[Seite 1]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 1 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
- 1C
| uaB
C hcierebstfähcseG Gebäude und Ausführungsort der Leistung: Kinder‐ und Jugendpsychiatrie, Osianderstraße 16, 72076 Tübingen
Baumaßnahme/Projektbezeichnung: SAP-Projektnummer: Erweiterungsneubau und Teilumbau Kinder‐ und Jugendpsychiatrie C.0087
Gewerk/Leistung für:
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Objekt-/Bauüberwachung (§ 4)
-
Baustellenordnung Die Baustellenordnung des AG ist vom AN verpflichtend einzuhalten.
-
Baustelleneinrichtungsflächen Für die Organisation der Baustelle ist der, den Verdingungsunterlagen beiliegende, Baustelleneinrichtungsplan zu beachten.
Die Erschließung des Baugeländes ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen und in der Baustellenordnung beschrieben.
Baustellenverkehrsflächen, Lager‐ und Montageflächen, Aufstellflächen für Container, Stellplätze für Dienst‐Kfz, etc. für alle am Bau Beteiligten sind im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesen. Sonstige Flächen stehen den AN nicht zur Verfügung. Alle vom AN für seine Zwecke in Anspruch genommenen Flächen sind nach Baustellenräumung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vor Ingebrauchnahme des Platzes ist ein Foto des Bestands zu erstellen. Die Nachweispflicht liegt beim AN.
Vom AN sind ausschließlich unmittelbar für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte auf der Baustelle vorzuhalten und zu betreiben.
-
Übergeordnete Baustelleneinrichtung durch den AG Durch den AG wird nachfolgende Infrastruktur eingerichtet, für die Dauer der Baumaßnahme, vorgehalten und den AN zur Nutzung überlassen: siehe Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan
-
Dem Auftragnehmer werden zur Benutzung überlassen (VOB/B § 4 Nr. 4):
4.1. Lager- und Arbeitsplätze: siehe Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan Darüber hinaus erforderliche Lager‐ und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 4.2. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: siehe Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan 4.3. Wasseranschlüsse: werden bauseits gestellt 4.4. Stromanschlüsse: werden bauseits gestellt 4.5. Sonstige Anschlüsse: Schlosserarbeiten_Rolltor_Metalltüreenilnetz sonstiges:
[Seite 2]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 2 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C | uaB
C hcierebstfähcseG Die Kosten des Verbrauchs für Bauwasser und Baustrom werden pauschal in Abhängigkeit der Abrechnungssumme zur SZ in Abzug gebracht. Der Ansatz beträgt 0,5 % der Abrechnungssumme.
-
Arbeitszeit Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird von 7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen u.a. der Zustimmung des AG.
-
Immissionsschutz Auf die benachbarten Kliniken ist besonders Rücksicht zu nehmen. Folgende Immissionsrichtwerte gem. AVV Baulärm, 3.1.1 f) sind einzuhalten: tagsüber (7:00 bis 20:00 Uhr): 45 dB (A) nachts (20:00 bis 7:00 Uhr): 35 dB (A)
-
Elektrische Betriebsmittel Ab den Anschlussstellen für Strom des AG liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand aller vom AN eingesetzten elektrischen Betriebsmittel beim AN. Ebenso obliegt dem AN die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand gemäß BGI 608.
-
Vorhandene Anlagen auf dem Baugelände Über auf dem Baugelände vorhandene bauliche Anlagen, wie Schächte, Tunnel und Rohr‐ und Kabelleitungen, hat sich der AN vor Beginn der Bauarbeiten zu erkundigen. Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.
-
Baustellenreinigung Jeder Auftragnehmer hat für die Entsorgung des von ihm produzierten Abfalls, Verpackungsmaterials und Bauschuttes selbst zu sorgen. Aufgrund beengter Verhältnisse auf dem Klinikgelände ist es auch nicht möglich, das Entsorgungsgut zu sammeln. Es wird zwingend vorgeschrieben, das Gut mindestens einmal wöchentlich zu beseitigen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so lässt die Bauleitung die Entsorgung auf seine Kosten von anderer Seite durchführen.
