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Dokumentation zur getrennten Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen
gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
An das Universitätsklinikum Tübingen KV2 Arbeitssicherheit und Unweltmanagement Geissweg 3 72076 Tübingen
Hinweis: Die Dokumentationspflicht entfällt, bei Bau- und Abbruchmaßnahmen, bei denen das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10m³ nicht überschreiten.
Auftragnehmer: Baumaßnahme:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Erweiterungsneubau und Teilumbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Firma Klinik/Institut/Sonst. Einrichtung
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Osianderstraße 16, 72076 Tübingen Adresse (Straße, PLZ, Ort) Adresse (Straße, PLZ, Ort)
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. UKT, GBC, G. Heege Ansprechpartner (Name, Telefon, ggfs. E-Mail) Ansprechpartner/Architekt (GB C/Stabsstelle S)
Angaben zur Getrenntsammlung Folgende Fraktionen werden getrennt erfasst: ☐ Glas (AVV 170202) ☐ Kunststoff (AVV 170203) ☐ Holz (AVV 170201) ☐ Dämmmaterial (AVV 170604) ☐ Bitumengemische (AVV 170302) ☐ Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 170602) ☐ Beton (AVV 170101) ☐ Ziegel AVV )170102) ☐ Metalle, einschl. Legierungen ☐ Fliesen und Keramik (AVV 170103) (AVV 1700401 bis 170407, 170411)
Die Beförderung der Abfälle von der Baustelle erfolgt durch: ☐ den Auftragnehmer ☐ Transport zur Betriebsstätte ☐ Transport zum Entsorger
☐ einen beauftragten Entsorgungsbetrieb (Containerdienst)
Nachweis der getrennten Sammlung durch: ☐ Wiege-/Lieferscheine ☐ Entsorgungsverträge ☐ Lichtbilder ☐ Entsorgungsnachweise ☐ Sonstiges (Erläuterung): Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
GewAbfV_Doku_Bau_2019_Rev01.dotx
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Ausnahme Getrennthaltungspflicht Folgende Fraktionen werden gemischt erfasst: ☐ Gemischte Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) „Abfälle die sowohl mineralische als auch nicht mineralische Bestandteile enthalten“. ☐ Gemische die überwiegend Kunststoffe, Metalle einschl. Legierungen, oder Holz enthalten ☐ Gemische die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten.
Bestätigung der Vorbehandlungsanlage oder Aufbereitungsanlage: ☐ Unterlagen liegen bei ☐ Unterlagen werden nachgereicht
Folgende Fraktion wird gemischt erfasst: ☐
Begründung: ☐ Getrennte Erfassung technisch nicht möglich ☐ Kein ausreichender Platz zur Aufstellung von mehreren Containern ☐ Eine manuelle Trennung der Abfälle ist technisch nicht möglich ☐ Sonstige Gründe: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
☐ Getrennte Erfassung wirtschaftlich nicht zumutbar ☐ Es fallen nur geringe Mengen der jeweiligen Abfallfraktion an ☐ Es liegt eine hohe Verschmutzung der jeweiligen Abfallart vor ☐ Die Kosten für eine getrennte Sammlung überschreiten die Kosten für eine gemischte Sammlung ☐ Sonstige Gründe: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum Unterschrift/Auftragnehmer
GewAbfV_Doku_Bau_2019_Rev01.dotx