5_AR_MZR_U1_GR_0108_00_V_Grundriss Kellergeschoss.pdf

Sanierung eines Mehrzweckraums mit Verbinder an einer Oberschule

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BAUENDOSKOPIE WALTHER

Dipl.-Ing. (FH) Helmut Walther durch die IHK Dresden ö.b.u.v. Sachverständiger für die Ermittlung von Holzschäden im Hochbau

HOLZSCHUTZTECHNISCHER UNTERSUCHUNGSBERICHT

zum Bauzustand von Holzbalkendecken und Dachtragwerk sowie daraus abzuleitende Sanierungsempfehlungen in der

ALTEN TURNHALLE der

Johann-Wolfgang-von-Goethe-Oberschule

ERNST - THÄLMANN - STR. 22

01809 HEIDENAU

Foto 1: Gebäudeansicht von Süden

Der Bericht umfasst: 36 Textseiten inkl. 54 Fotos sowie 4 Grundrisse / Schnitte

Verteiler: AG: 3 Druckexemplar sowie vorab E-Mail → martina.kaiser@heidenau.de → A.vonBerg@bauentwurf-pirna.de AN: 1 Ausfertigung (Reg. Nr. 23/82)

Bad Gottleuba, 05. Dezember 2023

Büro: 01816 Bad Gottleuba, Finkenweg 5A bauendoskopie.walther@t-online.de  03 50 23 / 609 40, Fax: 03 50 23 / 6 09 41 www.bauendoskopie-walther.de Mobil 01 72 / 350 08 62

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Inhalt

1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM AUFTRAG .............................................. 3 1.1 Auftraggeber .......................................................................................... 3 1.2 Inhalt und Veranlassung des Auftrages ...................................................... 3 1.3 Untersuchungszeitraum, -bedingungen und –verfahren ............................... 3

2 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE ............................................................ 4 2.1 Charakteristik des Objektes und der untersuchten Holzkonstruktionen ........... 4 2.2 Zusammengefasster Befund ..................................................................... 4 2.2.1 Holzbalkendecke über dem Keller .............................................................. 4 2.2.2 Dachtragwerk ......................................................................................... 5 2.3 Legende ................................................................................................. 6 2.4 Detailfeststellungen .. 7 2.5 Fotodokumentation ............................................................................... 12

3 MASSNAHMEN ZUR SCHADENSBESEITIGUNG ................................... 32 3.1 Allgemeine Sanierungsgrundlagen und bautechnische Bestimmungen .......... 32 3.2 Charakteristik vorgefundener Holzschädlinge und schädlingsspezifische Sanierungsforderungen ..................................... 33 3.2.1 Braunfäuleerreger ................................................................................. 33 3.2.2 Nagekäfer (Anobiiden) ........................................................................... 34 3.3 Objektspezifische Sanierungsempfehlungen ............................................. 35

4 SCHLUSSBEMERKUNGEN .................................................................... 36

5 GRUNDRISSE / SCHNITTE

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1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM AUFTRAG

1.1 Auftraggeber

Stadt Heidenau SG Gebäudeverwaltung Dresdner Str. 47 01809 Heidenau

1.2 Inhalt und Veranlassung des Auftrages

  • Gemäß Vor - Ort - Absprache mit Frau Kaiser (Stadt Heidenau) und Frau von Berg (Architektin) vom 21.11.2023 und Auftragsbestätigung vom 28.11.2023 wurde eine Überprüfung und Bauzustandsbeurteilung der Holzbalkendecke unter und des hölzernen Dachtragwerkes über der Turnhalle in zz. sichtbaren und zugängigen Bereichen gewünscht.

  • Zur Vorbereitung erforderlicher Sanierungs- und Modernisierungs- maßnahmen sollten vor allem die außenwandigen Decken- und Dachauflager hinsichtlich vermuteter biotischer Holzschäden sondiert und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung abgeleitet werden.

1.3 Untersuchungszeitraum, -bedingungen und –verfahren

  • Die Untersuchungen erfolgten durch mich am 30.11.und 01.12.2023 vor Ort.

  • Zum Kontrollzeitpunkt war der Bau als Pausenhalle der Schule in Nutzung. Altbestandspläne des AG standen als Auswertungsgrundlage zur Verfügung.

