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Funktionale Leistungsbeschreibung
Generalunternehmerleistung:
Schlüsselfertige Erstellung eines Hamburger Schulhauses mit
Mensa, Vital-/ Produktionsküche, Unterrichts-, Differenzierungs-
und Gemeinschaftsflächen
Stand: 02.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung .................................................. 4 1.0. Ausgangssituation und Zielsetzung ...................................................................................... 4
1.1. Zustimmungsverfahren ............................................................................................................ 5
1.2. Normungen ................................................................................................................................. 5
1.3. Grundlagen und zu erbringende Leistungen ....................................................................... 6
1.4. Dokumentations- und Revisionsunterlagen ...................................................................... 16
- Vorbemerkungen zu Planungsgrundlagen und Rahmenbedingungen ......... 19 2.0. Schulbetrieb am Standort ..................................................................................................... 19
2.1. Erschließung und Sicherung der Baustelle ........................................................................ 19
2.2. Schutz des Bestandes ........................................................................................................... 20
2.3. Ordnung, Sauberkeit und Verkehrsicherheit ..................................................................... 20
2.4. Baubeschreibung und Bauweise .......................................................................................... 21
2.5. Raumprogramm und Konstruktionsanpassung ................................................................. 22
2.6. Barrierefreiheit ........................................................................................................................ 22
2.7. Bemusterungen ....................................................................................................................... 23
2.8. Brandschutz ............................................................................................................................. 25
2.9. Schallschutz und Raumakustik ............................................................................................ 26
2.10. DGNB / Nachhaltigkeit .......................................................................................................... 26
2.11. Umweltschutz / Materialökologie ....................................................................................... 29
2.12. Energetische & bauphysikalische Nachweise & KFN EFG40 mit QNG ........................ 30
2.13. Sicherheitsanforderungen, allgemein ................................................................................. 31
2.14. Mindest- und Richtmaße ....................................................................................................... 31
Leistungsbeschreibung Hochbau und Erdarbeiten KG 300 ................................... 33
- Bauteil- und Qualitätsbeschreibung ................................................................ 33 3.1 Randbedingungen ................................................................................................................... 33
3.2 Baustelleneinrichtung ............................................................................................................ 34
3.3 Gerüstarbeiten ........................................................................................................................ 39
3.4 Erdarbeiten und GaLa-Arbeiten ........................................................................................... 39
3.5 Rohbau – Gründung und Stahlbetonarbeiten ................................................................... 40
3.6 Gebäudekonstruktion ............................................................................................................ 43
3.7 Fassade - Verblendmauerwerk ............................................................................................ 45
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3.8 Dachdeckerarbeiten ............................................................................................................... 48
3.9 Dachklempnerarbeiten .......................................................................................................... 51
3.10 Außenfenster und Außentüren ............................................................................................ 52
3.11 Trockenbauarbeiten ............................................................................................................... 57
3.12 Tischlerarbeiten ...................................................................................................................... 62
3.13 Estricharbeiten ........................................................................................................................ 68
3.14 Plattenarbeiten ....................................................................................................................... 69
3.15 Maler- und Lackierarbeiten .................................................................................................. 70
3.16 Bodenbelagsarbeiten ............................................................................................................. 72
3.17 Metallbauarbeiten .................................................................................................................. 74
3.18 Schließanlage .......................................................................................................................... 77
Leistungsbeschreibung Technische Gebäudeausrüstung KG 400 ....................... 79
- Technische Gebäudeausrüstung ....................................................................... 79
4.1 400 Technische Anlagen Allgemeines ............................................................. 79
4.2 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen ....................................................... 81
4.3 420 Wärmeversorgungsanlagen ....................................................................... 87
4.4 430 Lufttechnische Anlagen ............................................................................. 90
4.5 440 Starkstromanlagen ..................................................................................... 96
4.6 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 103
4.7 480 Gebäudeautomation ................................................................................. 109
4.8 550 Technische Anlagen in Außenanlagen .................................................... 118
Leistungsbeschreibung Ausstattung KG 600 ....................................................... 120
- Ausstattung ....................................................................................................... 120
6.1 Vital-/Produktionsküche ................................................................................. 120
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- Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1.0. Ausgangssituation und Zielsetzung Von Schulbau Hamburg, Region Eimsbüttel, ist geplant, am Schulstandort Heidacker, Heidacker 13 in Hamburg, einen Systembau in Anlehnung an das Hamburger Klassenhaus zu errichten. Die Bauarbeiten sind vollständig bis zum 16.06.2028 auszuführen und abzu- schließen. Der laufende Schulbetrieb ist während der gesamten Bauzeit so wenig wie mög- lich zu beeinträchtigen. Mit dem geplanten Neubau sollen die in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschriebenen funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen sowie sämt- liche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regelwerke und allgemein an- erkannten Regeln der Technik erfüllt werden. Das neue Gebäude ist als dreigeschossiges Gebäude in konstruktionsoffener Massivbau- weise mit Klinkervorsatzschale zu errichten. Die Wahl des konkreten Bau- und Konstrukti- onssystems innerhalb der vorgegebenen Massivbauweise sowie des Vorfertigungsgrades obliegt dem Auftragnehmer (AN). Das gewählte Gesamtkonzept muss technisch schlüssig, wirtschaftlich und dauerhaft nachhaltig sein sowie sämtliche Anforderungen dieser FLB, der Entwurfsplanung und der sonstigen Vergabeunterlagen erfüllen. Ziel ist die Errichtung eines qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und langlebigen Gebäu- des mit einer möglichst kurzen Bauzeit. Ein hoher Vorfertigungsgrad ist ausdrücklich er- wünscht, jedoch nicht zwingend vorgegeben. Innerhalb der vorgegebenen Massivbau- weise sind unterschiedliche Konstruktions- und Vorfertigungssysteme sowie technisch gleichwertige Kombinationen zulässig. Die Bauaufgabe wird als Generalunternehmerleistung auf Grundlage dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen und Planunterlagen vergeben. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Generalunternehmervertrages zu einem pauschalen Festpreis sowie einem verbindlichen Fertigstellungs- und Übergabetermin. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche zur schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes er- forderlichen Planungs- und Bauleistungen. Ausgehend von den durch den Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen übernimmt der Auftragnehmer sämtliche zur Realisierung seines gewählten Bau- und Konstruktionssystems erforderli- chen Planungsleistungen, insbesondere die Ausführungs-, Werk-, Montage- und Detailpla- nung einschließlich aller erforderlichen Anpassungen sowie die vollständige Errichtung, Inbetriebnahme und mängelfreie, betriebsbereite Übergabe des Gebäudes innerhalb des vertraglich vereinbarten Terminrahmens. Zur betriebsbereiten Übergabe gehören sämtli- che zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Prüfungen, Einregulierungen, Inbe- triebnahmen, Einweisungen, Dokumentationen und Nachweise. Von den Bietern wird ein wirtschaftliches, funktionales und architektonisch hochwertiges Gebäudekonzept erwartet, das die Anforderungen des Standortes sowie die Vorgaben die- ser Funktionalen Leistungsbeschreibung erfüllt. Der AN ist verpflichtet, das Bauwerk vollständig funktionsfähig, betriebsbereit und ent- sprechend den Anforderungen dieser FLB sowie den öffentlich-rechtlichen Vorgaben her- zustellen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit einer Netto-Raumfläche von 1.728,23 m² einschließlich Gründung, Gebäudehülle, Techni- scher Gebäudeausrüstung und aller zur vollständigen Funktionsfähigkeit erforderlichen Leistungen. Die Erschließung der Ver- und Entsorgungsmedien bis zu den definierten Übergabepunk- ten bzw. Übergabeschächten erfolgt im Rahmen einer durch den AG veranlassten vorge- zogenen Erschließungsmaßnahme. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs-, Anschluss- und Installationsleistungen ab diesen Übergabepunkten bis zur vollständigen betriebsbereiten Einbindung in das Gebäude einschließlich der Wie- derherstellung der durch seine Leistungen beanspruchten Oberflächen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, Zufahrten, Platzver- hältnisse, Erschließung, Bauablaufbedingungen sowie die Auswirkungen des laufenden
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Schulbetriebs zu informieren. Spätere Mehrvergütungsansprüche aufgrund erkennbarer örtlicher Gegebenheiten sind ausgeschlossen.
1.1. Zustimmungsverfahren Der dieser FLB zugrunde liegenden Planung wurde im Vorfeld mit den zuständigen Geneh- migungsbehörden abgestimmt. Das Bauvorhaben wird im Zustimmungsverfahren gemäß § 77 HBauO durchgeführt. Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens wurden für die vorliegende Planung folgende Ab- weichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen beantragt: • Abweichung von § 36 HBauO i. V. m. BPD 06/2011 – Notwendige Flure: Die Kom- partments 3 und 5 werden bei einer maximalen Fläche von ca. 382 m² ohne notwen- digen Flur ausgeführt. • Abweichung von § 33 Abs. 2 HBauO i. V. m. BPD 06/2011 – Zweiter Rettungsweg: Der zweite Rettungsweg der Küche wird über die angrenzende Nutzungseinheit Mensa direkt ins Freie geführt. Die beantragten Abweichungen sowie die hiermit verbundenen brandschutztechnischen Anforderungen sind der weiteren Planung und Ausführung zugrunde zu legen und durch den AN vollständig zu berücksichtigen. Etwaige sich aus dem Zustimmungsverfahren er- gebende Auflagen sind in der weiteren Planung und Ausführung umzusetzen. Der AG hat den standortspezifischen Zustimmungsantrag eingereicht. Der Zustimmungs- bescheid wird dem AN) vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Planungs- und Bauleistungen auf Grundlage des Zustimmungsbescheides sowie der vom AG bereitgestellten Planungsunterlagen zu erbringen. Erfordern das vom AN gewählte Bau- oder Konstruktionssystem oder dessen Planung ge- nehmigungsrelevante Anpassungen gegenüber den vom AG bereitgestellten Unterlagen oder dem Zustimmungsbescheid, hat der AN die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen und Nachweise vollständig zu erstellen und dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einbindung in das erforderliche Änderungs- oder Ergänzungsverfahren erfolgt in Ab- stimmung mit dem AG. Die Verantwortung des AN für die Genehmigungsfähigkeit seiner Planungs- und Ausfüh- rungsleistungen sowie für die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
1.2. Normungen Sämtliche in dieser FLB genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, technischen Re- geln, Normen und sonstigen Regelwerke sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ge- regelt ist, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn in einzelnen gesetzlichen oder technischen Vorschriften, insbe- sondere der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den Bauprüfdiensten (BPD) oder an- deren eingeführten technischen Regelwerken, auf frühere Ausgaben einzelner Normen verwiesen wird, soweit deren Anwendung öffentlich-rechtlich zulässig ist. Der AN hat sämtliche Planungs-, Liefer- und Bauleistungen entsprechend den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen technischen Regelwerken auszuführen. Soweit sich aus verschiedenen Vorschriften oder Regelwerken unterschiedliche Anforde- rungen ergeben, hat der AN grundsätzlich die jeweils höhere Anforderung zu berücksich- tigen, sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben oder die FLB keine abweichende Regelung treffen. Soweit sich zwischen den Vergabeunterlagen Widersprüche ergeben, gilt die im General- unternehmervertrag festgelegte Rangfolge der Vertragsbestandteile.
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1.3. Grundlagen und zu erbringende Leistungen
Grundsatz der Planungs- und Koordinationsleistungen Der AN übernimmt sämtliche im Rahmen seines Leistungsumfangs erforderlichen Pla- nungs-, Koordinations- und Abstimmungsleistungen für die vollständige und schlüsselfer- tige Realisierung des Bauvorhabens. Hierzu gehören insbesondere die fachübergreifende Koordination aller Planungs- und Ausführungsbeteiligten, die Abstimmung sämtlicher Schnittstellen zwischen den Gewerken sowie die Erstellung einer vollständigen, kollisions- freien und aufeinander abgestimmten Werk-, Montage- und Detailplanung. Der AN stellt sicher, dass alle Leistungen und technischen Anlagen einschließlich der Ausstattungen und Einbauten aufeinander abgestimmt, vollständig funktionsfähig sowie mängelfrei aus- geführt und betriebsbereit an den AG übergeben werden. Er trägt innerhalb seines Leis- tungsumfangs die Verantwortung für die vollständige Koordination sämtlicher Schnittstel- len. Erforderliche Abstimmungen und Anpassungen zwischen den einzelnen Gewerken, Fachplanern, Lieferanten und Nachunternehmern sind Bestandteil der geschuldeten Leis- tung und begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Durch AG bereitgestellte Unterlagen / Anlagenverzeichnis Die vom AG als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung bereitgestellten Unter- lagen sind im nachfolgenden Anlagenverzeichnis aufgeführt und Bestandteil der Vergabe- unterlagen. Der AG stellt dem AN hierzu insbesondere die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung: • Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) • Preisblätter • Material- und Fabrikatsabfrage • Vorgaben SBH einschließlich LB-Bau / LB-FM, Raumtypenbuch und Musterbauteile • Digitale Revisionsakte – Vorgaben SBH • Entwurfsplanung Hochbau, inkl. Leitdetails zu Fassaden und Sanitäranlagen • Entwurfsplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) inkl. HLSE-Planung sowie Gebäudeautomation (GA) und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) • Brandschutzkonzept • Energetische und nachhaltigkeitsbezogene Nachweise einschließlich Wärme- schutznachweis und Lebenszyklusanalyse (LCA) • DGNB - Zielvereinbarungs- und Zuständigkeitstabelle • Fördermittelbezogene Anforderungen gemäß beantragter Förderung • Küchenplanung und -ausstattungsliste Vitalküche-Produktionsküche • Grundstücks- und Baugrundunterlagen einschließlich Bodengutachten, Vermes- sungsplan und Kampfmitteluntersuchung • Anlagenkonzept Photovoltaik (HEnW) einschließlich Schnittstellen und bauseiti- ger Leistungen • Zustimmungsbescheid (wird nachgereicht) • Lageplan Außenanlagen • Baustelleneinrichtungsplan • Betriebsbeschreibung
Rangfolge der Unterlagen Bei Widersprüchen, Abweichungen oder Unklarheiten zwischen den Vergabeunterlagen gelten die projektspezifischen Anforderungen dieser FLB vorrangig vor den allgemeinen Anforderungen der Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) und des Raumtypenbuches.
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Soweit die LB-Bau oder das Raumtypenbuch weitergehende Anforderungen enthalten, die den projektspezifischen Festlegungen dieser FLB nicht widersprechen, sind diese er- gänzend zu berücksichtigen. Erkennbare Widersprüche oder Unklarheiten sind durch den AN vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und mit dem AG zu klären.
Die Anforderungen der LB-Bau einschließlich ihrer Anlagen stellen für das vorliegende Bauvorhaben grundsätzlich einzuhaltende Mindestanforderungen dar und sind bei Pla- nung und Ausführung vollständig zu berücksichtigen. Soweit die vorliegende Funktionale Leistungsbeschreibung, die Entwurfsplanung, Leitdetails, Musterbauteile oder sonstigen projektspezifischen Vergabeunterlagen höhere, weitergehende oder konkretere Anforde- rungen enthalten, sind diese zusätzlich einzuhalten. Abweichungen von den Anforderun- gen der LB-Bau sind nur zulässig, soweit diese durch die projektspezifischen Vergabeun- terlagen ausdrücklich vorgegeben oder vor Ausführung durch den AG schriftlich freigege- ben wurden. Erkennbare Widersprüche sind durch den AN vor Ausführung schriftlich an- zuzeigen und mit dem AG zu klären.
Der AN hat die vom AG bereitgestellten Unterlagen nach Auftragserteilung auf Vollstän- digkeit, Plausibilität und Widerspruchsfreiheit im Hinblick auf seine Planungs- und Aus- führungsleistungen zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Prüfpflicht des AN entbindet diesen nicht von sei- ner Verpflichtung, sämtliche zur schlüsselfertigen Erstellung des Bauwerks erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen zu erbringen.
Planungsleistungen – vom AN zu erbringen Die Planungsleistungen des AN umfassen sämtliche Leistungen, die in Ergänzung der vom AG bereitgestellten Unterlagen für die vollständige, genehmigungsfähige und schlüssel- fertige Errichtung des Gebäudes erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Ausführungs-, Werk-, Montage- und Detailplanun- gen gemäß Leistungsphase 5 HOAI sowie alle weiteren Planungs-, Koordinations- und Nachweisleistungen, die sich aus dem gewählten Bau- und Konstruktionssystem ergeben oder für die vollständige Ausführung erforderlich sind. Sämtliche Planunterlagen sind so vollständig und eindeutig zu erstellen, dass eine fachgerechte Ausführung ohne ergän- zende mündliche Erläuterungen möglich ist. Der AN schuldet sämtliche zur Realisierung seines Bau- und Konstruktionssystems erfor- derlichen Planungsleistungen einschließlich aller notwendigen Anpassungen der Entwurf- splanung sowie gegebenenfalls erforderlicher Änderungen im Rahmen des Zustimmungs- verfahrens. Nicht ausdrücklich aufgeführte Planungs-, Koordinations- oder Nachweisleis- tungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und schlüsselfertigen Erstellung des Bau- werks erforderlich sind, gelten ebenfalls als Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Mindestens ist folgender Durcharbeitungsgrad der Planung vorzulegen: • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Dachaufsichten (M 1:100 bzw. M 1:50) • Detailzeichnungen sämtlicher konstruktiv relevanter Anschlüsse, insbesondere Dachränder und Dachanschlüsse, Sockelanschlüsse (Wand und Fenster), An- schlüsse an Außenanlagen, Dach- und Fußbodenaufbauten, Außenwandaufbauten und -anschlüsse, Hauseingangs- und Fensteranschlüsse sowie Details der Ein- gangsbereiche einschließlich Vordächer und Treppen (M 1:10 bzw. M 1:5) • Fliesenspiegel Vitalküche, Wände und Boden M 1:20 • Wandabwicklungen und Einrichtungspläne der Sanitärbereiche (M 1:100 bzw. M 1:50) • Deckenspiegel mit Darstellung sämtlicher technischer Ein- und Aufbauten sowie Revisionsöffnungen (u. a. Leuchten, Lautsprecher, Lüftungsauslässe und Revisi- onsklappen) (M 1:100 bzw. M 1:50) • Raumbuch Seite 7 von 121
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• Tür-, Fenster- und Beschlaglisten • Erforderliche Koordinationspläne aller Gewerke einschließlich der TGA • Darstellung sämtlicher Einbauteile, Revisionsöffnungen, Einbausituationen und Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken.
Die Einhaltung sämtlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit ist durch den AN im Rah- men seiner Ausführungsplanung zu überprüfen und sicherzustellen. Dies umfasst insbe- sondere die erforderlichen Bewegungs-, Bedien- und Abstandsflächen an Türen, Aufzü- gen, Sanitärräumen, Umkleiden und sonstigen barrierefrei zu nutzenden Bereichen. Er- kennbare Abweichungen oder Konflikte in den vom AG bereitgestellten Planungsunterla- gen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu prüfen, mit dem AG abzustimmen und fachgerecht zu lösen.
Die Planunterlagen sind dem AG in zweifacher Ausfertigung zur Prüfung vorzulegen. Bis zu zwei Planüberarbeitungen aufgrund von Anmerkungen des AG sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Nach Abschluss der Planungsleistungen sind dem AG die frei- gegebenen Ausführungsunterlagen der tatsächlich ausgeführten Konstruktionen sowie die vollständige Bestands-, Revisions- und Schlussdokumentation in analoger und digita- ler Form zu übergeben.
Tragwerksplanung Der AN übernimmt sämtliche für das von ihm gewählte Bau- und Konstruktionssystem er- forderlichen Leistungen der Tragwerksplanung einschließlich aller statischen Berechnun- gen, Nachweise sowie der zugehörigen Ausführungsplanung. Hierzu gehören insbesondere: • Erstellung der LPH 2, LPH 3, Genehmigungs-, Prüf- und Ausführungsstatik für das vom AN gewählte Bau- und Konstruktionssystem • Erstellung der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung sämtlicher tragender Konstruktionen einschließlich aller konstruktiven Anschlüsse und Verbindungen • Erstellung der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung der Außenwände und Fassadenkonstruktionen einschließlich aller Anschlüsse und statisch erforderli- chen Nachweise • Erstellung der statischen Nachweise für sämtliche Tragwerks-, Fassaden- und Ver- bindungselemente • Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise für Bauzustände, Hilfskon- struktionen und Gerüste einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Prüfstatiken • Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne • Erstellung sämtlicher weiterer statischer Nachweise, die für die Herstellung, Mon- tage, den sicheren Bauablauf oder den dauerhaften Betrieb des Bauwerks erfor- derlich sind • Der AN schlägt dem AG einen geeigneten Prüfstatiker zur Beauftragung vor. Die Beauftragung des Prüfstatikers sowie die Kosten der Prüfstatik und der behördli- chen Prüfung erfolgen durch den AG. Die fachliche Abstimmung mit dem Prüfsta- tiker sowie die Bearbeitung und Einarbeitung sämtlicher Prüfanmerkungen in die Planungsunterlagen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN.
Mitwirkungspflichten des AN – Wärmeschutz, LCA, DGNB/QNG und Förderanforde- rungen Der AN hat sämtliche für die Fortschreibung und abschließende Nachweisführung des Wärmeschutzes, der Ökobilanzierung (LCA), der DGNB-/QNG-Zertifizierung sowie der
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für das Projekt maßgeblichen Förderanforderungen erforderlichen Zuarbeiten vollstän- dig und fristgerecht zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung und Fortschreibung aller erforderlichen Produkt-, Material- und Bauteildaten, technischen Datenblätter, Hersteller- und Um- weltproduktdeklarationen (EPD), Mengen- und Flächenangaben sowie sonstiger für die Nachweisführung erforderlicher Unterlagen. Der AN hat die Anforderungen aus Wärmeschutz, LCA, DGNB/QNG und Förderung bei seiner Ausführungs-, Werk- und Montageplanung, der Produktauswahl sowie der Aus- führung zu berücksichtigen und seine Planung mit den vom AG beauftragten Fachpla- nern, Beratern und Auditoren abzustimmen. Erforderliche Nachweise und Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass Prüf-, Abstimmungs- und Freigabeprozesse ohne Be- einträchtigung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Die Auswahl und Verwendung sämtlicher Bauprodukte und Materialien hat unter Berück- sichtigung der für das Projekt festgelegten Anforderungen aus DGNB/QNG, LCA und den maßgeblichen Förderbedingungen zu erfolgen. Der AN hat die Einhaltung der hieraus re- sultierenden Anforderungen an Schadstoffe, Emissionen, Herkunft und Umweltverträg- lichkeit der eingesetzten Bauprodukte nachzuweisen. Änderungen gegenüber den der Ausschreibung zugrunde liegenden Konstruktionen, Ma- terialien und Produkten, die Auswirkungen auf die vorgenannten Nachweise oder Zertifi- zierungs- und Förderanforderungen haben können, sind vor Ausführung mit dem AG und den zuständigen Fachplanern bzw. Auditoren abzustimmen und dürfen erst nach ent- sprechender Freigabe umgesetzt werden.
Bemusterung Die Bemusterungen sind durch den AN entsprechend den Anforderungen gemäß Ziffer 2.7 Bemusterungen vollständig vorzubereiten, zu koordinieren, durchzuführen und zu do- kumentieren. Die hierfür erforderlichen Leistungen sind Bestandteil des Leistungsum- fangs des AN.
Bauzeitenpläne und Logistik: Der AN erstellt vor Baubeginn einen detaillierten Bauzeitenplan und schreibt diesen wäh- rend der gesamten Planungs- und Bauzeit fort. Änderungen des Bauablaufs sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AN erstellt darüber hinaus ein Baustellenlogistikkonzept einschließlich Baustellenein- richtungsplan. Sofern erforderlich, sind die Unterlagen bauphasenbezogen fortzuschrei- ben und an geänderte Randbedingungen anzupassen.
Bei der Erstellung und Fortschreibung des Baustellenlogistikkonzeptes und des Baustel- leneinrichtungsplans ist die zeitlich versetzt und teilweise parallel angrenzend stattfin- dende Baumaßnahme Zweifeldsporthalle einschließlich sämtlicher hieraus resultierender Schnittstellen zu berücksichtigen. Die detaillierten Anforderungen ergeben sich aus Kapi- tel 3.2 sowie dem Baustelleneinrichtungsplan.
Sachverständigenprüfungen und Dokumentation Der AN veranlasst, koordiniert und begleitet sämtliche für die Herstellung, Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes erforderlichen Sachverständigenprüfungen und Nachweise. Hierzu gehören insbesondere: • Beauftragung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen gemäß der Prüfverordnung (PVO Prüfung inkl. Starkstrom) inkl.
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Übernahme sämtlicher Kosten und Gebühren. Die PVO-Sachverständigen werden AN-seitig mit der Prüfung folgender Anlagen/Anlagenteile beauftragt (alle PVO- Prüfungen spätestens 6 Wochen vor Abnahme): • Elektroanlagen • Sicherheitsbeleuchtung • Alarmierungsanlagen • Lüftung/BS-Klappen • Beauftragung und Koordination erforderlicher Sachverständiger und Prüforganisa- tionen (z. B. TÜV), soweit diese nicht durch den AG beauftragt werden • Flucht- und Rettungswegpläne, Plexiglas, Vandalismussicher, A3 inklusive Blitz- leuchte am Gebäude, Feuerwehr-Schlüssel- Depot (FSD) inkl. Feuerwehrschließ- zylinder gem. den Vorgabe der Feuerwehr Hamburg, Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) mit Bedienfeld und Feuerwehrlaufkarten • Erstellung der vollständigen Revisions-, Bestands- und Wartungsdokumentation einschließlich Wartungskalender entsprechend den Vorgaben des AG
Fachplanerische und gutachterliche Leistungen • Bauphysikalische Nachweise • Bau- und Raumakustik • Schallschutznachweise • Brandschutztechnische Nachweise • Vermessungsleistungen • Nachweise der freien Lüftungsquerschnitte • Beleuchtungsberechnungen und Nachweise für Tages- und Kunstlicht • Trinkwasseruntersuchungen • Raumluftmessungen nach Fertigstellung auf Formaldehyd und flüchtige organische Verbindungen (VOC). Maßgeblich sind die Grenz- und Richtwerte des Umweltbun- desamtes gemäß Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden in der je- weils gültigen Fassung. • Aufzugsplanung einschließlich aller erforderlichen Nachweise • Erforderliche Zuarbeiten und Nachweise zur Fortschreibung des Wärmeschutz- nachweises • Erforderliche Zuarbeiten zur Lebenszyklusanalyse (LCA) • Erforderliche Zuarbeiten und Nachweise zur Erreichung der vom AG vorgegebenen DGNB-Zertifizierung • Erforderliche Zuarbeiten und Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen aus der beantragten Förderung • Fachliche Abstimmung mit der Außenanlagenplanung sowie Bereitstellung aller hierfür erforderlichen Planungsgrundlagen und Schnittstelleninformationen
Vorlage und Prüfung der Ausführungsplanung: Die Vorlage von Planungsunterlagen ist dem AG mindestens 10 Werktage vor der beab- sichtigten Einreichung anzukündigen. Für die Prüfung der Unterlagen durch den AG ist eine Prüffrist von 10 Werktagen zu be- rücksichtigen. Die Prüfung durch den AG erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Übereinstimmung mit den funktionalen, gestalterischen und planerischen Vorgaben der FLB sowie den Entwurfszie- len des AG. Die Verantwortung des AN für die fachtechnische Richtigkeit, Vollständigkeit, Genehmigungsfähigkeit und Ausführbarkeit seiner Planung bleibt hiervon unberührt.
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Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage keine schriftliche Stellungnahme des AG, gilt die Planung am folgenden Werktag als freigegeben, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Ausführungszeichnungen und Planunterlagen: Die Ausführungsplanung ist so zu erstellen, dass sämtliche für die Ausführung erforderli- chen Informationen eindeutig und vollständig dargestellt sind. Alle Planungsinhalte, die sich nicht eindeutig aus den Zeichnungen ergeben, sind durch textliche Erläuterungen, Detailzeichnungen oder ergänzende Darstellungen zu beschrei- ben. Die Unterlagen müssen so vollständig sein, dass eine fachgerechte Ausführung ohne zusätzliche mündliche Erläuterungen möglich ist.
Abstimmungs- und Koordinierungsaufgaben Der AN übernimmt sämtliche zur Planung und Ausführung erforderlichen Abstimmungs- und Koordinierungsleistungen. Hierzu gehören insbesondere: • Abstimmungen mit Behörden hinsichtlich erforderlicher Schutzmaßnahmen, baum- pflegerischer Maßnahmen sowie weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen • Koordinierung mit Fremdgewerken sowie den Fernmelde- und informationstechni- schen Gewerken (z. B. Dataport oder vergleichbare Unternehmen) • Beantragung und Abstimmung erforderlicher Sondernutzungen öffentlicher Flä- chen • Beantragung erforderlicher Sondertransportgenehmigungen, Straßensperrungen, Haltverbotszonen sowie Wegenutzungen • Abstimmungen mit den zuständigen Behörden zur Baustellensicherheit • Abstimmungen mit der Feuerwehr zu brandschutztechnischen Belangen • Koordinierung, Anmietung und Unterhaltung erforderlicher Logistik- und Lagerflä- chen • Abstimmung mit der Projektsteuerung sowie den weiteren Auftragnehmern und Be- teiligten der parallel bzw. zeitlich versetzt ausgeführten Baumaßnahme Zweifeld- sporthalle, insbesondere hinsichtlich Bauablauf, Baustellenlogistik, Baustellenzu- fahrt, Baustraßen, Verkehrsführung sowie gemeinsam bzw. nacheinander genutzter Flächen. • Koordinierung mit den durch den AG beauftragten Fachplanern für Wärmeschutz, Nachhaltigkeit (LCA), DGNB-Zertifizierung, Fördermittelbegleitung sowie Außen- anlagenplanung einschließlich der rechtzeitigen Bereitstellung sämtlicher erfor- derlicher Planungsunterlagen, Nachweise und Produktinformationen. • Koordinierung mit Dataport sowie weiteren vom AG beauftragten Fernmelde- und informationstechnischen Dienstleistern. • Abstimmung der Medienversorgung mit allen Versorgungsträgern und den beteilig- ten Fachplanern des AG. • Der AN hat sämtliche Schnittstellen zwischen den eigenen Leistungen sowie den durch den AG beigestellten oder gesondert beauftragten Leistungen zu koordinie- ren. Erforderliche Abstimmungen sind rechtzeitig herbeizuführen und planerisch zu berücksichtigen. Schnittstellenbedingte Anpassungen innerhalb des Leistungsum- fangs des AN begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
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Bauleistungen Die Bauleistungen sind als pauschale, schlüsselfertige Leistung anzubieten. Der AN schuldet sämtliche Liefer-, Bau-, Montage-, Neben-, Koordinations-, Prüf-, Doku- mentations- und Inbetriebnahmeleistungen, die für die vollständige, betriebsbereite und mängelfreie Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Dies gilt auch für Leistungen, die zur Erreichung des geschuldeten Werkerfolgs erforderlich sind, auch wenn diese nachfol- gend oder in den einzelnen Kostengruppen nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung • Baustelleneinrichtung einschließlich Vorhaltung, Unterhaltung und Rückbau • Bauzäune für sämtliche Leistungen des AN • Erstellung und Unterhaltung sämtlicher erforderlicher Baustraßen und befestigten Baustellenflächen aus wiedereinbaubarem Natursteinschotter; Recyclingmaterial ist nicht zulässig. Sämtliche Baustraßen und befestigten Baustellenflächen sind nach Fertigstellung des Schulgebäudes zu belassen und für die weitere Nutzung im Zuge der Baumaßnahme Zweifeldsporthalle zur Verfügung zu stellen; ein Rückbau erfolgt nicht. • Herstellung und Unterhaltung einer geeigneten Baustellenzufahrt einschließlich al- ler hierfür erforderlichen Maßnahmen. Soweit die Baustellenzufahrt Bestandteil der für die Zweifeldsporthalle weiterzunutzenden Baustraßen bzw. befestigten Baustellenflächen ist, ist diese nach Fertigstellung des Schulgebäudes zu belassen. Sonstige temporäre Einrichtungen und Eingriffe sind nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht zurückzubauen bzw. wiederherzustellen. • Erkundung der Erschließungsmöglichkeiten für Anlieferung, Abtransport und Bau- stellenverkehr • Koordinierung sowie Anmietung erforderlicher Logistik- und Lagerflächen • Vermessungsleistungen einschließlich Einmessung des Gebäudes und Bestands- vermessung zur Übergabe an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Baumschutzarbeiten inkl. Baumschutzzäune und Baumschutzmaßnahmen: • Vor Baubeginn ist durch den AN eine Fachfirma für Baumpflege zu beauftragen, die während der Bauzeit die Baumschutzmaßnahmen überwacht und die Förderungs- und Erhaltungsmaßnahmeen durchführt. Die Benennung ist der zuständigen Dienststelle schriftlich mitzuteilen (§ 36 HmbVwVfG). • Die Fachbauleitung Baumschutz hat die Baumschutzmaßnahmen im Zuge der Ar- beiten monatlich zu dokumentieren sowie zum Abschluss der Bauarbeiten die ord- nungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen der zuständigen Dienststelle gegenüber zu bescheinigen (§ 36 HmbVwVfG). • Der verbleibende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten und vor Beginn sowie während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18920 - Schutz von Bäumen auf Bau- stellen - zu schützen. Gemäß Baumschutzverordnung dürfen geschützte Bäume und Hecken (Wurzeln, Stamm und Äste) nicht entfernt oder beschädigt werden. Der Wurzelbereich umfasst nach DIN 18920 den Kronentraufbereich plus 1,50 m. Hinsichtlich des Heckenbestandes gilt diesbezüglich der Heckenmantel zzgl. eines einzuhaltenden Abstandes von mindestens 1,00 m gemäß DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) (§ 6 Abs. 5 BaumschutzVO i.V. m. § 1 Abs. 1).
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• Vor Beginn und während der gesamten Bauzeit ist der Baum- und Heckenbestand in seinem Wurzelbereich (Kronentraufbereich plus 1,50m nach allen Seiten) durch einen ortsfesten, mindestens 2,0 m hohen Bauzaun zu schützen (gemäß DIN 18920, Schutz von Bäumen auf Baustellen) (§ 36 HmbVwVfG) bzw. gem. den Festlegun- gen im Baumgutachten bzw. der Baugenehmigung auszuführen. Hinsichtlich des Heckenbestandes gilt diesbezüglich der Heckenmantel zzgl. eines einzuhaltenden Abstandes von mindestens 1,00 m. • Befristete Belastungen des Wurzelbereichs des verbleibende Baum- und Gehölz- bestandes sind nur in wurzelschonender Bauweise und in Abstimmung mit dem Baumsachverständigen zulässig. Zur Druckverteilung ist z.B. ein Vlies zu verwenden und mit einer mindestens 20 cm starken Schicht aus dränschichtgeeignetem Mate- rial abzudecken. Hierauf ist eine feste Auflage aus Bohlen, Lastverteilungsplatten oder ähnlichem zu legen. • Im Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume und Hecken dürfen keine Ab- grabungen, Aufschüttungen, Bodenbefestigungen und Materiallagerungen vorge- nommen werden. • Schnittmaßnahmen im Kronenbereich geschützter Bäume und Hecken sind nach der Landschaftsschutzverordnung antragspflichtig und bedürfen einer Genehmi- gung durch die Naturschutzbehörde (§ 36 HmbVwVfG).
Erd-, Gründungs- und Tiefbauarbeiten • Erdarbeiten im Bereich des Gebäudes einschließlich Abfuhr und ordnungsgemäßer Entsorgung bzw. Verwertung des anfallenden Bodenmaterials • Herstellung der gründungsfähigen Tragschicht einschließlich Verdichtungsnach- weis gemäß Bodengutachten • Herstellung der Gründung einschließlich Sohlplatte, Frostschürzen und erforderli- cher Abdichtungen • Fundamenterder einschließlich Blitzschutzanlage und Potentialausgleich • Herstellung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab den durch den AG bereit- gestellten Übergabepunkten bzw. Übergabeschächten bis zur vollständigen be- triebsbereiten Einbindung in das Gebäude • Lieferung und Montage sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen unterhalb der Fundamente und der Sohlplatte einschließlich erforderlicher Durchbrüche • Herstellung der Regenwasserableitung einschließlich Anschluss der Regenfallrohre an die abzustimmenden, bzw. festgelegten Übergabepunkte bzw. vorhandenen Sielleitungen
Baukonstruktion und Gebäudehülle • Trag- und Gebäudekonstruktion • Außen- und Innenwände • Geschossdecken • Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, Dachentwässerung und Grün- dach • Lieferung und Montage der Unterkonstruktionfür die spätere Montage einer Pho- tovoltaikanlage gemäß Vorgaben des AG • Dachausstiege und Dachkuppeln • Außenwände einschließlich Wärmedämmung und Fassadenbekleidung • Fenster und Außentüren einschließlich Beschlägen
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• Innentüren einschließlich Zargen und Beschlägen • Sockelabdichtungen und Wärmedämmung • Bodenaufbauten einschließlich Bodenbelägen und Fußleisten • Wand- und Bodenbeläge in Sanitärbereichen • Unterkonstruktionen, Vorhangschienen und Vorhänge einschließlich vollständiger Konfektionierung, Befestigung und Montage gemäß Entwurfsplanung und Decken- spiegel. • Unterdecken und Akustikdecken, Wandabsorber • Schließanlage
Technische Gebäudeausrüstung • Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Brandmeldeanlage gemäß Brandschutzkonzept • Blitzschutzanlage • Plattformaufzug • LED-Innen- und Außenbeleuchtung • Anschlüsse für Küche, Pantry und Teeküche entsprechend den Vorgaben des AG • Aufschaltung der HAA und BMA zur Feuerwehr sowie Anbindung an den Gebäude- bestand • Anbindung sämtlicher Medien an den Gebäudebestand bzw. an die Hausanschluss- punkte • Vollständige Beleuchtungsanlage einschließlich Lieferung und Montage sämtlicher Innen- und Außenleuchten, erforderlicher Steuerungs- und Regelungskomponen- ten sowie Inbetriebnahme und betriebsfertiger Übergabe.
Ausstattung und Inbetriebnahme • Lieferung und Montage der Schließanlage einschließlich Profilzylinder und Trans- ponder • Lieferung und Montage der Raumbeschilderung • Lieferung und Montage der beleuchteten Rettungswegkennzeichnung gemäß Brandschutzkonzept • Erstellung und Montage der Flucht- und Rettungswegpläne • Erstellung der Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten • Lieferung und Montage der Feuerlöscher gemäß Brandschutzkonzept • Montage der vom AG beigestellten WC-Ausstattung • Lieferung und Montage der Trinkwasserspender einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse und Inbetriebnahme • Durchführung sämtlicher Inbetriebnahmen, Funktionsprüfungen, PVO-Prüfungen und Einweisungen
Außenanlagen und Wiederherstellung • Drainagerinnen und Eingangsgitterroste vor allen Ein- bzw. Ausgängen • Wiederherstellung sämtlicher durch die Baumaßnahme beanspruchten Flächen, ausgenommen die gemäß den Vorgaben zur Baustelleneinrichtung zu belassenden Baustraßen und befestigten Baustellenflächen für die zu realisierende Zweifeld- halle • Sämtliche Reinigungs-, Schutz- und Rückbauarbeiten bis zur schlüsselfertigen Übergabe Seite 14 von 121
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• Lieferung und Montage von Türbügeln mit Türstoppern für alle Eingangs- und Aus- gangstüren
Die vorstehende Aufzählung beschreibt den grundsätzlichen Leistungsumfang, erhebt je- doch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die detaillierten technischen, qualitativen und funktionalen Anforderungen ergeben sich aus den nachfolgenden Leistungsbeschreibun- gen der Kostengruppen 300 – Bauwerk/Baukonstruktionen, 400 – Technische Anlagen und 600 – Ausstattung und Kunstwerke sowie den zugehörigen Planunterlagen und Anla- gen dieser FLB. Bei Überschneidungen konkretisieren die Leistungsbeschreibungen der je- weiligen Kostengruppen die hier beschriebenen allgemeinen Anforderungen. Die Quali- tätskontrolle des AG sowie der vom AG beauftragten Dritten entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen.
Küchenplanung und Küchenausstattung Der AN übernimmt die vollständige Koordination, Planung, Lieferung, Montage, Inbetrieb- nahme und betriebsbereite Übergabe der Vitalküche einschließlich sämtlicher Einbauge- räte, Einbaumöbel, Zubehörteile sowie aller hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen. Hierzu gehört insbesondere die Koordination sämtlicher beteiligter Ge- werke und Fachplaner (u. a. Elektro, Sanitär, Lüftung, Kälte-, MSR- und Gebäudeautoma- tion), sodass sämtliche Kücheneinrichtungen zum Zeitpunkt der Abnahme vollständig funktionsfähig und betriebsbereit zur Verfügung stehen.
Schnittstellenkoordination Der AN übernimmt die vollständige Koordination sämtlicher Schnittstellen zwischen den eigenen Leistungen, Nachunternehmern, Fachplanern, Lieferanten sowie den vom AG bei- gestellten oder gesondert beauftragten Leistungen. Sämtliche Leistungen sind so aufei- nander abzustimmen, dass zum Zeitpunkt der Abnahme ein vollständig funktionsfähiges und betriebsbereites Gesamtbauwerk einschließlich aller Ausstattungs- und Einbauele- mente übergeben wird. Schnittstellenbedingte Anpassungen innerhalb des Leistungsum- fangs des AN begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Der AN übernimmt die vollständige Koordination sämtlicher Schnittstellen zwischen den eigenen Leistungen, Nachunternehmern, Fachplanern, Lieferanten sowie den vom AG beigestellten oder ge- sondert beauftragten Leistungen. Sämtliche Leistungen sind so aufeinander abzustimmen, dass zum Zeitpunkt der Abnahme ein vollständig funktionsfähiges und betriebsbereites Gesamtbauwerk einschließlich aller Ausstattungs- und Einbauelemente übergeben wird. Schnittstellenbedingte Anpassungen innerhalb des Leistungsumfangs des AN begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Nicht Bestandteil der schlüsselfertigen Leistung des AN • Lieferung der nicht ortsfesten, beweglichen Möblierung (siehe Grundrisse). • Lieferung der Ausstattungselemente für WC-Anlagen (Seifenspender, Rollenhal- ter, Papierkörbe und Handtuchhalter). Die Beschaffung erfolgt durch den AG, die Montage ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. • Lieferung und Inbetriebnahme der aktiven Komponenten der WLAN-Access-Points. Die erforderliche Vorrüstung einschließlich Leitungsführung, Dosen und An- schlüsse ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. • Planung der Photovoltaikanlage gemäß den Vorgaben von Hamburg Energie Solar sowie Lieferung der PV-Module. Die Planung und Beschaffung erfolgen durch den AG. Die Herstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen für die spä- tere Montage der PV-Anlage ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. • Die Beauftragung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einschließlich der Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß Baustel- lenverordnung erfolgt durch den AG. Seite 15 von 121
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Bauleitung, Fachbauleitung, Qualitätskontrolle Der AN ist Unternehmer gemäß § 55 Hamburgische Bauordnung (HBauO) und übernimmt sämtliche sich daraus ergebenden Pflichten. Er ist für die ordnungsgemäße Einrichtung, Sicherung und den sicheren Betrieb der Baustelle sowie für die Koordination aller von ihm eingesetzten Nachunternehmer verantwortlich. Der AN stellt für die Dauer der gesamten Baumaßnahme den nach §56 der Hamburgischen Bauordnung erforderlichen verantwortlichen Bauleiter sowie die für die Ausführung erfor- derlichen Fachbauleiter. Der verantwortliche Bauleiter ist gegenüber den zuständigen Be- hörden sowie dem AG als verantwortlicher Ansprechpartner für die Bauausführung zu be- nennen. Der AN stellt für die gesamte Bauzeit eine geeignete Projekt- und Fachbauleitung sicher. Hierzu gehören insbesondere: • Benennung eines projektverantwortlichen Bauleiters als zentraler Ansprechpartner für den AG. • Stellung des nach der Hamburgischen Bauordnung erforderlichen verantwortlichen Bauleiters. • Benennung der erforderlichen Fachbauleiter für die einzelnen Gewerke. • Schriftliche Mitteilung der benannten Personen an den AG vor Ausführungsbeginn. Ein Wechsel der Bau- oder Fachbauleitung ist dem AG unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. • Nachweis der fachlichen Eignung der Bau- und Fachbauleitung durch entspre- chende Qualifikationen und einschlägige Berufserfahrung. Die Nachweise sind dem AG vor Beginn der Bauausführung vorzulegen. • Der AN hat den Baufortschritt fortlaufend zu dokumentieren. Hierzu sind ein Bau- tagebuch sowie regelmäßige Baufortschrittsberichte zu führen und dem AG wö- chentlich vorzulegen. • Der AG behält sich vor, zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung eigene Ver- treter auf der Baustelle einzusetzen. Die Verantwortlichkeit des AN für die ver- tragsgerechte Ausführung der Leistungen bleibt hiervon unberührt. • Vor der Auslieferung werkseitig vorgefertigter Bauelemente ermöglicht der AN dem AG auf Wunsch eine Werksbesichtigung. Der Termin ist zwischen AG und AN recht- zeitig abzustimmen. • Der AN führt eine fortlaufende Mehr- und Minderkostenübersicht. Erkennbare Än- derungen des Leistungsumfangs oder mögliche Nachträge sind dem AG unverzüg- lich schriftlich anzuzeigen. Nachtragsleistungen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG ausgeführt werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht. • Der AN übernimmt die vollständige Koordination sämtlicher Planungs-, Liefer-, Bau-, Prüf- und Dokumentationsleistungen seines Leistungsumfangs einschließlich der Koordination sämtlicher Nachunternehmer und Fachplaner. Koordinationsmän- gel sowie daraus resultierende Mehrkosten oder Terminverzögerungen innerhalb seines Leistungsumfangs gehen zu Lasten des AN.
1.4. Dokumentations- und Revisionsunterlagen
Dokumentation während der Planungs- und Bauphase Die Erstellung, Fortschreibung und Übergabe der projektspezifischen Dokumentation ist Bestandteil der geschuldeten Leistung des AN.
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Der AN hat dem AG während der gesamten Planungs- und Bauphase sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Planung, Ausführung, Koordination, Qualitätssiche- rung sowie das Projektcontrolling erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: • Protokolle aller Abstimmungstermine, • aktuelle Baufortschritts- und Bautenstandsberichte (Soll-Ist-Vergleiche), • Erläuterungsberichte zu den jeweiligen Planungs- und Ausführungsständen, • Koordinierungsprotokolle der Planungs- und Baubeteiligten, • fortgeschriebene Bauzeitenpläne, • Protokolle zu Bemusterungsterminen, • Bautagebuch gemäß Abschnitt „Bauleitung“, weitere für das Projektcontrolling er- forderliche Unterlagen auf Anforderung des AG.
