2026-00252_Bewerbungs-_und_Angebotsbedingungen.pdf

Sanierung von Fugen und Austausch von Scheiben an Straßenbahnen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:25 (Europe/Berlin)

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Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer: 2026-00252

Bewerbungs- und

Angebotsbedingungen

Zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO

Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer: 2026-00252

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Stand: 30.10.2026

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Inhalt

  1. Allgemeine Informationen ............................................................................................ 3
  2. Gegenstand der Vergabe .............................................................................................. 4 2.1 Inhalt des Gesamtvorhabens ............................................................................... 4 2.2 Auftraggeber und Kontaktstelle ............................................................................ 5
  3. Verfahrensbedingungen ............................................................................................... 5 3.1 Rechtlicher Rahmen ............................................................................................ 5 3.2 Geplanter Zeitablauf ............................................................................................ 7 3.3 Vergabe von Losen .............................................................................................. 8 3.4 Verfahrenssprache ............................................................................................... 8 3.5 Kommunikation (Fragen und Hinweise zum Verfahren / Unterlagen) und Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ........................................... 8 3.6 Vergabeunterlagen ............................................................................................ 10 3.7 Nachforderung von Unterlagen und Aufklärungsmaßnahmen ............................ 11 3.8 Einlegung von Rechtsbehelfen........................................................................... 11 3.9 Bewerber- und Bietergemeinschaften ................................................................ 12 3.10 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ........................................................... 12
  4. Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbedingungen) .......................... 13 4.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs ......................................................................... 13 4.2 Eignungskriterien und Eignungsnachweise ........................................................ 14 4.3 Eignungsleihe .................................................................................................... 15 4.4 Inhalt des Teilnahmeantrags .............................................................................. 16 4.5 Prüfung der Teilnahmeanträge........................................................................... 17 4.6 Ausschlussgründe .............................................................................................. 17
  5. Angaben zur Angebotsphase (Angebotsbedingungen) ........................................... 17 5.1 Ziel und Ablauf der Angebotsphase ................................................................... 17 5.2 Verhandlungen .................................................................................................. 18 5.3 Mindestanforderungen ....................................................................................... 18 5.4 Aufklärung.......................................................................................................... 19 5.5 Form der Teilnahmeanträge und Angebote ........................................................ 19 5.6 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme ................................................... 19 5.7 Bestandteile und Inhalt der Angebote ................................................................ 20 5.8 Bindefrist ............................................................................................................ 20 5.9 Neben- und Alternativangebote .......................................................................... 21 5.10 Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ............................................... 21 5.11 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte ...................... 21 5.12 Zuschlagskriterien .............................................................................................. 21 5.13 Wertung der Angebote ....................................................................................... 23
  6. Vertragsunterzeichnung ............................................................................................. 23
  7. Haftungsausschluss ................................................................................................... 23
  8. Datenschutz ................................................................................................................. 23

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  1. Allgemeine Informationen

1.1 Diese Bewerbungs- und Angebotsbedingungen benennen die zu beachtenden Regeln für das gesamte Vergabeverfahren. Sie enthalten die von den Unternehmen bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachtenden Verfahrensvorgaben.

1.2 Die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sind zu verwenden. Eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen bzw. Erklärungen findet sich für den Teilnahmewettbewerb in Ziffer 4.4 und im Vordruck_V01 Teilnahmeantrag, für die Angebotsphase in Ziffer 5.7 und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

1.3 Sollten Unternehmen feststellen, dass die Vergabeunterlagen unvollständig sind oder Unklarheiten bestehen, haben sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich über die Vergabeplattform zu informieren.

1.4 Soweit die Vergabeunterlagen von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen oder diesen widersprechen, gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften auszulegen.

1.5 Sofern nachfolgend der Begriff Bewerber, Bieter, Auftragnehmer oder in diesem Zusammenhang der Begriff Unternehmen bzw. Dienstleister verwendet wird, gilt dieser gleichermaßen für Bewerber- und Bietergemeinschaften und deren Mitglieder. Bewerber ist, wer einen Teilnahmeantrag einreicht. Bieter ist, wer zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und ein Angebot abgibt.

1.6 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen zum Teil die männliche Sprachform für die Bezeichnung von juristischen und / oder natürlichen Personen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen und diversen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen. Dies gilt ausdrücklich und insbesondere für die Begriffe Bewerber, Bieter, Dienstleister, Auftragnehmer und Mitarbeiter.