  • Die Untersuchungen erfolgten augenscheinlich und mechanisch unter Zuhilfenahme von Latthammer, Bohrmaschine und ENDOSKOP sowie Leitern, Rollgerüst und Handscheinwerfer.

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2 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE

2.1 Charakteristik des Objektes und der untersuchten Holzkonstruktionen

  • Das Untersuchungsobjekt wurde schätzungsweise um 1897 … 1900 als Schulturnhalle errichtet und war als solche ca. 100 Jahre in Nutzung. Zurzeit dient sie als Pausenhalle der Schule.

  • Der in Sandstein / Ziegelmauerwerk erstellte Bau ist voll unterkellert.

  • Über dem nicht ausgebauten Keller liegen eine klassische Holzbalken- einschubdecke mit Holzunterzügen auf Mauerwerkspfeilern und Parkettfußboden.

  • Über der Halle liegen ein Pfettenkrüppelwalmdach mit Ziegeldeckung auf Lattung mit Unterspannbahn. Getragen wird dasselbe durch 6 mit Rundstahl unterspannten Holzbindern.

2.2 Zusammengefasster Befund

2.2.1 Holzbalkendecke über dem Keller

  • Die Holzbalkendecke über dem Keller zeigt augenscheinlich einen weitgehend guten und funktionsfähigen Bauzustand. Die Unterzüge lagern über Trennlagen weitgehend luftumspült auf Mauerpfeilern. Analog lagern die Deckenbalken, einschließlich der Balkenköpfe, ohne Mauerwerkskontakt auf den Unterzügen.

  • Das unterseitig sichtbare Deckenholz besitzt einen alt vorhandenen Kalkanstrich und stellenweise Merkmale oberflächiger Ankohlung.

  • In der Fläche sind hier keinerlei biotische Befallsmerkmale und / oder Destruktionen erkennbar. Einzig in 3 der 4 Außenecken zeigen die hier lagernden Unterzug- und Streichbalkenköpfe Destruktionen durch Nassfäule in Verbindung mit Larvenfraß von Nagekäfern. Die Schadumfänge differieren, sind aber allgemein sanierungsbedürftig. Die Schadensursache liegt hier in anliegend durchfeuchtetem Mauerwerk und Fugenverschüttungen, wodurch die ursprüngliche Luftumspülung unterbrochen wurde.

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2.2.2 Dachtragwerk

  • Das Pfettenkrüppelwalmdach der Turnhalle wird im Wesentlichen durch 6 Binder, bestehend aus hölzernen Obergurten mit fachwerkartiger Rundstahlunterspannung, getragen.

  • Die im Hallenraum sichtbaren Obergurte sind augenscheinlich ohne biotische oder abiotische Holzschäden. Die hier raumseitig angebohrten Binderfußauflager zeigen in der endoskopischen Kontrolle weder an den Obergurtfüßen noch an den davor lagernden Fußpfetten Durchfeuchtungen, biotischen Schadbefall oder Holzdestruktionen.

  • Auch an den im Spitzboden sichtbaren Dachverbandshölzern ist keinerlei nennenswerter biotischer Schadbefall markant. Ein Binderobergurt ist unterseitig von einem Ast ausgehend anfänglich angerissen. Der Großteil der Sparren hängt in differenziertem, aber augenscheinlich sichtbaren Umfang durch.

  • Weder die Sparren noch die Kehlbalkenlage besitzen eine wärmedämmende Ausfachung.

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2.3 Legende

Die Grundrisseintragungen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf die jeweilige Deckenlage unter dem bezeichneten Geschoss / Raum.

Spannrichtung der Deckenträger · erkannte Deckenbalkenlage vermutete Deckenbalkenlage x erkannte Stahlträgerlage Deckenabsenkung Deckendurchhang biotischer Befallsbereich Befallsbereich durch ECHTEN HAUSSCHWAMM Bereich zz. nicht zugängig ○ Balkenkopf biotisch randgeschädigt ◒ Balkenkopf biotisch geschädigt, Tragfähigkeit geschwächt ● Balkenkopf biotisch zerstört, Tragfähigkeit nicht mehr gesichert

