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zertifiziert durch TÜV Rheinland VMPA Schallschutzprüfstelle Certipedia-ID 0000021410 nach DIN 4109 www.certipedia.de
Bauphysikalische Beratung
Thermische Bauphysik, Bau- & Raumakustik
Wärme- & Feuchteschutz, Bauwerksabdichtung
Bauphysikalische Messungen, Simulationen
Tageslichtsimulation, Verschattungsanalysen
Lärm-, Schallimmissions- & Erschütterungsschutz
Körperschall- & Schwingungsisolierung
Altbau- & Gebäudesanierung, Nachhaltiges Bauen Energieberatung, Energiekonzepte
ERWEITERUNG OS16
KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE
Universitätsklinikum Tübingen | Osianderstraße 16 | 72076 Tübingen
BAUTEILKATALOG Bauphysikalische Anforderungen Bauphysikalische Bauteilaufbauten
NR. 755418 / 142552-9
AUFTRAGGEBER / BAUHERR Universitätsklinikum Tübingen Geschäftsbereich Bau und Technik Geissweg 7 72076 Tübingen
OBJEKTPLANUNG kreuger wilkins architekten GbR Rosenbergstraße 52a 70176 Stuttgart
BEARBEITER Dipl.-Ing. (FH) Daniel Bader
Stuttgart, 14.07.2026
GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH
Stuttgart. München. Nürnberg. Rosenheim. | www.gn-bauphysik.com
Hauptniederlassung & Postanschrift: Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart | Telefon 0711. 95 48 80 - 0 | kontakt-stuttgart@gn-bauphysik.com Geschäftsführung: Carmen Finkenberger & Daniel Bader | Sitz: Stuttgart | AG Stuttgart HRB 14870 | USt-ID: DE147815473 Rev. 2025.01
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Anwendungshinweise
Im ersten Teil der vorliegenden Ausarbeitung werden die bauphysikalischen Anforderungen
genannt und ggfs. für das vorliegende Bauvorhaben bewertet und weiter detailliert.
Im zweiten Teil der vorliegenden Ausarbeitung werden die für das Bauvorhaben maßgeblichen
Bauteile aufgeführt und in ihrer Konstruktion beschrieben. Es handelt sich hierbei um eine
Zusammenstellung (Bauteilkatalog) der bauphysikalisch relevanten Bauteilaufbauten, die ggf. vom
Planer oder Unternehmer ergänzt werden müssen – unter anderem sind folgende Abstimmungen
erforderlich:
Die Angaben zu den Estrichen sind durch den Objektplaner in Abstimmung mit der
ausführenden Firma zu prüfen, siehe hierzu auch die weiteren Hinweise in Kapitel 3.
Bei den im Bauteilkatalog angegebenen Fußbodenaufbauhöhen sind Rohbautoleranzen nicht
berücksichtigt bzw. entsprechend mit den Planern abzustimmen.
Die Fußbodenaufbauten sind bzgl. der Ausgleichsdämmung (zur Verlegung von Installations-
leitungen) mit dem TGA- und Elektro-Planer abzustimmen.
Für die Stärken von Massivbauteilen oder tragenden Bauteilen (Decken, Wände, Stützen,
etc.) sind neben den schalltechnischen Vorgaben die Angaben des Tragwerkplaners
maßgebend.
Bodenbeläge sind durch den Objektplaner in Abstimmung mit dem Nutzer festzulegen.
Der Lastfall für die Dimensionierung der Bauwerksabdichtung ist durch den Geologen
vorzugeben - das Baugrundgutachten ist hierfür maßgeblich.
Für sämtliche in diesem Bauteilkatalog aufgeführten Bauprodukte sind die bauaufsichtlichen
Zulassungen und/oder Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu beachten - ggfs. ist ein
Firmen-Fachvertreter hinzuzuziehen.
Werden Fabrikate/Produkte benannt, so sind diese als Richtqualitäten zu verstehen.
Eine Übersicht der beschriebenen Bauteilaufbauten ist auf Seite 51 zu finden.
Änderungen von Bauteilen bzw. Alternativvorschläge sind uns zur Überprüfung mitzuteilen.
GN Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH
Dipl.-Ing. (FH) Daniel Bader Geschäftsführer | Team-/Projektleiter
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INHALTSVERZEICHNIS
2.1. Anforderungen an den Wärmeschutz ................................................................................... 5
2.1.1. Mindestwärmeschutz von Bauteilen .............................................................................. 5
2.1.2. Gebäudeenergiegesetz ................................................................................................. 8
2.1.3. Sommerlicher Wärmeschutz ......................................................................................... 9
2.1.5. Effizienzgebäude ........................................................................................................ 11
2.2. Anforderungen an den Schallschutz ................................................................................... 12
2.2.1. Mindest-Anforderungen an Innenbauteile ................................................................... 13
2.2.2. Erhöhte-Anforderungen an Innenbauteile ................................................................... 15
2.2.3. Anforderungen an „besonders laute Räume“ .............................................................. 17
2.2.4. Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen .......................................................... 19
2.2.5. Anforderungen an Schalldruckpegel von RLT-Anlagen ............................................... 20
2.2.6. Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation .................................................... 21
2.2.7. Schallschutz in eigenen Büro- und Arbeitsräumen ...................................................... 22
2.2.8. Schallschutz gegen Außenlärm................................................................................... 23
2.3. Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz, Bauwerksabdichtung ..................................... 26
2.3.1. Normenreihe DIN 18531 - DIN 18535 ......................................................................... 26
2.3.2. Dachabdichtungen ...................................................................................................... 27
2.3.3. Abdichtung erdberührter Bauteile................................................................................ 28
2.3.4. Konstruktive Abdichtung erdberührter Bauteile - „Weiße Wanne“ ............................... 29
2.3.5. Abdichtung von Innenräumen ..................................................................................... 32
2.3.6. Beton-Restfeuchte ...................................................................................................... 33
2.4. Anforderungen an die Raumakustik .................................................................................... 34
2.5. Schallimmissionsschutz ...................................................................................................... 36
3.1. Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) ........................... 38
3.2. Verbundestriche ................................................................................................................. 40
3.3. Estriche auf Trennschicht ................................................................................................... 41
3.4. Lotrechte Nutzlasten ........................................................................................................... 43
3.5. Belegreife ........................................................................................................................... 45
3.6. Installationsführung in schwimmenden Bodenaufbauten .................................................... 46
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- Vorbemerkungen
Die relevanten bauphysikalischen Anforderungen und, darauf aufbauend, die bislang festgelegten
Bauteilaufbauten für das Bauvorhaben werden in der vorliegenden Ausarbeitung genannt und
beschrieben. Den Anforderungen und Bauteilbeschreibungen liegen im Wesentlichen folgende
Normen, Richtlinien und Verordnungen zu Grunde:
GEG Gebäudeenergiegesetz
DIN 4095 Dränung von Gebäuden
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen
DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen - Begriffe
DIN 18531-18535 Bauwerksabdichtungen
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
DIN EN 1990-1-1/NA Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppe und Balkone
DIN EN 13162-13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
WU-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
DBV-Merkblatt Hochwertige Nutzung von Untergeschossen
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Die Erstellung der vorliegenden Ausarbeitung erfolgte auf Grundlage folgender Unterlagen:
Grundrisse, Ansichten, Schnitte - Maßstab 1:200, Stand 07.03.2024
Baugrundgutachten, Büro für angewandte Geowissenschaften, Az 18032.1, Stand 07.05.2018
Mit den im vorliegenden Bauteilkatalog angegebenen Aufbauten bzw. Materialien werden die
Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz des Gebäudes voraussichtlich erfüllt, vorbehaltlich
der endgültigen GEG-Berechnung, des Schallschutznachweises und der tatsächlichen
Bauausführung.
Änderungen von Bauteilen bzw. Alternativvorschläge sind uns zur Überprüfung mitzuteilen.
Eine raumakustische Beratung, sowie die Nachweisführung nach TA-Lärm
(Schallimmissionsschutz) haben wir nicht im Auftrag.
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- Anforderungen
Nachfolgend werden die wichtigsten bauphysikalischen Anforderungen genannt.
2.1. Anforderungen an den Wärmeschutz
2.1.1. Mindestwärmeschutz von Bauteilen
In der DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden", Teil 2, Februar 2013
werden Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen in der Gebäudehülle von
Hochbauten festgelegt. Die Anforderungen gelten für:
alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen ( 19 °C) beheizt
werden;
alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen ( 12 °C und < 19 °C)
beheizt werden;
sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt
werden.
Die Anforderungen an den Mindestwert für Wärmedurchlasswiderstände von ein- und mehrschaligen Bauteilen mit einer flächenbezogenen Masse von m' ≥ 100 kg/m2, die o.g. Räume gegen die Außen-
luft, niedrig beheizte Bereiche, Bereiche mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen oder unbe-
heizte Bereiche abtrennen sind der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Der Wärmedurchlasswider-
stand ein- und mehrschaliger Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von m' < 100 kg/m² muss
mindestens R = 1,75 (m²K)/W betragen.
Für Räume mit niedrigen Innentemperaturen (12°C < 19°C) gelten ebenfalls die Werte nach i
Tabelle 1. Hiervon ausgenommen sind Bauteile nach Tabelle 1, Zeile 1, für diese gilt ein Wärme-
durchlasswiderstand von R 0,55 (m²K)/W.
Weitergehende Anforderungen nach DIN 4108, Teil 2, z.B. an den Wärmeschutz im Bereich von
Wärmebrücken (für Räume mit einer Innentemperatur von 19°C) , die Luftdichtheit von Außen-
bauteilen, den sommerlichen Wärmeschutz, etc. sind ebenfalls zu beachten. In Bezug auf Wärme-
brücken ist bei Ansatz des reduzierten Wärmebrückenzuschlages die DIN 4108, Beiblatt 2 zu
beachten.
Hinsichtlich der Luftdichtigkeit des Gebäudes wird auf DIN 4108, Teil 7 verwiesen.
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Tabelle 1: DIN 4108, Teil 2, Tabelle 3 (Februar 2013), Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände R von Bauteilen
| Spalte | 1 | 2 | 3 |
|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Beschreibung | Wärmedurchlass-widerstand des Bauteilsb R in(m²K)/W |
| 1 | Wände beheizter Räume | gegen Außenluft, Erdreich, Tiefgaragen, nicht beheizte Räume (auch nicht beheizte Dachräume oder nicht beheizte Kellerräume außerhalb der wärmeüber- tragenden Umfassungsfläche) | 1,2c |
| 2 | Dachschrägen beheizter Räume | Gegen Außenluft | 1,2 |
| 3 | Decken beheizter Räume nach oben und Flachdächer | ||
| 3.1 | Gegen Außenluft | 1,2 | |
| 3.2 | zu belüfteten Räumen zwischen Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachräumen | 0,90 | |
| 3.3 | zu nicht beheizten Räumen, zu bekriechbaren oder noch niedrigeren Räumen | 0,90 | |
| 3.4 | zu Räumen zwischen gedämmten Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachräumen | 0,35 | |
| 4 | Decken beheizter Räume nach unten | ||
| 4.1a | gegen Außenluft, gegen Tiefgarage, gegen Garagen (auch beheizte), Durchfahrten (auch verschließbare) und belüftete Kriechkeller | 1,75 | |
| 4.2 | gegen nicht beheizten Kellerraum | 0,90 | |
| 4.3 | unterer Abschluss (z. B. Sohlplatte) von Aufenthalts- räumen unmittelbar an das Erdreich grenzend bis zu einer Raumtiefe von 5 m | ||
| 4.4 | über einem nicht belüfteten Hohlraum, z. B. Kriechkeller, an das Erdreich grenzend | ||
| 5 | Bauteile an Treppenräumen | ||
| 5.1 | Wände zwischen beheiztem Raum und direkt beheiztem Treppenraum, Wände zwischen beheiztem Raum und indirekt beheiztem Treppenraum, sofern die anderen Bauteile des Treppenraums die Anforderungen der Tabelle 3 erfüllen. | 0,07 | |
| 5.2 | Wände zwischen beheiztem Raum und indirekt beheiztem Treppenraum, wenn nicht alle anderen Bauteile des Treppenraums die Anforderungen der Tabelle 3 erfüllen. | 0,25 | |
| 5.3 | oberer und unterer Abschluss eines beheizten oder indirekt beheizten Treppenraumes | wie Bauteile beheizter Räume | |
| 6 | Bauteile zwischen beheizten Räumen | ||
| 6.1 | Wohnungs- und Gebäudetrennwände zwischen beheizten Räumen | 0,07 | |
| 6.2 | Wohnungstrenndecken, Decken zwischen Räumen unterschiedlicher Nutzung | 0,35 | |
| a Vermeidung von Fußkälte b bei erdberührten Bauteilen: konstruktiver Wärmedurchlasswiderstand c bei niedrig beheizten Räumen 0,55 (m²K)/W |
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Anforderung an inhomogene opake Bauteile
Bei thermisch inhomogenen Bauteilen, wie sie beispielsweise bei Skelett-, Rahmen- oder Holz-
ständerbauweisen, aber auch bei Fassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktionen vorkommen, ist im
Bereich des Gefachs ein Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,75 (m²K)/W einzuhalten. Zusätzlich gilt G
für das gesamte Bauteil im Mittel ein Anforderungswert R ≥ 1,0 (m²K)/W. m
Auch bei Rollladenkästen gilt für das gesamte Bauteil im Mittel R ≥ 1,0 (m²K)/W. Im Bereich des m
Deckels muss darüber hinaus ein Wärmedurchlasswiderstand von mindestens R = 0,55 (m²K)/W
vorhanden sein.
Anforderung an transparente und teiltransparente Bauteile
Opake Ausfachungen von transparenten und teiltransparenten Bauteilen (z. B. Vorhangfassaden,
Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Glasdächer, Fenster, Fenstertüren und Fensterwände) der wärme-
übertragenden Umfassungsfläche müssen bei beheizten und niedrig beheizten Räumen einem
Wärmedurchlasswiderstand R 1,2 (m²K)/W (bzw. U 0,73 W/(m²K)) entsprechen. Die Rahmen p
sind bei beheizten und bei niedrig beheizten Räumen in U 2,9 W/(m²K) nach DIN EN ISO 10077-1 f
auszuführen. Transparente Teile der thermischen Hüllfläche sind mindestens mit Isolierglas oder zwei
Glas-scheiben (z. B. Verbundfenster, Kastenfenster) auszuführen.
Hinweis
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 muss an jeder Stelle von flächigen Bauteilen vorhanden
sein. Hierzu gehören u. a. auch Nischen unter Fenstern, Brüstungen von Fensterbauteilen, Fenster-
stürze, Wandbereiche auf der Außenseite von Heizkörpern und Rohrkanälen, insbesondere für
ausnahmsweise in Außenwänden angeordnete, wasserführende Leitungen.
Im Bereich von Wärmebrücken ist es möglich von den o.g. Vorgaben abzuweichen, sofern die
Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt werden. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung
einer minimalen innenseitigen Oberflächentemperatur von 12,6°C unter den in DIN 4108-2
genannten Randbedingungen (Nachweis durch zwei- oder dreidimensionale Wärmebrücken-
berechnung).
Wegen der begrenzten Flächenwirkung kann der Wärmeverlust vereinzelt auftretender dreidimen-
sionaler Wärmebrücken (z. B. punktuelle Balkonauflager, Vordachabhängungen) in der Regel
vernachlässigt werden. Für übliche Verbindungsmittel, wie z. B. Nägel, Schrauben, Drahtanker,
Verbindungsmittel zum Anschluss von Fenstern an angrenzende Bauteile, sowie für Mörtelfugen von
Mauerwerk braucht kein Nachweis geführt zu werden.
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2.1.2. Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig für Bauvorhaben mit Bauantrag ab dem 01. November
2020, stellt Anforderungen an den Gesamtenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz von neu
zu errichtenden Nichtwohngebäuden. Für den Nachweis des Gesamtenergiebedarfs ist der Jahres-
Primärenergiebedarf als Nachweisgröße heranzuziehen.
Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf ergibt sich aus einer fiktiven Nebenrechnung
des geplanten/nachzuweisenden Gebäudes unter Ansatz einer Referenzgebäudehülle und Referenz-
anlagentechnik, welche in der Anlage 2 des GEG festgelegt sind. Das GEG ist erfüllt, wenn der 2020 2020
berechnete Primärenergiebedarf Q den Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes Q um P P,ref
mindestens 25 Prozent unterschreitet:
Q ≤ Q · 0,75 P P,Ref
Der bauliche Wärmeschutz nach GEG §19 ist erfüllt, sofern die in GEG , Anlage 3 aufgeführten 2020 2020
Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. Die
Höchstwerte werden im wie folgt genannt:
| Zeile | Bauteile | Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten | |
|---|---|---|---|
| Zonen mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19 °C | Zonen mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C | ||
| 1 | Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Zeilen 3 und 4 enthalten | U(cid:3365) = 0,28 W/(m²K) | U(cid:3365) = 0,50 W/(m²K) |
| 2 | Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Zeilen 3 und 4 enthalten | U(cid:3365) = 1,5 W/(m²K) | U(cid:3365) = 2,8 W/(m²K) |
| 3 | Vorhangfassade | U(cid:3365) = 1,5 W/(m²K) | U(cid:3365) = 3,0 W/(m²K) |
| 4 | Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln | U(cid:3365) = 2,5 W/(m²K) | U(cid:3365) = 3,1 W/(m²K) |
Abbildung 1: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden, GEG2020, Anlage 3
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2.1.3. Sommerlicher Wärmeschutz
Nach GEG §14 sind die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108, 2020
"Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden", Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärme-
schutz, Ausgabe 02/2013 nachzuweisen und einzuhalten. Der Nachweis ist ausschließlich für
beheizte Aufenthaltsräume zu führen. An Lager- und Abstellräume, Sanitärbereiche sowie Flure und
Treppenhäuser gelten keine Anforderungen, jedoch sollten auch hier Maßnahmen zur Begrenzung
der solaren Wärmeeinträge getroffen werden.
Bei der baurechtlichen Nachweisführung besteht nach DIN 4108-2 die Wahlmöglichkeit zwischen
dem Sonneneintragskennwerteverfahren oder einer thermischen Simulation.
