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Vergabeunterlagen vom 30.09.2026 (PDF)

Schlüsselfertige Photovoltaikanlage mit mindestens 320 Kilowatt-Peak für eine Multifunktionshalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:48 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Zweites Deutsches Fernsehen Vergabeart HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf ZDF-Straße 1 offenes Verfahren 55127 Mainz nicht offenes Verfahren Deutschland Tel.: +49 61317015621 Fax.: +49 61317019462 Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- Zweites Deutsches Fernsehen wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum 03.11.2026 Uhrzeit 10:00

Bindefrist endet am 03.02.2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme BE-MuFuHa N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt

Vergabenummer Leistung

ZDF-175-OV-26-045 Photovoltaik-Anlage

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung BVB des Z DF zum LTTG Fremdfirme nrichtlinie des ZDF ZTV CAD D oku ZDF Merkblatt B auleistungsversicherung

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: Eigenerklä rungen zum Mindestlohn und LTTG / Ausschlussgründe / Russlandbezug Nachweis B erufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gem. Bekanntmachung

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Zwe ites Deutsches Fernsehen HA R echtemanagement und Zentraleinkauf Straße ZDF -Straße 1 Fax +4 9 61317019462 PLZ/Ort 5512 7 Mainz E-Mail ba ueinkauf@zdf.de

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen s. oben

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen s. oben

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für

Maßnahmennummer: B E-MuFuHaBaumaßnahme: N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Vergabenummer: Z DF-175-OV-26-045Leistung: P hotovoltaik-Anlage

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): M inisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

S tiftstraße 9 55116 Mainz 10

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: BImA-Nummer: Zweites Deutsches Fernsehen HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf ZDF-Straße 1 55127 Mainz Deutschland

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme BE-MuFuHa Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt

Vergabenummer Leistung

ZDF-175-OV-26-045 Photovoltaik-Anlage

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:

Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4

7 Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).

2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.

  • ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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B undesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 11014 Berlin

  • Nur per E-Mail – Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Postanschrift Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern 11014 Berlin Tel +49 30 18 681-16882 Fax +49 30 18 681-516882

BWI7@bmi.bund.de www.bmwsb.bund.de Sanktionen der EU gegen Russland

Verordnung (EU) 2022/576 BWI7-70409/2#1 Berlin, 14. April 2022 Seite 1 von 3

I. EU-Sanktionen gegen Russland

Durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren hat die EU verschärfte Sanktionen gegen Russland erlassen.

Vorbehaltlich kommender Auslegung durch die Europäische Kommission werden nachfolgend erste Hinweise dazu gegeben.

II. Verbot der Auftragsvergabe

Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Per- sonen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf- weisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftre- ten.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

Zustell- und Lieferanschrift: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: U-Bahnhof Stadtmitte

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b ) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Liefe- ranten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auf- tragswert, zehn Prozent übersteigt.

Ebenfalls vom Verbot umfasst sind Verträge, die vom Anwendungsbereich des GWB ausgenom- men sind (insbesondere § 107 Absatz 1 Nummer 1 und 4, Absatz 2 Nummer 1, § 116 und § 145 Nummer 1 bis 6).

Von den Bewerbern oder Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern. Angebote von Unternehmen, die eine solche Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (§ 16 EU Nummer 4, § 16 VS Nummer 4 VOB/A).

III. Fortführung bestehender Verträge

Bestehende Verträge mit den unter II. a)-c) Genannten, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden.

Das gilt auch für Verträge mit Auftragnehmern, an denen die unter II. a)-c) Genannten mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o- der Eignungsverleiher beteiligt sind. Die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverlei- her sind vorzugsweise auszutauschen. Ist der Hauptauftragnehmer nicht zum Austausch bereit, ist der Vertrag unter Berufung auf das EU-rechtlich unmittelbar geltende Erfüllungsverbot zum 10. Oktober 2022 zu kündigen.

Auch für bestehende Verträge ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern.

IV. Ausnahmen

Von dem Verbot der Auftragsvergabe und der Fortführung der Verträge enthält Art 5k Absatz 2 Ausnahmen. Für den Bundeshochbau können insbesondere Buchstabe a (Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Atomanlagen/Endlagern) und Buchstabe d (Auslandsbau) einschlägig sein.

Eine Ausnahme bedarf der über mich einzuholenden Genehmigung der durch das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz noch zu benennenden zuständigen Behörde.

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V. Zuwendungsbau

Die EU-Verordnung gilt für öffentliche Aufträge (§ 103 GWB) und Konzessionen (§ 106 GWB). Sie findet damit im Zuwendungsbau Anwendung, falls der Zuwendungsempfänger öffentlicher Auf- traggeber nach § 99 GWB, Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB oder Konzessionsgeber nach § 101 GWB ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es auf den Inhalt des Zuwen- dungsbescheids an.

VI. Inkrafttreten

Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und setzt die Verordnung (EU) 2022/576 um. Eine Erstre- ckung auf den Unterschwellenbereich wird noch geprüft.

Im Auftrag

gez. Janssen

Anlagen Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 Formblatt für Eigenerklärungen

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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Baumaßnahme BE-MuFuHa Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt Leistung ZDF-175-OV-26-045 Photovoltaik-Anlage

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

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keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

Datum/Unterschrift (bei elektronischer Übermittlung: Name der erklärenden Person)

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 1 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Allgemeine Baubeschreibung

Grundstück und Gelände

Das ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen plant die Errichtung einer neuen Lagerhalle (Multifunktionshalle) mit einem freistehenden Verwaltungsbau (Bürotrakt) auf dem Campusgelände am Lerchenberg in Mainz. Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemarkung Bretzenheim, Flur 10, Flurstück 86/8, Gemeinde Mainz.

Erschlossen wird das Baugrundstück über die Paul-Kanisch-Straße. Das vorhandene Gelände fällt von Süden nach Norden und muss dementsprechend bis zum Gründungsplanum aufgefüllt werden.

Die NHN für den Zugangsbereich der Multifunktionshalle und dem Bürotrakt beträgt OKFF-Höhe von 198, 82 m ü. NHN. Durch die erforderliche Ladekante von 1,40 m Höhe ergibt sich für den Bereich der nördlichen LKW - Verladefläche eine Geländehöhe von 197,42 m ü. NHN.

Allgemein zur Multifunktionshalle

Gebäudeklasse Bauliche Anlage im Sinne §2 (2) LBauO: Gebäudeklasse 3. Aufgrund der Nutzung als Industriebau wird es als bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung gemäß § 50 LBauO als Sonderbau eingestuft.

Allgemein Die Multifunktionshalle hat eine Höhe von ca. 11,00 m und beinhaltet ein eingeschossiges Hochregallager mit Meisterbüros im Erdgeschoss. Durch eine Brandwand abgetrennt ergeben sich zwei Brandabschnitte. Der linke Bereich dient als Lager und der rechte Bereich als Einstellhalle für Übertragungswagen und Lagerung der zugehörigen Ausrüstung.

Erschließung Die Erschließung der Halle erfolgt über einen ebenerdigen Zugang. Notausgänge im Bereich des Geländehöhenunterschieds sind über eine außen liegende Stahltreppe zugänglich.

Kenndaten OKFF-Höhe = 198,82 m ü. NN Durch die erforderliche Ladekante von 1,40 m Höhe ergibt sich für den Bereich der nördlichen LKW-Verlade- fläche eine Geländehöhe von 197,42 m ü. NHN. Gebäudelänge ca.: 120,50 m Gebäudebreite ca.: 42,50 m Gebäudehöhe ca.: 11,00 m (OK Attika) = 209,80 m ü. NN. Bruttogrundfläche: ca. 5.210,00 m²

Raumprogramm

  • Einstellhalle "LKW Maintenance" mit ca. 1.250 m²
  • Lagerfläche Licht und AÜ inkl. zwei Büros und WC-Anlage mit ca. 2.500 m²
  • Lagerfläche MPE (Mobile Produktionseinheit) mit ca. 1.260 m²
  • Technikflächen mit ca. 100 m²

Konstruktion / Tragwerk Tragkonstruktionen: Stahlbetonfertigteilen Stützen: Fußeingespannte FT-Stützen mit angeformten Funda menten. Dach: Warmdach mit Trapezblechen als tragendes Element. Außenwände: Stahlkassetten mit Mineralwolle und Trapezblechverkleidung Brandwand: FT-Stahlbetonwand

Einbauten sowie kleinere Räume im Außenbereich der Halle sind als Massivbau bemessen. Aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen der Oberkante der Sohle und der Geländeoberkante, sind in großen Teilen Winkelstützwände vorgesehen. Die Aussteifung erfolgt über die Fußeingespannten Stützen und die Gründung mit Einzelfundamenten. Die Sohle wird

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 2 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge WinkelstützEinheit wände vorgesehen. Die Aussteifung erfolgtEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) über die Fußeingespannten Stützen und die EUR EUR Gründung mit Einzelfundamenten. Die Sohle wird lediglich zum Lastabtrag der Lasten im Halleninneren herangezogen.

Zertifizierung nach DGNB

Für das Projekt ZDF Neubau Multifunktionshalle - Halle Bürotrakt (ZDF MuFuHa) wird für die beiden Bauteile Halle und Bürotrakt jeweils eine DGNB-Zertifizierung mit den Nutzungsprofilen Neubau Logistik, Version 2018 (DGNB NLO18) bzw. Neubau Büro/Verwaltung, Version 2018 (DGNB NBV18), in Gold (65% Zielerfüllung inkl. Erfüllung Nebenanforderungen in allen Hauptkriteriengruppen) angestrebt. Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung erstellt. Zudem existiert eine Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung in Form eines DGNB-Pflichtenhefts und als Anlage/ Bestandteil der Vergabeunterlagen. Folgende Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind daher bei der Angebotserstellung zu beachten:

  • Technischer Vertragsbestandteil DGNB (TV DGNB) zum Leistungsverzeichnis
  • DGNB Pflichtenhefte (Büro / Halle) in aktuellster Ausführung
  • Anlage ENV1.2_0
  • Anage PRO2.1_0
  1. Technische Vorbemerkungen Die Ausführung muss entsprechend der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des AN überwacht werden. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des AG und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekanntzugeben. Der Fachbauleiter hat an Baubesprechungen, Bauzustandskontrollen, Aufmaßen, Abnahmen etc. teilzunehmen und diese ggf. vorzubereiten. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften, Bestimmungen der Versorgungsunternehmen, DIN-/EN-Vorschriften, VDI-Richtlinien sowie sonstige Vorschriften und Auflagen werden bei der Ausführung in ihrer jeweils neuesten Ausführung beachtet.

Lieferungen und Leistungen Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsfertigen Herstellung erforderlichen Materialien und Einbauten. Etwa erforderliche Anmeldungen bei den Versorgungsbetrieben, die Teilnahme und Durchführung von Abnahmen der Anlagen oder einzelner Anlagenteile sind für den Auftragnehmer verpflichtend. Falls Abnahmen durch Sachverständige durchgeführt werden, sind die Arbeitsmittel und das Personal dafür zur Verfügung zu stellen. Mehraufwendungen sind in die Preise einzukalkulieren. Der Begriff "Lieferung" umfasst die vollständige Lieferung des Materials der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle, einschl. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Der Begriff "Montage" umfasst den betriebsfertigen Einbau des Materials, einschl. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur vollständigen Abnahme der Gesamtanlage. Ist kein Begriff angegeben, umfasst die Position, die Lieferung und die Montage.

Ausführungsunterlagen / Montageplanung Die bereitgestellten Planungsunterlagen (Zeichnungen, Schemata, Berechnungen) sind vom Auftragnehmer zu prüfen. Auf dieser Basis sind vom Auftragnehmer die Montagepläne und Details anzufertigen und der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 3 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge prüfen. AufEinheit dieser Basis sind vom Auftragnehmer dieEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Montagepläne und Details anzufertigen und der EUR EUR Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung vorzulegen. Der Platzbedarf für andere technische Gewerke ist bei der Anfertigung von Montagezeichnungen zu berücksichtigen. Eine Änderung der Ausführung gegenüber der Planung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Bauherren bzw. der Fachbauleitung und dessen schriftlicher Zustimmung zulässig. Es darf nur nach freigegebenen Plänen montiert werden.

Brandschutz Auf den vorbeugenden Brandschutz ist besonders zu achten. Durchführungen durch Wände und Decken in andere Brandabschnitte sind dicht gegen Rauch- und Brandübertritt zu schotten. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (aktueller Stand) ist in allen Punkten zu erfüllen. Die Nachweise entsprechend DIN 4102 sind zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten die zu Funkenbildung oder Funkenflug führen (z.B.: Flexen von Metall), generell verboten sind! Arbeiten mit offener Flamme dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn diese beantragt / genehmigt sind und entsprechende Schutzgeräte und -materialien (Löschmittel, usw.) vom Auftragnehmer eigenverantwortlich bereitgestellt sind.

Schallschutz Es sind die Schallschutzanforderungen nach E DIN 4109-10 zu erfüllen.

Dokumentation Zur Abnahme der fertig gestellten Anlage müssen die mitzuliefernden dem letzten Stand entsprechenden Unterlagen einschließlich der Ergänzungen sortiert in DIN A4-Ordner (Pläne als Farbplots), in 3-facher Ausfertigung vorliegen und übergeben werden. Zusätzlich jeweils auf Datenträger im AutoCAD kompatiblem Dateiformat (DWG 2018 oder DXF 2018), und als pdf-Datei. Die ZTV-CAD des ZDF mit Stand vom 26.06.2023 ist zu beachten.

Die Revisions-Unterlagen sind vorab 1-fach zur Überprüfung an den Auftraggeber oder das Planungsbüro einzureichen. Erst wenn die Unterlagen als vollständig anerkannt sind, kann an Hand der Revisions-Unterlagen die Einweisung des Betreibers / Nutzers vorgenommen werden. Über die Einweisung ist ein Protokoll zu erstellen, welches von den Teilnehmern zu unterschreiben ist. Die Vorlage der Revisionsunterlagen und das Einweisungsprotokoll sind die Voraussetzungen, damit die Abnahme beantragt werden kann.

Einweisung des Bedienungspersonals Das zuständige Bedienungspersonal ist vor der Abnahme der Anlagen in ausreichendem Umfang über Betriebsweise und Gebrauch der zum Auftragsumfang gehörenden Anlagen einzuweisen. Hierzu gehört auch die Unterweisung des Bedienungspersonals in Gebrauch und Handhabung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen, die bis zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt sein müssen. Die Einweisungen sind zu protokollieren.

  1. Richtlinien und Normen Für die nachstehend aufgeführten Leistungen gelten alle von der beschriebenen Leistungsausführung berührten DIN-Normen, DIN-EN-Normen und / oder Ausführungsrichtlinien nach dem "Stand der Technik" sowie für die beschriebene Leistung geltenden Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften und die Verarbeitungsvorschriften und -Richtlinien der Hersteller, deren Produkte zur Leistungserbringung verwendet werden. Weiterhin gelten alle allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sowie alle von der Leistung berührten umwelt-, wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen und Bedingungen. Es gilt die Bauordnung RLP.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 4 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge brandschutzEinheit technischen Auflagen und Bedingungen.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Es gilt die Bauordnung RLP. EUR EUR

  1. Umfang Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten:

Allgemeiner Leistungsumfang: Die einzelnen in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen sind als gebrauchsfertige Komplettleistung zu erbringen, inkl. aller erforderlichen Produkte und Materialien (z.B. zum Einbau und zur Befestigung benötigte Verbindungsmaterialien oder nachträgliches Eindichten von Anschlussfugen, falls erforderlich). Leistungen, die sich während der Leistungsausführung zwangsläufig zur Fertigstellung der Komplettleistung ergeben, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt sind. Transporte: Abladen und Lagern, sowie Zwischen- und Höhentransporte aller Materialien auf der Baustelle zur Einbaustelle. Zur Leistungsausführung erforderliches Hebezeug ist nachfolgend mit anzubieten. Schutz vor Verunreinigungen: Schutz von benachbarten flächenfertigen Bauteilen vor Verunreinigungen und/oder Beschädigung, einschl. Lieferung und Entsorgung des Schutzmaterials nach Beendigung der Arbeiten.Während der Montage ist die Dachhaut mittels Baudenschutzmatten abzudecken und es ist daruf zu achten, das diese nicht beschädigt wird.

