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Anlage_11_Kurzbeitrag_zur_speziellen_artenschutzrechtlichen_Prüfung.pdf

Schadstoffsanierung und Rückbau der ehemaligen THW-Gebäude in Feuchtwangen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:56 (Europe/Berlin)

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Bachmann Artenschutz GmbH GF: Markus Bachmann Heideloffstr. 28 91522 Ansbach

Kurzer Fachbeitrag

zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

für den Neubau von THW-Gebäuden

in Banzenweiler, Gemeinde Feuchtwangen, Landkreis Ansbach

Fassung mit Stand 08/2024

Abbildung 1: Übersicht über das Vorhabensgebiets (rot umrandet); (Quelle Luftbild: © BayernAtlas)

Auftraggeber: Staatliches Bauamt Ansbach Bischof-Meiser-Str. 11 91522 Ansbach

Auftragnehmer: Bachmann Artenschutz GmbH GF: Markus Bachmann Heideloffstraße 28 91522 Ansbach

Bearbeiterin: Lisa Rauscher, M.Sc. Biowissenschaften

Bachmann Artenschutz GmbH Telefon: 0981-77810 Amtsgericht Ansbach GF: Markus Bachmann Mail: info@artenschutz-ansbach.de Registernummer HRB 8004 Heideloffstraße 28 Sparkasse Ansbach 91522 Ansbach IBAN: DE46 7655 0000 0009 2946 87 Umsatzsteuer ID: DE267253924 I

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................... 4

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................................ 9

1.2 Datengrundlagen ........................................................................................................................... 9

1.3 Methodisches Vorgehen ................................................................................................................ 9

2 Wirkungen des Vorhabens auf Fauna und Flora ......................................................... 10

3 Bestand und Darlegung der Betroffenheit von Arten .................................................. 11

3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ................................................................. 11

3.2 Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ......................................................................... 11

3.2.1 Säugetiere 11

3.2.2 Reptilien, Amphibien, Libellen, Käfer, Tagfalter, Weichtiere 11

3.3 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie................................................ 11

4 Maßnahmen ........................................................................................................... 12

5 Fazit ...................................................................................................................... 13

6 Literatur, Gesetze und Richtlinien, Internet .............................................................. 14

7 Anhang .................................................................................................................. 16

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie .................................................................................... 18

B Vögel ............................................................................................................................................. 21

Bachmann Artenschutz GmbH Telefon: 0981-77810 Amtsgericht Ansbach GF: Markus Bachmann Mail: info@artenschutz-ansbach.de Registernummer HRB 8004 Heideloffstraße 28 Sparkasse Ansbach 91522 Ansbach IBAN: DE46 7655 0000 0009 2946 87 Umsatzsteuer ID: DE267253924 II

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Abkürzungsverzeichnis

ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm des LfU ASK Artenschutzkartierung des LfU BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BfN Bundesamt für Naturschutz bg besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz EHZ Erhaltungszustand der Art FFH Fauna Flora Habitat-Richtlinie KBR Kontinentale biogeografische Region LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt sg streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG VRL Vogelschutzrichtlinie CEF-Maßnahmen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

RL D Rote Liste Deutschland gem. BfN

RL BY Rote Liste Bayern

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

1 Einleitung

Nördlich von Feuchtwangen, Landkreis Ansbach, befindet sich der Ort Banzenweiler. Das Staatliche Bauamt Ansbach plant dort auf dem bestehenden Gelände des Technischen Hilfswerks (THW) Feuchtwangen den Neubau von mehreren Funktionsgebäuden. Das Grundstück befindet sich am westlichen Ortsrand von Banzenweiler. Auf dem Gelände stehen im südlichen und östlichen Teilbereich mehrere Bestandsgebäude. Der nördliche und westliche Teil ist bisher unbebaut. Hier befindet sich im Zentrum eine Wiesenfläche umrahmt mit Gehölzstrukturen und eine größere Gehölzgruppe („Wäldchen“) im Norden der Fläche. Im Norden und Westen erstrecken sich landwirtschaftliche Nutzflächen, während im Südosten die Ortschaft an das Gelände anschließt.

Die Umgebung von Banzenweiler ist stark landwirtschaftlich geprägt, im Westen in circa 500 m bis 600 m Entfernung befinden sich zudem zwei bewaldete Berge.

