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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
rungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
- Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen
1.1. Technische Voraussetzungen
Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:
Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)
Verwendung des Bieterclients ava-sign:
Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)
keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)
1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
1.3. Änderung der Vergabeunterlagen
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.
1.4. Form der Angebotsabgabe
In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:
‒ elektronisch in Textform
‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur
‒ schriftlich in Papierform.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.
- Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign
In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.
2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign
Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen laden
Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.
Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.
Platzhalter „Angebotsdokument“
Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.
Platzhalter „Anlagen Angebot“
Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!
Angebot einreichen
Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.
1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!
Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann
über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen
in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“
2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign
Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.
Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!
Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen für Bieterclient laden
Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.
Angebot hochladen
Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.
2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).
- Technischer Support
Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:
RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.
Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 7]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
hrungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Maßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Zutreffendes ankreuzen:
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.
Unterauftragnehmer
anderes Unternehmen
ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 1 von 5
[Seite 8]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Jahr | Euro |
|---|---|---|
| Jahr | Euro | |
| Jahr | Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 2 von 5
[Seite 9]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Registereintragung
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 3 von 5
[Seite 10]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 4 von 5
[Seite 11]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei elektronischer Übermittlung des Angebots über die Vergabeplattform Berlin ist in diesem Formular keine gesonderte Unterschrift oder Namensangabe erforderlich.
Wird das Angebot elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB übermittelt, ist die Textform im Rahmen der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Berlin zu wahren. Hierzu sind bei natürlichen Personen (z. B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots anzugeben.
Soweit der Auftraggeber eine elektronische Signatur oder ein elektronisches Siegel fordert, ist diese bzw. dieses bei der elektronischen Übermittlung des Angebots über die Vergabeplattform Berlin beizufügen.
ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 5 von 5
[Seite 12]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns im Rahmen einer Eignungsleihe der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n), da ich/wir die diesbezügliche Eignung nicht besitze(n).
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 13]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 14]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, da ich/wir die diesbezügliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht besitze(n). Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 15]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 16]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Datum: 29.09.2026 Vergabestelle S enatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 - F ehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Deutschland
Empfänger
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 VOB/A)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist: Datum 1 9.11.2 026 Uhrzeit 11:30 Bindefrist endet am 11.01.2027
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 10
[Seite 17]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Anlagen:
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212EU Teilnahmebedingungen EU
V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
V 226EU.H F Mindestanforderungen Nebenangebote (Hochbau,GaLa-Bau)
V 226.V-I F Mindestanforderungen Nebenangebote (Tiefbau)
V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Hochbau,GaLa-Bau)
V 227.V-I F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Tiefbau)
V 242.H F Instandhaltung (Hochbau)
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. Anlagen_zur_FLB_Teil_3 Information über die personenbezogene Datenerhebung
2210_Wirt_124_1_Einhaltung_restriktiver_Massnahme_1.pdf
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen (Hochbau)
V 214.V-I F Besondere Vertragsbedingungen (Tiefbau)
V 214.G F Besondere Vertragsbedingungen (GaLa-Bau)
V 231 F Besondere Vertragsbedingungen - Mindeststundenentgelt und Tariftreue ggf. mit Anlage(n) zu 1.1.2
V 241 F Besondere Vertragsbedingungen - Bauabfallentsorgungsleistungen
V 247 F Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen
V 248 F Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen
V 2481 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Gebäuderückbau
V 2482 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 10
[Seite 18]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
V 250 F Besondere Vertragsbedingungen - Verhinderung von Benachteiligungen
V 255 F Besondere Vertragsbedingungen - Kontrolle und Sanktionen nach dem BerlAVG
V 2250 Stoffpreisgleitklausel
V 244 F Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung MEBflex_FLB_Teil1-3 Stück Pläne/Zeichnungen Nr. Anlagen_zur_FLB_Teil_3
260928_MEBflex_Erlaeuterung_Zuschlagskriterien.pdf
Rahmenvertrag_GU.pdf Tariftreuepflichtiges Entgelt
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
V 213 F Angebotsschreiben ohne Lose
V 2131 F Angebotsschreiben mit Losen
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)
V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)
V 125EU F Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
V 126EU F Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
V 224.H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 239 F Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)
Vertragsformulare Instandhaltung (Hochbau)
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (mit Preisen)
Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 10
[Seite 19]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
MEBflex_FLB_Teil5_260928.X83 (gaeb)
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 2411 F Abfall – Formblatt 1
V 2412 F Abfall - Formblatt 2
- Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Referat V C zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Vorzulegende Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe der PQ- oder ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit unternehmensbezogenen Angaben)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 10
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V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Produktangaben in folgenden Positionen:
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Unterlagen zu den im Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa-Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) genannten und angekreuzten Zuschlagskriterien: ausgefüllte Anlage zum Zuschlagskriterium technischer Wert Qualität: "MEBflex_FLB_Teil4_Bieterangaben-2_Termine_260928.pdf"
Zertifizierung Unternehmen nach ISO 9001:2015
Angaben und Nachweise zu den geforderten Eignungskriterien
gem. Bekanntmachung 3.2. Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 10
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V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
V_249F_Technisches_Datenblatt_zur_Baumaschine-1221.pdf
"MEBflex_FLB_Teil4_Bietertextergänzung-1_Fabrikate_260928.pdf"
Urkalkulation (PDF Dokument mit Passwortschutz)
3.4. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 10
[Seite 22]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung
nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein.§ 13 EU Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 10
[Seite 23]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Nebenangebote
6.1. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt nicht.
