Vergabeunterlagen - Teil A
Ausschreibungsbedingungen
LAD Landsberger Allee 77, 10249 Berlin
Auftraggeber (AG):
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
vertreten durch die Geschäftsführung
Herrn Steffen Helbig und Herrn Lars Dormeyer
Inhalt
2. Grundsätze des Verfahrens 3
2.1 Umfang der Vergabeunterlagen 3
3. Allgemeine Anforderungen an den Teilnahmeantrag und Angebote 4
3.1 Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags 4
3.2 Bestandteile des Teilnahmeantrags 5
3.3 Nachweis der Eignung und Einladung zum Verhandlungsverfahren 5
3.4 Bestandteile der Angebote 7
4. Bewerber- und Bieterfragen 7
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens 8
6.1 Angebotsphase – Vor Ort Besichtigung 8
6.2 Erste Phase - Erstangebot 8
6.3 Zweite Phase - optimiertes Angebot und weitere Folgeangebote 9
7. Gewährleistung des Wettbewerbs 10
Allgemein
Vorbemerkungen
Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) sucht für das Projekt ein Unternehmen, welches die Schadstoffsanierung und den Rückbau des gesamten Gebäudekomplexes samt Außenanlagen durchführt, aufgeteilt in insgesamt 2 Lose mit jeweils aufeinanderfolgenden Abrufstufen. Zusätzlich soll das Unternehmen einen Sicherheitsdienst für die gesamte Zeit der Durchführung stellen und darüber hinaus.
Erforderliche Leistungen:
• Entkernung / Beräumung
• Schadstoffentfernung
• Abbrucharbeiten
• Freiflächenberäumung, Bodenabtrag
• Wiederverfüllung und Verdichtung
Nähere Angaben zu dem Projekt und der Losaufteilung ergeben sich aus dem Projektsteckbrief, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Auftraggeber
Der Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB.
Kontaktstelle
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Abteilung Zentraler Einkauf
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
Ansprechpartner: Frau Hess Tel. 030/2471 3657
Frau Schuster Tel. 030/2471 4489
E-Mail: vergabe@wbm.de Fax: (030) 2471 36 70
Grundsätze des Verfahrens
Der AG führt gemäß den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), Abschnitt 2, Ausgabe 2019, vom 31.01.2019 (BAnz AT v. 19.02.2019, B 2) ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Im Rahmen des dem Verhandlungsverfahren vorgelagerten Teilnahmewettbewerbs werden die interessierten Unternehmen als „Bewerber“ bezeichnet, nach Aufforderung zur Angebotsabgabe als „Bieter“.
Umfang der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus
- den Vergabeunterlagen Teil A, Ausschreibungsbedingungen nebst Anlagen
- den Vergabeunterlagen Teil B, Leistungsverzeichnis
- den Vergabeunterlagen Teil C, vertragliche Regelungen
- den Vergabeunterlagen Teil D, einzureichende Unterlagen
Die Vergabeunterlagen Teil B und Teil D werden - neben den vertraglichen Regelungen des Teil C - Vertragsbestandteile.
Im Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern Vergabeunterlagen aus dem Teil A zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wird mit den ausgewählten Bietern die erste Phase des Verhandlungsverfahrens eingeleitet. Die Vergabeunterlagen Teile B, C und D sowie weitere Vergabeunterlagen des Teil A werden erst in einer späteren Phase des Verfahrens eingeführt. Dabei werden auch Anregungen der Bieter aus der ersten Phase des Verhandlungsverfahrens berücksichtigt.
Allgemeine Anforderungen an den Teilnahmeantrag und Angebote
Der Teilnahmeantrag und die Angebote haben die geforderten Angaben, Erklärungen und ggf. Preise vollständig zu enthalten und sind rechtzeitig einzureichen. Es sind die Formblätter zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber bzw. Bieter selbst erstellte, Anlagen beigefügt werden.
Änderungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Diese Ausschreibungsbedingungen sowie die Vertragsunterlagen und -bedingungen sind daher gegen die Vornahme von Veränderungen geschützt.
Der Teilnahmeantrag und die Angebote müssen vollständig sein. Änderungen des Bewerbers bzw. des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen sowie Änderungen an den Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der Teilnahmeantrag und die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem AG ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrags und der Angebote ist nur auf elektronischem Weg zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote müssen innerhalb der jeweils veröffentlichten Frist auf der Vergabeplattform Berlin im Wege der elektronischen Übermittlung eingegangen sein.