Dokumentations- und Revisionsunterlagen zur Abnahme Der AN hat sämtliche für die Abnahme, den Betrieb, die Wartung und die Bewirtschaftung des Gebäudes erforderlichen Dokumentations- und Revisionsunterlagen vollständig, prüf- fähig und fristgerecht zu erstellen und an den AG zu übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind ausschließlich in digitaler Form zu übergeben. Für die Bereit- stellung und Abgabe der Unterlagen stellt der AG einen OneDrive-Link zur Verfügung.
Die Ablage der Revisionsunterlagen hat gemäß den Vorgaben des AG zu erfolgen. Die be- reitgestellten Excel-Datei (siehe Anlagen) sind vollständig auszufüllen. In dieser Datei sind unter anderem die Art des Dokuments (z. B. Technisches Datenblatt) sowie die ge- naue Dateibenennung (z. B. technischesDatenblattHeizung.pdf) anzugeben. Den Excel- Dateien ist eine Kurzanleitung zur Vorgehensweise beigefügt.
Für jedes Gewerk und jedes ausführende Unternehmen ist ein separater Ordner zur Ablage der Unterlagen anzulegen. Die Ordnerstruktur richtet sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276. Sofern innerhalb einer Kostengruppe mehrere Auftragnehmer tätig sind, ist für jeden Auftragnehmer ein eigener Ordner anzulegen.
Beispiel: KG 410 – Firma A KG 410 – Firma B
Innerhalb der jeweiligen Ordner dürfen keine weiteren Unterordner angelegt werden. Sämtliche zugehörigen Dokumente sind direkt im entsprechenden Ordner abzulegen.
Nutzung Planserver / Projektkommunikationssystem Die Nutzung des vom AG bereitgestellten Projektkommunikationssystems (Planserver) ist für den AN verpflichtend. Es wird das Projektkommunikationssystem Poolarserver verwendet und durch den AG zur Verfügung gestellt. Der projektbezogene Plan-, Dokumenten- und Datenaustausch ist über dieses System ab- zuwickeln. Dies umfasst insbesondere Dokumentenmanagement, Planprüfungen, Proto- kolle, Bautagebuch, Entscheidungs- und Änderungsmanagement sowie Mängelmanage- ment.
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Die mit der Nutzung verbundenen personellen Aufwendungen des AN, insbesondere für Schulung, Datenpflege, Dateneingabe und Datenauswertung, sind Bestandteil der Leis- tung des AN.
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- Vorbemerkungen zu Planungsgrundlagen und Rahmenbedingungen
2.0. Schulbetrieb am Standort Die Baumaßnahme wird auf einem Schulgelände im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. Der AN hat seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und auszuführen, dass Beein- trächtigungen des Schulbetriebs sowie der sonstigen Nutzung des Schulstandortes auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Vor Baubeginn hat der AN die mit dem Schulstandort abgestimmten Unterrichts-, Betreu- ungs- und Veranstaltungszeiten zu ermitteln und diese bei der Arbeitsvorbereitung, Ter- minplanung und Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Exemplarisch ist von folgenden Betriebszeiten auszugehen:
• Schulbetrieb: ca. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr • Frühbetreuung: ca. 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr • Anschlussbetreuung: ca. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Spätbetreuung bis 18:00 Uhr
Unterricht, Prüfungen, schulische Veranstaltungen sowie An- und Abreisezeiten der Schü- lerinnen und Schüler sind bei der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Erforderliche Ein- schränkungen des Schulbetriebs sind frühzeitig mit dem AG abzustimmen. Der Zugang zu den Bestandsgebäuden, Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzu- fahrten ist während der gesamten Bauzeit jederzeit sicherzustellen. Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Hausordnung des Schulstandortes sowie die Vorgaben des AG. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Schul- und Baustellenverkehr sind jederzeit sicher voneinander zu trennen. Anlieferungen für die Baumaßnahme werden von der Schule weder angenommen noch quittiert oder zwi- schengelagert. Die Koordination sämtlicher Lieferungen obliegt dem AN. Lärmintensive / Staubintensive Arbeiten Stark lärmintensive Arbeiten sollen möglichst nur außerhalb der Schulbetriebszeiten vor 08.00 Uhr und nach 16.00 Uhr ausgeführt werden. In den Hamburger Schulferien kann in Abstimmung mit benachbarten Institutionen von diesen Zeiten abgewichen werden. Die gültigen Emissionswerte sind dauerhaft einzuhal- ten. Staubintensive Arbeiten sind zu minimieren. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist zu beachten. Der gesetzlich gere- gelte, besondere Ruheschutz von 20 Uhr bis 7 Uhr an Werktagen ist einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfen ohne behördliche Ausnahmezulassung keine Baumaschinen betrie- ben werden.
2.1. Erschließung und Sicherung der Baustelle Lärm-, erschütterungs- und staubintensive Arbeiten sind unter Berücksichtigung des lau- fenden Schulbetriebs durchzuführen und auf das technisch und organisatorisch unver- meidbare Maß zu beschränken. Soweit technisch und organisatorisch möglich, sind lärmintensive Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen. Während der Hamburger Schulferien können nach vor- heriger Abstimmung mit dem AG abweichende Arbeitszeiten vereinbart werden. Außergewöhnlich lärmintensive oder erschütterungsintensive Arbeiten sind dem AG rechtzeitig vor ihrer Ausführung anzuzeigen und hinsichtlich ihrer Durchführung abzustim- men. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Staubbindung, Einhausungen, Ab- saugungen und regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, eine Ausbreitung von Staub außerhalb der Baustelle zu vermeiden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie sämtliche einschlägigen gesetzli- chen und behördlichen Vorgaben sind einzuhalten. Der gesetzlich geregelte besondere Ruheschutz ist zu beachten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der
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zulässigen Arbeitszeiten dürfen ausschließlich auf Grundlage erforderlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen.
2.2. Schutz des Bestandes Vor Beginn der Bauarbeiten hat sich der AN über die örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage vorhandener Gebäude, baulicher Anlagen, Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungs- leitungen, Vegetation und sonstiger schützenswerter Einrichtungen zu informieren. Vorhandene Gebäude, Außenanlagen, Wege, befestigte Flächen, Einfriedungen, Bäume, Sträucher sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind während der gesamten Bauzeit vor Beschädigungen zu schützen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig vorzuse- hen, herzustellen, während der Bauzeit zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen. Baumschutzmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften, den behörd- lichen Auflagen sowie den Vorgaben des AG auszuführen. Schutzbereiche von Bäumen dürfen weder befahren noch als Lager-, Arbeits- oder Abstellflächen genutzt werden, so- fern dies nicht ausdrücklich durch den AG freigegeben wurde. Beschädigungen an Bestandsanlagen oder Verunreinigungen, die durch den Baustellenbe- trieb verursacht werden, sind dem AG unverzüglich anzuzeigen und durch den AN auf ei- gene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie sonstige unterirdische Anlagen sind vor Beginn der Arbeiten durch den AN auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Bestands- unterlagen und erforderlichen Leitungsanfragen zu prüfen. Erforderliche Schutzmaßnah- men und Sicherungen während der Bauausführung sind Bestandteil der Leistung des AN. Der Schulbetrieb sowie die Nutzung der Bestandsgebäude und Außenanlagen dürfen durch die Bauarbeiten nicht gefährdet werden. Notwendige Schutzmaßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich vorzusehen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhal- ten.
Beweissicherung vor Baubeginn Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch die Baumaßnahme, Baustellenein- richtung und Baustellenlogistik betroffenen Bestandsgebäude, Außenanlagen, Verkehrs- flächen und sonstigen Einrichtungen durch den AN in Abstimmung mit dem AG zu doku- mentieren. Die Beweissicherung ist fotografisch und, soweit erforderlich, durch schriftli- che Zustandsbeschreibungen vorzunehmen und dem AG vor Beginn der Bauarbeiten digi- tal zu übergeben.
2.3. Ordnung, Sauberkeit und Verkehrsicherheit Der AN ist während der gesamten Bauzeit für die Ordnung, Sauberkeit und Verkehrssicher- heit innerhalb des Baufeldes sowie der von ihm genutzten Baustellenzufahrten und Ar- beitsbereiche verantwortlich. Die Baustelle ist jederzeit in einem ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu halten. Baustoffe, Maschinen, Geräte, Gefahrstoffe sowie Abfälle sind fachgerecht zu la- gern und gegen unbefugten Zugriff sowie gegen Umwelteinwirkungen zu sichern. Durch den Baustellenbetrieb verursachte Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen, We- gen, Gehwegen sowie auf dem Schulgelände sind durch den AN unverzüglich zu beseiti- gen. Die erforderliche Reinigung der Baustellenzufahrten und angrenzenden Verkehrsflä- chen ist Bestandteil der Leistung des AN. Abfälle sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen getrennt zu erfas- sen, regelmäßig von der Baustelle zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Zwischen- lagerungen dürfen den Schulbetrieb sowie Rettungs- und Verkehrswege nicht beeinträch- tigen. Die Baustellenabsperrung, Verkehrsführungen, Warn- und Hinweisschilder sowie sämtli- che Verkehrssicherungsmaßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und während der gesamten Bauzeit instand zu halten. Erforderliche Anpassungen auf- grund des Baufortschritts sind unverzüglich vorzunehmen.
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Soweit aufgrund der Witterung erforderlich, hat der AN innerhalb seines Verantwortungs- bereiches Maßnahmen zur Schnee- und Eisbeseitigung sowie zur Sicherstellung der Ver- kehrssicherheit durchzuführen. Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht obliegt während der gesamten Bauzeit dem AN, soweit sie seinen Leistungs- und Verantwortungsbereich betrifft.
2.4. Baubeschreibung und Bauweise Der AN hat das Gebäude auf Grundlage der den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurf- splanung sowie der Funktionalen Leistungsbeschreibung schlüsselfertig und betriebsbe- reit zu errichten. Die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen definieren die funktionalen An- forderungen, die Raumstruktur sowie die wesentlichen gestalterischen Vorgaben. Der AN hat diese im Rahmen seiner Ausführungsplanung umzusetzen. Die Netto-Raumfläche (NRF) des Gebäudes beträgt 1.728,23 m². Eine Unterschreitung der vorgegebenen Netto-Raumfläche ist nicht zulässig. Die Außenabmessungen des Gebäudes dürfen sich aus der vom AN gewählten Konstruk- tion ergeben, soweit hierdurch die funktionalen Anforderungen, die planungsrechtlichen Randbedingungen sowie die Vorgaben der Vergabeunterlagen eingehalten werden. Die detaillierten Anforderungen an Baukonstruktion, Ausbau, technische Gebäudeausrüs- tung sowie Ausstattung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Kostengrup- pen 300, 400 und 600.
Soweit der AN im Rahmen seiner Ausführungsplanung von den durch den AG bereitge- stellten Planungsgrundlagen abweicht, sind sämtliche hieraus erforderlichen Anpassun- gen, Fachplanungen, Berechnungen, Nachweise und Genehmigungen durch den AN zu er- stellen bzw. fortzuschreiben und mit den zuständigen Planungsbeteiligten und dem AG abzustimmen. Hieraus resultierende Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN.
Witterungsbedingte Ausführung Der AN hat die Ausführung seiner Leistungen unter Berücksichtigung der jahreszeitlich zu erwartenden Witterungsbedingungen sowie der sich hieraus ergebenden Erschwernisse zu planen und in seine Kalkulation einzubeziehen. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Winter- baumaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung einer vertragsgemäßen Bauausführung sind Bestandteil seines Leistungsumfangs. Behinderungen oder Mehrauf- wendungen aufgrund jahreszeitlich üblicher Witterungseinflüsse, insbesondere infolge von Regen, Frost, Schnee, Eis, Wind oder niedrigen Temperaturen, begründen keinen An- spruch auf zusätzliche Vergütung.
Bauweise und Konstruktion Die Wahl des Tragwerks- und Konstruktionssystems obliegt dem AN, soweit in den Verga- beunterlagen keine abweichenden Vorgaben getroffen werden. Das gewählte Bau- und Tragsystem muss sämtliche Anforderungen hinsichtlich • Standsicherheit, • Gebrauchstauglichkeit, • Dauerhaftigkeit, • Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, • Energieeffizienz, • Wirtschaftlichkeit, • Wartungsfreundlichkeit sowie • Rückbaubarkeit und Instandhaltung • erfüllen.
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Alle konstruktiven Anschlüsse, Übergänge und Schnittstellen sind dauerhaft funktionsfä- hig, fachgerecht sowie entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus- zuführen. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass Wärmebrücken, Feuchteschäden, Schallübertra- gungen sowie unzulässige Verformungen dauerhaft vermieden werden. Die detaillierten Anforderungen an Gründung, Tragwerk, Geschossdecken, Dachkonstruk- tion, Fassadenaufbau sowie Ausbau ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Kostengruppen 300 und 400. Die in den Vergabeunterlagen dargestellten Konstruktionsprinzipien dienen der Beschrei- bung des geschuldeten Qualitäts- und Funktionsniveaus. Soweit der AN hiervon im Rah- men seiner Ausführungsplanung abweichen möchte, ist nachzuweisen, dass mindestens eine gleichwertige technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Lösung er- reicht wird. Die Zustimmung des AG ist vor Ausführung einzuholen.
2.5. Raumprogramm und Konstruktionsanpassung Das Gebäude ist entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurfsplanung sowie der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu errichten. Das vorgegebene Raumpro- gramm einschließlich der funktionalen Zusammenhänge, Erschließung und Nutzungen ist einzuhalten. Die Netto-Raumfläche (NRF) des Gebäudes beträgt 1.728,23 m². Eine Unterschreitung der vorgegebenen Netto-Raumfläche ist nicht zulässig. Die Grundrissanordnung und die Raumgrößen sind grundsätzlich entsprechend der Ent- wurfsplanung umzusetzen. Geringfügige Anpassungen infolge der vom AN gewählten Kon- struktion oder der erforderlichen Ausführungsplanung sind zulässig, soweit hierdurch die funktionalen Anforderungen, die Nutzbarkeit der Räume, die Barrierefreiheit sowie die pla- nungsrechtlichen Vorgaben nicht beeinträchtigt werden. Die konstruktive Durcharbeitung des Gebäudes sowie die Wahl des Tragwerks- und Kon- struktionssystems obliegen dem AN. Das Tragwerk ist so auszubilden, dass eine wirt- schaftliche Nutzung sowie eine möglichst hohe Flexibilität für spätere Nutzungsanpassun- gen gewährleistet wird. Tragende Bauteile innerhalb der Nutzungseinheiten sind auf das konstruktiv erforderliche Maß zu beschränken. Ergeben sich infolge der vom AN gewählten Konstruktion oder Ausführungsplanung ge- nehmigungsrelevante Änderungen, hat der AN die hierfür erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig zu erstellen und dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er- forderliche Änderungen sind dem AG frühzeitig schriftlich anzuzeigen und dürfen erst nach dessen Zustimmung umgesetzt werden. Mehrkosten, die ausschließlich auf konstruk- tions- oder planungsbedingte Änderungen des AN zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Soweit im Angebotsverfahren gefordert, hat der AN seine vorgesehene konstruktive Lö- sung anhand geeigneter Unterlagen (z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Konstruk- tionsdarstellungen) nachvollziehbar darzustellen. Die Unterlagen müssen erkennen las- sen, dass die funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen der Vergabe- unterlagen eingehalten werden.
2.6. Barrierefreiheit Das Gebäude ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Genehmigung und Ausführung gel- tenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu planen und auszu- führen. Insbesondere sind die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), der als Technische Baubestimmungen eingeführten Normen, insbesondere der DIN 18040, sowie der einschlägigen Bauprüfdienste und sonstigen für Schulen geltenden Vorschriften ein- zuhalten. Die barrierefreie Erreichbarkeit und uneingeschränkte Nutzung sämtlicher für die bestim- mungsgemäße Nutzung vorgesehenen Bereiche des Gebäudes ist sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere: Seite 22 von 121
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• eine stufenlose Erschließung aller Nutzungseinheiten, • die barrierefreie vertikale Erschließung aller Geschosse, • ausreichend bemessene Bewegungsflächen, • barrierefreie Sanitärbereiche entsprechend den geltenden Anforderungen, • kontrastreich gestaltete Orientierungselemente und Bedienelemente, • eine gut wahrnehmbare Gestaltung von Türen, Verglasungen und Verkehrsflächen für sehbehinderte Menschen sowie • die barrierefreie Erreichbarkeit und Bedienbarkeit der wesentlichen technischen Einrichtungen. Der AN hat die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit im Rahmen seiner Pla- nung nachzuweisen und mit den erforderlichen Unterlagen zu dokumentieren.
Die erforderlichen Anfahr-, Bedien-, Abstands- und Bewegungsflächen an Türen, Aufzü- gen, Sanitäreinrichtungen und sonstigen barrierefrei zu nutzenden Einrichtungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung durch den AN zu überprüfen und entsprechend DIN 18040-1 sicherzustellen.
2.7. Bemusterungen Die Funktionale Leistungsbeschreibung enthält in einzelnen gestalterischen und funktio- nalen Bereichen konkrete Produkt- oder Fabrikatangaben. Gibt der AN im Angebot kein alternatives, mindestens gleichwertiges Produkt oder Fabrikat an, gelten die in den Verga- beunterlagen genannten Produkte oder Fabrikate als angeboten. Die Anlage „Produktan- gaben“ ist vollständig mit dem Angebot einzureichen. Elemente der wasserführenden Gebäudehülle (Dach einschließlich Anschlüsse, Fassade, umlaufendes Dachrandprofil, Fensterelemente und Außentüren) sowie sämtliche vom AG festgelegten Elemente des Innenausbaus sind zu bemustern. Der AN hat die Bemusterungen vollständig vorzubereiten und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung eines Bemusterungsterminplans aller sichtbaren Ma- terialien, die Erstellung von Bemusterungsdatenblättern, die Zusammenstellung der erfor- derlichen Unterlagen und Materialien zur Bemusterung, die Vorstellung der Bemusterung beim AG und der Schule sowie die Erstellung der Protokolle zu den Bemusterungstermi- nen. Mindestens folgende Bauteile und Materialien sind dem AG zur Bemusterung vorzulegen: • Fassade, Verblender einschließlich Fugen, in drei Varianten, Musterfläche nicht kleiner als 0,80 × 0,50 m, • Fassade, Faserzement, Musterfläche nicht kleiner als 0,60 × 0,60 m, • Fenster- und Fassadenprofile, Musterlänge mindestens 0,50 m, Profilfarben in drei Varianten, • außenliegender Sonnenschutz in drei Varianten, im Musterformat des Herstellers, ca. DIN A4, • Fenster, Türen und Zargen einschließlich Oberflächen, HPL-Oberflächen, Anleimer, Glashalteleisten, Beschläge und Drücker, • Fensterleibungen und Fensterbänke, • Linoleum in drei Varianten, ca. DIN A4, sofern vom Leitfabrikat abweichend, • Bodenbeschichtungen der Sanitärbereiche in drei Varianten, ca. DIN A4, • Sockelleisten, Musterlänge mindestens 0,50 m, • WC-Trennwände einschließlich HPL-Oberflächen und Farben, HPL-Muster ca. DIN A4,
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• Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) der Abhangdecken, ca. DIN A4, sofern vom Leitfabrikat abweichend, • Wandfarben als Musterflächen von ca. 1,00 × 1,00 m, je Farbton in drei Varianten, • Treppen einschließlich Stufen, Belägen, Stahlbauteilen, Handläufen und Konsolen; Betonwerkstein ca. 0,15 × 0,15 m, sofern vom Leitfabrikat abweichend, • Tischlerarbeiten einschließlich Leisten, Ablagen und Handläufen, • Vorhangschienen und Vorhänge einschließlich Stoffqualität, Farbgebung, Struktur, Transparenzgrad und Konfektionierung, • Raumbeschilderung und Orientierungssystem einschließlich Material, Abmessun- gen, Farbgebung, Schrift, Piktogrammen und Befestigungsart sowie • sonstige in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausdrücklich zur Bemusterung vorgesehene Bauteile und Materialien. Die Bemusterungen sind nach Vorgabe des AG in Bemusterungspaketen, insbesondere für Fassade, Innenräume, Elektro einschließlich Schalterprogramme und Leuchten sowie Sa- nitärobjekte, zusammenzufassen. Die Bemusterungen können in mehreren Terminen durchgeführt werden. Alle sichtbaren Komponenten der TGA KG 400 sind zu bemustern, insbesondere Schalt- erprogramme und Sanitärobjekte, jeweils in zwei Varianten. Der AN hat für jedes zu bemusternde Bauteil mindestens zwei gleichwertige Ausführungs- bzw. Produktalternativen vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen bzw. vorstehend hinsichtlich der Anzahl der Varianten nichts Abweichendes festgelegt ist. Die Bemusterungen sind vom AN zeitlich so zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, dass sie vor den jeweiligen Nachunternehmervergaben abgeschlossen sind und die vorge- sehenen Ausführungsfristen und Lieferzeiten nicht beeinträchtigt werden. Zwischen Ein- ladung und Bemusterungstermin ist ein Zeitraum von mindestens zehn Arbeitstagen vor- zusehen. Ein Abstimmungstermin mit dem zuständigen Objekt- bzw. Baumanager ist vor Finalisierung erforderlich. Vom AN ist eine vollständige Bemusterungsliste mit eindeutigen Produktbezeichnungen, Herstellerangaben und technischen Produktinformationen vorzulegen. Anzahl und Art der vorzulegenden Muster ergeben sich ergänzend aus den jeweiligen Leistungsbeschreibun- gen. Die Entscheidung über Farben, Materialien, Oberflächen und Ausführungsvarianten ob- liegt ausschließlich dem AG und/oder dessen Vertretern. Die Ergebnisse der Bemusterun- gen sind durch den AN zu protokollieren und vollständig in die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung zu übernehmen. Die Freigabe einer Bemusterung entbindet den AN nicht von seiner Verpflichtung, sämtli- che Anforderungen der Vergabeunterlagen einzuhalten. Abweichungen von den Vergabe- unterlagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AG. Eine Ausfüh- rung bemusterungspflichtiger Bauteile darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG erfolgen. nalen Bereichen konkrete Produkt- oder Fabrikatangaben. Gibt der AN im Angebot kein alternatives, mindestens gleichwertiges Produkt oder Fabrikat an, gelten die in den Verga- beunterlagen genannten Produkte oder Fabrikate als angeboten. Die Anlage „Produktan- gaben“ ist vollständig mit dem Angebot einzureichen. Elemente der wasserführenden Gebäudehülle (Dach einschließlich Anschlüsse, Fassade, Fenster und Außentüren) sowie sämtliche vom AG festgelegten Elemente des Innenaus- baus sind zu bemustern. Mindestens folgende Bauteile sind dem AG zur Bemusterung vorzulegen:
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• Oberflächen von Bodenbelägen (z. B. Linoleumbeläge, Betonwerkstein, Beschich- tungen), • Sockelleisten, • Farben für Fassaden, Wände, Decken und Stahlbauteile, • Fassadenmaterialien, • Fenster, Türen und Zargen einschließlich Oberflächen, Beschläge und Drücker, • WC-Trennwände, • Ausstattungsbauteile (z. B. Beschilderung, Sauberlaufzonen, WC-Ausstattung), • Treppen einschließlich Stufen, Beläge, Stahlbauteile, Handläufe und Konsolen, • Außenfensterbänke, • Tischlerarbeiten einschließlich Leisten, Ablagen und Handläufen sowie • Sonnenschutzanlagen. • Vorhangschienen und Vorhänge einschließlich Stoffqualität, Farbgebung, Struktur, Transparenzgrad und Konfektionierung. • Raumbeschilderung und Orientierungssystem einschließlich Material, Abmessun- gen, Farbgebung, Schrift, Piktogrammen und Befestigungsart
Der AN hat für jedes zu bemusternde Bauteil mindestens zwei gleichwertige Ausführungs- bzw. Produktalternativen vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichen- des festgelegt ist. Die Bemusterungen können nach Vorgabe des AG in mehreren Terminen, insbesondere ge- trennt nach Außen- und Innenausbau, durchgeführt werden. Der hierfür erforderliche or- ganisatorische und terminliche Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Zwischen Einla- dung und Bemusterungstermin ist ein Zeitraum von mindestens zehn Arbeitstagen vorzu- sehen. Die Bemusterungen sind vom AN so rechtzeitig vorzubereiten und durchzuführen, dass die Vergabe an Nachunternehmer sowie die Einhaltung der Ausführungsfristen und Lieferzei- ten nicht beeinträchtigt werden. Die Entscheidung über Farben, Materialien, Oberflächen und Ausführungsvarianten ob- liegt ausschließlich dem AG. Der AN hat eine vollständige Bemusterungsliste mit eindeutigen Produktbezeichnungen, Herstellerangaben und technischen Produktinformationen vorzulegen. Anzahl und Art der vorzulegenden Muster ergeben sich ergänzend aus den jeweiligen Leistungsbeschreibun- gen. Die Freigabe einer Bemusterung entbindet den AN nicht von seiner Verpflichtung, sämtli- che Anforderungen der Vergabeunterlagen einzuhalten. Abweichungen von den Vergabe- unterlagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AG. Eine Ausfüh- rung bemusterungspflichtiger Bauteile darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG erfolgen.
2.8. Brandschutz Das Gebäude ist als Gebäudeklasse 5 gemäß HBauO sowie als Sonderbau – Schule zu er- richten. Die brandschutztechnische Konzeption basiert auf den Anforderungen der Ham- burgischen Bauordnung (HBauO), den einschlägigen Bauprüfdiensten sowie dem vom AG bereitgestellten Brandschutzkonzept. Die Unterrichtsbereiche sind entsprechend dem Brandschutzkonzept in Kompartments gegliedert. Für sämtliche Nutzungseinheiten sind die dort festgelegten Anforderungen an Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte so- wie an den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz vollständig umzusetzen. Das Brandschutzkonzept ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und in seiner jeweils genehmigten Fassung verbindlich einzuhalten. Sämtliche Anforderungen an Bau- teile, Baustoffe, Feuerwiderstände, Abschottungen, Rettungswege, technische Brand- schutzeinrichtungen sowie brandschutztechnische Details der Ausführung sind vom AN im Rahmen seiner Planung und Bauausführung vollständig zu berücksichtigen. Der AN hat Seite 25 von 121
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sämtliche zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erforderlichen Planungs-, Koordina- tions-, Nachweis-, Prüf- und Dokumentationsleistungen zu erbringen. Hierzu gehören ins- besondere die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen sowie die Koordination aller brandschutzrelevanten Ge- werke. Abweichungen vom Brandschutzkonzept oder Änderungen mit Auswirkungen auf den Brandschutz bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Erforderliche Anpassungen des Brandschutzkonzeptes sowie daraus resultierende Nachweise und Ge- nehmigungen sind durch den AN auf eigene Kosten zu erbringen. Der AN hat sämtliche für die betriebsbereite Übergabe erforderlichen Flucht- und Ret- tungswegpläne sowie die erforderlichen Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten auf Grundlage der endgültigen Ausführungsplanung zu erstellen, mit den zuständigen Stellen und dem Brandschutzsachverständigen abzustimmen und in der erforderlichen Form zu übergeben bzw. zu montieren.
2.9. Schallschutz und Raumakustik Planung und Ausführung des baulichen Schallschutzes haben entsprechend den Anforde- rungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, der DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen so- wie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der AN hat die Einhaltung der Schallschutzanforderungen durch die erforderlichen schall- technischen Berechnungen sowie die nach den einschlägigen Regelwerken erforderlichen Messungen nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für: • Trittschalldämmung, • Luftschalldämmung, • Schalldämmung haustechnischer Anlagen sowie • Schalldämmung gegen Außenlärm. Für den Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragung sind mindestens fol- gende bewertete Schalldämm-Maße einzuhalten: • Wände zwischen Treppenräumen und Unterrichts- bzw. Differenzierungsräumen: Rw ≥ 52 dB • Wände zwischen Unterrichts- bzw. Differenzierungsräumen: Rw ≥ 47 dB • Decken zwischen Unterrichtsräumen: Ln,w ≤ 53 dB, Rw ≥ 55 dB • Türen zwischen Unterrichtsräumen oder vergleichbaren Räumen und Fluren: Rw ≥ 32 dB Die vorgenannten Schalldämm-Maße sind im eingebauten, funktionsfähigen Zustand am Bau nachzuweisen und umfassen sämtliche Schallübertragungswege einschließlich der Schallnebenwege. Bei der Planung sind die hierfür erforderlichen Vorhaltemaße zu be- rücksichtigen. Die Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm sind vom AN auf Grundlage der DIN 4109 zu ermitteln. Der erforderliche Schallschutznachweis ist zu erstellen und die Außen- bauteile entsprechend zu dimensionieren und auszuführen. Die raumakustischen Anforderungen sind entsprechend der DIN 18041 umzusetzen. Für Unterrichtsräume ist die Nutzungsart A4 – Unterricht/Kommunikation (inklusiv) zugrunde zu legen.
2.10. DGNB / Nachhaltigkeit
GRUNDLAGEN/ALLGEMEINES: Für das oben genannte Bauvorhaben wird eine Förderung im Rahmen der"Bundesförde- rung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau mit QNG“ angestrebt. Durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden, neben der erforderlichen Nachhaltigkeitszertifizie- rung, zusätzliche Mindestanforderungen an das Gebäude gestellt, die zwingend einzuhalten sind.
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Nähere Informationen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude können unter www.qng.info eingesehen werden, auf die wesentlichen Anforderungen wird nachfolgend hingewiesen.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgt im DGNB-System im Nutzungsprofil ‚Mischnut- zung‘ und basiert auf der Mehrfachzertifizierung MFZ-2462 + Nebennutzung Versamm- lungsstätte. Ein DGNB-Auditor wurde im Rahmen der Genehmigungsplanung bereits ein- gebunden und bleibt dies auch im Zuge der Ausführungsplanung / Bauausführung. Es wird hierbei ein DGNB-Zertifikat der Stufe Gold angestrebt. Die ausgewiesenen Anforderungen sind bei der weiteren Planung sowie Bauausführung zwingend zu beachten und zu doku- mentieren sowie mit dem DGNB-Auditor abzustimmen. Die Nichtbeachtung kann zum Ver- lust des Nachhaltigkeitszertifikats sowie der KfW-Förderung führen. Die vollständige Do- kumentation der eigenen Leistung ist dem Auditor zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Alle erforderlichen ergänzenden Nachweise zur Erlangung des DGNB sowie QNG-Zertifikats sind vollständig durch den AN zu erbringen. Die nachfolgenden Unterlagen stellen die we- sentlichen Anforderungen dar und sind zu beachten:
• Musterbaubeschreibung von Schulgebäuden in der Freien und Hansestadt Ham- burg, Absichtserklärungen des Bauherrn, mit Stand: 12.03.2020 ergänzt am 02.11.2022 • DGNB-Pflichtenheft, Stand 03.11.2022
Darüber hinaus gelten die Verpflichtenden Vorgaben (vgl. 2.6 der DGNB-Rahmenverein- barung 1. Nachtrag) in der jeweils gültigen Fassung (nicht abschließend). Die wesentlichen Ziele der Nachhaltigkeitszertifizierung wurden im Rahmen einer Zielver- einbarungs- und Zuständigkeitstabelle zusammengefasst. Die Umsetzung dieser Ziele, die erforderliche Zuarbeit für den Auditor sowie die Erbringung der erforderlichen Leistungen und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentationen erfolgen durch den AN.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF1-NW1: Treibhausgas und Primärenergie (QNG Handbuch Anlage 3) Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden die Nachweise der Anforderungen an die Treib- hausgase sowie Primärenergie im Zuge einer Ökobilanz sowie eines GEG-Nachweises er- bracht. Im Zuge der Bauausführung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen durch die eingesetzten Materialen sowie die Konstruktion weiterhin erfüllt werden. Hierzu sind dem Ersteller der Ökobilanz alle erforderlichen Informationen (Konstruktionsaufbauten, Mate- rialien, Massen, Datenblätter, etc.) zur Verfügung zu stellen. Änderungen und/oder Ab- weichungen sind zudem zu kommunizieren. Die Einhaltung der Anforderungen der Ökobi- lanz ist über den gesamten Planungsprozess sowie die Bauausführung sicherzustellen.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF2-NW1: Nachhaltige Materialgewinnung (QNG Handbuch Anlage 3) Gemäß ANF2-NG1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch darf dem Gebäude QNG-Plus nur zu- erkannt werden, wenn ‚mindestens 70% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holz- werkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen‘ und „mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben“. Abweichend hiervon kann ggf. ein höherer Anteil im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung festgelegt werden. Zudem dürfen keine unkontrolliert gewonnen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäl- dern verwendet werden.
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Eingesetzte Hölzer, Holzbaustoffe und Holzwerkstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen und dies durch entsprechende Nach- weise/Zertifikate belegt werden kann. Diese Nachweise/Zertifikate sind dem Auditor gemeinsam mit der An- gabe des Einbauortes sowie der verbauten Masse für die weitere Bearbeitung zur Verfügung zu stel- len.
Der Einsatz eines erheblichen Recyclinganteils für neu eingebaute Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist ebenfalls durch entsprechende Nachweise sowie eine Massenbi- lanz nachzuweisen.
Nicht nachhaltige Holzprodukte sowie Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ohne Recyclinganteil dürfen nicht ohne vorherige Freigabe verbaut werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber sowie der Auditor im Vorwege zu informieren, um sicherzustellen, dass die Gesamtanforderung an das Gebäude erfüllt wird.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF3-1: Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (QNG Handbuch Anlage 3) Gemäß ANF3-1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch darf dem Gebäude QNG-Plus nur zuer- kannt werden, wenn der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG- Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
Die QNG-Qualitätsanforderung an die Schafstoffvermeidung sind im Anhangdokument 3.1.3 niedergeschrieben und können unter https://www.qng.info/wp- content/uploads/2023/11/QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3- korr- 14.09.2023.pdf eingesehen werden (www.qng.info). Das Anhangdokument ist vor Ver- wendung der Materialien verantwortlich einzusehen. Die Prüfung der Eignung der Baumaterialien er- folgt, sofern nicht anders festgelegt, eigenständig durch die bauausführenden Firmen. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem Auditor zu halten. Der Bauherr verpflichtet diese hierzu im Vorwege zur Einhaltung – nach Fertigstellung der Leistung ist die Erfüllung zudem durch die Firmen zu erklären.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF4-NW1: Barrierefreiheit (QNG Handbuch Anlage 3) Gemäß ANF4-NW1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch darf dem Gebäude QNG-Plus nur zuerkannt werden, wenn bei Arbeitsstätten ab 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen min- destens 10 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der zugehörigen Ver- kehrs- und Nebenflächen entsprechend der geltenden Normung und der allgemein aner- kannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich sind. Im gleichen Geschoss stehen in der Nähe dieser Arbeitsplätze barrierefreie Sanitärräume zur Verfügung.
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Die erforderlichen Nachweise zur Barrierefreiheit (Ausführungsplanung mit Darstellung der Barrierefreiheit, Nachweis der eingesetzten Produkte, etc.) sind dem Nachhaltigkeits- Auditor entsprechend zuzuarbeiten.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF5-1: Naturgefahren am Standort (QNG Handbuch Anlage 3) Gemäß ANF5-1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch darf dem Gebäude QNG-Plus nur zuer- kannt werden, wenn (1) eine Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren durchgeführt wurde. Erfasst und bewertet werden die aktuelle und die künftige Gefährdung durch lokale Folgen des Klimawandels in Bezug auf 1.1 Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast, 1.2 Hoch- wasser und 1.3 Radon sowie (2) auf alle bekannten und künftig zu erwartenden überdurch- schnittlichen Gefährdungen durch Naturgefahren am Standort mit baulichen oder techni- schen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert und dies dokumentiert wurde oder es wurden organisatorische Maßnahmen der Risikobewältigung im Rahmen des Gebäudebetriebs vorgesehen.
Die entsprechenden Analysen und Nachweise nach ANF5-1 sind durch den AN zu erstellen und dem Nachhaltigkeits-Auditor zuzuarbeiten.
QNG-MINDESTANFORDERUNG ANF6-1: Gründach (QNG Handbuch Anlage 3) Gemäß ANF6-1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch darf dem Gebäude QNG-Plus nur zuer- kannt werden, wenn (1) mit einer Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Ana- lyse der Gründacheignung) das Gründachflächenpotenzial festgestellt wurde und (2) min- destens 50 % des festgestellten Gründachflächenpotenzial neuerrichteter Dachflächen als Gründach genutzt werden.
Im Zuge der Genehmigungsplanung wurde ein Gründach mit extensiver Begrünung einge- plant. Im Zuge der Ausführungsplanung ist durch den AN das Gründachflächenpotenzial zu ermitteln und nachzuweisen, dass mindestens 50% als Gründach genutzt werden. Die Ergebnisse sind dem Nachhaltigkeits-Auditor zuzuarbeiten.
2.11. Umweltschutz / Materialökologie
Es ist der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Ham- burg (Umweltleitfaden 2019) anzuwenden.
Darüber hinaus sind die Anforderungen des QNG-Handbuchs Anlage 3 zu beachten, dies betrifft insbesondere
• ANF1-NW1 Treibhausgas und Primärenergie • ANF2-NW1 Nachhaltige Materialgewinnung und • ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien.
Weiterhin sei auf die Anforderung der DGNB-Musterbaubeschreibung und den sich hie- raus ergebenden Anforderungen hingewiesen. Besonders Augenmerk gilt hierbei den nachfolgenden Anforderungen:
ENV 1.1 Ökobilanz des Gebäudes Die Materialauswahl hat wesentlichen Einfluss auf die Ökobilanz bzw. den CO2-Äquiva- lenten des Gebäudes. Es ist sicherzustellen, dass die Anforderungen durch das einge- setzte Material erfüllt werden. Hierzu ist die Ökobilanz laufend fortzuschreiben und Seite 29 von 121
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hinsichtlich Änderungen/Abweichungen zu kontrollieren. Gewählt Konstruktionsaufbau- ten sind in einem Bauteilkatalog festzuhalten. Zusätzlich sind die eingesetzten Massen aufzustellen und die Materialien durch entsprechende Sicherheitsdatenblätter, Techni- sche Datenblätter etc. nachzuweisen.
ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt Es sind ausschließlich Materialien der Qualitätsstufe 3 oder besser aus dem Kriterium ENV 1.2 einzusetzen. Vor Einbau sind die für die Verwendung vorgesehenen Material dem DGNB-Auditor zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Hierzu sind auch die erforderlichen Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter und technischen Datenblätter (etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Bauleitung hat zudem den richtigen Einsatz der frei- gegeben Materialien vor Einbau zu prüfen.
2.12. Energetische & bauphysikalische Nachweise & KFN EFG40 mit QNG
Die Erstellung der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Klimafreundlicher Neubau Effizienzgebäude 40 mit QNG – ist durch einen unabhängigen Effizienzexperten erstellt. Der Zuwendungs- bescheid der KfW liegt vor. Der vom AG beauftragte Energieeffizienzexperte bleibt weiter in das Projekt eingebun- den: Bei Anpassungen der Planung durch den AN, die Auswirkungen auf die bereits er- brachten Nachweise haben, müssen diese durch den AN erneut erbracht bzw. beauftragt werden. Die Ergebnisse sind dann dem Energieeffizienzexperten des AG vorzulegen und durch diesen bestätigen zu lassen, damit sichergestellt ist, dass die beantragten Förde- rungen erhalten bleiben.
Die folgenden Leistungen sind seitens AN zu leisten:
• Wärmeschutznachweis nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) inkl. Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Es ist ein „Klimafreundlicher Neubau Effizienzgebäude 40 mit QNG“ zu erreichen. Diese Leistung wird erforderlich, wenn sich im Zuge der Leistungsphase 5 abweichende Annahmen zur Konstruktion oder der technischen Ausstattung ergeben. • Ökobilanz (Lebenszyklusanalyse) zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes. Es ist ein „Klimafreundlicher Neubau Effizienzgebäude 40 mit QNG“ zu erreichen. Diese Leistung wird erforderlich, wenn sich im Zuge der Leistungsphase 5 abweichende Annahmen zur Konstruktion oder der technischen Ausstattung ergeben. • Nachweis der Baukonstruktion zum klimabedingten Feuchteschutz nach DIN 4108-3 (z.B. Glaser & Verfahren, thermische Simulation). • Erstellen und Fortschreiben eines Lüftungskonzeptes durch den AN auf Grund- lage der Ausführungsplanung einschließlich aller für die Planung, Ausführung und Nachweisführung erforderlichen Berechnungen und Nachweise. Das Lüftungskon- zept ist mit der TGA-Planung sowie den energetischen und bauphysikalischen Nachweisen abzustimmen. • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes anhand der Ausführungsplanung. • Aufstellung (Gleichwertigkeitsnachweis) und/oder ggf. Berechnung der Wärme- brücken nach Ausführungsplanung. • Zusammenstellen und Übergabe von Parametern aus der Effizienzhaus-/Gebäu- deberechnung und Einzelnachweisen an weitere Planungsbeteiligte (Objektpla- nende, Haustechnik- und Tragwerksplanende). • Beratung und Unterstützung der Planungsleistungen der weiteren Planungsbetei- ligten (Objektplanende, Haustechnik- und Tragwerksplanende) • Bewertung von Planungsvorschlägen weiterer Planungsbeteiligter.
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• Erstellen eines Bauteilkatalogs mit Darstellung der ausgeführten Bauprodukte als Nachweis und zum Abgleich für die Ökobilanz/Lebenszyklusanalyse • Mitwirkung bei der Aufstellung förderfähigen Kosten (Zusammenstellen der Kos- ten, liefern der Rechnungen) • Die Nachweise sind für das gebaute, realisierte Gebäude zu erbringen und zu do- kumentieren.
Der AN hat folgende Leistungen im Rahmen der energetischen Planung, Bauüberprüfung (Meilensteinprüfung) und Nachweisführung gegenüber dem AG im Rahmen der Anforde- rungen zur Einhaltung der Förderrichtlinie zu leisten:
• Umsetzung des Luftdichtheitskonzeptes nach Ausführungsplanung. • Umsetzung des Wärmebrückenkonzeptes nach Ausführungsplanung. • Luftdichtigkeitsmessung (Blower-Door-Test mit Zertifikatsmessung) vor dem An- bringen von Bekleidungen der Außenwände oder Dachflächen, ggf. Leckageortung im Vorfeld (zu empfehlen), als Qualitätssicherung ist durchzuführen. • Berechnung, Auslegung, Planung der relevanten Anlagen und Geräte für die Ener- giebilanz. • Massenermittlung zur Berechnung der Ökobilanz für alle verwendeten Materialien
2.13. Sicherheitsanforderungen, allgemein Die Planung und Ausführung haben unter Berücksichtigung der geltenden öffentlich- rechtlichen Vorschriften, der einschlägigen Normen sowie der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Unfallkasse und der GUV-Schule zu erfol- gen. An frei zugänglichen Wänden dürfen unterhalb einer Höhe von 2,00 m keine hervor- stehenden Bauteile, Oberlichtöffner oder vergleichbare Bauteile angeordnet werden. In den Raum öffnende Fenster dürfen grundsätzlich nicht unkontrolliert vollständig geöffnet werden können. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit dies beispielsweise für Reinigungs- oder Wartungszwecke erforderlich ist. Sämtliche Verglasungen in nicht abgeschirmten und für Kinder zugänglichen Bereichen unterhalb einer Höhe von 2,00 m sind als Sicher- heitsverglasung (VSG oder ESG) auszuführen. Fensterbrüstungen mit einer Brüstungs- höhe von mindestens 0,80 m und einer Brüstungstiefe von mindestens 0,20 m gelten als abschirmende Bereiche. Fenster ohne Öffnungsbegrenzer, die vollständig geöffnet wer- den können und in den Raum hineinragen, sind beidseitig mit Sicherheitsverglasung (VSG oder ESG) auszuführen. Verglasungen unterhalb von 1,10 m über Oberkante Fertigfußbo- den ohne Fensterkämpfer sind entsprechend den Technischen Regeln für absturzsi- chernde Verglasungen auszuführen. Türen sowie Wandflächen mit hohem Verglasungsan- teil sind durch geeignete kontrastreiche Kennzeichnungen dauerhaft sichtbar zu machen. Drahtverglasungen sind nicht zulässig. Fugen mit einer Breite von 8 mm bis 23 mm sind in für Kinder zugänglichen Bereichen zu vermeiden. Obertürschließer sind grundsätzlich als Gleitschienen-Türschließer gemäß DIN 18040-1 und EN 1154, mindestens Klasse 3, aus- zuführen. Der AN hat die erforderliche abschließende Begehung des Gebäudes durch die Unfallkasse Nord rechtzeitig zu koordinieren und zu organisieren. AG und Objektüberwachung sind hierzu rechtzeitig einzuladen. Festgestellte, dem Leistungsumfang des AN zuzuordnende Mängel sind vor Übergabe zu beseitigen.
2.14. Mindest- und Richtmaße Grundsätzlich sind die Maße den Planungsunterlagen zu entnehmen. Unabhängig davon sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Maße einzuhalten. Rettungswege
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Die lichte Breite notwendiger Flure und notwendiger Treppen als Rettungswege muss ge- mäß HBauO mindestens 1,20 m betragen. Die nutzbare Breite der Rettungswege darf durch Bauteile oder Einbauten nicht eingeschränkt werden.
Türen (lichte Maße) • Aufenthaltsräume: mindestens 0,90 m • Barrierefrei zugängliche Türen: mindestens 0,90 m • Türen aus Kompartments: mindestens 0,90 m • Außentür des notwendigen Treppenraums im Erdgeschoss: mindestens 1,20 m • Außen- und Fluchttüren des ersten Rettungsweges zu den Außentreppen: min- destens 1,05 m • Lichte Türhöhe: mindestens 2,10 m • Treppen (lichte Maße) • Lichte Laufbreite der notwendigen Außentreppen: mindestens 1,20 m • Lichte Laufbreite des innenliegenden notwendigen Treppenraums: mindestens 1,80 m • Steigungsverhältnis: maximal 17/29 cm • Lichte Durchgangshöhe: mindestens 2,10 m
Bewegungsflächen Vor Aufzügen sowie an sonstigen erforderlichen Stellen sind Bewegungsflächen für Roll- stuhlnutzer von mindestens 1,50 × 1,50 m vorzusehen. Die Bewegungsflächen in barriere- freien Sanitärbereichen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-1 auszu- führen. Bewegungsflächen sind vor jeder Tür entsprechend DIN 18040-1 vorzusehen.