GELB Nachkontrolle nach Zugängigkeit und / oder Freilegung erforderlich GRÜN Schwammsperrmittelbehandlung Mauerwerk erforderlich BLAU Abbruch Fußboden erforderlich

ROT Abbruch Holzteil erforderlich

Aw Außenwand Os Oberseite Awb Außenwandbereich Pa Parkett Bk Balkenkopf Pf Pfette Bl Balkenlage S Schalung Br Brüstungsriegel Shb Steinholzbelag D Dielung Sp Sparren Dpf Drempelpfette Spf Sparrenfuß Dst Drempelstiel Spl Sparrenlage Es Estrich Spk Sparrenkopf Fb Fußboden Ssm Schwammsperrmittel Fbb Fußbodenbelag St Stiel, Stuhlsäule Fl Fliesen Str Strebe Fupf Fußpfette Sw Schwelle Fipf Firstpfette Tw Trennwand Fsm Flammschutzmittel u Holzfeuchtesatz in % Fws Fachwerkschwelle Us Unter- bzw. Wand- oder Hbd Holzbalkendecke Us verdeckte Seite Hsm Holzschutzmittel Z Zange Hsp Holzspanplatte Zk Zangenkopf Kb Kehlbalken BF Braunfäule (ohne Spezifizierung Kbl Kehlbalkenlage des Schaderregers) Kr Kopfriegel NF Nassfäule Ksp Kehlsparren MF Moderfäule Lh Lagerholz WF Weißfäule Md Massivdecke NK Nagekäferfraß Mipf Mittelpfette BKW BRAUNER KELLER- ODER Ml Mauerlatte WARZENSCHWAMM Mw Mauerwerk EH ECHTER HAUSSCHWAMM Nk Nachkontrolle GN GEMEINE NAGEKÄFER nz nicht zugängig HB HAUSBOCK OKF Oberkante Fußboden TK TROTZKOPF OKG Oberkante Gelände TZBL TANNEN- ODER ZAUNBLÄTTLING Of Oberfläche WP WEISSER PORENSCHWAMM oeS ohne erkennbare Schädigung. osbHS ohne sanierungsbedürftige biotische Holzschädigung

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2.4 Detailfeststellungen - Kellergeschoss -
RaumKontroll- bereich● Befund ➨ Sanierungsmaßnahmen
∙ Fußboden: gestampftes Erdreich, teilweise aufgelockert ∙ Raumhöhe: OK Fenster - UK BL ~ 1900…2000 mm ∙ über dem KG liegen Holzbalkendecke mit 6 Holzunterzügen auf 30 Pfeilern aus 480 / 480 mm Ziegelmauerwerk (Foto 5… Foto 10) ∙ die unterseitig sichtbaren Deckenbalken und Unterzüge zeigen einen alt vorhandenen Kalkanstrich; stellenweise sind darunter Merkmale einer oberflächigen Ankohlung des Holzes erkennbar ∙ augenscheinlich zeigen die kellerseitig sichtbaren Balken und Einschubbretter der Holzbalkendecke keinerlei markanten biotischen Schadbefall oder mechanische Destruktionen ∙ die umlaufende endoskopische Kontrolle der Unterzüge, Außenwandstreichbalken und Deckenbalkenköpfe vor den Außenwänden erbrachte an diesen zz. folgende Bauzustände:

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DETAILFESTSTELLUNGEN - Kellergeschoss -
RaumKontroll- bereich● Befund ➨ Sanierungsmaßnahmen
1 2…16 17 18 19…34 32/33∙ Unterzug- und Giebelstreichbalkenkopf sind unterseitig ◐ NF / NK (Foto 11… Foto 13) ➨ beide jeweils ~ 0,3 … 0,5 m kürzen und anschuhen ∙ Unterzug und BK lagern weitgehend luftumspült ohne anliegende Ummauerung und sind ohne sanierungsbedürftige biotische Holzschäden ∙ Bauzustand analog Kontrollpunkt 1 (Foto 14 / Foto 15) ➨ analog Kontrollbereich 1 ∙ Unterzug unterseitig ○ NF (Foto 16 / Foto 17) ➨ BK freilegen, nachkontrollieren, Schadholz bebeilen ?, verstärken und oberflächige holzschutztechnische Behandlung bzw. ggf. Schadholz ausarbeiten, Fehlstelle auffüttern und verstärken ∙ Giebel - BK ohne sanierungsbedürftige biotische Holzschäden ∙ analog Kontrollbereiche 2…16 ∙ alt vorhandene Deckenluke zz. verschlossen ∙ der angrenzende Deckenaufbau wurde unterseitig lokal geöffnet und zeigt hier: (Foto 21… Foto 28) BL ~ 155 / 200 mm; a ~ 875 mm Bretteinschub ~ 30 mm Strohlehmverstrich Schlackeschüttung ~ 30 mm → Probe entnommen Fußboden - Schalung mit Nut / Spund ~ 32 mm Parkett → Probe entnommen

