VN068_21_2_Hinweisblatt.pdf

Sanitätsmobiliar für Untersuchung, Transport und medizinische Versorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 08:27 (Europe/Berlin)

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2. Hinweisblatt (Stand 06.10.2026)

Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
1Bewertungsmatrix Los 3 Abschnitt 3, lfd. Nr. 5 (LAfo-ID 311.10)Das Wort „of“ zwischen „Türen“ und „Schubladen“ dürfte ein Schreibfehler sein. Wir bitten um Klarstellung, ob es „Türen und Schubladen“ oder „Türen oder Schubladen“ heißen muss. Konkret: Werden die vollen 10 Leistungspunkte bereits vergeben, wenn nur die Schubladen oder nur die Türen über eine Soft-Close-Funktion verfügen, oder nur dann, wenn Türen und Schubladen gleichermaßen damit ausgestattet sind?Die 10 Leistungspunkte werden vergeben, wenn Schubladen und Türen eine Soft-Close-Funktion besitzen.
2Bewertungsmatrix Los 3 Abschnitt 3, lfd. Nr. 3 (LAfo-ID 336.2)Der Bewertungsmaßstab sieht für die Variante c) 10 Leistungspunkte vor, die Spalte „Zu erreichende Leistungspunkte“ weist für dieses Kriterium jedoch 5 aus. Der unter Abschnitt 4 festgelegte Wert Lmax = 35 ergibt sich rechnerisch nur, wenn dieses Kriterium mit maximal 5 Leistungspunkten in die Wertung eingeht (10 + 10 + 5 + 10 = 35). Wir bitten um Klarstellung, mit wie vielen Leistungspunkten die Varianten b) und c) tatsächlich gewertet werden und welcher Wert für Lmax gilt.Die maximalen Leistungspunkte der lfd. Nr. 3 wurden entsprechend korrigiert und die maximal mögliche Gesamtpunktzahl dieses Loses angepasst. Da dieser Fehler auch bei den Bewertungsmatrizen der Lose 2 und 4 vorlag, wurden diese ebenfalls korrigiert.
3Bewertungsmatrix Los 3 Abschnitt 3Die Kriterien sind mit den lfd. Nrn. 1, 2, 3 und 5 nummeriert; eine lfd. Nr. 4 ist nicht enthalten. Wir bitten um Bestätigung, dass es sich um ein redaktionelles Versehen handelt und die Wertung ausschließlich anhandDie Kriterien sind mit den lfd. Nrn. 1, 2, 3 und 5 nummeriert; eine lfd. Nr. 4 ist nicht enthalten. Wir bitten um Bestätigung, dass es sich um ein redaktionelles Versehen handelt und die Wertung ausschließlich anhand der vier aufgeführten Kriterien mit insgesamt maximal 35 Leistungspunkten erfolgt, oder um Nachreichung des fehlenden Kriteriums.Vorliegend handelte es sich um einen formellen Fehler in der fortlaufenden Nummerierung. Die Bewertungsmatrix wurde hinsichtlich der Nummerierung korrigiert. Da dieser Fehler auch bei den Bewertungsmatrizen der Lose 2 und 4 vorlag, wurden diese ebenfalls korrigiert.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
der vier aufgeführten Kriterien mit insgesamt maximal 35 Leistungspunkten erfolgt, oder um Nachreichung des fehlenden Kriteriums.
4Bewertungsmatrix Los 3 Abschnitt 2 (Pmin, P)Die Formel bildet den Mittelwert aus drei Preisvarianten. Los 3 umfasst nach dem Produkt- und Leistungsblatt sowie dem Leistungsverzeichnis jedoch nur zwei Positionen (Salben- + Verbandmittelwagen, Positions- Nr. 00040, und Gerätewagen Medizin, Positions-Nr. 00050). Wir bitten um Klarstellung, wie der Angebotspreis P für Los 3 konkret gebildet wird: als arithmetisches Mittel der beiden Einzelpreise pro Set, als mit den Höchstmengen gewichteter Gesamtpreis oder auf andere Weise.Bei der Formel handelt es sich um eine fehlerhafte Eintragung, welche im laufenden Verfahren keine Berücksichtigung findet. Die Bewertungsmatrix wurde entsprechend bereinigt.
5Bewertungsmatrix Los 3 Abschnitt 3, lfd. Nr. 2 (LAfo-ID 335.2)Wir bitten um Klarstellung, ab welchem Zeitpunkt die kostenlose Anschlussgarantie zu laufen beginnt.Die kostenlose Anschlussgarantie beginnt, sobald die gesetzliche Gewährleistung endet.
6Los 3 LAfo-ID 311.8Die linke Seite wird für die zweite, dritte und unterste Ebene jeweils gesondert mit einer Flügeltür beschrieben, wobei die genannten Türen jeweils über mehrere Ebenen reichen. Wir bitten um Klarstellung, ob gefordert ist: (a) eine einzige durchgehende Flügeltür, die die zweite bis unterste Ebene als ein Türblatt verschließt, (b) drei separate, jeweils ebenenhohe Flügeltüren, oder (c) eine andere Aufteilung. Sofern (a) gefordert ist: Ist eine zweiflügelige Ausführung (Doppeltür) über dieselbe Höhe ebenfalls zulässig?Es ist eine einzige durchgehende Flügeltür, die die zweite bis unterste Ebene als ein Türblatt verschließt gefordert. Es ist eine einflügelige Ausführung gefordert, um eine bessere Bedienbarkeit mit einer Hand sicherzustellen.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
7Los 3 LAfo-ID 311.8Die Begriffe „Flache Bauhöhe“ und „Mittlere Bauhöhe“ sind nicht mit Maßangaben hinterlegt. Wir bitten um Angabe der jeweils geforderten Mindest- und Höchsthöhen (nutzbare Innenhöhe bzw. Frontblendenhöhe) für die flache und die mittlere Bauhöhe, damit die Schubladenkonfiguration eindeutig bemessen werden kann.Die „Flache Bauhöhe“ muss geeignet sein, um Objekte mit einer max. Höhe von 40 mm zu lagern. Die „Mittlere Bauhöhe“ muss geeignet sein, um Objekte mit einer max. Höhe von 80 mm zu lagern.
8Los 3 LAfo-ID 311.7Wir bitten um Klarstellung, ob die Höhe von 900 - 1100 mm bis zur Oberkante der Arbeitsfläche oder bis zur Oberkante der höchsten Baugruppe gemessen wird und ob die Rollen in das Höhenmaß einzurechnen sind.Die Höhe wird bis zur Oberkante der Arbeitsfläche gemessen. Die Rollen sind in das Höhenmaß einzurechnen.
9Los 3 LAfo-ID 312.8Wir bitten um Klarstellung, ob sich das Maß von min. 100 mm auf die nutzbare Innenhöhe der Schublade oder auf das Außen- /Frontmaß bezieht. Ferner bitten wir um Klarstellung, ob genau zwei Schubladen gefordert sind oder ob eine Ausführung mit mehr als zwei Schubladen zulässig ist. Schließlich enthält die Leistungsbeschreibung keine Angabe zur Anordnung der beiden Schubladen. Wir bitten um Klarstellung, ob die Schubladen zwischen der oberen und der unteren Geräteablagefläche anzuordnen sind, ob sie unmittelbar unterhalb der oberen Geräteablagefläche liegen müssen und ob eine andere Anordnung (z. B. unterhalb der unteren Ablagefläche) zulässig wäre.mind. 80 mm nutzbare Innenhöhe der Schubladen; mind. 2 Schubladen; zusätzliche Schubladen sind zulässig sofern sämtliche übrigen Anforderungen der LB weiterhin erfüllt sind; Schubladen sind zwischen der obersten und der untersten Geräteablagefläche anzuordnen (siehe 312.3)
10Los 3 LAfo-ID 312.9Wir bitten um Klarstellung, ob die Steckdosenleiste fest mit dem Wagen verbunden sein muss.Die Steckdosenleiste muss fest mit dem Wagen verbunden sein, um ein Herunterfallen auszuschließen.
11LAfo-ID 311.16 und 312.10Wir bitten um Klarstellung, ob ein bestimmter Farbton (RAL- Nummer) gefordert ist oder ob handelsübliche Weißtöne (z. B.handelsübliche Weißtöne sind zulässig

