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Funktionale Leistungsbeschreibung
MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Funktionale Leistungsbeschreibung
Generalunternehmer / Rahmenvertrag
Errichtung von Schulergänzungsbauten
in Modulbauweise-flex
Neubau Typengebäude (standortneutral)
(Bezeichnung des Titels für die Baumaßnahme: „Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise-flex“ Kapitel 2712 Titel 70109)
FLB Teil 2
Die Funktionale Leistungsbeschreibung besteht aus Teil 1 (Allgemeiner Textteil, PDF-Dokument) Teil 2 (Typenbezogener Teil, PDF-Dokumente) Teil 3 (Dokumenten-Verzeichnis und Dokumente, PDF-Dokumente) Teil 4 (Bieter-Textergänzungen, Bieter-Angaben. Excel-Formulare) Teil 5 (Bieterpreisangaben typenbezogen. Gaeb-Datei)
Die Teile 4 (Termine) und 5 sind vom Bieter auszufüllen.
Auftraggeber: Land Berlin vertreten durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung V Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Inhaltsverzeichnis Teil 2
Inhaltsverzeichnis FLB Teil 2 – Schulergänzungsbauten (Typen Gebäude-FLB)
2.1. Leistungsumfang 2.1.1. Projektbeschreibung 2.1.2. besondere Schnittstellen 2.1.3. Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung AN (GU), in Ergänzung zu FLB Teil 1 2.1.4. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
2.2. Zeitlicher Ablauf
2.3. Beschreibung Tragwerksplanung 2.3.1. Grobbeschreibung der Bauweise Gebäude (alle Typen) 2.3.2. Baustoffe, Nutzlasten, Wind- und Schneezone
2.4. Funktionalbeschreibung Einzelgewerke / Fachleistungen – alle Typen 2.4.1. Planungsleistungen Auftragnehmer 2.4.2. Vorbereitende Maßnahmen / Baustelleneinrichtung / Baustellen-Sicherung
2.4.3. Erdbau / Baugrube 2.4.4. Gründung 2.4.5. Wärmedämmung und Abdichtung 2.4.6. Beton- und Stahlbetonbauteile und Decken im Gebäude 2.4.7. Gerüste und Innengerüste 2.4.8. Außenwände 2.4.9. Metallbau / Stahlbau / Schlosser - Gebäude 2.4.10. Dächer 2.4.11. Außenfenster und Pfosten-Riegel-Konstruktionen 2.4.12. Außentüren (Zugangs- und Fluchttüren) 2.4.13. Sonnenschutz außenliegend und innenliegend 2.4.14. Türen / Türelemente innen 2.4.15. Massive Innenwände 2.4.16. Treppen im Gebäude 2.4.17. Bodenaufbau / Estrich 2.4.18. Bodenbeläge 2.4.19. Abhängdecken / Deckenbekleidungen 2.4.20. Trockenbau / Innenputz 2.4.21. Wandfliesen 2.4.22. Farbbeschichtungen 2.4.23. Schließanlage (Zutrittskontrolle) 2.4.24. Sonstige Leistungen/ Einbauten im Gebäude
2.5. Technische Anlagen – alle Typen
2.5.01. Technische Baubeschreibungen
2.5.02. Schnittstelle Technische Gebäudeausrüstung
2.5.03. Herrichten und Erschließen des Baugrundstückes 2.5.03.01. Schmutz- und Regenwasser 2.5.03.02. Trinkwasser 2.5.03.03. Elektro-/ Nachrichtentechnik
2.5.04. KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 2.5.04.0.11. KG 411 Abwasseranlagen
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2.5.04.0.12. KG 412 Trinkwasseranlagen 2.5.04.4.12. KG 412 Trinkwasseranlagen Typ GE
2.5.05. KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 2.5.05.0.21. KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen 2.5.05.3.21. KG 421Wärmeerzeugungsanlagen Typ SWITCH
2.5.05.0.22. KG 422 Wärmeverteilnetze 2.5.05.0.23. KG 423 Raumheizflächen 2.5.05.0.29. KG 429 Sonstiges zur KG 420
2.5.06. KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 2.5.06.0.31. Lüftungsanlage 2.5.06.1.31. KG 431 Typ FILIALE 2.5.06.2.31. KG 431 Typ BASIS 2.5.06.3.31. KG 431 Typ SWITCH 2.5.06.4.31. KG 431 Typ GE
2.5.06.0.34. KG 434 Kälteanlagen 2.5.06.0.39. KG 439 Sonstiges zur KG 430
2.5.07. KG 440 Elektrische Anlagen 2.5.07.0.42. KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen 2.5.07.0.43. KG 443 Niederspannungsschaltanlagen 2.5.07.0.44. KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 2.5.07.0.45. KG 445 Beleuchtungsanlagen 2.5.07.0.46. KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage 2.5.07.0.49. KG 449 Sonstiges
2.5.07.2.43. KG 443 Niederspannungsschaltanlagen Typ BASIS 2.5.07.4.44. KG 444 Niederspannungsschaltanlagen Typ BASIS
2.5.07.3.42. KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen Typ SWITCH 2.5.07.3.43. KG 443 Niederspannungsschaltanlagen Typ SWITCH 2.5.07.3.44. KG 444 Niederspannungsschaltanlagen Typ SWITCH 2.5.07.5.45. KG 445 Beleuchtungsanlagen Typ SWITCH
2.5.07.4.42. KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen Typ GE 2.5.07.4.43. KG 443 Niederspannungsschaltanlagen Typ GE 2.5.07.4.44. KG 444 Niederspannungsschaltanlagen Typ GE 2.5.07.4.45. KG 445 Beleuchtungsanlagen Typ GE
2.5.08. KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 2.5.08.0.52. KG 452 Such- und Signalanlagen 2.5.08.0.53. KG 453 Zeitdienstanlagen 2.5.08.0.54. KG 454 Elektroakustische Anlagen 2.5.08.0.56.1. KG 456.1 Gefahrenmeldeanlagen 2.5.08.0.56.2. KG 456.2 Einbruchmeldeanlage 2.5.08.0.56.3. KG 456.4 Zugangskontrollanlagen 2.5.08.0.56.4. KG 456.5 Videoüberwachung 2.5.08.0.57. KG 457 Übertragungsnetze
2.5.08.2.52. KG 452 Such- und Signalanlagen Typ BASIS 2.5.08.2.54. KG 454 Elektroakustische Anlagen Typ BASIS 2.5.08.2.56. KG 456.2 Einbruchmeldeanlage Typ BASIS
2.5.08.3.52. KG 452 Such- und Signalanlagen Typ SWITCH 2.5.08.3.54. KG 454 Elektroakustische Anlagen Typ SWITCH 2.5.08.3.56. KG 456.2 Einbruchmeldeanlage Typ SWITCH
2.5.08.4.52. KG 452 Such- und Signalanlagen Typ GE
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2.5.08.4.54. KG 454 Elektroakustische Anlagen Typ GE 2.5.08.4.56. KG 456.2 Einbruchmeldeanlage Typ GE
2.5.09. KG 460 Förderanlagen 2.5.09.0.61. KG 461 Aufzugsanlagen 2.5.09.3.61. KG 461 Aufzugsanlagen Typ SWITCH 2.5.09.4.61. KG 461 Aufzugsanlagen Typ GE
2.5.10. KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen 2.5.10.0.71. KG 471 Küchentechnische Anlagen 2.5.10.3.71. KG 471 Küchentechnische Anlagen Typ SWITCH 2.5.10.4.71. KG 471 Küchentechnische Anlagen Typ GE
2.5.10.0.73. KG 473 Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen 2.5.10.4.73. KG 473 Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen Typ GE
2.5.10.0.74. KG 473 Feuerlöschanlagen
2.5.10.0.79. KG 479 Sonstiges – Bühnentechnik und Induktionsschleife
2.5.11. KG 480 Gebäudeautomation 2.5.11.0.81. KG 481 Automationseinrichtungen 2.5.11.0.82. KG 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte 2.5.11.0.83. KG 483 Automationsmanagement 2.5.11.0.84. KG 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme 2.5.11.0.85. KG 485 Datenübertragungsnetze
2.5.12. KG 550 Technische Außenanlagen
2.5.12.0.51. KG 551 Abwasseranlagen 2.5.12.0.52. KG 552 – Wasseranlagen 2.5.12.0.56. KG 556 – Elektrische Anlagen 2.5.12.0.57. KG 557 – Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
2.6. Ausstattung / Möblierung – alle Typen 2.6.1. Ausstattung – Schulgebäude 2.6.2. Allgemeine und technische Vorbemerkungen zur Ausstattung 2.6.3. Präsentationsflächen 2.6.4. Tische 2.6.5. Sitzmöbel 2.6.6. Aufbewahrung 2.6.7. Weitere Ausstattungselemente 2.6.8. Sanitärobjekte und -accessoires 2.6.9. Medienausstattung
Weitere FLB-Teile gemäß Deckblatt.
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2.1. Leistungsumfang AN
2.1.1. Projektbeschreibung
Diese Beschreibung dient als erste Übersicht zur Baumaßnahme: Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise-flex
In dieser Vergabe zum Rahmenvertrag werden lediglich standortunabhängig Gebäudetypen ausgeschrieben. Zum Leistungsumfang des Rahmenvertrags gehört jedoch die Errichtung von Gebäuden auf verschiedenen, hier noch nicht benannten Grundstücken.
Allgemeines
Nachdem bisher zusätzliche Bedarfe schulischer Einrichtungen in Berlin mit Modularen Ergänzungsbauten (MEB) anderer Bauart gedeckt wurden, besteht nun der Wunsch mit Ergänzungsbauten neuester Bauart insbesondere zunehmend verschiedene, gemischte und schulartübergreifende Anforderungen erfüllen zu können. Den Berliner Bezirken soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, aus vier Typenbauten mit unterschiedlichen Raumprogrammen (klassische Stammgruppenräume, Mensa, Verwaltungs- und Fachräume sowie Räume für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) auswählen zu können. So können die MEB zielgerichtet auf die Bedarfe des Schulstandortes zugeschnitten errichtet werden.
In einem iterativen Prozess zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ist auf Grundlage einer erstellten Bedarfsunterlage ein konstruktionsoffenes modulares System entwickelt worden, welches die verschiedenen schulfachlich notwendigen Räume in einem Baukörper-System abbildet, das an mehreren Standorten angewendet werden kann.
Die Typenplanung wurde zunächst standort- und schulartneutrale erstellt. Im Fortgang müssen standort- und schulartspezifische Planungsthemen ergänzt werden (ggf. nicht Gegenstand der Typen-FLB, siehe weitere FLB-Abschnitte).
Als Grundlage für die Typenentwürfe wurden von SenBJF Anforderungsprogramme für vier im Prozess konzipierte Typen erarbeitet:
• Typ Switch EG + 2 Obergeschosse • Typ Basis EG + 2 Obergeschosse • Typ Filiale EG + 3 Obergeschosse • Typ GE (Geistige Entwicklung) EG + 3 Obergeschosse
Das zugrunde liegende Modulsystem diente der Vereinheitlichung und Typisierung wesentlicher Gebäudeparameter, die sich aus den unterschiedlichen Funktions- und Raumprogrammen der Schulergänzungsbauten ergeben. Auf diese Weise konnte eine standardisierte, zugleich jedoch flexibel anpassbare bauliche Grundlage für unterschiedliche schulische Anforderungen geschaffen werden. Mit Abschluss der Vorplanungsunterlagen kann die Typenbildung als abgeschlossen betrachtet werden. Eine weitere Fortschreibung des ursprünglichen Modulsystems ist daher für die Entwurfsplanung nicht mehr erforderlich.
Bei der planerischen Umsetzung wurde dazu ein System entwickelt, das im Grundsatz aus 3 Modulen A, B und C besteht, deren Kombination die Grundlage für die Ausbildung verschiedener Gebäudetypen bildet.
- MEBflex Typ Filiale (Module A, B und C)
- MEBflex Typ Basis (Module A, B und C)
- MEBflex Typ Switch (Module A und B)
- MEBflex Typ GE – Geistige Entwicklung (Module A, B und C)
Alle vier verschiedenen Typen sind für weiterführende Schulen geeignet. Die Vorgaben zu dem Raum- und Funktionsprogramm samt zugehörigen Musterausstattungskatalogen für Grundschulen und weiterführende
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Schulen bildeten die Arbeitsgrundlage für die Typenentwicklung. In vorliegenden Fall handelt es sich nur um Gebäude für weiterführende Schulen. Alle Gebäudetypen verfügen über 2 Treppenhäuser und mind. einen Aufzug.
Erläuterung zu den Typen-Bezeichnungen:
Der Name Filiale steht für den Typ der MEBflex-Serie, der als einziger „stand-alone“ Typ der Ergänzungsbauten auf einem separaten, nicht zum Stammgelände der Schule gehörenden Grundstück errichtet wird. Diese Eigenschaft erfordert höhere Autarkie des Gebäudes in Bezug auf Raumprogramm und Erschließung. Es handelt sich um einen viergeschossigen Gebäudetyp. Das Raumprogramm enthält neben Stammgruppenräumen über 3 Etagen auch Fachräume im 3.OG. Räume für Lehrpersonal sowie eine Mensa. Räume für Schulleitung und Verwaltung sind im 1.OG vorgesehen.
Der Begriff Basis steht für einen dreigeschossigen Ergänzungsbau, der alle vom Auftraggeber geforderten Eigenschaften als Ergänzungsbau auf einem vorhandenen Schulstandort erfüllt. Er beinhaltet Stammgruppenräume, Aufenthaltsbereiche und Fachräume sowie eine Mensa.
Der Typ Switch ist ein dreigeschossiges spezielles Fachraumgebäude als Ergänzungsbau auf einem vorhandenen Schulstandort. Es ist für eine geringere Schülerzahl ausgelegt und beinhaltet keine Mensa. Auf Grund seiner Spezialisierung kann er bei verschiedenen Schultypen mit zusätzlichem Fachraumbedarf eingesetzt werden.
Der Typ GE „Geistige Entwicklung“ ist als Ergänzungsbau für Schulen gedacht, die besondere Anforderungen an Barrierefreiheit im Sinne der Definition „Geistige Entwicklung“ erfordern. Hier sind u. a. Besonderheiten im Raumprogramm vorgesehen, die speziell den Bedürfnissen der Nutzergruppe und dem höheren Anteil an Betreuungskräften geschuldet sind. Dazu gehört auch ein gesonderter Bettenaufzug. Die Mensa befindet sich bei diesem Typ im obersten Geschoss (3.OG), das Catering wird über einen der beiden Aufzuge transportiert, die Anlieferung erfolgt zeitlich abgestimmt über den Haupteingang.
Gemeinsame Eigenschaften
Modulbauweise: Prinzipielle Planung der Bauart als Modulbauweise, mit dem Ziel Planungs- und Bauzeit zu reduzieren. Dieser Grundsatz soll bei der weiteren Planung beibehalten werden. Die Planung der Gebäudetypen basiert auf einem Entwurfs- und Konstruktionsraster von 5,0m bzw. 2,50m, bzw. 1,25m.
Baustandard: Der Baustandard der Typenbauten soll den Standards für den Neubau von Schulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechen. Für die Neubauten wird das System Neubau Unterrichtsgebäude BNB UN17 angewendet und wird mit der Erreichung des BNB Silber Standards verbunden.
Raumgeometrie: Bei der Entwicklung der Typenbauen wurde von einer lichten Raumhöhe in den Unterrichtsräumen von 3,0m ausgegangen. Die Mensa / Aula weist eine lichte Raumhöhe von 4,0m auf. Die lichte Raumhöhe in Fluren unterschreitet 2,75m nicht. Die durchschnittliche Raumtiefe beträgt 7,7m, bei GE 8,2m.
Allgemeiner Unterrichtsbereich: Zwei Stammgruppenräume mit einem mittigen Teilungsraum bilden je eine Nutzungseinheit im Allgemeinen Unterrichtsbereich. In nahezu jeder Geschossebene wird zentral eine Chill-Zone zum freien Aufenthalt der Schüler ausgebildet.
Mensa: Die Mensa ist nicht als Versammlungsstätte konzipiert. Die Lage der Mensa ist in verschiedenen Gebäudetypen unterschiedlich und entfällt beim Typ Switch.
Barrierefreiheit: Für die Planung und Ausführung der Neubauten ist der Leitfaden „Design for all“ – öffentlich zugängliche Gebäude und die DIN 18040-1 zu Grunde gelegt.
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Beim Typ „GE“ sind ergänzend die Vorgaben aus dem Anforderungs- und Ausstattungsprogramm sowie die Angaben aus der Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu beachten (s. Dokumente unter 3.11 FLB Teil 3: Abstimmung Barrierefreiheit.
Standorte: Die Ergänzungsbauten werden an verschiedenen Standorten im Land Berlin errichtet. Die Reihenfolge bei der Errichtung der Standorte wird nach Belangen des Auftraggebers bestimmt. Eine Festlegung nach geografischen Gesichtspunkten kann dabei nicht berücksichtigt werden.
Die Nord-Süd-Ausrichtung ist daher individuell standortspezifisch unterschiedlich.
Standortneutrale Bezeichnung der Fassaden:
Die Bezeichnung der Fassaden erfolgt daher im Uhrzeigersinn, ausgehend von der Fassade in Achse H folgendermassen:
Typen Filiale, Basis
Fassade A Eingangsseite Längs-Fassade, parallel zu Achse H Fassade B Quer-Fassade seitlich “links“ inkl. Versprung, parallel Achsen 22 / D“ / neben 23 Fassade C Längs-Fassade Rückseite, parallel Achse A Fassade D Quer-Fassade seitl. „rechts“ inkl. Versprung, parallel Achse 1 / E / neben 1
Typ GE abweichend:
Fassade B Quer-Fassade seitlich „links“ inkl. Versprung, parallel Achsen 21 / D“ / neben 22
Typ Switch abweichend:
Fassade D Quer-Fassade seitl. „rechts“ inkl. Versprung, parallel neben Achse 6 / E / Achse 7
Fassade A Einganggsseite
| | | | Fass. | | D |__ alle Typen | Fass. | |__ B | | | | | | |____________________________________________|
Fassade C
Es ist jedoch beabsichtigt, standortspezifisch bestimmte Ausrüstungen wie z.B. Sonnenschutz, Verglasung, Ausrichtung PV gemäß geografischer Orientierung und Umgebung anzupassen.
Die Gründung wird abhängig von der Baugrundbeschaffenheit standortspezifisch angepasst. Weitere Anpassungen sind auf Grund der ggf. zur Verfügung stehenden Infrastruktur am Standort erforderlich. Weiterhin ist beabsichtigt, standortspezifisch verschiedene Farbkonzepte umzusetzen.
Städtebauliche Situation, Einfügung in den Bestandsschulstandort
Die Ergänzungsbauten werden für jeden Schulstandort in einer Einpassplanung möglichst optimal im Bezug auf den Bestand (Basis, Switch und GE) bzw. den öffentlichen Raum (Filiale) positioniert.
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Dabei werden die Lage des Eingangs zu den Bestandsbauten, zu den vorhandenen Erschließungswegen, weitere Umgebungsbedingungen, die Bezüge von Außenraum und Innenraum, Nutzungsorganisation innerhalb des Grundstücks, baurechtliche Bedingungen, optimale Freianlagennutzung bestimmt bzw. berücksichtigt.
Die Beschreibung der standortspezifischen Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen soll in separaten standortspezifischen Dokumenten erfolgen.
Äußere Gestaltung der Typenbauten, allg. Erläuterung
Die Gestaltung der Typenbauten ist möglichst einheitlich gehalten, Unterschiede ergeben sich nur aus den verschiedenen Raumprogrammen und daraus resultierenden Raumnutzungen und Kubaturen.
Die Obergeschosse erhalten eine Aluminium Fassade. Das Erdgeschoss ist bei allen Typen als Sichtbeton-Fertigteilfassade geplant. Den Fassaden gemeinsam ist ein hoher Fensteranteil in Form von Fensterbändern bzw. größeren, mehrteiligen Fensterelementen. Der Eingangsbereich wird bei allen Typen durch ein Vordach markiert.
Betrachtet wurden dabei Fassadentypen, die für Modulbauweise geeignet sind.
Das Erdgeschoss wird als Sockelgeschoss mit Betonverkleidung ausgebildet. Diese wird in Abhängigkeit zum Farbton der Blechverkleidung der oberen Etagen farbig lasiert.
Die darüberliegenden Geschosse erhalten eine Fassadenbekleidung aus farbig beschichtetem, gekantetem Aluminiumblech.
Auf der Haupteingangs-Fassade A wird die gefaltete Blechfassade lediglich im Bereich der Technikräume mit einer durchgehenden Lochung versehen. Dadurch können diese Räume mit Tageslicht versorgt und gleichzeitig natürlich belüftet werden, während der Eindruck einer weitgehend geschlossenen Fassadenfläche erhalten bleibt.
Auf den übrigen Fassadenflächen sowie vollständig auf der gegenüberliegenden Längsseite (Fassade C) und den Stirnseiten (B und D) werden ungelochte Fassadenelemente eingesetzt. Die oberen Geschosse werden durch horizontale Fensterbänder mit einer Höhe von etwa 2,50 m gegliedert, wodurch eine klare horizontale Fassadenstruktur entsteht.
Die Stirnseiten der Obergeschosse (Fassaden B und D) werden als geschlossene Fassaden mit einer großformatigen Fensteröffnung pro Geschoss am Ende des Mittelflurs ausgebildet, bei Fassade D zusätzlich mit einer weiteren Fensteranlage.
Auf der linken Stirnseite (Fassade B) befindet sich im Erdgeschoss ein Ausgang aus dem notwendigen Treppenhaus, daneben ein separater Ausgang aus dem Mittelflur.
Auf der rechten Stirnseite wird die Fassade D im Erdgeschoss durch eine geschosshohe Pfosten-Riegel- Konstruktion der Mensa von Typ Basis und Filiale geprägt. Diese erstreckt sich über die gesamte Stirnseite und teilweise in die angrenzenden Fassadenlängsseiten. In den darüberliegenden Geschossen werden in diesem Bereich wiederum Fensterbänder entsprechend der Fassadengliederung der Längsseiten angeordnet.
Bei Typen mit Mensa im EG befindet sich in Fassade C die Anlieferung für die Mensa-Küche einschließlich darüberliegendem Vordach.
Im EG der Fassade A befindet sich über dem Haupteingang ein größeres Vordach. Die Vorderseite des Vordachs ist für die Anbringung der Bezeichnung (Name) der Schule vorgesehen.
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Innere Entwurfskonzeption
Die Grundrissorganisation basiert auf den Funktions- und Raumprogrammen des Bedarfsträgers, insbesondere dem Musterraumprogramm sowie den Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität.
Die Räume werden über längs zum Baukörper verlaufende Mittelflure erschlossen.
Im mittleren Bereich des Gebäudes befindet sich der über alle Geschosse reichende Erschließungskern mit WC-Anlagen, Aufzug und Technikräumen, im EG der Haupteingang.
Konstruktionsart der Typenbauten
Die Gebäude werden als Stahlbeton-Skelettbau errichtet. Zum Einsatz kommen Fertigteilstützen, tragende Brüstungselemente, einachsig spannende Fertigteil- hohldecken sowie Halbfertigteil-Flachdecken. Trennwände werden als Trockenbau-Ständerwerk-Konstruktionen ausgeführt. In den Sanitärbereichen werden Trennwandsysteme aus HPL-beschichteten Platten verbaut. Unterhalb von Flachdecken werden je nach Erfordernis Trockenbau- oder Akustikdecken als Rasterdecken abgehängt.
Klimaschutz, nachhaltiges Bauen und Ökologie
Das Gebäude wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) geplant und muss die Qualitätsstufe Silber erreichen. • Energie Nachweise erfolgen im Rahmen der thermischen Bauphysik und des GEG-Nachweises. • Wasser Der Trinkwasserverbrauch wird durch wassersparende Armaturen und Spülsysteme reduziert. • Regenwassermanagement Das Dach wird als Retentionsdach mit extensiver Begrünung ausgebildet, das Regenwasser speichert und zeitverzögert abgibt. • Abfall Während des Bauens und im Betrieb werden Abfall-Trennsysteme vorgesehen, um eine umweltgerechte Entsorgung zu ermöglichen. • Baustoffe Es werden langlebige, wartungsarme Materialien verwendet. Innenräume erhalten pflegeleichte Oberflächen. Die Verwendung von emissionsarmen Baustoffen ist Bestandteil des Konzepts.
Barrierefreiheit
Die Planung erfolgt gemäß den Anforderungen an barrierefreies Bauen, Berlin. Für den Typ GE werden darüberhinausgehende Maßnahmen umgesetzt. Siehe hierzu Konzept Barrierefreiheit.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zusätzlich zu Brandschutz und Amokschutz, Einhaltung GUV-Vorschriften, Bauvorschriften und gültigen Sicherheitsvorschriften in allen Bereichen:
Einbruchschutz Es wird eine Einbruchüberwachung für die Türen und Fenster des Erdgeschosses sowie die vom Vordach erreichbaren Fenster des 1. Obergeschosses mittels Magnet- und Riegelkontakten vorgesehen. Im Inneren sind für alle Bereiche mit erhöhtem Einbruchsrisiko Bewegungsmelder geplant. Der Haupteingang, das Sekretariat und der Serverraum werden mit Scharfschaltung ausgestattet. Die Fassadenelemente im Erdgeschoss entsprechen der Einbruchschutzklasse RC2.
Schutz gegen Sachbeschädigung: Fassadenbereiche, die leicht zugänglich sind, erhalten zusätzlich einen Graffiti-Schutz.
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Baugrund
Die Bodenverhältnisse werden im Rahmen standortspezifischer Baugrunduntersuchungen vorab bauseits ermittelt.
Für jedes Grundstück werden Schadstoff-Gutachten erstellt und ggf. Schadstoffsanierungen vorgenommen.
Die Herrichtung wird vorab ausgeführt. Es ist beabsichtigt, die Grundstücke in einem einheitlichen Zustand an den GU-AN zu übergeben. Hierfür ist eine separate Vergabeeinheit Herrichten vorgesehen.
Vorbehaltlich der standortbezogenen Gegebenheiten wird ein Baugrubenaushub bauseits im Bereich der Gründungsfläche sowie für Leitungsverlegungen bis zu einer Tiefe von 1,50 m vorgesehen.
Gemäß den Regelungen des BBodSchV n.F. wird Boden, der nicht zum Wiedereinbau zugelassen ist, bauseits regelgerecht entsorgt.
Es wird davon ausgegangen, dass 40% des Aushubs seitlich für den Wiedereinbau gelagert werden.
Abhängig von der Tragfähigkeit von Böden werden für drei verschiedene Gründungsvarianten je Gebäudetyp Bieterpreise eingeholt.
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MEBflex Typ FILIALE
Bestehend aus EG + 3 Obergeschosse
Besonderheiten:
Innere Erschließung FILIALE Der Haupteingang befindet sich mittig auf einer Gebäudelängsseite und ist überdacht ausgebildet. Die horizontale Erschließung erfolgt barrierefrei und schwellenfrei („Null-Schwelle“). Im Erdgeschoss bildet ein offenes Foyer den zentralen Verteilerraum. In den oberen Geschossen erfolgt die Erschließung über einen durchgehenden Mittelflur in beiden Gebäudehälften, teilweise mit angegliederten Fluraufweitungen. Die vertikale Erschließung erfolgt über: • einen barrierefreien Aufzug • ein zweiläufiges Haupttreppenhaus • ein baugleiches Nebentreppenhaus als notwendige Treppe Damit werden zwei bauliche Rettungswege gewährleistet.
Organisation der Nutzungsbereiche FILIALE Auf einer Gebäudeseite (in Richtung Fassade B liegend) sind auf allen Geschossen jeweils zwei Stammgruppeneinheiten (bzw. Nawi-Fachräume in 3.OG) angeordnet. Jede Einheit besteht aus zwei Stammgruppenräumen, die über einen Teilungsraum miteinander verbunden sind. In den oberen Geschossen in Richtung Fassade D liegend) sind weitere Stammgruppeneinheiten angeordnet, ergänzt um Verwaltungs-, Team-, Nebenräume und Chillzone. Fluraufweitungen in beiden Gebäudehälften dienen als zusätzliche Chillzonen. Im Erdgeschoss der gegenüberliegenden Gebäudeseite (in Richtung Fassade D liegend) befindet sich die Mensa mit angrenzender Ausgabeküche.
Konzeption der Ausstattung FILIALE Die lose Möblierung wurde in Abstimmung mit der SenBJF festgelegt und ist in den Grundrissen dargestellt. Unterrichtsräume ermöglichen die Aufstellung rollstuhlgerechter Tische. Das Sekretariat wird mit einem barrierefreien Tresen ausgestattet. Die Fluraufweitungen im Erdgeschoss und 1. und 2. OG sowie die Chillzone im 2. OG erhalten fest installierte Sitzelemente. Türen mit Glasausschnitten sowie innenliegende Verglasungen von Aufenthaltsräumen erhalten Sichtschutzvorhänge gemäß Amokkonzept. Im Pflegebereich im 3. Obergeschoss werden eine Pflegeliege nass und eine Pflegeliege trocken vorgesehen. Zusätzlich werden in den Treppenhäusern Evakuierungsmatten bereitgestellt (jeweils eine Matte je Teilnutzungseinheit). Die Mensa erhält einen in Teilen unterfahrbaren Ausgabetresen. Eine mobile Bühne (H=40 cm) ist in die Mensa integriert. Mittels Transportwagen sollen die abgebauten Bühnenelemente im räumlich direkt angrenzenden Stuhllager gelagert werden.
MEBflex Typ BASIS
Bestehend aus EG + 2 Obergeschosse
Besonderheiten:
Innere Erschließung BASIS Siehe Beschreibung Filiale
Organisation der Nutzungsbereiche BASIS Auf der Gebäudeseite zw. Achsen 12 und 23 ist im Erdgeschoss eine Stammgruppeneinheit, ein Musik-, ein Ruhe-, ein Teamraum und eine Chillzone angeordnet. Jede Stammgruppeneinheit besteht aus zwei Stammgruppenräumen, die über einen Teilungsraum miteinander verbunden sind. An der anderen Gebäudeseite des EG zw. Ache 10 und Achse 1 befindet sich die Mensa mit angrenzender Ausgabeküche.
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Funktionale Leistungsbeschreibung
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Im 1. Obergeschoss sind auf dieser Seite ebenfalls Stammgruppeneinheiten angeordnet, ergänzt um Team-, Lehrmittelraum und eine Chillzone. Im 2. Obergeschoss sind der Teambereich und die Chillzone identisch mit dem 1.OG, an der Stelle der Stammgruppeneinheit befindet sich ein Nawi-Raum groß und der damit verbundene Sammlungsraum.