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DETAILFESTSTELLUNGEN - Erdgeschoss -
RaumKontroll- bereich● Befund ➨ Sanierungsmaßnahmen
1 2∙ über der Turnhalle liegt ein alt vorhandenes Pfettenkrüppelwalmdach mit Ziegeldeckung ∙ das Haupttragwerk bilden 6 Binder, bestehend aus hölzernen Obergurten mit fachwerkartiger Rundstahlunterspannung (Foto 29 ff) ∙ Turnhallen - raumseitig sind an den Bindern keinerlei Holzschäden o.a. Destruktionen markant; das Auflagermauerwerk der Binderfüße zeigt aber vielfach Putzrisse und Ausbrüche in der anliegenden Simsausbildung ∙ die endoskopische Kontrolle der einzelnen Binderfußpunkte im Außenwandauflager erbrachte an diesen zz. folgende Bauzustände: ∙ Holzobergurtfuß des Binders zeigt in 2 endoskopischen Kontrollbohrungen keinerlei biotische Destruktionen oder Durchfeuchtungen ∙ Obergurtfuß in endoskopischer Kontrolle oeS. ∙ angrenzende Dachfußverschalung wurde temporär geöffnet: Schalung mit Nut / Spund ~ 20 mm Sparren ~ 140 / 160 mm; a ~ 850 mm keinerlei Sparrenausfachung / Dämmung oberseitig: Unterspannbahn Lattung Ziegeldeckung keinerlei Durchfeuchtung / biotische Holz- schädigung markant (Foto 35… Foto 37)

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DETAILFESTSTELLUNGEN - Erdgeschoss -
RaumKontroll- bereich● Befund ➨ Sanierungsmaßnahmen
3 4 5…11 12∙ endoskopische Kontrollbohrung rechtsseitig von Binderfuß ∙ Binderfuß im ENDOSKOPIE - Bild oeS. und trocken ∙ ab Innenkante Außenwand ca. 220 mm lagert vor dem Binderfuß eine Fußpfette ohne markanten biotischen Schadbefall oder Braunfäule ∙ Binderfuß und anliegende Fußpfette in endoskopischer Kontrolle oeS. ∙ Fußpfette lagert vor Obergurtfuß auf Ziegelmauerwerk und oberseitig ausgeklautem Obergurtfuß ∙ Obergurtfuß und anliegende Fußpfette in endoskopischer Kontrolle ohne sanierungs- bedürftige biotische Holzschäden ∙ Binderfußkontrolle durch anliegende Lüftungs- installation zz. nicht möglich (Foto 38)

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DETAILFESTSTELLUNGEN - Spitzboden -
RaumKontroll- bereich● Befund ➨ Sanierungsmaßnahmen
3 allgem.∙ Spitzboden über Leiterzugang durch Luke in Kehlbalkenlage vor S - W - Giebel zugängig (Foto 39) ∙ Kehlbalkenlage ~ 95 / 120 mm; a ~ 850 mm unterseitig verschalt, ohne Einschub / Dämmung; BL oberseitig mit 2 Brettern als provisorischer Mittellaufsteg versehen und hierauf stellenweise alte Biberschwänze abgelagert (Foto 40 … Foto 42) ∙ Sparren ~ 140 / 160 mm Obergurte Binder ~ 145 / 200 mm OK Kehlbalken - OK First ~ 2400 mm ∙ Binderobergurt ca. 1 m unter First unterseitig an Ast beginnend anfänglich angerissen (Foto 49 / Foto 52 / Foto 53) ➨ Beurteilung Statiker und m.E. Sicherung gegen weiteren Aufriss ∙ weitere Kehlbalken und Stuhlhölzer sind ohne markante biotische oder abiotische Holzschäden ∙ der Großteil der Sparren hängt sichtbar durch ➨ ggf. Verstärkung mit Höhenausgleich nach Vorgabe Statiker

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2.5 Fotodokumentation

Foto 2: Gebäudeansicht von Osten

Foto 3: Gebäudeansicht von Norden

Foto 4: wie v.g.

