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FB_025b_Rechn-beiblatt X-Rechng + Lieferanteninfo Wechsel ZRE auf OZG-RE.pdf

Schadstoffsanierung und Rückbau der ehemaligen THW-Gebäude in Feuchtwangen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Rechnungsstellung an die BImA

Anforderungen im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung

Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen in Bezug auf die Inhalte einer elektronischen Rechnung, das zu verwendende Rechnungsformat sowie die elektronische Übermittlung einer Rechnung zusammengefasst.

Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-
Rechnungs-Verordnung des Bundes folgende Angaben enthalten:
• Leitweg-Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
991-80032-33
• Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
• Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
• De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller
bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden:
• Bestellnummer
• Lieferantennummer (Kreditorennummer).
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden
und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Anforderungen an das Rechnungsformat
• Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der
Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere
Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG) verwendet werden, wenn dieser
den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-
RechV und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.
• Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, können nicht
berücksichtigt werden.
• Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und
dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden.
• Die maximal zulässige Größe einer Rechnung ist abhängig vom gewählten Übertragungskanal (bspw.
10 MB bei E-Mailanhängen oder 11 MB bei Anhängen in der Weberfassung). Bitte beachten Sie hierbei
die Nutzungsbedingungen der Plattform. Die maximale Anzahl der eingebetteten
rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten
Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, „jpeg“, „xlsx“, „ods“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte
(bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die
Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben.
Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen
Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.).
Weiterführende Informationen zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-
Standards (KoSIT): https://www.xoev.de/xrechnung-16828.
Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
• Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die Zentrale
Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung.bund.de
aufgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der
gewünschten Übertragungskanäle im Nutzerkonto voraus.
• Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der ZRE zu entnehmen.
Für Fragen bezüglich der Übermittlung elektronischer Rechnungen über die ZRE können Sie den zuständigen
Support kontaktieren:
• Support-Hotline: Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer:
+49 (0)30 2598-4436
• Support Postfach: Für schriftliche Anfragen können sich Nutzer der ZRE an sendersupport-
xrechnung@bdr.de wenden
Weiterführende Informationen zu E-Rechnungen sowie zur ZRE finden Sie auf der Webseite des BMI
(https://www.e-rechnung-bund.de/).

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 60 03 30, 14403 Potsdam Sparte Finanzen Geschäftszeichen: ZEFI.F3410-503/25.1400 Ihr Kontakt: FI-eRB@bundesimmobilien.de An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben PF 600330 Unsere Lieferanten 14403 Potsdam

T +49 - F +49 -

FI-eRb@bundesimmobilien.de

25.07.2025

Umstellung der Elektronischen Rechnungsstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf die OZG-RE ab dem 19.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 19.09.2025 kann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben elektronische Rechnungen nicht mehr über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) empfangen, da diese Plattform eingestellt wird.

Wir ziehen um! Ab dem 19.09.2025 finden Sie uns auf der onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungs- eingangsplattform (OZG-RE).

Warum wechselt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum OZG-RE? Im September 2025 werden die beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, ZRE und OZG-RE, konsolidiert. Dies wurde am 19.11.2024 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entschieden. Mit Billigung des Vorhabens durch das BMI und das BMF wurde der Auflösung des Zwei-Plattformenbetriebs ZRE und OZG-RE zugestimmt und der Auftrag zur Direktanbindung sämtlicher Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung an die OZG-RE erteilt. Mit diesem einheitlichen Zugangsweg zur Rechnungsstellung über eine Plattform sollen insbesondere der Aufwand und die Komplexität für Lieferanten reduziert werden. Zudem bietet Ihnen die OZG-RE bereits effiziente Services, wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto.

Was bedeutet die Umstellung für Sie als Lieferant? Ab dem 19.09.2025 müssen Ihre elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) an uns über die OZG-RE übermittelt werden. Auch beim OZG-RE haben Sie die Möglichkeit  eine Rechnung auf der Plattform zu erstellen oder  eine vorhandene Rechnung hochzuladen oder  eine Rechnung per E-Mail an die im Rechnungsportal angegebene nutzerkontospezifische Zieladresse zu senden oder  eine Rechnung über Peppol beim OZG-RE einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des OZG-RE eine initiale Registrierung auf dieser Plattform erforderlich ist. Die Registrierung können Sie jederzeit unter folgendem Link vornehmen: https://xrechnung- bdr.de/. Eine Bedienhilfe zur Nutzung der OZG-RE finden Sie hier.

Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Alexander von Erdély (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts – Sitz: Bonn, USt-IdNr.: DE240386446 Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz Seite 1/2

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Wichtig: Die Leitweg-ID der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ändert sich nicht! Mit der Konsolidierung der beiden Plattformen werden alle bestehenden Leitweg-/ und Peppol-IDs, die aktuell über die ZRE registriert sind, an die OZG-RE Plattform migriert.

Bitte verwenden Sie somit weiterhin die Ihnen bekannten Leitweg-ID für die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (991-80032-33).

Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung über den OZG-RE finden Sie auf der offiziellen Webseite zur E-Rechnung.

Hinweis zu Statusmeldungen bei der Rechnungstellung vor dem Umstellungstermin: Die automatisierten etablierten Rückmeldewege auf dem ZRE sind möglicherweise nach der Umstellung eingeschränkt.

Hinweise zum Begriff E-Rechnung Gemäß E-Rechnungsverordnung ist die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt verpflichtend. Eine E-Rechnung ist gemäß BGBl I 2024 Nr. 108 eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Erfüllt werden die Formatanforderungen aktuell zum Beispiel von der XRechnung, die bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei, wenn sie über eines der Portale eingereicht wird (aktuell ZRE, ab 19.09.2025 OZG-RE).

Soweit nach E-Rechnungsverordnung zulässig, können Sie Ihre Rechnungen auch per E-Mail oder als Ausdruck an die Adresse unseres zentralen Rechnungseinganges senden. Weitere Informationen zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.bundesimmobilien.de/rechnungsstellung-an-die-bundesanstalt-fuer-immobilienaufgaben- 32cfc19da1e22dfe. Bitte übersenden Sie an diese Adressen ausschließlich Rechnungen, da im weiteren Verlauf eine rein maschinelle Bearbeitung erfolgt. Andere Eingangspost über diese beiden Kanäle kann nicht verarbeitet werden.

Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:

Umstellungstermin: 19.09.2025

Rechnungseinreichung bis 17.09.2025: ZRE https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do

Rechnungseinreichung ab 19.09.2025: OZG-RE https://xrechnung-bdr.de/

Leitweg-ID der Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben für beide Plattformen: 991-80032-33 (unverändert)

Gesetzlich vorgeschriebenes Rechnungsformat: XRechnung https://xeinkauf.de/

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig

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