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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
OBJEKT: Siemensstr. 1-45, Bunsenstr-2-40, Dieselstr. 21, Dieselstr. 6+40,
in 21337 Lüneburg
VERGABENUMMER:
O9611-e-003/26-093
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G MIT L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
LEISTUNGEN:
Los 10 (Bau-)Reinigungsarbeiten
BIETER:
NAME (FIRMENSTEMPEL), ADRESSE, TEL.
AUFTRAGGEBERIN: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN SPARTE WOHNEN NOWO
VERDINGUNGSSTELLE: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN STABSBEREICH EINKAUF, ABTEILUNG 1, VERDINGUNG FASANENSTRAßE 87, 10623 BERLIN
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84 (Angebotsabgabe) und als PDF einzureichen.
Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls "Angebot abgeben" zulässig. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) unter Verwendung des Formblattes "Frage-Antwort" an die Verdingungsstelle zu richten.
Unbedingt zu beachten ist:
Maßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.
Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Will der Bieter zur von ihm angestrebten Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN-und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Auflagen der Feuerwehr.
Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.
Für alle Abfallarten gilt die Pflicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG
a) Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
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(Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung)
Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der Kalkulation zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
-
Projektbezogene Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines 1.2 Baubeschreibung 1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
-
Vorbemerkungen zur Ausführung 2.1 Allgemeines 2.2 Organisatorisches 2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
-
Projektbezogene Vorbemerkungen
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA -im Weiteren auch AG genannt).
1.1. Allgemeines
1.1.1. Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten: Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Verhältnisse, die Anfahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze sowie sonstige, die Kalkulation beeinflussende Umstände macht und die zu sanierenden Gebäude in Augenschein nimmt.
1.1.2. Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu § 7): Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind.
1.1.3. Arbeitszeiten, Unfallverhütung: Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden Menschen werden.
1.1.4. Produktangaben: Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Hersteller-und Produktangaben sind Leitfabrikate und dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit mit den beschriebenen zu gewährleisten. Es sei denn, es wird in einer Einzelposition ausdrücklich anders verlangt.
1.2. Baubeschreibung
1.2.1. Allg. Angaben zur Bauaufgabe: Die Sanierung umfasst 20 Reihenhäuser aus den 1950er-Jahren in Lüneburg. Alle 20 Häuser
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befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander, innerhalb eines Radius von ca. 200 Metern. Es handelt sich sowohl um Reihenmittel-als auch um Reihenendhäuser, die sich in zwei Grundrisstypen gliedern, welche sich baugleich wiederholen. 16 Häuser sind dem Typ BH30 zuzuordnen, 4 Häuser dem Typ CH30. Beide Gebäudetypen werden im gleichen Umfang und Standard saniert. Sämtliche Häuser sind leerstehend und unbewohnt und verfügen jeweils über nur eine Wohneinheit. Die Reihenhäuser sind voll unterkellert und besitzen ein zweischaliges Mauerwerk (17,5 cm Ziegel innen als tragendes Mauerwerk, ca. 7 cm Luftschicht, 11.5 cm Klinker), das bis zur Bodenplatte des Kellers geführt ist. Im Kellergeschoss besteht keine freie Luftschicht, diese ist dort mit mineralischem Material verfüllt. Die Decken sind als Betonrippendecken ausgebildet. Unterseitig sind diese überwiegend mit Strohputzträgerplatten verkleidet und verputzt; Ausnahmen sind vorangegangene punktuelle Sanierungen. Oberseitig besteht im EG und OG ein ca. 3-4 cm stärker Gussasphalt, der erhalten bleiben soll. Die oberste Geschossdecke zum Kaltdach wurde nachträglich oberseitig gedämmt und bleibt im Zuge der Sanierung unberührt. Der Dachstuhl mit Dacheindeckung ist ebenfalls nicht Bestandteil der Sanierung. Die Küchen und Bäder werden umfassend saniert und modernisiert. Die Häuser erhalten einheitliche Bodenbeläge (Fliesen und Vinyl). Die Fassade wird durch den Austausch der Fenster sowie durch das Einbringen einer Einblasdämmung energetisch ertüchtigt. Sämtliche Wand-und Deckenoberflächen werden saniert und neu beschichtet. Bauzeitliche Einbauschränke werden zurückgebaut. Die Kellerdecke wird gedämmt.
