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KdoGesVers Beschaffungsorganisation Öffentlich 25. September 2026
Kommando Gesundheitsversorgung
der Bundeswehr
Beschaffungsorganisation
Leistungsbeschreibung
Salben- +Verbandsmittelwagen, hü, MPO 6530-
01888, Gerätewagen Medizin, ambulant, hü, MPO
6515-22818
Anlage 1 zum Vertrag:
Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ............................................................................................................. 3 2 Leistungs- und Liefergegenstand ............................................................................. 4 2.1 Salben + Verbandsmittelwagen ......................................................................... 4 2.2 Gerätewagen Medizin ....................................................................................... 4 3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand ................ 5 3.1 Produkt/Gerät ................................................................................................. 5 Salben + Verbandmittelwagen .................................................................... 5 Gerätewagen Medizin ................................................................................ 9 3.1.3 Vorratsteile ..............................................................................................10 3.1.4 Ersatzteile ................................................................................................11 3.2 Dokumente ................................................................................................... 11 Materialgrundlagen ..................................................................................11 3.2.2 Prüf-/Abnahmedokumentation ...................................................................12 IETD (Interaktive Elektronische Technische Dokumentation) .......................13 Sonstige Unterlagen .................................................................................15 3.3 Dienstleistungen ............................................................................................ 15 Logistik ...................................................................................................15 Verpackung .............................................................................................16 Kennzeichnung der Hauptgeräte ................................................................18 Installation/ Inbetriebnahme ....................................................................18 Wartungsplanung .....................................................................................19 Nachhaltigkeit..........................................................................................20 4. Zuschlagskriterien (Z) ................................................................................................21 5 Nachweisführung ..................................................................................................22 5.1 Produkt, Gerät und Software ........................................................................... 22 5.2 Dokumente ................................................................................................... 22 5.3 Dienstleistungen ............................................................................................ 22 6 Mitgeltende Dokumente ........................................................................................23 Allgemeine mitgeltende Dokumente ......................................................................... 23 7 Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................................24 8 Abschließende Bietererklärung ..............................................................................26
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1 Einleitung
Mit dieser Leistungsbeschreibung (LB) werden unter anderem die Mindestanforderungen an Funktionen und Lieferung für das Produkt Salben + Verbandsmittelwagen, hü sowie Gerätewagen Medizin, ambulant, hü für die truppenärztliche Versorgung in der Bundeswehr beschrieben.
Hinweis
Die Leistungsbeschreibung enthält sowohl konstruktive als auch funktionale Leistungsanforderungen und wird hinsichtlich ihrer Einzelheiten durch das Technische Angebot des Auftragnehmers konkretisiert. Alle Muss-Forderungen dieser Leistungsbeschreibung sind verbindlich geschuldet.
Die in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistungsanforderungen (LAfo-ID) sollen im Technischen Angebot des Bieters unter Benennung der Leistungsanforderungs-ID angegeben werden.
Bei den Eigenerklärungen unter Punkt 4 ist neben der Angabe "erfüllt" ein Verweis auf die jeweilige Fundstelle der genannten Produktspezifikationen in den Herstellerunterlagen anzugeben.
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2 Leistungs- und Liefergegenstand
2.1 Salben- + Verbandsmittelwagen
2.2 Gerätewagen Medizin
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3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand
3.1 Produkt/Gerät
Bei den Eigenerklärungen ist neben der Angabe "erfüllt" ein Verweis auf die jeweilige Fundstelle der genannten Produktspezifikationen in den Herstellerunterlagen anzugeben.