Das Sonneneintragskennwertverfahren beruht auf einer tabellarischen Gegenüberstellung zwischen
einem maximal zulässigen Sonneneintragskennwert S und einem für den untersuchten Aufenthalts- zul
raum ermittelten Sonneneintragskennwert S . vorh
Für den Nachweis muss S ≤ S erfüllt sein. vorh zul
Folgende Parameter bestimmen den zulässigen Sonneneintragskennwert S zul
Standort / Sommerklimaregion (A, B oder C)
Bauart (leichte, mittler und schwere Bauart)
Fensterflächenanteil (grundflächenbezogen, Rohbaumaß)
Art der Nachtlüftung
Feststehender Sonnenschutz oder Sonnenschutzverglasung mit g ≤ 0,40 tot
Fensterneigung und Fenster-Orientierung
Einsatz passiver Kühlung
Für den vorhandenen Sonneneintragskennwert S sind folgende Parameter relevant: vorh
Fensterfläche (Rohbaumaß)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g
Abminderungsfaktor F des Sonnenschutzsystems c
Teilbestrahlungsfaktoren F nach DIN V 18599 (bauliche Verschattung) S
Für Gebäude mit Doppelfassaden, transparenter Wärmedämmung oder Wintergärten ist das verein-
fachte Sonneneintragskennwerte-Verfahren nicht geeignet. In solchen Fällen ist zwingend die
thermische Simulationsberechnung nach DIN 4108-2 anzuwenden.
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Bei der thermischen Simulation nach DIN 4108-2 sind die dort vorgegebenen, einheitlichen
Berechnungsrandbedingungen zu verwenden. Für die Bewertung zur Einhaltung der Anforderungen
werden die in nachfolgender Tabelle (Tabelle 9, DIN 4108-2) angegebenen Bezugswerte der
operativen Innentemperaturen in Abhängigkeit von den drei Sommer-Klimaregionen (A, B und C)
vorgegeben.
| Sommerklimaregion | Bezugswert θ der b,op Innentemperatur | Anforderungswert Übertemperaturgradstunden | |
|---|---|---|---|
| Wohngebäude | Nichtwohngebäude | ||
| A | 25 °C | 1.200 Kh/a | 500 Kh/a |
| B | 26 °C | ||
| C | 27 °C |
Die angegebenen Bezugswerte der operativen Innentemperaturen sind nicht im Sinne von zulässigen
Höchstwerten für Innentemperaturen zu verstehen. Sie dürfen nutzungsabhängig in dem durch die
Übertemperaturgradstundenanforderungswerte vorgegebenen Maß überschritten werden.
Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die Berechnungsergebnisse nur
bedingt Rückschlüsse auf tatsächliche Überschreitungshäufigkeiten, jedoch sind insbesondere bei
einer Wohnungsnutzung die Abweichungen geringer als bei einer (nicht zu verallgemeinernden)
Nichtwohnnutzung.
Für besonders kritische Räume, z.B. Räume mit hohem Glasanteil, hohen internen Wärmegewinnen,
u.ä. ist zu empfehlen, geeignete Maßnahmen zur Begrenzung einer sommerlichen Überwärmung aus
Ergebnissen detaillierter dynamisch-thermischer Simulationsberechnungen unter Berücksichtigung
der tatsächlichen Nutzung zu entwickeln. Festlegungen auf Grundlage der DIN 4108-2 können unter
Umständen in solchen Fällen zu thermisch unbehaglichen Innenraumtemperaturen führen, da es sich
bei der baurechtlichen Nachweisführung um ein standardisiertes Verfahren mit pauschalen Rand-
bedingungen handelt.
Werden Gebäude mit Ausnahme von Wohngebäuden nutzungsbedingt mit Anlagen ausgestattet,
die Raumluft unter Einsatz von Energie kühlen, so dürfen diese Gebäude nach der Gebäudeenergie-
gesetz - abweichend von den Anforderungen nach DIN 4108, Teil 2 - auch so ausgeführt werden,
dass die Kühlleistung bezogen auf das gekühlte Gebäudevolumen nach den Regeln der Technik und
den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. Dabei
sind insbesondere die Maßnahmen zu berücksichtigen, die das in DIN 4108, Teil 2 angegebene
Berechnungsverfahren zur Verminderung des Sonneneintragskennwertes vorsieht (Sonnenschutz,
Sonnenschutzglas, Nachtlüftung).
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2.1.5. Effizienzgebäude
Für den Neubau wird empfohlen diesen entsprechend dem nergetischen Standard eines
Effizienzgebäudes 40 auszuführen. Hierbei werden folgende Anforderungen gestellt:
der Jahres-Primärenergiebedarf (Q ) beträgt maximal 55% des Wertes für das P
Referenzgebäude, es gilt: Q ≤ Q · 0,40 P P,Ref
erhöhte Anforderungen an die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten:
| mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten U | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [W/(m²K)] | ||||||||
| opake Bauteile | transparente | Lichtkuppeln, | ||||||
| Bauteile | Oberlichter | |||||||
| Anforderungen KfW-Förderbank, Effizienzgebäude 40 | ||||||||
| normal beheizte Bereiche (≥ 19°C) | ≤ 0,18 | ≤ 1,0 | ≤ 1,6 | |||||
| niedrig beheizte Bereiche (< 19°C) | ≤ 0,24 | ≤ 1,3 | ≤ 2,0 |
Sofern eine Förderung nach dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ in Anspruch
genommen werden soll, so müssen zusätzlich folgende Mindestanforderungen, je nach zu
erreichendem Standard (mit oder ohne QNG-Siegel), erfüllt werden:
| Kriterien für ein Klimafreundliches Nichtwohngebäude | KFNWG (ohne QNG-Siegel) | KFNWG-Q (mit QNG-Siegel) | |
|---|---|---|---|
| LCA Ökobilanzierung | Treibhauspotential GWP 100 | Projektspezifischer Anforderungswert nach QNG Einhaltung PLUS oder PREMIUM | |
| QNG | Nachhaltigkeitszertifizierung (z.B. nach DGNB) | nicht erforderlich | erforderlich Einhaltung PLUS oder PREMIUM |
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2.2. Anforderungen an den Schallschutz
Die DIN 4109, Ausgabe 01/2018 ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung
baurechtlich in Baden-Württemberg eingeführt. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen die
baurechtlich bindend einzuhalten sind. Diese Anforderungen sind nachfolgend zusammengestellt.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit der Neufassung der DIN 4109 wurde das Beiblatt 2 der Normenfassung von
1989 nicht zurückgezogen und behält somit weiterhin seine Gültigkeit!
Bei den genannten Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz handelt es sich um
Anforderungswerte, welche am „fertigen Bau“ einzuhalten sind. Des Weiteren gelten die genannten
Anforderungen nicht nur für die Bauteile allein, sondern für die resultierende Dämmung unter
Berücksichtigung der an der Schallübertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten
Zustand.
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2.2.1. Mindest-Anforderungen an Innenbauteile
Für den Schallschutz zwischen Räumen in Krankenhäuser und Sanatoriengelten die
Anforderungen der DIN 4109, Teil 1, Tabelle 5. Es handelt sich hierbei um baurechtlich verbindliche
Anforderungen, welche in nachfolgender Tabelle zusammengestellt sind.
Tabelle 2: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-1, Tabelle 5 (Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 1 | Decken | Decken, einschl. Decken unter Fluren | ≥ 54 | ≤ 53 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. |
| 2 | Decken unter/über Schwimm- bädern, Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen | ≥ 55 | ≤ 46 | Wegen verstärkten Entstehenstieffrequenten Schalls können zusätzliche Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein. | |
| 3 | Decken unter Bädern und WCs ohne/mit Bodenentwässerung | ≥ 54 | ≤ 53 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. | |
| 4 | Treppen | Treppenläufe und -podeste | — | ≤ 58 | Keine Anforderungen an Treppenläufe und Zwischenpodeste in Gebäuden mit Aufzug. |
| 5 | Wände | Wände zwischen - Krankenräumen, - Fluren und Krankenräumen, - Untersuchungs- bzw. Sprech- zimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen. | ≥ 47 | — | |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 52 | — | ||
| 7 | Wände zwischen - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations-bzw. Behandlungsräumen | ≥ 42 | — |
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Tabelle 2: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-1, Tabelle 5 (Januar 2018) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 8 | Wände zwischen - Räumen der Intensivpflege, - Fluren und Räumen der Intensivpflege | ≥ 37 | — | ||
| 9 | Türen | Türen zwischen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern | ≥ 37 | — | Bei Türen gilt Rw (Schalldämmung im eingebauten Zustand). Nach DIN 4109-2 muss ein Sicherheits- beiwert von 5 dB berücksichtigt werden. |
| 10 | Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 37 | — | ||
| 11 | Türen zwischen - Fluren und Krankenräumen, - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations-bzw. Behandlungsräumen | ≥ 32 | — |
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2.2.2. Erhöhte-Anforderungen an Innenbauteile
Sofern der Erhöhte Schallschutz nach DIN 4109-5 durch den Bauherrn gewünscht wird, gelten
folgende Anforderungen:
Tabelle 3 Erhöhte Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-5, Tabelle 4 (August 2020)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 1 | Deckena | Decken, einschl. Decken unter Fluren | ≥ 57 | ≤ 46 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen |
| 2 | Decken unter/über Schwimm- bädern, Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen | ≥ 58 | ≤ 46 | Wegen verstärkten Entstehens tief- frequenten Schalls können zusätzliche Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein. Weichfedernde Boden- beläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutzes angerechnet werden | |
| 3 | Decken unter WCs und Bädern ohne/mit Bodenablauf | ≥ 57 | ≤ 46 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. | |
| 4 | Treppena | Treppenläufe und -podeste | — | ≤ 48 | — |
| 5 | Wände | Wände zwischen - Krankenräumen, - Fluren und Krankenräumen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern - Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen | ≥ 52 | — | — |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 55 | — | — | |
| 7 | Wände zwischen - Operations- bzw. Behandlungsräumen - Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen | ≥ 42b | — | — | |
| 8 | Wände zwischen Fluren und Räumen der Intensivpflege | ≥ 42 | — | — |
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Tabelle 3 Erhöhte Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-5, Tabelle 4 (August 2020) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 9 | Türen | Türen zwischen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern - Fluren und Untersuchungszimmern | ≥ 40 | — | Bei Türen giltRw nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 1, Fußnote c. |
| 10 | Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 40 | — | ||
| 11 | Türen zwischen - Fluren und Krankenräumen, - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations bzw.Behandlungsräumen | ≥ 37 | — | ||
| a Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutzes angerechnet werden. b Entspricht den Werten aus DIN 4109-1:2018-01 |
Bei den genannten Anforderungen handelt es sich generell um Anforderungswerte, welche am
„fertigen Bau“ einzuhalten sind. Des Weiteren gelten die genannten Anforderungen nicht nur für die
Bauteile allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallüber-
tragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand.
[Seite 17]
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2.2.3. Anforderungen an „besonders laute Räume“
Für den Schallschutz von Bauteilen zu besonders lauten Räumen (z.B. Technikräume, o.ä.)gelten
die Anforderungen der DIN 4109, Teil 1, Tabelle 8. Es handelt sich hierbei um baurechtlich verbind-
liche Anforderungen, welche in nachfolgender Tabelle zusammengestellt sind.
Tabelle 4: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen, DIN 4109-1, Tabelle 8 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Art der Räume | Bauteile | Bewertetes Schalldämm-Maß R′w dB | Bewerteter Norm- Trittschallpegel L′ a,b n,w dB | |
| Schalldruckpegel LAF,max dB | |||||
| 75 – 80 | 81 – 85 | ||||
| 1.1 | Räume mit „besonders lauten“ gebäudetechnischen Anlagen oder Anlageteilen | Decken, Wände | ≥ 57 | ≥ 62 | — |
| 1.2 | Fußböden | — | ≤ 43c | ||
| 2.1 | Betriebsräume von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Verkaufsstätten | Decken, Wände | ≥ 57 | ≥ 62 | — |
| 2.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 3.1 | Küchenräume der Küchenanlagen von Beherbergungsstätten, Kranken- häusern, Sanatorien, Gaststätten, Imbissstuben und dergleichen (bis 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 55 | — | |
| 3.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 3.3 | Küchenräume wie Zeile 3.1/3.2, jedoch auch nach 22:00 Uhr in Betrieb | Decken, Wände | ≥ 57d | — | |
| 3.4 | Fußböden | — | ≤ 33 | ||
| 4.1 | Gasträume (bis 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 55 | ≥ 57 | — |
| 4.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 5.1 | GasträumeL ≤ 85 dB AF,max (auch nach 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 62 | — | |
| 5.2 | Fußböden | — | ≤ 33 | ||
| 6.1 | Räume von Kegelbahnen | Decken, Wände | ≥ 67 | — | |
| 6.2 | Fußböden -Keglerstube - Bahn | — — | ≤ 33 ≤ 13 |
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Tabelle 4: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen, DIN 4109-1, Tabelle 8 (Juli 2016 bzw. Januar 2018) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Art der Räume | Bauteile | Bewertetes Schalldämm-Maß R′w dB | Bewerteter Norm- Trittschallpegel L′ a,b n,w dB | |
| Schalldruckpegel LAF,max dB | |||||
| 75 – 80 | 81 – 85 | ||||
| 7.1 | Gasträume 85 dB ≤L ≤ 95 dB, z. B. mit AF,max elektroakustischen Anlagen | Decken, Wände | ≥ 72 | — | |
| 7.2 | Fußböden | — | ≤ 28 | ||
| a Jeweils in Richtung der Schallausbreitung. b Die für Maschinen erforderliche Körperschalldämmung ist mit diesem Wert nicht erfasst; hierfür sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich. Ebenso kann je nach Art des Betriebes ein niedrigeres L notwendig sein; ′n,w dies ist im Einzelfall zu überprüfen. Wegen der verstärkten Übertragung tiefer Frequenzen können zusätzliche Maßnahmen zur Schalldämmung erforderlich sein. c Nicht erforderlich, wenn geräuscherzeugende Anlagen ausreichend körperschallgedämmt aufgestellt werden; eventuelle Anforderungen nach Tabellen 2 bis 6 bleiben hiervon unberührt. d Handelt es sich um Großküchenanlagen und darüber liegende Wohnungen als schutzbedürftige Räume gilt R′ ≥ 62 dB. w |
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2.2.4. Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen
Ergänzend zu den Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz werden nachfolgend die
Anforderungen an denSchallschutz von gebäudetechnischen Anlagen gem. DIN 4109, Teil 1,
Tabelle 9 aufgeführt.
Tabelle 5: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben, DIN 4109-1, Tabelle 9 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|
| Zeile | Geräuschquellen | Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel dB | ||
| Wohn- und Schlafräume | Unterrichts- und Arbeitsräume | |||
| 1 | Sanitärtechnik/Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) | L ≤ 30a,b,c AF,max,n | L ≤ 35a,b,c AF,max,n | |
| 2 | Sonstige hausinterne, fest installierte technische Schall- quellen der technischen Ausrüstung, Ver- und Entsorgung sowie Garagenanlagen | L ≤ 30c AF,max,n | L ≤ 35c AF,max,n | |
| 3 | Gaststätten einschließlich Küchen, Verkaufsstätten, Betriebe u. Ä. | tags 6 Uhr bis 22 Uhr | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max |
| 4 | nachts nach TALärm | L ≤ 25 r L ≤ 35 AF,max | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max | |
| a Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 11 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen) entstehen, sind derzeit nicht zu berücksichtigen. b Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels: — Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen; — außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Bekleiden der Installation hinzugezogen werden. c Abweichend von DIN EN ISO 10052:2010-10, 6.3.3, wird auf Messung in der lautesten Raumecke verzichtet (siehe auch DIN 4109-4). |
Ein erhöhter Schallschutz ist nach DIN 4109-5 nicht definiert.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Schwingungs- und Körperschalldämmung, z.B. von Maschinen,
Geräten oder Rohrleitungen erforderlich. In Zusammenhang mit Raumlufttechnischen Anlagen wird
des Weiteren auf die Richtlinie VDI 2081 "Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumluft-
technischen Anlagen" verwiesen.
[Seite 20]
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2.2.5. Anforderungen an Schalldruckpegel von RLT-Anlagen
Ergänzend zu den Mindestanforderungen an den Schallschutz von gebäudetechnischen Anlagen
gemäß DIN 4109, Teil 1, Tabelle 9 bzw. den Erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von
gebäudetechnischen Anlagen gem. DIN 4109, Teil 2, Tabelle 5 sind die Empfehlungen der VDI 2081,
Blatt 1, Tabelle 5 zu beachten, wobei, wenn keine projektspezifisch vereinbarten Werte vereinbart
sind, die nachfolgend genannten Richtwerte einzuhalten sind:
Tabelle 6: Empfehlungen für A-bewertete Schalldruckpegel (L ) der RLT-Anlagen im Aufenthaltsbereich, pA ermittelt aus den Oktavmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8000 Hz und Anhaltswerte für mittlere Nachhallzeiten, VDI 2081, Blatt 1, Tabelle 5
| Raumart | Beispiel | A-bewerteter Schalldruckpegel LpA in dB(A) Anforderungen | Richtwert in dB(A)g) | Mittlere Nachhallzeit in s | |
|---|---|---|---|---|---|
| hoch | niedrig | ||||
| Arbeitsräume | Einzelbüro, | 30 | 35 | 35 | 0,5 |
| Großraumbüro | 35 | 45 | 45 | 0,5 | |
| Werkstatt | 50 | b) | b) | 1,5 | |
| Labor | 35 | 52e) | 50 | 2,0 | |
| Versammlungs- räume | Konzertsaal, Opernhaus | 25f) | 30f) | h) | 1,8 |
| Theater, Kino | 30 | 35 | 35 | 0,8 | |
| Konferenzraum | 30 | 40 | 35 | 1,0 | |
| Wohnräume | Hotelzimmer | 30d) | 35d) | 35d) | 0,5 |
| Sozialräume | Ruheraum, Pausenraum | 30 | 35 | 35 | 1,0 |
| Wasch-, WC-Raum | 40 | 50 | 45 | 2,0 | |
| Unterrichtsräume | Lesesaal, Bibliothek | 30 | 35 | 30 | 1,3 |
| Klassen-, Seminarraum | 30 | 35 | 35 | 0,5 | |
| Hörsaal | 30 | 35 | 35 | 1,3 | |
| Krankenhäuser (gemäß DIN 1946-6) | Flure | 35 | 45 | 40 | 1,0 |
| Operationssälea) | 48 | 48 | 48 | 2,0 | |
| Stationen | 25 | 35 | 35 | 1,5 | |
| Bettenraum | 25 | 35 | 30 | 1,0 | |
| Räume mit Publikumsverkehr | Museum | 30 | 35 | 30 | 1,5 |
| Restaurant, Gaststätte | 35 | 50 | 45 | 1,0 | |
| Verkaufsraum | 40 | 50 | 45 | 1,0 | |
| Sportstätten | Turn-und Sporthalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 |
| Schwimmhalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 | |
| Sonstige Räume | Rundfunkstudio | 15e) | 25e) | i) | 0,5 |
| Fernsehstudio | 25e) | 30e) | i) | 0,8 | |
| Schutzraum | 45 | 55 | 55 | 2,0 | |
| EDV-Raum | 45 | 60 | 50 | 1,0 | |
| Reiner Raum | 45 | 65 | 55 | 1,5 | |
| Küche | 50 | 60 | 55 | 1,5 | |
| a)DIN 1946-4 b)Es ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten. c)siehe DIN 1946-7 d)Nachtwerte um 5 dB niedriger e)Anhaltswert – Es müssen die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden. f)Anhaltswert – Es müssen die Geräuschbewertungskurven (z. B. GK, NR) eingehalten werden. g)Werden in einem Projekt keine Werte für den einzuhaltenden Schalldruckpegel festgelegt, sind die Richtwerte anzuwenden. h)Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da Geräuschbewertungskurven nach Vorgabe des Raumakustikers eingehalten werden müssen. i)Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden müssen. |
[Seite 21]
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2.2.6. Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation
Ergänzend zu den Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz werden nachfolgend die
Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installationgem. DIN 4109, Teil 1,
Tabelle 11 aufgeführt.