Spezifisch für den Typ BH30: Durch den Abbruch von Trennwänden und die Errichtung neuer Trockenbauwände werden die Bäder im OG vergrößert. Zudem werden Wohn-, Ess-und Kochbereich im EG zu einem offenen Raum zusammengeführt.
Spezifisch für den Typ CH30: Im OG werden schräg stehende Wände durch neue Trockenbauwände begradigt. Im EG wird eine Türöffnung in einer tragenden Innenwand versetzt und im Eingangsbereich ein Gäste-WC hergestellt.
Folgende Gewerke kommen zur Ausführung: ⦁ Abbruch-, Rückbau-und Schadstoffsanierungsarbeiten ⦁ Mauer-, Putz-und Fliesenarbeiten ⦁ Dachdeckungsarbeiten ⦁ Trockenbau-und Tischlerarbeiten ⦁ Fenster, Außentürenarbeiten ⦁ Maler-und Bodenbelagsarbeiten ⦁ Metallbauarbeiten ⦁ Elektroarbeiten ⦁ Heizungs-und Sanitärtechnik ⦁ Reinigungsarbeiten
Abbruch-, Rückbau-und Schadstoffsanierung In den Häusern werden sämtliche Einbauschränke, Innentüren und weitere Einbauten zurückgebaut. Im EG und OG wird die alte Strohputzdecke unterseitig abgebrochen. Die verschiedenen Bodenbeläge werden bis auf den Gussasphalt entfernt. Alle Sanitärgegenstände, Heizkörper sowie die Elektroinstallation (sofern sie nicht erhalten bleibt) und sämtliche Altleitungen werden zurückgebaut. Die Lackbeschichtung bzw. Anstriche an der Geschosstreppe werden abgetragen. Im EG und OG werden gemäß Ausführungsplanung Innenwände (verputzte Ziegelwände, 11,5 cm) abgebrochen. Für alle Gebäude liegen Schadstoffgutachten vor. Abhängig von den Befunden ist vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Schadstoffsanierung durchzuführen. Dabei sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie insbesondere der TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524 zwingend zu beachten.
Mauer-, Putz-und Fliesenarbeiten An den außenliegenden Kellerabgängen sind teilweise die Mauerkronen sowie einzelne
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Klinkersteine zu erneuern. Der Innenputz soll weitgehend erhalten bleiben; im Zuge der umfassenden Sanierung von Bädern und Küchen sind jedoch Teilflächen neu zu verputzen. Im KG werden Teilbereiche der erdberührten Außenwände mit einem Sanierungsputz versehen. Bäder und Küchen werden auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen neu abgedichtet und gefliest. Aufgrund des geringen Fußbodenaufbaus sind Abkofferungen für Leitungsführungen im Bodenbereich herzustellen und zu überfliesen (siehe Planung). Nach der Rohinstallation von HLS und Elektro sind Wand-und Deckenschlitze sowie Deckendurchbrüche gemäß Durchbruchplanung fachgerecht zu schließen. Das Gebäude Dieselstraße 85 befindet sich als einziges der 20 Häuser im Rohbauzustand. Hier sind zusätzliche bauliche und statische Maßnahmen erforderlich (siehe Statik). Zudem sind der Gussasphalt im EG, OG sowie der gesamte Innenputz zu erneuern.
Dachdeckungsarbeiten Die bestehende ruhende Luftschicht im zweischaligen Mauerwerk (ca. 7 cm) ist mit einer Einblasdämmung zu verfüllen. Es ist zu beachten, dass die Luftschicht unmittelbar in die angrenzenden Gebäude übergeht; an diesen Übergängen sind geeignete Trennungen (Sperren) herzustellen.