Lichte Raumhöhen Die angegebenen lichten Raumhöhen dürfen einschließlich Unterkonstruktionen, Installa- tionen und abgehängten Decken an keiner Stelle unterschritten werden. • Unterrichts- und Aufenthaltsräume: mindestens 3,00 m • WC-Anlagen und Nebenräume: mindestens 2,50 m
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Leistungsbeschreibung Hochbau und Erdarbeiten KG 300
- Bauteil- und Qualitätsbeschreibung
3.1 Randbedingungen
Beweissicherung vor Baubeginn Vor Beginn der Bauausführung hat der AN gemeinsam mit dem AG bzw. einem von ihm benannten Vertreter eine Beweissicherung des Baufeldes sowie der durch die Baumaß- nahme möglicherweise betroffenen angrenzenden Flächen, Verkehrswege, Bauwerke, Ein- friedungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie sonstigen Anlagen durchzuführen. Der vorhandene Zustand ist durch Fotografien und eine schriftliche Dokumentation voll- ständig zu erfassen und in einem Beweissicherungsprotokoll zusammenzufassen. Das Pro- tokoll ist dem AG vor Aufnahme der Bauarbeiten zu übergeben. Soweit Vorschäden nicht dokumentiert wurden, können diese im Rahmen der späteren Beweissicherung nicht als bereits vorhanden geltend gemacht werden.
Übergabe Baufeld und Grundstückssicherung Das Baufeld wird dem AN nach Auftragserteilung zur Durchführung der vertraglich ge- schuldeten Leistungen übergeben. Mit der Übergabe des Baufeldes übernimmt der AN die Verkehrssicherungspflicht sowie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung des Baugrundstücks. Hierzu gehören insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen, Sachwerten sowie angrenzenden Grundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen vor Beeinträchtigungen durch die Bauausführung. Das Baugrundstück ist während der gesamten Bauzeit gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die hierfür erfor- derlichen Maßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich zu planen, auszuführen und wäh- rend der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Die Anforderungen an die Baustellenein- richtung gemäß Abschnitt 3.2 bleiben hiervon unberührt.
Parallelbaustelle Zweifeldsporthalle Angrenzend an das Baufeld des Schulgebäudes erfolgt zeitlich versetzt und teilweise pa- rallel die Errichtung einer Zweifeldsporthalle. Die hieraus resultierenden Schnittstellen und Einschränkungen sind bei Planung, Kalkulation und Ausführung der Leistungen zu be- rücksichtigen. Ergänzend gelten die Vorgaben unter Ziffer 3.2 Baustelleneinrichtung sowie der den Vergabeunterlagen beigefügte Baustelleneinrichtungsplan.
Feuerwehr-Bedien- und Informationssystem / Feuerwehrschlüsseldepot Sämtliche für die fachgerechte Integration des Feuerwehr-Bedien- und Informationssys- tems (FIBS), des Feuerwehrschlüsseldepots (FSD), des Freischaltelements, der Blitz- leuchten sowie sonstiger gemäß Brandschutzkonzept und TGA-Planung erforderlicher Feuerwehr-Bedieneinrichtungen notwendigen baulichen Leistungen sind Bestandteil der Leistung des AN. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Aussparungen, Nischen, Un- terkonstruktionen, Befestigungen, Einfassungen, Abdichtungen und Wiederherstellungen der angrenzenden Oberflächen sowie die Koordination mit der TGA-Planung, dem Brand- schutz und der Feuerwehr Hamburg. Lage und Ausführung ergeben sich aus Brandschutz- konzept, TGA-Planung und den Abstimmungen mit der Feuerwehr.
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Übergabe der Anlage nach Fertigstellung – Vorbegehung, Abnahme und Baufeinreini- gung Spätestens 14 Kalendertage vor der vorgesehenen Abnahme ist gemeinsam mit dem AG eine Vorbegehung zur Erfassung von Mängeln und Restleistungen durchzuführen. Zu die- sem Zeitpunkt ist das Gebäude besenrein herzustellen. Die vollständigen Revisionsunterlagen sind spätestens zehn Kalendertage vor der Vorbe- gehung entsprechend den den Vergabeunterlagen beigefügten Vorgaben des AG zur Digi- talen Revisionsakte vorzulegen. Die im Rahmen der Vorbegehung festgestellten Mängel und Restleistungen werden in ei- nem Protokoll festgehalten und sind vom AN bis zur förmlichen Abnahme vollständig zu beseitigen. Zur förmlichen Abnahme ist das Gebäude einschließlich aller Innen- und Außenbereiche vollständig baufeingereinigt zu übergeben. Im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel und Restleistungen sind vom AN fristgerecht zu beseitigen. Sofern hierdurch erneute Verschmutzungen entstehen, sind die betroffenen Bereiche vor der Übergabe an den Nutzer erneut baufeinzureinigen. Die Baufeinreinigung umfasst sämtliche Bauteile, Oberflächen, Einbauten, Verglasungen sowie die zum Leistungsumfang des AN gehörenden Außenanlagen.
3.2 Baustelleneinrichtung
Allgemeines
Sämtliche für die vertragsgemäße, sichere und termingerechte Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtungen, Nebenleistungen und organisatorischen Maßnah- men sind vom AN eigenverantwortlich zu planen, bereitzustellen, zu betreiben, zu unter- halten und nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zurückzubauen, soweit nachfol- gend bzw. in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Die Baustelleneinrichtung umfasst sämtliche für die Bauausführung erforderlichen Maß- nahmen auf und außerhalb des Baufeldes. Hierzu gehören insbesondere die Herstellung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung einschließlich aller erforderlichen Baustellen- zufahrten, Baustraßen, befestigten Baustellenflächen, Gehwegüberfahrten, Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Straßenbaulastträgern und sonstigen betei- ligten Stellen. Sämtliche im Rahmen der Baumaßnahme hergestellten Baustraßen und befestigten Bau- stellenflächen sind nach Abschluss der Baumaßnahme Schulgebäude nicht zurückzu- bauen, sondern für die weitere Nutzung im Zuge der Baumaßnahme Zweifeldsporthalle zu belassen. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.
Baustellenlogistik Den Vergabeunterlagen ist ein vom AG erstellter Vorschlag für die Baustelleneinrichtung beigefügt. Dieser enthält insbesondere die vorgesehene Baustellenzufahrt, die Baustraße sowie die Baustelleneinrichtungsflächen. Der Vorschlag dient als Grundlage für die Angebotskalkulation und ist vom AN im Rahmen der Angebotsbearbeitung eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Um- setzbarkeit zu prüfen. Erforderliche Anpassungen oder Ergänzungen sind vom AN bei der Kalkulation zu berücksichtigen und im Logistikkonzept sowie im Baustelleneinrichtungs- plan nachvollziehbar darzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der AN ein Logistikkonzept sowie einen Baustellen- einrichtungsplan vorzulegen. Ebenso ist seitens des AN die Erstellung einer
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Verkehrsplanung zu berücksichtigen. Diese Unterlagen haben die für die Baumaßnahme vorgesehene Baustellenorganisation einschließlich der Baustellenlogistik nachvollziehbar darzustellen. Das Logistikkonzept hat insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten zu enthalten: • Baustellenverkehr und Baustellenablauf, • Anlieferung und Montage der Bauteile sowie sonstiger Baustoffe, • Lager- und Zwischenlagerflächen, • Aufstellung von Büro-, Aufenthalts-, Sanitär- und Materialcontainern, • Baustellenkrane und sonstige Hebezeuge, soweit erforderlich, • Trennung von Baustellen- und Schülerverkehr, • erforderliche Halteverbotszonen, Straßensperrungen und sonstige verkehrsre- gelnde Maßnahmen. • Berücksichtigung und Koordination der zeitlich parallel laufenden Baumaßnahme Zweifeldsporthalle, • Darstellung und Koordination der gemeinsamen bzw. zeitlich aufeinanderfolgen- den Nutzung von Baustellenzufahrt, Baustraßen und sonstigen gemeinsam ge- nutzten Baustellenflächen.
Parallelbaustelle Zweifeldsporthalle Dem AN ist bekannt, dass angrenzend an das Schulgebäude zeitlich versetzt eine Zwei- feldsporthalle errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bauzeiten beider Bau- maßnahmen teilweise überschneiden. Die Parallelbaustelle ist im Vorschlag des AG zum Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und bei der Angebotskalkulation sowie der Baustelleneinrichtungs- und Logistikplanung des AN zu berücksichtigen. Sämtliche sich aus der Parallelbaustelle ergebenden Anforderungen und Schnittstellen hinsichtlich Baustelleneinrichtung, Baustellenlogistik, Baustellenzufahrt, Baustraßen, Verkehrsführung, Anlieferung, Lagerflächen, Kran- und Montageflächen sowie Bauablauf sind vom AN zu berücksichtigen und mit dem AG sowie den Beteiligten der Parallelbau- stelle zu koordinieren. Insbesondere ist von einer gemeinsamen bzw. zeitlich aufeinanderfolgenden Nutzung der im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Baustellenzufahrt, Baustraßen und sonstigen Verkehrsflächen auszugehen. Die Zugänglichkeit beider Baustellen sowie erforderliche Rettungs-, Feuerwehr- und Anlieferwege sind während der Bauausführung jederzeit si- cherzustellen. Erforderliche Anpassungen, Umsetzungen oder Ergänzungen der eigenen Baustellenein- richtung infolge des Baufortschritts sowie der zeitlichen Überschneidung mit der Baumaß- nahme Zweifeldsporthalle sind durch den AN bei seiner Baustellenlogistik zu berücksich- tigen und ohne gesonderte Vergütung auszuführen.
Baustelleneinrichtungsplan Der mit dem Angebot eingereichte Baustelleneinrichtungsplan ist nach Auftragserteilung mit dem AG und den Nutzern abzustimmen und vor Beginn der Bauausführung freigeben zu lassen. Änderungen des Bauablaufs oder der Baustelleneinrichtung sind fortlaufend in den Baustelleneinrichtungsplan zu übernehmen. Die Sicherheit der Schüler sowie die Trennung von Baustellen- und Schülerverkehr sind während der gesamten Bauzeit jederzeit sicherzustellen.
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Umwelt- und Immissionsschutz Für den Baustellenbetrieb sind die gesetzlichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich Staubvermeidung, Lärmschutz, Abfallvermeidung sowie Grundwasser- und Gewässer- schutz einzuhalten.
Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen Die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellte Baustellenzufahrt ist vom AN im Rahmen der Angebotsbearbeitung auf ihre Eignung für das vorgesehene Bauverfahren und die ein- gesetzten Fahrzeuge zu prüfen. Erforderliche Halteverbotszonen, verkehrsrechtliche Anordnungen und sonstige ver- kehrsregelnde Maßnahmen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen, einzurichten und nach Abschluss der Bauarbeiten zurückzubauen. Erforderliche Rückwärtsfahrten von Baustellenfahrzeugen sind ausschließlich unter Ein- weisung durch eine geeignete Sicherungsperson durchzuführen.
Baustraßen und befestigte Baustellenflächen Die erforderlichen Baustraßen, Baustellenzufahrten sowie sonstigen befestigten Baustel- lenflächen sind durch den AN vollständig herzustellen, während der gesamten Dauer sei- ner Baumaßnahme in einem für den Baustellenverkehr geeigneten und verkehrssicheren Zustand zu unterhalten und bei Bedarf nachzubessern. Die Baustraßen und befestigten Baustellenflächen sind hinsichtlich Aufbau, Tragfähigkeit und Verdichtung für die zu erwartenden Baustellenverkehre einschließlich Schwerlastver- kehr ausreichend zu dimensionieren. Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Wasserschutzgebiet sind sämtliche Baustraßen und befestigten Baustellenflächen aus geeignetem wiedereinbaubaren Natursteinschotter herzustellen. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen bzw. Recyclingmaterial ist nicht zulässig. Die Höhenlage der Baustraßen und befestigten Baustellenflächen ist, soweit es die örtli- chen und technischen Randbedingungen zulassen, mit einer Oberkante von ca. 20 cm un- ter OK FF des Schulgebäudes herzustellen. Die Höhenlage ist mit den angrenzenden Flä- chen, Zufahrten, erforderlichen Entwässerungsgefällen sowie der späteren Nutzung der Flächen zu koordinieren. Sämtliche Baustraßen und befestigten Baustellenflächen sind nach Abschluss der Bau- maßnahme Schulgebäude zu belassen und für die weitere Nutzung im Zuge der Baumaß- nahme Zweifeldsporthalle zur Verfügung zu stellen. Die Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten des AN in einem ordnungsgemäßen, tragfä- higen, verkehrssicheren und für die weitere Baustellennutzung geeigneten Zustand zu übergeben. Ein Rückbau der Baustraßen und befestigten Baustellenflächen sowie eine Wiederherstel- lung des ursprünglichen Zustandes dieser Flächen ist nicht Bestandteil der Leistung des AN.
Baumschutz Der im Umfeld der Baumaßnahme vorhandene Baumbestand ist während der gesamten Bauzeit durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Lager und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsflächen sind innerhalb der hierfür vorgesehenen Baustelleneinrich- tungsflächen anzuordnen. Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Lagern von Bau- stoffen sowie das Abstellen von Geräten und Fahrzeugen nicht zulässig.
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Besetzung der Baustelle Der AN hat für die gesamte Dauer der Bauzeit eine der Art und dem Umfang der Baumaß- nahme entsprechende sachkundige, deutschsprachige Bauleitung sicherzustellen. Der benannte projektverantwortliche Bauleiter ist für die Überwachung sämtlicher Bau- leistungen verantwortlich. Ein Wechsel ist dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der AN hat die Bauleistungen so zu überwachen, dass eine mangelfreie und vertragsge- rechte Ausführung gewährleistet ist. Bauleistungen, deren Ergebnisse durch nachfolgende Arbeiten nicht mehr zugänglich sind, sind vor dem Verschließen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Vor dem Verschließen der nachfolgend aufgeführten Bauteile sind mit dem AG rechtzeitig Termine zur Begutachtung zu vereinbaren und zu dokumentieren: • Abdichtungen Beton/Holz • Abdichtungen Fensterelemente • Dämmung und Folie vor Estricheinbau • Dampfsperre Außenwände • Feuchtesperre WC-Anlagen • Einbau Fußbodenheizung • Dampfsperre und Abdichtung Flachdach
Baustellenbetrieb Der AN hat sämtliche für die Bauausführung erforderlichen Arbeitsgeräte, Hilfseinrichtun- gen und Baustelleneinrichtungen, insbesondere Kräne, Gerüste, Bautreppen, Absturzsi- cherungen, Baustellengeländer, Schutzeinrichtungen, Abdeckungen, Absperrungen sowie Schuttcontainer einschließlich der Entsorgung des Bauschutts bereitzustellen, vorzuhal- ten und nach Abschluss der Bauarbeiten zurückzubauen. Eine ausreichende Baustellenbe- leuchtung ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Die erforderlichen Büro-, Aufenthalts-, Sanitär-, Lager- und Materialcontainer sind ein- schließlich aller betriebsfertigen Anschlüsse bereitzustellen und während der Bauzeit vor- zuhalten. Das Baubüro ist dem AG für Baubesprechungen zur Verfügung zu stellen. Eine Doppelnutzung des Aufenthaltscontainers ist zulässig, sofern die geltenden arbeits- schutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Ein Bauwächter wird durch den AG nicht gestellt. Der AN hat für den Verschluss und die Sicherung seiner Baustelleneinrichtung, Geräte, Baustoffe und Container selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung des AG für gelagerte Materialien, Geräte oder bereits ausgeführte Leistungen bis zur Abnahme wird nicht übernommen. Der Neubau und sämtliche Bauteile sind während der Bauzeit gegen schädigende Witte- rungseinflüsse zu schützen. Fenster- und sonstige Öffnungen sind bis zum endgültigen Verschluss gegen Niederschlag und Feuchtigkeit zu sichern. Für Feuchteschäden infolge unzureichender Schutzmaßnahmen sowie daraus resultierende Verzögerungen der Bau- ausführung trägt der AN die Verantwortung. Soweit erforderlich, hat der AN die Bauheizung einschließlich Betrieb und Unterhaltung bereitzustellen. Eine frühzeitige Versorgung mit den endgültigen Medien kann durch den AG nicht gewährleistet werden. Geräuschemissionen sind auf das notwendige Maß zu be- grenzen. Der AN hat die Baustelle und die Gebäude bis zur schlüsselfertigen Übergabe laufend sau- ber zu halten. Abfälle sind getrennt zu sammeln und regelmäßig zu entsorgen. Wohnunterkünfte für Beschäftigte des AN auf der Baustelle sind nicht zulässig. Für die Dauer der Bauzeit ist in die Zugangstüren ein Bauschloss einzubauen. Dem AG sind drei Schlüssel zu übergeben. Alternativ können ausreichend gesicherte Zahlenschlösser verwendet werden. Das Rauchen auf dem Schulgrundstück ist nicht zulässig. Der AN hat seine Beschäftigten sowie sämtliche Nachunternehmen entsprechend zu unterweisen und die Einhaltung si- cherzustellen.
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Bauzaun Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit vollständig und standsicher einzufrieden. Hierzu ist ein Bauzaun aus engmaschigen Stahlgitterelementen (Maschenweite ca. 43 × 262 mm) mit einer Höhe von mindestens 2,00 m zu errichten. Die Zaunelemente sind mit- einander zu verschrauben sowie gegen Verschieben und Umstürzen zu sichern. Der Bau- zaun ist während der gesamten Bauzeit zu unterhalten und erforderlichenfalls an den Bau- fortschritt anzupassen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Bauzaun an den GU der Zweifeldsporthalle (ZFH) zur weiteren Nutzung zu übergeben. Ein Rückbau der übergebe- nen Bauzäune durch den AN erfolgt nicht. Der Abbau erfolgt erst mit Fertigstellung der ZFH, des Abbruchs der EFH oder mit Fertigstellung der Freilufthalle. Mindestens ein abschließbares Zufahrtstor ist vorzusehen. Bauzaunelemente mit nach oben oder seitlich offenstehenden Stahlstäben sind unzulässig. In Bereichen mit erhöhtem Schutzbedarf, insbesondere entlang von Schulwegen, an Durchgängen oder in sonstigen vom AG festgelegten Bereichen, sind geschlossene Einfriedungen (z. B. mit OSB-Platten oder einem gleichwertigen geschlossenen System) herzustellen. Vom AG festgelegte Zu- gänge und Zufahrten sind jederzeit freizuhalten. Erforderliche Schleusen, Wegetrennun- gen und sonstige Maßnahmen zur sicheren Trennung von Baustellen- und Schülerverkehr sind Bestandteil der Leistung des AN.
Bauschild Der AN übernimmt Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Unterhaltung und Rückbau des Bauschildes. Gestaltung und Inhalte des Bauschildes richten sich nach den Vorgaben des AG. Sofern vom AG vorgegeben, ist das Bauschild in einer Größe von ca. 3,00 × 2,00 m auf einer standsicheren Unterkonstruktion auszuführen. Sämtliche Kosten für Planung, Lieferung, Montage, Unterhaltung, erforderliche Anpassun- gen, Demontage und Entsorgung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistun- gen sind Bestandteil der Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Baustrom/ Bauwasser Der AN hat sämtliche für die Durchführung der Bauleistungen erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung der Baustelle mit Baustrom und Bauwasser einschließlich Beantragung, Herstellung, Anschluss, Verteilung, Messung, Betrieb, Unterhaltung, Verbrauch, erforderlicher Zwischenzähler sowie vollständigem Rückbau bereitzustellen. Hierzu gehören sämtliche provisorischen Leitungen, Verteiler, Entnahmestellen, Schutz- und Sicherungseinrichtungen sowie die erforderliche Baustellenbeleuchtung. Eine Nutzung der endgültigen Versorgungsanlagen oder vorhandener Anschlüsse des AG ist auf Grund der nicht vorhandenen Leistungsreserve nicht möglich. Sämtliche Kosten einschließlich Anschluss-, Grund- und Verbrauchskosten sind Bestandteil der Leistung des AN, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Baustellenüberwachung Der AG weist darauf hin, dass nach seinen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des Standortes eine technische Überwachung der Baustelle wäh- rend der Zeiten, in denen diese nicht besetzt ist, zweckmäßig sein kann. Die Beurteilung der Erforderlichkeit sowie die Festlegung von Art und Umfang geeigneter Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen obliegen dem AN in eigener Verantwortung. Hierzu kann nach Ermessen des AN insbesondere ein kamerabasiertes Überwachungssystem, z. B. Bau- Watch oder gleichwertig, eingesetzt werden. Soweit der AN den Einsatz einer solchen Baustellenüberwachung für erforderlich hält, sind sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen und Kosten in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung hieraus besteht nicht.
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3.3 Gerüstarbeiten
Der AN übernimmt die Planung, Lieferung, Montage, Vorhaltung, erforderliche Änderun- gen sowie den Rückbau sämtlicher für die Bauausführung erforderlicher Arbeits-, Schutz- , Fassaden-, Innen-, Roll-, Dachfang- und Sondergerüste einschließlich aller hierfür erfor- derlichen Nebenleistungen. Soweit zur witterungsgeschützten und fachgerechten Herstellung der Fassaden-, Dach- oder sonstigen Außenbauteile erforderlich, sind durch den AN geeignete Wetterschutz- maßnahmen an den Gerüsten vorzusehen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Ge- rüstkopfabdeckungen bzw. Schutzdächer in der oberen Gerüstlage sowie seitliche Schutz- und Abdeckmaßnahmen. Art und Umfang sind auf Bauablauf, Jahreszeit und die auszufüh- renden Arbeiten abzustimmen und in die Pauschalvergütung einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere Konsolen, Gerüstverankerungen, Gerüstbeläge, Gerüsttrep- pen, Bauaufzüge, Dachfanggerüste, Absturzsicherungen sowie sämtliche erforderlichen statischen Nachweise. Sämtliche Gerüste sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den ein- schlägigen DIN- und DIN EN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, regelmäßig zu prüfen und nach Abschluss der Bauarbeiten zu- rückzubauen.
3.4 Erdarbeiten und GaLa-Arbeiten
Erdarbeiten Der AN übernimmt sämtliche für die vertragsgemäße Errichtung des Gebäudes erforderlichen Erdarbeiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Die Erdarbeiten sind auf Grundlage der den Vergabeunterlagen beigefügten Baugrundgutachten, der chemischen Analysen sowie der darin enthaltenen Hinweise, Empfehlungen und Anforderungen zu planen und auszuführen. Darüber hinaus sind die statischen Erfordernisse des vom AN gewählten Gründungssystems zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere der Ausbau vorhandener Tragschichten, der Baugrubenaushub, erforderliche Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bodenaustausche, die Zwischenlagerung, Beprobung und Deklaration des Aushubmaterials, dessen Wiederverwendung soweit zulässig und geeignet, die Baugrubenverfüllung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung nicht wiederverwendbarer Bodenmassen. Zur Erhaltung der Tragfähigkeit der Gründungsebene sind die Erdarbeiten entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens auszuführen. Sofern erforderlich, hat der Bodenaushub in rückwärtsschreitender Arbeitsweise zu erfolgen. Nach Erreichen der Gründungsebene sind erforderliche Bodenverbesserungsmaßnahmen, Bodenaustausche oder Nachverdichtungen entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens unverzüglich auszuführen. Soweit zur Durchführung der Erdarbeiten erforderlich, hat der AN sämtliche Maßnahmen zur Wasserhaltung einschließlich der Ableitung von Stau-, Schichten- und Niederschlagswasser sowie gegebenenfalls einer offenen Wasserhaltung entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens zu planen, auszuführen und erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Erforderliche Verdichtungsnachweise sind durch den AN zu führen und dem AG vorzulegen. Das ausgebaute Bodenmaterial ist entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen getrennt zwischenzulagern, erforderlichenfalls zu beproben und – soweit zulässig und geeignet – wieder einzubauen. Der Zeit- und Flächenbedarf für Zwischenlagerung und Deklarationsanalysen ist in den Bauablauf einzubeziehen. Erforderliche Deklarationsanalysen sind vor der Verwertung oder Entsorgung des Bodenmaterials durch den AN zu veranlassen. Nicht wiederverwendbares Bodenmaterial ist entsprechend den Vorgaben des Seite 39 von 121
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Baugrundgutachtens sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen. Die Entsorgung ist vom AN vollständig zu organisieren und durchzuführen. Der AG übernimmt ausschließlich die reinen Entsorgungskosten für Bodenmaterial, das gemäß Baugrundgutachten und den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen einer gesonderten Entsorgung oder Deponierung bedarf. Für Bodenmaterial der Zuordnung Z2 (DK I) sind die vom AG zu übernehmenden Entsor- gungskosten auf maximal 65,27 €/t begrenzt. Darüber hinausgehende Entsorgungskosten sind vom AN zu tragen und in die Pauschalvergütung einzukalkulieren. Abweichungen der tatsächlichen Baugrundverhältnisse gegenüber den Baugrundgutachten sowie während der Bauausführung festgestellte Besonderheiten sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Baugrubenverfüllung ist entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens fachgerecht auszuführen.
Leistungen und Schnittstelle Landschaftsbau: Der AN hat sämtliche zur fachgerechten Herstellung der Gebäudeanschlüsse sowie der Schnittstelle zum Landschaftsbau erforderlichen Leistungen auszuführen und mit dem vom AG beauftragten Unternehmen für den Garten- und Landschaftsbau abzustimmen. Hierzu gehören insbesondere:
• Herstellung der fachgerechten Eingangssituationen an sämtlichen bodengleichen Türen einschließlich der barrierefreien Erschließung, erforderlicher Rettungswege sowie fachgerechter Sockelanarbeitung gemäß den einschlägigen DIN-Normen unter Berücksichtigung aller erforderlichen Erdarbeiten. • Gitterroste elementbreit (gemäß LB-Bau), eingelassene, gegen Herausheben gesi- cherte Maschengitterroste, MW 30/10 mm, begehbar, mit der für den Einsatzbe- reich erforderlichen Rutschhemmung, einschließlich fachgerechter Entwässerung an den bodengleichen Türen und Fluchtwegen im Erdgeschoss einschließlich Ein- fassung, Betonauflager und Befestigung an der Gebäudekonstruktion durch Auf- lagerwinkel. Das Rost ist in Breite und Ausrichtung so zu montieren, dass der Überstreckung des Türöffners im Betrieb entgegengewirkt wird. • Türbügel mit Türstoppern für die Eingangstüren. • Entwässerungsrinnen und Roste an der Fassade an allen bodengleichen Gebäude- öffnungen sowie in den erforderlichen Bereichen (soweit planungs- bzw. system- bedingt erforderlich) einschließlich Anschluss an die Regenentwässerung sowie Geruchsverschluss. • Herstellung der erforderlichen Anschlüsse im Bereich der Außentreppen ein- schließlich Fundamentierungen sowie der Übergänge zu den vom AG herzustellen- den Pflaster- und Belagsflächen. • Lieferung und fachgerechter Einbau einer umlaufenden Noppenbahn als Schutz der erdberührten Abdichtung/ Sockeldämmung vor den Verfüllarbeiten • Abstimmung und Koordination mit dem vom AG beauftragten Unternehmen für den Garten- und Landschaftsbau zur Klärung und Ausführung der Pflaster- und Belagsübergänge, Anschlusshöhen sowie sämtlicher Schnittstellenleistungen.
3.5 Rohbau – Gründung und Stahlbetonarbeiten
Allgemeines Der AN übernimmt sämtliche Planungs-, Liefer- und Ausführungsleistungen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur schlüsselfertigen Herstellung der Gründung so- wie aller Stahlbetonbauteile.
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Die Leistungen sind entsprechend dieser Leistungsbeschreibung, den Planungsunterlagen, dem Baugrundgutachten, den Fachplanungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die vollständige Ausführungs-, Werk- und Montageplanung einschließlich sämtlicher sta- tischer Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne, Konstruktionsdetails, Einbauteile sowie aller erforderlichen Nachweise ist durch den AN zu erstellen und mit den Fachpla- nungen zu koordinieren. Sämtliche zur vollständigen Funktion, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit erfor- derlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN, auch wenn diese nachfolgend nicht ausdrücklich beschrieben sind. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Aussparungen, Durchdringungen und Einbauteile einschließlich der Ein- bauteile anderer Gewerke, • Arbeits-, Bewegungs- und Dehnfugen einschließlich der erforderlichen Abdich- tungsmaßnahmen, • Schalungsanker, Abstandhalter und Spannstellen einschließlich deren fachge- rechter Abdichtung und Verschluss, • Herstellen und Schließen sämtlicher Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche un- ter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Anforderungen, insbesondere an Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz sowie fachgerechtes und feuchtig- keitsdichtes Verschließen von Aussparungen und Mediendurchführungen im Erd- reich. • unfallsicheres Abdecken sämtlicher Installationsöffnungen und Aussparungen während der Bauzeit, • Entgraten sichtbarer Betonoberflächen, • Entfernen hervorstehender Rödeldrähte einschließlich fachgerechtem Verschlie- ßen der Vertiefungen, • Schutz sämtlicher Bauteile während der Bauzeit gegen Beschädigung, Verschmut- zung und Feuchtigkeit, • Vermessungsleistungen einschließlich Einmessen und Abstecken der Bauteile, • sämtliche erforderlichen Abstimmungen mit den Fachplanungen. • Einbetonierte Befestigungsmittel sind entsprechend den Anforderungen der je- weiligen Einbausituation dauerhaft korrosionsbeständig auszuführen. Sämtliche aus den Fachplanungen und der vorgesehenen Gebäudeausstattung resultie- renden Lasten sind bei der Bemessung und Ausführung der Stahlbetonbauteile zu berück- sichtigen. Erforderliche lokale Verstärkungen, zusätzliche Bewehrungen, Einbauteile, Be- festigungspunkte, Ankerschienen, Aussparungen und sonstige konstruktive Maßnahmen für technische Anlagen, Einbauten und Ausstattungen sind durch den AN im Rahmen sei- ner Ausführungs- und Tragwerksplanung zu ermitteln, zu koordinieren und herzustellen.
Grundleitungen unter Bodenplatte und zum Kanalanschluss Alle erforderlichen Grundleitungen unter der Bodenplatte einschließlich der Anschlüsse bis zu den definierten Übergabe- bzw. Anschlusspunkten der Technischen Gebäudeaus- rüstung sowie der Außenanlagen sind durch den AN herzustellen. Die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung enthält sämtliche erforderlichen Anga- ben zur Lage der Grundleitungen, Schächte sowie sonstiger haustechnischer und elektro- technischer Einbauten. Sämtliche hierfür erforderlichen Durchdringungen, Aussparungen, Einbauteile, Abdichtun- gen, Abdichtungsmanschetten sowie Mehrspartenhauseinführungen einschließlich aller erforderlichen Durchbrüche im Bereich des Hausanschlussraumes sind entsprechend den Fachplanungen herzustellen. Fundamenterder und Blitzschutzanlagen siehe Leistungsbeschreibung Technische Gebäu- deausrüstung.
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Gründung und Stahlbetonarbeiten Die Gründung einschließlich aller Stahlbetonbauteile ist entsprechend den Anforderungen des Baugrundgutachtens sowie der vom AN zu erstellenden Tragwerksplanung herzustel- len. Hierzu gehören insbesondere: • Herstellung der Gründung einschließlich Bodenplatte, Fundamenten und Frost- schürzen. • Herstellung sämtlicher tragender Stahlbetonbauteile einschließlich aller erforder- lichen Einbauteile, Aussparungen, Durchdringungen und Anschlussbewehrungen. • Herstellung sämtlicher Arbeits-, Bewegungs- und Dehnfugen einschließlich der hierfür erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen. • Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen und Einbauteile der Fachplanungen.
Bauwerksabdichtung Die Abdichtung sämtlicher erdberührter Bauteile ist entsprechend den Anforderungen des Baugrundgutachtens, der daraus resultierenden Wassereinwirkungsklasse gemäß DIN 18533, den Fachplanungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Eine Dränanlage ist seitens des AG ausdrücklich nicht gewünscht und darf bei der Planung und Ausführung nicht berücksichtigt werden. Sofern sich aufgrund der Baugrundverhältnisse oder der gewählten Gründungs- bzw. Ab- dichtungskonstruktion erhöhte Anforderungen an die Bauwerksabdichtung ergeben, sind diese durch den AN im Rahmen seiner Planungs- und Ausführungsverantwortung zu be- rücksichtigen. Erforderlichenfalls ist eine wasserundurchlässige Konstruktion (WU-Kon- struktion) oder eine gleichwertige geeignete Konstruktion einschließlich aller hierfür er- forderlichen konstruktiven und ausführungstechnischen Maßnahmen vorzusehen. Die Bauwerksabdichtung ist einschließlich sämtlicher Anschlüsse, Durchdringungen, Fu- gen, Schutzschichten sowie einer umlaufenden Noppenbahn vollständig herzustellen.
Bodenaufbau unter der Bodenplatte Der Bodenaufbau unterhalb der Bodenplatte ist entsprechend den Anforderungen der Tragwerksplanung, der Energiefachplanung, den bauphysikalischen Anforderungen, dem zum Zeitpunkt der Einreichung des Zustimmungsantrags geltenden GEG sowie den Vorga- ben des Baugrundgutachtens herzustellen. Hierzu gehören insbesondere: • Bodenplatte einschließlich Fundamente und Frostschürzen, • Wärmedämmung entsprechend den Anforderungen der Energiefachplanung, • kapillarbrechende Schicht und Sauberkeitsschicht entsprechend Baugrundgut- achten, • erforderlichenfalls Gasdrainage entsprechend den Vorgaben des Baugrundgut- achtens.
Treppenanlage Die Treppenanlage ist als Ortbeton- oder Fertigteiltreppe nach Wahl des AN entsprechend der Tragwerksplanung auszuführen. Die Konstruktion hat sämtliche Anforderungen an Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz sowie die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Unfallschutz zu erfüllen. Erforderliche Trittschallschutzelemente, Lagerungen sowie konstruktive Entkopplungen sind entsprechend den schalltechnischen Anforderungen vorzusehen. Treppenbeläge und Oberflächen werden in den entsprechenden Leistungsbereichen be- schrieben.
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3.6 Gebäudekonstruktion
Allgemeines Der AN übernimmt sämtliche Planungs-, Liefer- und Ausführungsleistungen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur schlüsselfertigen Herstellung der aufgehenden Gebäudekonstruktion. Die Konstruktion ist entsprechend dieser Leistungsbeschreibung, den Planungsunterla- gen, den Fachplanungen, der vom AN zu erstellenden Ausführungs-, Werk- und Montage- planung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Das neue Gebäude wird als dreigeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit Klinkervor- satzschale errichtet und ist entsprechend der in dieser FLB beschriebenen hohen bauli- chen Qualität sowie unter Einhaltung sämtlicher geltender gesetzlicher Anforderungen, Normen und technischer Vorschriften auszuführen. Die vollständige Ausführungs-, Werk- und Montageplanung einschließlich sämtlicher sta- tischer Berechnungen, Konstruktionsdetails, Element-, Schal- und Bewehrungspläne (so- weit erforderlich) sowie aller erforderlichen Nachweise ist durch den AN zu erstellen und mit den Fachplanungen zu koordinieren. Die Gebäudehülle ist dauerhaft luftdicht und wärmebrückenminimiert entsprechend den Anforderungen der Energiefachplanung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Nachweis der Luftdichtheit ist mittels Blower-Door-Test zu er- bringen und zu dokumentieren. Die planerische Vorbereitung der Dachkonstruktion für die Aufnahme einer Photovoltaik- anlage einschließlich aller hierfür erforderlichen Unterkonstruktionen, Durchdringungen, Leitungsführungen, Anschlusspunkte sowie der statischen Berücksichtigung ist entspre- chend den Planungsunterlagen und der Fachplanung auszuführen. Die Photovoltaikmo- dule selbst sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Das Brandschutzkonzept sowie die Vorgaben des Bauprüfdienstes (BPD) 6/2011 „Anfor- derungen an den Bau und Betrieb von Schulen“ sind zu berücksichtigen. Sämtliche zur vollständigen Funktion, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ge- bäudekonstruktion erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsum- fangs des AN, auch wenn diese nachfolgend nicht ausdrücklich beschrieben sind. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Aussparungen, Durchdringungen und Einbauteile einschließlich der Ein- bauteile anderer Gewerke, • sämtliche konstruktiv erforderlichen Anschlüsse zwischen den einzelnen Bautei- len und Gewerken, • Stürze, Unterzüge, Ringanker, Auflager, Konsolen sowie sonstige konstruktiv er- forderliche Bauteile, • Befestigungs- und Verankerungssysteme einschließlich aller erforderlichen Ver- bindungsmittel, • sämtliche zur Befestigung von Ausbaugewerken, technischen Anlagen sowie sonstigen Einbauteilen erforderlichen Unterkonstruktionen, Verstärkungen, Einla- gen und Befestigungsmöglichkeiten entsprechend den Anforderungen der Fach- planungen, • Fugen, Bewegungs- und Trennfugen einschließlich der erforderlichen konstrukti- ven Maßnahmen, • Herstellen und Schließen sämtlicher Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche, • Vermessungsleistungen einschließlich Einmessen und Abstecken der Bauteile, • sämtliche für die Herstellung der Konstruktion erforderlichen temporären Aus- steifungen, Unterstützungen, Hilfskonstruktionen sowie Maßnahmen zur Sicher- stellung der Standsicherheit während der Bauausführung, • Schutz sämtlicher Bauteile während der Bauzeit gegen Beschädigung, Verschmut- zung und Feuchtigkeit, • sämtliche Abstimmungen und Koordinationen mit den Fachplanungen.
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Der AN hat sämtliche Bauteilabmessungen, Anschlusshöhen und Konstruktionen eigenver- antwortlich aufeinander sowie auf die Anforderungen der Fachplanungen und der Folge- gewerke abzustimmen. Die Konstruktion ist mit den für den weiteren Ausbau erforderlichen Maßgenauigkeiten herzustellen. Sämtliche Toleranzen sind so einzuhalten, dass nachfolgende Gewerke ohne zusätzliche Anpassungsarbeiten ausgeführt werden können.
Außenwände Die Außenwände sind als systemabhängige Konstruktion nach Wahl des AN entsprechend den Anforderungen der Tragwerksplanung, der Energiefachplanung sowie den Fachpla- nungen herzustellen. Die Außenwandkonstruktion hat sämtliche Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaf- tigkeit, Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz sowie Luftdichtheit zu erfüllen. Sämtliche erforderlichen Stürze, Unterzüge, Auflager, Anschlüsse, Einbauteile, Durchdrin- gungen, Befestigungen und konstruktiven Ergänzungen sind Bestandteil des Leistungsum- fangs. Die Außenwandkonstruktion ist einschließlich des innenseitigen Raumabschlusses voll- ständig herzustellen. Innenseitige Oberflächen sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Nutzung in der geforderten Oberflächenqualität Q3 auszuführen.
Innenwände Die tragenden und aussteifenden Innenwände sind als systemabhängige Konstruktion nach Wahl des AN entsprechend den Anforderungen der Tragwerksplanung sowie den Fachplanungen herzustellen. Die Konstruktion hat sämtliche Anforderungen an Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Brand-, Schall- und Feuchteschutz sowie die Anforderungen an die Raumakustik zu erfüllen. Dimensionsanpassungen gegenüber den planerisch angenommenen Wandaufbauten sind zulässig, sofern sämtliche funktionalen, bauphysikalischen und gestalterischen Anforde- rungen sowie die vorgegebenen Raum- und Gebäudeabmessungen eingehalten werden. Erforderliche gleitende Anschlüsse infolge konstruktionsbedingter Verformungen sind entsprechend der gewählten Bauweise vorzusehen. Die Innenwände sind einschließlich der erforderlichen Oberflächen vollständig herzustel- len. Sichtbare Wandoberflächen sind in der Oberflächenqualität Q3 auszuführen.
Geschossdecken Die Geschossdecken sind als systemabhängige Deckenkonstruktion nach Wahl des AN entsprechend den Anforderungen der Tragwerksplanung und den Fachplanungen herzu- stellen. Die Deckenkonstruktion hat sämtliche Anforderungen an Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Brand-, Schall- und Wärmeschutz sowie die Anforderungen an die Raumakustik zu erfül- len. Sämtliche Leitungsdurchführungen, Aussparungen, Einbauteile, Auflager, Durchbrüche sowie konstruktiv erforderlichen Ergänzungen sind in die Planung und Ausführung einzu- beziehen. Dimensionsanpassungen gegenüber den planerisch angenommenen Deckenaufbauten sind zulässig, sofern die Zielvorgaben hinsichtlich Raumhöhen, Raumflächen und Gebäu- deabmessungen eingehalten werden. Ein möglichst hoher Vorfertigungsgrad ist unter Berücksichtigung des Bauablaufs anzu- streben. Fußbodenaufbauten, Unterdecken und Oberflächen werden in den entsprechenden Leis- tungsbereichen beschrieben.
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Dachtragkonstruktion Die Dachtragkonstruktion ist als Stahlbetondecke entsprechend den Anforderungen der Tragwerksplanung, der Energiefachplanung sowie den Fachplanungen herzustellen. Die Ausführung als Stahlbetonkonstruktion ist verbindlich vorgegeben und dient insbeson- dere der größtmöglichen Flexibilität und Revisionierbarkeit der Dachkonstruktion für zu- künftige Anpassungen und Änderungen technischer Anlagen. Die Konstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass eine Neuverortung bzw. Anpas- sung der vorgesehenen RLT-Anlagen sowie der hierfür erforderlichen Dachöffnungen und Durchdringungen im Rahmen der weiteren Planung und bei späteren Änderungen grund- sätzlich möglich ist. Hohlraumdecken, insbesondere Spannbeton-Hohlplattendecken (z. B. BRESPA-Decken), sind nicht zulässig. Die Konstruktion hat sämtliche Anforderungen an Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz zu erfüllen. Sämtliche Leitungsdurchführungen, Dachöffnungen, Einbauteile, Aufkantungen, Attiken, Anschlüsse sowie konstruktiv erforderlichen Ergänzungen sind Bestandteil des Leistungs- umfangs. Die Dachkonstruktion ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen technischen Anlagen einschließlich der Photovoltaikanlage statisch und konstruktiv vorzubereiten. Dimensionsanpassungen gegenüber den planerisch angenommenen Dachaufbauten sind zulässig, sofern die Zielvorgaben hinsichtlich Raumhöhen, Gebäudegeometrie und Funk- tion eingehalten werden. Dachaufbau, Dachabdichtung, Dachentwässerung und Dachbegrünung werden in den ent- sprechenden Leistungsbereichen beschrieben.
3.7 Fassade - Verblendmauerwerk
Allgemeines Der AN übernimmt sämtliche Planungs-, Liefer- und Ausführungsleistungen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur schlüsselfertigen Herstellung der Verblendmau- erwerksfassade einschließlich sämtlicher Anschlüsse und konstruktiv erforderlicher Er- gänzungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung, den Planungsunter- lagen, den Leitdetails, den Fachplanungen, der vom AN zu erstellenden Ausführungs-, Werk- und Detailplanung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der AN erstellt die vollständige Fassaden-, Werk- und Detailplanung einschließlich sämt- licher Anschlüsse, Befestigungen, Einbauteile, Bewegungsfugen sowie aller konstruktiv erforderlichen Details. Sämtliche zur vollständigen Funktion, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ver- blendfassade erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN, auch wenn diese nachfolgend nicht ausdrücklich beschrieben sind. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Mauerwerksanker einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, • Konsolen, Auflager, Stürze sowie sonstige Trag- und Unterkonstruktionen, • Luftschichtanker sowie sämtliche erforderlichen Luftschicht-, Lüftungs- und Ent- wässerungseinrichtungen, • Dehnungs-, Bewegungs-, Anschluss- und Arbeitsfugen, • Aussparungen, Durchdringungen und Einbauteile, • Anschlüsse an Fenster, Außentüren, Dach, Attiken, Sockel sowie angrenzende Bauteile, • sämtliche Befestigungen und Anschlüsse für Sonnenschutzanlagen, Geländer, Vordächer, Fassadenelemente, Beschilderungen sowie sonstige Einbauteile, • Abdichtungen und Feuchteschutzmaßnahmen im Bereich der Fassadenanschlüsse, • Schutzmaßnahmen während der Bauzeit gegen Beschädigung, Verschmutzung und Witterungseinflüsse,
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• sämtliche Abstimmungen und Koordinationen mit den Fachplanungen sowie an- grenzenden Gewerken. Die Ausführung der Verblendfassade hat mit besonderer Sorgfalt hinsichtlich Ebenheit, Verband, Fugenbild, Materialübergängen sowie der Gesamtwirkung des Fassadenbildes zu erfolgen. Die Verblendfassade ist hinsichtlich Farbverteilung, Verband, Fugenbild und Oberflächen- wirkung als zusammenhängende architektonische Einheit herzustellen. Unterschiedliche Lieferchargen und natürliche Farbnuancen sind gleichmäßig über die Fassadenflächen zu verteilen. Während der Ausführung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Verschmutzungen, Ausblühungen sowie Beschädigungen der Sichtflächen dauerhaft zu vermeiden. Verunrei- nigte oder beschädigte Steine sind auszutauschen.
Verblendmauerwerk Das Verblendmauerwerk ist als zweischalige Vormauerschale im wilden Verband entspre- chend den Planungsunterlagen und den Leitdetails auszuführen. Die Verfugung erfolgt im „frisch-in-frisch“-Verfahren in einem Arbeitsgang mit einem auf den verwendeten Verblendklinker abgestimmten, frostbeständigen, mineralischen Fugen- mörtel nach Herstellervorgaben. Die Fugen sind dauerhaft frostbeständig, ausblüharm und rissarm auszuführen. Erforderliche Bewegungs- und Dehnfugen sind entsprechend DIN EN 1996 sowie den all- gemein anerkannten Regeln der Technik in einem abgestimmten Fugenbild anzuordnen. Die Vormauerziegel sind als Verblendklinker im Normalformat (NF) mit charakteristischer Oberflächenstruktur auszuführen. Die Ziegel sind werksseitig vorgemischt anzuliefern, sodass ein gleichmäßiges Fassaden- bild entsteht. Ein Mischen unterschiedlicher Lieferchargen auf der Baustelle ist unzuläs- sig. Die Verarbeitungshinweise des jeweiligen Herstellers sind einzuhalten. Sämtliche Mörtel- und Fugensysteme sind auf den verwendeten Verblendklinker abzustimmen. Die Verblendfassade ist aus hochwertigen Vormauerziegeln bzw. Klinkern im Normalformat (NF) auszuführen. Die Wasseraufnahme muss kleiner 6% sein. Farbigkeit, Oberflächenstruktur, Mauerwerksverband, Fugenausbildung und Fugenfarbe sind entsprechend der Entwurfsplanung sowie dem architektonischen Gestaltungskonzept auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern und abzustimmen. Das Verblendmauerwerk ist mit einem einheitlichen und ruhigen Fugen- und Verbandbild auszuführen. Zuschnitte, Passsteine und Restformate sind auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Gebäudeecken, Fenster- und Türöffnungen, Stürze, Leibungen, Sockelbereiche und sonstige Fassadenanschlüsse sind in das abgestimmte Fugen- und Verbandbild einzubeziehen. Vor Ausführung ist eine repräsentative Musterfläche einschließlich Vormauerziegel/Klinker, Mauerwerksverband, Fugenausbildung und Fugenfarbe zur Bemusterung und Freigabe durch den AG herzustellen. Lasten aus Anbauteilen, technischen Anlagen, Konsolen oder sonstigen Befestigungen dürfen nicht unzulässig in die Verblendschale eingeleitet werden. Erforderliche Befesti- gungen sind unter Berücksichtigung der thermischen Trennung an der tragenden Gebäu- dekonstruktion zu verankern.