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Foto 5: Holzbalkendecke über dem Hallenkeller

Foto 6: wie v.g.

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Foto 7: wie v.g.; Deckenauflager vor der S-O-seitigen Außenlängswand

Foto 8: wie v.g.

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Foto 9: wie v.g.; N - W - seitiger Deckenrand

Foto 10: wie v.g.

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Foto 11: S - W - seitige Deckenauflager 1…5 …

Foto 12: … mit durch NF / NK geschädigtem Kontrollbereich 1

Foto 13: wie v.g.

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Foto 14: Kontrollpunkt 17

Foto 15: wie v.g.

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Foto 16: Kontrollpunkt 18

Foto 17: wie v.g.

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Foto 18: Deckenauflager vor dem N - O - Giebel

Foto 19: wie v.g.

Foto 20: wie v.g.

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Foto 21: Kontrollbereiche 32 / 33 mit angrenzend (verschlossener) Deckenluke

Foto 22: wie v.g.

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Foto 23: Deckenaufbau im v.g. Kontrollbereiche 32 / 33

Foto 24: wie v.g.

Foto 25: wie v.g.

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Foto 26: v.g. Kontrollbereich im Erdgeschoss

Foto 27: wie v.g.

Foto 28: wie v.g.

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Foto 29: Turnhalle mit sichtbaren Dachbindern

Foto 30: wie v.g.

Foto 31: wie v.g.

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Foto 32: raumseitig sichtbare Binderauflager

Foto 33: wie v.g.

Foto 34: wie v.g.

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Foto 35: temporäre Öffnung der raumseitigen Dachfußverschalung angrenzend Binderfuß 2

Foto 36: wie v.g.

Foto 37: wie v.g.

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Foto 38: Kontrollbereich 12

Foto 39: temporärer Zugang zum Spitzboden

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Foto 40: Spitzbodenraum

Foto 41: wie v.g.

Foto 42: wie v.g.

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Foto 43: S - W - seitiger Krüppelwalm

Foto 44: wie v.g.

Foto 45: wie v.g.

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Foto 46: Luke in Kehlbalkenlage

Foto 47: Unterspannbahn

Foto 48: Dachfenster

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Foto 49: Firstausbildung Binderachse 3-9

Foto 50: wie v.g.

Foto 51: wie v.g.

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Foto 52: im Achsbereich 3 unterseitig angerissener Obergurt

Foto 53: wie v.g.

Foto 54: wie v.g.

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3 MASSNAHMEN ZUR SCHADENSBESEITIGUNG

3.1 Allgemeine Sanierungsgrundlagen und bautechnische Bestimmungen

  • Bei allen Maßnahmen zur Sanierung biotischer Holzschäden sowie zur Durchführung bautechnischer und chemischer Holzschutzmaßnahmen ist die DIN 68800 (Holzschutz im Hochbau), Blatt 1 – 4, zu beachten.

  • Alles aus einem Gebäude ausgebaute Holz ist durch einen dafür qualifizierten Holzschutzfachmann auf biotische oder abiotische Schäden bzw. auf eine mögliche Weiterverwendbarkeit zu prüfen.

Alle nicht mehr nachnutzbaren Hölzer sind gemäß „Verordnung über die Entsorgung von Altholz“ vom 15.08.2002 fachgerecht zu entsorgen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch holzzerstörende Organismen (vor allem durch ECHTEN HAUSSCHWAMM) befallenes Holz möglichst ohne Zwischenlagerung aus dem Gebäude transportiert werden, um eine Infektion weiterer Bereiche zu vermeiden!

  • Die Sanierungsarbeiten sind möglichst feuchtarm durchzuführen. Durchfeuchtete Holzkonstruktionen sind umgehend freizulegen und auszutrocknen. Bei Verkleidung bzw. Abdeckung von Konstruktionshölzern ist eine Holzfeuchte derselben von u < 15 % zu gewährleisten!