Salben- + Verbandsmittelwagen
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | Artikelnummer | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter (sofern | ||||||
| vorhanden) | ||||||
| 311.1 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss fahrbar und bei Bedarf durch min. 2 Rollen feststellbar sein. | ||||
| 311.2 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss 4 geschlossene, gummierte Leichtlaufrollen besitzen. | ||||
| 311.3 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss über ein korrosionsbeständiges Konstrukt verfügen sowie eine Arbeitsfläche besitzen. Der Korpus muss dreiseitig geschlossen sein (rechts, links, Wandfläche). Die Vorderseite muss bei geschlossenen Schubladen und geschlossener Tür durch deren Fronten geschlossen sein. Über den Rollen muss sich eine geschlossene Bodenplatte befinden. |
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| 311.4 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss eine korrosionsbeständige Arbeitsfläche mit z. B. einer Kante gegen das Herunterfallen von Gegenständen besitzen. Dabei ist für die Arbeitsfläche kein bestimmter Werkstoff vorgegeben. | ||
|---|---|---|---|---|
| 311.5 | M | Die Oberflächen des Salben- + Verbandmittelwagens müssen antimikrobiell Beschichtet sein. | ||
| 311.6 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss zur Wischdesinfektion geeignet sein. | ||
| 311.7 | M | Die Maße des Salben- + Verbandsmittelwagens (ohne unten genannte Anbauteile, wie z.B. „Seifenspender“) müssen innerhalb von (L, B, H) 700 - 900 mm, 550 - 650 mm, 900 - 1100 mm sein. Die Höhe wird bis zur Oberkante der Arbeitsfläche gemessen. Die Rollen sind in das Höhenmaß einzurechnen. L bezieht sich dabei auf die Breite des Wagens, gemessen von links nach rechts aus der Sicht auf die Schubladenfront. Die Tiefe beträgt 550-650 mm. Die Maße gelten ohne Anbauteile. | ||
| 311.8 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss in folgender Variante angeboten werden, die über folgende, Türen und Schubladenkonfiguration verfügt: Oberste Ebene Links: Zwei Schubladen untereinander; Flache Bauhöhe Rechts: Schublade; Mittlere Bauhöhe (links und rechts jeweils 50% der Gesamtbreit) |
| Die Maße des Salben- + Verbandsmittelwagens (ohne unten genannte | |
|---|---|
| Anbauteile, wie z.B. „Seifenspender“) müssen innerhalb von (L, B, H) 700 - 900 | |
| mm, 550 - 650 mm, 900 - 1100 mm sein. | |
| Die Höhe wird bis zur Oberkante der Arbeitsfläche gemessen. Die Rollen sind | |
| in das Höhenmaß einzurechnen. |
| L bezieht sich dabei auf die Breite des Wagens, gemessen von links nach rechts | |||
|---|---|---|---|
| aus der Sicht auf die Schubladenfront. Die Tiefe beträgt 550-650 mm. Die | |||
| Maße gelten ohne Anbauteile. |
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| Zweite Ebene Links: eine durchgehende Flügeltür bis zur untersten Ebene Rechts: Schublade; Mittlere Bauhöhe (links und rechts jeweils 50% der Gesamtbreite) Dritte Ebene Links: Flügeltür bis zur untersten Ebene Rechts: Schublade; Mittlere Bauhöhe (links und rechts jeweils 50% der Gesamtbreite) Unterste Ebene Links: Flügeltür bis zur zweiten Ebene Rechts: Schublade; Mittlere Bauhöhe (links und rechts jeweils 50% der Gesamtbreite) Hinweis: Die „Flache Bauhöhe“ muss geeignet sein, um Objekte mit einer max. Höhe von 40 mm zu lagern. Die „Mittlere Bauhöhe“ muss geeignet sein, um Objekte mit einer max. Höhe von 80 mm zu lagern. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 311.9 | M | Trennstege zur Schubladenunterteilung liegen in – unter Berücksichtigung der Schubladenanzahl sowie Größe – üblicher Menge (z.B. 6 Fächer) bei. | ||
| 311.10 | Z | Die Schubladen und Türen des Salben- + Verbandsmittelwagens verfügen über eine "Soft Close" Funktion. | ||
| 311.11 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss einen seitlich angebrachten Schiebegriff besitzen. |
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| 311.12 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss drei Aufnahmen für handelsüblichen Boxen von Einweghandschuhen besitzen. | ||
|---|---|---|---|---|
| 311.13 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss einen Seifenspender handesüblicher Handdesinfektionsmittelspender (z.B. 500 ml oder 1000 ml) mit Tropfschale besitzen. | ||
| 311.14 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss einen abnehmbaren Abfalleimer mit externer Betätigung zum Öffnen besitzen (z.B. Fuß- oder Kniebetätigung). | ||
| 311.15 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss eine Ablage von verkehrsüblichen Papierhandtuchboxen besitzen. Die Ablage kann dabei auch am Wagen ohne Verwendung von Werkzeug angebracht und abgenommen werden. Ein unbeabsichtigtes Lösen der Ablage muss dabei sichergestellt werden. Die Ausführung der Ablage als z.B. Halterung oder Gitterkorb bleibt dem Bieter überlassen. | ||
