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zertifiziert durch TÜV Rheinland VMPA Schallschutzprüfstelle Certipedia-ID 0000021410 nach DIN 4109 www.certipedia.de
Bauphysikalische Beratung
Thermische Bauphysik, Bau- & Raumakustik
Wärme- & Feuchteschutz, Bauwerksabdichtung
Bauphysikalische Messungen, Simulationen
Tageslichtsimulation, Verschattungsanalysen
Lärm-, Schallimmissions- & Erschütterungsschutz
Körperschall- & Schwingungsisolierung
Altbau- & Gebäudesanierung, Nachhaltiges Bauen Energieberatung, Energiekonzepte
BESTANDSGEBÄUDE OS16
KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE
Universitätsklinikum Tübingen | Osianderstraße 16 | 72076 Tübingen
BAUTEILKATALOG Bauphysikalische Anforderungen Bauphysikalische Bauteilaufbauten
NR. 755418 / 149180-2
AUFTRAGGEBER / BAUHERR Universitätsklinikum Tübingen Geschäftsbereich Bau und Technik Geissweg 7 72076 Tübingen
OBJEKTPLANUNG kreuger wilkins architekten GbR Rosenbergstraße 52a 70176 Stuttgart
BEARBEITUNG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Bader
Stuttgart, 14.07.2026
GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH
Stuttgart. München. Nürnberg. Rosenheim. | www.gn-bauphysik.com
Hauptniederlassung & Postanschrift: Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart | Telefon 0711. 95 48 80 - 0 | kontakt-stuttgart@gn-bauphysik.com Geschäftsführung: Carmen Finkenberger & Daniel Bader | Sitz: Stuttgart | AG Stuttgart HRB 14870 | USt-ID: DE147815473 Rev. 2025.01
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Anwendungshinweise
Im ersten Teil der vorliegenden Ausarbeitung werden die bauphysikalischen Anforderungen
genannt und ggfs. für das vorliegende Bauvorhaben bewertet und weiter detailliert.
Im zweiten Teil der vorliegenden Ausarbeitung werden die für das Bauvorhaben maßgeblichen
Bauteile aufgeführt und in ihrer Konstruktion beschrieben. Es handelt sich hierbei um eine
Zusammenstellung (Bauteilkatalog) der bauphysikalisch relevanten Bauteilaufbauten, die ggf. vom
Planer oder Unternehmer ergänzt werden müssen – unter anderem sind folgende Abstimmungen
erforderlich:
Die Angaben zu den Estrichen sind durch den Objektplaner in Abstimmung mit der
ausführenden Firma zu prüfen, siehe hierzu auch die weiteren Hinweise in Kapitel 3.
Bei den im Bauteilkatalog angegebenen Fußbodenaufbauhöhen sind Rohbautoleranzen nicht
berücksichtigt bzw. entsprechend mit den Planern abzustimmen.
Die Fußbodenaufbauten sind bzgl. der Ausgleichsdämmung (zur Verlegung von Installations-
leitungen) mit dem TGA- und Elektro-Planer abzustimmen.
Für die Stärken von Massivbauteilen oder tragenden Bauteilen (Decken, Wände, Stützen,
etc.) sind neben den schalltechnischen Vorgaben die Angaben des Tragwerkplaners
maßgebend.
Bodenbeläge sind durch den Objektplaner in Abstimmung mit dem Nutzer festzulegen.
Der Lastfall für die Dimensionierung der Bauwerksabdichtung ist durch den Geologen
vorzugeben - das Baugrundgutachten ist hierfür maßgeblich.
Für sämtliche in diesem Bauteilkatalog aufgeführten Bauprodukte sind die bauaufsichtlichen
Zulassungen und/oder Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu beachten - ggfs. ist ein
Firmen-Fachvertreter hinzuzuziehen.
Werden Fabrikate/Produkte benannt, so sind diese als Richtqualitäten zu verstehen.
Eine Übersicht der beschriebenen Bauteilaufbauten ist auf Seite 45 zu finden.
Änderungen von Bauteilen bzw. Alternativvorschläge sind uns zur Überprüfung mitzuteilen.
GN Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH
Dipl.-Ing. (FH) Daniel Bader Geschäftsführer | Team-/Projektleiter
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INHALTSVERZEICHNIS
2.1. Anforderungen an den Wärmeschutz ................................................................................... 5
2.1.1. Mindestwärmeschutz von Bauteilen .............................................................................. 5
2.1.2. Gebäudeenergiegesetz ................................................................................................. 8
2.1.3. Informativ: BEG-EM - Einzelmaßnahmen in der Sanierung ........................................... 9
2.2. Anforderungen an den Schallschutz ................................................................................... 10
2.2.1. Mindest-Anforderungen an Innenbauteile ................................................................... 11
2.2.2. Erhöhte-Anforderungen an Innenbauteile ................................................................... 13
2.2.3. Anforderungen an „besonders laute Räume“ .............................................................. 15
2.2.4. Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen .......................................................... 17
2.2.5. Anforderungen an Schalldruckpegel von RLT-Anlagen ............................................... 18
2.2.6. Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation .................................................... 19
2.2.7. Schallschutz in eigenen Büro- und Arbeitsräumen ...................................................... 20
2.2.8. Schallschutz gegen Außenlärm................................................................................... 21
2.3. Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz, Bauwerksabdichtung ..................................... 24
2.3.1. Normenreihe DIN 18531 - DIN 18535 ......................................................................... 24
2.3.2. Dachabdichtungen ...................................................................................................... 25
2.3.3. Abdichtung erdberührter Bauteile................................................................................ 26
2.3.4. Abdichtung von Innenräumen ..................................................................................... 27
2.3.5. Beton-Restfeuchte ...................................................................................................... 28
2.4. Anforderungen an die Raumakustik .................................................................................... 29
2.5. Schallimmissionsschutz ...................................................................................................... 31
3.1. Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) ........................... 33
3.2. Verbundestriche ................................................................................................................. 35
3.3. Estriche auf Trennschicht ................................................................................................... 36
3.4. Lotrechte Nutzlasten ........................................................................................................... 38
3.5. Belegreife ........................................................................................................................... 40
3.6. Installationsführung in schwimmenden Bodenaufbauten .................................................... 41
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- Vorbemerkungen
Die relevanten bauphysikalischen Anforderungen und, darauf aufbauend, die bislang festgelegten
Bauteilaufbauten für das Bauvorhaben werden in der vorliegenden Ausarbeitung genannt und
beschrieben. Den Anforderungen und Bauteilbeschreibungen liegen im Wesentlichen folgende
Normen, Richtlinien und Verordnungen zu Grunde:
GEG Gebäudeenergiegesetz
DIN 4095 Dränung von Gebäuden
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen
DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen - Begriffe
DIN 18531-18535 Bauwerksabdichtungen
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
DIN EN 1990-1-1/NA Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppe und Balkone
DIN EN 13162-13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
WU-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
DBV-Merkblatt Hochwertige Nutzung von Untergeschossen
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Die Erstellung der vorliegenden Ausarbeitung erfolgte auf Grundlage folgender Unterlagen:
Grundrisse - Maßstab 1:200, Stand 01.12.2025
Mit den im vorliegenden Bauteilkatalog angegebenen Aufbauten bzw. Materialien werden die
Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz des Gebäudes voraussichtlich erfüllt, vorbehaltlich
der tatsächlichen Bauausführung.
Änderungen von Bauteilen bzw. Alternativvorschläge sind uns zur Überprüfung mitzuteilen.
Eine raumakustische Beratung, sowie die Nachweisführung nach TA-Lärm
(Schallimmissionsschutz) haben wir nicht im Auftrag.
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- Anforderungen
Nachfolgend werden die wichtigsten bauphysikalischen Anforderungen genannt.
2.1. Anforderungen an den Wärmeschutz
2.1.1. Mindestwärmeschutz von Bauteilen
In der DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden", Teil 2, Februar 2013
werden Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen in der Gebäudehülle von
Hochbauten festgelegt. Die Anforderungen gelten für zu ändernde Bauteile und stellen sich wie folgt
dar:
alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen ( 19 °C) beheizt
werden;
alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen ( 12 °C und < 19 °C)
beheizt werden;
sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt
werden.
Die Anforderungen an den Mindestwert für Wärmedurchlasswiderstände von ein- und mehrschaligen Bauteilen mit einer flächenbezogenen Masse von m' ≥ 100 kg/m2, die o.g. Räume gegen die Außen-
luft, niedrig beheizte Bereiche, Bereiche mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen oder unbe-
heizte Bereiche abtrennen sind der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Der Wärmedurchlasswider-
stand ein- und mehrschaliger Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von m' < 100 kg/m² muss
mindestens R = 1,75 (m²K)/W betragen.
Für Räume mit niedrigen Innentemperaturen (12°C < 19°C) gelten ebenfalls die Werte nach i
Tabelle 1. Hiervon ausgenommen sind Bauteile nach Tabelle 1, Zeile 1, für diese gilt ein Wärme-
durchlasswiderstand von R 0,55 (m²K)/W.
Weitergehende Anforderungen nach DIN 4108, Teil 2, z.B. an den Wärmeschutz im Bereich von
Wärmebrücken (für Räume mit einer Innentemperatur von 19°C) , die Luftdichtheit von Außen-
bauteilen, den sommerlichen Wärmeschutz, etc. sind ebenfalls zu beachten. In Bezug auf Wärme-
brücken ist bei Ansatz des reduzierten Wärmebrückenzuschlages die DIN 4108, Beiblatt 2 zu
beachten.
Hinsichtlich der Luftdichtigkeit des Gebäudes wird auf DIN 4108, Teil 7 verwiesen.
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Tabelle 1: DIN 4108, Teil 2, Tabelle 3 (Februar 2013), Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände R von Bauteilen
| Spalte | 1 | 2 | 3 |
|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Beschreibung | Wärmedurchlass-widerstand des Bauteilsb R in(m²K)/W |
| 1 | Wände beheizter Räume | gegen Außenluft, Erdreich, Tiefgaragen, nicht beheizte Räume (auch nicht beheizte Dachräume oder nicht beheizte Kellerräume außerhalb der wärmeüber- tragenden Umfassungsfläche) | 1,2c |
| 2 | Dachschrägen beheizter Räume | Gegen Außenluft | 1,2 |
| 3 | Decken beheizter Räume nach oben und Flachdächer | ||
| 3.1 | Gegen Außenluft | 1,2 | |
| 3.2 | zu belüfteten Räumen zwischen Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachräumen | 0,90 | |
| 3.3 | zu nicht beheizten Räumen, zu bekriechbaren oder noch niedrigeren Räumen | 0,90 | |
| 3.4 | zu Räumen zwischen gedämmten Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachräumen | 0,35 | |
| 4 | Decken beheizter Räume nach unten | ||
| 4.1a | gegen Außenluft, gegen Tiefgarage, gegen Garagen (auch beheizte), Durchfahrten (auch verschließbare) und belüftete Kriechkeller | 1,75 | |
| 4.2 | gegen nicht beheizten Kellerraum | 0,90 | |
| 4.3 | unterer Abschluss (z. B. Sohlplatte) von Aufenthalts- räumen unmittelbar an das Erdreich grenzend bis zu einer Raumtiefe von 5 m | ||
| 4.4 | über einem nicht belüfteten Hohlraum, z. B. Kriechkeller, an das Erdreich grenzend | ||
| 5 | Bauteile an Treppenräumen | ||
| 5.1 | Wände zwischen beheiztem Raum und direkt beheiztem Treppenraum, Wände zwischen beheiztem Raum und indirekt beheiztem Treppenraum, sofern die anderen Bauteile des Treppenraums die Anforderungen der Tabelle 3 erfüllen. | 0,07 | |
| 5.2 | Wände zwischen beheiztem Raum und indirekt beheiztem Treppenraum, wenn nicht alle anderen Bauteile des Treppenraums die Anforderungen der Tabelle 3 erfüllen. | 0,25 | |
| 5.3 | oberer und unterer Abschluss eines beheizten oder indirekt beheizten Treppenraumes | wie Bauteile beheizter Räume | |
| 6 | Bauteile zwischen beheizten Räumen | ||
| 6.1 | Wohnungs- und Gebäudetrennwände zwischen beheizten Räumen | 0,07 | |
| 6.2 | Wohnungstrenndecken, Decken zwischen Räumen unterschiedlicher Nutzung | 0,35 | |
| a Vermeidung von Fußkälte b bei erdberührten Bauteilen: konstruktiver Wärmedurchlasswiderstand c bei niedrig beheizten Räumen 0,55 (m²K)/W |
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Anforderung an inhomogene opake Bauteile
Bei thermisch inhomogenen Bauteilen, wie sie beispielsweise bei Skelett-, Rahmen- oder Holz-
ständerbauweisen, aber auch bei Fassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktionen vorkommen, ist im
Bereich des Gefachs ein Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,75 (m²K)/W einzuhalten. Zusätzlich gilt G
für das gesamte Bauteil im Mittel ein Anforderungswert R ≥ 1,0 (m²K)/W. m
Auch bei Rollladenkästen gilt für das gesamte Bauteil im Mittel R ≥ 1,0 (m²K)/W. Im Bereich des m
Deckels muss darüber hinaus ein Wärmedurchlasswiderstand von mindestens R = 0,55 (m²K)/W
vorhanden sein.
