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KdoGesVers Beschaffungsorganisation Öffentlich 25. August 2026
Kommando Gesundheitsversorgung
der Bundeswehr
Beschaffungsorganisation
Leistungsbeschreibung
Untersuchungsliege höhenverstellbar, ambulant, hü,
6530-02088; Untersuchungsliege statisch, ambulant,
hü, 6530-01988
Anlage 1 zum Vertrag:
Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ............................................................................................................. 3 2 Leistungs- und Liefergegenstand ............................................................................. 4 2.1 Untersuchungsliege höhenverstellbar ................................................................ 4 2.2 Untersuchungsliege statisch ............................................................................. 4 3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand................ 5 3.1 Produkt/Gerät ................................................................................................. 5 Untersuchungsliege höhenverstellbar ......................................................... 5 Untersuchungsliege statisch, ambulant, hü .................................................. 7 3.1.3 Vorratsteile ............................................................................................... 8 3.1.4 Ersatzteile ................................................................................................. 8 3.2 Dokumente ..................................................................................................... 9 Materialgrundlagen ................................................................................... 9 3.2.2 Prüf-/Abnahmedokumentation .................................................................... 9 IETD (Interaktive Elektronische Technische Dokumentation) .......................10 Sonstige Unterlagen .................................................................................12 3.3 Dienstleistungen ............................................................................................ 13 Logistik ...................................................................................................13 Verpackung .............................................................................................14 Kennzeichnung der Hauptgeräte ................................................................15 Installation/ Inbetriebnahme ....................................................................15 Wartungsplanung .....................................................................................16 Nachhaltigkeit..........................................................................................17 4. Zuschlagskriterien (Zk) ..............................................................................................18 5 Nachweisführung ..................................................................................................19 5.1 Produkt, Gerät und Software ........................................................................... 19 5.2 Dokumente ................................................................................................... 19 5.3 Dienstleistungen ............................................................................................ 19 6 Mitgeltende Dokumente ........................................................................................20 Allgemeine mitgeltende Dokumente ......................................................................... 20 7 Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................................21 8 Abschließende Bietererklärung ..............................................................................23
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1 Einleitung
Mit dieser Leistungsbeschreibung (LB) werden unter anderem die Mindestanforderungen an Funktionen und Lieferung für das Produkt Untersuchungsliege höhenverstellbar, ambulant, hü und Untersuchungsliege statisch, ambulant, hü für die truppenärztliche Versorgung in der Bundeswehr beschrieben.
Hinweis
Die Leistungsbeschreibung enthält sowohl konstruktive als auch funktionale Leistungsanforderungen und wird hinsichtlich ihrer Einzelheiten durch das Technische Angebot des Auftragnehmers konkretisiert. Alle Muss-Forderungen dieser Leistungsbeschreibung sind verbindlich geschuldet.
Die in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistungsanforderungen (LAfo-ID) sollen im Technischen Angebot des Bieters unter Benennung der Leistungsanforderungs-ID angegeben werden.
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2 Leistungs- und Liefergegenstand
2.1 Untersuchungsliege höhenverstellbar
2.2 Untersuchungsliege statisch
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3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand
3.1 Produkt/Gerät
Bei den Eigenerklärungen ist neben der Angabe "erfüllt" ein Verweis auf die jeweilige Fundstelle der genannten Produktspezifikationen in den Herstellerunterlagen anzugeben.
Untersuchungsliege höhenverstellbar
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | Artikelnummer | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter (sofern | ||||||||
| vorhanden) | ||||||||
| 311.1 | M | Die Untersuchungsliege muss zur Lagerung und Untersuchung von Patienten geeignet sein. | ||||||
| 311.2 | M | Die Untersuchungsliege muss fahrbar und bei Bedarf feststellbar sein. | ||||||
| 311.3 | M | Die Untersuchungsliege muss min. 4 geschlossene, gummierte Leichtlaufrollen mit einem Durchmesser von min. 100 mm besitzen. Die Feststellbremsen müssen min. über eine Zentralfeststellung pro Achse verfügen. | ||||||
| 311.4 | M | Die Untersuchungsliege muss über ein korrosionsbeständiges Stahlkonstrukt aus rostfreiem Edelstahl (Werkstoff 1.4301 gem. EU-Norm AISI 304) oder oberflächenbeschichtetem Metall/Stahl (handelsübliche Beschichtung für Untersuchungsliegen) verfügen. | ||||||
| 311.5 | M | Eine Höhenverstellungsfunktion min. im Bereich zwischen 550 mm und 900 mm, die elektro-hydraulisch oder elektrisch und unter Last möglich sein muss. |
mm, die elektro-hydraulisch oder elektrisch und unter Last möglich sein muss.