Konzeption der Ausstattung BASIS Die lose Möblierung wurde in Abstimmung mit der AG-Seite festgelegt und ist in den Grundrissen dargestellt. Unterrichtsräume ermöglichen die Aufstellung rollstuhlgerechter Tische. Die Fluraufweitungen im Erdgeschoss und 1. OG sowie die Chillzonen im 1. und 2. OG erhalten fest installierte, geschwungene Sitzelemente. Türen mit Glasausschnitten sowie innenliegende Verglasungen von Aufenthaltsräumen erhalten Sichtschutzvorhänge gemäß Amokkonzept. Im Pflegebereich im 2. Obergeschoss werden eine Pflegeliege nass und eine Pflegeliege trocken vorgesehen. Die Mensa im EG erhält einen in Teilen unterfahrbaren Ausgabetresen. Eine mobile Bühne (H=40 cm) ist in die Mensa integriert. Mittels Transportwagen sollen die abgebauten Bühnenelemente im räumlich direkt angrenzenden Stuhllager gelagert werden. Je Teilnutzungseinheit ist eine Evakuierungsmatte im Treppenhaus (Hauptpodest) vorgesehen.
Flex-MEB Typ SWITCH
EG + 2 Obergeschosse
Besonderheiten
Das Raumprogramm. MEB-Flex Switch beinhaltet Fachräume.
Innere Erschließung SWITCH Der Haupteingang befindet sich außermittig an einer Gebäudelängsseite (Fassade A) und ist überdacht ausgebildet. Über Eck führt ein zweiter Eingang in Fassade D ebenfalls ins Foyer. Die horizontale Erschließung erfolgt barrierefrei und schwellenfrei („Null-Schwelle“). Im Erdgeschoss bildet ein offenes Foyer den zentralen Verteilerraum. In den oberen Geschossen erfolgt die Erschließung der Teilnutzungseinheit in der Achse 12-23 über einen durchgehenden Mittelflur. Die vertikale Erschließung erfolgt wie bei den anderen Typen (außer GE). Damit werden zwei bauliche Rettungswege gewährleistet.
Verteilung der Baumassen SWITCH Der Gebäudetyp Switch ist als verkürzter, kompakter, dreigeschossiger Baukörper konzipiert. Die vertikale Haupt-Erschließung liegt im Gegensatz zu den anderen Typen nicht mittig sondern unmittelbar an der Gebäudestirnseite Fassade D.
Äußere Gestaltung SWITCH Abweichend zur vorherigen Beschreibung zur äußeren Gestaltung gestaltet sich die Fassade D einfacher, da sich dort im EG keine Mensa mit PR-Fassade befindet und das Treppenhaus direkt an der Fassade liegt.
Organisation der Nutzungsbereiche SWITCH Der sonst im mittleren Bereich des Gebäudes befindliche, über mehrere Geschosse reichende Erschließungskern mit WC-Anlagen und Technikräumen befindet sich hier am Ende des Gebäudes (Fassade D), da die Achsen 1-6 entfallen. In allen Geschossen sind jeweils ein Teamraum, im 1.OG zudem eine Chillzone und im 2.OG ein Pflegeraum nass angeordnet.
Zusätzlich werden in den Treppenhäusern Evakuierungsmatten bereitgestellt (jeweils eine Matte je Teilnutzungseinheit).
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Funktionale Leistungsbeschreibung
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Konzeption der Ausstattung SWITCH Die Fachraum-Austattung ist Bestandteil der TGA-Planung. Informationen hierzu befinden sich in FLB Teil2, Abs. 2.5. und in der TGA-Planung (siehe FLB Teil 3).
MEBflex Typ GE (Geistige Entwicklung)
EG und 3 Obergeschosse
Besonderheiten
Das Raumprogramm für den Typ GE bildet den Bedarf für 1 Zug mit 12 Klassen (max. 8 SuS / 6 Personal) bzw. insgesamt 96 SuS und eine Personalanzahl von 72 Personen ab.
Verteilung der Baumassen GE
Im Gegensatz zu den Typen Filiale und Basis ist der GE-Gebäudetyp um eine Achse kürzer (Achsen 1-22 statt 1-23) angelegt.
Der Gebäudetyp GE ist als viergeschossiger Baukörper ausgebildet.
Äußere Gestaltung GE
Die Stirnseite Fassade D weist im 3. OG ein langes Fensterband auf, über das Cafeteria und Mehrzweckraum ergänzend zu den Längsseiten belichtet werden. Im EG entfällt die PR-Fassade, da sich dort keine Mensa befindet.
Innere Entwurfskonzeption GE, Organisation der Nutzungsbereiche GE
Im mittleren Bereich des Gebäudes befindet sich der über mehrere Geschosse reichende Erschließungskern mit WC-Anlagen und Technikräumen. Zudem sind hier im EG-2.OG die Pflegebäder nass und trocken angegliedert. Auf den beiden Gebäudeseiten (Achsen 1-7 und 12-22) sind vom Erdgeschoss bis zum 2. OG jeweils zwei Stammgruppeneinheiten angeordnet. Jede Einheit besteht aus einem Stammgruppenraum und dem damit verbundenen Gruppenraum mit Küchenzeile, ergänzt um einen Einzelförder- bzw. Kleingruppenförderraum. Auf der linken Gebäudeseite ist aus schulpädagogischen Gründen (Wunsch nach erdnahen Stammgruppenräumen im EG) im Gegensatz zu den Typen Filiale und Basis der Cafeteriabereich mit damit verbundenem Mehrzweckraum nicht im Erdgeschoss, sondern im 3. Obergeschoss untergebracht. Eine reduzierte lichte Raumhöhe (3,40 m statt 4,0 m nach MAUS-Anforderungen) wird dabei in Kauf genommen. Cafeteria und Mehrzweckraum sind über eine mobile Trennwand zu einem Raum zusammenschaltbar. In der rechten Gebäudehälfte befinden sich im 3.OG Räume für Kunst, Psychomotorik, Therapie, Kleingruppenförderung und ein großer Teamraum.
Innere Erschließung GE
Wie Typ Filiale, jedoch: In den oberen Geschossen erfolgt die Erschließung in beiden Teilnutzungseinheiten über durchgehende Mittelflure. Beide Teilnutzungseinheiten sind durch Flurtüren abgetrennt, um Kinder mit Weglauftendenz zurückzuhalten. Panikfunktion der Fluchtwegtüren sowie die aus pädagogischen Gründen erforderliche Geschlossenhaltung der Türen sind aufeinander abzustimmen. Die vertikale Erschließung erfolgt zusätzlich über: • einen zusätzlichen Bettenaufzug, der im Brandfall als Evakuierungsaufzug genutzt werden soll. Damit werden zwei bauliche Rettungswege gewährleistet.
Konzeption der Ausstattung GE
Die lose Möblierung wurde in Abstimmung mit der AG-Seite festgelegt und ist in den Grundrissen dargestellt. Unterrichtsräume ermöglichen die Aufstellung rollstuhlgerechter Tische. Flurenden in allen Geschossen erhalten fest installierte Sitzelemente.
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Türen mit Glasausschnitten sowie innenliegende Verglasungen von Aufenthaltsräumen erhalten Sichtschutzvorhänge gemäß Amokkonzept. Alle Pflegeräume nass und trocken sind mit Pflegeliegen (nass/trocken bzw. trocken) ausgestattet. Im Pflegeraum nass ist im Bereich der Pflegeliege nass eine rollstuhlgerechte Duschfläche von 1,50 x 1,50 m ausgebildet. Pflegeräume werden so konzipiert, dass sie weder vom Flur noch vom Außenbereich einsehbar sind. Die Cafeteria im 3.OG erhält einen in Teilen unterfahrbaren Ausgabetresen. Eine mobile Bühne (Höhe=30cm), die auch für Unterrichtszwecke genutzt werden soll, ist in den Bereich der Cafeteria integriert. In den Treppenhäusern werden Evakuierungsmatten bereitgestellt (jeweils vier Matten je Teilnutzungs- einheit).
Sicherheitstechnische Konzeption GE
Beim Typ GE werden höhere bzw. andere Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Brandschutzkonzept und weiteren Planungsunterlagen (Pläne, Türliste) beschrieben.
Sonstiges
Regenentwässerung standortspezifisch – alle Typen
Der GU muss berücksichtigen, dass die Regenwasserbewirtschaftung standortspezifisch unterschiedlich ist. Dies kann Auswirkungen auf das Gebäude (z.B. Fallrohrpositionen oder Grundleitungen) haben Es ist eine Kombination aus Versickerung und Einsatz von Füllkörperrigolen mit gedrosselter Ableitung zu berücksichtigen. Es ist beabsichtigt, dass die Rigole(n) vor Arbeitsbeginn des GU´s fertig eingebaut sind und durch den GU zu schützen sind. Allen Standorten gemein ist die Ausrüstung des Flachdachs als Retentionsdach mit extensiver Begrünung.
Abwasser Ausgabeküche – Typen FILIALE, BASIS, GE
Siehe TGA Planung FLB Teil2, 2.5. Bei Typen mit Mensa / Cafeteria wird das fetthaltige Abwasser der Ausgabeküche in einen Fettabscheider außerhalb des Gebäudes geleitet. Dem Fettabscheider wird eine Schmutzwasserhebeanlage nachgeschaltet, welche das Schmutzwasser über die Rückstauebene fördert und in den Abwasserkanal einleitet
Außenanlagen
Die Außenanlagen im Sinne von Garten- und Landschaftsbau einschließlich Planung sind nicht Bestandteil dieser FLB.
Weitere Standortspezifika
Kosten hierfür sind zum Teil in dieser Typen-Rahmenvertrags-FLB standardisiert enthalten, siehe Preisabfrage-Positionen in dieser Ausschreibung (FLB Teil 5) und Abgaben in dieser FLB. Es kann sich um bauliche Unterschiede handeln, die sich, ohne Mengenänderungen, aus der geografischen Orientierung oder anderen aus der Umgebung resultierenden Einflüssen ergeben. Nicht enthaltene Leistungen, die sich erst aus der Beschreibung zum Standort-Auftrag zusätzlich ergeben, sind nicht in den Typen-Pauschalpreis einzukalkulieren.
Die zu den Standorten zur Verfügung gestellten Baufelder, Grundstücke bzw. Grundstücksteile haben unterschiedliche Vornutzungen.
Die Baustelleneinrichtung ist durch den GU-AN zu planen und zu errichten. Siehe Abschnitt 2.4.2. Die Mitnutzung durch ggf. vor Ort arbeitende weitere Unternehmen wird im Rahmenvertrag geregelt.
Topographie: Grundstücke in Berlin sind vorwiegend flach oder mit geringer Neigung versehen. Dies kann im Einzelfall abweichen. Die Höhenkoten der Grundstücke in Berlin liegen zw. 35m und 60m ü. NHN.
Siehe auch: Absatz „Baugrund“.
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schadstoff-
FLB Teil 2 - MEBflex Typengebäude (standortneutral) v36/76 Seite 15 von 67 Mindest- nachfolgenden Anforderungen sind einzuhalten:
BNB_UN 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung/ Materialanforderungen
Um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine sorgfältige Auswahl und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. und Zielstandards der BNB-Zertifizierung und der notwendigen Umsetzung bereit. Die Der AN inklusive seiner Nachunternehmer erklärt sich mit der Bearbeitung des LVs zur Einhaltung von Allgemein zur Einführung 2.1.4.
(BNB_UN2017) Übergabe / Inbetriebnahme
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Gebäudes Das Herstellen einer provisorischen Regenentwässerung ist Gegenstand der GU-Leistung. für den Baubereich während der Bauzeit bis zur Heizmethode zu kalkulieren. AG. Die Festlegung wird durch den AG getroffen. Die Heizelemente in den Innenräumen sind standortunabhängig gleich. Dabei prüft der AN die standortspezifischen Möglichkeiten und informiert den Die Art der Heizenergie kann je nach Standort differieren. Im Angebot ist die in der TGA beschriebene Alle in dieser Beschreibung beschriebenen Leistungen sind, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind, Leistungen des GU. einschließlich Ausstattung. (Himmelsrichtung) betreffen. Er beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung . der beschriebenen Schulgebäude 2.1.3. in Ergänzung zu FLB Teil 1
Der Leistungsumfang des AN für die jeweiligen Standorte beinhaltet die Anpassungsplanung des Typengebäudes an den Standort sofern erforderlich, wie z.B. Planungen, die die Gebäudeausrichtung Das Bauschild wird vom AN nach Vorlage AG hergestellt, errichtet, ggf. umgesetzt, instandgehalten und am Ende der Baumaßnahme nach Abstimmung mit dem AG zurückgebaut und entsorgt.
Siehe auch Angaben zu Schnittstellen in weiteren Abschnitten der FLB.
Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung AN (GU), standortspezifisch BE-Teile (z.B. Baumschutzmaßnahmen, Zäune, Überfahrten zur Weiterverwendung vorerst verbleiben. Koordinierung durch GU. Leistungsumfang des GU enthalten, mit dem Folgegewerk GaLaBau und dem AG stimmt der GU ab, welche Der Rückbau von Baustellen-Gehwegüberfahrten und die Wiederinstandsetzung von Gehwegen sind im Die Bearbeitung der Freiflächen der Lage. Diese Leistung ist im Pauschalpreis des GU
erfolgt bauseits. nicht Sollte eine Wasserhaltung erforderlich werden, ist der AN zur Planung, Beantragung und Durchführung in enthalten. Ein Standortabruf erfolgt nur, wenn die baurechtliche Genehmigung vorliegt. eingehalten werden. Ggf. erteilte Auflagen müssen Ausschreibung Die baurechtlichen Genehmigungen (Zustimmung gem. §77 nicht vor. BauOBln) liegen zum Zeitpunkt der Die Grundstücke sind z. T. noch nicht bekannt. Die Grundstücke werden vom Zuständen hergerichtet. und besondere standortspezifische Aufgaben
Vorgewerk in vergleichbaren
2.1.2. in Ergänzung zu FLB Teil 1 Besondere Schnittstellen
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Im Rahmen der Bewertung werden alle Bauteile und Bauteilschichten mit Schadstoffpotenzialen betrachtet, die mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen auf Boden und Wasser haben können. Bezüglich der lokalen Luftverunreinigung sind alle Bauprodukte relevant, die Emissionen freisetzen und im Besonderen jene, die eine direkte Auswirkung auf die Innenraumluftqualität haben. Die sorgfältige Auswahl der Bauprodukte (bei Ausschreibung und Vergabe) ist die entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Vermeidung der Risiken für die lokale Umwelt und hat Auswirkungen auf den Planungsprozess. In der Regel existieren für die meisten Bauprodukte Alternativen mit geringeren Risiken für die Umwelt. Alle eingesetzten risikoreichen Material- und Stoffgruppen sind vor deren Einsatz vom BNB-Auditor zu bewerten. Entsprechende Datenblätter mit einem Leitfaden zur Dokumentation der zu betrachtenden Materialien nach den Kriterien BNB werden nach Einweisung der Bauleitung des/der Unternehmen/s zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation erfolgt als Nachweis in einer Tabelle und ist mindestens 2 Wochen vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben. Die eingesetzte Bauleitung prüft die Materialien vor Einbau auf Übereinstimmung mit der Freigabe ab. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Produkte bzw. Bestandteile von Rezepturen): • Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel und Treibmittel • Schwermetalle • Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen • Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen • Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) • Flüchtige organische Verbindungen (VOC) inkl. organische Lösemittel und Weichmacher • besonders besorgniserregende Stoffe (SHVC nach REACH (1907/2006/EG))
Die Materialanforderungen, welche sich aus dem materialökologischen Leitfaden ergeben, sind auch ohne explizite Nennung von Parametern oder Grenzwerten in der Leistungsbeschreibung im Material, Produkt und Baustoff einzuhalten. Die sich bei der Materialauswahl ergebenden nutzungsbedingten Aspekte wie Reinigungsfreundlichkeit und Toleranz gegen Verschmutzungen, Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, aber auch deren Recycling- und Rückbaufähigkeit sind zu optimieren und zu benennen. Eine Wiederverwendungsfähigkeit und / oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien wird explizit gefordert.
Auf der Grundlage eines gewerkeübergreifenden Bauteilkatalogs wird ein vollständiger Schichtenaufbau aller Bauteile erstellt. Vom Unternehmer sind auch Hilfsstoffe wie Kleber, Grundierungen, die er beabsichtigt einzusetzen, für eine Ergänzung anzugeben. Für alle nachzuweisenden Anforderungen ist ein prüfbarer Nachweis der Materialien zu erbringen. Materialanforderungen (gewerkespezifisch): • PEFC- oder FSC-zertifiziertes Holz (mind. 80 %, QN3) • Holzschutzmittel: Nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder natürlich dauerhafte oder modifizierte Hölzer gemäß DIN 68800-1, reproduktionstoxische Borverbindungen < 0,1 %, Ausnahmen nicht maßhaltige Holzbauteile innen und außen (z.B. Fassade und Terrasse) (Produktart 8 nach 528/2012/EG): nur mit verkehrsfähigen Biozidprodukten nach 528/2012/EG • Betontrennmittel: GISCODE BTM 10 und RAL-ZU 178 • Luftdichtheit mit PU / PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o.ä.: und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und mind. EMICODE EC1 oder VOC < 1 % • Dämmstoffe (Kunstschaum): frei von halogenierten Treibmitteln, SVHC <= 0,1%, EPS/ XPSPlatten: HBCD ≤ 0,10 %, PUR/ PIR-Platten: TCEP ≤ 0,10 %, Phenolharzschaumplatten und gespritzter UF-Dämmschaum: Einhaltung AgBB-Schema • Dämmstoffe (mineralisch und nicht mineralisch): WDVS RAL-UZ 140 o. glw., Innen-WD RALUZ 132 o. glw. • Folien: Gehalt an Blei < 0,1 % und Zinn < 0,1 % (bei Rezyklaten zusätzlich frei von Cadmium) und SVHC <= 0,1 % • Bauprodukte/Gemische SVHC: Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 % • PMMA/Flüssigkunststoff: GISCODE RMA 10 oder RMA 15 • Borverbindungen < 0,1 % • Biozide: (Produktart 7 nach 528/2012/EG: Schutzmittel für Baumaterialien) z. B. Algizide, Fungizide. Keine Verwendung von Bioziden Wirkstoffen im Innenraum mit Ausnahme von
Topfkonservierungen • Aluminium: Chrom-VI-freie Passivierung
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• Korrosionsschutz: wasserbasiert mit VOC <100g/l • Brandschutz: Halogenfreies Produkt mit VOC <50g/l, Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP<0,1 % • Pulverlack: frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen • Lackierung / Grundierung auf nichtmineralischem Grund: Außenbereich VOC < 100g/l, Innenbereich VOC < 30 g/l oder gem. RAL-UZ12a sowie frei von Blei, Cadmium- und ChromVI- Verbindungen • Bei Einsatz von Kupfer, Schwermetallfilter, falls Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht • Verzinkungen bleifrei • Beschichtung (Vorbereitung Innenbereich) auf mineralischem Grund: lösemittel- und weichmacherfrei • Beschichtung (Oberfläche Innenbereich) auf mineralischem Grund: RAL-UZ 102 o. glw. • Keine Verwendung von Montageschäumen oder mit: Emicode EC1PLUS und keinem Einsatz von halogeniertem Treibmittel, Chlorparaffinen (SCCPs,MCCPs und LCCPs), TCEP • Montage- und Dichtstoffe: Chlorparaffine < 0,1 % und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und EMICODE EC1 oder besser oder VOC < 1 % • PE-Dichtbänder, SVHC <= 0,1% • Epoxidharzdispersionen: GISCODE RE 0 • Epoxidharzprodukte: GISCODE RE 1 • Reaktive 1 oder 2-K Polyurethan-Systeme: GISCODE PU 10 • Bitumenanstriche: GISCODE BBP10 • Abdichtungsbahnen (auch bei Gruendaechern) kein Einsatz von MCPPVerbindungen, max. <= 1 mg/m², keine CMR-Stoffe 1A/1B, Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop ≤ 47,0 mg/m2 • Silikon: Chlorparaffine < 0,1 % • extensive Begrünung ohne invasive Pflanzen oder Saat Anforderungen (speziell zur TGA): • Kältemittel: Frei von voll- und teilhalogenierten Kältemitteln • Kabel, Leitungen, Leerrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen aus Kunststoff: Reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 %, PBB, PBDE, Blei und Cadmium ≤ 0,10 % • Brandschottungen innen und außen: Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel und Brandschutzsilikone, Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,10 % Dokumentationsunterlagen (gewerkespezifisch): • Fachunternehmererklärungen / Fachbauleitererklärung • Zulassungen, Prüfzeugnisse, CE-Kennzeichen • Übereinstimmungserklärungen, Konformitätsbescheinigungen, Leistungserklärungen • Werk-/Revisionspläne, Anlagenbeschreibung • Produktdeklaration (PD)/ Technische Merkblätter (TM) / Sicherheitsdatenblätter (SD)/ Richtlinien (RL), Nachhaltigkeitsdatenblätter (ND) • Lieferscheine • Material-, Geräte- und Ersatzteilliste • Mess-, Spül-, Druck-Protokolle, Funktionsprüfungen • Betriebshandbuch/-anleitung, Prüfbücher • Wartungs-, Instandhaltungsübersicht / Angebote
BNB_UN 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung, BNB_UN 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe und BNB_UN 5.2.1 Baustelle/Bauprozess Lärmarme Baustelle
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht übersteigt oder durch geeignete Maßnahmen reduziert wird. Maßnahmen, Dokumente, Nachweise (Beispiele): • Lärmvermeidungskonzept mit Dokumentation aller zu erwartenden lärmintensiven Baumaßnahmen und zeitlichem Einsatzplan zur Optimierung • Messprotokolle des Schalldruckpegels während der Bauphase • Fotodokumentation • Begehungsprotokolle • Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schalldruckpegels LWA relativ zu den Vorgaben nach RAL-UZ53 • Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals
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Staubarme Baustelle Die Umwelt ist vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Maßnahmen, Dokumente, Nachweise (Beispiele): • Staubvermeidungskonzept mit Dokumentation aller zu erwartenden stauberzeugenden Baumaßnahmen • entstehende Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen • Verhinderung der Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche, soweit das technisch möglich ist • Bevorzugter Einsatz von Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugender Verfahren • Fotodokumentation • Begehungsprotokolle • Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und -geräte gemäß BG BAU, eingesetzte Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen • Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Der vorhandene Boden ist vor chemischen und mechanischen Einwirkungen durch die Baumaßnahme zu schützen und nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden oder Biotope kann beispielsweise durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen erfolgen. Wertvolle Oberböden können abgeschoben und die Mieten (Bodenaushub) für die Bauphase begrünt werden. Maßnahmen, Dokumente, Nachweise (Beispiele): • Bodenschutzkonzept für gewachsene Bodenschichten • Vermeidung von Stoffen, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden • Umweltgefährliche Materialien müssen nach dem Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde und dem Sicherheitsdatenblatt gekennzeichnet werden • unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien. z.B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, dürfen auf der Baustelle nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen • Pläne zur Baustelleneinrichtung, z.B. Ausweisung der Wege, Zufahrten u. ä. • Vorgaben zum Umgang mit boden- und wassergefährdenden Bauchemikalien • Fotodokumentation der Lagerung umweltgefährlicher Stoffe • Begehungsprotokolle • Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals
Wertstoffoptimierte (Abfallarme) Baustelle Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt für die Bauplanung und -ausführung vor, dass Abfälle grundsätzlich vermieden bzw. wiederverwertet werden sollen. Nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abfälle müssen umweltverträglich beseitigt werden. Maßnahmen, Dokumente, Nachweise (Beispiele) (Pflichten des AN): • Konzept zur Vermeidung von Baustellenabfällen bzw. zum Umsetzen einer sortenreinen Trennung, wenn Abfälle nicht vermeidbar sind • Pläne zur Baustelleneinrichtung, z.B. Ausweisung der Behälter zur Mülltrennung • Erstellen einer Abfallbilanz • Fotodokumentation • Begehungsprotokolle • Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals • Vertrag mit einem Abfalllogistiker • Erklärung/ Erläuterung des Abfalllogistikers
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2.2. Zeitlicher Ablauf / Nullablaufpläne
Die Vergabeunterlagen beinhalten ein vom Bieter auszufüllendes Dokument, FLB Teil 4. 2. Terminplanung (Zuschagskriterium 2), in dem innerhalb bestimmter zeitlicher Vorgaben des AG der Bieter seine Realisierungsfristen einträgt für
-
fiktiven Standort mit Typ FILIALE
-
fiktiven Standort mit Typ BASIS
-
fiktiven Standort mit Typ SWITCH
-
fiktiven Standort mit Typ GE
Nähere Angaben enthält das o.g. Dokument zur Terminplanung.
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2.3. Beschreibung Tragwerksplanung (alle Gebäudetypen)
2.3.1. Grobbeschreibung der Bauweise Gebäude (alle Gebäudetypen)
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind Erweiterungen an be- stehenden Schulstandorten notwendig, um kurzfristig und flexibel auf einen Anstieg der Schülerzahlen reagieren zu können. Zur Bewältigung dieses Bedarfs wird das bestehende Maßnahmenprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um die zusätzliche Tranche „MEBflex“ ergänzt.
Im Zuge des MEBflex-Programms sollen den Berliner Bezirken Typenbauten mit unterschiedlichen Raumprogrammen zur Auswahl gestellt werden, um bedarfsgerechte Ergänzungsbauten für die jeweiligen Schulstandorte realisieren zu können.
Die Gebäudetypen „GE, Filiale, Switch und Basis“ sind als dreigeschossiger Baukörper bzw. viergeschossiger Baukörper konzipiert
Die groben Außenabmessungen der Gebäudetypen sind unterschiedlich:
GE L × B × H = 53,8 × 21,2 m × 17,1 m.
Filiale L × B × H = 56,4m × 21,2 m × 17,1 m.
Switch L × B × H = 41,4 m × 21,2 m × 13,2 m.
Basis L × B × H = 56,4 m × 21,2 m × 13,2 m.
Grundlage der Planung bildet ein modulares Entwurfsraster von 2,50 m × 2,50 m. Das konstruktive System basiert auf einem Achsraster von 5,00 m × 8,535 m auf der Raumseite, ergänzt durch ein weiteres Rastermaß von 5,00 m × 2,93 m auf der Flurseite. Die vertikale Erschließung erfolgt über ein zentral am Eingang angeordnetes Haupttreppenhaus mit angrenzender Aufzugsanlage sowie ein zusätzliches Nebentreppenhaus.
Das Gebäude wird grundsätzlich in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Auf der Raumseite kommen überwiegend einachsig spannende Fertigteilhohldecken zum Einsatz, während auf der Flurseite Halbfertigteildecken verwendet werden. Die Deckenauflagerung und die Lastabtragung erfolgen primär über deckengleiche Verbundträger in den Flurwandachsen sowie über Stahlbeton-Brüstungsbalken mit angeformten Konsolen in den Außenwandachsen.
Nach dem Grundsatz "reduziertes" Tragwerk erfolgt der Lastabtrag und die Aussteifung über möglichst wenige Tragwerksglieder wie Stützen, Kerne und Wandscheiben. Vertikale Tragachsen liegen i.d.R. in den Außen‐ und Flur- bzw. Trennwänden.
Festlegung der Nutzlasten Soweit keine höheren Lasten gefordert werden, erfolgt der Ansatz der Nutzlasten i.d.R. auf Grundlage der DIN EN 1991-1-1: 2010-12 (EC 1 Teil 1-1) „Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau“ und dem zugehörigen nationalen Anhang.
Kiesschüttungen sowie lose verlegte Gehwegplatten u. Ä. auf den Flachdächern werden gem. NA, Ziff. 2.1 ebenfalls als veränderliche Einwirkung in Ansatz gebracht.
Folgende Nutzlasten bzw. Dachaufbauten werden berücksichtigt:
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Dachdecke
-
5 cm Kiesschüttung oder leichte extensive Begrünung (Gewicht wassergesättigt) max. = 2,00 kN/m²
-
Photovoltaikanlage max. = 0,50 kN/m²
-
Nutzlast für Wartung inkl. Schnee bzw. max. 20 cm Wasseraufstau = 2,00 kN/m² qk= 4,50 kN/m² Geschossdecken
-
Flächen mit Tischen, z.B. Schulräume, Lehrerzimmer Kategorie C1 qk = 3,00 kN/m²
-
Erschließungsflure, Eingangsbereiche Kategorie C3 qk = 5,00 kN/m²
-
Räume, Versammlungsräume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können Kategorie C4 qk = 5,00 kN/m²
-
Treppen und Podeste Kategorie T2 qk = 5,00 kN/m²
-
Technikflächen, Lager Kategorie E1.1 qk = 5,00 kN/m²
Der jeweils erforderliche Trennwandzuschlag wird in Abhängigkeit von der Ausführung der nicht tragenden Trennwände festgelegt.
- Zuschlag für leichte Trennwände ≤ 300 kg/m Wandlänge Δ qk = 0,80 kN/m²
Für Nutzlasten ≥ 5 kN/m² ist die Berücksichtigung eines Trennwandzuschlags nicht erforderlich. Nicht tragende Trennwände mit einem Wandgewicht > 300 kg/m Wandlänge sind jedoch immer gesondert zu berücksichtigen und im Grundriss entsprechend zu fixieren. Zur Sicherstellung einer langfristig flexiblen Nutzung (z.B. für Therapie-, Werk-, Lager- oder bibliotheksähnliche Nutzungen) wird auf allen Geschossdecken eine Regelnutzlast von 5,0 kN/m² angesetzt.
2.3.1.2. Planungsgrundlagen Die Grundlage der TW-Planung bildet die Entwurfsplanung der Objektplanung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100 Weitere Grundlagen bilden die bisherigen Abstimmungen mit den weiteren Fachplanern (Statik,TGA, Bauphysik) alle Gutachten aller Fachplanungen einschließlich Brandschutzkonzept. Aufgrund des Typengedankens erfolgt die Entwicklung der Gründung standortunabhängig auf Basis sinnvoller Annahmen.
2.3.1.3 Normen, Richtlinien, Literatur DIN EN 1990, DIN EN 1990/NA „Grundlagen der Tragwerksplanung“ DIN EN 1991 und DIN EN 1991/NA „Einwirkungen auf Tragwerke“ Teil 1-1: Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau Teil 1-2: Brandeinwirkungen auf Tragwerke Teil 1-3: Schneelasten Teil 1-4: Windlasten Teil 1-5: Temperatureinwirkungen Teil 1-6: Einwirkungen während der Bauausführung Teil 1-7: Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1992 und DIN EN 1992/NA „Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken“ Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau Teil 1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall
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DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
2.3.2. Baustoffe, Nutzlasten, Wind- und Schneezone
Aufgrund der überwiegend weit gespannten und hoch belasteten Bauteile sowie der Anforderungen an die Dauerhaftigkeit wird als Regelbetongüte für die Stahlbetonbauteile C30/37 festgelegt. Die Baustelle ist in die Überwachungsklasse 2 einzuordnen (Bauunternehmen mit ständiger Betonprüfstelle zur Eigenüberwachung und zusätzlich Fremdüberwachung durch anerkannte Überwachungsstelle). Dies hat der GU mit seinem Angebot zu berücksichtigen.
