Leistungsbeschreibung
| 1. Leistungsort: Leistungsort ist das Objekt Fraunhofer IZFP, Campus E 3.1. Eingang über Universität Ost, 66123 Saarbrücken. Das Gelände umfasst rund 14.700 m² mit den Gebäudeteilen A, B, C und D gemäß Anlage 1. Die folgende Leistungsbeschreibung bezieht sich in ihrem Tätigkeitsumfang auf die hier genannten Gebäudeteile und Anlage 1. 2. Gegenstand des Vergabeverfahrens: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung eines täglichen (werktags Mo.-Fr.) Schließdienstes einschließlich einer abschließenden Kontrollbegehung aller Gebäudeteile. 3. Leistungsumfang: 3.1.Ziel: Der Schließdienst ist werktags vollständig durchzuführen. * Ziel ist die gesicherte Übergabe des Objekts in den Nachtzustand, insbesondere: Verschließen aller freigegebenen Gebäudeteile (A, B, C & D siehe Anlage 1) * Kontrolle der ordnungsgemäßen Sicherung sämtlicher Außentüren und Zugangstore (ca. 11 Stück) * Abschließende Kontrollbegehung aller Gebäudeteile [Größe des Geländes in Quadratmetern (ca. 14.700 qm)] 3.2. Konkrete Tätigkeiten/Maßnahmen: Während des Schließdienstes sind Kontrollgänge innerhalb der Gebäudeteile durchzuführen. Im Rahmen des Kontrollgangs sind je Einsatztag folgende Tätigkeiten zu erbringen: * Außentüren auf ordnungsgemäße Schließung prüfen inkl. Dokumentation mit Uhrzeit und Person. * Alle Innentüren auf Schließung prüfen und ggf. abschließen * In allen Räumen soweit möglich Beleuchtung ausschalten. * Fenster kontrollieren und ggf. schließen. * Brandschutztüren schließen * Zügiges Reaktions- und Ausfallmanagement (nachzuweisen über Leistungskonzept) Räume, die als „nicht zu betreten" gekennzeichnet sind, sowie die in Anlage 1 ausgenommenen Bereiche sind von der Begehung ausgenommen; hier ist lediglich die Verschlusskontrolle der Zugangstür vorzunehmen. 3.3 Meldepflichten Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen hat das eingesetzte Personal unverzüglich die zuständige Stelle des Auftraggebers zu verständigen und, soweit ohne Eigengefährdung möglich, Erstmaßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Meldepflichtig sind insbesondere: * Einbruch oder Einbruchsversuch, * Brand oder Rauchentwicklung, * Vandalismus und Sachbeschädigung, * Unfälle und hilfsbedürftige Personen, * Wasserschäden und Anlagenstörungen, * sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse. Eine Verfolgung von Personen, das Betreten erkennbar gefährlicher Bereiche sowie eigenständige Löschversuche über den Umfang eines Entstehungsbrandes hinaus sind ausdrücklich nicht geschuldet. Vorrang haben Eigensicherung und Alarmierung. 3.4. Dokumentation und Qualitätssicherung: Kontrollgänge und Ausgabe der Schlüssel/ Transponder an eingesetztes Personal sind schriftlich zu dokumentieren. Einzelheiten dazu erfolgen in gesonderter Absprache, die ebenfalls zu dokumentieren ist. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung, mindestens jedoch monatlich, einen Nachweis über die durchgeführten Kontrollgänge. 3.5. Zugang Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer Schlüssel bzw. Transponder, um die Gebäude zu betreten. Die Übergabe erfolgt gegen schriftlichen Nachweis. Der Auftragnehmer hat die Schlüssel und Zutrittsmittel gesichert aufzubewahren. 3.6. Leistungszeit Der Vertrag beginnt am 01.03.2027 und hat eine feste Laufzeit bis zum 28.02.2031, mithin 48 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Die Gesamtlaufzeit beträgt damit höchstens 72 Monate. Die Preise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Festpreise. Der Schließdienst ist grundsätzlich an folgenden Tagen durchzuführen: * Montag bis Freitag * Beginn: ca. 20:30 Uhr voraussichtliches Ende: 22:30 * Davon temporär abweichende Schließzeiten (Beginn und Ende) aufgrund besonderer betrieblicher Erfordernisse werden vom Auftraggeber mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Arbeitstagen an den Auftragnehmer kommuniziert. Feiertage: An gesetzlichen Feiertagen des Landes Saarland wird kein Schließdienst erbracht. Eine Vergütung fällt für diese Tage nicht an. Betriebsruhe: In