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Erklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Hinweis: Die Erklärung ist auszufüllen und wird Vertragsbestandteil bei Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro (netto).
Hiermit erkläre(n) ich/wir rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
I. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
II. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
- Beschäftigungszahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 1 FFV sind drei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahme zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1)Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
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Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
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Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderungsplans
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Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
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Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
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Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
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Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
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Einsetzung einer Frauenbeauftragten
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Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
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Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen u. junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
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Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen
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spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Personen befähigen sollen
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Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
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- Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
- Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
- Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
- Angebot alternierender Telearbeit
- Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah,mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
- Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
- Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
- Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
- Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilarbeitsplätze
- Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
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Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
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Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers bedient, hat er sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. §2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
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Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Fraueneförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben) An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. §5 abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
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