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C2 Bauwesen
Türen Standard Version 1.0
vom 06.05.2013
- Einsatzbereich: Universitätsklinikum Tübingen -
Erläuterndes Vorwort zum Türen Standard
Version 1.0
Die nunmehr vorliegende Überarbeitung des Standards hat allgemeine Gültigkeit.
Ausnahmen/Abweichungen werden im Einzelfall gemeinsam festgelegt. Die Notwendigkeit oder Möglichkeit Abweichungen zu schaffen, kann besonders bei betriebswirtschaftlich unverhältnismäßigem Aufwand einzelner Maßnahmen gegeben sein. Dies darf allerdings nicht dazu führen, diesen Standard auf Maßnahmen mit geringen Baukosten nicht anzuwenden.
Hier ist im gegenseitigen Einvernehmen Augenmaß bei Planung und Betrieb zu wahren.
Marcus Felchner Thomas Gauckler
AL Bauwesen UKT Leitung Klinikbau VBA Tübingen
Universitätsklinikum Tübingen Aufsichtsrat Baden-Württembergische Bank Stuttgart Anstalt des öffentlichen Rechts Dr. Simone Schwanitz (Vorsitzende) BLZ 600 501 01 Konto-Nr. 7477 5037 93 Sitz Tübingen Vorstand IBAN: DE41 6005 0101 7477 5037 93 Geissweg 3 • 72076 Tübingen SWIFT-Nr.: SOLADEST Prof. Dr. Michael Bamberg (Vorsitzender) Tel. 07071/29-0 Kreissparkasse Tübingen Gabriele Sonntag (Stellv. Vorsitzende) www.medizin.uni-tuebingen.de BLZ 641 500 20 Konto-Nr. 14 144 Prof. Dr. Karl Ulrich Bartz-Schmidt Steuer-Nr. 86156/09402 IBAN: DE79 6415 0020 0000 0141 44 Prof. Dr. Ingo B. Autenrieth USt.-ID: DE 146 889 674 SWIFT-Nr.: SOLADES1TUB Jana Luntz
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Inhaltsverzeichnis:
- GRUNDSÄTZLICHES..............................................................................................3
1.1. Generell zu beachten.................................................................................................................................3
1.2. Empfohlene Sonderleistungen...............................................................................................................3
1.3. Kranken-, Behandlungsräume sowie Flurtüren.................................................................................3
1.4. Türen in Untersuchungs- und Sprechzimmern..................................................................................3
1.5. Radiologie- Röntgen-Bereiche................................................................................................................3
1.6. Sanitär-Bereiche.........................................................................................................................................3
1.7. Nasszellen....................................................................................................................................................3
1.8. Flur-Bereiche...............................................................................................................................................4
- ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN DES UKT......................................................4
2.1. Rahmentüren...............................................................................................................................................4
2.2. Türenantriebe..............................................................................................................................................4
2.3. Feststellanlagen.........................................................................................................................................5
2.4. Obertürschließer........................................................................................................................................5
2.5. Fluchtwegsicherungssysteme................................................................................................................6
- QUALIFIZIERTE TÜREN – VORGEHENSWEISE...................................................6
3.1. Türen in Baustellenbereichen.................................................................................................................6
3.2. VOB-Abnahmen..........................................................................................................................................6
3.3. Datenerfassung neuer Türen..................................................................................................................7
3.4. Änderungen an bestehenden Türen......................................................................................................7