| 311.16 | M | Die Oberflächen des Salben- + Verbandsmittelwagens müssen in der Farbe Weiß ausgeführt sein. Handelsübliche Weißtöne sind zulässig. | ||
| 311.17 | M | Der Salben- + Verbandsmittelwagen muss aufgebaut und einsatzbereit übergeben werden. |
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Gerätewagen Medizin
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | Artikelnummer | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter (sofern | ||||||||
| vorhanden) | ||||||||
| 312.1 | M | Der Gerätewagen Medizin muss fahrbar und bei Bedarf durch min. 2 Rollen feststellbar sein. | ||||||
| 312.2 | M | Der Gerätewagen Medizin muss 4 geschlossene, gummierte Leichtlaufrollen besitzen. | ||||||
| 312.3 | M | Der Gerätewagen Medizin muss über ein korrosionsbeständiges Konstrukt verfügen sowie jeweils eine Geräteablagefläche auf der obersten Ebene sowie der untersten Ebene des Wagens besitzen. Der Korpus muss dabei nicht dreiseitig geschlossen sein (rechts, links, Wandfläche). | ||||||
| 312.4 | M | Die obere Geräteablagefläche muss auf drei Seiten einen Schutz gegen das Herunterfallen von Geräten besitzen. Dabei ist für die Arbeitsfläche kein bestimmter Werkstoff vorgegeben. | ||||||
| 312.5 | M | Die Oberflächen des Gerätewagens Medizin müssen antimikrobiell Beschichtet sein. | ||||||
| 312.6 | M | Der Gerätewagen Medizin muss zur Wischdesinfektion geeignet sein. | ||||||
| 312.7 | M | Die Maße des Gerätewagens Medizin müssen innerhalb von (L, B, H) 600 - 650 mm, 450 - 500 mm, 800 - 850 mm sein. |
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| 312.8 | M | Der Gerätewagen Medizin muss mind. zwei Schubladen mit einer nutzbaren Innenhöhe von min. 80 mm besitzen. Zusätzliche Schubladen sind zulässig sofern sämtliche übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung weiterhin erfüllt sind. Schubladen sind zwischen der obersten und der untersten Geräteablagefläche anzuordnen. | ||
|---|---|---|---|---|
| 312.9 | M | Der Gerätewagen Medizin muss eine geeignete, fest verbaute Steckdosenleiste mit mind. drei Anschlüssen zur Stromversorgung medizinischer elektrischer Geräte während der Untersuchung oder Behandlung besitzen. Die Eignung für diese Verwendung und die elektrische Sicherheit sind mit dem Angebot durch Herstellerunterlagen und zugehörige Prüfunterlagen in nachzuweisen. | ||
| 312.10 | M | Die Oberflächen des Gerätewagen Medizin müssen in der Farbe Weiß ausgeführt sein. Handelsübliche Weißtöne sind zulässig | ||
| 312.11 | M | Der Gerätewagen Medizin muss aufgebaut und einsatzbereit übergeben werden. |
| Der Gerätewagen Medizin muss mind. zwei Schubladen mit einer nutzbaren | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Innenhöhe von min. 80 mm besitzen. Zusätzliche Schubladen sind zulässig | |||||
| sofern sämtliche übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung weiterhin | |||||
| erfüllt sind. Schubladen sind zwischen der obersten und der untersten | |||||
| Geräteablagefläche anzuordnen. |
| Der Gerätewagen Medizin muss eine geeignete, fest verbaute Steckdosenleiste | ||
|---|---|---|
| mit mind. drei Anschlüssen zur Stromversorgung medizinischer elektrischer | ||
| Geräte während der Untersuchung oder Behandlung besitzen |
| Die Eignung für diese Verwendung und die elektrische Sicherheit sind mit dem | |||
|---|---|---|---|
| Angebot durch Herstellerunterlagen und zugehörige Prüfunterlagen in | |||
| nachzuweisen. |
| Die Oberflächen des Gerätewagen Medizin müssen in der Farbe Weiß | ||
|---|---|---|
| ausgeführt sein. | Handelsübliche Weißtöne sind zulässig |
3.1.3 Vorratsteile
ID Art Leistungsanforderung (LAfo) Bieterangabe
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| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Angebotsunterlagen) | |||||
| 313.1 | M | Im Ausstattungsumfang sind alle zum Erstbetrieb erforderlichen Vorratsteile/Verbrauchsartikel | |||
| enthalten. Diese sind im Angebot gesondert aufzulisten. |
3.1.4 Ersatzteile
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
| Angebotsunterlagen) | |||||
| 314.1 | Z | Ersatzteile sowie Verbrauchsartikel müssen während der gesamten Nutzungsdauer der Produkte/Geräte verfügbar sein. Die Nutzungsdauer des Salben + Verbandmittelwagens und des Gerätewagens Medizin betragen mindestens 7 Jahre. |
3.2 Dokumente
Materialgrundlagen
ID Art Leistungsanforderung (LAfo) Eigenerklärung Bieter
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321.1 M Eine Gebrauchsanweisung in deutscher sowie englischer Sprache ist bei Angebotsabgabe in elektronischer Form beizufügen.