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| 311.6 | M | Die Höhenverstellung muss über min. einen Handschalter oder min. ein Fußbedienelement bedienbar sein. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 311.7 | M | Das Kopfteil der Untersuchungsliege muss, relativ von der flachen Ausgangslage, min. im Bereich zwischen +20° + 45° verstellbar sein. | ||||||
| 311.8 | Z | Das Kopfteil ist im Bereich von -30° bis +45° verstellbar. | ||||||
| 311.9 | M | Das Kopfteil besitzt einen Gesichtsausschnitt mit Einsatz (Durchfallschutz). | ||||||
| 311.10 | M | Die Untersuchungsliege muss für eine Arbeitslast von min. 220 kg ausgelegt sein. | ||||||
| 311.11 | M | Die Untersuchungsliege muss vor Beschädigungen durch unbeabsichtigte Stöße geschützt sein (Stoßschutz an Rollen und exponierten Kanten). | ||||||
| 311.12 | M | Die Untersuchungsliege muss ein zur Wischdesinfektion geeignetes zweiteiliges Kunstlederpolster in der Farbe dunkelblau, anthrazit oder schwarz besitzen. Die Polsterfarbe der Untersuchungsliege höhenverstellbar und der Untersuchungsliege statisch müssen zumindest ähnlich sein. | ||||||
| 311.13 | Z | Die Polster sind als austauschbare Elemente ausgeführt. Der Austausch ist durch den Betreiber innerhalb angemessener Zeit ohne Werkzeug möglich. | ||||||
| 311.14 | M | Das Polster ist min. 50 mm dick. | ||||||
| 311.15 | M | Die Dimensionen der Liegefläche müssen zwischen (L, B) 1900 mm – 2100 mm, 700 mm – 800 mm sein. | ||||||
| 311.16 | M | Die Untersuchungsliege muss einen stabilen Papierrollenhalter besitzen. | ||||||
| 311.17 | M | Vorhandene elektrische Komponenten sind zum Betrieb im deutschen Niederspannungsnetz ausgelegt. |
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Untersuchungsliege statisch, ambulant, hü
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | Artikelnummer | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter (sofern | ||||||||
| vorhanden) | ||||||||
| 312.1 | M | Die Untersuchungsliege muss zur Lagerung und Untersuchung von Patienten geeignet sein. | ||||||
| 312.2 | M | Die Untersuchungsliege muss min. 4 robuste Standfüße mit Nivelliermöglichkeit besitzen. | ||||||
| 312.3 | M | Die Untersuchungsliege muss über ein korrosionsbeständiges Stahlkonstrukt aus rostfreiem Edelstahl (Werkstoff 1.4301 gem. EU-Norm AISI 304) oder oberflächenbeschichtetem Stahl (handelsübliche Beschichtung für Untersuchungsliegen) verfügen. | ||||||
| 312.4 | M | Das Kopfteil der Untersuchungsliege muss, relativ von der flachen Ausgangslage, min. im Bereich zwischen +20° + 40° verstellbar sein. | ||||||
| 312.5 | M | Die Untersuchungsliege muss für eine Arbeitslast von min. 220 kg ausgelegt sein. | ||||||
| 312.6 | M | Die Untersuchungsliege muss vor Beschädigungen durch unbeabsichtigte Stöße geschützt sein (Stoßschutz an den Kanten). | ||||||
| 312.7 | M | Die Untersuchungsliege muss ein zur Wischdesinfektion geeignetes zweiteiliges Kunstlederpolster in der Farbe dunkelblau, anthrazit oder schwarz besitzen. Die Polsterfarbe der „Untersuchungsliege höhenverstellbar“ und der „Untersuchungsliege statisch“ müssen identisch sein. | ||||||
| 312.8 | Z | Die Polster sind als austauschbare Elemente ausgeführt. Der Austausch ist durch den Betreiber innerhalb angemessener Zeit ohne Werkzeug möglich. |
