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Bieter
Angebotsdeckblatt
Vergabenummer: 2026-0139 Maßnahme/Objekt: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1
Leistungsumfang: La ndsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Auftraggeber: W BM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen liegen bei. Bitte ankreuzen!
Skonto, der vom Bieter gewährt wird, wird bei jeder Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang be- % rücksichtigt.
Preisnachlässe ohne Bedingungen, die vom Bieter gewährt werden, sind nur an dieser Stelle anzu- geben, ansonsten werden sie nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Preisnach- lass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses eingetragen und hier automatisch übernommen.
Angebots- Name des Ansprechpartners: datum:
Bruttoangebotssumme Preisnachlass ohne Preisnachlass ohne Bedingungen
Los 1 EUR %
Los 2 EUR %
Los 3 EUR %
Los 4 EUR %
Los 5 EUR %
Los 6 EUR %
Los 7 EUR %
Los 8 EUR %
Los 9 EUR %
Los 10 EUR %
Seite 1/2 Angebotsdeckblatt mLos_VOB, Stand 03/2025
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Preisnachlass bei Vergabe % von Los
Preisnachlass bei Gesamtvergabe aller Lose: %
Gesamtbruttoangebotssumme ohne Preisnachlass und ohne Skonto:
| EUR | |||
|---|---|---|---|
| Name des Erklärenden | |||
| (bei elektronischer Angebotsabgabe) |
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Mängelansprüchebürgschaft
Die Firma - Auftragnehmer -
und
die Firma - Auftraggeber -
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Datum des Vertragsabschlusses:
Vertrags-Nr.:/Aktenzeichen:
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort:
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung aus dem Vertrag dem Auftraggeber eine Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Abrechnungssumme zu stellen.
Dies vorausgeschickt übernehmen wir, das Kreditinstitut bzw. der Kredit- oder Kautionsversicherer
für sämtliche Ansprüche, die dem Auftraggeber wegen nach Abnahme erstmals gerügten Mängeln bzw. Mangelsymptomen gegenüber dem Auftragnehmer aus obigem Vertrag zustehen können, die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einer Gesamthöhe von
EUR
in Worten:
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum Unterschrift
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Bauvorhaben: S chadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2 026-0139
Für den Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Unterauftragnehmers ist ausschließlich dieses Formular zu verwenden.
Unterauftragnehmererklärung
Teil A - Allgemeine Angaben
| Auftraggeber des | |||
|---|---|---|---|
| Unterauftragnehmers: | |||
| Name des Unterauftragnehmers / | |||
| Unternehmen: | |||
| Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): | Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): | ||
| Unternehmensinhaber: | (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) | ||
| Leistungsumfang: |
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Unterauftragnehmererklärung genannten Angaben und die Richtigkeit der Eigenerklärungen.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die meinem/unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind.
Ort, Datum Auftraggeber des Unterauftragnehmers / Name des Erklärenden
Ort, Datum Unterauftragnehmer / Name des Erklärenden
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur bzw. die Benennung des Namens des Erklärenden die händische Unterschrift.
Angabe zur Registrierung im Lieferantenportal der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
Ich bin/Wir sind im Lieferantenportal der Berliner Wohnungsbaugesellschaften registriert. ☐ Registrierungsnummer:
Ich/Wir bestätige/n hiermit, dass die im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften hinterlegten Angaben und Erklärungen zu verwenden sind und versichere, dass diese weiterhin gültig und vollständig sind.
Ich bin/Wir sind nicht im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften registriert ☐
Wir beauftragen im Rahmen von Neubauten und der Bewirtschaftung unserer Bestandsimmobilien zahlreiche Liefer-, Dienst- und Bauaufträge. Daher sind wir am Etablieren bzw. an der Fortführung einer vertrauensvollen, langfristigen Beziehung mit unseren Geschäftspartner*innen interessiert. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit den kommu- nalen Wohnungsbaugesellschaften (degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, ProPotsdam GmbH) ein gemeinsames Lieferantenportal entwickelt.
