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Anlage 07 - Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand: 2025-11-25
- Allgemeines Leistungserbringung gesetzlich gültigen 1.1. In allen Verträgen der DVB AG Steuer nach UStG frei Haus Dresden - nachfolgend Auftraggeber - einschließlich Verpackungs- und gelten ausschließlich diese allgemeinen Frachtkosten. Die Transportversicherung Einkaufsbedingungen soweit die Parteien ist vom Auftragnehmer einzudecken. individualvertraglich nichts anderes vereinbaren. 3. Liefer-/Leistungszeitraum, Verzug 1.2. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und 3.1. Die in der Bestellung angegebene Verkaufsbedingungen des Liefer-/Leistungszeiträume sind Auftragnehmers sind ausgeschlossen. verbindlich. Die Lieferung ist vollzogen, 1.3. Diese Einkaufsbedingungen wenn die Sendung an dem in der gelten, in der jeweils zum Zeitpunkt des Bestellung angegebenen Erfüllungsort Vertragsschlusses geltenden Fassung, (Versandanschrift) eingegangen oder die auch für künftige gleichartige Geschäfte Leistung vollständig und mangelfrei mit dem Auftragnehmer. erbracht wurde. 1.4. An Standardsoftware hat der 3.2. Unbeschadet sonstiger Rechte Auftraggeber das nichtausschließliche kann der Auftraggeber bei schuldhafter Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Überschreitung von Terminen oder Leistungsmerkmalen in unveränderter Fristen eine Vertragsstrafe von 0,5% des Form auf den vereinbarten Geräten. Auftragswertes pro angebrochene 1.5. Der Auftragnehmer darf Rechte Kalenderwoche, jedoch höchstens 5% und Pflichten aus dem Vertrag mit dem des Bestellwertes verlangen. Der Auftraggeber nur mit dessen Auftraggeber behält sich vor, die ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher Vertragsstrafe bei der Schlusszahlung für Zustimmung auf andere übertragen. die empfangene Leistung geltend zu 1.6. Im Zusammenhang mit der machen und einzubehalten. Beauftragung durch den Auftragnehmer 3.3. Für Lieferungen und Leistungen an erstellte Designs sind Teil der den Auftraggeber gelten die in § 1 des Beauftragung. Die ausschließlichen Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Nutzungsrechte gehen mit der Erfüllung Freistaat Sachsen (SächsSFG) auf den Auftraggeber über. aufgeführten Tage als Feiertage. Fällt ein 1.7. Das Schweigen des Auftraggebers Liefertermin auf einen solchen Feiertag, auf eine inhaltlich von seiner Bestellung hat sich der Auftragnehmer beim abweichende Auftragsbestätigung gilt Auftraggeber über möglicherweise nicht als deren Anerkennung. Die abweichende Öffnungszeiten dessen abweichende Auftragsbestätigung gilt als Lager zu informieren. neues Angebot des Auftragnehmers und 3.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bedarf der Annahme durch den den Auftraggeber unverzüglich davon in Auftraggeber. Kenntnis zu setzen, wenn er erkennt, dass der vereinbarte Liefer-
- Preis, Lieferbasis /Leistungszeitraum nicht eingehalten Der Preis ist, soweit die Parteien nichts werden kann. Er hat dem Auftraggeber anderes vereinbaren, ein Festpreis und den Grund für die Verzögerung versteht sich zuzüglich der bei nachvollziehbar und glaubhaft zu belegen