  • Neues Einbauholz ist, soweit nicht anders gefordert, mit einem für den Einsatzbereich zulässigen Holzschutzmittel tiefenwirksam gegen holzzerstörende Pilze und Insekten vorbeugend zu behandeln (Prüfzeichen beachten!). Schnittstellen sind nachzubehandeln. Bei Wiedereinbau von Holz in Wandbereiche, die vom ECHTEN HAUSSCHWAMM durchwachsen sind, wird laut DIN - Kommentar eine Kesseldrucktränkung desselben empfohlen, sollte m.E. aber objektspezifisch abgewogen werden!

  • Prinzipiell ist aber dem bautechnischen gegenüber dem chemischen Holzschutz Priorität beizumessen. Vor allem sollte eine weitgehende Luftumspülung und Vermeidung von Stauwasserbildung am Holz gewährleistet werden!

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3.2 Charakteristik vorgefundener Holzschädlinge und schädlingsspezifische Sanierungsforderungen

3.2.1 Braunfäuleerreger

Braunfäule (Destruktionsfäule) wird von mehreren Arten holzzerstörender Pilze hervorgerufen. Die vom Myzel ausgeschiedenen Enzyme bauen die Zellulose des Holzes ab, wodurch sich dieses braun verfärbt, Risse längs und quer zur Faserrichtung bekommt (Würfelbruch) und erheblich an Festigkeit verliert. Im fortgeschrittenen Abbaustadium bricht das Holz bereits bei geringer mechanischer Beanspruchung. Holzzerstörende Pilze benötigen für ihr Wachstum eine hohe Holzfeuchtigkeit. Die Feuchtigkeitsansprüche der einzelnen Pilzarten sind dabei verschieden. Für die Sanierungspraxis ist zwischen Nassfäulepilzen und ECHTEM HAUSSCHWAMM (Serpula lacrimans [Wulf.]Fr. Schroet.) zu unterscheiden.

Nassfäulepilze

Nassfäulepilze benötigen zum Wachstum ständig oder zeitweise eine sehr hohe Holzfeuchtigkeit. Die durch sie hervorgerufenen Holzzerstörungen in Form von Braunfäule sind deshalb stets auf die ständig oder zeitweise stark durchfeuchteten Holzbereiche begrenzt. Sinkt der Holzfeuchtigkeitswert unter ein artspezifisches Minimum, so fallen Nassfäulepilze in Trockenstarre. Bei erneuter Feuchtigkeitszufuhr (u.U. nach Jahren) besteht die Gefahr einer Aktivierung derselben. Häufig vorkommende Vertreter von Nassfäulepilzen in unseren Gebäuden sind z.B. WEISSER PORENSCHWAMM (Antrodia vaillantii [DC.:Fr.]Ryv.) und BRAUNER KELLER- ODER WARZENSCHWAMM (Coniophora puteana [Schum.:Fr.] Karst).

Schädlingsspezifische Sanierungsforderungen

Als wesentliche Maßnahme zur Behebung von Nassfäuleschäden gilt die Beseitigung der Feuchtequelle. Zur Unterbindung eines Wiederauflebens der Pilze sind diese und die durch sie geschädigten Holzteile zu entfernen. Das bedeutet:  Befallene Bauteile sind in allen Richtungen oberflächig ca. 500 mm über den sichtbaren Befall hinaus von Füll-, Schütt- und Dämmstoffen sowie Putzschichten einschließlich Fruchtkörper, Oberflächenmyzel und Strängen zu befreien und zu reinigen.  Nach Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen an den tragenden Konstruktionen sind alle befallenen Holzbauteile im Regelfall mindestens 300 mm über den sichtbaren, durch Braunfärbung artspezifischen Würfelbruch und / oder Bewuchs mit Myzel, Strängen und Fruchtkörpern gekennzeichneten Befall hinaus abzubrechen.  Die im Schadbereich verbleibenden Holzteile sind objektspezifisch mit einem durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geprüftem Holzschutzmittel mit pilzwidriger Wirksamkeit zu behandeln.