Anforderung an transparente und teiltransparente Bauteile
Opake Ausfachungen von transparenten und teiltransparenten Bauteilen (z. B. Vorhangfassaden,
Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Glasdächer, Fenster, Fenstertüren und Fensterwände) der wärme-
übertragenden Umfassungsfläche müssen bei beheizten und niedrig beheizten Räumen einem
Wärmedurchlasswiderstand R 1,2 (m²K)/W (bzw. U 0,73 W/(m²K)) entsprechen. Die Rahmen p
sind bei beheizten und bei niedrig beheizten Räumen in U 2,9 W/(m²K) nach DIN EN ISO 10077-1 f
auszuführen. Transparente Teile der thermischen Hüllfläche sind mindestens mit Isolierglas oder zwei
Glas-scheiben (z. B. Verbundfenster, Kastenfenster) auszuführen.
Hinweis
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 muss an jeder Stelle von flächigen Bauteilen vorhanden
sein. Hierzu gehören u. a. auch Nischen unter Fenstern, Brüstungen von Fensterbauteilen, Fenster-
stürze, Wandbereiche auf der Außenseite von Heizkörpern und Rohrkanälen, insbesondere für
ausnahmsweise in Außenwänden angeordnete, wasserführende Leitungen.
Im Bereich von Wärmebrücken ist es möglich von den o.g. Vorgaben abzuweichen, sofern die
Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt werden. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung
einer minimalen innenseitigen Oberflächentemperatur von 12,6°C unter den in DIN 4108-2
genannten Randbedingungen (Nachweis durch zwei- oder dreidimensionale Wärmebrücken-
berechnung).
Wegen der begrenzten Flächenwirkung kann der Wärmeverlust vereinzelt auftretender dreidimen-
sionaler Wärmebrücken (z. B. punktuelle Balkonauflager, Vordachabhängungen) in der Regel
vernachlässigt werden. Für übliche Verbindungsmittel, wie z. B. Nägel, Schrauben, Drahtanker,
Verbindungsmittel zum Anschluss von Fenstern an angrenzende Bauteile, sowie für Mörtelfugen von
Mauerwerk braucht kein Nachweis geführt zu werden.
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2.1.2. Gebäudeenergiegesetz
Bei der Änderung von Außenbauteilen bei Bestandsgebäuden (Dach, Fenster, Außenwände etc.)
kann der Nachweis des ausreichenden Wärmeschutzes nach GEG auf Basis des sogenannten
„Einzelbauteilverfahrens“ erfolgen. Erstmalig eingebaute, ersetzte oder erneuerte Bauteile von
beheizten Zonen (niedrig oder normal beheizt) die an unbeheizte Bereiche, das Erdreich oder die
Außenluft angrenzen, müssen hierbei die Mindest-Anforderungen an die
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG, Anlage 7 einhalten.
Im vorliegenden Fall kann dies beispielhaft folgende Bauteile betreffen, bzw. bestehen folgende
Anforderungen:
Erneuerung oder nachträgliche Dämmung von Außenwänden gegen Außenluft
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 1a, U ≤ 0,24 W/(m²K)
Erneuerung oder nachträgliche Dämmung von Außenwänden gegen unbeheizt
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 6a, U ≤ 0,30 W/(m²K)
Erneuerung von Bodenaufbauten bei erdberührten Bauteilen
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 6c, U ≤ 0,35 W/(m²K)
Austausch bestehender Fensterelemente
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 2a, U ≤ 1,30 W/(m²K) w
Austausch bestehender Pfosten-Riegel-Fassade
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 2d, U ≤ 1,50 W/(m²K) cw
Austausch bestehender Dachflächenfenster
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 2b, U ≤ 1,40 W/(m²K) w
Erneuerung oder nachträgliche Dämmung von geneigten Dächern
Mindestanforderung nach GEG, Anlage 7, Nr. 5a, U ≤ 0,24 W/(m²K)
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2.1.3. Informativ: BEG-EM - Einzelmaßnahmen in der Sanierung
Für vorgesehene baulichen Sanierungsmaßnahmen im Bestand können folgende Randbedingungen
genannt werden, um eine Förderung nach BEG-EM in Anspruch zu nehmen:
(cid:127) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
(cid:127) Errichtung neuer Außenwände gegen Außenluft,
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 0,20 W/(m²K)
(cid:127) Errichtung neuer Außenwände gegen unbeheizte Räume,
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 0,25 W/(m²K)
(cid:127) Neue Bodenaufbauten bei erdberührten Bauteilen im Bestand
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 0,35 W/(m²K)
(cid:127) Neue Fensterelemente
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 0,95 W/(m²K) w
(cid:127) Neue Pfosten-Riegel-Fassaden
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 1,3 W/(m²K) cw
(cid:127) Neue Dachflächenfenster
Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient U 1,0 W/(m²K) w
Der Zuschuss für die oben genannten Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt jeweils maximal 15
Prozent der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden die Kosten der förderfähigen Maßnahmen und deren Umfeldmaßnahmen, bei einer
maximalen Fördersumme von 500 €/m² der betroffenen / beheizten Nettogrundfläche bzw.
allerhöchstens 5 Millionen € je Gebäude je Kalenderjahr.
Link zur BEG-EM-Richtlinie: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.html
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2.2. Anforderungen an den Schallschutz
Da keine Umnutzung stattfindet, bestehen bzgl. des Schallschutzes von Trennwänden im Bestand,
welche baulich nicht verändert werden, keine baurechtlichen Anforderungen nach DIN 4109-1.
Baurechtliche Anforderungen gelten an neu einzubauende Trennwände und Türen im Bestand. Die
Anforderungen sind in Kapitel 2.2.1. aufgeführt, wobei diese ausschließlich für Krankenräume,
Untersuchungs- bzw. Sprechzimmer sowie Arbeits- und Pflegeräume gelten.
In Kapitel 2.2.2. sind über den Anforderungen an den Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 hinaus
informativ Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5 genannt – die
Anwendung ist ggfs. durch den Bauherrn festzulegen.
Für die Verwaltungsräume gelten keine baurechtlichen Anforderungen nach DIN 4109-1. Die
Festlegung des zu erreichenden Schallschutzniveaus hat somit durch den Bauherrn zu erfolgen.
Hierfür werden im Beiblatt 2 zur DIN 4109, Ausgabe 1989 Empfehlungen genannt, welche im Kapitel
2.2.7. aufgeführt sind.
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2.2.1. Mindest-Anforderungen an Innenbauteile
Für den Schallschutz zwischen Räumen in Krankenhäuser und Sanatoriengelten die
Anforderungen der DIN 4109, Teil 1, Tabelle 5. Es handelt sich hierbei um baurechtlich verbindliche
Anforderungen, welche in nachfolgender Tabelle zusammengestellt sind.
Tabelle 2: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-1, Tabelle 5 (Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 1 | Decken | Decken, einschl. Decken unter Fluren | ≥ 54 | ≤ 53 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. |
| 2 | Decken unter/über Schwimm- bädern, Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen | ≥ 55 | ≤ 46 | Wegen verstärkten Entstehenstieffrequenten Schalls können zusätzliche Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein. | |
| 3 | Decken unter Bädern und WCs ohne/mit Bodenentwässerung | ≥ 54 | ≤ 53 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. | |
| 4 | Treppen | Treppenläufe und -podeste | — | ≤ 58 | Keine Anforderungen an Treppenläufe und Zwischenpodeste in Gebäuden mit Aufzug. |
| 5 | Wände | Wände zwischen - Krankenräumen, - Fluren und Krankenräumen, - Untersuchungs- bzw. Sprech- zimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen. | ≥ 47 | — | |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 52 | — | ||
| 7 | Wände zwischen - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations-bzw. Behandlungsräumen | ≥ 42 | — |
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Tabelle 2: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-1, Tabelle 5 (Januar 2018) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 8 | Wände zwischen - Räumen der Intensivpflege, - Fluren und Räumen der Intensivpflege | ≥ 37 | — | ||
| 9 | Türen | Türen zwischen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern | ≥ 37 | — | Bei Türen gilt Rw (Schalldämmung im eingebauten Zustand). Nach DIN 4109-2 muss ein Sicherheits- beiwert von 5 dB berücksichtigt werden. |
| 10 | Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 37 | — | ||
| 11 | Türen zwischen - Fluren und Krankenräumen, - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations-bzw. Behandlungsräumen | ≥ 32 | — |
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2.2.2. Erhöhte-Anforderungen an Innenbauteile
Sofern der Erhöhte Schallschutz nach DIN 4109-5 durch den Bauherrn gewünscht wird, gelten
folgende Anforderungen:
Tabelle 3 Erhöhte Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-5, Tabelle 4 (August 2020)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 1 | Deckena | Decken, einschl. Decken unter Fluren | ≥ 57 | ≤ 46 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen |
| 2 | Decken unter/über Schwimm- bädern, Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen | ≥ 58 | ≤ 46 | Wegen verstärkten Entstehens tief- frequenten Schalls können zusätzliche Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein. Weichfedernde Boden- beläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutzes angerechnet werden | |
| 3 | Decken unter WCs und Bädern ohne/mit Bodenablauf | ≥ 57 | ≤ 46 | Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume in alle Schallausbreitungs- richtungen. | |
| 4 | Treppena | Treppenläufe und -podeste | — | ≤ 48 | — |
| 5 | Wände | Wände zwischen - Krankenräumen, - Fluren und Krankenräumen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern - Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen | ≥ 52 | — | — |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 55 | — | — | |
| 7 | Wände zwischen - Operations- bzw. Behandlungsräumen - Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen | ≥ 42b | — | — | |
| 8 | Wände zwischen Fluren und Räumen der Intensivpflege | ≥ 42 | — | — |
[Seite 14]
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Tabelle 3 Erhöhte Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen Räumen in Krankenhäusern und Sanatorien, DIN 4109-5, Tabelle 4 (August 2020) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Anforderungen | Bemerkungen | ||
| R′ w dB | L′ n,w dB | ||||
| 9 | Türen | Türen zwischen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern - Fluren und Untersuchungszimmern | ≥ 40 | — | Bei Türen giltRw nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 1, Fußnote c. |
| 10 | Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) | ≥ 40 | — | ||
| 11 | Türen zwischen - Fluren und Krankenräumen, - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations bzw.Behandlungsräumen | ≥ 37 | — | ||
| a Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutzes angerechnet werden. b Entspricht den Werten aus DIN 4109-1:2018-01 |
Bei den genannten Anforderungen handelt es sich generell um Anforderungswerte, welche am
„fertigen Bau“ einzuhalten sind. Des Weiteren gelten die genannten Anforderungen nicht nur für die
Bauteile allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallüber-
tragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand.
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2.2.3. Anforderungen an „besonders laute Räume“
Für den Schallschutz von Bauteilen zu besonders lauten Räumen (z.B. Technikräume, o.ä.)gelten
die Anforderungen der DIN 4109, Teil 1, Tabelle 8. Es handelt sich hierbei um baurechtlich verbind-
liche Anforderungen, welche in nachfolgender Tabelle zusammengestellt sind.
Tabelle 4: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen, DIN 4109-1, Tabelle 8 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Art der Räume | Bauteile | Bewertetes Schalldämm-Maß R′w dB | Bewerteter Norm- Trittschallpegel L′ a,b n,w dB | |
| Schalldruckpegel LAF,max dB | |||||
| 75 – 80 | 81 – 85 | ||||
| 1.1 | Räume mit „besonders lauten“ gebäudetechnischen Anlagen oder Anlageteilen | Decken, Wände | ≥ 57 | ≥ 62 | — |
| 1.2 | Fußböden | — | ≤ 43c | ||
| 2.1 | Betriebsräume von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Verkaufsstätten | Decken, Wände | ≥ 57 | ≥ 62 | — |
| 2.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 3.1 | Küchenräume der Küchenanlagen von Beherbergungsstätten, Kranken- häusern, Sanatorien, Gaststätten, Imbissstuben und dergleichen (bis 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 55 | — | |
| 3.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 3.3 | Küchenräume wie Zeile 3.1/3.2, jedoch auch nach 22:00 Uhr in Betrieb | Decken, Wände | ≥ 57d | — | |
| 3.4 | Fußböden | — | ≤ 33 | ||
| 4.1 | Gasträume (bis 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 55 | ≥ 57 | — |
| 4.2 | Fußböden | — | ≤ 43 | ||
| 5.1 | GasträumeL ≤ 85 dB AF,max (auch nach 22:00 Uhr in Betrieb) | Decken, Wände | ≥ 62 | — | |
| 5.2 | Fußböden | — | ≤ 33 | ||
| 6.1 | Räume von Kegelbahnen | Decken, Wände | ≥ 67 | — | |
| 6.2 | Fußböden -Keglerstube - Bahn | — — | ≤ 33 ≤ 13 |
[Seite 16]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 16 von 45
Tabelle 4: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen, DIN 4109-1, Tabelle 8 (Juli 2016 bzw. Januar 2018) (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Art der Räume | Bauteile | Bewertetes Schalldämm-Maß R′w dB | Bewerteter Norm- Trittschallpegel L′ a,b n,w dB | |
| Schalldruckpegel LAF,max dB | |||||
| 75 – 80 | 81 – 85 | ||||
| 7.1 | Gasträume 85 dB ≤L ≤ 95 dB, z. B. mit AF,max elektroakustischen Anlagen | Decken, Wände | ≥ 72 | — | |
| 7.2 | Fußböden | — | ≤ 28 | ||
| a Jeweils in Richtung der Schallausbreitung. b Die für Maschinen erforderliche Körperschalldämmung ist mit diesem Wert nicht erfasst; hierfür sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich. Ebenso kann je nach Art des Betriebes ein niedrigeres L notwendig sein; ′n,w dies ist im Einzelfall zu überprüfen. Wegen der verstärkten Übertragung tiefer Frequenzen können zusätzliche Maßnahmen zur Schalldämmung erforderlich sein. c Nicht erforderlich, wenn geräuscherzeugende Anlagen ausreichend körperschallgedämmt aufgestellt werden; eventuelle Anforderungen nach Tabellen 2 bis 6 bleiben hiervon unberührt. d Handelt es sich um Großküchenanlagen und darüber liegende Wohnungen als schutzbedürftige Räume gilt R′ ≥ 62 dB. w |
[Seite 17]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 17 von 45
2.2.4. Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen
Ergänzend zu den Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz werden nachfolgend die
Anforderungen an denSchallschutz von gebäudetechnischen Anlagen gem. DIN 4109, Teil 1,
Tabelle 9 aufgeführt.