Abbildung 2: Lage des Vorhabensgebiets (rot umrahmt); (Quelle Luftbild: © BayernAtlas)

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Abbildung 3: Übersicht über das Vorhabensgebiets (rot umrahmt); (Quelle Luftbild: © BayernAtlas)

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Abbildung 4: Blick nach Süden über die mit Gehölzstrukturen eingerahmte Grünfläche auf die Bestandsgebäude; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

Abbildung 5: Blick nach Norden auf die Grünfläche mit Gehölzstrukturen am Rand und dem „Wäldchen“ ganz im Norden; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Im Norden der Fläche befindet sich auf einer leichten Erhöhung ein „Wäldchen“ (Abbildungen 5 und 9) hauptsächlich bestehend aus Hainbuchen mit vereinzelten Linden und Eichen. Im Zentrum der Fläche erstreckt sich eine artenarme Wiese (Abbildungen 4 und 6), die Fläche ist gekennzeichnet durch Fahrspuren und wurde den Schnittgutresten nach zu urteilen bisher gemulcht. Die zentrale Freifläche wird im Westen und Osten durch Baumreihen, in welchen die Birke dominiert, mit Unterwuchs aus Weißdorn, Hasel und Eberesche umrahmt (Abbildungen 6 und 7). Im Süden befinden sich mehrere Bestandsgebäude sowie versiegelte Fahr- und Parkflächen (Abbildungen 4 und 8).

Abbildung 6: Blick nach Osten auf eine Baumreihe mit vereinzelten Sträuchern; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

Abbildung 7: Blick nach Westen auf die Baumreihe (Birken) mit vereinzelten Sträuchern als Unterwuchs; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

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Abbildung 8: Bestandsgebäude mit versiegelter Hoffläche im Süden der Eingriffsfläche; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

Abbildung 9: „Wäldchen“ im Norden der Eingriffsfläche; (Foto: Bachmann Artenschutz GmbH)

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1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die mögliche projektbedingte Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten i. S. der artenschutz-rechtlichen Vorgaben des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG ist im Rahmen eines Fachbeitrages zu überprüfen. Aus diesem Grund wurde die Bachmann Artenschutz GmbH beauftragt, den vorliegenden Fachbeitrag zur saP zu erarbeiten.

Dabei sind alle in Bayern vorkommenden Arten der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL zu berücksichtigen. Die ebenfalls zu berücksichtigenden „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG müssen erst in einer neuen Bundesartenschutzverordnung bestimmt werden. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt. Für sogenannte „Allerweltsarten“ (siehe Anhang, Markierung mit *) sind die Verbotstatbestände in der Regel nichtzutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) weiterhin erhalten bleibt bzw. sich der Erhaltungszustand ihrer lokalen Population nicht signifikant verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Daher müssen diese häufigen Arten keiner ausführlichen Prüfung unterzogen werden, soweit keine größere Anzahl Individuen/ Brutpaare betroffen sind. Eine Verletzung oder Tötung der Allerweltsarten ist dennoch zu vermeiden.

Die Vorhabensfläche wurde mittels Worst-Case-Verfahren geprüft.

1.2 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

• Planunterlagen des Auftraggebers (Bayernatlas)

• Auswertung vorhandener behördlichen Daten: ASK, Biotopkartierung

• Artinformationen des LfU: https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen

• Ortsbegehungen zur Erfassung der Strukturen im Untersuchungsgebiet

• Erhebung faunistischer Daten: 10.05.2024

• Arteninformationen zu Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie des BfN (Bundesamt für Naturschutz 2019)

• BayernAtlas (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, 2020)

1.3 Methodisches Vorgehen

Als Datengrundlagen wurden die unter Kap. 1.2 genannten Quellen genutzt und ausgewertet. Am 10.05.2024 wurde eine Strukturkartierung durchgeführt. Hierbei wurden die komplette Eingriffsfläche auf ihr Habitatpotential für saP- relevante Tierarten überprüft. Die auf der Eingriffsfläche stehenden Gehölze wurden auf mögliche Spalten und Höhlenquartiere abgesucht. Weiterhin wurden die Gebäude auf potenzielle Fledermausquartiere und Niststätten von Gebäudebrütern überprüft.

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2 Wirkungen des Vorhabens auf Fauna und Flora

Wirkfaktoren, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten i. S. der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verursachen können, sind nachfolgend aufgeführt.