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  1. Gegenstand der Vergabe

2.1 Inhalt des Gesamtvorhabens

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über klebetechnische Instandsetzungsleistungen (Fugensanierung und Scheibenwechsel, einschließlich Unfallinstandsetzung) an den Straßenbahnfahrzeugen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG der Typen NGT D12 DD, NGT D8 DD, NGT 6 DD ER, NGT 6 DD ZR und NGT 8 DD.

Der Rahmenvertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber sichert eine Mindestabnahme von 50 Fahrzeugen zur Fugensanierung im Rahmen der Hauptinstandsetzung zu. Die Höchstmenge beträgt 79 Fahrzeuge. Die Verteilung auf die Jahre und die Fahrzeugtypen ergeben sich aus dem Mengengerüst in § 3 der Leistungsbeschreibung. Zusätzlich kann der Auftraggeber Unfallinstandsetzungen an allen Fahrzeugtypen einschließlich NGT DX DD als Option abrufen, begrenzt auf höchstens 100 Scheiben und 60 Einsätze. Vergütet wird ausschließlich die tatsächlich ausgeführte Leistung (je laufendem Meter Sichtfuge, je ausgetauschter Scheibe und je Einsatz) zu den Einheitspreisen des Preisblatts. Bei Unfallinstandsetzungen ist spätestens fünf Werktage nach Meldung mit den Arbeiten zu beginnen. Die ausgeführten und abgenommenen Mengen werden je Fahrzeug in einem vom Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsnachweis dokumentiert. Dieser ist Grundlage der Abrechnung.

Die Leistungen werden auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers (Betriebshof Gorbitz oder Betriebshof Trachenberge) erbracht. Der Auftraggeber stellt Klebstoff, die für das Klebesystem erforderlichen Stoffe, die Klebepistolen sowie die Scheiben bei. Eingesetzt werden darf ausschließlich Personal mit einer Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher, das zuvor eine interne Schulung des Auftraggebers (ca. 6 Stunden) absolviert hat. Der Auftragnehmer hält während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens zwei solche Mitarbeitende vor. Die Schulung wird vom Auftraggeber nicht berechnet. Zeitaufwand und Anreise der Teilnehmenden hat der Auftragnehmer einzukalkulieren.

Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage_01) einschließlich der Fahrzeugskizzen (Anlage_01a) und dem Preisblatt (Anlage_02).

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2.2 Auftraggeber und Kontaktstelle

Auftraggeber:

Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Trachenberger Straße 40 01129 Dresden Deutschland Internetadresse: www.dvb.de

Kontaktstelle:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG Unternehmensbereich (UB) Beschaffung & Logistik Trachenberger Straße 40 01129 Dresden Deutschland

Ansprechpartner des Auftraggebers bzw. der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren

Herr Niklas Stumpf E-Mail: einkauf-ersatzteile@dvbag.de

  1. Verfahrensbedingungen

3.1 Rechtlicher Rahmen

3.1.1 Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO.

3.1.2 Der Auftraggeber verfährt nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) sowie den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften durch.

3.1.3 Die nachstehenden Bewerbungs- und Angebotsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Vorschriften nicht zu ersetzen.

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3.1.4 Bei Widersprüchen zwischen den Angaben der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen sind ausschließlich die Angaben der Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

3.1.5 Das Verfahren ist zweistufig. Im Teilnahmewettbewerb (erste Stufe) kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Auftraggeber prüft anhand der Teilnahmeanträge die Eignung der Bewerber (Ziffer 4). In der Angebotsphase (zweite Stufe) werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert (Ziffer 5).

3.1.6 Eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber findet nicht statt. Alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht vom Verfahren auszuschließen sind, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.

3.1.7 Mit den Bietern werden Verhandlungen über die Erstangebote geführt. Vorgesehen ist eine Verhandlungsrunde. Der Auftraggeber behält sich weitere Verhandlungsrunden vor. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert. Über die endgültigen Angebote wird nicht verhandelt.

3.1.8 Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bieter sollten daher bereits ihr Erstangebot vollständig und so wirtschaftlich wie möglich kalkulieren.

3.1.9 Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge oder Angebote werden nicht berücksichtigt.

3.1.10 Soweit hierfür Formblätter oder sonstige Dokumente bereitgestellt werden, sind diese zu verwenden. Die einzureichenden Unterlagen und Erklärungen ergeben sich aus Ziffer 4.4 (Teilnahmeantrag), Ziffer 5.7 (Angebot) sowie den übrigen Vergabeunterlagen.

