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Allgemeine Baubeschreibung.pdf

Sanierung eines Pumpwerks an der B9 und L121

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 09:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

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Allgemeine Baubeschreibung

Erneuerung Pumpstation mit Benzinabscheider an der B9 / L121

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Inhalt

1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 4

1.1 LAGEBESCHREIBUNG 4 1.2 GEGENSTAND DER VORLIEGENDENAUSSCHREIBUNG 4 1.3 ALLGEMEINEHINWEISE 4 1.4 ZEITLICHERBAUABLAUF UNDORGANISATION 5

2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 7

2.1 BESICHTIGUNG DERÖRTLICHKEIT: 7 2.2 LAGE DERBAUSTELLE,UMGEBUNGSBEDINGUNGEN,ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN UND BESCHAFFENHEIT DERZUFAHRT SOWIE ETWAIGEEINSCHRÄNKUNGEN BEI IHRERBENUTZUNG. 7 2.3 ART UNDLAGE DER BAULICHENANLAGEN, Z.B. AUCHANZAHL UNDHÖHE DERGESCHOSSE. 7 2.4 VERKEHRSVERHÄLTNISSE AUF DERBAUSTELLE, INSBESONDEREVERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN. 7 2.5 FÜR DENVERKEHR FREIZUHALTENDEFLÄCHEN. 7 2.6 ART,LAGE,MAßE UNDNUTZBARKEIT VONTRANSPORTEINRICHTUNGEN UNDTRANSPORTWEGEN, Z. B.MONTAGEÖFFNUNGEN. 8 2.7 LAGE,ART,ANSCHLUSSWERT UNDBEDINGUNGEN FÜR DASÜBERLASSEN VONANSCHLÜSSEN FÜR WASSER,ENERGIE UNDABWASSER. 8 2.8 LAGE UNDAUSMAß DER DEMAUFTRAGNEHMER FÜR DIEAUSFÜHRUNG SEINERLEISTUNGEN ZUR BENUTZUNG ODERMITBENUTZUNG ÜBERLASSENENFLÄCHEN UNDRÄUME. 8 2.9 BESICHTIGUNGEN/VERÖFFENTLICHUNGEN 8 2.10 BESONDERE UMWELTRECHTLICHEVORSCHRIFTEN. 8 2.11 BESONDEREVORGABEN FÜR DIEENTSORGUNG, Z.B.BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIEBESEITIGUNG VONABWASSER UNDABFALL. 8 2.12 ART UNDUMFANG DESSCHUTZES VONBÄUMEN,PFLANZENBESTÄNDEN,VEGETATIONSFLÄCHEN, VERKEHRSFLÄCHEN,BAUTEILEN,BAUWERKEN,GRENZSTEINEN UND DERGLEICHEN IMBEREICH DER BAUSTELLE. 9 2.13 ART UNDUMFANG DERREGELUNG UNDSICHERUNG DES ÖFFENTLICHENVERKEHRS. 9 2.14 ART UNDUMFANG VONSCHADSTOFFBELASTUNGEN, Z.B. DESBODENS, DERGEWÄSSER, 9

3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 10

3.1 VORGESEHENEARBEITSABSCHNITTE,ARBEITSUNTERBRECHUNGEN UNDARBEITSBESCHRÄNKUNGEN NACHART,ORT UNDZEIT SOWIEABHÄNGIGKEIT VONLEISTUNGEN ANDERER. 10 3.2 BESONDEREERSCHWERNISSE WÄHREND DERAUSFÜHRUNG, Z.B.ARBEITEN INRÄUMEN, IN DENEN DERBETRIEB WEITERLÄUFT,ARBEITEN IMBEREICH VONVERKEHRSWEGEN ODER BEI AUßERGEWÖHNLICHEN ÄUßERENEINFLÜSSEN. 10 3.3 VORGABEN, DIE SICH AUS DEMSIGE-PLAN GEMÄßBAUSTELLENVERORDNUNG ERGEBEN. 11 3.4 BESONDEREANFORDERUNGEN FÜRARBEITEN IN KONTAMINIERTENBEREICHEN, GEGEBENENFALLS BESONDEREANORDNUNGEN FÜRSCHUTZ- UNDSICHERHEITSMAßNAHMEN. 11 3.5 BESONDEREANFORDERUNGEN AN DASAUF- UNDABBAUEN SOWIEVORHALTEN VONGERÜSTEN. 11 3.6 VERWENDUNG ODERMITVERWENDUNG VON WIEDERAUFBEREITETEN(RECYCLING-)STOFFEN. 11 3.7 ART UNDUMFANG DER VOMAUFTRAGGEBER VERLANGTENEIGNUNGS- UNDGÜTENACHWEISE. 11 3.8 BAUSTELLENBESETZUNG: 11 3.9 UNTER WELCHENBEDINGUNGEN AUF DERBAUSTELLE GEWONNENESTOFFE VERWENDET WERDEN DÜRFEN ODER MÜSSEN ODER EINER ANDERENVERWERTUNG ZUZUFÜHREN SIND. 12