• Störung, Verletzung und Tötung von Individuen geschützter Tierarten durch Bautätigkeiten

• Störung, Verletzung und Tötung von brütenden Vögeln und Zerstörung derer Nester und Gelege durch den Gebäudeabriss innerhalb der Vogelbrutzeit,

• Störung, Verletzung und Tötung von brütenden Vögeln und Zerstörung derer Nester und Gelege durch

Gehölzentfernungen innerhalb der Vogelbrutzeit,

• Störung, Verletzung und Tötung von Fledermäusen durch den Gebäudeabriss,

• Störung, Verletzung und Tötung von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen bei Gehölzentfernungen,

• dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Gebäudebrüter und Fledermäuse durch den Gebäudeabriss,

• dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Höhlenbrüter und baumhöhlenbewohnende Fledermäuse bei Fällung von Höhlenbäumen.

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3 Bestand und Darlegung der Betroffenheit von Arten

3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Es kommen keine nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie geschützten Pflanzenarten vor.

3.2 Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

3.2.1 Säugetiere

Nach den natürlichen Verbreitungsgebieten der Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Auswertung der weiteren Datengrundlagen sind im Untersuchungsgebiet nur Vorkommen von Fledermäusen möglich.

Quartiere für gebäudebewohnende Fledermäuse sind im Untersuchungsgebiet lediglich in Form von sporadisch genutzten Einzelquartieren möglich. Hier kommen kleinere Spalten und Risse an den Gebäuden in Frage. Als Wochenstube oder Winterquartier kommt der Gebäudekomplex mangels geeigneter Strukturen nicht infrage.

Um beim Abriss Verletzungen und Verluste von Einzeltieren zu vermeiden, müssen die Maßnahmen in Kapitel 4 eingehalten werden.

Für Fledermäuse geeignete Höhlen- oder Spaltenquartiere konnten bei den vom Eingriff betroffenen Gehölzen auf der Fläche nicht festgestellt werden. Es werden demnach keine Lebens- oder Fortpflanzungsstätten dieser Tiere zerstört. Die Nutzung als Jagdhabitat ist jedoch nicht auszuschließen. Hierbei sind besonders Leitstrukturen wie die Gehölze entlang der Grundstücksgrenze relevant.

Bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.

3.2.2 Reptilien, Amphibien, Libellen, Käfer, Tagfalter, Weichtiere

Im Untersuchungsgebiet kommen keine geeigneten Habitatstrukturen für nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie geschützten Artengruppen der Reptilien, Amphibien, Libellen, Käfer, Tagfalter und Weichtiere vor. Es werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.

3.3 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Potenzielle Quartiere für Gebäudebrüter sind am Gebäudekomplex nicht vorhanden.

Bei den vom Eingriff betroffenen Gehölzen konnten bei der Begehung ebenfalls keine potenziell geeigneten Quartiere für Höhlenbrüters, sowie Spuren, die auf Lebensstätten hindeuten, nachgewiesen werden.

Die Nutzung der angrenzenden Gehölze durch „Allerweltsarten“ (Kapitel 1.1) ist dagegen nicht auszuschließen.

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

Um bei Gehölzentfernungen Verletzungen und Verluste von „Allerweltsarten“ zu vermeiden, müssen die Maßnahmen in Kapitel 4 eingehalten werden. Bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.

4 Maßnahmen

Die Ermittlung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vermeidungsmaßnahmen. Diese sind daher unbedingt einzuhalten:

• M01: Um Störungen und Verluste von brütenden Vögeln zu vermeiden, dürfen innerhalb der Schutzzeiten für Brutvögel (1. März bis 30. September) keine Gehölzentfernungen stattfinden.

• M02: Um Verletzungen und Verluste von Fledermäusen zu vermeiden, hat der Abriss der Gebäude vorsichtig zu erfolgen. Dazu müssen Dach und Dachstuhl langsam und kontrolliert abgedeckt bzw. abgetragen werden.

• M03: Um jagende Fledermäuse vor allem entlang der Leitstruktur im Westen des Grundstücks nicht zu beeinträchtigen, muss für die unbedingt erforderliche Außenbeleuchtung insektenfreundliches Leuchtmittel verwendet werden. Zudem dürfen die Lichtquellen nicht direkt auf die Gehölze gerichtet werden.

• M04: Die Baumreihe im Westen der Fläche zählt zu den essenziellen Leitstrukturen für jagende Fledermäuse. Dementsprechend dürfen die Gehölze, welche zudem als Eingrünung und Abgrenzung zum Außenbereich dienen, nicht entfernt werden.

• M05: Um den Verlust von Habitatstrukturen zu verhindern, ist das Feldgehölz im Norden der Vorhabensfläche zu erhalten.