3.1.11 Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote wird keine Kostenerstattung / Entschädigung gewährt. Kostenerstattungen, Vergütungen und Entschädigungen, gleich welcher Art, erfolgen nicht.

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3.2 Geplanter Zeitablauf

Der nachfolgend dargestellte vorläufige Terminplan dient, mit Ausnahme der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge, ausschließlich der Orientierung und gibt den derzeit geplanten Ablauf des Vergabeverfahrens wieder. Die Fristen für die Erstangebote und die endgültigen Angebote sowie die Bindefristen werden mit der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe verbindlich festgelegt. Im Übrigen ist der Terminplan unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Terminplans vor.

Bekanntmachung30.10.2026
Ende der Frist für Fragen zum Teilnahmewettbewerb27.11.2026
Ablauf der Teilnahmefrist11.12.2026, 10:00 Uhr
Aufforderung zur Abgabe eines ErstangebotsKW 51 / 2026
Abgabe Erstangebot22.01.2027, 10:00 Uhr
VerhandlungsgesprächeKW 5–6 / 2027
Abgabe endgültiges Angebot01.03.2027, 10:00 Uhr
Information der Bieter (§ 134 GWB)KW 10 / 2027
Zuschlag (unter Einhaltung des § 134 GWB)KW 11 / 2027
Laufzeit Rahmenvertragab Zuschlagserteilung für vier Jahre

Tabelle 1 – Übersicht Zeitkette / Terminplan

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3.3 Vergabe von Losen

Lose werden nicht gebildet.

3.4 Verfahrenssprache

3.4.1 Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Kommunikation zwischen den Bewerbern bzw. Bietern und dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Eingereichte Urkunden oder Dokumente, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Grundsätzlich sind Kopien von Dokumenten Dritter ausreichend, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.

3.4.2 Werden behördliche Nachweise gefordert, die nur in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, haben ausländische Bewerber und Bieter gleichwertige Nachweise der zuständigen Behörden oder Institutionen ihres Herkunftsstaates vorzulegen. Diese sind mit einer deutschen Übersetzung einzureichen. Der Auftraggeber kann im Einzelfall die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung verlangen.

3.5 Kommunikation (Fragen und Hinweise zum Verfahren / Unterlagen) und Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

3.5.1 Das Vergabeverfahren wird mittels elektronischer Datenübermittlung über das Deutsche Vergabeportal www.dtvp.de (nachfolgend auch: Vergabeportal) geführt.

3.5.2 Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Fragen ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Registrierung im Vergabeportal ist Sache des Verfahrensteilnehmers.

3.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Störungen des Vergabeportals kommen kann. Das Hochladen von Unterlagen in das Vergabeportal beansprucht Zeit, so dass hiermit rechtzeitig vor Fristablauf zu beginnen ist.

3.5.4 Informationen zu den technischen Voraussetzungen, den verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sowie zur Nutzung der Plattform stehen auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung.

3.5.5 Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens jederzeit damit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum Abruf im Vergabeportal.

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3.5.6 Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet, die für sie hinterlegten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal abzurufen. Die im Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Information über ihre Hinterlegung als zugegangen.

3.5.7 Es ist sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kontaktdaten registrierter Benutzer stets aktuell und zutreffend sind. Wenn ein Verfahrensteilnehmer mit mehreren Benutzern im Vergabeportal registriert ist, erfolgt der Nachrichtenversand grundsätzlich an den Benutzer, der im Vergabeverfahren bereits Erklärungen abgegeben hat.

3.5.8 Es ist zu jedem Zeitpunkt zulässig, über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren zu stellen sowie Hinweise zu erteilen. Auskünfte werden ebenso ausschließlich über diese Plattform erteilt.

3.5.9 Die Auskunft erteilende Stelle ist die oben in Ziffer 2.2. genannte Kontaktstelle. Telefonische Anfragen sind grundsätzlich nicht zulässig. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt! Diese wären – falls sie doch erteilt werden – nicht verbindlich.

3.5.10 Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten insbesondere auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail sowie über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt.

3.5.11 Fragen sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig gestellt werden, dass der Auftraggeber die angefragten Informationen spätestens sechs (6) Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist erteilen kann.

3.5.12 Der Auftraggeber behält sich vor, Fristen im Vergabeverfahren zu verlängern, soweit dies nach den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig oder erforderlich ist. Insbesondere können Teilnahme- und Angebotsfristen verlängert werden, wenn dies aufgrund zusätzlicher Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen erforderlich ist. Die jeweils geltenden Fristen werden den Bewerbern bzw. Bietern über die Vergabeplattform bekannt gegeben.