Gestaltung und Bemusterung Die endgültige Auswahl der Verblendklinker erfolgt auf Grundlage einer Bemusterung und nach Freigabe durch den AG. Als Qualitätsmaßstab dienen beispielsweise Produkte der Firma Hagemeister oder gleich- wertige Fabrikate. Die in den Planungsunterlagen dargestellten Farbkonzepte sind einzuhalten. Die Fugenfarbe ist entsprechend der Bemusterung durch den AG auszuführen. Die ge- wünschte rötliche Farbgebung der Fugen ist verbindlich umzusetzen. Herstellerübliche
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Standardfugenfarben sind unzulässig, sofern sie nicht der durch den AG freigegebenen Bemusterung entsprechen. Vor Beginn der Fassadenarbeiten erstellt der AN eine Musterfläche von mindestens 1,50 × 1,50 m. Die Musterfläche umfasst mindestens: • Verblendklinker, • Verband, • Fugenausbildung, • Fugenfarbe, • Sockelausbildung. Die Bemusterung umfasst die Kombination aus Verblendklinker, Verband, Fugenbild und Fugenfarbe. Maßgebend ist das architektonische Gesamterscheinungsbild der Fassade. Die freigegebene Musterfläche ist hinsichtlich Material, Farbigkeit, Verband, Fugenbild und Ausführungsqualität verbindlicher Maßstab für die Ausführung der Gesamtfassade. Die Fassadenarbeiten dürfen erst nach schriftlicher Freigabe der Musterfläche durch den AG begonnen werden.
Nisthilfen Im Bereich der Fassade sind die gemäß Nachhaltigkeits-, DGNB-, Freiraum- bzw. Arten- schutzplanung erforderlichen Nisthilfen fachgerecht in die Fassadenkonstruktion zu in- tegrieren. Art, Anzahl und Lage sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem AG und den zuständigen Fachplanern abzustimmen. Sämtliche hierfür erforderlichen Aussparun- gen, Befestigungen, Unterkonstruktionen und konstruktiven Anpassungen sind Bestand- teil der Leistung des AN.
Betonsockel Im Sockelbereich ist entsprechend den Planungsunterlagen und den Leitdetails ein umlau- fender Sockel aus Stahlbetonfertigteilen herzustellen. Die Fertigteile sind in Sichtbetonqualität SB2 auszuführen. Farbgebung, Oberflächen- struktur und Schalbild sind entsprechend der Entwurfsplanung sowie der Bemusterung durch den AG herzustellen. Die Farbgebung des durchgefärbten Betons ist in einem rötlichen Farbton entsprechend der freigegebenen Bemusterung auszuführen. Die Sichtbetonfertigteile sind mit einem gleichmäßigen Fugenbild und auf die Fassaden- gliederung abgestimmten Elementgrößen herzustellen. Lage und Ausbildung der Element- stöße sind Bestandteil der Ausführungsplanung und vor Ausführung mit dem AG abzustim- men. Sämtliche Anschlüsse an das Verblendmauerwerk, Abdichtungen, Geländeanschlüsse, Entwässerungseinrichtungen sowie konstruktiv erforderliche Befestigungen und Einbau- teile sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Vor Ausführung ist eine Bemusterung der Sichtbetonoberfläche einschließlich Farbgebung und Oberflächenstruktur zur Freigabe durch den AG vorzulegen.
Hinterlüftetes Akzentpaneel Im Eingangsbereich ist entsprechend den Planungsunterlagen und Leitdetails eine vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung aus profilierten Aluminium-Wellprofilen einschließlich wärmegedämmter, thermisch getrennter Unterkonstruktion vollständig herzustellen. Die Ausführung umfasst sämtliche erforderlichen Planungs-, Liefer- und Montageleistungen einschließlich Ausführungs-, Werk- und Detailplanung, statischer Nachweise, Unterkonstruktion, Wärmedämmung, Befestigungen, Hinterlüftung, Brandsperren, Anschlüsse, Leibungsverkleidungen, Abschlussprofile, Einfassungen sowie aller konstruktiv erforderlichen Formteile. Fugenbild, Profilorientierung, Oberflächenstruktur und Farbgebung sind entsprechend den Planungsunterlagen auszuführen. Die Material- und Farbauswahl ist vor Ausführung
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anhand von Materialmustern mit dem AG abzustimmen und freizugeben. Die Fassadenbekleidung ist aus korrosionsbeständigen Aluminium-Wellprofilen mit dauerhaft witterungsbeständiger, matter Oberflächenbeschichtung herzustellen. Materialdicke, Profilgeometrie und Unterkonstruktion sind entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den Planungsunterlagen auszulegen.
Sonnenschutz / Schnittstellen Zwischen Tragkonstruktion und Verblendmauerwerk ist der erforderliche Einbauraum für den fassadenintegrierten außenliegenden Sonnenschutz entsprechend den Planungsunterlagen herzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Befestigungen, Anschlüsse, Einbauteile sowie die Abstimmung mit den Fachplanungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Die Ausführung des Sonnenschutzes wird im Abschnitt Außenfenster und Außentüren beschrieben.
3.8 Dachdeckerarbeiten
Allgemeines Liefern und Herstellen der kompletten Dachabdichtung einschließlich sämtlicher erforder- licher Planungs-, Koordinations- und Ausführungsleistungen als dauerhaft funktionsfähi- ges Gesamtsystem. Die Planung, Werk- und Montageplanung einschließlich sämtlicher Anschluss-, Detail- und Durchdringungsdetails ist Bestandteil der Leistung des AN. Der Dachaufbau ist systemabhängig entsprechend den Leitdetails, Musterbauteilen, dem Wärmeschutznachweis sowie den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes auszufüh- ren. Alle verwendeten Materialien und Systemkomponenten müssen aufeinander abgestimmt sein und über die erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweise verfügen. Sämtliche Anschlüsse, Aufkantungen, Durchdringungen, Einfassungen, Verwahrungen, Abdichtungen sowie alle konstruktiv erforderlichen Nebenleistungen sind vollständig im Leistungsumfang enthalten. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Dachanschlüsse an Attiken, Dachränder, aufgehende Bauteile und Fas- saden • Anschlüsse an Lichtkuppeln, Dachausstiege, Rauchabzugsöffnungen sowie tech- nische Aufbauten • Abdichtungen sämtlicher Leitungs- und Rohrdurchführungen • Anschlüsse an Lüftungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Entwässerungseinrichtungen sowie sonstige haustechnische Anlagen • sämtliche Anschlüsse der Vordächer einschließlich Abdichtung und Entwässerung bis zur Schnittstelle Metallbau • sämtliche konstruktiv erforderlichen Unterkonstruktionen, Verstärkungen und Be- festigungen • sämtliche erforderlichen Schutz-, Trenn- und Ausgleichslagen • Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen während der Bauzeit • sämtliche temporären Abdichtungen und Witterungsschutzmaßnahmen • Reinigung der Dachflächen während der Bauzeit • Dichtheitsprüfungen einschließlich Dokumentation • Koordination sämtlicher Dachgewerke und Schnittstellen. Die Dachflächen sind dauerhaft wartungs- und instandhaltungsfreundlich auszubilden.
Unterkonstruktionen für technische Anlagen Für sämtliche auf den Dachflächen angeordneten technischen Anlagen und Aggregate, insbesondere Lüftungsgeräte, sind die erforderlichen Aufständerungen, Trag- und
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Unterkonstruktionen einschließlich sämtlicher Befestigungs-, Anschluss- und Veranke- rungselemente vollständig herzustellen. Die hierfür erforderliche Tragwerksplanung ein- schließlich sämtlicher statischer Nachweise ist durch den AN zu erstellen und dem vom AG beauftragten Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die sich aus der Prü- fung ergebenden Anforderungen sind durch den AN vollständig zu berücksichtigen. Die Konstruktionen sind entsprechend den statischen Erfordernissen sowie unter Berück- sichtigung von Wärmebrücken, Schall- und Schwingungsentkopplung, Korrosionsschutz, Dachabdichtung und Dachbegrünung auszubilden. Lasten sind sicher in die tragende Ge- bäudekonstruktion einzuleiten. Unzulässige Belastungen oder Durchdringungen der Dach- abdichtung sind zu vermeiden. Planung und Ausführung sind mit der Tragwerksplanung, Dachplanung und Technischen Gebäudeausrüstung zu koordinieren. Sämtliche erforderlichen Anpassungen der Dachauf- bauten, Freihaltezonen und Wartungsbereiche sind Bestandteil der Leistung des AN.
Dachaufbau und Dachabdichtung Der Dachaufbau ist entsprechend den statischen, bauphysikalischen, brandschutztechni- schen und energetischen Anforderungen als dauerhaft funktionsfähiges Warmdachsystem herzustellen. Der Dachaufbau umfasst insbesondere: • Dampfsperre als Notabdichtung während der Bauphase • erforderliche provisorische Dachentwässerung während der Bauzeit • Wärmedämmung entsprechend GEG und Wärmeschutznachweis • wurzelfeste Kunststoffdachabdichtung • sämtliche Anschluss- und Detailausbildungen. Die Dachabdichtung ist dauerhaft wurzelfest auszuführen und für eine extensive Dachbe- grünung geeignet. Vor Aufbringen der weiteren Dachschichten ist ein Dichtheitsnachweis der Dachabdich- tung vorzulegen. Die Dachfläche ist als flach geneigtes Walmdach mit einer Dachneigung von ca. 2 % ent- sprechend den anerkannten Regeln der Technik und den Flachdachrichtlinien auszuführen. Die Dachflächen sind vollständig und ohne unnötige Unterbrechungen auszubilden. Die Dachentwässerung erfolgt außenliegend über Dachrinnen entsprechend Kapitel Dach- klempnerarbeiten.
Dachbegrünung Die Dachflächen sind als extensive Dachbegrünung entsprechend den FLL-Richtlinien aus- zuführen. Der Aufbau umfasst insbesondere: • Schutzlage • Dränschicht • Filterlage • Wasserspeicherschicht • Vegetationssubstrat • Vegetationsschicht • erforderliche Rand- und Sicherheitsstreifen • Kiesfangleisten • Wartungsbereiche. Die Mindesthöhe der Vegetationstragschicht beträgt 8 cm. Randstreifen, Wartungsbereiche sowie Freihaltebereiche an Dachaufbauten, Lichtkup- peln, Rauchabzugsöffnungen und Dachausstiegen sind entsprechend den geltenden Re- gelwerken sowie dem Brandschutzkonzept herzustellen. Die Fertigstellungspflege der Dachbegrünung einschließlich erforderlicher Bewässerung, Pflegegänge, Nachsaaten beziehungsweise Nachpflanzungen, Entfernung unerwünschten
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Aufwuchses und Wiederherstellung ausgespülter oder verschobener Bereiche ist bis zur abnahmefähigen Entwicklung des Vegetationsbestandes Bestandteil der Leistung.
Zu sämtlichen wartungs- und prüfpflichtigen technischen Anlagen, Dachaufbauten und Einrichtungen sind dauerhaft geeignete Wartungswege und erforderliche Wartungsflä- chen herzustellen. Lage, Breite und Ausbildung sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit der Dachbegrünung, der Absturzsicherung und den technischen Anlagen zu koordinie- ren.
Vorrüstung Photovoltaikanlage Die Dachflächen sind vollständig für die spätere Montage einer Photovoltaikanlage vorzu- rüsten. Die Planung der Photovoltaikanlage sowie die Schnittstellenbeschreibung der HEnW Kom- munalEnergie GmbH sind vollständig zu berücksichtigen. Lieferung und Montage sämtlicher erforderlicher PV-Basisplatten einschließlich Unter- konstruktion gehören zum Leistungsumfang. Die Photovoltaikmodule selbst werden durch den AG bzw. den von ihm beauftragten PV- Dienstleister bereitgestellt und montiert. Die erforderliche Auflast einschließlich der zusätzlichen Flächenlast von 0,25 kN/m² für die spätere Photovoltaikanlage ist statisch zu berücksichtigen. Erforderliche Schwanenhals-Dachdurchführungen einschließlich sämtlicher Abdichtungs- arbeiten sind herzustellen. Sämtliche erforderlichen Wartungswege, Freihaltebereiche sowie brandschutztechnisch erforderlichen Abstände zu Rauchabzugsöffnungen, Dachausstiegen und technischen Aufbauten sind entsprechend der Planung der Photovoltaikanlage, den Vorgaben der HEnW KommunalEnergie GmbH sowie dem Brandschutzkonzept einzuhalten.
Dachausstieg und Rauchabzugsöffnungen Liefern und Herstellen sämtlicher Dachanschlüsse für Dachausstieg, Dachoberlicht sowie Rauchabzugsöffnungen einschließlich aller erforderlichen Abdichtungen, Aufkantungen, Einfassungen, Wärmedämmungen, Anschlüsse und Einbindungen in den Dachaufbau. Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes hinsichtlich Rauchableitung, natürlicher Belüftung, Bedienbarkeit sowie Ausbildung der Rauchabzugsöffnungen sind vollständig zu berücksichtigen. Die Ausführung hat entsprechend den Planungsunterlagen, den Fach- planungen sowie dem Brandschutzkonzept zu erfolgen. Der Dachausstieg ist als wärmegedämmtes, durchsturzsicheres und abschließbares Dach- oberlicht mit wärmegedämmtem Aufsatzkranz auszuführen. Größe, Öffnungsmaß und Ausbildung erfolgen entsprechend den Planungsunterlagen und den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes. Der Dachausstieg dient dem sicheren Zugang zur Dachfläche für Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Sämtliche Anschlüsse an den Dach- und Deckenaufbau ein- schließlich der erforderlichen Bekleidungen, Einfassungen und Innenanschlüsse sind Be- standteil des Leistungsumfangs. Zum sicheren Zugang auf die Dachfläche ist eine zugelassene, klappbare oder teleskopier- bare Aluminium-Steigleiter einschließlich geeigneter Leiterhalterungen bzw. Leiterhaken zur sicheren Aufbewahrung im Gebäude vorzusehen. Lieferung, Montage und Befestigung sämtlicher Komponenten sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Soweit Rauchabzugsöffnungen als öffenbare Dachoberlichter ausgeführt werden, sind diese einschließlich sämtlicher Antriebe, Öffnungsmechanismen, Beschläge, Bedienstel- len, Steuerungen, Sensorik und aller erforderlichen Anschlüsse vollständig herzustellen. Die Koordination sämtlicher Schnittstellen mit den Gewerken Elektro, TGA, Blitzschutz, Dachabdichtung und Dachbegrünung ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN.
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Absturzsicherung Die Dachflächen sind mit einer dauerhaft nutzbaren kollektiven Absturzsicherung als auf- lastgehaltenes Sicherheitsgeländersystem aus Aluminium auszuführen. Die Befestigung hat ohne Durchdringung der Dachabdichtung zu erfolgen. Die erforderliche Auflast ist über den Dachbegrünungsaufbau oder gleichwertige System- gewichte sicherzustellen. Das Geländersystem muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • Sicherheitsgeländer gemäß DIN EN 13374, Schutzklasse A • Einsatz auf Dachflächen mit einer Dachneigung von 0–10° • Höhe mindestens 1,10 m über Oberkante Belag bzw. Substrat • maximaler Pfostenabstand gemäß statischer Bemessung bzw. Systemzulassung • dauerhaft korrosionsbeständige Ausführung • wartungsarme Konstruktion. Planung, statischer Nachweis, Lieferung, Montage sowie die vollständige Koordination mit Dachabdichtung, Dachbegrünung, Photovoltaikanlage, Blitzschutz und sämtlichen Dach- aufbauten sind Bestandteil der Leistung. Eine Dachaufsicht mit vollständiger Darstellung sämtlicher Absturzsicherungseinrichtun- gen ist im Rahmen der Werkplanung vorzulegen. Hierzu sind außerdem sämtliche Systemnachweise, Zulassungen, Montageunterlagen, Prüfbücher, Konformitätserklärungen sowie Übereinstimmungserklärungen zu liefern.
3.9 Dachklempnerarbeiten
Allgemeines Liefern und Herstellen sämtlicher Dachklempnerarbeiten einschließlich aller erforderli- chen Planungs-, Werk- und Montageleistungen zur vollständigen und dauerhaft funktions- fähigen Herstellung der Dachentwässerung sowie aller Blechanschlüsse und Verwahrun- gen. Die Ausführung erfolgt entsprechend den Planungsunterlagen, Leitdetails, Fachplanun- gen, dem Entwässerungskonzept, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden DIN-Normen. Der AN erstellt die vollständige Werk- und Detailplanung einschließlich sämtlicher An- schluss-, Kant- und Detailzeichnungen. Sämtliche zur vollständigen Funktion erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn diese nachfolgend nicht ausdrücklich beschrieben sind. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Anschlüsse an Dachabdichtungen, Fassaden und aufgehende Bauteile, • Attika- und Mauerabdeckungen, • Dachrandabschlüsse, • Verwahrungen und Anschlussbleche, • Einhang-, Trauf- und Ortgangbleche, • Anschlussbleche an Dachaufbauten und technischen Einbauten, • Befestigungs-, Halte- und Dehnungssysteme, • Dehnungsausgleicher und Gleitverbindungen, • sämtliche Dichtstoffe und Fugenausbildungen, • Korrosionsschutzmaßnahmen, • Abstimmung sämtlicher Materialien zur Vermeidung von Kontaktkorrosion, • sämtliche Befestigungsmittel einschließlich verdeckter Halterungen, • Schutzmaßnahmen während der Bauzeit, • Reinigung der Dachentwässerung vor Abnahme, • Funktionsprüfung der Dachentwässerung. Alle sichtbaren Blechteile sind hinsichtlich Material, Oberflächenqualität, Farbgebung und Erscheinungsbild aufeinander sowie auf die Fassaden- und Dachgestaltung abzustimmen.
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Dachklempnerarbeiten Sämtliche Dachklempnerarbeiten sind vollständig und dauerhaft funktionsfähig herzustel- len. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • außenliegende Dachrinnen, • Rinnenhalter, • Einhangbleche, • Traufbleche, • Ortgang- und Dachrandbleche, • Anschluss- und Verwahrungsbleche, • Fallrohre einschließlich aller Formstücke, • Standrohre im Sockelbereich aus Guss mit Reinigungsöffnung, • Revisionsmöglichkeiten, • sämtliche Anschluss- und Übergangsbleche. Die Dachentwässerung ist entsprechend der Entwässerungsplanung einschließlich Haupt- und Notentwässerung vollständig herzustellen. Sämtliche Rinnen, Fallrohre und Anschlussleitungen sind dauerhaft spannungsfrei, schall- technisch entkoppelt und unter Berücksichtigung temperaturbedingter Längenänderun- gen auszuführen. Alle Blechbauteile sind mit ausreichenden Dehnungsausgleichen sowie den hierfür erfor- derlichen Gleit- und Festpunkten auszuführen. Die Anschlüsse an Dachabdichtung, Fassadenbekleidung, Verblendmauerwerk, Attiken, Dachaufbauten, Vordächer sowie technische Einbauten sind dauerhaft regensicher und hinterlaufsicher herzustellen. Dachrinnen, Regenfallrohre sowie die zugehörigen Form-, Anschluss- und Befestigungs- teile sind entsprechend dem Musterbauteil in verzinkter Ausführung herzustellen. Materi- alstärken und konstruktive Ausbildung sind entsprechend den technischen und statischen Anforderungen festzulegen. Standrohre im Sockelbereich sind aus Guss mit Reinigungsöffnung auszuführen. Sonstige sichtbare Blech- und Abdeckbauteile sind hinsichtlich Material, Oberfläche und Erscheinungsbild auf die Fassaden- und Dachgestaltung sowie die Vorgaben der Leitde- tails und Musterbauteile abzustimmen. Alle sichtbaren Bauteile sind in Oberfläche und Farbgebung aufeinander abzustimmen und vor Ausführung zu bemustern. Vor Übergabe sind sämtliche Dachrinnen, Fallrohre, Abläufe, Notüberläufe und Entwässe- rungseinrichtungen zu reinigen und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Der Nachweis der Funktionsprüfung ist dem AG vorzulegen.
3.10 Außenfenster und Außentüren
Allgemeines Liefern und Herstellen sämtlicher Außenfenster, Fenstertüren, Außentüren, Festvergla- sungen, Lüftungselemente, außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen sowie aller zuge- hörigen Bauteile einschließlich sämtlicher erforderlicher Planungs-, Werk- und Montage- leistungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, Musterbau- teilen, den statischen Erfordernissen sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Fach- planungen und Nachweisen zum Wärme-, Schall- und Brandschutz. Abmessungen, Öff- nungsarten, Teilungen, Einbauorte und Anforderungen ergeben sich aus der Entwurfspla- nung und den zugehörigen Fachplanungen. Der AN erstellt die vollständige Werk- und Detailplanung einschließlich sämtlicher An- schluss-, Befestigungs-, Verglasungs- und Einbaudetails sowie aller erforderlichen Nach- weise.
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Sämtliche zur vollständigen und dauerhaft funktionsfähigen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Baukörperanschlüsse einschließlich luft-, schlagregen- und feuchte- schutztechnisch erforderlicher Abdichtungen, • Unterkonstruktionen, Befestigungen und Verankerungen, • Anschlussprofile, Verleistungen, Abdeckungen und Bekleidungen, • Verglasungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsverglasungen, • Öffnungsbegrenzer, Bedien- und Verriegelungseinrichtungen, • Fugenausbildungen einschließlich Berücksichtigung von Bauteilbewegungen, • Abstimmung sämtlicher Anschlüsse mit den Gewerken Rohbau, Fassade, Dach, Trockenbau, Sonnenschutz und TGA, • Schutzmaßnahmen während der Bauzeit, • Reinigung sämtlicher Elemente vor Abnahme, • Funktionsprüfung und Einregulierung aller beweglichen Bauteile. Der Einbau der Fenster- und Türelemente hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden RAL-Montagerichtlinien zu erfolgen. Der Einsatz von Mon- tageschaum als alleinige Abdichtungs- oder Befestigungsebene ist unzulässig. Sämtliche sichtbaren Oberflächen, Materialien und Farbtöne sind entsprechend der Ent- wurfsplanung auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Holz-Aluminium-Fenster Die Außenfenster sind als hochwertige Holz-Aluminium-Fensterkonstruktionen mit innen- liegender Holzoberfläche und außenliegender, dauerhaft witterungsbeständiger Alumi- nium-Deckschale auszuführen. Abmessungen, Teilungen, Öffnungsarten, Brüstungshöhen, Festverglasungen sowie die Lage der Öffnungsflügel ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Bodentiefe Fenster sind nicht vorgesehen. Die Fenster sind als langlebige, wartungsarme Konstruktionen mit thermisch getrennten Profilen, umlaufenden Dichtungsebenen und dauerhaft funktionsfähigen Beschlagssyste- men auszuführen. Die Verglasung ist entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Nachweisen zum Wärmeschutz und Brandschutz auszu- führen. Erforderliche Sicherheitsverglasungen sind entsprechend den geltenden Vor- schriften vorzusehen. Stark spiegelnde, abdunkelnde oder farbverändernde Verglasungen sind möglichst zu vermeiden. Der außenliegende Sonnenschutz ist bei der Auswahl der Verglasung zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Schallschutz sind entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 einzuhalten. Sämtliche Außenfenster sind als aufhebelsichere Elemente der Einbruchwiderstands- klasse RC2 gemäß DIN EN 1627 auszuführen. Öffnungsflügel sind entsprechend der Entwurfsplanung als Dreh-, Dreh-Kipp- oder Fest- verglasungen auszuführen. Erforderliche Öffnungsbegrenzer, Fehlbedienungssperren, Aufdrehsicherungen, TBT-Beschläge, sowie abschließbare Beschläge sind entsprechend Nutzung und Sicherheitsanforderungen vorzusehen. Fenstergriffe, Beschläge und Bedienungselemente sind in hochwertiger Edelstahlqualität auszuführen. Die Fenster sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden RAL-Montagerichtlinien einzubauen. Sämtliche Anschlüsse an Rohbau, Fassadenbeklei- dung und Innenausbau sind dauerhaft luftdicht, schlagregendicht sowie entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen hinsichtlich Wärme-, Feuchte- und Schallschutz auszu- führen. Fugenbewegungen sind konstruktiv zu berücksichtigen. Der Einsatz von Montage- schaum als alleinige Abdichtungs- oder Befestigungsebene ist nicht zulässig.
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Sämtliche sichtbaren Oberflächen der Aluminium-Deckschalen sind pulverbeschichtet oder eloxiert auszuführen. Farbgebung und Oberflächen sind entsprechend der Entwurfs- planung auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Sämtliche öffenbaren Fenster im Küchen- und Spülküchenbereich sind mit dauerhaft wit- terungsbeständigen, engmaschigen Insektenschutzgittern aus korrosionsbeständigem Material auszustatten. Die Insektenschutzgitter müssen zur Reinigung und Wartung ohne Beschädigung demontierbar sein und sind gestalterisch in die Fensterkonstruktion zu in- tegrieren. Kipp- und Klappflügel sind hinsichtlich Öffnungsart, Öffnungswinkel und Anordnung so auszubilden, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der vorgesehenen Vorhänge, Stores und sonstigen innenliegenden Sonnenschutzanlagen nicht beeinträchtigt wird. Bedienhebel sind ergonomisch und entsprechend den Anforderungen an die Barrierefrei- heit anzuordnen. Sie sollen grundsätzlich nicht höher als ca. 1,50 m über OKFF angeordnet werden. Zwischen Bedienhebeln und angrenzenden Bauteilen ist ein ausreichender Be- dienabstand, mindestens 25 mm, einzuhalten. Bedienhebel, insbesondere von Oberlich- tern, dürfen in keiner Betriebsstellung unterhalb einer Höhe von 2,00 m störend in den Raum hineinragen.
Separat auszuweisende Alternativposition – Kunststofffenster Zusätzlich zur ausgeschriebenen Regelausführung der Holz-Aluminium-Fenster sind sämt- liche Außenfenster einschließlich aller zugehörigen Bauteile alternativ als Kunststofffens- tersystem mit gleichwertigen konstruktiven, gestalterischen und funktionalen Eigenschaf- ten zu kalkulieren. Die Kunststofffenster müssen sämtliche Anforderungen der Entwurfsplanung sowie der Vergabeunterlagen hinsichtlich Gestaltung, Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutz gleichermaßen erfüllen. Änderungen der Ansichtsbreiten, Fensterteilungen, Öffnungsar- ten oder der Fassadengestaltung sind hierbei nicht zulässig. Die Minderkosten der Ausführung als Kunststofffenster gegenüber der ausgeschriebenen Regelausführung in Holz-Aluminium sind im beigefügten Preisblatt als gesonderte Alter- nativposition auszuweisen.
Lüftungselemente zur Nachtauskühlung Liefern und Herstellen sämtlicher in der Entwurfsplanung dargestellten Lüftungselemente zur natürlichen Nachtauskühlung einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Größe, Lage und Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Lüftungselemente sind als dauerhaft witterungsbeständige Konstruktionen mit regen- abweisenden Wetterschutzlamellen und strömungstechnisch optimierter Ausbildung aus- zuführen. Die erforderlichen Luftwechselraten gemäß TGA-Planung sind sicherzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Wetterschutzlamellen, • Einbaurahmen, • Unterkonstruktionen, • Befestigungen, • Insektenschutzgitter aus korrosionsbeständigem Material, • sämtliche Anschluss- und Abdichtungsarbeiten, • sämtliche Verleistungen und Bekleidungen, • erforderliche statische Nachweise, • Korrosionsschutzmaßnahmen, • sämtliche Nebenleistungen zur vollständigen Funktionsfähigkeit. Die Befestigung der Lüftungselemente ist verdeckt oder gestalterisch integriert auszufüh- ren. Sichtbare Bauteile sind hinsichtlich Material, Oberfläche und Farbgebung auf die Fas- sadengestaltung abzustimmen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
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Die Anschlüsse an Fassade, Fenster- und Fassadenelemente sowie an angrenzende Bau- teile sind dauerhaft luftdicht, schlagregendicht und entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen auszuführen. Die Lüftungselemente sind entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie der TGA-Planung hinsichtlich Luftführung, Witterungsschutz, Schallschutz, Einbruch- schutz und Bedienung auszubilden.
Außenliegender Sonnenschutz Liefern und Herstellen fassadenintegrierter, elektrisch betriebener Lamellen-Raffstores aus Aluminium einschließlich sämtlicher erforderlicher Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Größe, Anordnung und Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Raffstores sind als vollständig in die Fassadenkonstruktion integriertes Sonnen- schutzsystem auszuführen. Die Anordnung erfolgt verdeckt innerhalb der Fassadenkon- struktion in einem nicht sichtbaren Einbaukasten. Aufgesetzte Vorbaukästen sind nicht zulässig. Die Führung der Lamellen erfolgt beidseitig über eine Seilführung mit seitlicher Führungs- schiene. Sämtliche Führungselemente sind dauerhaft funktionsfähig, korrosionsbeständig sowie wartungsarm auszubilden. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lamellen-Raffstores aus Aluminium, • Einbaukästen, • Führungsschienen und Seilführungen, • Elektroantriebe, • Steuerungen, • Schalter und Bedienstellen, • elektrische Zuleitungen, • Steuerungsmodule, • Wind- und Regensensoren einschließlich Wetterstation, • sämtliche Befestigungen, • sämtliche Anschluss- und Abdichtungsarbeiten, • Parametrierung, • Inbetriebnahme, • vollständige Funktionsprüfung. Die Bedienung erfolgt raumweise über Bedienstellen innerhalb der Räume. In Unterrichts- räumen sind die Bedienstellen entsprechend der Entwurfsplanung an der Wand der Tafel- seite anzuordnen. Die Sonnenschutzsteuerung ist zusätzlich zentral im Technikraum zusammenzuführen und vollständig programmier- und bedienbar auszuführen. Die automatische Steuerung über Wind- und Regenüberwachung ist Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Montage der Lamellen-Raffstores erfolgt vor sämtlichen hierfür vorgesehenen Fens- terelementen. Ausgenommen sind die Fensterelemente an den Giebelseiten sowie Fens- terelemente mit Lüftungselementen zur Nachtauskühlung entsprechend der Entwurfspla- nung. Lamellen, Führungsschienen und sämtliche sichtbaren Bauteile sind hinsichtlich Material, Oberfläche und Farbgebung auf die Fassadengestaltung abzustimmen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Außenfensterbänke Liefern und Herstellen von Außenfensterbänken aus gekantetem Aluminium einschließlich sämtlicher erforderlicher Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Abmessungen, Ausladungen und Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung sowie den Leitdetails und Musterbauteilen.
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Die Außenfensterbänke sind passend zum jeweiligen Fenstersystem auszuführen und dau- erhaft schlagregensicher, korrosionsbeständig sowie schalltechnisch optimiert herzustel- len. Sie sind mit Antidröhnbeschichtung sowie allen erforderlichen Verbindern, Endstü- cken, Dichtungen und elastischen Anschlussfugen auszuführen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Fensterbänke aus gekantetem Aluminium, • Unterkonstruktionen, • Befestigungen aus nichtrostendem Edelstahl, • Verbindungs- und Anschlussprofile, • Endstücke, • Dichtungen, • sämtliche Anschluss- und Abdichtungsarbeiten, • sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen. Die Fensterbänke sind mit ausreichendem Gefälle sowie einer dauerhaft wirksamen Tropf- kante auszuführen. Die Ausladung ist entsprechend der Fassadenkonstruktion so zu be- messen, dass Niederschlagswasser sicher vor der Fassadenfläche abgeführt wird. Die Anschlüsse an Fenster, Baukörper und Verblendmauerwerk sind dauerhaft schlagre- gendicht und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Material, Oberfläche und Farbgebung sind entsprechend der Entwurfsplanung auszufüh- ren und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Außentüren Liefern und Herstellen sämtlicher Außentüren als wärmegedämmte Stahl-Profilsysteme einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Abmessungen, Öffnungsrichtungen, Flügelanzahl, Festverglasungen, Oberlichter sowie Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Ausführung erfolgt entspre- chend den Leitdetails und Musterbauteilen. Die Außentüren sind als langlebige, wartungsarme und hochbeanspruchbare Aluminium- konstruktionen mit thermisch getrennten Profilen, pulverbeschichteten Oberflächen und dauerhaft funktionsfähigen Beschlagssystemen auszuführen. Die Ausführung der Türanlagen einschließlich Verglasungen hat entsprechend den Anfor- derungen der Entwurfsplanung sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Nachwei- sen zum Wärme- und Brandschutz zu erfolgen. Erforderliche Sicherheitsverglasungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften vorzusehen. Sämtliche Außentüren sind mindestens in der Einbruchwiderstandsklasse RC2 gemäß DIN EN 1627 auszuführen. Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sind vollständig umzusetzen. Dies gilt ins- besondere für die erforderlichen Feuerwiderstandsklassen, Rauchschutzanforderungen, Festverglasungen, selbstschließenden Eigenschaften sowie alle Anforderungen an Türen in Rettungswegen. Die jeweils erforderlichen Eigenschaften ergeben sich aus der Entwurf- splanung und dem Brandschutzkonzept. Außentüren in Flucht- und Rettungswegen sind entsprechend ihrer Nutzung mit den er- forderlichen Panik- bzw. Notausgangsverschlüssen einschließlich aller notwendigen Be- schläge, Schließfolgeregelungen und Türschließer auszuführen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Stahl-Türanlagen einschließlich Festverglasungen und Oberlichtern, • Verglasungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsverglasungen, • Türbeschläge, Stoßgriffe und Türdrücker aus Edelstahl, • Panik- und Notausgangsbeschläge, • Türschließer einschließlich Schließfolgeregelung, Feststellvorrichtungen und er- forderlicher Zubehörteile, • Bodendichtungen und schwellenarme Türanschlüsse, • sämtliche Abdichtungen, Anschlüsse und Verleistungen, • Lieferung und Montage der Profilzylinder gemäß Schließanlagenkonzept, Seite 56 von 121
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• sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen. Die Türanlagen sind entsprechend den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 auszubilden. Türschließer, Beschläge und Türsysteme sind so auszuwählen und ein- zustellen, dass die zulässigen Bedienkräfte eingehalten und eine barrierefreie Nutzung dauerhaft gewährleistet werden, ohne dass hierfür Automatiktüren bzw. automatische Türantriebe erforderlich werden. Türschwellen sind wärmebrückenarm, schwellenarm und dauerhaft schlagregensicher aus- zubilden. Die Entwässerung ist entsprechend den Leitdetails dauerhaft sicherzustellen. Sämtliche Anschlüsse an den Baukörper sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftdicht, schlagregendicht sowie hinsichtlich Wärme-, Feuchte- und Schallschutz fachgerecht auszuführen. Fugenbewegungen sind konstruktiv zu berücksich- tigen. Der Einbau erfolgt nach den geltenden RAL-Montagerichtlinien. Verglasungen in Türen und Seitenteilen sind, soweit erforderlich, mit dauerhaftem Durch- laufschutz gemäß den geltenden Vorschriften auszustatten. Sämtliche sichtbaren Oberflächen und Farbtöne sind entsprechend der Entwurfsplanung auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Die Außentüren sind zweifar- big auszuführen, mit dunkler Außenansicht und innen analog der Holzoberfläche der Fens- ter. Nach Fertigstellung sind sämtliche Türanlagen vollständig einzustellen, funktionszuprüfen und betriebsbereit an den AG zu übergeben.
Türstopper / Öffnungsbegrenzung Sämtliche Außentüren sind mit geeigneten, dauerhaft wirksamen Türstoppern bzw. Türdämpfern auszustatten. Die Ausführung ist so zu wählen, dass Beschädigungen der Türanlagen, Fassaden und angrenzenden Bauteile auch bei Windbeanspruchung sicher vermieden werden. Erforderliche freistehende Türstopper sind als dauerhaft korrosions- beständige Konstruktionen auszuführen und hinsichtlich Lage und Gestaltung mit dem AG abzustimmen.
3.11 Trockenbauarbeiten
Allgemeines einschließlich Nebenleistungen Liefern und Herstellen sämtlicher Trockenbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, Musterbau- teilen sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Fachplanungen und Nachweisen. Die Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz, Raumakustik, Feuchtebeanspru- chung und Oberflächenqualität sind vollständig zu berücksichtigen. Der AN erstellt die vollständige Werk- und Detailplanung einschließlich sämtlicher An- schluss-, Befestigungs-, Revisions- und Einbaudetails. Sämtliche zur vollständigen und dauerhaft funktionsfähigen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Hierzu gehören insbesondere: • sämtliche Ausschnitte, Auswechslungen und Schließungen, • Revisionsöffnungen und Revisionsklappen, • Verstärkungsprofile, • Eckschutz- und Kantenschutzprofile, • Unterkonstruktionen, • Anschlussprofile, • gleitende Deckenanschlüsse, • Fugen- und Anschlussausbildungen, • Abdichtungen, • Befestigungsmittel, • sämtliche Koordinationsleistungen mit den Ausbau- und TGA-Gewerken. Die Wandstärken sowie die Konstruktionen sind entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie den Anforderungen an Brand-, Schall- und Feuchteschutz auszu- wählen. Seite 57 von 121
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Anschlüsse an Boden, Wände, Decken, Fassaden, Fenster, Türen und Einbauteile sind dau- erhaft rissfrei, schalltechnisch entkoppelt und entsprechend den Systemvorgaben auszu- führen. Bewegungen der Tragkonstruktion sind durch geeignete gleitende Anschlüsse dauerhaft aufzunehmen. Installationen anderer Gewerke sind vollständig zu berücksichtigen und mit diesen zu ko- ordinieren. Zur Aufnahme späterer Einbauten wie Regale, Smartboards, Tafelanlagen, Garderoben, Sanitärgegenstände, Handläufe, Sitzbänke sowie sonstiger Einrichtungsgegenstände sind sämtliche erforderlichen Verstärkungen innerhalb der Trockenbaukonstruktionen vorzu- sehen. Art, Lage und Tragfähigkeit sind mit der Entwurfsplanung und den Fachplanungen abzustimmen. In Feucht- und Nassräumen sind erforderliche Abdichtungen entsprechend DIN 18534 vollständig herzustellen. Alle sichtbaren Oberflächen sind in der Oberflächenqualität Q3 herzustellen. Farbgebung und Oberflächen sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Nichttragende Trockenbauwände, Installationswände und Vorsatzschalen Nichttragende Innenwände, Installationswände, Vorsatzschalen, Rohrverkleidungen und Installationsschächte sind als Trockenbaukonstruktionen entsprechend der Entwurfspla- nung sowie den Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Feuchteschutz und Nut- zung herzustellen. Art und Aufbau der Konstruktionen, Wanddicken, Beplankungen, Unterkonstruktionen und Dämmstoffe sind vom AN entsprechend den jeweiligen Anforderungen zu wählen und aufeinander abzustimmen. Die Konstruktionen sind dauerhaft standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den Systemvorgaben des jeweiligen Herstellers auszuführen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Unterkonstruktionen aus verzinkten Stahlprofilen, • erforderliche Mineralwolldämmungen, • mehrlagige Beplankungen entsprechend den jeweiligen Anforderungen; Leicht- bauwände sind grundsätzlich mindestens doppelt zu beplanken, mit einer Ge- samtbeplankungsdicke von mindestens 25 mm je Wandseite, soweit sich aus Brand-, Schall-, Feuchte- oder sonstigen Anforderungen keine höhere Anforde- rung ergibt, • Revisionsöffnungen und Revisionsklappen, • Verstärkungen zur Aufnahme von Einbauten und Lasten, • Eckschutz- und Kantenschutzprofile, • sämtliche Ausschnitte, Auswechslungen und Schließungen, • gleitende Deckenanschlüsse, • sämtliche Anschluss- und Abdichtungsarbeiten, • sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen. Installationen anderer Gewerke sind vollständig zu berücksichtigen und mit diesen zu ko- ordinieren. Revisionspflichtige Installationen müssen dauerhaft zugänglich bleiben. Zur Aufnahme späterer Einbauten wie Regale, Smartboards, Tafelanlagen, Garderoben, Sanitärgegenstände, Handläufe, Sitzbänke sowie sonstiger Einrichtungsgegenstände sind sämtliche erforderlichen Verstärkungen innerhalb der Trockenbaukonstruktionen vorzu- sehen. Lage und Tragfähigkeit sind mit der Entwurfsplanung und den Fachplanungen ab- zustimmen. In Bereichen mit erhöhter mechanischer Beanspruchung sind entsprechend widerstands- fähige Beplankungen vorzusehen. Alle sichtbaren Oberflächen sind in der Oberflächenqualität Q3 herzustellen.
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Unterdecken Sämtliche Unterdecken sind entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, Muster- bauteilen sowie den Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Raumakustik, Hygiene und Feuchtebeanspruchung herzustellen. Art, Aufbau, Abhanghöhen, Unterkonstruktionen und Befestigungen sind vom AN entspre- chend den jeweiligen Anforderungen sowie den Fachplanungen zu wählen und aufeinander abzustimmen. Die Unterdeckenkonstruktionen sind dauerhaft standsicher und gegen unbeabsichtigtes Abheben zu sichern. Abhänger und Verbindungselemente müssen auch bei wiederholtem Öffnen bzw. Anheben einzelner Deckenelemente funktionsfähig bleiben und dürfen nicht aushaken. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass bei Ausfall eines einzelnen Tragteils ein fortlaufender Einsturz ausgeschlossen ist. In Bereichen mit zu öffnenden Fenstern sind die Unterdecken einschließlich ihrer Randanschlüsse und Einlagen gegen auftretenden Winddruck und Windsog zu sichern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Unterkonstruktionen einschließlich sämtlicher Befestigungsmittel, • erforderliche Dämm- und Akustikauflagen, • Revisionsöffnungen und Revisionsklappen, • Ausschnitte und Durchdringungen, • Verstärkungen und Tragkonstruktionen für Einbauten anderer Gewerke, • Anschlussprofile, • sämtliche Anschluss- und Abdichtungsarbeiten, • sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen. Öffnungen und Durchdringungen für Leuchten, Lautsprecher, Brandmelder, Sicherheits- beleuchtung, Lüftungsauslässe, Beschilderungen, Beamerhalterungen sowie sonstige technische Einbauten sind vollständig zu berücksichtigen. Erforderliche Tragkonstruktio- nen und Verstärkungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Revisionsöffnungen sind in ausreichender Anzahl und Größe vorzusehen, sodass sämtliche wartungs- und prüfpflichtigen Anlagen dauerhaft zugänglich bleiben. Die Einbauorte und die Zuordnung der nachfolgend beschriebenen Deckensysteme erge- ben sich aus den Deckenspiegeln der Entwurfsplanung.
Holzwolle-Akustikdecken Holzwolle-Akustikdecken sind als fein strukturierte, werkseitig beschichtete Akustikde- cken mit hoher Schallabsorption der Absorptionsklasse A gemäß DIN EN ISO 11654 aus- zuführen. Die Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) sind mit abgerundeten Ecken und Kanten auszuführen. Die Decken sind auf einer systemgerechten Unterkonstruktion mit erforderlicher Akustikauflage zu montieren. Die Ausführung hat dauerhaft formstabil, stoßfest und für den Einsatz in Schulen geeignet zu erfolgen. Struktur, Farbgebung und Oberflächenqualität sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Gelochte Gipskarton-Akustikdecken Gipskarton-Akustikdecken sind als gelochte Unterdecken mit Metallunterkonstruktion und rückseitiger Akustikeinlage auszuführen. Die Lochung ist als unregelmäßige Streulochung mit umlaufendem geschlossenem Randfries auszuführen. Die Konstruktion ist entsprechend den Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Raumakustik auszulegen. Lochbild, Fugenbild und Oberflächenqualität sind innerhalb ei- nes Raumbereiches einheitlich auszuführen und vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Geschlossene Gipskarton-Unterdecken Geschlossene Gipskarton-Unterdecken sind als nicht sichtbare Unterkonstruktion mit geschlossener Beplankung auszuführen. Die Ausführung erfolgt entsprechend den Anforderungen an Brandschutz, Feuchteschutz und Nutzung. Erforderliche
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Feuchtraumplatten sind in feuchtebeanspruchten Bereichen vorzusehen. Alle sichtbaren Oberflächen sind in der Oberflächenqualität Q3 herzustellen.
Hygienedecken Hygienedecken sind als feuchtigkeitsbeständige, reinigungsfähige Akustikdeckensysteme mit hoher Schallabsorption der Absorptionsklasse A gemäß DIN EN ISO 11654 auszufüh- ren. Die Oberfläche muss schmutz- und feuchtigkeitsabweisend sowie für regelmäßige Feucht- und Grundreinigung geeignet sein. Die Konstruktion muss den Anforderungen an hygie- nisch sensible Bereiche dauerhaft entsprechen und für den Einsatz in Feuchträumen ge- eignet sein. Die Unterkonstruktion ist korrosionsgeschützt auszuführen. Sämtliche sichtbaren Ober- flächen sind in einem weißen Farbton auszuführen; Farbgebung und Oberflächenqualität sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Wandabsorber / Wandakustikelemente Liefern und Montieren sämtlicher in der Entwurfs- und Raumakustikplanung dargestellten bzw. geforderten Wandabsorber einschließlich aller erforderlichen Unterkonstruktionen, Befestigungen, Verstärkungen, Anschlüsse und Nebenleistungen. Die Wandabsorber sind als werkseitig vorgefertigte, direkt auf der Wand montierte Akus- tikelemente, z. B. Ecophon Akusto Wall oder gleichwertig, auszuführen. Eine Ausführung als separate Vorsatzschale ist nicht vorgesehen. Die Elemente müssen hinsichtlich ihrer akustischen Wirksamkeit für den jeweiligen Ein- satzbereich geeignet sein und die Anforderungen der Raumakustikplanung nach DIN 18041 erfüllen. Als Referenz für die geforderte akustische Wirksamkeit ist die in der Raumakustikplanung dargestellte Ausführung aus Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL) mit mindestens 30 mm Mineralwolle-Hinterlegung zugrunde zu legen. Anordnung, Abmessungen, Flächen und Montagehöhen der Wandabsorber ergeben sich aus der Entwurfs- und Raumakustikplanung. Insbesondere sind in den dort ausgewiesenen Studios Wandabsorber mit einer wirksamen Absorberfläche von mindestens 2,0 m² je Stu- dio vorzusehen. Sämtliche für die Montage erforderlichen Verstärkungen innerhalb der Trockenbauwände sind durch den AN zu planen und herzustellen. Die Lage der Verstärkungen ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung frühzeitig mit der Lage und Befestigung der Wandabsor- ber zu koordinieren. Die Wandabsorber einschließlich Unterkonstruktion und Befestigung sind dauerhaft, formstabil und für die Beanspruchungen im Schulbetrieb geeignet auszuführen. Sichtbare Oberflächen, Farbgebung, Kantenausbildung, Format, Fugenbild und Befestigungsart sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Sämtliche Leistungen zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der Wandabsor- ber sind Bestandteil der Leistung des AN.