Nach der Registrierung in unserem Lieferantenportal dürfen wir Ihr Unternehmen bei Beschränkten und Freihändigen Vergaben berücksichtigen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Registrierung im Lieferantenprotal ist kostenfrei. Eine eigene Software benötigen Sie nicht, das Portal funktioniert ganz einfach über den Browser. Selbstverständlich werden die geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften eingehalten.
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link: Lieferantenportal der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
WBM-Formular – Unterauftragnehmererklärung VOB – Stand 16.05.2026 Seite 1 von 5
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Bauvorhaben: S chadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2 026-0139
Teil B - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
-
Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlungen Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschluss- gründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeun- tersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäft- lichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunrei- nigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
- Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter der Nummer
WBM-Formular – Unterauftragnehmererklärung VOB – Stand 16.05.2026 Seite 2 von 5
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Bauvorhaben: S chadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2 026-0139
- Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buch- staben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln
Dies gilt auch für solche Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestim- mungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), es sei denn, dass auf diese lediglich 10 % oder weniger des Auftragswerts entfallen.
☐
Ich bin/Wir sind von den oben genannten Verbotstatbeständen nicht betroffen.
ODER
☐
Ich bin/Wir sind von den oben genannten Verbotstatbeständen betroffen, da:
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der der Bieter im ULV eingetragen ist oder es ist möglich, die Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich abzurufen.
☐ Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen und unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
Zugangscode/Kennwort: , Passwort:
☐ Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
☐ Ich bin/Wir sind nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen. *
☐ Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich gelistet. *
- Wenn keine Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank vorliegt, sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Gewerbeanmeldung • Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
WBM-Formular – Unterauftragnehmererklärung VOB – Stand 16.05.2026 Seite 3 von 5
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Bauvorhaben: S chadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2 026-0139
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
☐ Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht
☐
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt.
☐
Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk
☐
Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie
☐
Ich gehöre/Wir gehören zum Handel
☐
Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen
☐
Sonstiges
III. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der tarifvertrag- lichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A oder an Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B ist die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertrags- gegenstand zu machen.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsge- setz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicher- heitsV, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 -Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montage-arbeiten, BGV D 7 - Bau- aufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unse- rem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindest- entgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i. S. d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassen- tarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmer- überlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir (Unterauftragnehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entspre- chende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
WBM-Formular – Unterauftragnehmererklärung VOB – Stand 16.05.2026 Seite 4 von 5
[Seite 8]
Bauvorhaben: S chadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2 026-0139
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischen Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungs- verhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftragge- bers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Unterauftragnehmer bzw. der Verleiher eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentli- chen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird.
- Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BAVG)
2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversiche- rungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Auftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Unterauftragnehmer ausgeschlossen werden.
WBM-Formular – Unterauftragnehmererklärung VOB – Stand 16.05.2026 Seite 5 von 5
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
Für den Nachweis der Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen für die einzusetzende Eignungsleihe ist dieses Formular zu verwenden.
Erklärung zur Eignungsleihe
Teil A - Allgemeine Angaben
| Auftraggeber des | |||
|---|---|---|---|
| Eignungsverleihers: | |||
| Name des Eignungsverleihers: | Name des Eignungsverleihers: | ||
| Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): | |||
| Unternehmensinhaber: | (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) | ||
| Angabe der zu überlassenen | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufliche und Technische Leistungsfähigkeit: | ||
| Fähigkeiten / Kapazitäten: | |||
| Hinweis: | |||
| Die detaillierten Angaben zur | |||
| Eignungsleihe sind verbindlich | |||
| im Angebot an den entsprechen- | |||
| den Stellen einzutragen. | |||
| An dieser Stelle sind die jeweili- | |||
| gen Abschnitte des Angebots | |||
| zu benennen, auf die sich die | |||
| Eignungsleihe bezieht. |
Eignungsleihe bezieht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gegenüber dem Auftraggeber, dass es − nach Maßgabe dieser Erklärung dem Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig- keit oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Eignungsleihe), − im Fall der Zuschlagserteilung und einer Eignungsleihe der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit unter anderem der technischen Fachkräfte, der Fach- und Sachkundenachweise sowie der Referenzen, die Leistungen ausführt, für die diese technische und berufliche Eignung benötigt wird und − im Fall der Zuschlagserteilung sowie einer Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter als Gesamtschuldner haftet.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Angebot genannten Angaben und die Richtigkeit der Eigenerklärungen.