Technische Unterlagen, statische Nachweise: Lieferung von technischen Unterlagen (Zulassungen, Prüfzeugnisse), Entsorgungsnachweise, fachspezifische Eignungsnachweise etc. vor Ausführungsbeginn. Sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Abnahmen und Prüfungen, inkl. anfallender Gebühren. Der Nachweis über die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist der Bauleitung zu übergeben. Einbau von statisch nachzuweisenden Verbindungs- und Befestigungsmaterialien aller Art. Übergabe von Übereinstimmungserklärungen aller verwendeten Materialien und Produkte an die örtliche Bauleitung - unterschrieben jeweils von der entsprechenden Überwachungsstelle. Gewährleistung der sach- und fachgerechten Einhaltung aller Zulassungen und Prüfzeugnisse durch Abstimmung mit den anderen Gewerken. Sämtliche für die Ausführung erforderlichen statischen Nachweise, Ballastierungsnachweise, Windlastberechnungen, Trennungsabstandsnachweise, Blitzschutznachweise sowie erforderliche Werk- und Montageplanungen sind Bestandteil der Leistung und mit den Einheitspreisen abgegolten.

Werkplanung: Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Werkpläne, werden nach dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, davon ein Satz als Papierzeichnung / Plotterausdruck, farbig, auf DIN A 4 Format gefaltet. Die vom AN zu erstellenden Werkplanungsunterlagen beinhalten folgende Darstellungen von Anlagen der TGA:

-Geräte -Bauteile -Leitungen -Kabeltrassen -Stromlaufpläne (mehrpolige Darstellung) -Aufbauzeichnung von Verteilungen -Stücklisten -Klemmpläne und Belegung maßstäblich, vermaßt zum Baukörper. Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen:

-Grundrisspläne -Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0, -Stromlaufpläne in mehrpoliger Darstellung -Installationsschwerpunkte in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2. Die Detail-Zeichnungen des Planers sind keine Fertigungs- und Montagezeichnungen, sondern

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 5 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge in DetailzeEinheit ichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format,Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) max. DIN A 2. Die Detail-Zeichnungen des Planers EUR EUR sind keine Fertigungs- und Montagezeichnungen, sondern dienen nur der Prinzipdarstellung. Die Erstellung der Werkplanung ist in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.

Niederspanungsschaltanlagen: Niederspannungsanlagen sind nach der Normenreihe DIN VDE 0100 zu errichten. Die Verteilung der Niederspannungs- und Gebäudehauptverteilungen sind nach dem Stand der Technik sowie der DIN EN 61439-VDE0660-600 zu errichten. Bei der Errichtung elektrischer Anlagen ist auf die Selektivität bei Überlast und Kurzschluss zu achten. Eindeutige Forderungen bezüglich der Auslegung dieser Anlagen auf Kurzschluss- selektivität gibt es nur zu Sicherheitsstromkreisen in baulichen Anlagen für Menschenansammlung in DIN VDE 0100-718. Verteilungen sind mit Hauptschaltern auszurüsten. Zu- und Abgänge sind auf Klemmen zu führen. Die Betriebsmittel sind dauerhaft und gut lesbar auf dem Betriebsmittel und der Abdeckung zu bezeichnen. Die einzelnen Stromkreise sind für eine symmetrische Belastung gleichmäßig auf die drei Phasen aufzuteilen. Für spätere Erweiterungen, wenn nicht anders angegeben, ist eine Platzreserve von mind. 25% vorzuhalten. Die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Reihenklemmen, Verdrahtung, Hilfs- und Verbindungsschienen in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

Verlegesysteme (halogenfrei) Dazu gehören: -Kabeltrassen, Steigetrassen, -Installationskanäle, Brüstungskanäle, -Elektroinstallationsrohre -Sammelhalterung

Zu den Kabeltägersystemen gehören die erforderlichen Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Stahl- Spreizdübel, Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Trägerklauen, Ankerbolzen, Verbindungsstücke, Klemmstücke, Endbleche, Klemmschellen, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Anschlußstücke, Auflagerwinkel, Überschubhülsen und - schmiegen, Gelenkstücke, Auflager, Anschlusslaschen, Abstandslaschen, Halterkupplungen, Leiterhalter und sonstige Kleinteile. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß die Verlegung nicht immer in Lieferlängen erfolgen kann und Zuschnitte erforderlich sind, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Zugeschnittene Verlegesysteme sind soweit zu bearbeiten, dass an diesen Stellen keine Verletzungsgefahr besteht und keine Materialreste in den darunterliegenden Bereich fallen. Dies gilt auch für herausragende Halterungen und Befestigungsmaterialien. Die Endstücke der Stiele sind mit zugehörigen Schutzkappen zu versehen. Leitungsführungskanäle sind in den angegebenen Farben zu liefern. Bohrungen zur Einführung von Leitungen werden nicht gesondert vergütet. Das Durchdringen von Brandabschnitten mit Trassen ist nicht zulässig. Vor jedem Brandabschnitt ist ein Abstand von ca. 10cm einzuhalten. Die Schnittstellen der Kanäle sind vor den Verlegearbeiten sorgfältig zu entgraten und mit Kantenschutz zu versehen. Alle Verlegesysteme sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der interne Potentialausgleich des Systems, Dehnungsmuffen, Endverschlußstücke, Verbindungslaschen und Befestigungs- material sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Montage der Verlegesysteme im untersten Geschoss ist eine Beschädigung der Abdichtung gegen Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle oben genannten Arbeiten bzw. Kleinteile sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 6 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

siehe u.a. Anlage "ZDF Kabelbeschriftungen ET"

Technische Vorgaben Für die Wahl der Materialien und der Ausführungsart wird auf die nachstehende Leistungs-beschreibung und auf die Technischen Planungs- und Ausführungsvorschriften ARD - ZDF (TAV), Fachbereich Elektrotechnik, verwiesen. Die TAV ist Auftragsbestandteil und vom Bieter durch rechtsverbindliche Unterschrift auf der Verbindlichkeitserklärung anzuerkennen. Für Anlagenerweiterungen und Nachinstallationen ist die Ausführungsart- und Qualität der vorhandenen Installation zugrunde zu legen. Zusätzlich zur TAV Elektrotechnik bzw. zur Ausführungsart und -qualität der vorhandenen Installation sind die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen: Verteilungen :

  1. In sämtlichen Verteilungen und Schaltschränken ist sowohl für den Geräteaufbau als auch für die Klemmleisten eine Platzreserve von mindestens 20% vorzusehen.
  2. In den elektrischen Verteilungen dürfen keine leitenden Verbindungen zwischen dem Schutzleiter PE und dem Neutralleiter N bestehen.
  3. Die Hauptbeschriftung der Schaltfelder und Unterverteilungen ist mittels gravierter Resopal- schilder vorzunehmen, die dauerhaft mit Kunststoffschrauben zu befestigen sind. In der Regel ist schwarze Schrift auf weißem Untergrund zu verwenden. Vor Bestellung der Resopalschilder sind Text und Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alternativ zu Resopalschildern ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber auch die Verwendung beschrifteter selbstklebender Kunststofffolien gestattet .
  4. Alle elektrischen Bauelemente und deren Befestigungsmittel müssen von der Frontseite her zugänglich und leicht auswechselbar sein. Abdeckungen von Sicherungsverteilungen sollen auch bei eingeschraubten Sicherungen abnehmbar sein. Frontplatten, in die elektr. Bauteile eingebaut sind, dürfen nicht abnehmbar, sondern nur mit Scharnieren an den Schränken montiert werden.
  5. Abdeckbleche für Verteilungen sind nach Feldabschnitten und Netzteilen getrennt auszuführen.
  6. Folgende Leitungsfarben sind für die Verdrahtung in Verteilungen und Schaltschränken zu verwenden: -Außenleiter (Hauptleiter) schwarz -Neutralleiter hellblau -Schutzleiter grün/gelb -Steuerleitungen über 42 V grau -Leitungen mit Kleinspannung bis 42 V braun (auch Steuerleitungen bis 42 V) -Steuer- und Meldeleitungen für ZLT violett -Messleitungen rot (auch für Messwerte der ZLT)
  7. Die Farbkennzeichnung von Kontrolllampen und Tastern ist nach DIN/VDE 0199 auszuführen.
  8. Bei allen Hauptschaltern mit trennbarem Antrieb muss gewährleistet sein, dass der Antrieb auch in eingeschaltetem Zustand abgenommen werden kann und dass Schalter- und Antriebsstellung unverwechselbar sind.
  9. Spannungsführende Teile (aktive Teile), auch auf der Rückseite von Schaltschranktüren, müssen isoliert abgedeckt sein, um ein gefahrloses Arbeiten im Schaltschrank zu gewährleisten.
  10. Verteilungen, in denen bei abgeschaltetem Hauptschalter oder Hauptsicherungen Anlagenteile unter Spannung stehen, sind im Innenraum mittels gelber Hinweisschilder ( ca. 120 x 80 mm) aus Resopal oder dauerhafter Klebefolie mit roter Schrift zu kennzeichnen: VORSICHT: Nach abgeschaltenem Hauptschalter stehen Anlagenteile unter Spannung

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 7 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge VORSICHT:EinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Nach abgeschaltenem Hauptschalter stehen Anlagenteile EUR EUR unter Spannung PRÜFEN ! 11. Kabelverschraubungen müssen in ihrer Größe dem Kabeldurchmesser angepasst sein. 12. Eingeführte Leitungen sind einzeln zu befestigen (Registerschienen) und in unmittelbarer Nähe der Einführungen zu bezeichnen. 13. An Anschlüssen in Verteilungen oder Geräten ist der konzentrische Leiter an den Enden in einen Zopf zu formen und in einen gelb-grünen Schutzschlauch einzuziehen. 14. Reserveadern von Kabel- und Leitungen sind in Verteilungen auf Klemmen aufzulegen. 15. Zweigleitungen in Verteilungen erhalten Nulleitertrennklemmen. 16. Leitungsquerschnitte >35 mm2 sind, wenn die Kabelführung und das anzuschließende Gerät nahe beieinander montiert sind, ohne Zwischenklemmen direkt anzuschließen. 17. Das Drehfeld für alle Abgänge an Verteilungen und Unterverteilungen von der Trafo-Sekundärseite (Hausanschluss oder Hauptverteilung) aus bis zu den Verbraucherabgangsklemmen an den Verteilungen wird im Rechtsdrehsinn festgelegt. 18. Bei Dreiphasen-Stromkreisen mit Überstromschutzschaltern sind Geräte in dreipoliger Ausführung einzusetzen 19. Geräte mit gleichen Funktionen und gleichen Nenndaten müssen Fabrikat- und Typengleich sein. 20. Als elektrische Schaltgeräte dürfen nur genormte und listenmäßige Bauteile verwendet werden. Ausnahmen davon sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Als LS - Schalter sind zu verwenden: Fabr. ABB - Stotz oder Siemens, für Installationen mit Auslösecharakteristik B und C. Als Reihenklemmen sind Zugfederklemmen, Fabr. Phönix, auf Tragschienen NS 35 nach EN/DIN 50022 bzw. Universalklemmen, Fabr. Phönix, anzuwenden: Die Anordnung der Klemmleisten und des Anschlussraumes ist so zu treffen, dass eine gute Zugänglichkeit bei den Kabelanschlussarbeiten sowie Lesbarkeit des Kabelbezeichnungsschildes gewährleistet ist. An jede Reihenklemme darf jeweils nur eine Ader angeschlossen werden. Sollten parallele Abgänge erforderlich sein, so sind mehrere Parallelklemmen zu verwenden, die durch Brücken miteinander zu verbinden sind. N - und PE

  • Klemmen müssen als Reihenklemmen neben den zugehörigen Hauptleiterklemmen angeordnet sein. Für alle Klemmen gilt, dass der Berührungsschutz entsprechend VBG 4 für "gelegentliches Handhaben" eingehalten wird.
  1. Die Bezeichnung aller Geräte und Klemmen ist entsprechend den zugehörigen Schaltungs- unterlagen einheitlich nach DIN vorzunehmen. Die Klemmen werden fortlaufend nummeriert, links mit 1 beginnend. N - und PE - Klemmen werden in die Nummerierung mit einbezogen, wenn diese nicht farblich gekennzeichnet sind. Bei Verteilungen mit mehr als einem System sind Leisten- bezeichnungen anzuwenden (X1, X2... ). Ebenso, wenn mehr als 99 Klemmen eingebaut sind. Dreistellige Klemmennummern sind zu vermeiden. An jeder Leiste beginnt die Nummerierung wieder mit 1. Die Gerätebezeichnungen sind hinter den Abdeckungen, nach Möglichkeit auf der Montageplatte nahe den Geräten, gut sichtbar anzubringen. Die Bezeichnung von Sicherungen erfolgt direkt auf den Sicherungen oder den Abdeckungen der Verteilung.
  2. Abgangskabel in Unterverteilungen zu den einzelnen Stromkreisen (Stromkreisleitungen) sind durch Nummernschilder zu kennzeichnen. Nach Möglichkeit ist mit 1 zu beginnen und fortlaufend zu nummerieren. Drehstromkreise werden ebenso wie die Wechselstromkreise in die fortlaufende Nummerierung einbezogen. Die Zuordnung der Kabel und Leitungen zu den Stromkreisen (Sicherungen, LS - Schalter, Klemmen) muss aus den Verteilungsplänen ersichtlich sein.
  3. Die lfd. Nummer der Stromkreisbezeichnung ist identisch mit der Gerätebezeichnung des zugehörigen Überstromschutzorgans.
  4. Abschließbare elektrische Verteilungen sind mit Schlössern entsprechend dem einheitlichen Schließsystem nach Angaben des Auftraggebers auszurüsten.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 8 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 24. AbschliEinheit eßbare elektrische Verteilungen sind mitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Schlössern entsprechend dem einheitlichen Schließsystem EUR EUR nach Angaben des Auftraggebers auszurüsten. Verlegesysteme, Kabel und Leitungen