Trockenbau-und Tischlerarbeiten Zur Erweiterung der Bäder und der Herstellung eines Gäste-WC (nur bei Gebäudetyp CH30) werden gemäß Planung Trockenbauwände errichtet. Alle Innentüren werden im Zuge der Sanierung erneuert, teilweise mit Lichtausschnitt. Es kommen Standardmaße (76 oder 88,5 cm) zum Einsatz. Die Geschosstreppe (EG-OG) wird abgeschliffen, aufgearbeitet und neu lackiert. Das Treppengeländer wird erneuert. Die Kellerabgangstreppe unterhalb der Haupttreppe wird ebenfalls aufgearbeitet und neu lackiert. Unterhalb der bestehenden Betonrippendecken in EG und OG werden neue abgehängte Decke hergestellt, die an den Betonrippenträgern abgehängt werden.Die Beplankung erfolgt einlagig. Im EG wird die Decke zusätzlich aus schallschutztechnischen Gründen gedämmt. Im OG (oberste Geschossdecke) ist eine Dampfbremse einzubauen.
Fenster-und Außentüren Alle Fenster werden erneuert. Im Zuge der energetischen Sanierung (Einblasdämmung) werden die Fenster an die Außenseite des tragenden Innenmauerwerks versetzt. In diesem Zusammenhang werden auch die Außenfensterbänke erneuert. Fensterlaibungen und Stürze sind aufgrund der neuen Einbaulage fachgerecht zu verkleiden (siehe Fensterdetail). Für diese Arbeiten ist ein Gerüst erforderlich. Alle Kellerfenster werden ebenfalls erneuert und mit integrierter Zwangslüftung ausgestattet. Die Hauseingangstüren bleiben erhalten. Die Kellertüren im Bereich der Kellerabgänge werden erneuert.
Maler-und Bodenbelagsarbeiten Wände und Decken werden in Qualitätsstufe Q2 gespachtelt und geschliffen und erhalten anschließend eine Vliestapete, die gestrichen wird. Bei den Decken handelt es sich um abgehängte Konstruktionen, bei den Wänden um den bestehenden Innenputz, der zuvor instandgesetzt wird. In den Bädern werden keine Vliestapeten ausgeführt; hier werden die Flächen oberhalb der Fliesenspiegel sowie die Decken in Q3 gespachtelt, geschliffen und gestrichen. Außerhalb der Bäder und Küchen wird Vinyl verlegt. Hierzu wird auf dem vorhandenen Gussasphaltestrich eine Ausgleichsmasse aufgebracht, auf der anschließend Vinylplanken verklebt werden. Die Geschosstreppe (EG-OG) wird neu lackiert. Die Trittstufen werden lasiert, alle übrigen Holzelemente deckend lackiert. Das Entfernen der Altbeschichtung erfolgt in der Abbruchphase. Die Giebelseiten der Reihenendhäuser erhalten eine hydrophobierende Imprägnierung der Klinkerfassaden. Hierfür kann das Gerüst der Fensterbauarbeiten genutzt werden.
Metallbauarbeiten
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An den bestehenden Kellerabgängen auf der Gartenseite werden die Geländer einschließlich Sichtschutz und teilweiser Überdachung erneuert. Die meisten Häuser erhalten zudem ein neues Vordach, das im zweischaligen Mauerwerk zu verankern ist.
Elektroarbeiten Im Gewerk Elektro werden die Installationen in den 20 Objekten unterschiedlich ausgeführt.
In 8 Objekten ist die vorhandene Elektroinstallation in Ordnung und kann weiterverwendet werden. In diesen Objekten werden vorhandene Mietereinrichtungen zurückgebaut. Schalter und Steckdosen werden ausgetauscht. Im Zuge der Badsanierung wird die Aufteilung der Elektroinstallation im Bad angepasst. Zusätzlich ist eine neue Kellerinstallation vorgesehen.
Die übrigen 12 Objekte werden nach der Schadstoffsanierung vollständig neu installiert. Hierzu gehören eine neue Zähleranlage, eine Vorrüstung für Photovoltaik, neue Leitungsführungen in allen Räumen sowie eine neue Aufteilung von Schaltern und Steckdosen. Auch in diesen Objekten wird die Kellerinstallation erneuert.
In den 12 Objekten sind Medienverteiler und Datendosen vorgesehen.
In allen Objekten wird der Potentialausgleich erneuert.
Sanitär Die Trinkwasser-und Schmutzwasserleitungen werden bis auf in einem der 20 Objekte neu verlegt. Die Trinkwasserleitungen werden in Edelstahl und Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Die Schmutzwasserleitungen werden als Schallschutzrohr hergestellt und bis über Dach neu geführt.
