmen.

Die Fassade wird als vertikale Fassade ausgeführt, die inneren Ansichtsbreiten müssen dabei unverändert bleiben. Die Grundprofile (Aufsatzprofile) aus stranggepresstem Aluminium werden auf das Holzprofil aufgeschraubt. Die Grundprofile können wahlweise mit und ohne Führungsfuß verarbeitet werden.

In die Grundprofile ist ein durchgehender Schraubkanal integriert, welcher die Befestigung der Pressleisten an jeder beliebigen Stelle sicherstellt.

Die Anpassung des Verglasungssystems an die geforderten Rahmen- Wärmedämmwerte Uf wird allein durch Variation eines Dämmblockes im Glasfalzraum realisiert

Die Außen- und Innenansichten der Fassade ändern sich nicht. Der Dämmblock muss sicher und unverrückbar mit der äußeren Pressleiste im Glasfalzraum befestigt werden, so dass eine dauerhafte Belüftung des Glasrandverbunds sichergestellt ist.

Innen VSG, außen VSG

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-001-00 Regeldetail Wandaufbau 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-002-00 Regeldetail PR-Fassade Anschluss oben 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-003-00 Regeldetail PR-Fassade Anschluss unten 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-004-00 Regeldetail Vordach Anschluss 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-005-00 Regeldetail Sockel

Einbauort: Fassadenelement Mensa

Angebotenes Fabrikat für Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade:

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

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4.1.11 Innentüren

Innentüren, Stahl-Glas-Rohrrahmentüren:

Ausführung als Stahl-Glas-Rohrrahmentüren inkl. elektromagnetische Feststellanlagen, gem. Leitdetailplanung. Stahlbauteile pulverbeschichtet im RAL Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gem. Bemusterung und Wahl des AG. s. Leitdetailplanung: 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-003-00 Übersichtsplan Türen EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-003-00 Übersichtsplan Türen 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-003-00 Übersichtsplan Türen 2.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-001-00 Glas-/Metalltür TH

Beschläge: Beschläge sind aus Edelstahl herzustellen und müssen justierbar sein. Panikfunktion nach DIN EN 179, Antipanik Riegelfallen-Schloss mit gesicherter Fallenfeststellung, mit Selbstverriegelung, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt und poliert. Die Türen müssen mindestens mit 3 Bändern je Türflügel ausgestattet sein, Türdrücker mit Panikfunktion, Edelstahl gebürstet, keine offenen Enden.

Es sind einheitliche Türdrücker (gleiche Serie) für alle Türen, Innentüren wie Außentüren vorzusehen.

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: Die Treppenhaustüren sind mit Blockzargen geplant.

Grundsätzlich: Fingerklemmschutz an Treppenhaustüren als Eventualposition, s. Liste Preisanfrage

Ausführung gemäß Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz sowie die Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsglas, VSG)

Ausführung gemäß Brandschutzkonzept. Ausführung mit Offenhaltung mit Haftmagnet gemäß Leitdetailplanung.

Ausführung mit Durchlaufschutz als 2-farbige Folierung aus Rechtecken, wie in den Türdetails dargestellt.

Stahlrohrrahmen T30/RS-Tür nach DIN 4102 Leitfabrikat: Schüco Jansen: Janisol 2 T 30/RS Tür und Brandschutzverglasung oder gleichwertig

Es sind ausschließlich die im Bescheid Nr.: Z-6.20-2026 ausgewiesenen Beschläge einzusetzen. F 30 feuerhemmende Brandschutzverglasung nach DIN 4102 Bescheid-Nr.: Z-19.14-589 Konstruktionsmerkmale: Die tragende Konstruktion besteht aus thermisch getrennten Stahlprofilen mit integrierten Isolatoren (geprüfter Werksverbund). Alle Eck- und T-Verbindungen durch Schweißung kraftschlüssig verbunden. Der hochwertige Isoliersteg verbindet die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig; er hält den kurzfristigen Temperaturerhöhungen während der Schweißung stand. Die Stahlprofile müssen glatte Isolierstege aufweisen. Die energieverzehrenden Brandschutzeinlagen befinden sich in den Außenkammern der Halbschalen und sind am fertigen Element weder sichtbar noch zugänglich. Die Breite der Profile (ohne Anschläge) beträgt 25/50 mm Innen und außen flächenbündige Türflügel mit umlaufender Schattennut von 5 mm Doppelte, dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung. Übergang zur automatischen Senkdichtung ohne Einsatz von speziellen Dichtstücken. Die Boden-Senkdichtung kann auch nachträglich ohne weiteren Aufwand montiert werden. Ausführung schwellenlos, mit automatischer Senkdichtung. (Die Dichtung muss nachrüstbar sein und ist kurz vor der Übergabe des Objektes an den Türflügel zu montieren.) Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden (Art und Ausführung wird im Abschnitt Beschläge näher beschrieben). Die Brandschutzgläser und/oder Ausfachungen werden zwischen schwarzen Keramikfaserbändern mit Silikon- Abdichtung gehalten. Die Verglasung der Konstruktion wird mit einseitiger Glasleiste durchgeführt.

Nachweise und Qualitäten: Seite 45 von 116

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• Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Dauerfunktion) Stahlrahmentüren: Klasse 8 (höchste Klasse • Klassifizierung nach EN 1192 (Mechanische Festigkeit) Stahlrahmentüren: Klasse 4 (höchste Klasse). 3 Stück/Flügel zweiteilige 3D Stahl-Anschraubrollenbänder (mit Beschichtung in Türfarbe) der • Gebrauchsklasse 4 + Bandklasse 14 nach DIN EN 1935. Eine 3D-Nachjustierung der Türflügel in drei Ebenen ist am geschlossenen Türflügel möglich, als Vorgabe für die spätere Wartung, Gleitschienentürschließer beschichtet in Türfarbe, geringes Öffnungsdrehmoment nach DIN Spec 1104 und 18040-1 Türstopper mit gefedertem Puffer aus Gummi, keine Bummsinchen, sondern fest montierte, geschraubte • Türstopper • Pulverbeschichtung nach DIN EN ISO 12944-1: Korrosivitätskategorie: C2 und Schutzdauer: Lang • Panikschloss und Edelstahldrücker mit Hochhaltefeder • Betätigung Standflügel soweit erforderlich • Panikgegenkasten mit Umlenkgetriebe und Türdrücker auf 1500 mm Höhe, Edelstahl, nach DIN EN 179, Mitnehmerklappe im Farbton der Tür farbbeschichtet • Schaltschloss, Treibstangen, Treibstangenführung, Bodenbuchse.

Für die Türen ist ein Nachweis für die Zwängungsfreiheit zu erbringen, wenn die Türen am Standflügel entriegelt werden.

Türen mit OTS Ausführung barrierefrei gem. DIN 18040-1, Angabe der Drückerhöhen 0,85 m oder 1,05m gem. Abstimmung und Wahl des AG

Für alle Türelemente gilt: Ausführung als Drehflügel, 1-flügelig und 2-flügelig Schalldämmmaß: gemäß • Schallschutzanforderungen • Verglasung inkl. Seitenfeldern und Oberlichtern komplett VSG • Türbänder: 3 Aufsatzbänder in stabiler Ausführung, Edelstahl • Sockelhöhe Flügel mit Edelstahl-Sockelblech (beidseitig): 200 mm

• Drückergarnitur: Türdücker, Edelstahl matt gebürstet, 2-fach gerundet > kein offenes Ende • Wechselgarnitur bei Technik- und Putzmittelräumen - Drücker und Knauf Edelstahl matt gebürstet Alle Türen mit und ohne Obentürschließer sind für die Einhaltung der Barrierefreiheit • gem. DIN 18040-1 so auszuführen, dass Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand möglich ist, Bedienkräfte und Bedienmomente entsprechend der Türbreiten nach DIN EN 12217 bzw. EN 1154.

• Obentürschließer mit Gleitschienenmechanismus (Brandschutz- Türen u.a.), z.T. mit elektro-magnetischer Feststellfunktion mit Wand- bzw. Bodenmagneten, s. Grundrisse Leitdetailplanung:„Offenhaltung mit Haftmagnet“ und Leitdetails Glas-Metalltür TH / Innentüren:

  • 2-flügelige Tür Mensatür (beide Flügel
  • Tür Vitalküche/Mensa
  • Tür Spülküche/Mensa
  • Tür TH T011/Flur F011
  • Tür TH T011/Flur F011

• Panikfunktion: Türen in Rettungswegen mit Panikfunktion

• Standflügelverriegelung, in Rettungswegen mit Fluchtwegfunktion

• Schloss: schweres Einsteckschloss. Schließanlage wird vom AN geliefert und montiert. Fabrikats- und Systemvorgabe gem. • Vorgabe AG (siehe Schließanlage) • Außentüren mit Stahlpollern. Innentüren: dort, wo keine gesonderte Angabe, je nach Einbausituation als Edelstahl-Wandtürstopper in der zur Einbausituation passenden Länge oder in Edelstahl als Schildkrötenstopper, Verstärkungen der Wände für Wandtürstopper sind mit einzukalkulieren. Magnetwand bzw. -bodenhalter s. Leitdetailplanung Grundrisse bzw. Details Metall-/Innentüren. • Oberflächen- und Farbgestaltung der Stahlbauteile sind mit dem AG zu bemustern und abzustimmen. Farbton und Oberfläche als RAL-Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) nach Wahl des AG. • Alle Türen mit Durchlaufschutz gemäß Vorgabe AG

Angebotenes Fabrikat für Stahl-/Glas-Rohrrahmentüren T30 RS Innen, Leitfabrikat Schüco Jansen Janisol 2 oder gleichwertig

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Tür-Beschläge Stahl-Rohr-Rahmentüren

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Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen

Innentüren, Holz mit Stahlumfassungszargen:

24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-003-00 Übersichtsplan Türen EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-003-00 Übersichtsplan Türen 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-003-00 Übersichtsplan Türen 2.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-002-00 Innentür Typ 01 - 1,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-003-00 Innentür Typ 02 - 1,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-004-00 Innentür Typ 03 - 1,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-005-00 Innentür Typ 04 - 0,885 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-006-00 Innentür Typ 05 - 1,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-007-00 Innentür Typ 06 - 0,76 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-008-00 Innentür Typ 07 - 2,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-009-00 Innentür Typ 08 - 1,01 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-010-00 Innentür Typ 09 - 0,885 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-011-00 Innentür Typ 10 - 0,76 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-012-00 Innentür Typ 11 - 0,885 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-013-00 Innentür Typ 12 - 0,885 x 2,135 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-014-00 Innentür Typ 13 - 1,01 x 2,135

Ausführung als glattes Türelement mit HPL-Beschichtung gem. Farb- und Materialkonzept (Pfleiderer R55064 ML, Seekiefer oder gleichwertig), z.T. mit Glasausschnitt gem. Leitdetailplanung

Ausführung gemäß Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz sowie den Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsglas, VSG) Ausführung mit Offenhaltung mit Haftmagnet gemäß Leitdetailplanung.

Zum Teil Ausführung mit großem Glasausschnitt, Ausführung s. Türdetails.

Zum Teil Ausführung als teilweise T30 RS, teilweise RS, teilweise ohne Brandschutzanforderung, Ausführung s. Türdetails und Brandschutzkonzept.

Alle Türen mit und ohne OTS Ausführung barrierefrei gem. DIN 18040-1, Angabe der Drückerhöhen 0,85 m oder 1,05m gem. Abstimmung und Wahl des AG

Stahlumfassungszarge, Stahlblockzarge, ein- zweiteilig je nach Anforderung, mit dreiseitig umlaufender Falzdichtung für stumpf einschlagendes Türblatt, mit 3 Anschlagpunkten für Edelstahlbänder, dreidimensional verstellbar, Blechstärke: 2,0 mm.

Für alle Türelemente gilt: Ausführung als Drehflügel, 1-flügelig und 2-flügelig Schalldämmmaß: gemäß • Schallschutzanforderungen, inkl. Verglasungen wo vorhanden

• Falzausbildung: stumpf einschlagend

• Türbänder: 3 Aufsatzbänder in stabiler Ausführung, Edelstahl Sockelblech: Aluminium oder Stahl gebürstet beidseitig, h= 20 cm, geschraubte • Befestigung

• Drückergarnitur: Türdücker, Edelstahl gebürstet, 2-fach gerundet > kein offenes Ende Wechselgarnitur bei Technik- und Putzmittelräumen - Drücker und Knauf Edelstahl • gebürstet • Bei WC-Räumen: • WC-Rosette mit Schauscheibe rot/grün und Notentriegelung • WC-Rosette mit Schauscheibe rot/grün und Notentriegelung, geeignet für behindertengerechtes WC (Euro-WC). • inkl. Fingerklemmschutz Alle Türen mit und ohne Obentürschließer sind für die Einhaltung der Barrierefreiheit • gem. DIN 18040-1 so auszuführen, dass Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand möglich ist, Bedienkräfte und Bedienmomente entsprechend der Türbreiten nach DIN EN 12217 bzw. EN 1154.

• Obentürschließer mit Gleitschienenmechanismus (Brandschutz- und WC- Türen u.a.)

• Panikfunktion: Türen in Rettungswegen mit Panikfunktion

• Schloss: schweres Einsteckschloss. Seite 47 von 116

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Schließanlage wird vom AN geliefert und montiert. Fabrikats- und Systemvorgabe gem. • Vorgabe AG (siehe Schließanlage)

• Türstopper: Ausführung in Edelstahl als Wandtürstopper oder Schildkrötenstopper. Bei innenliegenden WC-Räumen und den Räumen, die eine mechanische Entlüftung • erhalten, ist für ausreichende Zuluft eine entsprechende Verkürzung der Türblätter (ca. 2 cm) über dem Fußboden vorzusehen (keine Gitter in der Tür). An den WCs sind je ein ca. 6 cm hoher LM-eloxiertes Schild zur • Damen-/Herren-//Mädchen-/Jungen-Kennzeichnung anzubringen. Türblätter mit HPL-Beschichtung- gem. Farb- und Materialkonzept (Leitfabrikat • Pfleiderer R55064 ML, Seekiefer oder gleichwertig.) • Stahlzargen lackiert, RAL-Farbton (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) der Stahlzargen ist mit dem AG zu bemustern und nach Wahl des AG. • Farbton Glashalteleisten Stahlzargen ist mit dem AG zu bemustern und nach Wahl des AG. Türelement, glatt, HPL-beschichtet: Einlage: Vollspantür (gem. Leistungsbeschreibung Bau, Raumtypenbuch, Brandschutz- und • Schallschutzanforderungen)

• Deckplatten: harte Holzfaserplatten

• Decklage: HPL, d = 0.8 mm oberflächenfertig

• Türkante: Einleimer sichtbar Hartholz (Kiefer)

• Türblattdicke: min. 40 mm

Schließzylinder: Die Schließzylinder für alle Türen werden vom AN geliefert und montiert (siehe Schließanlage).

Angebotenes Fabrikat für Innentüren mit Stahlzargen

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Innentüren mit Stahlzargen - RS

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Innentüren mit Stahlzargen - T30RS

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Schichtstoff, Leitfabrikat Pfleiderer oder gleichwertig

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Türtypen:

Innentürelement (Typ 01) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-002-00-

Türelemente mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit Festverglasung als „Bullauge“ gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundriss EG • T30/RS bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Nassraumtür gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Stahlzarge V4A gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m • Runder Glasausschnitt (Durchmesser ca. 55 cm) • Offenhaltung mit Wandmagnet, Handauslösetaste auf ca. 1,50 m Höhe > Betätigung für Erwachsene

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Einbauort: Küche/Spülküche zu Essbereichen, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 02) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-003-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN rechts gemäß Grundriss EG • RS bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Nassraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Putzmittelraum, siehe Grundriss EG, Obergeschosse Breite 0,885m

Innentürelement (Typ 03) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-004-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit Glasausschnitt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN rechts gemäß Grundrissen • RS bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Feuchtraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m • Glasausschnitt (ca. 32,4 x 151 cm). • Offenhaltung mit Wandmagnet, Handauslösetaste auf ca. 1,50 m Höhe > Betätigung für Erwachsene

Einbauort: Foyer/WC-Vorraum, Obergeschosse Schallschutzanforderung R´w 32 dB

Innentürelement (Typ 04) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-005-00

Türelemente mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundrissen • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 32 dB • Nassraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 0,885 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: WC M/J EG, siehe Grundriss EG, Obergeschosse entsprechend

Innentürelement (Typ 05) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-006-00

Türelemente mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN rechts gemäß Grundriss EG • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 32 dB • Feuchtraumtür gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau

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• Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Barrierefreies WC, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 06) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-007-00

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundriss EG • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 32 dB • Feuchtraumtür gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 0,76 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: WC D/H, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 07) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-008-00

Türelemente mit Stahlumfassungszarge 2-flügelig, mit Festverglasung im Gangflügel gemäß Leitdetailplanung.

2-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundriss EG • T30/RS bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Breite: 2,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m • Glasausschnitt im Gangflügel (ca. 80 x 151 cm). • Offenhaltung für beide Türflügel mit Wandmagneten, Handauslösetastern auf ca. 1,50 m Höhe > Betätigung für Erwachsene

Einbauort: Mensa/Foyer, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 08) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-009-00

Türelemente mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN rechts gemäß Grundriss EG • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Nassraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Stahlzarge V4A gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Lager/Anlieferung, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 09) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-010-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundriss • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 32 dB • Nassraumtür gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Stahlzarge V4A gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau

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• Breite: 0,885 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Umkleide Personal/Anlieferung, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 10) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-011-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundriss • Ohne Brandschutzanforderung bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 32 dB • Nassraumtür gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 0,76 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Umkleide/Dusche Personal, siehe Grundriss EG

Innentürelement (Typ 11) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-012-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links gemäß Grundriss • T30 bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Feuchtraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 0,885 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Technik/WCs, siehe Grundriss 1./2.OG

Innentürelement (Typ 12) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-013-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit geschlossenem Türblatt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links gemäß Grundriss • RS bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Ohne Schallschutzanforderung • Nassraumtür bzw. gemäß Vorgabe im Raumtypenbuch der Leistungsbeschreibung Bau • Breite: 0,885 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m

Einbauort: Putzmittelraum, siehe Grundriss 1./2.OG

Innentürelement (Typ 13) 24-1657-H09-5-731_01_AR-TU-DT-014-00

Türelement mit Stahlumfassungszarge 1-flügelig, mit Glasausschnitt gemäß Leitdetailplanung.

1-flügelig, Aufschlagsrichtung DIN links/rechts gemäß Grundrissen • Nicht abschließbar bzw. gemäß Brandschutzkonzept • Schallschutzanforderung Rw 42 dB • Breite: 1,01 m • Höhe: 2,135 m (Rohbau), lichte Durchgangshöhe mind. 2,10m • Glasausschnitt (ca. 32,4 x 151 cm). • Offenhaltung mit Wandmagnet, Handauslösetaste auf ca. 1,50 m Höhe > Betätigung für Seite 51 von 116

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Erwachsene

Einbauort: Differenzierungsräume, siehe Grundrisse 1./2.OG

4.1.12 Tischlerarbeiten

Fenster-/Türleibungen (Innen, 3-seitig)

Ausführung in Einzellängen, Leibungsverkleidung bestehend aus Multiplex, ca. 18 mm, Frontkante leicht gefast. Liefern und Herstellen sämtlicher Fensterleibungen einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anordnung, Abmessungen und Ausbildung ergeben sich aus der Entwurfsplanung, den Leitdetails und den Musterbauteilen. Alle Fenster- und Türleibungen des Gebäudes sind einheitlich auszubilden. Die Leibungsverkleidungen sind aus hochwertigen Multiplexplatten mit widerstandsfähiger und für den Schulbetrieb geeigneter HPL-Beschichtung der Sichtflächen herzustellen. Die Sichtkanten sind als offene Multiplexkanten mit sauber geschliffener und klar beschichteter Oberfläche auszuführen. Sämtliche sichtbaren Kanten sind sauber, dauerhaft und stoßfest auszubilden. Materialität, Oberflächenqualität, HPL-Dekor und Ausbildung der sichtbaren Multiplexkanten sind analog zu den Innenfensterbänken auszuführen, sodass Fensterbank und Leibungsverkleidung ein gestalterisch einheitliches Gesamtelement bilden. Die Leibungsverkleidungen sind dauerhaft maßhaltig, passgenau und flächenbündig an Fensterrahmen, Fensterbänke sowie angrenzende Wand- und Trockenbauflächen anzuschließen. Erforderliche Schattenfugen und Anschlussdetails sind entsprechend den Leitdetails und Musterbauteilen herzustellen. Die Ausbildung der Fensterleibungen ist mit den durchlaufenden Innenfensterbänken und den angrenzenden Wandflächen konstruktiv und gestalterisch abzustimmen. Ausschnitte und Anpassungen für Fensterbeschläge, Bedienhebel, Lüftungselemente sowie sonstige Einbauteile sind fachgerecht herzustellen und Bestandteil der Leistung. Sämtliche erforderlichen Befestigungen, Unterkonstruktionen, Anschlussprofile und sonstigen Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung des AN. Oberflächen, HPL-Dekor, Farbgebung und Ausführung sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern

Die Leibungsverkleidungen sind an den Fenstern und Türen fachgerecht anzuarbeiten.

Die Oberfläche ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen

Einbauort: sämtliche Fenster- und Außentürelemente, Ausnahme Technikraum EG/Küche

Im Technikraum EG und in der Küche sollen Putz-Leibungen vorgesehen werden, s. 4.1.14. Trockenbauarbeiten

Innenfensterbänke

Ausführung gemäß Grundrissen und Detailplänen, bestehend aus Multiplex, passend zu den Fenterleibungen, ca. 20 mm, 1-fach gekantet gemäß Leitdetailplanung. Absturzsichernde Brüstungen: Oberkante zu OKFFB im 1.OG und 2.OG mind. 80cm.

Die Fensterbänke sind oberhalb der Brüstung zu montieren und an den Fenstern anzuarbeiten. Hinter dem Brüstungskanal kann ein Brett als zusätzliches Auflager für die Fensterbank vorgesehen werden.

Oberfläche und Farbgestaltung sowie genaue Ausführung ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen.

Einbauort: sämtliche Fensterelemente

WC Trennwände

WC-Trennwände gemäß Grundrissen. Oberfläche HPL / Farbe gem. Bemusterung nach Wahl des AG

Höhe der Wandkonstruktion raumhoch, UK-Decke ca. 2,65 m, Ausführung bodenbündig, ein Seite 52 von 116

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Überblicken der Wände (Front und Seiten) muss ausgeschlossen werden.

Tür- und Wandelemente aus 13 mm starken HPL-Vollkernplatten mit Dekorschicht und Profilen aus eloxiertem Aluminium. Türanschlag: Mehrkammer-Aluminiumprofil mit durchgehendem Dämpfungsgummi zur Geräuschreduzierung, Tür in unverschlossenem Zustand selbst aufschlagend, Nass- und feuchtraumgeeignet

Einwärts öffnende Tür mit Sturz, flächenbündig zu Front, Türbreite ca. 640 mm stumpf auf Gummipuffer einschlagend Die Türen sollen bei Nichtbenutzung selbsttätig zum Kabineninnenraum aufschlagen. Die Wände sind gegen Vandalismus ausreichend zu befestigen. Türstopper wandmontiert.

Riegelschloss mit Rosette, Ausführung Metall, Schauscheibe, Notdornöffnung und Zugknopf. Jede Zelle erhält einen Kleiderhaken (Beistellung und Montage durch AN). Hinweis: in den barrierefreien WCs sind 2 Kleiderhaken (1x in Sitzhöhe, 1x in Stehhöhe) vorzusehen, Beistellung und Montage durch AN.

Einbauort: WCs Jungen und Mädchen, EG, 1.OG, 2.OG

Fabrikat WC-Trennwandanlage, Leitfabrikat Schäfer Trennwandsysteme GmbH oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Oberfläche HPL, Leitfabrikat Pfleiderer oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Garderoben

Garderobenhakenleisten zweireihig gem. Vorgabe AG Oberfläche / Farbe gem. Bemusterung nach Wahl des AG

Garderobenhakenleisten konfigurierbar, Leitfabrikat Rontec Arena 8456 oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Einbauort: Mensa/Flur, s. Grundriss EG

4.1.13 Estricharbeiten

Estrich als Unterboden für Betonwerkstein-, Fliesen- und Linoleum-Bodenbeläge und Bodenbeschichtung liefern und einbauen. Bodenaufbauten gemäß Leitdetailplanung.

Aufbau der Estrichböden und Dämmschichten gemäß Leitdetailplanung bzw. den energetischen, schallschutztechnischen und statischen Anforderungen. Dicke nach statischen Erfordernissen sowie Lastannahmen in Schulen.

Der AN hat das Fugenbild entsprechend den technischen Anforderungen selbst zu bestimmen. Die Fugenanzahl ist so gering wie möglich zu halten. Die Fugenausbildung ist so zu wählen, dass Kantenausbrechungen bei Belastungen nicht auftreten. Schein- oder Arbeitsfugen inkl. Verklammerung bzw. Verharzung.

Fugen sind gemäß den schallschutztechnischen Anforderungen zwischen den Räumen vorzusehen, Dehnungsfugen inkl. Verfüllung mit dauerelastischem Material.

Gefälleestrichfläche für Bodeneinläufe in der Vitalküche als Kranzgefälle (erste Fliesenreihe um den Bodenablauf im Gefälle). In den WC-Anlagen Gefälle in einem Bereich von 30 x 30 cm. Hinweis: Abdichtung der Gesamtfläche der Vitalküche und der WC-Anlagen.

Einbauort der Bodeneinläufe gemäß Ausführungsplanung AN bzw. Vorgabe in den Raumtypenblättern der Seite 53 von 116

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Leistungsbeschreibung Bau.

Eingangsmatten, inklusive Rahmen (Eingangsbereiche):

• Aussparung für bodenbündige Fußmatte vorsehen. • Winkelrahmen für Eingangsmatte aus Aluminium (naturfarben eloxiert), Abmessung 25/25/5 mm, Rahmen passend zu Eingangsmatte, Rahmenaußentiefe 25 mm, Kopfseiten auf Gehrung gearbeitet. • Abmessung gemäß Grundriss EG. • Bodenbeschichtung/Anstrich staubbindend • Aufrollbare und strapazierbare Eingangsmatte mit eingelassenen, widerstandsfähigen und witterungsbeständigen Kassettenbürsten. • Brandschutzanforderung: schwerentflammbar • Rutschhemmende Eigenschaft mind. R11. Höhe ca. 22mm

Leitfabrikat emco Diplomat Original mit Kassettenbürste oder gleichwertig, R13, schwerentflammbar Fabrikat und System für Eingangsmatten

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Einbauort: Haupteingang Foyer, Flur EG

4.1.14 Trockenbauarbeiten

Wände und Vorsatzschalen

Leichtbauwand als nichttragende, raumabschließende Konstruktion

Ausführung gemäß Anforderungen an den Brandschutz, den Schallschutz, den Feuchteschutz und die Raumakustik.

Alle Ausschnitte, Verstärkungsprofile, Kantenschutzprofile etc. sind mit einzukalkulieren.

Innenwände als Metallständerwand Einfachständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen plattenförmiger Dämmschicht aus • Mineralwolle, lückenlos und abrutschsicher eingebaut

• Beidseitig doppelt beplankt GKB, GKB(I) oder GKF

• Spachtelung Q2

Installationswände als Metallständerwand

• Doppelständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralwolle, lückenlos und abrutschsicher • eingebaut

• Beidseitig doppelt beplankt GKB, GKB(I) oder GKF

• Spachtelung Q2

Installationswand - Vorsatzschale

• Einfachständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralwolle, lückenlos und abrutschsicher • eingebaut.

• Einseitig doppelt beplankt GKB, GKB(I) oder GKF

• Spachtelung Q2

Oberflächen- und Farbgestaltung der Wandoberflächen sind mit dem AG zu bemustern und abzustimmen, Farbmuster für Wände pro Farbton, s. Übersichtspläne Wände, Leitdetailplanung, jeweils 3-fach mit Musterflächen auf Tapete jeweils 1,00 x 1,00 m zur Bemusterung mit dem AG

Die Anschlüsse an Decken, bei denen eine Durchbiegung w >= 10 mm im Zustand II zu erwarten ist, sind als gleitende Deckenanschlüsse auszuführen. Die Ausführung ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.

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Montage in Abschnitten, in den Wänden sind Installationen und Revisionsöffnungen inkl. zum System der Wände passenden Revisionsklappen für haustechnische Gewerke u.a. vorzusehen.

Verstärkungen, z.B. mit OSB-Platten zur Aufnahme von Lasten sind vorzusehen für die Montage von Regalen, Smartboards, Tafelanlagen, Sitzbänken, wandhängenden Arbeitstischen, Einbau- bzw. Anbaumöbeln, Garderoben (-schränke), Oberschränke Vitalküche etc., in Abstimmung mit der Schule. Lastannahme ca. 50-100 kg /lfm, Lauflänge ca. 97,00m, Höhe der Verstärkung ca. 40cm, Einbauhöhe wie für den Einsatzzweck erforderlich.

Verstärkungen für Wandtürpuffer sind vorzusehen und in das Angebot einzukalkulieren

Ausführung der Abdichtungsebene in notwendigen Bereichen gemäß DIN 18533 Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile bzw, 18534 Abdichtung von Innenräumen.

Angebotenes Fabrikat und System für Leichtbauwände GK

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat und System für Revisionsklappen, Leitfabrikat Knauf Alutop oder gleichwertig

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Gemäß Raumtypenbuch und Plankonzept Raumakustik sind Wandflächen als Wandabsorber anteilig mit Wandabsorbern aus HWL-Akustikplatten (auf Unterkonstruktion, mit Rahmen aus MDF geschwärzt, mit Mineralfaserhinterfüllung) auszuführen.

In dem Technikraum EG soll die Türleibung in mit Putz vorgesehen werden, s. Leitdetail: 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-009-00 - Außentür Technik

In der Küche sollen Tür- und Fensterleibungen mit Putz vorgesehen werden. Die Leibungen werden im Nachgang befliest s. Leitdetail: 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-018-00 - Regeldetail Anschluss oben Fenster Küche 24-1657-H09-5-731_01_AR-FZ-DT-020-00, Regeldetail Anschluss seitlich Fenster Küche

Unterdecken

Ausführung gemäß Anforderungen an den Brandschutz, den Schallschutz, den Feuchteschutz und der Raumakustik, Verlegung vollflächig, mit Unterkonstruktion in den sichtbaren Randbereichen geschwärzt, gem. Darstellung in den Schnitten der Leitdetailpanung bzw. gemäß Plankonzept Raumakustik.

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-DS-E0-001-00 Deckenspiegel EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-DS-01-001-00 Deckenspiegel 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-DS-02-001-00 Deckenspiegel 2.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-003-00 Übersichtsplan Decken EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-003-00 Übersichtsplan Decken 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-003-00 Übersichtsplan Decken 2.OG

Die im Plankonzept Raumakustik (Anlage zur FLB) (aufgeführten Mineralwolleauflagen sind in das Angebot einzukalkulieren.

Deckentypen gemäß den Übersichtsplänen Decken der Leitdetailplanung.

Gemäß Plankonzept Raumakustik sind Deckenflächen vollflächig mit HWL-Akustikplatten auszuführen: • Foyer • Mensa/Flur EG • Flur 1./2.OG • Heimathäfen, offene Lernflächen, Differenzierungsräume 1./2.OG Seite 55 von 116

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• Haupt- und Zwischenpodeste innenliegendes Treppenhaus • Oberste Decke innenliegendes Treppenhaus

Abweichung Raumtypenbuch: • WC-/Sanitärbereiche und Personalumkleide Küche mit GK Decke Feuchtraum anstatt Rohdecke • Anlieferung und Lager Küche mit Rasterdecke anstatt Rohdecke

Deckenverstärkungen für u.a.: • Vorhaltung von Vorhangschienen/Vorhängen über allen Fenstern • Über der Pfosten-Riegel-Fassade für innenliegenden Blendschutz bzw. Verdunklung • Beleuchtung • Beamer • Leinwände • Haustechnische Ein- und Aufbauten

Alle Ausschnitte, Revisionsklappen im Deckensystem und Verstärkungsprofile etc. sind mit einzukalkulieren.

Einsatzbereiche: Heimathäfen, Differenzierungsräume, Lernflächen, notwendiger Treppenraum • und Flure (Erschließungsflächen): Holzwolle-Akustikplatten (natur) im Halbverband verlegt, in einem abgehängten C60-Schienensystem mit sichtbarer Verschraubung, Schrauben im Farbton der HWL-Platten, Holzwolle- Akustikplatten superfein strukturiert, mit Unterkonstruktion und Hinterfüllung (Dämmung), Dicke gemäß Plankonzept Raumakustik

• WC-Räume: Unterdecken mit Metall-UK, geschlossen, GKB(I) • Vitalküche: Raster-Hygienedecke mineralisch

Abhanghöhen:

• Abhanghöhen: gemäß Grundrissen (Raumstempel), Schnitten und Leitdetails

Die Holzwolleakustikplatten sind unbehandelt, Struktur ultra- bzw. superfein. Mit integrierten Revisionsklappen im System des Herstellers der Holzwolleakustikplatten.