Vorhangschienen und Vorhänge Liefern und Montieren sämtlicher gemäß Entwurfsplanung und Deckenspiegel vorgesehe- ner innenliegender Vorhänge einschließlich Vorhangschienen, Unterkonstruktionen, Ver- stärkungen, Befestigungen und sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Vorhangschienen und Vorhänge sind entsprechend der Entwurfsplanung, bzw. den De- ckenspiegeln vorzusehen. Die Sonnenschutzvorhänge müssen eine für die Nutzung von Beamern, Displays bzw. Smartboards ausreichende Verdunkelung gewährleisten.
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Sämtliche Sonnenschutzvorhänge sind aus schwer entflammbaren Stoffen entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen herzustellen. An Fensterflächen, an denen gemäß Entwurfsplanung kein außenliegender Sonnenschutz vorgesehen ist, insbesondere in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen der Nordfas- sade, übernehmen die Vorhänge zusätzlich die Funktion des innenliegenden Blend- und Sonnenschutzes. Die Vorhangschienen sind als hochwertige, dauerhaft belastbare Objektsysteme für den intensiven Schulbetrieb auszuführen und entsprechend Anzahl, Abmessungen und Ge- wicht der jeweiligen Vorhänge zu dimensionieren. Je nach planerischer Anforderung sind ein- oder mehrläufige Schienensysteme vorzusehen. Die Montage erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung unmittelbar an der Decke bzw. an den hierfür vorgesehenen Konstruktionen. Soweit konstruktiv möglich und gemäß Planung vorgesehen, sind die Schienen flächenbündig bzw. optisch zurückhaltend in die Decken- konstruktion zu integrieren. Sämtliche für die sichere und dauerhafte Befestigung erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen innerhalb der Trockenbau- und Deckenkonstruktionen sind Bestandteil der Leistung des AN. Die erforderlichen Verstärkungen sind vor Herstellung der Decken- und Wandkonstruktionen mit der Lage der Vorhangschienen zu koordinieren. Die Vorhangschienen einschließlich Laufrollen bzw. Gleitern, Schienenverbindern, Endstü- cken, Feststellern und sonstigem Zubehör sind in robuster Objektqualität für erhöhte Be- anspruchung auszuführen. Sämtliche Komponenten sind dauerhaft leichtgängig, war- tungsarm und austauschbar auszuführen. Die Vorhänge sind als hochwertige, robuste Objektvorhänge für den dauerhaften und in- tensiven Einsatz im Schulbetrieb auszuführen. Als Referenz für Material-, Verarbeitungs- und Erscheinungsqualität gelten Objektvorhangstoffe Columbus Akzent bzw. Columbus Trend der Rudolf Breuer mechanische Weberei e. K. oder qualitativ gleichwertig. Die Vorhangstoffe müssen strapazierfähig, formstabil, lichtecht, emissionsarm, pflege- leicht und für eine regelmäßige Reinigung geeignet sein. Sie müssen mindestens schwer entflammbar entsprechend den für den jeweiligen Einbauort geltenden brandschutztech- nischen Anforderungen ausgeführt werden. Stoffqualität, Flächengewicht und Verarbeitung sind so zu wählen, dass eine dauerhaft hochwertige, gleichmäßige und formstabile Faltenbildung gewährleistet ist. Die Konfekti- onierung ist in Objektqualität mit dauerhaft belastbaren Säumen, Nähten und Aufhängun- gen auszuführen. Die Vorhänge dienen insbesondere als Blend- und Sichtschutz sowie ergänzend der Ver- besserung der Raumakustik. Transparenzgrad, Stoffgewicht und Ausführung sind entspre- chend der jeweiligen Raumnutzung auszuwählen. Die Leistung umfasst insbesondere: • vollständiges Aufmaß vor Ort, • Vorhangschienen einschließlich sämtlicher Befestigungen und Zubehörteile, • Schienenverbinder, Laufrollen bzw. Gleiter, Endstücke und Feststeller, • erforderliche Unterkonstruktionen und Verstärkungen, • Lieferung der erforderlichen Vorhangstoffe, • Zuschnitt und vollständige Konfektionierung der Vorhänge, • Gardinenband bzw. gleichwertiges geeignetes Aufhängungssystem, • sämtliche erforderlichen Säume, Nähte und Abschlüsse, • Anbringen und Einhängen der Vorhänge, • Einstellung und Funktionsprüfung der Schienensysteme,
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• sämtliche erforderlichen Montage-, Anpassungs- und Nebenleistungen. Vorhangstoff, Farbgebung, Struktur, Transparenzgrad, Faltenzugabe, Konfektionierung, Schienensystem sowie sämtliche sichtbaren Bauteile sind vor Bestellung und Ausführung mit dem AG zu bemustern und abzustimmen. Vom AN sind hierfür geeignete Stoff- und Systemmuster der ausgeschriebenen Referenzqualität bzw. qualitativ gleichwertiger Pro- dukte vorzulegen. Sämtliche Maße sind vor Fertigung durch den AN am Bau zu überprüfen. Die Leistung um- fasst die vollständige Planung, Koordination, Aufmaßnahme, Lieferung, Konfektionierung, Montage und funktionsfähige Übergabe sämtlicher Vorhangschienen und Vorhänge.
Verstärkungen und Unterkonstruktionen Sämtliche für die Befestigung der beschriebenen Bauteile, technischen Anlagen, Aus- stattungen und Einbauten erforderlichen Verstärkungen, Unterkonstruktionen, Einlagen und Befestigungsmöglichkeiten in Trockenbauwänden und Unterdecken sind durch den AN im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu ermitteln, zu koordinieren und herzustel- len.Hierzu gehören insbesondere Verstärkungen für wand- und deckenmontierte Einbau- ten, Installationen, Sanitärobjekte, Beschilderungen, Vorhangschienen, Smartboards, Garderobenbänke und übereinander angeordnete Kleiderhaken sowie sonstige im Leis- tungsumfang vorgesehene Ausstattungen. Wandverstärkungen in Trockenbauwänden sind als OSB-Verstärkungen mit einer Höhe von ca. 30 cm auszuführen. Für die Ange- botskalkulation ist hierfür ein Richtwert von insgesamt ca. 150 lfm anzusetzen. Die end- gültige Lage und der tatsächliche Umfang ergeben sich aus der Ausführungsplanung und der Koordination der jeweiligen Einbauten.
3.12 Tischlerarbeiten
Allgemeines einschließlich Nebenleistungen Liefern und Herstellen sämtlicher Tischlerarbeiten einschließlich aller erforderlichen Pla- nungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, Musterbau- teilen sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Fachplanungen und Nachweisen. Der AN erstellt die vollständige Werk- und Detailplanung einschließlich sämtlicher An- schluss-, Befestigungs-, Einbau- und Detailzeichnungen. Sämtliche Tischlerarbeiten sind hinsichtlich Maßhaltigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauer- haftigkeit, Oberflächenqualität sowie der Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit, Feuchte- und Personenschutz aufeinander abzustimmen. Alle sichtbaren Holzoberflächen sind hochwertig auszuführen. Oberflächen, Farbgebung, Holzarten, Beschichtungen sowie Materialübergänge sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Werk- und Detailplanung, • Aufmaß, • Unterkonstruktionen, • Befestigungen, • Anschlussprofile, • Beschläge, • Dichtungen, • Verglasungen, • Abdichtungen, Seite 62 von 121
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• sämtliche Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile, • Ausschnitte und Anpassarbeiten, • sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen. Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind dauerhaft maßhaltig, passgenau und ent- sprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Erforderliche Überströmöffnungen, Türblattunterschnitte oder sonstige Luftübertra- gungselemente sind entsprechend der TGA-Planung in die Türanlagen zu integrieren. Brandschutz-, Schallschutz- und Sichtschutzanforderungen dürfen hierdurch nicht beein- trächtigt werden. Türblätter sind beidseitig mit dauerhaft befestigten Sockelschutzblechen aus Edelstahl auszurüsten. Sämtliche Innentüren sind für die erhöhte mechanische Beanspruchung im Schulbetrieb auszulegen. Unterrichts- und Verwaltungsräume sind entsprechend den schallschutztech- nischen Anforderungen grundsätzlich mit dreiseitig umlaufenden Türdichtungen auszu- führen. Die Anforderungen der LB-Bau sind zu berücksichtigen, soweit durch die Entwurf- splanung und die hierin vorgesehenen Holzrahmentürelemente keine projektspezifisch ab- weichende Ausführung vorgegeben wird.
Innentüren mit Stahlzargen Liefern und Herstellen sämtlicher Innentüren mit Stahlzargen einschließlich aller erforder- lichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Abmessungen, Öffnungsrichtungen, Verglasungsanteile, Oberlichter, Seitenteile sowie Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Türanlagen sind als stumpf einschlagende, HPL-beschichtete Türelemente mit Stahlumfassungs- oder Stahlblockzargen auszuführen. Türblattaufbau, Einlagen sowie Zargenausbildung sind entsprechend den Anforderungen an Nutzung, Brandschutz, Schallschutz und Beanspruchung auszuwählen. Die Ausführung hat entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Nachweisen zum Brandschutz, Schallschutz, zur Barriere- freiheit und zum Personenschutz zu erfolgen. Erforderliche Feuerwiderstandsklassen, Rauchschutzanforderungen, Dichtschließungen, selbstschließende Eigenschaften sowie Brandschutzverglasungen ergeben sich aus dem Brandschutzkonzept. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Stahlzargen, • stumpf einschlagende Türblätter, • Verglasungen, Oberlichter und Seitenteile, • Brand- und Schallschutzverglasungen, • Edelstahlbeschläge, • Türdrücker und Stoßbleche, • Obentürschließer einschließlich erforderlicher Schließfolgeregelungen und Fest- stellanlagen, • Panik- und Notausgangsbeschläge an Türen in Flucht- und Rettungswegen, • Bodendichtungen und automatische Absenkdichtungen, • Profilzylinder einschließlich Schließanlage gemäß Vorgaben des AG, • Türstopper, • sämtliche Anschluss-, Befestigungs- und Nebenleistungen. Alle Türen sind entsprechend DIN 18040 barrierefrei auszubilden. Türdrücker, Obentür- schließer und Beschläge sind so auszuwählen und einzustellen, dass die zulässigen Bedi- enkräfte dauerhaft eingehalten werden.
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Türen in Flucht- und Rettungswegen sind entsprechend den Anforderungen des Brand- schutzkonzeptes mit den erforderlichen Panikbeschlägen, Türschließern, Feststellanlagen sowie Rauchschutzabschlüssen auszuführen. Oberflächen, Farbgebung und Materialien der Türblätter und Stahlzargen sind vor Ausfüh- rung mit dem AG zu bemustern.
Türstopper / Öffnungsbegrenzung Sämtliche Innentüren sind mit dauerhaft robusten Bodentürstoppern oder, sofern die Einbausituation dies erfordert, Wandtürstoppern mit gefedertem Puffer aus Gummi aus- zustatten. „Bumsinchen“ sind nicht zulässig. Die Anordnung ist so zu wählen, dass Be- schädigungen an Türblättern, Beschlägen, Wänden und angrenzenden Bauteilen vermie- den werden. Bodenbefestigte Türstopper sind mit der Fußbodenheizung und sonstigen im Boden verlaufenden Installationen zu koordinieren.
Holzrahmentürelemente Liefern und Herstellen sämtlicher Holzrahmentürelemente einschließlich Holzblockzar- gen, Verglasungen, Oberlichtern, Seitenteilen sowie aller erforderlichen Planungs-, Werk- , Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Abmessungen, Öffnungsrichtungen, Verglasungsanteile sowie Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Holzrahmentürelemente sind als hochwertige Massivholz-Rahmenkonstruktionen aus zertifiziertem europäischem Holz mit transparenter Oberflächenbeschichtung auszufüh- ren. Verglasungen sind entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie den An- forderungen an Brand-, Schall- und Personenschutz auszubilden. Erforderliche Brand- schutzverglasungen sind entsprechend dem Brandschutzkonzept auszuführen. Sämtliche transparenten Verglasungen in Holzrahmentürelementen sowie Oberlichtern und Seitenteilen sind entsprechend den geltenden Vorschriften mit einem dauerhaft wirk- samen Durchlaufschutz (Glasdekorfolie in Ätzglasoptik oder gleichwertig) auszuführen. Gestaltung und Ausführung sind vor Ausführung mit dem AG abzustimmen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Holzblockzargen, • Massivholz-Rahmentürblätter, • Oberlichter, • Seitenteile, • Festverglasungen, • Brand- und Schallschutzverglasungen, • Sicherheitsverglasungen, • Edelstahlbeschläge, • Türdrücker, • Obentürschließer einschließlich erforderlicher Schließfolgeregelungen und Fest- stellanlagen, • Panik- und Notausgangsbeschläge an Türen in Flucht- und Rettungswegen, • Profilzylinder einschließlich Schließanlage gemäß Vorgaben des AG, • sämtliche Anschluss-, Befestigungs- und Nebenleistungen. Die Holzrahmentürelemente sind entsprechend den Anforderungen der Entwurfsplanung sowie den den Vergabeunterlagen beigefügten Nachweisen zum Brandschutz, Schall- schutz, zur Barrierefreiheit und zum Personenschutz auszuführen. Alle Türen sind entsprechend DIN 18040 barrierefrei auszubilden. Oberflächen, Farbgebung und Holzart sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
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Feststellanlagen Sämtliche Türen, für die aus brandschutztechnischen Gründen eine Feststellfunktion erforderlich ist, sowie sämtliche Holzrahmentürelemente sind mit zugelassenen elektromagnetischen Feststellanlagen auszustatten. Die Feststellanlagen sind vollständig einschließlich Magnetfeststellern, Auslöseeinrichtungen, erforderlichen Rauchmeldern, Steuerungen, Befestigungen, Verkabelungen sowie sämtlichen erforderlichen Schnittstellen zu den brandschutztechnischen Anlagen herzustellen. Die Anlagen sind entsprechend den geltenden Anforderungen und Zulassungen auszuführen und mit der Brandschutz- und Elektroplanung zu koordinieren. Sämtliche erforderlichen Inbetriebnahmen, Funktionsprüfungen, Abnahmen und Dokumentationen sind Bestandteil der Leistung des AN.
Innenfenster Liefern und Herstellen sämtlicher Innenfenster einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anzahl, Abmessungen, Verglasungsanteile, Öffnungsarten sowie Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Innenfenster sind als hochwertige Holzfensterelemente mit Festverglasungen sowie, soweit erforderlich, öffenbaren Flügeln zur natürlichen Querlüftung auszuführen. Die Konstruktionen sind entsprechend den Anforderungen an Schallschutz, Personenschutz und Nutzung auszubilden. Erforderliche Sicherheitsverglasungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften vorzusehen. Öffenbare Innenfenster sind mit einer mechanischen Hebelbedienung auszuführen. Kur- belbedienungen sind nicht zulässig. Bedienhöhen sind entsprechend der Entwurfsplanung sowie den Anforderungen an die Barrierefreiheit auszubilden. Sämtliche transparenten Verglasungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften mit einem dauerhaft wirksamen Durchlaufschutz auszuführen. Oberflächen, Holzart, Farbgebung und Verglasungen sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Innenfensterbänke Liefern und Herstellen sämtlicher Innenfensterbänke einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Abmessungen, Ausladungen und Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung sowie den Leitdetails und Musterbauteilen. Sämtliche Innenfensterbänke sind aus hochwertigen Multiplexplatten, Stärke ca. 32 mm, mit widerstandsfähiger und für den Schulbetrieb geeigneter HPL-Beschichtung der Sicht- flächen herzustellen. Die sichtbare Frontkante ist gefast auszuführen. Die Sichtkanten sind als offene Multiplexkanten mit sauber geschliffener und klar beschichteter Oberflä- che auszubilden. Sämtliche sichtbaren Kanten und Anschlüsse sind sauber, dauerhaft und stoßfest auszuführen. Die Innenfensterbänke sind entlang der gesamten jeweiligen Außenwand durchlaufend auszubilden und über die einzelnen Fensteröffnungen hinaus fortzuführen. Sie bilden ein durchgehendes horizontales Fensterbank- bzw. Abdeckelement vor der Außenwand. Die Fensterbänke sind so weit auszukragen, dass die darunter angeordneten Elektro-Brüs- tungskanäle über deren gesamte Länge vollständig abgedeckt werden. Die erforderliche Ausladung und konstruktive Ausbildung sind mit der Elektroplanung und den Abmessun- gen der Brüstungskanäle zu koordinieren. Die Zugänglichkeit der Elektroinstallationen für Wartungs-, Revisions- und Nachinstallationsarbeiten ist sicherzustellen. Stöße sind auf das konstruktiv notwendige Mindestmaß zu reduzieren und in Lage und Ausbildung auf das Fenster-, Fassaden- und Fugenraster abzustimmen. Die Konstruktion ist über die gesamte Länge dauerhaft formstabil, fluchtgerecht und optisch einheitlich auszubilden. Die Fensterbänke sind einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungen und
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Unterkonstruktionen fachgerecht an Fenster, Leibungen, Wände und angrenzende Bau- teile anzuschließen. Überstände, Anschlüsse und sonstige Detailausbildungen sind ent- sprechend den Leitdetails und Musterbauteilen herzustellen. Oberflächen, HPL-Dekor, Farbgebung und Ausführung sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Fensterlaibungen Liefern und Herstellen sämtlicher Fensterleibungen einschließlich aller erforderlichen Pla- nungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anordnung, Abmessungen und Ausbildung ergeben sich aus der Entwurfsplanung, den Leitdetails und den Musterbauteilen. Alle Fensterleibungen des Gebäudes sind einheitlich auszubilden. Die Leibungsverkleidun- gen sind aus hochwertigen Multiplexplatten mit widerstandsfähiger und für den Schulbe- trieb geeigneter HPL-Beschichtung der Sichtflächen herzustellen. Die Sichtkanten sind als offene Multiplexkanten mit sauber geschliffener und klar beschichteter Oberfläche aus- zuführen. Sämtliche sichtbaren Kanten sind sauber, dauerhaft und stoßfest auszubilden. Materialität, Oberflächenqualität, HPL-Dekor und Ausbildung der sichtbaren Multiplex- kanten sind analog zu den Innenfensterbänken auszuführen, sodass Fensterbank und Lei- bungsverkleidung ein gestalterisch einheitliches Gesamtelement bilden. Die Leibungsverkleidungen sind dauerhaft maßhaltig, passgenau und flächenbündig an Fensterrahmen, Fensterbänke sowie angrenzende Wand- und Trockenbauflächen anzu- schließen. Erforderliche Schattenfugen und Anschlussdetails sind entsprechend den Leit- details und Musterbauteilen herzustellen. Die Ausbildung der Fensterleibungen ist mit den durchlaufenden Innenfensterbänken und den angrenzenden Wandflächen konstruktiv und gestalterisch abzustimmen. Ausschnitte und Anpassungen für Fensterbeschläge, Bedienhebel, Lüftungselemente so- wie sonstige Einbauteile sind fachgerecht herzustellen und Bestandteil der Leistung. Sämtliche erforderlichen Befestigungen, Unterkonstruktionen, Anschlussprofile und sonstigen Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung des AN. Oberflächen, HPL-Dekor, Farbgebung und Ausführung sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Raumbeschilderung / Orientierungssystem Liefern und Montieren einer vollständigen, einheitlichen Raumbeschilderung und Gebäudeorientierung entsprechend der Entwurfsplanung und den Vorgaben des AG einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungen und Nebenleistungen. Sämtliche Räume sind mit dauerhaft befestigten Raumschildern einschließlich Raumbezeichnung und Raumnummer entsprechend der endgültigen Raum- und Türnummerierung zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Hinweis- , Funktions-, Informations- und Orientierungsschilder innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Die Beschilderung ist als robustes, vandalismusbeständiges und für den dauerhaften Schulbetrieb geeignetes Objektsystem auszuführen. Schilder in öffentlich zugänglichen Bereichen sind hinsichtlich Anordnung, Kontrast, Schriftgröße und Lesbarkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auszuführen. Gestaltung, Material, Abmessungen, Schriftart, Farbgebung, Piktogramme und Befestigungsart sind auf das Farb- und Materialkonzept des Gebäudes abzustimmen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Der AN hat vor Fertigung auf Grundlage der endgültigen Ausführungsplanung ein vollständiges Beschilderungs- und Raumkennzeichnungskonzept einschließlich Schilderliste zur Abstimmung und Freigabe durch den AG vorzulegen. Sämtliche Aufmaße, Koordinations-, Planungs-, Liefer- und Montageleistungen sind Bestandteil der Leistung.
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Handläufe innen Liefern und Herstellen sämtlicher innenliegenden Handläufe an Treppen und Podesten einschließlich aller erforderlichen Halterungen, Befestigungen, Anschlüsse und Neben- leistungen. Die Handläufe sind beidseitig und durchgängig entsprechend DIN 18040-1 sowie den Vor- gaben der Entwurfsplanung, Leitdetails und Musterbauteile auszuführen. Sie sind über Treppenläufe und Podeste durchgehend zu führen und am Treppenanfang und Treppen- ende mindestens 30 cm waagerecht weiterzuführen. Die Handläufe sind mit einer Achshöhe von 85 cm und einem Durchmesser von ca. 40 mm auszuführen. Sie müssen über den gesamten Verlauf sicher und durchgängig greifbar sein. Handlaufenden sind abgerundet zur Wand bzw. zum Boden zu führen, sodass ein Hängen- bleiben ausgeschlossen wird. Die Handläufe sind aus Eiche mit hochwertiger, widerstandsfähiger und für den Schulbe- trieb geeigneter Oberfläche auszuführen. Die Oberfläche ist klar und matt zu behandeln. Sämtliche sichtbaren Holzoberflächen sind sauber geschliffen sowie dauerhaft robust und splitterfrei auszubilden. Die Handläufe sind mit taktilen Geschoss- und Orientierungshinweisen auszustatten. Die taktilen Beschriftungen sind dauerhaft und kontrastreich auszuführen und hinsichtlich Lage, Inhalt und Gestaltung mit dem Orientierungssystem und den Anforderungen an die Barrierefreiheit abzustimmen. Befestigungen und Handlaufhalter sind dauerhaft, robust und entsprechend der zu erwar- tenden Beanspruchung im Schulbetrieb auszubilden. Materialität und sichtbare Ausfüh- rung der Halterungen sind mit dem AG zu bemustern. Oberfläche, Farbgebung, Detailausbildung sowie die sichtbaren Befestigungs- und An- schlusselemente sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
WC-Trennwände Liefern und Herstellen sämtlicher WC-Trennwände einschließlich aller erforderlichen Pla- nungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Anordnung, Abmessungen und Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die WC-Trennwände sind als deckenhohe und bodenbündige, selbsttragende Konstrukti- onen ohne Bodenfreiheit auszuführen. Ein Über- oder Untergreifen der Trennwände ist auszuschließen. Die Konstruktion ist mit innenliegender Tragkonstruktion sowie beidseitigen HPL-Voll- kernplatten in vandalismushemmender, feuchtigkeitsbeständiger und reinigungsfreundli- cher Ausführung herzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Unterkonstruktionen, • Trennwände, • Türen, • Beschläge, • Schlösser mit Beleganzeige und Notentriegelung, • Fingerklemmschutz, • Kleiderhaken, • Türstopper, • sämtliche Befestigungen und Anschlussprofile, • sämtliche Anschluss- und Nebenleistungen. Die Türen sind flächenbündig auszuführen und mit geräuscharmen Anschlägen sowie selbsttätigem Schließen in die Kabine auszubilden. Sämtliche Beschläge und Befestigungen sind korrosionsbeständig und vandalismushem- mend auszuführen. Die Konstruktion ist dauerhaft standsicher auszubilden und gegen mutwillige Beanspru- chung ausreichend zu befestigen. Seite 67 von 121
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Oberflächen, Farbgebung und Ausführung sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
3.13 Estricharbeiten
Allgemeines einschließlich Nebenleistungen Liefern und Herstellen sämtlicher Estricharbeiten einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Die Estrichkonstruktionen sind entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails sowie den Anforderungen an Tragfähigkeit, Wärme-, Feuchte- und Trittschallschutz auszuführen. Der Estrich ist als Untergrund für die vorgesehenen Bodenbeläge herzustellen und für den Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung geeignet auszubilden. Der gesamte Bodenaufbau einschließlich Wärme- und Trittschalldämmung ist entsprechend den statischen, bauphysikalischen und energetischen Anforderungen sowie den Vorgaben der Fachplanungen auszuführen. Die Ebenheit der Estrichflächen hat den erhöhten Anforderungen gemäß DIN 18202 zu entsprechen. Der AN hat Art, Lage und Ausbildung der Estrichfugen entsprechend den technischen Erfordernissen selbst festzulegen. Die Anzahl der Fugen ist auf das konstruktiv erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Fugen sind so auszubilden, dass eine dauerhafte Gebrauchstauglichkeit gewährleistet ist und Kantenausbrüche vermieden werden. Erforderliche Bewegungs- und Trennfugen sind entsprechend den Anforderungen an Schall-, Brand- und Verformungsschutz auszubilden. Die Estrichfugen sind mit den Fugen der angrenzenden Bodenbeläge, Türdurchgängen, Raumtrennungen sowie der Fußbodenheizung abzustimmen. Erforderliche Bewegungs- und Trennfugen sind in die nachfolgenden Bodenbeläge fachgerecht zu übernehmen. Die Fugenplanung ist vor Ausführung mit den betroffenen Ausbaugewerken und der TGA-Pla- nung zu koordinieren. Sämtliche Randdämmstreifen, Anschlüsse, Aussparungen, Einbauteile, Höhenanpassungen sowie alle zur vollständigen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung. Sollte der Bauablauf oder die Witterung den Einsatz eines beschleunigt belegreifen Estrichsystems erforderlich machen, ist dies in die Leistung einzukalkulieren.
Gefälleestriche Gefälleestriche sind in allen Bereichen mit Bodenabläufen entsprechend der Entwurfsplanung und den Fachplanungen herzustellen. Die Gefälleflächen sind so auszubilden, dass eine vollständige und sichere Entwässerung gewährleistet ist. Anschlüsse an Bodenabläufe sind dauerhaft dicht und fachgerecht herzustellen.
Bodenbündige Sauberlaufzonen Im Bereich der Haupteingänge sowie der Anlieferung sind die erforderlichen Aussparungen für bodenbündige Sauberlaufzonen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen herzustellen. Größe, Lage und Abmessungen ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Aussparungen sind einschließlich einer dauerhaft befestigten, korrosionsbeständigen Aluminium-Rahmenkonstruktion auszuführen. Der Rahmen ist höhen- und fluchtgerecht einzubauen und auf das nachfolgend einzubauende Sauberlaufsystem abzustimmen. Der Einbau hat so zu erfolgen, dass ein höhengleicher und dauerhaft belastbarer Anschluss an die angrenzenden Bodenbeläge gewährleistet ist. Sämtliche Befestigungen, Anschlussarbeiten, Höhenausgleichsmaßnahmen sowie alle zur vollständigen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung.
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3.14 Plattenarbeiten
Allgemeines Liefern und Herstellen sämtlicher Plattenarbeiten einschließlich aller erforderlichen Pla- nungs-, Werk-, Montage- und Nebenleistungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, den Muster- bauteilen sowie den Anforderungen an Brandschutz, Feuchteschutz, Barrierefreiheit, Dau- erhaftigkeit und Nutzung. Untergrundvorbereitungen, Abdichtungen, Ausgleichsschichten, Kleber, Fugen, dauer- elastische Anschlussfugen, Profile, Schienen, Eckschutzprofile, Ausschnitte, Bohrungen, Befestigungen sowie sämtliche Anschluss- und Nebenleistungen sind Bestandteil der Leis- tung. Vor Beginn der Ausführung hat der AN für die Platten- und Fliesenarbeiten einen Verlege- und Fugenplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Hierbei sind insbesondere Ver- legerichtung, Fugenraster, Plattenschnitte, Bewegungs- und Anschlussfugen sowie die Lage von Sanitärobjekten, Bodenabläufen, Revisionsöffnungen, Schaltern, Steckdosen und sonstigen Einbauteilen zu berücksichtigen. Fugen von Boden- und Wandbelägen sind, soweit gestalterisch und technisch möglich, aufeinander abzustimmen. Oberflächen, Farben, Formate, Verlegebilder und Fugenfarben sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Betonwerksteinarbeiten Liefern und Herstellen sämtlicher Bodenbeläge, Treppenbeläge, Podeste sowie So- ckelausbildungen aus Betonwerkstein einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Ausführung erfolgt auf Estrich- oder Betonuntergründen entsprechend der jeweiligen Einbausituation. Die Oberflächen sind geschliffen oder gebürstet entsprechend dem Ma- terial- und Farbkonzept des AG auszuführen. Die Plattenformate sowie das Verlegebild sind mit möglichst geringem Verschnitt und einem ruhigen Fugenbild zu wählen und im Rahmen der Bemusterung mit dem AG abzustimmen. Treppenanlagen sind einschließlich Tritt-, Setz- und Podestplatten sowie mitlaufender Sockel auszuführen. Die Vorderkanten der Treppenstufen sind dauerhaft gegen erhöhte Beanspruchung auszubilden. Erste und letzte Stufe jedes Treppenlaufes sind entsprechend den Anforderungen der Barrierefrei- heit dauerhaft kontrastierend zu kennzeichnen. Die Oberflächen sind entsprechend der jeweiligen Nutzung rutschhemmend auszubilden.
Wandfliesen Liefern und Herstellen sämtlicher Wandfliesen einschließlich aller erforderlichen Unter- grundvorbereitungen, Verbundabdichtungen, Profile, Eckschutzschienen, Fugen, dauer- elastischen Anschlussfugen sowie sämtlicher Nebenleistungen. Die Wandfliesen sind als hochwertige keramische Fliesen im Format 15 × 15 cm in Dünn- bettverlegung auszuführen. Materialität, Oberflächenqualität, Farbgebung, Fugenfarbe und Verlegebild sind entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails und Musterbau- teilen auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. In sämtlichen durch Feuchtigkeit oder Spritzwasser beanspruchten Wandbereichen sind die erforderlichen Verbundabdichtungen entsprechend DIN 18534 und der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse vollständig und systemgerecht herzustellen. Hierzu gehören ins- besondere sämtliche erforderlichen Grundierungen, mehrlagigen Abdichtungen, Dicht- bänder, Dichtmanschetten, Innen- und Außenecken sowie die fachgerechte Einbindung sämtlicher Durchdringungen, Rohranschlüsse, Armaturen, Sanitärobjekte und sonstiger Einbauteile.
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Die Abdichtung ist als aufeinander abgestimmtes System mit Untergrund, Kleber und Flie- senbelag auszuführen. Übergänge und Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind dauerhaft dicht herzustellen. Die Fliesen sind mit gleichmäßigem, auf die Raumgeometrie und die Einbauteile abge- stimmtem Fugenbild zu verlegen. Ungünstige Reststücke und schmale Fliesenstreifen sind zu vermeiden. Fugen und Fliesenraster sind auf Sanitärobjekte, Vorwandinstallationen, Tü- ren, Einbauteile und Installationen abzustimmen.
Bodenfliesen Liefern und Herstellen sämtlicher keramischer Bodenfliesen einschließlich aller erforder- lichen Untergrundvorbereitungen, Ausgleichs- und Gefälleschichten, Verbundabdichtun- gen, Kleber, Fugen, dauerelastischen Anschlussfugen, Profile, Schienen sowie sämtlicher Anschluss- und Nebenleistungen. Die Bodenfliesen sind entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails und Musterbau- teilen sowie den jeweiligen Anforderungen an Nutzung, Belastbarkeit und Rutschhem- mung auszuführen. Oberflächen, Farben, Formate, Verlegebilder und Fugenfarben sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. In sämtlichen feuchte- oder nassbeanspruchten Bereichen sind die Bodenflächen ein- schließlich der erforderlichen Wandanschlüsse und Aufkantungen mit einer Verbundab- dichtung entsprechend DIN 18534 und der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse auszufüh- ren. Die Abdichtung ist als vollständig aufeinander abgestimmtes System herzustellen. Sämtliche Bodenabläufe, Rinnen, Rohrdurchführungen und sonstigen Durchdringungen sind mit systemgeeigneten Dichtmanschetten, Dichtbändern bzw. Anschlussbauteilen dauerhaft und wasserdicht in die Flächenabdichtung einzubinden. Übergänge zwischen Boden und Wand sowie Innen- und Außenecken sind mit systemzugehörigen Dichtbändern und Formteilen auszubilden. In Bereichen mit Bodenabläufen oder Entwässerungsrinnen sind die Bodenbeläge mit dem erforderlichen Gefälle zu den Entwässerungspunkten auszubilden. Gegengefälle und dau- erhaft wasserführende Vertiefungen sind unzulässig. Die Ausbildung ist mit der Estrich-, Sanitär- und Entwässerungsplanung zu koordinieren. Bewegungs-, Trenn- und Anschlussfugen des Untergrundes sind fachgerecht in den Flie- senbelag zu übernehmen. Dauerelastische Fugen sind entsprechend der Beanspruchung und den angrenzenden Materialien auszuführen.
Spiegel in Sanitärräumen Liefern und Herstellen sämtlicher Spiegel oberhalb der Waschtische entsprechend der Entwurfsplanung einschließlich Unterkonstruktionen, verdeckter Befestigungen, Kanten- schutz und sämtlicher Anschlussarbeiten. Die Spiegel sind aus Sicherheitsglas auszuführen und flächenbündig beziehungsweise ge- stalterisch in die gefliesten Wandflächen zu integrieren. Abmessungen, Anordnung und Einbauhöhen ergeben sich aus der Entwurfsplanung und sind im Rahmen der Ausführungs- planung mit dem AG abzustimmen.
3.15 Maler- und Lackierarbeiten
Allgemeines Liefern und Herstellen sämtlicher Maler- und Lackierarbeiten einschließlich aller erforder- lichen Vorarbeiten, Beschichtungen, Abdeck-, Schutz- und Reinigungsmaßnahmen sowie sämtlicher Nebenleistungen.
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Für die Ausführung gelten die VOB/C, insbesondere DIN 18363 (Maler- und Lackierarbei- ten), DIN 18364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten), DIN 18366 (Tapezierarbei- ten), DIN EN 13300 sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Leitdetails, den Muster- bauteilen sowie dem Farb- und Materialkonzept des AG. Die Beschichtungssysteme sind entsprechend den Verarbeitungsvorschriften des jeweili- gen Herstellers vollständig und systemgerecht auszuführen. Untergrundvorbereitungen, Spachtelarbeiten, Schleifarbeiten, Grundierungen, Zwischen- und Schlussbeschichtungen sowie sämtliche Anschlüsse, Ausbesserungen und Nebenleis- tungen sind Bestandteil der Leistung. Es dürfen ausschließlich schadstoffarme und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignete Beschichtungsstoffe verwendet werden. Sämtliche Oberflächen, Farbtöne und Glanzgrade sind vor Ausführung mit dem AG zu be- mustern. Zur Festlegung der Farbtöne sind bis zu acht Musterflächen von jeweils ca. 1,00 × 1,00 m herzustellen. Es sind auch kräftige und dunkle Farbtöne Bestandteil der Leistung und entsprechend ein- zukalkulieren.
Innenputz / Putzflächen Sämtliche im Gebäude vorgesehenen verputzten Innenwandflächen sind als robuste, dau- erhaft schlag- und kratzfeste Putzoberflächen auszuführen. Gipsputze sind nicht zulässig. Innenputzflächen sind als Kalkzementputz bzw. als hinsicht- lich Festigkeit, Feuchtebeständigkeit und mechanischer Beanspruchbarkeit mindestens gleichwertiges mineralisches Putzsystem auszuführen. Die Putzqualität ist mit einem Fein- putz in der äquivalenten Trockenbauqualität Q3 zu erstellen. Alternativ kann eine Voll- spachtelung in gleiche Oberflächenqualität Q3 erstellt werden. Dies gilt insbesondere für Unterrichts-, Fachunterrichts-, Gemeinschafts- und Aufent- haltsräume sowie für Flure und Treppenhäuser. Die Putzsysteme sind entsprechend dem jeweiligen Untergrund, der Nutzung und Bean- spruchung auszuwählen und systemgerecht einschließlich aller erforderlichen Unter- grundvorbereitungen, Haftbrücken, Grundierungen, Armierungen, Eckschutz- und Putzab- schlussprofile herzustellen. Die fertigen Putzflächen sind eben, geschlossen und für die nachfolgend beschriebenen Beschichtungen geeignet herzustellen.
Wand- und Deckenbeschichtungen Liefern und Herstellen sämtlicher Beschichtungen auf Wand- und Deckenflächen ein- schließlich aller erforderlichen Vorarbeiten. Untergrund sind gespachtelte Gipskartonflä- chen, Kalkzementputzflächen, sowie weitere beschichtungsfähige. Die Wand- und De- ckenflächen sind mit einer hochwertigen, diffusionsoffenen und scheuerbeständigen Dis- persionsbeschichtung auszuführen. Die Beschichtung der Wand- und Deckenflächen muss mindestens der Nassabriebklasse 2 gemäß DIN EN 13300 entsprechen. Oberflächen, Farb- gebung und Glanzgrad sind entsprechend dem Farb- und Materialkonzept des AG sowie den Musterbauteilen auszuführen und vor Ausführung zu bemustern.
Schutzbeschichtung hoch beanspruchter Wandflächen Sämtliche Wandflächen sind standardmäßig bis zu einer Höhe von 1,50 m über Oberkante Fertigfußboden mit einer hoch beanspruchbaren Schutzbeschichtung auszuführen. Die Schutzbeschichtung muss mindestens der Nassabriebklasse 1 gemäß DIN EN 13300 entsprechen und für die erhöhte Beanspruchung in Schulgebäuden geeignet sein. Die Schutzbeschichtung ist transparent bzw. farblos auszuführen und darf die Farbwir- kung der darunterliegenden Wandbeschichtung nicht verändern. Seite 71 von 121
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Die Oberfläche ist glatt, schmutzabweisend, reinigungsfähig sowie dauerhaft wider- standsfähig gegenüber mechanischer Beanspruchung auszubilden. Ausführung und Oberflächenqualität sind anhand der Musterbauteile mit dem AG zu be- mustern.
Holzoberflächen Sämtliche nicht werkseitig endbeschichteten Holzbauteile sind entsprechend den jeweili- gen Anforderungen mit einer transparenten oder deckenden Beschichtung auszuführen. Beschichtungssystem, Farbton und Glanzgrad sind entsprechend den Musterbauteilen so- wie dem Farb- und Materialkonzept des AG festzulegen.
Stahlzargen Sämtliche Stahlzargen sind nach entsprechender Untergrundvorbereitung mit einer hoch- wertigen, widerstandsfähigen deckenden Lackbeschichtung auszuführen. Transport-, Montage- oder Einbauschäden sind fachgerecht auszubessern. Farbton und Glanzgrad ergeben sich aus dem Farb- und Materialkonzept des AG sowie den Musterbauteilen.
Metallbauteile innen Sämtliche innenliegenden Stahl- und Metallbauteile, insbesondere Geländer, Handläufe, Absturzsicherungen und vergleichbare Konstruktionen, sind einschließlich aller erforder- lichen Grundierungen und Korrosionsschutzbeschichtungen mit einem hochwertigen Be- schichtungssystem auszuführen. Transport-, Montage- oder Einbauschäden sind fachgerecht auszubessern. Farbton und Glanzgrad ergeben sich aus den Musterbauteilen sowie dem Farb- und Mate- rialkonzept des AG.
Metallbauteile außen Sämtliche außenliegenden Stahl- und Metallbauteile sind feuerverzinkt auszuführen.
Staubbindende Beschichtungen Liefern und Herstellen staubbindender Beschichtungen auf unbehandelten Estrich- und Betonoberflächen einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten und Nebenleistungen. Die Beschichtung ist mehrlagig auszuführen und auf den jeweiligen Untergrund abzustim- men. Einbauorte ergeben sich aus der Entwurfsplanung und umfassen insbesondere Tech- nikräume sowie Flächen unter bodenbündigen Sauberlaufanlagen.
3.16 Bodenbelagsarbeiten
Allgemeines einschließlich Nebenleistungen Liefern und Herstellen sämtlicher Bodenbelagsarbeiten einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten, Untergrundvorbereitungen, Anschlüsse, Profile, Fugen, Übergänge sowie sämtlicher Nebenleistungen. Sämtliche Bodenbeläge sind vor Übergabe entsprechend den Pflege- und Reinigungsvor- gaben des jeweiligen Herstellers fachgerecht zu reinigen und, soweit für das eingesetzte Belagssystem erforderlich, einer vollständigen Ersteinpflege bzw. Erstbeschichtung zu unterziehen. Die hierfür erforderlichen Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie sämtliche Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung des AN. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den Musterbauteilen sowie dem Farb- und Materialkonzept des AG. Untergrundvorbereitungen umfassen insbesondere das Reinigen, Grundieren, vollflächige Spachteln, den Ausgleich zulässiger Unebenheiten gemäß DIN 18202, das Entfernen
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überstehender Randdämmstreifen sowie sämtliche für einen fachgerechten Belagseinbau erforderlichen Arbeiten.
Linoleumbeläge Liefern und Herstellen eines Linoleum-Bodenbelages gemäß DIN EN ISO 24011 als Bah- nenware einschließlich vollflächiger Verklebung auf vorbereitetem Untergrund. Vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten hat der AN die Eignung und Belegreife der Unter- gründe zu prüfen. Die zulässige Restfeuchte ist entsprechend den Anforderungen des je- weiligen Bodenbelags und Klebstoffsystems nachzuweisen. Erforderliche Feuchtemes- sungen und deren Dokumentation sind Bestandteil der Leistung. Bodenbeläge dürfen erst nach nachgewiesener Belegreife des Untergrundes verlegt werden. Der Bodenbelag ist mit werkseitiger Oberflächenvergütung auszuführen. Oberfläche und Farbgebung ergeben sich aus dem Farb- und Materialkonzept des AG so- wie den Musterbauteilen. Technische Anforderungen • Belagsdicke ca. 4,0 mm • Nutzungsklasse mindestens 33 • Brandverhalten mindestens Cfl-s1 • Rutschhemmung mindestens R9 • Gleitwiderstand mindestens DS • Trittschallverbesserung mindestens 14 dB • geeignet für Fußbodenheizung • antistatisch • verschweißte Fugen • für intensive Beanspruchung in Schulgebäuden geeignet
Polyurethan-Bodenbeschichtungen Liefern und Herstellen eines fugenlosen Polyurethan-Bodenbeschichtungssystems in Sa- nitärbereichen einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten. Die Ausführung umfasst die erforderliche Grundierung, Abdichtung sowie den vollständi- gen Systemaufbau entsprechend den Herstellervorgaben. Die Abdichtung ist entsprechend den Anforderungen der DIN 18534 „Abdichtung von In- nenräumen“ auszuführen. Die Bodenbeschichtung ist mit einer Rutschhemmung mindestens R10 auszuführen und muss dauerhaft wasserbeständig, desinfektionsmittelbeständig sowie für die Beanspru- chung in Schulgebäuden geeignet sein. Der Anschluss der PU-Bodenbeschichtung an die gefliesten Wandflächen ist fachgerecht auszuführen. Der Wand-/Bodenanschluss ist entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen der DIN 18534 dauerhaft abzudichten. Der sichtbare Anschluss zwischen Bodenbeschichtung und Fliesenbelag ist als dauerelastische War- tungsfuge auszuführen. Erforderliche Bewegungs-, Anschluss- und Wartungsfugen sind systemgerecht entspre- chend den Herstellervorgaben sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Oberfläche und Farbgebung ergeben sich aus dem Farb- und Materialkonzept des AG so- wie den Musterbauteilen.
Übergangsprofile Übergänge zwischen unterschiedlichen Bodenbelägen sind mit hochwertigen Übergangs- profilen aus Edelstahl auszuführen.
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Sockelleisten Sockelleisten sind als massive Holzsockelleisten mit gefaster Oberkante entsprechend den Musterbauteilen auszuführen. Oberfläche, Holzart und Farbgebung ergeben sich aus dem Farb- und Materialkonzept des AG. Befestigungen sind dauerhaft und verdeckt oder optisch unauffällig auszuführen.
Bodenbündige Sauberlaufsysteme Liefern und Einbauen sämtlicher bodenbündiger Sauberlaufsysteme im Bereich der Haupt- eingänge und der Anlieferung einschließlich passgenauer Anpassung an die in den Estrich- flächen vorgesehenen Rahmenkonstruktionen. Die Sauberlaufsysteme sind als aufrollbare Eingangsmatten mit tragenden Aluminiumpro- filen und hochwertigen Ripsstreifeneinlagen auszuführen. Die Ripsstreifen müssen eine hohe Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnahme gewährleisten sowie für den dauerhaften Ein- satz in hoch frequentierten Eingangsbereichen von Schulgebäuden geeignet sein. Die Systeme müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: • bodenbündige Ausführung mit umlaufendem Einbaurahmen, • robuste Aluminium-Trägerprofile mit rutschhemmenden Ripsstreifeneinlagen, • hohe Belastbarkeit für intensive Personenfrequenz sowie Reinigungs- und Trans- portgeräte, • rollstuhl-, rollator- und kinderwagentauglich, • geeignet für den Einsatz auf Flucht- und Rettungswegen, • aufrollbar und zur Reinigung einfach herausnehmbar, • feuchtigkeitsbeständig, verrottungsfest und dauerhaft formstabil, • schallgedämpfte Profilverbindung, • rutschhemmende Oberfläche gemäß den geltenden Anforderungen, • für die vorhandene Einbauhöhe geeignet. Größe, Lage und Ausführung ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Oberfläche und Farb- gebung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber zu bemustern. Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen. Sämtliche An- schluss-, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten sowie der passgenaue Einbau einschließ- lich Einbaurahmen und aller erforderlichen Nebenleistungen sind Bestandteil der Leistung.