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| 312.9 | M | Das Polster ist min. ca. 60 mm und max. 80 mm dick. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 312.10 | M | Die Dimensionen der Liegefläche müssen in zwei Breiten angeboten werden. Die Dimensionen liegen zwischen (L, B): Variante schmal: ca. 1900 mm – 2100 mm, ca. 600 mm – 700 mm Variante breit: ca. 1900 mm – 2100 mm, ca. 750 mm – 850 mm | ||||||
| 312.11 | M | Die Untersuchungsliege muss einen stabilen Papierrollenhalter besitzen. |
3.1.3 Vorratsteile
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | |
|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | ||||
| Angebotsunterlagen) | ||||
| 313.1 | M | Im Ausstattungsumfang sind alle zum Erstbetrieb erforderlichen Vorratsteile/Verbrauchsartikel enthalten. Diese sind im Angebot gesondert aufzulisten. |
3.1.4 Ersatzteile
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | |
|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | ||||
| Angebotsunterlagen) |
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314.1 Z Ersatzteile sowie Verbrauchsartikel müssen während der gesamten Nutzungsdauer der Produkte/Geräte verfügbar sein. Die Nutzungsdauer der Untersuchungsliege beträgt mindestens 7 Jahre.
3.2 Dokumente
Materialgrundlagen
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | |
|---|---|---|---|---|
| 321.1 | M | Eine Gebrauchsanweisung in deutscher sowie englischer Sprache ist bei Angebotsabgabe in elektronischer Form beizufügen. Gemeint sind hier Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen, Pflegeanleitungen oder vergleichbare Informationen zu den Produkten |
3.2.2 Prüf-/Abnahmedokumentation
ID Art Leistungsanforderung (LAfo) Eigenerklärung Bieter
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| 322.1 | M | Dokumentation der Übergabe von Service- und Wartungsunterlagen sowie Bedienungsanleitung durch den AN | |
|---|---|---|---|
| 322.2 | M | Prüf-/Abnahmedokumentation durch den AN erfolgt in Papierform und muss folgende Informationen enthalten: Bestätigung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes - Vollständig- und Vollzähligkeit der Ausstattung - Daten zur Systemidentifikation (z.B. Fabrik- oder Herstell-, SerNr. MPO, Softwarestand)) - Name, Dienstgrad/Amtsbezeichnung des benannten Vertreter AG - Name, Amtsbezeichnung Vertreter AN | |
| 322.3 | M | Alle zur Inbetriebnahme notwendigen Unterlagen und Arbeitsmittel sind zu dem Termin bzw. bei der Erstanlieferung durch den AN mitzuliefern. |
IETD (Interaktive Elektronische Technische Dokumentation)
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 323.1 | M | Zur Vereinnahmung in die SASPF-Stammdatenbank der Bundeswehr (Bw), müssen die materialspezifischen Daten für jedes Einzelgerät einmalig in elektronischer Form durch den Bieter bereitgestellt werden. Hierzu ist der Anhang 1 „Stammdatenmatrix“ durch den Bieter zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen und nach erfolgter Prüfung gegebenenfalls zu überarbeiten. Analog ist für serialisierte und prüfpflichtige Baugruppen zu verfahren. |
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323.2 M Teilekennzeichen / Artikelnummer
Der AN erstellt für die beschriebene Geräteausstattung bzw. für das beschriebene Gerät eine Artikelnummer, welche ausschließlich für die Bundeswehr und das hier beschriebene Gerät bzw. die Geräteausstattung zu nutzen ist.
Diese Artikelnummer wird als bundeswehrspezifisches Teilekennzeichen bezeichnet. Es dürfen bei der Anlage keine Sonderzeichen, keine Umlaute, kein „ß“ und nur Großbuchstaben verwendet werden.