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sowie deren voraussichtliche Dauer 4.10. Der Auftragnehmer hat auf mitzuteilen. Hierzu genügt die Textform. Verlangen die Verpackung zu entfernen und auf seine Kosten zu beseitigen. Ein 4. Versand, Anlieferung, ggf. erforderlicher Verpackungspfand ist Gefahrübergang zwischen den Parteien gesondert 4.1. Die vom Auftraggeber vertraglich zu vereinbaren. angegebenen Versandanschriften gelten als Erfüllungsort und sind vom 5. Leistungsabrechnung, Zahlung Auftragnehmer zu beachten. 5.1. Soweit nicht anders vereinbart, 4.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erfolgt die Zahlung nach vollzogener auf allen Warenbegleitpapieren exakt die Lieferung, Leistung und / oder Abnahme. Bestellungsnummern und -daten 5.2. Die Rechnungslegung erfolgt anzugeben. Unterlässt er dies, so sind überprüfbar je Auftrag, unter Angabe der Verzögerungen in der Bearbeitung jeweiligen Bestellnummer. unvermeidlich und durch den Teilrechnungen je Auftrag sind zulässig. Auftraggeber nicht zu vertreten. 5.3. Die Parteien erklären sich damit 4.3. Der Auftragnehmer hat für jede einverstanden, dass Rechnungen Sendung am Tage des Versandes die ausschließlich in elektronischer Form Lieferanzeige getrennt von Ware und gemäß den gesetzlichen Vorgaben (u. a. Rechnung abzusenden. Hierzu genügt § 14 UStG, EN 16931) übermittelt die Textform. werden. Der Rechnungseingang erfolgt 4.4. Den Lieferungen sind unter Angabe der Bestellnummer und Lieferscheine / Packscheine beizufügen. gemäß allen erforderlichen Angaben des 4.5. Die Warenannahme erfolgt § 14 Abs. 4 UstG. Die Rechnung wird regelmäßig Montag bis Freitag von durch den Auftragnehmer in einem 06:30 Uhr bis 14:00 Uhr. strukturierten, maschinenlesbaren 4.6. Der Auftragnehmer trägt jegliche Format (PDF) in elektronischer Form an Transportgefahr. invoices@dvbag.de oder in den 4.7. Bei Lieferungen ohne Aufstellung Formaten XRechnung und ZUGFeRD oder Montage geht die Gefahr mit dem entsprechend der DIN-Norm EN 16931 Eingang an dem vom Auftraggeber über das TRAFFIQX®- oder Peppol- angegebenen Erfüllungsort (Versand- Netzwerk an die Leitweg-ID 14612000- anschrift), nach vollständiger Entladung AE01-68 bereitgestellt. Der der gesamten Lieferung, auf den Auftragnehmer stellt sicher, dass er die Auftraggeber über. technischen Voraussetzungen für das 4.8. Bei Lieferungen in Verbindung mit Senden / ggf. Empfangen solcher Aufstellung oder Montage und bei Rechnungen erfüllt. Leistungen geht die Gefahr mit der am 5.4. Rechnungen, die der durch den Erfüllungsort vorzunehmenden Abnahme Auftraggeber vorgegebenen Form nicht / Endabnahme auf den Besteller über. entsprechen und von den vereinbarten 4.9. Der Auftragnehmer hat dem Konditionen abweichen, können durch Auftraggeber auf Verlangen eine den Auftraggeber zurückgewiesen einwandfreie Funktion der gelieferten werden. Ware ohne besondere Vergütung 5.5. Die Bezahlung von Rechnungen, nachzuweisen. Dies ersetzt nicht die stellt keine Anerkennung von Überprüfung auf Mängel durch den Konditionen, Preisen und Güte dar, wenn Auftraggeber.