Tabelle 7: Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation, DIN 4109-1, Tabelle 11 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 |
|---|---|---|---|
| Zeile | Armaturen | Armaturengeräuschpegel Lap a für kennzeichnenden Fließdruck oder Durchfluss nach DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4b dB | Armaturen- gruppe |
| 1 | Auslaufarmaturen | ≤ 20c | I |
| 2 | Anschlussarmaturen - Geräte Anschlussarmaturen - Elektronisch gesteuerte Armaturen mit Magnetventil | ||
| 3 | Druckspüler | ||
| 4 | Spülkästen | ||
| 5 | Durchflusswassererwärmer | ||
| 6 | Durchgangsarmaturen, wie - Absperrventile - Eckventile - Rückflussverhinderer - Sicherheitsgruppen - Systemtrenner - Filter | ≤ 30c | II |
| 7 | Drosselarmaturen, wie - Vordrosseln - Eckventile | ||
| 8 | Druckminderer | ||
| 9 | Duschköpfe | ||
| 10 | Auslaufvorrichtungen, die direkt an die Auslaufarmatur angeschlossen werden, wie - Strahlregler - Durchflussbegrenzer | ≤ 15 | I |
| - Kugelgelenke - Rohrbelüfter - Rückflussverhinderer | ≤ 25 | II | |
| a Die Messungen vonL müssen bei 0,3 MPa und 0,5 MPa erfolgen. ap b Dieser Wert darf bei dem in DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4 für die einzelnen Armaturen genannten oberen Fließdruck von 0,5 MPa oder Durchfluss Q 1 um bis zu 5 dB überschritten werden. c Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen entstehen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.), werden bei der Prüfung nach DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4 im Allgemeinen nicht erfasst. Der A-bewertete Schallpegel dieser Geräusche, gemessen mit der Zeitbewertung FAST wird erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn es die Messverfahren nach einer nationalen oder Europäischen Norm zulassen. |
[Seite 22]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 22 von 51
2.2.7. Schallschutz in eigenen Büro- und Arbeitsräumen
Nach DIN 4109-1 gelten keine baurechtlich verbindlichen Anforderungen an den Schallschutz
zwischen Büro- oder Arbeitsräumen im eigenen Arbeitsbereich.
Im Beiblatt 2 zur DIN 4109 (November 1989) werden die in Tabelle 8genanntenEmpfehlungen an
den Schallschutz im eigenen Arbeitsbereich gegeben.
Tabelle 8: DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 3 (November 1989)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Empfehlungen für normalen Schallschutz | Empfehlungen für erhöhten Schallschutz | Bemerkungen | ||
| erf.R‘W | erf.L’n,W | erf.R‘W | erf.L’n,W | |||
| dB | dB | dB | dB | |||
| 2 Büro- und Verwaltungsgebäude | ||||||
| 5 | Decken, Treppen, Decke von Fluren und Treppenraumwände | 52 | 53 | 55 | 46 | Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschall- schutzes angerechnet werden |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit üblicher Bürotätigkeit | 37 | -- | 42 | -- | Es ist darauf zu achten, dass diese Werte nicht durch Nebenwegüber- tragung über Flur und Türen verschlechtert werden. |
| 7 | Wände zwischen Fluren und Räumen nach Zeile 6 | 37 | -- | 42 | -- | |
| 8 | Wände von Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behandlung vertrau- licher Angelegenheiten, z.B. zwischen Direktions- und Vorzimmer | 45 | -- | 52 | -- | |
| 9 | Wände zwischen Fluren und Räumen nach Zeile 8 | 45 | -- | 52 | -- | |
| 10 | Türen in Wänden nach Zeile 6 und 7 | 27 | -- | 32 | -- | Bei Türen gelten die Werte für die Schalldämmung bei alleiniger Übertragung durch die Tür. |
| 11 | Türen in Wänden nach Zeile 8 und 9 | 37 | -- | -- | -- |
Bei den genannten Empfehlungen handelt es sich generell um Anforderungswerte, welche am
„fertigen Bau“ einzuhalten sind. Des Weiteren gelten die genannten Empfehlungen nicht nur für die
Bauteile allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallüber-
tragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand.
Die Anforderungen an den Schallschutz im Gebäude im Bereich von eigenen Arbeitsbereichen sind
durch den Bauherrn/Auftraggeber/Nutzer festzulegen.
[Seite 23]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 23 von 51
2.2.8. Schallschutz gegen Außenlärm
Nach DIN 4109-1, Januar 2018, werden die Anforderungen an das gesamte bewertete Bau-Schall-
dämm-Maß R’ der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der w,res
unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung ermittelt:
𝑅′ = 𝐿 − 𝐾 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑎 𝑅𝑎𝑢𝑚𝑎𝑟𝑡
R’ : gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß w,ges
L : maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2 a
Sofern ausschließlich Lärmpegelbereiche vorliegen, ist der maßgebliche Außenlärmpegel L aus der a
Tabelle 7 der DIN 4109-1 festgelegt.
Tabelle 9: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden, DIN 4109-1, Tabelle 7 (Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 |
|---|---|---|
| Zeile | Lärmpegelbereich | Maßgeblicher Außenlärmpegel L a dB |
| 1 | I | 55 |
| 2 | II | 60 |
| 3 | III | 65 |
| 4 | IV | 70 |
| 5 | V | 75 |
| 6 | VI | 80 |
| 7 | VII | > 80a |
| aFür maßgebliche Außenlärmpegel L > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der a örtlichen Gegebenheiten festzulegen. |
[Seite 24]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 24 von 51
Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß an die Fassade ergibt sich nach DIN 4109-1 und
DIN 4109-2 unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels, der Raumart, der Raum-
geometrie und eines Sicherheitsbeiwerts zu:
𝑆 𝑆 𝑅′ ≥ 𝐿 −𝐾 + 10𝑙𝑔 ( )+2𝑑𝐵 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑎 𝑅𝑎𝑢𝑚𝑎𝑟𝑡 0,8 ∙ 𝑆 𝐺
L : der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2 a
K : Korrekturwert für die jeweilige Raumart Raumart
S : Grundfläche des Raumes G
S : gesamte Fassadenfläche S
Der Korrekturwert der Raumart K wird nach DIN 4109-1, Kapitel 7.1 bestimmt: Raumart
K = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumart
K = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Raumart
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
K = 35 dB für Büroräume und Ähnliches Raumart
Für das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’ der Außenbauteile ist jedoch mindestens w,res
einzuhalten:
R’ = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien w,ges
R’ = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in w,ges
Beherbergungsstätten, Büro - und Unterrichtsräume und ähnliches
[Seite 25]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 25 von 51
Die Außenlärmbelastung am vorgesehenen Projektstandort stellt sich wie folgt dar:
Geplanter Erweiterungsbau
Umgebungslärmkartierung LUBW, L (24 Stunden) DEN
In Anlehnung an die oben gezeigten Ausschnitte des Lärmaktionsplanes der Stadt Tübingen, ist bei
dem Erweiterungsbau mit einer Außenlärmbelastung von deutlich weniger als 50 dB(A) zu rechnen.
Somit wird maximal der Lärmpegelbereich I nach DIN 4109 erreicht.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung, Ausgabe 2021/1 mit
Druckfehlerberichtigung vom 4.März 2022, Anlage A 5.2/1, Punkt 5 b) ist hierfür kein Nachweis
Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen erforderlich.
Die erforderliche Schalldämmung wird mit den wärmetechnisch notwendigen Außenwandaufbauten
und Fenster-/Fassadenelementen erreicht.
[Seite 26]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 26 von 51
2.3. Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz, Bauwerksabdichtung
2.3.1. Normenreihe DIN 18531 - DIN 18535
Die Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 ist im Juli 2017 als Weißdruck erschienen und ist somit
bei der Planung der Abdichtungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“
DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“
DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“
DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“
Grafische Zuordnung nach DIN 18531 - DIN 18535
[Seite 27]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 27 von 51
2.3.2. Dachabdichtungen
Bei der Bauwerksabdichtung von genutzten und nicht genutzten Dachflächen ist
DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und
Laubengängen“, Ausgabe 07/2017,
und bei der Bauwerksabdichtung von befahrbaren Dächern ist
DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“,
Ausgabe 07/2017
zu berücksichtigen.
Ergänzend sind Dachabdichtungen entsprechend dem "Regelwerk des Deutschen Dachdecker-
handwerks - Fachregeln Abdichtung" (Flachdachrichtlinien) auszuführen. Da sich dieses Regel-
werk in wesentlichen Punkten nicht mit der DIN 18531 deckt, sondern widersprüchliche Anforder-
ungen enthält, ist festzulegen, welches Regelwerk der Planung zu Grunde zu legen ist. Derzeit wird
in Fachkreisen die DIN 18531 als das maßgebende Regelwerk angesehen.
Im Falle von begrünten Dächern sind darüber hinaus die "Richtlinien für die Planung, Ausführung und
Pflege von Dachbegrünungen" (FLL-Richtlinien) zu beachten.
[Seite 28]
GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 28 von 51
2.3.3. Abdichtung erdberührter Bauteile
Maßgebend für die Dimensionierung der an Erdreich grenzenden Bauteile ist
DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, Ausgabe 07/2017
Die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der Wassereinwirkungsklasse zu
dimensionieren:
Tabelle 10: Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533
| Bauteil | Wassereinwirkungsklasse | Wassereinwirkung |
|---|---|---|
| Erdberührte Bauteile (DIN 18533) | W1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser |
| W1.1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden | |
| W1.2-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung | |
| W2-E | Drückendes Wasser | |
| W2.1-E | Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser 3 m Eintauchtiefe | |
| W2.2-E | Hohe Einwirkung von drückendem Wasser > 3 m Eintauchtiefe | |
| W3-E | Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken | |
| W4-E | Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter Wänden |
Als Grundlage für die Bemessung der Abdichtungsmaßnahmen ist das Baugrundgutachten des Büros
für angewandte Geowissenschaften, Az 18032.1, Stand 07.05.2018 maßgeblich, welches ggfs.
nochmals zu aktualisieren ist. Hiernach sind für die an Erdreich grenzenden Außenwände und die
Bodenplatte Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1-2-E („nicht-
drückendes Wasser“) erforderlich, sofern eine Drainage nach im Gutachten festgesetzten
Maßnahmen umgesetzt wird. Hiervon wird nachfolgend ausgegangen.
Bei der Ausbildung einer "Weißen Wanne" aus WU-Beton ist die DAfStb-Richtlinie - Wasserundurch-
lässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie), Stand November 2003/2006 zu beachten. Hinsichtlich
der Dimensionierung des WU-Betons sind die Angaben des Tragwerkplaners maßgebend, siehe
hierzu auch Abschnitt 2.3.4.
.
[Seite 29]
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2.3.4. Konstruktive Abdichtung erdberührter Bauteile - „Weiße Wanne“
Alternativ zu DIN 18533 ist bei drückendem Wasser die Ausbildung einer "Weißen Wanne" aus
wasserundurchlässigem Beton („WU-Beton“) möglich. Hinsichtlich der Dimensionierung des
WU-Betons bzw. der „Weißen Wanne“ sind die Angaben des Tragwerkplaners maßgebend und die
„DAfStb- Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, WU- Beton- Richtlinie, Ausgabe
November 2003 + Berichtigung März 2006 zu beachten.
Über die WU-Richtlinie hinaus ist das DBV-Merkblatt "Hochwertige Nutzung von Untergeschossen",
Stand Januar 2009 zu beachten.
Die Ausführung einer weißen Wanne für den Lastfall „Bodenfeuchte“ oder „nicht drückendes Wasser“
ist nicht geregelt und stellt eine Sonderkonstruktion dar, die im Detail mit den Verantwortlichen zu
dimensionieren ist.
Hinweis zur Dampfdiffusion von WU-Beton
Bei einem WU-Beton-Bauteil findet kein Wasserdurchtritt durch das wasserbeaufschlagte, unge-
rissene Betonbauteil (Wand oder Bodenplatte) statt. Der raumseitige Bereich eines WU-Bauteils
trocknet im Laufe der Zeit aus. Maßgebend für die raumseitige Wasserdampfabgabe ist in den ersten
Jahren das im Beton vorhandene, freie Wasser („Baufeuchte“) und gegebenenfalls die Ausbildung
der raumseitigen Bauteiloberfläche. Durch entsprechendes Lüften, entsprechend den in diesem
Kapitel genannten Maßnahmen, kann diese Feuchtigkeit sicher abgeführt werden. Die später durch
das WU-Bauteil nach innen dringende Feuchtigkeit durch Diffusion ist in der Regel um ein Vielfaches
geringer als die nutzungsbedingt anfallende Feuchtigkeit und kann somit vernachlässigt werden.
Hinweis zur Zugänglichkeit von WU-Beton
Aufgrund einer erforderlichen Nachverpressung von entstehenden Rissen ist die Zugänglichkeit der
WU-Konstruktion zu gewährleisten. Es wird deshalb empfohlen, auf schwimmende Aufbauten und
Wandbekleidungen weitestgehend zu verzichten. Alternativ ist als zusätzliche Maßnahme eine
außenliegende Frischbetonverbundabdichtung zu empfehlen oder die rissefreie Planung der weißen
Wanne. Diese Thematik ist durch die Verantwortlichen zu prüfen und festzulegen.
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Zur Festlegung der Nutzungsklassen von Räumen mit erd- und wasserberührten Außenbauteilen
(unabhängig von der Abdichtungsart, z.B. „weiße“ oder „schwarze Wanne“) ist das DBV-Merkblatt
"Hochwertige Nutzung von Untergeschossen", Stand Januar 2009 zu beachten. Die Festlegung der
Nutzungsklasse hat durch den Objektplaner in Abstimmung mit dem Bauherrn/Nutzer zu erfolgen.
Gem. DBV-Merkblatt sind die nachfolgend in Tabelle 11 beschriebenen Nutzungsklassen zu
unterscheiden. Aufbauend auf die gewählte Nutzungsklasse sind die erforderlichen Maßnahmen für
Wärmedämmung, Heizung, Lüftung und ggfs. Entfeuchtung für die erdberührten Räume festzulegen.
In Tabelle 12 sind die entsprechenden Zuständigkeiten für die Planung und Ausführung „weißer
Wannen“ aufgeführt.
Tabelle 11: Nutzungsklassen nach DBV-Merkblatt
| Klasse | Raumnutzung | Raumklima (i.d.R.) | Beispiele (informativ) | Maßnahmen2) (informativ) |
|---|---|---|---|---|
| A*** | anspruchsvoll | warm, sehr geringe Luftfeuchte, geringe Schwankungsbreite der Klimawerte | Archive, Bibliotheken, Technikräume mit feuchteempfindlichen Geräten (Labor, EDV usw.), Lager für stark feuchte- oder temperatur- empfindliche Güter | Wärmedämmung nach GEG3), Heizung, Zwangs- lüftung, Klimaanlage (Luftentfeuchtung) |
| A** | normal | warm, geringe Luft- feuchte, mäßige Schwankungsbreite der Klimawerte | Räume für dauerhaften Aufenthalt von Menschen, wie Versammlungs-, Büro-, Wohn-, Aufenthalts- oder Umkleideräume, Verkaufsstätten; Lager für feuchteempfindliche Güter; Technikzentralen | Wärmedämmung nach GEG3), Heizung, Zwangs- lüftung, ggfs. Klimaanlage |
| A* | einfach | warm bis kühl, natürliche Luftfeuchte, große Schwankungs- breite der Klimawerte | Räume für zeitweiligen Aufenthalt von wenigen Menschen; ausgebaute Kellerräume, wie Hobbyräume, Werkstätten, Waschküche im Einfamilienhaus, Wäschetrockenraum; Abstellräume | Wärmedämmung nach GEG3), ggfs. ohne Heizung, natürliche Lüftung (Fenster, Lichtschächte, ggfs. nutzerunabhängig) |
| A0 1) | untergeordnet | keine Anforderungen | einfache Technikräume (z.B. Hausanschlussraum) | - |
| 1) entspricht der WU-Richtlinie, 5.3 (2), u.U. ist eine Einordnung in Nutzungsklasse B möglich 2) Baukonstruktive Anforderungen an die Zugänglichkeit der umschließenden Bauteile sind immer zu beachten 3) GEG: Gebäudeenergiegesetz |
Wir empfehlen die o.g. Nutzungsklassen auch bei einer geringeren Feuchtebelastung (z.B. „nicht
drückendes Wasser“ nach DIN 18533) für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen heran-
zuziehen.