3.17 Metallbauarbeiten
Allgemeines Liefern und Herstellen sämtlicher Metallbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Werkstatt-, Montage-, Befestigungs- und Korrosionsschutzarbeiten sowie sämtlicher Ne- benleistungen. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung, den statischen Erfordernis- sen, dem Brandschutzkonzept, den Anforderungen an den Schall-, Wärme-, Korrosions- und Unfallschutz sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche Befestigungs-, Verbindungs- und Aussteifungselemente einschließlich aller er- forderlichen Anschlüsse, Verankerungen, Unterkonstruktionen und Montagehilfen sind Bestandteil der Leistung. Befestigungen und Verankerungen sind entsprechend dem je- weiligen Untergrund dauerhaft tragfähig und korrosionsbeständig auszubilden. Außenliegende Stahlbauteile sind dauerhaft korrosionsgeschützt, mindestens durch Feu- erverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461, auszuführen. Der Korrosionsschutz ist entspre- chend der jeweiligen Beanspruchung und den Umgebungsbedingungen auszulegen. Sämtliche frei zugänglichen Metallbauteile sind mit entgrateten bzw. gerundeten Kanten auszuführen. Verletzungsgefährdende scharfe Kanten, Grate und hervorstehende Seite 74 von 121
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Befestigungsmittel sind unzulässig. Schweißarbeiten sind fachgerecht auszuführen. Sichtbare Schweißnähte sind planeben zu verschleifen. Bearbeitungsstellen, Beschädigungen des Korrosionsschutzes und Baustel- lenschweißungen sind fachgerecht und dauerhaft gegen Korrosion nachzubehandeln. Verbindungsmittel und Befestigungen im Außenbereich sind dauerhaft korrosionsbestän- dig auszuführen. Unterschiedliche Werkstoffe sind so aufeinander abzustimmen, dass Kontaktkorrosion dauerhaft ausgeschlossen wird. Horizontale Metallflächen sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser sicher abgelei- tet wird und dauerhafte Wasseransammlungen vermieden werden.
Außentreppe Liefern und Herstellen einer außenliegenden Fluchttreppe einschließlich Tragkonstruktion, Fundamentanschlüssen, Treppenläufen, Podesten, Geländern, Handläufen sowie sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel. Die Konstruktion ist entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den Anforderungen an Brand-, Schall- und Korrosionsschutz auszubilden. Sämtliche Stahlbauteile der Außentreppe sind feuerverzinkt auszuführen. Treppenläufe und Podeste sind dauerhaft rutschhemmend auszubilden und für eine sichere Nutzung bei allen Witterungsbedingungen geeignet. Die nutzbare Laufbreite zwischen den Handläufen beträgt mindestens 1,20 m. Steigung und Auftritt richten sich nach den Anforderungen der DIN 18065 sowie der Entwurfsplanung. Der Abstand zwischen den Trittstufen darf maximal 90 mm betragen. Die erste und letzte Stufenvorderkante jedes Treppenlaufes sind entsprechend DIN 18040-1 dauerhaft kontrastierend zu kennzeichnen. Unterhalb des unteren Treppenlaufes ist entsprechend den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein Unterlaufschutz mit verschließbarer Zugangstür herzustellen.
Trittstufen und Podeste Trittstufen und Podeste sind als rutschhemmende Pressgitterroste mit Sicherheitsantrittskante auszuführen. Maschenweite, Tragfähigkeit und Ausführung sind entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit auszulegen.
Vordächer Liefern und Herstellen sämtlicher Vordächer entsprechend der Entwurfsplanung einschließlich Tragkonstruktion, Befestigungen, Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung sowie sämtlicher Anschlussarbeiten. Die Abmessungen, Geometrie und Anordnung der Vordächer ergeben sich aus der Entwurfsplanung. Die Vordächer sind als feuerverzinkte Stahlkonstruktionen mit hochwertiger deckender Beschichtung im RAL-Farbton gemäß Farb- und Materialkonzept des AG auszuführen. Die Konstruktion ist dauerhaft und statisch sicher am Gebäude zu befestigen. Die seitlichen Ansichten sind entsprechend der Entwurfsplanung und den Leitdetails mit einer profilierten Stahlblechbekleidung (Wellblech) auszuführen. Material, Profilierung, Fugenbild sowie Oberflächen- und Farbgestaltung sind identisch zu den Wellblech- Akzentpaneelen im Eingangsbereich auszuführen. Die endgültige Farbgebung erfolgt nach Bemusterung und Freigabe durch den AG. Die Entwässerung der Vordächer ist vollständig an das Regenentwässerungssystem des Gebäudes anzuschließen. Hierzu sind die Vordächer mit dem erforderlichen Gefälle auszubilden und das Niederschlagswasser über Rinnen und Fallrohre kontrolliert abzuleiten. Ausführung, Konstruktion, Fugenbild sowie sämtliche Anschlüsse an Gebäude und
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Fassade erfolgen entsprechend der Entwurfsplanung und den Leitdetails der Architekten.
Absturzsicherungen und Geländer innen Sämtliche erforderlichen Geländer und Absturzsicherungen an Treppen, Podesten, Trep- penaugen, Lufträumen und sonstigen absturzgefährdeten Bereichen sind entsprechend der Entwurfsplanung sowie den bauordnungsrechtlichen und unfallverhütungsrechtlichen Anforderungen herzustellen. Die Geländerhöhe beträgt, soweit sich aus den maßgebenden Vorschriften keine weiter- gehenden Anforderungen ergeben, mindestens 1,10 m. Öffnungen innerhalb der Geländerkonstruktionen sind so auszubilden, dass die Anforde- rungen an die Nutzungssicherheit in Schulgebäuden eingehalten werden. Der lichte Ab- stand zwischen Geländerelementen darf maximal 12 cm betragen. Die Konstruktionen sind so auszubilden, dass ein Beklettern soweit wie konstruktiv möglich erschwert wird. Geländer einschließlich sämtlicher Anschlüsse und Befestigungen sind entsprechend den auftretenden Horizontallasten und den Anforderungen für die Nutzung in Schulgebäuden statisch zu bemessen. Oberflächen, Materialität und Farbgebung sind entsprechend dem Farb- und Materialkon- zept sowie den Musterbauteilen auszuführen und vor Ausführung mit dem AG zu bemus- tern.
Absturzsicherungen und Geländer außen Liefern und Herstellen sämtlicher außenliegender Absturzsicherungen und Geländer. Die Geländerhöhe beträgt mindestens 1,10 m. Die Konstruktion ist als Stahlrahmen mit einer Füllung aus geschweißtem Wellengitter aus Stahl auszuführen. Die Wellengitterfüllung ist feuerverzinkt auszuführen. Die Maschenweite beträgt maximal 21 × 21 mm. Sämtliche außenliegenden Stahlbauteile sind feuerverzinkt auszuführen. Unterhalb des Treppenlaufes ist eine verschließbare Revisionsöffnung entsprechend der Entwurfsplanung vorzusehen. Im Bereich der Außentreppe gemäß Entwurfsplanung ist die Wellengitterverkleidung als durchgehende Einhausung der außenliegenden Technikgeräte der Küche fortzuführen. Die Einhausung ist konstruktiv und gestalterisch einheitlich mit der Treppenverkleidung aus- zubilden. Zur Wartung und Instandhaltung der Technik ist eine abschließbare, in die Wel- lengitterverkleidung integrierte Zugangstür einschließlich Schließung entsprechend der Schließanlage vorzusehen. Lage, Größe und Ausführung ergeben sich aus der Entwurfs- planung.
Handläufe Außentreppe Die Außentreppen sind beidseitig mit durchgängigen Handläufen aus Edelstahl auszustat- ten. Die Handläufe sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-1 auszuführen und über Treppenläufe und Podeste durchgehend zu führen. Die Handläufe sind am Treppenanfang und Treppenende mindestens 30 cm waagerecht weiterzuführen. Handlaufenden sind so auszubilden, dass ein Hängenbleiben ausgeschlos- sen wird. Querschnitt, Greifbarkeit, Abstand zu angrenzenden Bauteilen und Anordnung sind ent- sprechend den Anforderungen an die Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit auszubilden. Sämtliche Befestigungen und Anschlüsse sind dauerhaft, robust und korrosionsbeständig herzustellen. Die Handläufe einschließlich Halterungen und Befestigungsmitteln sind in Edelstahl aus- zuführen. Oberfläche und genaue Ausbildung sind vor Ausführung mit dem AG zu bemus- tern.
Stahlzargen und sonstige Metallbauteile innen Sämtliche Stahlzargen sowie sonstige innenliegende Stahl- und Metallbauteile sind nach
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entsprechender Untergrundvorbereitung mit einer hochwertigen deckenden Beschichtung auszuführen. Transport-, Montage- und Einbauschäden sind fachgerecht auszubessern. Farbton und Oberflächenqualität ergeben sich aus dem Farb- und Materialkonzept des AG.
3.18 Schließanlage
Allgemeines Liefern, Herstellen, Programmieren, Inbetriebnehmen und Dokumentieren der vollständigen Schließanlage einschließlich sämtlicher erforderlicher Zylinder, Beschläge, Transponder, Schlüssel, Software, Programmierungen sowie aller Nebenleistungen. Die Schließanlage ist systemgleich zum vorhandenen Schließsystem der Schule auszufüh- ren und vollständig in das Bestandssystem zu integrieren. Der AN hat vor Bestellung und Ausführung die technische Erweiterbarkeit, Kompatibilität und erforderlichen System- schnittstellen des vorhandenen Schließsystems eigenverantwortlich zu prüfen und mit dem AG abzustimmen. Sämtliche für die vollständige Integration erforderlichen System- komponenten, Programmierungen, Lizenzen, Schnittstellen und sonstigen Leistungen sind Bestandteil der Leistung. Sollte sich im Rahmen dieser Prüfung herausstellen, dass eine vollständige Integration in das vorhandene Schließsystem technisch nicht möglich ist, hat der AN dies dem AG un- verzüglich und vor Bestellung der Komponenten schriftlich anzuzeigen und geeignete Lö- sungsmöglichkeiten zur Entscheidung vorzulegen. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Programmierung sowie Einweisung des Nutzers erfolgen durch den AN. Spätestens zu Beginn der Rohbaumontage sind dem AG Grundrisspläne mit sämtlichen nummerierten Türen zur Abstimmung der Schließgruppen vorzulegen. Der endgültige Schließplan ist gemeinsam mit dem AG und dem Nutzer zu erstellen und vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Schließanlage Ausführung als elektronisches bzw. digitales Schließ- und Zutrittssystem entsprechend dem vorhandenen Bestandssystem der Schule mit bis zu 20 Schließ- bzw. Berechtigungs- gruppen. Die Schließberechtigungen sind digital zu verwalten und entsprechend dem mit AG und Nutzer abgestimmten Berechtigungskonzept zu programmieren. Die Schließanlage ist für den Einsatz in Schulgebäuden geeignet und entsprechend den Anforderungen des Bestandssystems auszuführen. Sämtliche Türen und sonstigen in die Schließanlage einzubeziehenden Einrichtungen sind grundsätzlich mit elektronischen bzw. digitalen Schließkomponenten auszustatten und in das zentrale Schließ- und Berechtigungssystem einzubinden. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die Räume PuMi sowie Haustechnik, die mit mechanischen Schließzylindern entsprechend dem abgestimmten Schließplan auszuführen sind. Die erforderliche Anzahl und Ausführung sämtlicher Zylinder, Transponder und Schlüssel ist vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Hierzu gehören insbesondere: • Außentüren • Innentüren • Technikräume, mechanische Schließung • Medienschränke • Aufzug • Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) • Feuerwehr-Bedienfeld / Feuerwehr-Informationssystem (FIBS) • Schlüsselschalter technischer Anlagen • sonstige abschließbare Einrichtungen
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• PuMi-Räume, mechanische Schließung
Die Schließanlage ist einschließlich sämtlicher Schlüssel, Transponder und Programmierungen vollständig betriebsbereit zu übergeben. Bei elektronischen und me- chatronischen Komponenten sind sämtliche Anforderungen an Datenschutz, Zugriffsbe- rechtigungen, Protokollierung, Administration und sichere Datenübertragung einzuhalten. Personenbezogene Nutzungs- und Bewegungsprofile dürfen nur im rechtlich zulässigen und mit dem AG abgestimmten Umfang verarbeitet werden. Für das elektronische Schließ- system sind sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Transponder bzw. sonstigen elektronischen Identmedien zu liefern, zu programmieren und betriebsbe- reit zu übergeben. Anzahl und Berechtigungsstruktur sind auf Grundlage des mit AG und Nutzer abgestimmten Schließ- und Berechtigungskonzeptes festzulegen. Für die mecha- nisch ausgeführten Schließungen der PuMi- und Haustechnikräume sind sämtliche erfor- derlichen Schlüssel entsprechend dem abgestimmten Schließplan mitzuliefern. Die end- gültigen Stückzahlen sind mit AG und Nutzer abzustimmen. Die Zugangsberechtigung und Bedienung des Plattformaufzuges ist in das elektronische beziehungsweise mechatroni- sche Schließsystem einzubinden.
Dokumentation Zum Leistungsumfang gehören: • Schließplan • Zylinderplan • Kennzeichnung sämtlicher Zylinder und Schlüssel • Programmierunterlagen • vollständige Dokumentation • Einweisung des AG • Ein Schlüsselschrank in erforderlicher Größe ist einschließlich Montage zu liefern.
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Leistungsbeschreibung Technische Gebäudeausrüstung KG 400
- Technische Gebäudeausrüstung
4.1 400 Technische Anlagen Allgemeines
Allgemeines Die beigelegten Berechnungen, Schematas und Planunterlagen sind Planungskonzepte. Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungsplanung auf Grundlage der übergebenden Unterlagen zu erbringen. Die Dimensionen, Größen von Bauteilen, Auslegungen usw. sind nochmals zu prüfen und ggf. anzupassen.
Die gesamte Anlagentechnik ist gemäß den Vorgaben des Arbeitsstabs des Oberbaudirektors mit möglichst geringer Bauhöhe zu planen. Ziel ist eine Minimierung der erforderlichen Technikaufbauten auf dem Dach unter Einhaltung sämtlicher funktionaler, technischer und gesetzlicher Anforderungen. Der Auftragnehmer hat die gewählte Lösung entsprechend nachzuweisen.
Während der Bauzeit ist durch den AN für Bauwasser, -abwasser, Sanitäreinrichtungen, Bauheizung, Baustellenbeleuchtung, Baustrom etc. zu sorgen, welche im Anschluss zurückzubauen sind. Die Anschlüsse für die Medien des Bauwassers und Baustroms sollen separat erstellt werden und über eine separate Zählung erfolgen.
Notwendige allgemeine Leistungen für das Unternehmen, welche zu erbringen sind:
Für Sanitärtechnik einschl. technischen Anlagen in Außenanlagen: Druckproben, hydraulischer Abgleich, Spülen/Dichtheitsprüfung von Rohrnetzen und Schächten, Kamerabefahrung des verlegten Grundleitungsnetztes innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Vermessung der Schächte und außenliegenden Leitungen, Spülung des Trinkwassernetzes und die Trinkwasseranalyse, einschließlich aller anfallenden Gebühren der Analyse. Es ist eine Probe mit Analyse am Anschlusspunkt der Bestandstrinkwasseranlage vor Anschluss an den Neubau zu entnehmen. Weiterhin wird die protokollierte Erstinbetriebnahme der Anlagen vorausgesetzt.
Für Heizungstechnik: Druckproben, das Füllen der Anlage mit aufbereitetem Wasser, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, Vermessung der außenliegenden Leitungen.
Für Lüftungstechnik: Luftmengenmessungen, Dichtheitsprüfung, Hygieneprüfung der Zuluftkanäle, Einregulierung der Anlage, Abnahme der Lüftungsanlage durch Sachverständigenprüfung bzgl. der Belange des Brandschutzes, Abnahme gemäß TechPrüfVO. Die Wahl des Prüfers obliegt dem Auftragnehmer. Überprüfung der Küchenabluft durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Vorabstimmung der Planung, Organisation, Durchführung, ggf. Nachkontrolle, Dokumentation einschließlich aller anfallenden Gebüh- ren für die Abnahme.
Für Elektrotechnik einschl. technischer Anlagen in Außenanlagen: Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Brandmeldeanlage (Hausalarmanlage) durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgen. Die Wahl des Prüfers obliegt dem Auftragnehmer. Leistungen einschließlich aller anfallenden Gebühren für die Abnahme.
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Für alle technischen Gewerke: Während des Probebetriebes erfolgt die umfassende und ggf. wiederholende Einweisung des Benutzers in die Bedienung der Anlagen. Diese ist ebenfalls zu protokollieren und beiderseits zu unterzeichnen.
Anlagendokumentation Technische Ausrüstung (KG 410-450) 4 Wochen vor der Abnahme der Leistungen ist die Dokumentation in digitaler Form zur Prüfung an den Bauüberwacher zu übergeben. Die Anlagendokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme. Die Anlagendokumentation erfolgt nach der Vorgabe seitens des Auftraggebers. Die Anforderungen sind nachstehend aufgeführt. Die Übergabe an den AG erfolgt über ein digitales Transferverzeichnis. Dieser Prozess wird nach dem Zuschlag separat mit den AN seitens des AG geschult.
Bemusterung Im Bereich technische Anlagen sind mindestens folgende Bauteile zu bemustern: • Sanitärgegenstände einschließlich Armaturen • Beleuchtung
Aufbau gewerkeweise wie folgt: Inhalt der Anlagendokumentation :
Deckblatt Objekt mit Adresse, Baumaßnahmenbezeichnung, Auftragsnummer, Gewerk, Datum, Planungsbüro, Ausführungsfirma, Notruftelefon, Ansprechpartner
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Inhaltsverzeichnis Ordnernummer, Registernummer, Inhaltsbezeichnung
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Anlagenbeschreibung Gewerke weise Beschreibung jeder einzelnen Anlage mit Hinweisen zur Bedienung, Einstellung, Inbetriebsetzung und Außerbetriebsetzung und Verhalten im Störfall.
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Protokolle und Bescheinigungen Abnahmebescheinigung, Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung, Sachverständigenprüfung, Sichtabnahmeprotokolle der Fachbauleitung, Funktions- und Leistungsmessungen mit Einstellwerten, Inbetriebnahme-/Probebetrieb des Fachunternehmens bzw. Hersteller, Übereinstimmungserklärung, Errichterbescheinigung Brandschutz, Dichtheitsprüfungen, Spülungen, Einweisung des Betriebspersonals, Hygieneprotokolle, Hygieneplan, Hydraulischer Abgleich, Bescheinigung über Einhaltung der VDE- und DIN Normen
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Produktnachweise Liste der Produkte nach Reihenfolge und Gewerk; Datenblätter, Gerätekarten, Isolierqualitäten, Brandschutzeinrichtung, Zulassungsbescheinigung, CE - Konformitäten, Ventillisten, Ersatzteillisten, Bedienungsanleitungen mit Beschreibungen für Bedienung im Normalfall im Störfall, besondere Schaltungen und Sicherheitseinrichtungen Außerbetriebnahme, erforderliche Hilfsmittel, Hilfsstoffe, Sonderwerkzeuge, Schmierstoffe und Reinigungsgeräte
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Lieferantennachweis Auflistung Produktgruppe, Hersteller, Adresse, Telefon, Fax, E - Mail Kontakt
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Wartungsanweisungen Für alle zu wartenden Bau- und Anlagenteile sind die Wartungs- und Pflegevorschriften zusammenzustellen. Erforderliche periodische und behördliche Wartungspflichten sind tabellarisch aufzuführen. Die Wartungszyklen sind tabellarisch zu erfassen. Wiederkehrende Ersatzteile wie z.B. Filtermatten, Regeneriersalz o.ä. sind tabellarisch aufzulisten.
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Zeichnungen Zeichnungsverzeichnis mit Angabe Planinhalt, Maßstab, Gewerk. Die Bestands- und Revisionspläne sind mit CAD-Programmen an Hand der vom AG übergebenen Ausführungsplanung sowie der vom AN angefertigten Montageplanung zu erstellen. Elektrische Schaltpläne und Anschlusspläne nach DIN EN 61082-1 und 3. Grundrisse haben den Maßstab 1 : 50 , Schema ohne Maßstab gut lesbar, alle Pläne farbig Zeichnungen sind auf DIN A4 Format gefaltet, gelocht und mit Lochverstärker versehen. Im Technikraum des Gewerkes sind farbige Anlagenschemata mit eingestellte Hauptparametern sowie der Anschrift und dem Service-Telefon des AN in Form einer laminierten Zeichnung zu liefern und zu montieren.
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Revisionsunterlagen Die Anlagendokumentation ist komplett digital mit Plänen im Format dwg/dxf und pdf, sowie alle Textdokumente im Format pdf zu übergeben. Selbstverständlich müssen alle Bescheinigungen in deutscher Sprache sein. Die Revisionszeichnungen müssen die tatsächliche Installation wiedergeben. Nach erfolgreicher Prüfung und Vervollständigung der Unterlagen sowie mindestens 14 Tage vor VOB-Abnahme wird die komplette Revisionsunterlage digital gem. SBH-Standard in der Anlage zur FLB dem Auftraggeber überreicht.
4.2 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
411 Abwasseranlagen
Die Bemessung und Ausführung der Entwässerungsanlagen innerhalb des Gebäudes er- folgt nach DIN EN12056 T1-5 und DIN 1986-100. Die Entwässerung erfolgt als Trennsys- tem. Die Abflussbeiwerte für Schulen werden für das Schmutzwassernetz angesetzt. Die Dachentwässerung erfolgt außenliegend. Innenliegende Dachentwässerungsleitungen werden bauherrnseitig nicht akzeptiert.
Schmutzwasser Die Summen- bzw. Spitzendurchflüsse sind entsprechend durch den AN zu ermitteln. Für die Entwässerung im Gebäude kommt schallgedämmtes Rohr zum Einsatz. Schmutz- wasserleitungen werden innerhalb von Trockenbauwänden und über Abhangdecken ver- legt. Dabei wird das fetthaltige Abwasser getrennt von dem häuslichen Abwasser geführt. Befestigungen werden in schallgedämmter Ausführung installiert.
Im HA-Raum erfolgt die Leitungsverlegung als Aufputz-Installation. Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvor- schriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt. An den Übergabestellen von Fall- in Grundleitungen sind Reinigungsöffnungen vorgese- hen.
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Die Entlüftungsleitungen werden im obersten Geschoss gegen den Anfall von Kondensat diffusionsdicht isoliert. In notwendigen Fluren besteht die Isolierung aus nicht brennbarem Material.
Bodenabläufe Bodenabläufe sind gemäß den Raumtypenblättern vorzusehen. Um das Austrocknen der Bodenabläufe zu verhindern, ist eine Kombination vom mechanischen und hydraulischen Geruchsverschluss zu verwenden. Ein ausreichendes Gefälle zum Bodenablauf ist zu ge- währleisten. Im Bereich der WCs ist über den Bodeneinläufen gem. Raumtypenblatt eine Zapfstelle vorzusehen. Zur Reinigung der Vital- und Spülküche werden Bodeneinläufe sowie Rinnen vor den Türen zur Mensa angeordnet.
Grundleitungen Das Rohrleitungsmaterial für Schmutzwasser unter der Bodenplatte ist mit der geeigneten Ringsteifigkeitsklasse zu wählen. Rohrdurchführungen durch die Bodenplatte werden auf geeignete Weise wasserdicht ausgeführt. An erforderlichen Stellen sind Reinigungsöff- nungen (Finore) vorzusehen.
Für das fetthaltige Abwasser ist eine geeignete Rohrdichtung z.B. NBR auszuwählen.
412 Wasseranlagen
Die Bemessung und Ausführung der Trinkwasseranlage erfolgt nach DIN EN 806 Teil 3, DIN 1988 – 300, VDI 6023. Der Schutz des Trinkwassers ist gemäß DIN EN 1717 zu gewährleis- ten. Der Trinkwasser-Spitzendurchfluss nach DIN 1988 – 300 und die Notwendigkeit einer Druckerhöhungsanlage ist unter Anlehnung an die Berechnungsvorgaben für Schulen ent- sprechend des jeweiligen Bautyps zu ermitteln und die Berechnungen vorzulegen. Die Liegenschaft ist bereits über einen Wasserzählerschacht von Hamburg Wasser er- schlossen. AG-Seitig wird die erdverlegte Trinkwasserleitung bis 2m vor Gebäude vorge- streckt. Der Anschluss an die Vorstreckung erfolgt durch den AN. Zu den zentralen Anlagen der Trinkwasserversorgung gehören Hausanschluss mit KFR- Ventil, Absperreinrichtung und Filterung. Es ist eine Hauswasserstation mit Druckminderer, Manometer ein- und ausgangsseitig so- wie automatischem Rückspülfilter (Filterqualität 80 - 120 Mikrometer) vorgesehen. Für den Bereich Schule und Mensaküche sind separate Wasserzähler vorzusehen. Diese sollen über eine M-Bus Schnittstelle, zur Aufschaltung durch das Gewerk Gebäudeauto- mation, verfügen. Eine zentrale Warmwasserversorgung ist im Gebäude nicht geplant. Elektrische Durchlauf- erhitzer mit Verbrühschutz sind gem. Raumtypenblätter bzw. nach benötigter Leistung vorzusehen. Im Gebäude erhalten die barrierefreien WC’s, die Pantrys, die Mensaküche und die Fach- räume Trinkwarmwasser. Die Warmwasserbereitung wird über dezentrale elektrische Warmwasserbereiter sichergestellt.
Eingesetzte elektrische Trinkwassererwärmer: Seite 82 von 121
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• Durchlauferhitzer 18 kW: Duschen + WC (Vitalüche) • Durchlauferhitzer 6,5 / 18 kW: Vitalküche • Durchlauferhitzer 6,5 / 13 kW: Spülküche • Durchlauferhitzer 4,4 kW: Barrierefreies WC, Pantry, Fachraum Kunst Alle zu verwendenden Bauteile des Trinkwassernetzes müssen zwingend eine DVGW-Re- gistrierung haben.
Wasserleitungen Das Trinkwasser-Versorgungsnetz wird aus geeignetem und DVGW-konformen Material gefertigt. Die Verbindungstechnik obliegt dem AN. Jedoch sollte diese für das gewählte Material geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Die Ausführung in Edel- stahl wird dabei vom Bauherrn bevorzugt. Form- und Verbindungsstücke aus Edelstahl bzw. Rotguss komplettieren das Leitungssys- tem. Die Rohrleitung wird oberhalb der Abhangdecke zu den jeweiligen Anschlusspunkten bzw. zu den zentralen Steigepunkten im Sanitärkern geführt. Alle Ebenen sind einzeln absperr- bar. Zur Vermeidung von Stagnation im Leitungsnetz des Kaltwassers werden alle Wasseran- schlüsse durchgeschliffen und an der letzten Entnahmestelle wird eine Hygienespülung mit Modbus-Schnittstelle, zur Aufschaltung durch das Gewerk Gebäudeautomation, vor- gesehen. Alle an das Wasserleitungsnetz angeschlossenen Verbraucher sind durch Eckventile ein- zeln absperrbar. Zur Bewässerung der Grünanlagen wird für die Schule eine abschließbare, vandalismussi- chere Außenzapfstelle im Tresorkasten vorgesehen. Die Versorgungsleitungen auf den einzelnen Ebenen werden vorzugsweise in Unterhang- decken sowie innerhalb von Trockenbauwänden verlegt. Im HA-Raum erfolgt die Leitungsverlegung als Aufputz-Installation.
Rohrdurchführungen Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvor- schriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt.
Dämmung Die Rohrleitungsisolierung wird entsprechend den Anforderungen der DIN EN 806-2, DIN 1988-200, der Trinkwasserverordnung und des GEG realisiert. Als Dämmmaterial für die Trinkwasserleitungen kommen aluminiumkaschierte Mineralfaserschalen A1 zum Einsatz. Die Kaltwasserleitungen werden generell mit 100% gegen unzulässige Erwärmung ge- dämmt. Um die Dämmstärken gering zu halten, wird eine Wärmeleitfähigkeit von mind. 0,035 W/m*K festgelegt (WLG 035). Im Hausanschlussraum erfolgt in sichtbaren Bereichen eine Ummantelung mit Kunststoff- folie aus PE oder Blech bis 2m Raumhöhe. Alle Armaturen erhalten Fertigdämmkappen aus Kunststoff.
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Absperreinrichtung Für die Absperrung der Wasserleitungen werden Schrägsitzventile aus Rotguss nach DIN mit DVGW-Prüfzeichen eingebaut. Prüfanschlüsse zur Kontrolle der Trinkwassergüte sind vorgesehen.
Sanitäre Objekte, Einrichtungsgegenstände Die Ausstattung der Räume erfolgt analog der Grundrissplanung entsprechend der mitge- lieferten Planunterlagen unter Einhaltung der Schulbaustandards des Schulbau Hamburgs und der entsprechenden Musterbauteile. Eine Bemusterung der gewählten Sanitärgegenstände hat vor Montage/Bestellung durch den Auftragnehmer mit dem Nutzer, der Projektsteuerung, den Architekten und der TGA- Planung zu erfolgen. Die Sanitärkeramik wird weiß, voll glasiert und die Armaturen verchromt ausgeführt. Es erfolgt der Einsatz von Wasser sparenden Selbstschlussarmaturen. Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt zu installieren. Einsatz von leicht zu reinigenden Sanitärobjekten (wandhängend in Vorwandinstallation). Ecken und Kanten abgerundet (r>=2 mm). Waschbecken mit Überlauf. Die Objekte werden mit notwendigen Installationselementen für Trockenbau bzw. Vor- wandinstallation montiert. Die Sanitärausstattungen (Hygieneartikel) werden durch einen entsprechenden Rahmen- vertrag geliefert. Die Bestellung erfolgt durch den Hausmeister, dass eine einheitliche Ausführung der gesamten Liegenschaft gewährleistet ist. Die Auslösung der Bestellung muss dem Hausmeister spätestens 14 Kalendertage vor der Montage vom Auftragnehmer mitgeteilt werden. Vom Auftragnehmer wird die Montage der Gegenstände (örtliche Lage in Abstimmung mit dem Hausmeister und Architekten), die Entgegennahme und Aufbewahrung bis zur Mon- tage der Gegenstände erbracht. Dabei sind folgende Artikel zu montieren: • Toilettenpapierhalter (groß) in schwerer Ausführung • WC-Rollen-Halter • Seifenspender • Papierhandtuchhalter • Papierkörbe • Hygienebehälter
PuMi-Raum / Hausanschlussraum Ausgussbeckenanlage: Gem. Musterbauteilliste. Becken aus Sanitär-Keramik oder Stahlblech, Abmessung ca. 600 x 400 mm, Tiefe 200 mm (mit Klapprost – Putzmitteleimer müssen auf dem Rost ste- hend befüllt werden können) mit verchromtem Ablaufventil mit Stopfen und Kunststoff- Geruchsverschluss. Bei einer zu planenden Vorwand wird es mit dem notwendigen Instal- lationselement für Trockenbauvorwandinstallation montiert, andernfalls auf Putz. Hausanschluss Trinkwasser: Einschl. druckwasserdichter Hauseinführung, Beschaffung und Zählereinbau, Absperrar- matur komplett aus Rotguss, 2x Zähleranschlussbügel, 2x KFR-Absperrarmatur komplett aus Rotguss, 1x Filter für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 19 632, Eingang: komplett mit Übergangsstücken für gewähltes Rohrsystem, Ausgang: 'wie Ein- gang ', PN 16, Gehäuse 'aus Rotguß', mit integriertem Filter-Rückspülsystem und Seite 84 von 121
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Einrichtung zur Abführung des Rückspülwassers, Filtergewebe aus Edelstahl, Durchlass- weite gemäß DIN 19 632, Filtertasse aus Rotguß, Rückspülung automatisch, mit integrier- tem Druckminderer DN50; komplett mit Manometer, ein- und ausgangsseitig, einschließ- lich Verschraubungen und Dichtungen'. Nach dem Filter ist eine weitere Absperrarmatur komplett aus Rotguss zu setzen. einschl. Dämmung der vor genannten Armaturengruppe gemäß DIN1988-200.
WC-Bereiche Wandhängende WC-Anlagen: Gem. Musterbauteilliste. Als Tiefspülklosettbecken als wandhängendes-WC aus Sanitär- porzellan mit Unterputz-Spülkasten, verschraubter Betätigungsplatte aus schlagfestem und Vandalismus sicherem Material. 6/3 Liter Spülvolumen und 2-Mengenspültaste, Klo- settsitz aus Kunststoff (weiß), ohne Deckel mit schweren Scharnieren und Sechskantmut- tern. Lehrer-WCs mit Deckel. Waschbecken-Anlagen: Gem. Musterbauteilliste. Es sind Waschtische mit Überlauf aus Sanitärporzellan mit Wand- befestigung vorzusehen. Alle Waschtischarmaturen und dgl. sind mit diebstahlsicheren, vom Leitungsdruck unabhängigen Durchflussmengenkonstanthaltern auszurüsten. Die Durchflussmengen müssen mindestens 3,5 l/min betragen und dürfen 5 l/min nicht über- schreiten. Als Armatur sind Selbstschlussarmaturen zu wählen. Armaturen mit festeingestellter Fließdauer (max. 12 Sekunden) ist dabei der Vorzug zu geben. Der Selbstschluss hat auch bei dauerhaft gedrückter Betätigung zu erfolgen. Die Armatur sollte leicht zu warten sein. Die Zuleitung soll durch ein verchromtes Eckventil 1/2“ absperrbar sein, und mit verdeck- ter Kappeausgeführt werden. Der Ablauf soll verchromt, ohne Stopfen, mit messingver- chromten Röhrengeruchverschluss 1 1/4" ausgeführt werden. Für die Warmwasserversorgung ist ein Durchlauferhitzer zu verwenden, der in den Lehrer- und barrierefreien WCs im Personal WC der Küche jeweils nur den Waschtisch versorgt. Über den Waschbecken ist ein bruchsicherer Kristallglasspiegel gem. Raumtypenblatt zum Einkleben in den Fliesenspiegel vorzusehen.
Doppelwaschbecken-Anlagen: Im zentralen WC-Kern sind Doppelwaschtische mit Überlauf aus Sanitärporzellan mit Wandbefestigung vorzusehen. Alle Waschtischarmaturen und dgl. sind mit diebstahlsiche- ren, vom Leitungsdruck unabhängigen Durchflussmengenkonstanthaltern auszurüsten. Die Durchflussmengen müssen mindestens 3,5 l/min betragen und dürfen 5 l/min nicht überschreiten. Als Armatur sind Selbstschlussarmaturen zu wählen. Armaturen mit festeingestellter Fließdauer (max. 12 Sekunden) ist dabei der Vorzug zu geben. Der Selbstschluss hat auch bei dauerhaft gedrückter Betätigung zu erfolgen. Die Armatur sollte leicht zu warten sein. Die Zuleitung soll durch ein verchromtes Eckventil 1/2“ absperrbar sein, und mit verdeck- ter Kappe ausgeführt werden. Der Ablauf soll verchromt, ohne Stopfen, mit messingver- chromten Röhrengeruchverschluss 1 1/4" ausgeführt werden.
Duschen: Gem. Musterbauteilliste. Im Duschbereich der Vitalküche sind Duschköpfe als schwere massive Ausführung vorzusehen. Alle Duschköpfe als Wandduschköpfe mit nicht Seite 85 von 121
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sichtbarer, diebstahlsicherer Befestigung. Steckanschluss aus Messing mit integriertem Wassermengenregler 0,15 l/s. Als Armatur sind Selbstschluss Unterputzarmaturen mit festeingestellter Fließdauer (max. 30s) mit thermostatischer Mischeinrichtung zum An- schluss an Kalt- und Warmwasser mit thermischer Desinfektion. Die Abdeckung der Un- terputzarmatur erfolgt mit einer Verdeckten Befestigung als robuste Zweifach-Verriege- lung. Als Armatur sind elektronische Selbstschluss Unterputzarmaturen mit thermostatischer Mischeinrichtung zum Anschluss an Kalt- und Warmwasser mit thermischer Desinfektion und Stagnationsspülung (Wassermanagementsystem) vorzusehen.
WC barrierefrei Die Planung und Ausführung der barrierefreien-WCs erfolgt nach DIN EN 18040 Teil 1.
WC-behindertengerecht: Gem. Musterbauteilliste. Wandhängende WC-Anlage, behindertengerecht, aus weißem Sanitärporzellan, mit Installationselement aus Metall einschließlich Wandeinbauspülkas- ten 6 l mit Kunststoff-Betätigungsplatte, 2-teiliger WC-Sitz- Garnitur mit Metallscharnie- ren. Es erhält beidseitig klappbare Griffhilfen gemäß Typenblatt SBH, aus Kunststoff mit Spülbetätigung mit WC-Papier- und Reservepapierhalter aus Kunststoff. Inkl. des Halte- systems für Stützklappgriffe und deren Befestigungen. Inkl. Rückenlehne.
Waschtisch-unterfahrbar: Gem. Musterbauteilliste. Waschbecken-Anlage aus weißem Sanitärporzellan, unterfahr- bar, Größe ca. 60 cm, einschl. Installationselement, Armatur DN 15 als Standarmatur mit langem Hebel, passend zu Durchlauferhitzer, Standrohr, einschließlich Ablaufventil mit Unterputz-Geruchsverschluss für Behindertenwaschtisch und elektrischem Durchlaufer- hitzer. Über den Waschbecken ist ein bruchsicherer Kristallglasspiegel gem. Raumtypenblatt zum Einkleben in den Fliesenspiegel vorzusehen.
Ausgussbecken Kunstraum Gem. Raumtypenblatt und Ausstattungsliste. Werkraumbecken aus Edelstahl, ohne Hahnbank, mit Schlammfang und Geruchsverschluss. Es sind drei Zapfstellen vorzusehen. Mit je einer Mischbatterie zzgl. Schlauchtülle sowie zwei Auslaufventilen für Kaltwasser. Für die Warmwasserversorgung ist ein Durchlauferhitzer zu verwenden, der jeweils nur ei- nen Auslauf versorgt.
Produktionsküche, Aufwärmküche Kita, Pantry, Kinderküche, Die Ausstattung der Aufwärmküche erfolgt gemäß der abgestimmten und freigegebenen Planung des Küchenplaners. Warmwasserbereitung über dezentrale Warmwasserberei- tung mit elektronischen Durchlauferhitzern gem. Leistungsanforderung. Die Bodeneinläufe im Bereich der Produktions- und Aufwärmküche sind in Edelstahl aus- zuführen.
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Beschriftung und Schilder Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeich- nungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert. Jedes Ventil und jede Funktions- einheit wird mit einem Bezeichnungsschild versehen.
Hygienespülung von Trinkwasserinstallationen Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität bzw. des in der VDI 6023 geforderten Wasser- wechsels, wird ein Wassermanagementsystem (WMS) vorgesehen. Mit diesem System kann ein effizienter Betrieb sowie der hygienische Nachweis geführt werden. Dieses Sys- tem kann auf eine übergeordnete GLT aufgeschaltet werden. Jede Hygienespülung wird an das System angeschlossen und kann ausgewertet werden. Nach der Inbetriebnahme ist durch den Auftragnehmer bis zur Übergabe sicherzustellen, dass an allen Entnahmestellen regelmäßig Trinkwasser entnommen wird und keine Stag- nation des Wassers entsteht.
Sonstiges Die Trinkwasser- sowie Abwasserleitungen werden entsprechend den gültigen DIN-Nor- men gespült und einer Druckprobe unterzogen.
Nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage wird eine Hygieneun- tersuchung des Trinkwassers durch ein unabhängiges Labor vorgenommen. 16 Wochen nach Inbetriebnahme wird eine chemische Untersuchung vorgenommen.
Kosten für das Spülen der Trinkwassernetze zwischen Fertigstellung der Bauleistung und der endgültigen Nutzung sind durch den Auftragnehmer bis zu 6 Wochen nach VOB Ab- nahme kostentechnisch zu berücksichtigen.
4.3 420 Wärmeversorgungsanlagen
Allgemeines Die Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831 wird auf Basis der übergebenen Grundriss- bzw. Schnittdarstellungen durchgeführt. Die Mindest-U-Werte für den EG40 Standard sind einzuhalten. Durch den GU ist für diesen Standort ein eigenständiger Wärmeschutznachweis zu erstellen und in die Heizlastberech- nung zu integrieren. Für Räume mit freier Lüftung ist bei der Heizlastberechnung eine Mindest-Luftwechselzahl von 0,5/h vorzusehen. Es ist eine raumweise Heizlastberechnung vorzulegen und durch den AG freizugeben.
421 Wärmeerzeugung
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Wärmepumpenkaskade zur Grundlastabdeckung sowie einer elektrischen Nachheizung für Spitzenlasten. Die Aufstellung erfolgt auf dem Dach im Außenbereich. Für die Zuleitung ist bei Bedarf eine Begleitheizung vorzusehen. Die Wärmepumpen sind gem. den statischen und
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herstellerspezifischen Erfordernissen und zum Schutz vor Witterung und Schnee aufzuständern.
Die Versorgung erfolgt mit witterungsabhängiger gleitender Temperatur. Der Heizkreisverteiler mit den Regelkreisen des Neubaus wird im Technikraum im 2.OG angeordnet. Die optimierte Regelung der Heizungsanlage und die Auslegung der Komponenten ist Be- standteil der Planung des Auftragnehmers. Diese Parameter, Einstellwerte usw. sind durch entsprechende Betriebsprotokolle bei der Übergabe der Anlage vom Auftragnehmer an den Auftraggeber nachzuweisen. Die wesentlichen Betriebsparameter (Vorlauftempera- tur, Absenkbetrieb, Pumpenbetrieb, Störungsmeldungen, etc.) sind für jeden Wärmeer- zeuger dem Betriebspersonal bzw. den Hausmeistern über geeignete Bedienoberflächen zur Verfügung zu stellen. Die Ansteuerung für die Wärmeerzeuger soll über eine Gebäude- automation möglich sein. Dafür muss eine funktionsfähige Standardschnittstelle (Modbus, LON etc.) vorgesehen werden.
Die Wärmepumpenanlage ist so auszulegen, zu liefern und zu montieren, dass die zulässi- gen Immissionsrichtwerte gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten sicher eingehalten werden. Hierzu sind die Schallleistung der Wärmepumpe sowie sämtliche betriebsbedingten Schallemissionen (z. B. Ventilatoren, Verdichter und Nebenaggregate) bei der Auslegung zu berücksichtigen.
Erforderliche Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. schalloptimierte Aufstellung, Schall- schutzhauben, Schalldämpfer, Schwingungsentkopplungen oder Abschirmungen, sind Be- standteil der Leistung, sofern diese zur Einhaltung der Anforderungen erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebots den Schallleistungspegel der vorge- sehenen Wärmepumpe sowie auf Verlangen einen schalltechnischen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm vorzulegen.
Bei der Auslegung ist insbesondere der Nachtbetrieb zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Betriebsmodi oder Leistungsbegrenzungen vorzusehen, sofern diese zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte erforderlich sind.
Warmwasserbereitung
Eine zentrale Warmwasserbereitung ist nicht vorgesehen. Die Trinkwassererwärmung er- folgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer (KG410).
Für die Verbraucher gelten folgende Temperaturniveaus:
Fußbodenheizung: 38/26°C Lüftung: 45/30°C
Wärmeverbrauchserfassung Der Gesamtwärmeverbrauch wird separat für den Zubau gemessen. Die Energiezähler sind im Verteilnetz im Technikraum einzubauen und mit Absperreinrichtungen vor und nach dem Zähler zu versehen, sodass ein Wechsel der Zähler einfach durchführbar ist. Die Zähler sollen als Signal einen M-Bus Standard liefern. Weiterhin sind folgende Bereiche separat zu zählen: • Wärmeversorgung Schule
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• Wärmeversorgung Produktionsküche • Wärmeversorgung Lüftungsgeräte
422 Wärmeverteilnetze Die Heizungsanlage ist als geschlossenes System mit Druckhalte-, und Nachspeisestation mit Membrandruckbehälter geplant. Für die weitere Wärmeversorgung der Regelkreise wird ein Verteiler im Technikraum ange- ordnet. Davon abgehend wird die Fußbodenheizung, dabei getrennt in Ost und West, und die Lüftung geregelt. Die Heizkreise werden witterungsgeführt geregelt. Alle Abgänge von dem Verteiler werden absperrbar und entleerbar ausgeführt. Die verbraucherseitigen Ab- sperrarmaturen werden als Strangregulierventile ausgeführt. Alle Regelgruppen der Heizkreise erhalten Hocheffizienzpumpen, die bereits den Energie- Effizienz-Index (EEI) von mindestens 0,23 (gültig ab 2015) erreichen, die gemäß den er- forderlichen Bedürfnissen als Konstant-Differenzdruck- oder Proportional-Druck-Pum- pen ausgeführt werden. Eine Modbus-Schnittstelle wird vorgesehen. Für die Wärmeversorgung der statischen Heizflächen ist die Verteilung in der abgehängten Decke und auf dem Rohfußboden vorgesehen. Die Anschlüsse an die FBH-Verteiler er- folgten demnach aus der Abhangdecke oder von unten aus dem Rohfußboden. Sämtliche Armaturen werden zugänglich angeordnet. Alle Stränge werden absperrbar aus- geführt. Die Ansteuerung der Heizkreise soll vom Technikraum erfolgen und die Regelventile sollen über eine Standardschnittstelle verfügen. Der Heizkreis erhält eine differenzdruckgere- gelte Hocheffizienzpumpe mit Standardschnittstelle (Modbus, LON), Schmutzfänger, Thermometer sowie den notwendigen Absperrarmaturen. Das Wärmeverteilnetz ist für jede Zone durch einen Zeitschaltkalender nach den Bele- gungszeiten steuerbar zu gestalten. Die Bedienung des Zeitschaltkalenders sollte für den Hausmeister leicht möglich sein. Die Regelung der Heizkreise ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers durch das Gewerk Gebäudeautomation.
Rohrleitung Als Rohrmaterial ist geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN10255 und DIN EN 10220 oder alternativ Edelstahlrohr mit Pressverbindung vorzusehen. Die Leitungsverlegung erfolgt in den Abhangdecken und als Aufputz Installation. Die Druckprüfungen sind zu dokumentieren in einem Protokoll und via Fotos der Manome- ter. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber dürfen Folgeleistungen erbracht werden. Thermische und schallschutztechnische Isolierungen einschließlich entkoppelter Wand- sowie Deckendurchführungen werden realisiert. Gemäß Gebäudeenergiegesetz werden die Rohrleitungen und Armaturen gedämmt Die Fußbodenheizung wird als Nasssystem mit Heizestrich und sauerstoffdiffusionsdich- ten Kunststoffrohren (PEX-Rohr) vorgesehen. Der Heizestrich erfolgt über die Hochbau- planung. Heizkreisleitungen müssen als ein Stück Rohr an den Heizkreisverteiler angeschlossen werden. Es sind keine Verbindungen im Estrich zugelassen. Für die Fußbodenheizung wird ein Heizkreisverteiler vorgesehen, welcher entsprechend ein Differenzdruckregler-Set für den hydraulischen Abgleich erhält.