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3.10 ART,ZUSAMMENSETZUNG UNDMENGE DER AUS DEMBEREICH DESAUFTRAGGEBERS ZU ENTSORGENDENBÖDEN,STOFFE UNDBAUTEILE;ART DERVERWERTUNG ODER BEIABFALL DIE ENTSORGUNGSANLAGE;ANFORDERUNGEN AN DIENACHWEISE ÜBERTRANSPORTE,ENTSORGUNG UND DIE VOMAUFTRAGGEBER ZU TRAGENDENENTSORGUNGSKOSTEN. 12

4 ANGABEN ZUR VERTRAGSABWICKLUNG 13

4.1 EINZELANGABEN ZUNEBENLEISTUNGEN UNDBESONDERENLEISTUNGEN 13 4.2 ABRECHNUNGSEINHEITEN 13 4.3 RECHNUNGSSTELLUNG 13

5 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 14

5.1 VOMAUFTRAGGEBER ZURVERFÜGUNG GESTELLTEAUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 14 5.2 DERAUSSCHREIBUNG BEIGEFÜGTEPLÄNE 14 5.3 DERAUSSCHREIBUNG BEIGEFÜGTEANLAGEN 14 5.4 ÜBERGABE VONAUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN 14 5.5 WEITERE ANZUWENDENDEZTV ALSVERTRAGSBESTANDTEIL: 14

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1 Allgemeine Baubeschreibung

Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz betreibt die Pumpstation mit Bezinabscheider an der B9/L121 als unterflur gelegenes Bauwerk. Über zwei Zulaufkanäle DN 600 und DN 800 fließt der Pumpstation das anfallende Oberflächenwasser zu. Die insgesamt fünf vorhandenen Tauchmotorpumpen verfügen jeweils über separate Druckrohrleitun- gen, welche das anfallende Oberflächenwasser von den angeschlossenen Straßenflächen anheben und über ein Auslaufbauwerk dem benachbarten Rückhaltebecken zuführen.

Die fünf Pumpen in der Pumpstation umfassen zwei Spitzenlastpumpen, zwei Grundlastpumpen und eine Restentleerungspumpe. Altersbedingt ergibt sich die Notwendigkeit die installierte Anlagentechnik aufgrund technischer Män- gel sowie die Druckrohrleitungen bis zum Auslauf aufgrund starker Korrosion zu erneuern.

Analog zum Bestand werden durch die Erneuerungsmaßnahmen fünf neue Pumpen in der Pumpsta- tion einschl. Einzeldruckrohrleitungen installiert bzw. angeordnet. Bauliche und elektrotechnische Anpassungen und Ergänzungen werden ebenfalls erforderlich.

1.1 Lagebeschreibung

Die Pumpstation befindet sich nordwestlich des Autobahnkreuzes Koblenz-Nord/A48 zwischen der B9 und der L121. Die Zufahrt erfolgt über die L121.