3.5. Demontage von Türen...............................................................................................................................7
- ERFORDERLICHE NACHWEISE PRO TÜRSYSTEM ............................................7
4.1. Generell sind zwecks Zuordnung und Gewährleistung an E21 zu übergeben:.........................7
4.2. Zusätzlich sind pro Türsystem gemäß den Richtlinien vorzulegen bei:.....................................7
4.3. Gesetzliche Richtlinien und DIN-Normen............................................................................................9
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- Grundsätzliches 1.1. Generell zu beachten Pendel- und Karusselltüren dürfen im Klinikum generell nicht verwendet werden
1.2. Empfohlene Schlagfester Kunststoffanleimer Sonderleistungen
1.3. Kranken-, Schallschutztüren Behandlungsräume sowie Vollspantürblatt Türen zwischen Fluren u. Belegung 0,8 mm Standarddicke, 1,2 mm für starke Beanspruchung, Krankenräumen Klimaklasse I Beanspruchungsgruppe S Schallschutz Rw’P = 37 dB
Türen, durch die Betten gefahren werden, müssen eine lichte Breite von mindestens 1,20 m haben und dürfen mit Ausnahme von Außentüren keine Schwellen aufweisen. 1.4. Türen in Untersuchungs- Siehe Angaben oben, und Sprechzimmern Schallschutz Rw’P = 42 dB
1.5. Radiologie- Röntgen- Strahlenschutztüren Bereiche Vollspantürblatt Belegung 0,8 mm Standarddicke, 1,2 mm für starke Beanspruchung, Klimaklasse II Beanspruchungsgruppe S Bleigleichwert: Der Bleigleichwert richtet sich nach der Leistung der Röntgen-Anlage (oder: beim MRT – der Magnet-Strahlung…) und wird vom Hersteller vorgegeben. Schloss: Bei 2 mm Bleigleichwert und mehr, Sonderschloss mit versetzt liegenden Drücker- und Schlüsselvorrichtung einbauen. 1.6. Sanitär-Bereiche Feuchtraum-Türen Einlage Röhrenspan Belegung 0,8 mm Klimaklasse I Beanspruchungsgruppe S Feuchtraum-Umfassungszargen 1.7. Nasszellen In Nasszellen, in denen geduscht wird oder wenn die Tür direkter Wassereinwirkung über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist.
Nassraumtüren Einlage Voll-Kunststoff Belegung 0,8 mm Standarddicke, 1,2 mm für starke Beanspruchung
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Stahlzarge Anleimer: schlagfester Kunststoffanleimer
1.8. Flur-Bereiche Türen in Rettungswegen dürfen nur in Fluchtrichtung aufschlagen. Automatische Schiebetüren können für Ausgänge ins Freie eingebaut werden, wenn sie im Störfall selbsttätig öffnen bzw. eine Zulassung (AutschR) haben.
- Zusätzliche Anforderungen des UKT
2.1. Rahmentüren
2.1.1. Rahmentüren sind aus Stabilitätsgründen in Stahl und nicht in Aluminium auszuführen.
2.1.2. Bänder müssen geschraubt statt geschweißt und in 3 Richtungen verstellbar sein (so genannte „3D Bänder“).
2.1.3. In Hauptfluren müssen grundsätzlich 3 Bänder pro Tür eingebaut werden, auch bei Türen die von Hand zu öffnen sind.
2.1.4. Die Lichte Durchgangshöhe sollte mindestens 2,20 m betragen (gilt nicht für Innentüren mit Standardmaß H=2,12).
2.1.5. Flure in denen Betten transportiert werden, müssen 2-flügelige Türen eingebaut werden.
2.1.6. Die Türgriffe sind in abweisender runder Form auszuführen (Hygiene, leicht abwaschbar).
2.1.7. In Einzelfällen ist bei der Planung die Vorbereitung für den späteren Einbau eines Antriebs vorzusehen:
- Rahmenverbreiterung über Türblatt zur Befestigung des Antriebs
- Vorbereitung für den späteren Einbau eines E –Öffners. Kabel für E-Öffner in Rahmen einziehen.
2.2. Türenantriebe
2.2.1. Anstelle von Drehtürantrieben sind wegen Kosteneinsparungen möglichst Feststellanlagen einzubauen.
2.2.2. Nur elektrohydraulische Türantriebe verwenden. Gute Erfahrungen haben wir mit den Antrieben TSA 160 (GEZE) oder ED 200 (DORMA) gemacht. Slimdrive Antriebe von GEZE dürfen nur für leichte Türen lt. Zulassung verwendet werden.
2.2.3. Bei Schiebetüren an Haupteingängen nur Produkte verwenden die durch Dritte gewartet/repariert werden können. Bewährt haben sich die Antriebe der Firma Besam.
2.2.4. Auslösetaster „Tür schließen“ ist grundsätzlich einzubauen. Unbedingt nur Taster mit Glasabdeckung verwenden.
2.2.5. Die Zuleitungen sind separat abzusichern und entsprechend dem TGA Standard des tba zu kennzeichnen.
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2.3. Feststellanlagen
2.3.1. Türen mit Feststelleinrichtung nur dort einbauen, wo sie von einem Brandschutzgutachter vorgeschrieben, von einem Nutzer benötigt oder von allgemeiner Notwendigkeit sind (vorherige Absprache mit dem Nutzer und GBC notwendig).