Mit diesem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen muss das hier beschaffte Gerät bzw. die Geräteausstattung, in gesamtem Umfang, eindeutig zuzuordnen und nachversorgbar sein.
Die Verfügbarkeit unter dem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen muss durch den AN sichergestellt werden.
Für untergeordnete Artikel ist die Hersteller-Artikelnummer anzugeben.
Bsp. Gerätesatz nach Vertrag -> 12345.BW (spezifische Artikelnummer)
besteht aus:
Hauptgerät -> 602104 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers)
Fußschalter -> 602105 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers)
Zubehör -> 602106 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers)
Verbrauchsmaterial -> 708130 (handelsübliche Artikelnummer des Herstellers)
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| Der AN hat, sofern er nicht Hersteller des Gerätes ist, das bundeswehrspezifische Teilekennzeichen beim Hersteller zu beantragen, damit bei evtl. Ersatzbeschaffungen eine identische Ausstattung beschafft werden kann. Ist der AN nicht Hersteller, sondern bezieht die unterschiedlichen Ausstattungsbestandteile von verschiedenen Herstellern, gilt er als Hersteller des Gesamtproduktes und hat die Verfügbarkeit des Ausstattungsumfanges mit dem bundeswehrspezifischen Teilekennzeichen über den Nutzungszeitraum von 7 Jahren sicherzustellen. | |||
|---|---|---|---|
| 323.3 | M | Für alle abnehmbaren und/oder separaten Teile sind Bestellnummer und Bezeichnung mit grafischer Darstellung aufzulisten und Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. | |
| 323.4 | M | Sofern das Gerät elektrische Anteile beinhaltet, muss es die Sicherheitsstandards für medizinische elektronische Geräte in Übereinstimmung mit der EN 61010-1 (i.d.j. aktuellen gültigen Fassung) erfüllen. Das entsprechende Zertifikat ist bei Angebotsabgabe in elektronischer Form einzureichen. | |
| 323.5 | M | Zulassungsurkunde (ISO 13485 bzw. MDD 93/42/EWG, (EU) 2017/745 (MDR), ISO 9001) oder vergleichbar ist bei Angebotsabgabe in elektronischer Form einzureichen. |
Sonstige Unterlagen
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
| Angebotsunterlagen) |
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| 324.1 | M | Technische Datenblätter und Funktionsdarstellung zu dem einzelnen Gerät mit Zubehör sind dem Angebot in Schriftform beizufügen. | |
|---|---|---|---|
| 324.2 | M | Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs muss auf erforderliche Prüfungen und Prüffristen sowie hierzu benötigte Prüferqualifikationen bei Angebotsabgabe in Schriftform hingewiesen werden. |
3.3 Dienstleistungen
Logistik
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 331.1 | M | Lieferung und Aufbau des Mobiliars frei Verwendungsort | |||||
| 331.2 | M | Materialproben für Polster sind vor der Bestellung und Lieferung zu bemustern und bedürfen der Freigabe durch den AG. Materialproben sind auf Verlangen des AG vorzulegen. Die Kosten einer möglichen Bemusterung werden nicht gesondert vergütet. | |||||
| 331.3 | M | Personen aus Ländern der Staatenliste (in Sinne von § 13 Abs. 1, Satz 1 Nr. 17 | |||||
| Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das | |||||||
| Bundesministerium des Innern und für Heimat), wird grundsätzlich kein Zutritt zu Liegenschaften der |
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Bundeswehr gewährt. Mitarbeitende des Auftragnehmers, Mitarbeitende von Erfüllungsgehilfen (Subunternehmen), die Angehörige von Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG sind, dürfen daher seitens des Auftragnehmers nicht mit Anlieferungen beauftragt werden, die einen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr erforderlich machen.