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diese von den ursprünglich vereinbarten Auftragnehmer die Mängel vollständig abweichen. beseitigt hat. Die Beseitigung des 5.6. Sofern die Parteien nichts anderes angezeigten Mangels durch den vereinbart haben, erfolgt die Bezahlung Auftragnehmer hat unverzüglich nach von Rechnungen nach Wahl des Anzeige des Mangels zu erfolgen. Auftraggebers entweder innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang. 5.7. Die Aufrechnung des 8. Rechte Dritter Auftragnehmers mit von dem 8.1. Der Auftragnehmer steht dafür ein, Auftraggeber bestrittenen oder nicht dass im Zusammenhang mit seiner rechtskräftig festgestellten Forderungen Lieferung / Leistung und mit deren ist ausgeschlossen. vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt 6. Eigentumsvorbehalt werden. Wird der Auftraggeber von einem 6.1. Das Eigentum an vom Dritten deshalb in Anspruch genommen, Auftragnehmer gelieferten Waren so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den und/oder erbrachten Leistungen geht erst Auftraggeber auf dessen erstes mit der vollständigen Bezahlung der schriftliches Anfordern von diesen Kaufpreisforderung durch den Ansprüchen frei zu stellen, es sei denn, Auftraggeber auf diesen über. der Auftragnehmer hat nicht schuldhaft 6.2. Jeder verlängerte oder erweiterte gehandelt. Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers 8.2. Wird die vertragsgemäße Nutzung ist ausgeschlossen. aufgrund der Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder 7. Mängel untersagt, ist der Auftragnehmer 7.1. Soweit die Parteien nichts anderes verpflichtet, nach seiner Wahl entweder bestimmen, gelten die gesetzlichen die Lieferung / Leistung in der Weise zu Bestimmungen über Mängel, ändern oder zu ersetzen, dass die insbesondere die Rechte der §§ 437 ff. Schutzrechtsverletzung entfällt, BGB. gleichwohl aber den vertraglichen 7.2. Sachmängelansprüche verjähren Bedingungen entspricht, oder das innerhalb von 36 Monaten ab Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die Gefahrübergang, sofern nicht gesetzliche Lieferung / Leistung vom Auftraggeber Bestimmungen und / oder vertragliche uneingeschränkt und ohne zusätzliche Abreden eine längere Frist vorsehen. Kosten vertragsgemäß genutzt werden 7.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, kann. Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen 8.3. Die gem. Ziff. 7.1. benannten nach Wareneingang, bei verdeckten Verpflichtungen bestehen für den Mängeln innerhalb von 14 Arbeitstagen Auftragnehmer nur soweit der nach Erkennen, zu rügen. Auftraggeber den Auftragnehmer über die 7.4. Bei Mängelrügen darf der von Dritten geltend gemachten Auftraggeber so lange Zahlungen an den Ansprüche unverzüglich schriftlich Auftragnehmer in einem Umfang informiert, eine Verletzung nicht zurückhalten, der in einem anerkennt und dem Auftragnehmer alle angemessenen Verhältnis zu den Abwehrmaßnahmen und jeweiligen Mängeln steht, bis der
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Vergleichsverhandlungen vorbehalten Dritter wegen einer Produkthaftung auf bleiben. erstes Anfordern frei. 10.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 9. Höhere Gewalt sich gegen die mit der Produkthaftung für 9.1. Treten unvorhersehbare, die von ihm gelieferten Gegenstände unbeherrschbare, äußere, Umstände ein, verbundenen Risiken in angemessener die auch durch äußerste Sorgfalt nicht Höhe zu versichern und dem abgewendet werden können (Höhere Auftraggeber auf Verlangen in geeigneter Gewalt), so sind diese unverzüglich nach Form nachzuweisen. Sollte trotz Kenntnisnahme glaubhaft zu machen schriftlicher Aufforderung hierzu der Vorgenannte Umstände liegen Versicherungsschutz nicht innerhalb von insbesondere im Falle von zwei Wochen nachgewiesen werden, ist Naturkatastrophen, behördlichen der Auftraggeber berechtigt, eine solche Anordnungen, Krieg, Aufruhr, Streik, Versicherung auf Kosten des Aussperrung, Beschlagnahme, Feuer Auftragnehmers abzuschließen. vor. 9.2. Ist die betroffene Partei aufgrund 11. Datenschutz vorgenannter Umstände in ihrer 11.