• M06: Werden bei den geplanten Gebäuden große Glasfronten eingebaut, ist die Fallenwirkung der Glasflächen mittels Mattierung, Musterung, Außenjalousien oder anflughemmender Bepflanzung in geeigneter Höhe zu verringern. Als Hilfestellung sind die fachlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen (Bericht zum Vogelschutz 53/54, 2017).

Weitere Maßnahmenempfehlung:

• E01: Strukturen wie Lichtschächte, bodenebene Kellereingänge, offene Fallrohre, Gullideckel und ähnliches müssen für Kleintiere abgedichtet bzw. verschlossen werden. Hierfür können feinmaschige Abdeckungen verwendet werden.

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5 Fazit

Aus dem Spektrum der europäisch geschützten Arten in Bayern wurden in den Gruppen Säugetiere und Vögel Arten ermittelt, die im Untersuchungsgebiet vorkommen oder zu erwarten sind.

Für alle untersuchten prüfungsrelevanten Arten sind die projektspezifischen Wirkungen unter Berücksichtigung der in diesem Fachbeitrag vorgeschlagenen Maßnahmen im Kapitel 4 so gering, dass

• die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt,

• eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes durch anlagen-, bau- oder betriebsbedingte Störungen aller Voraussicht nach ausgeschlossen werden kann,

• sich das Tötungsrisiko vorhabensbedingt nicht signifikant erhöht.

Die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG entfällt daher.

Ansbach, 12.08.2024 gez. Lisa Rauscher

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6 Literatur, Gesetze und Richtlinien, Internet

Literatur

BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR (2018): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP). (Fassung mit Stand 08/2018).

BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2020): Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung- Handlungsempfehlungen für Kommunen (Fassung mit Stand 09/2020).

BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas: Nonpasseriformes – Nichtsingvögel, Bd. 2, Aula-Verlag, Wiesbaden, 792 S.

BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas: Passeres – Singvögel, Bd. 1, Aula-Verlag, Wiesbaden, 766 S.

BEZZEL, E., GEIERSBERGER, I., LOSSOW, G. V. & PFEIFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern Verbreitung 1996 bis 1999, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 560 S.

BLOTZHEIM, U , Handbuch der Vögel Mitteleuropas Vogelzug- Verlag im Humanitas – Buchversand GmbH

BUB, H. ( 1995) Kennzeichen und Mauser europäischer Singvögel, Allgemeiner Teil, Die Neue Brehm- Bücherei BD 570, Westarp Wissenschaften Magdeburg

BROWN, FERGUSON, LAWRENCE, LEES ( 1993) Federn, Spuren+ Zeichen, Aula Verlag Wiesbaden

LFU (2003): Grundlagen und Bilanzen der Roten Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns (https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_pflanzen/index.htm).

LFU (2016): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns – Grundlagen (https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/index.htm).

LFU (2018): Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP). Fassung mit Stand 08/2018.

LFU Bayern (2020a): Artensteckbriefe zu saP-relevanten Arten. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, zuletzt aktualisiert im Juni 2024

LFU Bayern (2020b): Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm, zuletzt geprüft im Juni 2024

LFU (2020c): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – Prüfablauf.

SÜDBECK, P. u. a. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell, 792 S.

Gesetze und Richtlinien

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BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV): Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten, vom 16.02.2005, (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.

BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BAYNATSCHG): Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur, vom 23. Februar 2011 (GVBI S.82). Zuletzt durch Gesetz v. 24. Juli 2019 (GVBL. S. 405) und durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) sowie durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352) geändert.

BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND (BNATSCHG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz), ursprünglich: 20. Dezember 1976, (BGBl. I S. 3573, 3574, ber. 1977 I 650 S.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) m.W.v. 31.08.2021

RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979: Über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz- Richtlinie), ABI. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom 08.051991 (ABI. Nr.115).

RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992: Zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), ABI. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABI. Nr. 305).

RICHTLINIE DER KOMMISSION 97/49/EWG VOM 29. JULI 1997: Zur Änderung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Amtsblatt Nr. L 223/9 vom 13.08.1997.

RICHTLINIE DES RATES 97/62/EWG VOM 27. OKTOBER 1997: Zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 08.11.1997.