2.3.2. Bau- und Installationsausführungen unter Beachtung der aktuellen Vorschriften, der DiBt Richtlinien und Hersteller.
2.3.3. Feststellanlagen mit integrierter Feststellung in der Gleitschiene (Öffnungswinkel Türflügel max. 140°) ist der Vorrang zu geben (Haftmagnete haben sich im Betrieb als unpraktisch erwiesen). Haftmagneten also nur dort einsetzen wo der Öffnungswinkel der Türflügel mehr als 140° beträgt.
2.3.4. Bei Feststellanlagen ist die Ansteuerung durch BMA wegen zu hoher Folgekosten unbedingt zu vermeiden. Nur auszuführen wenn es im Brandschutzgutachten gefordert ist.
2.3.5. Auslösetaster (Tür schließen) sind nur bei Türen mit Freilauf, Haftmagnet, oder Elektroantrieb notwendig und müssen beidseitig des Drehflügels gut erreichbar (vorherige Absprache), installiert werden (Kennzeichnung nach DiBt Richtlinien). Unbedingt nur Taster mit Glasabdeckung verwenden.
2.3.6. Die Zuleitungen sind separat abzusichern und entsprechend dem TGA Standard des tba zu kennzeichnen.
2.3.7. Die Rauchschaltzentrale und die Rauchmelder müssen bis zur Beendigung aller Staubbildenden Arbeiten geschützt werden.
2.3.8. Verriegeln der Fluchtwegtüren am besten mit einem Fluchtweg Türöffner (ähnlich einem elektrischen Türöffner) der oberhalb des Schlosses im Rahmen eingebaut wird. Reparaturanfällig/weniger geeignet, sind oben am Rahmen/Flügel eingebaute mechanische oder magnetische Verriegelungen. Nur in Ausnahmefällen, weil sehr teuer, sind Motorschlösser zu verwenden.
2.4. Obertürschließer
2.4.1. Bei stark frequentierten Türen haben sich folgende Obertürschließer bewährt: Firma Dorma TS 93 , Firma GEZE TS 5000.
2.4.2. Reparaturanfällig und deshalb zu vermeiden sind die im Rahmen/Flügel integrierten (ITS) Obertürschließer. Völlig ungeeignet sind Bodentürschließer.
2.4.3. Bei Behindertentoiletten sollten möglichst keine Obertürschließer eingebaut werden um die Türen leichter öffnen zu können.
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2.5. Fluchtwegsicherungssysteme dürfen nur eingebaut werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind.
2.5.1. Der Einbau darf nur in Abstimmung mit dem Nutzer, der Abteilung C Bau und Technik und ggf. dem Brandschutzsachverständigen erfolgen. Die Fluchtwegsicherung muss mit einer Zentrale verbunden sein von der aus die Fluchtwegsicherung ver- und entriegelt werden kann.
2.5.2. Ist die Fluchtwegsicherung verriegelt, muss bei Betätigung der Notentriegelung eine Rückmeldung an die Zentrale erfolgen.
Bewährt haben sich die Produkte Geze TZ 300 bzw. TZ 320
- Qualifizierte Türen – Vorgehensweise Betrifft Rauch– und Brandschutztüren, Kraftbetätigte Türen, Türen in Flucht- und Rettungswegen, Fluchtwegsicherungssysteme
3.1. Türen in Baustellenbereichen
Nur in Abstimmung mit der Abteilung Arbeitssicherheit dürfen Türen in Baustellenbereichen aus der zyklischen Prüfung/Reparatur herausgenommen (abgemeldet) werden. Dabei ist ein Zeitfenster festzulegen. Anschließend ist dies immer an E 21 (Herrn Kaspar) zu melden. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die abgemeldeten Türen wieder in Betrieb genommen werden. Melden Sie dies immer an E 21 (Herr Kaspar).Türen die in Baustellenbereichen nicht abgemeldet sind, werden weiterhin geprüft bzw. repariert. Dadurch entstehen unnötige Kosten.