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
RAL 9010, RAL 9016) zulässig sind.
12Los 3 LAfo-ID 314.1Die Leistungsbeschreibung für Los 3 nimmt an dieser Stelle auf die „Untersuchungsliege“ (Los 1) Bezug. Wir gehen von einem Übertragungsversehen aus und bitten um Bestätigung, dass die Nutzungsdauer von mindestens 7 Jahren für den Salben- + Verbandmittelwagen und den Gerätewagen Medizin gilt.Die in Los 3 geforderte Nutzungsdauer von mindestens 7 Jahren gilt für den Salben- + Verbandmittelwagen und den Gerätewagen Medizin.
13Los 3 LAfo-ID 333.1Auch hier wird auf die „Untersuchungsliege“ Bezug genommen. Wir bitten um Bestätigung, dass die Kennzeichnungspflicht für die beiden Produkte des Loses 3 gilt.Die Forderungen aus LAfo-ID 333.1 gelten für die beiden Produkte des Loses 3.
14Los 3Da beide Produkte keine medizinischen elektrischen Geräte im Sinne der DIN EN 60601-1 darstellen, bitten wir zudem um Bestätigung, dass ein Nachweis nach DIN EN 60601-1 nicht gefordert wird.Für das rein mechanische Mobiliar wird kein Nachweis nach DIN EN 60601-1 gefordert. Für die am Gerätewagen Medizin geforderte Steckdosenleiste sind hingegen die Eignung zur Stromversorgung medizinischer elektrischer Geräte während Untersuchung oder Behandlung und die elektrische Sicherheit nachzuweisen. Die Erfüllung ist durch geeignete Hersteller- und Prüfunterlagen nachzuweisen.
15Los 3 LAfo-ID 323.5Die ausgeschriebenen Produkte sind Sanitätsmobiliar und nach unserer Einschätzung keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745. Wir bitten um Bestätigung, dass ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 des Herstellers als Nachweis ausreichend ist.LAfo-ID 323.5 entfällt
16Los 3 LAfo-ID 321.1Wir bitten um Klarstellung, ob für nicht elektrisch betriebenes Mobiliar eine Bedienungs- und Pflegeanleitung (einschließlich Hinweisen zur Wischdesinfektion) den geforderten Umfang erfüllt.Eine Bedienungs- und Pflegeanleitung (einschließlich Hinweisen zur Wischdesinfektion) erfüllt den geforderten Umfang für nicht elektrisch betriebenes Mobiliar.
17Los 3 LAfo-ID 335.1 und 335.3Beide Produkte sind wartungsfrei.Bei wartungsfreien Produkten ist der Punkt erfüllt, wenn eine