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Tabelle 12: Zuständigkeiten zur Planung und Ausführung einer weißen Wanne, DBV-Merkblatt
| Aufgabe | -dnurguaB rethcatug | rekisyhpuaB | rrehuaB | renalptkejbO | -skrewgarT renalp | renalP-AGT | rednerhüf -suauaB | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Festlegung der Nutzungsanforderungen, Definition Raumklima einschließlich zulässiger Grenzwerte | V | M | |||||||
| 2 | Festlegung der Nutzungsklasse | M | V | |||||||
| 3 | Festlegung der Abdichtungsart | V | M | |||||||
| 4 | Vorgaben zu flexibler Umnutzbarkeit | V | M | |||||||
| 5 | GEG-Nachweis, Bemessung Wärmedämmung, Nachweis Tauwasser und Wärmebrücken | M | M | |||||||
| V | ||||||||||
| 6 | Angabe von Beanspruchungsklasse und Bemessungswasserstand | V | ||||||||
| 7 | Angabe chemische Zusammensetzung des anstehenden Wassers | V | ||||||||
| 8 | Festlegung Bauteilabmessungen | M | V | |||||||
| 9 | Prognose Rissbreitenänderung während der Nutzung | V | ||||||||
| 10 | Entwurfsgrundsatz gem. WU-Richtlinie (evtl. differenziert nach Bauteilen) | M | V | |||||||
| 11 | Aufklärung des Bauherren über Konsequenzen aus Entwurfsgrundsatz | V | M | |||||||
| 12 | Risikoverteilung hinsichtlich Entwurfsgrundsatz | V | M | M | M | |||||
| 13 | Planung aus dem Entwurfsgrundsatz erforderlich werdender Rissverfüllarbeiten gem. WU-Richtlinie, Abschnitt 7 (5) | M | V | M | ||||||
| 14 | Planung Zugänglichkeit für Abdichtungsarbeiten während der Nutzung | V | M | |||||||
| 15 | Planung verträglicher Oberflächenbeläge / Beschichtungen | V | ||||||||
| M | ||||||||||
| 16 | Planung und Konstruktion von Dehn-/Arbeits-/Sollrissfugen | M | V | M | ||||||
| 17 | Planung Heizung-, Klima-, Lüftungskonzept | M | V | |||||||
| 18 | Festlegung Betondeckung / Expositionsklasse / Mindestfestigkeitsklasse Beton | V | M | |||||||
| 19 | Rechenwert Betonzugfestigkeit des jungen Betons | V | ||||||||
| 20 | Betonzusammensetzung | M | V | |||||||
| 21 | Planung und Durchführung der Nachbehandlung | V | ||||||||
| 22 | Festlegung von Füllgut und Verfahren zur Abdichtung wasserführender Risse oder Fehlstellen | M | M | V | ||||||
| 23 | Planung Zeitpunkt Abstellen Wasserhaltung und Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung | M | V | M | ||||||
| V - Verantwortung (beinhaltet Verpflichtung zur Einbindung der Mitwirkenden und Beschaffung der Informationen) M - Mitwirkung |
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2.3.5. Abdichtung von Innenräumen
Maßgebend für die Dimensionierung der Abdichtungen innerhalb eines Gebäudes ist
DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“, Ausgabe 07/2017
Die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der Wassereinwirkungsklasse zu
dimensionieren:
Tabelle 13: Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534
| Wasserein- wirkungs- klasse | Wassereinwirkung | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|
| W0-I | gering Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser | - Wandflächen in Bädern außerhalb von Dusch- bereichen und häuslichen Küchen - Bodenflächen im häuslichen Bereich ohne Ablauf z. B. in Küchen, Hauswirtschaftsräumen, WCs |
| W1-I | mäßig Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser | - Wandflächen über Badewannen und in Duschen in Bädern - Bodenflächen im häuslichen Bereich mit Ablauf - Bodenflächen in Bädern ohne/mit Ablauf ohne hohe Wassereinwirkung aus dem Duschbereiche |
| W2-I | hoch Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauch- wasser, vor allem auf dem Boden; zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert | - Wandflächen von Duschen in Sportstätten/ Gewerbestätten - Bodenflächen mit Abläufen und/oder Rinnen - Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen - Wand- und Bodenflächen von Sportstätten/ Gewerbestätten |
| W3-I | sehr hoch Flächen mit sehr häufiger oder lang- anhaltender Einwirkung aus Spritz- wasser und/oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren; durch anstauendes Wasser intensiviert | - Flächen im Bereich von Umgängen von Schwimm- becken - Duschen und Duschanlagen in Sportstätten/ Gewerbestätten - Flächen in Gewerbestätten (gewerbliche Küchen, Wäschereien, Brauereien etc.) |
Untergründe müssen gem. ZDB-Merkblatt „Abdichtungen im Verbund mit Fliesen (AIV)“, Ausgabe
08/2019 für die Verwendung von Verbundabdichtungen geeignet sein. So darf z.B. der Feuchtigkeits-
gehalt von Estrichen die folgenden Werte nicht übersteigen:
Calcium-Sulfat-Heizestriche: ≤ 0,3 % Feuchtigkeitsgehalt
Calcium-Sulfat-Estriche: ≤ 0,5 % Feuchtigkeitsgehalt
Zementestriche: ≤ 2,0 % Feuchtigkeitsgehalt
Im Falle von Behälter- oder Beckenabdichtungen gilt
DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“, Ausgabe 07/2017
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2.3.6. Beton-Restfeuchte
Immer kürzere Bautrocknungszeiten und vermehrte Verwendung von Fließmitteln führen zu einem
erhöhten Feuchtigkeitseintrag aus der Rohdecke in den Fußbodenaufbau. Damit ist die Gefahr von
Feuchtigkeitsschäden - vor allem bei dampfdichten Belägen wie z.B. Linoleum, Parkett, PVC,
Kautschuk, o.ä - gegeben.
Es muss deshalb empfohlen werden, auf der Rohdecke als Dampfsperrschicht eine zweilagige,
kreuzweise verlegte 0,2 mm dicke PE-Folie zu verlegen, wenn dampfdichte oder feuchtigkeits-
empfindliche Bodenbeläge zur Ausführung kommen.
Quelle: Dr.Unger, Fußboden Atlas, 8. Auflage 2016, Band 2, Kapitel 16 „Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte“
Diese Dampfsperrschicht ist an den Wänden bis Oberkante Fertigfußboden hochzuführen.
Dieser Aspekt ist eine Empfehlung und vom Objektplaner, der Bauleitung und vom
Unternehmer zu prüfen.
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2.4. Anforderungen an die Raumakustik
Hinweis: Eine raumakustische Beratung haben wir nicht im Auftrag.
Nach DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen", März 2016, bestehen für Räume mit Sprachnutzung zur
Sicherung der Hörsamkeit und der Sprachverständlichkeit Anforderungen an die Soll-Nachhallzeit.
In der Norm werden zwei Anwendungen unterschieden:
Räume der Gruppe A
Räume mit Anforderungen an die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen, z. B. Unter-
richtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und
Ratssäle, Versammlungsräume, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume, Räume in Seniorentages-
stätten, Sport- und Schwimmhallen, etc.
Für Räume der Gruppe A werden Anforderungen an den frequenzabhängigen Verlauf der Nachhall-
zeit (125 bis 4.000 Hz) im besetzten Zustand definiert, es wird hierbei zwischen folgenden Nutzungs-
arten unterschieden:
A1: „Musik“
A2: „Sprache/Vortrag“
A3: „Unterricht/Kommunikation“ bzw. „Sprache/Vortrag inklusiv“
A4: „Unterricht/Kommunikation inklusiv“
A5: „Sport“
Für den frequenzabhängigen Verlauf der Nachhallzeiten der Nutzungsarten A1 bis A4 wird ein
Toleranz-bereich zwischen 125 Hz und 4.000 Hz bezogen auf die Nachhallzeit T wie folgt definiert. soll
Quelle: DIN E 18041, Bild 2
Bei der Nutzungsart A5 ist der ermittelte Sollwert zwischen 250 Hz und 2 000 Hz mit einer Genauig-
keit von ± 20% einzuhalten.
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Räume der Gruppe B
Räume mit Anforderungen an die Hörsamkeit über geringe Entfernungen, z. B. Verkehrsflächen mit
Aufenthaltsqualität, Speiseräume und Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kinder-
tageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen, Einzel- und Mehrpersonen-
büros, Werkstätten, etc.
Für Räume der Gruppe B werdenEmpfehlungen an die frequenzabhängige Schallabsorption
(A/V-Verhältnis) im unbesetzten Raum zwischen 250 Hz und 2.000 Hz definiert, es wird hierbei
zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
B1: „Räume ohne Aufenthaltsqualität“ → ohne Anforderungen
B2: „Räume zum kurzfristigen Verweilen“
B3: „Räume zum längerfristigen Verweilen“
B4: „Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort“
B5: „Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort“
Die Umsetzung der vorgenannten Empfehlungen führt unter Umständen zu sehr aufwendigen
raumakustischen Maßnahmen. Eine Abstimmung mit dem Bauherrn/Nutzer ist erforderlich.
Für die akustische Auslegung von Büroräumen sind darüber hinaus die Ausführungshinweise der
Richtlinie VDI 2569 zu beachten.
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2.5. Schallimmissionsschutz
Eine Nachweisführung nach TA-Lärm (Schallimmissionsschutz) haben wir nicht im Auftrag.
Die Schallemissionen des Gebäudes - insbesondere der haustechnischen Anlagen - dürfen an
benachbarten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen die Anforderungen nach der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, August 1998 / Ergänzung Juni 2017) nicht über-
schreiten. Danach gelten für die Summe der Schallimmissionen von (gewerblichen) Anlagen und
Betrieben folgende Immissionsrichtwerte:
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten tags 63 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in Kern-, Dorf- oder Mischgebieten tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als
30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
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GN Bauphysik 755418 / 142552-9 Seite 37 von 51
- Richtwerte für Estrichdicken
Die Estrichqualität (technische Kenndaten) wie z.B. Nenndicke, Druckfestigkeitsklasse, Biegezug-
festigkeitsklasse und Verschleißwiderstandsklasse ist entsprechend den Anforderungen, welche an
den Estrich gestellt werden zu dimensionieren. Es sind die Angaben der Normenreihe DIN 18560
"Estriche im Bauwesen", zu beachten:
Teil 1 Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
Teil 2 Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten
(schwimmende Estriche)
Teil 3 Verbundestriche
Teil 4 Estriche auf Trennschichten
Teil 7 Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)
Hinsichtlich der nach DIN 18560 abweichenden Ausführung von Zementestrichen kann auf das
Zement-Merkblatt, Betontechnik, B19 des Informationszentrum Beton GmbH, verwiesen werden.
Hinweise:
Die Auslegung von Estrichen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der bauphysikalischen Beratung.
Aus diesem Grunde kann, für die angegebenen Kennwerte der in dem vorliegenden Bauteilkatalog
genannten Estriche, lediglich die oben genannte Normung/Richtlinien zugrunde gelegt werden.
Darüberhinausgehende Aspekte, oder nicht genormte/geregelte Anforderungen (z.B. Nutzlasten
5 kN/m² bzw. 4 kN, Sonderestriche oder auch Gefälleestriche) sind Sonderkonstruktionen und durch
den Objektplaner in Abstimmung mit der ausführenden Firma festzulegen, ggfs. ist ein Sachver-
ständiger für Estriche/Fußbodenaufbauten hinzuzuziehen.
Für die Dimensionierung der Fußbodenaufbauten sind die zugrunde zu legenden Nutzlasten mit dem
Tragwerkplaner und ggfs. dem Bauherrn/Nutzer abzustimmen.
Bei den im Bauteilkatalog angegebenen Fußbodenaufbauhöhen sind Rohbautoleranzen ggfs.
zusätzlich planerisch zu berücksichtigen. Die Fußbodenaufbauten sind bzgl. der Ausgleichsdämmung
(zur Verlegung von Installationsleitungen) mit dem TGA- und Elektro-Planer abzustimmen.
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3.1. Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)
In Tabelle 14 sind Richtwerte für die Estrich-Nenndicke und Estrich-Qualität in Abhängigkeit von
der Nutzlast (Flächenlast bzw. Einzellast) bei schwimmenden Estrichen und Heizestrichen nach
DIN 18560, Teil 2 angegeben.
Angaben zu den lotrechten Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone nach DIN EN 1991-1-1/NA,
Tabelle 6.1DE sind für unterschiedliche Nutzungen in Tabelle 18 in Kapitel 3.4 zusammengestellt.
Tabelle 14: Estrichnenndicken für schwimmende Estriche und Heizestriche nach DIN 18560-2
| Estrichart | Härteklasse nach DIN EN 13813 | Estrichnenndicke in mm bei lotrechten Nutzlasten (Flächenlast qk / Einzellast Qk) von 2 kN/m² / 3 kN/m² / 4 kN/m² / 5 kN/m² / bis 1 kN bis 2 kN bis 3 kN bis 4 kN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Calciumsulfat- Fließestrich CAF | F 4 | 35 | 50 | 60 | 65 |
| F 5 | 35 | 45 | 50 | 55 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 50 | |
| Calciumsulfatestrich CA | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 | |
| Gussasphaltestrich AS | IC 10 | 25 | 30 | 30 | 35 |
| ICH 10 (Heizestrich) | 35 | 40 | 40 | 40 | |
| Kunstharzestrich SR | F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 |
| F 10 | 30 | 40 | 45 | 50 | |
| MagnesiaestrichMA | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 | |
| Zementestrich CT | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| Flächenlast = q in kN/m² k Einzellast = Q in kN k |
Die Hinweise zur Estrichnenndicke in DIN 18560, Teil 1 sind zu beachten.
[Seite 39]
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Ergänzende Hinweise zu schwimmenden Estrichen (außer Gussasphalt):
Bei Dämmschichtdicken 40 mm kann die Estrichnenndicke um 5 mm reduziert werden.
Die Estrichnenndicke von 30 mm darf nicht unterschritten werden. Unter Stein- und
keramischen Belägen darf eine Estrichnenndicke von 40 mm bei Calciumsulfat-Fließestrichen
(CAF) und 45 mm bei allen anderen Estrichen, nicht unterschritten werden.
Bei Nutzlasten von 3 kN/m² darf die Zusammendrückbarkeit c der Dämmschicht nicht mehr
als 5 mm betragen. Bei einer Zusammendrückbarkeit von c 10 mm ist die Estrichnenndicke
um 5 mm zu erhöhen. Bei Nutzlasten (Flächenlasten) von 5 kN/m² darf die Zusammen-
drückbarkeit c der Dämmschicht nicht mehr als 3 mm betragen.
Bei mehreren Dämmschichten ist die Zusammendrückbarkeit der einzelnen Schichten zu
addieren.
Bei Nutzlasten von 5 kN/m² sind Fußbodenaufbauten mit schwimmenden Estrichen oder
Heizestrichen im Einzelfall festzulegen.
Bei Einzellasten sind für deren Aufstandsflächen im Allgemeinen zusätzliche Überlegungen
erforderlich. Dasselbe gilt für Fahrbeanspruchung.
Ergänzende Hinweise zu schwimmenden Gussasphalt-Estrichen:
Bei Gussasphaltestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht mehr als
3 mm betragen.
Die Dämmschicht direkt unterhalb des Gussasphaltestrichs muss hitzebeständig ausgeführt
werden.
Bei Einzellasten sind für deren Aufstandsflächen im Allgemeinen zusätzliche Überlegungen
erforderlich. Dasselbe gilt für Fahrbeanspruchung.
Ergänzende Hinweise zu Heiz-Estrichen:
Bei Heizestrichen muss die nach Tabelle 14 erforderliche Nenndicke der Überdeckung der
Heizrohre entsprechen.
Die Rohrüberdeckung muss bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 mindestens der Nenndicke
45 mm, bei Fließestrichen dieser Biegezugfestigkeitsklasse CAF-F4 mindestens der Nenn-
dicke von 40 mm entsprechen.
Es sind die Hinweise des Herstellers des Fußbodenheizungs-Systems zu beachten.
Die weiteren Anforderungen der DIN 18560, Teil 2 sind zu beachten.
[Seite 40]
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3.2. Verbundestriche
Die Dicke von Verbundestrichen ist nach DIN 18560, Teil 3 zu wählen. Sie sollte aus fertigungstech-
nischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlages betragen.
Die Estrich- Nenndicke sollte bei einschichtigem Estrich
40 mm bei Gussasphaltestrichen und
50 mm bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen
nicht überschreiten.
Hinweis:
Die Dicke von Verbundestrichen ist nicht maßgebend für ihre Beanspruchbarkeit, da der Verbund des
Estrichs mit dem tragenden Untergrund die Übertragung aller statischen und dynamischen Kräfte
sicherstellt
Festigkeits- bzw. Härteklassen
Die Festigkeitsklasse des Estrichmörtels bzw. die Härteklasse der Estrichmasse für den Verbund-
estrich muss auf die Art der Nutzung und der Beanspruchung abgestimmt werden. Sie muss
mindestens den in Tabelle 15 genannten Anforderungen entsprechen.
Verschleißwiderstandsklasse
Wird ein Verbundestrich unmittelbar genutzt, kann eine Verschleißwiderstandsklasse gefordert
werden.
Tabelle 15: Verbundestriche - Festigkeitsklasse, Härteklasse, DIN 18560-3
| Estrichmörtelart | Festigkeitsklasse bez. Härteklasse nach DIN EN 13813 bei Nutzung mit Belag ohne Belag | |
|---|---|---|
| CalciumsulfatestrichCA KunstharzestrichSR MagnesiaestrichMA ZementestrichCT | C20/F3 | C25/F4 |
| GussasphaltestrichAS - für beheizte Räume - für unbeheizte Räume - für Räume mit besonders niedrigen Temperaturen | IC 10 oder IC 15 IC 15 oder IC 40 IC 40 oder IC 100 |
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3.3. Estriche auf Trennschicht
In Tabelle 16 sind Richtwerte für die Estrich-Nenndicke und Estrich-Qualität in Abhängigkeit von
der Nutzlast (Flächenlast bzw. Einzellast) bei Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560, Teil 4
angegeben.