1.2 Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung - Pumpstation mit Benzinabscheider B9/L121 - ist die Erneuerung der maschinentechnischen Ausrüstung. Dazu zählt insbesondere:

 Bauzeitliche Wasserhaltung und Absperrvorrichtung  Betonsäge- und Betonabbrucharbeiten  Demontage u. Entsorgung Pumpen P1 - P5  Demontage u. Entsorgung Rohrleitung, DN 100 - DN 700  Demontage u. Entsorgung Ultraschallmesssonde  Montage von zwei neuen Spitzenlastpumpen  Montage von zwei neuen Grundlastpumpen  Montage von einer neuen Restentleerungspumpe  Montage neue Edelstahlrohrleitung Wst. 1.4571, DN 100 - DN 500  Betonarbeiten als bautechnische Anpassungen  Montage und Installation von Radarmesssonden  Elektrotechnische Einbindung in vorhandene Schaltanlage  Elektrotechnische Erweiterung der Mess- und Kommunikationstechnik

1.3 Allgemeine Hinweise

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Baubeschreibung.

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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle ist.

Tagesberichte sind täglich anzufertigen und wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Sie sollen fol- gende Angaben enthalten:

  • Witterung, Temperatur
  • Art und Zahl der Arbeitskräfte
  • Geräte, geleistete Arbeiten
  • Anordnungen des AG
  • sowie besondere Vorkommnisse, Baustellenbesuche.

Alle in den ATV und ZTV gemachten Aufzählungen, Hinweise etc., sind grundsätzlich in die EP´s voll- umfänglich einzukalkulieren. Gleiches gilt für Hinweis etc. in / zu den jeweiligen Titeln des LV.

Das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsfläche sind mit der Bauüberwachung abzustimmen und gegen unbefugtes Betreten jederzeit zu sichern!

Der AN ist verpflichtet zusätzliche Leistungen die sich bei der Bauausführung ergeben, zu überneh- men. Diese Nachtragsleistungen sind auf Grundlage der Einheitspreise aus dem Hauptangebot abzu- leiten und der Bauleitung, vor deren Ausführung, in einem Nachtrag anzubieten. Die Kalkulation der Nachtragspreise muss auf den Preisen des Hauptangebotes basieren.

Die hier vorliegende Baubeschreibung / Allgemeine Baubeschreibung wird zum Vertragsbestandteil.

1.4 Zeitlicher Bauablauf und Organisation

Die Erneuerungsmaßnahme am Pumpwerk ist in zeitlich und technisch voneinander abhängige Bau- phasen zu gliedern. Der Auftragnehmer hat den vollständigen Ablauf in einem detaillierten Bauzeiten- plan darzustellen und fortzuschreiben. Darin sind insbesondere Planungs-, Prüf-, Freigabe-, Liefer-, Montage- und Inbetriebnahmezeiträume abzubilden.

Nach Auftragserteilung erstellt der Auftragnehmer die erforderliche Werk- und Montageplanung. Diese ist dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Bestellungen und Fertigung der we- sentlichen Anlagenkomponenten erfolgen erst nach Abschluss der technischen Klärungen und Freiga- ben.

Zwischen Planung und Ausführung ist eine lieferzeitbedingte Unterbrechung zu berücksichtigen. Maß- gebend ist die Lieferung der neuen Pumpenaggregate. Hierfür ist derzeit von einer Lieferzeit von etwa zehn Wochen nach technischer Freigabe und Bestellauslösung auszugehen.

Die Arbeiten vor Ort dürfen erst beginnen, wenn die erforderlichen Hauptkomponenten verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für die neuen Pumpenaggregate. Alternativ muss deren verbindlicher Lieferter- min einen durchgängigen Bauablauf sicherstellen.

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Nach Bereitstellung der Pumpenaggregate werden die Zulaufkanäle abgesperrt und die bauzeitlichen Mietpumpen an den Saugschächten in Betrieb genommen. Erst danach darf die Pumpstation trocken- gelegt werden. Anschließend können die Bestandsanlagen demontiert und die Umbau- und Erneue- rungsarbeiten ausgeführt werden.

Der Liefertermin der Pumpenaggregate ist damit die wesentliche terminliche Abhängigkeit. Verzöge- rungen bei Planung, Freigabe, Bestellung, Fertigung oder Lieferung verschieben den Beginn der Was- serhaltung und sämtliche Folgearbeiten.