Oberflächen- und Farbgestaltung (Weißton) der GK-Deckenflächen bzw. der Raster- Hygienedecke sind mit dem AG zu bemustern und abzustimmen.

Öffnungen zur Revision, Wartung usw. sind in ausreichender Anzahl und Größe vorzusehen.

Öffnungen und Durchdringungen u.a. für Leuchten, Piktogramme, Lautsprecher, Gong, Brandmelder, Lüftungsauslässe, Beamerhalterungen u.a. sind zu berücksichtigen

Die Tragfähigkeit und die Unterkonstruktion zur Aufhängung der Beleuchtung u.ä. sind zu berücksichtigen. Die Datenblätter der bauseits gewünschten Leuchten werden vom AG zu Verfügung gestellt.

Ausführungen als freispannende Konstruktion im Bereich von, in der Unterdecke installierten, technischen Geräten sind zu berücksichtigen.

Leitfabrikat Holzwolleakustikdecken: Troldtekt, ultrafein strukturiert und gefast oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat für Unterdecken Holzwolleleichtbauplatten

Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Unterdecken Gipskarton, ungelocht

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat und System für Revisionsklappen, Leitfabrikat Knauf Alutop oder gleichwertig

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Bietereintragung / Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Hygiene-Rasterdecke Vitalküche

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

4.1.15 Plattenarbeiten Betonwerkstein

Betonwerksteinbelag

Bodenbelag aus Betonwerkstein entsprechend DIN V 18500, im Innenbereich.

Abmessungen / Einbausituation: Untergrund: Estrich bzw. Beton (z.B. Treppenstufen) • Plattenformat: 60x60 cm, d= 4cm, Treppenstufen Tritt- und Setzstufe jeweils als 1 Platte • Oberfläche/Farbe: geschliffen/gebürstet. Farbe und Verlegeart nach Wahl des AG • Rutschklasse: rutschhemmend, R9 bzw. gemäß Nutzungsanforderung • Treppenläufe mit mitlaufendem Sockel aus Betonwerkstein ohne Hohlkehle • • erste und letzte Treppenkante farblich kontrastierend abgesetzt mit Einsatz aus Betonwerkstein, • Kontraststreifen Euval oder gleichwertig gemäß Bemusterung

Einbauort: Foyer, innenliegendes Treppenhaus, EG bis 2. OG, inkl. Podeste, Tritt- und Setzstufen

Leitfabrikat Betonwerkstein: Euval 82.80 Vekra oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat Betonwerkstein

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für farblich abgesetzte Stufenmarkierung mit Betonwerkstein

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

4.1.16 Fliesenarbeiten / Spiegel

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge 2.OG

Für die Fliesenarbeiten sind in Abstimmung mit dem AG Fliesenspiegel zu erstellen. Wand- und Bodenfliesen sollen ein aufeinander abgestimmtes Fugenbild erhalten. Die Fugen sollen in Räumen mit Bodenfliesen ohne Versprung von Wand zu Boden durchlaufen. Die Lage der Sanitärobjekte ist auf die Fliesenspiegel abzustimmen. In den Fliesenspiegeln für die Sanitärräume ist die Lage der bauseits zu liefernden Sanitärausstattung zu berücksichtigen und einzuplanen.

Keramische Bodenfliesen Vitalküche

Keramische Bodenfliesen, geeignet für chemische Belastung, im Dünnbettverfahren nach Din 18157 mit Hilfe eines kunststoffvergüteten hydraulischen Dünnbettmörtels auf vorhandenem Untergrund belegen. In mehreren Teilflächen ansetzen und verfugen durch Einschlämmen mit einem wasserdichten, flexiblen Fugenmörtel nach Wahl des AG, gem. Farbkarte, Fugenbreite ca. 3mm, Runde Löcher mittig einschneiden.

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: • Trockenlager und Anlieferung mit Fliesen R11, Standard gem. Raumtypenbuch, Hartstoffestrich mit Streuung

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Fugenmörtel an Bodenflächen geeignet für Produktionsküchen, z.B. aus lösungsmittelfreien Epoxidharzen, z.B. Ardex WA Epoxifuge

Inkl. Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen. Inkl. Hohlkehle. Elastischer Fugenverschluss vertikal und horizontal geeignet für Produktionsküchen; An Innenwanddecken, zwischen Boden- und Sockelfliesen, horizontal auf Sockelfliese sowie an Übergangen zu Vorwandinstalllationen und Türzargen, an Sanitärobjekten einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen, Material Silikon, z.B. Ardex ST Silikon

Feldbegrenzungsfugen der Lastverteilungsschicht als Bewegungsfugen mittels Dehnfugenprofil mit Weich-PVC Einlage und Hart-PVC Schenkeln anlegen. Auf eine durchgehende Lage der Bewegungsfuge im Oberbelag ist zu achten, geeignet für den Einsatz in Produktionsküchen, z.B. Schlüter Dilex BWB Abdichtung gemäß DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen, geeignet für Produktionsküchen (chemische, physikalische und mechanische Beanspruchungen berücksichtigen)

Rutschhemmklasse R11

Untergrund: Zementestrich

Material: Keramische Fliesen im Format 20 x 20cm, Oberfläche, Farbe: Standard-Farbton nach Wahl des AG

Einbauort: Küche und Spülküche gemäß Leitdetailplanung Übersichtspläne Bodenbeläge Leitfabrikat Agrob Buchtal, Area Pro, sandgrau, R11 oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat für Keramische Bodenfliesen Vitalküche

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat Epoxidharzfugen Vitalküche, Leitfabrikat Ardex WA Epoxifuge oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat Fugenverschluss vertikal und horizontal, Leitfabrikat Ardex ST Silikon oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat Feldbegrenzungsfugen der Lastverteilungsschicht, Leitfabrikat Schlüter Dilex BWB oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Abdichtung unter Fliesen Vitalküche

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Keramische Bodenfliesen Nebenräume Küche

Keramische Bodenfliesen, geeignet für chemische Belastung, im Dünnbettverfahren nach Din 18157 mit Hilfe eines kunststoffvergüteten hydraulischen Dünnbettmörtels auf vorhandenem Untergrund belegen. In mehreren Teilflächen ansetzen und verfugen durch Einschlämmen mit einem wasserdichten, flexiblen Fugenmörtel nach Wahl des AG, gem. Farbkarte, Fugenbreite ca. 3mm, Runde Löcher mittig einschneiden. Inkl. Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen. Inkl. Hohlkehle.

Abdichtung gemäß DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen

Rutschhemmklasse R10

Untergrund: Zementestrich Seite 58 von 116

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Material: Keramische Fliesen im Format 20 x 20cm, Oberfläche, Farbe: Standard-Farbton nach Wahl des AG

Einbauort: Nebenräume Küche gemäß Leitdetailplanung Übersichtspläne Bodenbeläge

Leitfabrikat Agrob Buchtal, Area Pro, sandgrau, R10 oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat für Keramische Bodenfliesen Nebenräume (Anlieferung, Trockenlager, Personalumkleide/- dusche, Putzmittelräume

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Abdichtung unter Fliesen Personaldusche

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Keramische Wandfliesen

Keramische Wandfliesen, geeignet für chemische Belastung, im Dünnbettverfahren nach Din 18157 mit Hilfe eines kunststoffvergüteten hydraulischen Dünnbettmörtels auf vorhandenem Untergrund belegen. In mehreren Teilflächen ansetzen und verfugen durch Einschlämmen mit einem wasserdichten, flexiblen Fugenmörtel nach Wahl des AG, gem. Farbkarte, Fugenbreite ca. 3mm, Runde Löcher mittig einschneiden. Inkl. Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen. • Oberkante Fliesenspiegel Wand Vitalküche/Spülküche 3,20m ü. OKFF (raumhoch) • Oberkante Fliesenspiegel Personal-Umkleide bis OK Türzarge, 2,10 m, Bodenfliese mit Hohlkehne und Ausgleichsfliese bis 0,10 m ü. OKFF • Oberkante Fliesenspiegel Personal-Dusche bis OK Türzarge, 2,10 m, , Bodenfliese mit Hohlkehne und Ausgleichsfliese bis 0,10 m ü. OKFF • Oberkante Fliesenspiegel Sanitärräume 2,10 m ü. OKFF, Start über Bodenbeschichtung mit Hohlkehle bis 10cm ü. OKFF, Fliesen nur an den Wänden mit Sanitärobjekten von Wandecke zu Wandecke • Oberkante Fliesenschild Putzmittelräume hinter Ausgussbecken bzw. Waschmaschine (nur EG) ca. 1,22m ü. OKFF (1,20m + Hohlkehlfliese), Fliesensockelleiste bestehend aus Hohlkehlfliese zzgl. eine Fliesenreihe

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: • Anlieferung mit Fliesen, Standard gem. Raumtypenbuch, Dispersionsfarbe Nassabriebklasse 2

Abdichtung gemäß DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen

Untergrund: Trockenbauwände GKF

Material: Keramische Fliesen im Format 20 x 20cm, Oberfläche, Farbe: Standard-Farbton nach Wahl des AG

Einbauort: Küche und Spülküche, Sanitärräume, Fliesenschilde Putzmittelräume

Leitfabrikat Agrob Buchtal, Plural, sandgrau hell oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat für Keramische Wandfliesen

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Fugenmörtel an den Wandflächen der Vitalküche geeignet für Produktionsküchen, z.B. aus lösungsmittelfreien Epoxidharzen, z.B. Ardex WA Epoxifuge

Einbauort: Küche und Spülküche, Anlieferung, Lager Küche

Angebotenes Fabrikat Fugenmörtel an Wandflächen der Vitalküche, Leitfabrikat Ardex WA Epoxifuge

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

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Angebotenes Fabrikat Fugenverschluss vertikal und horizontal, Leitfabrikat Ardex ST Silikon

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Feldbegrenzungsfugen der Lastverteilungsschicht, Leitfabrikat Schlüter Dilex BWB

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Spiegel in Sanitärbereichen

In den Sanitärraumen über den Waschtischen ist jeweils ein Spiegel, SchülerInnen-WCs ca. 40 x 60 mm, Barrierefreies WC ca. 40 x 100 mm, Erwachsenen-WCs ca. ca. 40 x 100 mm, inkl. vandalismussicherer Befestigung eingelassen in den Fliesenbelag Ausführung aus Sicherheitsglas VSG

Die Lage der Spiegel ist zwingend in den Ausführungsplänen darzustellen und mit dem AG abzustimmen.

Einbauort: sämtliche WC-Räume

4.1.17 Maler- und Lackierarbeiten (Beschichtung Wand- und Deckenflächen)

Außen- und Innenwände und Unterdecken GK

Deckende, scheuerbeständige Beschichtung, inklusive Vorbereitung der Flächen. s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-002-00 Übersichtsplan Maler EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-002-00 Übersichtsplan Maler 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-002-00 Übersichtsplan Maler 2.OG

Voranstrich und Schlussanstrich mit Rein- Acrylatdispersionsfarbe, unverdünnt. Untergrund: gespachtelte Gipskartonflächen, Decken z.T. gelochte Ausführung • Wandhöhe: bis ca. 3,50 m • Oberfläche/Farbe: ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen. • Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 •

Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS. Es sind innerhalb des Gebäudes unterschiedliche Farbtöne /Farbbereiche möglich. Es sind auch Mittel-Farbtöne möglich und entsprechend einzukalkulieren.

Oberflächen- und Farbgestaltung der Wandoberflächen sind mit dem AG zu bemustern und abzustimmen, Farbmuster für Wände pro Farbton, s. Übersichtspläne Wände, Leitdetailplanung, jeweils 3-fach mit Musterflächen auf Tapete jeweils 1,00 x 1,00 m zur Bemusterung mit dem AG.

Angebotenes Fabrikat für Wandbeschichtung Gipskarton an hochbeanspruchten Wandflächen, Nassabriebklasse 1, seidenmatt

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Wandbeschichtung Gipskarton an hochbeanspruchten Wandflächen, Nassabriebklasse 1, seidenglänzend

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Angebotenes Fabrikat für Deckenbeschichtung Gipskarton, Nassabriebklasse 2, seidenmatt

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

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Decken in Feuchträumen/Nassräumen

s. Beschreibung wie vor, aber: Deckende, scheuerbeständige Beschichtung, feuchtraumgeeignet, inklusive Vorbereitung der Flächen.

Abweichung von der Leistungsbeschreibung Bau: • WCs mit Decke aus Gipskarton glatt feuchtraumgeeignet, beschichtet (Option gem. Raumtypenbuch), Standard gem. Raumtypenbuch Rohdecke

Voranstrich und Schlussanstrich mit Rein- Acrylatdispersionsfarbe feuchtraumgeeignet, unverdünnt. Untergrund: gespachtelte Gipskartonflächen • Wandhöhe: bis ca. 3,50 m • Oberfläche/Farbe: ist mit dem AG zu bemustern und abzustimmen. • • Nassabriebbeständigkeit Klasse 2

Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG

Angebotenes Fabrikat für Deckenbeschichtung, feuchtraumgeeignet, Gipskarton

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Holzflächen, sonstige

Fußleisten, Fenster- und Türleibungen: Beschichtung mit Kunstharz als Klarlack

Bodenbeschichtung/Anstrich Sanitärräume

Bodenbeschichtung/Anstrich, inkl. Hohlkehle und Sockelbeschichtung herstellen Untergrund: schwimmender Estrich oder Beton als emissionsarme, farbstabile 2-K Polyurethan- Beschichtung, System KLB oder gleichwertig, Rutschklasse R10 Farbe gem. Bemusterung und nach Wahl des AG

Einbauort: Sanitärräume gemäß Leitdetailplanung, Übersichtspläne Bodenbeläge

Angebotenes Fabrikat für Bodenbeschichtung, Leitfabrikat: System KLB oder gleichwertig, Rutschklasse R10

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Bodenbeschichtung/Anstrich staubbindend

Bodenbeschichtung/Anstrich, inkl. Hohlkehle und Sockelbeschichtung herstellen Untergrund: schwimmender Estrich oder Beton Farbe gem. Bemusterung und nach Wahl des AG

Einbauort: Technikräume, unter Eingangsmatten

Angebotenes Fabrikat für Bodenbeschichtung

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Metallteile innen

Absturzsicherungen / Geländer:

Schutzanstrich Korrosionsschutz, Grundierung, Voranstrich, seidenmatt lackiert: Farbe geschossweise wechselnder Farbton gemäß Bemusterung und nach Wahl des AG

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Ausführung Zargen:

neue, grundierte Stahlumfassungszargen im Innenbereich deckend seidenmatt lackiert. Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG RAL Farbtafeln Classic, Design Effect oder NCS

4.1.18 Bodenbelagsarbeiten

s. Leitdetailplanung 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-E0-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge EG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-01-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge 1.OG 24-1657-H09-5-731_01_AR-UE-02-001-00 Übersichtsplan Bodenbeläge 2.OG

Linoleum-Bodenbelag Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, in Bahnen liefern und nach Herstellervorschrift mit einem lösungsmittelfreien Kleber voll- flächig auf Zementestrich verkleben, inkl. Abfegen und Absaugen der Fläche mit Industriestaubsauger, Haftgrundierung und vollflächiger Untergrundspachtelung einschließlich Ausgleich aller nach DIN 18202 zulässigen Unebenheiten der Estrichflächen sowie abschneiden des Überstandes der Estrichdämmstreifen.

Inkl. Anarbeiten inkl. Verfugen mit farblich passenden Silikonfugen, Farbe gemäß Bemusterung und Wahl des AG, an Vorsprünge etc. sowie an Stahlumfassungszargen und -Blockzargen und Aufzug

Untergrund: Zementestrich Material: Linoleum als Bahnenware, d= 2,5 mm, Oberfläche, Farbe: Leitfabrikat Gerflor/DLW Colorette light beige R9

Technische Anforderungen:

entspricht den Anforderungen des Blauen Engel, österreichischem Umweltzeichen, FloorScore® und Nordic Ecolabel (Swan), TÜV PROFICERT-product Interior PREMIUM

Ausgestattet mit werkseitiger, durch Laser-UV-Technologie dreifach vernetzten, NEOCARE-Oberflächenvergütung, lösemittelfrei. Die Oberfläche ist frei von PU/PUR Bestandteilen. Eine Einpflege ist bei Beachtung der Reinigungs- und Pflegeempfehlung nicht erforderlich.

Gerflor entwickelt seine Bodenbeläge grundsätzlich unter strenger Bewertung einer Lebenszyklus-Analyse. Fasst man die ersten drei Phasen des Lebenszyklus (Cradle to Gate) zusammen, wird DLW Linoleum CO2-Neutral hergestellt. Zudem wurde der Linoleum-Belag nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entwickelt und erfüllt die strengen Bewertungskriterien der „Cradle to Cradle“ Zertifizierung in Silber.

TVOC - Emissionswerte nach 28 Tagen liegen bei <10 µg/m³.

Weichmacherfrei

Frei von Schwermetallen,

REACH-konform laut Verordnung der Europäischen Union,

Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 34 (gewerblicher Bereich, sehr starke Beanspruchung) / Klasse 43 (industrieller Bereich, starke Beanspruchung) antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch DIN EN 1815 max. 2 kV,

Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3 5 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529/ ISO 4918 Typ W,

Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Cfl-s1, im Brandfalle rauchgastoxikologisch unbedenklich,

sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Ausdrücken von Zigaretten gemäß EN 1399:1997-09 (Methode A), keine sichtbare Veränderung der Oberfläche

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Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 gemäß EN 16165 Anhang B / BGR 181 (DIN 51130) beständig gegen Öle und Fette und gegen Säuren und Laugen in höherer Konzentration sehr gut beständig

ISO 26987, beständig gegen Hand- und Flächendesinfektionsmittel nach VAH

Antibakterielle Aktivität (E. coli – S. aureus – MRSA) EN ISO 22196 /JIS Z 2801: >99% Wachstumshemmend nach 24 Std. Antivirale Aktivität (Humanes Coronavirus) ISO 21702 > 98,65 % Viruzide Aktivität nach 5 Std.

Art der Nutzung: geeignet für Warmwasser-Fußbodenheizung (max. 29°C)

Wärmeleitfähigkeit ISO 10456 0,17 W/(mK)

Dicke ISO 24346: 2,5 mm in Bahnen, Bahnenbreite: 200 cm Gesamtgewicht EN ISO 23997: 2900 g/m²

Oberfläche glatt, gesprenkelt, (nicht marmoriert)

Licht- Farbechtheit EN 20 105 – B02 ≥ Stufe 6

Rutschsicherheitseinstufung (ohne zusätzliche Beschichtung) nach DIN 51 130 (BGR 181): mind. R9.

Der neu verlegte Bodenbelag muss vor der Benutzung einer Bauschlussreinigung gemäß Herstellerangaben unterzogen werden, um produktionsbedingte Rückstände und Bauverschmutzungen zu entfernen.

Einbauort: Gemäß Übersichtspläne Bodenbeläge, Leitdetailplanung

Leitfabrikat Linoleumbelag allgemein: Gerflor/DLW Colorette light beige R9 oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat für Linoleum-Bodenbelag

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Im Übergang zu den Türen der Vitalküche und Spülküche Verlegen eines Übergangsstreifens passend zum Linoleum der Allgemeinbereiche in R10: Breite: 5,00m Tiefe: 2,00m

Leitfabrikat: Linoleumbelag Colorette Sport light beige, R10

Angebotenes Fabrikat für Linoleum-Bodenbelag

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

Sockelleiste

Sockelleiste aus Kiefer astfrei, rechteckig, Oberkante gefast, Querschnitt ca. 60 x 16 mm, geölt, liefern und fachgerecht mit Senkkopfschrauben und Dübeln befestigen.

Untergrund: Massive Wände (Mauerwerk/Stahlbeton) / GK-Wände

4.1.19 Innentreppe

Treppenanlage Ausführung: gemäß Leitdetailplanung

Hinweis: • Mindestbreite im Lichten zwischen den Handläufen, Treppenhäuser 1 und 2: mindestens 1,20 m gemäß Brandschutzkonzept • Trittstufen: Breite Mindestmaß 29cm • Setzstufen: Höhe Höchstmaß 17cm Seite 63 von 116

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Treppenlauf- und Podestkonstruktion: Stahlbetonfertigteile, alternativ Ortbeton. Brandschutzanforderung an Treppenkonstruktion: F-30 bzw. A (nicht brennbar) gemäß Brandschutzkonzept

Ausführung gemäß der durch den AN zu erstellenden Statik, sowie auch Anforderungen an den Brandschutz und den Schallschutz

Sichtbare Betonflächen sind in Sichtbetonqualität gemäß Definition in den DBV/DBZ Merkblatt ‘Sichtbeton‘ Klasse 2 auszuführen.

Die erste und letzte Treppenkante farblich ist kontrastierend in farblich abgesetztem Betonwerkstein auszuführen.

Leitfabrikat Euval oder gleichwertig

Aufmerksamkeitsfelder gemäß Raumtypenbuch Leistungsbeschreibung Bau als Kunststoffnoppen (schwarz) selbstklebend inkl. Planung und Abstimmung mit dem AG sind in das Angebot einzukalkulieren.

Angebotenes Fabrikat für Aufmerksamkeitsfelder

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen)

4.1.20 Schlosserarbeiten

s. auch Pkt. 4.1.8

Absturzsicherung Innentreppe

Absturzsicherungen Innentreppe in allen Bereichen von Treppenläufen, Treppenaugen, Podesten, Lufträumen

• Höhe: mind. 1,10 m • Ausführung: Geländer aus Flachstahl/Rundrohr, verschweißt, gemäß statischen Anforderungen, mit Obergurt aus Flachstahl ca. 10x50mm und Füllung aus Rundrohr ca. 22 mm an Stahlwange, die Stahlwange deckt den seitlichen Treppenlauf vollständig ab zzgl. 2cm • Geländerverlauf gemäß Leitdetailplanung Grundrisse/Schnitte • Abstand zwischen Geländer-Elementen: max. 12 cm • Toleranzausgleich soweit erforderlich • Oberfläche: lackiert • Farbe: Farbton RAL (RAL Farbtafeln Classic, Design Effect) gemäß Bemusterung und nach Wahl des AG,

Handläufe Innentreppe

Handläufe der Innentreppe sind beidseitig durchgängig auch entlang des Podestes vorzusehen. Der Handlauf ist waagerecht 30 cm über das Treppenende hinaus zu führen. Ausführung gemäß Grundrisse, Schnitt Leitdetailplanung.

• Höhe: 90,00 cm OK Handlauf • Durchmesser: 40 mm • Ausführung: Eiche astfrei, verdeckte Befestigung • Enden der Handläufe sind abgerundet an die Wand zu führen • Oberfläche/Farbe: geölt, klar

4.1.21 Schließanlage

Die Schließanlage muss auf den Bestand der Schule aufgeschaltet und systemgleich ausgeführt werden.

Bauzylinder als provisorische Schließung während der Bauzeit sind im Leistungsumfang Seite 64 von 116

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des AN enthalten. Die Lieferung und der Einbau der Schließanlage erfolgt durch den AN. Spätestens zu Beginn der Rohbaumontage sind dem AG Grundrisspläne mit den entsprechenden nummerierten Türen für die Abstimmung der Schließgruppen und die genaue Ausführung der Anlage zu liefern.

Allgemein:

• orientiert an Hersteller beispielhaft Simons & Voss u.a., bzw. wie Bestandssystem am jeweiligen Standort • Alle Maße sind vor Ort zu prüfen • Generalhauptschlüssel-Schließanlage mit bis zu 20 Schließgruppen, • Außentüren sowie alle Innentüren außer Putzmittelräume mit elektronischer bzw. mechatronischer Schließung • AN hat Schließplan zusammen mit Nutzer zu erstellen, Vorlage Schließplan und Grundrisspläne M 1:100 zur Prüfung und Genehmigung • Gewährleistung Datenschutz • Übergabe einer kompletten Anlagendokumentation; Kennzeichnung der Transponder, Schlüssel und Zylinder • Funktionen / Brandschutz/ Schallschutz / Sonstige Anforderungen gem. zu erstellender Türliste gem. Anforderungen • Schlüsselschrank, Größe entsprechend Schließanlage und Aufstellung Zylinder • für Schulbau geeignet • klassifiziert nach DIN EN 1303 und DIN 18252: Gebrauchsklasse 1, Dauerhaftigkeit 6, • Feuerwiderstand 1, Korrosionsbeständigkeit C, Verschlusssicherheit 6 • mechatronische /elektronischer Zylinder / Transponder für Eingangstüren, alle Innentüren außer Putzmittelräume • mechatronische /elektronischer Zylinder / Transponder für Aufzugssteuerung EG und OG • Stückzahl, Art und Länge vom AN in Zusammenarbeit mit beteiligten Firmen und unter Berücksichtigung der Beschläge in eigener Verantwortung zu ermitteln und zu überprüfen

Neben den aufgeführten Zylindern für alle Innen- und Außentüren sind folgende weitere Zylinder notwendig:

• Feuerwehrschlüsseldepot FSD = Schlüsseltresor BMA • Schlüssel für Feuerwehrbedien- und Informationssystem (FIBS) • Schlüsselschalter Lüftungssteuerung Dach-Oberlicht+Ausstieg 1 Stk. • Halbzylinder für Tresor (z.B. Kemper) • Medien- und Technikschränke • sonstige abschließbaren Bauelemente und Öffnungen • Schlüssel • Wendeschlüsselsystem • Schlüsseltresor PV-Anlage soweit erforderlich

4.1.22 Beschilderung

Türschilder Wechselrahmen DIN A5, Für Einleger im Format: 148 x 210 mm (H x B), bestehend aus einem umlaufend 5 mm aufgekanteten, federnden Edelstahl, mit PVC-Einleger und farbloser, reflexgeminderter Acrylglasabdeckung inkl. Montage

Angebotenes Fabrikat für Türschilder, Leitfabrikat: TWINsign 5 oder gleichwertig

Bietereintragung/Fabrikatsangabe erfolgt in separat auszufüllender Liste (siehe Anlagen

4.1.23 Außenanlagen

Die Außenanlagen werden bis zu den Außenwänden bzw. Fassadenrinnen und Abtrittrosten bauseits durch den GaLa- Bauer erstellt. Fassadenrinnen, Eingangspodeste mit Abtrittrosten und Türstelen sind durch den AN zu erstellen. Die Leistungsabgrenzung ist exemplarisch in den Leitdetails und den Grundrissen eingetragen.

Eingangsabtrittroste vor Eingängen und Nebeneingängen sind eingelassene, gegen Herausheben Seite 65 von 116

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gesicherte, rutschhemmende feuerverzinkte Roste -keine profilierten Roste- in Türbreite und mind. 2,00 m lang in Gehrichtung einzubauen. Oberflächen der Roste gemäß GUV / UK Nord. Die Eingangsabtrittroste sind an die Regenentwässerung des Gebäudes anzuschließen.

Unterlaufschutz Außentreppe mit Bänken, alternativ Pflanzgefäße durch GaLa-Bau unter den aufgehenden Treppenläufen, s. Ansichten Leitdetailplanung.

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Titel 05 KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen

5.1 Beschreibung Kostengruppe 400

5.1.1 Allgemein

Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen stellen eine funktionale Beschreibung der zu errichtenden Anlagen dar. Aus diesem Grunde sind Massen nicht ausgewiesen. Sollten im Einzelfall zu liefernde/leistende Mengen angegeben sein, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Anhaltswerte, die vom Bieter zur Angebotsabgabe und späteren Ausführung zu überprüfen sind.

Hierbei nicht aufgeführte Arbeiten, Ausführungsdetails, Konstruktionsbeschreibungen etc., die zur kompletten Herstellung des Bauwerks noch erforderlich werden, sind in den einzelnen Abschnitten zu berücksichtigen und einzukalkulieren.

Der AN verpflichtet sich zur Lieferung des betriebs- und funktionsbereiten Bauwerks bzw. der Anlagen, entsprechend dem beauftragten Bereich, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen.

Dabei werden in der Regel unverzichtbare Randbedingungen und Eigenschaften des Endproduktes, nicht jedoch alle erforderlichen Teilleistungen beschrieben. Diese sind vom AN einschließlich aller Risiken zu erfassen und zu kalkulieren.

Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes ausdrücklich, dass er alle für die Erreichung des erklärten Zieles notwendigen Leistungen gemäß den technischen Regeln und Vorgaben einkalkuliert hat. Dabei ist Voraussetzung, dass nur Lösungen zur Ausführung gelangen, welche den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die genormte Anforderung entspricht hierbei der Mindestanforderung.

Der Pauschalfestpreis umfasst alle zur betriebsfertigen und schlüsselfertigen Erstellung erforderlichen Leistungen, den Anschluss an sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen „im Gebäude und außerhalb des Gebäudes bis zum jeweiligen Übergabepunkt der Versorgungsträger“, inkl. Räumung, Schuttbeseitigung und Abfuhr, sowie der Baufeinreinigung.

Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Bestandteilen dieser Ausschreibung sowie den vom AN ergänzend, korrigierend, fortschreibend etc. zu berücksichtigenden Leistungsteilen, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt, zur Herbeiführung des geschuldeten Erfolges nach diesem Vertrag aber notwendig sind, also insbesondere auch:

Die Lieferung und Montage der betriebs- und funktionsbereiten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung einschl. sämtlicher Klein- und Befestigungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen, Unterlegscheiben, Dichtungen, Profile, Verfugungen, Stopfen, Anker, Dübel etc. einschl. deren Verarbeitung an Wänden, Fußböden und Decken des Bauwerkes. Bei Durchführungen durch Wände mit Brandschutzklassifizierung sind die Leitungsdurchführungen entsprechend den Klassifizierungen mit zugelassenen Bauteilen zu schotten.

Dabei sind vom AN alle erforderlichen Leistungen einschließlich aller Lieferungen zu erbringen.

Soweit Bauleistungen für den tatsächlichen Anschluss an Ver- und Entsorgungseinrichtungen nicht vom Auftragnehmer selbst auf dem Grundstück oder Fremdgrundstücken ausgeführt werden dürfen, werden die hierfür anfallenden Kosten der Versorgungsunternehmen vom Auftraggeber übernommen, die Koordination übernimmt der AN.

Insbesondere die folgenden Leistungen gehören zum geschuldeten Liefer- und Leistungsumfang des Bieters: Der AG hat einen Ausschreibungsplanungsstand inkl. Schemata, Entwürfe und ausführungsnahe Leit-Details erstellen lassen, um die gewünschten Leistungen zu definieren und die Massenermittlung vor Ort zu vereinfachen. Die so entstandenen Pläne enthalten einerseits eine Fülle von Festlegungen, sind andererseits jedoch keine Ausführungs- bzw. Montagezeichnungen. Die komplette Planung, ausgehend vom Ausschreibungsplanungsstand, incl. Ausführungsplanung und Werks- und Montagplanung ist vom AN zu erstellen und ist dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu übergeben.

Der AG stellt über die dieser Ausschreibung beigefügten Leistungen keine weiteren zur Verfügung.

Einwände gegen die übergebenen Unterlagen sowie gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der AN bei Angebotsabgabe schriftlich beim AG geltend zu machen. Der AN trägt in jedem Fall allein die Verantwortung für Seite 67 von 116

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volle Funktion in allen Teilen und haftet für eventuell auftretende Mängel und Schäden.

Die dem AN übergebenen Unterlagen werden vom AG nicht weiterbearbeitet. Alle für die Ausführung seiner Leistung noch erforderlichen Planungen und Unterlagen, Ergänzungen, Korrekturen und Weiterführungen sind Aufgabe des AN und mit dem Pauschalpreis abgegolten. Der AN übernimmt das gesamte Planungsrisiko, auch für die von ihm zu prüfenden Planunterlagen des AG.

Hieraus ergibt sich, dass Nachforderungen des AN ausschließlich durch Änderungswünsche des AG gegenüber den vorliegenden Unterlagen entstehen können, nicht jedoch aus notwendigen Ergänzungen.

Vor der Ausführung von zusätzlichen Leistungen ist ein schriftlicher Nachauftrag erforderlich, eine Bezahlung für die Leistungen ohne Auftrag erfolgt grundsätzlich nicht.

Der Bieter verschafft sich die zur vollständigen Kalkulation der vorliegenden Leistungsbeschreibung noch fehlenden Kenntnisse auf seine Kosten.

Die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung (einschließlich aller erforderlichen Anträge und Genehmigungsunterlagen) für die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung, MSR und Aufzug sowie aller weiteren sonstigen technischen Gewerke sind durch Fachingenieure zu erstellen. Diese Planungen werden zweifach bei dem AG und dessen beauftragten bzw. dem zuständigen Fachingenieur eingereicht.

Sämtliche Ausführungszeichnungen und zugehörige Berechnungen, etc., sowie die Montageplanungen sind der Projektleitung des Bauherrn bzw. den vom Bauherrn beauftragten Fachplanern, zur Einsicht und Zustimmung vorzulegen. (Prüflauf des AG beträgt 4 Wochen.) Danach werden die Planunterlagen zur Prüfung an den Bauherrn weiterverteilt. Dieser erhält ebenfalls 2 Kalenderwochen Prüfdauer. Eine förmliche Freigabe erfolgt nur in Hinsicht auf Übereinstimmung mit der Planung der vom Bauherrn beauftragten Fachplaner sowie auf Konformität mit der Baubeschreibung. Die voll umfängliche Verantwortlichkeit für diese Planung verbleibt beim AN.