  1. Kabelbahnen dürfen nicht durch Brandabschnittswände führen.
  2. Kabel auf Kabelbahnen sind geordnet und ausgerichtet zu verlegen.
  3. Werden Leitungen in Konstruktionsteilen, in Zwischenwänden, und auf Kabelbahnen über Kanten geführt oder in Konstruktionsteile eingeführt, so ist ein entsprechender Kantenschutz anzubringen.
  4. An verzinkten Bauteilen sind Bearbeitungsstellen mit Kaltverzinker zu behandeln.
  5. Die Befestigung von Schaltern, Steckdosen, Abzweigdosen, Schellen usw. darf nur mit Kunststoff- spreizdübeln und Schrauben erfolgen. Kleben und die Verwendung von Bolzensetzwerkzeugen ist nicht zulässig.
  6. Die Leitungsquerschnitte sind vor dem Beginn der Arbeiten gewissenhaft nachzurechnen. Wenn im LV nur Leistungswerte angegeben sind, muss für die Speiseleitungen eine Leistungsreserve von 20% in die Berechnung einbezogen werden. Maximal zulässiger Spannungsverlust : Speiseleitungen Techniknetz (TN): ca. 1.5% Zweigleitungen Techniknetz ab Verteilung (TN): ca. 0.7% Speiseleitungen Allgemeinnetz Beleuchtung (AN): ca.1.5% Speiseleitungen Algemeinnetz. (AN): ca. 2,5%
  7. Die Reihenfolge der Leiter L1, L2, L3, N und PE ist in der gesamten Anlage einheitlich einzuhalten, begonnen wird mit L1. In mehradrigen Leitungen ist folgende Farbkennzeichnung gem. VDE 0293 einzuhalten : L1 - braun L2 - schwarz L3 - grau
  8. Sämtliche Kabel und Leitungen sind an beiden Enden durch Kabelschilder zu kennzeichnen, auf dem die Kabelnummer und ein Zielzeichen angebracht sein müssen. Zusätzlich sind die Kabel und Leitungen in Versorgungsschächten und Versorgungskanälen zu kennzeichnen. Als Bezeichnungs- schilder für Kabel und Leitungen werden Kabelschilder Fabrikat "PHÖNIX" oder gleichwertig vorgeschrieben.
  9. Die Anordnung von Kabeln in Durchbrüchen ist mit dem Auftragnehmer für das Verschließen der Durchbrüche abzustimmen.
  10. Bei der Leitungsverlegung ist darauf zu achten, dass tragende Bauelemente nicht beschädigt werden.
  11. In Schüttbeton dürfen Kabel und Leitungen nur in dafür zugelassene Schutzrohre verlegt werden.
  12. Sämtliche Kabel und Leitungen dürfen nur horizontal und vertikal verlegt werden. Bei Verlegung ohne Schutzrohr und Abstandsschellen darf ein maximaler Abstand der Befestigungsschellen von 0,3m nicht überschritten werden.
  13. Mehrere parallel geführte Kabel und Leitungen sind auf Registerschienen oder in Kabelkanälen zu verlegen. Ein Bündeln von Kabeln / Leitungen ist nicht gestattet. Starkstromleitungen sind grundsätzlich getrennt von Schwachstromkabeln zu verlegen. Bei gemeinsamer Verlegung in Kanälen oder auf Rinnen muss ein Trennsteg eingesetzt werden (Siehe auch DIN/VDE 0800).
  14. Kabel und Leitungen im Fußbodenbereich sind bis 30 cm über OKF mechanisch zu schützen (z.B. Schutzrohr).
  15. Wenn z.B. bei Schaltern und Steckdosen u. P. Durchgangsverbindungen für die Weiterführung von Leitungen erforderlich sind, dann müssen für diese Verbindungen Abzweigverteilerdosen installiert werden.
  16. Zur Installation in Hohlräumen von Doppelböden : Für die Installationsarbeiten werden die Doppelbodenplatten nur einmal bereichsweise aufgenommen. Die Installation erfolgt gleichzeitig und in Abstimmung mit anderen Gewerken. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Bodenplatten bereichsweise wieder eingesetzt.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 9 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Für die nachstehend aufgeführten Leistungen gelten neben der VOB/B in neuster Fassung alle von der beschriebenen Leistungsausführung berührten DIN-Normen, DIN-EN-Normen und / oder Ausführungsrichtlinien nach dem "Stand der Technik" sowie für die beschriebene Leistung geltenden Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften und die Verarbeitungsvorschriften und -Richtlinien der Hersteller, deren Produkte zur Leistungserbringung verwendet werden. Weiterhin gelten alle allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sowie alle von der Leistung berührten umwelt-, wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen und Bedingungen. Vor allem ist die derzeit geltende DIN VDE 0100-712 normative Anforderungen an Photovoltaik Stromversorgungssysteme anzuwenden. Es gilt die Bauordnung RLP.

Ausrichtung Ausrichtung der geeigneten Dachflächen des Gebäudes: Azimut: -107° Ost Dimensionen und wesentlichen Merkmale des Gebäudes bzw. der Dachfläche

  • Gebäudemerkmale: Multifunktionshalle
  • Dachabmessungen: Länge: 120 m Breite: 42 m Dachhöhe: 10,35 m (Die Modulreihen sind so geplant, dass zu den Randbereichen ein Abstand von 2,25m, zur Blitzschutzanlage ein Abstand von min. 0,8m und zur Brandwand ein Abstand von min. 3,5m besteht.) Der Nachweis der Blitzschutzabstände sowie aller Anschlusspunkte ist zu dokumentieren. Falls die Maße der angebotenen Module von den Planungsmaßen abweichen, müssen natürlich die Abstandflächen gewahrt bleiben.
  • Dachstruktur: Flachdach mit ca. 5° Neigung
  • Modulneigung: 15° Gebäudelage Das Gebäude liegt auf dem Gelände des ZDF. Aufgrund der Gebäudehöhe und der Umgebungsbebauung und Bepflanzung ist die Dachfläche verschattungsfrei. Verschattungen ergeben sich nur durch technische Aufbauten (auf dem Dach befindlichen Blitzfangstangen, Lichtkuppeln und RWA-Anlagen). Diese Einschränkungen sind im Dachbelegungsplan bereits berücksichtigt. Gemäß statischer Bewertung darf die geplante PV-Anlage mit maximal 40 kg/m² Masse kpl. auf der gesamten Dachfläche montiert werden. Die Solaranlage ist gegen Abheben zu sichern. Eine Abhebesicherung und ggf. Sicherung gegen Umkippen muss durch Ballastierung erfolgen. Bedingungen und Kriterien für die Anlagenauslegung Die relevanten Bemaßungsdaten zu der Halle sind als PDF-Datei abzurufen. Eine ergänzende statische Überprüfung der Gebäudestatik in Hinblick auf die durch die PV-Anlage hinzukommenden statischen und dynamischen Lasten wird seitens des Auftraggebers (AG) vorgenommen. Die dafür notwendigen statischen Daten der PV-Anlage sind seitens des Auftragnehmers (AN) zur Verfügung zu stellen. Eine Prüfung der Statik unter Planungsannahmen wurde bereits seitens des AG vorgenommen. Die auf der Dachfläche zu installierende PV-Anlage soll über eine mit den notwendigen Absicherungen ausgestattete Elektroverteilung so installiert werden, dass sie ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt wird.

Allgemeine Vorschriften (u.a.) Die Lieferung und Montage der PV-Anlage unterliegt in allen Teilen

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 10 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die LieferuEinheit ng und Montage der PV-Anlage unterliegt inEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) allen EUR EUR Teilen

  • der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und C)
  • den einschlägigen DIN- und EN-Vorschriften
  • den VDE-Bestimmungen (VDE-AR-N 4110, DIN VDE 0100-712 normative Anforderungen an Photovoltaik Stromversorgungssysteme etc.), den Technischen Anschlussbedingungen, der Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • den Auflagen des Bauherrn für das Betriebsgelände
  • der Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes in dem das Objekt liegt
  • den Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes
  • den Vorschriften des Bauordnungsamtes
  • den Vorschriften des Amtes für Arbeitsschutz
  • den Vorschriften des Gesundheitsamtes
  • den Richtlinien und Merkblättern der Bau- Berufsgenossenschaft und der BG Feinmechanik und Elektrotechnik bzw. BG ETEM In der jeweils aktuellen Fassung

VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Multifunktionshalle PV-Dachanlage Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet folgendes Gewerk: Gewerk 1 PV-Dachanlage Es wird darauf hingewiesen, dass die Alternativ- und Bedarfspositionen grundsätzlich in die Bewertung des Angebotes einbezogen werden. Kostenbeteiligung und Umlagen Unterkunft- und Materialcontainer und die Baustellenversorgung (bei Bedarf auch über Baustromaggregat) sind Sache des Auftragnehmers (AN). Der Stellplatz für die Container und Möglichkeiten einer kostenpflichtigen Baustellenversorgung sind mit dem Bauherrn abzustimmen. Das Material ist frei Baustelle zu liefern. Lagerflächen stehen nur vorübergehend zur Verfügung, so dass eine umgehende Materialverarbeitung sichergestellt werden muss.

Treppenturm zum Verbringen von Werkzeugen und Kleinmaterialien wir durch den Auftraggeber (AG) gestellt. Absturzsicherung an den umlaufenden Securanten sind durch den Auftragnehmer (AN) zu stellen.

Die Einspeisebedingungen des zuständigen Netzbetreibers sind zu Grunde zu legen. Vor technischer Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen 7 Kalendertage vorher beim Netzbetreiber einzureichen: Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll (Formular auf Homepage: https://www.mainzer-netze.de/stromnetze/netzeinspeisung / ) Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise mittels eines technischen Übersichtsschaltplans (Stromlaufplan). Aus dem Plan muss sowohl die Messung als auch die Modul- und Wechselrichterzuordnung ersichtlich sein.

Anschlussrelevante Unterlagen gem. Kap. 4.2 VDE-AR-N 4105 (u.a. Datenblatt der installierten Module und Wechselrichter,etc.)

Für Erzeugungsanlagen mit einer Wirkleistung von Pmax

135 kW sind die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 "Technische Anschlussregeln Mittelspannung" nur eingeschränkt nachzuweisen, da keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt. Dies ist bereits im Vorfeld mit dem Netzbetreiber abgestimmt. Aufgrund des vorgesehenen Betriebs der PV-Anlage als Eigenverbrauchsanlage ohne Einspeisung in das öffentliche Netz ist kein Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Es sind lediglich die vom Netzbetreiber geforderten Anmelde- und Inbetriebsetzungsunterlagen vorzulegen.

Die installierte PV-Generatorleistung ist mit mindestens 320 kWpDC auszuführen. Die verfügbare Dachfläche

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 11 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die installEinheit ierte PV-Generatorleistung ist mitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) mindestens 320 kWpDC auszuführen. Die verfügbare EUR EUR Dachfläche ist unter Berücksichtigung sämtlicher projektspezifischer Randbedingungen, insbesondere baulicher, statischer, brandschutztechnischer sowie wartungs- und sicherheitsrelevanter Anforderungen, maximal zur Stromerzeugung auszunutzen.

Das geplante DC/AC-Verhältnis ist vom Auftragnehm4er nachvollziehbar zu ermitteln und im Rahmen der Ausführungsplanung nachzuweisen.

Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftragnehmer eine objektspezifische Windlast- und Ballastierungsberechnung für das vorgesehene Montagesystem vorzulegen. Die Berechnung ist unter Berücksichtigung der geltenden Normen, der örtlichen Windlastzone, der Gebäudehöhe, der Dachgeometrie sowie aller relevanten Einwirkungen zu erstellen und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Die Ausführung darf erst nach Vorlage der vollständigen Nachweise erfolgen. 01 PV-Generator und gleichstromseitige Installation

01.001 Photovoltaikmodul plussortiert Glas-Glas-Modul monokristallinRahmen Rahmen Alu Photovoltaikmodul, zur Aufdachmontage, Systemspannung '1500' V DC, dN-Type TOPCon-Technologie oder gleichwertig, Nennleistung mind. '450' Wp, positive Leistungstoleranz (0/+5 W), Modulwirkungsgrad mindestens 22,0 %, Leistungsdegradation im 1. Betriebsjahr maximal 1,0 %, anschließend maximal 0,4 % pro Jahr, Produktgarantie mindestens 25 Jahre, lineare Leistungsgarantie mindestens 30 Jahre, Restleistung nach 30 Jahren mindestens 87 % der Nennleistung, Maße ca.'1762 x 1134 x 30 mm', Glas-Glas-Modul, monokristallinen, bifazialen Solarzellen, Schutzklasse II, mit Steckverbinder, Schutzart mind. IP68 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1), IEC 61215 zertifiziert, IEC 61730 zertifiziert, mit Rahmen aus Aluminium, Ausführung gemäß Zeichnung.

Angebotenes Fabrikat:

.........

728,000 St 01.002 Generatoranschlusskasten für Photovoltaikanlagen Generatoranschlusskasten für Photovoltaikanlagen bis 1.500 V DC, zur Aufnahme und Durchführung von bis zu 10 PV-Strings, einschließlich DC-Überspannungsschutz Typ II gemäß DIN EN 61643-32,8- Feuerwehrschalter zur allpoligen Freischaltung der PV-Generatorleitungen,- Anschluss- und Klemmenmaterial,- Potentialausgleichsanschluss,- dauerhafter Kennzeichnung sämtlicher Ein- und Ausgänge, geeignet zur Montage auf ballastierbarer Unterkonstruktion im Außenbereich,liefern, montieren, anschließen und betriebsfertig übergeben.

8,000 St 01.003 Überspannungsschutz Steuerleitungen Überspannungsschutz für die 2 x 8 Steuerleitungen liefern und betriebsfertig in einem Steuerkasten montieren.

10,000 St *** Bezugsbeschreibung

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 12 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.004 Gummischlauchleitung H1Z2Z2-K 1x6 vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 2025-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50618 (VDE 0283-618) H1Z2Z2-K 1 x 6, Cu-Zahl 58, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Ausführung gemäß Zeichnung.

3.800,000 m *** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 01.005 wie vor jedoch 1x10 mm² 1x10 mm² aufgrund der zu erwartenden Leitungslängen und Spannungsfall

1,000 m nur EP 01.006 Kabel halogenfrei, UV-beständig NYY-J 3x1,5 Kabel halogenfrei, UV-beständig NYY-J 3x1,5

Halogenfreies, UV-beständiges Kabel DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) NYY-J 3x1,5, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 10 m.

500,000 m 01.007 Kabel UV-beständig LiYCY 5x1,5 BK Kabel UV-beständig LiYCY 5x1,5 BK

UV-beständiges Kabel DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) LiYCY 5x1,5 BK, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 10 m.

1.000,000 m 01.008 Klemmkasten zum Auflegen der 8 Steuerleitungen und Klemmkasten incl. Reihenklemmen zum Auflegen der 8 Steuerleitungen und 8 Ansteuerleitungen der Feuerwehrschalter.

1,000 St 01.009 Verbindungsleitung N2XCH 5x1.5 mm² zwischen Klemmkasten Verbindungsleitung N2XCH 5x1.5 mm² zwischen Klemmkasten Feuerwehrschalter zum FIZ im Verwaltungsgebäude, in Teillängen auf Trassen, durch Leerrohr und in Zwichendecke zu verlegen.

200,000 m

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 13 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Montagesystem der PV-Module

02.001 UK Photovoltaikanlage Alu STLB-Bau 2025-04 054 9120 Unterkonstruktion für Photovoltaikanlage, aus Aluminium, einschl. systembedingter Befestigungsmittel aus nichtrostendem Stahl, auf Flachdach, Befestigungsuntergrund Metall, Durchdringung wird gesondert vergütet, Windzone 1, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.

1.500,000 m2 02.002 Ballastierungsteine 300x300x5mm Ballastierungsteine 300x300x5mm

Gewicht: 10,4kg

3.000,000 St 02.003 Ballastierungs- und Windlastnachweis Erstellung der vollständigen Ballastierungsberechnung einschließlich Windlastnachweis nach DIN EN 1991 (Eurocode), Berücksichtigung der Rand- und Eckzonen, Nachweis der Dachstatik, Nachweis der Reibbeiwerte der Dachhaut, Erstellung eines vollständigen Dachbelegungsplanes einschließlich Ballastierungsplan. Übergabe der Berechnungen als Bestandteil der Revisionsunterlagen

1,000 psch

Potentialausgleichsklemmenset

710 Stk. Zur Anbindung von Alurunddraht an die hinteren Stützen mittels Bohrschraube

02.004 Klemmbock Alu für Potentialausgleichsdraht Klemmbock Alu für Potentialausgleichsdraht

Klemmbock Alu für Potentialausgleichsdraht für Drahtdicken von 8-10mm, Blitzstromtragfähigkeit geprüft nach EN 62561-1 mit 100kA

Inkl. Befestigungsmaterial.

480,000 St 02.005 Kabelrinne FT 60x100 inkl. Deckel auf Dachhaut Kabelrinne FT 60x100 inkl. Deckel auf Dachhaut

Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), einschl. Abdeckung, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm. Blitzschutz überwinden.

Auf Dachhaut mit entsprechendem Befestigungsmaterial ballastieren.

einschl. systembedingtem Zubehör liefern und montieren

150,000 m 02.006 Trennsteg Kabelrinnen 60mm FT Trennsteg Kabelrinnen 60mm FT

Korrosionsschutz: feuerverzinkt nach DIN EN 10346

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 14 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Trennsteg KEinheit abelrinnen 60mm FTEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Korrosionsschutz: feuerverzinkt nach DIN EN 10346 Seitenhöhe: 60 mm Befestigung: geschraubt

inkl. Befestigungsmaterial liefern und montieren

100,000 m 02.007 Kabelrinne FT 60x60 inkl. Deckel auf Dachhaut Kabelrinne FT 60x60 inkl. Deckel auf Dachhaut

Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), einschl. Abdeckung, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 60 mm. Blitzschutz überwinden.

