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KOLBE GEOPHYSIK
Messungen Gutachten Kolbe Geophysik UG (haftungsbeschränkt) Rennweg 55 90489 Nürnberg Staatliches Bauamt Ansbach Telefon: (0911) 53 73 77 Herrn Adrian Kneidl Telefax: (0911) 53 73 76 Bischof-Meiser-Straße 11 mobil: 0160 / 902 902 02 91522 Ansbach email: kolbe-geophysik@arcor.de
Datum : 23.04.2024
Auftrag-Nr. : 42m117
Adrian.Kneidl@stbaan.bayern.de
THW Feuchtwangen, Gepl. Ersatzbau 91555 Feuchtwangen, Banzenweiler 24 Hier: Luftbildauswertung und Archivrecherche
Sehr geehrter Herr Kneidl,
für den geplanten Ersatzneubau des THW Feuchtwangen-Banzenweiler, Fl.-St. 49, Gem.
Banzenweiler, war gemäß Auftrag vom 19.03.2024 eine Gefährdungsabschätzung mittels
Luftbildauswertung und Archivrecherche vorzunehmen. Das Ergebnis wird im folgenden
dokumentiert.
Die Lage des Bauvorhabens kann dem nachfolgenden Plan1) entnommen werden.
Abb. 1: Geplantes Bauvorhaben THW Banzenweiler (Fl.-St. 49).
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Messungen Gutachten
Vorliegende Berichte und Karten:
- Vermessungsamt Ansbach: Katasterplan 1:1000, vom 12.11.2014,
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium für Verteidigung: Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), vom September 2018.
Vorliegende Luftbilder:
Von dem Gebiet gibt es nur eine Überfliegung der USAF am 9. April 1945. Daraus wurde das
folgende Bild ausgewertet:
Nr. 451651/3/4118, 1:10000, USAF vom 09.04.1945
Die Luftbildauswertungen sind somit auf diesen Zeitpunkt beschränkt, der kurz vor der Invasion
der Bodentruppen liegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keine Anzeichen von Bebombungen zu
erkennen.
Von der RAF sind ebenfalls keine später aufgenommenen Luftbilder bekannt.
Banzenweiler und das dörfliche Umfeld am 09.04.1945:
Das nachfolgende Luftbild vom 09.04.1945 zeigt Banzenweiler, und den östlich davon
liegenden Ort Leiperzell, sowie das Nord-Süd streichende Sulzachtal. Dazwischen ist die
Bahnlinie Nördlingen-Dombühl (Hesselbergbahn) erkennbar.
Das Gebiet ist dünn besiedelt und besteht überwiegend aus landwirtschaftlichen Flächen und
Wäldern.
Auf dem Bildausschnitt sind keine Bombenteppiche erkennbar.
Es sind keine Flakstellungen erkennbar.
Insbesondere sind auch entlang des potentiellen Angriffszieles Eisenbahntrasse keine
Auffälligkeiten vorhanden, die auf militärische Aktivitäten hinweisen. Auch die Straßen weisen
keine Auffälligkeiten auf.
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Abb. 2: Ausschnitt aus dem USAF Luftbild vom 09.04.1945 (Quelle: LA f. Vermessung), mit der Lage des Bauvorhabens (blaue Umrandung).
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Der nachfolgende Ausschnitt zeigt die Ortslage Banzenweiler im Detail. Das THW-Grundstück
wurde blau umrandet.
Das Grundstück bestand aus Ackerflächen. Das Gebäude am Ostrand besteht heuet noch.
Der Verlauf des Bieberbaches ist bis heute unverändert.
An den umgebenden Gebäuden sind keine Hinweise auf Zerstörungen durch
Kampfhandlungen erkennbar.
Es sind keine Auffälligkeiten und insbesondere keine Explosionskrater erkennbar.
B a n z e n w e i l e r
B 2 5
B i e b e r b a c h
Abb. 3: Detailausschnitt Banzenweiler aus dem USAF Luftbild vom 09.04.1945 (Quelle: LA f. Vermessung).
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Archivrecherche:
Ergänzend wurde eine Recherche im Gemeindearchiv vorgenommen.
Das Gemeindearchiv Banzenweiler befindet sich seit der Eingemeindung beim Stadtarchiv
Feuchtwangen. Dort wurde am 25.03.2024 unter der Anleitung von Herrn Ebert Einsicht in die
relevanten Akten aus der Kriegszeit genommen.