-
Bauablaufplanung durch den AN Vom AN ist auf Grundlage der Vertragsfristen ein gegliederter Bauablaufplan für alle seine Leistungen, einschl. der Erstellung und Prüfung der vom AN zu erstellenden Planunterlagen, Berechnungen und sonstiger Nachweise zu erstellen. Außerdem sind, soweit vorhanden, die Fertigungs‐ /Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des AN herzustellenden Leistungen aufzuführen. Der Plan ist Vertragsbestandteil der Leistung des AN.
Bei der Erstellung dieses Plans sind die Festlegungen des AG zur baufachlichen Koordination mit anderen Leistungsbereichen, sowie Abhängigkeiten, die sich aus technologischen Zusammenhängen mit anderen Gewerken im Bauablauf ergeben, zu berücksichtigen. Dieser Plan ist innerhalb nachfolgend genannter Frist zur Genehmigung und Abstimmung in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital vorzulegen. Er dient dem Nachweis und der Kontrolle der Einhaltung der Vertragsfristen sowie zur Disposition fachtechnischer Kontrollen (z.B. Bewehrungsabnahmen durch Tragwerksplaner oder Prüfingenieur) durch Dritte. Der Plan ist so zu gestalten, dass Fortschreibungen bei Änderungen im Bauablauf, vorgenommen werden können. Bei Änderungen ist der Plan vom AN unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb untenstehender Frist vorzulegen. Frist für Erstvorlage der Bauablaufplanung des AN nach Auftragsvergabe: 14 Kalendertage. Frist für Vorlage nach Überarbeitungen der Bauablaufplanung des AN: 7 Kalendertage.
[Seite 3]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 3 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
C hcierebstfähcseG 11. Unfallverhütung Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu beachtenden Unfallverhütungs‐ und sonstigen einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen schädigender Auswirkungen (Schäden, Nachteilen oder Belästigungen) freizustellen.
-
Herstellen und Fortschreiben von Zeichnungen und Unterlagen Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten/Ingenieurs anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Vertragswerk erforderlich sind. Die Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des Auftraggebers und dem Architekten/Ingenieurbüro so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden. Zeichnungen und Unterlagen sind stets in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital, als DWG‐ und als PDF‐Format, vorzulegen. Die Ausführung durch den AN hat in Übereinstimmung mit den geprüften Ausführungsunterlagen zu erfolgen. Bei abweichender Ausführung sind die Ausführungsunterlagen entsprechend fortzuschreiben.
-
Ausführung Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist.
-
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Behinderungen nach VOB/B § 6 Nr. 1 sind unabhängig von den Eintragungen in Bautageberichten dem Auftraggeber stets gesondert anzuzeigen.
-
Planung der Arbeiten gemäß Arbeitsschutzgesetz Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden, einschließlich der Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden seiner Nachunternehmer, Kenntnis über den SiGe‐Plan sowie die einschlägigen Arbeitsschutz‐ und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen und entsprechend fortlaufend anzupassen. Das vor Ort eingesetzte Personal ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterlagen sind dem Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Verlangen vorzulegen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel des Arbeitsschutzes fest, sind diese unverzüglich zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken.
Nimmt der Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel des Arbeitsschutzes seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung und dem Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtsführenden und der Sicherheitsfachkräfte auf Verlangen mitzuteilen.
[Seite 4]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 4 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
C hcierebstfähcseG 16. Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen.
Der AN hat Bauhaftpflichtschäden nach deren Entstehung in jedem Fall unverzüglich seiner eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich ist vom AN eine Kopie der Schadensanzeige an die eigene Versicherungsgesellschaft unverzüglich an den AG zu senden.
Der AN hat jährlich schriftlich bis zur Abnahme den Versicherungsschutz durch seinen Haftpflichtversicherer bestätigen zu lassen.
Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des AN gegenüber dem AG nicht eingeschränkt.
- Revisionspläne Soweit im Leistungsverzeichnis keine weitergehenden Festlegungen getroffen werden, sind Revisionspläne und Wartungs‐ und Betriebsanleitungen gemäß den Anforderungen des TBA/UKT nach Abschluss aller Arbeiten spätestens 4 Wochen vor der Abnahme der Leistung kostenlos zu übergeben. Für Pläne und Daten gelten die Richtlinien des TBA bzw. die CAD‐Richtlinie des UKT. Die Richtlinie inkl. Anlagen sind durch den Auftragnehmer von der CAD‐Abteilung des UKT anzufordern: cad@med.uni‐tuebingen.de
a) Revisionspläne 2‐fach, farbig Schaltpläne elektr. Anlagen. Betriebsanleitungen und Wartungsunterlagen im Ordner geheftet
b) 1‐fach digital mit Plänen und Daten nach o. g. Richtlinien.