Angaben zu den lotrechten Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone nach DIN EN 1991-1-1/NA,
Tabelle 6.1DE sind für unterschiedliche Nutzungen in Tabelle 18 in Kapitel 3.4 zusammengestellt.
Tabelle 16: Estrichnenndicken für Estriche auf Trennlage nach DIN 18560-4
| Estrichart | Biegezugs- festigkeitsklasse nach DIN EN 13813 | Estrichnenndicke in mm bei lotrechten Nutzlasten (Flächenlast qk / Einzellast Qk) von 2 kN/m² / 3 kN/m² / 4 kN/m² / 5 kN/m² / bis 1 kN bis 2 kN bis 3 kN bis 4 kN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Calciumsulfat- Fließestrich CAF | F 4 | 35 | 45 | 50 | 60 |
| F 5 | 30 | 40 | 45 | 50 | |
| F 7 | 30 | 35 | 40 | 45 | |
| Calciumsulfat-estrich CA | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 55 | |
| Gussasphalt AS | IC 10/15/40 | 25 | 30 | 30 | 35 |
| IC 100 | - | 30 | 30 | 35 | |
| Kunstharzestrich SR | F 7 | 30 | 35 | 40 | 45 |
| F 10 | 30 | 35 | 40 | 45 | |
| Magnesia-EstrichMA | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 55 | |
| Zementestrich CT | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| Flächenlast = q in kN/m² k Einzellast = Q in kN k |
[Seite 42]
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Die Festigkeitsklasse bzw. Härteklasse des Estrichs auf Trennschicht muss auf die Art der Nutzung
und der daraus entstehenden Beanspruchung abgestimmt werden. Sie muss mindestens den in
Tabelle 17 genannten Anforderungen entsprechen.
Tabelle 17: Estrich auf Trennlage - Festigkeitsklasse, Härteklasse
| Estrichmörtelart | Festigkeitsklasse bez. Härteklasse nach DIN EN 13813 bei Nutzung mit Belag ohne Belag | |
|---|---|---|
| CalciumsulfatestrichCA CalciumsulfatfließestrichCAF KunstharzestrichSR MagnesiaestrichMA ZementestrichCT | F 4 F 4 F 7 F 4 F 4 | F 5 F 5 F 7 F 7 F 4 |
| GussasphaltestrichAS - für beheizte Räume - für unbeheizte Räume - im Freien - für Kühlräume | IC 10 oder IC 15 IC 15 oder IC 40 IC 40 IC 40 oder IC 100 |
Verschleißwiderstandsklasse
Wird ein Estrich auf Trennschicht unmittelbar genutzt, kann eine Verschleißwiderstandsklasse
gefordert werden.
[Seite 43]
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3.4. Lotrechte Nutzlasten
Die Nutzlasten für die Dimensionierung der Estrichstärken von schwimmenden Estrichen (siehe
Kapitel 3.1) und Estrichen auf Trennlage (siehe Kapitel 3.3) sind in Abstimmung mit dem
Bauherrn/Nutzer durch den Objektplaner festzulegen. Hierfür ist nachfolgende Tabelle 18 nach
DIN EN 1991-1-1/NA zugrunde zu legen.
Tabelle 18: Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone, DIN EN 1991-1-1/NA
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Kategorie | Nutzung | Beispiele | qk kN/m² | QK kN | |
| 1 | A | A1 | Spitzböden | Für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zu- gänglicher Dachraum bis 1,80 m lichter Höhe | 1,0 | 1,0 |
| 2 | A2 | Wohn- und Aufenthaltsräume | Decken mit ausreichender Querverteilung der Lasten, Räume und Flure in Wohngebäuden, Bettenräume in Krankenhäusern, Hotelzimmer einschl. zugehöriger Küchen und Bäder | 1,5 | ---- | |
| 3 | A3 | wie A2, aber ohne ausreichende Querverteilung der Lasten. | 2,0C | 1,0 | ||
| 4 | B | B1 | Büroflächen, Arbeitsflächen, Flure | Flure in Bürogebäuden, Büroflächen, Arztpraxen ohne schweres Gerät, Stationsräume, Aufent- haltsräume einschl. der Flure, Kleinviehställe | 2,0 | 2,0 |
| 5 | B2 | Flure und Küchen in Krankenhäusern, Hotels, Altenheimen, Flure in Internaten usw.; Behandlungsräume in Krankenhäusern, einschl. Operationsräume ohne schweres Gerät; Kellerräume in Wohngebäuden | 3,0 | 3,0 | ||
| 6 | B3 | wie B1 und B2, jedoch mit schwerem Gerät. | 5,0 | 4,0 | ||
| 7 | C | C1 | Räume, Versammlungs- räume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können (mit Ausnahme von unter A, B, D und E festge- legten Kategorien). | Flächen mit Tischen; z.B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulräume, Cafés, Restaurants, Speisesäle, Lesesäle, Empfangsräume, Lehrer- zimmer | 3,0 | 4,0 |
| 8 | C2 | Flächen mit fester Bestuhlung; z.B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Kongresssäle, Hörsäle, Wartesäle | 4,0 | 4,0 | ||
| 9 | C3 | Frei begehbare Flächen; z. B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen, Eingangsbereiche in öffentlichen Gebäuden, Hotels, nicht befahrbare Hofkellerdecken, sowie die zur Nutzungskategorie C1 bis C3 gehörigen Flure | 5,0 | 4,0 | ||
| 10 | C4 | Sport- und Spielflächen; z.B. Tanzsäle, Sport- hallen, Gymnastik- und Kraftsporträume, Bühnen. | 5,0 | 7,0 | ||
| 11 | C5 | Flächen für große Menschenansammlungen; z.B. in Gebäuden wie Konzertsäle, Terrassen und Eingangsbereiche sowie Tribünen mit fester Bestuhlung. | 5,0 | 4,0 | ||
| 12 | C6 | Flächen mit regelmäßiger Nutzung durch erheb- liche Menschenansammlungen, Tribünen ohne feste Bestuhlung | 7,5 | 10,0 |
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Tabelle 18: Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone, DIN EN 1991-1-1/NA (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Kategorie | Nutzung | Beispiele | qk kN/m² | QK e kN | |
| 12 | D | D1 | Verkaufsräume | Flächen von Verkaufsräumen bis 50 m² Grundfläche in Wohn-, Büro und vergleichbaren Gebäuden. | 2,0 | 2,0 |
| 13 | D2 | Flächen in Einzelhandelsgeschäften und Warenhäusern. | 5,0 | 4,0 | ||
| 14 | D3 | Flächen wie D2, jedoch mit erhöhten Einzellasten infolge hoher Lagerregale. | 5,0 | 7,0 | ||
| 15 | E | E1.1 | Lager, Fabriken und Werkstätten, Ställe, Lagerräume und Zugänge | Flächen in Fabrikena und Werkstättena mit leichtem Betrieb und Flächen in Großviehställen. | 5,0 | 4,0 |
| 16 | E1.2 | Allgemeine Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken. | 6,0b | 7,0 | ||
| 17 | E2.1 | Flächen in Fabrikena und Werkstättena mit mittlerem oder schwerem Betrieb | 7,5b | 10,0 | ||
| 18 | Td | T1 | Treppen und Treppenpodeste | Treppen und Treppenpodeste in Wohngebäuden, Bürogebäuden und von Arztpraxen ohne schweres Gerät | 3,0 | 2,0 |
| 19 | T2 | Alle Treppen und Treppenpodeste, die nicht in T1 oder T3 eingeordnet werden können. | 5,0 | 2,0 | ||
| 20 | T3 | Zugänge und Treppen von Tribünen ohne feste Sitzplätze, die als Fluchtweg dienen. | 7,5 | 3,0 | ||
| 21 | Zd | Zugänge, Balkone und Ähnliches | Dachterrassen, Laubengänge, Loggien usw., Balkone, Ausstiegspodeste. | 4,0 | 2,0 | |
| q = flächenbezogene Nutzlast in kN/m² k Q = Einzellast in kN k a Nutzlasten in Fabriken und Werkstätten gelten als vorwiegend ruhend. Im Einzelfall sind sich häufig wiederholende Lasten je nach Gegebenheit als nicht vorwiegend ruhende Lasten einzuordnen. b Bei diesen Werten handelt es sich um Mindestwerte. In Fällen, in denen höhere Lasten vorherrschen, sind die höheren Lasten anzusetzen. c Für die Weiterleitung der Lasten in Räumen mit Decken ohne ausreichende Querverteilung auf stützende Bauteile darf der angegebene Wert um 0,5 kN/m² abgemindert werden. d Hinsichtlich der Einwirkungskombinationen nach DIN 1055-100 sind die Einwirkungen der Nutzungs- kategorie des jeweiligen Gebäudes oder Gebäudeteils zuzuordnen. e Falls der Nachweis der örtlichen Mindesttragfähigkeit erforderlich ist (z. B. bei Bauteilen ohne ausreichende Querverteilung der Lasten), so ist er mit den charakteristischen Werten für die Einzellast Qkohne Überlagerung mit der Flächenlastqkzu führen. Die Aufstandsfläche fürQkumfasst ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 50 mm |
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3.5. Belegreife
Der Feuchtegehalt ist ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife eines mineralisch gebundenen
Estrichs. Die Messung des Feuchtegehaltes erfolgt über die Calciumcarbid-Methode (CM) nach
DIN 18560, Teil 1.
Bei üblichen Estrichkonstruktionen ist die Belegreife bei nachfolgenden Feuchtegehalten erreicht:
unbeheizter Zementestrich: ≤ 2,0 CM-%
beheizter Zementestrich: ≤ 1,8 CM-%
unbeheizter Calciumsulfatestrich: ≤ 0,5 CM-%
beheizter Calciumsulfatestrich: ≤ 0,5 CM-%
Bei anderen mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten können abweichende Werte
gelten. Diese sind vom Hersteller vorzugeben.
Die Belegreife ist durch die auszuführende Firma nachzuweisen.
Die Messung des Feuchtegehaltes zur Beurteilung der Belegreife auf der Baustelle erfolgt über
die Calciumcarbid-Methode gemäß dem Formblatt der DIN 18560-1, Anhang A. Alternative Mess-
methoden (z. B. dielektrische Methoden) dienen ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung
feuchter Flächen.
Hinweis:
Mineralisch gebundene Estriche geben über die Estrichoberfläche Feuchte an die Raumluft ab. Aus
diesem Grund hat das Bauklima maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Erreichens der Beleg-
reife. Ein exakter Zeitpunkt kann somit kaum vorhergesagt werden. Durch geeignete Maßnahmen
können das Bauklima und der Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife bauseits günstig beeinflusst
werden.
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3.6. Installationsführung in schwimmenden Bodenaufbauten
Sofern Rohrleitungen (auch Rohrleitungen mit schalldämmenden Ummantelungen) auf der Rohdecke
verlegt werden, müssen diese geplant und festgelegt werden. Durch einen Ausgleich dieser muss
wieder eine ebene, tragfähige Oberfläche zur Aufnahme weiterer Dämmschichten, insbesondere der
Trittschalldämmung erfolgen.
Der Ausgleich kann dabei mit Ausgleichmörtel, Schüttungen oder Wärmedämmplatten erfolgen. Im
verdichteten Zustand muss diese Ausgleichsschicht bis zur Oberkante der Rohrbefestigungen
bemessen werden.
Die Unterbrechung der Trittschalldämmschicht durch Dämmhülsen von Rohrleitungen ist als
Sonderkonstruktion möglich, wenn deren Eignung durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen ist.
In der DIN 18560-2:2022-08 sowie im BEB-Hinweisblatt 4-6 ist der Einsatz von Wärmedämmplatten
nur unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
die Ebenheit der Rohdecke entspricht der DIN 18202
alle Installationen weisen die selbe Aufbauhöhe auf und die Installationen sind parallel zur
Wand geführt
oberhalb der Ausgleichsdämmung folgt eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung
Bei Installationen mit unterschiedlichen Höhen gelten folgende Vorgaben zum möglichen Einsatz von
Wärmedämmplatten:
es sind maximal zwei unterschiedliche Installationshöhen vorhanden (bündiger Abschluss mit
der Dämmplattenlage)
der Dickenunterschied der Dämmplattenlagen beträgt mindestens 20 mm
der Abstand zwischen den unterschiedlichen Trassen beträgt mindestens 1 Meter
bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 30 mm bleiben einzelne Installationen und
der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn darüber eine Lage druckbelastbare
Wärmedämmung folgt
bei kreuzenden Leitungen sollten grundsätzlich keine Wärmedämmplatten zum Einsatz
kommen.
Zur Vermeidung von Unterwanderungen der Dämmplatten, dürfen zum Ausgleich von Rohren und
Leitungen oder dazwischen keine ungebundenen Schüttungen verwendet werden.
Aus zuvor genannten Gründen wird der Einsatz von Leichtausgleichsmörtel anstelle von
Dämmplatten empfohlen.
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Auszüge aus Sammelmappen Register 4.6 des „Bundesverband Estrich“
Auszug aus BEB 4.6: Dämmplatten bei Installation mit gleicher Aufbauhöhe
Auszug aus BEB 4.6: Dämmplatten bei Installation mit unterschiedlicher Aufbauhöhe
Auszug aus BEB 4.6: Ausgleich in Kombination mit Dämmung
Auszug aus BEB 4.6: Installation mit Kreuzungspunkten
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- Hinweise zu Dämmstoffen
In der Ausschreibung sind die Dämmstoffbezeichnungen und Anwendungstypen entsprechend der
europäischen Norm zu verwenden (siehe Tabelle 19 und Tabelle 20).
Tabelle 19: Übersicht der gebräuchlichsten Dämmstoff-Normen
DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausMineralwolle (MW) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13162:2012+A1:2015
DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausexpandiertem Polystyrolschaum (EPS) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13163:2012+A2:2016
DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausextrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13164:2012+A1:2015
DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausPolyurethan- Hartschaum (PU) -Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13165:2012+A2:2016
DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausPhenolharz- Hartschaum (PF)- Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13166:2012+A2:2016
DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Ergänzend zu den nebengenannten Normen werden folgende Produkte ausSchaumglas (CG) - Spezifikation, Normen bezüglich Begriffsbestimmung, physikalischer Größen und Deutsche Fassung EN 13167:2012+A1:2015 Definitionen genannt:
DIN EN 13168 DIN EN ISO 7345 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmeschutz- Physikalische Größen und Definitionen (ISO 7345: Produkte ausHolzwolle (WW) - Spezifikation, 1987); Deutsche Fassung EN 13168:2012+A1:2015 Deutsche Fassung EN ISO 7345: 1995
DIN EN 13169 DIN EN ISO 9229 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmedämmung- Begriffsbestimmung (ISO 9229: 2007); Produkte ausBlähperlit (EPB) -Spezifikation, Deutsche Fassung EN ISO 9229: 2007 Deutsche Fassung EN 13169:2012+A1:2015 DIN EN ISO 9346 DIN EN 13170 Wärmeschutz- Stofftransport-Physikalische Größen und Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Definitionen (ISO 9346: 2007); Produkte ausexpandiertem Kork (lCB) -Spezifikation Deutsche Fassung EN ISO 9346: 2007 Deutsche Fassung EN 13170:2012+A1:2015 DIN 13501- 1 DIN EN 13171 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Brandverhalten- Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Holzfaserdämmstoffe (WF) - Spezifikation, Brandverhalten von Bauprodukten Deutsche Fassung EN 13171:2012+A1:2015 Deutsche Fassung EN 13501-1:2007+A1:2009
DIN EN 16069 DIN EN 13172 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe – Konformitätsbewertung Produkte ausPolyethylenschaum (PEF) – Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13172:2012 Deutsche Fassung EN 16069:2012+A1:2015
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Tabelle 20: Begriffe und Kurzzeichen aus DIN 4108, Teil 10 (2015-12) für Dämmstoffe in Gebäuden
Anwendungsgebiet Decke und Dach Produkteigenschaft Druckbelastbarkeit DAD Außendämmung von Dach oder Decke. vor Bewitterung dh hohe Druckbelastbarkeit geschützt, Dämmung unter Deckungen Beispiel: genutzte Dachflächen, Terrassen (Anmerkung: z.B. Aufsparrendämmung mit Ziegeldeckung) ds sehr hohe Druckbelastbarkeit Beispiel: Industrieböden, Parkdeck DAA Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Abdichtungen dx extrem hohe Druckbelastbarkeit (Anmerkung: z.B. Flachdächer mit Abdichtung aus Beispiel: hoch belastete Industrieböden, Parkdeck Bitumenbahnen) (Anmerkung: oder auch Feuerwehrzufahrten über beheizten Untergeschossräumen) DUK Außendämmung des Daches, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach) Produkteigenschaft Wasseraufnahme Anmerkung: auch von unten gegen Außenluft wk keine Anforderung an die Wasseraufnahme Beispiel: Innendämmung im Wohn- und Bürobereich DZ Zwischensparrendämmung, zweischaliges Dach, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken wf Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser (Anmerkung: z.B. Steildächer mit Ziegeldeckung) Beispiel: Außendämmung von Außenwänden und Dächern DI Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches, Dämmung unter den Sparren / wd Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser und/oder Tragkonstruktion, abgehängte Decke u.s.w. Diffusion Beispiel: Perimeterdämmung / Umkehrdach DEO Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen Produkteigenschaft Zugfestigkeit zk keine Anforderung an die Zugfestigkeit DES Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) Beispiel: Hohlraumdämpfung, unter Estrich mit Schallschutzanforderungen Zwischensparrendämmung
Anwendungsgebiet Wand zg geringe Zugfestigkeit WAB Außendämmung der Wand hinter Bekleidung Außendämmung der Wand hinter Bekleidung (Anmerkung: z.B. hinterlüftete Fassaden, auch von (Anmerkung: z.B. Fassadendämmplatten) unten gegen Außenluft) zh hohe Zugfestigkeit WAA Außendämmung der Wand hinter Abdichtung Beispiel: Außendämmung der Wand unter Putz, Dach (Anmerkung: z.B. Wärmedämmung im Sockelbereich mit verklebter Abdichtung o.ä.) Produkteigenschaft: Schalltechnische WAP Außendämmung der Wand unter Putz Eigenschaften (Anmerkung: nicht bei Wärmedämmverbundsysteme, da sk keine Anforderungen an schalltechnische Eigenschaften WDVS keine genormte Anwendung sind) Beispiel: Alle Anwendungen ohne schalltechnische Anforderungen WDV (informativ): Dämmplatten eines Wärmedämm- verbundsystems (WDVS) - keine genormte Anwendung sh Trittschalldämmung, erhöhte Zusammendrückbarkeit Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände WZ Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung (Anmerkung: z.B. unter schwimmenden Estrich mit (Anmerkung: z.B. hinter Vormauerschalen) geringer Druckfestigkeit dg)
WH Dämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise sm mittlere Zusammendrückbarkeit (Anmerkung: z.B. im Fertighausbau) Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände
WI Innendämmung der Wand sg Trittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände WTH Dämmung zwischen Haustrennwänden mit Schallschutzanforderung Produkteigenschaft Verformung tk keine Anforderung an die Verformung WTR Dämmung von Raumtrennwänden Beispiel: Innendämmung (Anmerkung: z.B. in Gipskartonständerwänden) tf Dimensionsstabilität unter Feuchte und Temperatur Anwendungsgebiet Perimeter Beispiel: Außendämmung der Wand unter Putz, Dach PW Außenliegende Wärmedämmung von Wänden gegen mit Abdichtung Erdreich (außerhalb der Abdichtung) tl Verformung unter Last und Temperatur PB Außenliegende Wärmedämmung unter Bodenplatten Beispiel: Dach mit Abdichtung gegen Erdreich (außerhalb der Abdichtung)
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BAUTEILÜBERSICHT
Bedeutung der Bauteilbezeichnungen
B Böden gegen Erdreich D Dächer TD Trenndecken IW Innenwände FB Fußbodenaufbauten (ab Rohdecke) T Türen AW Außenwände SB Sonderbauteile F Fenster und Glasfassaden
Nr. Stand - Bauteilart / Beschreibung Blatt
…
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 1 von 42
10/2025 - Boden gegen Erdreich - Tiefgarage/Lager/Müllraum
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen: 2.UG/E0: Tiefgarage, Lagerfläche Förderverein, Müllraum (außerhalb der thermischen Hülle)
Bad/ Aufbau (von oben nach unten):
- 3-5 mm OS-Beschichtungssystem gem. Angabe Objektplanung
- 250 mm flügelgeglättete Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Aufbauhöhe Fußboden: h = 3-5 mm Zulässige Flächen-Nutzlast: nach Angabe Tragwerksplaner Zulässige Einzel-Nutzlast: nach Angabe Tragwerksplaner
Hinweis Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
Das Beschichtungssystem muss bzgl. der Haftzugsfestigkeit geeignet sein, um die Restbetonfeuchte der Bodenplatte standzuhalten.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 2 von 42
10/2025 - Boden gegen Erdreich - Technikraum
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen: 2.UG/E0: Technikraum (innerhalb der thermischen Hülle)
Aufbau (von oben nach unten):
- 3-5 mm OS-Beschichtungssystem gem. Angabe Objektplanung
- 250 mm flügelgeglättete Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U 0,27 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h = 3-5 mm Zulässige Flächen-Nutzlast: nach Angabe Tragwerksplaner Zulässige Einzel-Nutzlast: nach Angabe Tragwerksplaner
Hinweis Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
Das Beschichtungssystem muss bzgl. der Haftzugsfestigkeit geeignet sein, um die Restbetonfeuchte der Bodenplatte standzuhalten.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 3 von 42
07/2026 - Boden gegen Erdreich - Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen: 1.UG/E1: Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume (Plan-Nr. 641-02) Hinweis: Räume in denen Lüftungsleitungen erforderlich sind, werden gem. nachfolgend beschriebenen Aufbau „B 04“ ausgeführt.