Liste der Kriegsgeschädigten (Archivaliennummer 412):
Es wurden 18 Personenschäden gemeldet (Kriegsschussverletzungen). Aus der Schadensliste
sind keine Gebäudeschäden oder sonstige Sachschäden, die in Zusammenhang mit dem Krieg
stehen, entnehmbar. Daraus ist zu schließen, dass Banzenweiler nicht Ziel von Luftangriffen
war und durch Bodenkämpfe nicht geschädigt wurde.
Verzeichnis der Baubewilligungen (Archivaliennummer 602):
Im Zeitraum 1938 bis 1943 wurden nur private Bauanträge gestellt. Anschließend, zwischen
1942 bis 1945, kam bekanntermaßen jegliche Bautätigkeit zum Erliegen. Es ist zu folgern, dass
keine Produktionsbetriebe (hier insbesondere keine Rüstungsbetriebe) in Banzenweiler gebaut
wurden.
Gewerbesteuer (Archivaliennummer 924 c und d):
Die Gewerbesteuerliste ergibt Hinweise auf die Existenz lediglich zweier gegen Kriegsende
bestehender Betriebe: Fränkisches Überlandwerk und Darlehenskasse Banzenweiler. Es sind
keine Hinweise auf Rüstungsbetriebe vorhanden. Somit sind diese als Angriffsziele
auszuschließen.
Im Mai erfolgte die schnelle Einnahme von Osten her durch die Amerikaner. Nach Angaben
des Archivleiters Herr Ebert wurde der Ortsteil Banzenweiler bei Kriegsende ohne
Kampfhandlungen an die Alliierten übergeben. Nennenswerte Kampfhandlungen in der
unmittelbaren Nachbarschaft gab es demnach nur in den Ortsteilen Breitenau, sowie Seiderzell
und Kühnhardt am Schlegel.
Desweiteren ist in der Gegend nur ein mündlich überlieferter Bombenfund bekannt. Er befindet
sich im Wald von Vorderbreitenthann, ca. 3 km vom Bauvorhaben entfernt.
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Zusammenfassung und Empfehlungen:
Luftangriffe
Bezüglich des Bauvorhabens THW in Feuchtwangen-Banzenweiler ist kein Anfangsverdacht
bezüglich Bebombung gegeben (BFR KMR, Phase A). Hinweise auf Kampfmittel liegen im
geplanten Baufeld und im erweiterten Sicherheitsbereich nicht vor.
Bodenkämpfe
Keine Hinweise auf Bodenkämpfe in Banzenweiler.
Militärische Einrichtungen
Keine Hinweise auf Stellungen und auf Truppenbewegungen in Banzenweiler.
Verkehrswege
Keine Hinweise auf militärische Angriffe in der Umgebung von Banzenweiler.
Insgesamt haben die Sichtung der auf Gemeindeebene vorhandenen Dokumente und die
Luftbildauswertung keine Hinweise auf militärische Aktivitäten ergeben, sowie keine Hinweise
auf Kriegsschäden. Auf weitergehende Archivrecherchen wurde daher verzichtet.
Einschränkungen der Aussage:
- Die Schlupflöcher von Bombenblindgängern oder Brandbomben (Verdachtspunkte),
sind im Luftbild nicht sicher ortbar. Eventuell nicht explodierte Bomben sind daher
mittels Luftbildauswertung i.a. nicht sicher nachweisbar.
- Nachträgliche Veränderungen, wie z. B. unbeabsichtigte Verlagerung von
Blindgängern durch Erdumlagerungen u. a., sind hier ebenfalls nicht beurteilbar.
Falls eine Aussage zur konkreten Belastung des Bodens mit Bauhindernissen aus Eisen
gewünscht wird, bleibt dies einer anzuschließenden Magnetfeldkartierung oder
Bodenradaruntersuchung vorbehalten.
Zur Beantwortung von auftretenden Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kolbe Geophysik UG Dipl.-Geophys. Benno Kolbe
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Münz, Arina (StBA Ansbach)
Von: Herzog, Thomas (Landesbaudirektion) Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2024 10:46 An: Münz, Arina (StBA Ansbach) Cc: Kneidl, Adrian (StBA Ansbach) Betreff: AW: 2024-06-20_THW-Bauprogramm_OV-Feuchtwangen-Banzenweiler Anlagen: Phase_A_HZA_Selb_sign.pdf
Landesbaudirektion Bayern Leitstelle BoGwS
Sehr geehrte Frau Münz,
leider hat es nun doch ein wenig länger gedauert, dafür aber mit einem positivem Ergebnis:
Anbei finden Sie das Gutachten Phase A zur Liegenschaft HZA Regensburg, Unterweißenbacher Weg, 95100 Selb.