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
Wir bitten um Bestätigung, dass eine kurze schriftliche Erklärung, aus der die Wartungsfreiheit sowie das Intervall und die erforderliche Qualifikation für die elektrische Wiederholungsprüfung hervorgehen, die Anforderung erfüllt.Erklärung über die Wartungsfreiheit sowie eine Erklärung über das Intervall und die erforderliche Qualifikation für die elektrische Wiederholungsprüfung vorliegen.
18Los 3 LAfo-ID 332.1 und 336.2Wir bitten um Klarstellung, ob der Abtransport der Mehrwegverpackungen unmittelbar im Zuge der jeweiligen Anlieferung zu erfolgen hat oder ob eine spätere Abholung, gebündelt für mehrere Anlieferungen einer Dienststelle, zulässig ist.Der Abtransport der Verpackungsmaterialien muss unmittelbar im Zuge der jeweiligen Anlieferung erfolgen.
19Los 3 LAfo-ID 331.2Wir bitten um Klarstellung, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Bemusterung erfolgt (einmalig nach Zuschlagserteilung für die Rahmenvereinbarung oder je Einzelauftrag), sowie um Angabe, ob Materialmuster oder vollständige Baugruppen bzw. Musterwagen vorzulegen sind. Ferner bitten wir um Angabe, innerhalb welcher Frist der AG über die Freigabe entscheidet und wie sich diese Frist auf die Lieferfrist von 7 Wochen nach § 5 Abs. 1 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung auswirkt.Nach Zuschlag sind einmalig ein vollständig montierter Salben- und Verbandsmittelwagen sowie ein vollständig montierter Gerätewagen Medizin in der jeweils angebotenen Ausführung zur Bemusterung (einmalig bei unveränderter Ausführung) bereitzustellen. Erster Einzelabruf der jeweiligen Wagenausführung erfolgt erst, nachdem der AG den zugehörigen Musterwagen geprüft und freigegeben hat. Die 7-wöchige Lieferfrist beginnt mit Zugang des Einzelauftrags beim AN. Bemusterung und Freigabe erfolgen vorher.
20Los 3 § 9 Abs. 3 RVDie Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren bei fest vereinbarten Preisen ohne Preisgleitklausel. Wir bitten um Bestätigung, dass eine Preisanpassung während der Laufzeit auch bei erheblichen Veränderungen der Material- oder Energiekosten ausgeschlossen ist, oder – hilfsweise – um Aufnahme einerDie Aufnahme einer Preisgleitklausel ist nicht vorgesehen. Die mit dem Angebot übermittelten Preise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
Preisgleitklausel in den Vertragsentwurf.
21Los 3 LAfo-ID 331.1 VN068_19 LieferanschriftenWir bitten um Angabe, ob an den Erfüllungsorten regelmäßig mit einer Anlieferung über Treppen ohne Aufzug oder mit sonstigen erschwerten Zugangsbedingungen zu rechnen ist.Über die Erfüllungsorte kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
22LAfo-ID 311.2 RollenGehen wir recht in der Annahme, dass Rollen ohne Gummizusatz zugelassen sind, sofern sich diese im Klinikalltag bewährt haben?Rollen ohne Gummizusatz sind zugelassen, sofern sie für Bodenbeläge von Innenräumen geeignet sind.
23LAfo-ID 311.3 KonstruktGehen wir recht in der Annahme, dass der Wagenkorpus dreiseitig geschlossen zu sein hat? Gehen wir auch recht in der Annahme, dass sich über den Rollen eine geschlossene Bodenplatte befinden soll?Der Korpus muss dreiseitig geschlossen sein. Über den Rollen muss sich eine geschlossene Bodenplatte befinden.
24LAfo-ID 311.4 ArbeitsflächeGehen wir recht in der Annahme, dass die Arbeitsfläche aus Chromnickelstahl gewünscht ist?Für die Arbeitsfläche ist kein bestimmter Werkstoff vorgegeben.
25LAfo-ID 311.5 – antimikrobielle BeschichtungExperten sind sich zur antimikrobiellen Beschichtung uneinig. In der RKI/KRINKO- Empfehlung – Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen ist unter Punkt 7.5 antiadhäsive und antimikrobiell wirksame Oberflächen zu lesen : „….. so dass derzeit keine Empfehlung für den Einsatz abgeleitet werden kann.“ Gehen wir daher richtig in der Annahme, dass Oberflächen aus hochwertigem pulverbeschichteten Stahl, die regelmäßig im Klinikbereich eingesetzt werden, gleichwertig identisch zugelassen sind ?Oberflächen aus pulverbeschichtetem Stahl ohne antimikrobielle Beschichtung sind zulässig, sofern die übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung insbesondere an Korrosionsbeständigkeit und Eignung zur Wischdesinfektion, erfüllt werden. Die Verpflichtung zur antimikrobiellen Beschichtung entfällt bei 311.5 und 312.5
26LAfo-ID 311.9 – übliche MengeGehen wir recht in der Annahme, dass pro Schublade mindestens Teiler für 6 Fächer vorzusehen sind ?Teiler für 6 Fächer fallen unter die beschriebene übliche Menge.
27LAfo-ID 311.14 – externe BetätigungGehen wir richtig in der Annahme, dass der AbfallbehälterDer Abfallbehälter darf als Fuß- oder Kniebetätigung ausgeführt sein.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
über Kniebetätigung zu öffnen sein muss ?
28LAfo-ID 312.2 – RollenGehen wir recht in der Annahme, dass Rollen ohne Gummizusatz zugelassen sind, sofern sich diese im Klinikalltag bewährt haben ?Siehe Pos. 22
29LAfo-ID Zu 312.3 – KonstruktGehen wir recht in der Annahme, dass der Wagenkorpus dreiseitig geschlossen zu sein hat ? Gehen wir auch recht in der Annahme, dass sich über den Rollen eine geschlossene Bodenplatte befinden soll ?Siehe Pos. 23
30LAfo-ID 312.4 – ArbeitsflächeGehen wir recht in der Annahme, dass die Arbeitsfläche aus Chromnickelstahl gewünscht ist ?Siehe Pos. 24
31LAfo-ID 312.5 – antimikrobielle BeschichtungExperten sind sich zur antimikrobiellen Beschichtung uneinig. In der RKI/KRINKO- Empfehlung – Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen ist unter Punkt 7.5 antiadhäsive und antimikrobiell wirksame Oberflächen zu lesen : „….. so dass derzeit keine Empfehlung für den Einsatz abgeleitet werden kann.“ Gehen wir daher richtig in der Annahme, dass Oberflächen aus hochwertigem pulverbeschichteten Stahl, die regelmäßig im Klinikbereich eingesetzt werden, gleichwertig identisch zugelassen sind ?Siehe Pos. 25
32Los 4 LAfo-ID 311.3Die geforderte Beleuchtungsstärke von 28.000 bis 35.000 lx bezieht sich auf den „gebräuchlichen Arbeitsabstand“, ohne diesen numerisch festzulegen. Bitte bestätigen Sie, dass der Nachweis bei einem Messabstand von 0,5 m zwischen Lichtaustrittsfläche und beleuchteter Ebene (für Untersuchungsleuchten typisch) zu führen ist. Falls ein andererDer Nachweis bei einem Messabstand von 0,5 m zwischen Lichtaustrittsfläche und beleuchteter Ebene ist zulässig.