6.2. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6.3. Zusätzlich zu Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen gemäß V 100.V-I Nr. 3.2.2.3 Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß V 226.V-I F erfüllen. (Tiefbau)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 10
[Seite 24]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierten Zuschlagskriterien, Nachlässen ohne Bedingungen, ggf. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa- Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) Gewichtung der Zuschlagskriterien
Preis (80 %) Qualität - Terminplanung (20%)
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Angebotsabgabe
elektronisch in Textform.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
- Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 9 von 10
[Seite 25]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- (frei) Die Frist für die rechtzeitig beantragten Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 11.11.2026,09:00 Uhr.
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Nachweisführung zur Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. V 124.H F.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann nach den Voraussetzungen gemäß § 160 GWB beantragt werden.
Ergänzung zu Punkt 3.3 Nachforderung: Nachforderung von Unterlagen erfolgen nur für Bieter die für den Zuschlag in Betracht kommen, ausgenommen Unterlagen zu den Zuschlagskriterien.
Weitere Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Weitere Eignungskriterien als Mindeststandard: siehe Auftragsbekanntmachung (eForms)
Bitte beachten Sie die Anlagen_zur_FLB_Teil_3 in den sonstigen Unterlagen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 10 von 10
[Seite 26]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 27]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7. Alle Einheitspreise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Nebenangebote
4.1. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 28]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 29]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Eignung
7.1. Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 30]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2. Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht i.S. von Nr. 7.1 präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 31]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3 und 4 Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Die Bieter haben im Angebot anzugeben, mit welchen Nachweisen die geforderten Umweltschutzanforderungen belegt werden. Der Nachweis kann von den Bietern belegt werden durch:
den Verweis auf Gütezeichen (z.B: das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume), wobei immer auch gleichwertige Gütezeichen zugelassen werden müssen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder
gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 32]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
HR-Nr.: Registergericht: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail:
Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 -
Fehrbelliner Platz 4 10707Berlin Deutschland
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 33]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die Vertragsbestandteil werden:
V 224 H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (Hochbau)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau) oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 124.VI F Eigenerklärung Eignung oder (Tiefbau)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 34]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
-
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
-
Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro
2.1. Die Gesamtsumme der Instandhaltungskosten für die Vertragslaufzeit auf Grundlage des Instandhaltungsvertrags1 , beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro2
-
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St.
-
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind:
%
- Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
„Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“
Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
1 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jeweiligen Vergütungen einzutragen.
2 Nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt.
3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 35]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
- Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Größe des Wirtschaftsunternehmens:
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatz)
- Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233 F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
- Ich/Wir erkläre(n), dass
‒ ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n),
‒ mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 36]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
‒ ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
‒ das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/ uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
‒ falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
‒ ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
‒ ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
Hinweis:
Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift erforderlich.
(Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 37]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Verwenden dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de Datum:
Bieter
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
- Angaben über den Verrechnungslohn
| Zuschlag % | €/h | ||
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) |
- Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Baustellen- gemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 38]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
- Ermittlung der Angebotssumme
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis 3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 39]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Ausfüllen dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de.