3.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und unverändert vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sollten Fragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht der Auftraggeber von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben vorbehalten.

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3.5.14 Jeder Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebotspreises relevant sein könnten.

3.6 Vergabeunterlagen

3.6.1 Die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung.

3.6.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Unternehmens Unrichtigkeiten, Unklarheiten und / oder Unstimmigkeiten, die die Preisermittlung beeinflussen können oder deren Klärung für die Erstellung des Teilnahmeantrags, die Angebotsabgabe oder die Vertragserfüllung wesentlich ist, so ist darauf jeweils rechtzeitig in Textform entsprechend Ziffer 3.5.8. im Voraus hinzuweisen.

3.6.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern oder zu berichtigen, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Änderungen und Berichtigungen werden allen am jeweiligen Verfahrensstadium beteiligten Unternehmen in transparenter und diskriminierungsfreier Weise mitgeteilt. Soweit Änderungen der Vergabeunterlagen Auswirkungen auf die Erstellung der Angebote haben, wird den Unternehmen eine hierfür angemessene zusätzliche Bearbeitungsfrist eingeräumt. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Verlängerung der Angebotsfrist, insbesondere nach § 16 Abs. 3 SektVO, bleiben unberührt.

3.6.4 Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren, siehe Ziffer 3.5, und ihren Teilnahmeanträgen und Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.

3.6.5 Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilt, insbesondere im Rahmen von Hinweisen und der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

3.6.6 Inhaltliche Änderungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen durch Bewerber oder Bieter sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen, Formblätter und sonstigen vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen. Hiervon unberührt bleiben zulässige Klarstellungen zu eigenen Angaben sowie Verhandlungsvorschläge im Rahmen der Verhandlungen (Ziffer 5.2), soweit diese nach den Vergabeunterlagen und den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig sind. Die Unterbreitung solcher Vorschläge begründet keinen Anspruch auf eine Änderung oder Anpassung der Vergabeunterlagen.

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3.7 Nachforderung von Unterlagen und Aufklärungsmaßnahmen

3.7.1 Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu ergänzen, zu erläutern oder zu vervollständigen. Dies gilt insbesondere für unternehmensbezogene Unterlagen, wie Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang auch für leistungsbezogene Unterlagen.

3.7.2 Die angeforderten Unterlagen sind innerhalb der von dem Auftraggeber bestimmten angemessenen und kalendermäßig festgelegten Frist vorzulegen. Werden die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag oder das Angebot unberücksichtigt bleiben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

3.7.3 Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind fehlende Preisangaben zu einzelnen unwesentlichen Positionen, sofern deren Nachforderung weder zu einer Änderung des Gesamtpreises noch zu einer Veränderung der Wertungsreihenfolge oder einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führt.

3.8 Einlegung von Rechtsbehelfen

3.8.1 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).

3.8.2 Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).

3.8.3 Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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3.8.4 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer des Freistaates Sachsen

Braustraße 2 04107 Leipzig Deutschland URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363

Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 341 977-3800 Telefax: +49 341 977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de

3.9 Bewerber- und Bietergemeinschaften

3.9.1 Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und Einzelbieter behandelt, d. h. sie stehen diesen gleich.

3.9.2 Bewerber- und Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Vordrucks_V06 Bietergemeinschaftserklärung jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.

3.9.3 Die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haben die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu ihrer Person und ihrem Unternehmen jeweils für sich vorzulegen. Soweit hierfür der Vordruck_V07 Mitglied Bietergemeinschaft – Unternehmensangaben vorgesehen ist, ist dieser von jedem Mitglied vollständig auszufüllen und vorzulegen.

3.9.4 Die in dieser Ziffer genannten Vordrucke (Bietergemeinschaftserklärung, Vordruck_V06, sowie Mitglied Bietergemeinschaft – Unternehmensangaben, Vordruck_V07) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur im vergaberechtlich zulässigen Rahmen möglich.

3.10 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

3.10.1 Unterauftragnehmer (auch Nachunternehmer) sind zugelassen.

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3.10.2 Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.

3.10.3 Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, in der Anlage_04 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.

3.10.4 Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck_V02 (Eigenerklärung zur Eignung) abzugeben.

3.10.5 Der Auftraggeber wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden.

3.10.6 Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe wird der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber dies verlangen. Der Auftraggeber wird dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3.10.7 Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Auftragsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellten.