Gemeint sind hier Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen, Pflegeanleitungen (einschließlich Hinweisen zur Wischdesinfektion) oder vergleichbare Informationen zu den Produkten
3.2.2 Prüf-/Abnahmedokumentation
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 322.2 | M | Dokumentation der Übergabe von Service- und Wartungsunterlagen sowie Bedienungsanleitung durch den AN | Dokumentation der Übergabe von Service- und Wartungsunterlagen sowie Bedienungsanleitung | |||
| durch den AN | ||||||
| 322.3 | M | Prüf-/Abnahmedokumentation durch den AN erfolgt in Papierform und muss folgende Informationen enthalten: Bestätigung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes - Vollständig- und Vollzähligkeit der Ausstattung - Daten zur Systemidentifikation (z.B. Fabrik- oder Herstell-, SerNr. MPO, Softwarestand)) - Name, Dienstgrad/Amtsbezeichnung des benannten Vertreter AG - Name, Amtsbezeichnung Vertreter AN | ||||
| 322.4 | M | Alle zur Inbetriebnahme notwendigen Unterlagen und Arbeitsmittel sind zu dem Termin bzw. bei der Erstanlieferung durch den AN mitzuliefern. | Alle zur Inbetriebnahme notwendigen Unterlagen und Arbeitsmittel sind zu dem Termin bzw. bei der | |||
| Erstanlieferung durch den AN mitzuliefern. |
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IETD (Interaktive Elektronische Technische Dokumentation)
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 323.1 | M | Zur Vereinnahmung in die SASPF-Stammdatenbank der Bundeswehr (Bw), müssen die materialspezifischen Daten für jedes Einzelgerät einmalig in elektronischer Form durch den Bieter bereitgestellt werden. Hierzu ist der Anhang 1 „Stammdatenmatrix“ durch den Bieter zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen und nach erfolgter Prüfung gegebenenfalls zu überarbeiten. Analog ist für serialisierte und prüfpflichtige Baugruppen zu verfahren. | |||
| 323.2 | M | Teilekennzeichen / Artikelnummer Der AN erstellt für die beschriebene Geräteausstattung bzw. für das beschriebene Gerät eine Artikelnummer, welche ausschließlich für die Bundeswehr und das hier beschriebene Gerät bzw. die Geräteausstattung zu nutzen ist. Diese Artikelnummer wird als bundeswehrspezifisches Teilekennzeichen bezeichnet. Es dürfen bei der Anlage keine Sonderzeichen, keine Umlaute, kein „ß“ und nur Großbuchstaben verwendet werden. Mit diesem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen muss das hier beschaffte Gerät bzw. die Geräteausstattung, in gesamtem Umfang, eindeutig zuzuordnen und nachversorgbar sein. Die Verfügbarkeit unter dem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen muss durch den AN sichergestellt werden. Für untergeordnete Artikel ist die Hersteller-Artikelnummer anzugeben. |
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| Bsp. Gerätesatz nach Vertrag -> 12345.BW (spezifische Artikelnummer) besteht aus: Hauptgerät -> 602104 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers) - Fußschalter -> 602105 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers) - Zubehör -> 602106 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers) - Verbrauchsmaterial -> 708130 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers) - Der AN hat, sofern er nicht Hersteller des Gerätes ist, das bundeswehrspezifische Teilekennzeichen beim Hersteller zu beantragen, damit bei evtl. Ersatzbeschaffungen eine identische Ausstattung beschafft werden kann. Ist der AN nicht Hersteller, sondern bezieht die unterschiedlichen Ausstattungsbestandteile von verschiedenen Herstellern, gilt er als Hersteller des Gesamtproduktes und hat die Verfügbarkeit des Ausstattungsumfanges mit dem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen über den Nutzungszeitraum von 7 Jahren sicherzustellen. | |||
|---|---|---|---|
| 323.3 | M | Für alle abnehmbaren und/oder separaten Teile sind Bestellnummer und Bezeichnung mit grafischer Darstellung aufzulisten und Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. | |
| 323.5 | M | Zulassungsurkunde (ISO 13485 bzw. MDD 93/42/EWG, (EU) 2017/745 (MDR), ISO 9001) oder vergleichbar ist bei Angebotsabgabe in elektronischer Form einzureichen. |