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3.2.2 Nagekäfer (Anobiiden)

Die Nagekäfer sind nach dem HAUSBOCK die verbreitetesten und wichtigsten tierischen Zerstörer unserer eingebauten Hölzer. Von Bedeutung sind dabei an in Gebäuden verbauten Hölzern hauptsächlich zwei Arten:

GEMEINER NAGEKÄFER (Anobium punctatum [De Geer])

Die Larven dieser Käfer fressen 2 - 3 Jahre im Holz runde unregelmäßige Gänge von 2 - 3 mm . In den Sommermonaten schlüpfen die ca. 5 mm langen Käfer. Befallen werden Laub- und Nadelhölzer mit einer Bevorzugung von Weich- und Splinthölzern. Obwohl die Fraßgänge relativ klein sind, wird bei entsprechend langer Befallsdauer (meist über Jahrzehnte) und großer Befallsdichte eine erhebliche Holzschädigung erreicht, so dass schließlich Bruchgefahr eintritt.

TROTZKOPF (Coelostethus pertinax L)

Der TROTZKOPF befällt insbesondere Kiefernsplintholz. Seine Lebensweise ist ähnlich der des Gemeinen Nagekäfers, nur dass er Fraßgänge und Schlupflöcher von 2 - 4 mm  verursacht. TROTZKOPF - Befall tritt meist an feuchtem braunfaulen Holz auf.

Schädlingsspezifische Sanierungsforderungen

  • Vor Sanierung von Holzschäden durch Nagekäferfraß ist das Holz auf Befallsaktivitäten zu prüfen, um über eine Bekämpfung, Bekämpfung und Holzsanierung oder nur Holzsanierung zu entscheiden.

  • Zur Bekämpfung eines aktiven Befalles bestehen zz. im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:  Einsatz eines BAuA – geprüften Holzschutzmittels  Begasung mit einem dafür zugelassenen Gas  Hitzebehandlung durch Heißluft o.a. Spezialverfahren

Die Wahl der Bekämpfungsvariante sollte dabei unbedingt objektspezifisch unter Abwägung der Funktion und denkmalpflegerischen Wertigkeit der Holzkonstruktion, der Nachhaltigkeit u.a. Randbedingungen erfolgen.

  • Die Sanierung der von Nagekäferfraß geschädigten Hölzer bedeutet im Wesentlichen:  Verstärkung der Schadhölzer  Teilabbruch und Ergänzung stark geschädigter Holzteile  Abbruch und Erneuerung stark geschädigter Hölzer

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3.3 Objektspezifische Sanierungsempfehlungen

  • Alle als biotisch geschädigt erkannten oder vermuteten Holzbauteile sollten, soweit bisher nicht anders ausgesagt, von umhüllenden, nichttragenden Deckschichten freigelegt und nachkontrolliert werden.

  • Nach derzeitigem Erkenntnisstand sollten aus holzschutztechnischer Sicht im Wesentlichen folgende Sanierungsmaßnahmen eingeplant werden:

Kellerdecke

→ Kürzung / Bebeilung und fachgerechte Anschuhung / Verstärkung vereinzelt geschädigter Unterzug- und Deckenbalkenköpfe

→ Verbesserung der Wärmedämmung sowie des Feuchtigkeitsschutzes der Decke unter Beachtung einer möglichst weiteren Luftumspülung der Bestandshölzer

Dachtragwerk

→ Nachkontrolle aller außenwandigen Dachauflager nach Aufnahme der Ziegeldeckung und ggf. weiterer Schuttberäumung vor der Mauerkrone in der Bauphase

→ Verstärkung eines Binderobergurtes sowie u.U. aller Sparren und Mittelpfetten nach Vorgabe Statiker

→ Verbesserung der Wärmedämmung der Dachkonstruktion unter Beachtung des konstruktiven Holzschutzes

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4 SCHLUSSBEMERKUNGEN

  • Die Aussagen zu den Schadfeststellungen beschränken sich auf den Untersuchungszeitraum und die beauftragten Untersuchungsbereiche.

  • Sollten sich im Rahmen der Sanierungsvorbereitung oder -durchführung Unklarheiten zeigen oder bisher unerkannte Bauzustände Bedeutung erlangen, stehe ich zur fachlichen Beratung zur Verfügung.