3.10.8 Die in dieser Ziffer genannten Vordrucke und Nachweise zu Unterauftragnehmern (Nachunternehmern) sind mit dem Erstangebot einzureichen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zum Nachweis seiner Eignung in Anspruch (Eignungsleihe, Ziffer 4.3), sind die Erklärungen dieses Unternehmens bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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  1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbedingungen)

4.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs

4.1.1 Der Auftraggeber prüft im Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Grundlage sind die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen.

4.1.2 Der Auftraggeber fordert in der Angebotsphase nur solche Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht vom Verfahren ausgeschlossen worden sind. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden hierüber über das Vergabeportal informiert.

4.2 Eignungskriterien und Eignungsnachweise

4.2.1 Die Eignungskriterien, Mindestanforderungen sowie Art, Inhalt und Zeitpunkt der geforderten Angaben und Nachweise werden in den Vergabeunterlagen eindeutig festgelegt. Der Auftraggeber ist an die bekanntgemachten Anforderungen gebunden und wendet diese einheitlich gegenüber allen Bewerbern und Bietern an.

4.2.2 Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich durch Eigenerklärungen (Vordruck_V02 Eigenerklärung zur Eignung), die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise und Belege innerhalb einer angemessenen Frist anzufordern.

4.2.3 Soweit Referenzen als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt werden, müssen diese geeignet sein, einen hinreichenden Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung zu ermöglichen. Eine vollständige Übereinstimmung der Referenzleistung mit dem Auftragsgegenstand ist nicht erforderlich, soweit keine entsprechende Mindestanforderung festgelegt ist.

4.2.4 Werden für Referenzen konkrete Mindestanforderungen festgelegt, insbesondere hinsichtlich Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Vertragsart oder Ausführungszeitraum, sind diese für die Eignungsprüfung maßgeblich. Ob und in welchem Umfang mehrere Referenzen zur Erfüllung einer Mindestanforderung herangezogen werden können, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

4.2.5 Bei der Festlegung und Anwendung der Eignungskriterien und Eignungsnachweise werden die besonderen Umstände junger Unternehmen

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sowie kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen berücksichtigt. Unternehmen werden nicht allein wegen eines geringeren Unternehmensalters oder einer geringeren Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre von der Teilnahme ausgeschlossen. Soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit sachgerecht ist, können gleichwertige oder alternative Nachweise zugelassen werden.

4.2.6 Für dieses Vergabeverfahren gelten konkret folgende Eignungskriterien und Mindestanforderungen. Werden geforderte Nachweise auch nach Nachforderung gemäß Ziffer 3.7 nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

– Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 300.000 € netto pro Jahr erzielt haben. Vergleichbare Leistungen sind klebetechnische Verglasungs- und Abdichtungsleistungen an Fahrzeugen, zum Beispiel Scheibenwechsel sowie Fugen- und Dichtarbeiten an Schienen- oder Straßenfahrzeugen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung (Vordruck_V02). Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen, zum Beispiel eine Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Unternehmen, die weniger als drei Geschäftsjahre bestehen, geben die Umsätze der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Maßgeblich ist dann der Durchschnitt dieser Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zusammengerechnet.

Zertifizierungen

– Gültige Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder vergleichbar zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Eine Kopie des gültigen Zertifikats ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Referenzen

– Der Bewerber hat mindestens zwei (2) Referenzen über klebetechnische Instandsetzungsleistungen (Scheibenwechsel und / oder Fugensanierung) an Schienenfahrzeugen (z. B. Straßen- und Stadtbahnen, U-Bahnen, sonstige Schienenfahrzeuge) vorzuweisen, die innerhalb der letzten fünf (5) Jahre erbracht wurden.

– Je Referenz sind Auftraggeber, Projektumfang, Zeitraum sowie ein Ansprechpartner zur Verifizierung anzugeben (siehe Vordruck_V05 Referenzfragebogen)

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Qualifikation des Personals

– Der Bewerber weist nach, dass ihm für die Leistungserbringung mindestens zwei (2) Mitarbeitende mit einer Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher zur Verfügung stehen. Im Vordruck_V02 erklärt er, diese während der gesamten Vertragslaufzeit vorzuhalten. Die Qualifikationsnachweise (z. B. Zertifikate, Diplome) für mindestens zwei Mitarbeitende sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

4.3 Eignungsleihe

4.3.1 Beabsichtigt ein Bewerber (auch einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften) gem. § 47 SektVO im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen auf dem Vordruck_V08 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorlegen.