Soweit statisch erforderlich, kommt für hoch belastete Bauteile zur Verbesserung der Schubtragfähigkeit oder Reduzierung von Bauteilverformungen die Betongüte C 35/45 zum Einsatz. Zur Reduzierung von Stützenquerschnitten hoch belasteter Stützen können ggf. auch höhere Betongüten erforderlich werden. Folgende Expositionsklassen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für die Herstellung neuer Betonbauteile zu berücksichtigen:
| Bauteil | Expositionsklasse | Feuchtigkeitsklasse | Mindestbetondruckfestigkeit |
|---|---|---|---|
| Dachdecke Oberseite | XC3 | WO | ≥C30/37 (1) |
| Innenliegende Geschossdecken | XC1 | WO | ≥C30/37 (1) |
| Innenliegende Wände und Stützen | XC1 | WO | ≥C30/37 |
| Außenwände mit hinterlüfteter Fassade | XC3 | WO | ≥C30/37 |
| Bodenplatte und Gründungsbauteile | XC2, ggf. XA…. je nach Baugrundgutachten | WF | ≥C30/37 (2, 3) |
- Betondruckfestigkeit Spannbeton-Hohlplatten gem. Hersteller
- für Betonangriff durch chemischen Angriff der Umgebung – Erfordernis gem. Bodengutachten (ggf. höhere Betongüte erforderlich)
- für Bauteile der „Weißen Wanne“ Beton mit hohem Wassereindringwider-stand
Die Bewehrung der Stahlbetonbauteile erfolgt mit Betonstahl BSt 500 nach DIN 488. Dabei sollen hauptsächlich hochduktiler Stabstahl BSt 500 B sowie normalduktile Lagermatten BSt 500 A zum Einsatz komm en. Es wird nahegelegt, für die Stahlbetondeckenbereiche den Einsatz von Filigranplatten im Angebot zu berücksichtigen, da der Einsatz von Halbfertigteilplatten auch bei Flachdecken dem gegenwärtigen Stand der Technik entspricht. Inwieweit die Ausführung einzelner Deckenbereiche in Ortbeton erforderlich ist, muss im Zuge der Ausführungsplanung durch den GU bzw. der Bauausführung durch den GU in Abhängigkeit von der statischen Berechnung sowie den Fertigungs- und Transportmöglichkeiten des Filigranplattenherstellers festgelegt werden.
Für die Stahlbetonwände mit Wanddicken ≥ 25 cm (ausgenommen wandartiger Träger) soll der Einsatz von Hohlwänden oder Vollfertigteilen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden. Die Abstimmung und Festlegung über die mögliche Ausführung erfolgt in Abhängigkeit von den statischen Erfordernissen sowie den Fertigungs- und Transportmöglichkeiten des Herstellers im Zuge der Ausführungsplanung durch den GU bzw. der Bauausführung durch den GU. Die massiven Treppenläufe sollen in Abhängigkeit von den statischen und technologischen Erfordernissen soweit möglich als Stahlbetonfertigteile ausgeführt werden und über eine Bandkonsole mit geeignetem Schallschutzlagerstreifen (z.B. Elastomerlager bzw. herstellerabhängige Sonderbauteile) auf die Decken aufgelegt werden.
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Stahlbauteile sollen in der Stahlgüte S 235 oder S 355 ausgeführt werden. Alle Stahlbauteile müssen mit einem geeigneten Korrosionsschutz entsprechend der umgebenden Atmosphäre versehen und ggf. für die vorgegebenen Brandschutzanforderungen ummantelt oder beschichtet werden. Hiervon ausgenommen sind Träger im Beton.
Windzone Windzone 2
Schneezone Schneezone 2
RC-Beton Grundsätzlich können wiedergewonnene und rezyklierte Gesteinskörnungen bei den vorgesehenen Bauteilen eingesetzt werden. Ihre Verwendung trägt zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei, erfordert jedoch die Einhaltung der normativen Vorgaben hinsichtlich Qualität, Einsatzgrenzen und Eignungsnachweisen. Für die Verwendung von wiedergewonnener oder rezyklierten Gesteinskörnungen im Beton gelten die Anforderungen in DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 2: Beton (Ausgabe 2023-08). Bei der Herstellung von R-Beton / RC-Beton sind insbesondere folgende Einsatzgrenzen zu berücksichtigen:
- maximal zulässige Betonfestigkeitsklasse: C50/60,
- in vorgespannten Bauteilen dürfen ausschließlich wiedergewonnene, noch nicht beim Bauen verwendete, Gesteinskörnungen eingesetzt werden.
Gemäß DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3.3 (2a), darf wiedergewonnene Gesteins-körnung unmittelbar aus dem Werk bis zu einem Volumenanteil von 5 V.-% der Gesamtmenge der GK ohne Einschränkungen zugesetzt werden. Höhere Anteile sind zulässig, sofern die Gesteinskörnungen entsprechend DIN EN 12620 aufbereitet bzw. mit der Norm übereinstimmt (DIN 1045-2, 5.2.3.3 (1) bis (3)):
- bis 25 V.-% für gebrochene Gesteinskörnung,
-
25 V.-% für gewaschene Gesteinskörnung.
Die Verwendung grober rezyklierter Gesteinskörnung (Typ 1 oder Typ 2) ist bis zu einem Anteil von 25 V.-% bezogen auf die gesamte GK für Betone bis einschließlich C50/60 zulässig. Zusätzlich ist die Verwendung feiner Gesteinskörnung Typ 1 nach DIN 1045-2, 5.2.3.4 (1) bis (5), gestattet. Nicht zulässig ist der Einsatz in:
- Spannbeton,
- Leichtbeton,
- Betonen der Expositionsklassen XA2, XA3 und XM.
Überschreitet der Anteil wiedergewonnener oder rezyklierter GK 25 V.-% oder liegt die Feuchtigkeitsklasse WA vor, sind die Regelungen nach DIN 1045-2, Anhang E anzuwenden. Zentrales Kriterium ist hierbei die Begrenzung der zulässigen Betondruckfestigkeitsklasse auf C30/37.
Bei Abweichungen von den normativ festgelegten Einsatzgrenzen oder sonstigen Einschränkungen (z. B. Festigkeitsklasse) ist ein Verwendbarkeitsnach-weis erforderlich, in der Regel in Form einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ).
Allgemeine Festlegungen und Hinweise Gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept sind die tragenden Massivbauteile des Gebäudes für die Feuerwiderstandsdauer F90 bemessen. Höhere Anforderungen bestehen nicht. Um die Zwangseinflüsse aus Hydratation bewehrungstechnisch zu berücksichtigen, wird für alle neuen Ortbetondecken und -wände eine Mindestbewehrung gem. DIN EN 1992-1-1 eingebaut. Für Stb.-Bauteile ohne Sichtbetonausführung wird, soweit keine höheren Forderungen bestehen, die Mindestbewehrung für die Rissbreite wk = 0,40 mm ausgewählt. Für die Bereiche mit Sichtbetonqualität ist die Mindestbewehrung für eine Rissbreite wk = 0,20 mm vorgesehen.
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2.4. Funktionalbeschreibung Einzelgewerke / Fachleistungen (alle
Typen)
Die nachfolgenden Beschreibungen der Leistungen stellen die funktionale Beschreibung der wesentlichen Qualitäten und Anforderungen dar und sind, je nach Wahl der Ausführungsvariante nur für die zur Ausführung gelangenden Gewerke zutreffend. Daher ist sie nicht als vollständig und endgültig zu sehen. Der AN hat alle nicht beschriebenen, aber zur Erbringung der schlüsselfertigen Gesamtleistung notwendigen Leistungen und Maßnahmen zu ergänzen. Für alle nicht beschriebenen Leistungen und Ausführungen gelten die Qualitätskriterien vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Gewerk. Die geforderten Qualitäten der Materialien sind für die Ausführung zwingend einzuhalten. Neben den in den Gewerke - Beschreibungen aufgeführten DIN-Vorschriften gelten außerdem alle für die zu erbringenden Leistungen anwendbaren DIN - und Herstellervorschriften, Richtlinien und Regeln der Technik.
2.4.1. Planungsleistungen Auftragnehmer standortspezifisch (GU)
Die allgemeine Beschreibung der Planungsleistung des AN erfolgt in FLB-Abschnitt 1.4.
Die Planungsleistungen für Typengebäude und Grundstück/ BE sind standortunabhängig pauschal in die Baunebenkosten (KG 700 für KG 300) in den Gesamtpreis zu inkludieren.
Der (standortspezifische) Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) wird vom AN nach der Einzelbeauftragung und Übergabe der standortspezifischen Entwurfsplanung des AG zuerst, innerhalb der vertraglich festgesetzten Frist, erstellt und dem AG vorgelegt. Die Aktualisierung des BE-Planes und erneute Vorlage beim AG bei Änderungen ist mit dem Pauschalpreis abgegolten. Vorgenanntes gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich sind. Die BE-Planung je Standort ist im Pauschal-Preis der Typen-FLB enthalten.
Sämtliche in den Teilen dieser Leistungsbeschreibungen enthaltenen Liefer- und Bauleistungen sind vom AN auch zu beplanen.
Der AN erstellt dabei eine eigenständige, neu angelegte und koordinierte CAD-Ausführungs-, Detail-, Werk- und Montageplanung in M 1:50 und größer auf Basis der beiliegenden Entwurfsplanung (FLB Teil 3), die er dem AG zur Prüfung und Freigabe vorlegt.
Relevante Abweichungen zu der vorliegenden Entwurfsplanung sind dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Da die Entwurfsplanung und Leistungsbeschreibung Fabrikat-neutral verfasst sind, beinhaltet die Ausführungsplanung des AN auch Anpassungen, die auf Grund von Fabrikat-Eigenschaften, bspw. Zulassungen, erforderlich werden können. Die Ausführungsplanung / Revisionspläne des Auftragnehmers schreiben die Leitdetailplanung/ Entwurfsplanung fort.
Der Umfang der Fassadenplanung beinhaltet auch die Erstellung einer Fassadenplanung zur Abstimmung mit dem AG. Die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung für Fassaden umfasst neben der Fassadenstatik und der notwendigen Detailplanung eine Fugenplanung, die sich am vom Entwurf vorgegebenen Fugenbild orientiert. Zusätzlich sind in der statischen Berechnung und der Fassadenplanung Dauergerüstanker mit einzubeziehen.
Der zusätzlich als Muster herzustellende Fassadenausschnitt 1:1 (siehe auch FLB-Teil 1) muss abgestimmt, beplant und hergestellt werden.
Die Umsetzung der Zielvorgaben ist Leistung des AN.
Bestandteil der Planungen sind auch Bemusterungen mit Handmustern, Fabrikatsvorgabe, Veranschaulichungen, Farbfächern. Sie sind durch den AN unter Einbeziehung AG, Architekt des AG, Nutzer, Betreiber und Schulvertretern (10-20 Personen) zu organisieren und die Ergebnisse zu protokollieren.
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Zuvor sind Bemusterungslisten vom AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Es ist für jeden Standort von 4 Bemusterungs-Veranstaltungen mit mind. je 5 Stunden Dauer auszugehen. Diese werden im Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn parallel zur Planungsphase des AN stattfinden und sind vom AN in Abstimmung mit der AG-Seite zu organisieren und dazu einzuladen. Geeignete Räumlichkeiten werden vom AN zur Verfügung gestellt. Die Bemusterungen sollen so frühzeitig erfolgen und müssen so gründlich vorbereitet sein, dass keine negativen Auswirkungen auf Ausführungstermine entstehen können. Der auf den Baufeldern der Standorte vorab zu errichtende Fassadenausschnitt dient bereits vor Beginn der Fassadenerrichtung zur Beurteilung des Gesamteindrucks und zeigt einen ausreichend großen Anteil der Fassade einschließlich deren Verkleidung.
Weiterhin Bestandteil der Ausführungsplanung ist auch die TGA (s. FLB Abschnitt 2.5.) und die Planung Ausstattung (siehe Abschnitt 2.6.) einschl. des Leit- und Orientierungssystems gem. Vorgaben „Anleitung zum Konzept Barrierefrei – Anforderungen an Schulen“.
Für die Beschilderung erstellt der AN Übersichtspläne, in denen die Position und der Inhalt der Beschilderung (ohne die Raumbeschilderung) ausgewiesen werden. Mit diesem Plan kann dann bei Bedarf eine Abstimmung/Freigabe mit Schule/Schulamt erfolgen.
Die Erstellung eines Raumbuchs für jeden Standort ist Teil der Planungsleistung.
Von der Planungsleistung des AN ausgenommen sind nur Planungen für Leistungen Dritter. Dies sind Vorabmaßnahmen und Maßnahmen wie:
- Fällen von Bäumen gem. Fällplan, Fällantrag.
- Herrichten
- Siehe FLB Teil 1: Beschreibung der Schnittstellen bei KG 550
- Feuerwehrübersichtsplan (bauseits)
Ansonsten gilt zur Planungsleistung des AN FLB, Teil 1, Abschnitt 1.4.
2.4.2. Vorbereitende Maßnahmen / Baustelleneinrichtung / Baustellen- Sicherung
Vor Planungsbeginn übergibt der AN eine Projektbeteiligtenliste einschl. Nachunternehmer, Näheres dazu im Abschnitt 1.4.3.
Der vorhandene Bauzaun aus der vorbereitenden Maßnahme ist frei zu melden. Der GU hat einen Bauzaun gem. Beschreibung zu errichten.
Die nachfolgenden Beschreibungen gelten jeweils sinngemäß.
Entsprechend der räumlichen und zeitlichen Trennung sind sinngemäß einige Leistungen getrennt zu erbringen.
Der Baustellenbetrieb und die BE-Einrichtungsflächen sind bei Bedarf vom AN mit dem laufenden Betrieb des Bestandschulcampus zu koordinieren.
Vorbereitende Maßnahmen / Abschließende Maßnahmen Vor Baubeginn sind alle im unmittelbaren Arbeitsbereich, auf Zufahrten oder Gehwegen festgestellten Schäden gemeinsam mit dem AG durch den AN zu protokollieren und mit Fotos zu dokumentieren. Im öffentlichen Straßenland sind in Verantwortung des AN Pflasterprotokolle mit dem zuständigen Tiefbauamt zu erstellen, inkl. der Einholung von verkehrsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die vorbereitenden bzw. BE-Maßnahmen, einschließlich Gebühren. Vorhandene BE-Gehwegüberfahrten werden vom GU übernommen. Der Rückbau der BE-Gehwegüberfahrt(en), der Baustraße, des Bauzaunes oder anderer Teile der Baustelleneinrichtung erfolgt nach Fertigstellung der Gebäude und Außenanlagen.
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Etwaige Schäden, die durch die Baumaßnahme entstehen, sind durch den AN innerhalb von einer Woche nach Abnahme zu beseitigen. Sicherheitsrelevante Schäden sind sofort zu beheben. Ist dies nicht möglich, sind sofort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Bäume- und Flurgehölze Der Wurzelbereich (Kronentraufe + 1,5m) von Bestandsbäumen, auch auf Nachbargrundstücken, ist zu schützen, wenn dies noch nicht durch das Gewerk Herrichten erfolgt ist. Dies betrifft auch Bäume außerhalb des Bauareals, z.B. auf Nachbargrundstücken. In diesen Zonen sollen alle Belastungen wie Ablagerung, Aufstellen von Maschinen und Material, Befahrung, Verunreinigung, Verdichtung und Versiegelung des Bodens sowie Bodenauftrag und Bodenabtrag vermieden werden. Auch in direkt anliegenden Bereichen ist das Befahren mit ungeeigneten Fahrzeugen und das Abstellen von vibrationsstarken, laufenden Maschinen im ungeschützten Zustand nicht zulässig. Es ist weiterhin unzulässig, Freileitungen, Halteseile oder sonstige Gegenstände an den Bäumen zu befestigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Gehölzschutz, DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" müssen bei der Durchführung des Bauvorhabens berücksichtigt und eingehalten werden. Werden während der Arbeiten durch den AN unnötige Schäden an Bäumen verursacht, so ist dieser verpflichtet, den Schaden anzuzeigen und Schadensersatz zu leisten. Bäume im Bereich der Baumaßnahme bzw. Baustelleneinrichtung und unmittelbarer Nähe der BE-Zufahrten sind mit einem Schutz des Stamms und einer festen Einzäunung zu versehen. Die Maßnahmen sind im BE- Plan darzustellen. Auflagen aus der bauordnungsrechtlichen Genehmigung und der sonst zuständigen Behörden sind zu erfüllen.
Baustelleneinrichtung / Baumedien Der AN muss davon ausgehen, dass die Platzverhältnisse auf den jeweiligen Baustellen beengt sind. Es handelt sich um Schulergänzungsbauten, die in einen bestehenden Schulcampus und Schulbetrieb eingefügt werden. Lager- und Containerstellflächen sind möglichst kompakt zu halten und mit laufendem Schulbetrieb zu koordinieren.
Die Baustelleneinrichtungen für alle erforderlichen Maßnahmen für den AN ist in den Pauschalpreis einzukalkulieren, inkl. deren Vorhaltung über die vereinbarte Leistungszeit, Wartung und notwendigenfalls Änderung. Es wird empfohlen, zur Auswahl von Transportmitteln und Hebezeugen die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen. Alle mit dem Transport und der Montage erforderlich werdenden Aufwendungen und Genehmigungen (Sperrung von Zufahrtsstraßen) sind in Eigenverantwortung und zu Lasten des AN durchzuführen.
Baumedien liegen im Verantwortungsbereich des AN. Sie sind direkt mit den Netzbetreibern abzurechnen. Das Aufstellen von Verteilerkästen, Unterverteilungen, Schlauchanschlüssen sowie sämtliche öffentlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung sind Sache des AN und in den Pauschalpreis einzukalkulieren.
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen, die in der Regel nicht körperlich in das Bauvorhaben eingehen, für das Durchführen der Baumaßnahme aber notwendig sind.
Die Baustelleneinrichtung dient der Gesamtmaßnahme und ist Teil der Aufgabe des AN und seiner Nachunternehmer. Die Baustelleneinrichtung ist ohne Mehrkosten zu ergänzen, wenn sie sich während der Bauzeit als zu gering oder unzweckmäßig erweist. Die sanitären Anlagen sind mindestens 1x wöchentlich zu reinigen.
Die Baustelleneinrichtung muss stets einen geordneten Ablauf ermöglichen und innen und außen einen sauberen Eindruck vermitteln, wie es dem Anspruch eines leistungsfähigen Generalunternehmers entspricht.
Alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien, Verordnungen sind bei der Ausführung zu beachten.
Die Leistung umfasst die zur Erbringung der Gesamtleistung erforderliche (n)
- Baustelleneinrichtung, insbesondere den Auf- und Abbau, den An- und Abtransport, sowie die Vorhaltung von allen notwendigen Geräten, Maschinen, Betriebsstoffen, Transport und Hebemitteln
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Hierzu zählen insbesondere Turmdrehkräne, Gleiskräne, Mobilkräne und andere Hebemittel, die erforderlich werden, um die Baustelle zu versorgen
- Baustraße, sämtliche Schutz- und Arbeitsgerüste nach UVV und Vorgaben der BG einschließlich Staubschutzplanen und Gerüstnetzen, Fußgängertunneln.
- Gehwegüberfahrten werden erst nach bauseitiger Fertigstellung der Außenanlagen zurückgebaut und bedürfen der Freigabe durch den zuständigen Fachbauleiter
- Tagesunterkünften (einschl. deren Reinigung und Instandsetzung) und Baustofflagern
- Ver- und Entsorgung mit Wasser, Strom, Telefon, Wärmeenergie für eigene und Subunternehmerleistungen, ggf. inkl. Zählereinrichtungen und deren Beantragung bei den Versorgungsunternehmen. Einschließlich Vorhaltung und Wartung.
- Der AN muss den parallel auf der Baustelle tätigen Drittunternehmen Baustrom und -wasser (gegen Erstattung der Verbrauchskosten) zur Verfügung stellen
- Vormontageplätze, Arbeitsplätze für Technische Einrichtungen, Baumaschinen und dgl.
- Bauten (Container, Baracken) für Büros, sanitäre und soziale Zwecke
- Bauzäunen, Absperrungen, Verkehrseinrichtungen, Schutzbänder. Der vorhandene Bauzaun aus der vorbereitenden Maßnahme ist frei zu melden. Bauzäune sind in erhöhter Qualität mit lückenlosem festen Sichtschutz auszuführen. Der Rückbau der Bauzäune kann abschnittsweise im Rahmen der Erstellung der Außenanlagen erfolgen
- Bei der Verwendung von Folie bei Staubschutzwänden auch an der Fassade ist darauf zu achten, dass von diesen Folien bei Windbeanspruchung keine störenden Geräusche ausgehen. Sie sind gegen Abheben zu sichern
- Bauaufzügen, Bautreppen, Rampen, prov. Türen und Fenstern
- Lagercontainer
- Bauschuttsammel- und Recyclinganlagen inkl. Entsorgung
- Sichern der Grenzsteine und Markierungen des Vermessers
- Baustellensicherungseinrichtungen gegen Betreten durch Unbefugte
- Vermessungsarbeiten, insbesondere Einmessung der Nebenachsen, Absteckung und Meterrisse in allen Geschossen
- Schutzmaßnahmen und ökologische Baubegleitung für Tiere und Pflanzen, insbesondere Baum- und Wurzelschutz, entsprechend der Auflagen der Naturschutzbehörde und des Artenschutzes. Auch Bäume an der Straße sind ggf. wirksam gegen Beschädigungen zu schützen.
- Bei Bäumen, die bereits sachgerecht geschützt sind, hat der AN lediglich die Instandsetzung und den Rückbau der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen
- Errichtung von notwendiger Baubeleuchtung über die gesamte Bauzeit (VDE 0100 Elektr. Installation ist zu beachten)
- Räumpflichten und Schneebeseitigung.
- Hinweisen und Handlungsbedarfen gem. SiGeKo – Berichten ist umgehend nachzukommen.
Eine bauseitige Sicherung der Baustelle erfolgt nicht.
Die Lagerung von Baumaterial außerhalb des BE-Geländes ist untersagt. Die Anmietung von externen Lager- bzw. Büroflächen wird nicht gesondert vergütet. Das Abstellen von Baumaschinen oder LKW, die für die Baustelle nicht erforderlich sind, ist ebenfalls unzulässig.
Innerhalb der BE ist das Befahren mit und das Abstellen von PKW, die nur der Beförderung von Personen dienen, untersagt.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Weitere Schutzmaßnahmen: Weiterhin beinhaltet die Baustelleneinrichtung außer den zur Bauausführung notwendigen Einrichtungen auch die erforderlichen Einrichtungen zum Schutz vor jahreszeitlichen Witterungseinflüssen (Sturm, Regen, Starkregen), Beschädigungen, Diebstahl / Vandalismus und die erforderlichen Einrichtungen zur Abwendung von Gefahren und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs. In der Kalkulation ist eine Baubeheizung zur Sicherstellung der Verarbeitungstemperaturen im Gebäudeinnern (Raumtemperatur ≥ 10°C, Bauteiloberflächentemperatur von ≥ 6°C) über die Dauer von insgesamt 3 Monaten (9 Kalenderwochen) zu berücksichtigen, wobei diese auf zwei getrennte Zeiträume entfallen können. Die erforderlichen Verarbeitungstemperaturen ergeben sich aus den Herstellervorgaben.
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2.4.3. Erdbau/ Baugrube
Das Herstellen und Erschließen des Grundstücks ist nicht Bestandteil der Beauftragung des GUs. Das Baufeld wird dem AN durch das Vorgewerk Herrichten mit hergestelltem Baugrubenplanum übergeben. Bestandteil der GU-Leistung sind dagegen sämtliche ausschließlich aus dem gewählten bzw. standortspezifisch erforderlichen Gründungssystem resultierenden Anpassungen des übergebenen Planums, Fundamentaushübe, Bodenaustauschmaßnahmen unterhalb des übergebenen Planums sowie die erforderlichen Verfüllungen innerhalb des Gründungsbereichs.
Für die Grundstücksentwässerung erforderliche Rigolen sind bauseits bereits eingebaut, wenn Sie erforderlich sind. Diese Rigolen können für die Entwässerung von unverschmutztem Regenwasser während der Bauphase mitgenutzt werden. Sind keine Rigolen geplant bzw. eingebaut, hat der GU die Entwässerung des Grundstücks und der Baustelle selbst zu planen und umzusetzen.
2.4.4. Gründung
Für die Baufelder werden standortbezogene Baugrundgutachten erstellt. Die daraus resultierenden statischen Anforderungen an die Gründungsbauteile sind im Rahmen der jeweiligen standortspezifischen Entwurfsplanungen und Ausführungsplanungen sowohl tragwerksplanerisch als auch kostenmäßig zu berücksichtigen.
Sofern es die Baugrundverhältnisse zulassen, wird eine wirtschaftliche Flachgründung in Form von Einzel- und Streifenfundamenten in Kombination mit einer nichttragenden 20 cm starken Bodenplatte angestrebt. Bei inhomogenen oder wechselnden Baugrundverhältnissen wird eine Flachgründung über eine elastisch gebettete Bodenplatte vorgesehen werden.
Bei ungünstigen Gründungsverhältnissen ist eine Tiefgründung erforderlich. Diese könnte z. B. durch eine tragende Bodenplatte in Kombi-nation mit Pfahlkopfbalken und Bohrpfählen realisiert werden, um die vertikalen Lasten sicher in tiefer liegende tragfähige Bodenschichten abzuleiten.
Im Rahmen der vorstatischen Untersuchungen zur Entwurfsplanung wurde folgendes Gründungskonzept entwickelt:
- umlaufende Streifenfundamente entlang der Außenwandachsen
- Streifenfundamente unter den Innenwänden - Einzelfundamente unter den Innenstützen
- nichttragende Bodenplatte im flächigen Bereich
- tragende Bodenplatte im Bereich des Aufzugskerns inkl. Unterfahrt
Die in den vorstatischen Positionsplänen zur Entwurfsplanung dargestellten Abmessungen der Streifen- und Einzelfundamente basieren auf einem vereinfachten Nachweis für Regelfälle gemäß DIN EN 1997- 1:2014-03 in Verbindung mit DIN 1054:2010-12, Abschnitt A.6.10. Dabei wurden folgende Bemessungswerte für den Sohlwiderstand angesetzt:
- Streifenfundamente: σR,d = 400 kN/m²
- Einzelfundamente: σR,d = 500 kN/m²
Im weiteren Planungsverlauf (Ausführungsplanung) ist die Gründungssituation auf Grundlage standortspezifischer Baugrundgutachten für jeden Standort gesondert statisch und wirtschaftlich zu bewerten und in die jeweilige Entwurfsplanung zu integrieren. In diesem Zusammenhang sind auch Optimierungspotenziale hinsichtlich der Dimensionierung von Bodenplatten und Gründungselementen zu untersuchen und entsprechend zu berücksichtigen. Zudem ist anhand des Baugrundgutachtens zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweises in Regelfällen gemäß DIN EN 1997-1:2014-03 in Verbindung mit DIN 1054:2010-12, Abschnitt A.6.10, für den konkreten Standort erfüllt sind.
Die Gründung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und nach Systemwahl des AN und örtlichen sowie statischen Erfordernissen und standortspezifischen Baugrundbedingungen.
Das hergestellte, durch eine Schutzschicht abgedeckte Aushubplanum ist nach dem Entfernen der Schutzschicht vor Einbau der Sauberkeitsschicht mit einem mittelschweren Gerät ggf. nach zu verdichten,
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um Auflockerungen aus dem Baubetrieb zu beseitigen. Für die Tragschicht sind Verdichtungskontrollen durchzuführen, Verdichtungsnachweise eines vom AN beauftragten Baugrundgutachters sind dem AG zu übergeben.
Anlieferung und Einbau von geeignetem Material für Tragschichten und Sauberkeitsschichten sowie geeignetem Füllmaterial unter Fundamenten gehören zum Leistungsumfang.
Unter Fundamenten / im Bereich der Aushubsohle ist nach Vorgabe des jeweiligen, standortspezifischen Baugrundgutachtens ggf. ein Bodenaustausch vorzusehen. Einbau von Auffüllungen / Bodenverbesserung, kapillarbrechender Schicht, Sauberkeitsschicht und Einbau Tragschicht unter Fundamenten jeweils einschließlich der erforderlichen Materiallieferungen gehören zum Leistungsumfang.
Anlieferung und Einbau von geeignetem Material für Tragschichten und Sauberkeitsschichten sowie geeignetem Füllmaterial zwischen Einzel- und Streifenfundamenten sind einzukalkulieren.
Die Gründungsleistung beinhaltet neben dem Einbau der Bewehrung und dem Betonieren der Fundamente sämtliche Erdaushub- und Verfüllarbeiten soweit standortspezifisch erforderlich auch mit Magerbeton oder RC-Material (falls wasserrechtlich zulässig), sowie alle erforderlichen Schalungsarbeiten. Die Fundamente sind einschließlich aller erforderlichen Grundleitungen und Leerrohre für die Ver- und Entsorgungsanschlüsse, bis zur Leistungsgrenze, sowie Fundamenterder gemäß TGA-Beschreibung und sofern nach Baugrundgutachten erforderlich – Drainage - Sammelleitung (Ringleitung einschließlich Versickerungseinrichtungen) auszubilden.
Sämtliche Vorgaben und Empfehlungen des Baugrundgutachtens sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist der Baugrund-Gutachter bei den Aushub- und Gründungsarbeiten hinzuzuziehen und die Gründungssohle vom Baugrundgutachter abnehmen zu lassen.
Relevante standortspezifische Anlagen allgemein: Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht Gutachten zu orientierenden Bodenuntersuchungen Tragwerksplanung Schadstoffuntersuchung Kampfmitteluntersuchung
Baustoffe, Nutzlasten, Wind- und Schneezone (siehe Bericht zum Tragwerksentwurf) standortabhängige Bodenkategorien: siehe Tragwerksplanung Baustoffe: siehe Tragwerksplanung Nutzlasten: siehe Tragwerksplanung Windzone: siehe Tragwerksplanung Erdbebenzone: siehe Tragwerksplanung
2.4.5. Wärmedämmung und Abdichtung
Ausführung aller Dämmungen mit Dämmeigenschaften gemäß Berechnung in bauphysikalischem Nachweis und Brandschutzeigenschaften nach Brandschutznachweis. Die Einhaltung der vorgegebenen Dämmeigenschaften muss durch die Wahl zutreffender Wärmeleitwerte der Dämmstoffe erreicht werden. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die den Belangen des Gewässer-, / Grundwasserschutzes und Gesundheitsschutzes nicht entgegenstehen. Auflagen in Genehmigungen sind zu befolgen.
Wärmedämmung Außenwände: Nicht brennbare, vlieskaschierte Mineralwolldämmung mit Hydrophobierung. (U-Wert gemäß bauphysikalischem Nachweis) Dicke der Dämmung und Wärmedämmwert gem. bauphysikalischem Nachweis. Hohlraumfreier Einbau gem. Leitdetail des Architekten und Herstellerangaben. Die Belüftung von Mineralwolle-Dämmung in den Obergeschossen muss gewährleistet sein.