Datum: Bieter
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn: €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML: einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten: Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten: Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL: (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn: (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 40]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH- Preise | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | |||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||||||
| x | x | |||||||||
| 2.2 | Stoffkosten: (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | ||||||||
| 2.3 | Gerätekosten: (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | ||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten: (Vom Bieter zu erläutern) | x | ||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | ||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | |||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | ||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten: (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 41]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1 | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezog. Wagnis (mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 42]
V 227.H F
(Gewichtung der Zuschlagskriterien)
hrungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Gewichtung der Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterien | Gewich- tung% | Grundlage Punktebewertung | Punkte min./max. je Krite- rium | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis (Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten) | 80 | Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber | 10 0 |
| 2 | Technischer Wert Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote: siehe Nr. 3 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||
| 3 | Vertragsbedingungen Nebenangebote: Nr. 3 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||
| 4 | Folgekosten Nebenangebote: Nr. 3 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||
| Qualität - Terminplanung: gem. "260821_MEBflex_ Erläuterung_Zuschlags-krite rien" | 20 | niedrigsten Wertungsdauer höchste Wertungsdauer | 10 0 | |
| 5 | Summe | 100 |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 43]
V 227.H F
(Gewichtung der Zuschlagskriterien)
Hinweise:
- Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein An- gebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhal- ten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise er- folgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
- Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:
Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.
Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:
- Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:
Bei EU- weiten Vergabeverfahren sind Mindestanforderungen für Nebenangebote mit dem Formblatt V 226EU.H F anzugeben.
Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte An- teil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote EU V 226EU.H F be- nannten Nebenangebote gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt.
- Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:
Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Ange- botswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Min- destbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700).
Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 44]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
rungspl
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
Anlage:
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.
Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
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V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw. Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 46]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2
- bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_03_2025
- dachdeckerhandwerk_01_broschuere_ab_01_2026_stand_11_2025
- elektro_informationstechnisches_handwerk_01_broschuere_ab_01_2026_ stand_03_2025
- geruestbauerhandwerk_01_broschuere_ab_11_2025_stand_10_2025 und geruestbauerhandwerk_01_broschuere_ab_10_2026_stand_10_2025
- heizung_klima_klempner_sanitaer_01_broschuere_ab_01-2026_stand_10_2024
- ingenieur_architektur_planungsbueros_01_broschuere_ab_02-2021_ stand_11-2022
- maler_und_lackiererhandwerk_01_broschuere_ab_01_2027_stand_01_2026
- metallhandwerk_01_broschuere_ab_01-2025_stand_04_2025
- parkett_und_bodenlegerhandwerk_01_broschuere_ab_01_2027_stand_11_2025
- tischlerhandwerk_01_broschuere_ab_01_2026_stand_04_2025
- isoliergewerbe_01_broschuere_ab_04_2023_stand_11_2022_
- gebaeudereinigung_01_broschuere_ab_01-2026_stand_03-2025
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 47]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Datum: Bewerber / Bieter
hrungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 48]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 49]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung)
Datum:
Bewerber / Bieter
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung (von anderen Unternehmen, welche ihre Kapazitäten im Wege einer Eignungsleihe zur Verfügung stellen, auszufüllen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten mei- nes/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfü- gung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 50]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung) OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
(Ort) (Datum) Unterschrift1,
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausfüh- rung zu haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift2,
1 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
2 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 51]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
hrungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Weitere Mitglieder:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 52]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Wir erklären1, dass
• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,
• zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 53]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifi- kats, mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (siehe Links) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat einschließlich des Prüfergebnisses vor- legen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland gel- tenden Kriterien, des FSC oder PEFC, einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen.
Der Einzelnachweis ist eine von einer akkreditierten Zertifizierungsorganisa- tion (siehe Links oben), die hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Wald- bewirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumenta- tion, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen und die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 54]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
• Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (lau- fende Meter, Fläche, Volumen, etc.)
• Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag
• Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Produkte(s)
Ich werde bei
• Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte
• Lieferleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte
den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 55]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Datum: Bieter
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Bauabfallentsorgung Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durch- führungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um- weltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von ge- werblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewer- beabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelun- gen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sor- tenreinen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfallkonformen Vorbehand- lung und Aufbereitung.
Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung oberste Priorität und verpflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegen- stände einer Wiederverwendung zuzuführen. Anfallende Bauabfälle, die nicht wieder- verwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Landes Berlin.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 4
[Seite 56]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ord- nungswidrigkeits-verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
- Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bau- abfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentli- che Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) ausschließlich von zertifizierten Entsor- gungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirt- schaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklä- rung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistun- gen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungs- vorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauab- fallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderli- chen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegen- stände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbe- triebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabe- stelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeit- punkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsge- genstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungs- ziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustim- mung des Auftraggebers möglich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 4
[Seite 57]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fach- kenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsor- gungskosten, SBB-Gebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanla- gen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfallschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Trans- port und Entsorgung zu kalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährli- chen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwal- tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Ber- lin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de
Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.ber- lin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/ abrufbar sind. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spie- geleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallver- zeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfäl- len als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bau- abfall/
- Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederver- wendung sowie zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauab- fälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwendung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vor- zulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 4
[Seite 58]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwas- ser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unter- brechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Scha- densbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unver- züglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu infor- mieren:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbezie- hung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzu- warten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senats- verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: https://www.sbb- mbh.de/ ).
- Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/ser- vice/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmittelv.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 4
[Seite 59]
V 2413 F
(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Datum: Bieter
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor- schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor- derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 60]
V 244 F
(Datenverarbeitung)
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex 10707 Berlin | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Ergänzung zum Angebot Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
- Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
• Angebotsanforderung
• Angebotsabgabe
• Abrechnung
- Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
- Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
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V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A) (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nach- bzw. Unterauftragnehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in bzw. Unterauftragnehmer/in wird der oder der/m Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
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V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl 1
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
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V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
-
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
-
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
-
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
-
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
-
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
-
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
-
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
-
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
-
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen
-
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
-
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 64]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
-
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
-
Angebot alternierender Telearbeit
-
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
-
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
-
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
-
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
-
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
-
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet
-
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 65]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
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V 247 F
(BVB – ILO Kernarbeitsnormen)
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausf |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (V 255 F).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 67]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
hrungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 68]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 69]
V 2482 F
(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)
rungsplanu
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfüh |
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Verwendung von Baumaschinen
Sofern vom Auftragnehmer Baumaschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Verwendungsbeschränkungen nach Nr. 30.2 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, spätestens mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Baumaschine auf die Baustelle der Bauleitung die nachfolgend benannten Nachweise über die Einhaltung der Verwendungs- beschränkungen für die Baumaschinen vorzulegen.
Für Baumaschinen mit Dieselmotor, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL- UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und
b. für jede Baumaschine ein Nachweis der der Emissionsstufe oder des Emissionsstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein,
oder
a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und
b. bei nachgerüsteten Baumaschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 70]
V 2482 F
(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Für Baumaschinen mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung ist der Bauleitung zu diesem Zweck die Kopie der Betriebsanleitung vorzulegen, die Kennzeichnung an dem Gerät vorzuzeigen oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 71]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor
- Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG oder Verordnung (EU) 2016/1628
(bitte ankreuzen):
III A
III B
IV
V
Euro IV nach 98/69/EG/1999/96/EG oder besser
sonstige / keine:
Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise: Lieferschein Certification of Conformity (CoC) sonstige:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 72]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
- Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden)
Hersteller: Typ / Ausführung:
Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats: Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 73]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
rungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten,
1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sicher- gestellt ist.
2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 74]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags- bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.
2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besondere Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 75]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
rungsplan
| Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer MEBE70008 |
|---|---|
| Baumaßnahme Programmphase mit Typenbauentwicklung als Amtsentwurf FlexMEB - Modulare Ergänzungsbauten Flex | |
| Leistung/CPV Generalunternehmerleistung Standort Errichtung von Bauwerk, Ausstattung und Ausfü |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)
zur Frauenförderung (V 246 F)
zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F)
über Umweltschutzanforderungen (V 248 F)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 1
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1. Umfang der Kontrolle
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 8
[Seite 76]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer 1.1.1);
1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe V 231 F, Nummer 1.1.2);
1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);
1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);
1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);
1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe V 248 F);
1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 8
[Seite 77]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.2. Durchführung der Kontrolle
1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.
1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3. Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen
• Entgeltnachweisen
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;
• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;
1.3.5. der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht
• Arbeitsverträgen;
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
- Sanktionen
2.1. Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2. Vertragsstrafe
2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 8
[Seite 80]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO- Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;
2.2.3.3. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V 246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;
2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;
2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;
2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 8
[Seite 81]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3. Kündigung; Rücktritt
2.3.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4. Minderung; Schadenersatz
2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 8
[Seite 82]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
Hinweis
Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).
Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 8
[Seite 83]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 1 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 1 FLB Teil 1 - siehe PDF-Textteil
2 FLB Teil 2 - siehe PDF-Textteile
3 FLB Teil 3 - siehe Verzeichnis Dokumente einschl. Dokumente
4 FLB Teil 4 - siehe Tabellen Bietertextergänzungen / Bieterangaben
Titelbatt FLB Teil5 Vergabenummer VM_26187_VOB_O_Ksu
Maßnahmennummer: MEB E 70008
Funktionale Leistungsbeschreibung
Generalunternehmer / Rahmenvertrag
Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise-flex
Neubau Typengebäude (standortneutral)
(Bezeichnung des Titels für die Baumaßnahme:
"Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise-flex"
Kapitel 2712 Titel 70109
FLB Teil 5
Die Funktionale Leistungsbeschreibung besteht aus:
Teil 1 (Allgemeiner Textteil, PDF-Dokument)
Teil 2 (Typenbezogener Teil, PDF- Dokumente)
Teil 3 (Dokumenten-Verzeichnis und Dokumente, PDF-Dokumente)
Teil 4 (Bieter-Textergänzungen, Bieter-Angaben Excel-Formulare)
Teil 5 (Bieterpreisangaben typenbezogen, Gaeb-Datei)
Auftraggeber:
Land Berlin vertreten durch
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung V
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Allgemeine Erläuterungen zur Bauaufgabe Allgemeine Erläuterungen zur Bauaufgabe
Ziel dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Herstellung des vorgenannten Schulbauprojekts (hier:Typengebäude) durch einen Generalunternehmer.
Hinweistext zur Vergabe Hinweistext zur Vergabe
Die nachfolgend auszufüllenden Angaben beziehen sich
vollständig auf die unter
Vergabe-Nummer VM_26187_VOB_O_Ksu
Maßnahmenummer MEB E 700008
auf der
Vergabeplattform
[Seite 84]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 2 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Vergabeplattform
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,
Land Berlin
eingestellten Unterlagen.
5 FLB Teil 5 Bieterpreisangaben (Preisblatt)Typengebäude
Anmerkung zu Bepreisung Für jede Pos ist die einmalige Ausführung zu bepreisen. 5.1 Typ FILIALE
5.1.1 KG 300 Konstruktion
5.1.1.1 Gebäude Typ FILIALE Kostengruppe 300 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276
Typen-Gebäude FILIALE
Gründungsleistung hier nicht enthalten, gesonderte Pos. weiter unten.
Farbbeschichtung Fassade:
Beschichtungs-Qualität gemäß Text in FLB Teil 2, Abschnitt 2.4.8.,
Farbton gem. FLB 3_11_1_Farb- und Material-Konzept für Farbvariante 1.
1,000 Psch 5.1.1.2 Gründung Variante 1 für Gebäude FILIALE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 1
Elastisch gebettete Bodenplatte
bei mäßig tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Filiale
1,000 Psch 5.1.1.3 Gründung Variante 2 für Gebäude FILIALE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 2
Einzelfundamente und Streifenfundamente
bei sehr gut tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Filiale
[Seite 85]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 3 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 Psch 5.1.1.4 Gründung Variante 3 für Gebäude FILIALE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 3
Pfahlgründung
bei sehr schlecht tragfähigem Baugrund
für Typen-Gebäude Filiale
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 86]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 4 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.1.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550
5.1.2.1 Gebäude FILIALE Kostengruppe 400 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 400
Bauwerk - Technische Anlagen / DIN 276
für Typen-Gebäude Filiale
1,000 Psch 5.1.2.2 Gebäude FILIALE Kostengruppe 550 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 550
Technische Anlagen in Freiflächen und Außenanlagen/ DIN 276
für Typen-Gebäude Filiale
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 87]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 5 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.1.3 KG 600 Ausstattung
5.1.3.1 Gebäude FILIALE Kostengruppe 600 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 600 Ausstattung
gem. FLB Teil 2.6.
für Typen-Gebäude FILIALE
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 88]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 6 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.1.4 KG 700 Baunebenkosten
Anmerkung zur Bepreisung zur KG 700 Der einzutragende Pauschalpreis bezieht sich auf die 1x anfallenden Nebenleistungen für einen Standort zu den jeweiligen Positionen des genannten Titels.