Verpackung
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (erfüllt / nicht erfüllt / Verweis auf | |||||
| Angebotsunterlagen) | |||||
| 332.1 | M | Die Verpackung der Produkte ist handelsüblich auszuführen. Die Verpackung der Produkte ist so gering wie möglich zu gestalten. Abtransport und Rücknahme von Mehrwegverpackungen müssen durch den Auftragnehmer erfolgen. | |||
| 332.2 | M | Die Umverpackung ist für jedes Set der höhenverstellbaren Untersuchungsliege (2.1) wie folgt zu kennzeichnen: Materialplanungsbegriff: Untersuchungsliege höhenverstellbar, ambulant, hü - Materialplanungsnummer: 6530-02088 - Artikelnummer/Serialnummer: XXXXXX - Auftragsnummer: XXXXXX - Vertragsnummer: XXXXXX - Menge: XXXXXXX - | |||
| 332.3 | M | Die Umverpackung ist für jedes Set der statischen Untersuchungsliege (2.2) wie folgt zu kennzeichnen: Materialplanungsbegriff: Untersuchungsliege statisch, ambulant, hü - Materialplanungsnummer: 6530-01988 - |
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Artikelnummer/Serialnummer: XXXXXX
Auftragsnummer: XXXXXX
Vertragsnummer: XXXXXX
Menge: XXXXXXX
Kennzeichnung der Hauptgeräte
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 333.1 | M | Kennzeichnung der Untersuchungsliege mit Seriennummer, ist an geeigneter gut sichtbarer Stelle anzubringen. | |||
| 333.2 | M | Folgende Angaben müssen auf der Kennzeichnung enthalten sein: BUND - Hersteller - Baujahr und Serialnummer - Nummer der Bestellung/des Auftrages - |
Installation/ Inbetriebnahme
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 334.1 | M | Die Durchführung der Inbetriebnahme erfolgt durch den AN am Erfüllungsort im Beisein der Materialverantwortlichen oder V. i. A. |
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| 334.2 | M | Die Inbetriebnahme ist zu dokumentieren. Eine Ausfertigung ist dem Materialverantwortlichen durch den AN auszuhändigen. | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 334.3 | M | Die Installation muss eine Funktionsprüfung am Einsatzort beinhalten | |||
| 334.4 | M | Der AN hat innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen und einen Vertreter zu benennen. | |||
| 334.5 | M | Unvorhergesehene Anforderungen oder Abweichungen -baulich oder organisatorisch - sind unverzüglich dem vom Betreiber benannten Ansprechpartner der Dienststelle mitzuteilen. |
Wartungsplanung
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 335.1 | M | Unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben ist, sofern erforderlich, für jedes Gerät ein Wartungs- und Instandhaltungsplan zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Aus diesem müssen alle Intervallprüfungen, Wartungen und planbare Instandhaltungen ersichtlich sein. Zudem muss gekennzeichnet sein, von welchem Personal diese Maßnahme durchzuführen ist. | |||
| 335.2 | Z | Im Gewährleistungszeitraum sind die Gerätewartung und Instandsetzung im Kaufpreis inbegriffen. Im Anschluss an den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum kann eine kostenlose Anschlussgarantie gewährt werden. Die Inhalte der Garantiebestimmungen legt der AN als Garantiegeber fest. Die Garantiebestimmungen müssen verständlich verfasst sein. |
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Nachhaltigkeit
| ID | Art | Leistungsanforderung (LAfo) | Eigenerklärung Bieter | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 336.1 | M | Bei der Lieferung des Produktes ist ein nachhaltiges Transportkonzept zu wählen. | |||
| 336.2 | Z | Die Verpackung des Gerätes ist nach den Maßgaben der Nachhaltigkeit so gering wie möglich zu gestalten. Wo immer möglich sollen Mehrwegverpackungen genutzt werden. | Bei der Anlieferung | ||
| wird keine ☐ | |||||
| Mehrwegverpackung genutzt | |||||
| werden Einweg- und ☐ | |||||
| Mehrwegverpackungen | |||||
| genutzt | |||||
| werden nur ☐ | |||||
| Mehrwegverpackungen | |||||
| genutzt |
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- Zuschlagskriterien (Z)
| LAfo-ID bzw. Z | Leistungsanforderung und Zuschlagskriterium |
|---|---|
| 4.1 | Das Kopfteil ist im Bereich von -30° bis +45° verstellbar. (siehe LAfo-ID 311.8) |
| 4.2. | Die Untersuchungsliege besitzt ein einfach wechselbares Wechselpolster. (siehe LAfo-ID 311.13) |
| 4.3 | Die Untersuchungsliege besitzt ein einfach wechselbares Wechselpolster. (siehe LAfo-ID 312.8) |
| 4.4 | Ersatzteile sowie Verbrauchsartikel müssen während der gesamten Nutzungsdauer der Geräte verfügbar sein (siehe LAfo-ID 314.1) |
| 4.5 | Im Gewährleistungszeitraum ist die Gerätewartung und Instandsetzung im Kaufpreis inbegriffen (siehe LAfo-ID 335.2). Der Bieter kann im Anschluss an den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum eine kostenlose Anschlussgarantie gewähren. Die Inhalte der Garantiebestimmungen legt der AN als Garantiegeber fest. Die Garantiebestimmungen müssen verständlich verfasst sein. |
| 4.6 | Die Verpackung der Geräte soll so gering wie möglich gestaltet werden. Wo immer möglich sollen Mehrwegverpackungen genutzt werden (siehe LAfo-ID 336.2) Abtransport und Rücknahme von Mehrwegverpackungen erfolgen durch den Auftragnehmer. |
| 4.7 | Die in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Muss-Forderungen werden erfüllt. |
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5 Nachweisführung
5.1 Produkt, Gerät und Software
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 51.1 | Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. Hinweis: Alle Muss-Forderungen dieser Leistungsbeschreibung sind verbindlich geschuldet. Für die fachtechnische Auswertung ist dem Angebot eine aussagekräftige technische Beschreibung mit Bildmaterial und Artikelnummer (Technisches Datenblatt, Prospektmaterial, Katalogseitenkopie, etc.) beizulegen. |
5.2 Dokumente
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 52.1 | Der Nachweis erfolgt durch Vorlage aller geforderten Dokumente oder durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. |
5.3 Dienstleistungen
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 53.1 | Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen des Bieters in der Spalte „Bieterangabe“. Hierzu trägt der Bieter jeweils „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ein. Ein ergänzender Verweis auf die Angebotsunterlagen ist zulässig. |
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6 Mitgeltende Dokumente
Allgemeine mitgeltende Dokumente
| Kurzbezeichnung | Dokumentenname |
|---|---|
| MPDG | Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetz) i.d.g.F. |
| MPBetreibV | Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) i.d.g.F. |
| 93/42/EWG | Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte i.d.g.F. |
| DIN 30646 | Selbstklebende Schilder - Technische Lieferbedingungen für Schilder aus Kunststoff-, Aluminiumfolien und Papier i.d.g.F. |
| IFSG | Infektionsschutzgesetz i.d.g.F. |
| KRINKO | Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention |
| BfArM | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte |
| DIN EN ISO 60601-1 | Ist die Norm für medizinische elektrische Geräte |
| DIN EN ISO 15883 | Ist die Norm zur Prüfung und Validierung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten |
| DIN EN ISO 13485 | Zertifikat bestätigt, dass ein Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte verfügt. Ein solches ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Medizinprodukte in der EU hergestellt und vertrieben werden. |
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7 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| AG | Auftraggeber |
| AN | Auftragnehmer |
| Bw | Bundeswehr |
| BZE | Bezugseinheit |
| EVG | Einzelverbrauchsgut |
| EWG | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
| EU | Europäische Union |
| hü | handelsüblich |
| ID | Identifikationsnummer |
| IT | Informationstechnologie |
| i. d. g. F. | in der gültigen Fassung |
| ISO | International Organization for Standardization |
| KdoGesVers | Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr |
| LAfo | Leistungsanforderung |
| LB | Leistungsbeschreibung |
| M | Muss-Forderung |
| MDD | Medical Device Directive |
| MDR | Medical Device Regulation |
| MPO | Materialplanungsobjekt |
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| SanGer | Sanitätsgerät |
|---|---|
| SanMat | Sanitätsmaterial |
| Z | Zuschlagskriterium |
| SanVersZentren | Sanitätsversorgungszentren |
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8 Abschließende Bietererklärung
Mit dieser Unterschrift/Signatur wird die Erfüllung aller zu erbringenden Leistungen (Muss- Forderungen aus dieser Leistungsbeschreibung) bestätigt.
Datum Unterschrift / elektronische Signatur
Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel
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