Sind bei den Unterlagen die CAD‐Richtlinien des UKT nicht eingehalten, wird dies als Mangel bewertet. Der AG kann diesen Mangel nach angemessener Fristsetzung auf Kosten des AN beseitigen lassen.
- Stundenlohnarbeiten Es werden nur Stundenlohnarbeiten vergütet, die mit Vorlauf von mindestens 3 Arbeitstagen dem AG angezeigt und durch den AG genehmigt werden. Stundenlohnarbeiten müssen deshalb bei der Bauleitung/Objektüberwachung bzw. der Fachbauleitung mit Angabe des geschätzten Aufwands schriftlich angemeldet werden! Stundenlohnrapporte müssen täglich bei der Bauleitung/Objektüberwachung bzw. der Fachbauleitung eingereicht werden. Wöchentlich müssen dem Projektleiter des UKT die vom Bauleiter bzw. Fachbauleiter geprüften und unterzeichneten Rapporte der vergangenen Woche vorgelegt werden. Vom Projektleiter werden die Rapporte gegengezeichnet. Erst dann haben die Rapporte Gültigkeit und dürfen dem Unternehmer zur Abrechnung zurückgegeben werden.
Gemäß VOB/B sind Stundenlohnrechnungen als separate Rechnungen monatlich zu stellen. Zu spät eingereichte Rapporte werden nicht anerkannt! Stundenlohnarbeiten, die nicht im LV enthalten sind, müssen per Nachtrag vom AG genehmigt werden. Sind bislang keine Stundensätze vereinbart, so ist ein Nachtragsangebot vorzulegen. Die Materialkosten sind, wenn möglich, durch einen Auszug aus der Urkalkulation zu belegen, anderenfalls durch Lieferantenrechnungen.
Die Rapporte müssen folgende Angaben enthalten: • Bezeichnung der Baumaßnahme • Genaue Bezeichnung des Ausführungsortes • Nummer der zugehörigen Stundenlohnanmeldung
[Seite 5]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 5 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
- C hcierebstfähcseG • Das Datum • Die Uhrzeit • Geleistete Arbeitsstunden • Genaue Angaben über Art und Umfang der Leistung • Auflistung der benötigten Materialien • Name der Arbeitskraft • Qualifikation der Arbeitskraft.
-
Bautagesberichte/Bautagebuch Der AN hat ein Bautagebuch/Bautagesberichte zu führen und dem AG, bzw. der Objektüberwachung, arbeitstäglich, unaufgefordert vorzulegen. Die Bautagesberichte haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Eindeutige Kennzeichnung des Bauvorhabens Arbeitsbereich nach Planvorlage (Bauteil, Geschoss, Achse) Personal‐, Nachunternehmer‐ (Name, Lohngruppe) und Geräteeinsatz Materiallieferungen Entsorgungstransporte Arbeitsleistung, Arbeitsfortschritt Klimadaten: Temperatur und Witterung min/max Besondere Vorkommnisse: Begehungen, Behinderungen, Schäden, Unfälle, Diebstahl, etc. Anweisungen durch die Objektüberwachung bzw. den Bauherrn Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. von der Ausführungsplanung Unterschrift bauleitender Obermonteur
-
Koordinationsgespräche Die Koordinationsgespräche zwischen örtlicher Objektüberwachung/Bauleitung und den AN findet im wöchentlichen Rhythmus statt. Der AN hat ab 2 Wochen vor Leistungsbeginn und bis zur vollständigen, mangelfreien Abnahme seiner Leistungen nach VOB, verpflichtend an den Besprechungen teilzunehmen. Die Besprechungen finden grundsätzlich in Räumen des AG statt. Diese befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe zur Baustelle. Für die Besprechungen ist als Arbeitsvorbereitung der Bauablauf für die bevorstehenden zwei KW durch den AN anzukündigen. Die Ergebnisse der Koordinationsgespräche werden von der OÜ protokolliert. Der Inhalt des Protokolls gilt als vom AN anerkannt insoweit er innerhalb von 6 Werktagen nach Versand des Protokolls keine begründeten, schriftlichen Einwände erhebt.