Sämtliche Revisionspläne sind in DXF-/ DWG- Format und PDF-Format zu erstellen und 2-fach auf DVD und Stick sowie 1-fach als Papierpause dem AG zu liefern und zu übergeben, einschließlich aller vom AG direkt veranlassten Prüfungsunterlagen. Die Vorgaben des AG zur Gliederung, zum Inhalt (Schemata, Komponentenliste, Wartungsanweisungen, Protokolle von Messungen, Abnahmeprotokolle, etc.) und zum Layout der Revisionsunterlagen sind zu berücksichtigen. Siehe dazu

Spätestens 4 Wochen vor der Abnahme des Gebäudes oder der Einzelleistung sind dem Bauherrn die Wartungsverträge, auf Basis der AMEV für alle Anlagen vorzulegen. Die Kosten für die Wartungsverträge über eine Dauer von 4 Jahren, sind gewerkeweise im Angebot auszuweisen, jedoch in die Pauschale mit einzukalkulieren.

Die Unterlagen müssen vollständig zur Abnahme vorliegen.

Sämtliche Schulungen des AG, die zum Betreiben der durch den Auftragnehmer eingebauten Anlagen (z.B. Elektro, Heizung, Lüftung, MSR, GLT, etc.) notwendig sind, erfolgen auf Kosten des AN. Der AN verpflichtet sich, während der Montage und der Testbetriebsläufe das Wartungs- und Bedienungspersonal des AG ohne besondere Vergütung ausreichend zu unterweisen. Spätestens 30 Tage vor der Einweisung des Bedienungspersonals und ohne besondere Vergütung liefert der AN zur Vorbereitung der Schulung ausführliche Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Funktions- und Betriebsbeschreibungen für alle Geräte und Anlagenteile, sowie Fließ- und Regelschemata, in zweifacher Ausfertigung zusätzlich zu der abschließenden Dokumentation.

Über die Einweisung ist vom AN ein schriftliches Protokoll anzufertigen, welches bei der Abnahme 1-fach zu übergeben ist. Das Protokoll muss vom eingewiesenen Wartungs- und Bedienungspersonal sowie dem AG gegengezeichnet werden. Abnahmen finden erst nach den durchgeführten Schulungen statt. Generell sind auch Nachschulungen zur Klärung von Rückfragen des Bedienpersonals vorzunehmen. Mit der Beantragung der Abnahme wird die Abgabe von Ersatzteillisten gefordert. Werden Ersatzteillisten nicht rechtzeitig eingereicht, so findet die Abnahme nicht statt.

Leistungen, die zur schlüssel- und betriebsfertigen Errichtung des Bauvorhabens nach dem neusten Stand der Technik gehören, auch wenn sie in der Projekt- und Baubeschreibung und in den bei Vertragsabschluss vorliegenden Plänen nicht ausdrücklich genannt sind, sind im Rahmen des Pauschalfestpreises zu erbringen und müssen dem Stand der Technik und der übrigen Ausführung entsprechen.

Zu befolgen sind die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN- Normen und DIN-EN- Normen, VDI-, und VDE- Richtlinien, Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrenstoffverordnung, usw.), wobei jeweils die genormte Anforderung der Mindestanforderung entspricht. Seite 68 von 116

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Weiterhin sind alle gültigen, einschlägigen, technischen und rechtlichen Regelwerke, Richtlinien und Fachvorschriften, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu beachten.

Soweit neben der Baugenehmigung weitere behördliche oder private Abnahmen erforderlich sind, sind diese Genehmigungen und/oder Abnahmen sowie die Funktionsprüfungen vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen und dem AG vor der Endabnahme vorzulegen bzw. zu übergeben.

Die behördlichen Gebühren zahlt der Auftragnehmer. Die Abnahmen erfolgen durch einen für das Gewerk öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, inkl. des Abnahmeprotokolls in 3-facher Ausfertigung, die Kosten trägt der Auftragnehmer. Als Gutachter / Sachverständige sind Prüfsachverständige gefordert, wenn diese nach der SBauVO gefordert sind. Ansonsten sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter zugelassen.

Nebenleistungen entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen „in ihrer neusten Fassung“ gehören zur Leistungserbringung des AN. Sämtliche Schutz-, Arbeits- und Absturzausrüstungen und -geländer sind im Sinne der Unfallverhütung der entsprechenden Vorschriften vorzuhalten.

Baustelleneinrichtung mit An- und Abfahrten der Monteure, Aufstellen und Einrichten von Material- und Unterkunftscontainern, Fracht und Anfuhr der aufgeführten Materialien und Werkzeuge frei Baustelle sowie Rücktransport der Werkzeuge und Restmaterials ist Leistungsumfang des Auftragnehmers.

Medien (Elektro, Wasser, Abwasser) sind im Leistungsumfang vom AN enthalten inkl. aller Anschlüsse. Während der Bauzeit ist durch den AN für Bauwasser, -abwasser, Sanitäreinrichtungen, Bauheizung, Baustellenbeleuchtung, Baustrom etc. zu sorgen, welche im Anschluss zurückzubauen sind. Die Anschlüsse für die Medien des Bauwassers und Baustroms sollen separat erstellt werden und über eine separate Zählung erfolgen.

In der Leistungsbeschreibung oder in den weitergehenden Unterlagen sind zum Teil vom AG spezielle Vorgaben für Materialien oder Ausführungen gemacht worden. Dem AN obliegt in jedem Einzelfall die Prüfpflicht, ob diese Vorgaben allen Anforderungen gerecht werden, die an das Bauwerk zu stellen sind. Der AN muss in jedem Fall die technisch richtige bzw. den maßgebenden Vorschriften entsprechende Lösung kalkulieren und diese im Anschreiben zum Angebot darlegen. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.

Den dargestellten und beschriebenen Dimensionen liegen überschlägige Berechnungen und Auslegungen passend zu den gewählten Systemen des AG zugrunde. Die Prüfung im Rahmen der vorgeschlagenen Systeme ist Sache des Bieters.

Es bleibt dem Bieter freigestellt, Alternativlösungen zu den vorgeschlagenen Systemen/Fabrikaten anzubieten, die technisch und konstruktiv mindestens gleichwertig sowie wirtschaftlich sind.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist grundsätzlich vom Bieter zu führen. Der Bieter hat die Konstruktionsvorschläge zu beschreiben und durch Zeichnungen umfassend zu erläutern, Umplanungsleistungen trägt der AN. Alternativen sind nur nach Bemusterung und schriftlicher Genehmigung durch den AG zulässig.

Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile mit Typenzulassung verwendet werden. Falls für besondere Konstruktionen keine Zulassung vorliegt, so ist ein Einzelnachweis mit Prüfung sowie eine bauaufsichtliche Zulassung vorzulegen. Die Kosten für die Einzelnachweise trägt der Auftragnehmer.

Für sämtliche Baustoffe und Bauelemente an und im Gebäude, auch wenn diese nicht sichtbar eingebaut werden, ist eine Bemusterung durchzuführen. Der Auftragnehmer erstellt innerhalb von 6 Wochen nach Beauftragung eine Bemusterungsliste, aus der Art, Umfang und Termin der Bemusterung hervorgehen und legt diese zur Genehmigung der Projektleitung vor. Zu jedem Muster können gleichwertige, gleich geeignete und mehrkostenfreie Alternativen vorgestellt werden. Die Bemusterung ist rechtzeitig zum Bauablauf, unter Berücksichtigung aller Lieferfristen vom Auftragnehmer vorzubereiten und durchzuführen und auf einem Systemblatt genehmigen zu lassen.

Zusätzlich zu den im GU-Vertrag vereinbarten Bemusterungen sind alle Bauteile mit sichtbaren Oberflächen zu bemustern. Wird nach der Bemusterung die Leistung als vertragswidrig erkannt, kann der AN sich auf die Bemusterung nicht berufen.

Die Einbringung von Anlagenteilen, Kanälen, Rohrleitungen erfolgt durch den AN. Die Kosten hierfür sowie die Transportwegeversicherung sind vom Bieter einzurechnen. Die Größe von Anlagenteilen ist den Transportöffnungen anzupassen.

Der AN hat sich vor der Bestellung der Bauteile von Abmessungen der Transportwege zu informieren. Seite 69 von 116

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Für die Durchführung der Arbeiten stehen bauseits keine Gerüste und Krane zur Verfügung und sind vom Auftragnehmer nach Notwendigkeit und Ermessen zu erbringen und im Angebot enthalten. Insbesondere ist die Montagehöhe aller Installationen im Bereich von bis zu 6m zu beachten. Die notwendigen Gerüste und Bühnen für die Montage inkl. evtl. notwendigem mehrfachem Auf- und Abbau sind Bestandteil des Lieferumfangs.

Neben den internen Baubesprechungen des GU-Baus/TGA/Außenanlagen finden in regelmäßigen Abständen (wöchentliche oder 14 tägig) Besprechungen unter Leitung der AN statt. An diesen Besprechungen hat der AN mit Kompetenten und deutschsprachigem Personal teilzunehmen. Der AG oder dessen Erfüllungsgehilfen werden an diesen Besprechungen teilnehmen. Die Besprechungen sind vom AN zu protokollieren und vom AG freigeben zu lassen.

Der AN hat bei Auftragserteilung einen verantwortlichen und bevollmächtigten Fachbauleiter und Koordinator zu benennen. Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der AG jedoch die Ablösung des Aufsichtspersonals verlangen. Grundsätzlich hat der AN nur Leitungspersonal auf die Baustelle zu entsenden, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Dies gilt auch für die Nachunternehmer des AN.

Es ist sicherzustellen, dass serienmäßige Bauteile/Anlagenteile Verwendung finden, für die in einem Betriebszeitraum, welcher der Lebensdauer nach gültigen Normen und Richtlinien entsprechen und Ersatzteile kurzfristig lieferbar sind. Die Lebensdauer der Ersatzteile und die üblichen Lieferfristen sind zu benennen.

Für den Einbau, das Einbringen, die Wartung, die Auswechselung und die Reparatur der Anlagen und Anlagenteile sind ausreichend dimensionierte Montage- bzw. Revisionsöffnungen und Gänge vorzusehen.

Die Mindestgröße und die Lage dieser Einbringöffnungen und Gänge müssen vom Auftragnehmer angegeben und mit den anderen am Bauwerk Beteiligten abgestimmt werden. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, dass seine diesbezüglichen Angaben verarbeitet werden.

Alle notwendigen Durchbrüche sind vom AN zu planen und herzustellen. Dazu ist eine zeitnahe Planung und Abstimmung der Durchbrüche mit dem zuständigen Statiker durchzuführen.

Generell sind sämtliche Durchführungen als Einlegearbeiten auszuführen, nachträglich eingebrachte Durchbrüche oder Kernbohrungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, nachdem sie vom zuständigen Statiker genehmigt wurden.

Alle Durchbrüche sind erst nach Freigabe durch die Prüfstatik auszuführen.

Bei der Verlegung von Rohrleitungen, Kanälen, Kabelrinnen usw. muss sichergestellt sein, dass unter Berücksichtigung der nach unten ausladenden Einbauteilen und Aufhängungen eine Mindestdurchgangshöhe gemäß Ausschreibungsplanung, sofern durch Zwischendecken etc. nicht größere Mindesthöhen erforderlich sind. Zur Aufhängung und Befestigung der Anlagenteile, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken, sind stabile Konstruktionen aus Profileisten und Rundeisenstangen, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen. Lochbänder dürfen nicht verwendet werden.

In den senkrechten Rohrschächten, vorzugsweise im EG, sind Festpunkte zur Lastaufnahme in entsprechender Zahl mittels Stahlkonstruktionen einzubauen.

Die Befestigung von Anlagenteilen an Rohbauelementen (Stahlbetondecken, Fußböden, Wänden usw.) darf nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln erfolgen. Zulassungsbescheinigungen über die für die Montage vorgesehenen Dübel sind unaufgefordert vor Montagebeginn vorzulegen. Die Befestigung hat sämtliche Schellen und Schienen, Traversen und sämtliches Zubehörmaterial zu enthalten. Es dürfen nur zugelassene Befestigungskomponenten verwendet werden. Für die Befestigungstechnik sind die Systeme Sikla, Müpro oder gleichwertig zu wählen. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen gleich welcher Art dürfen nicht eingeschossen werden. Die Verwendung von Gips oder PU-Schaum zur Befestigung von Halterungen in Decken, Wänden, Unterzügen oder Stützen ist untersagt.

Alle Grundrahmen und Bodenkonsolen sind aus feuerverzinktem Material herzustellen. Alle notwendigen Befestigungen sind anteilig in die Pauschalen und Einheitspreise einzurechnen. Notwendige statische Nachweise sind ebenfalls in den Preisen enthalten.

Rohr- bzw. Kanalöffnungen sind vor und während der Montagezeit sorgfältig zu verschließen (Stopfen, Folie).

Der Auftragnehmer muss alle von ihm verlegten Rohrleitungen, Kanäle, Kabeltrassen, Armaturen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor Anbringen von Dämmmaterial oder Verkleidung, gründlich vom Bauschmutz (notfalls mehrfach) reinigen. Seite 70 von 116

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Später verdeckt liegende Rohrleitungen, Kanäle, Kabelpritschen usw. sind offen zu halten, bis die entsprechenden technischen Prüfungen und Freigaben für nachstehende Gewerke Dritter erfolgt ist. Ausnahmen sind nur mit Einwilligung des AG möglich.

Durchdringungen von Wänden durch Kanäle und Rohre sind grundsätzlich mit Hülsrohren herzustellen, ggf. sind Kanäle bei Wänden ohne Brandschutzanforderungen mit einer beständigen Ummantelung zum Schutz gegen Mörtelfraß auszuführen. Außerdem sind die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes einzuhalten. Bei brandschutztechnisch qualifizierten Wänden sind die geltenden Richtlinien einzuhalten.

Durchdringungen der Außenwände im Erdreich sind mit Dichtungseinsätzen vorzunehmen. Diese sind Bestandteil des Angebotes. Weiterhin sind alle Anlagenteile nach der Montage durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzung, Beschädigung und Witterungseinflüssen wirkungsvoll zu schützen. Eine Vergütung für diese Schutzmaßnahmen erfolgt nicht. Zum Abschluss der Montagearbeiten vor der Abnahme der Anlagen durch den AG, hat eine Feinreinigung aller Anlagenteile stattzufinden.

Alle Anlagenteile, die Brandabschnitte durchqueren, sind mit geeigneten, bauaufsichtlich zugelassenen und mit Prüfzeugnis versehenen Einbauteilen zu versehen.

Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Schall- und Wärmeschutzanforderungen, zu versehen.

Zur Schalldämmung der Anlagen sind alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen (z.B. Einbau von Schalldämpfern usw.).

Bei der Montage der Leitungen ist auf größtmögliche Minderung der Strömungsgeräusche zu achten.

Zur Vermeidung der Geräuschübertragung sind die Isolierungsarbeiten mit größter Sorgfalt durchzuführen. Der AN hat, spätestens bis zur behördlichen Gebrauchsabnahme, alle abnahmerelevanten bzw. nach Vorgaben des AG geforderten Beschilderungen vorzunehmen.

Für die gesamte Technik sind einheitliche abgestimmte Bezeichnungen und Nummerierungen der Anlagenteile zu wählen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein jedes Anlagenteil in allen Unterlagen mit der gleichen Bezeichnung gekennzeichnet ist.

In allen Bereichen sind dauerhaft klebende oder anders dauerhaft befestigte, mit der entsprechenden Medienbeschriftung und Fließrichtungsangabe in regelmäßigen Abständen, Bezeichnungsschilder anzubringen.

Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, dass eine gute Zugänglichkeit zu den zu bedienenden Anlagenteilen, eine leichte und gefahrlose Bedienbarkeit sowie gute Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist.

Alle für die Inbetriebnahme, die Druckprobe, den Testbetrieb und die Einregulierung notwendigen Stoffe und Leistungen gehören zum Leistungsumfang des AN, auch die zur Einregulierung der Anlagen der Nebengewerke notwendigen Stoffe und Leistungen. Dazu gehören auch Stromkosten.

Druckproben sind grundsätzlich zu protokollieren. Vor Beginn der Druckprobe ist der AG zu informieren, so dass dieser oder dessen Erfüllungsgehilfen an der Druckprobe teilnehmen kann. Rohrleitungen und Stränge, die bauseits verschlossen werden, müssen vor diesem Verschluss einer Druckprobe unterzogen werden.

Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Anlagenteile innen und außen von Schmutz und Ablagerungen zu reinigen. Die Inbetriebnahme hat für den AG kostenlos zu erfolgen. Die Inbetriebnahme ist mit Anlagen, die dem Zustand des geplanten Betriebes entsprechen, durchzuführen bzw. zu simulieren. Bei der Inbetriebnahme sind Leistungsmessungen durchzuführen.

Die während der Inbetriebnahme benutzten Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Filter in den Geräten, sind nach Abschluss der Inbetriebnahmearbeiten nachweislich und kostenfrei gegen neue auszuwechseln. Diese Leistung gehört zum Leistungsumfang des AN. In den Technik-Zentralen, sowie Stark- und Schwachstromräumen hat der AN eine aufgezogene und gegen Feuchtigkeit und Beschädigung geschützte Schemazeichnung der Gesamtlage und der Zentrale in laminierter Ausführung aufzuhängen.

An jeder Anlage und allen Verteilern sind Schemata anzubringen als Verfahrensfließbild oder dgl., mit Beschreibung der (MSR-) Funktionen einschl. der technischen Hauptdaten. Die Darstellung muss den einschlägigen DIN-Normen entsprechen, farbig angelegt, staubdicht in PVC-Folie eingeschweißt oder unter Glas in der jeweiligen Zentrale Seite 71 von 116

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aufgehängt werden.

Sollte die Baugenehmigung höhere Anforderungen stellen, haben diese Vorrang.

Werden während des Erstbezuges wegen besonderer Ausstattung oder Raumteilung Nachregulierungsarbeiten erforderlich, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht bekannt bzw. erkennbar waren, so sind diese auch nach der förmlichen Abnahme der Gesamtinstallation für den Auftraggeber kostenlos durchzuführen.

Technische Hinweise

Die Ermittlung von Mengen und Massen ist vom Bieter eigenverantwortlich durchzuführen. Mehr- und Mindermassen sowie sonstige Mehr- und Minderleistungen, die ohne nachträgliche Leistungsänderungen anfallen, führen in keinem Fall zu einer Änderung des Vertragspreises.

Es erfolgt eine Pauschalierung. Ein Aufmaß und eine Abrechnung nach Einheitspreisen finden nicht statt. Die anzugebenden Einheitspreise (EP) dienen zur Abrechnung des vom Auftraggeber vorzugebendem Mehr- oder Minderaufwand infolge von Zusatz- oder Minderleistungen gegenüber dem in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Planungsstand.

Mit den Einheitspreisen ist auch die gesamte zusätzliche Planungsleistung nach HOAI bei Nachbeauftragungen, sowie der GU- Zuschlag abgegolten, weiterhin alle Kosten für Baustelleneinrichtung und Montagehilfsmittel.

Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, durch seinen Fachplaner die Anträge für die jeweiligen EVU’ s, zum Beispiel Kanal, Strom, Wasser, Außenbeleuchtung, etc. im Rahmen seiner Fachplanung zu erstellen und einzureichen, sofern nicht bereits erfolgt. Die anfallenden Gebühren der Versorger trägt der Bauherr. Die Koordinierung der jeweiligen Versorgungsunternehmen ist vom Unternehmer eigenverantwortlich vorzunehmen.

Technische Installationen sind grundsätzlich mit einem Potentialausgleich nach DIN VDE 100 zu errichten.

Die Verwendung von Materialien, die Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sowie Schädigungen der Umwelt bedingen, ist gemäß Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrenverordnung) vom 26. November 2010 in der geänderten Fassung vom 01.10.2021 (BGBL. I, S. 3115) untersagt. § 9 der Gefahrenstoffverordnung ist zu beachten.

Es wird insbesondere auf das Verwendungsverbot von asbesthaltigen Stoffen, von formaldehydhaltigen Holzwerkstoffen mit einer Ausgleichskonzentration von 0,1 ml/cbm, von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln mit einem Massengehalt von mehr als 0,2% Formaldehyd sowie Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen gemäß § 9, Abs. 6 verwiesen.

Es wird empfohlen Materialien zu verwenden, die mit dem Umweltschutzengel des Bundesgesundheitsamtes ausgestattet sind. Diese Empfehlung bezieht sich auf sämtliche Materialien, die mit dem Bau des Objektes gekoppelt und die mit der Auszeichnung des BGA erhältlich sind (Holzmaterialien, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Dämmplatten, Teppiche, Tapeten, Heizungsanlagen, Fenster etc.).

Die Verwendung von Tropenholz ist untersagt.

Die Verwendung von FCKW-haltigen Mitteln beim Bau ist untersagt.

Die Verwendung von PCB-, PCT- und VC-haltigen Erzeugnissen und Materialien ist gemäß der Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid (PCB-, PCT- und VC- Verbotsordnung) vom 18.07.1989 (BGBL. I, S. 1482) untersagt.

Leistungsgrenzen zum AG und dessen Anlagen

Versorger: Alle Versorgungsleitungen sind durch den AN zu beantragen, zu verlegen und anzuschließen. Die Spezifikationen sind in den einzelnen Gewerken ausgewiesen. Die Kosten für den Anschluss trägt der AG, die der Verlegung der AN.

Weitere Leistungsgrenzen und Schnittstellen bzw. die Schnittstellen im Einzelnen sind der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Gewerk zu entnehmen.

Allgemeines Alle Durchbrüche für wasser- oder luftführenden Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung, sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.

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Für Sanitärtechnik einschl. techn. Anlagen:

Druckproben, hydraulischer Abgleich, Spülen/Dichtheitsprüfung von Rohrnetzen und Schächten, Kamerabefahrung des verlegten Grundleitungsnetztes innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Vermessung der Schächte und außenliegenden Leitungen, Spülung des Trinkwassernetzes und die Trinkwasseranalyse, einschließlich aller anfallenden Gebühren der Analyse. Es ist eine Probe mit Analyse am Anschlusspunkt der Bestandstrinkwasseranlage vor Baubeginn zu entnehmen.

Für Heizungstechnik:

Druckproben, das Füllen der Anlage mit aufbereitetem Wasser, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, Vermessung der außenliegenden Leitungen.

Für Lüftungstechnik:

Luftmengenmessungen, Einregulierung der Anlage, Abnahme der Lüftungsanlage durch Sachverständigenprüfung bzgl. der Belange des Brandschutzes, Abnahme gemäß TechPrüfVO. Vorabstimmung der Planung, Organisation, Durchführung, ggf. Nachkontrolle, Dokumentation einschließlich aller anfallenden Kosten für die Abnahme. Die Leistungen einschließlich aller anfallenden Kosten, auch für die Sachverständigenabnahmen, sind durch AN zu erbringen.

5.1.2 KG 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

5.1.2.1 Abwasseranlagen

Die Entwässerung der sanitären Objekte erfolgt über Fall-, Sammel- und Anschlussleitungen. Sammelleitungen sind, bei langem horizontalem Verzug an geeigneten, gut zugänglichen Stellen mit Reinigungsöffnungen auszurüsten und, falls erforderlich, zu Belüften. Als Rohrmaterial ist für die Fall- und Sammelleitungen wie für die Objektanschlüsse schallgedämmtes Kunststoffrohr einzusetzen. Die Abflussrohrleitungen sind gegen Übertragung von Körperschall auf geeignete Weise zu isolieren und zu befestigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Decken und Bodendurchführungen aus Brandschutzgründen grundsätzlich mit - dem eingesetzten System geeignete und- zugelassene Brandschutzmanschetten zu erfolgen hat. Die Brandschutzanforderungen sind zu beachten (bei Einbau in die Geschossdecken) und zu erfüllen. Die notwendigen Kernbohrungen werden durch den GU erstellt und qualifiziert, brandschutztechnisch verschlossen. An den Übergabestellen von Fall- in Grundleitungen sind Reinigungsöffnungen vorgesehen. Als Installationsmaterial für den Küchenstrang ist ein Installationsmaterial zu wählen, das für fetthaltige Abwässer geeignet ist. Der genaue Anschlusspunkt der Küche ist rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.

Die Abwasserinstallation ist gemäß den Plänen und Schemen auszuführen. Außerdem sind für sämtliche, in den Plänen eingetragene sanitäre Einrichtungen, Anschlüsse herzurichten. Die gesamte Abwasserinstallation ist, entsprechend der DIN 1986 Teil 100 bzw. gemäß DIN EN 1610 sowie gemäß den anerkannten Regeln der Technik, auf Dichtheit zu prüfen. Die Abwasserbe- und Entlüftung der Hauptfallleitungen ist entsprechend der gültigen Normen und der anerkannten Regel der Technik über Dach zu führen und herzustellen. Für die Küchenabwässer ist eine separate Entlüftung der Leitungen vorzusehen. Die Grundleitungen inkl. aller benötigten Bauteile für eine fachgerechte Abwasserführung sind mittels KG2000 Rohren herzustellen. Hierbei ist die getrennte Abwasserführung im Trennsystem bis zur Übergabestelle zum Außenanlagenbauer zu berücksichtigen. Die Schnittstelle beträgt bis zu 2m von der Gebäudekante in den Außenbereich hinein, welche noch von der Sanitärfirma erstellt werden muss. Höhenlange der Grundleitungen sind im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Errichter/Planer der Grundleitungen abzustimmen, da diese im Zuge der Baufeldvorbereitung umverlegt werden. Es ist eine Dichtheitsprüfung vom Abwassersystem durchzuführen und zu dokumentieren.

Die auf dem Dach des Gebäudes anfallenden Niederschlagswasser werden über außenliegenden Regenfallleitungen in die Grundleitungen abgeführt. Schnittstellen sind dabei die Übergabepunkte von Fallleitung zur Grundleitung. Fallleitungen sind mit dabei mit einer Revisionsöffnung vor dem Übergang ins Erdreich auszustatten. Es ist eine Dichtheitsprüfung vom Abwassersystem durchzuführen und zu dokumentieren.

Sämtliche Bodeneinläufe und Rinnen sind vom Gewerk Sanitärtechnik zu liefern und ggf. dem Rohbauer für den Einbau zu übergeben, bzw. das Aufsatzstück, passend zur Fußbodenbeschichtung auf die endgültige Fußbodenhöhe zu setzen. Im Küchenbereich sind diese aus Edelstahl, revisionierbar, fugenfrei und Küchengeeignet herzustellen. Seite 73 von 116

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Außer im Hausanschlussraum sind sämtliche Leitung in vorgesehenen Schächten Zwischen- und Vorwänden zu installieren. Im HA-Raum erfolgt die Leitungsverlegung als Aufputz-Installation.

Unter Anlehnung an die Berechnungsvorgaben für Schulen wurde als Summen- bzw. Spitzendurchflüsse ermittelt:

  • Abfluss Schmutzwasser: DU= 63,10 l/s; Qtot= 5,57 l/s

  • fetthaltige Abwässer: DU= 16,8 l/s; Qtot= 2,87 l/s

Für die Abwässer aus der Küche ist ein erdverbauter Fettabscheider vorzusehen. Nenngröße 5,5. Alle Leitungen bis zum Fettabscheider müssen für fetthaltige Abwasser geeignet sein. Grundleitungen zum Fettabscheider sind mit 2% Gefällte auszuführen. Ein Probeentnahmeschacht ist ebenfalls in der Grundleitung hinter dem Fettabscheider vorzusehen. Die Anforderungen aus der DIN EN 1825-1&2 sind zu beachten. Es ist eine Dichtheitsprüfung vom Abwassersystem sowie der Fettabscheideranlage durchzuführen und zu dokumentieren. Die Belüftung einer möglichen Abwasserhebeanlage im Fettabscheider ist separat zum Abwassersystem über Dach auszuführen. Eine Störmeldung ist auf die GA aufzuschalten.

5.1.2.2 Wasseranlagen

Die Trinkwasserinstallationsrohre sowie sämtliche Bauteile müssen bis zum Einbau vor Verunreinigungen geschützt werden, die Öffnungen sind bis zum Einbau verschlossen zu halten. Sämtliche in den Plänen und Schemen dargestellten sanitären Einrichtungen sowie alle beschriebenen Trinkwasserverbraucher sind mit Trinkwasser zu versorgen. Die Leistung Sanitärtechnik beginnt mit dem Hauswasseranschluss im Hausanschlussraum. Die Trinkwasserversorgung ist wie folgt anzubieten: mit Form- und Verbindungsstücken, mit Absperrventilen. mit Prüfzeichen, für Trinkwasser, vor und nach dem Wasserzähler, mit DIN-DVGW/DVGW-Registrierung, mit beglaubigtem Wasserzähler Q3 = 2,5 m³/h als Flügelradzähler. Der Wasserzähler ist als M-Buszähler auszuführen. Mit Spülventilen je Etagenstrang gem. Strangschema Trinkwasser. Erdverlegte Leitungen in PE-HD. Sonstige Leitungen in Edelstahl. Die M-Bus Schnittstelle des Wasserzählers ist auf eine Klemmleiste aufzulegen, so dass der AG zu einem späteren Zeitpunkt die Daten abholen kann. Sämtliche Wasserzähler sind mit einer M-Bus Schnittstelle auszurüsten und Aufschaltung auf die GA

Alle Verbraucher der Küche sind über einen separaten Trinkwasserzähler unterzuzählen.

Als Trinkwasser-Spitzendurchfluss nach DIN 1988 - 300 unter Anlehnung an die Berechnungsvorgaben für Schulen wurde ermittelt:

  • Spitzendurchfluss VS = 1,46 l/s
  • Mindestversorgungsdruck 4bar

Hauswasseranschluss Der Hauswasseranschluss besteht mindestens aus Hauptabsperreinrichtung, Druckminderer mit automatischem Rückspülfilter (Filterqualität 80 - 120 Mikrometer), Rückflussverhinderer und abflammbarer Trinkwasser- Beprobung-Entnahmestelle (Probeentnahmehahn). Die Hausanschlussstrecke ist im Hausanschlussraum im EG des Klassenhauses zu installieren. Die neue Leitung ist zu zählen.

Hygienespülungen Nach TrinkwV und VDI 6023 hat der verantwortliche Betreiber die Risiken, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation resultieren können, unter besonderer Berücksichtigung seiner Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflicht auszuschließen. Nach der Inbetriebnahme ist durch den Auftragnehmer bis zur Übergabe sicherzustellen, dass an allen Entnahmestellen regelmäßig Trinkwasser entnommen wird und keine Stagnation des Wassers entsteht. Unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Betriebes erfolgt eine automatisierte Hygienespülung über eine automatische Spülarmatur nach dem letzten Verbraucher je WC-Kern. Das Trinkwassernetz wird durchgeschliffen. Die Auslegung der Hygienespülung und die Wahl der Spüldauer sind vom Auftragnehmer rechnerisch nachzuweisen. Die Auslösung und Auswertung der Spülvorgänge ist zu protokollieren, um im Bedarfsfall nachzuweisen, dass gespült wurde.

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Die Spülarmaturen sind vorzugsweise in den Spülkästen der WCs zu intergieren. Eine Störmeldung ist vorzusehen.

Warmwasserversorgung Die Warmwasserversorgung einzelner Verbraucher wird mit Durchlauferhitzer sichergestellt. Alle Durchlauferhitzer sind als elektronisch geregelte Durchlauferhitzer mit einstell- und ablesbarem Temperatursollwert sowie passender Armatur einzubauen. Für ausgewählte Waschtische in Sanitärbereichen werden DLE mit mind. 3,5 kW installiert. In der Küche sind DLE mit 11kW (jeweils 2 Spül-/Handwaschbecken zusammengefasst) vorgesehen. Die Dusche erhält einen DLE mit 27kW elektrischem Anschluss. Durchlauferhitzer über 20kW elektrische Leistung müssen eine Modbus RTU Schnittstelle und auf die GA aufgeschaltet werden.

Die Handwaschbecken der Mädchen- und Jungen sowie der Lehrer-WCs im EG und OG sind lediglich mit Kaltwasseranschlüssen und Selbstschluss-Druckknopfentnahmearmaturen auszustatten. Ebenso erhalten die Putzmittelräume nur einen Kaltwasseranschluss.

Armaturen Als Sanitärarmaturen sind aus Gründen der Korrosionssicherheit Rotgussarmaturen mit DIN-DVGW Prüfzeichen einzusetzen. Sämtliche in den Plänen und Schemen dargestellten sanitären Einrichtungen sowie alle beschriebenen Trinkwasserverbraucher sind mit Trinkwasser zu versorgen. Alle WC-Bereiche sowie Küchen- und Dusch-/Waschtischbereiche müssen mittels Unterputzventilen/Strömungsteilern aus Rotguss mit Fertigset abgesperrt werden können. Als Armatur sind Selbstschlussarmaturen zu wählen. Armaturen mit festeingestellter Fließdauer (max. 12 Sekunden) ist dabei der Vorzug zu geben. Der Selbstschluss hat auch bei dauerhaft gedrückter Betätigung zu erfolgen.