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Sonstige Unterlagen
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
| Angebotsunterlagen) | |||||
| 324.1 | M | Technische Datenblätter und Funktionsdarstellung zu dem einzelnen Gerät mit Zubehör sind dem Angebot in Schriftform beizufügen. | |||
| 324.2 | M | Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs muss auf erforderliche Prüfungen und Prüffristen sowie hierzu benötigte Prüferqualifikationen bei Angebotsabgabe in Schriftform hingewiesen werden. |
3.3 Dienstleistungen
Logistik
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 331.1 | M | Lieferung und Aufbau des Mobiliars frei Verwendungsort Über die Erfüllungsorte kann keine pauschale Aussage hinsichtlich der Treppen, Aufzüge und dergleichen getroffen werden. | |||
| 331.2 | M | Materialproben für Oberflächen, Scharniere, Schranktüren, Schubladen sind vor der Bestellung und Lieferung zu bemustern und bedürfen der Freigabe durch den AG. |
| Lieferung und Aufbau des Mobiliars frei Verwendungsort | ||
|---|---|---|
| Über die Erfüllungsorte kann keine pauschale Aussage hinsichtlich der Treppen, Aufzüge und | ||
| dergleichen getroffen werden. |
| Materialproben für Oberflächen, Scharniere, Schranktüren, Schubladen sind vor der Bestellung und | ||
|---|---|---|
| Lieferung zu bemustern und bedürfen der Freigabe durch den AG. |
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| Nach Zuschlag sind einmalig ein vollständig montierter Salben- und Verbandsmittelwagen sowie ein vollständig montierter Gerätewagen Medizin in der jeweils angebotenen Ausführung zur Bemusterung (einmalig bei unveränderter Ausführung) bereitzustellen. Erster Einzelabruf der jeweiligen Wagenausführung erfolgt erst, nachdem der AG den zugehörigen Musterwagen geprüft und freigegeben hat. Die 7-wöchige Lieferfrist beginnt mit Zugang des Einzelauftrags beim AN. Bemusterung und Freigabe erfolgen vorher. Materialproben sind auf Verlangen des AG vorzulegen. Die Kosten einer möglichen Bemusterung werden nicht gesondert vergütet. | |||
|---|---|---|---|
| 331.3 | M | Personen aus Ländern der Staatenliste (in Sinne von § 13 Abs. 1, Satz 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat), wird grundsätzlich kein Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr gewährt. Mitarbeitende des Auftragnehmers, Mitarbeitende von Erfüllungsgehilfen (Subunternehmen), die Angehörige von Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG sind, dürfen daher seitens des Auftragnehmers nicht mit Anlieferungen beauftragt werden, die einen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr erforderlich machen. |
Verpackung
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
| Angebotsunterlagen) | |||||
| 332.1 | M | Die Verpackung der Produkte ist handelsüblich auszuführen. Die Verpackung der Produkte ist so gering wie möglich zu gestalten. Abtransport und Rücknahme von Mehrwegverpackungen müssen |
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| unmittelbar im Zuge der jeweiligen Anlieferung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Eine Folienverpackung ist zulässig, sofern sie für das jeweilige Produkt ausreichenden Transport- | ||||
| und Oberflächenschutz gewährleistet und die geforderte Kennzeichnung dauerhaft und gut lesbar | ||||
| angebracht werden kann. | ||||
| 332.3 | M | Die Umverpackung ist für jedes Set wie folgt zu kennzeichnen (LAfo-ID 311.x): Materialplanungsbegriff: Salben + Verbandsmittelwagen, hü - Materialplanungsnummer: 6530-01888 - Artikelnummer/Serialnummer: XXXXXX - Auftragsnummer: XXXXXX - Vertragsnummer: XXXXXX - Menge: XXXXXXX - - Die Umverpackung ist für jedes Set wie folgt zu kennzeichnen (LAfo-ID 312.x): Materialplanungsbegriff: Gerätewagen Medizin, ambulant, hü - Materialplanungsnummer: 6515-22818 - Artikelnummer/Serialnummer: XXXXXX - Auftragsnummer: XXXXXX - Vertragsnummer: XXXXXX - Menge: XXXXXXX - |
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Kennzeichnung der Hauptgeräte
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 333.1 | M | Die Kennzeichnungen des Salben + Verbandmittelwagens und des Gerätewagens Medizin sind mit den jeweiligen Seriennummern an geeigneten, gut sichtbaren Stellen anzubringen. | |||