Es sind zwei Ausstattungstypen vorgesehen.
Typ 1: Gäste-WC mit Handwaschbecken, Bad im Obergeschoss mit Dusche, Waschtisch und Wand-WC, Küche sowie Waschraum mit einer Hebeanlage.
Typ 2: Küche im Erdgeschoss, Bad im Obergeschoss mit Dusche, Waschtisch und Wand-WC sowie Waschraum mit einer Hebeanlage.
Die Warmwasserversorgung erfolgt in beiden Typen über elektrische Durchlauferhitzer. Vorwandinstallationen werden montiert; die Beplankung erfolgt bauseits.
Heizung Die Heizungsleitungen werden neu verlegt und in C-Stahl und gemäß GEG gedämmt ausgeführt. Alle Heizkörper werden erneuert. Die Anlage wird an die bestehende Fernwärme angeschlossen und erhält eine neue Kompaktstation. Ein hydraulischer Abgleich ist vorgesehen.
Lüftung Alle Bäder erhalten einen Ablüfter. Die Abluft wird in einer neuen Leitung über Dach geführt.
Reinigungsarbeiten Nach Fertigstellung sind alle Gebäude umfassend zu reinigen. Dies umfasst Keller-, Erd-und Obergeschoss. Der Dachboden ist besenrein zu übergeben.
1.2.2. Allg. Angaben zur Baustelle: Der Hauptzugang jedes Hauses liegt auf der Straßenseite und ist direkt über einen Vorgarten oder einen Zugangsweg (Stichstraße bis 20 m, kein PKW-Verkehr) erreichbar. Rückseitig verfügen die Häuser über einen Garten, der entweder durch das Haus (Terrassentür) oder über einen rückseitig am Grundstück verlaufenden Wirtschaftsweg zugänglich ist. In der Regel besitzen die Häuser einen außenliegenden Kellerabgang auf der Gartenseite.
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Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und Lebensmittel ist verboten. Festgestellte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur Anzeige gebracht.
1.3. Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
1.3.1. Allg. Baustelleinrichtung (BE): Der Aufenthalt auf den nicht unmittelbar zur Baumaßnahme angrenzenden Grünflächen ist nicht gestattet.
Lagerflächen und Containerstandorte sind mit der örtlichen Bauführung abzustimmen.
Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet werden.
Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen. Der AN hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Lager-und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach, Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss. Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen und Plätze sind von ihm auch während der Ausführung der Leistungen ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer.
1.3.2. Gerüste: Ein Gerüst wird im Zuge der Fensterarbeiten durch das Gewerk Fensterbau gestellt und steht anschließend für die Fassadenarbeiten an der Giebelseite durch den Maler zur Verfügung.
1.3.3. Medienversorgung:
Bauwasser-und Baustromanschluss
Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt, die Verbrauchskosten trägt die Auftraggeberin. Bauwasser und Baustrom darf nur für die Erbringung der auszuführenden Bauleistung verwendet werden.
- Vorbemerkungen zur Ausführung Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
2.1. Allgemeines
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2.1.1. Ausführungsunterlagen (zu § 3): Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann. Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört explizit auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen (Langtextfassung).
2.1.2. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10): Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet.
2.1.3. Dokumentation (zu § 4 Abs. 1 Nr. 2): Unabhängig von den während der Bauzeit durch die Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten Produktinformationen, Zulassungen, Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5 Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation mit allen Produkt-und Bauteilinformationen sowie Gebrauchs-und Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der Projektdokumentation ausdrücklich vor. Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind.
2.1.4. Abnahme (zu § 12): Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung hat gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B förmlich stattzufinden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Auftraggeberin dies ausdrücklich in Textform mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die Regelungen des § 12 Abs. 5 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
2.1.5. Textform: Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen.
2.2. Organisatorisches
2.2.1. Ansprechpartner des AN (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3): Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle dauerhaft anwesend ist. Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Bauleitung der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu benennen.
2.2.2. Besprechungsorganisation: Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der Ausführung beteiligten Gewerke statt. Die Teilnahme ist für den AN Pflicht.
2.2.3. Mieterabstimmungen: Die Bauausführungen erfolgen im leerstehenden und unbewohnten Bestand. Mieterabstimmungen sind nicht erforderlich.
2.2.4. Bautagesberichte (zu § 4, Abs. 1 Nr. 2): Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
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von Bedeutung sein können. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu-und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.), Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
2.2.5. Baufristenplan Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben.
2.2.6. Werk-und Montagepläne, Ausführungszeichnungen des AN: Der AN hat die von ihm zu fertigen Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk-und Montagepläne der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten werden. Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in 2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf geeignetem Datenträger zu erfolgen.
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Ist die Nutzung von öffentlichem Straßenland für die Durchführung von Bauleistungen erforderlich, gilt das Straßen-und Wegegesetz (StrWG ) des Landes Niedersachsen (NStrG) in der jeweils aktuellsten Fassung. Die Beantragung zur Sondernutzung erfolgt durch den Nutzer (AN) nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin / Bauleitung. Alle der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden öffentlich rechtlichen Bedingungen, Nebenleistungen und sonstigen Auflagen sind vom Nutzer (AN) durch Unterschrift anzuerkennen und einzuhalten. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland und Gehwegbereiche sind vom AN in vollem Umfang zu tragen. Vor Beginn der Nutzung ist eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Genehmigungsbehörde, der Auftraggeberin und dem Nutzer (AN), zwecks Erstellung einer Zustandsniederschrift durchzuführen. Die Niederschrift ist von allen Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Später auftretende Schäden gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nutzers (AN).
Die vorgenannten Bedingungen sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Anlagenverzeichnis
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⦁ Ausführungspläne ⦁ Lageplan ⦁ Bauzeitenplan nach Vorliegen des Ablaufplanes der Vergabestelle
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Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
- Dieselstraße 6, 40
1.1. Bauendreinigung
1.1.10. Reinigen Böden innen Beton Bürstsaugen/Kehrsaugen Reinigen von Böden und Treppen im Innenbereich, aus Beton, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Ausführung im Kellergeschoss.
70,000 m2 ...................... ......................
1.1.20. Reinigung Bodenflächen Vinyl Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen: hier Vinyl-Bodenflächen alle Räume, einschl. Fußleisten, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, einschl. Fußleisten aus Holz, anfallende Stoffe entsorgen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
103,000 m2 ...................... ......................
1.1.30. Reinigung Bodenflächen Fliesen Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen aus Fliesen, einschl. Fußleisten aus Fliesen H = 50mm, einschl. obere Abdeckung Vorwand im Badezimmer aus Fliesen, einschl. Fensterbank im Badezimmer aus Fliesen, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Ort: Küche und Bad
22,000 m2 ...................... ......................
Gemäß Position 1.1.30. 1.1.40. Reinigung Wandflächen Fliesen Wandflächen teil gefliest, max. Höhe 2,50 m, im Duschbereich und senkrechte Flächen an Vorwand im Badezimmer.
20,000 m2 ...................... ......................
1.1.50. Reinigen Treppen Podesten Holz besch Reinigen von Treppen und Podesten im Innenbereich, aus Holz, beschichtet, einschl. Wangen, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
16,000 m2 ...................... ......................
1.1.60. Reinigung Türen/Türzargen Herstellen der Staubfreiheit aller Türen/Türzargen: hier Türen-und Türzargen aus Holz, beidseitig, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Breite bis 0,88 m, Höhe bis 2,10m.
12,000 St ...................... ......................
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Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
Gemäß Position 1.1.60. 1.1.70. Reinigung Hauseingangstür Reinigung Hauseingangstür aus Holz, Breite bis 1,45 m, Höhe bis 2,2 m.
2,000 St ...................... ......................
1.1.80. Reinigung Sanitärobjekte Herstellen der Staubfreiheit aller neuen Sanitärobjekte: hier komplette Sanitärobjekte mit allen Zubehörteilen und Siphons, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen.
Sanitärobjekte: ⦁ WC ⦁ Handwaschbecken/Waschtisch ⦁ Duschwanne
Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreis per Stück Haus
2,000 St ...................... ......................
1.1.90. Reinigen Glasflächen Fenster, Fenstertür Reinigen der Glasflächen mit Rahmenreinigung mit Falzen, witterungs-und raumseitig, Einfachfenster und Fenstertür, Drehflügel, Rahmen, Pfosten, Riegel und Flügelrahmen aus Kunststoff, mit neutralen Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
35,000 m2 ...................... ......................
Summe 1.1. Bauendreinigung ......................
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
1.2. Stundensätze
*** Bedarfsposition mit GB 1.2.10. Stundensatz, Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Vorarbeiter und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
1,000 h ...................... ......................
*** Bedarfsposition mit GB 1.2.20. Stundensatz, Helfer/-in Stundenlohnarbeiten für Werker, Fachwerker und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
1,000 h ...................... ......................
Summe 1.2. Stundensätze ......................
Summe 1. Dieselstraße 6, 40 ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 13 von 27
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
- Dieselstraße 21, 29, 51, 63, 83, 85
2.1. Bauendreinigung
2.1.10. Reinigen Böden innen Beton Bürstsaugen/Kehrsaugen Reinigen von Böden und Treppen im Innenbereich, aus Beton, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Ausführung im Kellergeschoss.
245,000 m2 ...................... ......................
2.1.20. Reinigung Bodenflächen Vinyl Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen: hier Vinyl-Bodenflächen alle Räume, einschl. Fußleisten, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, einschl. Fußleisten aus Holz, anfallende Stoffe entsorgen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
360,000 m2 ...................... ......................
2.1.30. Reinigung Bodenflächen Fliesen Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen aus Fliesen, einschl. Fußleisten aus Fliesen H = 50mm, einschl. obere Abdeckung Vorwand im Badezimmer aus Fliesen, einschl. Fensterbank im Badezimmer aus Fliesen, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Ort: Küche und Bad
80,000 m2 ...................... ......................
Gemäß Position 2.1.30. 2.1.40. Reinigung Wandflächen Fliesen Wandflächen teil gefliest, max. Höhe 2,50 m, im Duschbereich und senkrechte Flächen an Vorwand im Badezimmer.
70,000 m2 ...................... ......................
2.1.50. Reinigen Treppen Podesten Holz besch Reinigen von Treppen und Podesten im Innenbereich, aus Holz, beschichtet, einschl. Wangen, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
56,000 m2 ...................... ......................
2.1.60. Reinigung Türen/Türzargen Herstellen der Staubfreiheit aller Türen/Türzargen: hier Türen-und Türzargen aus Holz, beidseitig, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Breite bis 0,88 m, Höhe bis 2,10m.
42,000 St ...................... ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 14 von 27
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
Gemäß Position 2.1.60. 2.1.70. Reinigung Hauseingangstür Reinigung Hauseingangstür aus Holz, Breite bis 1,45 m, Höhe bis 2,2 m.
7,000 St ...................... ......................
2.1.80. Reinigung Sanitärobjekte Herstellen der Staubfreiheit aller neuen Sanitärobjekte: hier komplette Sanitärobjekte mit allen Zubehörteilen und Siphons, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen.
Sanitärobjekte: ⦁ WC ⦁ Handwaschbecken/Waschtisch ⦁ Duschwanne
Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreis per Stück Haus
7,000 St ...................... ......................
2.1.90. Reinigen Glasflächen Fenster, Fenstertür Reinigen der Glasflächen mit Rahmenreinigung mit Falzen, witterungs-und raumseitig, Einfachfenster und Fenstertür, Drehflügel, Rahmen, Pfosten, Riegel und Flügelrahmen aus Kunststoff, mit neutralen Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
130,000 m2 ...................... ......................
Summe 2.1. Bauendreinigung ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 15 von 27
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
2.2. Stundensätze
*** Bedarfsposition mit GB 2.2.10. Stundensatz, Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Vorarbeiter und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
4,000 h ...................... ......................
*** Bedarfsposition mit GB 2.2.20. Stundensatz, Helfer/-in Stundenlohnarbeiten für Werker, Fachwerker und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
4,000 h ...................... ......................
Summe 2.2. Stundensätze ......................
Summe 2. Dieselstraße 21, 29, 51, 63, 83… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 16 von 27
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Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
- Siemensstraße 1, 25, 31, 33, 37, 41, 43
3.1. Bauendreinigung
3.1.10. Reinigen Böden innen Beton Bürstsaugen/Kehrsaugen Reinigen von Böden und Treppen im Innenbereich, aus Beton, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Ausführung im Kellergeschoss.
242,000 m2 ...................... ......................
3.1.20. Reinigung Bodenflächen Vinyl Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen: hier Vinyl-Bodenflächen alle Räume, einschl. Fußleisten, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, einschl. Fußleisten aus Holz, anfallende Stoffe entsorgen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
360,000 m2 ...................... ......................
3.1.30. Reinigung Bodenflächen Fliesen Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen aus Fliesen, einschl. Fußleisten aus Fliesen H = 50mm, einschl. obere Abdeckung Vorwand im Badezimmer aus Fliesen, einschl. Fensterbank im Badezimmer aus Fliesen, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Ort: Küche und Bad
80,000 m2 ...................... ......................
Gemäß Position 3.1.30. 3.1.40. Reinigung Wandflächen Fliesen Wandflächen teil gefliest, max. Höhe 2,50 m, im Duschbereich und senkrechte Flächen an Vorwand im Badezimmer.
70,000 m2 ...................... ......................
3.1.50. Reinigen Treppen Podesten Holz besch Reinigen von Treppen und Podesten im Innenbereich, aus Holz, beschichtet, einschl. Wangen, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
56,000 m2 ...................... ......................
3.1.60. Reinigung Türen/Türzargen Herstellen der Staubfreiheit aller Türen/Türzargen: hier Türen-und Türzargen aus Holz, beidseitig, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Breite bis 0,88 m, Höhe bis 2,10m.
42,000 St ...................... ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 17 von 27
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
Gemäß Position 3.1.60. 3.1.70. Reinigung Hauseingangstür Reinigung Hauseingangstür aus Holz, Breite bis 1,45 m, Höhe bis 2,2 m.
7,000 St ...................... ......................
3.1.80. Reinigung Sanitärobjekte Herstellen der Staubfreiheit aller neuen Sanitärobjekte: hier komplette Sanitärobjekte mit allen Zubehörteilen und Siphons, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen.
Sanitärobjekte: ⦁ WC ⦁ Handwaschbecken/Waschtisch ⦁ Duschwanne
Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreis per Stück Haus
7,000 St ...................... ......................
3.1.90. Reinigen Glasflächen Fenster, Fenstertür Reinigen der Glasflächen mit Rahmenreinigung mit Falzen, witterungs-und raumseitig, Einfachfenster und Fenstertür, Drehflügel, Rahmen, Pfosten, Riegel und Flügelrahmen aus Kunststoff, mit neutralen Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
130,000 m2 ...................... ......................
Summe 3.1. Bauendreinigung ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 18 von 27
[Seite 19]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
3.2. Stundensätze
*** Bedarfsposition mit GB 3.2.10. Stundensatz, Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Vorarbeiter und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
4,000 h ...................... ......................
*** Bedarfsposition mit GB 3.2.20. Stundensatz, Helfer/-in Stundenlohnarbeiten für Werker, Fachwerker und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
4,000 h ...................... ......................
Summe 3.2. Stundensätze ......................
Summe 3. Siemensstraße 1, 25, 31, 33, 3… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 19 von 27
[Seite 20]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
- Siemensstraße 8, Bunsenstraße 4, 30
4.1. Bauendreinigung
4.1.10. Reinigen Böden innen Beton Bürstsaugen/Kehrsaugen Reinigen von Böden und Treppen im Innenbereich, aus Beton, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Ausführung im Kellergeschoss.
140,000 m2 ...................... ......................
4.1.20. Reinigung Bodenflächen Vinyl Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen: hier Vinyl-Bodenflächen alle Räume, einschl. Fußleisten, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, einschl. Fußleisten aus Holz, anfallende Stoffe entsorgen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
265,000 m2 ...................... ......................
4.1.30. Reinigung Bodenflächen Fliesen Herstellen der Staubfreiheit aller Bodenflächen aus Fliesen, einschl. Fußleisten aus Fliesen H = 50mm, einschl. obere Abdeckung Vorwand im Badezimmer aus Fliesen, einschl. Fensterbank im Badezimmer aus Fliesen, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und wischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Ort: Küche und Bad
61,000 m2 ...................... ......................