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Die Fugen zwischen den Betonfertigteilen im Erdgeschoss sollen geschlossen ausgeführt werden. Daher muss die Dämmung in diesem Bereich für eine unbelüftete Einbausituation geeignet sein.
Wärmedämmung/ erdberührende Bauteile: Die Dämmung der Bodenplatte erfolgt in der Regel unter der Bodenplatte des Gebäudes sowie im Randbereich streifenförmig neben und teilweise unter der Bodenplatte. Die unter der Bodenplatte liegende Dämmung ist ausreichend druckfest und gem. bauphysikalischem Nachweis herzustellen.
Für seitlich erdberührte Bereiche der Bodenplatte und der aufgehenden Wände ist außenseitig eine Perimeter-Dämmung vorzusehen. Vertikale Perimeterdämmung ist im Sockelbereich innerhalb des Fassadenzwischenraums bis 30 cm oberhalb des Geländes zu führen und zu befestigen. Die Oberfläche des Betons muss so vorbereitet sein, dass die hohlraumfreie Befestigung der Dämmung möglich ist. Die standortabhängige Anpassung der Dämmung an den Untergrund sowie an die angrenzenden Bauteile, wie Fenster bzw. Fassadenbauteile, Betonfertigteile, Rohbau o. ä. sind Teil der GU-Leistung.
In bodenberührenden Bereichen ist die Dämmung mit einer zugelassenen, geeigneten, vertikalen Bautenschutzmatte/ Noppenbahn zum Erdreich zu schützen. Die Bahn soll so (überlappend) verlegt werden, dass das Durchdringen von Wasser oder Feuchtigkeit wirksam verhindert wird.
Bauwerksabdichtung: Die Abdichtung des Bauwerks in bodenberührenden Bereichen muss in Abstimmung mit standortspezifischem Bodengutachten erfolgen. Gem. Planunterlagen/ Bodenaufbauten/ Leitdetails des Architekten. Einwirkungsklasse gem. standortspezifischem Bodengutachten.
Abdichtungen, Abdichtungsmaterialien sind bereits während der Bauarbeiten (vor, während und nach der Verarbeitung) vor mechanischen Beschädigungen angemessen zu schützen.
Die Abdichtung des gefällelosen, extensiv begrünten Flachdaches soll durch Verwendung einer BNB- konformen, extrem hochwertigen, wurzelfesten Elastomerbitumenschweißbahn umgesetzt werden. Der gesamte Aufbau der Abdichtung muss frei von Wurzelschutzadditiven sein.
Hinweis zu Wurzelfest/ Mecoprop/ Herbizid Herbizid-haltige bzw. Mecoprop-haltige Bitumenbahnen sind im Rahmen von Dachaufbauten ausgeschlossen. Der Wurzelschutz muss Herbizid-frei erfolgen.
Anschlüsse / Durchdringungen von Abdichtungen und Dämmungen: Das Abdichten von Durchdringungen ist im Leistungsumfang enthalten und nach Herstellervorschrift auszuführen.
Abdichtungen inkl. aller Anschlüsse und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen und dem Eindichten aller durchdringenden Bauteile, im Erdbereich mit Hauseinführungsdichtungen (Pressdichtung). Bei Durchdringungen von Unterkonstruktions-Bauteilen durch die Dämmung sind die Dämmplatten passgenau auszuschneiden und an die Unterkonstruktion hohlraumfrei und lückenlos anzupassen.
Besondere Hinweise für Ausführung mit Stahlbetonwänden:
Es dürfen zwischen Dämmplatten und Stahlbetonwänden keine Hohlräume entstehen. Es ist auf eine vollflächige und hohlraumfreie und lückenlose mechanische Befestigung der Dämmung zu achten.
Mechanische Befestigungselemente, die zusätzlich zur Regelbefestigung erforderlich sind, gehören zum Leistungsumfang des AN/ Generalunternehmers.
Im Bereich von Durchdringungen sind die entsprechenden Hohlräume anschließend mit einem geeigneten Spritzmittel (Brennbarkeit der Spritzmittel gem. Brandschutzgutachten und BNB-Anforderung) zur Vermeidung von Wärmebrücken wieder zu schließen.
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Funktionale Leistungsbeschreibung
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Sämtliche erforderlichen Anpassarbeiten an durchdringende Unterkonstruktionsteile sowie erforderliche zusätzliche mechanische Befestigungspunkte sowie alle Anschlüsse an angrenzende Fassadenbereiche (inkl. Sockel + Attika) sind in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Dies gilt insbesondere für die erforderlichen Verwahrungen nach der aktuellen Flachdachrichtlinie.
Abdichtungen inkl. aller Anschlüsse und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen und das Eindichten aller durchdringenden Bauteile, im Erdbereich mit Hauseinführungsdichtungen (Pressdichtung) gehören zum Leistungsumfang.
2.4.6. Beton- und Stahlbetonbauteile und Decken im Gebäude
Der AN schuldet sämtliche Leistungen, die zum Erreichen des Werkerfolgs im Zusammenhang mit Beton- und Stahlbetonbauteilen und Decken erforderlich sind. Dazu gehören auch alle erforderlichen Planungs- und sonstige Leistungen. Verwendung von Recyclingbeton gemäß BNB - Untersuchung und Angabe in der Tragwerksplanung. Die geforderten statischen Anforderungen sind dabei unbedingt einzuhalten, vom AN zu überprüfen und anzupassen, wenn erforderlich. Bestandteil der Betonprüfung ist die Herstellung von Probewürfeln und der Nachweis von Güteprüfung durch eine anerkannte Materialprüfanstalt. Die entstehenden Kosten trägt der AN. Wird die geforderte Betonfestigkeit nicht erreicht, hat der AN unter Einbeziehung eines anerkannten Prüfinstitutes die Mängel auf eigene Kosten zu verbessern. Die Prüfwürfel sind nach DIN EN 12390-2 aufzubewahren.
Unter Nachweis der erforderlichen Fachkunde muss der Auftragnehmer (GU) im Rahmen seiner Ausführungsplanung das Betonbaukonzept bzw. Betonqualifizierungskonzept so erstellen, dass die Anforderungen gemäß BNB- Nachweis erfüllt werden und alle anderen durch die Tragwerksplanung übergebenen Betonqualitäten (Betongüten, Expositionsklassen) gesichert werden. (siehe auch: DBV- Merkblatt Umsetzung des BBQ-Konzepts nach DIN 1045).
Der AN hat alle kostenrelevanten Leistungen für Beton- und Stahlbetonarbeiten gemäß DIN 18331 für die Bauteile Gründung, Unterböden, Bodenplatte, Bauwerksabdichtungen, Sichtbetonfertigteile, erdberührte Dämmungen, Außenwände, Innenwände und Stützen, Deckenkonstruktionen, Treppen- und Rampenanlagen, Gussasphaltarbeiten nach DIN 18354, Estricharbeiten, Dachkonstruktionen und sonstige Leistungen einzukalkulieren, sofern sie systembedingt zur Ausführung gelangen.
Das Herstellen aller zur funktionsgerechten und abnahmefähigen Gebäudeerstellung notwendigen Beton-, Sichtbeton und Stahlbetonarbeiten gehören zum Leistungsbild.
Die dieses Gewerk betreffenden Leistungen sind gemäß DIN 18331 und DIN EN 1992 auszuführen. Des Weiteren sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, Normen und Technischen Merkblätter, wie z.B. das DBV-Merkblatt „Merkblatt Sichtbeton“, zu beachten.
Die Leistung ist komplett einschließlich aller Materialien und erforderlichen Nachbearbeitungen anzubieten. Auch hier nicht aufgeführte Punkte, die aber zu einer geschlossenen, funktionssicheren Leistung gehören, sind im Pauschalpreis enthalten. Alle erforderlichen Nebenleistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen.
Bei der Planung und Erstellung von Aussparungen, z. B. Durchbrüche, Öffnungen, Nischen, Hohlräume, Schlitze, Kanäle, Abläufe sind die Systemdetails zur TGA-Planung und die Tragwerksplanung zu beachten und in der eigenen Ausführungsplanung zu koordinieren und zu planen.
Die Oberfläche der zu schließenden Aussparungen/ Durchbrüche soll analog der Oberfläche der angrenzenden Wände und Decken sein. Brandschutzanforderungen sind zu berücksichtigen.
Alle Bauteile sind gemäß den Brandschutzanforderungen und im Einklang mit dem Brandschutzkonzept herzustellen. Sämtliche tragende Bauteile sind so zu bemessen, dass sie den Ergebnissen der Tragwerksplanung, den Anforderungen der DIN 4102 T4 und dem Brandschutzgutachten entsprechen.
Entsprechend der Angaben der BauOBln werden alle an Fluchtwege grenzende Bauteile aus Baustoffen errichtet, die in ihren Brandschutzeigenschaften dem Brandschutzgutachten entsprechen.
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Bei Verwendung von Kunststoffrohrdurchführungen mit zu verklebenden Stopfen sind die Hohlräume der Kunststoffrohrdurchführungen (Distanzrohre) mit Dichtungsmasse hohlraumfrei auszuspritzen. Abstimmung und Einarbeitung von Forderungen der Versorgungsbetriebe (Wasser, Telefon) an die bauliche Ausführung (z. B. im Rahmen von Hauseinführungen) erfolgt durch den AN.
Der Einbau von Blitzschutzleitungen hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Dem AN obliegt die Koordination dieser Leistung. Die Angaben zum Blitzschutz sind im Abschnitt TGA zu entnehmen.
Betonfertigteile/ Fassade EG Verwendung von Recyclingbeton gemäß BNB- Untersuchung und Tragwerksplanung. Die geforderten statischen Anforderungen sind dabei unbedingt einzuhalten, vom AN zu überprüfen und anzupassen, wenn erforderlich.
Die aktuelle Fassung (Stand 2021/Link: https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/recht/) der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt „VwVBU“ zu Umweltschutzanforderungen des Berliner Senats, Anhang 1 (Leistungsblätter/ Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung) Abschnitt 26 „Neubau und Komplettmodernisierung von öffentlichen Gebäuden“ ist zu beachten. (Internet-Link: https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/recht/)
Der AN ist verpflichtet, für Baustellen- und Transportbeton vor und während der Betonierarbeiten laufende Eignungsprüfungen auf seine Kosten durchzuführen und die Ergebnisse dem Bauherrn mitzuteilen.
Bauteilabmessungen, Betonrezepturen, Fugenausbildung sind gemäß den Angaben der Tragwerksplanung und dem Merkblatt des deutschen Betonvereins auszuführen. Konstruktionsbedingte Fugen zwischen den FT-Teilen sind im Nachgang so zu schließen, dass keine gefährlichen Kanten oder Grate zurückbleiben. (siehe Fugenausbildung).
Das Einbauen, Einschalen und Vergießen aller einzubetonierenden Bauteile, wie auch das Herstellen und Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen ist in den Pauschalpreis einzukalkulieren.
Die Flächen sind sauber, grat- und nesterfrei abzuliefern. Lunker sind im Nachgang zu schließen.
Sichtbetonfertigteile/ Fassade/ Erdgeschoss: (Die Oberflächen erhalten einen Farbanstrich im eingebauten Zustand)
Ausbildung der geschalten Oberfläche: Sichtbetonklasse 3 Oberfläche lasiert u. mit Graffitischutz klare und glatte Rippenstruktur mit vertikal angeordneten Rippen, getrennt durch unterschiedlich breite Fugen, abgestimmt auf die Alublechgeometrie in den Obergeschossen. Anwendung von drei verschiedenen Fugenbreiten (3,6,9 cm) und drei verschiedenen Rippenbreiten (6,9,12 cm). Die Rippen- bzw. Fugenflanken sind anzuschrägen, damit der Vorgang des Ausschalens erleichtert wird. (siehe Leitdetail des Architekten)
Expositionsklasse: Berücksichtigung der Beanspruchung im Sockelbereich (XC4) (Außenbauteile mit direkter Beregnung) Ausbildung der Einfüllseite: Oberfläche abgezogen Kantenausbildung: Gem. FDB-Merkblatt Nr.14 (Checkliste für die Ausschreibung von Sichtbetonoberflächen bei Betonfertigteilen/ mit scharfer Kante/ Radius 3mm) Die Betonfertigteile sind so einzubauen, dass Kanten nicht beschädigt werden. Transportanker: nicht sichtbar/ nur auf Fassaden-abgewandter Seite, oder nach Einbau unsichtbarer Fläche Montageeinbauteile: nicht sichtbar Mat. der Lagerstreifen für Sichtbetonfl.: keine Lagerung/ Einbau direkt vom LKW Erprobungsplatten: Bemusterung/ gem. Farb- und Materialkonzept Befestigungen Alle nicht einsehbaren Befestigungselemente in Edelstahl
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Die Erstellung der Fertigteil-Zeichnungen auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten erfolgt durch den AN.
Herstellung von standortabhängigen Farbbeschichtungen an (Sicht)-betonfertigteilen/ Erdgeschoss- Fassade/ Sicherstellung der Qualität (Fertigteile erhalten einen Farblasur im eingebauten Zustand): Die farbliche Gestaltung der Sichtbetonoberflächen gem. Farb- und Materialkonzept soll durch Aufbringen einer Lasur erreicht werden. Die Oberfläche soll gleichzeitig dauerhaft, PFAS-frei und Graffiti-geschützt sein. Es ist zu beachten, dass die Lasur und der Graffitischutz kompatibel sind. Gesamtbeschaffenheit, Farbton, Glanzgrad und Transparenz-Grad des Anstrichs sollen vor Ort im Rahmen von Bemusterungen vorgenommen werden und müssen durch den AG freigegeben werden. Konkret: Für jeden Standort muss das farblich beschichtete und endbeschichtete Fassadenmuster für die Bemusterung mindestens aus zwei nebeneinanderliegenden Fertigteilen einschließlich der fertig ausgeführten, farblich abgestimmten Fugenausbildung zur Bemusterung für den Auftraggeber durch den GU vorbereitet sein. Fugen zwischen den Betonfertigteilen (nach DIN 18542-5): Dauerhafte eingebaute, schlagregendichte und UV-beständige für den Außenbereich geeignete Fugendichtung (vertikal) zwischen Betonfertigteilen mittels farblich abgestimmtem Fugendichtungsband unter Beachtung des Schallschutzberichtes und des Wärmeschutznachweises.
Hinweis: Sichtbetonoberflächen dürfen keine scharfkantigen Kerbungen oder Löcher aufweisen, um Verletzungen von Kinderfingern zu verhindern. Daher wird das Spachteln von größeren Kerbungen (>8mm) vorgesehen. Kerbungen auf Betonoberflächen bis zu einer Höhe von 2,0m sind grundsätzlich zu vermeiden und ggf. zu spachteln.
Schutz der Oberflächen während des Bauablaufs: Der GU hat darauf zu achten (Einsatz von selbst gewählten Schutzmaßnahmen, z.B. Hinweisschilder, schützende Abdeckungen), dass die Oberflächen der Betonfertigteile durch den Transport, Bauablauf oder während der Montage und im eingebauten Zustand nicht beschädigt/ verschmutzt werden.
Relevante Unterlagen, die zu beachten sind:
- DBV-Merkblatt „Umsetzung des BBQ-Konzepts nach DIN 1045“
- FDB-Merkblatt Nr.10 (zum nachhaltigen Bauen mit Betonfertigteilen)
- Merkblatt Sichtbetonfertigteile
- FDB-Merkblätter 1-15 (Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau)
- DIN 1045-4_2023-08 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton-Teil 4_Betonfertigteile – Allgemeine Regeln
- DIN 1045-40:2023-08 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 40: Regeln für Betonfertigteile, die keiner spezifischen Norm entsprechen.
- Tragwerksplanung
Alle Normen und Vorschriften gelten in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Betonstahl Der Betonstahl muss den Anforderungen der DIN 488 entsprechen. Alle Anschlussbewehrungen sind wirkungsvoll gegen Korrosion zu schützen. Die technisch geforderten Betonüberdeckungen (allseitig) sind einzuhalten.
Einbauteile Die Einbauteile müssen eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Die Einbauvorschriften und montagetechnischen Hinweise der Zulassung sind zu beachten, einzuhalten und nachzuweisen. Die genaue Lage, Bezeichnung, Belastung und Größe nach statischen Erfordernissen. Die erforderlichen Ankerplatten, die der Befestigung von Ausbauteilen oder der Konstruktion dienen, sind nach Statik des AN auszuführen.
Bauwerksfugen Bodenplatte zu Wand Bauwerksfugenbänder Bodenplatte zu Wand sind in den Pauschalpreis einzukalkulieren.
Bauwerks- und Arbeitsfugen allgemein Arbeitsfugenbänder sind in den Pauschalpreis einzukalkulieren.
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Sonstiges Berücksichtigung von Einbauteilen, wie z. B. Ankerschienen und Ankerplatten für den Anschluss von Stahlkonstruktionen, Mauerwerk und Bauteilen aus anderen Gewerken, Abmessungen und Dimensionierungen nach statischen Erfordernissen, Oberflächen korrosionsgeschützt und für den Anstrich vorbereitet, oder aber auch z. B. Trennfugenplatten aus Mineralwolle-Dämmplatten, vollflächig befestigt nach Wahl des AN.
Alle notwendigen Arbeiten zur Ausführung der schlüsselfertigen Leistungen sind in der Pauschalsumme dieses Gewerkes zu erfassen und Bestandteil der Gesamtleistung. Dies umfasst z. B. auch das Schließen sämtlicher Löcher und Durchbrüche in der geforderten Qualität und Stärke, die Ausbildung aller Dehn- und Arbeitsfugen, das Beischalen und Vergießen aller einzubetonierenden Bauteile, wie Türen, Klappen, den Einbau von Konsolen, Ankerschienen, Ankerplatten, Kantenwinkeln sowie das Einbetonieren von Installationsleitungen. Alle Aufwendungen für eine vollständige, fachgerechte und dauerhaft funktionstüchtige Ausführung der vorbeschriebenen Leistungen und daraus folgenden Bauzuständen, den damit verbundenen Vorkehrungen, Maßnahmen, Erschwernissen, Sicherungsmaßnahmen, Materiallieferungen und den sich daraus ergebenden Arbeitsabläufen, und in diesem Zusammenhang stehende Nebenleistungen, sind als Bestandteil im Pauschalpreis enthalten.
Betonwand – Innenflächen Grate sind grundsätzlich zu entfernen; Stöße und Fugen sind unter Berücksichtigung des Brand, - Schall- und Wärmeschutzes zu schließen. Es sind Schalungsbilder des Architekten für besondere Bereiche zu beachten. Sichtbare Anker sind mit Sichtbetonankern zu verschließen.
Für Spachtelung, Putz oder Trockenputz vorgesehene Betonoberflächen müssen für die Aufnahme geeignet hergestellt oder nachbehandelt werden. Ausführung der gespachtelten Oberflächen in Q3. Dies gilt nicht für Sichtbetonflächen von Sturz-, Stützen- bzw. Treppen-Fertigteilen und nicht für nichtsichtbare Bereiche z.B. oberhalb abgehängter Decken. Die einzigen im Gebäude enthaltenen Sichtbetoninnenwandoberflächen an den Rundstützen im Innenbereich (Mensa, Flure) sollen der Klassifizierung SB4 entsprechen.
Leerrohrplanung Eine Verlegung von Leitungen durch Leerrohre kann nur in Abstimmung mit der Tragwerksplanung erfolgen. Grundsätzlich wird durch die Statik empfohlen, auf das Einbetonieren von Rohren/ Leerrohren zu verzichten. Die horizontale Erschließung des Neubau-Gebäudes mit den Stromkreisleitungen erfolgt in Bereichen mit Zwischendecken auf Kabeltrassen und Kabel-Bündelschellen oder unter Putz.
Decken im Gebäude Das Gebäude wird grundsätzlich in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Auf der Raumseite kommen überwiegend einachsig spannende Fertigteilhohldecken zum Einsatz, während auf der Flurseite Filigrandecken verwendet werden. Die Deckenauflagerung und die Lastabtragung erfolgen primär über deckengleiche Verbundträger in den Flurwandachsen sowie über Stahlbeton-Brüstungsbalken mit angeformten Konsolen in den Außenwandachsen.
2.4.7. Gerüste und Innengerüste
Alle notwendigen Arbeits-, Schutzgerüste und Innengerüste sind durch den AN eigenverantwortlich unter Einhaltung der relevanten DIN-Vorschriften, Normen und SiGeKo-Richtlinien sowie der Arbeitsschutzbestimmungen im Rahmen seines Auftrages zu stellen.
Die Gerüstverankerungen und deren Lage sind entsprechend den verschiedenen Fassadenbekleidungen zu dimensionieren und zu spezifizieren. Die Verankerungen dürfen sich in den fertigen Fassadenflächen nicht abzeichnen. Gerüstbauteile und Verankerungsmittel aus Stahl, die in das Bauwerk eingehen, müssen korrosionsgeschützt bzw. aus geeigneter, zugelassener, nichtrostender Stahllegierung sein. Erforderliche Abdeckungen für den Schutz vor Lärm und Staub oder erforderliche Fangnetze sind im Pauschalpreis inbegriffen. Der besondere Schutz von fertigen, später sichtbaren Fassadenoberflächen ist durch Pauschalpreis zu berücksichtigen. Dauer-Gerüstanker siehe Abschnitt Fassaden.
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Erforderliche Genehmigungen und Abnahmen durch Behörden, z. B. Straßen- oder Tiefbauamt, Bauaufsicht, SiGeKo oder die Berufsgenossenschaften sind rechtzeitig auf eigene Verantwortung und eigene Kosten einzuholen und dem AG zu übergeben. Der AN ist verantwortlich für die vom SiGeKo diesbezüglich angeordneten Arbeitsschutzmaßnahmen an allen Gerüsten.
Der Aufbau von Gerüsten (auch Innengerüste) ist im Vorfeld mit den Drittgewerken und den sonstigen am Bau beteiligten Gewerken (Baustellenlogistik, Tiefbau, öffentliche Versorger, TA-A) hinsichtlich evtl. auftretender Behinderungen rechtzeitig koordinierend abzustimmen.
2.4.8. Außenwände
Die Außenwände werden als gedämmte Tragkonstruktion aus Stahlbeton errichtet. Im Erdgeschoss ist als Fassade Betonfertigteile und im Obergeschoss ein hinterlüftetes Blech geplant. Abweichend davon erfolgt in Gebäudeachse 1 aufgrund statischer Anforderungen in den Obergeschossen eine leichte Wandausfachung aus Porenbeton anstelle der tragenden Stahlbetonkonstruktion.
In den Außenwandachsen erfolgt die Auflagerung der Spannbetonhohldecken über einachsig spannende Stahlbeton-Brüstungsbalken mit angeformten Konsolen. Die Lasten aus den Brüstungsbalken werden über Konsolen in Stahlbeton-Fertigteilstützen abgetragen, die analog zur Flurwandachse in einem Achsabstand von 5,0 m angeordnet sind. Im Erdgeschoss sind in innenliegenden Teilbereichen Rundstützen angeordnet.
Bei der Ausführungsplanung durch den GU und bei der Umsetzung der Außenwände, Fassaden einschließlich aller dazugehörigen Einzelbauteile und deren Befestigung sind die Leitdetailplanung des Architekten, das Brandschutzgutachten, der Wärmeschutznachweis, die Schallschutzuntersuchung, die Tragwerksplanung, Artenschutzgutachten und das Farb- und Materialkonzept zu berücksichtigen. Die Fassadengesamtgestaltung ist der Leitdetailplanung (auch Ansichten) zu entnehmen. Der GU muss grundsätzlich beachten, dass bei der Proportionierung der Fenster und aller anderen Fassadenelemente die vorgegebene Gestaltung eingehalten wird. Besonders vorgegebene Profilabmessungen, Ansichtsbreiten der Fenster und Pfosten-Riegelkonstruktionen sind einzuhalten. Sonst so schmal wie möglich und gestalterisch stimmig und harmonisch im Gesamtbild.
Fassaden
Typ 1_Fassadenaufbau_ EG (Sichtbetonfertigteile) „Planung und Ausführung von Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden“ des FVHF (Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden) ist zu beachten. Siehe Betonfertigteile/ Fassade EG
- 13 cm Betonfertigteil mit PFAS-freiem Farbanstrich und PFAS-freiem Graffitischutz/ siehe Abschnitt Sichtbeton.
- Transparenzgrad gem. Farb- und Materialkonzept, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1.
- Thermisch getrennte Stahlunterkonstruktion (Fertigteilbefestigungskonsole u. Justierungsvorrichtung)
- Luftschicht
- Mineralwolldämmung vlieskaschiert U-Wert gem. bauphysikalischem Nachweis (einschließlich Befestigung)
- Stahlbetonwand einschließlich Oberflächen-Vorbehandlung für die hohlraumfreie Befestigung der Dämmung
Typ 2_Fassadenaufbau_ 1.OG - 2.OG/ 3.OG (Hinterlüftete Vorhangfassade/ Metallfassade) Der GU soll ein hinterlüftetes, vorgehängtes Metallfassadensystem auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten planen, abstimmen und umsetzen. Die Profilgeometrie, die Detailgestaltung, die Art der Beschichtung, die Art der Befestigung, die Farbgebung gem. Material- und Farbkonzept und die Nachhaltigkeit im Sinne von Schadstofffreiheit bzw. Umweltverträglichkeit müssen aufeinander abgestimmt werden.
Profilierung des Aluminiumfassadenbleches:
- Die Profilierung soll vertikal ausgerichtet sein und “regelmäßig unregelmäßig“ sein. Regelmäßig unregelmäßig in dem Sinne, dass die Abstände zwischen den Außenecken variieren sollen.
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Außerdem sollen die Winkel der Außenecken variieren. Je 1,50m Fassadenansichtsbreite soll die Anzahl der Außenecken bei 10 -15 liegen. Die Außenecken/ “Außenzacken“ sollen übereinander in einer Linie/ Flucht liegen. Keine versetzt eingebauten Paneele. Die Profiltiefe soll mindestens 50mm und höchstens 70mm betragen.
- Das Profil muss flache (nicht gekantete Bereiche) enthalten, hinter denen die verdeckte Befestigung von Vogelnistkästen und Fledermausnistkästen in Abstimmung mit einem standortbezogenen Artenschutzgutachten möglich ist.
- Hierbei ist im Zusammenhang mit der Brandsperren-Thematik der max. zugelassene offene Querschnitt gem. Punkt 4.4 von Anhang 6 der VVTB zu berücksichtigen.
- Die Anordnung und die Ansichtshöhen der horizontalen Fassadenelemente (über den Fensterbändern und zwischen Erdgeschoss und 1.Obergeschoss) sind gem. Leitdetailplanung des Architekten einzuhalten. Dabei ist zwingend zu berücksichtigen, dass gem. Punkt 4.4 von Anhang 6 der VVTB und gem. Brandschutzkonzept horizontal und vertikal angeordnete Brandsperren in die Fassade zu integrieren sind.
- Die “Glattes-Blech-Bereiche“ auf Höhe der Fensterbänder bei dem Baukörperversatz an den Stirnseiten der Gebäudetypen sollen verdeckt befestigt werden. Auch in diesen Bereichen dürfen keine Verwerfungen in der Oberfläche zu sehen sein. Wenn erforderlich, kann der GU für diese Bereiche eine Aluminiumverbundplatte oder ein Alublech mit größerer Dicke vorsehen.
- Aluminium Materialgüte EN AW-5005 (AlMg1)
- Baustoffklasse des Aluminiums=A1
- Materialdicke= 1,0-1,5mm.
Die Detailgestaltung:
- Die Aluminium-Leibungsblechbekleidungen sollen nicht profiliert, sondern glatt sein.
- In den Obergeschossen sollen die Leibungsbleche an der Vorderseite so gekantet sein, dass eine 20mm breite Ansichtsbreite entsteht, die um 20mm übersteht.
- Gebäude-Ecken durch Ecklisenen-Profil in Form eines gekanteten, nach außen offenen Alublechs. Abmessungen des Winkels = wie Fassadenblechtiefe/ siehe Leitdetailplanung.
- Vor einigen wenigen Fenstern (Haupteingangsseite) sollen die Fassadenbleche gelocht sein. (siehe Leitdetailplanung/ Ansichten). Die Lochung/ der freie Querschnitt muss so gestaltet sein, dass eine ausreichende Belüftung der Räume möglich ist. Bei diesen Fenstern muss zwischen Fenster und Innenkante Fassadenblech eine verdeckt befestigte Aluminiumblech-Sturz- und Leibungsbekleidung hergestellt werden. (auch Fensterbankblech). Die Anordnung dieser Anschlussbleche muss so gewählt sein, dass der gelochte Bereich innerhalb dieses Blechrahmens liegt. Die Beschichtung, die Farbe und die Oberfläche der Innenseiten der gelochten Fassadenbleche und der Leibungsbekleidungsbleche muss denen der Hauptfassade entsprechen.
Beschichtung bzw. Oberfläche der Aluminiumfassadenbleche:
- Die Oberfläche muss langfristig UV-beständig und witterungsbeständig sein.
- Die Beschichtung soll langfristig eine hohe Farbtonstabilität aufweisen.
- Die Oberflächenqualität der Beschichtung muss gleichmäßig sein.
- Die Beschichtung muss so gewählt sein, dass Risse bzw. Mikrorisse an spitzen Ecken ausgeschlossen werden können.
- Beschichtungssystem: Pulverbeschichtung. Für den Fall, dass der GU ein anderes Beschichtungssystem wählt, muss er dieses ausführlich und plausibel begründen. Dann mind. RUV3 bei Coil Coating Beschichtung unter Berücksichtigung des Farbtons.
- Pulver - Beschichtung: (Die Beschichtung muss so gewählt sein, dass sie nach anerkannten Qualitätsrichtlinien bewertet werden kann/ GBS 2 oder Qualicoat-Klassifizierung).
- Oberflächenbeschaffenheit: Glatt
- Glanzgrad: seidenglänzend nach ISO 2813: 65-85 R'/60°
- Prismatische Deckschicht: Keine
- Anti-Graffiti-Beschichtung: keine
- Farbe: Gem. Farb- und Materialkonzept
- PFAS: Der GU muss nachweisen, dass die Beschichtung aller Fassaden-Aluminiumbestandteile PFAS-frei ist. Wegen der ungeregelten Deklarationsvorschriften bezüglich PFAS muss der GU unaufgefordert proaktiv recherchieren, ob/dass die Beschichtung einschließlich der enthaltenden Rohstoffe tatsächlich vollständig PFAS-frei ist.
- Eloxierung ist ausgeschlossen
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Nachhaltigkeit: Nachweise-Transparenz EPD deklariert ja Eintrag im DGNB-Navigator ja Gebäudezertifizierung BNB Einstufung QN 4 (mind.) Emissionen nach AgBB SVOC/ VOC- frei ja Formaldehyd-frei ja Schadstofffrei REACH-konform ja Schwermetallfrei RoHS 3-Richtlinie ja PFAS-Ewigkeitschemikalien pfas-frei ja Ausbesserung möglich Passender Nasslack ja
Befestigung der Aluminiumfassadenbleche:
- Die Befestigung der Fassadenbleche soll verdeckt erfolgen.