Tabelle 5: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben, DIN 4109-1, Tabelle 9 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|
| Zeile | Geräuschquellen | Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel dB | ||
| Wohn- und Schlafräume | Unterrichts- und Arbeitsräume | |||
| 1 | Sanitärtechnik/Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) | L ≤ 30a,b,c AF,max,n | L ≤ 35a,b,c AF,max,n | |
| 2 | Sonstige hausinterne, fest installierte technische Schall- quellen der technischen Ausrüstung, Ver- und Entsorgung sowie Garagenanlagen | L ≤ 30c AF,max,n | L ≤ 35c AF,max,n | |
| 3 | Gaststätten einschließlich Küchen, Verkaufsstätten, Betriebe u. Ä. | tags 6 Uhr bis 22 Uhr | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max |
| 4 | nachts nach TALärm | L ≤ 25 r L ≤ 35 AF,max | L ≤ 35 r L ≤ 45 AF,max | |
| a Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 11 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen) entstehen, sind derzeit nicht zu berücksichtigen. b Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels: — Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen; — außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Bekleiden der Installation hinzugezogen werden. c Abweichend von DIN EN ISO 10052:2010-10, 6.3.3, wird auf Messung in der lautesten Raumecke verzichtet (siehe auch DIN 4109-4). |
Ein erhöhter Schallschutz ist nach DIN 4109-5 nicht definiert.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Schwingungs- und Körperschalldämmung, z.B. von Maschinen,
Geräten oder Rohrleitungen erforderlich. In Zusammenhang mit Raumlufttechnischen Anlagen wird
des Weiteren auf die Richtlinie VDI 2081 "Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumluft-
technischen Anlagen" verwiesen.
[Seite 18]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 18 von 45
2.2.5. Anforderungen an Schalldruckpegel von RLT-Anlagen
Ergänzend zu den Mindestanforderungen an den Schallschutz von gebäudetechnischen Anlagen
gemäß DIN 4109, Teil 1, Tabelle 9 bzw. den Erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von
gebäudetechnischen Anlagen gem. DIN 4109, Teil 2, Tabelle 5 sind die Empfehlungen der VDI 2081,
Blatt 1, Tabelle 5 zu beachten, wobei, wenn keine projektspezifisch vereinbarten Werte vereinbart
sind, die nachfolgend genannten Richtwerte einzuhalten sind:
Tabelle 6: Empfehlungen für A-bewertete Schalldruckpegel (L ) der RLT-Anlagen im Aufenthaltsbereich, pA ermittelt aus den Oktavmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8000 Hz und Anhaltswerte für mittlere Nachhallzeiten, VDI 2081, Blatt 1, Tabelle 5
| Raumart | Beispiel | A-bewerteter Schalldruckpegel LpA in dB(A) Anforderungen | Richtwert in dB(A)g) | Mittlere Nachhallzeit in s | |
|---|---|---|---|---|---|
| hoch | niedrig | ||||
| Arbeitsräume | Einzelbüro, | 30 | 35 | 35 | 0,5 |
| Großraumbüro | 35 | 45 | 45 | 0,5 | |
| Werkstatt | 50 | b) | b) | 1,5 | |
| Labor | 35 | 52e) | 50 | 2,0 | |
| Versammlungs- räume | Konzertsaal, Opernhaus | 25f) | 30f) | h) | 1,8 |
| Theater, Kino | 30 | 35 | 35 | 0,8 | |
| Konferenzraum | 30 | 40 | 35 | 1,0 | |
| Wohnräume | Hotelzimmer | 30d) | 35d) | 35d) | 0,5 |
| Sozialräume | Ruheraum, Pausenraum | 30 | 35 | 35 | 1,0 |
| Wasch-, WC-Raum | 40 | 50 | 45 | 2,0 | |
| Unterrichtsräume | Lesesaal, Bibliothek | 30 | 35 | 30 | 1,3 |
| Klassen-, Seminarraum | 30 | 35 | 35 | 0,5 | |
| Hörsaal | 30 | 35 | 35 | 1,3 | |
| Krankenhäuser (gemäß DIN 1946-6) | Flure | 35 | 45 | 40 | 1,0 |
| Operationssälea) | 48 | 48 | 48 | 2,0 | |
| Stationen | 25 | 35 | 35 | 1,5 | |
| Bettenraum | 25 | 35 | 30 | 1,0 | |
| Räume mit Publikumsverkehr | Museum | 30 | 35 | 30 | 1,5 |
| Restaurant, Gaststätte | 35 | 50 | 45 | 1,0 | |
| Verkaufsraum | 40 | 50 | 45 | 1,0 | |
| Sportstätten | Turn-und Sporthalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 |
| Schwimmhalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 | |
| Sonstige Räume | Rundfunkstudio | 15e) | 25e) | i) | 0,5 |
| Fernsehstudio | 25e) | 30e) | i) | 0,8 | |
| Schutzraum | 45 | 55 | 55 | 2,0 | |
| EDV-Raum | 45 | 60 | 50 | 1,0 | |
| Reiner Raum | 45 | 65 | 55 | 1,5 | |
| Küche | 50 | 60 | 55 | 1,5 | |
| a)DIN 1946-4 b)Es ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten. c)siehe DIN 1946-7 d)Nachtwerte um 5 dB niedriger e)Anhaltswert – Es müssen die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden. f)Anhaltswert – Es müssen die Geräuschbewertungskurven (z. B. GK, NR) eingehalten werden. g)Werden in einem Projekt keine Werte für den einzuhaltenden Schalldruckpegel festgelegt, sind die Richtwerte anzuwenden. h)Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da Geräuschbewertungskurven nach Vorgabe des Raumakustikers eingehalten werden müssen. i)Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden müssen. |
[Seite 19]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 19 von 45
2.2.6. Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation
Ergänzend zu den Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz werden nachfolgend die
Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installationgem. DIN 4109, Teil 1,
Tabelle 11 aufgeführt.
Tabelle 7: Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation, DIN 4109-1, Tabelle 11 (Juli 2016 bzw. Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 | 3 |
|---|---|---|---|
| Zeile | Armaturen | Armaturengeräuschpegel Lap a für kennzeichnenden Fließdruck oder Durchfluss nach DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4b dB | Armaturen- gruppe |
| 1 | Auslaufarmaturen | ≤ 20c | I |
| 2 | Anschlussarmaturen - Geräte Anschlussarmaturen - Elektronisch gesteuerte Armaturen mit Magnetventil | ||
| 3 | Druckspüler | ||
| 4 | Spülkästen | ||
| 5 | Durchflusswassererwärmer | ||
| 6 | Durchgangsarmaturen, wie - Absperrventile - Eckventile - Rückflussverhinderer - Sicherheitsgruppen - Systemtrenner - Filter | ≤ 30c | II |
| 7 | Drosselarmaturen, wie - Vordrosseln - Eckventile | ||
| 8 | Druckminderer | ||
| 9 | Duschköpfe | ||
| 10 | Auslaufvorrichtungen, die direkt an die Auslaufarmatur angeschlossen werden, wie - Strahlregler - Durchflussbegrenzer | ≤ 15 | I |
| - Kugelgelenke - Rohrbelüfter - Rückflussverhinderer | ≤ 25 | II | |
| a Die Messungen vonL müssen bei 0,3 MPa und 0,5 MPa erfolgen. ap b Dieser Wert darf bei dem in DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4 für die einzelnen Armaturen genannten oberen Fließdruck von 0,5 MPa oder Durchfluss Q 1 um bis zu 5 dB überschritten werden. c Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen entstehen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.), werden bei der Prüfung nach DIN EN ISO 3822-1 bis DIN EN ISO 3822-4 im Allgemeinen nicht erfasst. Der A-bewertete Schallpegel dieser Geräusche, gemessen mit der Zeitbewertung FAST wird erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn es die Messverfahren nach einer nationalen oder Europäischen Norm zulassen. |
[Seite 20]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 20 von 45
2.2.7. Schallschutz in eigenen Büro- und Arbeitsräumen
Nach DIN 4109-1 gelten keine baurechtlich verbindlichen Anforderungen an den Schallschutz
zwischen Büro- oder Arbeitsräumen im eigenen Arbeitsbereich.
Im Beiblatt 2 zur DIN 4109 (November 1989) werden die in Tabelle 8genanntenEmpfehlungen an
den Schallschutz im eigenen Arbeitsbereich gegeben.
Tabelle 8: DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 3 (November 1989)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Bauteile | Empfehlungen für normalen Schallschutz | Empfehlungen für erhöhten Schallschutz | Bemerkungen | ||
| erf.R‘W | erf.L’n,W | erf.R‘W | erf.L’n,W | |||
| dB | dB | dB | dB | |||
| 2 Büro- und Verwaltungsgebäude | ||||||
| 5 | Decken, Treppen, Decke von Fluren und Treppenraumwände | 52 | 53 | 55 | 46 | Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschall- schutzes angerechnet werden |
| 6 | Wände zwischen Räumen mit üblicher Bürotätigkeit | 37 | -- | 42 | -- | Es ist darauf zu achten, dass diese Werte nicht durch Nebenwegüber- tragung über Flur und Türen verschlechtert werden. |
| 7 | Wände zwischen Fluren und Räumen nach Zeile 6 | 37 | -- | 42 | -- | |
| 8 | Wände von Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behandlung vertrau- licher Angelegenheiten, z.B. zwischen Direktions- und Vorzimmer | 45 | -- | 52 | -- | |
| 9 | Wände zwischen Fluren und Räumen nach Zeile 8 | 45 | -- | 52 | -- | |
| 10 | Türen in Wänden nach Zeile 6 und 7 | 27 | -- | 32 | -- | Bei Türen gelten die Werte für die Schalldämmung bei alleiniger Übertragung durch die Tür. |
| 11 | Türen in Wänden nach Zeile 8 und 9 | 37 | -- | -- | -- |
Bei den genannten Empfehlungen handelt es sich generell um Anforderungswerte, welche am
„fertigen Bau“ einzuhalten sind. Des Weiteren gelten die genannten Empfehlungen nicht nur für die
Bauteile allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallüber-
tragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand.
Die Anforderungen an den Schallschutz im Gebäude im Bereich von eigenen Arbeitsbereichen sind
durch den Bauherrn/Auftraggeber/Nutzer festzulegen.
[Seite 21]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 21 von 45
2.2.8. Schallschutz gegen Außenlärm
Nach DIN 4109-1, Januar 2018, werden die Anforderungen an das gesamte bewertete Bau-Schall-
dämm-Maß R’ der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der w,res
unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung ermittelt:
𝑅′ = 𝐿 − 𝐾 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑎 𝑅𝑎𝑢𝑚𝑎𝑟𝑡
R’ : gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß w,ges
L : maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2 a
Sofern ausschließlich Lärmpegelbereiche vorliegen, ist der maßgebliche Außenlärmpegel L aus der a
Tabelle 7 der DIN 4109-1 festgelegt.
Tabelle 9: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden, DIN 4109-1, Tabelle 7 (Januar 2018)
| Spalte | 1 | 2 |
|---|---|---|
| Zeile | Lärmpegelbereich | Maßgeblicher Außenlärmpegel L a dB |
| 1 | I | 55 |
| 2 | II | 60 |
| 3 | III | 65 |
| 4 | IV | 70 |
| 5 | V | 75 |
| 6 | VI | 80 |
| 7 | VII | > 80a |
| aFür maßgebliche Außenlärmpegel L > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der a örtlichen Gegebenheiten festzulegen. |
[Seite 22]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 22 von 45
Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß an die Fassade ergibt sich nach DIN 4109-1 und
DIN 4109-2 unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels, der Raumart, der Raum-
geometrie und eines Sicherheitsbeiwerts zu:
𝑆 𝑆 𝑅′ ≥ 𝐿 −𝐾 + 10𝑙𝑔 ( )+2𝑑𝐵 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑎 𝑅𝑎𝑢𝑚𝑎𝑟𝑡 0,8 ∙ 𝑆 𝐺
L : der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2 a
K : Korrekturwert für die jeweilige Raumart Raumart
S : Grundfläche des Raumes G
S : gesamte Fassadenfläche S
Der Korrekturwert der Raumart K wird nach DIN 4109-1, Kapitel 7.1 bestimmt: Raumart
K = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumart
K = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Raumart
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
K = 35 dB für Büroräume und Ähnliches Raumart
Für das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’ der Außenbauteile ist jedoch mindestens w,res
einzuhalten:
R’ = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien w,ges
R’ = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in w,ges
Beherbergungsstätten, Büro - und Unterrichtsräume und ähnliches
[Seite 23]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 23 von 45
Die Außenlärmbelastung am vorgesehenen Projektstandort stellt sich wie folgt dar:
Bestandsgebäude OS16
Umgebungslärmkartierung LUBW, L (24 Stunden) DEN
In Anlehnung an die oben gezeigten Ausschnitte des Lärmaktionsplanes der Stadt Tübingen, ist bei
dem Erweiterungsbau mit einer Außenlärmbelastung von deutlich weniger als 50 dB(A) zu rechnen.