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 70 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 70 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S70-H50, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 50 mm Faltpatte aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 25 mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
-
-
- Bitumen- Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,20 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 4 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 3 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
Für die Leitungsführung ist es nach Vorgaben der TGA-Planung erforderlich, dass diese unmittelbar unterhalb des Estrichs, innerhalb der 50mm starken Faltplatte erfolgt. Daher ist es erforderlich, dass die 25mm starke Trittschalldämmung sich unterhalb der Trägerplatte für die Fußbodenheizung befindet und durchgehend verlegt wird.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 4 von 42
07/2026 - Boden gegen Erdreich - Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume (mit Lüftung)
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen bei welchen Lüftungsleitungen innerhalb des Bodenaufbaus verlegt werden:
1.UG/E1: Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume (Plan-Nr. 641-03)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 70 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 70 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S70-H50, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 50 mm Zuluft-Bodenkanal nach Angabe TGA-Planung zwischen Faltpatte aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO
- 25 mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
-
-
- Bitumen- Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,20 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
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07/2026 - Boden gegen Erdreich - Sanitärräume mit Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen mit Bodenablauf vorgesehen: 1.UG/E1: Bad des AvD-Dienstzimmers, WC-Besucher/Behinderte (Plan-Nr. 641-04)
Aufbau (von oben nach unten):
- 10 mm Schwelle zu angrenzenden Bereichen
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W2-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Seccoral 1K, o.glw.
- 65-80 mm Zementestrich (CT) als Heizestrich im Gefälle, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S65-H45, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 20 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 30 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 30), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 045 DES, z.B. Uponor Tacker EPS Platte DES, o.glw.
- 25 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
-
-
- Bitumen- Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,28 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h 160 mm (inkl. 10mm Schwelle) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 2 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 1 kN nach DIN 18560-2 K
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Hinweise Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
Ein Gefälleestrich ist eine Sonderkonstruktion und nicht in DIN 18560-2 geregelt, dies ist mit dem Bauherrn abzustimmen.
Bezüglich der Abdichtung sind die Hinweise im Bauteilblatt „SB 02“ zu beachten.
Der Bodenaufbau ist nur bedingt zur Verlegung von Installationsleitungen geeignet. Eine Verlegung darf ausschließlich in der 25mm starken Wärme- und Ausgleichsdämmung erfolgen. Die Trittschalldämmung muss zwingend durchgehend verlegt werden und darf (auch partiell) nicht gemindert werden. Ebenfalls sind die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.6. zu beachten.
Der Estrich entspricht bzgl. der zulässigen Flächen- und Punktlasten der Kategorie A2 nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4. Sollte dies nicht ausreichend dimensioniert sein, ist die Estrichstärke entsprechend zu erhöhen und die Ausgleichsschicht entsprechend zu verringern.
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07/2026 - Boden gegen Erdreich - Sanitärräume ohne Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen ohne Bodenablauf vorgesehen: 1.UG/E1: WC-Personal, Putzraum (Plan-Nr. 641-05)
Aufbau (von oben nach unten):
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W1-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Lastogum, o.glw.
- 70 mm Zementestrich (CT) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S70-H50, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 25 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 30 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 30), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 045 DES, z.B. Uponor Tacker EPS Platte DES, o.glw.
- 40 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
-
-
- Bitumen- Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,28 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 2 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 1 kN nach DIN 18560-2 K …
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 8 von 42
…
Hinweise Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
Bezüglich der Abdichtung sind die Hinweise im Bauteilblatt „SB 03“ zu beachten.
Der Estrich entspricht bzgl. der zulässigen Flächen- und Punktlasten der Kategorie A2 nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4. Sollte dies nicht ausreichend dimensioniert sein, ist die Estrichstärke entsprechend zu erhöhen und die Ausgleichsschicht entsprechend zu verringern.
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07/2026 - Boden gegen Erdreich - Schleuse, Vorraum Aufzug, Essensanlieferung
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen ohne Bodenablauf vorgesehen: E0: Schleuse, Vorraum Aufzug, Essensanlieferung (Plan-Nr. 641-01)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag nach Angabe Objektplanung
- 55 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF), Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 55 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S55
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 40 mm Wärme- und Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES-sm
- 50 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
-
-
- Bitumen- Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetonbodenplatte gem. Angaben Tragwerksplaner
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage
- 100 mm Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,036 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13164/DIN 4108-10:XPS 036 PB-dh, z.B. BASF, Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
-
-
- Sauberkeitsschicht bzw. Filterschicht nach Angabe Bodengutachten
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,18 W/(m²K) Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Für den oben beschriebenen Aufbau ist eine Drainage nach Angaben des Baugrundgutachtens auszuführen, siehe auch Kapitel 2.3.3.
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10/2025 - Trenndecken - Allgemein
In Bezug auf den Luft- und Trittschallschutz zwischen den Geschossen werden folgende Anforderungen nach DIN 4109-1 an den baurechtlichen Mindestschallschutz gestellt:
Luftschallschutz: bewertetes Schalldämm-Maß R' 54 dB w Trittschallschutz: bewerteter Norm-Trittschallpegel: L' 53 dB n,w
Die Deckenstärken betragen: D = 250 mm
Mit den vorgesehenen Deckenstärken und schwimmenden Fußbodenaufbauten mit Trittschalldämmung werden mindestens folgende schalltechnischen Kennwerte erreicht:
Luftschallschutz: bewertetes Schalldämm-Maß R' 58 dB w Trittschallschutz: bewerteter Norm-Trittschallpegel: L' 46 dB n,w
Die Fußbodenaufbauten der Trenndecken sind den Bauteilblättern „FB“ zu entnehmen.
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10/2025 - Decke über unbeheizt/Tiefgarage
Aufbau (von oben nach unten):
-
-
- Fußbodenaufbauten siehe Bauteilblätter „FB“
-
- 500 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplanung
- 135 mm abgehängte Systemdecke bestehend aus folgenden Komponenten: 120 mm Wärmedämmung aus hydrophobierter Mineralwolle, Bezeichnung nach DIN EN 13162/DIN 4108-10:MW 035 DI 15 mm abgehängte Deckschicht Schienensystem aus verzinktem Stahlblech Wärmedurchlasswiderstand R 3,67 m²K/W z.B.: Fab. Abakus white light 035, o.glw.
Wärmedurchgangskoeffizient:
mit Bodenaufbau „FB 01“ U = 0,21 W/(m²K) mit Bodenaufbau „FB 02“ U = 0,19 W/(m²K)
Anmerkung: Die in die Trenndecke einbindenden Wände der unbeheizten Räume erhalten im oberen Wandbereich eine 75 mm starke Wärmebrückendämmung (z.B. Tektalan A2 BASIC, o.glw.) in einer Höhe ab Unterkante Rohdecke von 600 mm (eine Plattenbreite).
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10/2025 - Decke über Außenluft / Auskragende Decken
Aufbau (von oben nach unten):
-
-
- Fußbodenaufbauten siehe Bauteilblatt „FB 02“
-
- 200 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplanung
- 100 mm Fassadendämmplatten aus Mineralwolle (MW) mit Vlieskaschierung, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 WAB, z.B. Isover Kontur FSP 1-035, o.glw.
-
-
- abgehängte Decke, für Außenbereiche geeignet, z.B. Knauf Outdoor-Panel, o.glw.
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,20 W/(m²K) (inkl. FB-Aufbau gemäß Bauteilblatt „FB 01“)
Hinweis: Im Bereich von Jalousiekästen ist eine Mindestdämmung von 60mm WLS 032 vorzusehen.
60 mm Wärmedämmung WLS 032
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07/2026 - Fußbodenaufbau - Zimmer, Flure und sonstige Bereiche
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3-E7: Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume (Plan-Nr. 641-07)
Hinweis: Räume in denen Lüftungsleitungen erforderlich sind, werden gem. nachfolgend beschriebenen Aufbau „FB 02“ ausgeführt.
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 75 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 75 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S75-H55, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 50 mm Faltpatte aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 30 mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweis Eine Verlegung von Installationen darf ausschließlich in der 50mm starken Faltplatte erfolgen. Die Trittschalldämmung muss zwingend durchgehend verlegt werden und darf (auch partiell) nicht gemindert werden. Ebenfalls sind die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.6. zu beachten.
Der Estrich entspricht bzgl. der zulässigen Flächen- und Punktlasten der Kategorie B2 nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 14 von 42
07/2026 - Fußbodenaufbau - Zimmer, Flure und sonstige Bereiche (mit Lüftung)
Der nachfolgende Aufbau ist in Räumen vorgesehen bei welchen Lüftungsleitungen innerhalb des Bodenaufbaus verlegt werden:
E3-E7: Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume (Plan-Nr. 641-06)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 75 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 75 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S75-H55, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 50 mm Zuluft-Bodenkanal nach Angabe TGA-Planung zwischen Faltpatte aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO
- 30 mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweis Für die Leitungsführung ist es nach Vorgaben der TGA-Planung erforderlich, dass diese unmittelbar unterhalb des Estrichs, innerhalb der 50mm starken Faltplatte erfolgt. Daher ist es erforderlich, dass die 30mm starke Trittschalldämmung sich unterhalb der Trägerplatte für die Fußbodenheizung befindet und durchgehend verlegt wird.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 15 von 42
07/2026 - Fußbodenaufbau - Sanitärräume mit Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen: E3-E7: Sanitärräume mit Bodenablauf (Plan-Nr. 641-08)
Aufbau (von oben nach unten):
- 10 mm Schwelle zu angrenzenden Bereichen
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W2-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Seccoral 1K, o.glw.
- 65-80 mm Zementestrich (CT) als Heizestrich im Gefälle, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S65-H45, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 20 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C) Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 045 DES, z.B. Uponor Tacker EPS Platte DES, o.glw.
- 25 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h 160 mm (inkl. 10mm Schwelle) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 2 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 1 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Bezüglich der Abdichtung ist das Bauteilblatt „SB 02“ zu beachten. Der Bodenaufbau ist nur bedingt zur Verlegung von Installationsleitungen geeignet. Eine Verlegung darf ausschließlich in der 25mm starken Wärme- und Ausgleichsdämmung erfolgen. Die Trittschalldämmung muss zwingend durchgehend verlegt werden und darf (auch partiell) nicht gemindert werden. Ebenfalls sind die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.6. zu beachten. Ein Gefälleestrich ist eine Sonderkonstruktion und nicht in DIN 18560-2 geregelt, dies ist mit dem Bauherrn abzustimmen. Der Estrich entspricht bzgl. der zulässigen Flächen- und Punktlasten der Kategorie A2 nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4. Sollte dies nicht ausreichend dimensioniert sein, ist die Estrichstärke entsprechend zu erhöhen und die Ausgleichsschicht entsprechend zu verringern.
[Seite 67]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 16 von 42
07/2026 - Fußbodenaufbau - Sanitärräume ohne Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen: E3-E7: Sanitärräume ohne Bodenablauf (Plan-Nr. 641-09)
Aufbau (von oben nach unten):
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W1-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Lastogum, o.glw.
- 70 mm Zementestrich (CT) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 70 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S70-H50, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 25 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C) Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 045 DES, z.B. Uponor Tacker EPS Platte DES, o.glw.
- 50 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 2 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 1 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Bezüglich der Abdichtung ist das Bauteilblatt „SB 03“ zu beachten.
Der Bodenaufbau ist nur bedingt zur Verlegung von Installationsleitungen geeignet. Eine Verlegung darf ausschließlich in der 50mm starken Wärme- und Ausgleichsdämmung erfolgen. Die Trittschalldämmung muss zwingend durchgehend verlegt werden und darf (auch partiell) nicht gemindert werden. Ebenfalls sind die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.6. zu beachten.
Ein Gefälleestrich ist eine Sonderkonstruktion und nicht in DIN 18560-2 geregelt, dies ist mit dem Bauherrn abzustimmen. Der Estrich entspricht bzgl. der zulässigen Flächen- und Punktlasten der Kategorie A2 nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4. Sollte dies nicht ausreichend dimensioniert sein, ist die Estrichstärke entsprechend zu erhöhen und die Ausgleichsschicht entsprechend zu verringern.
[Seite 68]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 17 von 42
07/2026 - Fußbodenaufbau - Windfang, Eingang Flur
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3: Windfang, Eingang Flur (Plan-Nr. 641-10)
Aufbau (von oben nach unten):
- 45 mm Betonwerkstein im Mörtelbett gem. Angabe Objektplanung
- 65 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S65, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 25 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 30 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 30), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 25 mm Wärme- und Ausgleichsdämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DEO alternativ: schnelltrocknender, zementgebundener Leichtausgleichsmörtel, Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/(mK), z.B. Fabrikat Knauf, Typ S 400 Sprint, o.glw., Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben, in dieser Schicht können Installationsleitungen verlegt werden, siehe Kapitel 3.6
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweis Eine Verlegung von Installationen darf ausschließlich in der 25mm starken Wärme- und Ausgleichsdämmung erfolgen. Die Trittschalldämmung muss zwingend durchgehend verlegt werden und darf (auch partiell) nicht gemindert werden. Ebenfalls sind die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.6. zu beachten.
[Seite 69]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 18 von 42
07/2026 - Fußbodenaufbau -Time Out Raum
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3+E5: Time Out Raum (Plan-Nr. 641-11)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 40 mm Gummigranulatmattw als Teil des Bodenbelags gem. Angabe Objektplanung
- 75 mm Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) als Heizestrich, Bauart A, Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 75 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CAF-F5-S75-H55, inkl. maximal 20mm Fußbodenheizungsrohre im Estrich
- 40 mm Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) als Trägerplatte des Heizsystems (Tackerplatte) mit aufkaschierter Rasterfolie (Trennlage), inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C) Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 20 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 20), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 045 DES, z.B. Uponor Tacker EPS Platte DES, o.glw.
- 2 x 0,2 mm 2 x PE-Folie, kreuzweise verlegt als Dampfsperre
Aufbauhöhe Fußboden: h = 160 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweis Installationen sind in dem Bodenaufbau nicht möglich. Die ausreichende Wärmeabgabe der Fußbodenheizung in den Raum ist zu prüfen.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 19 von 42
10/2025 - Außenwände gegen Erdreich (nicht-drückendes Wasser)
Aufbau (von innen nach außen):
-
-
- ggf. Innenputz/Spachtelung/Anstrich gem. Angaben Objektplanung
-
- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplaner
- 3 mm Abdichtung nach DIN 18533 gegen nicht-drückendes Wasser, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung (PMBC), Ausführung nach Herstellervorschriften
- 140 mm Perimeterdämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,039 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13164 / DIN 4108-10: XPS 039 PW-dh, z.B. BASF Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
- ca.10 mm Schutz- und Drainagebahn mit Vliesabdeckung nach DIN 4095, z.B. Fab. Köster, Schutz- und Drainagebahn 3-400 o.glw.