Teilnahmeanträge und Angebote, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Es gilt § 16a EU VOB/A.
Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote gehen in das Eigentum des AG über, es sei denn, der Bewerber bzw. Bieter verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden hierfür verarbeitet und gespeichert.
Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag muss spätestens bis
22.10.2026 10:00:00 Uhr
auf der Vergabeplattform Berlin eingegangen sein.
Die Frist zur Einreichung der Angebote im Verhandlungsverfahren wird mit der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung der Erstangebote (1. Angebotsrunde) ist für die KW 2 (2027) vorgesehen.
Bestandteile des Teilnahmeantrags
Der AG fordert alle am Auftrag interessierten Unternehmen auf, bis zum Ablauf der in Ziffer 3.1 genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Unterlagen und Angaben müssen im Teilnahmeantrag enthalten sein, anderenfalls entspricht der Teilnahmeantrag nach Prüfung in der ersten Wertungsstufe nicht den formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag:
-
- Bewerberbogen nebst darin enthaltenen Erklärungen/Nachweise/Unterlagen
- Ein Unternehmen, das in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln.
- Wenn Gruppen von Unternehmen gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen (Bewerbergemeinschaft), ist für jedes beteiligte Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen und ggf. weitere Unterlagen der nicht vertretungsberechtigten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (als Eigenerklärungen und Formular Bietergemeinschaftserklärung) als Anlage bei.
- Erklärung zur Frauenförderung
Nachweis der Eignung und Einladung zum Verhandlungsverfahren
Zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die in der EU-Auftragsbekanntmachung und im jeweiligen Bewerberbogen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den AG erfolgen nach folgendem Prozedere:
-
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
-
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 16a EU VOB/A.
-
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards (gemäß der Auftragsbekanntmachung).
-
Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
-
Auswahl der Bewerber, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Folgende Mindeststandards müssen erfüllt sein (vgl. Auftragsbekanntmachung):
- Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, ist die Eintragung der Pkt. 4.1.2.1 - 4.1.2.8 des Bewerberbogens zu beachten und Nachweise sind beifügen
- Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz zu erbringen.
- Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens EUR 20.000.000,00 EUR netto für Schadstoffsanierungen, Abrissarbeiten und Entsorgung nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
- Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen durchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre umfasst.
- Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Fachpersonal (Bauleiter / Polier sowie stellvertretender Bauleiter /stellvertretender Polier) ein Hochschulstudium, Facharbeiter oder gleichwertige Berufserfahrung in Schadstoffsanierung/ Abbruch nachweisen können. Zudem müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei Abbruch/Schadstoffentfernung/Entsorgung nachgewiesen werden. Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen und entsprechende Nachweisen/Lebensläufe einzureichen. Die benannten Mitarbeiter müssen das Projekt betreuen und während der Bauzeit vollständig verfügbar sein.
- Mindestens zwei Referenzen, welche die Mindeststandards gemäß der Bewertungsmatrix_TNW erfüllen.
- Nachweis der Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 (außer Geschäftsführer) für mindestens 2 Beschäftigte
- Nachweis der Sachkunde gem. TRGS 524 / DGUV 101-004 (außer Geschäftsführer) für mindestens 2 Beschäftigte
- Nachweis eines zertifizierten Betriebsbeauftragten für Abfall für mindestens 1 Beschäftigten
- Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos (§11a GefStoffV)
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der AG die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dazu hat der Bewerber maximal drei Referenzen unter Angabe der im Bewerberbogen genannten Informationen einzureichen. Zur Ermittlung der fünf am besten geeigneten Bewerber wird der AG die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß dieser "Bewertungsmatrix TNW" bewerten. Danach erhält der Bewerber für eine dritte, den Mindestanforderungen an die Wertbarkeit gemäß A. entsprechende Referenz, 2 Punkte. Zudem erhält jede der maximal drei eingereichten Referenzen Bewertungspunkte in den unter C. aufgeführten Unterkriterien, anhand derer die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt bewertet wird. Die Bewertung der Referenzen anhand der einzelnen Unterkriterien erfolgt durch den AG, unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums auf Basis einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber gemachten Angaben und Erläuterungen.
Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die fünf danach bestplatzierten Bewerber werden anschließend zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Erreichen mehrere Bieter Punktgleichheit auf dem fünften Rang, entscheidet ein Losverfahren unter den punktgleichen Bewerbern, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bestandteile der Angebote
Die zwingenden Bestandteile der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den ausgewählten Bewerbern einzureichenden ersten und aller weiteren Angebote werden den Bietern mit gesonderter Verfahrensverfügung mitgeteilt.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bewerber- und Bieterfragen
Enthalten diese Ausschreibungsbedingungen und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, hat er den AG unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots über die Vergabeplattform Berlin darauf hinzuweisen.
Der AG behält sich eine Konkretisierung der übersandten Unterlagen vor, insbesondere aufgrund von Anregungen, Fragen oder Hinweisen der Bewerber bzw. Bieter. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften, sind über die Vergabeplattform Berlin in deutscher Sprache zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Bewerberfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist der
15.10.2026 bis 12:00 Uhr.
Eine Übermittlung der Fragen bzw. des Auskunftsverlangens über die Vergabeplattform Berlin wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Eine mündliche bzw. fernmündliche Kontaktaufnahme ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung. Verbindlich und bindend für den AG sind allein die von ihm oder seinen Vertretern verschickten schriftlichen Mitteilungen.
Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie nach Auffassung des AG wichtige Informationen enthalten, gleichzeitig allen Bewerbern bzw. Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Antworten werden Bestandteil der Unterlagen zum Angebot und sind daher bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags und der Angebote zu beachten.
Die Bewerber benennen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags im Anschreiben einen vertretungsberechtigten und kompetenten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten, mit dem die Vergabestelle in allen Angelegenheiten Kontakt aufnehmen kann, welche die Teilnahme am Verfahren betreffen.
Unterauftragnehmer
Sieht der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern vor, auf die er sich im Zuge seines Teilnahmeantrags beruft, so sind diese im Falle einer Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen und auf Anforderung des AG die entsprechenden Anlagen einzureichen. Unterauftragnehmer, auf die sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung beruft, müssen erst mit dem Erstangebot benannt werden. Gegebenenfalls zwischenzeitlich aufgetretene Abweichungen sind zu begründen.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Der AG behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Terminplan jederzeit zu ändern, wenn er dies für zweckmäßig hält. Die Bewerber/Bieter werden über Änderungen unterrichtet. Der AG behält sich weiterhin vor, die Vergabeunterlagen durch Nachlieferungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bis zum Abschluss des Verfahrens jederzeit anzupassen, soweit sich dies als zweckmäßig erweist.
Soweit die Anpassungen die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen betreffen, sind dem Angebot ausschließlich die Unterlagen und Informationen in der bei der jeweiligen Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde zu legen.
Der AG behält sich Änderungen des in der Funktionalen Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungssolls, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die nach den bekannt gemachten Eignungskriterien ausgewählten Bewerber durch gesonderte Verfahrensverfügung informiert, sofern sie zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ebenso erhalten die Bewerber, die nicht für das Verhandlungsverfahren in Betracht kommen, eine Benachrichtigung.
Angebotsphase – Vor Ort Besichtigung
Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (vgl. erste Phase – Angebot, Ziffer 6.2) erhalten die Bieter eine Einladung zur Teilnahme an einer vor Ort Besichtigung, der rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist für die erste Phase stattfinden wird. Im Rahmen dieser Besichtigung werden den Bietern die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten gezeigt.
Aus Gründen des Geheimwettbewerbs wird für jeden Bieter ein gesonderter Besichtigungstermin durchgeführt.
Erste Phase - Erstangebot
Die Bieter geben innerhalb der mit Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots bekannt gemachten Frist (Fristende voraussichtlich KW 2 2027) ein verbindliches Erstangebot ab.
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch den AG erfolgen nach folgendem Prozedere:
- Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
- Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 16a EU VOB/A.
- Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen (Erfüllung von Mindestanforderungen).
- Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise, insbesondere unter Berücksichtigung von § 16d EU Abs. 1 VOB/A.
- Die danach in der Wertung verbliebenen Angebote wird der AG gemäß den dafür festgelegten Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der ebenfalls festgelegten Bewertungsmethode bewerten.
Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
| Zuschlagskriterium | Unterkriterium | Max. erreichbare gewichtete Bewertungspunkte | |
| 1 | Preis | 60 | |
| 2 | Terminkonzept | Bauzeitenplan | 15 |
| 3 | Personaleinsatzkonzept | 5 | |
| 4 | Rückbau- und Entsorgungskonzept | 20 |
Weitere Konkretisierungen zur Zuschlagswertung der Angebote ergeben sich aus der „Bewertungsmatrix Angebote", die der AG den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zur Verfügung stellen wird.