4.3.2 Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

4.3.3 Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, verlangt der Auftraggeber auch dann eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, wenn das andere Unternehmen nicht Bestandteil einer Bewerbergemeinschaft ist. Die hierauf gerichtete Erklärung ist ebenfalls im Rahmen des Vordrucks_V08 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe abzugeben.

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4.4 Inhalt des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag muss folgende Unterlagen enthalten:

Nr.UnterlageAnlagen-Nr.
1TeilnahmeantragVordruck_V01
2Eigenerklärung zur Eignung (einschließlich Umsatzangaben)Vordruck_V02
3Eigenerklärung zum EU-SanktionspaketVordruck_V03
4Eigenerklärung LieferantenkodexVordruck_V04
5ReferenzfragebogenVordruck_V05
6Kopie Zertifikat ISO 9001 (oder gleichwertig)formlos
7Qualifikationsnachweise Klebepraktiker (EAB) oder höher für mindestens zwei Mitarbeitendeformlos
8Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Bewerbergemeinschaften)Vordruck_V06
9Mitglied Bietergemeinschaft – Unternehmensangaben (nur bei Bewerbergemeinschaften, je Mitglied)Vordruck_V07
10Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (nur bei Eignungsleihe)Vordruck_V08

4.4.1 Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sind zu verwenden. Die Unterlagen sind in der Reihenfolge der vorstehenden Tabelle zu kennzeichnen und einzureichen. Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen müssen in der Angebotsphase nicht erneut vorgelegt werden.

4.5 Prüfung der Teilnahmeanträge

4.5.1 Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können nach Ziffer 3.7 nachgefordert werden.

4.6 Ausschlussgründe

4.6.1 Bei Nichtvorliegen einer für die Eignung erforderlichen Mindestanforderung (Muss-Kriterium) wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

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  1. Angaben zur Angebotsphase (Angebotsbedingungen)

5.1 Ziel und Ablauf der Angebotsphase

5.1.1 Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter reichen zunächst ein Erstangebot auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein. Das Erstangebot ist vollständig und verbindlich abzugeben und muss sämtliche Mindestanforderungen (Ziffer 5.3) erfüllen.

5.1.2 Der Auftraggeber kann den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (Ziffer 3.1.8). Andernfalls verhandelt er mit den Bietern über die Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich und preislich zu verbessern.

5.1.3 Nach Abschluss der Verhandlungen fordert der Auftraggeber die Bieter unter Angabe einer einheitlichen Frist zur Abgabe eines endgültigen Angebots auf. Über die endgültigen Angebote wird nicht mehr verhandelt. Der Zuschlag wird auf eines der endgültigen Angebote erteilt.

5.2 Verhandlungen

5.2.1 Gegenstand der Verhandlungen können sämtliche Angebotsinhalte einschließlich der Preise sowie die Vertragsbedingungen sein, soweit diese nicht die Mindestanforderungen (Ziffer 5.3) oder die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (Ziffer 5.12) betreffen. Der Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen im vergaberechtlich zulässigen Umfang anpassen.

5.2.2 Bieter können Verhandlungsbedarf zur Leistungsbeschreibung, zum Rahmenvertrag oder zu dessen Anlagen unter konkreter Benennung der betreffenden Ziffer, eines Formulierungsvorschlags und einer Begründung im Vordruck_V10 Verhandlungsbedarfe angeben. Der Vordruck ist mit dem Erstangebot einzureichen, sofern Verhandlungsbedarf besteht. Später angemeldeter Verhandlungsbedarf kann nur berücksichtigt werden, soweit der Auftraggeber dies zulässt.

5.2.3 Die Verhandlungen werden schriftlich über das Vergabeportal und / oder in Verhandlungsgesprächen (vor Ort beim Auftraggeber oder als Videokonferenz) geführt. Termine werden den Bietern rechtzeitig über das Vergabeportal mitgeteilt.

5.2.4 Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber einem Verhandlungsbegehren nachkommt.

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5.2.5 Der Auftraggeber behandelt alle Bieter in den Verhandlungen gleich. Er gibt Informationen nicht in diskriminierender Weise weiter und legt vertrauliche Informationen eines Bieters, insbesondere Preise und Lösungsvorschläge, anderen Bietern nicht ohne dessen Zustimmung offen. Änderungen der Vergabeunterlagen werden allen Bietern in gleicher Weise mitgeteilt. Sofern erforderlich, wird eine angemessene Frist zur Überarbeitung der Angebote eingeräumt.