-
Vertreter des AN auf der Baustelle / Bauleitung des AN Der AN hat vor Beginn der Arbeiten, spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, schriftlich eine(n) Vertreter(in) zu benennen, die/der zu rechtsverbindlichen Vereinbarung bevollmächtigt ist. Jeder Personalwechsel in dieser Funktion ist dem AG schriftlich anzuzeigen.
Die/der Vertreter(in) des AN hat fachlich geeignet zu sein und muss die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Vom AN ist während der gesamten Bauausführung sicher zu stellen, dass stets ein deutschsprachiger Ansprechpartner zugegen ist. Zu den Pflichten der Bauleitung des AN gehört u.a. die Teilnahme an Besprechungen und Baubegehungen.
- Türenstandard UKT (nur entsprechende Gewerke) Türen müssen nach dem Türenstandard des UKT in seiner aktuellsten Fassung geplant und eingebaut werden. Dieser wird vom AG mit den Vergabeunterlagen übergeben und ist Vertragsbestandteil.
[Seite 6]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 6 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
C hcierebstfähcseG 23. GB-IT-Lokale Datennetze (nur entsprechende Gewerke) Es gilt die Richtlinie des GB IT für „Verteiler‐Schrankaufbau“ in ihrer aktuellsten Fassung. Diese wird vom AG mit den Vergabeunterlagen übergeben und ist Vertragsbestandteil. Weitere Abstimmungen sind mit der GB‐IT durchzuführen.
- Technische Sicherheitsvorschriften Für alle Bauleistungen an bestehenden Gebäuden des UKT sind die „Sicherheitsvorschriften für Fremdfirmen“ des Technischen Betriebsamtes (tba) der Universitätsklinik Tübingen in ihrer aktuellsten Fassung zu beachten. Diese werden vom AG mit den Vergabeunterlagen übergeben und sind Vertragsbestandteil.
Die Vorgaben der sicherheitstechnischen Regeln sind umfänglich zu beachten. Stehen Löt‐, Trenn‐, und Schweiß‐, Auftau‐oder Trennschleifarbeiten an, so müssen die Arbeiten mind. 3 Tage vorher angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den „Erlaubnisschein für Heißarbeiten innerhalb von Gebäuden“ (erhältlich über den Auftraggeber, siehe auch Sicherheitsregeln für Fremdfirmen Seite 7, Punkt 4.3) unter Hinzuziehung der Bauleitung/Objektüberwachung und ggf. des zuständigen Gebäudemanagements und/oder der Arbeitssicherheit des UKT auszufüllen, im Auftrag des Auftraggebers zu unterzeichnen und gemäß Angabe auf dem Erlaubnisschein zu verteilen. Aufwendungen sind in die EPs einzukalkulieren. Eine separate Vergütung erfolgt hierzu nicht.
-
Zutrittsregelung Leitwarte TBA Wird für einen bestimmten Bereich am UKT der Zutritt zu technischen Betriebsräumen oder die Unterstützung der Leitwarte z.B. bei Abschaltung von Brandmeldelinien benötigt, ist die „Zutrittsregelung Leitwarte TBA“ in ihrer aktuellsten Fassung zu beachten. Diese wird vom AG mit den Vergabeunterlagen übergeben und ist Vertragsbestandteil.
-
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche § 17 VOB/B Eine Sicherheit für Mängelansprüche wird nur bei Aufträgen verlangt, deren Gesamtabrechnungssumme mindestens 75.000 € netto beträgt. Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben. Der Einbehalt erfolgt mit der SZ.
-
Rechnungen Bei allen Rechnungen sind zwingend die Bestellnummer und die SAP‐Projekt‐Nummer (C.0XXX) anzugeben. Leistungen der Technischen Ausrüstung müssen getrennt nach Anlagengruppen (KGR 410‐490) abgerechnet werden und erhalten entsprechen unterschiedliche Bestellnummern. Alle Rechnungen sind digital im Format ZUGFeRD oder als PDF unter folgender Emailadresse einzureichen: Rechnungseingang@med.uni‐tuebingen.de. Wird ein digitaler Projektraum verwendet, sind die digitalen Rechnungskopien auf dem Projektserver einzustellen. Alle Rechnungen und die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind ebenfalls bei dem mit der Objektüberwachung (OÜ) beauftragten Planungsbüro in digitaler Form (PDF) einzureichen. Abrechnungsmengen nach Aufmaß sind vor Rechnungsstellung gemeinsam mit der OÜ vor Ort zu erstellen und von der OÜ zu testieren. Eine Kopie der Aufmaßblätter erhält die OÜ unmittelbar im Anschluss an das gemeinsame Aufmaß.