  • Der Untersuchungsbericht darf nur für die beauftragte Bestimmung verwendet werden. Jegliche Textänderungen, -kürzungen oder Vervielfältigungen sowie artgleiche Weiterverwendung der Ausarbeitungen durch Dritte bedürfen meiner Einwilligung.

H. Walther ö.b.u.v. Sachverständiger für Holzschäden im Hochbau

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Foto 1: Gebäudeansicht von Süden ...................................................... 1 Foto 2: Gebäudeansicht von Osten ..................................................... 12 Foto 3: Gebäudeansicht von Norden ................................................... 12 Foto 4: wie v.g. ............................................................................... 12 Foto 5: Holzbalkendecke über dem Hallenkeller ................................... 13 Foto 6: wie v.g. ............................................................................... 13 Foto 7: wie v.g.; Deckenauflager vor der S-O-seitigen Außenlängswand ................................................................... 14 Foto 8: wie v.g. ............................................................................... 14 Foto 9: wie v.g.; N - W - seitiger Deckenrand .................................. 15 Foto 10: wie v.g. .............................................................................. 15 Foto 11: S - W - seitige Deckenauflager 1…5 …...................................... 16 Foto 12: … mit durch NF / NK geschädigtem Kontrollbereich 1 ............ 16 Foto 13: wie v.g. ............................................................................... 16 Foto 14: Kontrollpunkt 17 ................................................................... 17 Foto 15: wie v.g. ............................................................................... 17 Foto 16: Kontrollpunkt 18 ................................................................... 18 Foto 17: wie v.g. ............................................................................... 18 Foto 18: Deckenauflager vor dem N - O - Giebel .................................... 19 Foto 19: wie v.g. ............................................................................... 19 Foto 20: wie v.g. ............................................................................... 19 Foto 21: Kontrollbereiche 32 / 33 mit angrenzend (verschlossener) Deckenluke ........................... 20 Foto 22: wie v.g. ............................................................................... 20 Foto 23: Deckenaufbau im v.g. Kontrollbereiche 32 / 33 ................... 21 Foto 24: wie v.g. ............................................................................... 21 Foto 25: wie v.g. ............................................................................... 21 Foto 26: v.g. Kontrollbereich im Erdgeschoss ........................................ 22 Foto 27: wie v.g. ............................................................................... 22 Foto 28: wie v.g. ............................................................................... 22 Foto 29: Turnhalle mit sichtbaren Dachbindern ...................................... 23 Foto 30: wie v.g. ............................................................................... 23 Foto 31: wie v.g. ............................................................................... 23 Foto 32: raumseitig sichtbare Binderauflager ......................................... 24 Foto 33: wie v.g. ............................................................................... 24 Foto 34: wie v.g. ............................................................................... 24 Foto 35: temporäre Öffnung der raumseitigen Dachfußverschalung angrenzend Binderfuß 2 ......................................................... 25 Foto 36: wie v.g. ............................................................................... 25 Foto 37: wie v.g. ............................................................................... 25 Foto 38: Kontrollbereich 12 ................................................................. 26 Foto 39: temporärer Zugang zum Spitzboden ................................... 26 Foto 40: Spitzbodenraum .................................................................... 27 Foto 41: wie v.g. ............................................................................... 27 Foto 42: wie v.g. ............................................................................... 27 Foto 43: S - W - seitiger Krüppelwalm .................................................. 28 Foto 44: wie v.g. ............................................................................... 28 Foto 45: wie v.g. ............................................................................... 28 Foto 46: Luke in Kehlbalkenlage .......................................................... 29 Foto 47: Unterspannbahn ................................................................... 29 Foto 48: Dachfenster .......................................................................... 29 Foto 49: Firstausbildung Binderachse 3-9 ............................................. 30

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Foto 50: wie v.g. ............................................................................... 30 Foto 51: wie v.g. ............................................................................... 30 Foto 52: im Achsbereich 3 unterseitig angerissener Obergurt ............. 31 Foto 53: wie v.g. ............................................................................... 31 Foto 54: wie v.g. .............................................................................. 31

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Büro: 01816 Bad Gottleuba, Finkenweg 5A bauendoskopie.walther@t-online.de  03 50 23 / 609 40, Fax: 03 50 23 / 6 09 41 www.bauendoskopie-walther.de Mobil 01 72 / 350 08 62

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