Weiterhin sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
-
Werden Fluchtwege geändert, darf dies nur in Abstimmung mit der Abteilung Arbeitssicherheit erfolgen. Es ist zu beachten, dass dadurch Türen, Fluchtwegpläne und Fluchtwegschilder geändert werden müssen.
-
Während des Umbaus sind vor allem Rauchmeldeeinrichtung vor Staub zu schützen, da sonst Kosten für den Austausch in Höhe von ca. 500/€Tür e ntstehen. Beachten Sie dabei, dass außerhalb der Bauzeit die Rauchmeldeeinrichtungen funktionsfähig sein müssen.
3.2. VOB-Abnahmen
Die VOB Abnahmen werden durch den Architekten, Bauherrn sowie AN durchgeführt. In der Praxis hat sich bewährt, dass zu diesen Abnahmen ebenfalls die Wartungsfirma (Jahresvertrag durch UKT) direkt mit hinzugezogen wird. D.h.: Der Projektleiter (UKT/VuB/fbT) ist verpflichtet, die Wartungsfirma (z. Zt. SWI) zur Abnahme einzuladen. Keine Abnahme ohne die Wartungsfirma! Der Architekt übergibt mind. 2 Wochen vor VOB-Abnahme eine vollständige Türliste an den Bauherrn (Projektleiter GBC, E 21 Hr. Kaspar) zur Prüfung, nebst allen erforderlichen Unterlagen (s. Anl.: Erforderliche Nachweise pro Türsystem). Zwingend notwenig ist die Vorlage der Unterlagen bei Abnahme.
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3.3. Datenerfassung neuer Türen
Neue Türen sind an die Abteilung E 21 (Herr Kaspar) zu melden. Alle dazu erforderlichen Unterlagen sind der Anlage zu entnehmen. Die Unterlagen müssen bei der Abnahme übergeben werden, anschließend erfolgt die Aufnahme der Türen in unser EDV gestütztes SAP Türsystem. Fragen zur Technik können an Herrn Dieringer (od. GB C) gerichtet werden.
Anmerkung: Nicht gemeldete Türen können nicht zyklisch überprüft werden, die Gewährleistung entfällt.
3.4. Änderungen an bestehenden Türen
Änderungen an Türen müssen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage) E 21 gemeldet werden. Fragen zur Technik sollten an Herrn Dieringer (od. GB C) gerichtet werden.
Bitte beachten
-
Änderungen am Türblatt/Rahmen dürfen nur nach den vom Türhersteller zugelassenen Änderungen und nur vom Hersteller zertifizierten Firma erfolgen.
-
Änderungen an den Komponenten dürfen nur von einer dafür zertifizierten Fachfirma erfolgen.
3.5. Demontage von Türen
Wenn Türen demontiert werden, müssen die ID-Nummern E 21 gemeldet werden. Zudem sollte rechtzeitig vor der Demontage Herr Dieringer (od. GB C) informiert werden um vorhandene Komponenten wie Antriebe, Feststellanlagen etc. auszubauen um diese als Ersatzteile weiter nutzen zu können.