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Wärmedämmung Die Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen wird entsprechend des Gebäudeenergie- gesetzes ausgeführt. Als Wärmedämmmaterial kommen aluminiumkaschierte Mineralfa- serschalen mit Kunststoff-Ummantelung zum Einsatz. In sichtbaren und stoßgefährdeten Bereichen erfolgt zusätzlich eine Ummantelung aus verzinktem Blech oder Aluminium. Lei- tungen auf dem Dach werden mit 200 Armaturen erhalten Fertigdämmkappen aus Kunststoff.
Rohrdurchführungen Brandschutzrelevante Rohrdurchführungen werden nach den geltenden Brandschutzvor- schriften entsprechend der Bauteil-Zulassungen ausgeführt.
Beschriftung und Schilder Für die Installationen werden die erforderlichen Rohrleitungsbeschriftungen, Kennzeich- nungsbänder und Sicherheitsbeschilderungen geliefert. Jedes Ventil und jede Funktions- einheit wird mit einem Bezeichnungsschild versehen.
423 Raumheizflächen Allgemein Raumtemperaturen wurden entsprechend der SBH-Richtlinien (Typenblätter) berücksich- tigt.
Heizflächen Alle Räume werden über Fußbodenheizung mit Wärme versorgt. Die Fußbodenheizung wird auf einer Platte mit Trittschalldämmung verlegt. Als Rohrmaterial kommt ein hoch- druckvernetztes PE-Xa-Rohr zur Ausführung. Die Verteilerschränke werden im verzinkten pulverbeschichteten Stahlblech in Aufputz bzw. Unterputz Lösung montiert. Die beheiz- ten Räume erhalten Raumfühler in Aufputz Ausführung. Der Raumtemperaturregler ist passend zum Schalterprogramm Elektro vorzusehen. Die Flächenheizung muss raumweise regelbar sein. Die Stellantriebe sind in 0-10V Ausführung vorzusehen. Die Regelung er- folgt über die Systemregelung des Herstellers und ist auf die ASP im Gewerk Gebäudeau- tomation aufzuschalten.
Sonstiges Für das Aufheizen des Estrichs der Fußbodenheizung ist ein mobiles Heizgerät vorzusehen. Das Heizungssystem wird mit aufbereitetem Wasser befüllt, hydraulisch abgeglichen und entsprechend den gültigen DIN-Normen einer Druckprobe unterzogen.
4.4 430 Lufttechnische Anlagen
431 Lüftungsanlagen Planungsgrundsätze
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Für das Gebäude werden drei lufttechnische Anlagen errichtet. Die Anlage 1 be- und ent- lüftet die Mensa und den Küchenbereich Die Anlagen 2 und 3 entlüften die innenliegenden Räume nach DIN 18017 „Entlüftung von innenliegenden Räumen“. Die Berechnung der Luftmengen erfolgte auf Grundlage der Anforderungen der DIN EN 16798 und der ASR. Die zentralen Abluftventilatoren befinden sich auf dem Dach des Gebäudes. Die Versorgung der Räumlichkeiten mit Frischluft erfolgt entsprechend über Außenluft- durchlässe und Fensterlüftung. Grundlagensind: Landesbauordnung für Hamburg Lüftungsanlagen-Richtlinie MLüAR, Stand 12/2015 DIN EN 16798 – T1 Eingangsparameter für das Innenraumklima DIN EN 16798 – T3 Lüftung von Nichtwohngebäuden VDI 2052 RLT-Anlagen für Küchen VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in RLT- Anlagen, VDI 6022 Hygiene in RLT- Anlagen Vorplanung Brandschutz Stand 02 / 2026
Klassifizierung der Luft
• Außenluft ODA 2 • Zuluft SUP 2 • Abluft ETA 3 / Küche 4 • Fortluft EHA 3 / Küche 4
Allgemeine Beschreibung der Anlagenkomponenten Anlage 1 - Küche Die Anlage 1 wird als kombiniertes Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung ohne Mischluft freistehend auf einer Stahlkonstruktion auf dem Dach errichtet. Die Stahlkon- struktion ist Bestandteil der Planung und dient der statischen Lastverteilung, der Schal- lentkoppelung und der Herstellung der notwendigen Abstände zur Dachkonstruktion. Das bidirektionale Lüftungsgerät ist im Einzelnen wie folgt bestückt:
Außenluft/ Zuluft
• Jalousieklappe • Filter ePM10 60% (M5) • Schalldämpfer • rekuperative Wärmerückgewinnung als Vorerhitzung • Ventilator • Nacherhitzer PWW • Filter ePM1 65% (F7) • Schalldämpfer
Abluft/ Fortluft
• Filter ISO coarse 30% (G2)
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• Filter ePM10 60% (M5) • Schalldämpfer • Ventilator, fremdbelüftet • rekuperative Wärmerückgewinnung • Schalldämpfer • Jalousieklappe
Anlagenfunktion Die Bestimmung der Luftmenge erfolgt nach der VDI 2052 für die Bereiche Küche, Spülkü- che und Nebenräume Bei Räumlichkeiten zum Aufenthalt von Personen ist die personenbezogene Außenluftrate nach DIN EN 16798-1, die mindestens die Kategorie III erfüllt. Zuluft: 4.250 m³/h Abluft: 4.250 m³/h Die Lüftungsanlage ist so konzipiert, dass je nach Anforderung mittels Fernbedienung die Abluftmenge in Stufen mittels Volumenstromregler und Fernbedienungen betrieben wer- den. Die übrigen Räume werden konstant be- und entlüftet. Die Ersatzluft für die Küche strömt aus der Mensa mittels Überströmkanäle über, d. h. die Zuluft wird in die Mensa eingeblasen. Die Zu- und Abluftventilatoren werden mit Frequenzumformern bzw. mit EC-Motoren aus- gestattet, welche einen variablen Betrieb zulassen. Die Zuluft wird je nach Bedarf entweder erwärmt oder gekühlt (bidirektional). Es wird eine Zuluftregelung mit Min.- und Max.- Begrenzung der Zulufttemperatur reali- siert. Mit den einzelnen Komponenten des Lüftungsgerätes sind u.a. folgende Betriebsweisen möglich: • Be- und Entlüftung der Räume (im Winter Einblastemperatur isotherm bzw. 1- 2 K unter Raumtemperatur). Die Raumbeheizung erfolgt über statische Heizflächen. • Im Winter Vorheizung der Außenluft mit der WRG und Nachheizung aus der Wär- meerzeugungsanlage KGR 420. • Im Sommer Vorkühlung der Außenluft mit der WRG und Nachkühlung über Direkt- verdampfer. Freie Kühlung möglich (solange Außentemperatur kleiner bzw. gleich der Raumtemperatur). • Variable Luftmengen in den Bereichen, je nach Anforderung
Die Freigabe der RLT- Anlage erfolgt über einen Zeitschaltkatalog der Steuer- und Rege- lungstechnik.
Abluftanlage 2 – Technik, Pumi und Abstellräume Die Anlage 2 wird als Dachventilator als Abluftgerät ohne Wärmerückgewinnung auf dem Dach errichtet. Das unidirektionale Lüftungsgerät ist im Einzelnen wie folgt bestückt:
Abluft/ Fortluft
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• Jalousieklappe, selbsttätig • Schalldämmsockel • Ventilator, schallgedämmt
Anlagenfunktion Die Lüftungsanlage ist zur Abfuhr der Emissionen über Tellerventile, Sicherstellen des Bautenschutzes konzipiert. Abluft: 110 m³/h Die Nachströmung erfolgt über Undichtigkeiten der Gebäudehülle bzw. Öffnungen gemäß Entwurfsplanung. Mit den einzelnen Komponenten des Lüftungsgerätes sind u.a. folgende Betriebsweisen möglich:
- konstante Luftmenge Die Freigabe der RLT- Anlage erfolgt über einen Zeitschaltkatalog der Steuer- und Rege- lungstechnik.
Abluftanlage 3 – WC’ s Die Anlage 3 wird als Dachventilator als Abluftgerät ohne Wärmerückgewinnung auf dem Dach errichtet. Das unidirektionale Lüftungsgerät ist im Einzelnen wie folgt bestückt:
Abluft/ Fortluft • Jalousieklappe, selbsttätig • Schalldämmsockel • Ventilator, schallgedämmt
Anlagenfunktion Die Lüftungsanlage ist zur Abfuhr der Emissionen über Tellerventile, Sicherstellen des Bautenschutzes konzipiert. Abluft: 630 m³/h Die Nachströmung erfolgt über Undichtigkeiten der Gebäudehülle bzw. Öffnungen gemäß Entwurfsplanung. Mit den einzelnen Komponenten des Lüftungsgerätes sind u.a. folgende Betriebsweisen möglich:
- konstante Luftmenge Die Freigabe der RLT- Anlage erfolgt über einen Zeitschaltkatalog der Steuer- und Rege- lungstechnik.
Außenluftansaugung und Fortluftauslass Die Erfassung der Außenluft erfolgt direkt am Zentralgerät auf dem Dach. Die Fortluft wird vom Gerät entfernt mittels eines Ausblasstutzens über Dach ausgeblasen. Die reinen
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Abluftanlagen werden vertikal über Dach ausgeblasen Der Abstände von Ansaugöffnung und Ausblasöffnung aller Anlagen entsprechen der DIN EN 16 798 - T3.
Kanäle Die Lüftungskanäle bzw. –Rohre werden, wenn nicht anders beschrieben, als gefalzte, ver- zinkte Blechkanäle mit Flanschverbindungen bzw. als verzinkte Wickelfalzrohre mit Lip- pendichtungen vorgesehen. Die Dichtigkeit der Kanäle/ Rohre, wenn nicht anders beschrieben, entspricht der Klasse C nach DIN EN 13779. Die Lüftungskanäle für die Küchenabluft, der Küche und Spülküche werden zusätzlich fettdicht ausgeführt.
Dämmung Die Kanäle und Luftleitungen aufbereiteter Luft erhalten eine Wärmedämmung. Es ist ein mineralischer, nichtbrennbarer Dämmstoff der Baustoffklasse A mit Alu-Kaschierung vor- gesehen. Als Wärmeleitfähigkeit wurden 0,040 W/mK zugrunde gelegt (WLG040). In Abhängigkeit der Aufbereitungsstufen werden für die Luftarten folgende Dämmschicht- stärken zu Grunde gelegt: Zuluft 30 mm (Heizen) Abluft 30 mm Im Außenbereich: Zuluft 60 mm (Heizen) Abluft 60 mm Für die Außenluft und Fortluftkanäle, die nicht als Außenluft und Fortluftbauwerk ausge- führt sind, ist ein geschlossenzelliger, schwer entflammbarer Weichschaum als Dämmstoff vorgesehen (ab ca. 1,5 m vor dem Wetterschutzgitter). Der Dämmstoff wird vollflächig verklebt. Als Wärmeleitfähigkeit wurden 0,035 W/mK zugrunde gelegt (WLG035). Außenluft 19 mm Fortluft 13 mm Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen erhalten die Kanäle in stoßgefährdeten Bereichen bei Bedarf eine Blechummantelung.
Schalldämpfer Die Anforderungen an die max. zulässigen Schallpegel in den zu versorgenden Räumen er- geben sich aus den Richtwerten gemäß DIN EN 16798-3. Die Schalldämpfer werden vorzugsweise als Kulissenschalldämpfer im Kanalsystem bzw. in den Zentralgeräten ausgeführt. Zur Verhinderung der Schallübertragung zwischen Ein- zelräumen werden Telefonieschalldämpfer eingesetzt.
Luftauslässe Die Luftauslässe werden nach technischen und gestalterischen Vorgaben gem. Bemuste- rungskatalog ausgewählt.
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Für die zugfreie Lufteinbringung in die Räume werden entsprechende Auslässe gewählt. Die Abluft wird mittels Lufteinlässen entnommen und über das Kanalnetz dem Lüftungs- zentralgerät wieder zugeführt. Die Luftmengen aller be- und entlüfteten Räumlichkeiten werden mit Konstant-Volumen- stromreglern auf das notwendige Maß voreingestellt.
Revision Sämtliche Armaturen sind zugänglich anzuordnen. Die Revisionsklappen sind bei Bedarf in der KG 300 enthalten.
Brandschutz Gemäß LBO / MLüAR werden Brandschutzklappen in Luftleitungen bei Durchdringung klassifizierter Wände in F30 bzw. F90 gesetzt. In Zentralen, in Wänden notwendiger Flure bzw. Treppenräume und in den Geschossdecken bzw. Schächten werden die Brandschutz- klappen zusätzlich mit Federrücklaufmotoren ausgerüstet. Zur Früherkennung eines Brandereignisses im Außenbereich wird im Hauptzu- und Abluft- kanal ein Rauchmelder (Streulichtprinzip) installiert. Bei Auslösung eines Rauchmelders werden die RLT-Anlagen zwangsweise abgeschaltet und verriegelt. Bei Auslösung der BMA werden die RLT-Anlagen zwangsweise abgeschaltet und verrie- gelt.
43 4 Kälteanlagen
Planungsgrundsätze Zur Raumkühlung der Server in dem Technikraum 1.OG wird auf dem Dach eine nicht re- dundante kältetechnische Anlage errichtet.
Außenluftbedingung Der Planung sind folgende Außenluftzustände zugrunde gelegt worden: Außentemperatur: 31 °C Luftfeuchte: 40 % rel. F. Raumtemperatur: 26 °C Zulufttemperatur: 22 °C
Kälteerzeugungsanlagen Für die Kälteerzeugung ist eine Verflüssigereinheit mit 2,0 kW vorgesehen. Als Verdichter ist ein drehzahlgeregelter DC Inverterverdichter geplant. Das Rohrsystem wird in Kupfer hergestellt. Die Kondensat-Ableitung erfolgt im Abstellraum.
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4.5 440 Starkstromanlagen
Leistungsumfang Der Starkstromanlagenteil umfasst folgende Anlagenteile:
• Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Gruppenbatterieanlage • Niederspannungsverteilungen • komplette Elektroinstallationsanlagen gemäß Raumtypenblätter SBH • Beleuchtungsanlagen • Strukturiertes Kommunikationsnetz • Stemmarbeiten sowie Schlitze und Kernbohrungen • Brandschutzmaßnahmen
Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung der Elektroinstallationsanlage, der Sicherheits- beleuchtungsanlage und der Alarmierungsanlage durch einen anerkannten Sachverständi- gen (PVO-Prüfung) erfolgen. Die Prüfung hat vor Abnahme zu erfolgen. Zur Übergabe ist ein Mängelfreies Prüfprotokoll vorzulegen. Allgemeines Die Errichtung der elektrotechnischen Anlagen muss fachgerecht ausgeführt werden, Leit- faden hierfür sind die DIN- und VDE-Richtlinien, insbesondere die VDE 0100 mit allen Tei- len. Die Anlagenteile müssen in Aufbau und Einzelheiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Weiterhin sind u. a. für die Ausführung die unten aufgeführten Vor- schriften in der jeweils neuesten Fassung zu berücksichtigen: • LB-Bau nebst Anlagen • DIN VDE 0100, • DIN V VDE 0185 Teil 1-4, • DIN EN 12464, • DIN 12464, • DIN 14675, • DIN VDE 0833-2, • DIN 14675, • DIN 67526, • DIN 18032, • BPD 2018-5, • BPD 4/2011,
Energieversorgung Im Technikraum m im Erdgeschoss des zu errichtenden Gebäudes ist die Gebäudehaupt- verteilung (GHV) geplant. Die GHV versorgt die Unterverteilung des Neubaus. Die Versor- gung des Gebäudes erfolgt durch die NSHV im Bestand. Die Anbindung erfolgt durch den AG. Die Zuleitungen im Neubau für die Versorgung der Unterverteilungen sind sternförmig von der GHV zu den Unterverteilungen zu verlegen. Sämtliche Querschnittsdimensionierungen und Art der Leitungen sind entsprechend dem jeweils benötigten Bedarf unter Einhaltung der geltenden DIN-Normen und Selektivität durch den AN zu bestimmen und für den geplanten Endausbau auszuwählen.
442 Eigenstromversorgungsanlagen Seite 96 von 121
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PV-Anlage Der Einsatz einer Photovoltaik Anlage ist vorgesehen. Für das PV-System ist eine Sys- temlösung in Kombination mit dem Gründach vorzusehen. Die Errichtung der Anlage erfolgt über den Hamburger Energiewerke Kommunalenergie (HEK, früher Hamburg Energie Solar). Die beigefügte Anlage „Realisierung Photovoltaik Stromliefermodell im Neubau; Schnittstellen Hamburg Energie Solar & SBH/GMH“ zu be- achten. Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung Gemäß Brandschutzkonzept ist eine Sicherheitsbeleuchtung nach BPD 06/2011 und gem. den Vorgaben der gültigen VVTB zu errichten. Zur Realisierung ist eine Gruppenbatterie- anlage im 1. Obergeschoss des Gebäudes geplant. Aus wirtschaftlichen Gründen wir nur eine Zentrale in einem Brandschutzgehäuse installiert. Die Versprgung des Erd- und 2. Obergeschoss sowie des Treppenraumes erfolgt in Funktionserhalt. Die Batterieanlage ist so auszulegen, dass eine Versorgungsdauer von 3 Stunden eingehal- ten wird. Als Batterien sind nur wartungsarme, verschlossene und auslaufsichere OGiV- Blockbatterien vorzusehen. Für die Flucht- und Rettungswege ist eine Nennbeleuchtungs- stärke von mind. 1 Lux zu realisieren. An den Standorten der Brandbekämpfungseinrich- tungen wie Feuerlöschern und Löschdecken, im Bereich der Druckknopfmelder für die Brandmeldeanlage, in Technikräumen und vor sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie an Standorten von Rettungsgeräten wie z. B. Evac-Chairs ist eine Nennbeleuchtungsstärke von mind. 5 Lux zu planen. Die Beleuchtungsstärken sind zur Fertigstellung messtechnisch Nachzuweisen. Die Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung in den Flucht- und Rettungswegen sind mittels Hilfsschaltern an den Leitungsschutzschaltern und Spannungsüberwachungen auf Netz- ausfall und Auslösung der Leitungsschutzschalter zu überwachen. Bei Netzausfall oder Auslösung der Leitungsschutzschalter sind die Sicherheitsleuchten einzuschalten. Die Fluchtwegbeschilderung ist mit dauerhaft beleuchteten Schildern auszustatten. Die Rettungszeichenleuchten und die Bereitschaftsleuchten werden nur LED-System- leuchten genutzt. An sämtlichen Notausgängen sind Außenleuchten zum sicheren Austre- ten ins Freie vorgesehen. Zur Weiterleitung von Störmeldungen und zentralen Überwachung ist ein Zustandsmelde- tableau im Hausmeisterbüro geplant. Die Anbindung erfolgt über das Fernmeldenetz des Standorts.
443 Niederspannungsschaltanlagen Die Energieverteilung erfolgt wie in Kap. 3.5 beschrieben und wird über die Unterverteilung im Gebäude realisiert. Diese sind wie folgt aufbauen: Gebäudehaupt- und Unterverteilung
• Netzform: TNS -System • Schutzklasse II • Ausführung als Standverteiler oder Wandverteiler • Platzreserve 30% • Vorsicherung für das Gebäude integriert • Stromschienensystem gem. Anschlussleitung, 5-polig • Abgangssicherungen als NH Trenner für alle Unterverteilungen in den beschriebe- nen Abgangsgrößen
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• Überspannungsschutz/ Blitzstromableiter gem. der Beschreibung unter Blitz- schutz- und Erdungsanlagen • Bis 4 mm² sind Dreistock-Installationsklemmen und ab 6 mm² Durchgangsklemmen zu verwenden • Hauptschalter • Abgangssicherungen für Endstromkreise, getrennt nach Beleuchtungs- und Steck- dosenstromkreisen • Sämtliche Steckdosenstromkreise sind gemäß DIN VDE 0100-410 über FI-Schutz- schalter, zu führen. Über einen 4-pol. FIL sind max. 6 Stromkreise und über einen 2-pol. FI max. 2 Stromkreise zusammen zu fassen. Bei der Aufteilung der Strom- kreise und Zusammenfassung über FI-Schutzschalter ist die Selektivität und Aus- fallsicherheit bestimmter Stromkreise, z.B. Netzwerkschrank, Hausalarmanlage, Heizung, Hebeanlagen usw., besonders zu beachten. • Sofern durch Hersteller gefordert sind allstromsensitive Fehlerstromschutzschal- ter zu verwenden (z.B. Wärmepumpe oder Aufzug). • Jahresschaltuhr mit Astroprogramm und Schaltschütz für die Schaltung der Außen- beleuchtung • Unterspannungsüberwachungen für die Ansteuerung der Sicherheitsbeleuchtung • Hilfsschalter an den Leitungsschutzschaltern für die Beleuchtungsstromkreise in den Flucht- und Rettungswegen für die Ansteuerung der Sicherheitsbeleuchtung • Überspannungsschutz gem. der Beschreibung unter Blitzschutz- und Erdungsanla- gen • In sinnvoller Aufteilung in den Gebäudeteilen, nach Rücksprache mit dem Nutzer • Verteilungen oder Verbrauchersicherungen bis einschließlich 63A sind mit D02 Si- cherungslasttrennschaltern auszustatten. Bei mehr als 63A sind NH- Sicherungs- lasttrenner zu verwenden. • Die Steckdosenstromkreise für Kühlschränke, Außenanlagen, Verdunklungseinrich- tungen u. ä. werden mit einem separaten FI bzw. FILS abgesichert und gekennzeich- net. • Der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD/ Brandschutzschal- tern) z.B. für Gebäude in Holzrahmenbauweise oder Schlafräumen ist in Abstim- mung mit den Vorgaben des Brandschutzes zu prüfen und ggf. einzuplanen. • Alle Schrankeinbauten sind mit Betriebsmittelkennzeichnungen nach DIN zu verse- hen, die eine eindeutige Zuordnung zum Stromlauf ermöglichen. Jeder Verteiler er- hält an der äußeren Schranktür ein Resopal-Schild mit der Verteiler-Bezeichnung. Verteilereinbauten erhalten eine maschinelle Beschriftung auf den Betriebsmitteln und auf der Verteilerabdeckung. Die allpoligen Stromlaufpläne sowie eine Strom- kreisliste im Klartext sind in einer dauerhaft befestigten Plantasche im Verteiler zu hinterlegen. • In jedem Verteiler muss eine Plantasche dauerhaft integriert werden. • Die folgenden Unterverteilungen sind derzeit für die Versorgung des Gebäudes mit elektrischer Energie angedacht: • GHV (inkl. UV-EG) • UV-Küche • UV 1. OG • UV 2. OG • PV-Anlage
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444 Niederspannungsinstallationsanlagen Sämtliche im Gebäude verlegten elektrischen Leitungen sind in halogenfreier Ausführung vorzusehen. Entsprechend den Anforderungen sind die Leitungstypen hinsichtlich ihres geplanten Einsatzes auszuwählen (Mantelleitungen, Erdkabel, Kabel mit Funktionserhalt, etc.). Die Verlegung erfolgt entsprechend der einschlägigen Vorschriften. Sofern in den Plänen nicht anders Dargestellt erfolgt die Verlegung sämtlicher Leitungen unter Putz. Verlegesystem Die komplette Leitungsführung und Leitungsbefestigung ist entsprechend der Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept zu planen. Die Leitungsverlegung ist überwiegend auf Kabeltragsystemen in den abgehängten De- cken vorzusehen. Die Hauptkabeltrassen sind gut zugänglich und reversibel herzustellen. Sofern es die Deckenhöhe hergibt sind Kabelbahnen in geeigneter Größe zu verwenden. Übrige Leitungsführung in den abgehängten Decken und Trassen für sicherheitstechnische Anlagen sind mit serienmäßigen Sammelbefestigungen, entsprechend den Vorgaben im Brandschutzkonzept in Metall bzw. Kunststoff auszuführen. Die Verlegung der Kabel und Leitungen im Fußbodenaufbau ist grundsätzlich zu vermei- den. Sollten zwingende Erfordernisse eine Leitungsverlegung über den Fußboden erfor- derlich machen, so ist dieses vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben. Sämtliche Kabelführungssysteme sind mit einer Nachbelegungsreserve von mind. 30% für spätere Nachinstallationen auszulegen, Kabelbahnen sind mit mind. einem Trennsteg für die getrennte Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen auszuführen. Gegebe- nenfalls ist ein weiterer Trennsteg zur Trennung der Gewerke MSR und ELT zu installieren. Stich- und Verbindungstrassen in den Fluren bzw. Fluchtwegen sind gemäß LAR (Leitungs- Anlagen-Richtlinie) und den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept, wenn erforderlich, brandschutztechnisch zu verkleiden. In Räumen wie z.B. Klassen- und Gruppenräume, Fach- und Verwaltungsräumen etc. sind Brüstungskanäle gem. LB-Bau mit den entsprechenden Einbauten als Fensterbankkanal mit Fensterbanküberdeckung komplett an allen Außenwänden geplant. Bei Räumen mit bodentiefen Fenstern sowie im Tafelbereich der Klassen- und Fachräume ist an der Tafel- seite ein senkrechter Brüstungskanal vorzusehen. Alle Brüstungskanäle sind, wo erforder- lich, mit zum System zugehörigen Endstücken zu installieren. Sämtliche im Gebäude verlegten Kabelkanäle sind aus halogenfreien Kunststoffkanälen auszuführen. Die farbliche Gestaltung erfolgt nach Absprache mit dem AG. Schutzrohre sind aus vornehmlich aus halogenfreiem Kunststoff auszuführen. In Räumen mit hohen Schlagrisiko (z.B. Außenbereich) sind Rohre aus Stahlblech in verzinkter Ausführung zu verwenden. Die Leitungsdurchführungen in Wänden und Decken sind entsprechend der Feuerwider- standsklasse mit zugelassenen Brandschutzmaterialien zu verschließen. Durchführungen durch Wände ohne Brandanforderungen sind schallschutzeffektiv und revisionierbar zu verschließen. Für die Verlegung von Leitungsanlagen mit Funktionserhalt sind zugelassene Kabeltragsysteme bzw. zugelassenen Einzelbefestigungen zu verwenden. Für eine später nachzurüstende Datenverkabelung sind die Brüstungskanäle komplett inkl. Gerätedosen (Elektronikdosen) sowie die Leitungsführungssysteme auf den Wänden und Decken für die Netzwerkanschlussdosen gem. den Angaben der Raumtypenblätter der LB-Bau zu lie- fern und zu montieren. Im Funktions- und Lagerbereich ist eine offene Verlegungsart (vor- zugsweise, in Kabelrinnen und ggf. in Rohr) vorzusehen.
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Installation Sämtliche Räume sind mit einer ausreichenden, üblichen Anzahl von Steckdosen bzw. Elektroanschlüssen gem. den Angaben der Raumtypenblätter der LB-Bau auszustatten. Die Anzahl von Steckdosen ist vor Ausführung mit dem AG im Detail abzustimmen. Des Weiteren sind die folgenden Vorgaben hinsichtlich der Elektroinstallation zu berücksich- tigen:
- Installationsmaterialien in bruchfester Ausführung, Bewegungs-/ Präsenzmelder mit De- montageschutz.
- Schalter und Steckdosen, Ausführung in einem Flächenprogramm eines namhaften Schal- terherstellers mit Kunststoffabdeckungen, Farbe nach Wahl des AG bzw. angepasst an das architektonische Entwurfskonzept.
- Ausführung der Steckdosen in den Nasszellen mit Klappdeckel.
- Rahmen grundsätzlich mit Beschriftungsfeld, Kombirahmen (bis max. 5 - fach), liefern, montieren, verdrahten und betriebsfertig anschließen. Für alle Arten von Verteiler, Gerä- tedosen etc. gilt: Preise inkl. Fräs, Verdrahtungs- und Anschlussarbeiten einschl. Beschrif- tung mit Hilfe eines Beschriftungsgeräts. o Handschriftliche Beschriftungen werden nicht akzeptiert. o Die Beschriftung muss sauber und dauerhaft haltbar sein. o Die Beschriftung beinhaltet die Verteilung/ Stromkreis- und Automatenbezeichnung.
- In besonders beanspruchten Raumbereichen wie z. B. Fluren, Treppen, Pausenhallen, und Sanitärbereichen sind Steckdosen und Schalter in schlagfester bzw. Metallausführung einzubauen (vandalismussicher).
- Sieht die Bauplanung/ -ausführung eine Steuerung von elektrisch betätigten Fensteran- trieben, Sonnenschutz- und Verdunklungsanlagen, Lüftungsfunktionen von RWA-Anla- gen, etc. vor, so sind diese über Jalousietaster, bzw. im öffentlich zugänglichen Bereich (z.B. Treppenraum) über Schlüsseltaster zu bedienen.
- Erforderliche Rauchschutztüren, die betriebsmäßig offenstehen sollen, erhalten über Rauchmelder gesteuerte Magnetfeststelleinrichtungen und Obentürschließer (Gleitschie- nenschließer) inkl. der zugehörigen Elektroanschlüsse und Auslösetaster zum Schließen der Türen.
- Ausführung der Elektroinstallation ohne separate Abzweigdosen in Unter-Putz-Ausfüh- rung, Realisierung der Klemmstellen in tiefen Schalterdosen hinter den Schaltern bzw. in Abzweigdosen in auf-Putz-Ausführung in zugänglichen Abhangdecken.
- Beleuchtungsschaltungen entsprechend den Vorgaben der LB-Bau (siehe Punkt Beleuch- tungssteuerung).
- Präsenzmelder als Deckenmelder in Einbau-Ausführung, montiert in den abgehängten De- cken bzw. wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Montage im Aufbaugehäuse unterhalb der Decken.
- Der Richtabstand zwischen den Steckdosen für den Anschluss von Gebäudereinigungsge- räten soll 10 m betragen (Montagehöhe ca. 0,3 m).
- Je Klassenraum ist im Brüstungskanal im Tafelbereich eine 230V-Schukosteckdose unter- halb der Decke für den Anschluss einer CO2-Ampel vorzusehen.
- Je Datendoppelanschluss sind 2 Stück Schukosteckdosen in Rot. einzuplanen.
- Küchen und Pantrys sind gem. den Detailzeichnungen der Fachplaner und -firmen zu in- stallieren. Beleuchtungssteuerung Das Schalt- und Beleuchtungskonzept ist gem. LB-Bau und den zugehörigen Raumtypen- blättern umzusetzen. Die energetischen Baustandards der Schulbau Hamburg sind
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umzusetzen. Die Nutzungszeiträume der Beleuchtung sind mit dem AG abzustimmen und auf ein erforderliches Maß zu optimieren. Für die Beleuchtungsanlage ist das folgende Steuerungskonzept vorzusehen: Im schulischen Bereich:
- Verkehrswege wie Flure, Treppenhäuser oder Eingangshalle, Umkleidebereiche der Küche: o Steuerung über Präsenz-/ Bewegungsmelder mit eingebautem Helligkeitssensor, Monta- gehöhe = in der abgehängten Decke
- WC-Bereiche: o Steuerung über Präsenz-/ Bewegungsmelder mit eingebautem Helligkeitsfühler und Akus- tiksensor, Montagehöhe = in der abgehängten Decke.
- Klassen- und Fachräume, Verwaltungsräume: o Steuerung mittels halbautomatischer Steuerung über Präsenzmelder (nur automatisch aus), Montagehöhe Präsenzmelder = in der abgehängten Decke, Taster gem. Türdetail, Schaltgruppenaufteilung in Smartboard und Klasse
- Technik-, Lager-, Kopiersräume, Küche und Spülküche: o Vor Ort mittels Aus-/ Wechselschaltung, Montagehöhe gem. Türdetail
- Mensa: o Steuerung über Präsenzmelder mit eingebautem Helligkeitssensor, Montagehöhe = in der abgehängten Decke ", dimmbar in Stufen die mit dem AG abzustimmen sind, Schaltposi- tion ist mit dem AG vor Ort festzulegen, Schaltgruppenaufteilung in Abstimmung mit dem AG/ Nutzer.
- Makerhub Bibliothek: o Steuerung mittels halbautomatischer Steuerung über Präsenzmelder (nur automatisch aus), Montagehöhe = in der abgehängten Decke ", dimmbar stufenlos und dauer-Aus, Schaltgruppenaufteilung gem. Entwurfsplanung Im Außenbereich:
- Fassadenbeleuchtung: o Steuerung über Astrouhr in Abstimmung mit dem AG
- Eingangsbeleuchtung: o Steuerung über Astrouhr, dimmbar in Abstimmung mit dem AG
445 Beleuchtungsanlagen Die Beleuchtungsanlage wird gemäß den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Richtlinien und DIN-Normen DIN 5035, Teil 4, DIN EN 12464.1, "Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden und Schulen") ausgeführt. Die Beleuch- tungsstärken sind gem. den Raumtypenblättern der LB-Bau auszuführen. Folgende Grundsätze sind bei der Planung zu berücksichtigen:
- Einsatz von LED-Leuchten mit hohem Betriebswirkungsgrad und elektronischen Vor- schaltgeräten.
- Garantierte Nutzlebensdauer der LEDs von 50.000 Betriebsstunden bei einer Licht-De- gradation von mind. L80.
- Einsatz von optisch ansprechenden Leuchten von namhaften Herstellern mit gültiger VDE- und CE-Kennzeichnung.
- Lichtfarbe 4000K
- Leuchten als Deckenanbau- oder Wandleuchten entsprechend dem architektonischen Entwurfskonzept.
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- Die Räume für die Bereiche Mensa, Bibliothek und Makerhub erhalten eine dimmbare Raumbeleuchtung über regelbare DALI-Vorschaltgeräte.
- Die Schulhofbeleuchtung obliegt der Außenanlagenplanung. Die Gebäudenahe Beleuch- tung ist gem. Planungskonzept auszuführen.
- Die Versorgung der Außenbeleuchtung erfolgt grundsätzlich über separate FI-Schutz- schalter, bereichsweise.
- Es sind die gestalterischen Möglichkeiten für die künstliche Belichtung voll auszuschöp- fen! Jedoch mit dem AG und der Architektur abzustimmen. Alle Leuchten sind vor Montage zu Bemustern.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlage Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage. Für alle elektrischen Anlagen ist durch den Auftragnehmer ein übergreifendes Schutzkonzept ge- gen innere und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspan- nungsschutz) durch den Auftragnehmer auszuführen. Das Blitzschutzsystem ist durch den Auftragnehmer für die Schutzklasse III auszulegen. Durch den Auftragnehmer ist eine Berechnung des Trennungsabstandes zu erstellen für die wichtigsten Punkte. Dies beinhaltet alle Näherungspunkte des Blitzschutzsystems zu Dachaufbauten, Fenstern und metallischen Gebäudeteilen inkl. Kabeln und Installations- geräten sowie den Beginn der Ableitungen an den Dachkanten. Die Vorgaben der DIN EN 62305-3 bzw. VDE 0185-305-3 sind einzuhalten. Im Rahmen der Rohbauarbeiten sind Fundamenterder einzubauen und mittels entspre- chender Anschlussfahnen für die Blitzschutzableitungen und für den Potentialausgleich zu versehen. Als Material für die Erdungsanlage ist feuerverzinkter Stahl (Fundamenterder) bzw. nicht- rostender Edelstahl der Qualität V4A (Ringerder) zu verwenden. Der Einbau des Fundamenterder muss durch eine Blitzschutz-Fachfirma erfolgen. Auf dem Gebäudedach werden entsprechende Fangleitungen aus Aluminiumdraht verlegt. Alle metallischen Dachkonstruktionen, wie Attikabeblechung, sind in die Blitzschutzan- lage einzubeziehen. Alle über das Dach ragenden Konstruktionen, wie Entlüftungsrohre, Lüftungsanlagen, Dachfenster etc., werden in die Blitzschutzanlage einbezogen. Es sind entsprechende Fangstangen aufzustellen, der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe abgewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen. Die Ableitungen sind verdeckt an den Fassaden unter der Wärmedämmung (sofern nicht entflammbarer Werkstoff) bzw. unter Putz zu verlegen. Als Material ist Aluminiumdraht mit Kunststoffmantel, Durchmesser 10 mm, zu verwenden. Der Trennungsabstand ist zu beachten. Bei Unterschreitung des Trennungsabstandes darf von der Materialvorgabe ab- gewichen werden. Es sind für den Zweck und den Einbauort geeignete und zugelassene Alternativ-Produkte zu nutzen. Falls außen liegende Regenfallleitungen verwendet werden, sind diese an die Erdungsan- lage anzuschließen. Nummerierte Trennstellenverbinder sind auf dem Dach zu positionieren. Die Verbindung zwischen Ableitung und Fundamenterder ist mittels Erdeinführungsstange zu installieren. Die Blitzschutzerdungsanlage wird mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Hausan- schlussraum verbunden. Seite 102 von 121
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Die gesamte Blitzschutzanlage ist nach der Fertigstellung zu prüfen und entsprechende Messprotokolle anzufertigen. Für den inneren Blitzschutz wird in der Zähler-Verteileranlage ein Leckstrom freier kombi- nierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1 und 2 vorzusehen. Für das Gebäude wird der Potentialausgleich hergestellt. Dazu werden eine Hauptpoten- tialausgleichsschiene im Hausanschlussraum und eine weitere Potentialausgleichsschiene im Haustechnikraum angeordnet. Der Fundamenterder, der Schutzleiter der Niederspannungsanlage sowie sämtliche metal- lischen Rohrleitungen und sonstige leitfähigen Teile innerhalb des Gebäudes werden in den Potentialausgleich einbezogen. Das Gebäude wird in die Blitzschutzklasse III nach DIN VDE 0185 eingestuft und erhält eine äußere und innere Blitzschutzanlage. Für den inneren Blitzschutz ist in der Hauptverteilung, beim Übergang von der Blitz- Schutzzone LPZ 0A nach LPZ 1, ein Kombiableiter als Grob- und Mittelschutz (Ableiter Typ 1+2) vorhanden. In der Unterverteilung wird ein Überspannungsableiter (Typ 2) installiert. Die Anlagenteile der Informationstechnik und der Reglungstechnik werden in den inneren Blitzschutz eingebunden. Der Hauptpotentialausgleich ist im Hausanschlussraum. Sämtliche leitfähigen Anlagenteile der haustechnischen Anlagen werden in den Potential- ausgleich einbezogen.
4.6 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
Allgemeines Für die fernmeldetechnischen Anlagen (z.B. Telefonanlage, Gefahrmeldeanlagen, Daten- leitungsnetz) werden die gleichen Installationsarten wie für die Niederspannungsanlagen eingesetzt. Für die Leitungsverlegung sind weitestgehend die gleichen Leitungswege wie für die Nie- derspannungsinstallation zu nutzen. Es erfolgt eine Trennung der Fernmelde- / Datenlei- tungen von den Niederspannungsleitungen durch Trennstege bzw. einen Abstand von min 50mm, in Installationskanälen erfolgt eine Verlegung in getrennten Kammern und in Un- terhangdecken in separaten Sammelhaltern. Überspannungsschutz Die vom außen in das Gebäude kommenden Fernmeldekabel werden in einer FM-Verteilung im Technikraum mittels 3-stufiger Überspannungsableiter geschützt. Die Leitungsführung ist so zu gestalten, dass die von außen kommenden Leitungen ge- trennt von den anderen Leitungen verlegt werden.
452 Such- und Signalanlagen Notrufanlage für Behinderten-WC In dem barrierefreien WC‘S wird ein Notrufsystem Normgerecht installiert. Im Wesentli- chen sind folgende Betriebsmittel vorzusehen.
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- 2 St Zugtaster
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- 1 St Abstelltaster Seite 103 von 121
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- 1 St. Anzeigeeinheiten mit optischem und akustischem am Zugang des WC‘s.
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- Potentialfreier Kontakt mit Aufschaltung auf die Gebäudeautomation.
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- Elektronikmodul und Sicherheitsnetzgerät
Die Bedien- und Anzeigeeinheit ist in unter Putz-Ausführung zum Einbau in Gerätedose einschließlich Abdeckrahmen anzubieten. Klingelanlage Für die Mensaküche ist eine herkömmliche Klingelanlage mit Drucktaster und Läutewerk vorgesehen.
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen Brandmeldeanlage Es ist eine automatische Brandmeldeanlage nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN VDE 0833-2 Kat. 2, geplant. Innerhalb der Kompartments und der Nutzungseinheit Kita ist die Kat. 1 vorgesehen. Die Errichtung der Anlage ist nur durch eine zertifizierte Fachfirma durchzuführen. Die Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, dem Brandschutzgut- achten und dem Zustimmungsbescheid sind zu berücksichtigen. Zusätzlich übernimmt die Brandmeldeanlage die Funktion eine Hausalarmanlage. Für beide Anlagen wird im Neubau eine Brandmeldezentrale installiert. Von dieser werden ebenfalls die Hausalarmanlage des Bestands ersetzt. Die Anbindung erfolgt durch den AG. Eine Re- serve gem. Planunterlagen ist jedoch vorzusehen. Die Anlage ist in Ringbus-Technik auszuführen. Die Alarmierung erfolgt über die nachfol- gend beschriebene Sprachalarmierungsanlage. In Bereich mit hohem Störschallpegel (Sporthalle, Mensa, Fachraum) sind ggf. optische Alarmgeber vorzusehen. Die selbstständig betätigten Brandmelder mit der Kenngröße Rauch werden unter und in der Abhangdecke installiert. In der Küche kommen Thermodifferenzialmelder zum Einsatz. Zum manuellen Auslösen eines Brand-, Räumungs-- oder Amok-Alarms werden nicht selbstständig betätigte Druckknopfmelder installiert.
- Räumungsalarm: o Blau, an allen Notausgängen, in den Treppenräumen in allen Etagen, gem. Merkblatt Kom- partiments in Schulen, Hinweise und Anforderungen
- Brandalarm: o Rot, gem. Merkblatt Kompartiments in Schulen, Hinweise und Anforderungen Es ist zwingend erforderlich, dass alle Komponenten mit der Bestandsanlage kombinierbar sind, da die Komponenten im Bestand erhalten bleiben sollen. Das Verbaute Fabrikat ist derzeit Esser. Die Position der Bedieneinrichtung (FIBS) der Brandmeldeanlage ist mit der Feuerwehr Hamburg abgestimmt und sollte im Haupteingangsbereich des Gebäudes angeordnet wer- den. Das Feuerwehrschlüsseldepot und eine Blitzleuchte ist im Zufahrtsbereich (Park- platz) zu Installieren. Hierfür ist eine Installationsstele vorgesehen. Die Leitungsverbin- dung vom Gebäude zur Stehle erfolgt durch den AG. Das Freischaltelement sowie die Blitz- leuchte ist im Haupteingangsbereich des Gebäudes geplant. Die Feuerwehrlaufkarten sind durch den Auftragnehmer zu liefern. Eine Abstimmung zur Ausführung der Laufkarten mit der Feuerwehr Hamburg ist erforderlich. Sprachalarmierungsanlage Im Neubau wird eine Elektroakustische Anlage nach DIN VDE 0833-4 (Sprachalarmie- rungsanlage) geplant. Die Anlage dient zur Alarmierung, für Durchsagen und für die Über- tragung des Pausensignals. Wie die Brandmeldeanlage wird auch die SAA für die Seite 104 von 121
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Übertragung des Hausalarms, der Durchsagen, des Pausensignals und des Amokalarms für den Bestand genutzt. Die Anbindung erfolgt durch den AG. Eine Reserve gem. Planunter- lagen ist vorzusehen. Es erfolgt eine flächendeckende Beschallung gem. DIN VDE 0833-4. Im Neubau erfolgt die Alarmierung im Brandfall. Diese wird durch die vorgenannte Brandmeldeanlage angesteu- ert. Ebenfalls erfolgt die Übertragung der gesamten Liegenschaft bei einem Räumungs- und Amokalarm, bei Durchsagen und beim Pausensignal. Zur Beschallung im Außenbereich werden umliegend Außenlautsprecher installiert. Es ist darauf zu achten, dass sich das Alarmsignal vom Pausensignal unterscheidet. Töne und Standarddurchsagen sind mit dem AG abzustimmen. In jedem Raum muss das Alarm- signal der Schule gehört werden. Die Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, dem Brandschutzgutachten und dem Zustimmungsbescheid sind zu berücksichtigen.
457 Datenübertragungsnetze Allgemein: Es wird ein dienstneutrales strukturiertes Datennetz aufgebaut. Es ist darauf zu achten, dass die IT-Infrastruktur ausschließlich nach dem „Aufbauprinzip Daten- und Fernmelde- netze für Allgemeinbildende Schulen“ gebaut wird. Weiterhin sind u. a. für die Ausführung die unten aufgeführten Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung zu berücksichtigen:
- AMEV LAN
- Aufbauprinzip Daten- und Fernmeldenetze für Allgemeinbildende Schulen Ind.a
- Leitfaden DigitalPakt Schule
- Pflichtenheft WLAN Schulen DigitalPakt
- Terminabhängigkeiten KGR 450 für allgemeinbildende Schulen
- Standardverteiler PÄD_Vw_FM
- Checkliste Dataport_PL-BL-Doku Datenverteiler Es sind vier Datenverteiler für die für die jeweiligen Netze im Gebäude geplant:
- UV-Vw (Datenverteiler Verwaltungsnetz) o Wandverteiler 9HE, 1. OG – Technikraum, mind. 600x600mm
- UV-Päd. (Datenverteiler pädagogisches Netz) o Standverteiler 42HE, 1. OG – Technikraum, mind. 800x800mm
- Datenverteiler Küche o Wandverteiler 9HE, EG – Anlieferung, mind. 600x600mm Alle Datenverteiler sind gem. Standardaufbau mit ausreichend Rangierpaneele, seitlichen Kabelführungen, Lüfter inkl. Fühler, Fachböden etc. auszustatten. Das passive Datennetz wird ab Verteiler bis zu den Anschlussdosen in der Kategorie 7 nach EN 50173/ISO/IEC aufgebaut. Hierfür werden S/STP-Kabel verwendet. Alle 8 Adern wer- den sowohl an den Anschlussdosen als auch an den Patchfeldern aufgelegt. Es werden Cat.6a-Datenanschlussdosen eingebaut. Die Datenleitungen werden im Netzwerkschrank auf entsprechende 19"-Cat.6a-Patchfeld aufgelegt. Im Datenschrank des pädagogischen Netzes wird für den Anschluss für analoge Telefonie ein Cat3-Patchfeld mit Anschluss an das Fernmeldenetz installiert.