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Abstand maßgeblich ist, bitten wir um dessen Angabe.
33Los 4 LAfo-ID 311.12Die Anforderung sieht vor, dass das Leuchtmittel durch den Nutzer austauschbar sein muss. Bitte bestätigen Sie, dass diese Anforderung auch durch den Austausch des vollständigen LED- Moduls/ Leuchtenkopfes als Ersatzteil erfüllt werden kann, sofern der Wechsel gemäß Herstelleranleitung durch den Nutzer durchgeführt werden kann. Welches Qualifikationsprofil wird dabei für den „Nutzer“ zugrunde gelegt: medizinisches Bedienpersonal ohne technische Fachausbildung, eingewiesenes Personal oder technisches Personal des Betreibers? Bitte konkretisieren Sie außerdem, ob handelsübliches Werkzeug für den Austausch zulässig ist.Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn ein vollständiges LED-Modul / Leuchtkopf wechselbar ist nach Herstelleranleitung durch den Nutzer wechselbar ist. Nutzer ist technisches Personal des Betreibers. Handelsübliches Werkzeug ist zulässig.
34Los 4 LAfo-IDs 332.1 und 336.2Können zur Planung und Kalkulation des Verpackungskonzepts einschließlich Abtransport und Rücknahme von Mehrwegverpackungen Angaben zu den voraussichtlichen Auslieferungsmengen je Lieferort und den erwarteten Lieferintervallen gemacht werden? Sofern noch keine verbindliche Planung vorliegt, bitten wir um unverbindliche Orientierungs- oder Erfahrungswerte. Bitte bestätigen Sie zugleich, dass sich die Anforderung auf die Anlieferung und Wiederverwendung durch den Auftragnehmer bezieht und keine beim Auftraggeber verbleibende Transportverpackung fürEs liegt noch keine unverbindliche Planung vor. Es wird voraussichtlich zu gruppierten und einzelnen Bestellungen kommen. Es handelt sich in der Anforderung um nicht um eine beim AG verbleibende Verpackung.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
wiederkehrende Standortwechsel der Leuchte gefordert ist.
35Los 4 LAfo-ID 311.13Das Zuschlagskriterium fordert einen integrierten Akku mit einer Betriebsdauer von mindestens 1,5 Stunden für einen typischen Untersuchungseinsatz. Bitte bestätigen Sie, dass ein netzunabhängiger Akkubetrieb von mindestens 1,5 Stunden zur Erfüllung des Kriteriums ausreicht und keine USV-Funktion im Sinne einer automatischen, unterbrechungsfreien Umschaltung bei Ausfall der Netzversorgung gefordert ist.Ein netzunabhängiger Akkubetrieb von mindestens 1,5 Stunden ist zur Erfüllung des Kriteriums ausreichend.
36Los 1 LAfo-ID 311.7In Punkt 311.7 der Leistungsbeschreibung wird als Muss-Forderung für die Verstellung des Kopfteils, relativ zur flachen Ausgangslage, ein Bereich von +20° bis +45° gefordert. Die von uns vorgesehene Untersuchungsliege verfügt gemäß Herstellerangabe über einen Verstellbereich des Kopfteils von -20° bis +40°. Da im Rahmen der Zuschlagskriterien ebenfalls eine über die Mindestanforderung hinausgehende Verstellbarkeit des Kopfteils bewertet wird, bitten wir um Klarstellung, ob die in Punkt 311.7 genannte Muss- Forderung von +20° bis +45° tatsächlich in dieser Form beabsichtigt ist. Insbesondere bitten wir um Bestätigung, ob hinsichtlich der unteren Grenze möglicherweise ein Verstellbereich von -20° bis +45° gemeint ist. Sollte die Muss-Forderung hingegen ausdrücklich mit +20° bis +45° bestehen bleiben, bitten wir um Mitteilung, ob die von uns vorgesehene Ausführung mit einem Verstellbereich von -20°LAfo-ID 311.7 wird angepasst: „Das Kopfteil der Untersuchungsliege muss, relativ von der flachen Ausgangslage, min. im Bereich zwischen +0° + 40° verstellbar sein.“