Auf Dachhaut mit entsprechendem Befestigungsmaterial ballastieren.

einschl. systembedingtem Zubehör liefern und montieren

315,000 m

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 15 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Wechselrichter

03.001 Wechselrichter 110 kW Wechselrichter 110 kW

Netzwechselrichter für gewerbliche Anwendungen, PACnenn=110 kWac, dreiphasig, trafolos, integrierter DC- und AC-Überspannungsschutz Typ II, Lichtbogenerkennung (AFCI), Kuppelschalter integriert, DC-Anschluss MC4 Kommunikation: über RS485 und Modbus TCP. WLAN, Bluetooth oder gleichwertige Service- und Inbetriebnahmeschnittstellen sind zulässig. Anzeigen: LED-Anzeige, Bluetooth/WLAN Schutzart: IP66 Kühlung: Aktive Kühlung Wirkungsgrad = 98 % Verschattungsmanagement Erdschlussüberwachung Fehlerstromüberwachung ModbusTCP Blindleistungsregelung geeignet für den Anschluss von mindestens 10 PV-Strings, mit mindestens 10 unabhängigen MPP-Trackern,

liefern, montieren auf ballastierbarer Unterkonstruktion und anschließen an der Seitenwand der Halle oberhalb der Niederspannungshauptverteilung.

Angebotenes Fabrikat:

.........

3,000 St *** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 03.002 Wechselrichter wie vor, jedoch mit 120 kW Wechselrichter wie vor, jedoch mit 120 kW

1,000 St nur EP

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 16 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Wechselspannungsseitige Installation

Die Werkplanung der Stromlaufpläne sind für die nachfolgend aufgeführten Verteilungen in 3-poliger Darstellung zu Erstellen und rechtzeitig zur Freigabe einzureichen.

04.001 Einspeiseschrank PV Einspeiseschrank 1 Feld (800mm breit) Leistenfeld für waagerechten Einbau, Abmessungen in mm (H x B x T): 2000 x 800 x 625, Einspeisung durch Kabel von unten Abgänge nach oben einschließlich der Hauptsammelschiene. Das Feld ist standardmäßig mit nachfolgendem Zubehör auszurüsten: 4 Stück 3-poliger NH-Sicherungslasttrennschalter, Größe 01 4 Satz NH-Sicherungen 4 Stück Kombiableiter Typ 1+2 Anforderungsklasse B+C, UC 350V, Schutzbausteine steckbar, 3/4-polig für TN-C, TN-S und TT-Systeme mit Fernanzeige. Mit Überwachungseinrichtung für die Varistoren, Prüftaste für Funktionstest. 1 Stück Kabelanschlusssystem für 4 parallele Kabel bis 4x 240/120 mm2

1 Stück Anschlußfeld zur Aufnahme von:

  • Datenlogger
  • RJ45 Anschlüsse
  • Klemmen für Sammelstörungen der Wechselrichter
  • Spgsversorgung Wechselrichter

Diverses Kleinmaterial (Verdrahtungskanäle, Klemmen, Messtrennklemme etc.) einschliesslich aller feldin- ternen Steuerleitungen und notwendigem Zubehör, für Erfassung, Steuerung und Überwachung von Meldungen u. Auslösungen sind einzurechnen. Feldbreite: 800 mm Feldhöhe: 2000 mm + 100 mm Sockel

liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Leitungsschutz, Hauptleitungsklemmen auf Zu- und Abgangsklemmen verdrahtet liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

1,000 St 04.002 Grundrahmen für v.g. PV-Einspeiseschrank in bauseits Grundrahmen für v.g. PV-Einspeiseschrank in bauseits vorhandenen Doppelboden. Derzeitige DB.Höhe ist 600 mm. Aufständern und sichern am Rohboden gegen umstürzen. Der Rahmen kann mit fertigen MERO-Profilen geständert werden.

1,000 St 04.003 Kabel halogenfrei, UV-beständig N2XCH-J 4x95/50 mm² Kabel halogenfrei, UV-beständiges N2XCH-J 4x95/50 mm²

Halogenfreies, UV-beständiges Kabel N2XCH-J 4x95/50 mm², auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 10 m.

60,000 m 04.004 Kabel halogenfrei,N2XCH-O 2x5x1x240 mm² Kabel halogenfrei, UV-beständiges N2XCH-O 2x5x1x240 mm²

Verbindung zwischen Einspeiseschrank und NSHV-PV-Einspeisefeld. Zwei Parallelsysteme im Doppelboden verlegt und mittels C-Schienenkonstuktion abgefangen.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 17 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge NSHV-PV-EinEinheit speisefeld.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Zwei Parallelsysteme im Doppelboden verlegt und mittels EUR EUR C-Schienenkonstuktion abgefangen.

29,000 m 04.005 Kabelrinne 60x200 inkl. Deckel Kabelrinne 60x200 inkl. Deckel

Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), einschl. Abdeckung, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 200 mm. Blitzschutz überwinden.

einschl. systembedingtem Zubehör liefern und montieren

10,000 m 04.006 Sonderkonstruktion zur Anbindung der Steigleiter Sonderkonstruktion zur Anbindung der Steigleiter zwischen Dachfläche und NSHV-Gebäude

Liefern und montieren einer statisch geeigneten Sonderkonstruktion zur Befestigung der Steigleiter für die Kabeltrassenanbindung zwischen Dachfläche Multifunktionshalle und der Niederspannungshauptverteilung. Die Befestigung der Steigleiter an der Fassadenbekleidung bzw. an Fassadenpaneelen ist nicht zulässig. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass die Lastabtragung ausschließlich über tragfähige Gebäudeteile erfolgt. Die Befestigung hat mittels speziell angefertigter Halterkonstruktionen an der Attika der Multifunktionshalle sowie an den tragfähigen Bauteilen des NSHV-Gebäudes zu erfolgen.Die Befestigung an der Attika ist analog der vorhandenen Aufstiegsleiter auf das Hallendach auszuführen. Die Lasten dürfen nicht in die Fassadenverkleidung eingeleitet werden.Bestandteil der Leistung sind:Aufmaß vor Ort Werk- und Montageplanung Statischer Nachweis der Befestigung. Sämtliche Sonderhalterungen, Konsolen, Verbindungselemente und Befestigungsmittel Korrosionsschutz aller Stahlteile Montage und betriebsfertige Übergabe

1,000 St 04.007 Steigeleiter FT 60x200 mit Verkleidung (Anbindung an Dach) Steigeleiter FT 200 mit Verkleidung (Anbindung an Dach)

Korrosionsschutz: feuerverzinkt nach DIN EN 10327 Seitenhöhe: 60 mm Breite: 200 mm Holmstärke: 1,5 mm Sprossenabstand: 600 mm

liefern und montieren der Steigeleiter einschließlich Verkleidung gemäß den Anforderungen der Position "Sonderkonstruktion zur Anbindung der Steigleiter zwischen Dachfläche und NSHV-Gebäude".

9,000 m 04.008 Bügelschelle feuerverzinkt, Bügelschelle feuerverzinkt Spannbereich bis 46mm

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 18 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bügelschelle feuerverzinkt EUR EUR Spannbereich bis 46mm

liefern und montieren

30,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 19 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in
EUREUR

Nr.) EUR EUR 05 Datenerfassung, Datenlogger, Datenübertragung

05.001 Datenlogger / Energiemanagementsystem für PV-Anlage Datenlogger / Energiemanagementsystem für PV-Anlage

Liefern, montieren, parametrieren und vollständig in Betrieb nehmen eines netzwerkfähigen Datenloggers zur Überwachung, Aufzeichnung, Visualisierung und Auswertung sämtlicher Betriebsdaten der Photovoltaikanlage einschließlich aller erforderlichen Schnittstellen, Lizenzierungen und Zubehörkomponenten. Mindestanforderungen: Netzwerkfähiger Web-Datenlogger mit integriertem WebserverZugriff über Standard-Webbrowser ohne zusätzliche Software Ethernet-Schnittstelle RJ45 Unterstützung von Modbus TCP/IP oder Bereitstellung sämtlicher Datenpunkte zur Anbindung an die Gebäudeleittechnik Anbindung aller Wechselrichter Erfassung und Archivierung sämtlicher Betriebsdaten Speicherung von mindestens:MomentanleistungTagesertrag,Monatsertrag,Jah re ertrag,Gesamtertrag Wechselrichterstatus Betriebs- und Störmeldungen Dokumentation der Kommunikationsschnittstellen und Datenpunktliste Inbetriebnahme und Parametrierung aller Wechselrichter Einrichtung der Kommunikationsverbindungen Funktionsprüfung sämtlicher Schnittstellen Nachweis der Datenübertragung zur GLT Übergabe aller Zugangsdaten, Lizenzen und Sicherungsdateien Dokumentation Datenpunktliste Netzwerkplan Kommunikationsschema Bedienungsanleitung Parametrierprotokoll Inbetriebnahmeprotokoll

Die Anbindung der Photovoltaikanlage an die Gebäudeleittechnik erfolgt über Modbus TCP. Sämtliche für die Überwachung, Auswertung und Störungsbearbeitung erforderlichen Datenpunkte sind vollständig bereitzustellen. Die Parametrierung, Inbetriebnahme, Datenpunktdokumentation sowie sämtliche zur Kommunikation erforderlichen Lizenzen und Freischaltungen sind Bestandteil der Leistung.

komplett betriebsfertig geliefert, montiert, parametriert und in Betrieb genommen

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 20 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 06 Verlegesysteme NSHV-Raum

Kabelrinne mittelschwer Ausführung

06.001 Kabelrinne 60x200 Korrosionsschutz: bandverzinkt nach DIN EN 10346 Blechstärke: 1 mm Seitenhöhe: 60 mm Breite: 200 mm Tragfähigkeit: 1,5 kN/m bei Stützabstand 1,5m

Befestigung an: Wand/Binder, Beton/Mauerwerk

Länge Ausleger: 200 mm Länge Deckenstiel: 350 mm Befestigungsabstand: 0,5 m Befestigungshöhe: 9,0 m

einschl. Ausleger und systembedingtem Zubehör liefern und montieren

2,000 m 06.002 Kabelrinne 60x400 Kabelrinne 60x400

Korrosionsschutz: bandverzinkt nach DIN EN 10346 Blechstärke: 1 mm Seitenhöhe: 60 mm Breite: 200 mm Tragfähigkeit: 1,5 kN/m bei Stützabstand 1,5m

Befestigung an: Wand/Binder, Beton/Mauerwerk

Länge Ausleger: 400 mm Länge Deckenstiel: 350 mm Befestigungsabstand: 0,5 m Befestigungshöhe: 9,0 m

einschl. Ausleger und systembedingtem Zubehör liefern und montieren

3,000 m

Montageschiene

06.003 Montageschiene, gelocht 200 mm Material: Stahl Oberfläche: tauchfeuerverzinkt Abmessung B x H: 40 x 22,5 mm Materialstärke: 2 mm Länge: 200 mm Schlitzweite: 18 mm

Befestigung an: Decke,Beton/Mauerwerk Wand,Beton/Mauerwerk

liefern und montieren

10,000 St 06.004 Steigeleiter Innen (Anbindung DoBO) Steigeleiter Innen 200 (Anbindung DoBO)

Korrosionsschutz: bandverzinkt nach DIN EN 10327 Seitenhöhe: 60 mm Breite: 200 mm Holmstärke: 1,5 mm

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 21 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Seitenhöhe:Einheit 60 mmEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Breite: 200 mm EUR EUR Holmstärke: 1,5 mm Sprossenabstand: 600 mm

Befestigung an:Wand,Beton/Mauerwerk Befestigungshöhe:>3,5m

inkl. Befestigungsmaterial liefern und montieren

3,000 m 06.005 Halter als Sonderkonstruktion 2kg - 5kg aus U- und/oder Winkelstahl, in verzinkter Ausführung, einschl. aller erforderl. Befestigungselemente, wie Dübel und Schrauben zur Herstellung von Unterstützungs- und Sonderkonstruktionen, für die Abhängung der Kabeltrassen

6,000 St 06.006 Halter als Sonderkonstruktion 5kg - 10kg aus U- und/oder Winkelstahl, in verzinkter Ausführung, einschl. aller erforderl. Befestigungselemente, wie Dübel und Schrauben zur Herstellung von Unterstützungs- und Sonderkonstruktionen, für die Abhängung der Kabeltrassen

4,000 St 06.007 Halter als Sonderkonstruktion > 10kg aus U- und/oder Winkelstahl, in verzinkter Ausführung, einschl. aller erforderl. Befestigungselemente, wie Dübel und Schrauben zur Herstellung von Unterstützungs- und Sonderkonstruktionen, für die Abhängung der Kabeltrassen

4,000 St 06.008 verschraubbare Überfbrückungskonstruktion zum Überqueren der Überfbrückungskonstruktion verschraubt zum Überqueren der Atika und Anbindung der Kabelleiter zu den WR hin.Diese muss dachseitig auf Ballastierungssteinen geständert werden. Sie darf keine Auflastung der Atika haben oder mit den Wandblechen verschraubt werden.

1,000 St 06.009 Kabelleiter 40x400 Kabelleiter, feuerverzinkte Stahlausführung, Seitenholmhöhe 40 mm, Breite 400 mm, einschließlich aller erforderlichen Verbindungs-, Befestigungs- und Montagematerialien. Geeignet zur Verlegung von Energie-, Steuer- und Datenkabeln in Innenräumen. Lieferung und fachgerechte Montage einschließlich Ausrichtung, Verbindung der Leitersegmente, Befestigung an der vorhandenen Tragkonstruktion sowie elektrischem Potentialausgleich gemäß VDE-Vorschriften.

8,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 37]

LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 22 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 07 EDV

07.001 Datenkabel Kat. 7 S/FTP 4x2 AWG23 1000MHz Simplex,halogenfrei flammwidrig, Datenkabel Kat. 7 S/FTP 4x2 AWG23 1000MHz Simplex, halogenfrei flammwidrig, Durchmesser >5,8mm mit verminderter Linklänge (bis 60 m) einschl. Klein- und Befestigungsmaterial liefern und montieren

200,000 m 07.002 Datenkabel außen Kat.7 geschirmt 4x2xAWG22 halogenfrei flammwidrig Datenkabel außen Kat.7 geschirmt 4x2xAWG22 halogenfrei flammwidrig Datenkabel für Außenanwendung DIN EN 50288-4-1 (VDE 0819- 4-1), Kategorie 7 DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), geschirmt, Trennklasse d DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), Link-Klasse F, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), 4 x 2 x AWG 22, halogenfrei, flammwidrig.

130,000 m 07.003 Hutschienenadapter Hutschienenadapter für Keystonemodul liefern und montieren

12,000 St 07.004 Keystone-Modul RJ45 Cat6A 500MHz Keystone-Modul RJ45 Cat6A 500MHz Konform zu Kategorie 6 tiefgestellt A gemäß EN 60603-7 gemäß ISO/IEC 11801 für 10Gbit geeignet aus Zinkdruckguß Lieferant TKM #4677682A oder TTL-Networks 1801-1 oder baugleich liefren, anschließen und in vorgenanntes Hutschienenadapter einbauen

12,000 St 07.005 Anschluss Kupferdatenkabel S/FTP 4 x 2 x 0,8 mm herstellen

24,000 St 07.006 Messung Kupferdatenkabel S/FTP 4 x 2 x 0,8 mm nach DIN EN 50173, Darstellung der Messung als Tabelle und als Grafik, Dokumentation vorab digital zur Prüfung und nach Freigabe als Ausdruck und auf Datenträger, im PDF-Format und mit Originaldateien, als ausführlicher Report

12,000 St 07.007 Überspannungsschutz Datenkabel Überspannungsschutz vor Gebäudeeintritt in AP-Gehäuse liefern und betriebsfertig liefern.

8,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 38]

LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 23 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 08 Brandschutzarbeiten

Hinweise

Die in diesem LV beschriebenen Leistungen beinhalten die Brandschutzarbeiten für die Durchbrüche der Elektro-, Nachrichten- und Gebäudeautomationstechnik.

Um ggf. entstehende Unstimmigkeiten im Rahmen der Brandschutzarbeiten zu vermeiden, ist vom AN eine Besichtigung und Kontrolle der durchgeführten Belegung der einzelnen Durchbrüche durchzuführen. Auf ggf. nicht korrekt durchgeführte Ausführung der Belegung sind die Fachunternehmen hinzuweisen.