Für Feuchtwangen bestätigt die Leitstelle des Bundes für KMR die Einstufung der Liegenschaft in die Kategorie 1 nach BFR KMR („Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.“) mit folgender Aussage vom 08.07.2024:
- THW Feuchtwangen Auf den ersten Blick nicht befriedigend. Aber: mehr ist in diesem Fall tatsächlich nicht zu machen. Es gibt einfach keine weiteren Luftbilder – erst wieder ab 1953 und da sind auch keine Schäden auszumachen. Insofern kann luftbildsichtig nur eine Aussage bis kurz vor der Einnahme getroffen werden. Aber die Gebäude stehen alle nach dem Krieg noch, insofern kein Hinweis auf Beschädigung durch Abwurfmunition. Immerhin hat der Gutachter auch eine Archivrecherche vorgenommen und mit dem Archivleiter gesprochen. Auch daraus hat er keine Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung gefunden. Ich bin noch auf vier bei Banzenweiler vermisste deutsche Soldaten gestoßen (http://www.denkmalprojekt.org/2022/feuchtwangen_chronik_lk- ansbach_wk2_by.html , unter „Bemerkungen“ suchen nach Banzenweiler), aber da keine weiteren Hinweise vorliegen ergeben sich daraus keine neuen Erkenntnisse. Es gibt keine Hinweise, insofern Kategorie 1 nach BFR KMR. Der Gutachter hat recht. Was ich nicht ganz verstehe ist, wie der Gutachter die zusätzlichen Wasserflecken auf das Bild bekommen hat – das Bild ist eigentlich ganz in Ordnung: Gutachter vs. Original:
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Kampfmitteltechnische Maßnahmen müssen somit bei dem Bauprojekt nicht eingeplant werden.
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Herzog Dipl.-Geol.
Landesbaudirektion Bayern Referat 53 – Leitstellen Ingenieurbau Krelingstraße 50 90408 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 937766 247 Mobil (privat): +49 (176) 81341737 eFax: +49 (911) 937766 13247 E-Mail:thomas.herzog@lbd.bayern.de Internet:www.lbd.bayern.de
Von: Münz, Arina (StBA Ansbach) Arina.Muenz@stbaan.bayern.de Gesendet: Donnerstag, 20. Juni 2024 15:47 An: Herzog, Thomas (Landesbaudirektion) Thomas.Herzog@lbd.bayern.de Cc: Kneidl, Adrian (StBA Ansbach) Adrian.Kneidl@stbaan.bayern.de Betreff: 2024-06-20_THW-Bauprogramm_OV-Feuchtwangen-Banzenweiler
Sehr geehrter Herr Herzog,
anbei wie soeben besprochen die vorliegende Luftbildauswertung des THW Grundstückes in Feuchtwangen OT Banzenweiler. Aktuell erstellen wir gerade die EPU für einen Neubau der Liegenschaft im Rahmen des THW Bauprogramms. Auf dem Grundstück befindet sich ein Altes Schulgebäude aus den 50er&60 Jahren, ein kleines Wohnhaus sowie diverse Garagen und befestigte Flächen. Das Grundstück befindet sich bereits seit langem im Besitz der BImA und wir seit mehreren Jahrzehnten durch das THW genützt.
Das Projekt wird, wenn es kommt, von einem Totalunternehmer durchgeführt. Aufgabe des Bauamtes ist im Zuge der EPU die Mehrkosten sowie die Kosten für die Baufeldfreimachung (ebenes Baufertiges Grundstück) zu ermitteln, sowie eventuell vorhandene Risiken bzw. Risikokosten (Schadstoffe, Naturschutz, Baurecht und Kampfmittel). Die Baufeldfreimachung/ die Erstellung des Baureifen Grundstückes ist dann ebenfalls Aufgabe der BdE.
Der zweiten Datei können Sie grob entnehmen um welche Fläche bzw. Aushubvolumen es sich handelt, auf der dritten befindet sich der Lageplan der aktuell vorgesehenen Gebäude.
Teilen Sie uns baldmöglichst mit, ob aus Sicht der NLBL bzw. aus ihrer Sicht die Erstellung eines Gutachtens Phase A gemäß BFR KMR für die Liegenschaft/ das Baufeld erforderlich ist.
Sollten Sie noch weitere Informationen von uns benötigen kommen Sie gerne auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Arina Münz
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Staatliches Bauamt Ansbach
Telefon: +49 (981) 8905-2128 E-Mail: Arina.Muenz@stbaan.bayern.de Internet: www.stbaan.bayern.de
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