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Das genaue Aufbauprinzip der Datenschränke kann im Dataport Handbuch entnommen werden. Nach Erstellung der Schemata „Fernmelde“, muss dieser mit Dataport abgestimmt werden, um rechtzeitig (6 Wochen vor Inbetriebnahme) die aktiven Komponenten für den jeweiligen Standort zu ermitteln. Nur dann, kann Dataport rechtzeitig die aktiven Kompo- nenten bestellen. Die genauen Zeitangaben sind im Schema „Terminabhängigkeiten KGR 450 für Allgemein- bildende Schulen“ zu entnehmen. (erstellt von Dataport). Die Anzahl der Datenanschlussdosen für Arbeitsplätze, Smartboards WLAN-Accesspoints etc. ist gem. Angaben der LB-Bau und den zugehörigen Raumtypenblätter ausgelegt. Die Positionen der Datendosen für die ACCES Points ist im „Aufbauprinzip Daten- und Fern- meldenetze für Allgemeinbildende Schulen von Dataport“ zu entnehmen. Fernmeldeverteiler Es wird eine analoges Fernmeldenetz in Gebäude aufgebaut. Hierfür ist eine Fernmelde- verteiler im Technikraum im 1. Obergeschoss geplant. Von diesem werden die analoge Te- lefondosen im alle analogen Telefondosen und der vorher beschriebene Datenverteiler an- gebunden. Das genaue Aufbauprinzip der Fernmeldeverteiler kann im Dataport Handbuch entnom- men werden. Nach Erstellung der Schemata „Fernmelde“, muss dieser mit Dataport abge- stimmt werden, um rechtzeitig (6 Wochen vor Inbetriebnahme) die aktiven Komponenten für den jeweiligen Standort zu ermitteln. Nur dann, kann Dataport rechtzeitig die aktiven Komponenten bestellen. Anbindung Bestand: Die Bestandsanbindung erfolgt durch den AG. Die Leitungstrassen vom Gebäudeeintritt bis zum Übergabepunkt sind zu errichten. Die Übergabepunkte sind wie folgt:
- Datenverteiler: o Datenverteiler der jeweiligen Netze, LWL-Patchfeld inkl. Lieferung, Montage und An- schluss durch den AG
- Fernmeldeverteiler: o Fernmeldeverteiler EG, LSA-Leisten inkl. Überspannungsschutz inkl. Lieferung, Montage und Anschluss durch den AG, Anschluss Erdung durch den AN
460 Förderanlagen
461 Plattformaufzug
Liefern, Montieren, Anschließen, Prüfen, Inbetriebnehmen und betriebsbereites Überge- ben eines barrierefreien Plattformaufzuges für den Innenbereich einschließlich sämtlicher Trag- und Führungskonstruktionen, Befestigungen, Anschlussbauteile, Türen, Steuerun- gen, Sicherheits- und Bedieneinrichtungen, der innerhalb des Aufzugssystems erforderli- chen Elektroinstallationen sowie sämtlicher zur vollständigen Funktion erforderlichen Ne- benleistungen. Die Anlage ist als wartungsfreundliches und für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zugängliches System mit frei am Markt verfügbaren Komponenten auszuführen. Die Aus- führung hat entsprechend DIN 18040-1 sowie den für die Anlage einschlägigen gesetzli- chen und technischen Anforderungen zu erfolgen. • Ausführung als Plattformaufzug für den Innenbereich • Einbau in einen durch den AG im Rahmen der Rohbauarbeiten herzustellenden Stahlbetonschacht • 3 Haltestellen bzw. eine Haltestelle je Ebene • Förderhöhe entsprechend der Entwurfsplanung • Nennlast mindestens 630 kg Seite 106 von 121
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• geeignet für Rollstuhlfahrer einschließlich Begleitperson • Kabineninnenmaß ca. 1.100 × 1.400 mm bzw. mindestens entsprechend den An- forderungen der DIN 18040-1 • Nenngeschwindigkeit ca. 0,15 m/s • Schachtgrube ca. 100 mm, fabrikatsabhängig • erforderliche Schachtkopfhöhe ca. 2.600 mm, fabrikatsabhängig • Antriebssystem als geräuscharmer, wartungsarmer Spindelantrieb oder technisch gleichwertiges System • kein separater Maschinenraum • Steuerung entsprechend den für Plattformaufzüge geltenden Anforderungen Die endgültigen fabrikatsabhängigen Abmessungen und technischen Anforderungen sind durch den AN im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen und mit der Gebäude-, Tragwerks- und TGA-Planung zu koordinieren.
Kabine Die Anlage ist mit einer geschlossenen Kabine auszuführen. Die Kabine erhält mindestens folgende Ausstattung: • automatisch betriebene Kabinen-/Teleskopschiebetür • verwindungssteife und dauerhaft belastbare Kabinenkonstruktion • integriertes Bedientableau • Bedienelemente entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-1, Bedienhöhe ca. 0,85 m • Not-Halt-Einrichtung • Notrufsystem • automatische Kabinenbeleuchtung mittels LED • automatische Abschaltung der Kabinenbeleuchtung bei Nichtbenutzung • einseitiger Handlauf aus Edelstahl-Rundrohr • Spiegel entsprechend der Anlagenkonzeption • umlaufende bzw. systembedingte Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Quetschen und Einklemmen • Bodenbelag aus Betonwerkstein bzw. gestalterisch entsprechend dem angrenzen- den Bodenbelag des Treppenhauses • sichtbare Oberflächen in RAL-Farbton nach Wahl des AG. Oberflächen, Bedientableau, Türen, Bodenbelag und sonstige sichtbare Ausstattungsele- mente sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Steuerung und Zugangsberechtigung Die Steuerungsanlage umfasst sämtliche für den vollständigen und sicheren Betrieb erfor- derlichen Komponenten. Hierzu gehören insbesondere: • Bedientableau innerhalb der Kabine mit Etagentastern, • Außenrufstellen an sämtlichen Haltestellen, • Not-Halt-Einrichtung, • Notrufsystem mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle nach Vorgabe des AG, • erforderliche Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen, • Zugangsberechtigung über digitales Smart-Relais bzw. das vom AG vorgegebene Zutrittskontrollsystem. Das digitale Smart-Relais einschließlich sämtlicher für die Aufzugsanlage erforderlichen Komponenten, Programmierungen und Schnittstellen ist Bestandteil der Leistung des AN. Die Anlage ist mit einer geeigneten Notabsenkung bzw. Notbefreiung bei Stromausfall auszurüsten. Eine sichere Evakuierung und manuelle Entriegelung entsprechend den Her- stellervorgaben muss möglich sein.
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Türen Je Haltestelle ist eine automatisch betriebene Haltestellentür vorzusehen. Die Türanlagen sind als automatische Teleskop-/Schiebetüren bzw. technisch gleichwer- tige Türsysteme auszuführen. Mindestanforderungen: • lichte Durchgangsbreite mindestens 900 mm, • lichte Durchgangshöhe mindestens 2.100 mm, • Ausführung aus Stahl oder Aluminium entsprechend dem angebotenen System, • automatischer Türantrieb, • elektrische bzw. systembedingte Verriegelung, • Türüberwachung und Sicherheitskontakte, • Notentriegelung, • automatische Verriegelung nach Benutzung, • Freigabe der jeweiligen Tür nur bei sicherer Positionierung der Kabine an der ent- sprechenden Haltestelle, • Anbindung an das digitale Smart-Relais bzw. Zutrittskontrollsystem, • RAL-Farbton nach Wahl des AG. Sämtliche erforderlichen Türrahmen, Schwellen, Führungselemente, Befestigungen, An- triebe, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung.
Schnittstelle zum Stahlbetonschacht Der Plattformaufzug ist in den im Rahmen der Rohbauarbeiten herzustellenden Stahlbe- tonschacht einzubauen. Der AN hat sämtliche für die Herstellung des Schachtes erforderlichen Angaben frühzeitig im Rahmen seiner Ausführungsplanung verbindlich festzulegen und mit der Objekt- und Tragwerksplanung sowie den Rohbauarbeiten zu koordinieren. Hierzu gehören insbesondere: • lichte Schachtabmessungen, • Schachtgrubentiefe, • Schachtkopfhöhe, • Türöffnungen, • Schwellen- und Anschlusshöhen, • erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche, • Last- und Lastangaben, • Befestigungspunkte, • Einbauteile, • Anforderungen an die Befestigung der Antriebs- und Führungsseite, • Befestigungen der Teleskop-/Haltestellentüren, • erforderliche Elektroanschlüsse, • Toleranzanforderungen. Sämtliche innerhalb des Schachtes bzw. unmittelbar an der Aufzugsanlage erforderlichen Führungskonstruktionen, Konsolen, Anker, Befestigungsmittel, Anschlussbauteile, Tole- ranzausgleiche und Anpassungsarbeiten sind Bestandteil der Aufzugsleistung. Die für die Aufzugsanlage erforderlichen Einbauteile und Befestigungspunkte sind recht- zeitig vor Herstellung des Stahlbetonschachtes festzulegen und mit dem Rohbau zu koor- dinieren.
Elektroanschluss und technische Schnittstellen Der AN hat sämtliche Anforderungen an die Stromversorgung und die erforderlichen Schnittstellen mit der Elektroplanung abzustimmen. Zum Leistungsumfang der Aufzugsanlage gehören insbesondere: • sämtliche interne Verkabelungen, • Steuerungen, • Türantriebe und Türsteuerungen, • Kabinenbeleuchtung,
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• Sicherheitseinrichtungen, • Notrufsystem, • Zutrittskontrollschnittstellen, • erforderliche Schachtbeleuchtung, soweit Bestandteil des angebotenen Systems, • vollständiger Anschluss ab dem abgestimmten Übergabepunkt. Die erforderliche Anschlussleistung ist fabrikatsabhängig durch den AN festzulegen. Als Orientierungswert ist für den Qualitätsmaßstab HIRO C4 von einem Drehstromanschluss 3 × 400 V / 50 Hz auszugehen.
Planung und Koordination Der AN übernimmt die vollständige Ausführungs-, Werk- und Montageplanung der Auf- zugsanlage einschließlich Anlagen- und Einbauzeichnungen. Die Planung ist so rechtzeitig vorzulegen, dass sämtliche erforderlichen Einbauteile, Be- festigungen, Aussparungen, Türöffnungen und Anschlüsse vor Herstellung der betroffe- nen Rohbauteile berücksichtigt werden können. Sämtliche Schnittstellen zu Rohbau, Tragwerk, Elektro, Brandschutz, Türen, Zutrittskon- trolle und Innenausbau sind durch den AN vollständig zu koordinieren.
Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation Der Leistungsumfang umfasst sämtliche für die betriebsbereite Übergabe erforderlichen Leistungen, insbesondere: • Funktions- und Sicherheitsprüfungen, • erforderliche Sachverständigen- und Abnahmeprüfungen, • Bereitstellung erforderlicher Prüfgewichte, • Gebühren für die erforderlichen Prüfungen und Abnahmen, • Inverkehrbringung und erforderliche Konformitätsnachweise, • Inbetriebnahme, • Probebetrieb, • Einweisung des AG bzw. Betriebspersonals, • Bedienungs- und Wartungsanleitungen, • Prüfbuch, • Anlagen- und Einbauzeichnungen, • Schalt- und Steuerungsunterlagen, • vollständige Bestands- und Revisionsdokumentation. Die Aufzugsanlage ist vollständig funktionsfähig, geprüft und betriebsbereit an den AG zu übergeben.
Leitfabrikat: HIRO Lift, Typ C4 oder gleichwertig.
4.7 480 Gebäudeautomation
Das Gewerk Gebäudeautomation wird gemäß Technisches Handbuch Gebäudeautomation der SBH ausgeführt.
481 Automationssysteme Basierend auf den Nutzeranforderungen für das Gebäude wird für die übergreifenden Mes- sungs-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der technischen Anlagen ein zentrales Ge- bäudeautomationssystem eingesetzt. Als weitere wichtige Aufgabe dient das Gebäudeautomationssystem dazu, dem Komplex der gebäudetechnischen Anlagen eine Übersichtlichkeit zu verschaffen, sowie Anlagen zu optimieren. Dadurch erhöht sich zugleich die Sicherheit, Energieeffizienz und Wirtschaft- lichkeit.
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Um die Steuerung/ Regelung der technischen Anlagen effektiver zu betreiben und Monta- gearbeiten und Verkabelungsaufwand optimal einzurichten, werden mehrere technische Anlagen in Informationsschwerpunkten (ISP) zusammengefasst.
Die Einteilungskriterien der Informationsschwerpunkte werden durch die Anzahl der tech- nischen Anlagen und der örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Darüber hinaus sollen tech- nologisch zusammenhängende Signale auch im gleichen Informationsschwerpunkt liegen, um unnötige Querkommunikation zwischen den Informationsschwerpunkten zu vermeiden. Unter einem Informationsschwerpunkt können mehrere Automationsstationen (DDC) in- tegriert bzw. aufgeschaltet sein.
Die ISPs bestehen sowohl aus Wandschaltschränken als auch aus Anreihe-Schaltschrän- ken mit einer gemeinsamen Einspeisungseinheit, Leistungs-, Steuerbaugruppen, Klemmen, Kommunikationsbaugruppen, sowie Koppelelementen und Bedieneinheiten. Auf die Spe- zifikation der einzelnen Baugruppen wird im späteren Kapitel eingegangen. Die Dimension der einzelnen Schaltschränke erfolgt nach Anzahl, Art und Aufgaben der Datenpunkte. Die Platzreserve der Schaltschränke ist mit mindesten 20% für die Nachrüstung für Fremdge- werke geplant. Die Schließeinheit der Schaltschränke ist zur Aufnahme eines zentralen Schließsystems vorzusehen. Die Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt hierzu in der Aus- führung.
Die erforderliche Anzahl der Automationsstationen (DDC) in einem Informationsschwer- punkt ergibt sich aus dem Aufgabenkomplex, Art und Anzahl der Datenpunkte. Die DDC funktionieren autark und unabhängig von einer über-geordneten Managementebene und sind in modularer Form aufgebaut. Die Erweiterung des Systems kann somit ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Es werden mindestens 20% als Verarbeitungsleistungsre- serve in jeder einzelnen Automationsstation vorgehalten.
ISP 1 – Technik HLS
Gesamte Gebäudeautomationsstruktur Die Gebäudeautomation des Gebäudekomplexes besteht aus drei Hierarchieebenen: • Managementebene
• Automationsebene
• Feldebene
Sämtliche einstellbare Regel-Parameter werden visualisiert auf der Managementebene und sind über Fernbedientableaus veränderbar.
Bedienung der Informationsschwerpunkt (ISP) Für die Bedienung der Anlagen werden auf Schaltschrankfronttüren TouchPaneele im Auf- satzfenster montiert. Das Aufsatzfenster ist abschließbar und Informationen können bei geschlossenem Zustand abgelesen werden. Die Verbindung der Touch-Paneele mit der Au- tomationsstation wird durch Ethernet und TCP/ IP o. ä. realisiert. Zu beachten ist hier, dass das BedienPaneel keine Recheneinheit für MSR-Aufgaben darstellt. Die Aufgabe des Mes- sens, Steuerns und Regelns übernimmt die DDC. In jedem Informationsschwerpunkt wird nur ein Touch-Paneel eingebaut. Für Notfälle besitzt jede ISP eine Notbedienebene im Schaltschrank. Somit wird gewähr- leistet, dass bei einem Ausfall des Touch-Paneels der Normalbetrieb erhalten bleibt.
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Automationsstation /DDC Für die Automationsstation wird eine frei programmierbare Software gem. DIN EN 61131 durch den AG zur Verfügung gestellt. Die DDC-Technik wird in modularer Form im Schalt- schrank auf Montageschienen mit allem Zubehör montiert: • Kabel
• Stecker
• Verbindungen
• Spannungsversorgung
Pro ISP mit aller notwendiger Software und zugehörigen Lizenzen. Die Kommunikation der DDC untereinander erfolgt über BACnet/IP. Die Kommunikation zwischen Automationsstation und der Gebäudeleittechnik erfolgt durch die Netzwerkinfrastruktur IT-Services mit BACnet/IP, sowie Sicherheit-LAN, für si- cherheitsrelevante Meldungen.
Sensoren Zum Prüfen von Temperatur, Druck, Feuchte und Luftqualität in technischen Anlagen und Räumen werden langzeitstabile, einfach austauschbare Sensoren mit hoher Messgenauig- keit eingesetzt. Diese werden nach Vorgaben und Anforderung an die Messwerte und auf deren erforderlichen Messbereich abgestimmt. Des Weiteren werden alle Lüftungsanlagen zuluftseitig mit Rauchmeldern ausgestattet.
Aktoren Für die Regelbarkeit der technischen Anlagen werden verschleißarme, bürstenlose Stel- lenantriebe eingesetzt.
In Zu- und Abluftkanälen sind Klappen mit Antrieb vorgesehen. Die Ansteuerungsaufgabe der Klappen wird von der Gebäudeautomation übernommen.
In Zu- und Abluftkanälen sind variable Volumenstromregler vorgesehen. Die Ansteue- rungsaufgabe der Regler wird von der Gebäudeautomation übernommen
Netzwiederkehrprogramm In den Informationsschwerpunkten der Gebäudeautomation werden motorisierte Lastt- rennschalter mit entsprechenden Schalteinrichtungen wie Optokoppler und E/A Elemente vorgesehen. Die Projektierung, Platzbedarfsangaben, sowie Lieferung der Schalteinrich- tungselemente sind Leistung des Gewerkes Elektrotechnik. Einbau und Verdrahtung der Schalteinrichtungselemente innerhalb der Gebäudeautomationsschaltschränke, sowie Be- reitstellen von Aufschaltklemmen für das Gewerk Elektrotechnik, werden vom Gewerk Ge- bäudeautomation durchgeführt. Schaltpläne und Platzbedarfsangaben von Schalteinrich- tungselementen werden vom Elektro-Fachplaner an den GA-Planer übergeben. Es sind in den Schaltschränken der Gebäudeautomation Platzreserven für Schalteinrichtungsele- mente vorgesehen.
Die Steuerfunktionen für das Netzwiederkehrprogramm der betriebstechnischen Anlagen finden auf Automationsebene des jeweiligen ISP statt.
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Der Fachplaner erstellt, in Abstimmung mit dem Nutzer, eine Prioritätenliste über die Rei- henfolge des zeitversetzten Wiedereinschaltens aller Anlagen zum Schutz vor einer Spit- zenlast des Stromnetzes.
Hierbei ist zwischen Anlauf bei SV- und AV-Betrieb zu unterscheiden. Die Inbetriebnahme der technischen Anlagen nach einem Spannungsausfall erfolgt sequenziell in Abhängigkeit der Funktionen, sowie der Sicherheitsrelevanz.
Heizkreise statische Heizung Die Steuerungs- und Regelungsfunktion aller Heizkreise werden durch die Gebäudeauto- mation realisiert. Im Folgenden werden die erforderlichen Steuerungsfunktionen erläutert.
Steuerungsfunktion Die Pumpe wird über einen externen Schalter, durch die Automationsstation, nach Anfor- derung oder manuell eingeschaltet. Beider Schaltvorgang geschieht im ISP Schaltschrank.
Steuerung Heizkreis In der Betriebsart Automatik wird die Anlage bedarfsgerecht über die Außentemperatur ein- und ausgeschaltet und befindet sich im Standby-Betrieb.
Umwälzpumpe Heizkreis Das Einschalten erfolgt im Automatikbetrieb nach Bedarf durch die Anforderung des Hei- zungsregelkreises oder im Anlagenstillstand durch die Pumpenblockierschutzfunktion.
Eine Abschaltung erfolgt im Wartungs- und Reparaturfall, oder wenn keine Anforderung anliegt.
Regelungsfunktion Heizungsregelkreis witterungsgeführte Regelung Die statische Heizung wird nach Außentemperatur geführt. Witterungsgeführte Vorlauf- temperaturregelung mit Maximalbegrenzung der Vorlauftemperatur mit Standby-Betrieb und Pumpenblockierschutzfunktion. Entsprechend der eingestellten Heizkurve wird der Sollwert für die Vorlauftemperatur er- rechnet. Die Führung erfolgt nach der Außentemperatur. Das Regelventil wird angesteu- ert, bis der errechnete Sollwert erreicht ist . Einzelraumregelung Die Regelung der Raumtemperatur in den Räumen erfolgt über Stellmotoren an den Fuß- bodenheizkreisverteilern und Raumtemperaturfühler. Weicht die Raumlufttemperatur vom Sollwert ab, öffnen bzw. schließen die Ventile. Die Ventile sind mit 0-10V Ansteue- rung auszuführen. Im Bereich von Verwaltungsräumen sind Raumtemperaturregler anstelle von Raumtemperaturfühler vorzusehen. Die vorbeschriebene Leistung erfolgt durch das Gewerk Heizung/Elektro.
Wärmemengenzähler Alle Wärmemengenzähler im einzelnen Heizkreis werden durch M-Bus Schnittstelle in die Automationsstation integriert. Wärmemengenzähler sind alle mit Netzteil und Back-up Batterie auszustatten. Die Zählung erfolgt gemäß der festgelegten Nutzungseinheiten aus der Abstimmung mit dem Nutzer bzw. Betreiber.
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Lüftung Die Steuerungs- und Regelungsfunktion aller Lüftungsanlagen werden durch die Gebäu- deautomation realisiert. Im Folgenden werden die erforderlichen Steuerungsfunktionen erläutert und anschließend anlagenweise zugeordnet. Die Regelungsfunktion der einzel- nen Anlagentypen wird einzeln beschrieben.
Steuerungsfunktion Anlagenschaltung Die RLT-Anlage wird über einen externen Schalter oder DDC eingeschaltet. Eine Ausschal- tung erfolgt über die DDC, Reparaturschalter, bei Havarie und Gefahr.
Reparaturschalter Bei Betätigung eines Reparaturschalters wird die Gesamtanlage abgeschaltet. Die Ab- schaltung der Anlage erfolgt bei Handbetrieb (bei sicherheitsrelevanten Anlagen auch bei Ausfall der DDC) identisch dem Automatikbetrieb. Der Zustand wird am Schaltschrank ge- meldet. Parallel erfolgt die Meldung an die DDC.
Anfahrbetrieb Im Winterbetrieb kann bei geringen Außentemperaturen beim Einschalten der Anlage die Fehlfunktion „luftseitiger Frostschutz“ anspringen. Um dieses zu verhindern, wird erst der Rücklauf des Erhitzers auf seinen Mindestwert aufgeheizt, dann der Zulüfter eingeschal- tet. Bei Erreichen der eingestellten Grenze des Frostschutzwächters wird die Ventilan- steuerung der Erhitzer von der Regelung übernommen.
Wenn beim Anfahren der Anlage zeitverzögert der eingestellte Druckbereich nicht erreicht wird, wird der Ventilator abgeschaltet.
AU – FO Klappen Im Automatikbetrieb erfolgt die Ansteuerung über DDC. Im Handbetrieb erfolgt die An- steuerung über externe Schalter.
Bei geringen Außentemperaturen bleiben die Außenluftklappen geschlossen und im Um- luftbetrieb, bis die eingestellte Temperatur in der Anlage erreicht wird. Bei Erreichen der eingestellten Temperatur in der Anlage, wird die Klappe 100% aufgefahren.
Filterüberwachung Die Filter werden mittels eines kombinierten Anzeige- und Schaltgerätes überwacht. Der Zustand kann an der Anzeige abgelesen werden. Bei Überschreiten des zulässigen Diffe- renzdruckes erfolgt die Meldung an die Gebäudeautomation. Parallel erfolgt die optische Anzeige am Filterüberwachungsgerät.
Bypass Klappen Kreuzstrom WRG Die Bypass-Klappen werden bei einem geringen Temperaturunterschied zwischen Abluft und Außenluft geöffnet.
Nacherhitzer Die Pumpe am Lufterhitzer wird last- und außentemperaturabhängig eingeschaltet bei ge- öffnetem Ventil. Die Ausschaltung der Pumpe erfolgt immer zeitverzögert, Intervallbetrieb in der Stillstandphase, um ein Festsitzen zu vermeiden. Weiterhin wird die Pumpe ausge- schaltet bei Havarie und Gefahr durch DDC.
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Zu-/ Abluft-Ventilatoren Die Ventilatoren werden über einen externen Schalter oder über die Automationsstation eingeschaltet. Ein Ausschalten der Ventilatoren erfolgt über DDC oder Reparaturschalter. Weiterhin werden die Ventilatoren der Zu- und Abluft mittels Druckschalter auf Über- druck- bzw. Unterdruck-Maximum überwacht. Bei Auslösen eines der beiden Grenzwert- melder wird die Anlage abgeschaltet.
Brandschutzklappe Alle Brandschutzklappen erhalten einen Federrücklaufmotor (stromlos geschlossen) um die im Brandschutzkonzept benannte Anforderung für den Brandfall “Lüftungsanlage AUS – Klappen schließen“ umzusetzen.
Rauchmelder In allen RLT-Anlagen werden im Zuluftkanal Rauchmelder für die Überwachung der Lüf- tungsanlage installiert. Lüftungsanlagen werden ausgeschaltet und die Zuluft-/ Abluft- klappen bzw. Brandschutzklappen werden geschlossen beim Auslösen von Rauchmelder im RLT-Kanal.
Anlagentyp Zu- und Abluft mit WRG Steuerungsfunktionen
- Anlagenschaltung
- Reparaturschalter
- Anfahrbetrieb
- AU – FO-Klappen
- Filterüberwachung
- Zu-/ Abluft-Ventilatoren
- Nacherhitzer
- Rauchmelder
Regelungsfunktionen Zulufttemperaturregelung Winterfall: Weicht die Zulufttemperatur vom aktuellen Sollwert ab, wird entsprechend der Kreuzstromwärmetauscher und Erhitzer in Sequenz geregelt, um die Regelabweichung auszugleichen.
482 Schaltschränke Für die einzelnen Informationsschwerpunkte werden Schaltschranksysteme eingesetzt. Ein Schaltschranksystem wird aus mehreren anreihenden Schaltschränken aufgebaut, auch als Schaltfelder bezeichnet oder als Wandschaltschrank. Schaltschrankkomponen- ten bestehen aus Gehäuse, Montageplatte, Sammelschiene und Klemmleisten. Der Innen- raum zwischen zwei aneinander angereihten Schaltschänken ist keine Zwischentrennung. Die Anzahl der Felder ist in der Tabelle 01. Informationsschwerpunktübersicht aufgeführt.
Mindestanforderung technische Daten
Material Stahlblech Schrankgerüst, Dach: 1,5 mm Rückwand und Bodenbleche: 1,5 mm Tür: 2,0 mm Montageplatte: 3,0 mm Oberfläche Schrankgerüst: Tür, Dach und Rückwand
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tauchgrundiert, außen pulverbeschichtet RAL 7035 Struktur Montageplatte und Bodenbleche: verzinkt. Aufbau Schrankgerüst mit Türen, Montageplatte, Boden- blechen, Rückwand und Dachblech. Türen: 2 Schutzart IP 55
In jedem Informationsschwerpunkt werden auf eine Schaltschrankfronttür eine Bedienein- heit, die Phasenkontrolleinrichtung und der Hauptschalter eingebaut. Die Bedieneinheit wurde unter „Automationsstation/ Bedienung“ bereits beschrieben.
Aufbaueinteilung der Montageplatte innerhalb der Informationsschwerpunkte nach Funk- tion ist wie folgt:
- Einspeisung
- Sicherungen / Abgänge
- Steuerbaugruppen
- Bedienelemente
- DDC-Baugruppe
Im Einspeisefeld sind Platzvorhaltungen für das Energiemanagement vorgesehen. Es wer- den motorisierte Lasttrennschalter mit entsprechenden Schalteinrichtungen wie Opto- koppler und E/A-Elementen vorgesehen.
Alle Leistungsabgänge sind mit Schütz- und Leistungsschalter vorgesehen. Motoren sind mit Motorschutzschaltern ausgestattet. Stufig geschaltete Motoren sind mit zusätzlicher Vor-Ort-Handbedieneinheit ausgestattet. Der Hauptstromkreis für Nennspannungsver- sorgung von Geräten wird mit Sicherungsautomaten abgesichert.
Es erfolgt die Verkabelung, Herstellen der kompletten elektrischen Verdrahtung und An- schlussarbeiten gemäß den VDE-Vorschriften zwischen dem Schaltschrank und den vor- genannten Pumpen, Aggregaten und Regelgeräten. Die Zuleitung zum Schaltschrank er- folgt durch das Gewerk Elektro. Der Anschluss ist in diesem Gewerk enthalten. Die Schutz- maßnahme für alle betriebstechnischen Einrichtungen: Schutzschaltung. Großflächige Metallteile sind mittels eines Kabels 10 mm², grüngelb, an die Potentialausgleichschiene anzuschließen. Zur Kontrolle der Betriebssicherheit bei Kraftstromkreisen wird eine Schleifenwiderstandsmessung durchgeführt. Durch das Gewerk Automatisation werden dem Gewerk Elektrotechnik die Eingangssicherungen der einzelnen ISPs vorgegeben.
In den Schaltschränken werden die Steuerungen für die erforderlichen Aufgaben zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik eingebaut. Schaltschränke aus Stahlblech als Stand- oder Wandschrank einschl. Schaltschrank-Innenbeleuchtung, Sicherungen, Klem- men, Relais und Hilfsschützen. Betriebs- und Störmeldungen der technischen Anlagen. Zustandsmeldungen der Brandschutzklappen sowie Sammelstörmeldungen aus den Ge- werken Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro. Zur Visualisierung sowie für Handeingriff wird ein Touchpanel je Schaltschrank integriert.
Die Leuchten sollen nicht separat angesteuert werden können. Lediglich eine übergeord- nete Abschaltung aller Räume, die nicht durch einen Präsenzmelder gesteuert werden, soll zentral abgeschaltet werden können. Dafür ist im Technikraum an einer geeigneten Stelle ein Schaltschrank vorzusehen, der die dafür notwendige Technik aufnimmt und eine Schnittstelle zum Datenübertragungsnetz aufweist.
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Die Sonnenschutzanlage muss etagenweise und fassadenseitig angesteuert werden kön- nen. Die Aufschaltung einer Wetterstation muss erfolgen.
Feldgeräte, Ein- und Ausgabebausteine, Stellantriebe, Regelventile etc., sofern diese nicht in anderen Kostengruppen aufgeführt sind, sind hier berücksichtigt.
Kopplung mit BMA Im Informationsschwerpunkt werden die BMA-Koppler eingebaut. Qualifizierte Brandmel- dungen der Brandmeldeanlage werden verarbeitet. Im Brandfall werden die Lüftungsanla- gen ausgeschaltet und alle Klappen zugefahren. Sämtliche Steuerungen für Ansteuerung von Brandschutzklappen etc., erfolgen gemäß noch zu erstellender Brandschutzmatrix.
483 Automationsmanagemant Die KG 483 beinhaltet die übergeordneten Einrichtungen für Automation und Manage- ment, Bedien-, Anzeige- und Ausgabeeinrichtungen, Hard- und Software, Lizenzen, Funk- tionen und Schnittstellen. Die Management- und Bedieneinheit (MBE) hat folgende Auf- gaben:
Bedienung, Visualisierung, Datenerfassung
- Langzeitspeicherung, Datenauswertung
- Bereitstellung eines Fernzugriffs für verschiedene Nutzer
- Nutzermanagement.
Der MBE-Zugriff wird entsprechend THGA: 8.1 „Standard-GA-Managementsystem (MBE)“ sowohl lokal als auch via Cloud geplant. Vor Ort wird ein Hausmeisterbedienplatz geplant, der mit einer Bedieneinheit versehen wird. Die Bedieneinheit wird in Form eines Service- Laptops realisiert und mit ausreichend leistungsfähiger Hardware und den zur Bedienung notwendigen Peripherie-Geräten ausgestattet.
Auf die MBE werden alle dem Gebäude zugehörigen ASPs und Etagenverteiler aufgeschal- tet. Als Schnittstellenelement und Datenzwischenspeicher dient ein sogenannter „Edge- PC“.
Ein Fernzugriff wird mittels VPN-Verbindung durch den SBH eingerichtet. Hierbei wird ein VPN-Tunnel aufgebaut, um die Daten sicher zu übertragen (siehe KG485 Übertragungs- netze).
Der AG verfügt über eine liegenschaftsübergreifendes GA-Managementsystem, daher ist in diesem Bauvorhaben nur eine Aufschaltung auf die bauseitige MBE erforderlich. Hierfür wird durch den AG eine herstellerneutrale und interoperable Integrationsebene, sprich der o.g. Edge-PC“ bereitgestellt. Die Aufschaltungen müssen dem SBH-Unternehmensstan- dard entsprechend ausgeführt werden. Die Aufschaltung wird als reine Dienstleistung (ohne Software- oder Lizenzkosten) ausgeführt. Dem AN steht es frei, die Aufschaltung unter Verwendung der durch SBH beigestellten Softwareblöcke selbst umzusetzen oder den im THGA erwähnten zuständigen Dienstleister zu den dort beschriebenen Konditionen zu beauftragen.
Die Konditionen und Anforderungen von Kapitel 8 „GA-Managementebene“ des THGA werden berücksichtigt. Die Feinkoordination unterstützt die o.g. Schnittstellenliste
484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme Die Verkabelung zwischen dem Schaltschrank und Sensoren und Aktoren wird von der Ge- bäudeautomation gemäß den gültigen Vorschriften (VDE 0100 und EMV) durchgeführt,
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außerdem ein Anklemmen der Elektroleitungen am Schaltschrank, sowie an Sensoren und Aktoren.
Kabelrinnen und Kanäle werden mit entsprechenden Stegen versehen. Die Verlegung von Leistungs-, Steuer- und Datenleitungen erfolgt getrennt.
Die Verlegung der Kabel erfolgt unter Mitbenutzung der Trassen des Gewerks ELT. Für einzelne Bereiche, die nicht durch ELT erschlossen werden oder wo eine Häufung der Ka- bel und Leitungen der GA auftritt, sind eigene Trassen geplant.
Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der abgehängten Decke. Einzelkabel zu Feldgerä- ten, wie z.B. Brandschutzklappen werden in Nebenräumen Aufputz, in repräsentativen Räumen Unterputz verlegt.
Alle Leitungen werden beim Durchtritt durch klassifizierte Wände und Decken mit Brand- abschottungen versehen.
485 Datenübertragungsnetze Das GA-Netzwerk wird gemäß der Topologie abgestimmt auf die Automationseinrichtun- gen zur Kommunikationsverbindung, mit allen für das Netzwerk relevanten aktiven und passiven Komponenten sowie den notwendigen Kabelwegen/Trassen durch den AN instal- liert. Alle benötigen Komponenten des Netzwerkes, wie Spleißboxen, Verstärker/Repea- ter, Switches, Hubs und Router sowie Steckverbindungen, Kabelanschluss an Geräten und Gerätesteckern, Schutzschläuche, Steck- und Klemmenmaterial, Dosen und Reservelän- gen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen werden durch den AN ausgeführt.
Die Kommunikation zwischen MBE und der AE (sowie zwischen den AEs untereinander) erfolgt über ein GA-eigenes Netzwerk, welches innerhalb des Gebäudes per CAT-Kabel aufgebaut wird. Das Protokoll für die Kommunikation zwischen AE und MBE ist OPC UA; die AEs untereinander kommunizieren via Modbus-IP oder BACnet IP oder auch über OPC UA.
Auf Feldebene wird wie folgt geplant:
- Hardware-Signale: BSKs, Ventile, Betriebs- & Störmeldungen
- Modbus RTU: Pumpen, Raumtemperatursensoren
- M-Bus: Zähler (Wasser, Wärme), für Strom jedoch Modbus
Die Festlegungen im THGA unter den Punkten 4. „Übersicht der Kommunikationsprotokolle / BUS-Standards des Gesamtsystems“ 5.2 „Sensoren /Aktoren bzw. Komponenten auf der Feldebene“ sowie 6.9 „Kommunikationsstandards / BUS-Protokolle“ sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Der Zugriff durch Service-Mitarbeiter erfolgt über einen Serviceport, welcher in dem/den Haupt-ASPs auf der Hutschiene montierten Switch möglich ist.
Der Fernzugriff erfolgt über eine VPN-Verbindung. Die erforderlichen Netzwerkparameter, Sicherheitseinstellungen, IP-Adressen usw. der AE werden mit dem Bauherrn abgestimmt und umgesetzt. Ein Verbindungstest ist in jedem Falle durchzuführen.
489 Gebäudeautomation, Sonstiges Aufschaltungen externer Störmeldungen anderer Gewerke auf die ASP werden berück- sichtigt. Ein Überspannungsschutz für die Automationsebene wird vorgesehen. Die Elekt- roversorgung des ASP erfolgt vom Hauptverteiler Elektro.
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4.8 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
Die notwendigen Leitungslängen und Anschlusspunkte sind dem Grundleitungs- und La- geplan zu entnehmen. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten alle notwendigen Leistungen zum ordnungsgemäßen Anschluss an die Energie, Daten, Wasser- und Abwas- serversorgung bis 2m zur Gebäudegrenze, es sei denn es ist etwas anderes beschrieben. Inkl. Erdbau, notwendigem Verbau, Leitungsverlegung, Schließen der Rohrgräben, Herstel- len der Oberflächen (wenn Pflaster o.ä. aufgenommen wurde), Dokumentation der Lei- tungsverläufe, Druckproben usw.
551 Abwasseranlagen
Für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser stehen für das Bauvorhaben ge- trennte Schmutz- und Regenwassersiele zur Verfügung. Das Schmutz- und Niederschlags- wasser wird außerhalb des Gebäudes als Trennsystem geführt. Das Regenwassernetz, au- ßen am Gebäude, wird durch den Hochbau erstellt. Die Schnittstelle liegt am Anschluss an die Grundleitung.
Die Bemessung und Ausführung der Entwässerungsanlage im Außenbereich erfolgt nach DIN EN 752 und DIN 1986 - 100. Die erforderlichen Erdarbeiten sind Bestandteil der Rohr- leitungsverlegung.
Regenwasser: Das Regenwasser der Dachflächen wird mittels erdverlegter Abwasserrohre zusammenge- fasst und an die bestehenden Schächte angeschlossen. Als Rohrleitungsmaterial für Re- genwasser im Außenbereich ist Kunststoffrohr (KG2000) vorgesehen.
Das anfallende Niederschlagswasser wird über Grundleitungen aus Kunststoff (KG2000) an die Bestandsleitung auf dem Gelände angeschlossen, welche das Regenwasser in das öffentliche Siel über einen Staukanal einleitet.
In die Schmutzwasserleitung werden die nach DIN EN 12056 verlangten Revisionsschächte gesetzt. Schachtabdeckungen für alle Schächte werden den jeweiligen Belastungen ange- passt. Die Wahl, ob Betonfertigteilschächte oder Kunststoffschächte, obliegt dem Auf- tragnehmer.
Der Anschluss des Neubaus an das bestehende Regenwassersiel inkl. notwendiger Schächte ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Schmutzwasser:
Das Schmutzwasser wird im Gebäude zusammengeführt und im Bereich der Gebäude- durchführungen in der Bodenplatte an die Grundleitung angeschlossen. Die Schmutzwasserleitungen aus dem Gebäude werden im Freispiegelsystem an das be- stehende Siel auf dem Grundstück angeschlossen.
Die Rückstauebene wurde wie folgt ermittelt: 21,40 m üNHN OKFF liegt bei 21,45m üNHN.
Für den Küchenbereich und dem damit verbundenen fetthaltigem Abwasser, wird ein Fett- abscheider der Größe NS7 und ein Probenahmeschacht nachgeschaltet. Da der Ruhepegel des Fettabscheiders unterhalb der Rückstauebene liegt, muss der Fettabscheider vor Rückstau geschützt werden. Dies erfolgt durch eine Hybridanlage, welche nur im Falle Seite 118 von 121
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eines Rückstaus die Pumpentechnik auslöst. Im Normalfall wird über Freispiegelgefälle entwässert. Die dazugehörige Pumpensteuerung sowie die Rückstauschleife werden in ei- nem Außenkasten (Freiluftschrank) in der Nähe der Hebeanlage vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass die Hebeanlage sowie der Anschluss an das Bestandssiel nicht im Baufeld liegt. Die Entfernung zum Neubau liegt in etwa bei bis zu 8m. Die vorbeschriebe- nen Aufwendungen sind zu berücksichigen. Der Anschluss erfolgt an einen vorhandenen Schachtabgang.
In die Schmutzwasserleitung werden die nach DIN EN 12056 verlangten Revisionsschächte gesetzt. Schachtabdeckungen für alle Schächte werden den jeweiligen Belastungen ange- passt. Die Wahl, ob Betonfertigteilschächte oder Kunststoffschächte, obliegt dem Auf- tragnehmer.
Der Anschluss der Gebäudeentwässerung an die bestehende Sielleitung inkl. notwendiger Schächte ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Werkstoffe Schmutzwasser im Erdreich aus
- KG 2000 Rohr Revisionsschächte aus
- Beton/Kunststoff
552 Wasseranlagen
Für die Trinkwasseranlage wird der Anschluss an die bestehende Anlage durch den AG auf dem Gelände hergestellt. Die Schnittstelle für das Trinkwasser befindet sich 2m vor dem Gebäude. Der anstehende Druck und die vorhandene Dimension der Leitung sind vom Auf- tragnehmer zu prüfen.
Die Hauseinführung am Neubau erfolgt durch die Bodenplatte über eine druckwasser- dichte Medieneinführung für Trinkwasser.
Vor dem Anschluss an die neue Trinkwasseranlage sind die Bestandsleitungen durch ein unabhängiges Labor zu überprüfen. Erst nach erfolgreicher Beprobung ist das neue Netz anzuschließen.
556 Elektrische Anlagen Lehrohranbindungen Bestand Für die Bestandsanbindung ist ein Leerrohrsystem zu installieren. Dieses ist unter der Sohle und im Ausführungsbereich (2m um das Gebäude) des AN herzustellen. Dimension und Anzahl der Leerrohre sind der Entwurfsplanung zu entnehmen. Die Leerrohre sind an die durch den AG installierten Kabelzugschächte fachgerecht anzuschließen. Gegen das Eindringen von Wasser sind die Leerrohre mit geeigneten Dichtmanschetten fachgerecht auszustatten. Die Leerrohre werden zunächst mit revisionierbaren Ver- schlusstopfen verschlossen.
557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation Die Anbindung an den Bestand erfolgt durch den AG. Die Schnittstellen sind in Kap. 0 457 Datenübertragungsnetze beschrieben.
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Leistungsbeschreibung Ausstattung KG 600
- Ausstattung
6.1 Vital-/Produktionsküche
Planung und Bau für 300-600 Verpflegungsteilnehmer/ Tag, (Anforderung SBH Schulbau, Gebäudemanagement Hamburg, Küchenausstattung Neu- bau)
Allgemeine Anforderung -Rutschfestigkeit Böden R11, Arbeitsstättenrichtlinie, Bodeneinläufe -Wandbeläge Fliesen -Raumdecken nach Arbeitsstättenrichtlinien -Lager- und Anlieferungsbereich, raumhoch, wasserfester Anstrich mit Wandfarbe -Fenster mit Fliegengittern, Abstimmung mit Veterinär -Beleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie -Türbreiten 1000 mm, Tür zur Anlieferung, Spülküche und zur Speisenausgabebereich mit Fenster -Be- und Entlüftung erforderlich -Anordnung 2x 230 V-Steckdosen, h= 1200 mm, in Vorbereitungsbereich als Arbeitssteckdosen über Arbeitstischen gleichmäßig verteilt 1 Steckdosenwürfel, 4x 230 V, von der Decke kommend über den Arbeitstischen im Kü- chenbereich 230 V Steckdose, Datendose, H 1200mm im Bürobereich
Vorschriften / Richtlinien -Gesetzliche Vorschriften der Lebensmittelhygiene, -DIN-Normen, -DGUV -DVGW- -VDE- und VDI-Richtlinien -Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Gewerbeauf- sichtsamtes, Amt für Arbeitsschutz Abnahme durch die örtlichen Behörden erforderlich
Ausführung Geräte und Einrichtungen der Gastronorm entsprechend ausführen Potenzialfreier Kontakt für Geräte für die Betriebssignalisierung, W-Lan -Schnittstellen für Kombidämpfer und Multifunktionale Gargeräte vorsehen Anschlussmöglichkeit für Energieoptimierung vorsehen, Herstellerabhängig, ausgenom- men Spültechnik
Einweisung Ersteinweisung Bedienpersonal/ Nutzer in Verbindung mit Abnahme AG, Zweiteinweisung HACCP-Unterweisung Bedienpersonal innerhalb 6 Monate nach Ersteinweisung
Geräte -laut Ausstattungsliste (SBH Schulbau, Gebäudemanagement Hamburg, Küchenausstat- tung Neubau) Zeichnung mit Positionsnummern, Maßen u. Anschlusswerten, Energiegerä- teliste
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-Gerätelieferung mit Grundausstattung (Erstausstattung zur Nutzung, Umfang laut Her- steller)
Material -Küchenmöbel, Küchengeräte und Kücheneinrichtungen Chromnickelstahl Werkstoff Nr. 1.4301
Höhe -Tischplatten Arbeitshöhe 900 mm Oberkante Fertigfußboden, Wandaufkantungen an Ar- beitsplatten 50mm, einheitliches Frontbild
Tischplatten-Ausführung -Materialdicke 2,0 mm oben, innen mit Antidröhnmatten schallgedämmt, verstärkt durch Profile aus CNS, unten mit mindestens 0,7 mm CNS geschlossen, Tischplatten durchge- hend, alle Stöße und Aufkantungen miteinander verschweißt
Schränke -Hygieneausführung H 1, nicht scharfkantig, stabile, selbsttragende Ausführung, CNS ge- gebenenfalls Zwischenwände, Wandhängeschrank: Unterkante auf 1400mm Oberkante Fertigfußboden gehängt
Schubladen
- softclose-Funktion
Flügel/ Schiebetüren -CNS doppelwandig, mit Griffleiste 20 mm, flächenbündig, senkrecht angekantet Türenblatt: Vorder- und Rückseite allseitig verschweißt, innen hohl Armaturen -Wasser-Zulaufarmaturen aus Edelstahl
Becken fugenfrei eingeschweißt mit Wulstrand in CNS-Tischplatte
Kühlschränke und Kühltische -Innenraum H1 nach DIN 18865-9
Regale -Temperaturbeständig bis mindestens -30°C
Speisenausgabewagen -Stromanschluss von der Decke kommend
Spültechnik -Haubenspülmaschine mit 4 Universalkörben und 2 Kleinteilekörben -Osmose- oder Enthärtungsanlage, abhängig vom Härtegrad des Wassers -Anforderungen DIN 10510 /DIN SPEC 10534 -zusätzliche Richtlinien und Vorschriften nach VGG, DIN EN ISO 9001, -GS Zeichen
Kühltechnik -Kühlzellen für Lagerung von Lebensmitteln -je ein Normalkühl- und Tiefkühlbereich, eine Revisionsluke in der Kühlzellendecke, für Dauerbetrieb geeignet -Leitungen und Aggregate abgestimmt auf Kühlzelle Konfiskatkühler -für drei handelsübliche Abfalltonnen, je 120 Liter, abschließbar
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