Internet

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN UND FÜR HEIMAT (StmF, 2020): Bayern Atlas. Unter Mitarbeit von Euro Geographics Bayerische Vermessungsverwaltung. Online verfügbar unter https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?topic=umwe&lang=de&bgLayer=atkis, zuletzt geprüft im Juni 2024

FIS-NATUR ONLINE (FIN-Web), Abruf der Daten am 06.06.2024. (https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm)

https://www.lfu.bayern.de/natur/monitoring_vogelbestand/rastende_wasservoegel/index.htm) Abgerufen am 06.06.2024

LfU 2020: Bayerischen Landesamt für Umwelt, Aktuelle Artinformationen zu saP-relevanten Arten (http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/), Abruf der Daten am 06.06.2024.

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7 Anhang

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Artenlisten. Die in den Arteninformationen des LfU zum Download verfügbaren Tabellen beinhalten alle in Bayern aktuell vorkommenden

  • Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie,

  • nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2016) ohne Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten sowie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten. Ebenso sind in den o.a. Artenlisten des LfU diejenigen Vogelarten nicht enthalten, die aufgrund ihrer euryöken Lebensweise und mangels aktueller Gefährdung in einem ersten Schritt (Relevanzprüfung) einer vereinfachten Betrachtung unterzogen werden können. Bei diesen weit verbreiteten, sog. "Allerweltsvogelarten" kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass durch Vorhaben keine Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes erfolgt (Regelvermutung).

Die Artentabelle wird seitens des LfU regelmäßig überprüft und ggf. bei neueren Erkenntnissen fortgeschrieben (aktuell aufgrund der Fortschreibung der Roten Liste Vögel Bayern und Deutschland um 5 weitere Vogelarten).

Wenn im konkreten Einzelfall aufgrund einer besonderen Fallkonstellation eine größere Anzahl von Individuen oder Brutpaaren dieser weitverbreiteten und häufigen Vogelarten von einem Vorhaben betroffen sein können, sind diese Arten ebenfalls als zu prüfende Arten gelistet.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast- /Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

Anhand der unten dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste zur Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse der Auswahl der Arten müssen jedoch in geeigneter Form (z.B. in Form der ausgefüllten Listen) in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und hinreichend begründet werden.

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Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang):

Schritt 1: Relevanzprüfung V: Wirkraum des Vorhabens liegt:

X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.)

0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum- Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):

X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.)

0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art:

X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können

0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können von einer weiteren detaillierten Prüfung ausgeschlossen werden. Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen.

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Schritt 2: Bestandsaufnahme

NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein

Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibilität zu überprüfen.

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Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weiteren saP (s. Anlage 1, Mustervorlage) zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich.

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Geringfügig modifiziert/optimiert nach Markus Bachmann. Zur besseren Übersicht wird ab Spalte L nur noch mit X gekennzeichnet. Leer bedeutet 0.

Tierarten:

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
Fledermäuse
XBechsteinfledermausMyotis bechsteinii32x
XXXBraunes LangohrPlecotus auritus-Vx
XXXBreitflügelfledermausEptesicus serotinus3Gx
XXFransenfledermausMyotis nattereri--x
XXXGraues LangohrPlecotus austriacus22x
XBrandtfledermausMyotis brandtii2Vx
Große HufeisennaseRhinolophus ferrumequinum11x
XXXGroßer AbendseglerNyctalus noctula-Vx
XGroßes MausohrMyotis myotis-Vx
XXXBartfledermausMyotis mystacinus-Vx
Kleine HufeisennaseRhinolophus hipposideros21x
XKleinabendseglerNyctalus leisleri2Dx
XMopsfledermausBarbastella barbastellus32x
XMückenfledermausPipistrellus pygmaeusVDx
XXXNordfledermausEptesicus nilssonii3Gx
XNymphenfledermausMyotis alcathoe11x
XXXRauhautfledermausPipistrellus nathusii--x
XWasserfledermausMyotis daubentoni--x
WeißrandfledermausPipistrellus kuhlii--x
WimperfledermausMyotis emarginatus12x
XXXZweifarbfledermausVespertilio murinus2Dx
XXXZwergfledermausPipistrellus pipistrellus--x

