06 VgV 10 Projektbez. Vertragsbed.docx

Schaltung und Abwicklung von Personal- und sonstigen Anzeigen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 13:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Projektbezogene Vertragsbedingungen

für den Rahmenvertrag

über die

Schaltung und Abwicklung von Anzeigen der Stadt Heilbronn

vom 01.01.2027 bis 31.12.2028

1. Vorbemerkung

Für die Schaltung und Abwicklung von Anzeigen der Personalwerbung bzw. sonstiger Anzeigen bedient sich die Stadt Heilbronn (im folgenden Auftraggeberin - „AG“ - genannt) einer Werbeagentur (im folgenden Auftragnehmer - „AN“ - genannt). Die Werbeagentur soll dabei mindestens 20 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Der Umsatz beträgt voraussichtlich ca. 575.000 Euro netto. Der Vertrag läuft 24 Monate, beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.

2. Auftragsabwicklung

Die Gestaltung der abzuwickelnden Anzeigen richtet sich nach den Individuallayouts der Stadt Heilbronn (siehe Ziffer 4 und Anlage 1 Leistungsbeschreibung).

Die bei der AG mit der Personalwerbung befassten Dienststellen erteilen die Aufträge eigenverantwortlich. Die Schaltung der Anzeigen hat termingerecht zum Anzeigenschlusstermin der jeweils gewählten Werbeträger/Medien zu erfolgen. Bei eiligen Ausnahmefällen hat die Werbeagentur, nach Eingang des Vorarbabzugs umgehend mit der weiteren Bearbeitung fortzufahren. Vor Weitergabe der gesetzten Anzeige an die jeweiligen Verlage ist die Freigabe der Auftrag gebenden Dienststelle zwingend einzuholen.

Der AN hat unverzüglich nach Auftragserteilung eine Zusammenstellung der Anzeigenschlusstermine der einzelnen Verlage für die AG zur Verfügung zu stellen. Dies kann entweder schriftlich oder über einen Zugang zu einer Online-Plattform des AN erfolgen. Diese Zusammenstellung beinhaltet auch die jeweiligen Anzeigenpreise. Während der Laufzeit ist diese Zusammenstellung vom AN zu aktualisieren.

3. Vergütung/Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen des AN hat mit der jeweils Auftrag gebenden Dienststelle zu erfolgen. Die Rechnung ist direkt an die Auftrag Gebende Dienststelle zu adressieren (siehe auch Leistungsbeschreibung A Ziff. 8).

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei der jeweiligen Dienststelle der Stadt Heilbronn zur Zahlung fällig.

Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung des gewährten Anzeigenpreisrabattes. Dieser bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit fest. Hiervon ist die Gewährung des Mengenrabattes bei den einzelnen Verlagen ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Laufzeit des Vertrages

Der Dienstleistungsvertrag wird vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 für eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr, vom 01.01.2029-31.12.2029.

Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2028, eine schriftliche Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat die AG das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Vertragsverlängerung durch die AG besteht nicht.

Grundsätzlich gelten für die Kündigung sowie die außerordentliche Kündigung die Vorschriften der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL/B) bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Sollten sich während der Laufzeit des Vertrages wesentliche Rahmenbedingungen verändern, die eine Anpassung des Services erforderlich machen, sind diese Anpassungen und die daraus resultierenden neuen Konditionen in Abstimmung mit den Vertragspartnern durchzuführen. Die Konditionen sind in gegenseitigem Einvernehmen abzustimmen.

5. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Heilbronn.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesen Fällen werden die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte am nächsten kommt.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung