[Seite 1]
Recht und Regress
Vergabe: _______________________________________ Vergabenummer: ________________________________ Antikorruptionsklausel
Antikorruptionsklausel
Anlage zum Auftrag/Vertrag _________________________________ vom _______________
(1) Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegen-
zuwirken.
(2) Insbesondere dürfen der BGW oder deren Beschäftige weder unmittelbar noch mittelbar
Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 Strafgesetzbuch (StGB) angeboten, versprochen o-
der gewährt werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Vertreter oder Vertreterinnen sowie
Erfüllungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfinnen.
(3) Ein Handeln gegen die unter Abs. 2 genannte Verpflichtung oder eine Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache im Sinne des § 298 StGB gegenüber der BGW,
führt zu einem besonderen Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht der BGW hin-
sichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträge zu.
(4) Sofern nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Ver-
pflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547) eine Verpflichtung zu erfolgen hat, ist
diese vor der Vertragsausführung vorzunehmen und eine Niederschrift hierüber anzuferti-
gen. Die relevanten Strafrechtsnormen sind unabhängig von dieser Klausel zu beachten.
Auftraggeberin – BGW – Berufsge- Auftragnehmer/in nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Datum, Ort Datum, Ort
Unterschrift Unterschrift
Stand: Oktober 2023 Seite 1 von 1