- Durch die verdeckte Befestigung darf es nicht zu Verwerfungen, Kratzern oder Beulen in der Oberfläche der Fassadenbleche kommen.
- Die Dichte der Befestigungspunkte, die Art der Befestigung, der Glanzgrad und die Dicke des Fassadenblechs muss der GU aufeinander abstimmen.
- Die Befestigung, die Materialstärke und Panelgrößen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass Temperatur- und Material-bedingte Ausdehnungen nicht zu Geräuschen oder Beschädigungen in der Oberfläche der Beschichtung führen.
- Es ist möglich, dass innerhalb der Blechprofilgeometrie auf der Gebäude-zugewandten Seite flache Segmente vorkommen, wenn dies im Zusammenhang mit der verdeckten Befestigung erforderlich ist. (siehe Leitdetail-Planung).
Bemusterung der Aluminiumfassadenbleche:
- Der GU hat fertig beschichtete Muster zu erstellen, anhand derer mit dem AG die Profilgeometrie, die Oberflächenqualität der Farbbeschichtung, die Farbe, und der Glanzgrad begutachtet und abgestimmt werden können.
- Die Farbtöne und Glanzgrade der verschiedenen Fassadenelemente (z.B. profilierte Fassadenbleche, glatte Fassadenbleche, Leibungsbleche, Fensterbankbleche, horizontale Fassadenprofile, Attikaabdeckbleche) sollen gem. Farb- und Materialkonzept abgestimmt und ausgeführt werden. (Berücksichtigung und Vorabstimmung vor Anfertigung des Fassadenmusters)
- Bei der Anordnung des Raffstorekastens ist die Mindest-Überdämmung der Fensterprofile gem. bauphysikalischem Nachweis zu berücksichtigen und einzuhalten.
Außenwand Regelaufbau (Obergeschosse)
- Fassadenblech (einschließlich Unterkonstruktion gem. Herstellerangaben/ siehe oben)
- Luftschicht
- Dämmung: 200mm Mineralwolldämmung, hydrophobiert, vlieskaschiert, WLG und U-Wert gem. Bauphysik-Nachweis
- Stahlbetonwand
- Anordnung von horizontalen Brandsperren gem. Brandschutzkonzept.
- Holz-Alu-Fenster als Fensterkonstruktion gem. Leitdetailplanung des Architekten u. gem. Farb- und Materialkonzept
- Bei der Anordnung des Raffstorekastens ist die Mindestüberdämmung der Fensterprofile gem. Bauphysik-Nachweis zu berücksichtigen und einzuhalten.
Typ 3_Fassadenaufbau_ (Pfosten Riegel-Konstruktionen Stahl/ EG-Mensabereich und Treppenhäuser)
- Einzelne Bereiche (siehe Grundrisse, Ansichten) mit PR-Fassade.
- Pfostenmaterial: Stahl
- Riegelmaterial: Stahl
- Verglasung mit Blendschutz-Folie
- Verglasung: Mehrscheibenisolierverglasung gem. Bauphysik -Nachweis
- Glasecke (Aussenecken) außen durch Metallwinkelprofil geschützt. (Oberfläche u. Farbe Schutzprofil wie PR-Oberfläche), Abmessungen Profil Glasdicke+10mm. Materialstärke 2mm)
- Integrierte Fensterflügel und Außentüren (siehe Abschnitte Fenster bzw. Außentüren und Ansichten)
- Beschichtung der Profile gemäß Farb- und Materialkonzept und abgestimmt mit der Beschichtung, dem Farbton, dem Glanzgrad, dem Matallic-Effekt anderer lackierter
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Metallfassadenelemente.
- Metallbeschichtungen müssen PFAS-frei sein.
Typ 4_Fassadenaufbau_ (Aluminiumverkleidung der Vordachkonstruktion/ Haupteingang u. Anlieferung) Bekleidung der Vordachkonstruktion im Haupteingangsbereich aus glattem, trittsicherem, ballwurfsicherem Vandalismus-sicherem und beschichtetem Aluminiumtafelblech. Aufteilung und Fugenbild der Bekleidung gem. Leitdetailplanung des Architekten. Befestigung der mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung versehenen Bleche über vorgebohrte Befestigungslöcher mit farblich angepassten Inbussenkkopfschrauben an der Unterkonstruktion. Die Beschichtung muss farblich gem. Material- und Farbkonzept ausgeführt werden und muss mit dem Farbton der Hauptfassade identisch sein.
Fassade/ Bandfenster Opake Abschnitte zwischen den verglasten Flächen innerhalb eines Bandfensters werden mit farblich abgestimmten Aluminiumpaneelen verkleidet, s. Leitdetailplanung-Planung. Die Planungsleistung des AN für umfasst eine Fassadenstatik einschließlich deren Prüfung durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit.
Die Planung/ Ausführung umfasst außerdem:
- Planung und Bemusterung aller vorkommenden Fassadentypen wie Sichtbetonfertigteilfassade, Pfosten- Riegel- Glasfassaden, Brüstungs- und Sturzbereiche als Vorhangfassade mit Aluminiumverkleidung.
- Planung der Regenfallrohre einschließlich deren Befestigung im Fassadenbereich
- Integration der Raffstoreanlagen und Gerüstanker.
- Fugenanordnungen und Ausbildung der Fugen
- besonders Planung von Anschlusspunkten, Übergängen.
- Bemusterungen und Fassadenmuster 1:1.
- Absturzsicherungen Fassadendämmung Dämmung: Mineralwolle vlieskaschiert Dämmstärke: gem. Bauphysik -Nachweis WLG/ Leitfähigkeit: gem. Bauphysik -Nachweis
Fallrohre: Die gem. Entwurfsplanung/ Leitdetailplanung im Fassadenzwischenraum verlaufenden Regenfallrohre erhalten zugängliche Reinigungsöffnungen im Bereich der Standrohre. Zugang über Revisionsöffnungen in der Fassade (Beschichtete Stahlklappe in Fassadenfarbe beschichtet und verschließbar).
Dauer-Gerüstanker: Bei Erfordernis von Fassadenankern (Das Erfordernis ist vom GU zu prüfen und abzustimmen) sind die auf den Fassadentyp abgestimmten zugelassenen Dauergerüstanker (Rundloch, Horizontal oder Vertikal) nach Prüfung des Erfordernisses und gem. statischer Berechnung einzubauen. Material Edelstahl A4. Erforderliche Ankerabstände gemäß DIN EN 12811-1 / DIN 4420-3 bzw. DIN 4426. Anordnung gem. Detailplanung des AN. Es sind möglichst unauffällige Anker zu verwenden. Bemusterung erforderlich. Typ Anker gem. Abstimmung mit AG passend zur jeweiligen Fassade. Farblich angepasstes und mit dem AG abgestimmtes Schließen der Öffnungen in der Fassade, ist einzukalkulieren. Dauergerüstanker sind in jedem Fall mit einzukalkulieren.
Namenszug an Fassade: Es ist am Vordach im Bereich des Haupteingangs des Gebäudes ein Schriftzug auf Grundplatte „MUSTER - SCHULE“ zu planen, abzustimmen und herzustellen: Schrifthöhe etwa 40 cm, Schrifttyp gem. Planung AN und Bemusterung. (siehe Leitdetailplanung des Architekten/ Fassade A/ Eingangsfassade).
Graffitischutz: Für die EG-Außenflächen aus Sichtbetonfertigteilen ist ein Graffiti-Schutz vorzusehen. Das gewählte PFAS-freie Beschichtungssystem ist mit dem AG hinsichtlich geeigneter marktüblicher Reinigungsverfahren abzustimmen, so dass die Folgekosten für die Instandhaltung durch den AG ermittelt werden können.
Außenwand-Innenflächen:
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Die Innenflächen der Außenwände (Stahlbetonwände) sollen hauptsächlich gespachtelt werden. (Ausnahme-Bereiche, wo geputzt wird: Außenwände von Treppenhäusern, Außenwände von Sanitärräumen, Porenbetoninnenwandflächen). (Siehe auch Innenputz).
Verwendung von PFAS-haltigen Produkten/ (Zusätzliche Anforderung zu den BNB-Anforderungen): Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Ausführung ausschließlich Produkte, Materialien und Bauhilfsstoffe verwendet werden, die frei von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sind. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn für die vorgesehene Anwendung nachweislich keine technisch gleichwertige und wirtschaftlich zumutbare Ausführung ohne PFAS verfügbar ist. In diesem Fall bedarf der Einsatz der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die vom AN rechtzeitig einzuholen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche eingesetzten PFAS-haltigen Produkte vollständig zu dokumentieren (Produktbezeichnung, Hersteller, Menge, Einbauort) und den Nachweis über das Fehlen geeigneter ökologischer Ausführungen vorzulegen.“ Wegen der ungeregelten Kennzeichnungspflicht bei PFAS-haltigen Produkten, ist der AN aufgefordert, aktiv zu recherchieren und zu dokumentieren, ob das Bauprodukt PFAS-Substanzen enthält oder nicht. Es muss gesichert sein, dass verwendete Rohmaterialien von Zulieferern für die Lackherstellung PFAS-frei sind.
Gestaltung von Fassadenpaneelen: Die Farbgebung, der Glanzgrad der Fassadenpaneele ist standortspezifisch unterschiedlich. (siehe Farbkonzepte gem. Farb- und Materialkonzept)
Lacksystem: (Siehe auch Typ 2_Fassadenaufbau)
Farbton: gemäß Farb- und Materialkonzept Effekt: gemäß Farb- und Materialkonzept Glanz: gemäß Farb- und Materialkonzept
Der Generalunternehmer hat einzukalkulieren, dass die standortspezifische Fein-Abstimmung der Farbauswahl bzw. des Glanzgrades mit AG und Nutzern in einem separaten Vorgang stattfinden soll.
Brandschutz/ Brandsperren/ Außenwände: Das Brandschutzkonzept befolgend muss der AN bei der Ausführungsplanung und Umsetzung horizontale Brandsperren berücksichtigen, weiterplanen und einbauen. Der GU hat zu überprüfen, nachzuweisen und zu dokumentieren, dass das Beschichtungssystem der Fassade brandschutztechnisch unbedenklich ist. Die Überprüfung der Brandschutzeigenschaften des Fassadenbeschichtungssystems durch den AN ist erforderlich.
Musterfassade Siehe FLB Teil 1.4.3 Ausführungsplanung / Baukonstruktionszeichnungen bis Maßstab 1:1 /Bemusterung
2.4.9. Metallbau / Stahlbau / Schlosser – Gebäude
Stahlkonstruktionen Tragkonstruktionen aus Stahlprofilen gemäß Statik des AN herstellen. Unterkonstruktionen für festmontierte Traversen z.B. für Bühnentechnik (GE-Typ, FILIALE-Typ) (Sonderkonstruktion) in der Cafeteria herstellen. Alle weiteren Bauteile aus Stahl gem. Leitdetailplanung herstellen.
Stahlzargen siehe Türbeschreibungen, Zeichnungen, Leitdetails und Türliste Innentüren, Türliste Außentüren, Farb- und Materialkonzept.
Handläufe Handläufe an Geländern, Brüstungen und Wänden (sofern gem. Planung vorgesehen) müssen der Schulnutzung entsprechen. Handläufe sind umlaufend und mit verbundenen Enden, an Treppenenden mit
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nach unten oder zur Wand gebogenen Abschlüssen herzustellen. Die Umsetzung dieser Vorgaben muss ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung des AN erfolgen. An Treppen sind gem. Anleitung zum Konzept Barrierefrei - Anforderung an Schulen“, Kapitel 6.2 im Handbuch Handläufe rund, mit OK Handlauf 850mm über OKFFB herzustellen. Taktile Handlaufinformationen (Hier: Geschossangaben in Braille und Profilschrift) sind an beiden Treppen (TH 1, TH 2) vorzusehen. Mindestabstände zwischen Handlauf und Absturzsicherung bzw. Wand sind zu beachten. Handlauf bei Treppe 1 und Treppe 2 aus runder Edelstahlhandlauf (Durchmesser 30 - 45mm). Handläufe sind weiterführend, umlaufend, griffsicher über die letzte Stufe hinaus auszuführen. Befestigung des Handlaufs an der Wand gem. Leitdetail des Architekten. Die Leitdetailplanung und das Farb- und Materialkonzept sind zu beachten.
Absturzsicherungen an Außenwänden/ Fenstern/ Treppenhäusern
Absturzsicherung Stammgruppenräume, Teilungsräume, Flure
Zur Gewährleistung der Absturzsicherheit sind an den Außenseiten vor allen öffenbaren Fensterflügeln wegen der geringen Brüstungshöhe fest installierte Absturzsicherungen aus VSG-Glas vorgesehen. Diese Konstruktion ermöglicht eine natürliche Lüftung der Räume, auch ohne ständige Aufsicht. Sämtliche Öffnungen und Spalten in diesem Bereich sind so ausgeführt, dass sie eine maximale Weite von 12 cm nicht überschreiten und damit den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die unsichtbar befestigten Absturzsicherungen aus VSG-Glas mit filigranem System-Kantenschutzprofil aus Aluminium an den Fenstern soll in die Fensterkonstruktion integriert und nicht von außen aufgesetzt sein.
Brüstungen/ Geländer innen allgemein Generell: Regeln zu Stababständen sind einzuhalten (max. 120 mm/ lichter Abstand). (siehe auch Treppengeländer)
Leitern Für das Erreichen der Dachfläche vom obersten Geschoss und zurück, (Treppe 1 und Treppe 2) müssen im Treppenraum rutschfeste Leitern gem. Vorschriften geplant und eingebaut werden. Die Breite von Rettungswegen und Treppenlaufbreiten darf nicht eingeengt werden.
- Ausführung komplett gem. ASR A1.8, A2.1, A2.3 und DIN EN 131, DIN 18160-5
- Mit Einhangschiene am Dachausstieg
- Die Leiter muss den räumlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden
- Aufbewahrung: Horizontal oder vertikal an Treppenhauswand
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung
Briefkastenanlage Die wärmebrückenfreie Briefkastenanlage ist eingelassen in eine Edelstahl - Blende in Kombination mit Kartenleser und Türklingel oberflächenbündig in das Betonfertigteil neben dem Haupteingang zu integrieren. (siehe Leitdetail/ Ansichten des Architekten/ siehe auch TGA-Planung). Oberfläche des Briefkastens gem. Farb- und Materialkonzept. Der GU muss berücksichtigen, dass eine Abstimmung mit den Bezirken bezüglich der Gestaltung und Verortung erforderlich wird. Der GU muss diese Abstimmungen aktiv herbeiführen und hat die Kosten dafür zu tragen. Standortbedingt ist eine mögliche Lage der Briefkastenanlage in den Außenanlagen zu berücksichtigen.
Feuerwehrschlüsseldepot In die vor dem Haupteingang gelegene Stele ist ein Feuerwehrschlüsseldepot (zylinderförmiger Tresor) flächenbündig einzubauen. Standortbedingt ist eine mögliche Lage des Feuerwehrschlüsseldepots in den Außenanlagen als Möglichkeit zu berücksichtigen.
PV-Anlagen auf Gründach Auflast-gehaltene, thermisch getrennte PV-Paneel-Aufständerung zur dachdurchdringungsfreien Fixierung von PV-Modulen bzw. PV-Modulreihen auf dem Gründach. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Gründach als „harte Bedachung“ auszuführen ist. (siehe Brandschutzkonzept). (siehe auch Planung der PV-Anlage einschließlich Unterkonstruktion in TGA-Planung). Die Kosten für die Planung und Herstellung der Unterkonstruktion ist in den Gesamtpreis mit einzubeziehen.
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Es ist zu berücksichtigen, dass es standortbedingt zu variierender Anordnung der PV-Anlagen kommen kann. Außerdem ist die Anzahl der PV-Elemente Gebäudetyp-spezifisch.
2.4.10. Dächer
Grundsätzlich Der Aufbau der Dächer (auch Retentionsdächer) ist durch die Leitdetail-Planung des Architekten weitgehend vorgegeben. Die Einhaltung der vorgegebenen Brandschutzeigenschaften, Druckfestigkeitseigenschaften und Dämmeigenschaften muss durch die Wahl der Dämmstoffe erreicht werden. (siehe auch bauphysikalische Berechnungen). Plant der AN den Aufbau der Dächer abweichend von der Leitdetailplanung des Architekten, muss die Gleichwertigkeit der Planung/Ausführung gemäß „der anerkannten Regeln der Technik“ nachgewiesen werden. Die Abdichtung der Flachdächer soll durch Verwendung von BNB-konformen Bitumen-Abdichtungsbahnen gem. Herstellerangaben umgesetzt werden. Besonders die seitlichen Anschlüsse an Attika, andere aufgehende Bauteile (z.B. Schächte, Dachluken, Aufzugsüberfahrten) und Durchdringungen z.B. bei Abläufen müssen Hersteller-gerecht ausgeführt werden. Bei zweilagiger Verlegung der Wärmedämmung sind Kreuzfugen unzulässig. Bei mechanischer Befestigung der Abdichtungsebene ist überall trittfeste Dämmung einzusetzen. Bei der Planung und Umsetzung der Dächer und Abdichtungen ist die Flachdachrichtlinie in aktueller Version zu befolgen. Das Dachabdichtungssystem muss die Anforderungen gem. BNB-Nachweis erfüllen. Befestigte Wartungsflächen bei den TGA-Geräten auf dem Dach sind vom GU zu planen und umzusetzen. (siehe TGA-Planung). Bekieste Flächen unter den TGA-Geräten auf dem Dach sind vom GU zu planen und umzusetzen. Die Ausführung der Wartungswege auf den Flachdächern soll durch Einbau von 60 cm breiten Gehwegplatten auf Schutzvlies umgesetzt werden.
Wurzelfeste Dachabdichtungsbahnen/ Mecoprop/ Herbizid Herbizid-haltige und Mecoprop-haltige Dachabdichtungsbahnen sind im Rahmen von Dachaufbauten ausgeschlossen. Der Wurzelschutz muss durch andere, Herbizid-freie, mechanische Maßnahmen erzielt werden.
Folgende Arbeiten gehören zum Leistungsbild des Generalunternehmers/ AN:
- Einbau von Dämmstoffkeilen an Innenecken bei Aufkantungen Abm.: 60x60mm, wenn erforderlich.
- Durchführung der Dachabdichtungsprüfung vor Beginn der Arbeiten Gründach
- Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, 2 Pflegegänge/ Jahr bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Überprüfung der Retentionsabläufe vierteljährlich.
- Planung und Montage von Anschlageinrichtungen (Absturzsicherungen, Sekuranten) in erforderlicher
- Anzahl in Abstimmung mit dem SiGeKo und aller relevanten Vorschriften und den „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ der DGUV. (Nur, wenn Sekuranten erforderlich sind)
- Anarbeitung des Dachaufbaus (alle Ebenen) an Elemente des vom GU zu spezifizierenden, zugelassenen Absturzsicherungssystems. Wasserrechtliche Belange (Wasserschutzgebiet, Grundwasserschutz) sind bei der Wahl der Materialien zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die aktuelle Dachbegrünungsrichtlinie (2018) sind einzuhalten.
Dachbegrünung Der GU hat zu berücksichtigen, dass eine Anwuchspflege zu gewährleisten und einzukalkulieren ist. Bei dem kombinierten Einbau von Gründach mit PV bzw. unter PV-Elementen sind die Anweisungen in den Baufachlichen Standards der BIM zu befolgen. Beim Einsatz von Dachsubstraten sind grundsätzlich zugelassene, gütegesicherte Sekundärstoffe wie Ziegelsubstrate zu verwenden.
Auf den Dachflächen des Gebäudes befinden sich Lüftungsanlagen und andere technische Komponenten. Sicherung und Art der Lastabtragung nach Statik des AN. Wege zu Wartungszwecken sind mit Plattenbelag auszuführen. Die Flächen unter den TGA-Elementen sollen bekiest sein. Winddichter Anschluss der Dichtbahn am Dachrand (Nachweis) an aufgehenden Bauteilen. Die Befestigung ist statisch nachzuweisen und bei der Berechnung nach bauphysikalischem Nachweis anzusetzen.
Dachentwässerung:
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Die Hauptentwässerung des Hauptdachs erfolgt in den Gebäudeecken über Attikaeinläufe und dann im Außenwandzwischenraum verlaufenden Fallrohren. (siehe Ansichten der Architekten-Leitdetailplanung). Die Notentwässerung erfolgt frei durch die Attika ins Freie über Notentwässerungspunkte, deren Lage grundsätzlich der Leitdetailplanung des Architekten zu entnehmen ist. Die Dimensionierung der Leistung der Entwässerung (auch das Verhältnis Haupt- und Notentwässerung) ist auf Grundlage der TGA-Planungsvorgaben vom AN zu planen und nachzuweisen. Die Lagen der im Außenwandzwischenraum verorteten Fallrohre sollen grundsätzlich den Ansichtsplänen der AG-Planung entsprechen. Kollisionen zwischen Fallrohren und anderen in der AW verlaufenden Rohren (z.B. trockene Steigleitungen) sind zu vermeiden. Da Hauptabläufe und Notabläufe in der AG-Planung sehr nahe beieinander angeordnet sind, ist statisch zu prüfen und abzustimmen, ob zusätzliche Notüberläufe angestautes Regenwasser direkt durch die Attika ins Freie leiten müssen.
Rauchabzug: Die Gesamtkonstruktion einschließlich Auslösung ist gemäß Brandschutzkonzept und TGA-Beschreibung vorzusehen. Die verwendeten Beschläge müssen nach Auslösung durch Schließen der Luke wieder automatisch einrasten. Der AN hat RA-Öffnungen gem. Planung und Erfordernis mit dazugehörigen elektrischen Öffnungs- und Steuerungseinheiten vorzusehen. Alle RA sind auch zu Lüftungszwecken nutzbar auszustatten. Die Entrauchungsklappe über den Treppenhäusern muss an einen Regen- und Windsensor angeschlossen sein. Es ist die Aufgabe des Generalunternehmers, mit dem AG und dem Architekten die Lagen für die RA-Auslösestellen abzustimmen. Für die Öffnung zur Entrauchung, Lüftungs- oder Wartungszwecken ist eine separate elektrische Auslösung durch Schlüsselschalter an geeigneter Stelle, die abzustimmen ist, vorzusehen. Die Lage der Dachausstiege im Grundriss ist zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die lichte Breite der Dachausstiege muss 1,30m sein, damit später PV-Module hindurchtransportiert werden können. Die Dachdämmung um die Rauchabzugsöffnungen herum muss in einer Breite von 50cm aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden. (siehe Brandschutzkonzept). (siehe auch TGA-Planung)
Dachfenster / -verglasung Glaseigenschaften gem. den Anforderungen Wärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz und Durchsturzsicherheit. Farbgebung: Farbgebung Rahmen und Glas gem. Farb- und Materialkonzept. Es sind zugelassene Lichtkuppeln als durchsturzsichere Lichtkuppeln einzubauen. Materialwahl und System gem. Anforderung Brandschutz, Entrauchungsanforderung und Wahl des AN, statischer Anforderungen und Wärmeschutznachweis nach gültigem bauphysikalischem Nachweis.
2.4.11. Außenfenster und Pfosten-Riegel-Konstruktionen
Fenster und Pfosten-Riegel-Konstruktionen gemäß beiliegender AG-Planungsunterlagen und später zu erstellender, typenbezogener Planungsunterlagen:
- Ansichten, Wandansichten, Schnitte, Fassadenleitdetailplanung
- Brandschutz-Konzept einschl. Pläne
- Schallschutz-Bericht
- Bauphysik -Nachweis und Nachweis sommerlicher Wärmeschutz
- Farb- und Materialkonzept
- Brandschutznachweis für Typenbau
- (siehe auch Beschreibung Absturzsicherungen)
- Angaben zur Lichttransmissionswerten (gelten auch für verglaste Außentüren)
Fenster sind als dichte Fensterelemente aus thermisch getrennten hochwärmedämmenden Holz- Aluminiumprofilen herzustellen. (Innen luftdicht/ außen schlagregendicht diffusionsoffen).
Alle Außenverglasungen sind als Isolierverglasung auszuführen. (2- oder 3-Scheiben-Verglasung, außen und innen VSG). Es obliegt dem GU zu entscheiden bzw. zu planen, ob die Fenster mit einer Zweischeiben- oder Dreischeibenverglasung umgesetzt werden.
Die Anforderungen von Wärmeschutznachweis nach gültigem Bauphysik -Nachweis einschl. sommerlicher Wärmeschutz und Schallschutzbericht sind zu erfüllen. Bei den in der Dämmschicht liegenden
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Fensterelementen ist besondere Sorgfalt bei der Fugenausbildung zwischen Wand und Fensterelement anzuwenden (siehe auch Schallschutzuntersuchung).
Statische Anforderungen mind. nach DIN 18008/ Glas im Bauwesen.
Es sind ausschließlich Fenster mit CE-Kennzeichnung einzubauen.
Forderungen aus DGUV Vorschrift 81 sind zu erfüllen.
Die Dimensionierung der einzelnen Scheibendicken hat nach statischen Erfordernissen und unter Berücksichtigung von Wärmeschutznachweis, Klimalasten, Schallschutzanforderungen zu erfolgen.
Dokumente zu Fenstereigenschaften wie Schall, Sonnen- und Wärmeschutz, Sicherheitsglas, sind frühzeitig dem AG zu übergeben.
Angaben zu Fenstereinteilung und Festlegung der Öffnungsart und -richtung sind den beiliegenden Plänen (Ansichten, Grundrisse, Leitdetails) zu entnehmen.
Technische Parameter Fenster:
Rohbauöffnung: gem. Leitdetails und Erfordernis Äußere Abdichtung: schlagregendicht und diffusionsoffen Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Luftdurchlässigkeit nach DIN 12207 Innere Abdichtung: luftdicht und diffusionsdicht Rahmen generell: Holz-Aluminium-Systemfenster . Rahmentiefe Blendrahmen und Flügelrahmen gem. Fensterstatik und Leitdetailplanung des Architekten. Außenseite vollständig durch Aluminiumprofile geschützt. Die Absturzsicherung soll in die Fensterebene integriert sein und nicht vor dem Fenster liegen. (siehe Leitdetailplanung). System mit von außen teilweise sichtbaren Flügelrahmen. Alu-Deckschale: Beschichtung und Farbe nach NCS und Farb- und Materialkonzept. Zur Vermeidung von scharfen Kanten an Deckschalen-Stoßstellen sollen die Deckschalen unsichtbar vorverschweißt sein und in einem Stück beschichtet werden. Beschichtungen müssen Schadstoff-frei sein. Verglasung: Verglasung als Mehr-Scheiben-Isolierverglasung innen und außen VSG. Lichttransmissionsgrad so hoch wie möglich und gem. Bauphysik-Nachweis Sonnenschutzverglasung: Ausführung als Sonnenschutzverglasung gem. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz (siehe bauphysikalische Berechnung). U-Wert: gem. Bauphysik -Nachweis/ Wärmeschutznachweis Gesamtenergiedurchlassgrad: g-Wert gem. bauphysikalischem Nachweis Farbe Verglasung: klar – neutral (wenn in Farbkonzept keine abweichende Angabe), Randverbund schwarz matt. Die Farbe der Sonnen/Wärme-Beschichtungen der Gläser sind über alle Glastypen hinweg gleichaussehend zu planen und auszuführen. Farbe der Sonnenschutzverglasung muss gleich der Farbe der Standardverglasung sein. Profilbreiten: Gem. Fensterstatik bei Fenstersystem u. Planung Architekt. Es ist auf ein stimmiges, einheitliches Bild der Fensteransichten zu achten, welches der gewollten Ansicht des Entwurfsarchitekten des AG entspricht. Die Ansichtsbreiten der Profile sollen so schmal wie möglich sein. Holzart: Astrein, durchgehende Decklage (keine Keilverzahnung), Lack farblos, matt mit UV-Schutz, blockfest (gem. Richtlinie HO.03). Holzart, Lasierung gem. Material- und Farbkonzept. Beschläge, Griffe: Edelstahl Dreh-Kipp, U-Form, Kipp vor Dreh, Drehfunktion abschließbar, in Fluren nur mit Vierkant. (Beachtung der DGUV Unfallverhütungsvorschrift 81). Die Beschläge sollen den RAL-Richtlinien entsprechen. Bänder: Edelstahl dreidimensional verstellbar und in verdeckter Ausführung. Sicherheit: EMA – Anschluss für Außentüren und Außenfenster in EG und Fenster, die
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
vom Vordach erreichbar sind gem. TGA-Planung. EMA-Klasse gem. TGA- Planung. Alle Fenster sind mit einem REED-Kontakt auszustatten. Schallschutz: Schalldämm-Maße der Fenster und Fugen zwischen Fenster zur Wand gem. Schallschutznachweis und Bericht zum Außenlärm. Fensterlagen in der Dämmebene sind schalltechnisch kritisch. Dies ist bei der Überarbeitung des Schallschutznachweises besonders zu beachten.Küchenfenster: entfällt/ nicht geplant kippbare Oberlichter: Die in die Pfosten-Riegel-Konstruktion integrierten Oberlichter sind als manuell bedienbare Dreh-Kipp-Elemente geplant und umzusetzen. Innenfensterbank Schichtholzplatte, Echtholzfurnier-Oberfläche wie Fenster, d=2cm, Tiefe= 320mm, Lack farblos, matt mit UV-Schutz, blockfest (gem. Richtlinie HO.03) Leibungsbekleidung: innen: Holzart der Leiste gem. Farb- und Materialkonzept, d=2cm, Lack farblos, matt mit UV-Schutz, blockfest (gem. Richtlinie HO.03) Außen: Glattes Leibungsblech in Fensterabdeckschale gesteckt in regelmäßigen Abständen mit Senkkopflinsenschreiben auf UK in Leibung verschraubt. Sturzbekleidung: Innen: Brett Fichte, d=2cm, Lack farblos, matt mit UV-Schutz, blockfest (gem. Richtlinie HO.03). Holzart und Lasur gem. Farb- und Materialkonzept Absturzsicherung: siehe Abschnitt „Absturzsicherungen“ in Abschnitt 2.4.9. Sonnenschutz: siehe Abschnitt 2.4.13. (Sonnenschutz außenliegend) Vogelschutz: Aufgrund des für den Typen ermittelten Vogelschlagrisikos der geplanten Fassaden sind für die MEBflex grundsätzlich an sämtlichen Glasscheiben außen Vogelschutzfolien vorzusehen. Der Anteil der zu folierenden Flächen ist durch den Generalunternehmer standortbezogen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Hierfür ist das Vogelschlagrisiko des jeweiligen Errichtungsstandorts in Abstimmung mit dem Artenschutz unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren, wie der Gebäudeausrichtung, des Baumbestands sowie des Grünflächenanteils im Umfeld, näher zu bewerten und zu konkretisieren.