Ort, Datum
Name der erklärenden Person des eignungsverleihenden Unternehmens (bei elektronischer Angebotsabgabe)
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur bzw. die Benennung des Namens des Erklärenden die händische Unterschrift.
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 1 von 6
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
Angabe zur Registrierung im Lieferantenportal der Berliner Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
☐ Ich bin/Wir sind im Lieferantenportal der Berliner Wohnungsbaugesellschaften registriert. Registrierungsnummer:
☐ Ich bin/Wir sind nicht im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften registriert.
Wir beauftragen im Rahmen von Neubauten und der Bewirtschaftung unserer Bestandsimmobilien zahlreiche Liefer-, Dienst- und Bauaufträge. Daher sind wir am Etablieren bzw. an der Fortführung einer vertrauensvollen, langfristigen Beziehung mit unseren Geschäftspartner*innen interessiert. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit den kommu- nalen Wohnungsbaugesellschaften (degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, ProPotsdam GmbH) ein gemeinsames Lieferantenportal entwickelt.
Nach der Registrierung in unserem Lieferantenportal dürfen wir Ihr Unternehmen bei Beschränkten und Freihändigen Vergaben berücksichtigen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Registrierung im Lieferantenprotal ist kostenfrei. Eine eigene Software benötigen Sie nicht, das Portal funktioniert ganz einfach über den Browser. Selbstverständlich werden die geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften eingehalten.
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link: Lieferantenportal der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 2 von 6
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
Teil B - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
-
Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlungen Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschluss- gründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeun- tersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäft- lichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunrei- nigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR/netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. §§ 6a, 6b, 16b VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB i. V. m. §§ 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz beim Bundeskartellamt anfordern. Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
-
Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter der Nummer
-
Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisa- tionen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
☐
Ich bin/Wir sind von den oben genannten Verbotstatbeständen nicht betroffen.
ODER
☐
Ich bin/Wir sind von den oben genannten Verbotstatbeständen betroffen, da:
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 3 von 6
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank für den Baubereich/ Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der der Bieter im ULV eingetragen ist oder es ist möglich, die Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Baubereich/ Liefer- und Dienstleistungsbereich abzurufen.
☐ Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen und unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
Zugangscode/Kennwort: , Passwort:
☐ Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungs- bereich unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
☐ Ich bin/Wir sind nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen. *
☐ Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Baubereich/ Liefer- und Dienstleistungsbereich gelistet. *
- Da ich/wir nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis und nicht in der Präqualifikationsdatenbank für den Baubereich/ Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen bin/sind, werde ich/werden wir im Falle, dass unser Teilnah- meantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, folgende Nachweise auf Aufforderung des Auftraggebers vorlegen:
• Gewerbeanmeldung • Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (nur für Bauleistungen erforderlich) • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
☐ Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht
☐
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt.
