27.10.2026
Aufforderung zur Angebotsabgabe an alle geeigneten Unternehmen.
Offenes Verfahren.
für das Projekt/Objekt Stadtverwaltung.
[x] für die Schaltung und Abwicklung von Anzeigen der Stadt Heilbronn.
Ausschreibende Stelle: Personal- und Organisationsamt
Ablauf der Angebotsfrist und Öffnungstermin: 01.12.2026, 9.45 Uhr
Das Angebot muss digital über www.subreport.de/E94892818 eingereicht werden.
Ende der Bindefrist: 31.01.2027
Anlagen
VgV 6 Aufforderung Angebotsabgabe 12/24
| [x] | Bewerbungsbedingungen VgV 7 | [x] | Bieterangabenverzeichnis VgV 12 |
| [x] | Angebotsschreiben VgV 8 | [x] | Leistungsbeschreibung |
| [x] | Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VgV 9 | [ ] | Leistungsverzeichnis |
| [x] | Projektbezogene Vertragsbedingungen VgV 10 | [ ] | Pläne/Zeichnungen |
| [ ] | Zusätzliche Vertragsbedingungen VgV 11 | [x] | Weitere Unterlagen Wertungsmatrix, Anlage 1 Anzeigenvarianten |
- Es ist beabsichtigt, im Namen und auf Rechnung der Stadt Heilbronn die in beiliegenden Unterlagen bezeichneten Leistungen zu vergeben.
- Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Vergabeplattform subreportELVIS. Außerhalb dieses Kommunikationsweges übermittelte Anfragen und Auskünfte sind nicht verbindlich und begründen keine rechtlichen Ansprüche. Auskünfte können grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt werden, die bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind.
- Beim Offenen Verfahren sind die in der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU unter Abschnitt III genannten Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen, soweit sie nicht durch Präqualifizierung des Unternehmens oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht sind.
Die Vorlage dieser Nachweise/Erklärungen wird auch bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen von diesen vor Auftragsvergabe gefordert.
Es ist vorgesehen, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern
Beim Nichtoffenen Verfahren und beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde die Eignung bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen. Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde die Eignung bereits im Vorfeld ermittelt.
- Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Sofern zugelassen, sind die Mindestbedingungen in der Anlage festgelegt.
Kriterien für die Auftragserteilung bei Haupt- und Nebenangeboten sind in der EU-Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt II.2.5 oder in der Leistungsbeschreibung genannt.
- Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen VgV 7.
- Zu Sicherheitsleistungen, Zahlungen und evtl. Finanzierungsbedingungen bitte die Regelungen in den Projektbezogenen Vertragsbedingungen VgV 10 und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen VgV 11 beachten.
- Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
Sie haben bei Losaufteilung grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nur für einzelne Lose einzureichen. Wir behalten uns aber vor, die Gesamtleistung an einen Bieter zu vergeben.
Zur Aufteilung der Leistung in Lose und ggf. zur Loslimitierung s. Abschnitt II.1.6 der EU-Auftragsbekanntmachung.
- Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
- Digitale Angebotsabgabe ist nach § 53 VgV verbindlich festgelegt. Die Angebote sind in Textform über die Vergabeplattform subreportELVIS bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu übermitteln.
Bitte beachten Sie die „Hinweise zur digitalen Angebotsbearbeitung und –rückgabe“.
- Beim Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet haben, nicht zugelassen. Dies gilt auch für die Bildung von Bietergemeinschaften aus aufgeforderten Unternehmen.
- Nachprüfstelle ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 926-8730, Fax –3985, E-Mail Vergabekammer@rpk.bwl.de
Mindestanforderungen für Nebenangebote gem. Ziff. 4
Nebenangebote müssen die folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllen hinsichtlich:
[ ] Mechanischer Festigkeit und Standsicherheit
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[ ] Brandschutz
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[ ] Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
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[ ] Nutzungssicherheit
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[ ] Schallschutz
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[ ] Energieeinsparung und Wärmeschutz
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[ ] Dauerhaftigkeit
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[ ] Gebrauchstauglichkeit
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