Kabel- und Kabelbahnbekleidung mit nicht brennbaren Feuerschutzplatten entsprechend DIN 4102 für eine Feuerwiderstandsdauer von 30/90min (I30/I90) Die Materialien müssen asbestfrei, alterungs- und korrisionsbeständig sowie absolut Wartungsfrei sein. Alle Halterungen und Konsolen müssen mit verkleidet werden. Leitungen und Kabel müssen im Brandfall für den geforderten Zeitraum funktionsfähig bleiben. Soweit erforderlich werden Zu- und Abluftöffnungen zur Wärmeabführung eingesetzt. Die Zulassungsbescheinung der Materialprüfanstalt und Fachunternehmerscheinigung zur Ausführung sind vorzulegen. Einschließlich aller erforderlichen Winkel, Abzweige, T-Stücke, Endstücke, Kennzeichnungsschilder, etc.

Das Schließen mit Mörtel (Verpressen) von Wand- und Deckendurchführungen ist ebenfalls Leistung des AN Elektro. Hierfür ist eine Fachfirma einzusetzen und die entsprechenden Zulassungen vom AN vorzulegen. Die Fachkundigkeit für das angebotene Fabrikat ist zu dokumentieren. Vor Beginn dieser Arbeiten ist die Freigaben der beteiligten Schwachstromfirma einzuholen! An jede Durchführung ist vom AN ein Aufkleber mit der Kennzeichung des Schott´s anzubringen und in einer Fotodokumentation zu erfassen.

08.001 Weichschott 100/100 Schaumstoffblock für Kabel- und Kombischott PYROPLUG® Füllblock im System Brandschutzschaum PYROSIT® NG gemäß ETA. Brandschutzabschottung in Massivwänden, -decken und leichten Trennwänden. Kombischott für Kabel, brennbare Rohre (ohne Zusatzmaßnahmen) und nichtbrennbare Rohre (mit Streckenisolierung MIW-MA). Rohre mit Kautschukisolierung, Hydraulikleitungen und Mehrschichtverbundrohre. Max. Kabelbelegung 60 %. Zulassungen/Feuerwiderstandsklassen Bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-19.15-1849, S30/60/90 nach gemäß DIN 4102-9 Europäisch technische Zulassung EI30/60/90/120 gemäß EN1366 Teil 3 rauchgasdichtes Verschließen mit Spachtelmasse PYROPLUG® Screed (Typ FBA-SP), Anwendungsbereiche und Zulassungsdaten gemäß Verwendbarkeitsnachweisen Öffnungsgröße in leichten Trennwänden bis 840 x 570 Öffnungsgröße in Massivwänden bis 1000 x 1000 Öffnungsgröße in Massivdecken bis 1000 x Länge ist nicht begrenzt Fabrikat: OBO Bettermann PYROPLUG® Block Typ: FBA-B200-14

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 24 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge begrenztEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Fabrikat: OBO Bettermann PYROPLUG® Block EUR EUR Typ: FBA-B200-14 Art.-Nr.: 7202505

inkl. Wandschild zur Kennzeichnung, Beschriftung Liefern und einbauen gemäß Zulassung,

1,000 St 08.002 Weichschott 200/200 wie vor, nur Größe 200 / 200

inkl. Wandschild zur Kennzeichnung, Beschriftung Liefern und einbauen gemäß Zulassung,

1,000 St 08.003 Weichschott 300/200 wie vor, nur Größe 300 / 200

inkl. Wandschild zur Kennzeichnung, Beschriftung Liefern und einbauen gemäß Zulassung,

2,000 St 08.004 Weichschott 400/200 wie vor, nur Größe 400 / 200

inkl. Wandschild zur Kennzeichnung, Beschriftung Liefern und einbauen gemäß Zulassung,

2,000 St

Sonstiges

08.005 Brandschutzschaum Kabelabschottung aus 2-Komponenten-PU-Schaum zur Ausführung von kleinen Abschottungen in massiven Wänden und Decken. Daten: max. Belegung: 60 % Feuerwiderstandsdauer: S 90 inkl. Beipackset, Wandschild zur Kennzeichnung, Beschriftung

Fabrikat : OBO Bettermann PYROSIT FBS90 2-K Brandschutzschaum

oder gleichwertig liefern und montieren

1,000 St 08.006 Brandschutzabschottung bis 0,01m² öffnen Vorhandenes Brandschutzabschottung (Mörtelschott) bis 0,01m² zur nachträglichen Verlegung von Kabeln öffnen.

2,000 St 08.007 Brandschutzabschottung bis 0,02m² öffnen Vorhandenes Brandschutzabschottung (Mörtelschott) bis 0,02m² zur nachträglichen Verlegung von Kabeln öffnen.

3,000 St 08.008 Brandschutzabschottung bis 0,03m² öffnen Vorhandenes Brandschutzabschottung (Mörtelschott) bis 0,03m² zur nachträglichen Verlegung von Kabeln öffnen.

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 25 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 0,03m²EinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) zur nachträglichen Verlegung von Kabeln öffnen. EUR EUR

2,000 St

Montagearbeiten/Dokumentation

08.009 Schottbuch samt Fotodokumentation der Brandschottungen Baubegleitende Fotodokumentation auf Datenträger

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 26 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 09 Potentialausgleich/Blitzschutz

09.001 Potentialausgleichskabel 10 mm² für Anschluss an Klemmblock Potentialausgleichskabel 10 mm² für Anschluss an Klemmblock

Leiter-Nennquerschnitt: 10 mm² Temperaturbeständige und halogenfreie Einzeladern Beständig gegen UV-Strahlen und Ozon

1.000,000 m 09.002 Potentialausgleichskabel 16 mm² für Anschluss Wechselrichter Potentialausgleichskabel 16 mm² für Anschluss Wechselrichter

Leiter-Nennquerschnitt: 16 mm² Temperaturbeständige und halogenfreie Einzeladern Beständig gegen UV-Strahlen und Ozon

250,000 m 09.003 Potentialausgleichsschiene Außenbereich Potentialausgleichsschiene Außenbereich

Potentialausgleichsschiene Anschlussmöglichkeiten: 7 x ein- oder mehrdrähtige Leitungen bis 25 mm² oder feindrähtige Leitungen bis 16 mm² 1 x Rundleiter Rd 8-10 1 x Flachband bis FL30 oder Rundleiter Rd 8-10 Fußplatte und Abdeckhaube aus Polystyrol UV-beständig Schrauben und Überleger aus VA Blitzstromtragfähig 50 kA (10/350) Farbe: schwarz

liefern und montieren

2,000 St 09.004 Blitzschutzfangleitungen zurückbauen vorhandene Blitzschutzleiter aufgrund von Kollisionen oder zur Abstandswahrung zurückbauen und sichern.

100,000 m 09.005 Blitzschutzfangleitungen wieder herstellen Die in der vorherigen Position demontierten Fangleitungen entsprechend den vorgegebenen Abstandsflächen wieder montieren und einbinden.

100,000 m 09.006 Erstellung eines vollständigen Nachweises der Einhaltung Erstellung eines vollständigen Nachweises der Einhaltung der Trennungsabstände gemäß DIN EN 62305 für die gesamte PV-Anlage einschließlich Dokumentation aller erforderlichen Änderungen an der Blitzschutzanlage. Übergabe des Nachweises mit den Revisionsunterlagen

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 27 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 10 Dachdurchführungen

10.001 Wechseldichteinsatz - geteilt - Geteilter Wechseldichteinsatz mit Blindmodul zur Aufnahme zukünftiger Rohr- oder Kabeldurchführungen. Ausgeführt für den Einsatz in Schwanenhals-Durchführungen DN 150, einschließlich aller erforderlichen Dichtelemente.

liefern und fachgerecht einbauen.

2,000 St 10.002 Baudenschutzmatte Baudenschutzmatte zum Schutz der Dachhaut. Diese soll im Arbeitsbereich ausgelegt werden um mechanische Beschädigungen der Dachhaut zu vermeiden.

200,000 m

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 28 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 11 Dokumentation, Nachweise

11.001 Dokumentation, Nachweise Dokumentation, Nachweise

  • Dokumentation: Hersteller- und Produktnachweise, Bau- und Leistungsbeschreibung, Übersichtsschaltplan, Stromlaufpläne, mit Angabe über Art, Fabrikat und Schaltung, Beschreibung der Art und Funktionsweise des Wechselrichters
  • Messprotokolle Wechselrichter, Potentialausgleich, Blitzschutz, Erdung
  • Flashprotokolle der eingesetzten PV-Module mit Nachweis der Einbauposition und der Stringeinordnung in der Anlage
  • Nachweis der ausreichenden Kabeldimensionierung der verwendeten Kabel, um die prozentuale Verlustleistung < 1% sicherzustellen
  • Stringmessungen aller PV-Strings mit Dokumentation der Leerlaufspannung , Kurzschlussströme sowie Stringzuordnung zu Generatoranschlusskasten und Wechselrichter.
  • Anmeldung beim zuständigen Energieunternehmen
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Dachbelegungsplan
  • Stringplan
  • Wechselrichterbelegung
  • Parametrierlisten
  • Inbetriebnahmeprotokolle
  • GLT-Datenpunktliste
  • Prüfprotokolle
  • Isolationsmessung
  • Ballastierungsplan
  • Windlastberechnung
  • Blitzschutznachweis
  • Trennungsabstandsnachweis

Übergabe sämtlicher Revisionsunterlagen zusätzlich in bearbeitbarer Form gemäß ZDF-ZTV-CAD. Pläne sind mindestens in den Formaten DWG sowie PDF zu übergeben.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 29 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 12 Sonstige Leistungen

12.001 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

20,000 h 12.002 Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

20,000 h 12.003 Besondere Koordinierungs- und Regiearbeiten Besondere Koordinierungs- und Regiearbeiten zu Schnittstellen mit Fremdgewerken und Teilnahme an Sachverständigenabnahmen bei Einberufung durch die Bauleitung

zur Koordination/Abstimmung bezüglich gewerkeübergreifender Schnittstellen sowie Teilnahme an Sachverständigenabnahmen

30,000 h 12.004 Gemeinsame Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

16,000 h

Baustelleneinrichtung

12.005 Kranarbeiten Kranhebungen zum Verbringen der Module, Unterkonstruktionen, Ballastierungssteine sowie sonstiger Materialien auf die Dachfläche der Multifunktionshalle. Sämtliche erforderlichen Hebevorgänge, Kranumsetzungen, Rüstzeiten, Anschlagmittel, Bedienpersonal sowie Nebenleistungen sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der zulässigen Dachlasten und der statischen Randbedingungen zu erfolgen.

1,000 psch 12.006 Einweisung Einweisung des technischen Bedienpersonals zur sachgerechten Bedienung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 30 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge EinweisungEinheit des technischen Bedienpersonals zurEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) sachgerechten EUR EUR Bedienung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage

1,000 psch 12.007 Netzbetreiberanmeldung und Inbetriebsetzungsunterlagen Erstellung und Einreichung sämtlicher für die Inbetriebnahme der PV-Anlage erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Netzbetreiber einschließlich Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter, Übersichtsschaltplan und sonstiger geforderter Nachweise.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: MuFuHa PV-Anlage Seite: 31 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

01 PV-Generator und gleichstromseitige Installation 02 Montagesystem der PV-Module 03 Wechselrichter 04 Wechselspannungsseitige Installation 05 Datenerfassung, Datenlogger, Datenübertragung 06 Verlegesysteme NSHV-Raum 07 EDV 08 Brandschutzarbeiten 09 Potentialausgleich/Blitzschutz 10 Dachdurchführungen 11 Dokumentation, Nachweise 12 Sonstige Leistungen

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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Fremdfirmen-

Richtlinie

für die Durchführung von Arbeiten durch

Fremdfirmen und Nachunternehmen auf

dem ZDF-Gelände

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Zweites Deutsches Fernsehen 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts

Fremdfirmenrichtlinie des ZDF

Inhaltsverzeichnis

Zweites Deutsches Fernsehen ........................................................................................

1.0 Einleitung ............................................................................................................................ 3

2.0 Anwendungsbereich ........................................................................................................... 3

3.0 Ansprechpartnerin/Ansprechpartner .................................................................................. 4

4.0 Grundsätze des Arbeitsschutzes ........................................................................................ 4 4.1. Persönliche Schutzausrüstungen ................................................................................... 4 4.2. Umweltschutz ................................................................................................................. 4 4.3. Abfälle und Abfallentsorgung ......................................................................................... 5 4.4 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ...................................................................... 5

5.0 Zusammenarbeit im Arbeitsschutz ..................................................................................... 5 5.1 Gefährdungsbeurteilungen .............................................................................................. 5 5.2. Betreten von Gefahrbereichen ....................................................................................... 6 5.3 An- und Abmelden sowie Beginn von Arbeiten ............................................................... 7 5.4 Beauftragung und Nennung von Subunternehmen ......................................................... 7 5.5 Unfallmeldungen ............................................................................................................. 8 5.6 Verwendung von Gefahr- und Werkstoffen ..................................................................... 8

6.0 Zutrittsregelung .................................................................................................................. 8

7.0 Elektronische Zutrittsberechtigung ..................................................................................... 9

8.0 Unterweisung ................................................................................................................... 10

9.0 Verpflichtungserklärung .................................................................................................... 12

Anlage: Ansprechpartner und Telefonnummern

Nachfolgende Anlagen erhalten Sie vom Projekt- bzw. Auftragsverantwortlichen: Anlage: Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmenverantwortlichen Anlage: Baufreigabeschein Anlage: Erlaubnisschein für Heißarbeiten und Baufreigabeschein

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Zweites Deutsches Fernsehen 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts

1.0 Einleitung

Das Zweite Deutsche Fernsehen verpflichtet sich mit seiner Sicherheits- und Umweltpolitik zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Durch eine offene Kommunikation gegenüber Mitarbeitern und der Öffentlichkeit verbessern wir das Verständnis für den Sicherheits- und Umweltschutz im Unternehmen.

Aufgrund dessen erwarten wir, dass die von uns beauftragten und alle auf unserem Betriebsgelände arbeitenden Firmen die gleichen Sicherheits- und Umweltnormen einhalten wie wir selbst.

2.0 Anwendungsbereich

Diese Fremdfirmenrichtlinie regelt die Organisation und Durchführung des Einsatzes von sämtlichen Fremdfirmen und deren Nachunternehmen in den Liegenschaften des ZDF. Sie dient der Koordination und Durchsetzung von Anforderungen des Arbeits-, Umwelt- und Brandschutzes beim Einsatz von Fremdfirmen in Liegenschaften des ZDF und ist immer dann anzuwenden, wenn mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Tätigkeit und den Besonderheiten des Einsatzortes nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die Auftragnehmer stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subunternehmen einschließlich deren Mitarbeiter die Fremdfirmenrichtlinie kennen, diese erhalten haben und beachten. Es gilt die jeweils aktuelle Version dieser Richtlinie, die von der Hauptabteilung Rechtemanagement und Zentraleinkauf (HA RMZE) oder vom zuständigen Auftrags- bzw. Projektverantwortlichen ausgehändigt werden kann.

Diese Richtlinie, ist jederzeit auf der ZDF-Homepage unter dem Punkt ZDF Unternehmen/- Ausschreibungen des ZDF/ Fremdfirmenrichtlinie des ZDF (www.ausschreibungen.zdf.de) abrufbar.

Mit der Auftragsannahme wird die Fremdfirmenrichtlinie verbindlicher Vertragsbestandteil des Auftrages.

Ungeachtet dieser Richtlinie besteht für Fremdfirmen die Verpflichtung, die einschlägigen Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften, die geltenden sonstigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, die anerkannten Regeln der Technik sowie sich ggfs. zusätzlich aus der der konkreten Beauftragung ergebende Verpflichtungen zu beachten und einzuhalten.

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Zweites Deutsches Fernsehen 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts

3.0 Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Hauptansprechpartner/in für Fremdfirmen ist der/die Projektverantwortliche, der zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes eine/n Auftraggeberkoordinator/-in und bei Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) auch eine/n Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in (SiGeKo) bestellen kann. Die Fremdfirmen haben sich nach Auftragserteilung bei der ausschreibenden Stelle nach diesen Ansprechpartnern/innen zu erkundigen und frühestmöglich Kontakt mit ihnen aufzunehmen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von seiner Firma sowie den Nachunternehmern (Subunternehmen) eine der deutschen Sprache mächtige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.

Zur Verdeutlichung der gegenseitigen Ansprechpartner ist die Anlage 1 auszufüllen, dem Projektverantwortlichen zur Verfügung zu stellen und an der Baustelle auszuhängen.