Die Zuleitung soll durch ein verchromtes Eckventil 1/2“ absperrbar sein, und mit verdeckter Kappe sowie verchromtem Kupferrohr ausgeführt werden. Der Ablauf soll verchromt, ohne Stopfen, mit messingverchromten Röhrengeruchverschluss 1 1/4" ausgeführt werden.

Trinkwasserrohrleitungen Verteil- und Steigleitungen, Verteilungsleitungen und Anschlussleitungen in den Sanitärräumen aus Edelstahl 1.4401. Alle Trinkwasser- Bauteile müssen ein DIN- DVGW Prüfzeichen besitzen. Aufhängungen und Befestigungen sind verzinkt auszuführen. In den senkrechten Rohrschächten sind Festpunkte zur Lastaufnahme in entsprechender Zahl mittels Stahlkonstruktionen einzubauen. Die Befestigung hat sämtliche Schellen und Schienen, Traversen und sämtliches Zubehörmaterial zu enthalten. Es dürfen nur zugelassene Befestigungskomponenten entsprechend dem Einsatzzweck verwendet werden. Die Schellen müssen den Anforderungen der DIN 4109 entsprechen.

Sämtliche Rohrleitungen sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 806-2, DIN 1988-200, der Trinkwasserverordnung und dem Gebäudeenergiegesetz zu dämmen. Als Dämmmaterial für die Trinkwasserleitungen kommen aluminiumkaschierte Mineralfaserschalen A1 zum Einsatz. Die Kaltwasserleitungen werden generell mit 100% gegen unzulässige Erwärmung gedämmt. Im Hausanschlussraum erfolgt in sichtbaren Bereichen eine Ummantelung mit Kunststofffolie aus PE oder Blech bis 2m Raumhöhe. Alle Armaturen erhalten Fertigdämmkappen aus expandiertem Polypropylen.

Sanitäre Einrichtung und Ausstattung Sanitäre Einrichtungen richten sich in Anzahl und Lage nach den vorliegenden Grundrissen und der Raumtypenliste. Die Sanitärkeramik ist in der Farbe Weiß anzubieten. Sollte der Bieter abweichend von der Planungsgrundlage sanitäre Einrichtungen und Ausstattungen anbieten, müssen diese bemustert werden. In dem Falle, dass die sanitären Einrichtungen und Ausstattungen vom Auftraggeber nicht akzeptiert werden, ist die „Planungsgrundlage“ zu den vom AN angegebenen Einheitspreisen zu liefern und zu montieren. Es sind grundsätzlich nur solche Artikel anzubieten, für die der Hersteller für 10 Jahre Ersatzteilgarantie gibt. Diese Herstellerbestätigung ist beizubringen.

Bodenabläufe Technik-, Putzmittelräume und die barrierefreien WC´s sowie weitere im Plan berücksichtigten Räume erhalten jeweils einen Bodenablauf. Im Bereich des Urinals wird ebenfalls ein Bodenablauf eingesetzt. Auf das Austrocknen der Bodenabläufe ist zu achten. Ein seitlicher Zulauf des Waschtisches oder Ausgussbecken ist vorzusehen.

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WC-Lehrer und Küche Sanitärkeramik als wandhängendes Tiefspül-WC, weiß mit WC-Sitz, mit Deckel (Absenkautomatik), mit durchgehender Edelstahlscharnierwelle, mit Unterputzspülkasten max. 9,5 Liter, Drückerplatte Kunststoff mit Groß und Kleinmengen Spül-Stopptaste, mit Installationselement, mit Anschluss- und Schallschutzset.

WC-Schüler Sanitärkeramik als wandhängendes Tiefspül-WC, weiß mit WC-Sitz, kein Deckel, mit durchgehender Edelstahlscharnierwelle, mit Unterputzspülkasten max. 9,5 Liter, Drückerplatte Kunststoff mit Groß und Kleinmengen Spül-Stopptaste, mit Installationselement, mit Anschluss- und Schallschutzset. Drückerarmaturen beim WC sind Vandalismus sicher (Edelstahl) auszuführen und müssen fest verschraubt werden können.

Urinal Sanitärkeramik als Urinalbecken, Weiß, Druckspüler mit Drückerplatte in Kunststoff, mit Fertigset, mit Installationselement, mit Einlegegitter im Ablaufbereich gegen Fremdkörper.

Waschbecken Sanitärkeramik als Waschbecken unterbaufähig, Weiß, mit Selbstschluss-Druckknopfentnahmearmaturen und Strahlregler, Heißwassersperre, mit verchromtem Ablauf- Schaftventil und verchromtem Röhrensiphon, mit Eckventilen, mit Trink- und Abwasseranschlüssen, mit Installationselement.

Dusche Brausewanne aus Stahl 3,5 mm, Farbe weiß emailliert, mit Ablaufventil 1 1/2", Handbrause, Geruchsverschluß 1 1/2" x 50, AP-Thermostat-Misch-batterie 1/2", Brausestange: 1.100 mm, Brauseschlauch: 1.500 mm, Inkl. passender Duschabtrennung für Brausewanne Höhe mind. 2m, Rahmen aus Aluminiumprofilen eloxiert, Scheiben aus Sicherheitsglas

Trinkwasserspenderanschlüsse Trinkwasserspender werden von Hamburg Wasser geliefert und sind über die Schule zu bestellen. Vorzusehen mit Abwasseranschlüssen und Trinkwasseranschluss als Eckventil.

Außenwasserzapfstelle An der Außenwand ist eine Vandalismussichere- und frostfreie Außenwasserzapfstelle zu installieren. Diese muss mittels z.B. mittels Schlüssel gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden. Ebenso muss in der Außenwasserzapfstelle ein 230V Anschluss verfügbar sein.

Barrierefreie WC Anlage Gemäß DIN 18024, 18025 bestehend aus: Behindertengerechtes WC: Spülung erfolgt elektrisch, Unterputzspülkasten max. 9,5 Liter ausgerüstet für elektrische Spülung mit elektrischem Anschlussleitungen, 2 Stück Klapp- und Stützgriff mit Taster für elektrische Spülung mit fester elektrischer Verkabelung (keine Batterie) zum Spülkasten und WC- Papierhalter, mit Rückenlehne am WC, mit Installationsunterkonstruktion, mit behindertengerechtem WC-Sitz inkl. durchgehender Edelstahlscharnierwelle, mit Installationselement.

Behindertengerechtes Waschbecken: Mit Hebelmischer oder Sensorarmatur (Warm&Kalt) mit langem Bedienhebel, mit keramischen Dichtscheiben und Strahlregler, max. 5L/min, Wassersparfunktion, Heißwassersperre, Kippspiegel am Waschbecken, mit Ablauf- Schaftventil, mit Wandeinbausiphon, mit Trink- und Abwasseranschlüssen, mit Installationselement.

Ausgussbecken Alle Ausgussbecken in den Putzräumen sind als Sanitär-Keramik oder Stahlblech, Abmessung ca. 600 x 400 mm, Tiefe 200 mm (mit Klapprost) einzubauen (Putzmitteleimer müssen auf dem Rost stehend befüllt werden können) mit verchromtem Ablaufventil mit Stopfen und Kunststoff-Geruchsverschluss. In den Putzräumen sind Armaturen mit Schwenkauslauf und Strahlregler, max. 5L/min, zu installieren. Im Putzmittelraum sind Anschlüsse für eine Waschmaschine vorzusehen. (Geräteanschlussventil mit Rückflussverhinderer und Abwasseranschluss mit Geruchsverschluss für Waschmaschinen.)

Sanitäre Ausstattung Die Ausstattung der Räume erfolgt analog der Grundrissplanung entsprechend der mitgelieferten Planunterlagen unter Einhaltung der Schulbaustandards des Schulbau Hamburgs/GMH. Die Musterbauteilliste ist zu beachten.

Eine Bemusterung der gewählten Sanitärgegenstände hat vor Montage/Bestellung durch den Auftragnehmer mit dem Nutzer, der Projektsteuerung, den Architekten und der TGA-Planung zu erfolgen. Die Sanitärausstattungen (Hygieneartikel) werden bauseits über einen entsprechenden Rahmenvertrag geliefert. Die Bestellung erfolgt in Abstimmung mit dem Hausmeister, dass eine einheitliche Ausführung der gesamten

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Liegenschaft gewährleistet ist. Die Auslösung dieser Erstbeschaffung muss der GMH angezeigt werden und wird durch diese beschafft.

Vom Auftragnehmer wird die Montage der Gegenstände (örtliche Lage in Abstimmung mit dem Hausmeister und Architekten), die Entgegennahme und Aufbewahrung bis zur Montage der Gegenstände erbracht. Dabei sind folgende Artikel zu montieren: Toilettenpapierhalter, WC-Rollen-Halter, Seifenspender, Papierhandtuchhalter, Papierkörbe, Hygienebehälter

Die Befestigung der sanitären Einrichtungen und Ausstattungen erfolgt an selbsttragenden Montageelementen bzw. an Trockenbauwänden und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installationselemente sind Leistungsbestandteil der Sanitärtechnik. Alle weiteren Leistungen wie Trockenbauwände und Beplankung der Installationselemente, sind in der Leistung Trockenbau zu kalkulieren. Die Stückzahlen der sanitären Einrichtungsgegenstände sind den Plänen zu entnehmen.

Installationselemente Für die einzelnen sanitären Einrichtungsgegenstände wie Waschtische, WC´s, Urinale, Duschanlagen und Ausgussbecken sind selbsttragende Installationselemente für den Trockenbau einzusetzen. Dabei werden die für die Befestigung und dem Anschluss der Einrichtungsgegenstände erforderlichen Installationselemente in Vorwänden bzw. Installationswände eingebaut. Das Anschrauben der C-Profile des Trockenbaues an die Installationselemente ist einzukalkulieren.

Installationselement für Klapp- Stützgriffe Für die Klapp- Stützgriffe ist eine selbsttragende Unterkonstruktionen zu montieren, an der die Klapp- Stützgriffe sicher befestigt werden können und zu befestigen sind.

Dokumentation und Protokollieren Es ist eine betriebsfertige Sanitäranlage mit einer vollständigen Dokumentation zu erstellen.

Druckprüfungen Druckprüfung Trinkwasseranlage gemäß DIN EN 805 bzw. DIN 1988, die Druckprüfung kann auch mit ölfreier und gereinigter Druckluft bzw. Inertgas 5.0 gemäß dem Merkblatt des ZVSHK durchgeführt werden. Die Druckprüfprotokolle sind dem AG im Zuge der Revisionsunterlage zu übergeben.

Spülung, Probenahme Der AN wird die verlegten Rohrleitungen gemäß der DIN 1988 spülen. Bei einer Druckprüfung mit Gasen kann auf die Spülung nach DIN 1988 verzichtet werden, jedoch muss bei der Inbetriebnahme eine vereinfachte Spülung an jeder Entnahmestelle durchgeführt werden. Die Durchführung der Spülung ist zu protokollieren, die Protokolle sind dem AG im Zuge der Revisionsunterlage zu übergeben. Der AN lässt das Trinkwasser durch ein von ihm beauftragtes externes zugelassenes und akkreditiertes Labor unter Beachtung der Grenzwerte für die Prüfungen auf Keimfreiheit prüfen. Das Labor ist vorab dem AG zu benennen. Die Prüfergebnisse sind dem AG unmittelbar nach Erstellung zu übergeben.

Beschriftung und Schilder Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeichnungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert.

5.1.3 KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen

Allgemeines

Die Heizlastberechnung wurde nach DIN EN 12831 auf Basis der übergebenen Grundriss- bzw. Schnittdarstellungen durchgeführt. Die Raumtemperaturen wurden anhand der aktuell gültigen LB-Bau des SBH festgelegt. Es wird von Außentemperaturen bis – 9,4 °C für Hamburg ausgegangen. Die U-Werte wurden durch den Ersteller des GEG Nachweis vorgegeben. Die Gesamt-Heizlast wurde mit ca. 26 kW ermittelt. Dies entspricht einer flächenspezifischen Heizlast von 22,00 W/m². Eine erneute Heizlastberechnung mit den realen U-Werten muss vom AN erstellt werden.

(Das Lüftungsgerät für den Küchen- & Mensabereich erhält einen integrierte Wärmepumpe mit Direktverdampfer im Luftvolumenstrom und wird autark betrieben.)

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Wärmeerzeugung

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Kältemittelvorgabe ist R290- Propan. Die Sicherheitsabstände des Herstellers sind bei der Platzierung zu beachten. Der derzeitig geplante Standort ist auf dem Dach. Aufstellfüße, sowie Glykol und Ölprotektor sind vorzusehen. (Dachmontagesystem inkl. Kondensatablaufheizung)

Heizleistung: 19kW (A7/W35) - COP 5

Die Installation im Außenbereich ist wetterfest und frostsicher herzustellen. Bei der Aufstellung der Wärmepumpe auf dem Dach sind die Anforderungen nach WHG und AwSV zu beachten.

Die Wärmepumpe ist auf die GA auszuschalten.

Die Wärmeerzeuger- und Verbraucherkreise werden durch einen Pufferspeicher mit einem Inhalt von mind. 200 Liter als hydraulische Weiche voneinander getrennt. Dieser erhält zwei elektrische Heizstäbe a 6kW für die zusätzliche Wärmeerzeugung jenseits des Bivalenzpunkts.

Die optimale Regelung der gesamten Heizungsanlage, die korrekte Einstellung des Bivalenzpunktes und die Auslegung der Komponenten ist Bestandteil der Planung des Auftragnehmers. Diese Parameter, Einstellwerte usw. sind durch entsprechende Betriebsprotokolle bei der Übergabe der Anlage vom Auftragnehmer an den Auftraggeber nachzuweisen. Die wesentlichen Betriebsparameter (Vorlauftemperatur, Absenkbetrieb, Pumpenbetrieb, Bivalenzpunkt, Störungsmeldungen, etc.) sind für jeden Wärmeerzeuger dem Betriebspersonal bzw. den Hausmeistern über geeignete Bedienoberflächen zur Verfügung zu stellen. Die Ansteuerung für die Wärmeerzeuger soll über eine Gebäudeautomation möglich sein. Dafür muss eine funktionsfähige Standardschnittstelle (Modbus TCP) vorgesehen werden. Bei der Wahl des Systems sind die Bestimmungen des GEG zu betrachten und einzuhalten.

Anforderungen an die Wärmepumpe durch KFW Förderung:

Zusätzliche Anforderungen wegen KfW Effizienzhaus 55: Anforderungen an die Geräuschemissionen der Außeneinheit an die Luft-Wasser-WP: 10 dB niedriger als Grenzwerte (Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013) Die sich aus der TA-Lärm jeweils ergebenden Anforderungen sind, wie im Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (LAI-Leitfaden) ausgearbeitet, beim Einsatz einer Luft- Wärmepumpe einzuhalten. Es wird empfohlen, die max. zulässigen Geräuschemissionen des Außengeräts einer Luft-Wärmepumpe und die Aufstellbedingungen anhand eines interaktiven Online-Tools zu bewerten. Es kann der interaktive Onlineassistent auf Basis des o.g. LAI-Leitfadens unter http://lwpapp.webyte.de genutzt werden. Für die Dokumentation sollte die Ergebnisseite des Onlineassistenten verwendet werden. Wärmepumpen muss mit natürlichem Kältemittel betrieben werden Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (z. B. anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“).[1] Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.

Wärmeverteilung

Rohrleitung

Die Wärmeverteilung erfolgt von der Wärmepumpe bis zu den Fußbodenverteilern über Edelstahlleitungen. Die Verteilung der Heizwasserleitungen erfolgt im EG innerhalb der abgehängten Decken bzw. Trockenbauverkleidungen. In die Obergeschosse wird mittels Steigeschacht die Wärme gebracht und dort ebenfalls in der Abhangdecke bis zu den Fußbodenheizkreisverteilern verteilt.

Eine Rohrnetzberechnung sorgt für den rechnerischen hydraulischen Abgleich. Die Stänge werden mit Strangregulierventilen untereinander abgeglichen. Alle Rohrschellen und Halterungen werden mit geeigneten Schallschutzeinlagen nach DIN 4109 ausgestattet. Erforderliche brandschutztechnische Maßnahmen bei Wand- und Deckendurchführungen werden vorgesehen. Die Regelung der Raumtemperaturen wird über Raumfühler und Stellantrieb erfolgen. Sowie bei Heizkörpern Thermostatventile als Behördenmodell. Seite 78 von 116

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Die Rohrleitungen werden mit alukaschierter Mineralwolle gedämmt. Auf dem Dach wird die Dämmung durch Aluminiumblech oder verzinktes Stahlblech geschützt. Die Wärmedämmung von Armaturen und Pumpen ist so auszuführen, dass sie nach Instandhaltungsarbeiten leicht wieder zu montieren ist, z.B. mit Gewebematten. Dämmstärken gemäß GEG. Ebenso sind Armaturen und alle weiteren Einbauteile mit Dämmkappen zu versehen. Die Druckhaltung erfolgt mittels Membranausdehnungsgefäß 100 Liter mit Sicherheitsgruppe. Sicherheitsventil 4 bar

Heizkreisverteiler:

Die Systemtemperatur im Neubau ist auf ein Temperaturverhältnis von Vorlauf/Rücklauf 50/40°C auszulegen. Im Technikraum EG wird die Verteilung für den Neubau aufgebaut. Dieser wird in 4 Stutzen aufgeteilt:

  • Heizkreis 1: Fußbodenheizung, gemischt
  • Heizkreis 2: Heizkörper, gemischt
  • Heizkreis 3: Reserve
  • Verteileranschluss Stutzen

Die Heizkreis Pumpen sind als hocheffiziente Nassläuferpumpen mit 0-10V Ansteuerung und Schnittstellenmodul für Modbus RTU vorzusehen. Die 3-Wege-Mischventile erhalten Stellantrieb mit stetiger Ansteuerung 0-10V, Stellungsrückmeldung und 24V Versorgungsspannung. Pumpen und Stellantriebe sind auf die GA aufzuschalten.

Raumheizflächen

Räume wie Mensa, Klassenräume werden mittels Fußbodenheizung beheizt. Nebenräume, WC-Bereiche sowie die Küche werden mit Heizkörpern beheizt.

Fußbodenheizungssystem

In Großteilen des Gebäudes ist eine Fußbodenheizung geplant. Nass-System mit Estrich, Tackerplatte und PE-X Rohrleitung 16x1,8mm. Die Lage / Position der Heizkreisverteiler wurde mit der Architektur abgestimmt. Die Stellventile der einzelnen Heizkreise werden von den jeweiligen Raumthermostaten angesteuert. Diese müssen für den unbefugten Zugriff, z.B. mittels Passwort, blockierbar sein. Bzw. Mechanisch Blockiert werden können. Damit die Schuler keine Änderungen an Raumtemperaturen vornehmen können. Die Fußbodenheizkreise sind hydraulisch abzugleichen. Die Systemtemperaturen der Fußbodenheizung sind 45/35°C

Heizkörper

Die Größe der Heizkörper wird in Abhängigkeit der Heizlast und der max. Temperaturspreizung tV/tR = 50/40°C festgelegt. Die Befestigung aller Heizkörper ist gemäß VDI 6036 Anforderungsklasse III, hohe Anforderung zu wählen. Zur Ausführung kommen Planheizkörper mit integriertem Ventil (Kompakt), Ventileinsatz muss differenzdruckunabhängig sein. Der benötigte Durchfluss ist im Zuge des Hydraulischen Abgleichs einzustellen. In den Küchenbereich werden Hygienemodelle verwendet. Die Thermostatventile mit Sollwertbegrenzung und Frostschutzsicherung. Die Ausführung der Thermostatventile erfolgt diebstahlsicher und Max.-blockierbar (ohne Nullstellung, mit Diebstahlschutz, kein Behördenmodell). Das Thermostatventil wird wie folgt ausgeführt: Stufe 3 entspricht der Raumsolltemperatur Minimale Reduzierung auf Frostschutz

Hydraulischer Abgleich Durch den Auftragnehmer ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen und zu dokumentieren. Sofern keine Regulier- und Stellventile notwendig sind, kann in den Abzweigen darauf verzichtet werden.

Sonstiges:

Brandschutz Grundsätzlich ist hier das Gutachten der Brandschutzsachverständigen anzuwenden! Bei Durchdringung von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen müssen diese zulassungskonform geschottet werden.

Druckprüfungen Eine Druckprüfung der Heizungsanlage ist abschnittsweise durchzuführen. Der AN protokolliert die Druckprüfungen der installierten Anlagensysteme und übergibt die Protokolle an den AG.

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Spülung Der AN wird die verlegten Rohrleitungen spülen.

Beschriftung und Schilder Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeichnungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert. Jedes Ventil und jede Funktionseinheit wird mit einem Bezeichnungsschild versehen.

Abnahme und Revisionsunterlagen Dem AG sind 4 Wochen vor dem VOB-Abnahmetermin Revisions-Unterlagen digital (USB-Stick) und 1-fach auf Papier in Stehordnern vorzulegen Die Abnahme kann verweigert werden, wenn die vorgenannten Unterlagen sowie die Revisionsunterlagen nicht oder unvollständig vorliegen! Die Heizungsanlage ist nur mit geeignetem aufbereitetem Wasser nach DIN zu füllen. Der Nachweis ist in den Revi-Unterlagen zu hinterlegen,.

Wärmeverbrauchsmessung

Der Gesamtwärmeverbrauch wird separat für das Gebäude gemessen. Dabei wird die Verbrauchserfassung Wärme für das gesamte Klassenhaus und Strom für jeden Wärmeerzeuger erfasst. Die Messungen sollte mindestens für jeden Tag, Woche, Monat und Jahr kumuliert und zur Auswertung dauerhaft gespeichert werden können. Die messung erfolgt mit dem integrierten Wärmemengenzähler der Wärmepumpe. Die Daten sind für die Hausmeister, Objektmanager und Energiemanager zugänglich zu machen - bevorzugt als Web-Applikation oder auf einem anderen praktikablen und benutzerfreundlichen Weg. Die Daten werden über die GA aufbereitet mit einer jeweiligen Schnittstelle zu allen Zählern zur Verfügung gestellt. Wenn keine Web-Lösung verfügbar ist, sollte der Mindeststandard ein Datenlogger sein, der die Verbrauchsdaten für mindestens 5 Jahre speichert. Der Standard für die Datenprotokolle ist im Rahmen der Planung durch den AN mit dem AG abzustimmen. Wärmemengenzähler müssen eine Modbus-RTU Schnittstelle aufweisen.

5.1.4 KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen

Nach Vorgabe der LB-BAU der FHH und der Gebäudemanagement Hamburg GmbH wird für den Neu-/Ersatzbau der Grundschule eine mechanische Lüftung für die Küche und für innenliegende Sanitärräume vorgesehen. Weitere Bereiche wie z.B. Klassen- und Aufenthaltsräume werden nicht maschinell be- und entlüftet. Die Frischluftversorgung von Aufenthaltsräumen wie zum Beispiel der Klassen- und Pausenräume erfolgt über einseitige freie Fensterlüftung. Die Grundlage für den Nachweis einer für die Nutzenden rausreichenden Frischluftversorgung bildet die ASR A3.6. Der Nachweis wurde durch die architektonische Planung erbracht. Als Hilfestellung für die Angebotserstellung sind die im Anhang beiliegende Luftmengentabelle zu beachten. Diese gibt eine Übersicht über die maschinell zu be- und entlüftenden Räumen und weisen eine Zuordnung der Bereiche zu den Lüftungsanlagen aus.

Zu erstellende Unterlagen im Rahmen der künftigen Planungsleistung:

Berechnungen/ Auslegungen:

  • tabellarische Luftmengenermittlung, raumweise, unter Berücksichtigung der geforderten Luftwechsel, des hygienisch notwendigen Außenluftbedarfs, der Kühllasten und des Wärmebedarf sowie der Überströmung in/aus Nachbarräume
  • Lüftungsnetzberechnung für den pneumatischen Abgleich des Lüftungskanalnetzes

Strang- bzw. Funktionsschemata:

  • je Lüftungsanlage ein Schema mit allen Räumen und Darstellung aller Einbauteile mit allen technischen Parametern, sowie der Lüftungsfunktion im Brandfall

Grundrisse, Maßstab 1:50:

  • deutliche Darstellung ggf. mehrere Grundrisse (z.B. ohne Hauptkanäle)
  • Pläne und Angaben für alle baulich relevanten Arbeiten (Durchbrüche, Dachdurchführungen)

Schnitte

  • Trassenschnitte im Rahmen der Gewerkekoordinierung

Detailpläne

  • für alle aus den Schnitten und Grundrissen nicht erkennbaren Bereichen und schnittstellenrelevanten Einbausituationen (z.B. Deckenluftdurchlass, Wetterschutzgitter, Konditionierräume)

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Deckenspiegelpläne, Maßstab 1:50

  • je Ebene koordiniert mit allen anderen beteiligten Gewerken

Die vorgenannten Leistungen sind einzukalkulieren.

In der Lüftungsinstallation sind, ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, unter anderen insbesondere die folgenden Normen für raumlufttechnische Anlagen in ihrer jeweils aktuell gültigen Form im Gebäude zu beachten:

  • SBauVO (Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten)
  • DIN EN 16798 Teil 1 & 3 Lüftung von Gebäuden
  • VDI 6022 Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen
  • VDI 3803 Raumlufttechnik – bauliche und technische Anforderungen
  • VDI 2052 Raumlufttechnik Küchen
  • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
  • RLT-Richtlinie 01 (Ausgabe Februar 2018)
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
  • TA-Lärm Im Besonderen sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

Grundsätzlich sind alle Medienanschlussleitungen so groß zu dimensionieren, dass der sichere Betrieb der Lüftungsanlagen auch bei Ausfall der Wärmerückgewinnung gegeben ist. Die Wärmeerzeuger werden hingegen unter Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung ausgelegt. Die Be- und Entlüftung der Räume des Neu-/Ersatzbaus werden gemäß Raumprogramm (Luftmengentabelle) lufttechnisch behandelt. Grundsätzlich wurden folgende Ansätze zur Bestimmung der Raumluftvolumenströme verwendet:

Umkleideräume: 11 m³/(hm²) Wasch-/Duschräume: 11 m³/(hm²) WC-Räume: 11 m³/(hm²) Putzmittelräume: 11 m³/(hm²) Küche: Küchenabluftmenge nach Berechnung VDI 2052 Spülküche: Küchenabluftmenge nach Berechnung VDI 2052 Mensa: Vorhande RLT Simulation durch externes Büro - 1500 m³/h

5.1.4.1 Versorgungsbereiche RLT-Anlagen

Küchenlüftungsanlage Zur Be- und Entlüftung der Küchen- und Mensabereiches wird eine zentrale RLT-Anlage auf dem Dach errichtet, wobei für die vorzusehende Unterkonstruktion eine vollumfänglich prüffähige Statik vorzulegen ist. Es ist eine Luftmenge von 4.500 m³/h angesetzt. Die Anlage ist nach KFW-Anforderungen mit einer Kreuzstrom - WRG ausgestattet und enthält einen Kühl-/Heizregister, das über eine Wärmepumpe mittels Direktverdampfer versorgt wird. Die Lüftungskanäle werden durch die Dachhaut in einen Versorgungsschacht geführt, der bis ins EG reicht. Die Einbringung der Zuluft erfolgt über Luftauslässe im Lüftungskanal unterhalb der Mensadecke. Die eingebrachte Zuluft gelangt über Überströmungen in den Küchenbereich und wird hier von dem Dunstabzugshauben über den Kochstellen angesogen und zur RLT-Anlage zurückgeführt. Neben der Vital- und Spülküche sind die Umkleideräume, Aufenthaltsbereiche, Sanitärbereiche des Küchenpersonals an das Lüftungsgerät angeschlossen. Luftströme der einzelnen Teilbereiche werden durch konstante Volumenstromregler geregelt. Zur Vermeidung von Geräuschübertragungen sind die Leitungen mit Rohrschalldämpfern versehen. An Geschossübergänge und Brandabschnitten sind Brandschutzklappen einzusetzen. Brandschutzklappen sind motorisch betrieben und auf die GA aufgeschaltet. Luftauslässe im Mensabereich sind Volumenstrom und Wurfrichtung einstellbar auszuführen. Abluft-Lüftungskanäle der Küchenabluft sind fettdicht auszuführen und brandschutzsicher einzuhausen. (Promat) Ausreichende und gut zugängliche Revisionsöffnungen zur Reinigung des Kanals sind zu berücksichtigen.

Die Ansteuerung RLT-Anlage der Küche erfolgt über die GA-gesteuerte Zeitschaltung. Während des Schulbetriebes läuft die Anlage mit der eingeschalteten Last. Die Anlage ist über eine Bedienstelle im Küchenbereich unterschiedlichen Leistungsstufen, entsprechend dem Küchenbetrieb, schaltbar sein. Der Mensabereich ist zusätzlich mit einer CO2-Messung versehen. Übersteigt der Messwert über einen Grenzwert, wird die Leistung der RLT-Anlage erhöht. Die RLT-Anlage ist auf die GA per Schnittstelle aufzuschalten. Die CO2 Fühler sind auf die GA aufzuschalten.

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Lüftungsgerät in Ausführung für Außenaufstellung, baumustergeprüft nach VDI 6022, Blatt 1 und 2, VDI 3803, sowie ÖNORM H 6021. Geeignet für Küchenabluft. Anforderungen an die RLT-Anlage durch KFW Förderung.

Auslegungsdaten RLT-Anlage Küche: Zuluftvolumenstrom bei (1,2 kg/m³): 4500 m3/h entsprechend den vorgesehenen Küchengeräten, gemäß Küchenplanung Strömungsgeschwindigkeit freier Querschnitt – Zuluft max. 2,0 m/s. Externer Druckverlust - Aussenluft/Zuluft: 200 Pa Abluftvolumenstrom bei (1,2 kg/m³): 4500 m3/h Strömungsgeschwindigkeit freier Querschnitt - Abluft max. 2,0 m/s. Externer Druckverlust - Abluft/Fortluft: 700 Pa Effizienz der Wärmerückgewinnung min. 78 % Motoren Typ: variable Drehzahl Art der Wärmerückgewinnung: Kreuzstromwärmetauscher Eff. Leistungsaufnahme inkl. Drehzahlregelung Zuluft max. 1,15 kW - Abluft 1.2 kW. Die maximale interne Leckrate beträgt weniger als 3 %.

Verflüssigungssatz Heiz-/Kühlregister Für das Heiz- und Kühlregisters der RLT-Anlage ist eine luftgekühlter Verflüssigersatz zu errichten. Die Einheit ist mit einem witterungsbeständigen Gehäuse auszuführen. (RLT-Gerät mit Direktverdampfer/Wärmepumpe) Die Anlage muss die erforderlichen Leistungen für den Kühl- und Heizbetrieb erbringen. Es ist auf die Verwendung von zukunftsorientieren Kältemitteln zu achten. Die Anlage ist in unmittelbarer Nähe zur RLT-Anlage aufzustellen. Kälteleitungen sind diffusionsdicht zu dämmen und gegen Beschädigungen und Witterungseinflüsse mit einer festen Ummantelung zu schützen. Die Anlage muss mit einem separaten Reparaturschalter spannungsfrei geschaltet werden können. Die Anlage ist auf schwingungsdämpfende Maschinenfüße aus recyceltem Gummi/Polyurethan oder spezielle Dämpfungssockel aufzustellen. Eine Gewichtsverteilung durch die Maschinefüße ist erforderlich und eine Beschädigung der Dachabdichtung ist zu vermeiden. Eine sturmsichere Aufstellung ist zu gewährleisten. Ein Kondensatablauf auf dem Dach muss sichergestellt sein. Die Wärmepumpe ist auf die Regelung der RLT-Anlage mit aufzuschalten und arbeitet nach Anforderungen der ZUL-Temperaturregelung.

Auslegungsdaten Verflüssigersatz Erf. Leistung Heizen/Kühlen: 10,0 / 8,8 kW Max Leistungsaufnahme: 7,5 kW Betriebsstrom: 14 A

Lüftungsanlage für Sanitärbereiche und Umkleideräume Zur Vermeidung stehender Luft und zur Sicherstellung eines hygienischen Luftwechsels nach ASR A4.1 Sanitärräume erfolgt die Be- und Entlüftung der Sanitärbereich mechanische über einen Rohrventilator und Dachhaube. Über eine Lamellenhaube auf dem Dach wird die Zuluft mittels Rohrventilator angesogen. Der Ventilator fördert die Zuluft in alle Sanitärbereiche bis ins EG. Die Lüftungsrohre werden in den Vorwänden der Sanitärinstallationen verortet. Dem Ventilator ist eine Heizregister nachgeschaltet, der die Luft auf erforderliche Temperatur erwärmt. Der Volumenstrom muss bei der der Inbetriebnahme eingeregelt werden. Die Verteilung der Volumenströme der Sanitärbereiche erfolgt mittels konstanten Volumenstromreglern. Luftauslässe werden als Tellerventile ausgeführt. Die Nachströmung von Frischluft erfolgt über Türschlitze/-gitter bzw. Nachströmöffnungen. Die Nachströmung ist zu gewährleisten und die Wahl obliegt dem Auftragnehmer. Zur Unterbindung von Schallübertragungen werden an den Übergängen zu Nebenräumen Schalldämpfer in den Rohrleitungen integriert. Abluftseitig ist ein Dachventilator auf dem Dach installiert. In allen Geschossübergangen und Brandabschnitten sind Brandschutzklappen in den Lüftungsleitungen zu installieren. (Ausgenommen der Fetthaltigen Küchenabluft (Brandschutzverkleidung mit Kalziumsilikatplatten)

Die Ansteuerung der Be- und Entlüftung erfolgt jeweils über eine GA-gesteuerte Zeitschaltung. Während des Schulbetriebes (Zeiten müssen mit der Schulleitung bzw. Hausmeister abgestimmt werden) laufen die Ventilatoren mit der eingestellen Last.

Die Volumenströme raumlufttechnischer Anlagen sind abzugleichen und die Dichtheit des Luftleitungssystems ist nachzuweisen. Die planmäßigen Luftvolumenströme der raumlufttechnischen Anlagen einzustellen. Über die Einstellung der Sollwerte ist ein messtechnischer Nachweis zu erbringen.

Auslegungsdaten Anlage der innenliegenden WC´s, Wasch- und Putzmittelräume: Zuluftvolumenstrom bei (1,2 kg/m³): 540 m3/h entsprechend Luftmengenberechnung Externer Druckverlust - Aussenluft/Zuluft: 100 Pa Abluftvolumenstrom bei (1,2 kg/m³): 540 m3/h Seite 82 von 116

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Externer Druckverlust - Abluft/Fortluft: 100 Pa Motoren Typ: variable Drehz. Leistung Heizregister: 9 kW

Lüftungsanlage für Technikraum Die Belüftung des Hausanschlussraumes wird über Fassadenlüfter gewährleistet. Es ist ein ZUL-/ABL- Volumenstrom von 30m³/h erforderlich. Die Lüfter sind jeweils in der Außenwand neben der Außentür verortet. Die Lüfter laufen in einem Dauerbetrieb.

Split-Klimaanlage für Technikraum Zur Kühlung der Technik ist im Technikraum eine Kälteanlage vorgesehen. Das Inverter-Außengerät ist auf einer Wandkonsole an der Außenwand des Gebäudes zu befestigen. Kälte und Stromleitungen sind mit einer dafür vorgesehenen Wanddurchführung ins Gebäude. Wanddurchbrüche sind fachgerecht abzudichten. Kältemittelleitungen sind diffusionsdicht zu isolieren. Ins Gebäude eintretende Kabel sind durch einen Überspannungsschutz zu sichern. Es ist auf den Einsatz von einem umweltfreundlichen Kältemittel zu achten. Die Inneneinheit ist oberhalb der Außentür zu montieren. Einblasweite und -richtung sind bei der Inbetriebnahme einzustellen. Anfallendes Kondensat ist in den Ablauf des rückspülbaren Trinkwassserfilter abzuführen. Die Split-Kälteanlage ist nach der Raumtemperatur des Technikraumes geregelt.

Auslegungsdaten Split-Klimaanlage Kühlleistung: 3,5 kW Energieklasse: A++

5.1.4.2 Grundlegende Ausführungsqualität RLT-Anlage

Raumlufttechnisches Gerät in frei konfigurierbarer Bauform zur Konditionierung der Raumluft. Gesamte Ausführung und Energielabel-Zertifizierung nach Energieeffizienzklasse RLT-Richtlinie 01 des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte und Eurovent Certified Performance in Qualität von jeweils mindestens A+. Die Lüftungsgeräte sind konform der EU-Verordnung 1253/2014/EG, Anforderungen 2018 (Ökodesign Richtlinie ErP) auszuliefern. Die Erfüllung der hygienischen Anforderungen gem. VDI 6022 sind Bestandteil des Angebotes. Die Erfüllung der hygienischen Anforderungen im Bereich Küchenabluft gem. VDI 2052 sind Bestandteil des Angebotes. Die Erfüllung der baulichen und technischen Anforderungen gemäß VDI 3803 sind Bestandteile des Angebotes. Der spezifische Stromverbrauch für die gesamte Anlage soll unter 0,45 Wh/m³ liegen.

RLT-Anlagen Die Volumenströme raumlufttechnischer Anlagen sind abzugleichen und die Dichtheit des Luftleitungssystems ist nachzuweisen. Die planmäßigen Luftvolumenströme der raumlufttechnischen Anlagen einzustellen. Über die Einstellung der Sollwerte ist ein messtechnischer Nachweis zu erbringen. (DIN EN 12559 D.1)

Alle Rechnungen müssen die Objektanschrift enthalten und dem Bauvorhaben zuordenbar sein.

Gerätegehäuse Integrierte Rahmenbauweise mit Einsatzpaneelen in variablen Maßkombinationen. Rahmen durch verschraubte Verbinder komplett und ohne Spezialwerkzeug zerlegbar. Rahmenkonstruktion durch Paneele nach außen vollständig abgedeckt. Glatte Innenfläche zur Reinigung und Wartung.

Paneele Doppelwandige Paneele aus verzinktem Stahlblech, zusätzlich pulverbeschichtet. Die Bleche der Schalen sind 1 mm stark, die Isolierung wird mit 45 mm Mineralwolle (nach DIN 4102, Baustoffklasse A1, nicht brennbar) ausgeführt. Ein umlaufendes Kunststoffprofil trennt die Innenwand von der Außenwand, dadurch ist eine vollständige thermische Entkopplung und Minimierung des Wärmedurchgangs gewährleistet. Sandwich-Bauweise mit akustischen Eigenschaften. Paneele mit aufgeschäumter, umlaufend ansatzloser Dichtung. Dichtungen geschlossenporig, silikonfrei, desinfektionsmittel- und alterungsbeständig. Paneele mit Maschinenschrauben am Rahmen befestigt und für mehrfache Demontage der Paneele geeignet. Wärmedurchgangszahl mind. T2, Wärmebrückenfaktor mind. TB2.

Revisionstüren Revisionstüren mit den gleichen thermischen und akustischen Eigenschaften wie die verschraubten Paneele. Stabiler Hebelverschluss auf der Außenseite befestigt. Sicherheitsrelevante Türen nur mit Werkzeug zu öffnen und mit Warnschild versehen. Druckseitige Revisionstüren mit nicht-deaktivierbarer Sicherheitsfangvorrichtung, die beim Öffnen im Betriebszustand ein Aufschlagen der Tür verhindert.

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Schauglas Doppelschalige Schauöffnung, lichte Weite 260 mm. Einfassung stellt keine zusätzliche Wärmebrücke dar. Schwer entflammbarer, UV-stabiler Kunststoff. Wärmeleitfähigkeit ermittelt gemäß ISO 8302 von 0,20 W/(m*K).

Messöffnungen Messöffnung in Geräten luftdicht verschließbar, für Messungen im Rahmen einer Inspektion nach GEG.

Gehäuseleerkammer Zur Wartung der Anlagenbauteile und um den Hygieneanforderungen der VDI 6022 gerecht zu werden. Ausführung wie Gehäuse des Lüftungsgerätes einschließlich Inspektions- und Wartungstür, mit Fang- und Feststellvorrichtung, mit Scharnieren und Vorreiberverschluss, mit Werkzeug zu öffnen, Ausführung wie Gehäusewand, mit Wärmedämmung, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar). Mit Sichtfenster, Einbau in Gerätekammerwand oder Tür, doppeltverglast mit Sicherheitsglas. In feuchten Bereichen mit Kondensatwanne.

Kondensatwanne Edelstahl-Wanne (mind. 1.4301) mit übereinstimmenden Konturen der Ablaufkante und dem Ablauf, dadurch garantiert vollständige Entleerung. Allseitiges Gefälle mit Abfluss DN 40 an der tiefsten Stelle. Diffusionsdicht isolierte Wannenunterseite.

Verpackung Werkseitige Verpackung der Geräte gemäß VDI 6022 zum Schutz vor Verschmutzung während Transport und Lagerung. Ein- und Auslässe verschlossen, um keine Verunreinigung im Gerät zu ermöglichen.

LED-Beleuchtung Innenbeleuchtung, glatt und reinigungsfähig, vorzugsweise als Flach-Energiesparleuchte (10 Watt für 230 V), auf der Rückwand oder im Dachbereich montiert und außerhalb des Gerätes auf eine Abzweigdose verdrahtet mit außenliegendem Schalter. Leuchte aus Kunststoff Schutzart IP 65. Geräte mit kompletter elektrischer Verdrahtung, bis zu den außenliegenden Klemmkasten und Schaltern, einschl. Kabeldurchführungen mit Verschraubungen, auflegen und anklemmen aller Leistungs- und Steuerleitungen.

Kabelkanal Interner Kabelkanal zum Schutz und zur mechanischen Entlastung der internen Gerätekabel. Die glatten Oberflächen des Kanals gewährleisten weiterhin hygienisch einwandfreie, glatte Oberflächen im Gerätegehäuse. Alle Bauteile des Kabelmanagementsystems sind aus verzinktem, pulverbeschichtetem Stahlblech gefertigt. Das Kabelmanagementsystem kann problemlos in allen Funktionsmodulen des Gerätes eingesetzt werden. Ein interner EMV-Trennsteg sorgt für eine Abschirmung zwischen Signal- und Stromleitungen. Zusätzliche Kabel können durch Anbringung von Kabelverschraubungen auf der Schmalseite eingezogen werden. Über abnehmbare Deckel ist ein leichter Zugriff bei der Kabelverlegung oder bei Wartungsarbeiten möglich. Alle Komponenten des Kabelmanagementsystems sind mit einem Potentialausgleich versehen.

Grundrahmen Rahmen aus umlaufendem C- oder H-Profil mit hoher Stabilität, vollständig thermisch entkoppelt. Höhe ermöglicht mindestens die Montage von Siphons und das sichere Ableiten des Kondensats. Rahmen pulverbeschichtet, mit einer Transportvorrichtung ausgestattet. Die Montage der Lüftungsgeräte und Kanäle auf dem Dach erfolgt auf Profilstahlträgern welche vor Ort, passgenau auf das Lüftungsgerät abgestimmt, zusammengeschraubt werden. Die Höhe und Lastverteilung werden über sogenannte „Elefantenfüße“ oder “BIGFOOT´S“ erstellt. Diese werden dann auf Betonplatten, welche auf dem Dach verteilt werden, gestellt. Zur Schwingungsentkoppelung auf den Baukörper sind Dämmunterlagen vorzusehen.

Jalousieklappe Jalousieklappe, Rahmen aus C-förmigen Profilen, strömungsgerecht geformte Hohlkörperlamellen. Aluminium mit beidseitig innenliegenden, wartungsfreien, Spezialkunststoffzahnrädern, Zahnräder optional gekapselt.

Filter Filter mit Kunststoffrahmen vollständig veraschbar. Kein Abrieb von Mediumfasern. Geeignet für Temperaturen bis 90°C und kurzzeitig 100% r.F. Alle Filter nach ISO 16890:2017 geprüft und Energieeffizienzklasse, A nach Eurovent zertifiziert, sowie hygienekonform nach VDI 6022 einzuhalten. Nach DIN 53438, Brandschutzklasse F1. Eigensteife Taschenfilter aus Glasfaservliesen. Filterwand zur anströmseitigen Wartung, Aufnahme von Filterelementen. Zellenrahmen aus verzinktem Stahlblech, pulverbeschichtet. Jeweils vier Andruckfedern zur Abdichtung zwischen Zellenrahmen und Filterelementen, mit ansatzlos geschäumter Dichtung. Filterdifferenzdrucküberwachung mittels geeigneten Differenzdruck-Messgerätes, mit stetiger Anzeige vor Ort. Bodendeckel innen und Filterschnellspannvorrichtung in Edelstahl 1.4301. Seite 84 von 116

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WRG – Gegenstromwärmetauscher Wärmerückgewinnung mittels zweier getrennter, diagonaler Luftströme, bestehend aus korrosionsbeständigen ALU-Platten (gegeneinander mit elastischer temperaturbeständiger Dichtmaße abgedichtet). Bypasskonstruktion zur Umgehung der Wärmerückgewinnung (Sommerbypass, Tropfenabscheider inkl. Ansteuerung der Bypassklappe via integrierte Regelung. Das Wärmeüberträgerbauteil ist mit einer Kondensatwanne aus Edelstahl (mind. 1.4301) mit der Möglichkeit zur vollständigen Entleerung, mit Gefälle zum seitlichen Ablaufstutzen ausgestattet. Das Lamellenpaket ist in einem Rahmen aus Edelstahl (min. 1.4301) gefasst und ist auf Dichtheit geprüft.

Heiz-/Kühlregister für Kältemittel / Wärmepumpe Wärmetauscher in Ausführung mit Kupferrohren und Lamellen aus Aluminium. Sammler aus Kupfer mit einseitig herausgeführten Gewindestutzen. Für den Frostschutz ist ein Anschlussstutzen für Temperaturfühler auf dem Rücklaufsammler montiert. Die Rohrdurchführungen der Anschluss-Stutzen sind mit Gummirosetten abgedichtet. Passend zum Kältemittel der Split-Wärmepumpe.

Kanalrauchmelder Abluftseitig sind Kanalrauchmelder mit DIBt Zulassung zu verbauen.

Schalldämpfer Energiesparkulissen in Hygieneausführung mit strömungsgünstig profiliertem Rahmen (Radius > 15 mm); wirksam nach dem Absorptionsprinzip oder Kammer-Absorptionsprinzip. Kulissenfüllung aus Mineralwolle mit mind. 30 kg/m³ Raumgewicht. Rahmenende zum Schutz der Kulissenfüllung umgefalzt vor Abrieb durchströmende Luft bis max. 20 m/s Luftgeschwindigkeit geschützt, inert gegenüber Pilz- und Bakterienwachstum. Kulisse erfüllt die Hygieneanforderungen der VDI 6022 sowie der VDI 3803. Einfügungsdämpfung, Schallleistungspegel des Strömungsgeräusches sowie Druckdifferenz gemessen nach EN ISO 7235. Seitlich herausziehbare Geräteschalldämpfer mittels Abstandshalter wartungsfreundlich ausgeführt.

Ventilator – EC-Freiläufer EU-Wirkungsgradklassifizierung „IE5“ Die Einheit bestehend aus Ventilator und Motor ist im Gerät schwingungsgedämpft montiert. Die Ventilatoren sind mit einem Volumenstrom-Messsystem ausgestattet. Die Messwerte werden zur Volumenstromregelung an die integrierte Regelung.

Ventilator – AC-Freiläufer EU-Wirkungsgradklassifizierung „IE3“ Die Einheit bestehend aus Ventilator und Motor ist im Gerät schwingungsgedämpft montiert. Speziell für Küchenabluft befindet sich der Motor außerhalb des Luftstroms mit einer Motorfremdbelüftung. Die Ventilatoren sind mit einem Volumenstrom-Messsystem ausgestattet. Die Messwerte werden zur Volumenstromregelung an die integrierte Regelung.

Reparaturschalter Lasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107), mit Schnellein- und Schnellausschaltung, 6-polig, in Steckeinsatztechnik mit Stecksockel, mit Handantrieb, Frontbefestigung, mit Berührungsschutzabdeckung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1).

Streckmetallfilter Das RLT-Gerät ist mit einem Steckmetallfilter im Abluftstrang ausgerüstet. (Küchenbetrieb)

Geräteverkabelung Vollständige Verkabelung aller Sensoren, Aktoren und weiterer Niederspannungskomponenten über das Bussystem. Saubere Führung der Kabel im internen Kabelkanal. Anschluss der Komponenten durch verpolungssichere Steckverbindungen in IP 67 am Patchverteiler. Bei geteilt angelieferten Geräten ist die Verkabelung an den Bauteilgrenzen steckbar ausgeführt. Ein Zurückziehen aller Kabel kann somit entfallen. Die Verkabelung der Lastkabel innerhalb des Gerätes ist erfolgt. Die Installation ist vor Auslieferung komplett geprüft. Die Prüfergebnisse sind dokumentiert. Leitungen sind sonnengeschützt in Kabelkanal oder Kabeltrasse fachgerecht zu verlegen und anzuschließen.

Integrierte Regelung Für Lüftungsanlagen mit Heiz-/Kühlfunktion und WRG-Funktion. Unterstützte Regelgrößen sind Konstanthaltung Kanaldruck, Volumenstromregelung, Nachführung Volumenstrom und konstante Drehzahlsteuerung Als Temperatur Regelstrategie ist eine Zuluft-Temperaturregelung vorgesehen. Ansteuerung des Verflüssigersatzes ist vorgesehen. Schaltschrank mit vollwertigem Bediengerät, Schaltschrank wetterfest in Gerätegehäuse integriert.

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Datenschnittstellen sind vorzusehen. Schaltschrank mit vollwertigem Bediengerät, Schaltschrank in Gerätegehäuse integriert oder extern montiert.

Lüftungskanäle/Lüftungsrohre

Allgemeine Anforderungen an das Luftleitungsnetz: Alle notwendigen Massen und Angaben zu den Dimensionierungen des Luftleitsystems in eigenverantwortlicher Detailplanung sind den Grundrissplänen und Strangschemata zu entnehmen. Die Strömungsgeschwindigkeit für die Dimensionierung liegt bei max. 5 m/s. Der resultierende Druckverlust ist bei der Dimensionierung des Ventilators dann zu berücksichtigen. Die in der Beschreibung aufgeführten Kanäle müssen vor der Fertigung und Montage entsprechend den für die Ausführung der Anlagen errechneten Luftmengen in den Dimensionen festgelegt werden. Das Luftleitungsnetz ist strömungstechnisch einwandfrei auszulegen. Es darf zu keinen Engstellen kommen, in denen eine erhöhte Luftgeschwindigkeit zu erhöhten Druckverlusten oder Geräuschen führt. Die einwandfreie Montagemöglichkeit muss im Einvernehmen mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken hergestellt werden. Beim Durchdringen von Brandabschnitten sind entsprechende Brandschutzklappen und Brandschutzabsperrvorrichtungen mit Zulassung einzubauen oder brandschutztechnische Ummantelungen vorzusehen. (siehe Spezifische Vorgaben / Brandschutzkonzept). Drosseleinrichtungen und Regelklappen zum Abgleich des Luftleitsystems sind entsprechend Erfordernis einzuplanen und auszuführen. Zur Inspektion und Reinigung sind ausreichend dichtschließende, mit Schnellverschlüssen (Sternkopfschrauben) ausgestattete Inspektionseinrichtungen vorzusehen. Alle Lüftungsleitungen und Rohre sind gereinigt und staubdicht verschlossen auf der Baustelle anzuliefern und zu montieren. Der notwendige Aufwand muss im Angebot berücksichtigt sein. Alle Kanäle und Rohrleitungen sind körperschallisoliert zu befestigen. Wanddurchführungen sind umlaufend mit Mineralfaserplatten oder –matten mindestens 20 mm dick zu isolieren und beidseitig mit Abschlussflansch aus Stahl verzinkt zu versehen. Bei Durchdringung von F30-Wänden siehe Spezifische Vorgaben / Brandschutzkonzept. Aufhängungen und Befestigungsmaterial sind grundsätzlich in verzinkter, in der Höhe verstellbaren Ausführung und mit akustischer Trennisolierung einzubauen. Bevorzugt sollen Fertigsysteme verwendet werden. Schwarze Halterungen/Schnittstellen sind nicht zugelassen. Lochbänder, Schlagschellen sowie Schussapparate dürfen nicht verwendet werden.

Die Luftverlustrate der Gesamtanlage durch Undichtigkeit darf bei max. Kanalpressung 5 % nicht überschreiten. Dies gilt nicht, wenn die absolute Dichtheit der Kanäle gefordert ist. Für ausreichende Ausdehnungsmöglichkeiten aller Anlagenteile ist zu sorgen. Weder im Normalbetrieb noch im Extremfall (z.B. Brand) dürfen unzulässige Beanspruchungen von Bau- und Einbauteilen auftreten.

Sämtliche Verbindungssysteme sind in verzinkter Ausführung einzusetzen. Es sind nur korrosionsgeschützte Kleinteile zu verwenden. Verbindungen durch Schweißen sind nicht zulässig. Für den Potentialausgleich ist jeweils eine Schraubverbindung mit Zahnfächerscheiben zu versehen. Als Dichtungsmassen sind nur dauerelastische Dichtmassen oder Dichtstreifen zu verwenden.

Luftleitungen, allgemeine Anforderungen:

Stahlblech-Luftkanäle sind aus sendimir-verzinktem Stahlblech herzustellen, gerade Kanäle und Formstücke mit rechteckigem Querschnitt, gefalzt mit liegendem Falz, mit Diagonalversteifung, max. Schusslänge ist 2.000 m. Die Kanalwandungen dürfen nicht flattern; Stücke mit nicht einwandfreier Oberfläche müssen ausgeschieden werden. Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse B DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505. Messöffnungen sind mit Kunststoffstopfen zu verschließen.

Kanalverbindungen: Verbindung mit Winkelflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben aus nichtrostendem Stahl und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit Befestigungsmitteln mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einschl. Bohrungen. Die Dichtung zwischen den Flanschen erfolgt mit dauerelastischer Masse. Schrauben und Muttern verzinkt und bichromatisiert; bei Kanalverlegung im Freien in korrosionsbeständiger Ausführung.

Gerade Kanäle: Als solche gelten alle Kanäle ohne Richtungsänderung und ohne Abzweigung sowie Enddeckel, Gitterkästen, wenn nicht separat ausgeschrieben. Bei Seitenverhältnissen größer als 5:1 sind durchgehende Trennbleche in die Luftkanäle einzubauen.

Formstücke: Als solche gelten alle Kanalkrümmer und Kanaletagen, alle Übergangsstücke, d.h. Kanalstücke, bei denen sich der Seite 86 von 116

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Querschnitt in irgendeiner Form im lichten Nennmaß ändert, alle Abzweigstücke und T-Stücke.

Krümmer, Kanaletagen, Abzweige und T-Stücke: Sind so auszuführen, dass der geringste Widerstandsbeiwert erreicht wird. Krümmer über 45° sind mit Luftleitblechen auszurüsten, deren Form, Anzahl und Ausführung einer fundierten Erprobung entspricht, deren Ergebnisse auf Anforderung nachzuweisen sind. Die Innenseiten von Umlenkungen und Abzweigen sind mit mindestens 100 mm Radius auszuführen.

Kontroll- und Reinigungsverschlüsse: Diese Verschlüsse sind als ovale Deckel mit Zentralverschluss in der erforderlichen Anzahl und Größe in die Kanäle im Rahmen der Montageplanung festzulegen und einzubauen. Hierfür ist die Forderung der VDI 6022 maßgebend. Die Größe der Verschlüsse richtet sich nach den Kanaldimensionen wie folgt: Kanalseite bis Verschluss lichte Öffnung (ovale Form) mind. 250 mm 150 x 250 mm 350 mm 250 x 250 mm 400 mm 350 x 350 mm beliebig 400 x 400 mm Blechstärke: 0,63 bis 1,25 Nennmaß angepasst nach DIN EN 1507

Lüftungsrohrleitung: Lüftungsrohrleitungen (Rundrohr) sind mit Wickelfalzrohren aus sendzimir-verzinktem Stahlblech in gerader Form und in Formstücken mit Durchmesser und Wanddicken nach DIN EN 12237 für ein strömungsgünstig, einwandfrei und luftdichtes Rohrleitungssystem mit Lippendichtungen herzustellen, komplett mit Verschnitt, einschließlich aller erforderlichen Form- und Verbindungsstücke, Ausschnitte, Steckkupplungen (Muffen), Verbindungs- und sonstiger Kleinmaterialien in verzinkter Ausführung sowie mit Revisionsöffnungen und körperschalldämmenden Rohrbefestigungen. Messöffnungen müssen an allen Stellen hergestellt werden, an denen Menge, Druck, Temperatur und Feuchte zur Einregulierung und Kontrolle der Anlagenparameter gemessen werden müssen. Die Öffnungen sind mit Kunststoffstopfen Ø 20 mm zu verschließen. Anschlüsse an Geräte jeder Art sind lösbar auszuführen. Für die Formstücke gilt sinngemäß das für das gerade Wickelfalzrohr Gesagte. 90°-Segmentbogen sind mit mindestens 5 Segmenten auszuführen. Auf Ausschnitte eines Rohres aufgesetzte Abzweigstücke sind nicht zulässig. Generell sind Ausschnitte nur für Gitter zulässig; ansonsten sind Formstücke zu verwenden.

Flexible Rohre: Für Flexrohre gilt sinngemäß das Vorhergesagte, Pkt. Wickelfalzrohre, jedoch sollen die einzubauenden Längen 1,0 m nicht überschreiten. Die Anschlüsse sollen mit Nieten und zusätzlicher Schrumpfbandabdichtung erfolgen. Klebebandanschlüsse sind nicht zulässig. Material, für normale Anforderungen aus 2 Lagen Aluminium gefalzt, EN 13180 temperaturbeständig bis 200 °C, nicht brennbar gem. DIN 4102, Kl. A1., mit nicht brennbaren Rohrverbindungen, körperschalldämmende Rohrbefestigung einschl. Anschlussstücke, komplett mit Verschnitt, Verbindungs- und Dichtungs- und Befestigungsmaterial, Rohrverbindung als Steckverbindung mit Gummi-Lippendichtung nach DIN 24145,

Bei Kanalansammlungen und Engpässen sind die Kanalleitungen ggf. stückweise zu verlegen. Die Rohre sind bis zur Abnahme auf Beschädigung zu kontrollieren und zu schützen. Aufhängung und Befestigung der flexiblen Kanäle muss einwandfrei erfolgen. Die Kanäle dürfen nicht auf Bauteilen oder Einrichtungsteilen aufliegen.

5.1.4.3 Lüftungskomponenten

Wetterschutzgitter: Die Wetterschutzgitter für die Außenluftansaugung und für die Fortluft sind in Farbe RAL nach Vorgabe Bauherr zu liefern mit hinterlegtem Maschendrahtgitter (Vogel und Kleintierschutz). Lamellen aus Aluminium. Der Anschlusskanal am Wetterschutzgitter erhält Revisionsöffnungen und ist so auszuführen, dass die Wetterschutzgitter durch Einsicht des Lüftungskanals von innen einsehbar sind.

Rohrventilator WC Rohrventilator zur Belüftung der Sanitärbereiche im EG - 2.OG. Radial-Rohrventilator zur direkten Montage im Rohrsystem. Das Gehäuse besteht aus verzinktem Stahlblech mit runden Anschlussstutzen auf Normrohre abgestimmt. Radial-Laufrad mit rückwärts gekrümmten Schaufeln aus Kunststoff. Geräuscharme Laufweise. Einphasen-Wechselstrom-Außenläufer-Motor geschlossene Bauweise, wartungsfrei, Drehzahl durch Spannungsreduzierung steuerbar, Spannnungsanschluss 230 V, 1 ph, 50 Hz. Schutzart IP44. Kugellager mit Langzeitschmierung.

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Elektro-Heizregister Heizregister zur Erwärmung kühler Außenlauft zur Versorgung der Sanitärbereiche im EG - 2.OG. Heizregister aus aluzinkbeschichtetem Stahlblech und einer Heizspirale aus Edelstahl. Ausgerüstet mit je einem selbständig rückstellenden und manuell rückstellbaren Temperaturbegrenzer (Auslösetemperatur 60°C bzw. 120°C). Mit eingebauten Überhitzungsschutz und einer manuellen Wiedereinschaltung. Für Rohreinbau für horizontale oder vertikale Kanäle. Anschluss für genormte runde Lüftungsrohre über eine Gummilippendichtung. Regelungsmöglichkeiten mit Raumthermostat, Pulser oder TTC. Der Mindestvolumenstrom basiert auf einer Mindestluftgeschwindigkeit von 1,5 m/s. Die Austrittstemperatur des Heizregisters darf 50°C nicht überschreiten! Spannnungsanschluss 230 V, 1 ph, 50 Hz. Schutzart IP44. Mit Schnittstelle zur Gebäudeautomation.

Dachventilator WC Dachventilator zur Entlüftung der der Sanitärbereiche im EG - 2.OG. Gehäuse aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahlblech. Abdeckung aus Aluminium. Die Abdeckung für Reinigungsarbeiten abnehmbar. Beschichtetes Eingriffschutzgitter. Radial-Laufrad mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln. Spannnungsanschluss 230 V, 1 ph, 50 Hz. Schutzart IP X5. Anschluss an Klemmleiste im Gehäuse. Mit Schnittstelle zur Gebäudeautomation

Fassadenventilator: Außenwandventilator, geeignet für die außenseitige Wandmontage. Wetterfestes Gehäuse in kompakter Bauweise, aus Stahlblech, pulverbeschichtet. Anschlussstutzen entsprechend Normrohr Durchmesser, massive Grundplatte aus Kunststoff. Ausblasseitiges Vogelschutzgitter und 2 Verschlusslamellen mit Federrückstellung. Radiallaufrad mit rückwärts gekrümmten Schaufeln, geräuscharmen Lauf. Anschlussspannung 230V

Dachdurchführung: mit Regenkragen für Flachdach, Neigung an Flachdach angepasst, wasserdichte Dachdurchführung, bestehend aus einem eckigen Kanalteil, innen diffusionsdicht isoliert, mit einem allseitig umlaufenden 200 mm breiten Klebeflansch in eckiger Ausführung, in wasserdicht versiegelter Ausführung.

Volumenstromregler, konstant: für konstanten Volumenstrom, mechanisch selbsttätig ohne Fremdenergie, für Zu- oder Abluft, Differenzdruckbereich 50 bis 1.000 Pa, passend für Rohre nach EN DIN EN 1506. Regelklappe leichtgängig gelagert, Regelbalg gleichzeitig pneumatisch wirksames Dämpfungselement, Volumenstrombereich 4: 1. Volumenstromgenauigkeit zwischen +/- 5 % und +/- 10 % Skala zur Einstellung und Veränderung von Volumenströmen, wartungsfrei und lageunabhängig. Gehäuse aus verzinktem Stahlblech, Regelklappe gelagert in Kunststoff-Gleitlagern bzw. Kugellager aus Glas/Kunststoff, Regelbalg aus Polyurethan. Runde Bauform beidseitig mit Lippendichtung, eckige Bauform beidseitig mit Rahmen. Dämmschale, bestehend aus 40 mm Mineralwolle und Außenmantel aus 1 mm verzinktem Stahlblech, zur Reduzierung des Abstrahlgeräusches. Rohrschalldämpfer passend zum Gerät zur Schalldämmung Richtung Raum. Dimensionierung entsprechend Luftmenge gemäß Strangschema.

Rohrschalldämpfer Im Kanalnetz sind Telefonieschalldämpfer eingeplant, wenn die Gefahr der Schallübertragung von einem Raum in den anderen gegeben ist. Zur Einhaltung der in den Innenräumen sowie im Außenbereich gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Lärm maximal zulässigen Schallpegel werden Schalldämpfer im Luftleitungsverlauf eingesetzt.

Drosselklappe: zum Einstellen von Volumenströmen, mit Drehgriff für Handbedienung, mit Markierungen für den Einstellwinkel des Klappenblattes, Einstellung fixierbar, für Einbau in runde und rechteckige Luftleitungen.

Brandschutzklappe eckig Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, eckig, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 1751, Einbau in massive Decke oder Massivwand bzw. Trockenbauwand, Nasseinbau, mit einer Inspektionsöffnung, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, beschichtet, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1).

Brandschutzklappe rund Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, rund, DN 125, Länge 320 mm, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 1751, Einbau in massive Decke oder

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Massivwand bzw. Trockenbauwand, Nasseinbau, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, beschichtet, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1).

Überstromklappe - wie zuvor beschriebene eckige Brandschutzklappe aber mit zusätzlicher Rauchauslöseeinrichtung in Revisionsöffnung. Mit beidseitigem Schutzgitter zum Verhindern von Verletzungen. Vor den Überströmklappen sind Filtervliese anzubringen, um keinen Staub in die Küche einzubringen.

Rauchauslöseeinrichtung Rauchauslöseeinrichtung zur Verhinderung von Rauchübertragung über die Lüftungsleitungen von raumlufttechnischer Anlage. Die Raucherkennung erfolgt nach dem optischen Streulichtprinzip. Geeignet zur Ansteuerung und Auslösung von bauaufsichtlich zugelassenen Brand- und Rauchschutzklappen. Zulässige Luftgeschwindigkeit 1 – 20 m/s, EMV-Störfestigkeit nach EN 61000-6-1 bis 4, Anschlussleistung 3 VA, Schutzart: IP 42.

Brandschutzbekleidung für Küchenabluftleitungen Aus Stahlblech mit ausreichend dimensioniertem Leitungsquerschnitt nach Stahlblechlüftungsleitung. L 90 feuerbeständig nach DIN 4102-6 als gerade Leitung oder Formteil aus Silikat-Brandschutzbauplatten, zementgebunden, feuchtigkeitsbeständig mit eine Rohdichte von ca. 550 kg/m³, nichtbrennbar - A1. Mit Abhängekonstruktion sowie Wanddurchführungen durch Massiv- und leichte Trennwände und entsprechender Anzahl von Revisionsöffnungen.