Somit wird maximal der Lärmpegelbereich I nach DIN 4109 erreicht.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung, Ausgabe 2021/1 mit
Druckfehlerberichtigung vom 4.März 2022, Anlage A 5.2/1, Punkt 5 b) ist hierfür kein Nachweis
Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen erforderlich.
Die erforderliche Schalldämmung wird mit den wärmetechnisch notwendigen Außenwandaufbauten
und Fenster-/Fassadenelementen erreicht.
[Seite 24]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 24 von 45
2.3. Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz, Bauwerksabdichtung
2.3.1. Normenreihe DIN 18531 - DIN 18535
Die Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 ist im Juli 2017 als Weißdruck erschienen und ist somit
bei der Planung der Abdichtungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“
DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“
DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“
DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“
Grafische Zuordnung nach DIN 18531 - DIN 18535
[Seite 25]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 25 von 45
2.3.2. Dachabdichtungen
Bei der Bauwerksabdichtung von genutzten und nicht genutzten Dachflächen ist
DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und
Laubengängen“, Ausgabe 07/2017,
und bei der Bauwerksabdichtung von befahrbaren Dächern ist
DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“,
Ausgabe 07/2017
zu berücksichtigen.
Ergänzend sind Dachabdichtungen entsprechend dem "Regelwerk des Deutschen Dachdecker-
handwerks - Fachregeln Abdichtung" (Flachdachrichtlinien) auszuführen. Da sich dieses Regel-
werk in wesentlichen Punkten nicht mit der DIN 18531 deckt, sondern widersprüchliche Anforder-
ungen enthält, ist festzulegen, welches Regelwerk der Planung zu Grunde zu legen ist. Derzeit wird
in Fachkreisen die DIN 18531 als das maßgebende Regelwerk angesehen.
Im Falle von begrünten Dächern sind darüber hinaus die "Richtlinien für die Planung, Ausführung und
Pflege von Dachbegrünungen" (FLL-Richtlinien) zu beachten.
[Seite 26]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 26 von 45
2.3.3. Abdichtung erdberührter Bauteile
Maßgebend für die Dimensionierung der an Erdreich grenzenden Bauteile ist
DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, Ausgabe 07/2017
Die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der Wassereinwirkungsklasse zu
dimensionieren:
Tabelle 10: Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533
| Bauteil | Wassereinwirkungsklasse | Wassereinwirkung |
|---|---|---|
| Erdberührte Bauteile (DIN 18533) | W1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser |
| W1.1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden | |
| W1.2-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung | |
| W2-E | Drückendes Wasser | |
| W2.1-E | Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser 3 m Eintauchtiefe | |
| W2.2-E | Hohe Einwirkung von drückendem Wasser > 3 m Eintauchtiefe | |
| W3-E | Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken | |
| W4-E | Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter Wänden |
Als Grundlage für die Bemessung der Abdichtungsmaßnahmen ist das Baugrundgutachten des Büros
für angewandte Geowissenschaften, Az 18032.1, Stand 07.05.2018 maßgeblich, welches ggfs.
nochmals zu aktualisieren ist. Hiernach sind für die an Erdreich grenzenden Außenwände und die
Bodenplatte Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1-2-E („nicht-
drückendes Wasser“) erforderlich, sofern eine Drainage nach im Gutachten festgesetzten
Maßnahmen umgesetzt wird. Hiervon wird nachfolgend ausgegangen.
[Seite 27]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 27 von 45
2.3.4. Abdichtung von Innenräumen
Maßgebend für die Dimensionierung der Abdichtungen innerhalb eines Gebäudes ist
DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“, Ausgabe 07/2017
Die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der Wassereinwirkungsklasse zu
dimensionieren:
Tabelle 11: Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534
| Wasserein- wirkungs- klasse | Wassereinwirkung | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|
| W0-I | gering Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser | - Wandflächen in Bädern außerhalb von Dusch- bereichen und häuslichen Küchen - Bodenflächen im häuslichen Bereich ohne Ablauf z. B. in Küchen, Hauswirtschaftsräumen, WCs |
| W1-I | mäßig Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser | - Wandflächen über Badewannen und in Duschen in Bädern - Bodenflächen im häuslichen Bereich mit Ablauf - Bodenflächen in Bädern ohne/mit Ablauf ohne hohe Wassereinwirkung aus dem Duschbereiche |
| W2-I | hoch Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauch- wasser, vor allem auf dem Boden; zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert | - Wandflächen von Duschen in Sportstätten/ Gewerbestätten - Bodenflächen mit Abläufen und/oder Rinnen - Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen - Wand- und Bodenflächen von Sportstätten/ Gewerbestätten |
| W3-I | sehr hoch Flächen mit sehr häufiger oder lang- anhaltender Einwirkung aus Spritz- wasser und/oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren; durch anstauendes Wasser intensiviert | - Flächen im Bereich von Umgängen von Schwimm- becken - Duschen und Duschanlagen in Sportstätten/ Gewerbestätten - Flächen in Gewerbestätten (gewerbliche Küchen, Wäschereien, Brauereien etc.) |
Untergründe müssen gem. ZDB-Merkblatt „Abdichtungen im Verbund mit Fliesen (AIV)“, Ausgabe
08/2019 für die Verwendung von Verbundabdichtungen geeignet sein. So darf z.B. der Feuchtigkeits-
gehalt von Estrichen die folgenden Werte nicht übersteigen:
Calcium-Sulfat-Heizestriche: ≤ 0,3 % Feuchtigkeitsgehalt
Calcium-Sulfat-Estriche: ≤ 0,5 % Feuchtigkeitsgehalt
Zementestriche: ≤ 2,0 % Feuchtigkeitsgehalt
Im Falle von Behälter- oder Beckenabdichtungen gilt
DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“, Ausgabe 07/2017
[Seite 28]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 28 von 45
2.3.5. Beton-Restfeuchte
Immer kürzere Bautrocknungszeiten und vermehrte Verwendung von Fließmitteln führen zu einem
erhöhten Feuchtigkeitseintrag aus der Rohdecke in den Fußbodenaufbau. Damit ist die Gefahr von
Feuchtigkeitsschäden - vor allem bei dampfdichten Belägen wie z.B. Linoleum, Parkett, PVC,
Kautschuk, o.ä - gegeben.
Es muss deshalb empfohlen werden, auf der Rohdecke als Dampfsperrschicht eine zweilagige,
kreuzweise verlegte 0,2 mm dicke PE-Folie zu verlegen, wenn dampfdichte oder feuchtigkeits-
empfindliche Bodenbeläge zur Ausführung kommen.
Quelle: Dr.Unger, Fußboden Atlas, 8. Auflage 2016, Band 2, Kapitel 16 „Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte“
Diese Dampfsperrschicht ist an den Wänden bis Oberkante Fertigfußboden hochzuführen.
Dieser Aspekt ist eine Empfehlung und vom Objektplaner, der Bauleitung und vom
Unternehmer zu prüfen.
[Seite 29]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 29 von 45
2.4. Anforderungen an die Raumakustik
Hinweis: Eine raumakustische Beratung haben wir nicht im Auftrag.
Nach DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen", März 2016, bestehen für Räume mit Sprachnutzung zur
Sicherung der Hörsamkeit und der Sprachverständlichkeit Anforderungen an die Soll-Nachhallzeit.
In der Norm werden zwei Anwendungen unterschieden:
Räume der Gruppe A
Räume mit Anforderungen an die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen, z. B. Unter-
richtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und
Ratssäle, Versammlungsräume, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume, Räume in Seniorentages-
stätten, Sport- und Schwimmhallen, etc.
Für Räume der Gruppe A werden Anforderungen an den frequenzabhängigen Verlauf der Nachhall-
zeit (125 bis 4.000 Hz) im besetzten Zustand definiert, es wird hierbei zwischen folgenden Nutzungs-
arten unterschieden:
A1: „Musik“
A2: „Sprache/Vortrag“
A3: „Unterricht/Kommunikation“ bzw. „Sprache/Vortrag inklusiv“
A4: „Unterricht/Kommunikation inklusiv“
A5: „Sport“
Für den frequenzabhängigen Verlauf der Nachhallzeiten der Nutzungsarten A1 bis A4 wird ein
Toleranz-bereich zwischen 125 Hz und 4.000 Hz bezogen auf die Nachhallzeit T wie folgt definiert. soll
Quelle: DIN E 18041, Bild 2
Bei der Nutzungsart A5 ist der ermittelte Sollwert zwischen 250 Hz und 2 000 Hz mit einer Genauig-
keit von ± 20% einzuhalten.
[Seite 30]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 30 von 45
Räume der Gruppe B
Räume mit Anforderungen an die Hörsamkeit über geringe Entfernungen, z. B. Verkehrsflächen mit
Aufenthaltsqualität, Speiseräume und Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kinder-
tageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen, Einzel- und Mehrpersonen-
büros, Werkstätten, etc.
Für Räume der Gruppe B werdenEmpfehlungen an die frequenzabhängige Schallabsorption
(A/V-Verhältnis) im unbesetzten Raum zwischen 250 Hz und 2.000 Hz definiert, es wird hierbei
zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
B1: „Räume ohne Aufenthaltsqualität“ → ohne Anforderungen
B2: „Räume zum kurzfristigen Verweilen“
B3: „Räume zum längerfristigen Verweilen“
B4: „Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort“
B5: „Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort“
Die Umsetzung der vorgenannten Empfehlungen führt unter Umständen zu sehr aufwendigen
raumakustischen Maßnahmen. Eine Abstimmung mit dem Bauherrn/Nutzer ist erforderlich.
Für die akustische Auslegung von Büroräumen sind darüber hinaus die Ausführungshinweise der
Richtlinie VDI 2569 zu beachten.
[Seite 31]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 31 von 45
2.5. Schallimmissionsschutz
Eine Nachweisführung nach TA-Lärm (Schallimmissionsschutz) haben wir nicht im Auftrag.
Die Schallemissionen des Gebäudes - insbesondere der haustechnischen Anlagen - dürfen an
benachbarten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen die Anforderungen nach der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, August 1998 / Ergänzung Juni 2017) nicht über-
schreiten. Danach gelten für die Summe der Schallimmissionen von (gewerblichen) Anlagen und
Betrieben folgende Immissionsrichtwerte:
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten tags 63 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in Kern-, Dorf- oder Mischgebieten tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als
30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
[Seite 32]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 32 von 45
- Richtwerte für Estrichdicken
Die Estrichqualität (technische Kenndaten) wie z.B. Nenndicke, Druckfestigkeitsklasse, Biegezug-
festigkeitsklasse und Verschleißwiderstandsklasse ist entsprechend den Anforderungen, welche an
den Estrich gestellt werden zu dimensionieren. Es sind die Angaben der Normenreihe DIN 18560
"Estriche im Bauwesen", zu beachten:
Teil 1 Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
Teil 2 Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten
(schwimmende Estriche)
Teil 3 Verbundestriche
Teil 4 Estriche auf Trennschichten
Teil 7 Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)
Hinsichtlich der nach DIN 18560 abweichenden Ausführung von Zementestrichen kann auf das
Zement-Merkblatt, Betontechnik, B19 des Informationszentrum Beton GmbH, verwiesen werden.
Hinweise:
Die Auslegung von Estrichen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der bauphysikalischen Beratung.
Aus diesem Grunde kann, für die angegebenen Kennwerte der in dem vorliegenden Bauteilkatalog
genannten Estriche, lediglich die oben genannte Normung/Richtlinien zugrunde gelegt werden.
Darüberhinausgehende Aspekte, oder nicht genormte/geregelte Anforderungen (z.B. Nutzlasten
5 kN/m² bzw. 4 kN, Sonderestriche oder auch Gefälleestriche) sind Sonderkonstruktionen und durch
den Objektplaner in Abstimmung mit der ausführenden Firma festzulegen, ggfs. ist ein Sachver-
ständiger für Estriche/Fußbodenaufbauten hinzuzuziehen.
Für die Dimensionierung der Fußbodenaufbauten sind die zugrunde zu legenden Nutzlasten mit dem
Tragwerkplaner und ggfs. dem Bauherrn/Nutzer abzustimmen.
Bei den im Bauteilkatalog angegebenen Fußbodenaufbauhöhen sind Rohbautoleranzen ggfs.
zusätzlich planerisch zu berücksichtigen. Die Fußbodenaufbauten sind bzgl. der Ausgleichsdämmung
(zur Verlegung von Installationsleitungen) mit dem TGA- und Elektro-Planer abzustimmen.
[Seite 33]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 33 von 45
3.1. Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)
In Tabelle 12 sind Richtwerte für die Estrich-Nenndicke und Estrich-Qualität in Abhängigkeit von
der Nutzlast (Flächenlast bzw. Einzellast) bei schwimmenden Estrichen und Heizestrichen nach
DIN 18560, Teil 2 angegeben.
Angaben zu den lotrechten Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone nach DIN EN 1991-1-1/NA,
Tabelle 6.1DE sind für unterschiedliche Nutzungen in Tabelle 16 in Kapitel 3.4 zusammengestellt.