4.0 Grundsätze des Arbeitsschutzes

Die Ausführung der Arbeit muss den staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Der Auftragnehmer stellt vor Arbeitsaufnahme die arbeitsmedizinischen Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen seiner Mitarbeiter sicher.

4.1. Persönliche Schutzausrüstungen

Für die Arbeiten hat der Auftragnehmer sein Personal mit allen notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen, entsprechend den gesetzlichen und den ZDF Vorgaben auszustatten. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Körperschutzartikel und die Schutzkleidung tragen und sachgerecht benutzen.

4.2. Umweltschutz

Der Auftragnehmer hat sein Verhalten auf dem ZDF-Gelände an der Umweltpolitik des ZDF zu orientieren.

Er trägt durch seinen Umgang mit Anlagen, Geräten, Materialien und Einsatzstoffen dafür Sorge, dass eine Verunreinigung von Boden oder Gewässern oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Umwelt im Sinne geltender Gesetze unterbleibt. Alle vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten auf dem ZDF-Gelände sind im Rahmen der einschlägigen Rechtsnormen zum Umweltschutz durchzuführen. Der Auftragnehmer hat vor Aufnahme der Arbeiten selbständig zu prüfen, welche Rechtsnormen einzuhalten sind.

  • 4 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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4.3. Abfälle und Abfallentsorgung

Die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung obliegt dem Auftragnehmer. Die Entsorgung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine hausmüllähnlichen Abfälle ausschließlich in die auf dem ZDF-Gelände aufgestellten, entsprechend gekennzeichneten Abfallcontainer zu verbringen. Bei der Sammlung und Bereitstellung von Abfällen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich um wassergefährdende Stoffe handeln kann.

Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle aus dem Eigentum des Auftragnehmers (Sonderabfälle wie leere Farbdosen, Farbreste, Öle, Fette usw.), werden generell vom Auftragnehmer auf eigene Kosten entsorgt. Für die richtige Trennung ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abfallbeseitigung nicht nach, kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

4.4 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Das Betriebsgelände des ZDF ist wie eine Trinkwasser-Schutzzone zu behandeln. Bei dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist daher eine Boden- oder Gewässerverunreini- gung durch die Verwendung entsprechender Behälter und Sicherungseinrichtungen auszu- schließen. Die Bestimmungen der Anlagenverordnung (Anlagenverordnung – VawS²) sind zu beachten. Das Auslaufen wassergefährdender Stoffe oder Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich der ständig besetzten ZDF-Leitwarte (Tel.: 13333) zu melden (s. Anlage „Ansprechpartner und Telefonnummern“).

5.0 Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

5.1 Gefährdungsbeurteilungen

Die Fremdfirma ist verpflichtet bei der Beurteilung von Gefährdungen und dem Durchführen von Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem ZDF zusammenzuarbeiten.

Der/Dem Projektverantwortliche/n, den von ihr/ihm beauftragten Koordinatoren und dem Sicherheitsingenieur des ZDF sowie dem zentralen Ansprechpartner im GF Technisches Gebäudemanagement (TGM) sind Einsicht in die Gefährdungs- und Belastungsanalysen zu gewähren.

Zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen stimmen der/die Projektverantwortliche oder die von ihr/ihm beauftragten Koordinatoren die Arbeiten aufeinander ab. Im Rahmen dieser Koordinierungsaufgaben sind die/der Projektverantwortliche und die Koordinatoren auch den Mitarbeiter/innen der Fremdfirma gegenüber weisungsbefugt.

² (Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe)

  • 5 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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Des Weiteren obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer und seinen beauftragten Nach- unternehmern, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über die auszuführenden Tätigkeiten und seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Wenn Mitarbeiter/innen mehrerer Fremdfirmen an einem Arbeitsplatz tätig werden, sind alle Fremdfirmen verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz- bestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Fremdfirmenvorgesetzten je nach Art und Tätigkeit insbesondere sich gegenseitig und ihre Mitarbeiter/innen über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter/innen zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.

5.2. Betreten von Gefahrbereichen

In Produktionsbereichen, Studios und Werkstätten sowie auf Baustellen ist für Unbefugte das Betreten verboten. Im Rahmen ihrer Aufgaben und nach erfolgter Einweisung ist den Fremdfirmen der Aufenthalt in den Gefahrbereichen gestattet. Den Weisungen von den Verantwortlichen des Bereiches, z.B. Werkstattleiter, Bühnen- oder Beleuchtungsmeister, ist Folge zu leisten.

Aufenthalt und Arbeiten in elektrischen Betriebsräumen/Anlagen, ist nur in Begleitung einer ZDF-Elektrofachkraft und unterwiesenen Personen mit Genehmigung durch die verantwortliche Elektrofachkraft des Auftraggebers gestattet.

Dies gilt im speziellen für Hoch- und Niederspannungszentralen in allen Liegenschaften des ZDF und ist mit der Schlüsselberechtigung für diese Räumlichkeiten gekoppelt.

Eigenmächtige Schalthandlungen an allen elektrischen Einrichtungen sind verboten. Eine Schaltberechtigung an Hoch- und Niederspannungsschaltanlagen muss durch das ZDF vor Arbeitsbeginn vorliegen. Fremdfirmen haben sich die Freischaltung –welche ausschließlich von ZDF-Mitarbeitern durchgeführt wird– durch das ZDF schriftlich bestätigen zu lassen. Die verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen im vorschriftsmäßigen Zustand sein und mit einem mobilen Personenschutz (RCD) betrieben werden.

Bevor mit den Arbeiten in der Nähe von stromführenden Anlagen oder Einrichtungen begonnen werden kann, muss in Rücksprache mit dem GF TGM/SV und dessen verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bzw. Vertreter das Abschalten des Stromes oder das Anbringen eines wirksamen Schutzes veranlasst werden.

Die Abschaltung des elektrischen Stromes muss frühzeitig beantragt werden, so dass die erforderlichen Absprachen mit den entsprechenden ZDF-Bereichen rechtzeitig getroffen werden können.

Sind elektrische Anschlüsse am Werksnetz erforderlich, so ist dies nur über das GF TGM/SV und dessen Verantwortliche zu veranlassen.

  • 6 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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5.3 An- und Abmelden sowie Beginn von Arbeiten

Arbeitstäglich sind der Arbeitsbeginn und das Ende der Arbeiten der/dem Projektverantwort- liche/n und/oder den vom ihr/ihm beauftragten Koordinatoren zu melden.

Die Aufsichtsperson der Fremdfirma hat in Abstimmung mit der/dem Projektverantwortlichen rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeit die von den Arbeiten möglicherweise beeinträchtigten Anlieger, Organisationseinheiten bzw. die Leitwarte zu informieren und ggf. eine Verständi- gung herbeizuführen, so dass erforderliche Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen recht- zeitig getroffen werden können.

Für feuergefährliche Arbeiten, wie z. B. Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleif- arbeiten ist vor Arbeitsbeginn die Erlaubnis bei der/dem Projektverantwortlichen einzuholen („Erlaubnisschein für Arbeiten mit Funkenbildung“). Bei Baustellen ist die/der SiGeKo zu beteiligen.

Es ist für eine ausreichende Kennzeichnung und Absicherung auf der Baustelle zu sorgen.

Beim unplanmäßigen Antreffen anderer Fremdfirmen auf der Baustelle, hat die Fremdfirma unverzüglich die/den Projektverantwortliche/n und/oder die beauftragten Koordinatoren zu informieren.

Für den Arbeitseinsatz dürfen nur Personen bestimmt werden, die nach Alter, Körper- beschaffenheit, Gesundheitszustand und Fachkenntnissen hierzu geeignet sind.

Bei Unterbrechung oder zeitweiliger Stilllegung der Arbeit hat die Aufsichtsperson der Fremdfirma die/den Projektverantwortliche/n und/oder die beauftragten Koordinatoren über bestehende oder mögliche Unfallgefahren zu verständigen.

Gefährliche Alleinarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden. Wird infolge eines Not- oder Ausnahmefalls doch eine gefährliche Arbeit von einer Person allein durchgeführt, so hat der Auftragnehmer gemäß Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) die Überwachung durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. kurzzeitige Kontrolle/Meldesystem, sicherzustellen.

5.4 Beauftragung und Nennung von Subunternehmen

Setzt die Fremdfirma Nachunternehmen ein oder ergeben sich Änderungen gegenüber den vertraglichen Grundlagen, ist dies frühestmöglich dem Projektverantwortlichen und der Hauptabteilung Rechtemanagement und Zentraleinkauf (HA RMZE) mitzuteilen. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen und Vertragsänderungen erfolgen ausschließlich über die Hauptabteilung Rechtemanagement und Zentraleinkauf (HA RMZE).

Die Fremdfirma hat bei der Weitervergabe von Arbeiten an andere Unternehmen der/dem Projektverantwortlichen eine weisungsbefugte Person zu benennen, welche die Arbeiten aufeinander abstimmt.

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Nachunternehmen sind durch diese weisungsbefugte Person vor Beginn des Einsatzes über die Einweisungsinhalte und über mögliche Gefährdungen sowie über die durchzuführenden Maßnahmen zu unterweisen. Die für den Einsatz des Nachunternehmens relevanten Informationen und Dokumente sind von der Fremdfirma zur Verfügung zu stellen.

5.5 Unfallmeldungen

Unfälle und Beinaheunfälle in Liegenschaften des ZDF sind unverzüglich dem Projekt- verantwortlichen und dem Arbeitsschutzmanagement des ZDF (Tel. 13990) mitzuteilen. Dies dient auch dazu Gefahrenstellen abzustellen.

5.6 Verwendung von Gefahr- und Werkstoffen

Das EG-Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und Produkte nach 91/155/EWG ist von der Fremd- firma beim jeweiligen Hersteller bzw. Inverkehrbringer anzufordern und der/dem Projekt- verantwortlichen zuzuleiten. Werden durch Vertrag bestimmte Stoffe vorgeschrieben, so dürfen nur diese bzw. gleichwertige i. S. der GefStoffV verwendet werden.

Gefahrstoffe (z. B. Farb- oder Lackreste, Lösemittel, Klebstoffe, Öl) dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder in das Erdreich gelangen. Sie sind den gesetzlichen Forderungen entsprechend einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

Der/Dem Projektverantwortlichen, die von ihr/ihm beauftragten Koordinatoren und dem Sicherheitsingenieur des ZDF sind Einsicht in die gefahrstoffbezogenen Unterlagen zu gewähren, insbesondere wenn Belange des ZDF berührt sind.

Für die Fremdfirma sind die/der Projektverantwortliche und die vom ihr/ihm beauftragten Koordinatoren Ansprechpartner bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Abzustimmen sind insbesondere die zu verwendenden Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die Arbeitsverfahren, die Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten, die Festlegung und Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und die möglichen Wechselwirkungen mit benachbarten Arbeitsplätzen.

Das Gebäudemanagement des ZDF befindet sich im Aufbau eines Katasters der in den Gebäuden verwendeten Baustoffe. Die Fremdfirma ist verpflichtet, die für die Erfassung der Daten notwendigen Unterlagen dem Projektverantwortlichen zur Verfügung zu stellen.

6.0 Zutrittsregelung

Zum Betreten des ZDF-Geländes ist ein ZDF-Tagesausweis oder eine personenbezogene ZDF-Ausweiskarte mit Name des Fremdfirmenmitarbeiters und der Fremdfirma sowie ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Der ZDF-Tagesausweis gilt nur für den jeweiligen Ausgabetag.

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Die personenbezogene ZDF-Ausweiskarte wird mit einer zeitlichen Begrenzung an die Fremdfirmenmitarbeiter ausgegeben. Mitarbeiter von Fremdfirmen, die auf dem ZDF- Gelände arbeiten, sowie Lieferanten u. ä., erhalten eine personalisierte Ausweiskarte. Näheres hierzu ist in der Verwaltungsanordnung zu den Dienst- und Besucherausweisen geregelt (VWAO 161/06).

Die Beantragung und die Ausgabe der ZDF-Ausweiskarte erfolgt über den Auftrags- bzw. Projektverantwortlichen des ZDF. Nach Erledigung der Arbeiten ist dieser dem Auftrags- bzw. Projektverantwortlichen zurückzugeben.

Beim Betreten des ZDF-Geländes muss die betreffende ZDF-Ausweiskarte dem Sicherheits- personal vorgezeigt werden. Die ZDF-Ausweiskarte ist für jeden sichtbar zu tragen. Die Mitarbeiter/innen der Fremdfirmen dürfen sich nur in den für ihre Arbeit erforderlichen Bereichen aufhalten.

7.0 Elektronische Zutrittsberechtigung

Ist es erforderlich, dass der Fremdfirmenmitarbeiter selbstständig Bereiche des ZDF betreten muss, die mit einer elektronischen Zutrittskontrolle gesichert sind, erhalten sie für den einmaligen Zutritt eine „Tageskarte“ oder für den mehrmaligen Zutritt eine „Zeitkarte“.

Für den Zugang in Rechenzentren und andere hochsensible senderelevante Bereiche ist ein zusätzliches Identifikationsmerkmal, z.B. die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Fremdfirmenmitarbeiter die einen kurzzeitigen Zutritt zu diesen Räumen benötigen, erhalten über den Auftrags- bzw. Projektverantwortlichen in der Schlüsselverwaltung „RZ-Karten“ mit einer PIN-Nr.

Elektronische Zutrittsanforderungen für Fremdfirmen und deren Mitarbeiter werden ausschließlich über den Auftrags- bzw. Projektverantwortlichen an die Schlüsselverwaltung gerichtet. Nach Erledigung der Arbeiten ist diese der Schlüsselverwaltung zurückzugeben.

An den durch Ausweisleser gesicherten Eingängen hat der Ausweisinhaber darauf zu achten, dass er beim Öffnen der Türen nicht gleichzeitig weiteren Personen Zutritt gewährt. Missbrauch des elektronischen ZDF-Ausweises, insbesondere die Weitergabe an Dritte und die Weiterverwendung gesperrter Ausweise ist untersagt.

  • 9 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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Zweites Deutsches Fernsehen 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts

8.0 Unterweisung

Bevor Fremdfirmen nach Auftragserteilung ihre Arbeit in Liegenschaften des ZDF auf- nehmen, müssen sie sich über die eigene arbeitssicherheitstechnische Betreuung, die für ihre Arbeiten anzuwendenden Rechtsgrundlagen sowie die erforderlichen Schutzmaß- nahmen informieren und diese bei der Arbeit berücksichtigen.

Ebenso ist die Fremdfirmen verpflichtet, alle ihre Mitarbeiter, als auch Führungskräfte und leitende Angestellte, vor Aufnahme der Tätigkeit beim ZDF über den Inhalt dieser Fremd- firmenrichtlinie zu informieren und zu unterweisen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter die Weisungen dieser Richtlinie berücksichtigen.

Eine evtl. Überwachung der Arbeiten durch Mitarbeiter des ZDF entlastet die Fremdfirmen nicht von ihren Pflichten.

Sie müssen ferner in die örtlichen Besonderheiten sowie mögliche Gefährdungen eingewiesen sein. Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung betriebsinterner Regelungen sowie von Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.

Folgende betriebsinterne Regelungen sind im Rahmen der Unterweisung zu vermitteln:

• Brandschutzordnung Teil A des jeweiligen Gebäudes • Notfallrufnummern und Standort der nächsten Erste-Hilfe-Einrichtung sowie des nächstgelegenen Telefons • Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege, Notausgangstüren sowie technische und sicherheitstechnische Einrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Hydranten, Schalttafeln) freihalten • Rauchverbote beachten, Verwaltungsanordnung VwAO-171/07 „Nichtraucherschutz im ZDF“

Es sind weiterhin folgende Inhalte zu vermitteln:

• Funktion und Erreichbarkeit der Leitwarte (Tel. 13333) • Notrufe MÜSSEN hausintern gemeldet werden. Wählen Sie die Notrufnummer 112 aus dem ZDF-Festnetz. Alternativ sind auch Anrufe aus den Mobilnetzen Tel.: 06131 / 70 112 möglich. • Aufenthaltsgebot ausschließlich in den Bereichen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind. • An- und Abmeldevorgänge von Arbeiten • Vereinbarungen über die Nutzung von ZDF-eigenen Arbeitsmitteln, Anlagen, versorgungstechnischen Einrichtungen und Leistungen • Ggf. Vereinbarungen über das außer Betrieb setzen von Anlagen des ZDF • Über Alarmierungsmöglichkeiten, Fluchtwege und Sammelplatz im Vorfeld informieren • Auf dem Firmengelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist nicht zu überschreiten

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Zweites Deutsches Fernsehen 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts

• Verkehrsunfälle auf dem Werksgelände sind unverzüglich der ZDF-Leitwarte (Tel.:13333) und dem ZDF-Sicherheitsdienst (Tel.: 14560) zu melden

Die/der Vorgesetzte der Fremdfirma hat vor Beginn des Einsatzes seine Mitarbeiter/innen über die Einweisungsinhalte und über mögliche Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen.