Erforderliche Angaben auf der Rechnung: Projektbezeichnung Bestellnummer SAP‐Projektnummer Bearbeitungs‐/Auftragsnummer gemäß Auftrag Erbringungszeitraum der in Rechnung gestellten Leistungen
[Seite 7]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 7 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
C hcierebstfähcseG Rechnungsnummer Rechnungsdatum Rechnungsart (Abschlags‐, Teilschluss‐ oder Schlussrechnung)
Rechnungsadresse: UKT Geschäftsbereich C ‐ Bau Geissweg 7 72076 Tübingen
- Nachtragsangebote Soweit Arbeiten notwendig werden, die im Hauptangebot nicht enthalten sind, ist rechtzeitig vor der Ausführung ein Nachtragsangebote zu erstellen. Das Nachtragsangebot geht zur Prüfung und Freigabe im Original 1 x direkt an den Auftraggeber und gleichzeitig in digitaler Form 1 x an den bauleitenden Architekten bzw. Fachingenieur und 1 x an die Projektsteuerung.
Förmliche Nachträge werden bei wesentlich neuen Positionen oder geänderten Einheitspreisen bei Mengenverschiebungen +‐10% sowie generell bei Massenänderungen innerhalb von Positionen eingefordert, die zu Mehr‐/ Minderkosten von mindestens 1.500 € netto gegenüber der Auftragssumme führen. Die Materialkosten sind, wenn möglich, durch einen Auszug aus der Urkalkulation zu belegen, anderenfalls durch Lieferantenrechnungen. Entfallene oder nicht zur Ausführung kommende Leistungspositionen sind dem Nachtrag gegenzurechnen, das heißt von der Auftragssumme des Nachtrags abzuziehen (ggf. Negativ‐Nachtrag).
-
Ankündigung von Mehrkosten Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes von Einzelpositionen Mehrkosten entstehen, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
-
Freistellungsbescheinigung Liegt dem Auftraggeber bei der Prüfung einer von Ihrem Unternehmen vorgelegten Rechnung für (Bau‐) Leistungen eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor, wird der Zahlungsbetrag in voller Höhe an Sie überwiesen, keine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor, wird nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) von jeder Zahlung 15 v.H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abführen (USTG § 13b Abs.2 – Nr. 1 und 4 / ESTG §48b Abs.2). Dies gilt auch für im EU‐Ausland ansässige Unternehmen. Hierzu müssen Sie uns mit der Rechnung folgende Angaben mitteilen:
-
dass für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt und
-
Ihre Steuernummer. Von der Höhe des Steuerabzugs werden Sie unterrichtet.
-
Urkalkulation Der AN hat dem AG vor Auftragsvergabe auf Anforderung die Urkalkulation sowie die Mengen‐ und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zur Hinterlegung beim AG zu übergeben. Die Urkalkulation soll die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen vollständig erkennen lassen, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt‐ und Montagekosten einschließlich Geräte und Maschinenkosten sowie der Fremdleistungen. Der AG behandelt die Urkalkulation als Geschäftsgeheimnis des AN. Der AG darf die hinterlegte Kalkulation öffnen für die Prüfung von Seiten des AN geltend gemachten Ansprüchen auf geänderte oder zusätzliche Leistungen oder Entschädigung gem. § 642 BGB oder Schadensersatz gem. § 6 Abs. 6 VOB/B. Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, bei der Öffnung anwesend zu sein.
[Seite 8]
VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
Geschäftsbereich C - Bau | C1 - Bau
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 8 von 8 40:80 5202.60.20
UAB
uaB
1C
| uaB
C hcierebstfähcseG 32. Schlusszahlung Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Anspruch auf Schlusszahlung gemäß VOB/B §16 Abs. 3 (1) auf 60 Tage aufgrund des beim UKT notwendigen mehrstufigen Rechnungsdurchlaufes verlängert wird (siehe auch Formblatt 214 VHB Punkt 3).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort wird Tübingen vereinbart. Als Gerichtsstand wird Tübingen vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen.
‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Stand der letzten Änderungen 02.06.2025 ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