| 333.2 | M | Folgende Angaben müssen auf der Kennzeichnung enthalten sein: BUND - Hersteller - Baujahr und Serialnummer - Nummer der Bestellung/des Auftrages - |
| Die Kennzeichnungen | des Salben + Verbandmittelwagens und des Gerätewagens Medizin | sind mit den |
|---|---|---|
| jeweiligen Seriennummern an geeigneten, gut sichtbaren Stellen anzubringen. |
Installation/ Inbetriebnahme
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 334.1 | M | Die Durchführung der Inbetriebnahme erfolgt durch den AN am Erfüllungsort im Beisein der Materialverantwortlichen oder V. i. A. | |||
| 334.2 | M | Die Inbetriebnahme ist zu dokumentieren. Eine Ausfertigung ist dem Materialverantwortlichen durch den AN auszuhändigen. | |||
| 334.3 | M | Die Installation muss eine Funktionsprüfung am Einsatzort beinhalten | |||
| 334.4 | M | Der AN hat innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen und einen Vertreter zu benennen. |
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334.5 M Unvorhergesehene Anforderungen oder Abweichungen -baulich oder organisatorisch - sind unverzüglich dem vom Betreiber benannten Ansprechpartner der Dienststelle mitzuteilen.
Wartungsplanung
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 335.1 | M | Unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben ist, sofern erforderlich, für jedes Gerät ein Wartungs- und Instandhaltungsplan zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Aus diesem müssen alle Intervallprüfungen, Wartungen und planbare Instandhaltungen ersichtlich sein. Zudem muss gekennzeichnet sein, von welchem Personal diese Maßnahme durchzuführen ist. Bei wartungsfreien Produkten sind 335.1 und 335.3 erfüllt, wenn eine Erklärung über die Wartungsfreiheit sowie eine Erklärung über das Intervall und die erforderliche Qualifikation für die elektrische Wiederholungsprüfung vorliegen. | |||
| 335.2 | Z | Im Gewährleistungszeitraum sind die Gerätewartung und Instandsetzung im Kaufpreis inbegriffen. Im Anschluss an den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum kann eine kostenlose Anschlussgarantie gewährt werden. Die Inhalte der Garantiebestimmungen legt der AN als Garantiegeber fest. Die Garantiebestimmungen müssen verständlich verfasst sein. | |||
| 335.3 | M | Es müssen alle Intervallprüfungen, Wartungen und planbare Instandhaltungen ersichtlich sein. Zudem muss gekennzeichnet sein, von welchem Personal diese Maßnahme durchzuführen ist. |
| Unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben ist, sofern erforderlich, für jedes Gerät ein Wartungs- | |||
|---|---|---|---|
| und Instandhaltungsplan zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Aus diesem müssen alle | |||
| Intervallprüfungen, Wartungen und planbare Instandhaltungen ersichtlich sein. Zudem muss | |||
| gekennzeichnet sein, von welchem Personal diese Maßnahme durchzuführen ist. | |||
| Bei wartungsfreien Produkten sind 335.1 und 335.3 erfüllt, wenn eine Erklärung über die | |||
| Wartungsfreiheit sowie eine Erklärung über das Intervall und die erforderliche Qualifikation für die | |||
| elektrische Wiederholungsprüfung vorliegen. |
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Nachhaltigkeit
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 336.1 | M | Bei der Lieferung des Produktes ist ein nachhaltiges Transportkonzept zu wählen. | |||
| 336.2 | Z | Die Verpackung des Gerätes ist nach den Maßgaben der Nachhaltigkeit so gering wie möglich zu gestalten. Wo immer möglich sollen Mehrwegverpackungen genutzt werden. | Bei der Anlieferung | ||
| wird keine ☐ | |||||
| Mehrwegverpackung genutzt | |||||
| werden Einweg- und ☐ | |||||
| Mehrwegverpackungen | |||||
| genutzt | |||||
| werden nur ☐ | |||||
| Mehrwegverpackungen | |||||
| genutzt |
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- Zuschlagskriterien (Z)
| LAfo-ID bzw. Z | Leistungsanforderung und Zuschlagskriterium |
|---|---|
| 4.1 | Soft-Close-Funktion (siehe LAfo-ID 311.10). |
| 4.2. | Ersatzteile sowie Verbrauchsartikel müssen während der gesamten Nutzungsdauer der Geräte verfügbar sein (siehe LAfo-ID 314.1) |