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9.0 Verpflichtungserklärung

Mitgeltende Unterlagen

• Vertrag über die Ausführung der Arbeiten • Vereinbarungen über die Nutzung von ZDF-eigenen Arbeitsmitteln, Anlagen, versorgungstechnischen Einrichtungen und Leistungen • Ggf. Vereinbarungen über das außer Betrieb setzen von Anlagen des ZDF • ausgehängte Betriebsanweisungen • Anlage: Ansprechpartner und Telefonnummern

Allen Mitarbeitern und allen Arbeitnehmern der Nachunternehmer, die auf dem Gelände des ZDF tätig sind oder werden, wird der Inhalt der Fremdfirmenrichtlinie nach Auftragserteilung vor der Arbeitsaufnahme vermittelt.

Als Nachweis hierzu erhält das ZDF den beigefügten Unterweisungsnachweis ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bei einem Wechsel der Mitarbeiter werden die Schulungs- nachweise der neuen Mitarbeiter unverzüglich und ohne Aufforderung an das ZDF bzw. den Projekt- / Auftragsverantwortlichen übergeben.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese Fremdfirmenrichtlinie mit allen Anlagen verstanden und akzeptiert haben sowie alle Ihre Fragen beantwortet wurden und verpflichten sich zu ihrer Einhaltung.

Auftragnehmer: ______________________________________________

Datum / Stempel und Unterschrift

  • 12 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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Anlage:

Ansprechpartner und Telefonnummern

Auftrags-/Projektverantwortliche des ZDF:

Name: Telefon:

Auftragnehmer (weisungsbefugte/r Koordinator/in):

Name: Telefon:

Auftrags.-Nr.:

Einsatzort:

Voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten auf der Arbeitsstelle:

Störungsannahme: ZDF-Leitwarte: Tel.: 06131-70-13333

Brand- und Unfallmeldung: ZDF-Leitwarte: Tel.: 06131-70-13333 (aus dem ZDF-Festnetz) Tel.: 112 (Anruf aus einem Mobilnetz) Tel.: 06131-70-112

Arbeits- und sicherheitstechnische Betreuung durch jeweilige ZDF-Verantwortliche:

Arbeitsschutzmanagement (ASM): Tel.: 06131-70-13990

Betriebsärztliche Station: Tel.: 06131-70-14990

Sicherheitszentrale Tel.: 06131-70-18888

Zentraler Ansprechpartner im GF TGM Tel.: 06131-70-13301 Tel.: 06131-70-13245

  • 13 - Erstellt: I. Erden und S. Kluge Version: V1 Stand: 01.09.2017 Dieses Formular ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren!

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z

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und

Unternehmensangaben

Vergabenummer ZDF-175-OV-26-045 Photovoltaik-Anlage Maßnahme Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt • Bitte unterzeichnen Sie die Erklärung an der vorgesehenen Stelle in Textform. • Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit den Erklärung zu den Ausschlussgründen des Bieters sind dann die Erklärungen und Angaben des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint. Der Vordruck ist auch zu verwenden von den sonstigen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen), welche Teile des Auftrages erbringen sollen, bzw. auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe); sie geben die jeweils für sie geforderten Angaben bzw. Erklärungen ab. • Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat.

Erklärung zu Ausschlussgründen:

  1. Ausschlussgründe nach GWB Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen kein Ausschlussgrund nach ☐ §§ 123, 124 GWB vorliegt

Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, ☐ 124 GWB vorliegt aber Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden sind, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wiederherstellen. (In diesem Fall bitte Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen und zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen beifügen.)

  1. Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen keine der ☐ Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorliegen.

Unternehmensangaben:

Größe des Wirtschaftsteilnehmers Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) ☐ Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz) ☐ Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz) ☐ Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz) ☐

Erklärung zu Ausschlussgründen (06/2025) Seite 1 von 2

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Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens Wirtschafts-Identifikationsnummer: ☐ Oder D-U-N-S-Identifikationsnummer: ☐ Oder Handelsregisternummer: ☐ Oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ☐ Oder Andere Identifikationsnummer: ☐ Oder Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen): ☐

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärung und Unternehmensangaben wird bestätigt von:

(Vorname, Name der natürlichen Person in Textform) Ort, Datum: Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärungen und Angaben abgibt, anzugeben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.

11AB2500028

Erklärung zu Ausschlussgründen (06/2025) Seite 2 von 2

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ZDF

Aktuelle Version

CAD-Richtlinie

26.6.2023

[Seite 63]

INHALT

1 Allgemeine Einleitung .....................................................................................................................1 1.1 Ziel der CAD-Richtlinie ........................................................................................................................... 1 1.2 Anwendung der CAD-Richtlinie .............................................................................................................. 1 1.3 Ansprechpartner ..................................................................................................................................... 1 1.4 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 1 1.5 Mitgeltende Normen und Standards ...................................................................................................... 1 2 Zeichnungsstandards .....................................................................................................................2 2.1 Dateiformate ........................................................................................................................................... 2 2.2 Dateinamen ............................................................................................................................................ 2 2.3 Zeichnungseinheiten .............................................................................................................................. 2 2.4 Zeichnungsnamen / Zeichnungsnummern ............................................................................................. 3 2.5 Vorlagendateien ..................................................................................................................................... 4 2.6 Zeichnungsformate / Planköpfe / Planstempel / Legende ..................................................................... 4 2.7 Layernamen / Layerinhalte / Layerstruktur ............................................................................................ 6 2.8 Referenzierte Dateien ............................................................................................................................ 6 3 Zeichnungsinhalte ..........................................................................................................................7 3.1 Projekt- / Dateinullpunkt ......................................................................................................................... 7 3.2 Raum-ID / Raumnummern / Raumnamen ............................................................................................. 7 3.3 Änderungsmodus / Änderungswolken / Versionierung .......................................................................... 7 3.4 Listen ...................................................................................................................................................... 8 4 Zeichnungsdarstellung ...................................................................................................................8 4.1 Liniendarstellung /-typen ........................................................................................................................ 8 4.2 Blöcke / Familien / Bauteilbibliotheken ................................................................................................... 8 4.3 Raumpolygone / Raumstempel/bauteiltabelle ....................................................................................... 8 4.4 Türstempel / Türliste ............................................................................................................................... 9 4.5 Beschriftung ........................................................................................................................................... 9 4.6 Bemaßung .............................................................................................................................................. 9 5 Lieferobjekte ................................................................................................................................. 10 5.1 Papierpläne .......................................................................................................................................... 10 5.2 Vollständigkeit ...................................................................................................................................... 10 5.3 Native Dateien ...................................................................................................................................... 10 5.3.1 Dateiformate und Versionen .................................................................................................... 10 5.3.2 Dateigrößen.............................................................................................................................. 10 5.4 Archivdateien (PDF, IFC) ..................................................................................................................... 10 5.4.1 PDF Dokumentation: ................................................................................................................ 11 5.4.2 IFC-Datei: ................................................................................................................................. 11 5.5 Digitale Datenträger ............................................................................................................................. 11 5.6 Elektronische Übermittlung (E-Mail, Projektdatenraum, etc.) .............................................................. 11

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1 ALLGEMEINE EINLEITUNG

1.1 ZIEL DER CAD-RICHTLINIE Die ZTV-CAD-Doku ZDF regelt die Bearbeitung von Vorentwurfs-, Entwurfs-, Ausführungs- und

Bestandszeichnungen und deren Dokumentation. Als Bestandteil von Verträgen dienen diese Richtlinien zur

Bestimmung des Leistungsumfangs bei der Erstellung und Bearbeitung von CAD-Daten.

Diese Leistungsbeschreibung wird als verbindlicher Standard zur strukturierten Erstellung und Bearbeitung von

CAD-Daten festgelegt, um einen einheitlichen und reibungslosen Datentransfer zu ermöglichen. Mit der

Einhaltung dieser Vorgaben soll ein Nachbearbeitungsaufwand verhindert werden und eine entsprechende CAFM-

Konformität gewährleistet sein.

1.2 ANWENDUNG DER CAD-RICHTLINIE Die CAD-Richtlinie wirkt Projektspezifisch angepasst. Zu Beginn des Projekts sollten vor der Erstellung /

Bearbeitung eine Testdatei im DWG- und PDF-Format gesendet werden. Nach der Prüfung der Testdaten und

einer Rücksprache kann das Projekt dann weiter bearbeitet werden.

1.3 ANSPRECHPARTNER Jedes Projekt hat seine eigenen Teilnehmer. Die Ansprechpartner der verschiedenen Gewerke /Abteilungen

werden Ihnen zu Beginn der Maßnahme mitgeteilt.

1.4 GELTUNGSBEREICH Die CAD-Richtlinie gilt für die Bearbeitung von Bauzeichnungen, die computergestützt hergestellt werden und ist

ab Inkrafttreten für alle Projekte verbindlich.

Die hier getroffenen Festlegungen sind für alle Vorentwurfs-, Entwurfs-, Ausführungs- und Bestandszeichnungen

und deren Dokumentation gegliedert nach den Leistungs-phasen 0-9 der HOAI/AHO anzuwenden.

1.5 MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS

Normen/RichtlinienInhalt
DIN EN ISO 5457Blattgröße/Maße/Faltung
ISO 9660Bauzeichnungen
BTGA-Regel 2.001TGA Anlagendokumentationen
VDI 6026 Blatt 1Anforderungsdokumentation
…

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2 ZEICHNUNGSSTANDARDS

2.1 DATEIFORMATE

ProgrammDateiformatVersion
AutoCAD ADT / AutoCAD MEP.DWGAb 2018
AutoCAD ADT / AutoCAD MEP.CTB **Ab 2018
Adobe.PDF…

** CTB-Dateien enthalten Plotstile, die auf der Objektfarbe basieren.

2.2 DATEINAMEN Dateinamen müssen nach einem strukturierten Planbenennungssystem gespeichert und gelistet werden, so dass

die entsprechenden Papierdokumente und Dateien entspr. dem Zeichnungsverzeichnis erkennbar und zuzuordnen

sind.

2.3 ZEICHNUNGSEINHEITEN

Gemäß den neuen erstellende ZDF CAD-Zeichnungen sollen die Zeichnungseinheiten bei allen Plänen (ARC,

TGA, TWP,…) in Meter angegeben werden.

Seite 2

[Seite 66]

2.4 ZEICHNUNGSNAMEN / ZEICHNUNGSNUMMERN

Hierzu ist das ZDF-Zeichnungsnummernsystem (Abbildung 1) anzuwenden. Ebenso sind innerhalb von

Zeichnungen Verweise auf weitere zugehörige Zeichnungen nur unter Verwendung der ZDF-internen

Zeichnungsnummern-Syntax zulässig. Vorlagendateien für Zeichnungsrahmen und Zeichnungsnummern können

dem AN vom AG auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt die Zeichnungsnummerierung nach den

Angaben des Projektleiters entsprechend dem ZDF-Dokumentationsstrukturplan, können die relevanten

Zeichnungsnummern unter Zeichnungsnummern im Team ZDF Geschäftsbereich Gebäudemanagement

Technisches Gebäudemanagement -Technische Dokumentation ( GB GM TGM-TD ) angefragt werden.

Abbildung 1:ZDF-Zeichnungsnummernsystem

Seite 3

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2.5 VORLAGENDATEIEN Seitens des ZDF werden dem Projekt DWG-Zeichnungsvorlagen zur Verfügung gestellt. In diesen sind

Planschnitte, Planstempel, Layerstruktur sowie Raum- und Türstempel angelegt. Je Blattgröße gibt es eine

Vorlagendatei:

2.6 ZEICHNUNGSFORMATE / PLANKÖPFE / PLANSTEMPEL / LEGENDE

Das folgende Muster zeigt den ZDF-Standard für die Gestaltung von Plänen. Die vorliegende Vorlage entspricht

dem Standard des ZDF und enthält lediglich exemplarische Informationen zu den in den Dateien enthaltenen

Positionen. Die Anlagedokumentation ( Abb.2) muss im A3-Format vorliegen.

Um sicherzustellen, dass eine umfassende Dokumentation der Anlage (siehe Abbildung 2) vorliegt, müssen alle

relevanten Informationen wie Aufbaupläne, Stromlaufpläne, Klemmpläne und Stücklisten in einer DWG-Datei im

A3-Format enthalten sein. Jedes Anlagenblatt sollte im Modell gezeichnet werden und ein entsprechendes Layout

im jeweiligen Blattformat erhalten. Bilddatei und Referenzen in Anlagendokument-Dateien sind zu vermeiden.

Falls die Verwendung der Bilddatei notwendig ist, sollten die Daten als Ole-Objekt geliefert werden. Es ist ebenso

wichtig, dass die dazugehörige PDF-Datei separat bereitgestellt wird.

Die Größe und der Maßstab von anderen Plänen wie dem Grundriss oder Schnitt hängen von ihren spezifischen

Details ab und können daher in unterschiedliche Formate wie A0 oder A1 im Layout angepasst werden, um

sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen klar sichtbar sind. Die Wahl des richtigen Zeichnungsformats

ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Pläne korrekt skaliert sind und alle erforderlichen Details enthalten sind. In

dem vorliegenden Beispiel (Abbildung A3) wird die A0-Version erwähnt.

Abbildung 2: Vorlage für Anlagedokumentation

Seite 4

[Seite 68]

Abbildung 3: Plan Layoutvorlage für A0 Blatt

Die Revisionszeichnung(Abbildung 4) ist im

Plankopf des Planlayouts mittig ausgerichtet und

enthält Informationen zur Art der Änderungen,

zum Datum der Änderungen, zur Bezeichnung

sowie zu etwaigen Anmerkungen. Eine

übersichtliche Tabellendarstellung unterteilt die

Informationen in einzelne Spalten, um eine klare Abbildung 4: Revisionszeichnung und verständliche Darstellung zu gewährleisten.

Der Ausschnitt des Plankopfes (siehe Abbildung

  1. enthält detaillierte Informationen zu folgenden

Elementen: dem "ZDF- Zeichnungskopf", dem

Firmenlogo der Planung sowie dem Firmenlogo

des Bauherrn, welches sich auf das Unternehmen

mit dem Namen ZDF bezieht.

Abbildung 5: Vorlage von dem Raumstempel

Seite 5

[Seite 69]

2.7 LAYERNAMEN / LAYERINHALTE / LAYERSTRUKTUR

Bei neu zu definierenden Layern sind jedem Layernamen eine eindeutige Firmenkennzeichnung durch ein

maximal 3stelliges Buchstabenkürzel und einem anschließenden Minuszeichen voran zu setzen. Darauf folgend

können die Layernamen durch den AN frei, jedoch eindeutig und klar verständlich, weiter benannt werden.

Weiterhin erfordern komplexe CAD-Zeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten der Bautechnik,

Installationspläne der Versorgungstechnik u. ä., in der Benennung von Layern eine 4-stellige Gewerkekennung.

FirmaGewerkDetailZDF-Layername
Z-VAH- (Anlagentechnik Heizung)HeizkörperZ-VAH-HK
Z-FST- (Fernsehtechnik)VideogestellZ-FST-VGS
Z-BAU- (Bautechnik)AchsenZ-BAU-Achsen
Z-Z-SIS- (Sicherheits- und SignaltechnikBMA-Z-SIS-BMA-SymboleZ-SIS-BMA-Symbole
Symbole

Es ist wichtig, dass alle Layer im Modell eindeutig benannt und im Layout angelegt werden. Zusätzlich sollten die

Ansichtsfenster im Layout gesperrt werden, um unbeabsichtigte Änderungen zu vermeiden.