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bis +40° aufgrund der darüberhinausgehenden negativen Verstellbarkeit dennoch als anforderungsgerecht anerkannt werden kann.
37Los 4 LAfo-ID 311.4In Punkt 311.4 der Leistungsbeschreibung wird eine Farbtemperatur im Bereich von 4.100 bis 4.800 Kelvin gefordert. Die von uns vorgesehene Leuchte weist gemäß Herstellerangabe eine Farbtemperatur von 4.000 Kelvin bei einer Toleranz von ± 200 Kelvin auf. Die tatsächliche Farbtemperatur kann somit abhängig von der Fertigung innerhalb eines Bereichs von 3.800 bis 4.200 Kelvin liegen. Eine gezielte und dauerhafte Gewährleistung einer Farbtemperatur von mindestens 4.100 Kelvin kann durch den Hersteller nicht zugesichert werden. Aus unserer Sicht ist die geringfügige Abweichung von der geforderten Mindestfarbtemperatur von 4.100 Kelvin hinsichtlich der praktischen Nutzung der Leuchte ohne relevante Auswirkungen. Insbesondere ist eine Abweichung von 100 Kelvin im genannten Bereich für die praktische Anwendung von untergeordneter Bedeutung. Wir bitten daher um Mitteilung, ob die angebotene Leuchte mit einer herstellerseitig angegebenen Farbtemperatur von 4.000 Kelvin ± 200 Kelvin trotz der möglichen geringfügigen Unterschreitung der geforderten Mindestfarbtemperatur von 4.100 Kelvin als anforderungsgerecht bzw. gleichwertig gewertet werden kann.Die Lichtfarbe muss mit einer Farbtemperatur zwischen 3800 Kelvin und 4800 Kelvin ausgeführt sein.

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38LosbildungIst es bei dieser Ausschreibung möglich nur eines der abgefragten Lose abzugeben oder müssen alle 4 Lose zusammen abgegeben werden.Eine Angebotsabgabe ist für jedes Los einzeln möglich.
39LieferungWie genau soll die Lieferung an die jeweiligen Verwendungsstellen erfolgen. Muss die Ware Vorort ausgepackt und übergeben werden?Die Lieferung muss Vorort ausgepackt und übergeben werden, wenn eine Montage o. ä. nötig ist. Andernfalls erfüllt eine reine Lieferung die Anforderung.
40Los 3 LAfo-ID 311.14Wr würden gerne einen Abfalleimer mit einer Knieöffnung anbieten. Dadurch kann der Nutzer den Abfalleimer einfach öffnen, wenn er die Hände nicht zu Verfügung hat und die Knieöffnung ist auch in angenehmer Bedienhöhe. Bitte um Bestätigung, dass diese Art der "externen Betätigung zum Öffnen" entsprechend ist.Die Betätigung über eine Knieöffnung erfüllt die Anforderung „externen Betätigung zum Öffnen“.
41Los 3 LAfo-ID 311.15Wir würden diesen Punkt gerne so lösen, dass wir einen Gitterkorb am Wagen anbringen werden worin die Boxen gelagert werden können. Durch diese Art der Halterung besteht auch Spielraum für unterschiedliche Box-Größen für den Nutzer. Bitte um Bestätigung, dass diese Art der Umsetzung entsprechend ist.Die Ausführung als am Wagen angebrachter Gitterkorb ist zulässig, sofern darin verkehrsübliche Papierhandtuchboxen aufgenommen werden können. Der Gitterkorb muss ohne Werkzeug abnehmbar sein und während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs/Transport am Wagen gegen unbeabsichtigtes Lösen gefestigt sein.
42Los 1 LAfo-ID 311.7In der Leistungsbeschreibung wird eine stufenlose Verstellung im Bereich von +20° bis +45° gefordert. Wir bitten um Klarstellung, ob auch eine Liege mit einer stufenlosen Verstellung von +20° bis +40° als technisch gleichwertig und ausschreibungskonform zugelassen wird.Siehe Pos. 36
43Los 1 LAfo-ID 311.8In der Leistungsbeschreibung wird das Kopfteil im Bereich von - 30° bis +45° verstellbar gefordert. Wir bitten um Klarstellung, ob auch eine Liege mit einerDas Zuschlagskriterium ist auch durch eine Verstellbarkeit von min. von -30° bis +40° erfüllt.