der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. ist das Institut geschlossen. In diesem Zeitraum wird kein Schließdienst erbracht und keine Vergütung geschuldet. Zusatzeinsätze: Der Auftraggeber kann über die Regeleinsatztage hinaus zusätzliche Einsatztage anordnen, insbesondere an Brückentagen und an sonstigen von ihm festgelegten Betriebstagen. Die Anordnung erfolgt mit einem Vorlauf von mindestens 2 Arbeitstagen in Textform. Zusatzeinsätze an gesetzlichen Feiertagen und im Zeitraum der Betriebsruhe sind ausgeschlossen. Es ist mit ca. 15 Zusatzeinsätzen pro Kalenderjahr zu rechnen; eine Mindestabnahme ist damit nicht verbunden. Die Vergütung erfolgt nach der im Preisblatt anzugebenden Position. Einsatztage: Der Kalkulation sind ca. 245 Regeleinsatztage pro Kalenderjahr zugrunde zu legen. Abrechnung: Der Schließdienst ist von einer Person zu erbringen. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Personenstunden zum angebotenen Stundensatz, höchstens jedoch 2 Personenstunden je Einsatztag. Der Wertung des Angebotspreises wird ein kalkulatorischer Ansatz von 2 Personenstunden je Einsatztag zugrunde gelegt. Vertretung: Der Auftragnehmer stellt Vertretungen für sämtliche Ausfallzeiten des eingesetzten Personals sicher, insbesondere bei Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Er hält hierfür mindestens 2 in das Objekt eingewiesene Vertretungskräfte vor, die die Anforderungen nach Ziffer 3.7 vollständig erfüllen. Ein Ausfall ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 3.7 Anforderungen an das eingesetzte Personal/ Ausführungsbedingungen: * regelmäßige interne Qualitätskontrollen * kontinuierliche Einweisung und Fortbildung des eingesetzten Personals * Einhaltung der objektspezifischen Sicherheits- und Zutrittsregelungen * Tragen von Dienstkleidung und Kennzeichnung durch Dienstausweis/ Lichtbildausweis * Deutschkenntnisse mindestens Niveau C1 * Grundkenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil * Jede eingesetzte Person besitzt den Unterrichtungsnachweis nach § 34a Abs. 1a GewO sowie eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO Jede eingesetzte Person ist im Bewacherregister erfasst * Nachweis: Eigenerklärung des Auftragnehmers über Eintragung im Bewacherregister und der Art des jeweiligen Qualifikationsnachweises. Die Vorlage der zugrunde liegenden Dokumente kann verlangt werden. 4. Eignungskriterien: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärung nachzuweisen. 4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung * Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (auf Verlangen Registerauszug) * Gewerberechtliche Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO * Eintragung des Unternehmens im Bewacherregister nach § 11b GewO 4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit * Jahresumsatz im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen: Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre * Betriebshaftpflichtversicherung mit der üblichen Deckungssumme (insbesondere Sachschaden und Schlüsselverlust) * Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB 4.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit * Referenzen: Mindestens 3 vergleichbare Aufträge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Nachweis: Referenzliste mit Auftraggeber, Ansprechpartner (Telefon oder E-Mail), Leistungszeitraum, Leistungsinhalt, Objektgröße und jährlichem Auftragswert. * Der Bieter benennt eine verantwortliche Ansprechstelle, die während der Einsatzzeiten nach Ziffer 3.6 telefonisch erreichbar ist. Nachweis*:* Eigenerklärung mit Angabe der Erreichbarkeitszeiten. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 43 UvGO erteilt. Maßgeblich ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Bewertung erfolgt nach den nachstehenden Zuschlagskriterien. | Zuschlagskriterium | Gewichtung | --- | --- | --- | 1 | Angebotspreis | 50 % | 2 | Organisation und Durchführung des Schließdienstes | 20 % | 3 | Reaktions- und Ausfallmanagement | 10 % | 4 | Qualifikation des vorgesehenen Personals | 10 % |