Es ist erforderlich, dass die Layerstruktur, einschließlich Namen, Farben und Linienstärken von ZDF-Format

beibehalten wird. Diese Layer- Zeichnungsvorlage wird vom ZDF zur Verfügung gestellt.

2.8 REFERENZIERTE DATEIEN Jeder Vertragspartner bearbeitet ausschließlich eigenerzeugte oder durch ihn beauftragte Daten.

Eingelesene Daten anderer Partner werden als Grundlage für die eigene Planung lediglich untergelegt und dürfen

nur referenziert verwendet werden. Die Tür könnte abweichend von der exakten ZDF-Norm integriert werden,

sollte sich aber nicht wesentlich von den ZDF-Referenzen unterscheiden. Auf die Änderungen muss hingewiesen

werden. Vor Änderungen an den Planobjekten ist eine Abstimmung mit dem ZDF erforderlich.

Seite 6

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3 ZEICHNUNGSINHALTE

3.1 PROJEKT- / DATEINULLPUNKT

Die Bauzeichnung ( Grundrisse) in den Gewerkeplänen wird immer als Externe Referenz auf dem Einfügepunkt

0,0 eingefügt. Alle Pläne sind in 1ZE =1m zu zeichnen. Bei der Verwendung von externen Referenzen (XRef)

müssen diese der Ursprungszeichnung mit der Option „Einfügen“ zugeordnet werden.

Die jeweils bestimmten Einfügepunkte sind unbedingt beizubehalten.

In allen vom ZDF zur Verfügung gestellten Bestandsdateien dürfen im Modell keine Zeichnungseinheiten skaliert

werden.

3.2 RAUM-ID / RAUMNUMMERN / RAUMNAMEN Raumnummern etc. werden nur vom ZDF vergeben und sind anzufordern!

3.3 ÄNDERUNGSMODUS / ÄNDERUNGSWOLKEN / VERSIONIERUNG ÄNDERUNGSMODUS: Alle Datei müssen an ZDF Standard angepasst werden. Bei jeder Änderung muss erst

eine Rücksprache mit ZDF stattfinden.

ÄNDERUNGSWOLKEN : In CAD-Richtlinien können Vorschriften darüber enthalten sein, wie solche

Änderungswolken zu erstellen und zu verwenden sind, um einheitliche Standards im Unternehmen oder in der

Industrie zu gewährleisten.

Bei der Bearbeitung von bereits bestehenden DWG-Dateien.

=ZDF Bestandsplänen

Hierbei wird der Bestandsplan fortgeschrieben und ein neuer

Index in allen relevanten Layouts eingetragen.

Der bearbeitete Bereich/Raum wird, wie im Beispiel, nicht

markiert, sondern nur die Bereiche, die nicht verändert wurden.

Hierfür wird der nicht bearbeitete Bereich im Modell schraffiert

(separater Layer: ZDF-Bestand-Datum)

Ein zusätzliches neues Layout nach ZDF-Richtlinien wird erstellt,

der nur den bearbeiteten Bereich darstellt.

Alle Blöcke/ Symbole /Legenden /Tabellen etc. die bereits in der

Bestandszeichnung vorhanden waren, müssen weiterhin

verwendet werden. Diese dürfen nicht gesprengt und nur nach

vorheriger Absprache geändert werden

Ggf. fehlende Symbole/Blöcke können angefordert oder nach Rücksprache erstellt werden.

Bei Anlagendokumenten ist lediglich der neue Index mit der jeweiligen Änderung einzutragen.

Beim Einfügen neuer Blätter, z.B. ein neuer zusätzlicher Stromlaufplan, ist auch das neue dazugehörige Layout

anzulegen und die Verweise, Blattnummern etc. auf allen Layouts anzupassen.

Seite 7

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3.4 LISTEN In den Vorlagendateien (siehe Kapitel 4.5) sind Vorlagen für verschiedene Listen enthalten:

  • Türliste

  • Raumliste

  • ...

4 ZEICHNUNGSDARSTELLUNG

4.1 LINIENDARSTELLUNG /-TYPEN

Linientypen und Linientypfaktoren müssen sich im plotfähigen Layout markant dargestellt werden.

4.2 BLÖCKE / FAMILIEN / BAUTEILBIBLIOTHEKEN

Familien- und Bauteilbibliotheken werden, sofern verfügbar, vom ZDF bereitgestellt.

4.3 RAUMPOLYGONE / RAUMSTEMPEL/BAUTEILTABELLE

Flächen sind zum einen als Raumfläche ( Layer : A_Fläche) und zusätzlich mit geschlossenen Polylinien ( Z-RFK-

POLYGON )darzustellen, ohne dass die Flächen sich überschneiden. Es wäre angebracht, bei jeder Änderung

Rücksprache mit dem ZDF zu halten. Der Raumstempel, Fläche und die ZDF-Bauteiltabelle sind miteinander

verknüpft. Die jeweiligen Komponenten dürfen nicht gesprengt oder verändert werden. Lediglich dürfen Texte, die

Tabelle ausgefüllt bzw. neue Flächen hinzugefügt und die Fläche in ihrer Größe nach Rücksprache geändert

werden.

Dieser Raumstempel enthält alle relevanten Informationen über den Raum und gibt seine

Fläche in Quadratmetern an. Gemäß dem vorliegenden Raumstempel enthält der Raum Stichflur unter anderem den Namen, die ID, das Geschoss und die Fläche in Quadratmetern. VKFF-SFR14 EF44 F=7.85m²

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4.4 TÜRSTEMPEL / TÜRLISTE

Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte ZDF Türzeichnung veranschaulicht die Tür-ID, Türnummer

Türnamen etc. Türstempel mit der verknüpften Liste dürfen nicht gesprengt werden und sollen nach Möglichkeit

vollständig ausgefüllt werden. Türnummern werden nur von der Technischen Dokumentation im ZDF vergeben.

Abbildung 6: Das Studiotor Abbildung 7: Die Einzeltür

4.5 BESCHRIFTUNG

Die Schriftarten sollten in „Arial“ sein und Schriftgroße soll abhängig von der Plangröße lesbar sein. Eine gute

Lesbarkeit der technischen Informationen ist zu gewährleisten. Texthöhen sollen im Plot mindestens 1.8mm hoch

erscheinen.

Besondere Applikationen, wie B. hochgestellte Zahlen, eigene Schriftstile und –dateien (Fonts) müssen einheitlich

benannt und dem Stilnamen korrekt zugeordnet sein. Die Textschrift sollte nach ZDF-Standard in Arial sein.

„Automatische Textfelder“ (LT-Faktor, Speicherdatum u.a.) dürfen aus den ZDF-Vorlagedateien nicht entfernt

werden.

4.6 BEMAßUNG

Besondere Applikationen müssen Inhalt der Lieferung sein. Für korrekte Maße müssen die Planer in AutoCad die

AEC-Bemaßung nutzen und die Einheit auf Meter einstellen.

Seite 9

[Seite 73]

5 LIEFEROBJEKTE

5.1 PAPIERPLÄNE

Dateinamen müssen nach einem strukturierten Planbenennungssystem gespeichert und gelistet werden, so dass

die entsprechenden Papierdokumente und Dateien entspr. dem Zeichnungsverzeichnis erkennbar und

zuzuordnen sind.

Die digital erstellten Zeichnungen sind zudem auf Zeichnungsträgern zu liefern. Diese Zeichnungsträger müssen

im A3-Format (sowie A0, A1 und A2) gemäß DIN EN ISO 5457 gefaltet zusammen mit der gesamten

Projektdokumentation 3-fach in DIN-A4-Ordnern übergeben werden.

Die aktuelle gültige BTGA-Regel 2.001 ist anzuwenden für das Erstellen von Anlagendokumentationen im Bereich

der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) innerhalb und außerhalb von Gebäuden entsprechend den

Kostengruppen der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“. Der Inhalt und die Beschaffenheit einer

Anlagendokumentation sind in der aktuelle gültigen Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 geregelt.

Zeichnungsfahne und –kopf sind vollständig zu beschriften.

Texthöhen sollen im Plot mindestens 1.8mm hoch erscheinen. Besondere Applikationen, wie B. hochgestellte

Zahlen, eigene Schriftstile und –dateien (Fonts) müssen einheitlich benannt und dem Stilnamen korrekt

zugeordnet sein.

5.2 VOLLSTÄNDIGKEIT

Laut aktueller „ZTV-CAD-Doku-ZDF“ gehören zur vollständigen Lieferung von CAD-Daten:

  • Inhaltsversionsverzeichnis (Themenübersicht)

  • Zeichnungsverzeichnis (Planliste)

  • DWG-Datei mit plotfähigen Layouts

  • Legende

  • PDF-Datei 1 PDF pro Zeichnungsnummer( z.B bei Anlagendokumenten)

  • Plotstiltabelle (Bitte vorrangig die ZDF Plotstyles verwenden, und bei Änderungen ist eine Rücksprache

mit dem ZDF erforderlich!)

5.3 NATIVE DATEIEN

5.3.1 DATEIFORMATE UND VERSIONEN

Die native Dateien ist in DWG und Als PDF für Plot.

5.3.2 DATEIGRÖßEN

Bei großen Datenmengen kann zur Datenkomprimierung die Software WinZip oder eine kompatible Software

verwendet werden.

5.4 ARCHIVDATEIEN (PDF, IFC) Eine Archivdatei kann verschiedene Formate haben, aber es ist wichtig, dass sie alle relevanten Dateien und

Informationen enthält, die benötigt werden, um das CAD-Modell oder die Zeichnung wiederherzustellen, zu

bearbeiten oder zu verwenden. Die folgenden Datentypen werden archiviert. Seite 10

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5.4.1 PDF DOKUMENTATION:

Damit wird eine Liste der von beiden Seiten übertragenen Daten erstellt, die den Namen, das Datum der

Übertragung und den Datentyp der einzelnen Daten enthält. Diese wird bei jedem Datentransfer gesendet.

Die Übergabe von zu übergebende Dokumentationen muss zwingend an den Projektleiter erfolgen.

5.4.2 IFC-DATEI:

IFC handelt sich um ein offenes, neutrales Dateiformat, das in der Architektur-, Ingenieur- und Bauindustrie (AEC)

verwendet wird, um digitale Daten zwischen verschiedenen Softwareanwendungen auszutauschen.

Diese Organisation hat zum Ziel, die Produktivität und Nachhaltigkeit der Bauindustrie durch die Entwicklung und

Förderung offener Datenstandards zu verbessern. IFC-Dateien enthalten Informationen über die Geometrie,

Struktur und Eigenschaften von Bauelementen sowie deren Beziehungen und Interaktionen mit anderen

Elementen im Gebäudemodell.

5.5 DIGITALE DATENTRÄGER Alle Daten sind auf CD-ROM gemäß ISO 9660 - Level 2 vorzulegen.

5.6 ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG (E-MAIL, PROJEKTDATENRAUM, ETC.)

Während des Planungsprozesses werden die Daten per E-Mail ausgetauscht. Alle Datenträger und deren

Schutzhüllen müssen wie folgt beschriftet sein:

o Firmenname (AN)

o Kontaktadresse (AN)

o Projekt/ Baumaßnahme

o Bearbeiter/in

o Datum

o Dateinamen

Vor dem Datentransfer sind die Dateien zu prüfen und nicht genutzte Elemente aus der Zeichnung zu entfernen

("Bereinigen").

Seite 11

[Seite 75]

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Eigenerklärung zum Mindestlohn und LTTG

Vergabenummer ZDF-175-OV-26-045 Bezeichnung Photovoltaik-Anlage

• Gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) („MiLoG“) sollen Bewerberinnen oder Bewerber von der Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag für eine angemessene Zeit ausgeschlossen werden, soweit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz im Sinne des § 19 Abs. 1 MiLoG festgestellt werden.

  1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG):

Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt wird und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. kein Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 Mindestlohngesetz vorliegt und gegen mich/mein Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit einer Geldbuße von wenigsten zweitausendfünfhundert Euro wegen einer der vorgenannten Ordnungswidrigkeiten vorliegt.

Ich/wir garantiere/n dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Verhältnis zu meinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der im Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei Zuwiderhandlungen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stelle/ ich/wir das ZDF bezüglich des hieraus resultierenden Schadens frei. Ich/wir stehe/n im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. Ich/wir bin/sind verpflichtet, die Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns (Dokumente nach § 17 MiLoG) auf Verlangen des ZDF vorzulegen. Auch für diesen Fall gilt die o.g. Freistellung.

Mir/uns ist bekannt, dass sich das ZDF vorbehält, zur weiteren Prüfung konkrete Nachweise zu fordern, und die Erteilung des Auftrags von der Vorlage dieser Nachweise abhängig machen kann. Darüber hinaus verpflichte ich mich, Änderungen an den vorgenannten Erklärungen unverzüglich mitzuteilen.

  1. Erklärung nach §§ 3, 4 Abs. 1 bzw. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)

• Gemäß dem Landestariftreue Gesetz Rheinland-Pfalz dürfen Öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes gebunden ist. Zur Sicherstellung dieser rechtlichen Vorgabe dient die Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG.

• Besteht keine Tarifbindung dürfen Öffentliche Aufträge nach dem Landestariftreue Gesetz Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes

Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 1 von 4

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entspricht. Zur Sicherstellung dieser rechtlichen Vorgabe dient die Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG.

Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

dass alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen wurden.

Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

für den Fall, dass die Beschäftigen des Bewerbers/Bieters vollständig oder teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) umfasst werden1:

• meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

• meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlen

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

• Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;

• im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat beschäftigt sind;

1 Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsendet werden, fallen unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Daneben gelten die im AEntG verankerten Branchenmindestlöhne unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat, wenn die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Gemäß §§ 3, 4 AentG bestehen derzeit allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne für die Bereiche: Bauhauptgewerbe; Gebäudereinigung; Briefdienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen; Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken; Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft; Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst; Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II; Schlachten und Fleischverarbeitung. Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 2 von 4

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• vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit-zuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst,

• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß- entsprechend der beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen für zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung - vereinbart wird,

• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung

− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,

− mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,

  • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
  1. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung

Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

dass die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) Vertragsbestandteil werden.

Nach Maßgabe des „Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben“ (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) in der jeweils geltenden Fassung werden folgende Besondere Vertragsbedingungen vereinbart:

• Einhaltung von Mindestentgelt und Tariftreue:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; b) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter

Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 3 von 4

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Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt; c) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in a) oder b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden. d) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können e) im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen. Dies gilt nicht, falls die Ausführung der Leistung ausschließlich durch Arbeitnehmer erfolgt, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.

• Der Auftragnehmer führt für sich und für alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach § 6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des LTTG jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet. • Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3 – 6 LTTG oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. • Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des LTTG das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. • Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des LTTG für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des Auftraggebers ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen zu 1., 2. und 3. wird bestätigt von:

(Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)

Ort, Datum:

Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärungen und Angaben abgibt, anzugeben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.

11AB2500038

Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 4 von 4

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Maßnahmennummer BE-Mu FuHa Vergabenummer ZDF-175-O V-26-045

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt

Leistung P hotovoltaik-Anlage

Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen EuroEuro
Euro
Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung P hotovoltaik-Anlage

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung Photovoltaik-Anlage

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen

verteilen

Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen

2 .5 Nach unternehmerleistungen

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung Photovoltaik-Anlage

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer BE-MuFuHaBaumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Vergabenummer ZDF-175-OV-26-04Leistung P5hotovoltaik-Anlage

ZDF-175-OV-26-04P5hotovoltaik-Anlage

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 88]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung Photovoltaik-Anlage

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensAngabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 89]

236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung P hotovoltaik-Anlage

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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241 (Abfall)

Vergabenummer
ZDF-175-OV-26-045
Baumaßnahme N eubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt
Leistung P hotovoltaik-Anlage

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass  die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,  bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,  die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,  die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass  die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,  die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt,  die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.  die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

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421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages ZDF-175-OV-26-045Datum
Bezeichnung der Leistung Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt Photovoltaik-Anlage

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

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422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages ZDF-175-OV-26-045Datum
Bezeichnung der Leistung Neubau Multifunktionshalle u. Bürotrakt Photovoltaik-Anlage

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

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