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Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung 1)
nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBI. I S. 547), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.08.1974 (BGBI. I S. 1942)
Name der Firma bzw. Vertreter der Firma
ist heute vom Unterzeichnenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten verpflichtet und auf die strafrechtlichen Folgen seiner Pflichtverletzung hingewiesen worden.
Ihm/Ihr wurde der Wortlaut und Inhalt der nachfolgend aufgeführten Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekannt gegeben.
§ 133 Verwahrungsbruch § 201 Verletzung der Vertraulichkeit § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 Verwertung fremder Geheimnisse § 331 Vorteilsannahme § 332 Bestechlichkeit § 333 Vorteilsgewährung § 334 Bestechung § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhal- tungspflicht § 358 Nebenfolgen
Die erschienene Person wurde darüber belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf- grund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind.
Sie erklärt nunmehr, von dem Inhalt der vorgenannten Bestimmungen unterrichtet zu sein und den Wortlaut erhalten zu haben (KEFB (A I) Verpflichtung 2).
Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung und zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift und der oben genannten Vorschriften.
Diese Verpflichtung gilt für alle weiteren Verträge, bei denen der Unterzeichnende als verant- wortlicher Vertreter genannt wird.
Maßnahme: 61.117.26 Sanierungsmanagement Heven-Ost/Crengeldanz
Gelesen und unterschrieben.
(Unterschrift der verpflichteten Personen)
(Unterschrift des Auftraggebers – Stadt Witten)
- die Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (KFB (A I) Verpflichtung 1) ist von dem Auftragnehmer und von sei- nen für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitern jeweils gesondert zu unterzeichnen/abzugeben.