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TBA_EU_Zutrittsregelung Leitwarte.pdf

Schlosserarbeiten für Rolltor und Metalltüren

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Organisationsanweisung

Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Str. 4, 72076 Tübingen


Stand Datum: 22.07.2011

Organisationsanweisung

Nr.88/04

Lfd. Gesamtnummer / Erscheinungsjahr

Zusatz:

Aktualisierung der Organisationsanweisung 88/04 vom 22.07.2011

Sachverhalt:

  1. Allgemein: Zugang tba-Leitwarte einschl. Notleitwarte (NWI, HZ)
  2. Zugangsregelung zur Leitwarte / zum Rechnerraum / zur Notleitwarte
  3. Belegungsplan Rechnerraum / Leitwarte / Notleitwarte

Die Leitwarte ist wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Betriebsabläufe im tba nur für bestimmte Personengruppen zugänglich. Der Zutritt ist in der vorliegenden Organisations- anweisung geregelt.

Maßnahmen / Aufgaben:

  1. Allgemein: Zugang tba-Leitwarte, einschl. Notleitwarte

Zugang haben:

1.1 Mitarbeiter des tba zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierbei ist zu beachten, dass bei Aufträgen an die Leitwarte, wie z. B. die Erstellung von Protokollen und Auswertungen über die GLT, der Teamleiter GA-4 oder Vertreter zuvor zu informieren sind.

1.2 Mitarbeiter von Fremdfirmen, insofern sie vom tba, UKT oder VuB Amt Tübingen beauftragt sind, eine bestimmte Arbeit zu erledigen und die Dienstleistung der Leitwarte in Anspruch nehmen zu müssen (siehe auch Pkt. 2 und 3). Hinweis: In der Zeit von 6:00 – 6:10 Uhr und von 14:00 – 14:10 Uhr ist die Leit- warte wegen Schichtübergabe geschlossen. Um den Dienstbetrieb nicht zu stören wird gebeten, Handygespräche im Flur zu führen.


Ausdruck vom 20.01.2014 631_Org_88-04_Aktualisierung Betriebsabläufe_sj Stand 03/10 Seite 1 von 2

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Organisationsanweisung

Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Str. 4, 72076 Tübingen


1.3 Anderen Personen darf der Zutritt zur Leitwarte nur dann gewährt werden, wenn der Teamleiter GA-4 oder der Abteilungsleiter GA ihre Erlaubnis erteilt haben.

  1. Zugangsregelung zur Leitwarte / zum Rechnerraum / zur Notleitwarte

Der Zutritt zum Rechnerraum und zur Leitwarte und Notleitwarte ist von den Fremdfirmen in der Leitwarte rechtzeitig, mindestens 2 Tage im Voraus, anzumelden. Der Leitwärter trägt die Anmeldung in den Belegungsplan ein. Alle ausgeführten Arbeiten sind im GA-4-Betriebsbuch einzutragen und von dem Leitwärter quittieren zu lassen.

  1. Belegungsplan Rechnerraum / Leitwarte / Notleitwarte

Insgesamt ist die Anwesenheit von max. 3 Mitarbeitern der Fremdfimen je Rechnerraum / Notleitwarte / Leitwarte gestattet Die Belegung erfolgt nach rechtzeitiger Anmeldung (siehe Punkt 2) durch die Leitwarte.

Betroffene Bereichswerkstätten / Sachgebiete:

AL / ALV Maschinentechnik, Elektrotechnik, Gebäudeautomation und Betriebsbüro Bereichswerkstätten ET-5 und Sachgebiete BB-1, BB-2, BB-3, BB-4 und GA-4.

Verteiler:

AL / ALV Bereichswerkstätten / Sachgebiete H. Wolfer

Jürgen Bunzel


Ausdruck vom 20.01.2014 631_Org_88-04_Aktualisierung Betriebsabläufe_sj Stand 03/10 Seite 2 von 2

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