Fensterbänke außen Alu-Blech d=3mmq Als stranggepresstes oder gekantetes Aluminiumblech, Gefälle mind. 5%, mehrfach gekantet, mit Antidröhn - Unterlage, dichter Anschluss an Leibungsverkleidung. Bei Fensterumrahmung in diese integriert. Farbe und Beschichtung gem. Material- und Farbkonzept.
Umsetzung Reinigungskonzept Der AN muss einkalkulieren, dass das durch den Architekten erstellte Reinigungskonzept für die Verglasung fortgeschrieben werden muss. Die zur Reinigung erforderlichen baulichen Maßnahmen müssen berücksichtigt und umgesetzt werden. Die sichere Reinigungsmöglichkeit aller Fenster (auch Lichtkuppeln und Dachverglasung) muss bei der Ausführungsplanung durch den GU berücksichtigt werden. Wenn nötig, müssen planerische oder bauliche Maßnahmen hierfür vorgesehen werden, z.B. Lastanschlagpunkte für PSA. Diese sind im Pauschalpreis inbegriffen. Die Freigabe des Reinigungskonzeptes durch den AG ist erforderlich. Der Leitfaden für den Neubau von Schulen ist zu berücksichtigen.
Innen-Fenster/ Oberlichter (z.B. zwischen Fluren und Stammgruppenräumen, Teilungsräumen, Fachräumen) Innenfenster sind gemäß Brandschutzgutachten, Schallschutznachweis, Architekten-Entwurfsplanung und Material- und Farbkonzept auszuführen. Die genaue Lage, Anordnung und Abmessungen der Innenfenster ist unter Berücksichtigung erforderlicher vertikaler Metallaussteifungen in den Leichtbauwänden zu überprüfen und zu planen. Diese Planung ist vom AG zu prüfen und freizugeben.
Verglasung Festverglasung und gem. Schallschutznachweis/ VSG Rahmen Stahlrahmen Glasfarbe farbneutral, klar Lichttransmission größer 88% Statik nach statischem Nachweis nach DIN 18008 bei Erfordernis Sicherheit gem. DGUV Vorschrift 81
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2.4.12. Außentüren (Zugangs- und Fluchttüren)
Überblick: Der Haupteingang und der Windfang erhalten für die barrierefreie Erschließung einflügelige und mehrflügelige elektrische Türantriebe. Die Türbreiten im Lichten sind gem. Brandschutzkonzept als Notausgangstüren mit Notausgangs- Verschlüssen (Türgriffe) nach DIN EN 179 vorgesehen. Sämtliche Abdichtungen von Außentürzargen werden innen luftdicht, diffusionsdicht und außen schlagregendicht, diffusionsoffen ausgeführt.
Die Verglasungen erhalten teilweise eine Punktbedruckung gegen Vogelschlag, ebenso eine Folien- Beklebung innenseitig als Durchbruch- und Sichtschutz. Zur Entfluchtung sind Außentüren in der Mensa, in den Treppenhäusern und in den Fluren vorgesehen.
Die Türen am Haupteingang werden schwellenlos (Nullschwelle) hergestellt. Alle weiteren Außentüren erhalten einen Anschlag. h=1,5cm. Bedienelemente werden in Edelstahl ausgeführt.
Die vom Architekten erstellten Türlisten sind vom AN zu überprüfen, weiter zu planen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
(Die in der Türliste verwendeten Abkürzungen sind in Form einer Legende in der Türliste erklärt)
Die vom Architekten vorabgestimmte, erstellte Außentürliste umfasst für alle Außentüren folgende Parameter: Geschoss, Tür-Nr., Raumbezeichnung, DIN links/rechts, Türbreite/Rohbau, Türhöhe/Rohbau, lichte Durchgangsbreite, Wandstärke Rohbau, Beanspruchungsklasse, Anzahl der Flügel, Oberlicht ja/nein, Seitenteil ja/nein, Zargentyp, Zargenmaterial, Trittschutzblech ja/nein, Türunterschnitt, Schallschutzanforderung, Brandschutzanforderung, IBO ja/nein, TS ja/nein, Anti-Amok, Flucht- und Rettungsweg, Antrieb u. Steuerung, vertikaler Stoßgriff, Griffhöhe, Öffnungswinkel, Türstopper ja/nein, Nullschwelle.
Allgemeines: Fluchttüreigenschaften und Brandschutz-Eigenschaften: Die Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind zu erfüllen.
- Schallschutzeigenschaften: Es sind mindestens die Vorgaben des Schallschutz- und Akustikberichts zu erfüllen.
- Wärmeschutz- und Sonnenschutz-Eigenschaften; Es sind mindestens die Vorgaben aus dem Bauphysik - Nachweis zu erfüllen.
- Objekttüren Beanspruchungsklasse „S“.
- Aufschlag - Richtungen gemäß Darstellung in den Grundrissen und Türliste
Standards für Außentüren:
- Beschläge sind in Rahmenfarbe zu beschichten
- Allgemein Höhe Türdrücker gem. Türliste
- Türstopper (siehe Türliste)
- Montage aller Türelemente nicht sichtbar.
- Absenkbare Bodendichtung nach Anforderung Schall- bzw. Brandschutz mit Aluminium Fugenprofil, dauerelastische Einlage, Farbton nach Bodenfarbe (siehe auch Türliste)
- Lichte Durchgangsbreite nach Angaben Türliste
- Lichte Durchgangshöhe nach Angaben Türliste (mind. 2,20m gem. Leitfaden für den Neubau von Schulbau)
- Profilmaterial, Profilbeschichtung, Profilfarbe gem. Außentürliste und Farb- und Materialkonzept
- Beschläge, Zylindertyp, Schlosstyp, Panikfunktion, Amokfunktion, Widerstandsklasse, Öffnungsüberwachung, Türschließer-Beschreibung, Fingerklemmschutz gem. Leitfaden für den Neubau von Schulen, Amokkonzept und Außentürliste.
- Bänder dreiteilig aushebelsicher, wartungsfrei, dreidimensional verstellbar, in Edelstahl.
- Thermische Anforderungen gem. Bauphysik -Nachweis
- Objektschloss DIN 18251, Panik-Funktion gem. Außen- und Innentürliste
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- Wenn nicht an anderer Stelle anders beschrieben, werden die Außentüren als verglaste Metallrahmentüren hergestellt, zum Teil in Pfosten-Riegel-Fassade integriert
- Mehr-fach-Verglasung nach TRLV / TRAV, jedoch mind. VSG beidseitig
- Verglasung mit dauerhafter Schutzmarkierung in schwarz-weiß-Abfolge in zwei Höhen
- Schließung mit Transponderkarte
- Schlossfunktionen gemäß Außen- und Innentürliste
- Objektschloss DIN 18251, Schweres Behördenschloss ohne Kunststoffanteile, mit PZ-Lochung
- motorischer Türantrieb und gem. Außen- und Innentürliste
- Klemmschutz erforderlich an Haupt- und Nebenschließkante
- Vorrüstung für EMA gem. TGA-Beschreibung
- kippbare Oberlichter erhalten Fangscheren
- Erhöhtes Sockelprofil als umlaufendes gleichbleibendes Profil (siehe Leitdetailplanung)
- Betätigung gem. Außen- und Innentürliste
- Griffe innen als gekröpfte Rahmentürdrücker
Fassadentüren/ Dach: Stahlblechtür
- Nicht vorhanden
2.4.13. Sonnenschutz außenliegend und innenliegend
Vorbemerkung Alle Fenster erhalten einen außenliegenden, motorisch betriebenen Sonnenschutz als Raffstore-Anlage, 80mm, Z-profilierte Alu-Lamellen mit automatischer, intelligenter Lamellennachführung für eine BNB- konforme Lichtlenkung. In einem Unterrichtsraum sollen mindestens zwei Fassadenabschnitte individuell steuerbar sein, optimiert für standortbezogene Windverhältnisse. Fenster in Mensabereichen, Mehrzweckraumbereichen, Treppenhäusern, WC´s und Fluren (seitliche Fassaden) sind von dieser Regel ausgenommen. Hier soll der Sonnenschutz durch die Integration einer in den Glasaufbau integrierten Beschichtung/ Folierung erreicht werden. (siehe unten/ Sonnenschutzbeschichtung). Bei der Planung der Raffstore-Führungsschienen sind Toleranzen im Zusammenhang mit materialbedingten und temperaturbedingten Ausdehnungen zu berücksichtigen.
Seitliche Schienenführung im an der Fensterkonstruktion befestigten Führungsprofil. Die Anlagen werden motorisch betätigt über Handtaster bedient und sind an Windwächter angeschlossen (Taster Leistung KG 400).
Der Verwaltungsbereich erhält zusätzlich zur Raffstoreanlage einen innenliegenden Blendschutz (Vorhang/ siehe Grundriss EG/ Deckenbekleidungsübersichten). Im Bereich der Türen im Erdgeschoss wird die Raffstoreanlage ausgespart.
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 - Abschlüsse außen – erfüllen.
Lamellen Breite: 80mm Dicke: 0,44mm Material: Aluminium Beschichtung: Alle sichtbaren Metallelemente sind gem. Material- und Farbkonzept zu beschichten und müssen PFAS-frei sein und dürfen nicht eloxiert sein. Anforderung: Bei geschlossenem Behang müssen alle Lamellen senkrecht zueinander abschließen. Zwischen Endschiene und letzter Lamelle darf hinsichtlich Abdunkelung kein durchlaufender Lichtschlitz durch nicht anschließende Lamellen entstehen. Farben gem. Farb- und Materialkonzept. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen. Standard Beschichtung GSB-Qualität Florida 3 (muss PFAS-frei sein) Beschichtungsart, mit Selbstreinigungsfähigkeit, Glanzgrad, Wetterfestigkeit der Lamellen gem. Farb- und Materialkonzept. Antrieb: Die Motore sind generell geräuschoptimiert zu befestigen, so dass die Körperschallübertragung auf ein Minimum reduziert ist.
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Führung: Gem. Ansichten kommen Führungsschienen zur Ausführung
Verortung des Sonnenschutzes, siehe Ansichten.
Farb- und Materialkonzept sowie Leitdetailplanung in (FLB-Teil 3).
Siehe auch TGA-Planung und Beschreibung.
Blendschutzfilm In einigen Bereichen soll der Sonnenschutz durch die Integration eines innenliegenden, wartungsfreien Microstrukturfilms in die Verglasung der Fenster gem. energetischer Berechnung (Fachplanung) erreicht werden. Die Verortung/ Lage der Folie muss in Abhängigkeit von der Anzahl der Glasscheiben der Mehrfach-Verglasung mit dem Hersteller der Folie, mit der Bauphysik-Fachplanung und der Fensterbaufirma vorabgestimmt werden. In Abhängigkeit von der Anzahl der Scheiben muss die fachplanerische Prüfung und Abstimmung der sommerlichen und winterlichen Sonnenschutzwerte, des Sonnentransmissionsgrades, die Lichtdurchlässigkeit und der Farbneutralitätsindex durch den GU herbeigeführt werden. Die Kosten hierfür hat der GU zu tragen. (siehe Lichttransmission/ Abschnitt 2.4.11.) Die Montagerichtung und die Lage der Folie innerhalb der Verglasung muss für jedes Fenster/ jede Einbausituation angegeben und dokumentiert werden. Die betroffenen Fenster sind in den Ansichten der Leitdetailplanung gekennzeichnet: Z.B. EG-Mensabereiche einschließlich Stuhllager/ Pfosten-Riegelkonstruktion, Verglasung der Treppenhäuser, Flurfenster in seitlichen Fassaden, WC-Fenster.
Verwaltungsbereich/ Blendschutz/ Sichtschutzvorhang innenliegend Den Sichtkontakt nach außen erhaltender, Blendschutzvorhang zur Vermeidung von störenden Blendungen und Reflexionen durch Sonneneinstrahlung an Bildschirmarbeitsplätzen. Länge des Vorhanges bis OK Fensterbank. Erforderliche Deckenverstärkungen und Schienen zur Befestigung sind einzukalkulieren. (manuell bedienbar und gem. Farb- und Materialkonzept).
2.4.14. Türen / Türelemente innen
Die vom Architekten erstellte Türliste ist vom AN im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu überprüfen, zu vervollständigen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Zulassungen aller Innentüren sind im Zusammenhang mit der jeweiligen, in der Leitdetailplanung dargestellten Einbausituation (seitlicher Anschluss, oberer Anschluss, im Zusammenhang mit der Deckendurchbiegung) mit dem Hersteller vorabzustimmen und auf bauaufsichtliche Verwendbarkeit zu überprüfen.
Durchströmöffnungen/ Unterschnitte in Türen, Querschnitt gem. Angabe TGA, als werkseitig gekürztes Türblatt mit versiegelter Schnittkante. Dimensionierung der Querschnitte sind auch der TGA-Planung zu entnehmen. Die Bemessung der Türkürzung ist gem. TGA-Querschnittsangabe zu ermitteln, jedoch sind alle Türen im Umfeld aus gestalterischen Gründen um das gleiche Maß zu kürzen. Unter Beachtung dieser Vorgaben soll die Kürzung so gering wie möglich ausfallen, jedoch mindestens 10mm betragen. Diese Angabe gilt auch für Türen von WC-Kabinen. Ist eine Kürzung um über 2cm erforderlich, ist ein Lüftungsgitter in der Farbe der Tür zu planen und umzusetzen.
Die vom Architekten erstellte Außen- und Innentürliste umfasst für Innentüren folgende Parameter: Geschoss, Tür-Nr., Raumbezeichnung, DIN links/rechts, Türbreite/Rohbau, Türhöhe/Rohbau, lichte Durchgangsbreite, Wandstärke Rohbau, Beanspruchungsklasse, Anzahl der Flügel, Oberlicht ja/nein, Seitenteil ja/nein, Zargentyp, Zargenmaterial, Trittschutzblech ja/nein, Türunterschnitt, Schallschutzanforderung, Brandschutzanforderung, IBO ja/nein, TS ja/nein, Anti-Amok, Flucht- und Rettungsweg, Antrieb u. Steuerung, vertikaler Stoßgriff, Griffhöhe, Öffnungswinkel, Türstopper ha/nein, Nullschwelle.
Zur Leistung gehören:
- Fortschreibung und Überprüfung der Türliste bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens
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- Übergabe an den AG als Bestandteil der Dokumentation
- Bestimmung der konkreten Panik-Funktion
Die Erstfassung der Türliste ist zusammen/ zeitgleich mit der im Rahmen der Ausführungsplanung weiterentwickelten Türliste zur Abstimmung mit dem AG vorzulegen. Die Schlussfassung der Türliste ist dem AG vor Bestellung der Türen zur Abstimmung vorzulegen.
Mit der Türliste sind zur Abstimmung einzureichen (Prospekte, Abbildungen, technische Merkblätter, Fabrikatsangaben, Zulassungen) für:
-
Bänder,
-
Schließbleche
-
Türschließer
-
Drücker- und Wechselgarnituren
-
Zargenprofile für alle Metallzargen
-
Türblatt
-
Schichtstoff
-
Beschläge (Türdrücker, Amokbeschlag, Rosetten)
FLB Teil 2 - MEBflex Typengebäude (standortneutral) v36/76 Seite 48 von 67 Anzahl der Bänder: mind. 3
und sonst gem. Beanspruchung.
Umleimung: vierseitig Türblatt: Farben: gem. Farbangabe im Farb-
und Materialkonzept.
CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Türen mit Brandschutzanforderungen sind mit Zulassung nachzuweisen und vor Ort zu kennzeichnen.
Fluchttüren nach DIN EN 1125. Aufschlag-Richtungen gemäß Darstellung in den Grundrissen.
Schließzylinder und Blindrosetten/ Blindschilder bzw. Türblätter ohne Schloss-Lochung. Innentüren,
die zum Treppenhaus führen und Verbindungstüren in Flurbereichen erhalten keinen Objektschloss DIN 18251, Schweres Behördenschloss ohne Kunststoffanteile, mit PZ-Lochung
Gummipuffer gem. Türstopper Konzept, das vom GU zu erstellen ist. Innentüren erhalten feststehende verdrehgesicherte Türstopper in Edelstahl mit
vorgesehen ist.
Bei der Ausführung / beim Einbau der Türen ist zu berücksichtigen, dass ein Blowerdoor-Test Material / Farbgebung gem. Farb- und Materialkonzept bzw. Bemusterung und Freigabe AG
Nebenschließkante Klemmschutz an allen Türen (außer in für Schüler unzugänglichen Bereichen). Schließ- und Anforderung flächenbündig.
einzubauen, es sei denn, ein Schwellenprofil ist Teil der Zulassung der Tür und erfüllt die
Für Absenkdichtungen sind planebene und mit dem Bodenbelag flächenbündige Schwellen Lichte Durchgangsmaße gemäß Angabe in Architekten-Grundrissen und gem. Türliste
sind einzuhalten. Türfunktionen gem. Türliste und Planung (Brandschutz, Barrierefreiheit) Brandschutzkonzept dTs, rdT,
-RS erhalten Obentürschließer.
Türen mit Brandschutzeigenschaften T30/60/90 bzw. der Eigenschaft selbstschließend (siehe
erfüllen. Siehe dazu auch Übersicht Schallschutzeigenschaften Türen, FLB 3_11 (Türlisten). Klimaklasse II nach RAL GZ 426. Schallschutzeigenschaften: Es sind mindestens die Vorgaben des Schallschutz- und Akustikberichts
zu
Dauerfunktionstüchtigkeit-Klasse 7 Beschläge gem. Beanspruchungsklasse und DGUV V81.
geprüften Brandschutznachweises) sind vorrangig zu erfüllen. Fluchttüreigenschaften und Brandschutz-Eigenschaften: Die Vorgaben des Brandschutznachweises (bzw. bzw. "Anleitung zum Konzept Barrierefrei -
Anforderung an Schulen" der Senatsverwaltung Berlin.
Barrierefreie WCs, Ruheräume und Pflegeräume: 0,85m über OKFF (DIN 18040-1:2010-10)
Allgemein Höhe Türdrücker 1,05m über OKFF (und Türliste beachten) Innentüren allgemein
Objekttüren Beanspruchungsklasse „S“
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Trittschutzbleche: Türblätter von allen HOLZ/ HPL-beschichteten Türen sind in Aufschlagrichtung in Fußhöhe mit 20cm hohen Trittschutzblechen gegen Vandalismus auszustatten. Material: Edelstahl gebürstet/ Ecken mit 5mm Radius ausgerundet/ Befestigung: geklebt. (siehe Türliste)
Türstopper/ Innentüren: Innentüren, bei denen es erforderlich ist, sollen mit einem Türstopper ergänzt/ ausgerüstet werden. Der GU hat die Aufgabe ein Türstopper-Konzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Bei der Erstellung des Konzeptes müssen das Material, die Befestigung, die Art und die Lage des Türstoppers ersichtlich sein. Es muss vermieden werden, dass durch die Verortung der Türstopper Stolperfallen entstehen.
Folgende Türstopper-Typen stehen für die Erstellung des Konzeptes zu Verfügung:
- Runder zylinderförmiger Boden-Türstopper (mit dem Boden verschraubt)
- Runder, flacher Halbkreis-Türstopper (mit dem Boden verschraubt)
- Magnet-Türstopper (Beim Öffnen der Tür hebt sich der Türpuffer automatisch aus der Grundplatte und senkt sich beim Schließvorgang wieder.
- Wand-Türstopper
- An der Decke befestigte Türstopper sollen bei der Planung nicht berücksichtigt werden
Glas-Innentüren:
- Verglasung nach DIN 18008, jedoch mind. VSG (bei Doppelverglasung oder Dreifachverglasung beidseitig)
- Verglasung klar, neutral
- Verglasung mit dauerhaftem, visuell kontrastreichem (Wechselkontrast hell/ dunkel) aufgeklebtem mind. 8 cm hohem Durchlaufschutz in zwei Höhen (Glastüren und seitlichen Verglasungen) gem. DIN 18040 und ASR A1.7. Siehe Amokkonzept, Orientierungskonzept, Leitdetailplanung und Material- und Farbkonzept.
- Wenn kippbare Oberlichter erforderlich werden, sollen diese integrierte Fangscheren erhalten
- Erhöhtes Sockelprofil auch an verglasten Seitenteilen gemäß Leitdetailplanung des Architekten.
- Griffform als gekröpfter Rahmentürdrücker, U-Form
Beschläge allgemein/ siehe Leitfaden für den Neubau von Schulen: Griff mit einer im Querschnitt annähernd rechteckigen, leicht konisch verlaufenden Handhabe mit flacher Ansicht und leicht gewölbter Innenseite. Gerundeter Übergang von einem kreisrund konisch verlaufenden Griffhals zur Handhabe.
Material: Edelstahl mit Stahlkern abgerundet gem. DGUV Vorschrift 81 Oberfläche: Naturfarbig fein gebürstet, matt Nach DIN EN 1906 ist die Beanspruchungsklasse 4 und mindestens die Dauerfunktionstüchtigkeit Klasse 7 vorzusehen.
U-Form: Länge Handhabe 140mm - 150 mm, Drückerhalslänge 53 mm, Return 40 mm Bei Glastüren gekröpfte Rahmentürvariante aus derselben Serie
Drückergarnitur: Rundrosetten Ø 55 mm Wechselgarnituren: Türknopf zylindrisch Ø 55 mm, Hals gerade, feststehend WC-Rosetten innen Riegel, außen Schauscheibe rot-weiß, mit Metall-Vierkant zur Notentriegelung mit Vierkant-Schlüssel oder Münze.
Maßänderungen sind unter Einhaltung der Proportionalität zulässig.
Einteilige Deckrosette mit Befestigung in Clipstechnik Nicht sichtbare Verschraubung Nicht sichtbare Drückerführung (Führungslager)
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Auf Verlangen des Auftraggebers ist nachzuweisen, dass das angebotene Fabrikat/Design auch für Fenster und Rahmentüren verfügbar ist.
Raumtüren / Türen mit Stahlzarge:
Innentüren jeweils als flächenbündig zur Öffnungsseite einschlagende Türen.
Türblatt: aus Holzwerkstoff Vollmaterial, Vollholzeinleimer Tür Oberfläche: HPL-Beschichtung Türbl. Feuchträume: Türblatt zugelassen für Feuchträume Türbl. Oberflächenstruktur: matt Türbl. Farbe: gem. Farbangabe in Farb- und Materialkonzept Amok-Beschlag: alle Unterrichtsräume mit Amok Beschlägen (Knaufzylinder) gem. Anlage Amok-Kennz. und Schließungen Beschlag: Objektbeschläge für Einsatz in öffentlichen Gebäuden; spez: für Schulen. Drückergarnitur U-Form (bzw. Knauf, WC-Garnitur rot-weiß) mit Rosetten oder Langschild in Edelstahl (mit Stahlkern) nach Wahl des AG. Vorgerichtet für Profilzylinder PZ, Oberflächen der sichtbaren Metallteile einheitlich (Stulp, Garnitur, Griffe, Zylinder, Bänder), silber (Edelstahl) feinmatt, wenn im Farb- und Materialkonzept nicht anderes angegeben ist. Drückerlänge von 140 bis 150mm, Dicke rund 20 mm. Behinderten-WC mit Knauf außen, Belegt / Frei –Information und PZ.
Stahlumfassungszarge Stahlblechumfassungszarge, zum Einbau von o.g. Türblättern, Bandtaschen für die Aufnahme von 3D Rollenbändern, Hohlräume hohlraumfrei mit Zargenmörtel bzw. Mineralwolle (Leichtbauwände) ausstopfen
Zarge Feucht- / Nassbereiche wie vor, jedoch Edelstahl.
Material Zarge: Feinblech feuerverzinkt, tauchgrundiert, Blechstärke d = mind. 1,5mm
Maulweite Zarge: nach Wandstärke Zarge Dichtung: 3-seitig lückenlos umlaufende und anliegende Lippendichtung
Weitergehende Eigenschaften gemäß FLB, BSL und Planungsunterlagen.
Zwei Rollläden mit Tresen und Tresen-hoher Tresen-Schwingtür im Küchenbereich (zwischen Mensa bzw. Cafeteria und Küche) einschließlich mobilem Husten- und Spuckschutz (Typ Filiale im EG und Typ GE im 3.OG, Typ Basis im EG:
Rohbauöffnung in Wand= ungefähr 6,00x1,65m. Herstellung als zweiteiliges Holzrollladenelement. Zwei Oberflächen-bündige Rollläden (Ausgabe und Rücknahme) aus Sperrholz in Echtholz, Deckfurnier passend zur Oberfläche der umgebenden Wandholzverkleidung, Oberflächengüte Rollladen und Blende= 1, durchgehende Decklage, Holzmaserung wie umgebende Holzoberfläche ausgerichtet, UV- Holzschutzbeschichtung transparent, stumpfmatt, Kratzbeanspruchungsklasse. 4-D, Abriebbeanspruchung 2-D. Einbau Mensa-seitig mit flächenbündiger Blende.
Bedienung Rollladen: Elektro-Antriebssystem in Totmann-Schaltung auf und zu mittels bauseitigem Schlüsselschalter in tastender Funktion küchenseitig neben dem Rollladen (Gewerk Elektro, siehe TGA-Planung). Der eingewiesene Bediener muss beim Fahren des Rollladens diesen einsehen können, steuert mithilfe eines Schlüssels den Rollladen und überwacht den Rollbereich. Die genaue Planung der Steuerung, der Verkabelung und der Bedienung ist in der TGA-FLB beschrieben.
Vorverkabelung des Motors erforderlich (siehe TGA-FLB) Vorverkabelung der Schlüsselschalterbedienung erforderlich (siehe TGA-FLB)
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Tresen (zwischen Mensa/ Cafeteria und Küche): Tresen (Abmessungen: ungefähr. 6,00 x 0,59m, OK Tresen 85cm über OKFB) edelstahlbekleidet, barrierefreier Bereich OK=75cm. Kantenradius 3mm, einschl. Unterkonstruktion. 1 seitlicher Bereich (Breite 1,45m) beweglich/ ausziehbar für barrierefreie Unterfahrbarkeit auf Mensaseite, unterfahrbare Tiefe 55cm, freie Mindesthöhe im unterfahrbarem Bereich 67cm. Mit Spuck- und Hustenschutz.
Relevante Anlagen:
- Brandschutzkonzept, Brandschutzpläne
- Raumakustik- und Bauakustiknachweise
- Bauphysik -Nachweis
- Details Innentüren
- Leitdetailplanung des Architekten
- TGA-Planung
2.4.15. Massive Innenwände und Holzinnenwände
Massive Innenwände sind gemäß der Entwurfspläne des Architekten umzusetzen. Der Schallschutz- Nachweis, die Raumakustikuntersuchung, das Brandschutzkonzept und Hersteller-Einbau-Bedingungen sind dabei einzuhalten.
- siehe auch Abschnitt Betonarbeiten (Abschnitt 2.4.6.)
- siehe Angaben zu Putz und Farbbeschichtungen (Abschnitt 2.4.20. und 2.4.22.)
- siehe Farb- und Materialkonzept
- Dimensionierung gem. Tragwerksplanung
Tragende Innenwände aus Beton sind für die Aufnahme von Putz, oder mit gespachtelter Oberfläche herzustellen. Die einzigen Sichtbetonflächen in den Gebäuden liegen an den Stahlbeton-Rundstützen im Gebäudeinneren (Mensa, Flure). Das Schließen von Ankerlöchern ist mit einzukalkulieren. Die sichtbaren Betonflächen von Unterzügen und Stützen (Fertigteile) werden glatt geschalt hergestellt. Die fertige Oberfläche der Bauteile entspricht in ihrer Oberflächenqualität in den sichtbaren Bereichen etwa einer Q3 geglättet.
Fluchtende Anschlüsse von massiven Wänden an Trockenbauwände sind in der Regel so auszuführen, dass die Fertigoberfläche des massiven Bauteils (einschl. Bekleidung) und die Fertigoberfläche der anschließenden Trockenbau-Bauteile in einer Ebene fluchten (keine Vor- und Rücksprünge). Dies ist bei der Herstellung der Rohbauoberfläche der massiven Bauteile zu berücksichtigen. Sonst gemäß Leitdetailplanung des Architekten. Der Einbau von Nischen in Stahlbetonwänden ist mit einzukalkulieren.
Innenwände aus Trockenbau – siehe Abschnitt Trockenbau.
Relevante Anlagen, die zu berücksichtigen sind: Leitdetail-Planung des Architekten Tragwerksplanung Brandschutzplanung Schallschutzplanung
2.4.16. Treppen im Gebäude
Allgemein/ Treppe 1, Treppe 2: Die Treppen sind aus Stahlbeton als massive vorgefertigte akustisch entkoppelte Fertigteil – Läufe geplant auf Hauptpodesten und Zwischenpodesten in Ortbeton. (Der Schallschutznachweis ist zu berücksichtigen)
Für alle Treppen in Treppenhäuser gelten die Anforderungen an notwendige Treppenhäuser. Baurechtliche Vorgaben zu Steigungsverhältnissen und Mindestmaßen sind mit den fertiggestellten Treppen einschließlich Geländer und Handlauf einzuhalten und nachzuweisen.
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Es gelten: Lichte, nutzbare Treppenlaufbreite, Podestlängen, Podestbreiten gem. Berliner BauO, DIN- Vorschriften, DGUV Vorschrift 81, DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude, Treppendarstellungen in Entwurfsplanung mit Leitdetails in FLB der Anlage 3.11_ und Anforderungen an Rettungswege, Ausführung gemäß Statik und Ausführungsplanung des AN.
Der GU hat eine Treppenstatik zu erstellen.