Prüf-, Freigabe- und Lieferzeiträume sind im Bauzeitenplan gesondert auszuweisen. Terminabwei- chungen und deren Auswirkungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Beginn der Wasserhaltung sind vermeidbare Arbeitsunterbrechungen auszuschließen.

Über jede Arbeitsunterbrechung muss zwischen AG und AN Einvernehmen vorliegen. Dies gilt auch wenn die Arbeiten wegen widriger Witterungsverhältnisse eingestellt werden müssen.

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Besichtigung der Örtlichkeit: Zur Feststellung der zu erbringenden Leistungen sollte der Bieter nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber bei der

Straßenmeisterei Koblenz Carl-Zeiß-Straße 3 56070 Koblenz Tel.: 0261 88915 0 Fax: 0261 88915 6879 E-Mail: sm-koblenz@lbm-cochem.rlp.de

eine örtliche Besichtigung vereinbaren und sich vor Ort über die von ihm zu erbringenden Leistungen informieren, um alle Gegebenheiten bei der Kalkulation berücksichtigen zu können.

2.2 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffen- heit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Die Baustelle befindet sich nordwestlich des Autobahnkreuzes Koblenz-Nord/A48 zwischen der B9 und der L121.

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über einen Zufahrtsweg ausgehend der L121. Eine Wendemöglichkeit ist im Bereich der Pumpstation gegeben.

2.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Die Erneuerungsmaßnahmen erfolgen in der unterirdischen Pumpstation. Über vorhandene Montage- und Schachtöffnungen sind die Pumpen und Rohrleitungen auszutauschen. Die Pumpstation ist als Schachtbauwerk mit einer Tiefe von bis zu ca. 10 m ausgeführt Die Schalt- und Steuerungstechnik befindet sich über GOK in einem Außenschaltschrank.

2.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Die für die Zuwegung zu verwendenden öffentlichen Straßen (L121) sind ausreichend befestigt und für die Befahrung durch Schwerlastverkehr ausgelegt.

Über den abgezweigten Zufahrtsweg als nicht öffentliche Straße wird die Pumpstation erreicht.

2.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Mit Ausnahme der dem AN zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind alle weiteren Verkehrswege und Flächen generell freizuhalten. Kurzzeitige unvermeidbare Sperrun- gen, z. B. für Abladevorgänge, sind statthaft, jedoch rechtzeitig vorher mit dem AG abzustimmen.

Weiterhin müssen die außerhalb der Baustelle liegenden Wege und Zuwegungen zu Gebäuden gene- rell freigehalten werden. Unvermeidbare Absperrungen, z. B. für Betonanlieferung oder Anlieferung von Bauteilen, sind möglich. Diese bedürfen jedoch einer Genehmigung des AG und der zuständigen

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Straßenverkehrsbehörde. Die erforderlichen Verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) sind bei dieser zu beantragen. Die entsprechenden Absperrungen und Umleitungs- und sonstigen Beschilderungs- maßnahmen sind vom AN auf der Basis der VRAO herzustellen und in die Kosten der Baustellenein- richtung einzurechnen.

2.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.

Es sind keine durch den AN nutzbaren Transporteinrichtungen vorhanden. Das Heraus- und Hineinheben der Pumpen und Rohrleitungstechnik erfolgt über die bestehenden Schachtöffnungen der Pumpstation.

Die Lage und Abmessungen der Montageöffnungen sind den Planunterlagen zu entnehmen (ca. L x B = 8,50 x 2 00 m).

2.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Durch den Auftraggeber werden keine Anschlüsse für Wasser und Energie zur Verfügung gestellt. Diese sind durch den AN eigenverantwortlich zu beschaffen. Kosten für jegliche Einrichtung und Ver- brauchstoffe (Strom, Wasser, etc.) werden durch den Auftraggeber nicht übernommen und sind vom AN zu tragen.

2.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.

Gesonderte Flächen sind nicht vorgesehen und müssen bei Bedarf mit dem AG abgestimmt werden.

2.9 Besichtigungen/Veröffentlichungen

Die Besichtigung der Baustellen durch Dritte sowie Licht- und Luftbildaufnahmen und Veröffentlichun- gen über den Bau sind nur mit Genehmigung des Auftraggebers erlaubt.

2.10 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Die Betankung und Wartung von Baumaschinen / -geräten ist nur auf befestigten und dichten Flächen oder auf einer dichten Unterlage (Tankwanne) zulässig. Bei jedem Tankvorgang muss ausreichend Bindemittel vorhanden sein, um etwaige Verluste sofort aufnehmen zu können. Jede Verunreinigung ist unverzüglich der Bauüberwachung anzuzeigen.

2.11 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Es sind die entsprechenden Umweltschutzmaßnahmen zu beachten. Die zu entsorgenden Anlagenteile aus der Pumpstation gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgereicht zu entsorgen oder einer Wiederverwendung zuzuführen.

Eine Verunreinigung von Oberflächenwasser ist nicht zulässig.

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Sämtliche Abwässer (Maschinenreinigung, Reifenwaschanlagen, Sanitäranlagen usw.) und Abfälle sind zu sammeln und gesondert zu entsorgen.

Das abfallrechtliche Nachweisverfahren muss in elektronischer Form erfolgen, Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen müssen die für die Entsorgung dieser Abfälle not- wendigen Formulare (Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine) elektronisch erstellen. Diese sind den zuständigen Behörden auf elektronischem Weg vorzulegen. Das Führen der bisherigen Formulare in Papierform ist nicht mehr zulässig.

2.12 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Bauwerke und sonstige Anlagen im Umfeld der Baumaßnahme sind während der Baumaßnahme durch umsichtiges Arbeiten vor Beschädigungen zu schützen. Eingetretene Beschädigungen sind dem Bauherren und der örtlichen Bauüberwachung umgehend an- zuzeigen.

2.13 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Ein Eingriff in den öffentlichen Verkehr wird allgemein als nicht erforderlich betrachtet. Dennoch ist fol- gendes zu beachten:

Der AN ist zudem verpflichtet unter seiner Verantwortung und auf seine Kosten alle zum Schutz ge- genüber Gefahren der Baustelle und des Verkehrs erforderlichen Maßnahmen, auch während evtl. Stillstandzeiten, durchzuführen.

Verkehrsbehinderungen, z. B. durch Verschmutzung der Fahrbahn, Staubbelästigung usw., sind zu vermeiden. Bei vorhersehbarer Staubentwicklung sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu er- greifen. Das Anliefern von Maschinen, Geräten, Materialien, Bauteilen usw. muss durch geeignete Transportmittel nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchgeführt werden. Die für Übermaße notwendigen Genehmigungen und ggf. erforderlichen Begleitfahrzeuge sind Sache des AN. Die von den zuständigen Behörden erteilten Auflagen und festgelegten Zeiten für die Transporte sind einzuhalten.

2.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Die zu entsorgenden Bauteile der Pumpstation stehen im Kontakt mit Oberflächenwasser von Stra- ßenflächen.

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3 Angaben zur Ausführung

3.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Die Erneuerungsmaßnahme ist im Wesentlichen in folgende Bauphasen zu unterteilen:

 Erstellung, Vorlage und Freigabe der Werk- und Montageplanung  Technische Klärung, Bestellung und Fertigung der Pumpenaggregate und Hauptkomponen- ten  Lieferzeitbedingte Unterbrechung nach technischer Freigabe und Bestellauslösung bis zur Bereitstellung der Pumpenaggregate  Einrichtung der Baustelle und der Baustelleneinrichtungsflächen  Lieferung und Bereitstellung der Hauptkomponenten auf der Baustelle  Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme der bauzeitlichen Mietpumpen  Absperrung der Zulaufkanäle und Trockenlegung der Pumpstation einschließlich Wasserhal- tung  Demontage der bestehenden Pumpen und Rohrleitungen  Betonabbrucharbeiten zur Freilegung der Wanddurchführungen (FF-Stücke) in der Außen- wand  Demontage der Wanddurchführungen (FF-Stücke)  Montage neuer Pumpenaggregate  Montage neue Edelstahlrohrleitung Wst. 1.4571  Montage neue FF-Stücke in Wandöffnung und Anschluss an Drucksteigleitung  Bewehrungs- und Betonarbeiten zum Verschluss und Abdichtung der Wandöffnung  Elektrotechnische Einbindung in die vorhandene Schaltanlage  Elektrische Ergänzung von Mess- und Kommunikationstechnik  MSR-technische Überprüfung der erneuerten Anlagenteile und Verkabelungen inkl. Protokol- lierung und Dokumentation  Überprüfung der erneuerten technischen Ausrüstung, Dichtigkeitsprüfungen, Funktionsprü- fungen, etc., inkl. Protokollierung und Dokumentation  Inbetriebnahme  Vollständige Dokumentation  Rückbau der bauzeitlichen Wasserhaltung inkl. Anschlussleitungen  Wiederherstellung aller Oberflächen und BE-Flächen