Küchenablufthaube 1 Küchenlüftungshaube als Wandhaube mit zusätzlicher Zulufteinbringung nach DIN EN 16282-2, Baumerkmal B5, Haubenkörper in Kastenform mit integrierter Zuluftkammer, komplett aus Chromnickelstahl Werkstoff Nr. 1.4307, rost- und säurebeständig. Haubenkörper geschweißt, Sammelrinne übergangslos und vollverschweißt zur Erfassung des Aerosols und Abführung mithilfe eines verchromten Ablasshahns mit Innengewinde an tiefgezogener Auslaufstelle. Aerosolabscheider einreihig und schräg im Haubenkörper angeordnet; zu Reinigungszwecken werkzeuglos ausbaubar. Zwischen den Abscheidern können Blindbleche eingesetzt werden. Klassifizierung und Stückzahl der Aerosolabscheider nach Einsatzbereich und Luftmengenanforderung. Zuluftkammer im Haubenkörper integriert, mit selbstklebender Dämmmatte nach DIN EN 16282-2 ausgekleidet. Zuluftanschluss mit aufgesetzter Jalousieklappe aus verzinktem Stahlblech. Einbringung der temperierten Zuluft in den Raum durch frontseitige Lochpaneele mit hinterlegten Strömungsgleichrichter; zu Wartungszwecken ausbaubar. Die Nennluftmenge beträgt 400m³/h pro lfm. LED-Lichtsystem Schutzart IP55 einreihig und flächenbündig im Stauraum integriert, Beleuchtung komplett im Haubenkörper mit Kabelstecksystem verdrahtet und auf Haubendeckblech mittels Klemmdose für E-Anschluss durch Gewerk Elektro aufgelegt

Küchenablufthaube 2 Küchenlüftungshaube als Wandhaube mit Kondensationssystem nach DIN EN 16282-2, Haubenkörper in Kastenform komplett aus Chromnickelstahl Werkstoff Nr. 1.4307, rost- und säurebeständig. Haubenkörper geschweißt. Sammelrinne übergangslos und vollverschweißt zur Erfassung des Aerosolats und Abführung mithilfe eines verchromten Ablasshahns mit Innengewinde an tiefgezogener Auslaufstelle. Prallbleche einreihig und schräg zur labyrinthartigen Erfassung des Kondensats im Haubenkörper angeordnet; zu Reinigungszwecken werkzeuglos ausbaubar. Die Nennluftmenge beträgt 1000m³/h pro lfm. LED-Lichtsystem Schutzart IP55 einreihig und flächenbündig im Stauraum integriert, Beleuchtung komplett im Haubenkörper mit Kabelstecksystem verdrahtet und auf Haubendeckblech mittels Klemmdose für E-Anschluss durch Gewerk Elektro aufgelegt

Zu- und Abluftgitter bestehend aus den umlaufenden Frontrahmen, Rahmenschienen auf Gehrung geschnitten und fugenlos miteinander verbunden, mit umlaufenden Dichtungsband mit waagerechten bzw. senkrechten eingesetzten einzeln einstellbaren Frontlamellen. Es muss gewährleistet sein, dass keine Luft hinter dem Frontrahmen austritt oder angesaugt wird. Zur Optimierung der Luftverteilung sind Mengeneinstellungen zu montieren, die frontseitig ohne Demontage der Frontgitter verstellt werden können. Material: Frontgitter aus Stahlblech, einbrennlackiert (RAL-Farbe nach Wahl AG) oder Stahlblech verzinkt. Anbausatz aus profiliertem bzw. gekantetem Stahlblech, verzinkt.

Tellerventile für Zu- und Abluft zum Einbau in Zwischendecken oder Kanälen. Tellerventil aus Stahlblech mit einbrennlackierter Oberfläche (Farbe nach Wahl des AG), Verstellspindel und Teller aus Stahlblech, Kontermutter zur Arretierung des Ventiltellers, einschl. Einbaurahmen aus verzinktem Stahlblech mit Bajonettverschluss.

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Installationsmaterial Für die Verlegung (Abhängung) von Lüftungstechnik sind verzinkte Schellen, Abhänger, Montageschienen und Gewindestangen zu verwenden. Auf eine schallentkoppelte Aufhängung und Befestigung mittels Schalldämmelementen oder wirksamen Gummistreifen ist gem. den Richtlinien für Schallschutz im Hochbau ist zu achten. Die Abhängungsabstände sind gem. den Belastungsgegebenheiten, sowie den Vorgaben dafür auszuführen. Sämtliche metallischen Teile der Lüftungstechnik, wie Rohre, Kanäle Tragkonstruktionen müssen untereinander elektrisch verbunden sein und in das Potentialausgleichssystem einbezogen werden.

Generell ist dem jeweiligen Anwendungszweck entsprechend geeignetes Installationsmaterial zu verwenden und einzukalkulieren.

Einregulierung und Inbetriebnahme

Die Einregulierung und Inbetriebnahme erfolgen gemeinsam mit der Mess- und Regelungstechnik.

Wärme- und Kältedämmung

Wärmedämmung Zu- und Abluftkanal: Keine Wärmedämmung von Zu- und Abluftkanälen. Zu- und Abluftkanäle dürfen keine anderen Bauteile berühren. Im Bereich von Wanddurchführungen ohne Brandschutzanforderungen sind die Kanäle mit 10 mm dickem Vlies zu umkleiden.

Kältedämmung Außenluft- und Fortluftkanal: Kältedämmung nach DIN 4140 an runde und rechteckigen Luftleitungen einschließlich Formstücken an Luftleitungen aus verzinktem Stahl oder Kunststoff in Gebäuden, Ausführung vierseitig mit geschlossenzelligem Vinylkautschuk als Platte, Baustoffklasse B1 DIN 4102-1, vollflächig kleben, Längs- und Rundnähte vollfugig kleben, dampfdiffusionsdicht, in Nahtbereichen Abschottungsverklebung, Wärmedämmungen sind mit den erforderlichen Revisionsöffnungen und eingefassten Aussparungen für MSR-Feldgeräte, Kanalanbauteile, Messöffnungen und sonstigen Bauteilen in der Kanalwandung auszuführen, die zugänglich bleiben müssen. An Armaturen und Geräten muss die Isolierung abnehmbar (Kappen mit Spannbändern) sein und sich leicht wieder anbringen lassen. Dämmschichtdicke 19 mm.

Kältedämmung Kältemittelleitungen: Kältedämmung nach DIN 4140 an Saug- und Heißgasleitungen aus Kupfer einschließlich aller Formteile, Armaturen und Befestigungen, inner- und außerhalb von Gebäuden, Ausführung mit geschlossenzelligem Vinylkautschuk Rohrschale, Baustoffklasse B1 DIN 4102-1, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(m·K), vollflächig kleben, Längs- und Rundnähte vollfugig kleben, dampfdiffusionsdicht, in Nahtbereichen Abschottungsverklebung. Die Bemessung der Dämmdicke hat nach DIN EN ISO 12241 unter Nachweis der Tauwasserfreiheit zu erfolgen. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung der VDI 2055 auszuführen. Die eingesetzten Dämmstoffe müssen die Anforderungen der DIN EN 14304 erfüllen.

5.1.5 KG 220 – Herrichten und Erschließen (Elektro)

Stromversorgung

Im Zuge des Neubaus wird ein neuer Hausanschluss für das Grundstück hergestellt. Dieser versorgt den Bestand (alte NSHV im Verwaltungsgebäude), das Schulhaus (Neubau), die Gymnastikhalle (Neubau) sowie die PV-Zählersäule. Die Einspeisung erfolgt aus dem öffentlichen Netz. Bis zur Fertigstellung des neuen Hausanschlusses wird der Bestand weiterhin über den alten Hausanschluss im Verwaltungsgebäude weiter versorgt. Nach der Fertigstellung des neuen Hausanschlusses erfolgt der Umschluss des Bestandes auf die neue NSHV-Außensäule sowie der Rückbau des alten Hausanschlusses.

Dataport:

Das Gebäude wird an die bereits bestehende Anlagentechnik im Verwaltungsgebäude angeschlossen.

Telekom:

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Das Gebäude wird an die bereits bestehende Anlagentechnik im Verwaltungsgebäude angeschlossen.

5.1.6 KG 440 – Elektrische Anlagen

Leistungsumfang

Der elektro- und fernmeldetechnische Teil umfasst folgende Anlagenteile:

  • Hausanschlüsse Niederspannung und Telefon
  • Eigenstromversorgungsanlagen
  • Niederspannungsverteilungen
  • komplette Elektroinstallationsanlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Gruppenbatterieanlagen
  • Strukturiertes Kommunikationsnetz
  • Brandmeldeanlage (BMA)
  • Beschallungsanlage
  • Blitzschutzanlage und Erdungsanlage
  • Stemmarbeiten
  • Brandschutzmaßnahmen

Hinweis zur Bauausführung

Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung, sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.

Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung der Elektroinstallationsanlage, der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der BMA durch einen anerkannten Sachverständigen (PVO-Prüfung) erfolgen.

Bei Diskrepanzen zwischen den Unterlagen der Elektroplanung ist die Rangfolge der Höherwertigkeit anzuwenden.

Hinweis zur Kampfmittelsondierung

Für Ausführungsbestandteile in Bereichen außerhalb der Neubaufläche inkl. Arbeitsraum ist durch den AN eigenverantwortlich eine eigene Kampfmittelsondierung zu veranlassen. Dies ist in das Angebot Einzukalkulieren

5.1.6.1 KG 442 - Eigenstromversorgungsanlagen

Der Einsatz einer Photovoltaik Anlage ist vorgesehen. Das PV-System wird durch ein Stromliefermodell der HEnW KommunalEnergie GmbH und Schulbau Hamburg (SBH) realisiert. Es ist eine Systemlösung in Kombination mit dem Gründach vorzusehen.

Folgende Leistungen sind durch den GU zu erbringen:

  1. Gründach Unterkonstruktion gem. Modulbelegungsplan, Neigungswinkel: 10°, Anordnung Hochkant Portrait, Ausrichtung: Ost-West Schmetterling, Statisch ausgelegt für Modultyp 1762x1134x30mm für eine PV- Anlage bis 40kWp
  2. eine Absicherung mit der Bauform NH 00 und Größe von 100A für den Anschluss der PV-Anlage an die NSHV
  3. Platzbedarf für die PV-Zählersäule nördlich des Neubaus im Bereich der Technikraumtür
  4. Platzbedarf für die Wechselrichter auf dem Dach
  5. Dachdurchführung Schwanenhals DN100 inkl. Wärmedämmung und Dichtung sowie alle Installationswege im Gebäude
  6. PAS auf Dach geführt (Je nach Ausführung des Blitzschutzes 6mm² oder 16mm² Cu)
  7. Schlüsselschalter für SNH am Haupteingangsbereich an der Außenfassade
  8. Kabeltrassen mit Trennsteg oder Sammler mit separatem Schutzrohr im Gebäude
  9. Verlegung Kabelleerrohr von Standort der PV-Zählersäule in den Technikraum EG
  10. Kabelverlegung Signalkabel Abschaltung (Schlüsselschalter SNH - PV Zählersäule) Kabeltyp NYY-J Seite 91 von 116

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7x1,5mm² 11. Kabelverlegung Datenkabel (Wechselrichter – PV-Zählersäule) Kabeltyp Patchkabel Cat.7 (S/FTP) AWG23/1 12. Kabelverlegung AC-Starkstromkabel (WR/WR-Sammler - PV Zählerschrank) Kabeltyp N2XH-J 5x25 mm² 13. Überspannungsschutz Starkstrom- und Datenkabel am Gebäudeeintritt (Technikraum EG)

Vom AN ist zu berücksichtigen, dass die PV-Anlage vor Abschluss der GU-Baumaßnahme, vom Ersteller der PV-Anlage montiert wird. Die Leistungen des Erstellers der PV-Anlage sind durch den GU in den Gesamtbauablauf zu integrieren.

Die Anlage dient zum Eigenverbrauch. Der überschüssig erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist.

Der Wechselrichter auf dem Dach, die PV-Zählersäule im Außenbereich, PV-Module, Trennbox, Überspannungsschutz und Kabeltrassen auf dem Dach etc. werden durch den Ersteller der PV-Anlage installiert.

Ausführung der PV-Anlage gemäß Schnittstellenbeschreibung und PV-Projektplan. Die Schnittstellenbeschreibung zwischen dem Ersteller der PV-Anlage und SBH/GU ist als externes Dokument beigefügt. Der PV-Projektplan von HEnW ist als externes Dokument beigefügt.

5.1.6.2 KG 443 - Niederspannungsschaltanlagen

Niederspannungshauptverteilungen Im Zuge des Neubaus wird ein neuer Hausanschluss für das Grundstück hergestellt. Die Zählerverteilung wird als Außensäule mit Wandleranlage an der nördlichen Fassade des Gebäudes im Bereich der Technikraumtür aufgestellt. An dieser Stelle wird ebenfalls die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) als Außensäule installiert.

Aus der NSHV werden der Bestand (alte NSHV im Verwaltungsgebäude), die Gebäudehauptverteilung (GHV) des Schulhauses (Neubau), die GHV der Gymnastikhalle (Neubau) sowie die PV-Zählersäule versorgt.

Die NSHV wird im TN-S-Netz errichtet. Die Nennspannung beträgt 400 V AC, 3~, 50 Hz.

Zur Begrenzung von Überspannungen ist ein leckstromfreier, kombinierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1 und 2 vorzusehen.

Bei der Planung der Schaltschrankgröße ist eine Ausbaureserve von ca. 20 % zu beachten.

Alle Schrankeinbauten sind mit Betriebsmittelkennzeichnungen nach DIN zu versehen, diese ermöglichen eine eindeutige Zuordnung zum Stromlauf. Der Verteiler erhält an der äußeren Schranktür ein Resopal-Schild mit der Verteiler-Bezeichnung. Verteilereinbauten erhalten eine maschinelle Beschriftung auf den Betriebsmitteln und auf der Verteilerabdeckung. Die allpoligen Stromlaufpläne, sowie eine Stromkreisliste im Klartext, sind in einer dauerhaft befestigten Plantasche im Verteiler zu hinterlegen.

5.1.6.3 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen

Verteilungen

Es sind vier abschließbare Verteilungen für das Gebäude vorzusehen:

  • GHV / UV EG (Technikraum EG)
  • UV Küche (Umkleide)
  • UV 1.OG (Technikraum 1.OG)
  • UV 2.OG (Technikraum 2.OG)

Die Elektrounterverteilungen werden im TN-S-Netz errichtet. Die Nennspannung beträgt 400V AC, 3~, 50 Hz.

Zur Begrenzung von Überspannungen ist ein Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 2 vorzusehen.

Sämtliche Steckdosenstromkreise sind gemäß DIN VDE 0100-410 über FI-Schutzschalter, RCD zu führen. Über einen 4-pol. RCD sind max. 6 Stromkreise und über einen 2-pol. RCD max. 2 Stromkreise zusammen zu fassen. Bei der Aufteilung der Stromkreise und Zusammenfassung über FI-Schutzschalter ist die Selektivität und Ausfallsicherheit bestimmter Stromkreise, z.B. Netzwerkschrank, TK-Anlage, BMA, Heizung, usw., besonders zu

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beachten.

Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise sind generell zu trennen. Beleuchtungsstromkreise erhalten, falls in Vorschriften nicht gefordert, keine RCD. Steckdosenstromkreise sind mit 16A und Beleuchtungsstromkreise mit 10A abzusichern.

Bei der Planung der Schaltschrankgröße ist eine Ausbaureserve von ca. 20% zu beachten.

Alle Schrankeinbauten sind mit Betriebsmittelkennzeichnungen nach DIN zu versehen, die eine eindeutige Zuordnung zum Stromlauf ermöglichen. Jeder Verteiler erhält an der äußeren Schranktür ein Resopal-Schild mit der Verteiler-Bezeichnung. Verteilereinbauten erhalten eine maschinelle Beschriftung auf den Betriebsmitteln und auf der Verteilerabdeckung. Die allpoligen Stromlaufpläne, sowie eine Stromkreisliste im Klartext, sind in einer dauerhaft befestigten Plantasche im Verteiler zu hinterlegen.

Installation

Die Installation der Kabeltrassen erfolgt im Zwischendeckenbereich bzw. in Leitungsführungskanälen. In Haustechnikräumen wird für die Elektroinstallationsanlagen eine Auf-Putz-Installation vorgesehen. Die Leitungsverlegung erfolgt dabei in Kunststoff-Installationsrohren bzw. auf Stahlblech-Kabelrinnen. Es werden entsprechende Aufputz-Installationsgeräte verwendet.

Die horizontale Leitungsverlegung erfolgt über Kabelrinnen bzw. Kabelsammelhaltertrassen in abgehängten Decken. Bei Verlegung in den Fluchtwegen werden diese in I30 Feuerschutz-Bekleidung geführt. Sämtliche Durchbrüche, die im Leitungsverlauf erstellt werden, werden entsprechend der Brand-/Wandqualität wieder verschlossen.

Die Dachdurchführung für die elektrische Versorgung, der auf dem Dach installierten Geräte der Lüftungstechnik und die PV-Anlage erfolgt mit Schwanenhalsdurchführungen. Die weiteren Installationen in den Räumen erfolgen systembedingt in den Wänden. Es erfolgt eine getrennte Führung für Kabel und Leitungen des Starkstromnetzes zu den Fernmeldeleitungen.

Die vertikale Leitungsinstallation erfolgt mittels Steigetrassen bzw. Kabel-schächten und –schlitzen bzw. Leitungsführungskanal. Sämtliche Durchbrüche, die im Leitungsverlauf erstellt werden, werden entsprechend der Brand-/Deckenqualität wieder verschlossen.

Kabel und Leitungstrassen im Bereich der notwendigen Flure werden brandschutztechnisch geschottet, da diese Bereiche Flucht- und Rettungswege sind.

Der Einsatz von Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten Installationsmethode, muss aber grundsätzlich Halogenfrei ausgeführt werden. Bei Verlegung unter Putz können Kabel und Leitungen mit PVC-Mantel eingesetzt werden.

Sämtliche Installationsgeräte sind mit Schriftfeld und maschineller Beschriftung vorzusehen. Verteilerdosen sind ebenfalls zu beschriften.

Die elektrotechnische Versorgung der Heimathäfen, sowie die Anzahl der einzubauenden, elektrischen Komponenten wurde gem. LB-Bau mittels Brüstungskanälen waagerecht unter den Fensterbänken sowie senkrecht neben der Tafel geplant. Die Ausführung der Schalter- und Steckdosenkomponenten wird gemäß LB- Bau als Standardausführung geplant.

Alle Räume werden mit einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen ausgestattet. Es werden Doppelsteckdosen mit rotem Einsatz (je Datendoppeldose) verbaut. (Vorgabe laut Raumtypenblätter).

In allen Räumen, außer in Technikräumen werden Steckdosen mit integrierter Kindersicherung (erhöhtem Berührungsschutz) eingebaut.

In allen öffentlichen Bereichen wie Flure, Treppenhaus und WCs sind die Steckdosen in Vandalismus sicherer Panzerausführung auszuführen.

Alle Arbeitssteckdosen in der Küche und Spülküche sind mit Klappdeckel auszuführen.

Höhen für Installationsgeräte Lichtschalter und Lichttaster: 1,05 m über OKFF Steckdosen Allgemein: 0,30 m über OKFF Steckdosen neben Waschbecken Seite 93 von 116

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(außer für Warmwassergeräte): ca. 1,05 m über OKFF Arbeitssteckdosen in der Küche: ca. 1,20 m über OKFF

Im Technikraum EG wird zusätzlich eine 16-A-CEE-Drehstromsteckdose installiert.

Im Haupteingangsbereich wird eine Automatikaußentür eingebaut. Die dafür benötigte Elektroanschlüsse inkl. E- Öffner innen und außen sind vorzusehen. Des Weiteren ist in der UV EG eine Zeitschaltuhr vorzusehen, über die sich die Haupteingangstür auf „Daueroffen“ stellen lässt. Ein entsprechendes Kabel ist zwischen UV EG und Haupteingangstür zu verlegen.

Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral. Für die Versorgung von Warmwassergeräten (elektrische Durchlauferhitzer) sind entsprechende Anschlüsse vorzusehen. Es sind ebenfalls Busleitungen für die Aufschaltung der Durchlauferhitzer auf die GA vorzusehen.

Für das Behinderten-WC sind Anschlüsse für eine automatische Spülung vorzusehen. Je WC ist dafür ein eigener Stromkreis zu verwenden. Für die Urinale sind Anschlüsse für eine automatische Spülung vorzusehen.

Die Elektroversorgung der Heizkreisverteiler sowie die Anbindung der Raumthermostate in allen Räumen ist vorzusehen.

Sämtliche E-Anschlüsse für die TGA HLS wie: Spülventile, Lüftungsgeräte, Heizungspumpen, Wärmepumpe, Rückspülfilter, Kühlung, Fettabscheider usw. sind vorzusehen. Die genaue Verortung sowie die Leistungsangaben für die E-Anschlüsse sind der TGA HLS Planung zu entnehmen. Es sind ebenfalls Busleitungen für die Aufschaltung der Geräte auf die GA vorzusehen.

Sämtliche E-Anschlüsse für die Küchentechnik wie: Warmausgabe, Abfallkühler, Küche, Spülküche, Kälteanlage-Küche, RTL-Küche usw. sind vorzusehen. Die genaue Verortung sowie die Leistungsangaben für die E-Anschlüsse sind aus dem Medienplan/Medienliste Küchenplanung zu entnehmen. Alle elektrischen Anlagen der Küchentechnik sind über einen internen Verrechnungszähler messtechnisch zu erfassen. Dies betrifft insbesondere auch die Lüftungsanlage sowie die Warmwasserbereitung der Küche.

Die gesamte Elektroinstallationsanlage ist in abzweigdosenarmer Bauweise zu errichten.

Sonnenschutzanlage

Das Bauvorhaben wird im EG an der Süd-Fassade, im 1.OG und 2.OG. an der Süd-, Ost- und Teilen der Nord- Fassade mit einem außenliegenden Sonnenschutz ausgestattet. Je Etage ist eine Kleinzentrale der Sonnenschutzanlage im Technikraum zu montieren, die die Antriebe dieser Etage steuert. Alle Kleinzentralen sind informationstechnisch miteinander zu verbinden. Die Zentrale im Technikraum EG ist so auszuführen, dass eine Anbindung an die Gebäudeautomation möglich ist. Auf dem Dach ist eine Wetterstation für die Anlage vorzusehen. Die Motoren und Zentralen sind mit einem SMI- Übertragungsprotokoll auszuführen. Die Betätigung erfolgt vor Ort in den einzelnen Räumen. Der stromseitige Anschluss und die Steuereinheit sind verdeckt anzuordnen.

Besondere Ausstattung Küchenbereich und Mensa

Abweichend von LB Bau Vorgaben erhalten der Küchenbereich und der Essbereich zusätzliche Elektroinstallationen. Ausführung der Elektroinstallation gemäß Medienplan/Medienliste Küchenplanung.

HDMI-Anschlüsse

In den Freiflächen im 1.OG und 2.OG sowie in der Mensa sind zusätzlich je ein HDMI-Anschluss, sowie eine Steckdose 230V an der Decke und eine Beamer-Deckenhalterung vorzusehen. Das Ende des HDMI-Anschlusses soll im senkrechten BR-Kanal untergebracht werden.

5.1.6.4 KG 445 - Beleuchtungsanlagen

Allgemeinbeleuchtung Die Beleuchtungsanlagen werden nach der aktuellen Richtlinie der DIN EN 12464 ausgeführt. Sämtliche Leuchten werden mit zeitgemäßer und wirtschaftlich nachhaltiger LED-Technologie ausgeführt. Zur Energieeinsparung sind grundsätzlich Leuchten mit hohem Leuchtenwirkungsgrad und LED-Bestückung

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einzusetzen. Zur Qualitätssicherung sind nur Leuchten einzusetzen, die das VDE oder ENEC-Zeichen tragen.

Die Beleuchtungsstärken der einzelnen Räume werden gemäß DIN EN 12464 sowie der Vorgaben aus den Raumtypenblättern wie folgt vorgesehen.

  • Flure 100 lux
  • Treppenhäuser 150 lux
  • Technikräume 200 lux
  • Garderoben, WCs, Sanitärbereiche 200 lux
  • Mensa 200 lux
  • Lager- und Kühlräume 200 lux
  • Klassen- und Gruppenräume 300 lux
  • Lernbereiche, Diff.-Räume 300 lux
  • Küche 500 lux

Die Art der zu verwendenden Leuchtentypen für die einzelnen Raumgruppen ist aus dem Materialkonzept zu entnehmen. Die Unterrichtsräume erhalten keine zusätzliche blendfreie Wandtafelbeleuchtung.

Die Beleuchtungsschaltung sämtlicher Treppenhäuser, Flure und WCs, erfolgt über den Beleuchtungsgruppen zugeordnete Präsenzmelder.

In den Heimathäfen im 1.OG und 2.OG erfolgt die Ein- und Ausschaltung der Beleuchtung über zwei Taster vor Ort. Zusätzliche Präsenzmelder schalten bei Abwesenheit das Licht nach einer definierten Zeit automatisch ab. Die Schaltung der Beleuchtung ist in 2 Gruppen aufgeteilt:

    1. Gruppe: Fensterferne und Raummitte Leuchten (Taster 1)
    1. Gruppe: Fensternahe Leuchten (Taster 2)

In den Freiflächen im 1.OG und 2.OG erfolgt die Ein- und Ausschaltung der Beleuchtung über vier Taster vor Ort. Zusätzliche Präsenzmelder schalten bei Abwesenheit das Licht nach einer definierten Zeit automatisch ab. Die Schaltung der Beleuchtung ist in 4 Gruppen aufgeteilt:

    1. Gruppe: Leuchten in nord-westlichen Quadranten (Taster 1)
    1. Gruppe: Leuchten in nord-östlichen Quadranten (Taster 2)
    1. Gruppe: Leuchten in süd-westlichen Quadranten (Taster 3)
    1. Gruppe: Leuchten in süd-östlichen Quadranten (Taster 4)

In den Diff.-Räumen im 1.OG und 2.OG erfolgt die Ein- und Ausschaltung der Beleuchtung über einen Taster vor Ort. Zusätzliche Präsenzmelder schalten bei Abwesenheit das Licht nach einer definierten Zeit automatisch ab. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt in einer Gruppe je Raum.

In den Gruppenbereichen und Durchgangsflächen, welche an die Freiflächen im 1.OG und 2.OG angrenzen, erfolgt die Ein- und Ausschaltung der Beleuchtung über einen Taster vor Ort. Zusätzliche Präsenzmelder schalten bei Abwesenheit das Licht nach einer definierten Zeit automatisch ab. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt in einer Gruppe je Raum.

Alle weiteren Räume erhalten konventionell geschaltete Beleuchtung mittels Schalter, Wechselschalter oder Taster.

An allen Zugangstüren werden Außenleuchten installiert. Diese werden über Dämmerungsschalter und eine Zeitschaltuhr geschaltet.

Sicherheitsbeleuchtung Gemäß LB-Bau und Bundesprüfdienst 06/2011 wird das Gebäude nach der DIN VDE 0108/DIN EN 50172 mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgerüstet. Sämtliche Leuchten werden als LED-Systemleuchten ausgeführt und beschildert. Eine Sicherheitsbeleuchtung wird in Rettungswegen, Behind.-WC, Betriebsräumen, fensterlosen Aufenthaltsräumen, Treppenräumen etc. installiert. Außerdem werden Außensicherheitsleuchten an den Rettungswegtüren und im Eingangsbereich installiert. Die Sicherheitsbeleuchtung wird automatisch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zugeschaltet.

An den Ausgängen und bei Richtungsänderungen in den Fluchtwegen werden Leuchten mit Piktogrammen zur Kennzeichnung der Rettungswege installiert.

Es werden keine LED-Einzelbatterieleuchten eingesetzt. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird mittels einer dezentralen Gruppenbatterieanlagen je Geschoss realisiert. Eine Zustandsabfrage der Sicherheitsbeleuchtungs- Seite 95 von 116

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zentralen wird an das Fernmeldetableau im Hausmeisterbüro gemeldet. Zusätzlich wird eine Störmeldung an die Gebäudeautomation übergeben. Die Sicherheitsbeleuchtungszentrale bekommt keinen eigenständigen Raum. Durch den dezentralen Aufbau der Gruppenbatterieanlagen je Geschoss darf dennoch auf die Unterbringung im einem Anlagengehäuse mit Funktionserhalt verzichtet werden. Da die Elt-Bau-Verordnung überarbeitet worden ist und die Anschlussleistung der einzelnen Zentralen kleiner 2000W ist, steht der Realisierung in den ausgewählten Räumen nichts entgegen.

Es werden drei Sicherheitsbeleuchtungszentralen für das Gebäude vorgesehen:

  • Sicherheitsbeleuchtungszentrale Z1 (Technikraum EG)
  • Sicherheitsbeleuchtungszentrale Z2 (Technikraum 1.OG.)
  • Sicherheitsbeleuchtungszentrale Z3 (Technikraum 2.OG.)

Die Sicherheitsbeleuchtung ist mit einem automatischen Funktionstest und Störmeldeanzeige auszuführen.

Vor der Inbetriebnahme ist die Sicherheitsbeleuchtung durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.

Leuchtenübersicht

LeuchtentypVerwendung/ EinbauortAnzahl
Rechteckige LED-DeckenanbauleuchteHeimathafen48
Runde LED-Deckenanbauleuchte, ca. 600 mmFreifläche, Gruppenbereich, Flur, Mensa, Diff.-Raum56
Runde LED-Deckenanbauleuchte, ca. 400 mmFreifläche, Gruppenbereich, Flur, Mensa79
Rundes LED-EinbaudownlightSanitärraum, Nebenraum30
Quadratische LED-EinbauleuchteKüche, Küchennebenräume11
LED-Feuchtraum-AnbauleuchtePutzmittel-, Technik- und Lagerräume10
LichtkanalsystemTreppenhaus, über Zwischenpodest2
Rundes LED-Einbaudownlight für AußenbereicheVordach über Eingangsbereich3
Runde LED-SicherheitsleuchteFlucht- und Rettungswege30
Rechteckige LED-SicherheitsleuchteTechnikräume3
Trapezförmige LED-SicherheitsleuchteFassade (Notausgänge)5
RettungszeichenleuchteVerlauf der Flucht- und Rettungswege15

Heimathafen Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Anbauleuchte für die Deckenmontage in Innenräumen. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 5100 lm, Bemessungsleistung 33 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 155 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 100.000 h., Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Maße (L x B): 1493 mm x 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Freifläche, Gruppenbereiche, Durchgangsflächen, Flure, Mensa – große Leuchte Runde LED-Deckenanbauleuchte mit einem opalen, zylindrischen Diffusor aus PMMA. Für Wand- oder Deckenmontage. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 4000 lm, Bemessungsleistung 31 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 129 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial Seite 96 von 116

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MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 100.000 h., Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Leuchtendurchmesser Ø 600 mm, Leuchtenhöhe 62,5 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Freifläche, Gruppenbereiche, Durchgangsflächen, Flure, Mensa – kleine Leuchte Runde LED-Deckenanbauleuchte mit einem opalen, zylindrischen Diffusor aus PMMA. Für Wand- oder Deckenmontage. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 4000 lm, Bemessungsleistung 32 W, Leistungsfaktor λ > 0,9, maximale Leuchten-Lichtausbeute 125 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 100.000 h., Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Leuchtendurchmesser Ø 400 mm, Leuchtenhöhe 62,5 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Diff.-Räume Runde LED-Deckenanbauleuchte mit einem opalen, zylindrischen Diffusor aus PMMA. Für Wand- oder Deckenmontage. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 4000 lm, Bemessungsleistung 31 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 129 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 100.000 h., Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Leuchtendurchmesser Ø 600 mm, Leuchtenhöhe 62,5 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Sanitärräume/Nebenräume Rundes LED-Einbaudownlight mit weißem Reflektor. Mit geschlossenem, prismierten PMMA-Diffusor. Reflektor weiß lackiert. Bemessungslichtstrom 1400 lm, Bemessungsleistung 11,50 W, maximale Leuchten-Lichtausbeute 125 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80(tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Deckenring und Kühlkörper aus Aluminium-Druckguss. Deckenring weiß pulverbeschichtet (RAL 9016). Außenmaße Deckenring Ø 140 mm, Leuchtenhöhe 60 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Separates Betriebsgerät mit integrierter Zugentlastung. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Küche/Spülküche Quadratische LED-Einbauleuchte mit mikroprismatischer Abdeckung PW. Seite 97 von 116

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Bemessungslichtstrom 4200 lm, Bemessungsleistung 26 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten- Lichtausbeute 162 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 100.000 h., Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus Aluminium-Strangpressprofil. Oberfläche weiß beschichtet (ähnlich RAL 9016). Leuchtenmaße (L x B x H): 620 mm, 620 mm, 22 mm. Mit externem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Betriebsgerät leerlauffest und vor Fehlanschluss, Kurzschluss, Überlastung und Übertemperatur geschützt. Output Ripple des Betriebsgerätes ≤ 4 % zur effektiven Ansteuerung des LED- Systems und flickerfreiem Licht. Die ENEC-Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle ist in Vorbereitung. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Putzmittel-, Technik- und Lagerräume LED-Feuchtraum-Anbauleuchte IP66 mit PC-Leuchtenkörper und PMMA-Diffusor. Für Decken- und Wand- sowie abgehängte Montage. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 3900 lm, Bemessungsleistung 28 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 139 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 50.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Leuchtenkörper aus PC. Leuchtenkörper Farbe lichtgrau (RAL 7035). Maße (L x B): 1552 mm x 102 mm, Leuchtenhöhe 91 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Treppenhaus, zusätzlich auf den Podesten Lichtkanalsystem, 50 mm breit. Systemform: Gerade. Rein direkt strahlende Lichtverteilung. Flächenbündiger, fein strukturierter, opaler PMMA-Diffusor, homogen ausgeleuchtet. Konfiguration zur Wandanbaumontage, einschließlich aller systemrelevanter Zubehöre wie Wandanbaubügel sowie Kopfstücken am Lichtkanalende. Bemessungslichtstrom (Gesamtsystem) : 1.365 lm, Direktanteil: Bemessungslichtstrom von 800 lm pro Meter, Begrenzung der Direktblendung gemäß UGR < 22. maximale Leuchten-Lichtausbeute 144 lm/W. Lichtfarbe 840 (CRI 80 4000 K), ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) < 3 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L90 (tq 25°C) = 50.000 h, mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25°C) = 100.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign- Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Kanalelemente aus Aluminiumstrangpressprofil, Kopfstücke aus Kunststoff (PMMA). Farbe weiß (ähnlich RAL 9016). Gesamtlänge System: 1.686 mm. Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU- Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Eingangsbeleuchtung Außenbereich Rundes LED-Einbaudownlight für überdachte Außenbereiche. Mit Reflektor aus anodisiertem Aluminium. Einbau-Downlight mit Rand für gesägte Deckenöffnungen. Deckenausschnitt Ø 95 mm, Einbautiefe 100 mm. Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt. Bemessungslichtstrom 1200 lm, Bemessungsleistung 13 W, Leistungsfaktor λ > 0,95, maximale Leuchten-Lichtausbeute 92 lm/W. Lichtfarbe neutralweiß, ähnlichste Farbtemperatur (CCT) 4000 K, allgemeiner Farbwiedergabeindex (CRI) Ra > 80. Farborttoleranz (initial MacAdam) ≤ 2 SDCM. Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 60.000 h. Die Lichtquelle ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar.