Tabelle 12: Estrichnenndicken für schwimmende Estriche und Heizestriche nach DIN 18560-2
| Estrichart | Härteklasse nach DIN EN 13813 | Estrichnenndicke in mm bei lotrechten Nutzlasten (Flächenlast qk / Einzellast Qk) von 2 kN/m² / 3 kN/m² / 4 kN/m² / 5 kN/m² / bis 1 kN bis 2 kN bis 3 kN bis 4 kN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Calciumsulfat- Fließestrich CAF | F 4 | 35 | 50 | 60 | 65 |
| F 5 | 35 | 45 | 50 | 55 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 50 | |
| Calciumsulfatestrich CA | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 | |
| Gussasphaltestrich AS | IC 10 | 25 | 30 | 30 | 35 |
| ICH 10 (Heizestrich) | 35 | 40 | 40 | 40 | |
| Kunstharzestrich SR | F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 |
| F 10 | 30 | 40 | 45 | 50 | |
| MagnesiaestrichMA | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| F 7 | 35 | 50 | 55 | 60 | |
| Zementestrich CT | F 4 | 45 | 65 | 70 | 75 |
| F 5 | 40 | 55 | 60 | 65 | |
| Flächenlast = q in kN/m² k Einzellast = Q in kN k |
Die Hinweise zur Estrichnenndicke in DIN 18560, Teil 1 sind zu beachten.
[Seite 34]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 34 von 45
Ergänzende Hinweise zu schwimmenden Estrichen (außer Gussasphalt):
Bei Dämmschichtdicken 40 mm kann die Estrichnenndicke um 5 mm reduziert werden.
Die Estrichnenndicke von 30 mm darf nicht unterschritten werden. Unter Stein- und
keramischen Belägen darf eine Estrichnenndicke von 40 mm bei Calciumsulfat-Fließestrichen
(CAF) und 45 mm bei allen anderen Estrichen, nicht unterschritten werden.
Bei Nutzlasten von 3 kN/m² darf die Zusammendrückbarkeit c der Dämmschicht nicht mehr
als 5 mm betragen. Bei einer Zusammendrückbarkeit von c 10 mm ist die Estrichnenndicke
um 5 mm zu erhöhen. Bei Nutzlasten (Flächenlasten) von 5 kN/m² darf die Zusammen-
drückbarkeit c der Dämmschicht nicht mehr als 3 mm betragen.
Bei mehreren Dämmschichten ist die Zusammendrückbarkeit der einzelnen Schichten zu
addieren.
Bei Nutzlasten von 5 kN/m² sind Fußbodenaufbauten mit schwimmenden Estrichen oder
Heizestrichen im Einzelfall festzulegen.
Bei Einzellasten sind für deren Aufstandsflächen im Allgemeinen zusätzliche Überlegungen
erforderlich. Dasselbe gilt für Fahrbeanspruchung.
Ergänzende Hinweise zu schwimmenden Gussasphalt-Estrichen:
Bei Gussasphaltestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht mehr als
3 mm betragen.
Die Dämmschicht direkt unterhalb des Gussasphaltestrichs muss hitzebeständig ausgeführt
werden.
Bei Einzellasten sind für deren Aufstandsflächen im Allgemeinen zusätzliche Überlegungen
erforderlich. Dasselbe gilt für Fahrbeanspruchung.
Ergänzende Hinweise zu Heiz-Estrichen:
Bei Heizestrichen muss die nach Tabelle 12 erforderliche Nenndicke der Überdeckung der
Heizrohre entsprechen.
Die Rohrüberdeckung muss bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 mindestens der Nenndicke
45 mm, bei Fließestrichen dieser Biegezugfestigkeitsklasse CAF-F4 mindestens der Nenn-
dicke von 40 mm entsprechen.
Es sind die Hinweise des Herstellers des Fußbodenheizungs-Systems zu beachten.
Die weiteren Anforderungen der DIN 18560, Teil 2 sind zu beachten.
[Seite 35]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 35 von 45
3.2. Verbundestriche
Die Dicke von Verbundestrichen ist nach DIN 18560, Teil 3 zu wählen. Sie sollte aus fertigungstech-
nischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlages betragen.
Die Estrich- Nenndicke sollte bei einschichtigem Estrich
40 mm bei Gussasphaltestrichen und
50 mm bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen
nicht überschreiten.
Hinweis:
Die Dicke von Verbundestrichen ist nicht maßgebend für ihre Beanspruchbarkeit, da der Verbund des
Estrichs mit dem tragenden Untergrund die Übertragung aller statischen und dynamischen Kräfte
sicherstellt
Festigkeits- bzw. Härteklassen
Die Festigkeitsklasse des Estrichmörtels bzw. die Härteklasse der Estrichmasse für den Verbund-
estrich muss auf die Art der Nutzung und der Beanspruchung abgestimmt werden. Sie muss
mindestens den in Tabelle 13 genannten Anforderungen entsprechen.
Verschleißwiderstandsklasse
Wird ein Verbundestrich unmittelbar genutzt, kann eine Verschleißwiderstandsklasse gefordert
werden.
Tabelle 13: Verbundestriche - Festigkeitsklasse, Härteklasse, DIN 18560-3
| Estrichmörtelart | Festigkeitsklasse bez. Härteklasse nach DIN EN 13813 bei Nutzung mit Belag ohne Belag | |
|---|---|---|
| CalciumsulfatestrichCA KunstharzestrichSR MagnesiaestrichMA ZementestrichCT | C20/F3 | C25/F4 |
| GussasphaltestrichAS - für beheizte Räume - für unbeheizte Räume - für Räume mit besonders niedrigen Temperaturen | IC 10 oder IC 15 IC 15 oder IC 40 IC 40 oder IC 100 |
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GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 36 von 45
3.3. Estriche auf Trennschicht
In Tabelle 14 sind Richtwerte für die Estrich-Nenndicke und Estrich-Qualität in Abhängigkeit von
der Nutzlast (Flächenlast bzw. Einzellast) bei Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560, Teil 4
angegeben.
Angaben zu den lotrechten Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone nach DIN EN 1991-1-1/NA,
Tabelle 6.1DE sind für unterschiedliche Nutzungen in Tabelle 16 in Kapitel 3.4 zusammengestellt.
Tabelle 14: Estrichnenndicken für Estriche auf Trennlage nach DIN 18560-4
| Estrichart | Biegezugs- festigkeitsklasse nach DIN EN 13813 | Estrichnenndicke in mm bei lotrechten Nutzlasten (Flächenlast qk / Einzellast Qk) von 2 kN/m² / 3 kN/m² / 4 kN/m² / 5 kN/m² / bis 1 kN bis 2 kN bis 3 kN bis 4 kN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Calciumsulfat- Fließestrich CAF | F 4 | 35 | 45 | 50 | 60 |
| F 5 | 30 | 40 | 45 | 50 | |
| F 7 | 30 | 35 | 40 | 45 | |
| Calciumsulfat-estrich CA | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 55 | |
| Gussasphalt AS | IC 10/15/40 | 25 | 30 | 30 | 35 |
| IC 100 | - | 30 | 30 | 35 | |
| Kunstharzestrich SR | F 7 | 30 | 35 | 40 | 45 |
| F 10 | 30 | 35 | 40 | 45 | |
| Magnesia-EstrichMA | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| F 7 | 35 | 40 | 45 | 55 | |
| Zementestrich CT | F 4 | 35 | 55 | 65 | 70 |
| F 5 | 35 | 45 | 55 | 60 | |
| Flächenlast = q in kN/m² k Einzellast = Q in kN k |
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Die Festigkeitsklasse bzw. Härteklasse des Estrichs auf Trennschicht muss auf die Art der Nutzung
und der daraus entstehenden Beanspruchung abgestimmt werden. Sie muss mindestens den in
Tabelle 15 genannten Anforderungen entsprechen.
Tabelle 15: Estrich auf Trennlage - Festigkeitsklasse, Härteklasse
| Estrichmörtelart | Festigkeitsklasse bez. Härteklasse nach DIN EN 13813 bei Nutzung mit Belag ohne Belag | |
|---|---|---|
| CalciumsulfatestrichCA CalciumsulfatfließestrichCAF KunstharzestrichSR MagnesiaestrichMA ZementestrichCT | F 4 F 4 F 7 F 4 F 4 | F 5 F 5 F 7 F 7 F 4 |
| GussasphaltestrichAS - für beheizte Räume - für unbeheizte Räume - im Freien - für Kühlräume | IC 10 oder IC 15 IC 15 oder IC 40 IC 40 IC 40 oder IC 100 |
Verschleißwiderstandsklasse
Wird ein Estrich auf Trennschicht unmittelbar genutzt, kann eine Verschleißwiderstandsklasse
gefordert werden.
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GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 38 von 45
3.4. Lotrechte Nutzlasten
Die Nutzlasten für die Dimensionierung der Estrichstärken von schwimmenden Estrichen (siehe
Kapitel 3.1) und Estrichen auf Trennlage (siehe Kapitel 3.3) sind in Abstimmung mit dem
Bauherrn/Nutzer durch den Objektplaner festzulegen. Hierfür ist nachfolgende Tabelle 16 nach
DIN EN 1991-1-1/NA zugrunde zu legen.
Tabelle 16: Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone, DIN EN 1991-1-1/NA
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Kategorie | Nutzung | Beispiele | qk kN/m² | QK kN | |
| 1 | A | A1 | Spitzböden | Für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zu- gänglicher Dachraum bis 1,80 m lichter Höhe | 1,0 | 1,0 |
| 2 | A2 | Wohn- und Aufenthaltsräume | Decken mit ausreichender Querverteilung der Lasten, Räume und Flure in Wohngebäuden, Bettenräume in Krankenhäusern, Hotelzimmer einschl. zugehöriger Küchen und Bäder | 1,5 | ---- | |
| 3 | A3 | wie A2, aber ohne ausreichende Querverteilung der Lasten. | 2,0C | 1,0 | ||
| 4 | B | B1 | Büroflächen, Arbeitsflächen, Flure | Flure in Bürogebäuden, Büroflächen, Arztpraxen ohne schweres Gerät, Stationsräume, Aufent- haltsräume einschl. der Flure, Kleinviehställe | 2,0 | 2,0 |
| 5 | B2 | Flure und Küchen in Krankenhäusern, Hotels, Altenheimen, Flure in Internaten usw.; Behandlungsräume in Krankenhäusern, einschl. Operationsräume ohne schweres Gerät; Kellerräume in Wohngebäuden | 3,0 | 3,0 | ||
| 6 | B3 | wie B1 und B2, jedoch mit schwerem Gerät. | 5,0 | 4,0 | ||
| 7 | C | C1 | Räume, Versammlungs- räume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können (mit Ausnahme von unter A, B, D und E festge- legten Kategorien). | Flächen mit Tischen; z.B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulräume, Cafés, Restaurants, Speisesäle, Lesesäle, Empfangsräume, Lehrer- zimmer | 3,0 | 4,0 |
| 8 | C2 | Flächen mit fester Bestuhlung; z.B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Kongresssäle, Hörsäle, Wartesäle | 4,0 | 4,0 | ||
| 9 | C3 | Frei begehbare Flächen; z. B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen, Eingangsbereiche in öffentlichen Gebäuden, Hotels, nicht befahrbare Hofkellerdecken, sowie die zur Nutzungskategorie C1 bis C3 gehörigen Flure | 5,0 | 4,0 | ||
| 10 | C4 | Sport- und Spielflächen; z.B. Tanzsäle, Sport- hallen, Gymnastik- und Kraftsporträume, Bühnen. | 5,0 | 7,0 | ||
| 11 | C5 | Flächen für große Menschenansammlungen; z.B. in Gebäuden wie Konzertsäle, Terrassen und Eingangsbereiche sowie Tribünen mit fester Bestuhlung. | 5,0 | 4,0 | ||
| 12 | C6 | Flächen mit regelmäßiger Nutzung durch erheb- liche Menschenansammlungen, Tribünen ohne feste Bestuhlung | 7,5 | 10,0 |
[Seite 39]
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Tabelle 16: Lotrechte Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone, DIN EN 1991-1-1/NA (Fortsetzung)
| Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Kategorie | Nutzung | Beispiele | qk kN/m² | QK e kN | |
| 12 | D | D1 | Verkaufsräume | Flächen von Verkaufsräumen bis 50 m² Grundfläche in Wohn-, Büro und vergleichbaren Gebäuden. | 2,0 | 2,0 |
| 13 | D2 | Flächen in Einzelhandelsgeschäften und Warenhäusern. | 5,0 | 4,0 | ||
| 14 | D3 | Flächen wie D2, jedoch mit erhöhten Einzellasten infolge hoher Lagerregale. | 5,0 | 7,0 | ||
| 15 | E | E1.1 | Lager, Fabriken und Werkstätten, Ställe, Lagerräume und Zugänge | Flächen in Fabrikena und Werkstättena mit leichtem Betrieb und Flächen in Großviehställen. | 5,0 | 4,0 |
| 16 | E1.2 | Allgemeine Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken. | 6,0b | 7,0 | ||
| 17 | E2.1 | Flächen in Fabrikena und Werkstättena mit mittlerem oder schwerem Betrieb | 7,5b | 10,0 | ||
| 18 | Td | T1 | Treppen und Treppenpodeste | Treppen und Treppenpodeste in Wohngebäuden, Bürogebäuden und von Arztpraxen ohne schweres Gerät | 3,0 | 2,0 |
| 19 | T2 | Alle Treppen und Treppenpodeste, die nicht in T1 oder T3 eingeordnet werden können. | 5,0 | 2,0 | ||
| 20 | T3 | Zugänge und Treppen von Tribünen ohne feste Sitzplätze, die als Fluchtweg dienen. | 7,5 | 3,0 | ||
| 21 | Zd | Zugänge, Balkone und Ähnliches | Dachterrassen, Laubengänge, Loggien usw., Balkone, Ausstiegspodeste. | 4,0 | 2,0 | |
| q = flächenbezogene Nutzlast in kN/m² k Q = Einzellast in kN k a Nutzlasten in Fabriken und Werkstätten gelten als vorwiegend ruhend. Im Einzelfall sind sich häufig wiederholende Lasten je nach Gegebenheit als nicht vorwiegend ruhende Lasten einzuordnen. b Bei diesen Werten handelt es sich um Mindestwerte. In Fällen, in denen höhere Lasten vorherrschen, sind die höheren Lasten anzusetzen. c Für die Weiterleitung der Lasten in Räumen mit Decken ohne ausreichende Querverteilung auf stützende Bauteile darf der angegebene Wert um 0,5 kN/m² abgemindert werden. d Hinsichtlich der Einwirkungskombinationen nach DIN 1055-100 sind die Einwirkungen der Nutzungs- kategorie des jeweiligen Gebäudes oder Gebäudeteils zuzuordnen. e Falls der Nachweis der örtlichen Mindesttragfähigkeit erforderlich ist (z. B. bei Bauteilen ohne ausreichende Querverteilung der Lasten), so ist er mit den charakteristischen Werten für die Einzellast Qkohne Überlagerung mit der Flächenlastqkzu führen. Die Aufstandsfläche fürQkumfasst ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 50 mm |
[Seite 40]
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3.5. Belegreife
Der Feuchtegehalt ist ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife eines mineralisch gebundenen
Estrichs. Die Messung des Feuchtegehaltes erfolgt über die Calciumcarbid-Methode (CM) nach
DIN 18560, Teil 1.
