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Anlage 1 zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“
10.1 Soweit der Auftrag vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst wird, ist die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden“ mit dem Angebot einzureichen. Betroffen sind solche Unternehmen, die durch einen nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind.
10.2 Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, werden öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 12,82 Euro (brutto)pro Stunde zahlen. Dies gilt auch, wenn Tariftreue gefordert werden kann, jedoch die Mindestentgeltregelungen für die beschäftigten günstiger sind. Unter diesen Voraussetzungen ist die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ mit dem Angebot einzureichen.
Hinweise zur Urkalkulation: Die Urkalkulation wird vor der Beauftragung für die Prüfung der Preise geöffnet, um Anschluss wieder verschlossen. Die Urkalkulation muss mindestens folgende Angaben enthalten: Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, sonstige Kosten, Nachunternehmerleistungen, sowie die entsprechenden Zuschläge.