Die übrigen, nach Abgabe der Erstangebote nicht weiter am Vergabeverfahren beteiligten Bieter, erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 6.5, wenn sie fristgerecht ein vollständiges, zuschlagsfähiges und finales Erstangebot eingereicht haben.
Die Erstangebote der Bieter sind verbindlich. Der AG behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Zweite Phase - optimiertes Angebot und weitere Folgeangebote
In dieser Phase wird mit allen Bietern, deren Angebote fristgemäß eingegangenen sind, das Verhandlungsverfahren bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots fortgesetzt.
Die Bieter werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, in welchen die Verhandlungsparteien Verfeinerungen der zu erbringenden Leistung erörtern und die vor allem der weiteren Präzisierung und Optimierung des Angebots, der Verhandlung von Vertragsbestimmungen und der Abgabe letztverbindlicher Angebote dienen. Die Verhandlungen enden mit der Aufforderung, ein optimiertes Angebot abzugeben.
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen optimierten Angebote erfolgen anhand der unter 6.2 dargestellten Prüfung und Wertung durch den AG.
Soweit der AG es für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, wird er mit den Bietern nach Abgabe der optimierten Angebote weitere Verhandlungen führen. Entschließt sich der AG nach Prüfung und Wertung der optimierten Angebote zur Durchführung weiterer Verhandlungen, wird er die Bieter rechtzeitig dazu einladen. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird den Bietern die Möglichkeit eingeräumt, ihre optimierten Angebote zu überarbeiten und weitere Folgeangebote einzureichen.
Der AG beabsichtigt, den Zuschlag auf das nach Prüfung und Wertung der Folgeangebote wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der AG behält sich jedoch vor, mit den Bietern nach Abgabe der Folgeangebote eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunde(n) durchzuführen, soweit er dies zur Optimierung der Angebote für sinnvoll erachtet. Alle nicht weiter am Verhandlungsverfahren beteiligten Bieter erhalten nach den jeweiligen Phasen des Verfahrens eine Zwischeninformation.
Zuschlagserteilung
Der AG strebt an, das Verhandlungsverfahren durch Zuschlagserteilung spätestens Mitte März 2027 zu beenden. Die Vergabestelle informiert die im Verfahren verbliebenen nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 134 GWB.
Aufwandsentschädigung
Den nicht berücksichtigten Bietern wird für das fristgerecht, vollständig eingereichte, zuschlagsfähige und finale Angebot eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000 Euro brutto (unter Zugrundelegung eines Umsatzsteuersatzes in Höhe von 19 %) gewährt.
Die Entschädigungen werden erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung ausgezahlt. Weitergehende Ansprüche der nicht berücksichtigten Bieter bestehen nicht, insbesondere erhalten die Bieter für die Beteiligung am Vergabeverfahren keine Kostenerstattung oder Vergütung.
Der Bieter, der im Vergabeverfahren den Zuschlag erhält, erhält für die Kosten der Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung der Angebote, keine Aufwandsentschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung.
Gewährleistung des Wettbewerbs
Der AG weist darauf hin, dass der Wettbewerb durch die Verfahrensteilnahme nicht unzulässig beeinflusst werden darf. Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe auf einer unzulässigen Abrede beruhen, werden ausgeschlossen.
Es ist insbesondere nicht gestattet, wettbewerbsbeschränkende Abreden mit anderen Bietern im Hinblick auf das Vergabeverfahren zu treffen. Die Teilnehmer haben darüber hinaus zu beachten, dass der Geheimwettbewerb durch eine Mehrfachbeteiligung nicht unzulässig beeinflusst wird.
Sind auf Seiten des Bieters Dritte an der Angebotserstellung oder anderweitig am Vergabeverfahren beteiligt, hat der Bieter sicherzustellen, dass die vorgenannten Verpflichtungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs auch durch die Dritten eingehalten werden.
Anlagen
1. LAD_Bewerberbogen_TNW
2. LAD_Erklärung zur Frauenförderung
4. LAD_Bietergemeinschaftserklärung
5. LAD_Bewertungsmatrix TNW
6. LAD_Projektsteckbrief
7. LAD_Formblatt Referenz