Treppe 1 und 2
Podestbelag: Betonwerkstein in Mittelbett verlegt auf Estrich u. Trittschalldämmung. (schallentkoppelt von Treppenlaufbelag/ ohne Fußbodenheizung), Rutschhemmung R9, wilder Verband Treppenlaufbelag: Betonwerkstein-Winkelstufen (D=40mm) in Mittelbett verlegt. Unterseite: gespachtelt und gestrichen. Seitliche Fuge zu Treppenhauswand schallentkoppelt hinterlegen und dauerelastisch und Reinigungsmittel-resistent abdichten. Treppenlauf Seite: Wie Unterseite Schallschutz: Treppenlauf auf beiden Seiten (Hauptpodest und Zwischenpodest) akustisch entkoppelt auflagern. Barrierefreiheit: Bei allen Treppenläufen werden alle Stufen mittels einbetonierter, kontrastreicher Stufenmarkierung optisch hervorgehoben. Kontraststreifen Abm. 50x10mm fugenlos in die Oberfläche integriert, Kontrastwert K≥ 0,40 nach DIN 5031-3. Offene Bereiche unter Podesten und Treppenläufen mit weniger als 2,0m Durchgangshöhe sind so zu sichern, dass Verletzungen durch versehentliches Unterlaufen verhindert werden. Geländer: Gem. Leitdetailplanung. Geländer mit vertikalen Flachstahl-Füllstäben/ Abm. 10x50mm, direkt verschweißt mit Treppenwangen-Flachstahl-Profil, Vertikale Füllstäbe oben auf Flachstahlprofil (12x50mm) zulaufend und damit verschweißt, keine überstehenden Kanten, 2K.PU-Beschichtung. Farbe gemäß Farb- und Materialkonzept. Abstand zwischen den Füllstäben: max.12cm. Handlauf Edelstahlrundrohr, (Durchmesser 40mm ), mit Konsolen an Geländer geschweißt, Farbe nach Material- und Farbkonzept. Handläufe sollen keine freien Enden aufweisen, so dass Hängenbleiben verhindert wird. Sockelfliese/Wand Betonwerkstein-Sockelfliese, Höhe= 10cm/ Oberfläche wie Treppenbelag/ Höhe/ Verlauf analog zur Stahlwange. Schalltechnische Entkopplung zum Treppenlauf mittels hinterlegter, dauerelastischer, Reinigungsmittel-resistenter, farblich abgestimmter Fuge. Treppenwange Als Stahl-Anschweissplatte für die Geländerkonstruktion, t= 10mm, Höhe gem. Leitdetailplanung. Entlang der Stufenkanten 4cm überstehend und in Bezug auf die UK des Treppenlaufes 4cm zurückstehend. Die max. 10mm breite Fuge zwischen Metalltreppenwange und Treppenbelag ist dauerelastisch, Reinigungsmittel-resistent und farblich abgestimmt abzudichten. Gestaltung Der GU muss berücksichtigen, dass die Sockelfliese, der Podestbelag und der Treppenlaufbelag aufeinander abgestimmt sind, bzw. aus demselben Material gefertigt sind.
2.4.17. Bodenaufbau / Estrich
Heizestrich auf Dämmschicht (schwimmende Estriche) nach DIN 18560 Teil 2. Für flächenfertige Böden (Estriche, Bodenbeläge) sind erhöhte Anforderungen zu berücksichtigen (DIN 18202, Ebenheitstoleranzen, Zeile 4).
Vom GU sind Estrichpläne/ Fugenpläne im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellen.
Den Übersichtsplänen-Bodenaufbauten (EG-3.OG) kann entnommen werden, in welchen Bereichen/ Räumen Fußbodenheizung eingebaut werden soll.
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Der gewählte Heizestrich ist abzustimmen auf das Flächenheizsystem gem. Beschreibung im Abschnitt Funktionalbeschreibung TGA. Zur Orientierung werden hier Zementestrich, Calciumsulfatestrich und Epoxydharzestrich genannt. (gemäß DIN 18560-4 und DIN EN 13813). Verschiedene Biegezugfestigkeiten (F5 und F7) sind zu berücksichtigen. Die Nutzlasten (Einzel- und Flächenlasten) sind entsprechend der vorgesehenen Nutzungen gem. DIN EN 1991 und der statischen Vorgaben einzuhalten. Das Dokumentieren der Prüfung der Belegreife durch Feuchtigkeitsmessungen mittels CM-Methode (inkl. Mehrfacher Kontrollmessungen), und die Verdübelung von Rissen und die Herstellung und Sicherung erforderlicher Höhenbezugspunkte sind Bestandteil der Leistung. Auch die in der Tragwerksplanung genannten Angaben zu Nutzlasten müssen berücksichtigt werden.
Sollte es zur Einhaltung der Vertragstermine erforderlich sein, sind im Pauschalpreis, für die Erreichung einer reduzierten Trocknungszeit, Trocknungsbeschleuniger als Voraussetzung einer schnelleren Belegreife (≤ 1,8 CM% für Heizestriche) nach 12 Tagen bezogen auf einen Estrichflächenanteil von 20% enthalten.
Sollten die Estriche nicht belegt werden können, sind die Estrichflächen der erwartungsgemäßen mechanischen Beanspruchung entsprechend, oder dem zu erwartenden Wasserentzug entsprechend angemessen zu schützen. (z.B. Folien, Schutzmatten, OSB-Platten)
Bei allen Estrichanschlüssen ist durch selbstklebende (nicht tackern) MW-Randstreifen eine Trennung der Estriche von allen anderen aufgehenden Bauteilen (Wände, Rohre, Türzargen, Installationen) herzustellen. In den Pauschalpreis ist außerdem das fachgerechte Ummanteln von Rohranschlüssen, Konsolen o. ä. mit Mineralfaserstreifen, d = 20mm, oder Gleichwertigem enthalten. Die vorgeschriebene Ausbildung der Estrichanschlüsse durch Randstreifen oder Fugen gilt für alle auszuführenden Estrichbeläge. Der Randstreifen und die Trennlage sind so einzubauen, dass diese beim Einbringen des Estrichs nicht unterlaufen werden können. (Prinzipiell: zuerst den Randdämmstreifen, dann die horizontale Dämmschicht an den Randdämmstreifen verlegen). Grundsätzlich ist unbedingt beim Estricheinbau zu verhindern, dass Estrich mit der darunter liegenden Dämmung, Trittschalldämmung in Berührung kommt.
Alle durch Klebung (nicht tackern!) befestigten MW-Randstreifen sind oberflächenbündig nach Einbau des Fußbodenbelages nach Abnahme durch den AG abzuschneiden.
Schwimmende Estriche sind im Türbereich schallentkoppelnd zu trennen. (siehe Schallschutz-Nachweis). Dabei sind schallentkoppelnde Estrichdübel einzubauen. Die Fugen sind so auszuführen, dass darüber die Fuge im Bodenbelag entsprechend weitergeführt werden kann.
Die im Schallschutz-Nachweis spezifizierten Estrichmindestdicken sind einzuhalten.
Die Koordination und Berücksichtigung von Bodentanks ist bei der Herstellung der Estrichflächen zu berücksichtigen.
Estrichkanten sind gegen mechanische Beschädigungen durch Edelstahlwinkel (Oberfläche gebürstet) zu schützen.
Bauwerksfugen, Dehnfugen sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen und mit geeigneten Systemprofilen abzustellen. Schnittfugen (Scheinfugen) sind scharfkantig und sauber fluchtend abzustellen oder einzuschneiden und vom AN eigenverantwortlich festzulegen. Bodenübergangsfugen zwischen Räumen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Estricharbeitsfugen sind zu verharzen. Dauerelastische Abdichtung der Fugen im Bodenbelag mit geeignetem, hinterlegtem, dauerhaftem Dichtstoff in Farbe des Bodenbelages. Bei Erfordernis sind die Fugenflanken gem. Herstellerangaben vorzubehandeln. Herstellerangaben des Dichtstoffherstellers sind zu befolgen.
Die Dämm- und Trittschallschutzstärken und Ausführungen sind gem. Anforderungen an den Schallschutz bzw. Berechnung Wärmeschutznachweis nach gültigem bauphysikalischem Nachweis auszuführen. Verlegung stumpf gestoßen, ohne Kreuzfugen; Fehlstellen mit geeigneter und zugelassener Schüttung auffüllen. Werden Installationen auf der Rohdecke verlegt, darf die Funktion der Dämmung nicht beeinträchtigt werden und es dürfen keine Hohlräume entstehen.
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Alle Estrichoberflächen sind planeben und glatt abgezogen, zur Aufnahme der verschiedenen Oberböden auszuführen. Einige Fußbodenbeläge erfordern eine Spachtelung. Bei Fußböden mit Gefälle ist ein Gefälleestrich auszuführen. Bei der Ausführung der Estriche sind raumweise die Stärken unterschiedlicher Beläge eigenverantwortlich zu berücksichtigen und die Oberkante genau nach Meterrissen einzuhalten.
Der AN hat die Nachweise der Festigkeitsprüfungen unaufgefordert vorzulegen.
Bodenaufbauten in notwendigen Fluren sind gemäß Brandschutzkonzept und Vorschriften der BauOBln auszuführen. In Bereichen mit Brandabschnittfunktion ist der Bodenaufbau einschließlich Dämmungen (Wärmedämmung bzw. TSD) gemäß Brandschutzanforderung auszuführen.
Überprüfung des Trittschallschutzes durch den GU: Der Trittschallschutz ist vom AN nachzuweisen. Hierzu sind Messungen im Pauschalpreis enthalten. Der Trittschallschutz von einem Unterrichtsraum zu einem darunter liegenden Unterrichtsraum und vom Mehrzweckraum/Cafeteria zu darunterliegenden Unterrichtsräumen (Typ GE) sind in jedem Fall zu überprüfen und nachzuweisen. (Anzahl der Messungen, siehe FLB Teil 1.3.2.)
Die Inbetriebnahme der FB-Heizung hat gemeinsam mit dem Gewerk Heizungsarbeiten zu erfolgen und ist durch Mess- und Aufheizprotokolle zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Bei Änderungen und durch den GU herbeigeführten Änderungen ist der GU verpflichtet, den Schallschutznachweis, Trittschallschutznachweis unaufgefordert zu überprüfen und prüfbar nachzuführen.
Relevante Unterlagen: Leitdetailplanung des Architekten (Bodenaufbauten, Bodenübersichten) Schallschutz-Nachweis (Trittschallschutz-Untersuchung) Statik
2.4.18. Bodenbeläge
Verortung, Typ und Farbgebung der Fußböden gemäß der Übersichtspläne für Bodenaufbauten (EG-3.OG) und der Bodenaufbauten-Pläne. Farbgebung nach Farb- und Materialkonzept.
Die Rutschhemmung der Fußböden ist der jeweiligen Nutzung anzupassen.
Angabe zur geforderten Dauer der Verfügbarkeit von Materialien (siehe in FLB Teil 1.2.8).
Linoleum Bodenbelag aus Linoleum gemäß DIN EN ISO 24011 mit werkseitiger Oberflächenvergütung
- geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W
- beständig gegen Öle, Fette, Zigarettenglut
- Bewertungsgruppe Rutschgefahr R9 gemäß BGR 181 und gemäß Leitdetails des Architekten
- Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1
- Das Material muss brandtoxikologisch unbedenklich sein
- Materialstärk 2,5 mm, in Bahnen verlegt, Breite nach Wahl des AN, auf vorbereitetem (Grundierung und Spachtelung). planebenen Untergrund vollflächig kleben, einschl. Verfugen der Bahnenansätze mittels eines Schweißdrahtes.
- Der Farbton der Schweißnaht muss dem Linoleumbelag angepasst sein. In den einzelnen Räumen oder in den Flurabschnitten sind nur Bahnen gleicher Charge zu verwenden.
- Anordnung des wasserdichten Bodenübergangs im Türbereich gemäß Leitdetailplanung des Architekten mittig unter dem Türblatt mittels V4A-Abschlussschienen und hinterfüllter, dauerelastischer, Reinigungsmittel-resistenter, farblich angepasster, ausdünstungsfreier, zugelassener Verfugung. Grundsätzlich sind besondere Montagehinweise und Verlege-Anleitungen des Herstellers beim Verlegen zu befolgen.
- Oberfläche, Farbton nach Wahl des AG gemäß Material- und Farbkonzept. Bemusterung und Freigabe durch den AG ist erforderlich. Grundreinigung und Erst-Einpflege sind Bestandteil der Gesamtleistung.
- Der Linoleumbelag muss für die Fachnutzungen (Chemieräume, Physikräume) geeignet sein.
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Funktionale Leistungsbeschreibung
MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
PUR-Beschichtung (z.B. TGA-Räume im Erdgeschoss, Obergeschoss, siehe Bodenaufbauten-Übersichtsplan) Material: Polyurethanharzbeschichtung mit Versiegelung als fugenlose Oberfläche einschl. Vorbehandlung des Untergrundes, Anforderung: hohe mechanische Belastung, hohe Stoß- und Schlagfestigkeit, Rissüberbrückung Klasse A3-0,7mm, Rutschhemmungsklasse: gem. Bodenbeläge-Übersichtsplan.
Stäbchenparkett (Räume im Erdgeschoss im Typ Switch) (DIN 18356 Parkettarbeiten, Hinweisblatt Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik beachten). Der Untergrund muss rissfrei, sauber gereinigt (ohne Schmutz, Öl und Fett), eben, trocken und ausreichend tragfähig hergestellt sein. Die Herstellerhinweise bezüglich der erforderlichen Einbaufeuchte, Raumluftfeuchte, Raumlufttemperatur und Materialklimatisierung sind zu befolgen. Vollflächige und dauerhafte Verklebung des auf Fußbodenheizung abgestimmten Parketts im Zugluft-freien Raum mittels emissionsarmem zugelassenem mit der Blauer Engel-Kennzeichnung versehenem Parkettkleber. Vorsorglich soll der GU eine Spachtelung und eine Grundierung des Untergrundes und einen Schutz der fertigen Oberfläche in den Pauschalpreis einkalkulieren. Oberflächenbehandlung nach dem Abschleifen gemäß Farb- und Materialkonzept. Die Oberfläche des Fußbodens muss dauerhaft und rutschsicher sein. Die Lagerung von Parkett auf der Baustelle wird ausgeschlossen.
- Holzart und Oberflächenbehandlung (gem. Material und Farbkonzept und Bemusterung)
- Parkett muss FSC-zertifiziert sein und die Kennzeichnung „Blauer Engel“ tragen.
- Material zur Oberflächenbehandlung muss die Kennzeichnung „Blauer Engel“ tragen.
Bodenfliesen allgemein: (Betrifft alle Räume mit Festlegung Bodenoberfläche Fliese).
Fugenbild: Es ist grundsätzlich ein geleichmäßiges Fugenbild anzustreben. Die Fliesenpläne und Platten-Verlegepläne des AN für alle gefliesten Räume und Treppen werden dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
Eigenschaften: DIN EN 14411 Gruppe A (stranggepresst) bzw. B (trockengepresst), Feinsteinzeug, geringe Wasseraufnahme Ia (kleiner 0,5 %), kalibriert, Objektqualität. Abriebklasse 5 (V). Verlegung in der Regel im Dünnbettverfahren.
In Feucht- und Nassräumen inkl. vollflächiger Abdichtung als Verbundabdichtung mit umlaufenden Eckeinlagen und Anschluss an Einbauteile. Durchdringungen für Leitungen des technischen Ausbaus sind hinter den Abdeckrosetten zu schließen.
Fugen in Fußbodenbelägen: Fugen in Fußbodenbelägen über Estrichfugen sind auszuführen. Estrichfugen (z.B. unter Türen) sind grundsätzlich in den Belag zu übernehmen. Dauerelastische Abdichtung der Fugen im Bodenbelag mit geeignetem, hinterlegtem, dauerhaftem, Reinigungsmittel-resistentem Dichtstoff in Farbe des Bodenbelages. Bei Erfordernis sind die Fugenflanken gem. Herstellerangaben vorzubehandeln. Herstellerangaben des Dichtstoffherstellers sind zu befolgen. Angaben zu Mindestfugenbreiten gem. IVD-Merkblatt Nr. 1 und Hersteller des Dichtstoffes sind zu berücksichtigen. Kompatibilität von Dichtstoff und Hinterfüllung müssen gewährleistet sein. Fugendichtungsmassen müssen Schadstoff-frei sein.
WC-Bereiche / Duschen / Waschräume / Putzmittelräume
- Raster: Der AN hat Fliesenpläne zu erstellen, die durch den AG zu prüfen und freizugeben sind.
- Bei den Grundriss-Fliesenplänen muss das Gefälle dargestellt sein (sofern zutreffend).
- Bezüglich der Rutschhemmklasse ist die ASR A1.5 zu berücksichtigen.
- Wassereinwirkungsklassen:
- In Duschen: W3-I
- Im Bereich von Ausgussbecken W2-I.
- Übrige Bereiche mit Bodenablauf W2-I.
- Übrige Bereiche ohne Bodenablauf W1-I.
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Funktionale Leistungsbeschreibung
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- Fliesenformat/ Boden: 20x20cm (quadratisch/ Fliesenraster)
- Oberfläche: gem. Material- und Farbkonzept
- Farbe: gem. Material- und Farbkonzept
- Fugenfarbe: nach Bemusterung
- Rutschhemmung: R10 (WC-Räume), R10 (Duschräume)
- Übergang zu Wand: Hohlkehlsockel liegend (10x10cm) aus selber Serie
Küchenbereiche/ Zubereitung/ Spülküche: Raster: Der AN hat Fliesenpläne zu erstellen, die durch den AG zu prüfen und freizugeben sind. Bei den Grundriss-Fliesenplänen muss das Gefälle dargestellt sein (sofern zutreffend). Bezüglich der Rutschhemmklasse ist die ASR A1.5 zu berücksichtigen.
Wassereinwirkungsklassen: Im Bereich von Ausgussbecken W3-I. Übrige Bereiche W3-I.
Fliesenformat/ Boden: 20x20cm (Fliesenraster) Fliesenformat/ Wand: 10x10cm Oberfläche: gem. Material- und Farbkonzept Farbe: gem. Material- und Farbkonzept Fugenfarbe: nach Bemusterung Rutschhemmung: R11 Abdichtung: gem. 18534-1 Übergang zu Wand: Hohlkehlsockel liegend aus selber Serie / gleicher Oberfläche
Bei widersprüchlichen Angaben in diesem Text und der Leitdetailplanung bezüglich der Wassereinwirkungsklassen ist die höhere Einwirkungsklasse zugrunde zu legen.
Fußbodenbelag im Bereich vom Haupteingangsbereich/ (Sauberlaufzone)
- Sauberlaufmatte in gesamter Durchgangsbreite und Windfangtiefe
- Abgesenkt mit Edelstahlwinkelrahmen
- schwerentflammbar (B1 / Cfl-s1)
- Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18534, W1-I.
- Sauberlaufmatte „oberflächenbündig“ mit Ripseinlage, unterteilt zu Reinigungszwecken auf Verbundabdichtung auf schwimmendem Zementestrich (siehe Leitdetail für weiteren Aufbau).
- Rutschhemmung: mind. R9
Beton-Werkstein (z.B. in Mensa, Treppe 1, Treppe 2)
- verschiedene Formate und Verbände, (z.B. wilder Verband in Mensa und Treppe 1 und Treppe 2), Stärke: 20mm, Verlegung im Mittelbett, Fließspachtel zum Ausgleich von Unebenheiten.
- Oberfläche nach Farb- und Materialkonzept
- Farbe nach Farb- und Materialkonzept
- Rutschhemmung gemäß ASR A1.5
- Brandschutz gemäß Anforderung
Rutschhemmklassen Bezüglich der jeweiligen Rutschhemmklassen soll der GU sich an der Leitdetailplanung des Architekten orientieren. Bei Widersprüchen, unterschiedlichen Rutschhemmklassen innerhalb eines Raumes, oder bei unterschiedlichen Rutschhemmklassen, die aneinander grenzen muss der GU eine Abstimmung mit dem AG erfolgen. De GU hat diese Abstimmung proaktiv herbeizuführen und umzusetzen. Grundsätzlich soll bei abweichenden Rutschhemmklassen innerhalb eines Raumes, die höhere Rutschhemmklasse für den ganzen Raum gewählt werden.
Sockelleisten
Treppen: Betonwerkstein (wie Treppenbelag)
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Stammgruppenraum und Teilungsraum (Linoleum-Belag): Hohlkehlsockelleiste, Höhe 10cm, Material wie Fußbodenbelag (siehe auch Farb- und Materialkonzept).
Flure (Linoleum-Belag/ Flure): Massivholzsockelleiste, Höhe 10cm, sonst gem. Farb- und Materialkonzept). Holzsockelleisten sind durch Verklebung zu befestigen.
Fuge zwischen Sockelleiste und Fußbodenbelag Dauerelastische Verfugung zwischen Sockelleiste und Fußbodenbelag. Verfugungsmaterial muss geeignet sein für das Material des Bodenbelags und das Material der Sockelleiste. Die Mindestlänge von gestückelten Sockelleisten beträgt ≥ 50 cm. Sockelleisten schließen mit ihrer Stirnseite rechtwinklig an Türzargen an und dürfen nicht über den planen Bereich der Türzargenseitenfläche vorspringen. Längenveränderungen sind konstruktiv zu berücksichtigen.
Fliesenbelag: Liegende Hohlkehlsockelfliese einschließlich geklebtem Entkopplungsstreifen zur Wand hin und hinterlegter dauerelastischer, wasserdichter, reinigungsresistenter, farblich angepasster Verfugung zu den aufgehenden Fliesen bzw. der aufgehenden Wand.
Bemusterung: Es ist die Aufgabe des Generalunternehmers, alle Bodenbeläge (auch Revisionsklappen) in Form von endbeschichteten Mustern/ Mockups einschließlich der Fabrikatsunterlagen rechtzeitig so vorzubereiten, dass vom Auftraggeber und vom Architekten im Zusammenhang auch bezüglich der für die Raumluft relevanten hygienischen Qualitäten (z.B. Faserstäube, Staub, SVOC-Ausdünstung, VOC-Ausdünstung, Formaldehyd, anorganische Stoffe) geprüft und freigegeben werden kann. Relevante Unterlagen: Übersichtspläne (Grundrisse) Details Bodenaufbauten Leitdetailplanung der Sockelleistentypen Farb- und Materialkonzept
2.4.19. Abhängdecken/ Deckenbekleidungen
Allgemeines: Als Deckenbekleidung sind hochwertige Deckenbekleidungen für Unterrichtsräume, Gruppenräume, Aufenthaltsräume und weitere Räume vorgesehen, i.d.R. als Schall-absorbierende Decke. In Räumen, wo eine gute Sprachverständlichkeit gefordert ist, werden absorbierende Platten an den Wänden vorgesehen.
Die Ausführung der Deckenbekleidungskonstruktionen ist im Rahmen der Ausführungsplanung des AN nach Anforderungsprofil der Räume (Nutzung, Brandschutz, Akustik) nach Berücksichtigung der Leitdetailplanung des Architekten weiter zu planen und zu koordinieren. Dabei sind Deckenspiegel für alle Geschosse, alle Räume und alle Bereiche zu koordinieren und zu planen. Bekleidungen, Deckenelemente, deren Befestigung und deren Verortung sind dabei mit zu berücksichtigen und zu planen. (Belüftung, Entlüftung, Beleuchtung, Brandmelder, Beschilderung, Lautsprecher, dekorative Gestaltung). Die Planung von Revisionsöffnungen (Material, Lage, bauphysikalische Eigenschaften, Abmessungen, Bedienbarkeit, Verschließbarkeit, Demontierbarkeit) ist in Abstimmung mit der TGA-Planung des AN durch den AN durchzuführen. Die der FLB beiliegenden Deckenbekleidungsübersichtspläne des Architekten sind im Rahmen der Ausführungsplanung des AN zu überprüfen, evt. anzupassen bzw. zu vervollständigen. Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Raumakustik, Hygiene, Ballwurfsicherheit sind den fachplanerischen Anlagen (siehe FLB Teil 3), Pläne, Berichte) zu entnehmen und sind im Rahmen der Ausführungsplanung des AN zu überprüfen und zu erfüllen. Angaben zu akustischen Qualitäten der Deckenbekleidungen (Nachhallzeit, Halligkeit, Schallreflektion, Schallabsorptionsgrad, Lochung, Lochflächenanteil) enthalten der beiliegende Raumakustik-Nachweis bzw. Schallschutz-Nachweis. Die angegebenen Flächenanteile, die Abhanghöhe und raumakustisch erforderlichen Lufthohlräume sind einzuhalten. Weitere Anforderungen an Feuchtigkeitsbeständigkeit, Reinigungsbeständigkeit, Schimmel- und Bakterienresistenz sind grundsätzlich und raumspezifisch zu berücksichtigen und zu erfüllen. Auch gestalterische Kriterien zu: Formate der Platten, Schattenfuge ja/ nein, Randfriese, oder besondere dekorative Gestaltung sind den Deckenbekleidungsübersichten und Leitdetails des Architekten entweder zu
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entnehmen, oder im Rahmen der AN-Ausführungsplanung zu entwickeln, zu planen und durch Vorlage entsprechender Planungsunterlagen mit dem AG und dem Architekten bis zur Freigabe abzustimmen.
Grundsätzlich sind bei der Befestigung und Montage der zugelassenen Abhängdeckensysteme die Herstellerrichtlinien/ Montagerichtlinien zu befolgen. (z.B. Anordnung von Dehnungsfugen, Herstellung von Ballwurfsicherheit durch Reduzierung der Tragprofilachsabstände). Es sind ausschließlich System-konforme Befestigungselemente zu verwenden.
Die Erfüllung der Anforderungskriterien wie Korrosionsresistenz der UK, versiegelte Kante Ja/ nein und erforderliche Demontierbarkeit für Reinigungs- und/ oder Wartungszwecke sind bei der Auswahl der Produkte mit Zulassung vorabzustimmen und zu berücksichtigen. Außerdem müssen bei der Auswahl der Fabrikate Produkte bevorzugt werden, die ausreichend zertifiziert sind. In der Kategorisierung Emissionsarme Produkte müssen nach Möglichkeit die Fabrikate der höchsten Klasse z.B. Siegelkategorie EMICODE/ EC1 Plus, oder Blauer Engel zugeordnet werden können (oder vergleichbar). Sämtliche während der Projektumsetzung verwendeten Holzprodukte (auch Holzwolle-Platten) müssen aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft stammen (FSC-Zertifizierung erforderlich).
Metall-Abhangdecken (z.B. Vordach) Die korrosionsresistenten, revisionierbaren, für den Außenbereich geeigneten Aluminium-Jalousie-Gitterrost- Abhangdecken sollen gestalterisch (Aufteilung, Raster, Oberfläche, Farbe, Glanzgrad) auf die umgebende Metall-Bekleidungen des Vordaches abgestimmt sein. Sonst gemäß Farb- und Materialkonzept. Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrn erforderlich. Die Tragfähigkeit der Vordachkonstruktion ist auch im Zusammenhang mit den durch die in den Aufbau integrierten Gitterrost-Konstruktionen entstehenden Lasten durch den GU statisch zu überprüfen.
Wesentliche Planungsgrundlagen:
- Leitdetailplanung der Vordachkonstruktion des Architekten
- Deckenspiegel
- Brandschutzanforderungen gem. Brandschutzkonzept
- Nachweis zur Raumakustik
- Unterlagen und Regelwerke gemäß Bericht zur Raumakustik
- DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“.
- Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes)
- Leitfaden für den Neubau von Schulen/ März 2025 (BSO)
- Farb- und Materialkonzept
Bemusterung: Es ist die Aufgabe des Generalunternehmers, alle innenliegenden und außenliegenden Deckenbekleidungen (auch Revisionsklappen) in Form von endbeschichteten Mustern einschließlich der Fabrikatsvorgaben termingerecht so vorzubereiten, dass vom Auftraggeber im Zusammenhang auch bezüglich der für die Raumluft relevanten hygienischen Qualitäten (z.B. Faserstäube, Staub, SVOC-Ausdünstung, VOC- Ausdünstung, Formaldehyd, anorganische Stoffe, KMF) geprüft und freigegeben werden kann.
Innenraumhygiene: Bei der Integration von z.B. akustisch erforderlichen Mineralwolldämmmaterialien in den Aufbau der Deckenbekleidungskonstruktion muss der Auftragnehmer die Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Innenraumhygiene berücksichtigen, nachweisen und dokumentieren (Vorlage von EPD´s und dergleichen). Diese Anforderung gilt für den Montagezeitraum und den gesamten Lebenszyklus einschließlich Rückbau des Materials. Abhangdecken sind grundsätzlich als geschlossenes System einzubauen.
2.4.20. Trockenbau / Innenputz
Trockenbauwände sind gemäß der Entwurfspläne des Architekten umzusetzen. Der Schallschutz-Nachweis, die Raumakustikuntersuchung, das Brandschutzkonzept und Hersteller-Einbau-Bedingungen sind dabei zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
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Traversen, Konsolen, Unterkonstruktionen allgemein: Unter Beachtung der vorgeschriebenen Konsollasten sind alle notwendigen Traversen, Konsolen, Verstärkungen in der Unterkonstruktionen der Trockenbauwände und Vorsatzschalen für z.B. Displays, Türstopper, Ausbauelemente, Ausstattung (z.B. Wandschränke), Sanitärelemente vom AN zu planen und einzubauen. Im Bereich von Küchen sind in jedem Fall Unterkonstruktionen vollflächig für Hängeschränke vorzusehen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die im Schallschutznachweis spezifizierten schallentkoppelten Befestigungen möglich sind. Entlang der Flure sollen die Wände (bereichsweise) so verstärkt sein, dass ein Nachrüsten von Handläufen möglich ist (Nur GE-Typ).
Aussteifende Schwerlastprofile in Leichtbauwänden zwischen Flur und Stammgruppenraum/ Teilungsraum: Der GU muss im Rahmen seiner Ausführungsplanung prüfen und berücksichtigen, ob und in welchen Lagen aussteifende Schwerlastprofile innerhalb der Leichtbauwände erforderlich werden. Die Lage von Türen, Oberlichtern und Wandeinbauten (Spinde, Sitzbänke, Stehtische) ist dabei einzubeziehen. Die Schwerlastprofile sind systemgerecht und Hersteller-gerecht zu planen und einzubauen.
Tafelwände in Leichtbauweise sind mit Verstärkungen in der Unterkonstruktionen für die nachträgliche, bauseitige Montage von interaktiven Tafelsystemen zu planen und vorzusehen (Einbau von OSB-Platten, D=mind. 22 mm, 4,0 m2 je Tafelwand). Oberfläche Q3 geglättet.
Nischen in Trockenbaukonstruktionen: Die Planung, Koordination und der Einbau von Nischen (z.B. Nischen für FBH-Verteilung) einschl. der dazugehörigen Revisionsklappen ist vom AN zu erbringen. Es ist zu beachten, dass die Oberflächen der Klappen an die Oberfläche der Wand anzupassen sind. Dabei ist die Konformität mit dem Schallschutznachweis und Brandschutz nachzuweisen.
Wassereinwirkungsklassen: Wände in Duschen: Wassereinwirkungsklasse DIN 18534: W3-I Wände in Sanitärräumen: Wassereinwirkungsklasse DIN 18534: W1-I. Im Bereich v. Ausgussbecken: Wassereinwirkungsklasse DIN 18534: W2-I.
Brandschutz: Brennbarkeit und Feuerwiderstandsklasse der Materialien und Konstruktionen gemäß Brandschutzkonzept. Bei Widersprüchen ist durch den GU auf eigene Kosten klärende Abstimmung herbeizuführen. Brandschottungen sind in der Brandschutzqualität der Wand herzustellen und benötigen eine Zulassung des Trockenbau-Systemherstellers. Die Brandschottungen sind so auszuführen, dass zur Vermeidung von Schallnebenwegen eine vollständige Dichtheit gewährleistet ist.
Gleitender Deckenanschluss: Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Trockenbauwände mit gleitendem Deckenanschluss auszubilden sind. (siehe auch Empfehlung Tragwerksplanung).