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,26 W/(m²K)
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 20 von 42
10/2025 - Außenwände gegen Erdreich (drückendes Wasser)
Außenwände gegen Erdreich, die unterhalb des Gebäudes liegen/überbaut sind (z.B. im Bereich der Gebäudeversätze, sind gegen drückendes Wasser abzudichten:
Aufbau (von innen nach außen):
-
-
- ggf. Innenputz/Spachtelung/Anstrich gem. Angaben Objektplanung
-
- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplaner
- 4 mm Abdichtung nach DIN 18533 gegen drückendes Wasser, Wassereinwirkungsklasse W2.1-E, z.B. kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung (PMBC), Ausführung nach Herstellervorschriften
- 140 mm Perimeterdämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,042 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13164 / DIN 4108-10: XPS 042 PW-dh, z.B. BASF Styrodur C, Typ 3035 CS, o.glw.
- ca.10 mm Schutz- und Drainagebahn mit Vliesabdeckung nach DIN 4095, z.B. Fab. Köster, Schutz- und Drainagebahn 3-400 o.glw.
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,27 W/(m²K)
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 21 von 42
10/2025 - Außenwände mit Naturstein-Fassade
Aufbau (von innen nach außen):
-
-
- ggf. Innenputz/Spachtelung/Anstrich gem. Angaben Architekt
-
- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplaner
- 200 mm Kerndämmplatten aus Mineralwolle (MW) mit Vlieskaschierung, wasserabweisend, für zweischaliges Mauerwerk mit/ohne Luftschicht, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 WZ, z.B. Isover Kontur KP 1-035, o.glw.
- 20 mm „Fingerspalt“ / Toleranzausgleich / Hinterlüftungsebene
-
-
- Natursteinfassade nach Angabe Tragwerksplaner/Objektplaner
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,19 W/(m²K) (inkl. 15% pauschalem Zuschlag für die Befestigung)
Hinweis Es sind Befestigungskonsolen aus Edelstahl zu verwenden, z.B. Fabrikat Jordahl, Typ Verblenderkonsolen JVAeco+, o.glw.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 22 von 42
10/2025 - Außenwände mit hinterlüfteter Fassade
Aufbau (von innen nach außen):
-
-
- ggf. Innenputz/Spachtelung/Anstrich gem. Angaben Architekt
-
- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplanung
- 200 mm Fassadendämmplatten aus Mineralwolle (MW) mit Vlieskaschierung, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 WAB, z.B. Isover Ultimate Kontur FSP-035, o.glw.
- 20 mm Hinterlüftungsebene
-
-
- vorgehängte Verkleidung gem. Angaben Objektplanung
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,19 W/(m²K) eff (inkl. 15% Zuschlag für die Unterkonstruktion)
Hinweis: Für die Unterkonstruktion ist ein wärmebrückenoptimiertes System zu verwenden. Der genannte effektive U-Wert der Fassade von U = 0,19 W/(m²K) ist durch den Hersteller eff nachzuweisen. Wir empfehlen die Verwendung eines entsprechendes Systemprodukts, z.B.: Fabrikat BWM, Typ ATK 100 ZeLa Fabrikat Schöck, Typ Isolink Typ F oder gleichwertig
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 23 von 42
05/2025 - Wände zu Tiefgarage
Aufbau (von innen nach außen):
- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplanung
- 150 mm Wärmedämmung aus Mehrschicht-Leichtbauplatten aus Holzwolle und Steinwolle-Dämmkern; Wärmedurchlasswiderstand, Bemessungswert R 4,17 (m²K)/W, z.B. Tektalan A2 Basic, o.glw.
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,22 W/(m²K)
Ausführungshinweise Sockelanschluss Tiefgarage Die Dämmplatten dürfen auf Grund möglicher Spritzwasserbelastung nicht bis auf den Rohboden geführt werden. Es empfiehlt sich im Sockelbereich eine feuchteunempfindliche Dämmung einzubauen nach folgendem Prinzip:
Tiefgarage beheizt
150 mm Wärmedämmung
Mögliche Abdichtung Klärung Objektplanung 120 mm Schaumglas 040 nach Herstellervorschriften verlegt, Oberfläche verspachtelt OS-Beschichtung nach Angabe Objektplanung 100 mm Perimeterdämmung, siehe Bauteilblatt „B 02“
Bodenplatte nach Angaben Tragwerksplanung
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 24 von 42
10/2025 - Wände zu Bestandsgebäude
Aufbau (von Neubau zu Bestand):
-
-
- ggfs. Innenputz/Anstrich/Spachtelung gem. Angaben Architekt
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- 250 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplaner
- 40 mm Haus-Trennwandplatte aus Mineralwolle (MW) mit Stufenfalz, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 2 mm (CP2); Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, gem. DIN EN13162 / DIN 4108-10: MW 035 WTH-sg, z.B. ISOVER Akustic HWP 1, o.glw.
-
-
- Außenwand des Bestandsgebäudes
-
Anmerkung: Es ist auf eine körperschallbrückenfreie Verlegung der Haus-Trennwandplatte zu achten.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 25 von 42
10/2025 - Außenwand - Aufzugsüberfahrt
Aufbau (von innen nach außen):
- 200 mm Stahlbetonwand gem. Angaben Tragwerksplanung
- 140 mm Fassadendämmplatten aus Mineralwolle (MW) mit Vlieskaschierung, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 WAB, z.B. Isover Ultimate Kontur FSP-035, o.glw.
- 20 mm Hinterlüftungsebene
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- Stehfalz-Verkleidung gem. Angaben Objektplanung
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Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,27 W/(m²K) eff (inkl. 15% Zuschlag für die Unterkonstruktion)
Hinweis: Für die Unterkonstruktion ist ein wärmebrückenoptimiertes System zu verwenden. Der genannte effektive U-Wert der Fassade von U = 0,27 W/(m²K) ist durch den Hersteller eff nachzuweisen. Wir empfehlen die Verwendung eines entsprechendes Systemprodukts, z.B.: Fabrikat BWM, Typ ATK 100 ZeLa Fabrikat Schöck, Typ Isolink Typ F oder gleichwertig
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 26 von 42
F 01 10/2025 - Fensterelemente
Wärmeschutz Für die Fensterelemente ist nach DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN ISO 10077-1, Tabelle H.3 folgender Wärmedurchgangskoeffizient nachzuweisen: U 0,95 W/(m²K) w
Anmerkungen: Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster, Fenstertüren sowie Dachflächenfenster UW,BW entspricht nach DIN V 4108-4 dem Nennwert UW. Der Wärmedurchgangskoeffizient UW des Gesamtfensters kann auch durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 und -2 oder durch Messung nach DIN EN 12567-1 nachgewiesen werden.
Es sind 3-fach-Wärmeschutz-Verglasungen vorzusehen. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen beträgt nach DIN EN 410: g ≈ 0,50 ± 0,02
Hinweis: Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften der Verglasung, kann es während sehr kalter, klarer Nachstunden zu einer Auskühlung der äußeren Scheibe kommen, so dass (insbesondere bei Tallagen, in der Nähe von Flüssen/Bächen oder besonderem Mikroklima) in den Nacht- bzw. Morgenstunden mit beschlagenen Außenscheiben zu rechnen ist.
Sonnenschutz Die Fenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor von F 0,20 (drehbare Lamellen, Raffstore). c
Schallschutz Anforderungen an den Schallschutz bestehen nicht, siehe Kapitel 2.2.8. Die Mindestanforderungen werden durch übliche Rahmen- und Glas-Konstruktionen ohne weiteres erreicht.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 27 von 42
F 02 10/2025 - Pfosten-Riegel-Fassade - Süd/West
Wärmeschutz Für die Pfosten-Riegel-Fassade mit Süd- und West-Orientierung (Verglasungen, Rahmenprofile, Paneele und Randverbund) ist nach DIN EN 13830 folgender Gesamt-Wärmedurchgangskoeffizient einzuhalten: U 1,0 W/(m²K) cw
Hinweis: Der genannte Wärmedurchgangskoeffizient Ucw ist als Mittelwert über alle Elemente der Glasfassade durch Berechnung des Herstellers nach DIN EN ISO 13947 nachzuweisen. Hierbei sind auch die Eingangstürelemente zu berücksichtigen.
Es sind 3-fach-Wärmeschutz-Verglasungen vorgesehen. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen beträgt nach DIN EN 410: g ≈ 0,50 ± 0,02
Hinweis: Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften der 3-fach-Verglasung, kann es während sehr kalter, klarer Nachstunden zu einer Auskühlung der äußeren Scheibe kommen, so dass (insbesondere bei Tallagen, in der Nähe von Flüssen/Bächen oder besonderem Mikroklima) in den Nacht- bzw. Morgenstunden mit beschlagenen Außenscheiben zu rechnen ist.
Sonnenschutz Die Pfosten-Riegel-Fassade mit Süd- und West-Orientierung erhält einen außenliegenden Sonnenschutz in Form von vertikalen Senkrechtmarkisen (Screens) und einem Abminderungsfaktor von F 0,20. c
Es wird, aufgrund der Orientierung und der vollverglasten Fassadenfläche, weitergehend empfohlen die Verglasungen als neutrale Sonnenschutzverglasung auszuführen, wobei ein Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen nach DIN EN 410 von g 0,34 ± 0,02 angestrebt werden sollte.
Schallschutz Anforderungen an den Schallschutz bestehen nicht, siehe Kapitel 2.2.8. Die Mindestanforderungen werden durch übliche Fassaden- und Glas-Konstruktionen ohne weiteres erreicht.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 28 von 42
F 03 10/2025 - Pfosten-Riegel-Fassade - Innenhof
Wärmeschutz Für die Pfosten-Riegel-Fassade im Innenhof (Verglasungen, Rahmenprofile, Paneele und Randverbund) ist nach DIN EN 13830 folgender Gesamt-Wärmedurchgangskoeffizient einzuhalten: U 1,0 W/(m²K) cw
Hinweis: Der genannte Wärmedurchgangskoeffizient Ucw ist als Mittelwert über alle Elemente der Glasfassade durch Berechnung des Herstellers nach DIN EN ISO 13947 nachzuweisen. Hierbei sind auch die Eingangstürelemente zu berücksichtigen.
Es sind 3-fach-Wärmeschutz-Verglasungen vorgesehen. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen beträgt nach DIN EN 410: g ≈ 0,50 ± 0,02
Hinweis: Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften der 3-fach-Verglasung, kann es während sehr kalter, klarer Nachstunden zu einer Auskühlung der äußeren Scheibe kommen, so dass (insbesondere bei Tallagen, in der Nähe von Flüssen/Bächen oder besonderem Mikroklima) in den Nacht- bzw. Morgenstunden mit beschlagenen Außenscheiben zu rechnen ist.
Sonnenschutz Die Pfosten-Riegel-Fassade im Innenhof erhält einen außenliegenden Sonnenschutz in Form eines horizontalen Sonnensegels, siehe nebenstehender Gebäudeschnitt (gelb).
Es wird weitergehend empfohlen die Verglasungen als neutrale Sonnenschutzverglasung auszuführen, wobei ein Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen nach DIN EN 410 von g 0,34 ± 0,02 angestrebt werden sollte.
Schallschutz Es bestehen keine expliziten Anforderungen an den Schallschutz, da es sich um einen geschützten Innenhofbereich handelt und die Mindestanforderungen durch übliche Fassaden- und Glas- Konstruktionen ohne weiteres erreicht werden.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 29 von 42
D 01 10/2025 - Flachdach - Hauptdach/Retentionsdach
Aufbau (von oben nach unten):
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- PV-Anlage nach Angabe Elektroplanung
-
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-
- Extensivbegrünung inklusive Drainageschicht, gem. Angabe Objektplanung
-
-
-
- Retentionsboxen gem. Angabe Objektplaner
-
- 8 mm Faserschutzmatte aus Polypropylen, z.B. Bauder FSM 1100 o.glw.
- 5 + 4 mm 2-lagige Abdichtung nach DIN 18531, Materialwahl entsprechend der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung): Oberlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 5 mm Polymerbitumen-Schweißbahn, wurzelfest gem. FLL-Richtlinie, vollflächig aufgeschweißt, Bezeichnung DIN V 20000: DO/E1 PYE-KTP 300 S5, z.B. BauderSMARAGD, o.glw. Unterlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 4 mm Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn, Verlegung im Gieß- oder Einrollverfahren, Bezeichnung DIN V 20000-201:DU/E1 PYE-PV 200 DD, Richtqualität: Bauder KOMPAKT ULK
- 160 mm Dach-Dämmplatten aus Polyurethan-Hartschaum (PU), vollflächig in Heißbitumen verlegt, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,025 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13165 / DIN 4108-10: PU 025 DAA-ds, z.B. BauderPIR KOMPAKT, o.glw.
- 2,5 mm Elastomerbitumen Schweißbahn als Dampfsperreund Notabdichtung, äquivalente Luftschichtdicke/Wasserdampfdurchlässigkeit s ≥ 1.500m, d Verlegung im Gieß- und Einrollverfahren, z.B. BauderKOMPAKT DSK, o.glw.
-
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- Bitumen-Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplaner
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,14 W/(m²K)
Hinweise Der beschriebene Dachaufbau entspricht der Anwendungsklasse K1, was der Standardausführung nach DIN 18531 entspricht. Diese Dächer können auch ohne Gefälle geplant werden, müssen jedoch Abdichtungen aufweisen, welche die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllen. Für eine höherwertige Ausführung (Anwendungsklasse K2) ist zwingend ein Gefälle von 2 % zu planen, dies ist aufgrund der erforderlichen Retentionsboxen nicht möglich. Die Ausführung gemäß Anwendungsklasse K1 ohne Gefälle sowie die Abweichung von der Flachdachrichtlinie ist durch den Bauherrn freizugeben.
Der Dachaufbau ist aufgrund der gefällelosen Ausführung als Retentionsdach dauerhaft einer erhöhten Wasseransammlung sowie einer erhöhten statischen Last ausgesetzt. Es wird daher empfohlen die gesamte Dachfläche als Schaumglas-Kompakt-Dach auszuführen – analog dem brandlastfreien Dachbereich gem. dem folgenden Bauteilblatt „D02“. Dies ist dem Bauherrn zu empfehlen und es ist hierzu eine Entscheidung zu protokollieren.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 30 von 42
D 02 10/2025 - Flachdach - Hauptdach/Retentionsdach - brandlastfreier Bereich
Aufbau (von oben nach unten):
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- ggfs. PV-Anlage nach Angabe Elektroplanung
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- Extensivbegrünung inklusive Drainageschicht, gem. Angabe Objektplanung
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- Retentionsboxen gem. Angabe Objektplaner
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- 8 mm Faserschutzmatte aus Polypropylen, z.B. Bauder FSM 1100 o.glw.
- 5 + 4 mm 2-lagige Abdichtung nach DIN 18531, Materialwahl entsprechend der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung): Oberlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 5 mm Polymerbitumen-Schweißbahn, wurzelfest gem. FLL-Richtlinie, vollflächig aufgeschweißt, Bezeichnung DIN V 20000: DO/E1 PYE-KTP 300 S5, z.B. BauderSMARAGD, o.glw. Unterlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 4 mm Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn, Verlegung im Gieß- oder Einrollverfahren, Bezeichnung DIN V 20000-201:DU/E1 PYE-PV 200 DD
- 160 mm Dach-Dämmplatten aus Schaumglas (CG), vollflächig in Heißbitumen verlegt, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,037 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13167 / DIN 4108-10: CG 037 DAA-ds, z.B. Fab. Foamglas, Typ Tapered T3+, o.glw.
-
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- ggfs. Behelfsabdichtung
-
-
-
- Bitumen-Voranstrich
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- 250 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplaner
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,22 W/(m²K)
[Seite 82]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 31 von 42
D 03 10/2025 - Flachdach - über UG - Innenhof
Aufbau (von oben nach unten):
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-
- Betonplatten im Splittbett oder auf Stelzlagern oder Extensivbegrünung mit Filterschicht gem. Angabe Landschaftsarchitekt / Grünplaner
-
Im 1,00 Meter Randbereich zur Fassade ist zur Wärmebrückendämmung erforderlich:
-
50 mm Drainageschicht aus 16/32 Kies, gem. Zulassung Hersteller Umkehrdachdämmung
-
-
- wasserableitende, diffusionsoffene Trennlage, z.B. Jackodur Dachvlies, o.glw.
-
-
80 mm Umkehrdachdämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,038 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13164 / DIN 4108-10: XPS 038 DUK-dh, z.B. Jackodur KF 300, o.glw.
-
5 + 4 mm 2-lagige Abdichtung nach DIN 18531, Materialwahl entsprechend der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung): Oberlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 5 mm Polymerbitumen-Schweißbahn, wurzelfest gem. FLL-Richtlinie, vollflächig aufgeschweißt, Bezeichnung DIN V 20000: DO/E1 PYE-KTP 300 S5, z.B. BauderSMARAGD, o.glw. Unterlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 4 mm Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn, Verlegung im Gieß- oder Einrollverfahren, Bezeichnung DIN V 20000-201:DU/E1 PYE-PV 200 DD
-
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- Bitumen-Voranstrich
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500 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplaner
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 32 von 42
D 04 10/2025 - Flachdach - Windfang
Aufbau (von oben nach unten):
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- Extensivbegrünung inklusive Drainageschicht, gem. Angabe Objektplanung
-
- 8 mm Faserschutzmatte aus Polypropylen, z.B. Bauder FSM 1100 o.glw.
- 5 + 3,5 mm 2-lagige Abdichtung nach DIN 18531, Materialwahl entsprechend der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung): Oberlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 5 mm Polymerbitumen-Schweißbahn, wurzelfest gem. FLL-Richtlinie, vollflächig aufgeschweißt, Bezeichnung DIN V 20000: DO/E1 PYE-KTP 300 S5, z.B. BauderSMARAGD, o.glw. Unterlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B. 3,5 mm kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn, Bezeichnung DIN V 20000-201:DU/E1 PYE-KTG KSP 3,5, z.B. BauderTEC KSA Duo 35, o.glw.