Gemäß Position 4.1.30. 4.1.40. Reinigung Wandflächen Fliesen Wandflächen teil gefliest, max. Höhe 2,50 m, im Duschbereich und senkrechte Flächen an Vorwand im Badezimmer.
40,000 m2 ...................... ......................
4.1.50. Reinigen Treppen Podesten Holz besch Reinigen von Treppen und Podesten im Innenbereich, aus Holz, beschichtet, einschl. Wangen, reinigen durch Bürstsaugen/Kehrsaugen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
32,000 m2 ...................... ......................
4.1.60. Reinigung Türen/Türzargen Herstellen der Staubfreiheit aller Türen/Türzargen: hier Türen-und Türzargen aus Holz, beidseitig, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Breite bis 0,88 m, Höhe bis 2,10m.
42,000 St ...................... ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 20 von 27
[Seite 21]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
Gemäß Position 4.1.60. 4.1.70. Reinigung Hauseingangstür Reinigung Hauseingangstür aus Holz, Breite bis 1,45 m, Höhe bis 2,2 m.
4,000 St ...................... ......................
4.1.80. Reinigung Sanitärobjekte Herstellen der Staubfreiheit aller neuen Sanitärobjekte: hier komplette Sanitärobjekte mit allen Zubehörteilen und Siphons, mit neutralem Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen.
Sanitärobjekte: ⦁ WC ⦁ Handwaschbecken/Waschtisch ⦁ Duschwanne
Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreis per Stück Haus
4,000 St ...................... ......................
4.1.90. Reinigen Glasflächen Fenster, Fenstertür Reinigen der Glasflächen mit Rahmenreinigung mit Falzen, witterungs-und raumseitig, Einfachfenster und Fenstertür, Drehflügel, Rahmen, Pfosten, Riegel und Flügelrahmen aus Kunststoff, mit neutralen Reinigungsmittel im ph-Bereich säubern und abwischen, Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
75,000 m2 ...................... ......................
Summe 4.1. Bauendreinigung ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 21 von 27
[Seite 22]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
4.2. Stundensätze
*** Bedarfsposition mit GB 4.2.10. Stundensatz, Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Vorarbeiter und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
2,000 h ...................... ......................
*** Bedarfsposition mit GB 4.2.20. Stundensatz, Helfer/-in Stundenlohnarbeiten für Werker, Fachwerker und jeweils Gleichgestellte. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, lohn-und gehaltsgebundene Kosten, Lohn-und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B.
2,000 h ...................... ......................
Summe 4.2. Stundensätze ......................
Summe 4. Siemensstraße 8, Bunsenstra… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 22 von 27
[Seite 23]
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Zusammenstellung
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
- Dieselstraße 6, 40
1.1. Bauendreinigung ......................
1.2. Stundensätze ......................
Summe 1. Dieselstraße 6, 40 ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 23 von 27
[Seite 24]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusammenstellung
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
- Dieselstraße 21, 29, 51, 63, 83, 85
2.1. Bauendreinigung ......................
2.2. Stundensätze ......................
Summe 2. Dieselstraße 21, 29, 51, 63, 83… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 24 von 27
[Seite 25]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusammenstellung
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
- Siemensstraße 1, 25, 31, 33, 37, 41, 43
3.1. Bauendreinigung ......................
3.2. Stundensätze ......................
Summe 3. Siemensstraße 1, 25, 31, 33, 3… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 25 von 27
[Seite 26]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusammenstellung
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
- Siemensstraße 8, Bunsenstraße 4, 30
4.1. Bauendreinigung ......................
4.2. Stundensätze ......................
Summe 4. Siemensstraße 8, Bunsenstra… ......................
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 26 von 27
[Seite 27]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusammenstellung
Projekt: e-003_26-093 Leerstandssanierung in 21337 Lüneburg LV: 10 Reinigungsarbeiten Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
LV 10
-
Dieselstraße 6, 40 ......................
-
Dieselstraße 21, 29, 51, 63, 83, 85 ......................
-
Siemensstraße 1, 25, 31, 33, 37, 41, 43 ......................
-
Siemensstraße 8, Bunsenstraße 4, 30 ......................
Summe LV 10 Reinigungsarbeiten ......................
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19,00% ......................
......................
Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 27
Druckdatum: 03.11.2026 Seite: 27 von 27