| 4.3 | Im Gewährleistungszeitraum ist die Gerätewartung und Instandsetzung im Kaufpreis inbegriffen (siehe LAfo-ID 335.2). Der Bieter kann im Anschluss an den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum eine kostenlose Anschlussgarantie gewähren. Die Inhalte der Garantiebestimmungen legt der AN als Garantiegeber fest. Die Garantiebestimmungen müssen verständlich verfasst sein. |
| 4.4 | Die Verpackung der Geräte soll so gering wie möglich gestaltet werden. Wo immer möglich sollen Mehrwegverpackungen genutzt werden (siehe LAfo-ID 336.2). Abtransport und Rücknahme von Mehrwegverpackungen erfolgen durch den Auftragnehmer. |
| 4.5 | Die in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Muss-Forderungen werden erfüllt. |
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5 Nachweisführung
5.1 Produkt, Gerät und Software
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 51.1 | Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. Hinweis: Alle Muss-Forderungen dieser Leistungsbeschreibung sind verbindlich geschuldet. Für die fachtechnische Auswertung ist dem Angebot eine aussagekräftige technische Beschreibung mit Bildmaterial und Artikelnummer (Technisches Datenblatt, Prospektmaterial, Katalogseitenkopie, etc.) beizulegen. |
5.2 Dokumente
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 52.1 | Der Nachweis erfolgt durch Vorlage aller geforderten Dokumente oder durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. |
5.3 Dienstleistungen
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 53.1 | Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. |
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6 Mitgeltende Dokumente
Allgemeine mitgeltende Dokumente
| Kurzbezeichnung | Dokumentenname |
|---|---|
| MPDG | Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetz) i.d.g.F. |
| MPBetreibV | Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) i.d.g.F. |
| 93/42/EWG | Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte i.d.g.F. |
| DIN 30646 | Selbstklebende Schilder - Technische Lieferbedingungen für Schilder aus Kunststoff-, Aluminiumfolien und Papier i.d.g.F. |
| IFSG | Infektionsschutzgesetz i.d.g.F. |
| KRINKO | Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention |
| BfArM | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte |
| DIN EN ISO 60601-1 | Ist die Norm für medizinische elektrische Geräte |
| DIN EN ISO 15883 | Ist die Norm zur Prüfung und Validierung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten |
| DIN EN ISO 13485 | Zertifikat bestätigt, dass ein Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte verfügt. Ein solches ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Medizinprodukte in der EU hergestellt und vertrieben werden. |
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7 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| AG | Auftraggeber |
| AN | Auftragnehmer |
| Bw | Bundeswehr |
| BZE | Bezugseinheit |
| EVG | Einzelverbrauchsgut |
| EWG | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
| EU | Europäische Union |
| hü | handelsüblich |
| ID | Identifikationsnummer |
| IT | Informationstechnologie |
| i. d. g. F. | in der gültigen Fassung |
| ISO | International Organization for Standardization |
| KdoGesVers | Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr |
| LAfo | Leistungsanforderung |
| LB | Leistungsbeschreibung |
| M | Muss-Forderung |
| MDD | Medical Device Directive |
| MDR | Medical Device Regulation |
| MPO | Materialplanungsobjekt |
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Öffentlich
| SanGer | Sanitätsgerät |
|---|---|
| SanMat | Sanitätsmaterial |
| Z | Zuschlagskriterium |
| SanVersZentren | Sanitätsversorgungszentren |
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Öffentlich
8 Abschließende Bietererklärung
Mit dieser Unterschrift/Signatur wird die Erfüllung aller zu erbringenden Leistungen (Muss- Forderungen aus dieser Leistungsbeschreibung) bestätigt.
Datum Unterschrift / elektronische Signatur
Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel
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