- i.M. ≈ 120 mm Gefälledämmplatten aus Polyurethan-Hartschaum (PU), Gefälle mindestens 2%, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,026 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13165 / DIN 4108-10: PU 026 DAA-dh, Dämmschichtdicke: im Mittel 120 mm, minimal 60 mm z.B. BauderPIR T G, o.glw.
- 2,5 mm Elastomerbitumen Schweißbahn als Dampfsperreund Notabdichtung, äquivalente Luftschichtdicke/Wasserdampfdurchlässigkeit s ≥ 1.500m, d Verlegung im Gieß- und Einrollverfahren, z.B. BauderKOMPAKT DSK, o.glw.
-
-
- Bitumen-Voranstrich
-
- 250 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplaner
Wärmedurchgangskoeffizient: U 0,22 W/(m²K) (Nachweis durch Gefälleplanung)
[Seite 84]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 33 von 42
D 05 10/2025 - Flachdach - Loggia Innenhof E1
Aufbau (von oben nach unten):
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- Betonplatten im Splittbett nach Angabe Objektplaner / Landschaftsplaner
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- 8 mm Faserschutzmatte aus Polypropylen, z.B. Bauder FSM 1100 o.glw.
- 5 + 3,5 mm 2-lagige Abdichtung nach DIN 18531, Materialwahl entsprechend der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung): Oberlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B.: 5 mm Polymerbitumen-Schweißbahn, wurzelfest gem. FLL-Richtlinie, vollflächig aufgeschweißt, Bezeichnung DIN V 20000: DO/E1 PYE-KTP 300 S5, z.B. BauderSMARAGD, o.glw. Unterlage: Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531, Teil 2, z.B. 3,5 mm kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn, Bezeichnung DIN V 20000-201:DU/E1 PYE-KTG KSP 3,5, z.B. BauderTEC KSA Duo 35, o.glw.
- 60 mm Dachdämmplatten aus Polyurethan-Hartschaum (PU), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,024 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13165 / DIN 4108-10: PU 024 DAA-dh, z.B. BauderPIR FA, o.glw.
- 2,5 mm Elastomerbitumen Schweißbahn als Dampfsperreund Notabdichtung, äquivalente Luftschichtdicke/Wasserdampfdurchlässigkeit s ≥ 1.500m, d Verlegung im Gieß- und Einrollverfahren, z.B. BauderKOMPAKT DSK, o.glw.
-
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- Bitumen-Voranstrich
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- 250 mm Stahlbetondecke gem. Angaben Tragwerksplaner
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,36 W/(m²K)
[Seite 85]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 34 von 42
D 06 10/2025 - Flachdach - Aufzugsüberfahrt
Aufbau (von oben nach unten):
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- Stehfalzblech-Deckung inkl. Unterkonstruktion als geprüftes System ohne Hinterlüftung, z.B. Fabr. KALZIP o.glw.
-
- 140 mm Dachdämmplatten aus Mineralwolle (MW), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 DAD
- 2,5 mm Elastomerbitumen Schweißbahn als Dampfsperreund Notabdichtung, äquivalente Luftschichtdicke/Wasserdampfdurchlässigkeit s ≥ 1.500m, d Verlegung im Gieß- und Einrollverfahren, z.B. BauderKOMPAKT DSK, o.glw.
-
-
- Bitumen-Voranstrich
-
-
-
- Stahlbetondach nach Angaben Tragwerksplaner
-
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,24 W/m²K
Hinweis: Eine KALZIP-Dachdeckung ist ohne Hinterlüftungsebene als geprüftes System zugelassen. Sofern eine herkömmliche Metalldeckung (z.B. Titanzink) zum Einsatz kommt, ist zwingend eine Hinterlüftungsebene vorzusehen! Es ist die Mindestneigung nach Vorgaben des Herstellers zu beachten, in der Regel sind mindestens 3° einzuhalten.
[Seite 86]
UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 35 von 42
01/2026 - Trockenbauwände für Mindestschallschutz
Für Wände zwischen Krankenräumen, Fluren und Krankenräumen, Untersuchungs- bzw. Sprech- zimmern, Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie zwischen Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen werden nach DIN 4109-1 folgende Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt:
bewertetes Schalldämm-Maß R' 47 dB (siehe Kapitel 2.2.1.) w
Die Mindest-Anforderung gilt nicht nur für die Trennwand allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallübertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand (z.B. Boden, Fassadenanschluss, etc.).
Die Wände können in Trockenbauweise als doppelt beplankte Metall-Ständerwände mit folgenden Konstruktionsmerkmalen ausgeführt werden:
Gesamtaufbau 150 mm Ständerwerk aus CW-Profil, 1 x 100 mm 80 mm Hohlraumbedämpfung aus Mineralfaserplatten beidseitig 2 x 12,5 mm Beplankung aus Gipskartonplatten Aufstellung auf dem Rohfußboden Anschluss an die Rohdecke Fassadenanschluss an Massivbauteil Steckdosen sind möglich, jedoch sind Schallschutzdosen zu verwenden
Schalldämm-Maß (Prüfwert) R 52 dB nach DIN 4109-33, Tabelle 2, Zeile 11 w Richtqualität: Knauf W112, o.glw.
Es sind generell schalltechnisch dichte Anschlüsse erforderlich, z.B. am Anschluss der Trennwand an die Fassade, die Rohdecke oder den Rohfußboden. Hierbei sind die Ausführungshinweise des Herstellers zu beachten.
Sofern gleitende Deckenanschlüsse erforderlich sind, so sind die Ausführungshinweise im Bauteilblatt „SB 04“ zu beachten.
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UKT Erweiterung Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 142552-9 Blatt 36 von 42
01/2026 - Trockenbauwände mit Vandalismusschutz
Die Wände der „Krisenzimmer“ bzw. von Räumen mit Anforderungen an den Vandalismusschutz (Festlegung durch Bauherr) werden analog der zuvor (Bauteilblatt „IW 01“) genannten Trockenbauwände in Metall-Ständerbauweise ausgeführt, erhalten jedoch abweichend eine Beplankungslage aus Knauf Diamant-Platten mit zusätzlicher Blechkaschierung.
Über die Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 hinaus, wird damit ein erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5 für Wände zwischen Krankenräumen, Fluren und Krankenräumen, Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern und Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen erreicht die Mindestanforderung nach DIN 4109-1 für Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) erfüllt:
bewertetes Schalldämm-Maß R' 52 dB (siehe Kapitel 2.2.2.) w
Die Mindest-Anforderung gilt nicht nur für die Trennwand allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallübertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand (z.B. Boden, Fassadenanschluss, etc.).
Die Wände können mit folgenden Konstruktionsmerkmalen ausgeführt werden:
Gesamtaufbau 158 mm Ständerwerk aus CW-Profil, 1 x 100 mm 80 mm Hohlraumbedämpfung aus Mineralfaserplatten Beidseitige, doppelte Beplankung aus 12,5 mm Beplankung aus Gipskartonplatten 12,9 mm Knauf Diamant Steel GKFI Aufstellung auf dem Rohfußboden Anschluss an die Rohdecke Fassadenanschluss an Massivbauteil Steckdosen sind möglich, jedoch sind Schallschutzdosen zu verwenden
Schalldämm-Maß (Prüfwert) R 57 dB w Richtqualität: Knauf W112, o.glw.
Es sind generell schalltechnisch dichte Anschlüsse erforderlich, z.B. am Anschluss der Trennwand an die Fassade, die Rohdecke oder den Rohfußboden. Hierbei sind die Ausführungshinweise des Herstellers zu beachten.
Sofern gleitende Deckenanschlüsse erforderlich sind, so sind die Ausführungshinweise im Bauteilblatt „SB 04“ zu beachten.
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01/2026 - Trockenbauwände für Erhöhten Schallschutz / Vertraulichkeit
Für Wände zwischen Krankenräumen, Fluren und Krankenräumen, Untersuchungs- bzw. Sprech- zimmern, Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie zwischen Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen werden nach DIN 4109-5 folgende Erhöhten Anforderungen an den Schallschutz gestellt.
Diese Anforderung genügt auch um den Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 für Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion):
bewertetes Schalldämm-Maß R' 52 dB (siehe Kapitel 2.2.1. / 2.2.2.) w
Die Anforderung gilt nicht nur für die Trennwand allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallübertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand (z.B. Boden, Fassadenanschluss, etc.).
Die Wände können in Trockenbauweise als doppelt beplankte Metall-Ständerwände mit folgenden Konstruktionsmerkmalen ausgeführt werden:
Gesamtaufbau 150 mm Ständerwerk aus CW-Profil, 1 x 100 mm 80 mm Hohlraumbedämpfung aus Mineralfaserplatten beidseitig 2 x 12,5 mm Beplankung aus Knauf Piano-Platten Aufstellung auf dem Rohfußboden Anschluss an die Rohdecke Fassadenanschluss an Massivbauteil Steckdosen sind möglich, jedoch sind Schallschutzdosen zu verwenden
Schalldämm-Maß (Prüfwert) R 59,8 dB gem. Angaben Knauf w Richtqualität: Knauf W112, o.glw.
Es sind generell schalltechnisch dichte Anschlüsse erforderlich, z.B. am Anschluss der Trennwand an die Fassade, die Rohdecke oder den Rohfußboden. Hierbei sind die Ausführungshinweise des Herstellers zu beachten.
Sofern gleitende Deckenanschlüsse erforderlich sind, so sind die Ausführungshinweise im Bauteilblatt „SB 04“ zu beachten.
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01/2026 - Türen mit Schallschutzanforderung
Die Anforderungen an den Schallschutz interner Türen im Verwaltungsbereich sind durch den Bauherren festzulegen.
Es ist zu beachten, dass für einen ausreichenden Schallschutz nach DIN 4109 der Laborwert der verwendeten Türelemente um mind. 5 dB besser sein muss als der am Bau geforderte Wert. Nachweis folgender Kennwerte des Unternehmers durch Prüfzeugnis
Für Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern und zwischen Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie für Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) gelten folgende Mindestanforderungen nach DIN 4109-1, siehe auch Kapitel 2.2.1.:
Anforderungswert: erf. R 37 dB (im eingebauten Zustand) w bewertetes Schalldämm-Maß R 42 dB (Prüfwert, Nachweis durch Prüfzeugnis) w Diese Türen sind in Wänden gemäß Bauteilblatt „IW 03“ vorzusehen, ein darüber hinausgehender Schallschutz ist durch den Bauherrn festzulegen
Für Türen zwischen Fluren und Krankenräumen gelten folgende Mindestanforderungen nach DIN 4109-1, siehe auch Kapitel 2.2.1.:
Anforderungswert: erf. R 32 dB (im eingebauten Zustand) w bewertetes Schalldämm-Maß R 37 dB (Prüfwert, Nachweis durch Prüfzeugnis) w Diese Türen sind in Wänden gemäß Bauteilblatt „IW 01“ und „IW 02“ vorzusehen, ein darüber hinausgehender Schallschutz ist durch den Bauherrn festzulegen
Hinweise zur Ausführung: Es sind entsprechende Bodendichtungen gemäß Angeben im Prüfzeugnis vorzusehen. Der Estrich ist im Bereich der Türe zu trennen.
Der Zargenhohlraum ist mit Mineralwolle auszustopfen oder zu vermörteln, der Anschluss der Zarge ist zu beiden Seiten dauerelastisch abzudichten, die Vorgaben gem. dem jeweiligen Prüfzeugnis sind zu beachten.
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07/2023 - Treppenanlage
Die Treppenpodeste werden massiv ausgeführt und starr mit dem Rohbau verbunden. Zur Trittschalldämmung ist ein schwimmender Aufbau vorgesehen, siehe Bauteilblatt „FB 03“
Die Treppenläufe werden als Beton-Fertigteile ausgeführt mit elastischer Lagerung (z.B. Schöck Tronsole Typ L, o.glw.) bzw. einer Trennfuge zu den Treppenraumwänden.
An den Auflagern der Treppenläufe auf den Trenndecken, bzw. den Podesten ist eine ca. 10 mm dicke Elastomer-Zwischenlage vorzusehen (z.B. SPEBA, Calenberg-Treppenlager oder Schöck Tronsole Typ F, o.glw.).
An den Auflagern der Treppenläufe auf der Bodenplatte ist eine ca. 10 mm dicke Elastomer- Zwischenlage vorzusehen (z.B. SPEBA, Calenberg-Treppenlager oder Schöck Tronsole Typ B, o.glw.).
Bilder-Quelle: Schöck
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10/2025 - Abdichtung in Sanitärräumen mit Bodenablauf
In den Sanitärräumen mit Bodenabläufen, z.B. Bädern mit bodengleichen Duschen ohne definierte Abtrennung oder WC-Räume mit Bodenablauf sind nach DIN 18534-1 folgende Wassereinwirkungsklassen(siehe auch Kapitel 2.3.5.) anzusetzen: alle Bodenflächen: Wassereinwirkungsklasse W2-I Wandflächen im Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen außerhalb Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W0-I
Einwirkungsklassen nach DIN 18534-1, Anhang A, Bild A.1, Duschraum mit bodengleicher Dusche
Im Übergang zu angrenzenden Bereichen (z.B. im Türbereich) ist nach DIN 18534 die Ausführung einer 10mm Schwelle zu planen, um einen Wasserübertritt auf nicht abgedichtete Flächen zu vermeiden. Folgende Ausführungen sind hierbei denkbar:
DIN 18534-1, Bild 4 – Beispiele für den Abdichtungsrand im Türbereich
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W2-I (Bodenflächen) sind feuchteunempfindliche Untergründe erforderlich, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: ausschließliche Verwendung von Zementestrichen Zementgebundene mineralische Bauplatten, z.B. Knauf AQUAPANEL Cement Board, o.glw. Verbundelemente aus extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung, z.B. wedi Bauplatten, o.glw.
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) dürfen bei Ausführung einer entsprechenden Abdichtung auch feuchteempfindliche Untergründe eingesetzt werden, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: Gips- und Gipskalkputze Gips-Wandbauplatten, Gipsfaserplatten Holz- und Holzwerkstoffe es bestehen keine Anforderungen an die Korrosivität der Trockenbau-Unterkonstruktion
Bei Ausführung von feuchteunempfindlichen Untergründen (z.B. korrosionsgeschützte Metallständerwände mit zementgebundenen mineralischen Bauplatten, oder Mauerwerk mit Zementputz, etc.) kann im Bereich der Wassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) auf eine Abdichtung verzichtet werden.
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10/2025 - Abdichtung in Sanitärräumen ohne Bodenablauf
In Putzräumen, Sanitärräumen ohne Duschen oder sonstigen Räumen in denen keine Bodenabläufe vorgesehen sind, so sind nach DIN 18534-1 hierbei folgendeWassereinwirkungsklassen(siehe auch Kapitel 2.3.5.) anzusetzen:
alle Bodenflächen: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen im Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen außerhalb Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W0-I
Im Übergang zu angrenzenden Bereichen (z.B. im Türbereich) ist nach DIN 18534 die Ausführung einer 10mm Schwelle zu planen um einen Wasserübertritt auf nicht abgedichtete Flächen zu vermeiden. Folgende Ausführungen sind hierbei denkbar:
DIN 18534-1, Bild 4 – Beispiele für den Abdichtungsrand im Türbereich
Für die Bodenflächen ist grundsätzlich zu empfehlen feuchteunempfindliche Untergründe vorzusehen, so dass ausschließlich die Verwendung von Zementestrichen zu empfehlen ist.
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W1-I (Bodenflächen und spritzwasserbelastete Wandflächen) dürfen bei Ausführung einer entsprechenden Abdichtung auch feuchteempfindliche Untergründe eingesetzt werden, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: Gips- und Gipskalkputze Gips-Wandbauplatten, Gipsfaserplatten Holz- und Holzwerkstoffe es bestehen keine Anforderungen an die Korrosivität der Trockenbau-Unterkonstruktion
Bei Ausführung von feuchteunempfindlichen Untergründen (z.B. Zementestriche, korrosionsgeschützte Metallständerwände mit zementgebundenen mineralischen Bauplatten, oder Mauerwerk mit Zementputz, etc.) kann im Bereich der Wassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) auf eine Abdichtung verzichtet werden.
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01/2026 – Ausführungshinweise zu gleitenden Deckenanschlüssen
Gemäß den Herstellervorschriften der Firma Knauf ist (sofern erforderlich) der gleitende Deckenanschluss einer W112er Metallständerwand wie folgt auszuführen (Detail W112-VO2):
Direkt vor Anbringung der ersten Beplankungslage ist an der Fuge zwischen dem UW-Profil und den Plattenstreifen eine dauerelastische Verfugung vorzusehen.
Aus unserer Erfahrung heraus wird diese Abdichtung in der Regel nicht durchgeführt – dies kann zu einer Verschlechterung der Schalldämmung von bis zu 8-15 dB führen.
Quelle: Knauf
Gemäß den Herstellervorschriften der Firma Knauf ist (sofern erforderlich) ein gleitender Deckenanschluss einer W115er Metallständerwand wie folgt auszuführen (Detail W115-VO2):
Direkt vor Anbringung der ersten Beplankungslage ist an der Fuge zwischen dem UW-Profil und den Plattenstreifen eine dauerelastische Verfugung vorzusehen.
Aus unserer Erfahrung heraus wird diese Abdichtung in der Regel nicht durchgeführt – dies kann zu einer Verschlechterung der Schalldämmung von bis zu 8-15 dB führen.
Quelle: Knauf
Zusätzlich zu den Ausführungsempfehlungen des Herstellers empfehlen wir zwischen dem UW-Profil und den Plattenstreifen Trennwandkitt, Trennwandband oder einen Filzstreifen vorzusehen um die Luftschallübertragung über den GK-Riegel zu minimieren.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Stöße der Plattenstreifen (GK-Riegel) vermörtelt bzw. dauerelastisch abgedichtet werden.
Weitere Hinweise für die Ausführung: die Hohlraumdämmung aus Mineralwolle ist in vollständiger Ständerhöhe lückenfrei anzubringen Steckdosen nach Möglichkeit vermeiden wenn Steckdosen erforderlich sind dann Kaiser Schallschutz-Steckdosen, o.glw., nicht gegenüberliegend