Leuchtenkörper aus Aluminium-Druckguss. Oberfläche schwarz beschichtet (ähnlich RAL 9005). Hohe Beständigkeit gegen UV-Strahlen und widerstandsfähig gegen Korrosion durch Salznebel. Außenmaße Deckenring Ø 113 mm, Leuchtenhöhe 83 mm.

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Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar. Das Betriebsgerät ist entsprechend der Ökodesign-Anforderungen (VO (EU) 2019/2020) austauschbar. Stoßspannungsfestigkeit Differential Mode / Common Mode: 1 kV / 2 kV. Das Produkt erfüllt die grundlegenden Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und des Produktsicherheitsgesetzes und trägt die CE-Kennzeichnung.

Sicherheitsleuchten im Gebäude

Runde LED-Sicherheitsleuchte zur Ausleuchtung von Flächen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zum Einbau in Deckenausschnitte mit einem Durchmesser von 68 mm.

Sicherheitsleuchten an der Fassade (Notausgänge)

Trapezförmige LED-Sicherheitsleuchte mit gerichtetem Licht ohne Lichtstromanteil im oberen Halbraum. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminiumdruckguss zur Wandmontage.

Rettungszeichenleuchten im Verlauf der Rettungswege

Rettungszeichen-Rahmenleuchten aus pulverbeschichtetem Aluminiumprofil mit homogener Piktogrammausleuchtung durch optimierte LED Technik zur Wandanbau- oder Deckeneinbaumontage.

5.1.6.5 KG 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage

Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage. Für alle elektrischen Anlagen ist durch den Auftragnehmer ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) durch den Auftragnehmer auszuführen.

Das Blitzschutzsystem ist durch den Auftragnehmer für die Schutzklasse III auszulegen. Durch den Auftragnehmer ist eine Berechnung des Trennungsabstandes für die wichtigsten Punkte zu erstellen. Dies beinhaltet alle Näherungspunkte des Blitzschutzsystems zu Dachaufbauten, Fenstern und metallischen Gebäudeteilen inkl. Kabeln und Installationsgeräten sowie den Beginn der Ableitungen an den Dachkanten. Die Vorgaben der DIN EN 62305-4 bzw. VDE 0185-305-4 sind einzuhalten.

Im Rahmen der Rohbauarbeiten sind Ring- sowie Fundamenterder einzubauen und mit entsprechenden Anschlussfahnen für die Blitzschutzableitungen und für den Potentialausgleich zu versehen.

Als Material für die Erdungsanlage ist feuerverzinkter Stahl (Fundamenterder) bzw. nichtrostender Edelstahl der Qualität V4A (Ringerder) zu verwenden.

Der Einbau der Erdungsanlage und der Blitzschutzanlage muss durch eine Blitzschutz-Fachfirma erfolgen.

Auf dem Gebäudedach werden entsprechende Fangleitungen aus Aluminiumdraht verlegt.

Alle metallischen Dachkonstruktionen sind in die Blitzschutzanlage einzubeziehen.

Alle über das Dach ragenden Konstruktionen, wie Entlüftungsrohre, Lüftungsanlagen, Dachfenster, PV-Anlage etc., werden in die Blitzschutzanlage einbezogen. Es sind entsprechende Fangstangen aufzustellen und der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe abgewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen.

Die Ableitungen sind verdeckt an den Fassaden unter der Wärmedämmung (sofern nicht entflammbarer Werkstoff) zu verlegen. Als Material ist Aluminiumdraht mit Kunststoffmantel, Durchmesser 10 mm, zu verwenden. Der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe abgewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen.

Außen liegende Regenfallleitungen sind an die Erdungsanlage anzuschließen.

Die Verbindung der Blitzschutzableitungen mit der Erdungsanlage erfolgt in Unterflur- Trennstellenkästen mittels Trennklemmen. Die Klemmstellen sind zu nummerieren.

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Die Blitzschutzerdungsanlage wird mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Technikraum EG verbunden.

Die gesamte Blitzschutzanlage ist nach der Fertigstellung zu prüfen und entsprechende Messprotokolle anzufertigen.

Für den inneren Blitzschutz wird in der Zähler-Verteileranlage ein leckstromfreier kombinierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1 und 2 vorgesehen.

Für das Gebäude wird der Potentialausgleich hergestellt. Dazu werden eine Hauptpotentialausgleichsschiene im Technikraum EG und weitere Potentialausgleichsschienen im Küchenbereich, Küchen-Umkleide, Aufzug, Technikraum 1.OG, Technikraum 2.OG und auf dem Dach für die PV-Anlage angeordnet.

Der Fundamenterder, der Schutzleiter der Niederspannungsanlage, sowie sämtliche metallischen Rohrleitungen und sonstige leitfähigen Teile innerhalb des Gebäudes, werden in den Potentialausgleich einbezogen.

5.1.6.6 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges

Die komplette Inbetriebnahme der Elektroanlagen sowie das Erstellen der Revisionsunterlagen sind mit diesem Titel abgegolten. Baustelleneinrichtungen wie Baubeleuchtung, Baustromverteiler und Rollgerüste, sowie sämtliche Durchbrüche und Brandschottungen sind ebenfalls in diesem Titel enthalten.

5.1.7 KG 450 – Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

Allgemeines

Für die fernmeldetechnischen Anlagen (z.B. Telefonanlage, Gefahrmeldeanlagen, Datenleitungsnetz) werden die gleichen Installationsarten wie für die Niederspannungsanlagen eingesetzt.

Für die Leitungsverlegung sind weitestgehend die gleichen Leitungswege wie für die Niederspannungsinstallation zu nutzen. Es erfolgt eine Trennung der Fernmelde- / Datenleitungen von den Niederspannungsleitungen durch Trennstege bzw. einen Abstand von min 50 mm. In Installationskanälen erfolgt eine Verlegung in getrennten Kammern und in Unterhangdecken in separaten Sammelhaltern.

Überspannungsschutz

Die von außen in das Gebäude kommenden Fernmeldekabel werden in einer FM-Verteilung im Technikraum EG mittels geeigneten Überspannungsableiter geschützt.

Die Leitungsführung ist so zu gestalten, dass die von außen kommenden Leitungen getrennt von den anderen Leitungen verlegt werden.

5.1.7.1 KG 451 – Telekommunikationsanlagen

Der Neubau erhält je nach Raumnutzung und Vorgabe Raumbuch einen telefonischen Anschluss. Weitere Abstimmungen müssen mit Dataport und Nutzer erfolgen.

Gemäß Aufbauprinzip Dataport sind aktuell folgende Standorte geplant:

Aufzug

Anlieferung/Lager der Küche

5.1.7.2 KG 452 - Such- und Signalanlagen

Notrufanlage für Behinderten-WC

In dem behindertengerechten WC wird ein normgerechtes Notrufsystem installiert. Im Wesentlichen sind folgende Betriebsmittel vorzusehen:

2 St Zugtaster (Seillänge bis auf den Boden)

1 St Abstelltaster

  • 1 St Anzeigeeinheit mit optischem und akustischem Signal (im Flur)

Sicherheitsnetzgerät inkl. Akku für die Versorgung bei Spannungsausfall

Elektronikmodul mit Weiterleitung Auslöse- und Störmeldung an die Gebäudeautomation Seite 100 von 116

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Die Bedien- und Anzeigeeinheit ist in unter Putz-Ausführung zum Einbau in Gerätedosen, einschließlich Abdeckrahmen, anzubieten.

Ein Parallelruf zum Hausmeisterraum muss zusätzlich gewährleistet werden.

Klingelanlage

Für die Anlieferung Küche wird eine Klingelanlage in schlagfester Ausführung installiert. Der Klingelgong wird in der Anlieferung/Lager untergebracht

5.1.7.3 KG 454 - Elektroakustische Anlagen

Im Rahmen des Neubaus wird dieser mit ELA-Lautsprechern ausgestattet, welche an die im Bestand vorhandene Elektro-Akustische Anlage (ELA) gemäß den Anforderungen der DIN VDE 0828 angeschlossen werden und die Funktionen der bestehenden ELA-Anlage auf den Neubau erweitert. Die ELA-Anlage im Bestand erfüllt die nachfolgenden Funktionen: Pausensignal

Die ELA-Anlage übernimmt die Signalisierung von Pausen und festgelegten Zeitpunkten, wobei diese Signale in der gesamten Anlage hörbar sind. Rufanlage

Die Rufanlage dient der Kommunikation und dem Empfang von Durchsagen in den verschiedenen Bereichen der Anlage. Sie ermöglicht eine gezielte Ansprache einzelner Räume oder des gesamten Areals.

  • Beschallungsanlage Eine zentrale Funktion der ELA-Anlage ist die flächendeckende Beschallung aller relevanten Räume, insbesondere der Sporthalle, zur Nutzung für Veranstaltungen und andere Veranstaltungen.

Die Bestandsanlage ist in 100V-Technik ausgeführt. Es sind entsprechend kompatible Lautsprecher zu verwenden.

In allen Innenräumen des Neubaus werden Lautsprecher installiert, die eine klare und störungsfreie Audioübertragung sicherstellen. Diese Lautsprecher sind gleichmäßig verteilt, um eine gute Verständlichkeit in allen Bereichen zu gewährleisten.

Die gesamte ELA-Anlage ist in verschiedene Linien unterteilt, die unabhängig voneinander durch die zentrale Steuerungseinheit ein- oder ausgeschaltet werden können. Diese Linien sind so organisiert, dass sie eine zielgerichtete und effektive Nutzung der Akustiksysteme in verschiedenen Bereichen des Neubaus ermöglichen.

Alle Linien werden zur bestehenden ELA im Verwaltungsgebäude geführt.

Eine Erweiterung oder Erneuerung der Bestandsanlage ist nicht Teil des Neubauprojektes und daher nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

5.1.7.4 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Brandmeldeanlage

Es wird eine Gefahrenmeldeanlage mit nichtautomatischen Handmeldern und automatischen Meldern errichtet.

Die Gefahrenmeldeanlage ist gemäß Schulbaurichtlinie und dem Arbeitsmaterial der Stadt Hamburg „Hinweis zur Auslegung von Hausalarmanlagen in Schulen und Kitas“ und gemäß Brandschutzkonzept auszulegen.

Die Hausalarmanlage ist nach DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 zu planen und durch Fachfirmen zu errichten. Die Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, dem Brandschutzgutachten und dem Zustimmungsbescheid sind zu berücksichtigen.

Die Hausalarmanlage ist in Ringbus-Technik auszuführen.

Im Bauvorhaben wird eine neue Brandmeldezentrale im Technikraum EG errichtet. Es ist kein extra Raum für die Brandmeldezentrale vorgesehen. Diese muss in einem Brandschutz-Gehäuse installiert werden. Die neue Brandmeldezentrale wird mit der bestehenden Anlage im Verwaltungsgebäude vernetzt. Bei der Seite 101 von 116

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Bestandsanlage handelt es sich um eine FlexES von ESSER by Honeywell.

Der 1. Angriffspunkt der Feuerwehr inkl. FSD, FSE und FIBS befinden sich im Neubau „Schulhaus“ und sind durch den AN mit den zuständigen Stellen bei der Feuerwehr etc. abzustimmen.

Als parallele Anzeige- und Bedieneinrichtung für die BMZ wird das bestehende Gefahrenmeldetableau im Hausmeisterbüro verwendet.

Die automatischen Melder werden zur Überwachung in allen Bereichen (Vollschutz-Kategorie 1) eingesetzt. An den Ausgängen werden nichtautomatische Handmelder - Blau (Hausalarm) installiert.

Abweichend von der DIN VDE 0833-2 müssen zu Vermeidung von Fehlalarmen Handfeuermelder (rot) mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr nicht in den Flucht- und Rettungswegen angeordnet werden.

Für die Kompartments gilt: Die Handfeuermelder (rot) sind so anzuordnen, dass in jedem Kompartment (Kompartment-Größe mind. 201 m²) mindestens einer vorhanden ist und dass von jeder Stelle des Kompartments ein Handfeuermelder (rot) in höchstens 50m Entfernung erreicht werden kann.

In allen Bereichen sind Handfeuermelder (blau) zur Auslösung eines internen Hausalarmes erforderlich. Anordnung der Handfeuermelder (blau) in den Flucht- und Rettungswegen, mindestens an allen Ausgängen. Sie sind so zu installieren, dass von jeder Stelle im Gebäude ein Handfeuermelder (blau) in höchstens 30m Entfernung erreicht werden kann (analog zur BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. - Richtlinie Hausalarmanlagen).

Die Alarmierung erfolgt in der gesamten Schule über Sirenen der BMA.

Die Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr erfolgt über die Anlage im Neubau „Schulhaus“. Die für die Aufschaltung notwendigen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen sind durch den AN durchzuführen. Die Antragstellung für die Aufschaltung erfolgt ebenfalls durch den AN.

Die Feuerwehrlaufkarten sind durch den Auftragnehmer zu liefern. Eine Abstimmung zur Ausführung der Laufkarten mit der Feuerwehr Hamburg ist erforderlich.

RWA-Anlage

In dem Treppenhaus TH02 wird eine RWA-Anlage zum Öffnen des Oberlichts verbaut. Die Zentrale wird im obersten Geschoss des Treppenhauses installiert und mittels Handtaster vom Erdgeschoss und obersten Geschoss sowie über automatischen Rauchmelder in allen Etagen ausgelöst. Bei einem Netzausfall versorgt die Zentrale über ihre Notstrom-Akkus, das eigene Steuergerät, sowie alle verbundenen Komponenten weiterhin mit Energie. In der Nähe der Zentrale wird ein Lüftungstaster platziert. Die RWA-Anlagen sind einer Erstprüfung durch einen Prüfsachverständigen (PVO) zu unterziehen.

5.1.7.5 KG 457 - Datenübertragungsnetze

Allgemein

Der Leistungsumfang umfasst den Ausbau des passiven Netzes.

Das aktive Netz wird über Dataport bereitgestellt. Von AN ist zu berücksichtigen, dass die aktiven Komponenten vor Abschluss der GU-Baumaßnahme von Dataport montiert werden. Die Leistungen von Dataport sind durch den GU in den Gesamtbauablauf zu integrieren.

Das Gebäude wird mit Datenanschlüssen des pädagogischen Netzes gemäß LB-Bau ausgestattet. Im Technikraum im Erdgeschoss wird ein Datenverteiler für das pädagogische Netz (UV-PÄD) installiert. Dieser wird über LWL-Kabel mit dem bestehenden Datenverteiler (HVT-PÄD) im 1.OG des Verwaltungsgebäudes verbunden. Von dem Datenverteiler wird die Schule strukturiert mit CAT7 gem. den Vorgaben der LB-Bau und den Planungsvorgaben von Fa. Dataport geplant. Alle Komponenten in den Klassen werden in CAT6[a] ausgeführt. Alle installierten Leitungen werden abschließend einer Linkmessung unterzogen.

Es wird ein dienstneutrales strukturiertes Datennetz aufgebaut. Es ist darauf zu achten, dass die IT-Infrastruktur nach dem „Aufbauprinzip Daten- und Fernmeldenetze für Allgemeinbildende Schulen“ gebaut wird.

Der Datenverteiler mit Patchfeldern wird im Technikraum im Erdgeschoss installiert.

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Das passive Daten- und Telefonnetz wird ab Verteiler bis zu den Anschlussdosen in der Kategorie 7 nach EN 50173/ISO/IEC aufgebaut. Hierfür werden Datenkommunikationskabel CAT 7 simplex und CAT 7 duplex verwendet. Alle Adern werden sowohl an den Anschlussdosen als auch an den Patchfeldern aufgelegt. Es werden Cat.6-Datenanschlussdosen eingebaut. Die Datenleitungen werden im Netzwerkschrank auf entsprechende 19"-Cat.6-Patchfelder aufgelegt.

Das Bauvorhaben erhält im EG einen Datenschrank für das pädagogische Netz (UV-PÄD) mit 24 HE. Die Schrankgröße ist eine Vorgabe von Dataport.

Das genaue Aufbauprinzip des Datenschrankes kann dem der FLB anhängenden Handbuch von Dataport entnommen werden. Nach Erstellung der Schemata für Fernmelde- und Datentechnik müssen diese mit Dataport abgestimmt werden, um rechtzeitig die aktiven Komponenten für den jeweiligen Standort zu ermitteln. Nur dann, kann Dataport rechtzeitig die aktiven Komponenten bestellen.

Die Netzinfrastrukturplanung muss von Dataport freigegeben werden.

Die Revisionsunterlagen für das Datenübertragungsnetz sind nach den Vorgaben von Dataport zu erstellen und an Dataport zu übergeben.

Digitalpakt

Durch den neuen Digitalpakt – WLAN Schulen Hamburg sollen alle Schulstandorte mit einer flächendeckenden WLAN-Infrastruktur in pädagogischen genutzten Räumen ausgestattet werden.

Die Positionen der Datendosen für die ACCES Points ist im „Aufbauprinzip Daten- und Fernmeldenetze für Allgemeinbildende Schulen von Dataport“ zu entnehmen.

Das aktive Netz wird über Dataport bereitgestellt. Vom AN ist zu berücksichtigen, dass die aktiven Komponenten vor Abschluss der GU-Baumaßnahme von Dataport montiert werden.

5.1.8 KG 460 – Förderanlagen

KG 461 Aufzug

Der Aufzug ist als maschinenraumloser Personenaufzug mit einer Nennlast von 630 kg und einer Nenngeschwindigkeit von ca. 1,0 m/s auszuführen. Die Ausführung hat entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften und Normen zu erfolgen, insbesondere nach: • DIN EN 81-20/50 • DIN EN 81-70:2021+A1:2022 • DIN EN 81-73 • DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) Der Aufzug bedient drei Haltestellen, EG, OG1 und OG2. Haupthalt ist im EG. Die Förderhöhe beträgt 7,82 m.

Die Schachtkopfhöhe beträgt 3,37 m. Der Fahrschacht wird bauseits als Betonschacht in Warmausführung hergestellt. Die Schachtgrubentiefe beträgt 1,10 m, die Schachtabmessungen 12,29 x 1,60 x 1,86 m. Fahrschachttüren und sonstige Öffnungen in Fahrschachtwänden sind entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes bzw. Brandschutzgutachtens auszuführen. Die erforderlichen Feuerwiderstandsklassen der Schachttüren sind einzuhalten.

Die Aufzugskabine ist mindestens in folgenden Abmessungen auszuführen: 1,10 x 1,40 x 2,10 m Türabmessungen mind. 0,90 x 2,10 m, Zweiteilige Teleskop-Schiebetüren, rechts öffnend, eine Zugangsseite Zur Unterstützung von Rollstuhlnutzern wird an der Kabinenrückwand ein halbhoher Spiegel vorgesehen, der ein rückwärtiges Ausfahren ermöglicht. Ausstattung Kabine: • Wände: Edelstahl gebürstet • Decke: Edelstahl gebürstet • Beleuchtung: LED-Spotbeleuchtung • Kabinentür und -front: Edelstahl gebürstet • Sockelleiste: Edelstahl gebürstet • Boden: Bodenbelag entsprechend des Bodens in den Vorräumen • Spiegel Rückwand, halbhoch • Handläufe an einer Längsseite sowie an der Rückwand mit gebogenen Enden • Kabinentableau: Kabinentableau gemäß DIN EN 81-70 mit taktilen und kontrastreichen Bedienelementen: Seite 103 von 116

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halbhoch und Quertableau

Die Aufzugssteuerung ist im linken Türrahmen anzuordnen. Die Anforderung des Aufzuges erfolgt grundsätzlich über die Gebäudeschließanlage mittels Transpondersteuerung. Hierzu ist eine entsprechende Schnittstelle bzw. ein Transponderrelais in die Aufzugssteuerung zu integrieren. Die Aufzugruftaster auf den Etagen sind standardmäßig deaktiviert. Für Sondernutzungen, beispielsweise Veranstaltungen oder einen „Tag der offenen Tür“, ist im Erdgeschoss eine Schlüsselfunktion vorzusehen, mit der die Transpondersteuerung deaktiviert werden kann. In diesem Betriebsmodus ist der Aufzug über die regulären Ruftaster frei anforderbar.

Allgemeine Anforderungen: • Vollständige betriebsfertige Lieferung und Montage • Durchführung aller erforderlichen Prüfungen und Abnahmen • Bereitstellung sämtlicher Prüf-, Wartungs- und Revisionsunterlagen in deutscher Sprache • CE-konforme Ausführung der Gesamtanlage • Leistungen einschließlich Probebetrieb und Einweisung des Betreibers

5.1.9 KG 470 – Nutzungsspezifische Anlagen

5.1.9.1 KG 471 - Küchentechnik

Vitalküche-Produktionsküche Planung und Bau für 300-600 Verpflegungsteilnehmer/ Tag, Anforderung SBH Schulbau, Gebäudemanagement Hamburg, Küchenausstattung Neubau

Anlagen 1: 24-1657-H09-3-749_01_SO-GR-E0-006-00-P-Küchentechnik FLB 2: 24-1657-H09-3-749_01_SO-GR-E0-007-00-P-EnergieGeräteliste FLB

Allgemeine Anforderung -Rutschfestigkeit Böden R11, Arbeitsstättenrichtlinie, Bodeneinläufe -Wandbeläge Fliesen -Raumdecken nach Arbeitsstättenrichtlinien -Lager- und Anlieferungsbereich, raumhoch, wasserfester Anstrich mit Wandfarbe -Fenster mit Fliegengittern, Abstimmung mit Veterinär -Beleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie -Türbreiten 1000 mm, Tür zur Anlieferung, Spülküche und zur Speisenausgabebereich mit Fenster -Be- und Entlüftung erforderlich -Anordnung 2x2 230 V-Steckdosen, h= 1200 mm, in Küche als Arbeitssteckdosen über Arbeitstischen im Vorbereitungsbereich gleichmäßig verteilt 1 Steckdosenwürfel, 4x 230 V, von der Decke kommend über den Arbeitstischen im Küchenbereich 230 V Steckdose, Datendose, H 1200mm im Bürobereich

Vorschriften / Richtlinien -Gesetzliche Vorschriften der Lebensmittelhygiene, -DIN-Normen, -DGUV -DVGW- -VDE- und VDI-Richtlinien -Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Gewerbeaufsichtsamtes, Amt für Arbeitsschutz Abnahme durch die örtlichen Behörden erforderlich

Ausführung Geräte und Einrichtungen der Gastronorm entsprechend ausführen Potenzialfreier Kontakt für Geräte für die Betriebssignalisierung, W-Lan -Schnittstellen für Kombidämpfer und Multifunktionale Gargeräte vorsehen Anschlussmöglichkeit für Energieoptimierung vorsehen, Herstellerabhängig, ausgenommen Spültechnik

Einweisung Ersteinweisung Bedienpersonal/ Nutzer in Verbindung mit Abnahme AG, Zweiteinweisung HACCP-Unterweisung Bedienpersonal innerhalb 6 Monate nach Ersteinweisung

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Geräte -laut Ausstattungsliste (SBH Schulbau, Gebäudemanagement Hamburg, Küchenausstattung Neubau) Zeichnung mit Positionsnummern, Maßen u. Anschlusswerten, Energiegeräteliste -Gerätelieferung mit Grundausstattung (Erstausstattung zur Nutzung, Umfang laut Hersteller)

Material -Küchenmöbel, Küchengeräte und Kücheneinrichtungen Chromnickelstahl Werkstoff Nr. 1.4301

Höhe -Tischplatten Arbeitshöhe 900 mm Oberkante Fertigfußboden, Wandaufkantungen an Arbeitsplatten 50mm, einheitliches Frontbild

Tischplatten-Ausführung -Materialdicke 2,0 mm oben, innen mit Antidröhnmatten schallgedämmt, verstärkt durch Profile aus CNS, unten mit mindestens 0,7 mm CNS geschlossen, Tischplatten durchgehend, alle Stöße und Aufkantungen miteinander verschweißt

Schränke -Hygieneausführung H 1, nicht scharfkantig, stabile, selbsttragende Ausführung, CNS gegebenenfalls Zwischenwände, Wandhängeschrank: Unterkante auf 1400mm Oberkante Fertigfußboden gehängt

Schubladen -softclose-Funktion

Flügel/ Schiebetüren -CNS doppelwandig, mit Griffleiste 20 mm, flächenbündig, senkrecht angekantet

Türenblatt -Vorder- und Rückseite allseitig verschweißt, innen hohl

Armaturen -Wasser-Zulaufarmaturen aus Edelstahl

Becken -fugenfrei eingeschweißt mit Wulstrand in CNS-Tischplatte

Kühlschränke und Kühltische -Innenraum H1 nach DIN 18865-9

Regale -Temperaturbeständig bis mindestens -30°C, Flächenlast 150 kg

Speisenausgabewagen -Stromanschluss von der Decke kommend

Spültechnik -Haubenspülmaschine mit 4 Universalkörben und 2 Kleinteilekörben -Osmose- oder Enthärtungsanlage, abhängig vom Härtegrad des Wassers -Anforderungen DIN 10510 /DIN SPEC 10534 -zusätzliche Richtlinien und Vorschriften nach VGG, DIN EN ISO 9001, -GS Zeichen

Kühltechnik -Kühlzellen für Lagerung von Lebensmitteln, Sandwichbauweise, selbsttragend -je ein Normalkühl- und Tiefkühlbereich, eine Revisionsluke in der Kühlzellendecke, für Dauerbetrieb geeignet -Leitungen und Aggregate abgestimmt auf Kühlzelle, Stellplatz Aggregate in Einhausung

Konfiskatkühler -für drei handelsübliche Abfalltonnen, je 120 Liter, abschließbar

5.1.10 KG 480 – Gebäudeautomation

Allgemeine Projektbeschreibung Im Zuge des Neubaus/Zubaus des Schulstandortes Baumacker 10 in Hamburg ist eine durchgängige Gebäudeautomation (GA) entsprechend dem aktuellen GA-Baustandard der SBH | Schulbau Hamburg und GMH Seite 105 von 116

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| Gebäudemanagement Hamburg zu planen, zu liefern, zu montieren, zu programmieren, in Betrieb zu nehmen und betriebsbereit zu übergeben. Ziel der Gebäudeautomation ist die zentrale und energieeffiziente Überwachung, Steuerung, Regelung, Optimierung und Betriebsführung sämtlicher technischer Gebäudeanlagen. Die eingesetzten Systeme müssen auf einem standardisierten und modularen Baukastensystem basieren sowie eine hohe Skalierbarkeit, Interoperabilität und Zukunftssicherheit gewährleisten. Die Verbindung zwischen der Automatisierungsebene und der durch den Auftraggeber bereitgestellten GA- Managementebene erfolgt über einen vom Auftraggeber bereitgestellten Edge-PC. Der Auftragnehmer hat die Automatisierungsebene vollständig entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers auszuführen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die spätere Anbindung an die Managementebene zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere: • Bereitstellung und vollständige Inbetriebnahme der Automationsstationen und der zugehörigen Automatisierungsfunktionen; • Bereitstellung aller für die Managementebene erforderlichen Datenpunkte und Kommunikationsobjekte; • eindeutige und durchgängige Bezeichnung der Anlagen, Datenpunkte, Betriebszustände, Sollwerte, Istwerte, Meldungen und Störungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; • Bereitstellung der erforderlichen Status-, Mess-, Stell-, Sollwert-, Betriebsarten- und Störmeldedaten; • Umsetzung der vom Auftraggeber vorgegebenen Kommunikations- und Schnittstellenanforderungen; • Herstellung und Prüfung der Kommunikation zwischen der Automatisierungsebene und dem bereitgestellten Edge-PC; • Unterstützung des Auftraggebers bei der Integration und beim Funktionstest der Automatisierungsebene in das standardisierte GA-Managementsystem.

Die eigentliche Projektierung und Einrichtung der Managementebene, einschließlich der Erstellung von Bedienbildern, Anlagenstrukturen, Trenddarstellungen, Alarmierungen, Benutzerverwaltung, Energiemanagementfunktionen und sonstigen BMS-/EnMS-Funktionen, erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers, soweit in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich abweichende Leistungen gefordert werden. Die Gebäudeautomation ist so auszuführen, dass alle relevanten technischen Anlagen über ein einheitliches Management- und Bediensystem visualisiert und betrieben werden können. Die Betriebsführung erfolgt über eine lokale Edge-Einheit sowie über ein cloudbasiertes Managementsystem. Der sichere Anlagenbetrieb muss auch bei Ausfall übergeordneter Kommunikationsverbindungen gewährleistet bleiben.

Grundsätze und Standards der Gebäudeautomation Der Auftraggeber (AG) hat Standards für eine einheitliche, intelligente, systemoffene und herstellerunabhängige Gebäudeautomation entwickelt. Ziel ist es, den Betrieb der technischen Anlagen zu optimieren, Betriebszustände transparent darzustellen, Störungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen sowie Energieflüsse kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Die Planung, Ausführung, Programmierung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Gebäudeautomation hat auf Grundlage des Technischen Handbuchs Gebäudeautomation (Stand: 09.01.2026) der SBH sowie der darin referenzierten Regelwerke und Standards zu erfolgen. Das Technische Handbuch ist verbindlicher Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche dort definierten Anforderungen an Systemarchitektur, Datenpunktstrukturen, Funktionsbausteine, Regelungsstrategien, Kommunikationsschnittstellen, Visualisierung, Alarmmanagement, Dokumentation, Benutzeradressierung und Kennzeichnungssysteme sind vollständig umzusetzen. Sofern Widersprüche zwischen dieser Leistungsbeschreibung und dem Technischen Leitfaden bestehen, gelten die Anforderungen der Leistungsbeschreibung vorrangig. Die Gebäudeautomation ist so auszuführen, dass ein energieeffizienter Anlagenbetrieb gewährleistet wird. Insbesondere sind bedarfsabhängige Betriebsweisen und automatische Absenkbetriebe außerhalb der Nutzungszeiten umzusetzen. Dies gilt insbesondere für: • Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilanlagen, • Raumlufttechnische Anlagen, • Trinkwarmwassersysteme, • Beleuchtungsanlagen, • weitere energieverbrauchende technische Anlagen. Die Anlagen sind so zu planen, dass ein sicherer Not- und Handbetrieb jederzeit möglich ist. Für alle wesentlichen technischen Anlagen sind örtliche Bedienmöglichkeiten vorzusehen. Der Ausfall einer Automationsstation (ASP) darf nicht dazu führen, dass Bedienhandlungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung oder Störungsbeseitigung nicht mehr möglich sind. Weiterführende Projektunterlagen als Anhang: „Technisches Handbuch 2026“

Vorgaben für Feldgeräte und Kommunikation Für die eingesetzten Feldgeräte und Anlagenkomponenten gelten mindestens folgende Standards: • Temperaturmessung über PT1000-Fühler (zweiadrig) mittels Tauchhülsen oder Anlegefühlern über I/O- Seite 106 von 116

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Karten. Bei kommunikationsfähigen Feldgeräten sind Temperaturwerte bevorzugt über Kommunikationsdatenpunkte bereitzustellen. • Erweiterte Raumsensorik zur Erfassung von relativer Luftfeuchte und/oder CO₂ entsprechend den Anlagenanforderungen. • Pumpenansteuerung über Modbus RTU. • Ventilansteuerung über 0-10-V-Stellsignal mit 0-10-V-Rückmeldung. • Wärmepumpen über Modbus TCP. • Wärmeerzeuger/Kessel über Modbus RTU. • Kompaktlüftungsgeräte über Modbus TCP. • Sonnenschutzanlagen/Jalousien über SMI. • Beleuchtungsanlagen sowie ausgewählte Präsenz- und Bewegungsmelder über DALI. • Energiezähler mit schneller Messwerterfassung (< 20 s Zykluszeit) über Modbus RTU. • Energie- und Medienzähler mit langsamer Messwerterfassung (> 5 min Zykluszeit) über M-Bus.

