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VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
GB - C Bau und Technik | GB - C1 Bau
GewAbfV - BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
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30.09.2025 K. Jung-Haase BAU_GewAbfV_BVB_2021-04-01.docx K. Jung-Haase – 30.09.2025 14:53
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BG | kinhceT dnu uaB C
BG Auftragnehmer: Baumaßnahme: Erweiterungsneubau und Teilumbau Kinder- und Jugendpsychiatrie
Firma/ Adresse Klinik/ Institut/ Sonst. + Adresse Adresse: Adresse: Osianderstraße 16, 72076 Tübingen
Straße, PLZ, Ort Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner Auftragnehmer Ansprechpartner/ Architekt (GB C/ Stabstelle S) Gerhard Heege, Dipl.-Ing. - Projektleitung Geschäftsbereich C Bau |Sachgebiet C11- Baumanagem Geissweg 7 I 72076 Tübingen Tel. 07071 29-81060 I Fax 07071 29-3928 Gerhard.Heege@med.uni-tuebingen.de Name/ Telefon/ E-Mail
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten, sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt mit Aufnahme seiner Tätigkeit die Pflichten zur korrekten Entsorgung der entstehenden Abfälle.
Er bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle solange verantwortlich, bis deren schadlose Wiederverwendung oder geordnete Verwertung/Beseitigung sichergestellt ist.
Er führt die unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und abfallrechtlichen Bestimmungen zu erbringenden abfallrechtlichen Nachweise.
Insbesondere muss die Dokumentationspflicht gemäß Gewerbeabfallverordnung erbracht werden.
Diese Dokumentationspflicht entfällt, wenn das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10 m3 je Bau- stelle nicht überschreitet. Eine geeignete Dokumentationsvorlage wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).
Sind Asbesthaltige Bauteile abzubrechen, aufzunehmen oder zu demontieren, hat der Auftragnehmer die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vor Beginn seiner diesbezüglichen Arbeiten dem AG nachzuweisen. Das Entsprechende gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer für die Entsorgung der Asbestbauteile eines Nachunternehmers bedient.
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten sind in den Einheitspreisen/Im LV enthalten.
Die „Dokumentation zur getrennten Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung“ (GewAbfV_Doku_Bau_2019_Rev01) ist zeitnah inkl. Wiegescheine an die Stabstelle KV2 Arbeitssicherheit und Umweltmanagement, Geissweg 3, 72076 Tübingen zu senden.