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungserbringung eingeschränkt, oder alle nicht offenkundigen kaufmännischen ist ihr diese unmöglich, so haben sich die und technischen Kenntnisse, Unterlagen Parteien über einen neuen Liefertermin und Angaben aus dem Geschäftsbereich zu verständigen. des Auftraggebers als 9.3. Sind nach dem Eintreten der Geschäftsgeheimnis zu behandeln und Umstände mehr als 3 Monate vergangen, Dritten nicht zugänglich zu machen. so hat die Partei, welche sich auf das 11.2. Diese Kenntnisse, Unterlagen und Vorliegen von Höherer Gewalt beruft, der Angaben dürfen nur zum Zwecke der anderen Partei im Einzelnen glaubhaft zu Vertragserfüllung und nur mit vorheriger machen, inwiefern sie in ihrer schriftlicher Genehmigung des Leistungserbringung weiterhin Auftraggebers an Dritte weitergegeben eingeschränkt bzw. ihr diese weiterhin werden. Diese sind durch den unmöglich ist. Diese Pflicht ist in jedem Auftragnehmer dementsprechend zur weiteren hinzukommenden Monat zu Geheimhaltung zu verpflichten. wiederholen. Gelingt die 11.3. An Unterlagen, die der Glaubhaftmachung nicht, steht der Auftraggeber dem Auftragnehmer im anderen Partei ein außerordentliches Rahmen seiner Mitwirkung zum Zweck Kündigungsrecht sowie der Ersatz des der Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, aus der Leistungsverzögerung behält der Auftraggeber seine Eigentums- entstandenen Schadens zu. und Urheberrechte uneingeschränkt. 11.4. Die Unterlagen sind dem 10. Produkthaftung Auftraggeber nach Vertragserfüllung und 10.1. Soweit der Auftragnehmer einen / oder anderweitiger Beendigung der Produktschaden zu vertreten hat, dessen Geschäftsbeziehung ohne besondere Ursache in seinem Herrschafts- und Aufforderung unverzüglich zurück zu Organisationsbereich liegt und für den er geben. im Außenverhältnis selbst haftet, stellt er den Auftraggeber von den Ansprüchen 12. Compliance
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12.1. Alle mit dem Auftraggeber 13.3. Der Vertrag bleibt auch bei abzuschließende Rechtsgeschäfte Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unterliegen dem Lieferantenkodex (Code in seinen sonstigen Teilen verbindlich. of Conduct) der Technische Werke Die Parteien werden die unwirksame Dresden GmbH, Lindenaustraße 11, Bestimmung durch eine rechtswirksame, 01069 Dresden. Dieser ist unter zulässige und sachdienliche Regelung https://www.dvb.de/de-de/die- ersetzen, die dem gewollten Zweck im dvb/einkauf/ einzusehen. Der Sinne des gesetzlich Erlaubten am Auftragnehmer ist verpflichtet sich über nächsten kommt. Erfolgt dies nicht, sollen diese zu informieren. die entsprechenden gesetzlichen 12.2. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen gelten. Gleiches gilt bei Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Lücken im Vertrag. Auftraggeber gemäß § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, kündigen oder von ihm zurückzutreten, anwendbares Recht wenn der Auftragnehmer oder seine 14.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Mitarbeiter nachweislich gegen Ihre Leistungen ist die auf der Bestellung Pflichten gemäß Lieferantenkodex angegebene Liefer-/ verstoßen. Verwendungsstellenanschrift. 12.3. Der Auftraggeber behält sich vor, 14.2. Erfüllungsort für Zahlungen mittels Verstöße des Auftragnehmers gegen den Verrechnungsscheck oder Überweisung Lieferantenkodex in geeigneter Art und ist Dresden. Weise zu ahnden und ggf. 14.3. Im Falle eines Rechtsstreits Schadensersatz geltend machen. zwischen den Parteien ist Dresden 12.4. Auf Verlangen des Auftraggebers Gerichtsstand. ist der Auftragnehmer verpflichtet, die 14.4. Auf alle Rechtsgeschäfte mit dem Einhaltung des Lieferantenkodex Auftraggeber findet ausschließlich nachzuweisen. Dieses Verlangen gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des auch für die zur Erfüllung des Vertrags Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Einsatz kommenden über Verträge über den internationalen Nachauftragnehmer des Auftragnehmers. Warenkauf (CISG), Anwendung. 12.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zur Vorlage entsprechender Nachweise gemäß Ziffer 12.4 einzubehalten.
- Salvatorische Klausel 13.1. Änderung, Ergänzungen und die Aufhebung, bzw. Kündigung dieses Vertrages / von Aufträgen bedürfen der Schriftform. 13.2. Bei Sofortlieferung-/leistung z.B. bei Havarien gilt eine durch den Auftraggeber (ggf. nachträglich) in Textform erklärte Genehmigung als Auftragsbestätigung.
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