5.1.10.1 KG 481 – Automationseinrichtungen

Leistungsziel Bereitstellung einer dezentralen, autark funktionsfähigen Automatisierungsstruktur für die Ansteuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen. Die GA-Managementebene ist durch den Auftraggeber als einheitliches, standardisiertes und herstellerneutrales System vorgegeben. Die Erstellung, Projektierung, Konfiguration und Inbetriebnahme erfolgt durch den Auftraggeber. Durch den Auftragnehmer sind keine Lizenzen, Softwareprodukte oder Dienstleistungen für BMS, GLT oder EnMS anzubieten. Leistungsumfang Der Auftraggeber verfügt hierfür über eine entsprechende Unternehmenslizenz. Die Erstellung, Projektierung, Konfiguration und Inbetriebnahme der GA-Managementebene erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Beauftragung des Auftragnehmers für die Gebäudeautomation. Durch den Auftragnehmer sind daher keine Lizenzen, Softwareprodukte oder Dienstleistungen für ein BMS, eine GLT oder ein EnMS anzubieten. Es entstehen für die GA-Managementebene im Rahmen der vorliegenden Beauftragung keine Lizenz- oder Dienstleistungskosten.

Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Automationsstationen einschließlich Hard- und Software bereitzustellen, zu parametrieren, zu programmieren und in Betrieb zu nehmen. Die Automationsstationen müssen: • auf speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) gemäß IEC 61131-3 basieren, • mit CODESYS Version 3.5 oder höher programmiert werden, • aus validierten und am Markt etablierten Controllerplattformen bestehen (z. B. WAGO, Beckhoff, Eaton oder gleichwertig), • standardisierte, wiederverwendbare Softwarebibliotheken und Applikationsbausteine verwenden. Die Regelungs-, Steuerungs-, Überwachungs- und Optimierungsfunktionen sind vollständig lokal auf den Automationsstationen auszuführen, sodass ein autarker Anlagenbetrieb unabhängig von übergeordneten Managementsystemen gewährleistet ist.

Lokale Vorrangbedienung bei Ausfall der ASP Für alle an die Gebäudeautomation angebundenen technischen Anlagen und Teilnehmer ist eine lokale Vorrangbedienung vorzusehen. Bei Ausfall einer Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Kommunikationsverbindungen müssen die für den sicheren Anlagenbetrieb erforderlichen Bedien- und Steuerfunktionen weiterhin vor Ort verfügbar sein. Die lokale Vorrangbedienung ist unabhängig von übergeordneten Systemen auszuführen und hat Vorrang gegenüber automatischen und zentralen Bedienbefehlen. Der jeweilige Betriebszustand „Lokalbetrieb/Vorrangbetrieb“ ist zu erfassen, zu visualisieren und zu protokollieren.

Schnittstellen Die Gebäudeautomation muss folgende Kommunikationsschnittstellen unterstützen:

Modbus RTU Einbindung mindestens folgender Systeme: • Pumpen • Sonnenschutzanlagen • Wetterstationen

Modbus TCP Einbindung mindestens folgender Systeme: • Raumlufttechnische Anlagen (RLT) • Wärmepumpen Seite 107 von 116

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• Kompaktlüftungsgeräte

M-Bus Einbindung mindestens folgender Systeme: • Trinkwasserzähler • Energiezähler

Zusätzliche Schnittstellen: • DALI • SMI, BSP: Sonnenschutzmotoren

Alle Datenpunkte sind entsprechend dem BAS-Benutzeradressierungssystem von SBH/GMH eindeutig und durchgängig zu adressieren.

5.1.10.2 KG 482 – Schaltschränke und Automationsschwerpunkte

Leistungsziel Errichtung normgerechter und wartungsfreundlicher Automationsschwerpunkte als zentrale Infrastruktur der Gebäudeautomation.

Leistungsumfang Der Auftragnehmer hat beide Schaltschränke einschließlich Verdrahtung, Beschriftung, Dokumentation und Prüfungen betriebsfertig zu erstellen. Die Schaltschrankanlagen sind: • gemäß DIN EN 61439 auszuführen, • EMV-gerecht aufzubauen, • berührungssicher und wartungsfreundlich zu gestalten, • in Schutzart mindestens IP55 auszuführen. Leistungsbestandteile: • Trennung von Leistungs- und Automationsbereichen innerhalb der Schaltschränke, • vollständige Beschriftung sämtlicher Betriebsmittel nach AKS/BKS-Systematik, • QR-Code-basierte Kennzeichnung der Komponenten, • Integration einer lokalen Vorrangbedienung (LVB), • Die lokale Vorrangbedienung ist für sämtliche angeschlossenen Teilnehmer und Anlagenfunktionen vorzusehen, soweit dies technisch sinnvoll und für den Betrieb erforderlich ist. Im Vorrangbetrieb müssen mindestens die Funktionen Ein/Aus, Hand/Auto, Sollwertvorgabe sowie Stell- und Schaltbefehle für die jeweiligen Anlagenkomponenten verfügbar sein. Die Vorrangbedienung muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP) wirksam bleiben. Hierzu sind die erforderlichen Bedienelemente, Wahlschalter, Handbedienebenen oder autarke Steuerungsmöglichkeiten vorzusehen. • Bereitstellung von Hand-/Automatik-Umschaltungen für Notbetriebsfunktionen, • Einbau notwendiger Potentiometer und Bedienelemente, • Vorbereitung und Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse und Kommunikationsschnittstellen für einen bauseits bereitgestellten Edge-PC, • Einbau von Überspannungsschutzgeräten, • Schaltschrankbeleuchtung, • Service-Steckdosen, • Schaltplantaschen. Für alle Schaltschrankanlagen ist eine Wärmebilanzierung durchzuführen. Gegebenenfalls erforderliche Klimatisierungs- oder Lüftungseinrichtungen sind vorzusehen.

5.1.10.3 KG 483 – Automationsmanagement und Visualisierung Datenpunkt- und Informationsübergabe

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche, für die Integration in das GA-Managementsystem erforderlichen Informationen und Unterlagen in der geforderten Form und Struktur zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere: • Datenpunktlisten; • Anlagen- und Automationsstrukturen; • Bezeichnungen und Adressierungen; • Messwerte und Einheiten; • Sollwerte und Stellgrößen; • Betriebs- und Freigabesignale; • Betriebsarten; • Sammelstörungen und Einzelstörungen; Seite 108 von 116

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• Alarm- und Grenzwertinformationen; • erforderliche Kommunikationsparameter; • Revisions- und Bestandsunterlagen.

Die Datenpunkt- und Anlagenstruktur ist vor der Inbetriebnahme mit den Vorgaben des Auftraggebers abzugleichen. Fernzugriff / Cloud-Zugang Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des cloudbasierten GA-Managementsystems durch den Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei Bedarf ein Fernzugriff ermöglicht werden. Die Einrichtung, Bereitstellung und Administration erfolgen durch den Auftraggeber und sind nicht Bestandteil der GA-Beauftragung.

Leistungsziel Bereitstellung eines zentralen Management- und Bediensystems zur Visualisierung, Überwachung und Auswertung aller automationsrelevanten Anlagen.

Leistungsumfang Die GA-Managementebene wird durch den Auftraggeber bereitgestellt und betrieben.

Leistungsbestandteil des Auftragnehmers ist ausschließlich die Bereitstellung sämtlicher für die Anbindung erforderlicher Datenpunkte, Kommunikationsobjekte, Schnittstellen und technischen Voraussetzungen der Automatisierungsebene.

Das System muss auf offenen Kommunikationsstandards basieren und die in dieser Leistungsbeschreibung definierten Schnittstellen und Protokolle unterstützen. Die Einbindung weiterer Anlagen und Standorte muss ohne Austausch der Systemarchitektur möglich sein. Die Daten der Automatisierungsebene sind so bereitzustellen, dass eine Visualisierung und Auswertung durch das Managementsystem des Auftraggebers möglich ist. • lokal über den Edge-PC, • webbasiert über HTML5-fähige Endgeräte, • zusätzlich über eine redundante Cloud-Lösung. Die Visualisierung ist projektbezogen aufzubauen und auf den von SBH/GMH vorgegebenen Templates zu basieren. Die nachfolgenden Funktionen werden durch die Managementebene des Auftraggebers bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat hierfür die erforderlichen Datenpunkte und Informationsstrukturen bereitzustellen: • Anlagenvisualisierung, • Bedien- und Beobachtungsfunktionen, • rollenbasierte Benutzerverwaltung, • Alarm- und Störmeldemanagement, • Trendaufzeichnungen, • historische Datenhaltung, • Zeitprogramme, • Kalenderfunktionen, • Protokollierung von Betriebsereignissen, • Auswertung energiebezogener Betriebsdaten.

Kommunikation Die Übergabe der Daten an die Managementebene erfolgt über die vom Auftraggeber vorgegebenen Kommunikationsschnittstellen, insbesondere OPC UA und/oder MQTT. Die Daten der Automatisierungsebene sind so bereitzustellen, dass eine Visualisierung im Hausmeisterbüro durch das Managementsystem des Auftraggebers möglich ist.

5.1.10.4 KG 484 – Kabel, Leitungen und Verlegesysteme Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung, sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen. Leistungsziel Herstellung einer vollständigen, normgerechten und dokumentierten Verkabelung sämtlicher Automationskomponenten. Leistungsumfang Der Auftragnehmer hat die komplette Feldverkabelung für Sensoren, Aktoren und Kommunikationseinrichtungen zu liefern und zu montieren. Hierzu gehören insbesondere: • geschirmte Leitungen für Ein- und Ausgänge, • Leitungen für 0-10-V-Signale, • Leitungen für 24 V AC/DC, • Modbus-Verkabelungen, Seite 109 von 116

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• M-Bus-Verkabelungen, • Kommunikationsleitungen zu Feldgeräten und Schaltschränken. Die Leitungsführung innerhalb der Schaltschränke hat in Kabelkanälen unter Einhaltung der zulässigen Füllgrade zu erfolgen. Reserveadern sind: • auf Reihenklemmen aufzulegen, • dauerhaft zu kennzeichnen, • in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren. Die Ausführung hat gemäß den geltenden VDE-Bestimmungen zu erfolgen. Farbcodierung, Schutzleiterführung und Potentialausgleich sind entsprechend den einschlägigen Normen umzusetzen.

5.1.10.5 KG 485 – Datenübertragungsnetze

Leistungsziel Aufbau einer sicheren und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur für die Gebäudeautomation. Leistungsumfang Alle Automationskomponenten sind in ein strukturiertes Datennetz einzubinden. Die Kommunikationsstruktur umfasst: • Feldgeräte zu Automationsstationen, • Automationsstationen (ASP) untereinander, • Automationsstationen zu Edge-PC, • Edge-PC zu Cloud-System. Folgende Anforderungen sind einzuhalten: • CAT7-Datenverkabelung innerhalb der GA-Infrastruktur, • Vernetzung mehrerer Automationsstationen grundsätzlich über Ethernet-Netzwerkverkabelung auf Kupferbasis, • Sofern die maximal zulässigen Übertragungsstrecken für Kupfer Verkabelungen überschritten werden oder betriebliche bzw. EMV-technische Anforderungen dies erforderlich machen, sind die betroffenen Verbindungen über Lichtwellenleiter (LWL) auszuführen, • Einsatz von OPC UA, Modbus RTU, M-Bus, DALI und SMI, • Anbindung an das Dataport-Netzwerk über einen VPN-fähigen Router, • Trennung interner und externer Netzbereiche, • redundanzfähiger Netzwerkaufbau, • Edge-PC mit mindestens zwei getrennten Netzwerkinterfaces für internes und externes Netzwerk.

Die Ausführung der Netzwerkinfrastruktur ist so zu wählen, dass eine spätere Erweiterung um zusätzliche Automationsstationen ohne grundlegende Änderungen der Netzwerkarchitektur möglich ist. Für Übergangs- oder Interimsbetriebe dürfen WLAN- bzw. Mobilfunkanbindungen eingesetzt werden.

5.1.10.6 KG 489 – Dokumentation, Schulung und Inbetriebnahme

Leistungsziel Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durch vollständige Dokumentation, qualifizierte Schulung und erfolgreiche Systemabnahme.

Leistungsumfang Der Auftragnehmer hat alle zur Übergabe erforderlichen Leistungen zu erbringen. Hierzu gehören:

Dokumentation Erstellung einer vollständigen Anlagendokumentation mit: • Datenpunktlisten, • Funktionsbeschreibungen, • Regelungs- und Steuerungskonzepten, • Netzwerkplänen, • Schaltschrankunterlagen, • Stromlaufplänen, • Quellcodes der SPS-Anwendungen, • Adressierungslisten, • QR-Matrix-Dokumentation, • Prüf- und Messprotokollen. Die Dokumentation ist digital und in Papierform bereitzustellen. Zulässige Formate sind mindestens: • PDF • Originalbearbeitungsformate Seite 110 von 116

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Schulung Durchführung von Anwenderschulungen für: • Hausmeister, • Betreiber, • Wartungs- und Servicepersonal. Die Schulungen müssen die Bedienung der technischen Anlagen, die Nutzung des Managementsystems sowie das Verhalten bei Störungen umfassen.

Inbetriebnahme und Abnahme Der Auftragnehmer hat: • sämtliche Anlagen in Betrieb zu nehmen, • Funktionsprüfungen durchzuführen, • Prüf- und Abnahmeprotokolle zu erstellen, • Betreiber bei der Erstinbetriebnahme zu unterstützen, • die Überführung in den Regelbetrieb gemeinsam mit SBH/GMH zu begleiten. Abnahmekriterium Die Leistung gilt als erbracht, wenn sämtliche Funktionen gemäß den freigegebenen Funktionslisten nachgewiesen, dokumentiert und durch den Auftraggeber erfolgreich abgenommen wurden.

Anlagenspezifische Funktionen Lokale Vorrangbedienung (LVB) Für alle nachfolgend beschriebenen Anlagenfunktionen ist eine lokale Vorrangbedienung vorzusehen. Die LVB muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Kommunikationsverbindungen uneingeschränkt funktionsfähig bleiben. Die Bedienung hat Vorrang vor automatischen Betriebsarten und übergeordneten Bedienbefehlen. Aktivierte Vorrang- oder Handbetriebe sind in der Gebäudeautomation zu visualisieren und zu protokollieren. Nach Beendigung des Vorrangbetriebs muss eine Rückkehr in den Automatikbetrieb möglich sein.

Heizungsanlagen Leistungsziel Die Heizungsanlage ist vollständig in die Gebäudeautomation zu integrieren und entsprechend den Vorgaben des SBH-/GMH-Standards zu überwachen, zu regeln und zu dokumentieren.

Leistungsumfang Für jeden Heizkreis sind folgende Anforderungen umzusetzen: • Die Heizungsumwälzpumpen müssen über eine Modbus-RTU-Schnittstelle verfügen und vollständig in die Gebäudeautomation eingebunden werden. • Der Rücklauftemperaturfühler ist unmittelbar an der jeweiligen Pumpe anzuschließen. • Sämtliche verfügbaren Datenpunkte der Pumpen sind gemäß aktuellem SBH-/GMH-Datenpunktstandard bereitzustellen. • Der Vorlauftemperaturfühler ist direkt auf die Automationsstation (ASP) aufzuschalten. • Für jeden Heizkreis sind mindestens drei Referenzraumtemperaturfühler zur Ermittlung der Raumtemperatur bereitzustellen und in die Regelstrategie einzubinden. • Die Wärmemengenerfassung erfolgt über die von der Wärmepumpe bereitgestellten Energie- und Leistungsdaten. • Die Wärmepumpe ist über Modbus TCP vollständig an die Automationsstation anzuschließen. • Alle für die Betriebsführung erforderlichen Datenpunkte der Wärmepumpe sind in der Gebäudeautomation bereitzustellen. • Die Parametrierung der Wärmepumpe erfolgt durch das Gewerk Heizung. Die erforderlichen Kommunikationsparameter und Datenpunktlisten sind dem Gewerk Gebäudeautomation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Raumlufttechnische Anlagen Brandschutzklappen Für sämtliche in die Lüftungsanlagen eingebundenen Brandschutzklappen sind motorische Brandschutzklappen vorzusehen. Folgende Meldungen und Funktionen sind bereitzustellen: • Schaltbefehl „Auf“ • Schaltbefehl „Zu“ • Endlagenrückmeldung „Auf“ • Endlagenrückmeldung „Zu“ • Störmeldung Die Zustände sind in der Gebäudeautomation zu visualisieren, zu protokollieren und für Störmeldungen auszuwerten. Seite 111 von 116

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RLT-Anlage Küche Leistungsziel Die Küchenlüftungsanlage ist als eigenständig arbeitende Anlage auszuführen und über die Gebäudeautomation übergeordnet zu überwachen und zeitabhängig zu steuern.

Leistungsumfang Die Küchen-RLT-Anlage ist: • als autarke Anlage auszuführen, • über Modbus TCP an die Gebäudeautomation anzubinden, • vollständig visualisierbar und bedienbar auszuführen. Die Anlage muss folgende Betriebsarten unterstützen:

Automatikbetrieb Im Automatikbetrieb erfolgt die Vorgabe der Leistungsstufen über Zeitprogramme. Mindestanforderungen:

BetriebszustandSollwert
Tagesbetrieb (09:00 bis 15:00 Uhr)50 %
Ferienbetrieb0 %
Außerhalb Tagesbetrieb0 %

Die Sollwerte müssen über das Managementsystem frei anpassbar sein.

Küchenbedienung Für die Küche ist ein separates Bedien- und Anzeigeelement (Küchentableau) bereitzustellen. Anforderungen: • Direkte Kommunikation mit der RLT-Anlage. • Kommunikation nicht über die Automationsstation. • Manuelle Einschaltung auch außerhalb der programmierten Betriebszeiten möglich. • Anzeige mindestens von Betriebszustand und Störung.

Luftführung Mensa Die Zuluftversorgung der Mensa erfolgt über die Küchen-RLT-Anlage. Hierfür sind vorzusehen: • variable Volumenstromregelung (VAV), • Ansteuerung des Volumenstromreglers durch die Küchen-RLT-Anlage, • bedarfsabhängige Luftmengenregelung mittels CO₂-Regelung. Die CO₂-Konzentration ist zu erfassen, zu visualisieren und bei der Luftmengenregelung zu berücksichtigen. Die Abluftführung erfolgt über Nachströmung in den Küchenbereich.

RLT-Anlage WC Betriebsweise Die WC-Abluftanlage ist als Dauerbetriebsanlage auszulegen. Folgende Betriebszustände sind umzusetzen:

BetriebszustandLeistungsstufe
Tagesbetrieb (06:00 bis 18:00 Uhr)100 %
Ferienbetrieb50 %
Außerhalb Tagesbetrieb50 %

Die Sollwerte sind über die Gebäudeautomation einstellbar auszuführen. Volumenstromregelung Die WC-Lüftungsanlage ist mit einer bedarfs- und leistungsabhängigen Volumenstromregelung auszuführen. Hierzu sind vorzusehen: • 2 Stück Volumenstromregler in der Zuluft. • 8 Stück Volumenstromregler in der Abluft. Die Ansteuerung der Volumenstromregler erfolgt abhängig von der jeweils vorgegebenen Leistungsstufe der WC-RLT-Anlage. Die Luftmengen der Volumenstromregler sind entsprechend den Betriebszuständen und der aktuellen Leistungsanforderung proportional nachzuführen. Die in den Betriebszuständen vorgegebenen Leistungsstufen wirken gleichermaßen auf das Abluftgerät sowie auf die zugehörigen 2 Zuluft- und 8 Abluft-Volumenstromregler. Die Volumenstromregler sind entsprechend der Seite 112 von 116

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jeweiligen Leistungsstufe automatisch nachzuführen, sodass die geplanten Luftmengenverhältnisse in allen Betriebszuständen eingehalten werden. Die Sollwertvorgaben für die Volumenstromregler sind durch die Steuerung der WC-RLT-Anlage bereitzustellen. Die Volumenstromregler müssen die erforderlichen Stellgrößen automatisch übernehmen und die vorgegebenen Luftmengen selbstständig ausregeln. Folgende Funktionen sind mindestens umzusetzen: • Vorgabe der Volumenstrom-Sollwerte in Abhängigkeit der Leistungsstufe der WC-RLT-Anlage; • Rückmeldung der aktuellen Volumenströme an die Gebäudeautomation; • Störmeldung der einzelnen Volumenstromregler; • Überwachung auf Plausibilität und Kommunikationsfehler; • Visualisierung der Soll- und Istwerte im Managementsystem; • Bereitstellung aller verfügbaren Datenpunkte gemäß SBH-/GMH-Datenpunktstandard. Bei Ausfall der Gebäudeautomation oder der Kommunikationsverbindung muss die WC-RLT-Anlage weiterhin funktionsfähig bleiben. Die Volumenstromregler sind so auszulegen, dass die für den sicheren Betrieb erforderlichen Luftmengen weiterhin gewährleistet werden.

Lokale Vorrangbedienung (LVB) Für die WC-Abluftanlage ist eine örtliche Vorrangbedienung vorzusehen. Die LVB muss unabhängig von der Automationsstation (ASP), dem Edge-PC, dem Managementsystem sowie der Netzwerkkommunikation funktionsfähig sein. Über die LVB müssen mindestens die Betriebsarten „Aus“, „Automatik“ und „Handbetrieb“ auswählbar sein. Im Handbetrieb muss eine Vorgabe der Leistungsstufe vor Ort möglich sein. Der Handbetrieb hat Vorrang vor automatischen Betriebsarten und zentralen Bedienbefehlen. Bei Ausfall der ASP oder der Kommunikationsverbindungen muss die WC-Abluftanlage weiterhin über die LVB betrieben werden können. Aktivierte Vorrang- und Handbetriebe sind nach Wiederherstellung der Kommunikation in der Gebäudeautomation zu visualisieren und zu protokollieren.

Handbetrieb Manuelle Eingriffe oder Übersteuerungen dürfen zeitlich begrenzt wirksam sein. Anforderungen: • Maximale Übersteuerungsdauer 45 Minuten. • Automatische Rückkehr in den Automatikbetrieb nach Ablauf der Zeit. • Aktivierte Übersteuerungen sind zu visualisieren und zu protokollieren.

Wirkungen der Brandschutzklappen (BSK) Zur Sicherstellung des Brandschutzes sind sämtliche raumlufttechnischen Anlagen brandschutztechnisch miteinander zu verriegeln. Die brandschutztechnische Verriegelung ist als autarke Sicherheitsfunktion auszuführen und darf nicht von der Verfügbarkeit der Automationsstation (ASP), des Managementsystems, des Edge-PCs oder übergeordneten Kommunikationsverbindungen abhängig sein. Beim Auslösen, Schließen oder Ausfall einer beliebigen brandschutztechnisch überwachten Brandschutzklappe sind folgende Funktionen automatisch auszuführen: • Sofortige Abschaltung der RLT-Anlage Küche. • Sofortige Abschaltung der RLT-Anlage WC. • Abschaltung weiterer mit dem betroffenen Lüftungsnetz verbundener RLT-Anlagen. • Ausgabe einer Sammelstörmeldung an die Gebäudeautomation. • Anzeige der betroffenen Brandschutzklappe in der Visualisierung. • Protokollierung des Ereignisses in der Historie des Managementsystems. Die brandschutztechnische Verriegelung muss auch bei Ausfall der Automationsstation (ASP), des Edge-PCs, des Managementsystems oder der Netzwerkkommunikation vollständig wirksam bleiben. Die hierfür erforderlichen Verriegelungsfunktionen sind dezentral und fehlersicher innerhalb der betroffenen Anlagensteuerungen oder durch geeignete sicherheitstechnische Verdrahtung auszuführen. Die Wiedereinschaltung der Lüftungsanlagen darf erst nach Beseitigung der Störung und Rücksetzung der Brandschutzfunktion erfolgen. Eine manuelle Übersteuerung der brandschutztechnischen Verriegelung über die Gebäudeautomation ist nicht zulässig.

Splitkälteanlage Technikzentrale Die Technikzentrale erhält ein autark arbeitendes Splitkältegerät. Die direkte Regelung erfolgt nicht über die Gebäudeautomation. Folgende Funktionen sind bereitzustellen: • Sammelstörmeldung an die Automationsstation, • Visualisierung des Anlagenstatus, • Weiterleitung von Störmeldungen an das Managementsystem. Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Lüftung/Kälte. Für die Gebäudeautomation sind sämtliche erforderlichen Meldesignale durch das Gewerk Lüftung/Kälte Seite 113 von 116

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bereitzustellen.

Sanitäranlagen Durchlauferhitzer Elektrische Durchlauferhitzer sind, soweit vom Hersteller eine Kommunikationsschnittstelle bereitgestellt wird, über eine Modbus-RTU-Schnittstelle auszuführen und in die Gebäudeautomation einzubinden. Anforderungen: • vollständige Einbindung in die Gebäudeautomation, • Bereitstellung der Betriebs-, Status- und Störmeldungen, • Übernahme aller verfügbaren Energie- und Betriebsdaten, • Bereitstellung sämtlicher über die Kommunikationsschnittstelle verfügbaren Datenpunkte. Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Sanitär. Die Kommunikationsparameter sowie Datenpunktlisten sind dem Gewerk Gebäudeautomation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hygienespülungen Je Geschoss ist mindestens eine Hygienespülung vorgesehen. Die Hygienespülung muss mindestens folgende Signale bereitstellen: • Störmeldung, • Betriebsmeldung (soweit verfügbar). Die Signale sind auf die Automationsstation aufzuschalten und in der Visualisierung darzustellen.

Energie- und Medienzählung Elektroenergiezähler Folgende Energiezähler sind vorzusehen: • 1 Stück Gebäudehauptzähler • 1 Stück separater Energiezähler Unterverteilung Küche Anforderungen: • M-BUS-Schnittstelle, • vollständige Einbindung in die Gebäudeautomation, • Bereitstellung aller energiebezogenen Messwerte gemäß Herstellerstandard. Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Elektro.

Wasserzähler Folgende Wasserzähler sind auszuführen: • Wasserzähler Gebäude • Wasserzähler Küche Anforderungen: • M-Bus-Schnittstelle, • vollständige Einbindung in die Gebäudeautomation, • Erfassung von Verbrauchs- und Zählerständen, • Trend- und Historienaufzeichnung. Die Parametrierung erfolgt durch das Gewerk Sanitär. Die erforderlichen Kommunikationsparameter sind dem Gewerk Gebäudeautomation zu übergeben.

Sonnenschutzanlage Leistungsziel Die Sonnenschutzanlage ist als eigenständiges, autark funktionsfähiges System auszuführen. Die Grundfunktionen des Sonnenschutzes müssen unabhängig von der Gebäudeautomation bzw. der Automationsstation (ASP) verfügbar sein. Ein Ausfall der ASP, des Managementsystems, des Edge-PC oder der Netzwerkverbindung darf die Funktionsfähigkeit des Sonnenschutzes nicht beeinträchtigen.

Leistungsumfang Die Sonnenschutzanlage ist über Modbus RTU an die Gebäudeautomation anzubinden. Die Anbindung dient der Visualisierung, Meldungsverarbeitung, Statusüberwachung und übergeordneten Betriebsführung. Die Sonnenschutzsteuerung selbst hat jedoch eigenständig in den Sonnenschutzcontrollern zu erfolgen. Die automatische Ansteuerung erfolgt auf Basis der Messwerte einer direkt an die Sonnenschutzsteuerung angebundenen Wetterstation. Mindestens folgende Wetterdaten sind auszuwerten: • Sonneneinstrahlung / Globalstrahlung • Windgeschwindigkeit • Außentemperatur • Regenmeldung (soweit vorhanden) • Frostmeldung (soweit vorhanden) Die Sonnenschutzanlage hat sämtliche Schutz- und Fahrfunktionen auch bei Ausfall der ASP selbstständig aufrechtzuerhalten. Seite 114 von 116

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Anforderungen an den autarken Betrieb Folgende Funktionen müssen unabhängig von der Gebäudeautomation gewährleistet sein: • Automatische Beschattung in Abhängigkeit der Wetterdaten. • Windüberwachung und Schutzfahrten. • Frostschutzfunktionen. • Regenabhängige Fahrbefehle (soweit erforderlich). • Lokale Bedienung über Raum- bzw. Bereichstaster. • Speicherung und Ausführung aller erforderlichen Fahr- und Schutzlogiken. Bei Ausfall der Automationsstation, des Edge-PCs oder der Netzwerkkommunikation muss der Sonnenschutz uneingeschränkt weiterbetrieben werden können.

Manuelle Bedienung Für jeden steuerbaren Sonnenschutzbereich sind örtliche Bedientaster vorzusehen. Die Bedienung muss mindestens folgende Funktionen ermöglichen: • Auffahren • Abfahren • Stopp Die manuelle Bedienung hat Vorrang vor dem Automatikbetrieb.

Übersteuerungsfunktion Eine manuelle Bedienung bewirkt eine zeitlich begrenzte Übersteuerung der Automatikfunktion. Folgende Anforderungen sind einzuhalten: • Maximale Übersteuerungsdauer: 45 Minuten • Nach Ablauf der Übersteuerungszeit erfolgt automatisch die Rückkehr in den Automatikbetrieb. • Die Rückkehr erfolgt ohne zusätzlichen Bedienereingriff. • Der aktuelle Betriebszustand „Automatik“ oder „Handbetrieb“ ist in der Gebäudeautomation zu visualisieren. Sicherheitsfunktionen Sicherheitsrelevante Wetterfunktionen haben jederzeit Vorrang gegenüber Automatik- und Handbefehlen. Insbesondere gilt: • Bei Überschreitung der zulässigen Windgeschwindigkeit sind die Sonnenschutzelemente automatisch in die definierte Schutzstellung zu fahren. • Windschutzfunktionen dürfen weder durch die Gebäudeautomation noch durch lokale Handbedienungen außer Kraft gesetzt werden. Störungen der Wetterstation oder der Sonnenschutzsteuerung sind an die Gebäudeautomation zu übergeben, zu visualisieren, zu protokollieren und als Sammelstörung bereitzustellen. Dabei muss die Sonnenschutzanlage, soweit technisch möglich, weiterhin sicher betrieben werden können

5.1.11 KG 556 – Elektrische Anlagen

Außenanlagen

Alle notwendigen Elektroinstallationen im Außenbereich wie: Außenbeleuchtung, Gehwegbeleuchtung etc. sind aus der Planung des Landschaftsarchitekten zu entnehmen, sind aber nicht Bestandteil der Leistungen. Lediglich die elektrische Versorgung der Außenanlagen ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Außenfassadendurführungen sind mit einer Dichtung gegen drückendes Wasser auszuführen und vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Das Erstellen der notwendigen Kernbohrung für die Hauseinführung ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Schnittstelle beträgt 2m von der Gebäudekante in den Außenbereich hinein, welche noch von dem Auftragnehmer erstellt werden muss.

Leerrohranbindung anderer Gebäude vom AG ausgeführte Leistung

Zur elektrotechnischen Anbindung des Bestandbaus Verwaltungsgebäude und des Neubaus Gymnastikhalle wird ein Leerohrsystem aufgebaut. Ein Leerohrsystem zwischen der Gymnastikhalle und den Neubau und ein weiteres zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem Neubau ist zu errichten. Hierzu werden Kabelzugschächte an jedem Knickpunkt der Leitungsführung und zusätzliche an langen Strecken als Revisionsöffnung installiert. Leitungen der Stark- und Schwachstromtechnik werden in unterschiedlichen Leerrohren getrennt geführt. Kabelzugschächte sind druckwasserdicht und wenn im Fahrbereich überfahrbar auszuführen. Das Leerohrsystem ist mit drei Leerrohren DN 100 auszuführen. Seite 115 von 116

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Leerrohranbindung Bestandsgebäuden Leistungsumfang des AN

Das Leerohrsystem ist mit drei Leerrohren DN 100 auszuführen. Die Durchführung durch die Außenfassade ist mit einer Dichtung gegen drückendes Wasser auszuführen und vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Das Erstellen der notwendigen Kernbohrung für die Hauseinführung ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Schnittstelle beträgt 2m von der Gebäudekante in den Außenbereich hinein, welche noch von dem Auftragnehmer erstellt werden muss.

5.1.12 KG 557 – Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation

Folgende Kommunikationen zwischen den technischen Anlagen im Bestand sowie in den Neubauten Schulhaus und Gymnastikhalle sind notwendig: • BMZ Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> BMZ Schulhaus (Neubau) • ELA Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> Lautsprecher Schulhaus (Neubau) • HVT-PÄD Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> UV-PÄD Schulhaus (Neubau) • HVT-T Verwaltungsgebäude (Bestand) <--> UV-T Schulhaus (Neubau)

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