Kontaktdaten: E 21 Herr Kaspar, Fon 07071/29-81014 edmund.kaspar@med.uni-tuebingen.de C 222 Herr Dieringer Fon 07071/29-81061 0172/7372669 georg.dieringer@med.uni- tuebingen.de
- Erforderliche Nachweise pro Türsystem
4.1. Generell sind zwecks Zuordnung und Gewährleistung an E21 zu übergeben:
4.1.1. Grundrissplan bzw. Brandschutzplan mit eingezeichneten Türen entsprechend der Baugenehmigung bzw. des Brandschutzkonzeptes
4.1.2. Nachweis Gewährleistungszeitraum bzw. Rechnungskopie
4.2. Zusätzlich sind pro Türsystem gemäß den Richtlinien vorzulegen bei:
4.2.1. Brandschutztüre a. Bauaufsichtliche Zulassung (DIN 4102) b. Übereinstimmungserklärung (DIN 4102) (Handelt sich um einen Nachweis, dass Produktion der Brandschutztüren von einer Zertifizierungsstelle hinsichtlich gleich bleibender Qualität und Einhaltung der Zulassungsbestimmungen überwacht wird). c. Wartungsanleitung (Falls vom Hersteller übergeben)
4.2.2. Rauchschutztüre a. Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (DIN 18095) b. Übereinstimmungserklärung (DIN 18095) c. Einbau- und Wartungsanleitung (DIN 18095)
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4.2.3. Brand- und Rauchschutztüre a. Bauaufsichtliche Zulassung (DIN 4102)’ b. Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (DIN 18095) c. Übereinstimmungserklärung (DIN 4102 und DIN 18095) d. Einbau- und Wartungsanleitung (DIN 18095)
4.2.4. Türe in Rettungswegen a. Nachweis Panikfunktion (DIN EN 179; DIN EN 1125; EltVTR)
4.2.5. Elektrische Schiebetüre a. Betriebsanleitung (DIN 18650-1 5.2) b. Wartungsanleitung, Funktionsbeschreibung (DIN 18650-1 5.2) c. Prüfbuch inklusive Erstabnahmeprüfung (DIN 18650-1 5.2 und BGR 232. 6.1; DIN 18650-2 5.1.1) d. Sicherheitsanalyse, Risikobewertung (DIN 18650-2 4.) (Gilt nur bei Türen nicht bei Toren) (Empfehlung in öffentlichen Bereichen höchste Sicherheitsstufe. Wenn dies nicht gegeben ist, dann muss die Sicherheitsanalyse, Risikobewertung vom Projektleiter von C, VuB unterschrieben werden.)
4.2.6. Elektrische Schiebetüre in Rettungswegen a. Bauaufsichtliche Zulassung (RASEV Anlage 1 3. Prüfzeugnis) b. Übereinstimmungserklärung (RASEV Anlage 1 4.) c. Betriebsanleitung (DIN 18650-1 5.2; AutSchR 6; RASEV Anlage 1 6.1) d. Wartungsanleitung (DIN 18650-1 5.2; AutSchR 6) e. Prüfbuch inklusive Erstabnahmeprüfung (DIN 18650-1 5.2 und BGR 232. 6.1; DIN 18650-2 5.1.1) f. Sicherheitsanalyse, Risikobewertung (DIN 18650-2 4.) (Gilt nur bei Türen nicht bei Toren). (Empfehlung in öffentlichen Bereichen höchste Sicherheitsstufe. Wenn dies nicht gegeben ist, dann muss die Sicherheitsanalyse, Risikobewertung vom Projektleiter von C, VuB unterschrieben werden.)
4.2.7. Kraftbetätigte Türe und Tore (Automatische Türsysteme) a. Betriebsanleitung (DIN 18650-1 5.2) b. Wartungsanleitung, Funktionsbeschreibung (DIN 18650-1 5.2) c. Prüfbuch + Erstabnahmeprüfung (BGR 232, 6.2; DIN 18650-1 5.2 und BGR 232. 6.1; DIN 18650-2 5.1.1) d. Sicherheitsanalyse, Risikobewertung (DIN 18650-2 4.) (Gilt nur bei Türen nicht bei Toren) (Empfehlung in öffentlichen Bereichen höchste Sicherheitsstufe. Wenn dies nicht gegeben ist, dann muss die Sicherheitsanalyse, Risikobewertung vom Projektleiter von C, VuB unterschrieben werden.)
4.2.8. Elektrische Verriegelung a. Betriebsanleitung, Einbauanleitung (EltVTR 5. u 6.) b. Übereinstimmungsnachweis (RASEV Anlage 2 3.; Bauaufsichtliche Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen 3.) c. Wartungsanleitung (EltVTR 6) d. Prüfbuch (Bauaufsichtliche Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen.) e. Erstabnahmeprüfung (Bauaufsichtliche Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen )
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4.2.9. Feststellanlage a. Prüfbuch + Erstabnahmeprüfung (Richtlinien für Feststellanlagen Teil 1 5.)
4.3. Gesetzliche Richtlinien und DIN-Normen Vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102 Landesbauordnung Teil 5 Rauchschutz nach DIN 18095 BG Vorschriften /Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore DIN 18650 für automatische Türsysteme Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) Richtlinie für automatische Schiebetüren und elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (RASEV) Richtlinie über elektrische Verriegelungsysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) Bauaufsichtliche Anforderung an elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen (DIBT) Richtlinien für Feststellanlagen (DIBT)
06.05.2013 Abteilung Bauwesen und Gebäudewirtschaft
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