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VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
Säugetiere ohne Fledermäuse
BaumschläferDryomys nitedula1Rx
XBiberCastor fiber-Vx
BirkenmausSicista betulina22x
FeldhamsterCricetus cricetus11x
FischotterLutra lutra33x
XHaselmausMuscardinus avellanarius-Gx
LuchsLynx lynx12x
WildkatzeFelis silvestris23x
Kriechtiere
ÄskulapnatterZamenis longissimus12x
Europ. SumpfschildkröteEmys orbicularis11x
MauereidechsePodarcis muralis1Vx
XSchlingnatterCoronella austriaca23x
Östliche SmaragdeidechseLacerta viridis11x
XZauneidechseLacerta agilisVVx
Lurche
AlpensalamanderSalamandra atra--x
GeburtshelferkröteAlytes obstetricans13x
XGelbbauchunkeBombina variegata22x
XKammmolchTriturus cristatus2Vx
XKleiner WasserfroschPelophylax lessonaeDGx
XKnoblauchkrötePelobates fuscus23x
XKreuzkröteBufo calamita2Vx
XLaubfroschHyla arborea23x
XMoorfroschRana arvalis13x
XSpringfroschRana dalmatina3-x
WechselkrötePseudepidalea viridis13x
Fische
DonaukaulbarschGymnocephalus baloni--x
Libellen

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
Asiatische KeiljungferGomphus flavipes3-x
XÖstliche MoosjungferLeucorrhinia albifrons12x
Zierliche MoosjungferLeucorrhinia caudalis13x
XGroße MoosjungferLeucorrhinia pectoralis23x
XGrüne KeiljungferOphiogomphus ceciliaV-x
Sibirische WinterlibelleSympecma paedisca21x
Käfer
Großer EichenbockCerambyx cerdo11x
Schwarzer GrubenlaufkäferCarabus nodulosus11x
Scharlach-PlattkäferCucujus cinnaberinusR1x
BreitrandDytiscus latissimus11x
XEremitOsmoderma eremita22x
AlpenbockRosalia alpina22x
Tagfalter
Wald-WiesenvögelchenCoenonympha hero22x
Moor-WiesenvöglechenCoenonympha oedippus11x
Kleiner MaivogelEuphydryas maturna11x
Quendel-AmeisenbläulingPhengaris [Maculinea] arion23x
XDunkler Wiesenknopf- AmeisenbläulingPhengaris [Maculinea] nausithousVVx
Heller Wiesenknopf- AmeisenbläulingPhengaris [Maculinea] teleius22x
GelbringfalterLopinga achine22x
Flussampfer-DukatenfalterLycaena dispar-3x
Blauschillernder FeuerfalterLycaena helle12x
ApolloParnassius apollo22x
Schwarzer ApolloParnassius mnemosyne22x
Nachtfalter
HeckenwollafterEriogaster catax11x
HaarstrangwurzeleuleGortyna borelii11x
NachtkerzenschwärmerProserpinus proserpinaV-x

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
Schnecken
Zierliche TellerschneckeAnisus vorticulus11x
Gebänderte KahnschneckeTheodoxus transversalis11x
Muscheln
XBachmuschel, Gemeine FlussmuschelUnio crassus11x

Gefäßpflanzen:

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
Lilienblättrige BecherglockeAdenophora liliifolia11x
Braungrüner StreifenfarnAsplenium adulterinum22x
Dicke TrespeBromus grossus11x
HerzlöffelCaldesia parnassifolia11x
XEuropäischer FrauenschuhCypripedium calceolus33x
Böhmischer FransenenzianGentianella bohemica11x
Sumpf-SiegwurzGladiolus palustris22x
Kriechender SellerieHelosciadium repens21x
Sand-SilberscharteJurinea cyanoides12x
Liegendes BüchsenkrautLindernia procumbens22x
Sumpf-GlanzkrautLiparis loeselii22x
FroschkrautLuronium natans02x
Bodensee-VergissmeinnichtMyosotis rehsteineri11x
Finger-KüchenschellePulsatilla patens11x
Sommer-WendelähreSpiranthes aestivalis22x
Bayerisches FedergrasStipa pulcherrima ssp. bavarica11x
Prächtiger DünnfarnTrichomanes speciosumR-x