Bei üblichen Estrichkonstruktionen ist die Belegreife bei nachfolgenden Feuchtegehalten erreicht:
unbeheizter Zementestrich: ≤ 2,0 CM-%
beheizter Zementestrich: ≤ 1,8 CM-%
unbeheizter Calciumsulfatestrich: ≤ 0,5 CM-%
beheizter Calciumsulfatestrich: ≤ 0,5 CM-%
Bei anderen mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten können abweichende Werte
gelten. Diese sind vom Hersteller vorzugeben.
Die Belegreife ist durch die auszuführende Firma nachzuweisen.
Die Messung des Feuchtegehaltes zur Beurteilung der Belegreife auf der Baustelle erfolgt über
die Calciumcarbid-Methode gemäß dem Formblatt der DIN 18560-1, Anhang A. Alternative Mess-
methoden (z. B. dielektrische Methoden) dienen ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung
feuchter Flächen.
Hinweis:
Mineralisch gebundene Estriche geben über die Estrichoberfläche Feuchte an die Raumluft ab. Aus
diesem Grund hat das Bauklima maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Erreichens der Beleg-
reife. Ein exakter Zeitpunkt kann somit kaum vorhergesagt werden. Durch geeignete Maßnahmen
können das Bauklima und der Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife bauseits günstig beeinflusst
werden.
[Seite 41]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 41 von 45
3.6. Installationsführung in schwimmenden Bodenaufbauten
Sofern Rohrleitungen (auch Rohrleitungen mit schalldämmenden Ummantelungen) auf der Rohdecke
verlegt werden, müssen diese geplant und festgelegt werden. Durch einen Ausgleich dieser muss
wieder eine ebene, tragfähige Oberfläche zur Aufnahme weiterer Dämmschichten, insbesondere der
Trittschalldämmung erfolgen.
Der Ausgleich kann dabei mit Ausgleichmörtel, Schüttungen oder Wärmedämmplatten erfolgen. Im
verdichteten Zustand muss diese Ausgleichsschicht bis zur Oberkante der Rohrbefestigungen
bemessen werden.
Die Unterbrechung der Trittschalldämmschicht durch Dämmhülsen von Rohrleitungen ist als
Sonderkonstruktion möglich, wenn deren Eignung durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen ist.
In der DIN 18560-2:2022-08 sowie im BEB-Hinweisblatt 4-6 ist der Einsatz von Wärmedämmplatten
nur unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
die Ebenheit der Rohdecke entspricht der DIN 18202
alle Installationen weisen die selbe Aufbauhöhe auf und die Installationen sind parallel zur
Wand geführt
oberhalb der Ausgleichsdämmung folgt eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung
Bei Installationen mit unterschiedlichen Höhen gelten folgende Vorgaben zum möglichen Einsatz von
Wärmedämmplatten:
es sind maximal zwei unterschiedliche Installationshöhen vorhanden (bündiger Abschluss mit
der Dämmplattenlage)
der Dickenunterschied der Dämmplattenlagen beträgt mindestens 20 mm
der Abstand zwischen den unterschiedlichen Trassen beträgt mindestens 1 Meter
bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 30 mm bleiben einzelne Installationen und
der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn darüber eine Lage druckbelastbare
Wärmedämmung folgt
bei kreuzenden Leitungen sollten grundsätzlich keine Wärmedämmplatten zum Einsatz
kommen.
Zur Vermeidung von Unterwanderungen der Dämmplatten, dürfen zum Ausgleich von Rohren und
Leitungen oder dazwischen keine ungebundenen Schüttungen verwendet werden.
Aus zuvor genannten Gründen wird der Einsatz von Leichtausgleichsmörtel anstelle von
Dämmplatten empfohlen.
[Seite 42]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 42 von 45
Auszüge aus Sammelmappen Register 4.6 des „Bundesverband Estrich“
Auszug aus BEB 4.6: Dämmplatten bei Installation mit gleicher Aufbauhöhe
Auszug aus BEB 4.6: Dämmplatten bei Installation mit unterschiedlicher Aufbauhöhe
Auszug aus BEB 4.6: Ausgleich in Kombination mit Dämmung
Auszug aus BEB 4.6: Installation mit Kreuzungspunkten
[Seite 43]
GN Bauphysik 755418 / 149180-2 Seite 43 von 45
- Hinweise zu Dämmstoffen
In der Ausschreibung sind die Dämmstoffbezeichnungen und Anwendungstypen entsprechend der
europäischen Norm zu verwenden (siehe Tabelle 17 und Tabelle 18).
Tabelle 17: Übersicht der gebräuchlichsten Dämmstoff-Normen
DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausMineralwolle (MW) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13162:2012+A1:2015
DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausexpandiertem Polystyrolschaum (EPS) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13163:2012+A2:2016
DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausextrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13164:2012+A1:2015
DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausPolyurethan- Hartschaum (PU) -Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13165:2012+A2:2016
DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte ausPhenolharz- Hartschaum (PF)- Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13166:2012+A2:2016
DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Ergänzend zu den nebengenannten Normen werden folgende Produkte ausSchaumglas (CG) - Spezifikation, Normen bezüglich Begriffsbestimmung, physikalischer Größen und Deutsche Fassung EN 13167:2012+A1:2015 Definitionen genannt:
DIN EN 13168 DIN EN ISO 7345 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmeschutz- Physikalische Größen und Definitionen (ISO 7345: Produkte ausHolzwolle (WW) - Spezifikation, 1987); Deutsche Fassung EN 13168:2012+A1:2015 Deutsche Fassung EN ISO 7345: 1995
DIN EN 13169 DIN EN ISO 9229 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmedämmung- Begriffsbestimmung (ISO 9229: 2007); Produkte ausBlähperlit (EPB) -Spezifikation, Deutsche Fassung EN ISO 9229: 2007 Deutsche Fassung EN 13169:2012+A1:2015 DIN EN ISO 9346 DIN EN 13170 Wärmeschutz- Stofftransport-Physikalische Größen und Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Definitionen (ISO 9346: 2007); Produkte ausexpandiertem Kork (lCB) -Spezifikation Deutsche Fassung EN ISO 9346: 2007 Deutsche Fassung EN 13170:2012+A1:2015 DIN 13501- 1 DIN EN 13171 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Brandverhalten- Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Holzfaserdämmstoffe (WF) - Spezifikation, Brandverhalten von Bauprodukten Deutsche Fassung EN 13171:2012+A1:2015 Deutsche Fassung EN 13501-1:2007+A1:2009
DIN EN 16069 DIN EN 13172 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe – Konformitätsbewertung Produkte ausPolyethylenschaum (PEF) – Spezifikation, Deutsche Fassung EN 13172:2012 Deutsche Fassung EN 16069:2012+A1:2015
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Tabelle 18: Begriffe und Kurzzeichen aus DIN 4108, Teil 10 (2015-12) für Dämmstoffe in Gebäuden
Anwendungsgebiet Decke und Dach Produkteigenschaft Druckbelastbarkeit DAD Außendämmung von Dach oder Decke. vor Bewitterung dh hohe Druckbelastbarkeit geschützt, Dämmung unter Deckungen Beispiel: genutzte Dachflächen, Terrassen (Anmerkung: z.B. Aufsparrendämmung mit Ziegeldeckung) ds sehr hohe Druckbelastbarkeit Beispiel: Industrieböden, Parkdeck DAA Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Abdichtungen dx extrem hohe Druckbelastbarkeit (Anmerkung: z.B. Flachdächer mit Abdichtung aus Beispiel: hoch belastete Industrieböden, Parkdeck Bitumenbahnen) (Anmerkung: oder auch Feuerwehrzufahrten über beheizten Untergeschossräumen) DUK Außendämmung des Daches, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach) Produkteigenschaft Wasseraufnahme Anmerkung: auch von unten gegen Außenluft wk keine Anforderung an die Wasseraufnahme Beispiel: Innendämmung im Wohn- und Bürobereich DZ Zwischensparrendämmung, zweischaliges Dach, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken wf Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser (Anmerkung: z.B. Steildächer mit Ziegeldeckung) Beispiel: Außendämmung von Außenwänden und Dächern DI Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches, Dämmung unter den Sparren / wd Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser und/oder Tragkonstruktion, abgehängte Decke u.s.w. Diffusion Beispiel: Perimeterdämmung / Umkehrdach DEO Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen Produkteigenschaft Zugfestigkeit zk keine Anforderung an die Zugfestigkeit DES Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) Beispiel: Hohlraumdämpfung, unter Estrich mit Schallschutzanforderungen Zwischensparrendämmung
Anwendungsgebiet Wand zg geringe Zugfestigkeit WAB Außendämmung der Wand hinter Bekleidung Außendämmung der Wand hinter Bekleidung (Anmerkung: z.B. hinterlüftete Fassaden, auch von (Anmerkung: z.B. Fassadendämmplatten) unten gegen Außenluft) zh hohe Zugfestigkeit WAA Außendämmung der Wand hinter Abdichtung Beispiel: Außendämmung der Wand unter Putz, Dach (Anmerkung: z.B. Wärmedämmung im Sockelbereich mit verklebter Abdichtung o.ä.) Produkteigenschaft: Schalltechnische WAP Außendämmung der Wand unter Putz Eigenschaften (Anmerkung: nicht bei Wärmedämmverbundsysteme, da sk keine Anforderungen an schalltechnische Eigenschaften WDVS keine genormte Anwendung sind) Beispiel: Alle Anwendungen ohne schalltechnische Anforderungen WDV (informativ): Dämmplatten eines Wärmedämm- verbundsystems (WDVS) - keine genormte Anwendung sh Trittschalldämmung, erhöhte Zusammendrückbarkeit Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände WZ Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung (Anmerkung: z.B. unter schwimmenden Estrich mit (Anmerkung: z.B. hinter Vormauerschalen) geringer Druckfestigkeit dg)
WH Dämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise sm mittlere Zusammendrückbarkeit (Anmerkung: z.B. im Fertighausbau) Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände
WI Innendämmung der Wand sg Trittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit Beispiel: schwimmender Estrich, Haustrennwände WTH Dämmung zwischen Haustrennwänden mit Schallschutzanforderung Produkteigenschaft Verformung tk keine Anforderung an die Verformung WTR Dämmung von Raumtrennwänden Beispiel: Innendämmung (Anmerkung: z.B. in Gipskartonständerwänden) tf Dimensionsstabilität unter Feuchte und Temperatur Anwendungsgebiet Perimeter Beispiel: Außendämmung der Wand unter Putz, Dach PW Außenliegende Wärmedämmung von Wänden gegen mit Abdichtung Erdreich (außerhalb der Abdichtung) tl Verformung unter Last und Temperatur PB Außenliegende Wärmedämmung unter Bodenplatten Beispiel: Dach mit Abdichtung gegen Erdreich (außerhalb der Abdichtung)
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BAUTEILÜBERSICHT
Bedeutung der Bauteilbezeichnungen
B Böden gegen Erdreich D Dächer TD Trenndecken IW Innenwände FB Fußbodenaufbauten (ab Rohdecke) T Türen AW Außenwände SB Sonderbauteile F Fenster und Glasfassaden
Nr. Stand - Bauteilart / Beschreibung Blatt
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 1 von 16
07/2026 - Boden gegen Erdreich - Zimmer, Flure, sonstige Bereiche
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E1: Zimmer, Flure, sonstige Bereiche (Plan-Nr. 642-01)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 60 mm Zementestrich (CT), Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 60 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S60
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 20 mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht 3 mm (CP3), dynamische Steifigkeit s‘ 30 MN/m³ (Steifigkeitsgruppe 30), Bezeichnung nach DIN EN 13163 bzw. DIN 4108-10:EPS 035 DES
- 10 mm Dampfsperre und Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E, z.B. Bitumenschweißbahn V60 S4 + AL, o.glw.