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Lfd. Nr.BezugFrageAntwort
stufenlosen Verstellung von -20° bis +40° als technisch gleichwertig und ausschreibungskonform zugelassen wird.
44Los 1 LAfo-ID 311.11In der Leistungsbeschreibung wird der Stoßschutz an Rollen und exponierten Kanten gefordert. Frage: Der geforderte Stoßschutz ist bei unseren Liegen an den Kanten ausgeführt. Wir bitten um Klarstellung, ob diese Ausführung als ausschreibungskonform angesehen wird oder ob die Position des Stoßschutzes ein Ausschlusskriterium darstellt.Bei der höhenverstellbaren Untersuchungsliege ist ein Stoßschutz exponierten Rollen und Kanten notwendig. Bei den statischen Untersuchungsliege ist ein Stoßschutz an den Kanten notwendig. Das Schutzelement muss sich an den Liegen befinden.
45Los 1 LAfo-ID 311.13Das Polster unserer Liegen ist austauschbar. Aber nicht ohne Werkzeug. Frage: Ist das Austauschen des Polsters ein Ausschlusskriterium? Und wen es ohne Werkzeug gehen sollte, wie kann ein Polster aus Sicherheitsgründen halten? Sofern das Polster werkzeuglos abnehmbar sein soll, bitten wir um Klarstellung, wie die sichere und dauerhaft zuverlässige Befestigung des Polsters gewährleistet werden soll. Insbesondere stellt sich die Frage, wie bei einer werkzeuglosen Demontage sichergestellt wird, dass sich das Polster im bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht unbeabsichtigt löst oder verschiebt und somit die erforderliche Sicherheit gewährleistet bleibt.312.8 und 311.13 sind Zuschlagskriterien. Bepunktet wird dabei die Möglichkeit zum Austausch des Polsters ohne Werkzeug. Die Befestigung muss während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ein unbeabsichtigtes Lösen oder Verschieben der Polster verhindern.
46Los 1 LAfo-ID 312.6In der Leistungsbeschreibung wird der Stoßschutz an den Kanten gefordert. Der geforderte Stoßschutz ist bei den statischen Liegen lediglich unten an den Rollen. Ist das ein Ausschlusskriterium?Die Liege benötigt einen Stoßschutz an den Kanten, wenn diese bei der Aufstellung der Liege mit der Wand in Berührung kommt.

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47Los 1 LAfo-ID 312.8Das Polster unserer Liegen ist austauschbar. Aber nicht ohne Werkzeug. Ist das Austauschen des Polsters ein Ausschlusskriterium? Und wen es ohne Werkzeug gehen sollte, wie kann ein Polster aus Sicherheitsgründen halten? Sofern das Polster werkzeuglos abnehmbar sein soll, bitten wir um Klarstellung, wie die sichere und dauerhaft zuverlässige Befestigung des Polsters gewährleistet werden soll. Insbesondere stellt sich die Frage, wie bei einer werkzeuglosen Demontage sichergestellt wird, dass sich das Polster im bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht unbeabsichtigt löst oder verschiebt und somit die erforderliche Sicherheit gewährleistet bleibt.312.8 und 311.13 sind Zuschlagskriterien. Bepunktet wird dabei die Möglichkeit zum Austausch des Polsters ohne Werkzeug. Die Befestigung muss während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ein unbeabsichtigtes Lösen oder Verschieben der Polster verhindern.
48Los 2 LAfo-ID 311.6/ 311.7Einen Rollstuhl, der die gewünschte Körpergröße und die Mindestbelastbarkeit von 140 kg. abdeckt gibt es so nicht. Entweder gibt es ein Modell für kleinere Personen (ab 1,55 m), das hätte dann eine Mindestbelastbarkeit von max. 125 kg, oder ein Modell für größere Personen (bis 2,1 m) mit einer Belastbarkeit von 150kg. Wir bitten um Aufklärung, was und ggf. zu welchen Stückzahlen angeboten werden soll. Außerdem bitten wir um Mitteilung, ob ein Einzelabruf der Rollstühle oder in Paletten-VE (ca. 8 Stck./Pal.) vorgesehen ist. Da sich die Antwort direkt auf die Preisgestaltung auswirkt, bitten wir um eine zeitnahe Rückmeldung.Rollstühle müssen für die Beförderung eines erwachsenen Menschen mit einer Körpergröße bis 2,1 m und einer Arbeitslast von mind. 140 kg ausgelegt sein. Abrufe können sowohl in größeren, gebündelten Stückzahlen vorkommen, jedoch sind auch Einzelabrufe vorgesehen. Eine Mindestbestellmenge gibt es nicht.
49Los 2Es gibt keine Rollstühle mit vier Leichtlaufrollen. Reichen zwei Leichtlaufrollen aus?Der Rollstuhl muss mit 4 Rädern ausgestattet sein. Mind. 2 Räder müssen mit 360° schwenkbare Lenkrollen ausgeführt sein. Der

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Rollstuhl muss sich durch die Bedienperson auf den in 311.14 genannten Untergründen sicher fahren und manövrieren lassen.
50Los 2Nutzungsdauer 7 Jahre zwingend vorgegeben? Hersteller bieten 5 Jahre, Ersatzteile sind allerdings auch nach 7 Jahren noch lieferbarBei 313.1 handelt es sich um ein Zuschlagskriterium. In der vorgesehenen Nutzungsdauer von 7 Jahren wird dabei die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Verbrauchsartikeln bewertet.
51Los 2140 kg zwingend? Nur bei großen Sitzbreiten z. B. 51cm möglich oder dann geringe Nutzlast (z. B. 130 kg)?Auslegung des Nutzgewichtes für mind. 140 kg. Konkrete Werte für die nutzbare Sitzbreite und Sitztiefe sind dabei nicht konkret vorgegeben. Diese müssen für das Nutzgewicht entsprechend dimensioniert sein.
52Alle LoseInbetriebnahme und Lieferung vor Ort/Verwendungsort oder Verteilung über ein Zentrallager?Lieferungen unmittelbar an die jeweiligen Verwendungsorte
53Los 1Wechselpolster zwingend ohne Werkzeug nötig?Nein. Ein werkzeugloser Austausch der Polster ist nicht zwingend erforderlich. Die Polster müssen durch den Betreiber nach Herstelleranleitung unter Verwendung von handelsüblichem Werkzeug ausgetauscht werden können. Die Befestigung muss während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ein unbeabsichtigtes Lösen oder Verschieben der Polster verhindern. 312.8 und 311.13 sind Zuschlagskriterien. Bepunktet wird dabei die Möglichkeit zum Austausch des Polsters ohne Werkzeug.
54Los 1Stoßschutz Kanten und Rollen, muss zwingend an beiden vorliegen? Oder reicht ein Wandschutzelement, um mit der Liege nicht anzuecken bzw. Stöße zu vermeidenBei der höhenverstellbaren Untersuchungsliege ist ein Stoßschutz exponierten Rollen und Kanten notwendig. Bei den statischen Untersuchungsliege ist ein Stoßschutz an den Kanten notwendig.

