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STADT WITTEN Bearbeiterin : Pridgeon MARKTSTR. 16 Unser Zeichen: Pri Durchwahl : 9161 58452 WITTEN Datum : 09.06.2026
Geschäftspartn.-Nr.: 00358002
Zuschuss-Nr. : 22247242 Abteilung : IKB4 Programm : Energet. Stadtsan. - Zuschuss (432) Branche : 751000 Referenzz. Antrag : Crengeldanz
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihres Antrages vom 25.03.2026, der am 09.04.2026 bei der KfW eingegan- gen ist, gewähren wir Ihnen im Auftrag und aus Mitteln des Klima- und Transfor- mationsfonds des Bundes einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 90,00 % zur Anteilsfinanzierung der tatsächlich entstehenden zuschussfähigen Kosten, maxi- mal jedoch einen Zuschussbetrag in Höhe von
EUR 76.500,00
Die Bestimmungen des Programmmerkblattes "Energetische Stadtsanierung - Zu- schuss" in der Version 10/25 sind wesentlicher Bestandteil dieses Zusageschrei- bens. Für den Ihnen gewährten Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zu- schüsse - kommunale und soziale Infrastruktur - in der Fassung 09/21 und fol- gende Vereinbarungen:
- Verwendungszweck:
Stadtquartier: 58455 WITTEN (Crengeldanz) Personal- und Sachkosten für ein Sanierungsmanagement (Programmteil B) Förderfähige Personalkosten: EUR 5.000,00 Förderfähige Sachkosten: EUR 80.000,00 Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten: EUR 85.000,00 Förderzeitraum Verstetigung: 01.09.2026 bis 01.09.2028
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Zusage vom : 09.06.2026 Darlehenskonto-Nummer : 22247242
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Verwendungsnachweis: Die programmgemäße Verwendung der Mittel ist nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraumes, spätestens jedoch innerhalb von 30 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formu- lar "Verwendungsnachweis" zusammen mit den im Programmmerkblatt unter Punkt "Nachweis der Mittelverwendung" genannten Unterlagen einzureichen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei Nichterfüllung weiterer der Zuschussgewährung zugrunde liegender Anforderungen, insbeson- dere bei fehlender Bestätigung über den Abschluss der Umsetzung des Kon- zepts, behält sich die KfW eine Rückforderung des bereits ausgezahlten Zu- schussbetrages sowie die nachträgliche Geltendmachung eines Verzinsungsan- spruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschuss- mittel gemäß Ziffer 3 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse kommunale und soziale Infrastruktur bzw. dem Abschnitt "Nachweis der Mittel- verwendung" des Programmmerkblattes vor.
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Auszahlung:
Die Auszahlungsfrist endet am 11.01.2029
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Anforderung der Kommune (Formular- nummer 600 000 2113) im 6-Monatsrhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig) für die Dauer des Anstellungs- bzw. Vertragsverhältnisses mit dem Sanie- rungsmanagement, jedoch für maximal 2 Jahre. Frühester Auszahlungstermin ist in der Regel der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Anstellungs- oder Vertragsverhältnisses mit dem Sanierungsmanagement (bzw. bei Freistellungen von verwaltungsinternen Personen dem Beginn der ausschließlichen Aufgaben- übertragung bzw. bei bereits laufenden Verträgen dem Beginn des Förderzeit- raumes) folgenden Monats, hier frühestens ab 31.03.2027.
Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6 Monate des Förderzeitraumes erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachwei- ses zu Komponente B. sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungs- nachweis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (Programmmerkblatt Abschnitt Nachweis der Mittelverwendung).
Bei Vertragsänderungen oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages ist die KfW zur Prüfung der Aufrechterhaltung der Zahlungen unverzüglich zu informieren.
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Sonstige Bestimmungen: (1)Angaben zur Antragberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventions- erhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz.
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Sonstiges: (1) Vor dem ersten Mittelabruf sind der KfW eine Kopie des Vertrags mit dem Sanierungsmanagement und Kooperationsvereinbarungen mit den wichtigsten beteiligten Akteuren im Quartier vorzulegen. (2) Teilen Sie uns bitte vor dem ersten Mittelabruf die Qualifikation des Sanierungsmanagers mit. 100RB28TK-SED
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Zusage vom : 09.06.2026 Darlehenskonto-Nummer : 22247242
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(3) Abweichend von Ziff. 2, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die programmge- mäße Verwendung der Mittel ist nach Ablauf des bewilligten Förderzeit- raums, spätestens jedoch innerhalb von 36 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. (4) Abweichend von Ziff. 3, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die Auszah- lungszahlungsfrist endet am 10.07.2029.
Dieses Schreiben stellt eine Rechnung gemäß § 14 UStG über eine umsatzsteuer- freie Finanzdienstleistung dar. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der KfW lautet: DE 114 104 280.
Mit freundlichen Grüßen KfW
Schmidt Pfenning
Dieses Zusageschreiben wurde mit Unterstützung automatischer Anlagen erstellt oder übermittelt und ist auch ohne Unterschriften gültig.
Hinweis: Alle in der Zuschusszusage genannten Dokumente wie Programmmerkblatt und Allge- meine Bestimmungen sowie die Formulare als ausfüllbare PDF-Dokumente finden Sie unter www.kfw.de/432 in der Rubrik "Formulare und Downloads".
Ihre Bankverbindung (lt. Zuschussantrag) für die Zuschussüberweisung
BIC WELADED1WTN,SPARKASSE WITTEN, IBAN DE43 4525 0035 0000 0007 37
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