Baunebenkosten für z.B. SiGeKo, Sach- und Prüfsachverständige und sonstige Nebenleistungen sind in den Baunebenkosten für KG 300 bzw. KG 400 zu berücksichtigen.
Synergien aus der Wiederholung von Planungsleistungen
ab dem 2. Standort sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen (s. hierzu auch das Zuschlagskriterium Termine FLB Teil 4).
5.1.4.1 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 200/ KG 300 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.1.1.
zur KG 200 / 300
für den 1. Standort Gebäudetyp Filiale
1,000 Psch 5.1.4.2 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 200/ KG 300 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.1.1.
zur KG 200 / 300
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Filiale
1,000 Psch 5.1.4.3 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 400 / KG 550 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.1.2 zur KG 400 / 550
für den 1. Standort Gebäudetyp Filiale
1,000 Psch 5.1.4.4 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 400 / KG 550 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.1.2. zur KG 400 / 550
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Filiale
1,000 Psch 5.1.4.5 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 600 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.1.3.
zur KG 600
für den 1. Standort Gebäudetyp Filiale
[Seite 89]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 7 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 Psch 5.1.4.6 Gebäudetyp FILIALE, KG 700 für KG 600 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.1.3.
zur KG 600
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Filiale
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 90]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 8 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2 Typ BASIS
5.2.1 KG 300 Konstruktion
5.2.1.1 Gebäude Typ BASIS Kostengruppe 300 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276
Typen-Gebäude BASIS
Gründungsleistung hier nicht enthalten, gesonderte Pos. weiter unten.
Farbbeschichtung Fassade:
Beschichtungs-Qualität gemäß Text in FLB Teil 2, Abschnitt 2.4.8.,
Farbton gem. FLB 3_11_1_Farb- und Material-Konzept für Farbvariante 1.
1,000 Psch 5.2.1.2 Gründung Variante 1 für Gebäude BASIS Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 1
Elastisch gebettete Bodenplatte
bei mäßig tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Basis
1,000 Psch 5.2.1.3 Gründung Variante 2 für Gebäude BASIS Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 2
Einzelfundamente und Streifenfundamente bei
sehr gut tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Basis
1,000 Psch 5.2.1.4 Gründung Variante 3 für Gebäude BASIS Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 3
Pfahlgründung
bei sehr schlecht tragfähigem Baugrund
für Typen-Gebäude Basis
1,000 Psch
[Seite 91]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 9 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 92]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 10 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550
5.2.2.1 Gebäude BASIS Kostengruppe 400 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 400
Bauwerk - Technische Anlagen / DIN 276
für Typen-Gebäude Basis
1,000 Psch 5.2.2.2 Gebäude BASIS Kostengruppe 550 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 550
Technische Anlagen in Freiflächen und Außenanlagen/ DIN 276
für Typen-Gebäude Basis
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 93]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 11 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2.3 KG 600 Ausstattung
5.2.3.1 Gebäude BASIS Kostengruppe 600 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 600 Ausstattung
gem. FLB Teil 2.6.
für Typen-Gebäude BASIS
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 94]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 12 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2.4 KG 700 Baunebenkosten
Anmerkung zur Bepreisung zur KG 700 Der einzutragende Pauschalpreis bezieht sich auf die 1x anfallenden Nebenleistungen für einen Standort zu den jeweiligen Positionen des genannten Titels.
Baunebenkosten für z.B. SiGeKo, Sach- und Prüfsachverständige und sonstige Nebenleistungen sind in den Baunebenkosten für KG 300 bzw. KG 400 zu berücksichtigen.
Synergien aus der Wiederholung von Planungsleistungen
ab dem 2. Standort sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen (s. hierzu auch das Zuschlagskriterium Termine FLB Teil 4).
5.2.4.1 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 200/ KG 300 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.2.1
zur KG 200 / 300
für den 1. Standort Gebäudetyp Basis
1,000 Psch 5.2.4.2 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 200/ KG 300 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.2.1
zur KG 200 / 300
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Basis
1,000 Psch 5.2.4.3 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 400/ KG 550 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.2.2
zur KG 400 / 550
für den 1. Standort Gebäudetyp Basis
1,000 Psch 5.2.4.4 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 400/ KG 550 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.2.2
zur KG 400 / 550
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Basis
1,000 Psch 5.2.4.5 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 600 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.2.3
zur KG 600
[Seite 95]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 13 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR zur KG 600
für den 1. Standort Gebäudetyp Basis
1,000 Psch 5.2.4.6 Gebäudetyp BASIS, KG 700 für KG 600 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.2.3
zur KG 600
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Basis
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 96]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 14 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.3 Typ SWITCH
5.3.1 KG 300 Konstruktion
5.3.1.1 Gebäude Typ SWITCH Kostengruppe 300 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276
Typen-Gebäude SWITCH
Gründungsleistung hier nicht enthalten, gesonderte Pos. weiter unten.