B Vögel

Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (2005 bis 2009 nach RÖDL et al. 2012) ohne Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XXXAmsel*)Turdus merula---
AuerhuhnTetrao urogallus11x
XXXBachstelze*)Motacilla alba---
XBartmeisePanurus biarmicusR--
XBaumfalkeFalco subbuteo-3x
XBaumpieperAnthus trivialis23-
XBekassineGallinago gallinago11x
BerglaubsängerPhylloscopus bonelli--x
BergpieperAnthus spinoletta---
XBeutelmeiseRemiz pendulinusV--
XBienenfresserMerops apiasterR-x
BirkenzeisigCarduelis flammea---
BirkhuhnTetrao tetrix11x
XBlässhuhn*)Fulica atra---
XBlaukehlchenLuscinia svecica--x
XXXBlaumeise*)Parus caeruleus---
XXBluthänflingCarduelis cannabina23-
BrachpieperAnthus campestris01x
Brandgans/BrandenteTadorna tadornaR--
XBraunkehlchenSaxicola rubetra12-
XXBuchfink*)Fringilla coelebs---
XXBuntspecht*)Dendrocopos major---
XXDohleCorvus monedulaV--
XXDorngrasmückeSylvia communisV--
DreizehenspechtPicoides tridactylus--x
XDrosselrohrsängerAcrocephalus arundinaceus3-x
XEichelhäher*)Garrulus glandarius---
Eiderente*)Somateria mollissiman.b.--
XEisvogelAlcedo atthis3-x
XXXElster*)Pica pica---
XErlenzeisigCarduelis spinus---
XFeldlercheAlauda arvensis33-

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XFeldschwirlLocustella naeviaV3-
XXXFeldsperlingPasser montanusVV-
XFichtenkreuzschnabel*)Loxia curvirostra---
XFischadlerPandion haliaetus13x
XXFitis*)Phylloscopus trochilus---
XFlussregenpfeiferCharadrius dubius3-x
FlussseeschwalbeSterna hirundo32x
XFlussuferläuferActitis hypoleucos12x
GänsesägerMergus merganser-V-
XXGartenbaumläufer*)Certhia brachydactyla---
XXxGartengrasmücke*)Sylvia borin---
XXGartenrotschwanzPhoenicurus phoenicurus3V-
XGebirgsstelze*)Motacilla cinerea---
XGelbspötterHippolais icterina3--
XGimpel*)Pyrrhula pyrrhula---
XXGirlitz*)Serinus serinus---
XXGoldammerEmberiza citrinella-V-
XGrauammerMiliaria calandra1Vx
XGraugansAnser anser---
XGraureiherArdea cinereaV--
XXGrauschnäpper*)Muscicapa striata-V-
XGrauspechtPicus canus32x
XGroßer BrachvogelNumenius arquata11x
XXGrünfink*)Carduelis chloris---
XXXGrünspechtPicus viridis--x
XHabichtAccipiter gentilisV-x
HabichtskauzStrix uralensisRRx
HalsbandschnäpperFicedula albicollis33x
HaselhuhnBonasa bonasia32-
HaubenlercheGalerida cristata11x
XHaubenmeise*)Parus cristatus---
XHaubentaucherPodiceps cristatus---

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XXXHausrotschwanz*)Phoenicurus ochruros---
XXxHaussperlingPasser domesticusVV-
XXHeckenbraunelle*)Prunella modularis---
XHeidelercheLullula arborea2Vx
XHöckerschwanCygnus olor---
XHohltaubeColumba oenas---
XJagdfasan*)Phasianus colchicusn.b.--
XKanadagansBranta canadensisn.b.--
KarmingimpelCarpodacus erythrinus1-x
XXKernbeißer*)Coccothraustes coccothraustes---
XKiebitzVanellus vanellus22x
XXKlappergrasmückeSylvia curruca3--
XXKleiber*)Sitta europaea---
Kleines SumpfhuhnPorzana parvan.b.3x
XKleinspechtDendrocopos minorVV-
XKnäkenteAnas querquedula12x
XXXKohlmeise*)Parus major---
KolbenenteNetta rufina---
XKolkrabeCorvus corax---
XKormoranPhalacrocorax carbo---
KranichGrus grus1-x
XKrickenteAnas crecca33-
XKuckuckCuculus canorusVV-
XLachmöweLarus ridibundus---
XLöffelenteAnas clypeata13-
XXMauerseglerApus apus3--
XMäusebussardButeo buteo--x
XXMehlschwalbeDelichon urbicum33-
XMisteldrossel*)Turdus viscivorus---
XMittelmeermöweLarus michahellis---
XMittelspechtDendrocopos medius--x
XXxMönchsgrasmücke*)Sylvia atricapilla---

