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260928_MEBflex_Erlaeuterung_Zuschlagskriterien.pdf

Schlüsselfertige Schulergänzungsbauten einschließlich Ausstattung und Ausführungsplanung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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MEBflex

Zuschlagskriterien GU-Vergabe

Bauvorhaben: MEBflex

(Ergänzungsbauten, mehrere Standorte)

Bauherr: Land Berlin vertr. durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin

Erläuterungen der Zuschlagskriterien

zur Vergabe Rahmenvertrag Generalunternehmer

VM_26187_VOB_O_Ksu

28.08.2026

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MEBflex

Zuschlagskriterien GU-Vergabe

  1. Preis (Gewichtung 80)

Beschreibung:

Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Preispositionen je Typ multipliziert mit der Anzahl der Typen gebildet. Dabei wird von folgender Anzahl je Typ angenommen:

  • 3 x Typ Filiale
  • 2 x Typ Basis
  • 1 x Typ Switch
  • 2 x Typ GE

Berechnungsbeispiel: Summe alle Preispos. Typ Filiale = 2.000.000 € brutto Summe alle Preispos. Typ Basis = 1.500.000 € brutto Summe alle Preispos. Typ Switch = 1.000.000 € brutto Summe alle Preispos. Typ GE = 2.000.000 € brutto

Wertungspreis = 3 x 2.000.000 € + 2 x 1.500.000 € + 1.000.000 € + 2 x 2.000.000 € = 14.000.000 €

Hinweis: Die tatsächliche Realisierung der Typen an den Standorten ist noch offen. Aus der dargestellten Typenanzahl folgt kein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Die Annahmen dienen ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises für das Zuschlagskriterium Preis. Die Standortabrufe regelt der Rahmenvertrag.

Bewertung:

Erläuterungen zur Punktebewertung Zuschlagskriterium Preis

Für die Angebotswertung wird der Wertungspreis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte normiert:

  • 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme)
  • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Maximal 10 Punkte können erreicht werden x 80 Gewichtungspunkte - ergibt max. 800 Punkte

  1. Qualität – Terminplanung (Gewichtung 20)

Beschreibung:

Mit dem Angebot einzureichen ist die vom Bieter auszufüllende Datei „MEBflex_FLB_Teil4_Bieterangaben-2.Termine_260928“.

In dieser Datei sind vom Bieter die Dauer in Wochen für die Übergabe der Ausführungsplanung Rohbau und Ausbau inkl. der standortbezogenen Anpassung von Nachweisen (z.B. Statik, GModG-Nachweis) einschließlich der Prüfung dieser Nachweise (Statik, GModG) sowie die Baudurchführung mit Zwischenterminen einzutragen. Folgendes ist hierzu zu beachten:

  • Die Angaben sind für jeden Typ zu machen.
  • Die Dauer ist in Wochen anzugeben.
  • Bieterangaben, die in die Punktewertung eingehen sind mit „Wertung“ gekennzeichnet.
  • Bieterangaben, die zu Vertragsfristen werden, sind mit „Vertragsfrist“ gekennzeichnet.
  • Die in der Spalte „Vorgabe AG“ angegebenen Wochen sind Mindest- bzw. Höchstwerte und dürfen vom Bieter nicht unter- oder überschritten werden, sonst wird das Angebot des Bieters für das Kriterium Terminplanung mit 0 Punkten gewertet. In diesem Fall färbt sich die Zelle rot.
  • Unter FLB Teil 3_13_Standorte sind Flurkartenauszüge und Implementierungsvarianten möglicher Standorte als Hilfestellung für die Bewertung möglicher Beschleunigungspotentiale zur ersten Orientierung und Einschätzung hinsichtlich Baustelleneinrichtung und Baulogistik beigefügt. Ob und mit welchem Typ die Standorte realisiert werden, ist noch nicht entschieden!

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MEBflex

Zuschlagskriterien GU-Vergabe

Folgende vom Bieter anzugebende Zeiträume (Dauer) werden im Auftragsfall zu Vertragsfristen gem. Rahmenvertrag, sofern bei der Einzelauftragserteilung nichts abweichend definiert wird:

  1. Übergabe Ausführungsplanung Typ Rohbau je Typ
  2. Übergabe Ausführungsplanung Typ Ausbau je Typ
  3. Baubeginn je Typ (erster Standortabruf eines Typs)
  4. Baubeginn bei Wiederholung je Typ (jeder weitere Standortabruf desselben Typs)
  5. Nutzerübergabe

Über- oder unterschreitet die Bieterangabe aus MEBflex_FLB_Teil4_Bieterangaben- 2.Termine_260928 die Vorgaben des AG zu Mindest- oder Höchstdauern für einzelne Vertragsfristen, ersetzt die Vorgabe des AG die Bieterangabe als Vertragsfrist gem. § 6.1 des Rahmenvertrags.

Ermittlung des Wertungszeitraums:

Der Wertungszeitraum wird aus der Summe aller mit „Wertung“ markierten Positionen je Typ multipliziert mit der Anzahl der Typen analog zur Wertungssumme Preis gebildet. Dabei wird von der gleichen Anzahl je Typ wie beim Zuschlagskriterium Preis ausgegangen. Für den Baubeginn gilt grundsätzlich 1× Erstabruf + 2× Wiederholungsabruf Filiale; bei 2 x Basis/GE gilt 1× Erstabruf + 1× Wiederholungsabruf; bei 1 Switch gilt nur der Erstabruf.

Berechnungsbeispiel bei Angabe der Höchstdauern: Zeitraum alle Pos. Typ Filiale = 35 Wo. + 22 Wo. + 2 x 18 Wo. + 3 x 64 Wo. = 285 Wo. Zeitraum alle Pos. Typ Basis = 35 Wo. + 22 Wo. + 18 Wo. + 2 x 60 Wo. = 195 Wo. Zeitraum alle Pos. Typ Switch = 35 Wo. + 22 Wo. + 60 Wo. = 117 Wo. Zeitraum alle Pos. Typ GE = 35 Wo. + 22 Wo. + 18 Wo. + 2 x 64 Wo. = 203 Wo.

Wertungszeitraum = 285 Wo. + 195 Wo. + 117 Wo. + 203 Wo. = 800 Wochen

Hinweis: Die tatsächliche Realisierung der Typen an den Standorten ist noch offen. Aus der dargestellten Typenanzahl folgt kein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Die Annahmen dienen ausschließlich zur Ermittlung des Wertungszeitraumes für das Zuschlagskriterium Qualität - Termine. Die Standortabrufe regelt der Rahmenvertrag.

Bewertung:

Erläuterungen zur Punktebewertung Zuschlagskriterium Qualität – Terminplanung

Für die Angebotswertung wird der Wertungszeitraum wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte gewertet:

  • 10 Punkte erhält das Angebot mit einem Wertungszeitraum von 648 Wochen.
  • 0 Punkte erhält das Angebot mit einem Wertungszeitraum von 800 Wochen. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Zeiträume erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
  • 0 Punkte erhalten Angebote mit weniger als 648 Wochen oder mehr als 800 Wochen Wertungszeitraum.
  • 0 Punkte erhalten Angebote bei Nichtabgabe. Entspricht einer Nichterfüllung zu dem Unterkriterium.

Maximal 10 Punkte können erreicht werden x 20 Gewichtungspunkte - ergibt max. 200 Punkte

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