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Anlage 3 Schiedsvereinbarung.pdf

Sanierungsträgerschaft für das Sanierungsgebiet Holtenser Berg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 15:49 (Europe/Berlin)

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Anlage 3

Schiedsvereinbarung

Zwischen

der Stadt Göttingen

n

und

e

t

i


e

b

wird folgende Vereinbarung getroffen:

r

a

Die Parteien haben am ______ einen Vertrag über die Durchführung von Sanierungs-

e

maßnahmen geschlossen. Sie vereinbaren die Austragung aller etwa auftretenden Streitigkeiten,

b

die das Vertragsverhältnis betreffen, im schiedsgerichtlichen Verfahren wie folgt:

  1. Für Meinungsverschiedenheiten und Streitfället aus dem vorliegenden Vertrag wird der

h

Rechtsweg ausgeschlossen.

c

  1. Kommt eine Einigung unter den Parteien nicht zustande, so entscheidet ein Schiedsgericht,

i

bestehend aus zwei Schiedsrichtern und einem Obmann.

n

  1. Mit der Anzeige einer Partei, dass sie edas Schiedsgericht anrufen will, ist die Benennung eines Schiedsrichters zu verbinden. Die andere Partei hat dann binnen zwei Wochen ihrerseits einen

t

Schiedsrichter namhaft zu machen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die

t

Gegenpartei den zweiten Schiedsrichteri selbst benennen.

b

  1. Als Obmann ist von beiden Parteien derjenige zu nennen, den das für die Städtebauförderung

-

zuständige Ministerium dafür vorschlägt.

g

  1. Das Verfahren richtet sich nnach dem 10. Buch der ZPO (§§ 1025 - 1048).

u

s

s

Göttingen, den .................... 2026 ______, den ..................... 2026

a

f

Stadt Göttingen e ______________

s

Die Oberbürgermeisterin In Vertretung e

L

(Frithjof Look) ( ) (ppa. ) Stadtbaurat

DSA

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