5.3 Mindestanforderungen

5.3.1 Folgende Anforderungen sind Mindestanforderungen. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen und müssen von jedem Erstangebot und jedem endgültigen Angebot erfüllt werden (Ausschlusskriterien):

  • Preisblatt: Anlage_02 Preisblatt vollständig ausgefüllt, alle Preise größer als 0,00 €, keine Änderungen am Preisblatt.
  • Klebesystem und Dokumentation: Ausschließliche Verwendung des Sika- Klebesystems nach den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers, Ausfüllen des Klebeprotokolls und Übergabe einer Arbeitsprobe je Instandsetzungsmaßnahme sowie Führen eines Leistungsnachweises (LB 5.1, 5.4).
  • Leistungsort: Leistungserbringung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers (Betriebshof Gorbitz bzw. Trachenberge) (LB 4).
  • Angebotsschreiben: Abgabe des Angebotsschreibens (Vordruck_V09) ohne Einschränkungen und ohne Änderungen an den Vergabeunterlagen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Angebote, die eine oder mehrere dieser Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

5.3.2 Die übrigen Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Rahmenvertrags sind vertragliche Pflichten des Auftragnehmers. Dazu gehören insbesondere die Frist für den Arbeitsbeginn bei Unfallinstandsetzungen (spätestens fünf Werktage nach Meldung) und die Teilnahme des eingesetzten Personals an der internen Schulung des Auftraggebers (Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung). Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Ein Anspruch auf ihre Änderung besteht nicht (Ziffer 5.2.4).

5.4 Aufklärung

5.4.1 Der Auftraggeber kann von den Bietern Aufklärung über das Angebot verlangen. Außerhalb der Verhandlungen sind Änderungen des Angebots, insbesondere der Preise, dabei unzulässig.

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5.5 Form der Teilnahmeanträge und Angebote

5.5.1 Die Bewerber und Bieter haben ihre Teilnahmeanträge und Angebote (Erstangebote und endgültige Angebote) ausschließlich über das Vergabeportal in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches zu übermitteln (siehe Ziffer 3.5). Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Jedem Teilnahmeantrag und Angebot sind die Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.

5.5.2 Sofern das für die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots verwendete Benutzerkonto des Vergabeportals auf einen Dritten registriert ist, ist dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eine Vollmacht des Dritten beizufügen, die erkennen lässt, dass der Verfahrensteilnehmer zur Nutzung des für den Dritten registrierten Benutzerkontos berechtigt ist.

5.6 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme

5.6.1 Teilnahmeanträge und Angebote können bis zum Ablauf der jeweiligen Frist berichtigt, ergänzt, geändert oder zurückgezogen werden.

5.6.2 Änderungen oder Ergänzungen, die nach Ablauf der jeweiligen Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

5.6.3 Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angeboten vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.

5.6.4 Gibt ein Bieter innerhalb derselben Frist mehr als nur ein Angebot ab, geht der Auftraggeber im Zweifel davon aus, dass das spätere Angebot das frühere ersetzt. Das endgültige Angebot ersetzt das Erstangebot. Aufklärungen bleiben vorbehalten.

5.7 Bestandteile und Inhalt der Angebote

5.7.1 Die Angebote müssen sämtliche in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Angaben, Erklärungen und Vordrucke enthalten. Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsunterlagen müssen nicht erneut vorgelegt werden.

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5.7.2 Mit dem Erstangebot und dem endgültigen Angebot sind jeweils einzureichen:

– Angebotsschreiben (Vordruck_V09),

– Anlage_02 Preisblatt, vollständig ausgefüllt (alle gelb hinterlegten Preisfelder),

– Angaben zu Unterauftragnehmern (Anlage_04 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer), sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden (Ziffer 3.10),

– nur mit dem Erstangebot: Verhandlungsbedarfe (Vordruck_V10), sofern Verhandlungsbedarf besteht (Ziffer 5.2.2).

5.8 Bindefrist

5.8.1 Mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots und des endgültigen Angebots bestimmt der Auftraggeber jeweils die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Ein Erstangebot bleibt bis zum Ablauf seiner Bindefrist verbindlich, soweit es nicht durch ein späteres Angebot desselben Bieters ersetzt wird.

5.8.2 Der Auftraggeber geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten.

5.9 Neben- und Alternativangebote

5.9.1 Neben- und Alternativangebote sind nicht zugelassen.

5.10 Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

5.10.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

5.11 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte

5.11.1 Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in dem von ihm eingereichten Angebot kenntlich zu machen. Es ist unzulässig, das Angebot ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.