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XNachtigallLuscinia megarhynchos---
XNachtreiherNycticorax nycticoraxR2x
XNeuntöterLanius collurioV--
OrtolanEmberiza hortulana13x
XPirolOriolus oriolusVV-
XPurpurreiherArdea purpureaRRx
XXxRabenkrähe*)Corvus corone---
RaubwürgerLanius excubitor12x
XXRauchschwalbeHirundo rusticaV3-
XRaufußkauzAegolius funereus--x
XRebhuhnPerdix perdix22-
XReiherente*)Aythya fuligula---
RingdrosselTurdus torquatus---
XXxRingeltaube*)Columba palumbus---
XRohrammer*)Emberiza schoeniclus---
XRohrdommelBotaurus stellaris13x
XRohrschwirlLocustella luscinioides--x
XRohrweiheCircus aeruginosus--x
XRostgansTadorna ferruginean.b.-
XXxRotkehlchen*)Erithacus rubecula---
XRotmilanMilvus milvusVVx
XRotschenkelTringa totanus13x
SaatkräheCorvus frugilegus---
SchellenteBucephala clangula---
XSchilfrohrsängerAcrocephalus schoenobaenus--x
SchlagschwirlLocustella fluviatilisV--
XXSchleiereuleTyto alba3-x
XSchnatterenteAnas strepera---
XXSchwanzmeise*)Aegithalos caudatus---
XSchwarzhalstaucherPodiceps nigricollis2-x
XSchwarzkehlchenSaxicola torquataV--
XSchwarzkopfmöweLarus melanocephalusR--

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Kurzer Fachbeitrag zur saP - THW-Gebäude in Banzenweiler

VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XSchwarzmilanMilvus migrans--x
XSchwarzspechtDryocopus martius--x
XSchwarzstorchCiconia nigra--x
XSeeadlerHaliaetus albicillaR-
SeidenreiherEgretta garzettan.b.-x
XXSingdrossel*)Turdus philomelos---
XSommergoldhähnchen*)Regulus ignicapillus---
XSperberAccipiter nisus--x
SperbergrasmückeSylvia nisoria13x
XSperlingskauzGlaucidium passerinum--x
XXXStarSturnus vulgaris-3-
SteinkauzAthene noctua33x
SteinschmätzerOenanthe oenanthe11-
XXStieglitzCarduelis carduelisV--
XStockente*)Anas platyrhynchos---
XXStraßentaube*)Columba livia f. domestican.b.--
SturmmöweLarus canusR--
XXSumpfmeise*)Parus palustris---
SumpfohreuleAsio flammeus01
XSumpfrohrsänger*)Acrocephalus palustris---
XTafelenteAythya ferina---
XTannenhäher*)Nucifraga caryocatactes---
XTannenmeise*)Parus ater---
XTeichhuhnGallinula chloropus-Vx
XTeichrohrsängerAcrocephalus scirpaceus---
XXTrauerschnäpperFicedula hypoleucaV3-
XTüpfelsumpfhuhnPorzana porzana13x
XXTürkentaube*)Streptopelia decaocto---
XXTurmfalkeFalco tinnunculus--x
XTurteltaubeStreptopelia turtur22x
XUferschnepfeLimosa limosa11x
XUferschwalbeRiparia ripariaVVx

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VLENWPOArtname (deutsch)Artname (wiss.)RLBRLDsg
XUhuBubo bubo--x
XXXWacholderdrossel*)Turdus pilaris---
XWachtelCoturnix coturnix3V-
XWachtelkönigCrex crex22x
XWaldbaumläufer*)Certhia familiaris---
XWaldkauzStrix aluco--x
XWaldlaubsänger*)Phylloscopus sibilatrix2--
XWaldohreuleAsio otus--x
XWaldschnepfeScolopax rusticola-V-
WaldwasserläuferTringa ochropusR-x
XWanderfalkeFalco peregrinus--x
XWasseramselCinclus cinclus---
XWasserralleRallus aquaticus3V-
XWeidenmeise*)Parus montanus---
WeißrückenspechtDendrocopos leucotus32x
XWeißstorchCiconia ciconia-3x
XWendehalsJynx torquilla12x
XWespenbussardPernis apivorusV3x
XWiedehopfUpupa epops13x
XWiesenpieperAnthus pratensis12-
XWiesenschafstelzeMotacilla flava---
XWiesenweiheCircus pygargusR2x
XWintergoldhähnchen*)Regulus regulus---
XXxZaunkönig*)Troglodytes troglodytes---
XZiegenmelkerCaprimulgus europaeus13x
XXxZilpzalp*)Phylloscopus collybita---
ZippammerEmberiza ciaR1x
XZwergdommelIxobrychus minutus12x
ZwergohreuleOtus scopsR-x
ZwergschnäpperFicedula parva2Vx
XZwergtaucher*)Tachybaptus ruficollis---

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*) weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

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