Systemkonformität: Es sind nur zugelassene Systeme von Herstellern zu verwenden, die alle brandschutztechnischen, schallschutztechnischen, bauphysikalischen, gestalterischen und statischen Anforderungen aus allen Fachplanungen (auch BNB-Untersuchung) erfüllen. Dabei sind ausschließlich systemzugehörige Bauteile (z.B. Spachtelmaterialien, Anschlussfolien, Befestigungselemente) zu verwenden. Der Einbau (Profilabstände, fachgerechter Einbau der Dämmung, besonders Deckenanschlüsse, gleitende Deckenanschlüsse, Bodenanschlüsse, Eckausbildungen, Erreichen v. Ballwurfsicherheit, wenn erforderlich, Randbefestigung) muss unter Berücksichtigung der Herstellerangaben fachgerecht erfolgen.
Schallschutz im Trockenbau: Die Schallschutzanforderungen gem. beiliegendem Nachweis zum Schallschutz und zur Raumakustik sind zwingend einzuhalten. Die im Bauakustik-Nachweis empfohlenen Rohdichteklassen der Leichtbauwände sind zu beachten. Einlage von mind. 40mm Mineralwolle-Dämmschicht nach DIN EN 13162, längenbezogener Strömungswiderstand bei Mineralwolle nach DIN EN 29053: 50 kPa × s/m2≥ r ≥ 5 kPa × s/m2 Bei Einbau einer anderen Dämmung (z.B. Zellulose-Dämmschicht) ist die brandschutztechnische, schallschutztechnische und praktische Gleichwertigkeit nachzuweisen. Strömungswiderstand bei Zellulose-Dämmung: 50 kPa × s/m2≥ r ≥ 5 kPa × s/m2
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Steckdosen und andere Öffnungen dürfen nicht gegenüberliegend an beiden Seiten einer Trockenbauwand platziert werden, sondern versetzt. Kabel- und Rohrdurchführungen, Brandschotts müssen luftdicht geschlossen werden. Leichtbauwände z.B. im Verwaltungsbereich, die nicht an eine massive Stütze anschließen, müssen innen so an die Fassade, oder an das Fensterband angeschlossen werden, dass die Schallschutzanforderung der betreffenden Räume eingehalten wird. Der GU hat dafür eine Überprüfung durch einen zertifizierten Schallschutzsachverständigen einzukalkulieren.
Akustikmaßnahmen bei Wänden: Festlegungen zu raumakustischen Anforderungen sind den Anlagen Fachplanung Raumakustik zu entnehmen. Die Gestaltung und Lage der akustisch wirksamen Bereiche ist der Leitdetailplanung (Grundrisse, Schnitte) des AG zu entnehmen. Anpassungen oder Änderungen sind mit dem AG abzustimmen.
Deckenanschlüsse sind gleitend auszuführen. An allen Türöffnungen ist der Einbau von UA-Profilen vorzusehen.
Vorsatzschalen / Installationswände Ausführung gemäß Entwurfsplanung des Architekten.
Trennwandsysteme einschließlich Türen (Sanitär-Bereiche) WC -Systemtrennwand aus HPL-beschichteten Nassraum-geeigneten Platten oder gleichwertig, in pulverbeschichteten Aluminiumprofilen oder Kunststoffrahmen, Oberkante/Höhe gem. Planung Architekt ungefähr 2,50 - 2,80m ü. FFB, aufgeständert mit Bodenabstand ungefähr 15 cm oder ohne Bodenabstand. Teilweise mit Unterschnitt gemäß Leitdetailplanung des Architekten und gemäß Belüftungsplanung/ TGA- Planung.
Die Unterschnitt-Angaben für Türen und Trennwände in der Architektenentwurfsplanung (siehe Türliste) sind auf Grundlage der raumlufttechnischen Planung zu überprüfen und anzupassen bei Erfordernis. Bei Klärungsbedarf hat der GU auf eigene Kosten Klärung mit den Beteiligten herbeizuführen. Beanspruchungsklasse S/ Klasse 3 gem. DIN EN 1192, gem. RAL GZ 426, Klimaklasse II, Farbe gem. Farb- und Materialkonzept. Kanten an Türen als ABS-Kante Einschl. aller zugehörigen Beschläge. (Edelstahl fein gebürstet, matt/ Drücker/ Drücker oder Knauf/Drücker) nach DIN 18040. Das Material und die Ausführung der Sanitärtürbeschläge soll der Serie der Standardtüren entsprechen. Klemmschutz der Türen gem. Türliste und Standards für den Neubau von Schulen Verriegelungen mit Schauscheibe rot-weiß, Edelstahl. Zugelassenes und geprüftes System. Nicht verschlossene Türen müssen selbsttätig auf annähernd 90° offenstehen Farbe / Oberflächen gem. Farb- und Materialkonzept.
Urinal-Schamwand als HPL-Vollkernplatte mit sehr hoher Rohdichte und Festigkeit wandbefestigt zw. allen Urinalen. Die Beschichtung muss vollständig Schadstoff-frei sein.
Trennwandkonstruktionen zwischen Flur und Unterrichtsräumen Bei der Ausführungsplanung und dem Einbau der Trennwände zwischen dem Flur und den Unterrichtsräumen) muss der GU die Leitdetailplanung des Architekten und Folgendes berücksichtigen: Die Brandschutzanforderungen sind zu beachten. Die Stahlprofilkonstruktion zur Aussteifung der Wand innerhalb der Gesamtwandkonstruktion ist statisch, konstruktiv und schallschutztechnisch zu überprüfen und zu planen. Die Zulassung der in diese Wand integrierten Türkonstruktionen im Zusammenhang mit der Stahlbetondeckenkonstruktion (Deckendurchbiegung) und der aussteifenden Stahlrohrkonstruktion ist zu überprüfen und mit dem Tür- Hersteller vorabzustimmen. Schallnebenwege an Übergängen (z.B. Stütze zu GK-Konstruktion, Wand zu Stahlbetondecke) sind unbedingt zu vermeiden. Die in die Wand integrierten Spind- und Sitzbankkonstruktionen sind so einzubauen und schallentkoppelt zu befestigen, dass der geforderte Schallschutz zwischen Flur und Unterrichtsraum erreicht wird.
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Bei der Ausführung der Wände sind Herstellerangaben zu befolgen und es sind ausschließlich System- konforme Bauteile und Befestigungsmittel zu verwenden. Der GU muss beachten, dass beim Schultyp GE die Flurwände bereichsweise so verstärkt werden, dass das Nachrüsten von Handläufen möglich ist. Die geforderten Schallschutzqualitäten dieser Gesamt-Wandkonstruktionen einschließlich der Sitznischen und Spind-Elemente werden nach Fertigstellung an mindestens einem vom AG vorgegebenen Punkt pro Geschoss durch einen zertifizierten Schallschutzsachverständigen überprüft. Die Kosten dafür trägt der AN.
Innenputz Massive Innenwände werden teilweise innenseitig mit Trockenputz oder Kalkzementputz (Gipsputz ist nicht zu verwenden) mit Druckfestigkeit 1,5 – 5,0 N/mm² / 28 Tage (CS II) versehen. Innenputze in Treppenhäusern sind in der Druckfestigkeit 3,5 – 7,5 N/mm² / 28 Tage (CSIII) herzustellen. Der Untergrund ist entsprechend vorzubereiten bzw. herzustellen. Oberfläche geglättet Q3 (gem. DIN V 18550, Anhang B). Positive Putzkanten mit gerundeter Eckputzschiene gem. DGUV-Vorschrift 81, Fußboden bis Decke bzw. bis 5-10cm über Abhangdecke. Werden Spachtelungen verwendet, ist eine vergleichbare Druckfestigkeit / Robustheit/ Oberfläche durch mineralische Spachtelmasse herzustellen.
Die Innenwandflächen der massiven Außenwände sollen gespachtelt werden (Ausnahmen sind: Treppenhäuser, Sanitärräume).
Die untere Putzkante bzw. Spachtelkante ist so herzustellen, dass der Randstreifen (Estrichgewerk) seitlich vollflächig anliegen kann und durch Klebung befestigt werden kann. Im Rahmen der Ausführungsplanung durch den GU sind Anschlussdetails zu entwickeln, die vom AG zu prüfen und freizugeben sind.
Mobile Trennwand (Nur Gebäudetyp GE/ 3.OG) Im 3.OG des Gebäudetyps GE soll zwischen Mehrzweckraum und Cafeteria eine mobile Trennwand umgesetzt werden. Ausführung gem. Leitdetailplanung des Architekten und unter Befolgung der schallschutztechnischen und raumakustischen Untersuchungen. Sturzdetail und Bodendetail des Architekten sind zu berücksichtigen.
Lange: 9,50m Höhe: 3,23m Anzahl der Segmente: 10 (2x5) Bedienung: Manuell Farbe/ Oberfläche: gem. Farb- und Materialkonzept
2.4.21. Wandfliesen
Wandfliesen im Gebäude allgemein Objektstandard, geeignet für Schulgebäude. Fugenbild: Geschnittene Fliesenstreifen müssen mindestens die Breite von 1/5 der ganzen Fliese haben. Der Fliesenspiegel und die Anordnung der Trennwände in den Sanitärbereichen sind aufeinander abzustimmen. Verlegung nach durch den AG freigegebenen Fliesenplänen/ Wandabwicklungen des AN, im Fugenschnitt zu Bodenfliese und Abstimmung auf Achsraster Sanitärobjekte. Eigenschaften: DIN EN 14411 Gruppe A (stranggepresst) bzw. B (trockengepresst), Steinzeug, geringe Wasseraufnahme Ia/Ib (kleiner–gleich 3%), kalibriert, Objektqualität. Verlegung in der Regel im Dünnbettverfahren.
Außerhalb von Sanitärräumen / Putzmittelräumen, im Bereich von einzelnen Waschtischen / Ausgussbecken / Wasserzapfstellen in Innenräumen, an sonst nicht gefliesten Wänden, ist ein Fliesenspiegel ab OK FFB bis 60cm oberhalb des Beckens vorzusehen. In der Breite jeweils 20 cm über das Objekt überstehend. In Ecklagen auch seitlich bis 20 cm vor das Objekt.
Verbunddichtung mit umlaufenden Eckeinlagen und Anschluss an Einbauteile. Durchdringungen für Leitungen des technischen Ausbaus sind hinter den Abdeckrosetten anzudichten.
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Positive Ecken müssen in gesamter Höhe der Fliesenfläche so ausgebildet sein, dass Verletzungen durch Berührung ausgeschlossen sind. (Ausführung gem. DGUV Vorschrift 81). Positive Ecken als Fliese mit beschichteter Kante.
Fliesen-Farbgebung gemäß Farb- und Materialkonzept.
WC-Bereiche / Duschen / Waschräume / Putzmittelräume Fliesen-Verlegeflächen: Höhen: bis OK Türzarge und gem. „Standards FÜR DEN NEUBAU VON SCHULEN“. Raster: Der AN hat Fliesenpläne zu erstellen, die durch den AG zu prüfen und freizugeben sind.
Wassereinwirkungsklassen: In Duschen: W3-I Im Bereich von Ausgussbecken: W2-I. Übrige Bereiche: W1-I. Fliesenformat/ Wand: 10x10cm (Fliesenraster) Oberfläche: gem. Material- und Farbkonzept Farbe: gem. Material- und Farbkonzept Fugenfarbe: gem. Material- und Farbkonzept bzw. nach Bemusterung
Küchenbereiche: Verlegeflächen: alle Wandflächen sind raumhoch zu fliesen. Raster: Der AN hat Fliesenpläne zu erstellen, die durch den AG zu prüfen und freizugeben sind.
Wassereinwirkungsklassen: Im Bereich von Ausgussbecken W2-I. Übrige Bereiche W1-I.
Fliesenformat/ Wand: 10x10cm (Fliesenraster) Oberfläche: gem. Material- und Farbkonzept Farbe: gem. Material- und Farbkonzept Fugenfarbe: nach Bemusterung
Bei widersprüchlichen Angaben in diesem Text und der Leitdetailplanung bezüglich der Wassereinwirkungsklassen ist die höhere Einwirkungsklasse zugrunde zu legen.
Wand-Spiegel im Bereich von Wandfliesen: Eingeklebte Spiegel, stoßfest und bruchsicher, Vorderkante bündig in der Fliesenebene, in das Fliesenraster integriert, über WT.
UK Spiegel: 90 cm über OKFFB Spiegelhöhe: 100 cm
Ausführung der Spiegel in barrierefreien WC´s gem. Vorgaben Handbuch „Berlin - Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“.
2.4.22. Farbbeschichtungen (in Innenbereichen)
Alle Malerarbeiten sind gemäß Farb- und Materialkonzept des AG und weiteren Veranschaulichungen auszuführen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: Verschiedenfarbige Wandflächen, teilweise mit großformatigen Beschriftungen und/oder Piktogrammen.
Farbliches Absetzen / Hervorheben von Wandbereichen oder -ecken (Barrierefreiheit), auch gem. Material- und Farbkonzept.
Die Wand- und Deckenbeschichtungen erfolgen mit gebrauchstauglichen, lösemittel- und weichmacherfreien Mineralfarben, emissionsarm, wasserbasierte Grundierung (Auftrag einfach), Zwischen- und Schlussbeschichtungen (Auftrag deckend, mind. zweifach). Alle Beschichtungen müssen vollständig PFAS- frei und Schadstofffrei sein. Auch Materialien mit geringen Anteilen sind ausgeschlossen. Wegen der aktuell
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Funktionale Leistungsbeschreibung
MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
ungeregelten Deklarationspflicht bezüglich des PFAS-Gehalts ist der GU verpflichtet, unaufgefordert und proaktiv zu recherchieren und nachzuweisen, dass die Produkte keine PFAS-Anteile enthalten.
Nassabriebbeständigkeit DIN EN 13300 Klasse 1 Brandschutz: Die Baustoffklasse nach DIN 4102. Die Beschichtung muss der Baustoffklasse der Wand, der Decke entsprechen. Deckvermögen nach DIN 13 300 Klasse 2 Glanzgrad nach DIN 13 300 (seidenmatt) Korngröße nach DIN 13 300 fein
Anstriche in Nass- / WC-Bereichen sind mit leichtem Glanz herzustellen. Dabei sind die Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken der EU-Richtlinie 2004/42/EU zu unterschreiten. BNB-Standards sind unbedingt einzuhalten. Fungizid-haltige Anstriche sind nicht zu verwenden. Revisionsklappen sind im Farbton und Material des angrenzenden Wandanstrichs bzw. Deckenanstrichs zu beschichten, oder gem. Farb- und Materialkonzept.
Stahlteile sind im Farbton nach Farb- und Materialkonzept des AG zu lackieren.
Sichtbare Beton Decken – und Wandflächen werden mit transparenter Lasur beschichtet. Sichtbare Beton Bodenflächen (Sitzstufen) werden mit rutschfester Lasur beschichtet.
Sämtliche Beschichtungsarbeiten inkl. der Herstellung notwendiger dauerelastischer Anschlussfugen (Acryl / Silikon) nach Erfordernis. Innenanstriche und Beschichtungen im Innenbereich müssen schadstofffrei sein.
2.4.23. Schließanlage
Vom GU ist auf Grundlage der Leitdetailplanung, der Türliste in Abstimmung mit dem Nutzer die Schließanlage zu planen. Sowie die Bereitstellung der Technik für die Programmierung der Transponder und der Onlinetüren mit Zeitsteuerung, als auch die Einführung in die betreffende Technik muss vom GU in den Gesamtpreis einkalkuliert werden. Weiterführende standortspezifische Abstimmungen, Bemusterungen, Entscheidungen im Zusammenhang mit der Schließanlage sind vom GU eigenverantwortlich herbeizuführen. Bauelemente, die per Schlüsselschalter bedient werden (z.B. Rollladen/ Mensaküche, Aufzug, Dachluken, Sonnenschutz, Energie, Gasfreigaben) sowie die Außenanlagen sind ebenfalls in die Schließanlage zu integrieren. Anzahl von Schlüsseln gemäß Schließplan (Schließanlagenplanung), Gesamtzahl der Transponder ist nutzerabhängig bzw. Gebäudetyp-abhängig. Es sind langlebige und nutzerfreundliche Wendeschlüssel vorzusehen.
Anlagen, die zu berücksichtigen sind: Amokkonzept des Architekten Türlisten des Architekten
2.4.24. Sonstige Leistungen/ Einbauten im Gebäude
Brandmeldeanlage Der GU muss im Rahmen seiner Ausführungsplanung die von der TGA-Planung vorkonzipierte Brandmeldeanlage fachplanerisch ausarbeiten und baulich umsetzen.
Gesundheitsschutz/ Umweltschutz/ Nachhaltigkeit/ Materialkennzeichnungen (Hochbau) Der Generalunternehmer hat bei der Ausführungsplanung und baulichen Umsetzung darauf zu achten, dass bei der Auswahl von Materialien und Produkte für den Innenbereich und den Außenbereich/ Fassade die Konformität mit den BNB-Anforderungen erfüllt werden. Nachhaltigkeit bezieht sich hier auf die Materialzusammensetzung, Materialgewinnung, die Wiederverwendbarkeit, Lebenszykluskosten und Wartungskosten. Der AN schuldet die Herstellung und Dokumentation des Gebäudes so, dass die Zertifizierung nach BNB UN 2017 in Qualitätsstufe Silber erreicht werden kann.
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Funktionale Leistungsbeschreibung
MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
Bei Widersprüchen zwischen dieser Anforderung und Anforderungen, die sich aus der BNB-Untersuchung ergeben, ist das Material mit dem höheren Standard zu bevorzugen bzw. mit dem AG abzustimmen. Bei Widersprüchen zwischen dieser Anforderung und der Gebrauchstauglichkeit eines Materials, soll dazu gesondert dem AG abgestimmt werden. PFAS-haltige Materialien sind grundsätzlich nicht zu verwenden.
BOS/ Objektfunkanlage Der GU muss berücksichtigen, dass das Erfordernis einer Objektfunklage geprüft werden muss. Es ist das Merkblatt Objektversorgung BOS Digitalfunk Berlin der Berliner Feuerwehr zu beachten. (Siehe Ausführungen dazu im Brandschutzkonzept). Eine Objektfunkanlage ist einzukalkulieren.
(BG BAU Alarmierung und Evakuierung/ DGUV Information 205-033)
Leit- und Orientierungskonzept/ Durchlaufschutz/ Amokbeschilderung einschließlich Farbcode Es ist eine vollständige Planung der Amokbeschilderung und des Durchlaufschutzes zu erstellen und baulich umzusetzen.
Das vom Architekten erstellte Leit- und Orientierungskonzept ist für die Schulgebäude weiter zu vertiefen, zu planen und mit dem AG abzustimmen. Bei der Weiterbearbeitung des Konzeptes ist das Handbuch Design for All und die DIN 18040 Teil 1 zu beachten. Aus dieser Planung müssen die Gestaltung der Orientierungshilfen mit der vermassten Verortung (Verortung an der Tür, Verortung an der Wand) aller relevanten Kennzeichnungen, Piktogramme, Raumnummern, Türschilder, Klebefolien hervorgehen. Ebenso müssen das Material, die Beschaffenheit der Oberfläche, die Größe, die Farbe, die Art der Befestigung, die Beschaffenheit der Kanten und Ecken, die jeweilige Schriftgröße, die jeweilige Schriftart, Lichtbeständigkeit der Elemente angegeben werden. Angaben zum Kontrast, zu der Taktilität und zum Erfordernis von Brailleschrift im Sinne der Barrierefreiheit nach Handbuch „Design for all“ sind bei der Planung gem. Leitdetailplanung des Architekten zu berücksichtigen. Bei außenseitiger Befestigung muss Wetterfestigkeit berücksichtigt werden. Bei beidseitiger Befestigung an Glastüren sind die Folien präzise aufeinander ausgerichtet aufzukleben. Die DGUV-Richtlinien „Sichere Schule“ sind zu befolgen. Das zuerst für den Gebäudetyp GE erstellte Konzept soll in einem zweiten Schritt für die anderen Gebäudetypen angepasst werden. Es ist die Prüfung und Freigabe durch AG erforderlich.
Planung, Abstimmung und Einbau von Sauberlaufmatten (siehe Beschreibung Bodenbeläge und Leitdetail des Architekten Sauberlaufmatte integriert) Für den Schulbetrieb geeignete, rutschfeste, integrierte und oberflächenbündige, in Edelstahl-Winkelrahmen eingebaute Sauberlaufmatte, Brandschutz schwerentflammbar (B1 / Cfl-s1). Farbton gem. Farb- und Materialkonzept. (Siehe Leitdetails Bodenaufbauten).
Waschbecken Die Darstellung der Waschbecken in der Leitdetailplanung des Architekten ist schematisch. Die genaue Ausführung und die rollstuhlgerechten Einbauhöhen müssen im Rahmen der Ausführungsplanung des GU`s standortbezogen abgestimmt und geplant werden.
Treppenhäuser In den Treppenhäusern, in den obersten Geschossen kommt es zu einer Häufung von haustechnischen, elektrischen Elementen, einer Leiter und brandschutztechnischen Einbauten bzw. anderen Elementen. Der GU hat die Aufgabe, die Lage dieser Elemente planerisch zu koordinieren und durch den AG freigeben zu lassen.
Einbauten/ Installationen: Trockene Steigleitung (wenn erforderlich) Lichtschalter Wandleuchten Schlüsselschalter Lüftung Dachluke Schlüsselschalter Ausstieg Dachluke Auslöser Rauchabzug Heizkörper Evakuierungsmatte/ Evakuierungsmatratze Leiter mit Befestigungsvorrichtung an der Wand (Dachausstieg) Elemente des Wegeleitsystems/ Orientierungssystems
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Treppenhandlauf
Küchenausstattung Küchen (siehe TGA-Planung)
Amok-Vorhänge, Blendschutz-Vorhänge, Verdunkelungsvorhänge, Bühnenvorhänge und Akustik- Vorhänge Vorgenannte für den jeweiligen Zweck geeignete, raumhohe, drapierte Vorhänge, deren Befestigung, manuelle Steuerung und Führung sind für verschiedene Bereiche im Gebäude zu planen, abzustimmen und einzubauen. Eine Bemusterung durch den Auftraggeber ist erforderlich. (siehe Deckenübersichtspläne, Amok- und Schließkonzept, Farb- und Materialkonzept). Bei Vorhängen vor Ausgängen bzw. Notausgängen. (z.B. Notausgänge im Mensabereich/ EG) ist zu beachten, dass die Vorhänge leicht zur Seite verschiebbar sein müssen. Das Material aller Vorhänge muss der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 bzw. C nach DIN EN 13501-1 entsprechen. (Nachweis eines Prüfzeugnisses ist erforderlich) Der Vorhang in der Mensa muss leicht zu reinigen und schmutzabweisend sein.
Wandbekleidungen Foyers/ Holzwandverkleidung Bei allen Gebäudetypen soll im Erdgeschoss im Foyer-Bereich an der Wand an Achse D´´ eine dekorative, nicht brennbare, flächige Holzverkleidung eingebaut werden. Diese Holzwand/ Holzverkleidung ist so zu gestalten, dass dort Nischen entstehen, in denen z.B. ein Digitales Schwarzes Brett eingebaut werden kann. Die Abmessungen der Nischen und die Abmessungen des Digitalen Schwarzen Brettes sind aufeinander abzustimmen. Außerdem soll an dieser Holzverkleidung die Schul-Uhr ihren Platz finden. (siehe auch Leitdetailplanung des Architekten und Farb- und Materialkonzept).
Stützenverkleidungen keine
Einbaumöbel
Einbaumöbel in Chillzonen Gemäß Leitdetailplanung des Architekten sind in den Chillzonen sowohl fest eingebaute Einbaumöbel als auch bewegliche Möbel zu berücksichtigen, zu planen und umzusetzen. Die fest eingebauten Elemente bestehen aus geschwungenen 45 cm hohen Holzbänken. Die Sitzbänke sind mit geneigten Sitzlehnen, deren Innenecken, Außenecken und seitlichen und oberen Abschlüsse abgerundet sind, versehen. Die losen Elemente sind gerundete, rechteckige und farbige Polster- Sitzmöbel und Polster-Tischmöbel. Ausführungsplanung und Ausführung auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten Oberfläche, Farbe bzw. Holzart gem. Farb- und Materialkonzept.
Einbaumöbel in Fluraufweitungen Gemäß Leitdetailplanung des Architekten sind in den Fluraufweitungen bei den Teilungsräumen sowohl fest eingebaute Einbaumöbel als auch bewegliche Möbel zu berücksichtigen, zu planen und umzusetzen. Die fest eingebauten Elemente bestehen aus geschwungenen 45 cm hohen Holzbänken. Die Sitzbänke sind mit geneigten Sitzlehnen, deren Innenecken, Außenecken und seitlichen und seitlichen Abschlüsse abgerundet sind, versehen. Innerhalb der Sitzbänke sind Aussparungen als Stauraum zu integrieren. Die losen Elemente sind gerundete, rechteckige und farbige Polster-Sitzmöbel und Polster-Tischmöbel. Ausführungsplanung und Ausführung auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten Oberfläche, Farbe bzw. Holzart gem. Farb- und Materialkonzept.
Einbaumöbel in Fluraufweitungen bei Sekretariat (Typ Filiale) Gemäß Leitdetailplanung des Architekten der Fluraufweitung bei der Verwaltung sowohl fest eingebaute Einbaumöbel als auch bewegliche Möbel zu planen und umzusetzen. Der festeingebaute Teil besteht aus einer halbhohen Sichtschutzwand (Material u. Konstruktion wie Flurmöbel) und einer die RS umfassenden Tischfläche. Ergänzt wird das Einbaumöbel durch zwei ungepolsterte Vierbeinhocker. Ausführungsplanung und Ausführung auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten Oberfläche, Farbe bzw. Holzart gem. Farb- und Materialkonzept.
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Einbaumöbel in den Fluren In den Fluren sind gemäß Leitdetailplanung fest eingebaute, mit Holzrahmen eingefasste abschließbare Spinde (Schließfächer mit Zylinderschloss), Sitzbänke und Stehtische einzubauen. Die Stehtische sind frei an die Wand zu montieren mit Abstand zu angrenzenden Bauteilen. Von den beiden Fächern unter der Tischplatte soll das Kleinere mit einer im Farbton und Oberfläche an die Spinde angepassten Klappe versehen werden. Die Sitzbänke sind als geschlossene Korpusse mit Aussparungen als Stauraum geplant. Ausführungsplanung und Ausführung auf Grundlage der Leitdetailplanung des Architekten Oberfläche, Farbe bzw. Holzart gem. Farb- und Materialkonzept.
Feuerwehr-Schlüsseltresor/ Schlüsseldepot Gem. Leitdetailplanung des Architekten Die Verortung und die Konstruktion des Schlüsseldepots können standortabhängig unterschiedlich sein.
Bühne Mehrzweckraum / Mensa/ Filiale, Basis, GE Berücksichtigung, Planung und Umsetzung einer Mobilen Bühne einschließlich einer Rampe bei den Gebäudetypen FILIALE, BASIS und GE gemäß Leitdetailplanung. Die Bühne soll barrierefrei über eine Rampe erreichbar sein.
Rampenhöhe: 40 cm (BASIS, FILIALE)/ 30 cm (GE) Absturzsicherung: Demontierbares, umlaufendes Geländer mit vertikalen Streben Bühnenfläche: Gem. Leitdetailplanung (sonst 20-25qm reine Bühnenfläche, wenn möglich) Rampenbreite: 1,20m. Wendefläche von 1,50x1,50m berücksichtigen. Auch Wendefläche von 1,50mx1,50m an Beginn und Ende der Rampe. Sonst 1,20 m zwischen Handläufen und Radabweisern. Rampenbreite beim GE-Typ= 1,50m. Bühnenrand GE-Typ: An den dem Publikum zugewandten Seiten soll eine 10cm hohe Aufkantung eingebaut sein, so dass ein Rollstuhl nicht von der Bühne fallen/ rollen kann. (zwei Seiten/ siehe Leitdetailplanung) Bühnentransport: Der GU hat jeweils zwei Transportwagen für BASIS und FILIALE zu kalkulieren. Für den GE-Typ eine Transportwagen.(siehe Ausstattungspläne).
Bühnenvorhang (Im Bereich der Mobilen Bühne/ GE Typ/ 3.OG) Bedienung Manuell Lage Innerhalb der Bühnenbalustrade Segmentierung 3 Einzelvorhänge Länge Bis Ok Bühne -2cm, damit der Vorhang nicht auf der Bühne entlangschleift Farbe Schwarz (siehe auch Farb- und Materialkonzept) Ecken Radius gem. Hersteller (25cm) Funktion Der Vorhang/ die Vorhänge müssen an der Vorderseite und Rückseite mittig aufziehbar sein. Schiene In die Abhangdecke integriert
Wandverstärkungen Erforderliche Wandverstärkungen für wandhängende Bauteile (Geräte, Möbel, Objekte, Tafeln, Ausstattungsgegenstände, Sanitärgegenstände, Geländer, Handläufe) soll der GU in seinem Pauschalpreis berücksichtigen.
Eckschutzschienen an Außenecken von Innenwänden Der GU muss berücksichtigen, dass an Außenecken von Innenwänden Eckschutzschienen aus Edelstahl durch Klebung zu befestigen sind. Höhe: bis 95cm über OK FFB, Materialdicke 2mm, Oberfläche gebürstet. Abmessungen: 40x40mm.
Lehrer WCs/ alle Gebäudetypen Bei allen Lehrer-WCs sollen die Türen mit einem Zylinder einschließlich Schlüssel und einer Besetzt- Anzeige ausgestattet sein.
Absturzsicherung/ Hauptdachfläche Auf dem Hauptdach ist eine parallel zur Attika verlaufende, innenliegende, umlaufende Absturzsicherung mit Auflast-basierender Befestigung vorgesehen, die der GU auf Grundlage der Leitdetails des Architekten
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MEBflex – Schulergänzungsbauten in Modulbauweise Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu FLB GU-Leistung Teil 2 Maßnahmennummer MEB E 70008
planerisch weiterführen und umsetzen muss. Entwässerungspunkte und Nebenentwässerungspunkte sind mit der Lage der Absturzsicherung planerisch zu koordinieren. Es ist die Aufgabe des Generalunternehmers, die Konstruktion mit der Lage von TGA-Elementen, PV-Anlagen, Dachausstiegen zu koordinieren.
Nistkästen Der GU muss berücksichtigen und einkalkulieren, dass standortspezifisch die Planung und der Einbau von verschiedenen Einbaunistkästen gem. standortbezogenem Artenschutzgutachten erforderlich werden können. Aufbau und Dimension können je nach Vogel- bzw. Fledermausart unterschiedlich sein. Freier Anflug und Abflug müssen gewährleistet sein. Die Öffnungen sind unauffällig, verdeckt befestigt in die Fassadenprofile in den Obergeschossen bzw. in die Sichtbetonfertigteile im EG zu integrieren. Die Planung für die Nistkästen ist mit dem AG und dem Bezirk abzustimmen. Eine Bemusterung ist ebenfalls erforderlich.
Inbetriebnahmen, Prüfungen, einmalige Einweisungen, Erstellung einer Bestandsdokumentation (Revisionsunterlagen) gehören zu den einzukalkulierenden Leistungen des Auftragnehmers.
Fortsetzung FLB Teil 3 _
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