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Das Schutzelement muss sich an den Liegen befinden.
55Los 1312.4 Kopfteil nur positiv verstellbar von ca. 20-40 Grad oder Vorzeichenfehler und es soll von -20 bis +40 Grad heißen?Kopfteil muss min. im Bereich zwischen 0° + 40° verstellbar sein
56Los 1311.7 und 311.8 doppelt aufgeführt – Welche Werte sollen erfüllt werden?Muss: Kopfteil min. im Bereich zwischen 0° bis + 40° verstellbar Kann: Kopfteil ist im Bereich von -30° bis +45° verstellbar
57VertragWie und wann soll der mögliche Abruf erfolgen? Bindefrist ist mit 30.11.2026 angegeben. Wie und wann soll Abruf der möglichen Lose erfolgen gibt es einen genauen Zeitraum in dem die möglichen Mengen abgerufen werden sollen?Die Bindefrist stellt derzeit den spätesten Zuschlagstermin in diesem Verfahren dar. Da in diesem Stadium der Ausschreibung noch nicht absehbar ist, bis wann eine Zuschlagserteilung tatsächlich erfolgen kann, ist ein früherer Zeitpunkt ebenfalls möglich. Einzelheiten zu der Vertragsausführung finden sich in § 5 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung.
58Los 3 LAfo-ID 311.13In der Leistungsbeschreibung wird ein Seifenspender mit Tropfschale gefordert. Frage: Kann alternativ ein Desinfektionsmittelspender mit Tropfschale angeboten werden, sofern dieser hinsichtlich Funktionalität und Ausführung gleichwertig ist?handelsüblicher Handdesinfektionsmittelspender anstelle von Seifenspender (z.B. 500 ml und 1000 ml)
59Alle LoseWenn die Umverpackung wie gefordert entsprechend gekennzeichnet werden soll: Wann und wie werden die Liegen ausgepackt und anschließend übergeben? Gilt Folie als handelsübliche Verpackung?Die Umverpackung ist entsprechend der Vorgaben zu kennzeichnen. Das Auspacken erfolgt durch den AN im Rahmen des Aufbaus bzw. Installation und Inbetriebnahme am Verwendungsort. Die Übergabe erfolgt im Anschluss der ggf. erforderlichen Montage und Funktionsprüfung im Beisein des Materialverantwortlichen oder V.i.A. Eine Folienverpackung ist zulässig, sofern sie für das jeweilige Produkt ausreichenden Transport- und Oberflächenschutz gewährleistet und die geforderte Kennzeichnung

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dauerhaft und gut lesbar angebracht werden kann.
60Alle LoseWie erfolgt der Abruf? In welchem Zeitraum ist mit den Abrufen zu rechnen und in welchen Mengen?Die Bindefrist stellt derzeit den spätesten Zuschlagstermin in diesem Verfahren dar. Da in diesem Stadium der Ausschreibung noch nicht absehbar ist, bis wann eine Zuschlagserteilung tatsächlich erfolgen kann, ist ein früherer Zeitpunkt ebenfalls möglich. Einzelheiten zu der Vertragsausführung finden sich in § 5 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung. Ein Zeitraum kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden. Abrufe können sowohl in größeren, gebündelten Stückzahlen vorkommen, jedoch sind auch Einzelabrufe vorgesehen. Eine Mindestbestellmenge gibt es nicht.
61LAfo-ID 311.5Ist mit "antimikrobiell" ist damit ""antimikrobakteriell" gemeint?Die Verpflichtung zur antimikrobiellen Beschichtung entfällt bei 311.5 und 312.5
62LAfo-ID 311.7Ist mit L=700 mm die Tiefe des Salbenwagens gemeint?Nein. L bezieht sich auf die Breite des Wagens (gemessen von links nach rechts bei Blick auf die Schubladenfront) Die Tiefe beträgt 550-650 mm. Die Maße gelten ohne Anbauteile.
63LAfo-ID 311.13Geht es hier um einen Desinfektionsmittelspender oder einen Seifenspender? Welche Füllgröße soll der ausgeschriebene Spender haben? 500 oder 1000 ml?handelsüblicher Handdesinfektionsmittelspender anstelle von Seifenspender (z.B. 500 ml und 1000 ml)
64LAfo-ID 311.14Was ist genau mit "externer Betätigung zum Öffnen" gemeint?Mit externer Betätigung zum Öffnen ist ein Öffnungsmechanismus gemeint, mit dem der Deckel des Abfalleimers ohne Einsatz von Händen geöffnet werden kann. Der Abfallbehälter darf z.B. als Fuß- oder Kniebetätigung ausgeführt sein.
65LAfo-ID 311.17Muss der Wagen nur in fertig zusammengebautem Zustand geliefert werden, oder auch vorDas Auspacken erfolgt durch den AN im Rahmen des Aufbaus bzw.