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5.11.2 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

5.11.3 Die geschätzte Menge (Mengengerüst gemäß § 3 der Leistungsbeschreibung) sowie die Mindest- und Höchstmengen werden in der Auftragsbekanntmachung angegeben. Nach Zuschlagserteilung wird der Auftragswert in der Vergabebekanntmachung veröffentlicht.

5.12 Zuschlagskriterien

5.12.1 Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird in drei Wertungsblöcken getrennt bewertet. Die Blöcke werden wie folgt gewichtet:

KriteriumGewichtWertungsinhalt
(%)
1. Preis Fugensanierung60Einheitspreis je laufendem Meter Sichtfuge gemäß Anlage_02 Preisblatt, Abschnitt 1, Bewertung gemäß Ziffer 5.12.3
2. Preis Scheibenwechsel30Summe der Einheitspreise der Positionen 2.1 bis 2.7 (je Scheibenart) gemäß Anlage_02 Preisblatt, Abschnitt 2, Bewertung gemäß Ziffer 5.12.3
3. Preis An- und Abreise10Pauschalpreis je Einsatz gemäß Anlage_02 Preisblatt, Abschnitt 3, Bewertung gemäß Ziffer 5.12.3

5.12.2 Für die erforderlichen Preisangaben ist die Anlage_02 Preisblatt zu verwenden. Es sind ausschließlich Einheitspreise in Euro (netto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Mengenangaben sind nicht erforderlich. Die Einheitspreise gelten unabhängig von Fahrzeugtyp, Scheibengröße und Abrufmenge sowie auch für Unfallinstandsetzungen im Rahmen der Option. Sie können während der Vertragslaufzeit ausschließlich nach der Preisgleitregelung des Rahmenvertrags (Ziffer 6.4 bis 6.7) angepasst werden. Gewertet werden die angebotenen Einheitspreise. Alle Preisfelder sind auszufüllen. Ein Preis von 0,00 € ist nicht zulässig.

5.12.3 Bewertung der Preisblöcke: Je Wertungsblock wird der Wertungspreis gebildet (Block 1: Einheitspreis je lfm, Block 2: Summe der Einheitspreise der Positionen 2.1 bis 2.7, Block 3: Preis je Einsatz). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis des Blocks erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach der Formel:

Punkte = 100 × (1 – (Wertungspreis des Angebots – niedrigster Wertungspreis) / niedrigster Wertungspreis)

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Ein Angebot, das den doppelten niedrigsten Wertungspreis oder mehr beträgt, erhält 0 Punkte. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.

5.12.4 Gesamtbewertung: Die Punkte je Wertungsblock (0 bis 100) werden mit der jeweiligen Gewichtung (60 % / 30 % / 10 %) multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis im Block 1 den Zuschlag.

5.12.5 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Erscheint ein Preis ungewöhnlich niedrig, prüft der Auftraggeber nach § 54 SektVO die Auskömmlichkeit und verlangt hierzu Aufklärung vom Bieter. Angebote, deren Preise nicht auskömmlich sind, können ausgeschlossen werden.

5.13 Wertung der Angebote

5.13.1 Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag nach Maßgabe der §§ 52 Abs. 1 SektVO, 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich anhand des Preises, getrennt nach den drei Wertungsblöcken gemäß Ziffer 5.12, ermittelt. Gewertet werden die endgültigen Angebote. Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag ohne Verhandlungen (Ziffer 3.1.8), werden die Erstangebote gewertet.

5.13.2 Die Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe sind in Ziffer 5.12 abschließend festgelegt. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen.

  1. Vertragsunterzeichnung

Der ausgeschriebene Auftrag ist mit Zuschlagserteilung rechtswirksam erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Zuschlagserteilung deklaratorisch eine Vertragsunterzeichnung durchzuführen.

  1. Haftungsausschluss

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt bei ihrer Erstellung unbeabsichtigt Angaben enthalten können, die unzutreffend, unvollständig und oder mit den geltenden Verfahrensvorschriften unvereinbar sind. Hierfür ist die Haftung des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

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  1. Datenschutz

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens nur solche Daten verarbeitet, die für die Erfüllung des Vergabezwecks erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich ein anderes vorsieht, dürfen personenbezogene Daten anonymisiert angegeben werden. Es wird auf die in den elektronischen Projektraum der Ausschreibung im Vergabeportal eingestellten Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verwiesen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung