202605881_3.17.3.2 Arbeits- und Sicherheitsplan.pdf

Sanierung von Bahnsteigdächern und Errichtung dauerhafter Befahranlagen am Hauptbahnhof Regensburg

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Projekt: Bahnhof Regensburg Bahnsteigdächer

Schadstoffuntersuchung

Titel: Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) gemäß TRGS 524

Dokument-Nr.: P2506910-01

Auftraggeber:

DB InfraGO AG

GB Personenbahnhöfe

Bahnhofstraße 70

90402 Nürnberg

Rev.DatumBemerkungAutorGeprüft
27.08.2025ErstfassungCeliköz, B. Sc.Urbanek-Wit- zel, M. Sc.
19.09.2025Anpassung gemäß Besprechung vom 05.09.2025Celiköz, B. Sc.Urbanek-Wit- zel, M. Sc.

Dieser Bericht umfasst 23 Seiten zzgl. 1 Anlage (4 Seiten). Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmi- gung.

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Daten .................................................................................................................. 4 1.1 Abgrenzung ............................................................................................................ 4

1.2 Unterlagen .............................................................................................................. 4

1.3 Projektbeteiligte der Maßnahme ............................................................................ 6

1.3.1 Projektbeteiligte ..................................................................................................... 6

1.3.2 Weisungsbefugnis ................................................................................................... 7

1.3.3 Betroffener Personenkreis ...................................................................................... 7

1.4 Maßnahmenbeschreibung ...................................................................................... 7

1.5 Gültigkeitsdauer ..................................................................................................... 7

2 Standortbeschreibung ........................................................................................................... 8 2.1 Lage und Beschreibung des Standorts ..................................................................... 8

3 Gefahrstoffermittlung ......................................................................................................... 10 3.1 Konzentrationen und Stoffdaten der Gefahrstoffe ................................................ 10

3.2 Gefahrenpotenzial bzw. Gefährdungsbeschreibung .............................................. 10

3.3 Tätigkeiten mit stofflicher Gefährdung. ................................................................. 13

3.3.1 Demontage PCP-belasteter Holzsparren................................................................ 13

3.3.2 Abbrucharbeiten KMF-haltiger Bitumenbahn im Dachaufbau................................ 13

3.3.3 Entschichten schwermetallhaltiger Beschichtung der Träger und Stützen ............. 13

4 Arbeits- und Gesundheitsschutz .......................................................................................... 15 4.1 Schwarzbereich ..................................................................................................... 15

4.1.1 Einteilung in Schwarz-Bereiche ............................................................................. 15

4.1.2 Einteilung in abgegrenzte Bereiche ....................................................................... 15

4.1.3 Herstellen des Schwarz-Bereichs ........................................................................... 15

4.2 Allgemeingültige Schutzmaßnahmen .................................................................... 15

4.2.1 Allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen ........................................ 16

4.2.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ......................................................... 16

4.3 Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen ........................................................ 18

4.3.1 Technische und Persönliche Schutzausrüstung ...................................................... 19

4.3.2 Baustelleneinrichtung ........................................................................................... 22

4.3.3 Unterweisungen ................................................................................................... 22

4.3.4 Verhalten im Gefahrenfall und bei Arbeitsunfällen mit kontaminiertem Material.. 22

5 Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen............................................ 22

6 Abfallaufnahme, Transport und Entsorgung ........................................................................ 23

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7 Dokumentation ................................................................................................................... 23

8 Anhang – Schadstoffbelastung beider Bahnsteige ............................................................... 24

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1 Allgemeine Daten

Im Zuge von erforderlichen Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen der Bahnsteigdächer des Bahn- hof Regensburg wurden Schadstoffuntersuchen an den Bahnsteigdächern, Stützen, sowie Trägern durchgeführt. Dabei wurden in einigen Bereichen die Schadstoffe Pentachlorphenol (nachfolgend PCP genannt), „alte“ künstliche Mineralfasern (nachfolgend KMF genannt), die teilweise nachweis- lich WHO-Fasern enthalten, sowie Grenzwertüberschreitungen der Schwermetalle Blei und Zink festgestellt. Der nachfolgende Arbeits- und Sicherheitsplan (nachfolgend A+S-Plan genannt) soll als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers (nachfolgend AN genannt) dienen. Der A+S- Plan ist auf Grund von beispielsweise noch nicht festgelegten Projektbeteiligten als nicht vollständig anzusehen und vom AN vor Ausführungsbeginn entsprechend anzupassen und einzureichen. Soll- ten sich Änderungen im vom AN gewählten Verfahren ergeben, sind diese dem AG vor Ausfüh- rungsbeginn mitzuteilen. Die dabei gewählten Schutzmaßnahmen müssen mindestens denen der nachfolgend aufgeführten Schutzmaßnahmen entsprechen.

1.1 Abgrenzung

Der vorliegende A+S-Plan bezieht sich nach TRGS 524 auf den Schadstoff Pentachlorphenol. Die Schadstoffe KMF, Blei und Zink werden zusätzlich in diesem A+S-Plan betrachtet, um die stoffliche Gefährdung darzustellen. Der A+S-Plan beschreibt die vorzunehmenden Schutzmaßnahmen und benennt die geltenden Regelwerke beim Abbruch der schadstoffbelasteten Bauteile. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unentdeckte Schadstoffe vorhanden sind. Weitere im Zuge der Maß- nahmen entdeckte Schadstoffvorkommen sind durch baubegleitende Schadstoffbeprobungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen sind zu wählen. Der A+S-Plan ist seitens des AN fort- laufend anzupassen. Die Gesamtmaßnahme umfasst Tätigkeiten, bei denen es sich um Arbeiten in kontaminierten Be- reichen nach TRGS 524, TRGS 505 und TRGS 521 handelt. Dementsprechend ist ein A+S-Plan nach TRGS 524 und mit zusätzlichen Hinweisen der TRGS 505 und TRGS 521 zu erstellen. Die darin ent- haltenen Vorgaben bzgl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen sind bei der Ausführung einzuhal- ten.

1.2 Unterlagen

Grundlagendokumente [U 1] LPI Bericht Nr. P2506910-01 Schadstoffuntersuchungen Bahnhof Regensburg Bahnsteig- dächer vom 06.08.2025

Regelwerke/ Leitfäden [U 2] LAGetSi: Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materia- lien von November 2007 [U 3] Gefahrstoffverordnung (Ausfertigungsdatum 26.11.2010, Fassung vom 21.07.2021) [U 4] Baustellenverordnung (Ausfertigungsdatum 10.06.1998, Fassung vom 27.06.2017) [U 5] DGUV Regel 101-004: Kontaminierte Bereiche, BG Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirt- schaft (Ausgabe April 1997, Fassung vom Februar 2006)

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[U 6] DGUV Regel 112-189: Benutzung von Schutzkleidung (Ausgabe April 1994, Fassung vom Oktober 2007) [U 7] DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten (Ausgabe November 2021) [U 8] DGUV-Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz (Ausgabe Januar 2007) [U 9] DGUV Regel 112-192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (Ausgabe Juli 2001, Fas- sung vom Februar 2006) [U 10] DGUV Regel 112-195: Benutzung von Schutzhandschuhen (Ausgabe April 1994, Fassung vom Oktober 2007) [U 11] TRGS 401: „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ (Aus- gabe Oktober 2022 in der aktuellen Fassung) [U 12] TRGS 402: „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ (Ausgabe August 2023 in der aktuellen Fassung) [U 13] TRGS 500: „Schutzmaßnahmen“ (Ausgabe September 2019 in der aktuellen Fassung) [U 14] TRGS 505: „Blei“ (Ausgabe vom März 2021) [U 15] TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ (Ausgabe Februar 2008) [U 16] TRGS 524: „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ (Ausgabe Februar 2010) [U 17] TRGS 551: „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ (Ausgabe Au- gust 2015) [U 18] TRGS 905: „Verzeichnis krebserzeugender keimzellmutagener und reproduktionstoxi- scher Stoffe“ (Ausgabe März 2016) [U 19] Chemikalien-Ordnung/REACH-Verordnung (Stand 2006) [U 20] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfall-Verzeichnis-Verordnung AVV) vom 10. Dezember 2001 [U 21] Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverord- nung – NachwV) vom 20. Oktober 2006 [U 22] LAGA: Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit von Februar 2024

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1.3 Projektbeteiligte der Maßnahme

1.3.1 Projektbeteiligte

Die nachfolgende Tabelle stellt die Projektbeteiligten dar und ist im Projektverlauf fortlaufend zu ergänzen.

Tabelle 1-1: Darstellung der Projektbeteiligten

ProjektbeteiligteAnschriftAnsprechpartner
Anschrift der BaustelleRegensburg Hbf Bahnhofstraße 18 93047 Regensburgnach Auftragserteilung ergänzen:
AuftraggeberDB InfraGO AG Bahnhofstraße 70 90402 Nürnbergnach Auftragserteilung ergänzen:
GewerbeaufsichtsamtGewerbeaufsichtsamt Regensburg Ägidienplatz 1 93047 Regensburgnach Auftragserteilung ergänzen:
Auftragnehmernach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:
Berufsgenossenschaftnach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:
Bauleiter (weisungsbefugt)nach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:
ggf. Subunternehmernach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:
ggf. Koordinator nach TRGS 524nach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:
ggf. Koordinator nach Bau- stellenverordnungnach Auftragserteilung ergänzen:nach Auftragserteilung ergänzen:

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1.3.2 Weisungsbefugnis

Es sind Weisungsbefugnisse bzgl. der folgenden Punkte zu definieren:

• Anweisung bei Gefahr im Verzug • Anweisung bei Nichteinhaltung gefahrstoffbezogener Schutzmaßnahmen • Anweisung bei Nichteinhaltung sonstiger im A+S-Plan festgelegter Schutzmaßnahmen

Der Auftraggeber ist über die o. g. Vorkommnisse und Anweisungen schriftlich zu informieren.

1.3.3 Betroffener Personenkreis

Der A+S-Plan gilt für alle Personen, die Tätigkeiten im Gefahrenbereich der Arbeiten ausführen, begleiten und überwachen:

• sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer (z. B. Aufsichtsfüh- rende, Geräteführer, Helfer, Probennehmer, Sachverständige)

• Vertreter des Auftraggebers, Überwachungsbehörden, Besucher

1.4 Maßnahmenbeschreibung

Es sind folgende Maßnahmen im Zuge der Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen vorgesehen:

• Abbrucharbeiten PCP-haltiger Holzsparren im Dachaufbau beider Bahnsteige • Entschichtung des schwermetallbelasteten Korrosionsschutzanstrichs auf Stützen und Trä- gern beider Bahnsteigdächer • Abbrucharbeiten KMF-haltiger Bitumenbahn im Dachaufbau beider Bahnsteige

1.5 Gültigkeitsdauer

Der A+S-Plan gilt vom Beginn bis zum Abschluss der o. g. Maßnahmen, somit auch für vorbereitende und nachbereitende Tätigkeiten. Sollte sich die Gefährdungssituation ändern, ist der A+S-Plan zu aktualisieren und dem entsprechenden Personenkreis mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen.

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2 Standortbeschreibung

2.1 Lage und Beschreibung des Standorts

Bei den gegenständlichen Bauwerken handelt es sich um zwei Bahnsteigdächer des Bahnhofs Re- gensburg. Die Bahnsteigdächer wurden Mitte der 1980er Jahre erbaut. Das Querhaus wurde Mitte der 2000er Jahre erbaut. Die genaue Lage kann der Abbildung 2-1 entnommen werden.

Abbildung 2-1: Luftbild Bahnsteigdächer (rot markiert) des Bahnhofs Regensburg [googlemaps]

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Abbildung 2-2: Bahnsteigdach 8/9 Ansicht Ost Abbildung 2-3: Bahnsteigdach 8/9 und Überführung

Abbildung 2-4: Bahnsteigdach 8/9 von unten Abbildung 2-5: Bahnsteigdach 8/9 von unten

Abbildung 2-6: Bahnsteigdach 4/5 Ansicht Ost Abbildung 2-7: Bahnsteig 4/5

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3 Gefahrstoffermittlung

3.1 Konzentrationen und Stoffdaten der Gefahrstoffe

Der A+S-Plan basiert auf den Ergebnissen der baustofflichen Untersuchungen, die in dem LPI-Be- richt [U 1] aufgeführt sind. Die in Tabelle 3-1 aufgeführten Schadstoffe wurden im Zuge der Unter- suchung [U 1] nachgewiesen. In Anlage 1 sind die kontaminierten Bereiche der gegenständlichen Bauwerke dargestellt.

Tabelle 3-1:Darstellung der Gefahrstoffe beider Bahnsteige

MaterialBezeichnungAbfallschlüssel-MengeGefahrstoff
nummer
Holzsparren DachaufbauP11, P20, P27, P4017 02 04*188,4 tPCP < 810 mg/kg
Beschichtung Stützen und TrägerStützen: P4, P6, P7, P33 Träger: P1, P16, P21, P3217 09 03*1,8 tSchwermetalle: - Zink < 240.000 mg/kg - Blei < 13.000 mg/kg - Chrom < 2.700 mg/kg
Bitumenbahn DachaufbauP9, P17, P41, P4318 tKMF/ WHO Fasern

Im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen an den zwei Bahnsteigdächern wurden, wie in der dar- gestellten Tabelle ersichtlich PCP, KMF, sowie Blei-, Chrom- und Zink-Konzentrationen festgestellt, die die allgemein geltenden Grenzwerte übersteigen.

3.2 Gefahrenpotenzial bzw. Gefährdungsbeschreibung

Nachfolgend werden die Gefahren durch die vorliegenden Schadstoffe beschrieben. Diese sind bei den o. g. Maßnahmen (s. Kap. 1.4) potenziell durch KMF, PCP sowie Blei, Chrom und Zink bedingt. Auf Grundlage der nachfolgenden Regelwerke wurde die Gefährdung abgeschätzt und Schutzmaß- nahmen gewählt:

  • DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“
  • TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“
  • TRGS 524 „Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“
  • TRGS 505 „Blei“
  • TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“

In den Merkblättern des Gefahrstoffinformationssystems der BG Bau (GISBAU) sind die für den Ar- beitsschutz relevanten Eigenschaften zusammengefasst. Ebenso sind in der Stoffdatenbank GESTIS (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz BIA) alle relevanten Daten zu Schadstoffen dargestellt und als Grundlage für die Einschätzung des Gefährdungspotentials und die Schutzmaß- nahmen zu verwenden. Der verantwortliche AN hat diese bei der Erstellung seiner Gefährdungsbe- urteilung und Betriebsanweisungen zu berücksichtigen.

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Gefahrstoff Pentachlorphenol PCP: Pentachlorphenol, oder auch kurz PCP wurde eine lange Zeit in Holzschutzmitteln verwendet. Die- ser ist seit 1978 kennzeichnungspflichtig und verboten in Innenräumen. PCP baut sich nur sehr lang- sam ab und ist als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft.

Gefahrstoff künstliche Mineralfasern (KMF): Alte Mineralwolle, auch künstliche Mineralfaser oder KMF genannt, können als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freisetzen. Es kann zu akuter Reizung der Schleimhäute, Halskratzen und Husten kommen sowie zu chronischen Krankheiten und Krebserkrankungen. Der Aufnahmepfad ist inhalativ. KMF-haltige Stoffe sind getrennt zu sammeln, zu kennzeichnen und zu entsorgen. Künst- liche Mineralfasern werden entsprechend der TRGS 905 bzw. der CLP-Verordnung in folgende Kan- zerogenitäts-Kategorien eingeteilt:

Tabelle 3-2:Kanzerogenitäts-Kategorien gemäß TRGS 905 bzw. der CLP-Verordnung

Kanzerogenitäts-Grenzwerte
Kategorien
Kategorie 1BGlasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI ≤ 30 werden in die Kategorie 1B eingestuft. Der Stoff ist aufgrund von Langzeit-Tierversuchen als krebserzeugend für den Menschen anzusehen.
Kategorie 2Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und < 40 werden in die Kate- gorie 2 eingestuft. Dieser Stoff ist aufgrund einer möglichen krebserzeugenden Wirkung als krebserzeugend anzusehen.
Keine Einstufung als krebserzeugendFür glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex von ≥ 40 erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend.

Gefahrstoff Blei: Das Schwermetall Blei kann vorübergehende Beschwerden wie leichten Kopfschmerz, Schwindel, Schlafstörung aber auch bleibende Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen, Nierenscha- den, Sehstörung, Bluthochdruck etc. verursachen. Außerdem besteht ein Risiko, dass die Beein- trächtigung der Fortpflanzungsfähigkeit oder/und Fruchtschädigung auftritt. Der Aufnahmepfad ist hauptsächlich inhalativ. Es ist zwingend das Eindringen in den Boden, die Gewässer und das Kanal- netz wegen der Gewässergefährdung von Blei auszuschließen. Bleihaltige Stoffe sind getrennt zu sammeln, zu kennzeichnen und zu entsorgen.

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Tabelle 3-3: Sicherheitsrelevante Stoffdaten zur Bewertung von Mobilität und Gefahren

]C ° [ t k n u p e d e iSk c u r d fp m a DC ° 0 2 ie b ]r a b m [-tn e z n o k s g n u g it t ä s fp m a DC ° 0 2 ie b ]³m / g [ n o ita rO 2 H n i h c ils ö Lr e d n e t r a w r e u z.w z b d n a t s u z ta g e r g g Am r o fs g n u n ie h c s r E]³m / g [ ]% .lo - V [ G E U .1]C ° [ t k n u p m m a lF .2g ig n ä g tu a he la m k r e m s t ie k h c ilr h ä f e GV ffo t S f e G h c a ne t r e w z n e r Gg n u z n e r g e b n e z t ip Sr o t k a fs g n u t ie r h c s r e b Üh c a n g n u fu t s n iE5 0 9 S G R Tn e g n u k r e m e Be z tä S P- ,e z tä S H-
Stoffname
Pentachlorphenol (PCP)Zersetzt sich beim Erhitzen80.000-14 mg/l bei 20°Cfest---EU-POP-VO: 5,0 mg/kg POP-AbfallÜberwV: 100 mg/kg-K1B M2, RD1BH301, H311, H330, H315, H319, H335, H351, H400, H410 P260, P273, P280, P284, P301, P310, P305, P351, P338
Künstliche Mineralfasern (KMF)----fest, staubförmig---AGW: --K1BH315, H350, H351, H372
Blei(II, V)oxid14721,3 bei 943°C--fest, staubförmig--gesund- heitsschäd- lichEU-GW: 0,15 mg/m³-RF2 RE2R20/22-61/62, S53-45

Grenzwerte: EU-GW = EU-Grenzwert mg/m³, AGW = Arbeitsplatzgrenzwert mg/m³,, AK = Akzeptanzkonzentration mg/m³, TK = Toleranzkonzentration mg/m³, Einstufung nach TRGS 905: K 1-3 = krebserzeugend, M 1-3 = mutagen, Rf 1-3 bzw. Re 1-3 = fortpflanzungsgefährdend bzw. entwicklungs-schädigend; E = einatembarer Staub; A = alveolengängiger Staub; GS = Geruchsschwelle; wasserlöslich: ++ = sehr gut; + = gut; +/- = mäßig; - = nicht wasserlöslich.

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3.3 Tätigkeiten mit stofflicher Gefährdung.

3.3.1 Demontage PCP-belasteter Holzsparren

Anwendungsbereich TRGS 524 Für die Demontage der PCP-belasteten Holzsparren wird sich nachfolgend auf die Handlungsanleitung zum Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien der LAGetSi [U 2] bezogen, insbesondere auf die in Tabelle 4 unter Punkt „staubende Tätigkeiten Außenbereich“ aufge- führten Mindestmaßnahmen der zu tragendenden persönlichen Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein ab- gegrenzter Arbeitsbereich durch bspw. Bauzäune herzustellen, um unbefugte/dritte Personen zu schüt- zen. Es dürfen nur befugte und eingewiesene Personen den Arbeitsbereich betreten. Laut AG sind die Rückbauarbeiten zur Demontage der PCP-belasteten Holzsparren ausschließlich nachts geplant. Dadurch ist ein Personenverkehr kaum bzw. nicht vorhanden. Nach der Abgrenzung des Arbeitsbereichs sind die Schichten des Dachaufbaus (Kies, Abdichtung und Bitumenbahn) zu entfernen. Im Anschluss werden die Holzsparren gemäß den Mindestmaßnahmen der zu tragendenden persönlichen Schutzausrüstung [U 2] demontiert, zerkleinert und fachgerecht für die Entsorgung verpack. Die unter 4.3.1 aufgeführten Schutz- maßnahmen sind zu berücksichtigen.

3.3.2 Abbrucharbeiten KMF-haltiger Bitumenbahn im Dachaufbau

Anwendungsbereich der TRGS 521 Für die Abbrucharbeiten der KMF-haltigen Bitumenbahn im Dachaufbau ist in Anlehnung an die Tabelle 1a und 1b der TRGS 521 die Expositionskategorie 1 zu berücksichtigen, da davon auszugehen ist, dass aufgrund von gebundenen Fasern in der Bitumenbahn eine geringe Exposition des Schadstoffs beim Aus- bau vorliegt. Sollte eine erhöhte Exposition an Fasern im Zuge des Ausbaues auftreten, ist eine Neube- wertung der Expositionskategorie vorzunehmen. Zuerst ist ein abgegrenzter Arbeitsbereich durch bspw. Bauzäune herzustellen, um unbefugte/dritte Personen zu schützen. Es dürfen nur befugte und eingewie- sene Personen den Arbeitsbereich betreten. Laut AG sind die Rückbauarbeiten zum Abbruch der KMF- haltigen Bitumenbahn im Dachaufbau ausschließlich nachts geplant. Dadurch ist ein Personenverkehr kaum bzw. nicht vorhanden. Dann werden die oberen Schichten des Dachaufbaus (Kies und Abdichtung) entfernt. Die Bitumenbahn kann durch Schneiden mittels geeigneten Werkzeugs (bspw. Cuttermesser) zerkleinert werden. Im Anschluss wird die Bitumenbahn als KMF-haltiges Abbruchmaterial in Big Bags verpackt und entsprechend den geltenden Vorgaben entsorgt. Dabei ist eine Verschleppung in die Um- welt zu verhindern. Die Werkzeuge sind im Anschluss zu reinigen. Die unter 4.3.1 aufgeführten Schutz- maßnahmen sowie die TGRS 521 sind zu berücksichtigen.

3.3.3 Entschichten schwermetallhaltiger Beschichtung der Träger und Stützen

Anwendungsbereich der TRGS 505 Beim Abtragen der blei-, zink- und chromhaltigen Beschichtung der Träger und Stützen ist die TRGS 505 zu berücksichtigen. Die Tätigkeit entspricht „Abtragen bleihaltiger Oberflächenbeschichtungen auf Bau- stellen“ nach Anlage 3 bzw. der Tätigkeit Nr. 27 nach Tabelle „Maßnahmen im Freigelände“ auf Seite 19 der TRGS 505. Laut AG kann Personenverkehr, während der Rückbaumaßnahmen, nicht vermieden wer- den. Hier muss beachtet werden, dass es zu keiner Kontamination des Personenverkehrs und der Umwelt kommt. für die Entschichtungsarbeiten der bleihaltigen Beschichtung werden Schleusen benötigt, welche zur Dekontamination der Arbeiter dienen. Diese Schleusen müssen direkt an die Einhausungen oder bei

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Platzmangel, in die Einhausungen gebaut werden, um den Personenverkehr und das Umfeld durch Schad- stofffreisetzung zu schützen. In den Schleusen ist die persönliche Schutzausrüstung zu dekontaminieren bzw. zu wechseln und entsprechend zu entsorgen. Ebenfalls wird empfohlen Sanitäranlagen, z. B. bei Platzmangel Eimer mit Wasser, für die Reinigung/Hygiene der Arbeitenden in den Schleusen vorzusehen. Die Schleusen sind nach Reinigung, mit einem Sauger der Klasse H, wiederverwendbar und versetzbar. Arbeitende müssen geschult und unterwiesen sein. Der AN muss die vorgeschriebenen Arbeits- und Pau- senzeiten gemäß der verwendeten PSA beachten. Bei den Entschichtungsarbeiten der zinkhaltigen Be- schichtungen werden keine Schleusen benötigt. Jedoch muss auch hier der Personenverkehr und die Um- welt geschützt werden. Empfohlen werden die Arbeitsbereiche, um die geplanten Schleusen zu umzäu- nen um den Personenverkehr von den Arbeitsbereichen abzuhalten und die technischen Schutzmaßnah- men der GESTIS-Datenbank „Zink, Pulver oder Staub, stabilisiert“ zu beachten. Zu beachten sind dabei, dass bleihaltige Vor-, Zwischen-, Endprodukte und Abfälle möglichst staubfrei zu transportieren sind. Es sind die Hygieneregeln gemäß TRGS 505, Kap. 4.7 zu beachten, um die Blutbleibelastung zu reduzieren.

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4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die folgenden Mindestschutzmaßnahmen sind einzuhalten.

4.1 Schwarzbereich

4.1.1 Einteilung in Schwarz-Bereiche

Bei den folgenden Rückbauarbeiten sind zum aktuellen Zeitpunkt Schwarz-Bereiche, zum Beispiel Ein- hausungen, einzurichten: • Entschichten schwermetallhaltiger (Blei, Zink und Chrom) Beschichtung der Träger und Stützen

4.1.2 Einteilung in abgegrenzte Bereiche

Bei den folgenden Rückbauarbeiten sind zum aktuellen Zeitpunkt abgegrenzte Bereiche mittels Bauzauns oder Ähnlichem einzurichten: • Abbrucharbeiten PCP-haltiger Holzsparren im Dachaufbau • Abbrucharbeiten KMF-haltiger Bitumenbahn im Dachaufbau

Es wird empfohlen den Arbeitsbereich, trotz geringen Personenverkehrs, abzugrenzen.

4.1.3 Herstellen des Schwarz-Bereichs

Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen einhalten zu können, sind für die in 4.1.1 aufge- führten Abbrucharbeiten Schwarz-Bereiche aufzustellen. Folgende Ausstattungen sind für die Bereiche (Personenschleuse) notwendig: • Aufbewahrung von Arbeits- und Schutzkleidung im Schwarzbereich für kontaminierte Kleidung und im Weiß-Bereich für nicht kontaminierte Kleidung • Empfohlen: Sanitäre Einrichtungen in den Schleusen, zum Beispiel Eimer Wasser zum Händewa- schen

Es wird empfohlen die aufgeführten Maßnahmen ebenfalls für die abgegrenzten Bereiche auszuführen.

Jegliches Wasser aus Arbeitsschritten und den sanitären Einrichtungen sind aufzufangen und fachgerecht zu entsorgen. Die Schwarz-Bereiche für die Arbeiten an bleihaltigen Beschichtungen sind gemäß der TRGS 505 aufzubauen, zu betreiben und rückzubauen. Die Schwarz-Weiß-Anlage sowie die Schleusenanzahl sind entsprechend der Arbeiten zu wählen. Erst wenn die sicherheitstechnische Einrichtung vollständig errichtet und beschildert wurden, dürfen die Bautätigkeiten beginnen. Es ist sicher zu stellen, dass Unbe- fugte keinen Zutritt erlangen können. Am Ausgang sind Waschanlagen vorzusehen, um eine Verschlep- pung und eine Kontamination zu verhindern.

4.2 Allgemeingültige Schutzmaßnahmen

Die Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind von Fachbetrieben mit Nachweisen über die notwendige Erfahrung (Fachpersonal und techn. Ausrüstung) und Fachkenntnis nach DGUV R 101-004 bzw. TRGS 524, TRGS 521 und TRGS 505 auszuführen. Bei der Vergabe ist auf die notwenige Qualifikation zu achten. Die im kontaminierten Bereich arbeitenden Personen sind durch Schutzmaßnahmen vor gesundheitli- chen Gefahren zu schützen. Dazu sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

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zu treffen. Sollten Hinweise auf weitere, in diesem A+S-Plan nicht berücksichtigte schadstoffbelastete Bereiche und Baustoffe während der Baumaßnahme auftreten, so ist eine Anpassung der Schutzmaßah- men erforderlich. Erst nach Anpassung und Etablierung der Schutzmaßnahmen dürfen die Arbeiten fort- geführt werden. Eventuell sind weitere Analysen notwendig. Um eine Aufnahme von Schadstoffen über den oralen, dermalen oder inhalativen Weg zu verhindern, sind Arbeiten, bei denen Staub entsteht, zu minimieren. Eine Kontamination oder Verschleppung in die Böden und Gewässer ist zu verhindern. Ins- besondere sind die Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 401 und TRGS 402 einzuhalten.

4.2.1 Allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen

Folgende Punkte sind zu beachten: • Gemäß der DGUV R 112-190 ist die Einhaltung von Tragezeitbegrenzungen und die Einhaltung der erforderlichen tragefreien Zeit beim Tragen von Atemschutzgeräten zu berücksichtigen.

• Essen, Trinken, Schnupfen und Rauchen ist nur außerhalb des direkten jeweiligen Arbeitsbereichs und erst nach Ablegen der kontaminierten Schutzkleidung sowie gründlichem Waschen erlaubt.

• Im Schwarzbereich ist Alleinarbeit nicht zulässig. Kontaminierte Bereiche sind gegen das Betreten durch unbefugte Dritte abzusichern. Es sind zusätzliche Hinweise gemäß TRGS 505 zu berücksichti- gen

• Gesundheitliche Beschwerden, wie z. B. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Haut- oder Schleim- hautreizungen, können auf eine Exposition hinweisen. Treten solche Beschwerden in Verbindung mit Arbeiten in kontaminierten Bereichen auf, ist unverzüglich eine medizinische Untersuchung zu veranlassen und der Auftraggeber zu benachrichtigen.

• Auffälligkeiten, wie z.B. starke Staubentwicklung und organoleptische Auffälligkeiten usw., sind umgehend dem Sachkundigen bzw. dem Koordinator vor Ort zu melden.

• Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Feinreinigung der Arbeitsbereiche mittels Di- rektabsaugung, Abluftfilter Klasse H, ständig während der Durchführung der Arbeiten und zum Ta- gesabschluss der Leistung vorgenommen werden muss und unabdingbar ist.

• Es wird den Beschäftigten, die mit kontaminierten Stoffen in Berührung kommen, empfohlen den Notfallausweis der BG Bau gemäß DGUV Regel 101-004 bei sich zu tragen.

4.2.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Vor Beginn, während und nach Beendigung der Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind die eingesetz- ten Arbeitskräfte des AN und aller Subunternehmer, entsprechend ihrem Einsatz und dem vorhandenen Gefahrstoffpotential, arbeitsmedizinisch zu betreuen. Die erforderliche Abstimmung obliegt dem AN. Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte gemäß der DGUV Information 250-104 „Leitfaden für Betriebsärz- tinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ erfolgen. Ggf. notwendige Eignungsuntersuchungen sind vom AN mit seinem Betriebsarzt abzustimmen. Zur Information bzgl. der stofflichen Gefährdungen ist der A+S-Plan vom AN seinem Betriebsarzt zur Kenntnis zu geben. Die Nachweise der Vorsorge sind während der Arbeiten vorzuhalten und auf Nach- frage vorzuweisen.

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Für Besucher bzw. Personal mit Tätigkeiten gem. dem Arbeitsschritt „Begehungen und Vermessung“ be- steht aufgrund der kurzen Expositionszeit keine Notwendigkeit einer arbeitsmedizinischen Untersu- chung.

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4.3 Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen

Folgende technische, organisatorische und personengebundene Maßnahmen sind gemäß TRGS 524 Anlage 7 zu beachten.

Tabelle 4-1: Technische, organisatorische und personengebundene Maßnahmen.

Technische Maßnahmen
Vermeiden und Vermin- dern der Exposition1. Emissionsarme Verfahren anwenden 2. Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abfüh- ren. (z.B. Absaugen) 3. Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z.B. Abdecken, Staubniederschlagen, Einhausen) 4. Belüften, Bewettern 5. Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen: a) Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung) b) Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten 6. Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen
Baustelleneinrichtung1. Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen, 2. Vorhalten spezieller Einrichtungen, z.B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung 3. Sicherheitskennzeichnung anbringen 4. Unbefugten Zutritt vermeiden 5. Absperrung der Arbeitsstätten 6. Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte 7. Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z.B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Ge- räte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger
Brand- und Explosionsschutz1. Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden 2. Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen 3. Be- und Entlüftung 4. Zündquellen vermeiden (z. B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektro- statische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen) 5. Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen 6. Technische Lüftung einsetzen 7. Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz 8. Ausreichende Schutzabstände einhalten 9. erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten
Organisatorische Maßnahmen:
Ablauforganisation1. Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheits- schutz anpassen) / Baustellenordnung aufstellen 2. Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen 3. Gefährdungsbeurteilung erstellen 4. Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten 5. Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind. 6. unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden 7. Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren 8. Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren 9. Alleinarbeit vermeiden 10. Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen 11. Beschäftigte regelmäßig unterweisen 12. Qualifizierte Aufsicht gewährleisten 13. Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen 14. Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Ge- räte sicherstellen 15. Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen 16. Dokumentation (z.B. Zugangsprotokolle, Filterbuch)
Technische Sicherheit gewährleisten1. Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen 2. Instandhaltung sicherstellen 3. Reserveaggregate vorhalten

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Organisatorische Maßnahmen:
Notfallorganisation, Erste Hilfe1. Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, 2. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen 3. Flucht- und Rettungsplane erstellen 4. Flucht- und Rettungswege freihalten 5. Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z.B. Telefon) 6. Notrufnummern bekannt geben 7. Einsatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern 8. Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen 9. Geeignete Rettungsgeräte vorhalten 10. Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen 11. Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhalten
Messtechnische Überwachung1. Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung, 2. Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luft- grenzwerte 3. Messprogramm aufstellen 4. Fachkunde sicherstellen
Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen1. Beratung a) bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung b) bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung c) zu Hygienemaßnahmen 2. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 3. Biomonitoring
Personenbezogene Maßnahmen:
Qualifikation1. Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig) 2. Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung) 3. Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz) 4. Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge
Hygiene1. Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot 2. Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen 3. Händewaschen/Duschen 4. Persönliche Schutzausrüstung benutzen 5. Wäschewechsel
Sachgerechter Einsatz und Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung1. Eignung der Beschäftigten prüfen 2. Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit...) 3. Unterweisung 4. Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten 5. Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung

4.3.1 Technische und Persönliche Schutzausrüstung

Bei allen Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind technische und persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die Tabelle 4-2 zu entnehmen sind.

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Tabelle 4-2: Technische und Persönliche Schutzmaßnahmen

ArbeitsschritteTätigkeiten und betroffe- ner PersonenkreisExpositionsabschätzung für den direktenGefährdungsbeurteilungTechni-Persönliche Schutzausrüstung
und ungeschützten Kontaktsche
kontam. Materialkontam.kontam. Flüssig- keitStaub, AerosolGase, DämpfeGase,Gesundheits-Brand-/ Explosi- onsge- fahrSchutz-Schutzbe- kleidung EG-Kat. IIISchutz-Fußschutz EG-Kat. I/IIAtem- schutz
MaterialDämpfegefahrenmaßnah-hand-
dermaldermalinhala- tivinhala-men; Mess-schuhe
techn.EG- Kat.II/III
Abbrucharbeiten KMF-haltige Bitu- menbahn im Dach- aufbauRückbauarbeiten mit direktem Kontakt
Facharbeiter/in++0++00++0-Typ 5BW-NitrilS3-
Verladen und Abtransport
Facharbeiter/in++0++00++0-Typ 5BW-NitrilS3-
Reinigung Arbeitsbereich
Facharbeiter/in++0++00++0-Typ 5BW-NitrilS3-
Entschichten schwermetallbelas- teter Beschichtung der Träger und StützenRückbauarbeiten mit direktem Kontakt
Facharbeiter/in++0++0+++0-Typ 5BW-NitrilS3Mind.
FFP2
Verladen und Abtransport
Facharbeiter/in++0++0+++0-Typ 5BW-NitrilS3Mind.
FFP2
Reinigung Arbeitsbereich
Facharbeiter/in++0++0+++0-Typ 5BW-NitrilS3Mind.
FFP2

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ArbeitsschritteTätigkeiten und betroffe- ner PersonenkreisExpositionsabschätzung für den direktenGefährdungsbeurteilungTechni-Persönliche Schutzausrüstung
und ungeschützten Kontaktsche
kontam. Materialkontam.kontam. Flüssig- keitStaub, AerosolGase, DämpfeGase,Gesundheits-Brand-/ Explosi- onsge- fahrSchutz-Schutzbe- kleidung EG-Kat. IIISchutz-Fußschutz EG-Kat. I/IIAtem- schutz
MaterialDämpfegefahrenmaßnah-hand-
dermaldermalinhala- tivinhala-men; Mess-schuhe
techn.EG- Kat.II/III
Abbrucharbeiten von PCP-belasteter Holzsparren im DachaufbauRückbauarbeiten mit direktem Kontakt
Facharbeiter/in++0++00+/-0-Typ 5BW-NitrilS3FFP2 bei
zu hoher
Staubbe-
lastung
Zerkleinern Holzsparren
Facharbeiter/in++0-00+/-0-Typ 5BW-NitrilS3FFP2 bei
zu hoher
Staubbe-
lastung
Verladen und Abtransport
Facharbeiter/in++0++00+/-0-Typ 5BW-NitrilS3-

Legende: Beurteilung der Exposition bzw. Gefährdung: ++ = hoch, +/- = mittel, - = gering, 0 = keine Handschuhe „BW-Nitril“: nitrilgetauchte Baumwollhandschuhe, geschlossener Handrücken, geprüft nach EG Kat. 2 (mechan. Gefährdung); „Nitril“: Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril, geprüft nach EG Kat. 3 (chemische, biologische Gefährdung); Atemschutz: TVM-x: Vollmaske, gebläseunterstützt; TH-s: Haube, gebläseunterstützt; HM-x: Halbmaske; VM-x: Vollmaske; jeweils + Filtertyp/-klasse; FFP x: Partikelfiltrierende Halbmaske + Filterklasse; VM au: Vollmaske mit außenluftunabhängigem Atemschutz (Druckluft)

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4.3.2 Baustelleneinrichtung

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist der Arbeitsbereich gegen das Betreten durch unbefugte Dritte abzusichern. Es sind Einrichtungen zur Lagerung und Entsorgung von verschmutzter Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Die Dimensionierung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungs- beurteilung des AN. Es sind Bereiche einzurichten, in denen die Lagerung und Wartung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) uneingeschränkt durchgeführt werden kann.

4.3.3 Unterweisungen

Der AN sowie Nachunternehmer/Subunternehmer haben für die Mitarbeitenden eine tätigkeitsbezo- gene Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten über die Gefährdun- gen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu unterweisen. Die Unterweisung ist mittels Unterschrift zu dokumentieren.

4.3.4 Verhalten im Gefahrenfall und bei Arbeitsunfällen mit kontaminiertem Material

Es ist sicherzustellen, dass immer ausreichend Ersthelfer auf der Baustelle und in abgegrenzten Berei- chen anwesend sind. Anleitungen zur Ersten Hilfe, Verbandsmaterial und Telefone/Funkgeräte sind in Schwarz-Bereichen / abgegrenzten Bereichen und im Büro der Bauleitung frei zugänglich in allen auf der Baustelle gesprochenen Sprachen auszuhängen. Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandsbuch einzu- tragen und dem Arbeitsführenden zu melden. Der Notfallausweis ist bei Beschäftigten in abgegrenzten Bereichen vorzuhalten. Im Notfall sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen, der Gefahrenbereich zu verlassen und der Aufsichtsführende des AN zu verständigen. Erst nach Freigabe des Aufsichtsfüh- renden des AN und ggf. eines Koordinators gem. TRGS 524 werden die Arbeiten wieder begonnen. Bei Arbeitsunfällen mit Kontakt zu kontaminiertem Material sind die betroffenen Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und Erste-Hilfe-Maßnahmen entsprechend der Betriebsanweisung ein- zuleiten. Daneben ist die nächstgelegene Arztpraxis bzw. Klinik unverzüglich einzuschalten bzw. aufzu- suchen. Wichtige Rufnummern im Gefahrenfall bzw. bei Unfällen sind (Vom AN zu ergänzen): Polizei 110 Feuerwehr 112 Ärztlicher Notfalldienst nach Auftragserteilung ergänzen Krankenhaus nach Auftragserteilung ergänzen

5 Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen

Gemäß Kapitel 3 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“ der TRGS 505 wird empfohlen Messungen des Bleigehalts in der Luft beim Entschichten der Stützen und Träger durchzuführen.

Bei Abbrucharbeiten der PCP-belasteten Holzsparren und der KMF-belasteten Bitumenbahn sind keine Messungen gem. TRGS 521 erforderlich.

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6 Abfallaufnahme, Transport und Entsorgung

Mit PCP, KMF und Blei (Schwermetall) kontaminierte Baustoffe und Materialien sind in geeigneten, si- cher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern zu sammeln, für die Abholung bereitzustellen und fachgerecht zu entsorgen. Dabei ist zu beachten, dass der Zugriff Unbefugter verhindert ist. Folgende Behälter gelten als geeignet: • feste Kunststoffsäcke, Big Bags, Platten-Big-Bags • Fass mit verschließbarem Deckel für chemische Abfälle • Stapelung auf Paletten in staubdichter Verpackung • ggf. Abrollcontainer mit Container Big-Bags

Die abfallrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Deponieverordnung (DepV), LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“) sind zu beachten.

Die schadstoffhaltigen Materialien sind fachgerecht entsprechend den Vorgaben der Behörden, des Ent- sorgers und des Auftraggebers zu verpacken, zu verschließen, zu kennzeichnen und auf vorbereiteten Bereitstellungsflächen bis zum Abtransport zur Entsorgungsanlage bereitzustellen. Für den Transport sind die gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen und hierfür zugelassene Transportfirmen zu beauftragen. Der Entsorgungsweg ist grundsätzlich mit dem zuständigen Entsorgungsfachbetrieb ab- zustimmen. Andienungspflichten des Landes und der Kommune sind zu berücksichtigen sowie die elekt- ronische Nachweisführung durch den AN auszuführen. Das Abbruchmaterial ist beim Ausbau, Aufneh- men, Verladen und Transportieren durchgehend feucht zu halten

7 Dokumentation

Die geltenden TRGS’en (TRGS 521, TRGS 524, TRGS 505 und weitere) sind vollständig zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbe- aufsichtsamt durch den AN anzumelden und abzustimmen. Der vorliegende A+S-Plan unterbindet die auf dem Baugelände tätigen AN sowie Nachunternehmer/Subunternehmer nicht von ihrer Verpflich- tung, bei zusätzlichen Erkenntnissen zum Gefährdungspotential ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen für alle Beschäftigten und Dritte zu ergreifen und den A+S-Plan sowie die Gefährdungsbeurteilung fort- zuschreiben. Der AN ist verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen objektspe- zifisch, in den erforderlichen Sprachen zu erstellen und für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu sorgen. Die Arbeiten im Schwarzbereich sind mit mind. Datum, Uhrzeit/Dauer, Namen der Arbeitenden Personen und Tätigkeit zu dokumentieren. Besonderheiten, Notfälle, Unfälle, Kontaminationen sind im Bautagebuch zu dokumentieren. Bei Tätigkeiten, die auf der Baustelle durchgeführt werden, sind die geltenden einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln und Vorschriften für den Arbeits- schutz und die Unfallverhütung zu berücksichtigen. Sämtliche Anlagen müssen für jegliche klimatische Bedingungen geeignet sein und auch entsprechend betrieben werden. In die Dokumentation sind die Anzeigen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenos- senschaft aufzunehmen.

i.A. Merve Celiköz, B. Sc. i. A. Clara Urbanek-Witzel, M. Sc.

Autorin geprüft

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8 Anhang – Schadstoffbelastung beider Bahnsteige

  1. Schwermetallbelastete Beschichtung der Träger und Stützen (gelbe Markierungen)

BS 4/5

Träger

Stützen Neu

Stützen Alt

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BS 8/9

Träger

Stützen Neu

Stützen Alt

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  1. KMF-haltige Bitumenbahn im Dachaufbau (gelbe Markierungen)

BS 4/5

BS 8/9

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  1. PCP-haltige Holzsparren im Dachaufbau (gelbe Markierungen)

BS 4/5

BS 8/9

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