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Stand: 1. Januar 2020
Erklärung zu § 5 Abs. 1 NTVergG
(Tariftreue- und Mindestentgelterklärung öffentlicher Personenverkehr auf Straße und Schiene)
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabever- fahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personen- verkehrs auf Straße und Schiene1 mindestens das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag „ “2 vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen.
Ort, Datum, Unterschrift3
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
1 Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 2 durch Bieter einzusetzen 3 Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.