3.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in de- nen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außerge- wöhnlichen äußeren Einflüssen.

Die Erschwernisse ergeben sich aus:

 Demontage der Druckrohrleitungen aus der Pumpstation  Herausheben und Einbringen durch bestehende Montageöffnungen in das unterirdische Pumpwerk  Erneuerungsmaßnahmen in einem Bestandsbauwerk unter beengten Platzverhältnissen.

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Für die Leistungen sowie die Aufstellung der Gerüstebenen sind die gegeben, beengten Platzverhält- nisse innerhalb der Pumpstation sowie die Deckenöffnungen zum Ausbau bzw. Einbau zu beachten.

Die Abmessung der Deckenöffnung beträgt ca. L x B = 8,50 x 2,00 m. Die Aufstellung der vorhandenen Pumpen und Rohrleitungstechnik ist gem. Planunterlagen ersichtlich.

Die gegebenen Randbedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

3.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

SiGeKo stellt der AN gem. Leistungsverzeichnis.

3.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Bedingt durch das Arbeiten in einem unterirdischen Bauwerk im Oberflächenwasserbereich von Stra- ßenflächen sind organische und mineralische Bestandteile im Medium nicht auszuschließen. Die Ein- haltung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeiten im Ex-Bereich sind zwingend erforderlich. Es ist auf eine ausreichende Lüftung während des Betretens des Bauwerks und der Durchführung der Arbei- ten zu achten.

3.5 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Fremden, für den Bauherrn tätigen Unternehmen, ist die Benutzung von Gerüsten, Treppen, etc. zu gestatten. Der Abbau von gemeinsam genutzten Gerüsten und auch Geländern, etc. darf nur nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung und Abstimmung mit der Bauüberwachung erfolgen.

3.6 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.

Die Verwendung von RC-Material für Baubehelfe wird zugelassen, sofern hierdurch keine schädliche Verunreinigung des anstehenden Bodens erfolgen kann. Die Materialien sind im Anschluss durch den AN zu beseitigen.

3.7 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach §6a Abs.3 VOB/A)

3.8 Baustellenbesetzung:

Es ist eine ausreichend technisch qualifizierte und erfahrene Baustellenbesetzung für die Baumaß- nahme vorzusehen, so dass ein reibungsloser bautechnischer und terminlicher Ablauf gewährleistet wird. Hierzu muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf Anforderung des AG eine Liste der Baustellenbesetzung mit namentlicher Benennung des verantwortlichen Hauptbauleiters sowie der Bauleiter von möglichen Nachunternehmern vorlegen. Erscheint dem Auftraggeber die vorgesehene Baustellenbesetzung oder die Qualifikation dieser als nicht ausreichend, kann er hierfür ohne Angabe von Gründen eine Verstärkung oder einen Wechsel fordern, ohne dass der AN hierfür Mehrkosten geltend machen kann. Dieser Wechsel ist innerhalb von 5 Arbeitstagen zu vollziehen.

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3.9 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.

Abgebrochene Bauteile werden generell nicht innerhalb der Baustelle weiterverwendet, sondern sind einer Verwertung nach Wahl des AN bzw. entsprechend der abfallrechtlichen Bestimmungen zuzuführen.