Farbbeschichtung Fassade:
Beschichtungs-Qualität gemäß Text in FLB Teil 2, Abschnitt 2.4.8.,
Farbton gem. FLB 3_11_1_Farb- und Material-Konzept für Farbvariante 1.
1,000 Psch 5.3.1.2 Gründung Variante 1 für Gebäude SWITCH Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 1
Elastisch gebettete Bodenplatte
bei mäßig tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Switch
1,000 Psch 5.3.1.3 Gründung Variante 2 für Gebäude SWITCH Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 2
Einzelfundamente und Streifenfundamente bei
sehr gut tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude Switch
1,000 Psch 5.3.1.4 Gründung Variante 3 für Gebäude SWITCH Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 3
Pfahlgründung
bei sehr schlecht tragfähigem Baugrund
für Typen-Gebäude Switch
1,000 Psch
[Seite 97]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 15 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 98]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 16 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.3.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550
5.3.2.1 Gebäude SWITCH Kostengruppe 400 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 400 / 550
Bauwerk - Technische Anlagen / DIN 276
für Typen-Gebäude Switch
1,000 Psch 5.3.2.2 Gebäude SWITCH Kostengruppe 550 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 550
Technische Anlagen in Freiflächen und Außenanlagen/ DIN 276
für Typen-Gebäude Switch
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 99]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 17 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.3.3 KG 600 Ausstattung
5.3.3.1 Gebäude SWITCH Kostengruppe 600 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 600 Ausstattung
gem. FLB Teil 2.6.
für Typen-Gebäude SWITCH
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 100]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 18 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.3.4 KG 700 Baunebenkosten
Anmerkung zur Bepreisung zur KG 700 Der einzutragende Pauschalpreis bezieht sich auf die 1x anfallenden Nebenleistungen für einen Standort zu den jeweiligen Positionen des genannten Titels.
Baunebenkosten für z.B. SiGeKo, Sach- und Prüfsachverständige und sonstige Nebenleistungen sind in den Baunebenkosten für KG 300 bzw. KG 400 zu berücksichtigen.
Synergien aus der Wiederholung von Planungsleistungen
ab dem 2. Standort sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen (s. hierzu auch das Zuschlagskriterium Termine FLB Teil 4).
5.3.4.1 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 200/ KG 300 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.3.1
zur KG 200 / 300
für den 1. Standort Gebäudetyp Switch
1,000 Psch 5.3.4.2 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 200/ KG 300 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.3.1
zur KG 200 / 300
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Switch
1,000 Psch 5.3.4.3 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 400/ KG 550 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.3.2
zur KG 400 / 550
für den 1. Standort Gebäudetyp Switch
1,000 Psch 5.3.4.4 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 400/ KG 550 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.3.2
zur KG 400 / 550
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Switch
1,000 Psch 5.3.4.5 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 600 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.3.3
zur KG 600
[Seite 101]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 19 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR zur KG 600
für den 1. Standort Gebäudetyp Switch
1,000 Psch 5.3.4.6 Gebäudetyp SWITCH, KG 700 für KG 600 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.3.3
zur KG 600
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp Switch
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 102]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 20 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.4 Typ GE (Geistige Entwicklung)
5.4.1 KG 300 Konstruktion
5.4.1.1 Gebäude Typ GE Kostengruppe 300 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276
Typen-Gebäude GE
Gründungsleistung hier nicht enthalten, gesonderte Pos. weiter unten.
Farbbeschichtung Fassade:
Beschichtungs-Qualität gemäß Text in FLB Teil 2, Abschnitt 2.4.8.,
Farbton gem. FLB 3_11_23_Farb- und Material-Konzept GE für Farbvariante 1.
1,000 Psch 5.4.1.2 Gründung Variante 1 für Gebäude GE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 1
Elastisch gebettete Bodenplatte
bei mäßig tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch 5.4.1.3 Gründung Variante 2 für Gebäude GE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 2
Einzelfundamente und Streifenfundamente bei
sehr gut tragfähigen Böden,
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch 5.4.1.4 Gründung Variante 3 für Gebäude GE Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 300 (mit notw. Anteil KG 200)
Bauwerk - Baukonstruktionen / DIN 276 für
Gründungsvariante 3
Pfahlgründung
bei sehr schlecht tragfähigem Baugrund
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch
[Seite 103]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 21 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 104]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 22 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.4.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550
5.4.2.1 Gebäude GE Kostengruppe 400 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 400 / 550
Bauwerk - Technische Anlagen / DIN 276
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch 5.4.2.2 Gebäude GE Kostengruppe 550 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 550
Technische Anlagen in Freiflächen und Außenanlagen/ DIN 276
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 105]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 23 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.4.3 KG 600 Ausstattung
5.4.3.1 Gebäude GE Kostengruppe 600 Einzutragen sind die pauschal ermittelten Kosten der
Kostengruppe 600 Ausstattung
gem. FLB Teil 2.6.
für Typen-Gebäude GE
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
[Seite 106]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 24 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.4.4 KG 700 Baunebenkosten
Anmerkung zur Bepreisung zur KG 700 Der einzutragende Pauschalpreis bezieht sich auf die 1x anfallenden Nebenleistungen für einen Standort zu den jeweiligen Positionen des genannten Titels.
Baunebenkosten für z.B. SiGeKo, Sach- und Prüfsachverständige und sonstige Nebenleistungen sind in den Baunebenkosten für KG 300 bzw. KG 400 zu berücksichtigen.
Synergien aus der Wiederholung von Planungsleistungen
ab dem 2. Standort sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen (s. hierzu auch das Zuschlagskriterium Termine FLB Teil 4).
5.4.4.1 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 200/ KG 300 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.4.1
zur KG 200 / 300
für den 1. Standort Gebäudetyp GE
1,000 Psch 5.4.4.2 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 200/ KG 300 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung Gebäude und Tragwerk zu den Pos. des
Titel 5.4.1
zur KG 200 / 300
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp GE
1,000 Psch 5.4.4.3 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 400/ KG 550 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.4.2
zur KG 400 / 550
für den 1. Standort Gebäudetyp GE
1,000 Psch 5.4.4.4 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 400/ KG 550 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.4.2
zur KG 400 / 550
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp GE
1,000 Psch 5.4.4.5 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 600 (1. Standort) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.4.3
zur KG 600
[Seite 107]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 25 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR zur KG 600
für den 1. Standort Gebäudetyp GE
1,000 Psch 5.4.4.6 Gebäudetyp GE, KG 700 für KG 600 (Wiederholung) Pauschalpreis Nebenkosten der KG 700 für die Planungsleistung zu den Pos. des
Titel 5.4.3
zur KG 600
für eine Wiederholung für Folgestandorte
Gebäudetyp GE
1,000 Psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 108]
LV: MEBflex _Typen-Gebäude FLB Teil 5 (28.09.26) Seite: 26 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 FLB Teil 1 - siehe PDF-Textteil 2 FLB Teil 2 - siehe PDF-Textteile 3 FLB Teil 3 - siehe Verzeichnis Dokumente einschl. Dokumente 4 FLB Teil 4 - siehe Tabellen Bietertextergänzungen / Bieterangaben 5 FLB Teil 5 Bieterpreisangaben (Preisblatt)Typengebäude 5.1 Typ FILIALE 5.1.1 KG 300 Konstruktion 5.1.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550 5.1.3 KG 600 Ausstattung 5.1.4 KG 700 Baunebenkosten 5.2 Typ BASIS 5.2.1 KG 300 Konstruktion 5.2.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550 5.2.3 KG 600 Ausstattung 5.2.4 KG 700 Baunebenkosten 5.3 Typ SWITCH 5.3.1 KG 300 Konstruktion 5.3.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550 5.3.3 KG 600 Ausstattung 5.3.4 KG 700 Baunebenkosten 5.4 Typ GE (Geistige Entwicklung) 5.4.1 KG 300 Konstruktion 5.4.2 KG 400 Technische Anlagen, anteilig KG 550 5.4.3 KG 600 Ausstattung 5.4.4 KG 700 Baunebenkosten
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.