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- Bitumen- Voranstrich
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- 5 mm Ausgleischsschicht/-masse gem. Angabe Objektplanung
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- Stahlbetonbodenplatte im Bestand
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Aufbauhöhe Fußboden: h = 100 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 5 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 4 kN nach DIN 18560-2 K
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 2 von 16
07/2026 - Fußbodenaufbau E3-E7 - Zimmer, Flure und sonstige Bereiche
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3-E7: Zimmer, Flure, sonstige Bereiche (Plan-Nr. 642-02)
Aufbau (von oben nach unten):
- 5 mm Bodenbelag gem. Angabe Objektplanung
- 55 mm Zementestrich (CT), Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 55 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S55
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 5 mm Trittschalldämmplatten aus Polyethylen-Schaumstoff, Trittschallverbesserung ΔL ≥ 20 dB, w,R z.B. Fabrikat Wikazell, Typ Wikazell Super, o.glw.
- 5 mm Ausgleischsschicht/-masse gem. Angabe Objektplanung
Aufbauhöhe Fußboden: h = 70 mm (ohne Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 3 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 2 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweis Eine Verlegung von Installationen innerhalb des Bodenaufbaus ist nicht möglich.
Die zulässigen Flächen- und Punktlasten nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4., sind zu prüfen.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 3 von 16
07/2026 - Fußbodenaufbau - Sanitärräume mit Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3-E7: Sanitärräume mit Bodenablauf (Plan-Nr. 642-03)
Aufbau (von oben nach unten):
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W2-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Seccoral 1K, o.glw.
- 40-45 mm Zementestrich (CT) im Gefälle, inkl. elektrischer Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S40,
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 5 mm Trittschalldämmplatten aus Polyethylen-Schaumstoff, Trittschallverbesserung ΔL ≥ 20 dB, w,R z.B. Fabrikat Wikazell, Typ Wikazell Super, o.glw.
- 5 mm Ausgleischsschicht/-masse gem. Angabe Objektplanung
Aufbauhöhe Fußboden: h = 65-70 mm (ohne 10mm Schwelle und Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 2 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 1 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Ein Gefälleestrich ist eine Sonderkonstruktion und nicht in DIN 18560-2 geregelt, dies ist mit dem Bauherrn abzustimmen.
Bei Heizestrichen mit elektrischer Beheizung muss die oberste Lage der Dammschicht nach DIN 18560-2 kurzzeitig gegen eine Temperaturbeanspruchung von 90 ℃ widerstandsfähig sein.
Bezüglich der Abdichtung ist das Bauteilblatt „SB 01“ zu beachten.
Eine Verlegung von Installationen innerhalb des Bodenaufbaus ist nicht möglich.
Die zulässigen Flächen- und Punktlasten nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4., sind zu prüfen.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 4 von 16
07/2026 - Fußbodenaufbau - Sanitärräume ohne Bodenablauf
Der nachfolgende Aufbau ist in folgenden Räumen vorgesehen:
E3-E7: Sanitärräume ohne Bodenablauf (Plan-Nr. 642-04)
Aufbau (von oben nach unten):
- 12 mm Fliesen im Dünnbett gem. Angabe Objektplanung
- 3 mm Abdichtung aus Flüssigfolie (flexible Dichtschlämme), Wassereinwirkungsklasse W1-I nach DIN 18534 z.B. Fab. PCI Typ Lastogum, o.glw.
- 45 mm Zementestrich (CT), Biegezugfestigkeitsklasse F5, Nenndicke 65 mm, Bezeichnung: Estrich DIN 18560-CT-F5-S45,
- 0,4 mm PE-Folie als Trennlage inkl. Mineralfaser-Randdämmstreifen (1.000°C)
- 5 mm Trittschalldämmplatten aus Polyethylen-Schaumstoff, Trittschallverbesserung ΔL ≥ 20 dB, w,R z.B. Fabrikat Wikazell, Typ Wikazell Super, o.glw.
- 5 mm Ausgleischsschicht/-masse gem. Angabe Objektplanung
Aufbauhöhe Fußboden: h = 70 mm (ohne 10mm Schwelle und Toleranz) Zulässige Flächen-Nutzlast: q ≤ 3 kN/m² nach DIN 18560-2 K Zulässige Einzel-Nutzlast: Q ≤ 2 kN nach DIN 18560-2 K
Hinweise Bezüglich der Abdichtung ist das Bauteilblatt „SB 02“ zu beachten.
Eine Verlegung von Installationen innerhalb des Bodenaufbaus ist nicht möglich.
Die zulässigen Flächen- und Punktlasten nach DIN EN 1991-1-1/NA, siehe Kapitel 3.4., sind zu prüfen.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 5 von 16
12/2025 - Außenwände mit WDVS
Die bestehenden Außenwände im Bestand stellen sich (von innen nach außen) wie folgt dar:
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- Innenputz im Bestand
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- 300 mm Leichtbetonwand im Bestand, Bezeichnung in Bestands-Planunterlagen „LBN 150“, Wärmeleitfähigkeit nach Literaturangaben ≈ 0,55 W/mK
- 80 mm Fassadendämmplatten im Bestand aus Mineralwolle (MW) als Teil eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) , Annahme: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,040 W/(mK), Bezeichnung gem. DIN EN 13162 / DIN EN 13500: MW 040 WDV
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-
- Außenputzsystem als Teil des WDVS im Bestand
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Wärmedurchgangskoeffizient: U ≈ 0,37 W/(m²K)
Hinweise Eine baurechtliche Pflicht nach GEG zur Sanierung besteht grundsätzlich nicht.
Aufgrund der vorhandenen Bestandsdämmung kann der energetische Standard als „gut bis mittelmäßig“ eingestuft werden. Eine energetische Sanierung sollte daher mit anderweitig erforderlichen, grundlegenden baulichen Maßnahmen kombiniert werden. Als Einzelmaßnahme wird eine energetische Sanierung nicht wirtschaftlich darstellbar sein.
Sofern Teilbereiche der Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut oder in Form von der Anbringung von außenseitigen Dämmungen, Bekleidungen ertüchtigt werden gelten grundsätzlich die Anforderungen nach Kapitel 2.1.2. an den einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizient von U 0,24 W/(m²K). Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn die betroffene Teilfläche weniger als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche des gesamten Bestandsgebäudes ausmachen (Bagatellregelung im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach GEG §5 / §48).
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 6 von 16
12/2025 - Außenwände mit WDVS - Bereich neues Patientenzimmer Ebene 5
Im Bereich der Ebene 5 soll der bisherige zentrale Waschraum zu einem Patientenzimmer umgebaut werden. Die bestehenden Außenwände in diesem Bereich stellen sich (von innen nach außen) wie folgt dar:
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- Innenputz im Bestand
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- 200 mm Leichtbetonwand im Bestand, Bezeichnung in Bestands-Planunterlagen „LBN 150“, Wärmeleitfähigkeit nach Literaturangaben ≈ 0,55 W/mK
- 80 mm Fassadendämmplatten im Bestand aus Mineralwolle (MW) als Teil eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) , Annahme: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,040 W/(mK), Bezeichnung gem. DIN EN 13162 / DIN EN 13500: MW 040 WDV
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- Außenputzsystem als Teil des WDVS im Bestand
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Wärmedurchgangskoeffizient: U ≈ 0,39 W/(m²K)
Hinweise Eine baurechtliche Pflicht nach GEG zur Sanierung besteht grundsätzlich nicht.
Aufgrund der vorhandenen Bestandsdämmung kann der energetische Standard als „gut bis mittelmäßig“ eingestuft werden. Eine energetische Sanierung sollte daher mit anderweitig erforderlichen, grundlegenden baulichen Maßnahmen kombiniert werden. Als Einzelmaßnahme wird eine energetische Sanierung nicht wirtschaftlich darstellbar sein.
Sofern Teilbereiche der Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut oder in Form von der Anbringung von außenseitigen Dämmungen, Bekleidungen ertüchtigt werden gelten grundsätzlich die Anforderungen nach Kapitel 2.1.2. an den einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizient von U 0,24 W/(m²K). Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn die betroffene Teilfläche weniger als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche des gesamten Bestandsgebäudes ausmachen (Bagatellregelung im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach GEG §5 / §48).
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 7 von 16
12/2025 - Außenwände mit hinterlüfteter Fassade
Im oberen Bereich der Außenwände, im Übergang zum Dachbereich, sind die bestehenden Außenwände mit einer Schindelbekleidung verkleidet.
Der Aufbau im Bestand stellt sich (von innen nach außen) wie folgt dar:
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- Innenputz im Bestand
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- 300 mm Leichtbetonwand im Bestand, Bezeichnung in Bestands-Planunterlagen „LBN 150“, Wärmeleitfähigkeit nach Literaturangaben ≈ 0,55 W/mK
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- Hinterlüftungsebene
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- vorgehängte Schindel-Verkleidung im Bestand
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Wärmedurchgangskoeffizient: U ≈ 1,24 W/(m²K)
Hinweise Eine baurechtliche Pflicht nach GEG zur Sanierung besteht grundsätzlich nicht.
Der energetische Standard als „ausreichend bis schlecht“ eingestuft werden. Eine energetische Sanierung wäre in Kombination mit grundlegenden baulichen Maßnahmen am restlichen Gebäude daher zu empfehlen.
Sofern Teilbereiche der Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut oder in Form von der Anbringung von außenseitigen Dämmungen, Bekleidungen ertüchtigt werden gelten grundsätzlich die Anforderungen nach Kapitel 2.1.2. an den einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizient von U 0,24 W/(m²K). Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn die betroffene Teilfläche weniger als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche des gesamten Bestandsgebäudes ausmachen (Bagatellregelung im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach GEG §5 / §48).
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 8 von 16
F 01 12/2025 - Fensterelemente (Lochfenster)
Grundlagen Die bestehenden Fensterelemente sind aus Aluminium-Rahmenprofile mit Isolierverglasung ausgeführt und weisen in etwa einen Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw = 4,3 W/(m²K) auf.
Beispielbild bestehender Fensterelemente (Lochfenster)
Im Zuge der Umbaumaßnahmen (Dachgeschossausbau Ebene 7 und Umbau der Station 2 auf Ebene 5) ist es vorgesehen einzelne Fensterelemente auszutauschen. Die auszutauschenden Fensterelemente können wir folgt vorgesehen werden:
Wärmeschutz Für die Fensterelemente ist nach DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN ISO 10077-1, Tabelle H.3 folgender Wärmedurchgangskoeffizient nachzuweisen: U 0,95 W/(m²K) w
Beurteilung: Die Bauteilanforderung gemäß GEG, Anlage 7, Nummer 2a mit U 1,30 W/m²K wird erfüllt. w Informativ: Die Anforderung des Förderprogrammes BEG-EM mit U 0,95 W/m²K wird erfüllt. w
Anmerkungen: Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster, Fenstertüren sowie Dachflächenfenster UW,BW entspricht nach DIN V 4108-4 dem Nennwert UW. Der Wärmedurchgangskoeffizient UW des Gesamtfensters kann auch durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 und -2 oder durch Messung nach DIN EN 12567-1 nachgewiesen werden.
Es sind 3-fach-Wärmeschutz-Verglasungen vorzusehen. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen beträgt nach DIN EN 410: g ≈ 0,50 ± 0,02
Hinweis: Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften der Verglasung, kann es während sehr kalter, klarer Nachstunden zu einer Auskühlung der äußeren Scheibe kommen, so dass (insbesondere bei Tallagen, in der Nähe von Flüssen/Bächen oder besonderem Mikroklima) in den Nacht- bzw. Morgenstunden mit beschlagenen Außenscheiben zu rechnen ist.
Sonnenschutz Die Fenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor von F 0,20 (drehbare Lamellen, Raffstore). c
Schallschutz Anforderungen an den Schallschutz bestehen nicht, siehe Kapitel 2.2.8. Die Mindestanforderungen werden durch übliche Rahmen- und Glas-Konstruktionen ohne weiteres erreicht.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 9 von 16
F 02 12/2025 - Dachflächenfenster
Grundlagen Im Zuge der Umbaumaßnahmen (Dachgeschossausbau Ebene 7) ist es vorgesehen einzelne Dachflächenfenster auszutauschen bzw. neu einzubauen. Die auszutauschenden Dachflächenfenster können wir folgt vorgesehen werden:
Wärmeschutz Für die Dachflächenfenster ist nach DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN ISO 10077-1, Tabelle H.3 folgender Wärmedurchgangskoeffizient nachzuweisen: U 1,00 W/(m²K) w
Beurteilung: Die Bauteilanforderung gemäß GEG, Anlage 7, Nummer 2b mit U 1,40 W/m²K wird erfüllt. w Informativ: Die Anforderung des Förderprogrammes BEG-EM mit U 1,00 W/m²K wird erfüllt. w
Anmerkungen: Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster, Fenstertüren sowie Dachflächenfenster UW,BW entspricht nach DIN V 4108-4 dem Nennwert UW. Der Wärmedurchgangskoeffizient UW des Gesamtfensters kann auch durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 und -2 oder durch Messung nach DIN EN 12567-1 nachgewiesen werden.