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Ort ausgepackt und übergeben werden.? Wenn ja, betrifft diese Übergabe dann alle truppenärtzlichen Behandlungseinrichtungen gemäß Ihrer Anlage VN068-19Installation und Inbetriebnahme am Verwendungsort. Die Übergabe erfolgt im Anschluss der ggf. erforderlichen Montage und Funktionsprüfung im Beisein des Materialverantwortlichen oder V.i.A. (siehe 334.1 und 334.3)
66LAfo-ID 312.11Handelt es sich bei der ausgeschrieben Steckdosenleiste um eine med. genutzte Steckdose zur Absicherung von med. genutzten Geräten gemäß IEC60601−1−2 :2014, DIN VDE 0620-1 :2016-01 oder um eine handelsübliche Steckdosenleiste ohne med. Prüfung.Gefordert ist eine Steckdose mit mind. 3 Anschlüssen zur Stromversorgung medizinischer elektrischer Geräte während der Untersuchung oder Behandlung. Die Eignung für diese Verwendung und die elektrische Sicherheit sind mit dem Angebot durch Herstellerunterlagen und zugehörige Prüfunterlagen nachzuweisen. Eine handelsübliche Steckdosenleiste ohne diesen Nachweis genügt nicht.
67FristenHiermit möchten wir Sie bitten, die Angebotsabgabefrist um 2 Wochen zu verlängern. Die Koordination und Abstimmung mit möglichen Lieferanten zum Vorhaben benötigt entgegen der marktüblichen Zeitspannen einen genaueren Fokus, um ein qualifiziertes und hochwertiges Angebot abgeben zu können.Die Angebotsfrist wurde bereits verlängert.
68LAfo-ID 311.3ID 311.3: Die Beleuchtungsstärke muss im gebräuchlichen Arbeitsabstand zwischen 28.000 lx und 35.000 lx betragen. Bieterfrage: Wird eine Leuchte mit fünfstufiger Dimmung und einer maximalen Beleuchtungsstärke von 50.000 lx akzeptiert, sofern mindestens eine Dimmstufe im geforderten Bereich von 28.000 lx bis 35.000 lx liegt?Zulässig sind auch Leuchten mit einer höheren maximalen Beleuchtungsstärke, sofern sich im gebräuchlichen Arbeitsabstand über mind. eine anwählbare Dimmstufe oder eine stufenlose Dimmung eine Beleuchtungsstärke innerhalb des Bereiches von 28.000 bis 35.000 lx einstellen lässt. Dabei ist der Nachweis bei einem Messabstand von 0,5 m zwischen Lichtaustrittsfläche und beleuchteter Ebene zulässig.
69Alle LoseWird eine Preisanpassung ab dem Jahr 2027 akzeptiert, die sich an der amtlichen deutschen Preissteigerungsrate des jeweilsSiehe Paragraph 9 des Vertragsentwurfes.

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vorangegangenen Kalenderjahres orientiert?
70Punkt 311.3: Dürfen es statt der 28.000 bis 35.000 Lux auch 50.000 Lux sein sofern diese um 50% gedimmt werden können?Zulässig sind auch Leuchten mit einer höheren maximalen Beleuchtungsstärke, sofern sich im gebräuchlichen Arbeitsabstand über mind. eine anwählbare Dimmstufe oder eine stufenlose Dimmung eine Beleuchtungsstärke innerhalb des Bereiches von 28.000 bis 35.000 lx einstellen lässt. Dabei ist der Nachweis bei einem Messabstand von 0,5 m zwischen Lichtaustrittsfläche und beleuchteter Ebene zulässig.
71Preisgültigkeit: Kann ab dem Jahr 2027 eine Preisanpassung um den deutschen Preissteigerungsindex des entsprechenden Vorjahres akzeptiert werden?Siehe Paragraph 9 des Vertragsentwurfes.
72[…] Ist es dementsprechend möglich, die Angebotsfrist zu verlängern?Die Angebotsfrist wurde bereits verlängert.
2. Hinweisblatt
(Stand 06.10.2026):
73Los 1im Los 1 sind mehrere Untersuchungsliegen ausgeschrieben. Wir bitten um Klarstellung, ob für eine wertbare Angebotsabgabe sämtliche im Los 1 aufgeführten Untersuchungsliegen angeboten werden müssen oder ob auch ein Angebot für lediglich eine der ausgeschriebenen Untersuchungsliegen innerhalb von Los 1 zulässig ist.Ein Angebot, das lediglich eine der ausgeschriebenen Untersuchungsliegen in Los 1 umfasst, ist nicht zulässig.

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74Los 4folgende Bieterfrage zu Los 4 (Untersuchungsleuchten): ID 311.13 der Leistungsbeschreibung der Untersuchungsleuchten fordert einen Akkubetrieb durch einen integrierten Akku, der ausreichende Betriebsdauer für min. einen typischen Untersuchungseinsatz (min. 1,5 Stunden) besitzt. In Dokument VN068_06_Bewertungsmatrix ist angegeben, dass ein Produkt, welches mit keinem Akkumulator für einen min. 1,5h Betrieb ausgelegt ist, zu 0 von 5 Leistungspunkten führt. Wir bitten um Bestätigung, dass eine Nichterfüllung der ID 311.13 nicht zu einem Ausschluss, sondern lediglich zu 0 von 5 Leistungspunkten führt.Es wird bestätigt, dass die Nichterfüllung der Anforderung nicht zum Ausschluss des Angebotes führt. Die Anforderung wird als Zuschlagskriterium bewertet.

Erläuterung (Zutreffendes ist angekreuzt):

☐ Dies ist die erste Version des Hinweisblattes.

☒ Dies ist eine neue Version des Hinweisblattes, nachdem eine oder mehrere weitere Teilnehmerfragen eingegangen sind. Die Antworten auf frühere Teilnehmerfragen verbleiben mit Verweis auf das jeweilige Hinweisblatt und den Stand der Veröffentlichung im Dokument.

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