☐
Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk
☐
Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie
☐
Ich gehöre/Wir gehören zum Handel
☐
Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen
☐
Sonstiges
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 4 von 6
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
III. Sonstiges
- Erklärung Frauenförderung Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes (Zutreffendes bitte ankreuzen):
a. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbil- dung Beschäftigten) ☐ ja ☐ nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
b. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: ☐ über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6)
☐ über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
☐ über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
☐ über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen) 1)Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
c. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: ☐ Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans ☐ verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen ☐ Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen ☐ Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen ☐ Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil ☐ Einsetzung einer Frauenbeauftragten ☐ Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente ☐ Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind ☐ Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen ☐ spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen ☐ Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entspre- chend ihrem Anteil an den Beschäftigten ☐ Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten ☐ bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme ☐ Angebot alternierender Telearbeit ☐ Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen ☐ Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit ☐ Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung ☐ Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen ☐ Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze ☐ Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 5 von 6
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Leistungsort: Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 Leistungsumfang: Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 Vergabenummer: 2026-0139
- Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
-
Die Auftragnehmer haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich die Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
- (Erforderlichenfalls anzugeben)
Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
WBM-Formular – Erklärung zur Eignungsleihe – Stand: 05/2026 Seite 6 von 6
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Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Firma - Auftragnehmer -
und
die Firma - Auftraggeber -
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Datum des Vertragsabschlusses:
Vertrags-Nr.:/Aktenzeichen:
Bezeichnung des Leistungsumfangs des Auftrages und der Arbeiten nach Art und Ort:
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen, Schadenersatz sowie Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers auf der Grundlage des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23.07.2002 (BGBI. Teil I Nr. 52 vom 29.07.2002) dem Auftraggeber eine Bürgschaft in Höhe von 10 v. H. der Bruttoauftragssumme zu stellen.
Dies vorausgeschickt übernehmen wir, das Kreditinstitut bzw. der Kredit- oder Kautionsversicherer
für die Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer aus obigem Vertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einer Gesamthöhe von
EUR
in Worten
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum Unterschrift 4202/11
/ 005700
[Seite 16]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer 2026-0139 | Maßnahmenummer Landsberger Allee 77 | |
| Baumaßnahme Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 10249 Berlin | ||
| Leistung/CPV Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2013, Stand: Januar 2018 Seite 1 von 2
[Seite 17]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||||||
| x | x | ||||||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | ||||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | |||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | ||||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | |||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | |||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | |||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | |||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | |||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||||||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | ||||||||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | |||||||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | |||||||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | ||||||||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | ||||||||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | ||||||||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | ||||||||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||||||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||||||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||||||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | ||||||||||
| 3.3.3 | Leistungsbezog. Wagnis (mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis) | ||||||||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | |||||||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: Januar 2018 Seite 2 von 2
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V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
| Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer 2026-0139 | Maßnahmenummer Landsberger Allee 77 | |
| Baumaßnahme Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 10249 Berlin | ||
| Leistung/CPV L andsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 |
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor- gungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern ab- weichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
1 ABau 2013 Seite 1 von 1
[Seite 19]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
| Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer 2026-0139 | Maßnahmenummer Landsberger Allee 77 | |
| Baumaßnahme Schadstoffsanierung SEZ Phase 2_1 10249 Berlin | ||
| Leistung/CPV Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ, Phase 3 |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Bauabfallentsorgung, Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsab- fällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelungen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wie- derverwendung von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sortenrei- nen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfallkonformen Vorbehandlung und Aufbereitung.
Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung oberste Priorität und ver- pflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände einer Wiederverwendung zuzuführen. An- fallende Bauabfälle, die nicht wiederverwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Lan- des Berlin.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
- Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleis- tungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilberei- che abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teil- schritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifi- zierungsumfang erfasst sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anfor- derungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zer- tifiziert sind.
ABau 2013, Stand: Januar 2024 Seite 1 von 3
[Seite 20]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegenstände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Bei- fügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegenstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Ein- richtungsgegenständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungsziele während der Bau- durchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
- Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Ab- fällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBB-Gebüh- ren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehand- lungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfallschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Transport und Entsorgung zu kalkulieren.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspo- sitionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de
Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbe- treibende/bauabfall/ abrufbar sind.
Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallver- zeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist.
Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis- Verordnung:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/
- Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederverwendung sowie zur Ab- fallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwen- dung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzu- legen.
ABau 2013, Stand: Januar 2024 Seite 2 von 3
[Seite 21]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Scha- densort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
- Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmit- telv.pdf
ABau 2013, Stand: Januar 2024 Seite 3 von 3