Es sind 3-fach-Wärmeschutz-Verglasungen vorzusehen. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen beträgt nach DIN EN 410: g ≈ 0,50 ± 0,02
Hinweis: Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften der Verglasung, kann es während sehr kalter, klarer Nachstunden zu einer Auskühlung der äußeren Scheibe kommen, so dass (insbesondere bei Tallagen, in der Nähe von Flüssen/Bächen oder besonderem Mikroklima) in den Nacht- bzw. Morgenstunden mit beschlagenen Außenscheiben zu rechnen ist.
Sonnenschutz Die Fenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor von F 0,20 (Rollladen). c
Schallschutz Anforderungen an den Schallschutz bestehen nicht, siehe Kapitel 2.2.8. Die Mindestanforderungen werden durch übliche Rahmen- und Glas-Konstruktionen ohne weiteres erreicht.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 10 von 16
F 03 10/2025 - Pfosten-Riegel-Fassade – Eingangsbereiche Nord/Süd
Grundlagen Die bestehenden Pfosten-Riegel-Fassaden sind aus Aluminium-Rahmenprofile mit Isolierverglasung ausgeführt und weisen in etwa einen Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw = 4,3 W/(m²K) auf.
Beispielbild bestehender Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich der Eingänge
Für die Pfosten-Riegel-Fassade der Eingangsbereiche auf der Nord- und Südseite des bestehenden Gebäudes sind vorerst keine Maßnahmen vorgesehen.
Eine baurechtliche Pflicht nach GEG zur Sanierung besteht grundsätzlich nicht.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 11 von 16
D 01 12/2025 - Steildach - im Bestand
Der Aufbau bzw. eine mögliche Sanierung des Steildaches im Bestand ist noch abzustimmen. Der bisherige Schriftverkehr diesbezüglich ist zu beachten. Von der Sanierung zu einem „Kaltdach“ ist abzuraten.
Folgende Prinzip-Aufbauten wurden von uns am 15.08.2024 empfohlen, wobei hierfür generell die bestehende Dachdeckung zurückgebaut werden müsste:
Variante 1 – mit Zwischensparrendämmung
- Dachdeckung neu
- 30 mm Traglattung neu
- 40 mm Konterlattung/Hinterlüftungsebene neu
- Diffusionsoffene Unterdachbahn, sd ≤ 0,2 m
- 22 mm Holzschalung im Bestand
- ≥180 mm Sparren im Bestand, dazwischen ≥180 mm Mineralfaserdämmung WLS 035
- Dampfbremse (feuchtevariabel)
- 27-30 mm Lattung / Federschiene
- 25mm Verkleidung, z.B. 2x12,5 mm Gipskarton
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,24 W/(m²K)
Variante 2 – mit Aufsparrendämmung
- Dachdeckung neu
- 30 mm Traglattung neu
- 40 mm Konterlattung/Hinterlüftungsebene neu
- Aufsparrendämmung z.B. o 120mm BauderPIR SDS, PU-Dämmung WLS 026 o 105mm BauderECO S, PU-Dämmung aus Biomasse WLS 024 o 180mm STEICOtherm dry + diffusionsoffene Unterdachbahn, sd ≤ 0,2 m
- 6 mm Bitumenbahn im Bestand – kann bestehen bleiben und als Dampfsperre fungieren, sofern diese nicht beschädigt ist
- 22 mm Holzschalung im Bestand
- Sparren im Bestand
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,24 W/(m²K)
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 12 von 16
D 02 12/2025 - Steildach - neuer Dachstuhl Ebene 7
In Teilbereichen der Ebene 7 ist es geplant ein flach geneigtes Pultdach mit 3° Neigung neu zu errichten. Folgender Aufbau ist hierbei möglich:
Aufbau (von oben nach unten):
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- Dachdeckung/Abdichtung nach Angabe Architekt
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- Tragschalung nach Angabe Tragwerksplaner
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- 50 *) mm Konterlattung / Hinterlüftungsebene *)
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- wasserdichtes Unterdach, diffusionsoffen, s 0,1 m, Stöße verklebt, d Verlegung gem. Herstellervorgaben, z.B. Fabrikat SergeFerrari, Typ Stamisol Extreme DW, o.glw.
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- 180 mm Dachkonstruktion (Sparren, Holzanteil ca. 12,5%); dazwischen 180 mm Zwischensparren-Klemmfilz-Dämmplatten aus Mineralwolle (MW), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 DZ, z.B. Isover Integra ZKF 1-035, o.glw.
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- feuchteadaptive Dampfbremse und luftdichtende Ebene, variabler s -Wert = 0,3 - 5,0 m, statischer s -Wert = 2,04 m D D z.B. Isover Vario KM Duplex UV, o.glw.,
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- 30 mm Traglattung
- 25 mm Innenbekleidung aus 2 x 12,5mm Gipskarton-Bauplatten
Wärmedurchgangskoeffizient: U = 0,24 W/m²K (inkl. 20% Holz-Anteil)
*) Hinweise Belüftete Luftschichten von Dächern müssen nach DIN 4108-3 bei Dachneigungen <5° mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
die Sparren-/Luftraumlänge (Entfernung von Zu- und Abluftöffnung) muss ≤ 10 m lang sein die Mindestlüftungsquerschnitte an mindestens zwei gegenüberliegenden Dachrändern müssen mindestens 0,2% der zugehörigen geneigten Dachfläche betragen, mindestens jedoch 200 cm²/m die Höhe des freien Lüftungsquerschnittes innerhalb des Dachbereiches über der Wärmedämmschicht muss mindestens 0,2% der zugehörigen geneigten Dachfläche betragen, mindestens jedoch 5 cm. Die freie Lüftungshohe muss sichergestellt sein, damit die Belüftung sichergestellt ist. Dazu sind eine freie Anströmung der Öffnungen, eine durchgehende Luftschicht und die Beachtung von Materialtoleranzen erforderlich.
Die Höhe der Hinterlüftungsebene und die Lüftungsquerschnitte sind bei der Planung zu beachten und nachzuweisen. Bei Unterschreitung dieser ist ein Tauwasserausfall innerhalb des Bauteils möglich und eine schleichende Zerstörung der Holz-Tragkonstruktion/Sparren nicht auszuschließen.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 13 von 16
12/2025 - Trockenbauwände für Mindestschallschutz
Für Wände zwischen Krankenräumen, Fluren und Krankenräumen, Untersuchungs- bzw. Sprech- zimmern, Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie zwischen Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen werden nach DIN 4109-1 folgende Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt:
bewertetes Schalldämm-Maß R' 47 dB (siehe Kapitel 2.2.1.) w
Die Mindest-Anforderung gilt nicht nur für die Trennwand allein, sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksichtigung der an der Schallübertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand (z.B. Boden, Fassadenanschluss, etc.).
Die Wände können in Trockenbauweise als doppelt beplankte Metall-Ständerwände mit folgenden Konstruktionsmerkmalen ausgeführt werden:
Gesamtaufbau 150 mm Ständerwerk aus CW-Profil, 1 x 100 mm 80 mm Hohlraumbedämpfung aus Mineralfaserplatten beidseitig 2 x 12,5 mm Beplankung aus Gipskartonplatten Aufstellung auf dem Rohfußboden Anschluss an die Rohdecke Fassadenanschluss an Massivbauteil Steckdosen sind möglich, jedoch sind Schallschutzdosen zu verwenden
Schalldämm-Maß (Prüfwert) R 52 dB nach DIN 4109-33, Tabelle 2, Zeile 11 w Richtqualität: Knauf W112, o.glw.
Es sind generell schalltechnisch dichte Anschlüsse erforderlich, z.B. am Anschluss der Trennwand an die Fassade, die Rohdecke oder den Rohfußboden. Hierbei sind die Ausführungshinweise des Herstellers zu beachten.
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UKT Bestandsgebäude Kinder- und Jugendpsychiatrie OS16 Bauteilkatalog 755418 / 149180-2 Blatt 14 von 16
12/2025 - Türen mit Schallschutzanforderung
Die Anforderungen an den Schallschutz interner Türen im Verwaltungsbereich sind durch den Bauherren festzulegen.
Es ist zu beachten, dass für einen ausreichenden Schallschutz nach DIN 4109 der Laborwert der verwendeten Türelemente um mind. 5 dB besser sein muss als der am Bau geforderte Wert. Nachweis folgender Kennwerte des Unternehmers durch Prüfzeugnis
Für Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern und zwischen Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie für Türen zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit (Diskretion) gelten folgende Mindestanforderungen nach DIN 4109-1, siehe auch Kapitel 2.2.1.:
Anforderungswert: erf. R 37 dB (im eingebauten Zustand) w bewertetes Schalldämm-Maß R 42 dB (Prüfwert, Nachweis durch Prüfzeugnis) w Diese Türen sind in Wänden gemäß Bauteilblatt „IW 02“ und „IW 03“ vorzusehen
Für Türen zwischen Fluren und Krankenräumen gelten folgende Mindestanforderungen nach DIN 4109-1, siehe auch Kapitel 2.2.1.:
Anforderungswert: erf. R 32 dB (im eingebauten Zustand) w bewertetes Schalldämm-Maß R 37 dB (Prüfwert, Nachweis durch Prüfzeugnis) w Diese Türen sind in Wänden gemäß Bauteilblatt „IW 02“ und „IW 03“ vorzusehen
Hinweise zur Ausführung: Es sind entsprechende Bodendichtungen gemäß Angeben im Prüfzeugnis vorzusehen. Der Estrich ist im Bereich der Türe zu trennen.
Der Zargenhohlraum ist mit Mineralwolle auszustopfen oder zu vermörteln, der Anschluss der Zarge ist zu beiden Seiten dauerelastisch abzudichten, die Vorgaben gem. dem jeweiligen Prüfzeugnis sind zu beachten.
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12/2025 - Abdichtung in Sanitärräumen mit Bodenablauf
In den Sanitärräumen mit Bodenabläufen, z.B. Bädern mit bodengleichen Duschen ohne definierte Abtrennung oder WC-Räume mit Bodenablauf sind nach DIN 18534-1 folgende Wassereinwirkungsklassen(siehe auch Kapitel 2.3.5.) anzusetzen: alle Bodenflächen: Wassereinwirkungsklasse W2-I Wandflächen im Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen außerhalb Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W0-I
Einwirkungsklassen nach DIN 18534-1, Anhang A, Bild A.1, Duschraum mit bodengleicher Dusche
Im Übergang zu angrenzenden Bereichen (z.B. im Türbereich) ist nach DIN 18534 die Ausführung einer 10mm Schwelle zu planen, um einen Wasserübertritt auf nicht abgedichtete Flächen zu vermeiden. Folgende Ausführungen sind hierbei denkbar:
DIN 18534-1, Bild 4 – Beispiele für den Abdichtungsrand im Türbereich
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W2-I (Bodenflächen) sind feuchteunempfindliche Untergründe erforderlich, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: ausschließliche Verwendung von Zementestrichen Zementgebundene mineralische Bauplatten, z.B. Knauf AQUAPANEL Cement Board, o.glw. Verbundelemente aus extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung, z.B. wedi Bauplatten, o.glw.
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) dürfen bei Ausführung einer entsprechenden Abdichtung auch feuchteempfindliche Untergründe eingesetzt werden, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: Gips- und Gipskalkputze Gips-Wandbauplatten, Gipsfaserplatten Holz- und Holzwerkstoffe es bestehen keine Anforderungen an die Korrosivität der Trockenbau-Unterkonstruktion
Bei Ausführung von feuchteunempfindlichen Untergründen (z.B. korrosionsgeschützte Metallständerwände mit zementgebundenen mineralischen Bauplatten, oder Mauerwerk mit Zementputz, etc.) kann im Bereich der Wassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) auf eine Abdichtung verzichtet werden.
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12/2025 - Abdichtung in Sanitärräumen ohne Bodenablauf
In Putzräumen, Sanitärräumen ohne Duschen oder sonstigen Räumen in denen keine Bodenabläufe vorgesehen sind, so sind nach DIN 18534-1 hierbei folgendeWassereinwirkungsklassen(siehe auch Kapitel 2.3.5.) anzusetzen:
alle Bodenflächen: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen im Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W1-I Wandflächen außerhalb Spritzwasserbereich: Wassereinwirkungsklasse W0-I
Im Übergang zu angrenzenden Bereichen (z.B. im Türbereich) ist nach DIN 18534 die Ausführung einer 10mm Schwelle zu planen um einen Wasserübertritt auf nicht abgedichtete Flächen zu vermeiden. Folgende Ausführungen sind hierbei denkbar:
DIN 18534-1, Bild 4 – Beispiele für den Abdichtungsrand im Türbereich
Für die Bodenflächen ist grundsätzlich zu empfehlen feuchteunempfindliche Untergründe vorzusehen, so dass ausschließlich die Verwendung von Zementestrichen zu empfehlen ist.
Im Bereich derWassereinwirkungsklasse W1-I (Bodenflächen und spritzwasserbelastete Wandflächen) dürfen bei Ausführung einer entsprechenden Abdichtung auch feuchteempfindliche Untergründe eingesetzt werden, z.B. folgende nicht abschließende Aufzählung: Gips- und Gipskalkputze Gips-Wandbauplatten, Gipsfaserplatten Holz- und Holzwerkstoffe es bestehen keine Anforderungen an die Korrosivität der Trockenbau-Unterkonstruktion
Bei Ausführung von feuchteunempfindlichen Untergründen (z.B. Zementestriche, korrosionsgeschützte Metallständerwände mit zementgebundenen mineralischen Bauplatten, oder Mauerwerk mit Zementputz, etc.) kann im Bereich der Wassereinwirkungsklasse W1-I (spritzwasserbelastete Wandflächen) auf eine Abdichtung verzichtet werden.