3.10 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsor- genden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsor- gungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

siehe Einzelleistungspositionen zur Entsorgung

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4 Angaben zur Vertragsabwicklung

4.1 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

Folgende Leistungen sind in Ergänzung der VOB/C und ZTV´s ohne besondere Vergütung in die Ein- heitspreise einzurechnen:

 Witterungsbedingte Erschwernisse wie Regen, Frost, Schnee, usw.  Alle Maßnahmen und Erschwernisse, etc. aufgrund von Änderungen im Bauablauf, die vom AN selbst veranlasst wurden  Schutz von gelagertem Material

4.2 Abrechnungseinheiten

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.

Für die Abrechnung der erbrachten Leistungen gilt folgendes:

 Die Rechnungsprüfung durch die vom AG beauftragte Bauüberwachung erfolgt digital mit Hilfe des Programmpaketes iTWO (RIB).  Grundsätzlich sind alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen, d. h. Mengenermittlung, Rechnungen in Papierform (Pläne in geeignetem Maßstab mit lesbaren Zahlenwerten) ein- zureichen,  Alle Abrechnungszeichnungen und Aufmaße sind im Original (Aufmaße einschl. dazugehöri- ger Durchschrift (keine Kopie) einzureichen.  Zusätzlich zur Papierfassung der Abrechnungsunterlagen ist die Mengenabrechnung und die Rechnungsschreibung nach REB-VB 23.003 - "Allgemeine Bauabrechnung" und den ein- schlägigen Regeln der "Allgemeinen Bedingungen für die Anwendung der REB-Verfahrens- beschreibung" in der Datenart 11 (DA 11) auf Datenträger oder Mail mit der Rechnung einzu- reichen. Ohne die Übergabe der Datei *.d11 werden die Rechnungen nicht geprüft bzw. zu- rückgewiesen.  Grundsätzlich werden nur die zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs der ÖBÜ vorliegenden und von dieser geprüften und freigegebenen Aufmaße bei der Prüfung und Freigabe der je- weiligen Abschlagsrechnungen berücksichtigt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zu- stimmung durch den AG.

4.3 Rechnungsstellung

Vor Rechnungsstellung erfolgt eine Abstimmung mit dem AG, dem Unternehmer und der Bauleitung. Die Mindesthöhe der Abschlagszahlungen wird auf 10.000 Euro brutto festgelegt. Eine Auszahlung der Schlussrechnung erfolgt erst nach Mängelfreiheit. Die Abnahme der Bauarbeiten ist schriftlich beim Bauherrn zu beantragen. Über das Ergebnis der Abnahme wird eine Niederschrift gefertigt. Nur in diesem Falle gelten die Arbeiten nach VOB B § 12 als abgenommen.

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5 Ausführungsunterlagen

5.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Die Ausführungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital (PDF-Format) übergeben. Mehrexemp- lare in Papier können gegen Kostenerstattung übergeben werden.

Sofern im folgenden Leistungsverzeichnis in den Leistungspositionen auf "Ausführung nach Zeich- nung" verwiesen wird, so versteht sich das so, dass hiermit die Gesamtheit aller dem AN zur Verfü- gung gestellten Planunterlagen zu verstehen ist.

5.2 Der Ausschreibung beigefügte Pläne

Folgende Pläne sind der Ausschreibung als PDF-Dateien beigefügt. Bis auf weiteres dienen diese Pläne nur der Kalkulation und sind zur Ausführung NICHT freigegeben.

MT_5_1_001_0_UELP Übersichtslageplan M = 1:10.000 MT_5_1_002_0_LP_BE_WH Lageplan BE- und Wasserhaltung M=1:250 MT_5_2_001_0_GR_SN_Abbruch Abbruch M+R-Technik M=1:50 MT_5_2_002_0_GR_SN_Planung Planung M+R-Technik M=1:50 MT_5_9_001_0_SC-RI R&I Fließbild ohne

5.3 Der Ausschreibung beigefügte Anlagen

A-1 Betontechnologische Untersuchung, Büro Hart A-2 Fotodokumentation Pumpstation, Bestand A-3 Messstellen- und Aggregateliste

5.4 Übergabe von Ausführungszeichnungen

Die Ausführungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital (PDF- und dwg.-Format) übergeben. Exemplare in Papier können gegen Kostenerstattung übergeben werden.

5.5 Weitere anzuwendende ZTV als Vertragsbestandteil:

  • VOB Teil C
  • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
  • Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299

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